Anforderungen an die Dokumentation und Information im Rahmen einer Anlageberatung. Anlageberatung
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- Albert Diefenbach
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1 Anforderungen an die Dokumentation und Information im Rahmen einer Anlageberatung Beratungsprotokoll WpHG-Fragen Geeignetheitsprüfung 1. Finanzielle Verhältnisse: Einkommen, Verpflichtungen, Vermögen 2. Anlageziele: Anlagedauer, Risikobereitschaft, Anlagezweck 3. Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden: - Erfahrungen mit Wertpapieren - Art, Umfang, Häufigkeit von Wertpapiergeschäften - Ausbildung, Beruf Wesentliche Anlegerinformationen WAI Gesprächsdokumentation 1. Anlass des Gesprächs 2. Dauer des Gesprächs 3. persönliche Kundensituation 4. Anliegen des Kunden 5. Empfehlungen mit Gründen Anlageberatung 1. Ziele und Anlagepolitik 2. Risiko-Ertragsprofil 3. frühere Wertentwicklung 4. Kosten (einmalige und laufende) 5. Weitere Informationen auf 2 DIN-A4- Seiten 2015 VIWIS GmbH 1
2 Beratungsprotokoll (1/3) Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung verpflichtet den Gewerbetreibenden im Rahmen seiner Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler, über jede Anlageberatung unverzüglich nach deren Abschluss und vor Abschluss eines Geschäfts (beispielsweise Depotkontoeröffnung, Kaufauftrag) ein Beratungsprotokoll in Schriftform anzufertigen. Eine Abschrift ist dem Anleger unverzüglich nach Abschluss der Beratung und vor Abschluss eines Geschäfts zur Verfügung zu stellen. Der Anleger kann vom Gewerbetreibenden die Herausgabe einer Abschrift des Protokolls verlangen. Durch eine elektronische Abschrift erfüllt der Gewerbetreibende seine Pflichten nur, wenn sich der Anleger ausdrücklich mit einer elektronischen Abschrift einverstanden erklärt. 2
3 Beratungsprotokoll (2/3) Folgende Inhalte müssen vollständig enthalten sein: o Anlass des Beratungsgesprächs o Dauer des Beratungsgesprächs o Die der Anlageberatung zugrunde liegenden Informationen über die persönliche Situation des Kunden einschließlich der nach 16 FinVermV einzuholenden Informationen. Diese sind weitestgehend identisch mit den Verhaltensvorgaben des 31 Wertpapierhandelsgesetzes ("WpHG-Fragen"), die für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (und Anlageberater mit einer Zulassung nach KWG und die der Aufsicht der BaFin unterliegen) gelten. o Finanzanlagen, die Gegenstand der Anlageberatung waren o Vom Anleger geäußerten wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung o Alle vom Berater im Verlauf des Beratungsgespräches erteilten Empfehlungen mit den genannten wesentlichen Gründen für diese Empfehlungen 3
4 Beratungsprotokoll (3/3) Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) schreibt keine Unterschrift durch den Kunden vor. Jedoch ist dem Kunden eine vom Berater unterschriebene Ausfertigung des Beratungsprotokolls auszuhändigen. Das Beratungsprotokoll (teilweise auch bereits Bestandteil des Depoteröffnungsantrages) erfasst die Risikofähigkeit und Risikobereitschaft des Kunden anhand von Fragen, die auf das WpHG zurückgehen. Diese Fragen sind Bestandteil der Informationen über den Kunden um die gesetzlich geforderte Geeignetheitsprüfung im Rahmen der Anlageberatung durchführen zu können. 4
5 WpHG-Fragen Die in 31 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) beschriebenen so genannten WpHG-Fragen dokumentieren die Risikofähigkeit, Risikobereitschaft und Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden als separates Dokument (oder bereits als Teil des Depoteröffnungsantrages oder des Beratungsprotokolls). o Anlageziele: Anlagedauer, Risikobereitschaft des Anlegers und Anlagezweck o Finanzielle Verhältnisse des Kunden: Grundlage und Höhe des regelmäßigen Einkommens, Vermögenswerte des Kunden (Barvermögen, Kapitalanlagen und Immobilienvermögen), regelmäßige finanzielle Verpflichtungen o Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers: Arten von Wertpapieren, mit denen der Anleger vertraut ist; Art, Umfang, Häufigkeit und Zeitraum der zurückliegenden Geschäfte des Kunden mit Finanzinstrumenten und die Ausbildung sowie gegenwärtige und relevante frühere berufliche Tätigkeiten des Anlegers Ziel ist die Empfehlung eines geeigneten Finanzinstruments anhand der für die Anlageberatung gesetzlich (sowohl WpHG als auch FinVermV) vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung: o Entspricht die empfohlene Finanzanlage den Anlagezielen des Anlegers? o Sind die Anlagerisiken für den Anleger finanziell tragbar? o Versteht der Anleger auf Grund seiner Erfahrungen und Kenntnisse die Anlagerisiken? 5
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