Studien- und Ausbildungsvertrag für eine duale, grenzüberschreitende Ausbildung am Oberrhein
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- Miriam Knopp
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1 Studien- und Ausbildungsvertrag für eine duale, grenzüberschreitende Ausbildung am Oberrhein voraussichtlicher Abschluss: mit der Fachrichtung / dem Schwerpunkt : Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem / der dual Studierenden Am.. (Name der dualen Hochschule) In folgendem Text Hochschule genannt Name : Anschrift: Tel: Fax: Branche: Hauptaktivität des Betriebs: Anzahl der Mitarbeiter (außer Dual Studierenden / Dual Studierenden): Leiter: Herr / Frau Name: Vorname: in folgendem Text Betrieb genannt Herr / Frau Name: Vorname: Anschrift: Tel: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: Geburtsdatum: Geburtsort: Vorgegangenes Studium: Kein abgeschlossenes duales Studium, als. abgebrochenes duales Studium als. abgeschlossenes Studium in akademischer Form, als. Behinderte/r Mitarbeiter/in: Ja Nein Ich bin mit meinem Arbeitgeber verwandt: Ja Nein - Art der Verwandtschaft: - Name der Einrichtung, an die der Lohn des/der Dual Studierenden überwiesen wird: in folgendem Text Dual Studierende(n) genannt 1
2 Gesetzlicher Vertreter bei Eltern Vater Mutter Vormund Personen unter 18 Jahren Name: Vorname: Anschrift: Tel: wird folgender Ausbildungsvertrag geschlossen: Präambel Die Region Alsace führt gemeinsam mit den zuständigen Partnern am Oberrhein eine engagierte Ausbildungspolitik und fördert dabei die Internationalitätsmaßnahmen in der Berufsbildung / des dualen Studiums. Im Rahmen einer dualen und grenzüberschreitenden Ausbildung werden die betrieblichen Teile der dualen Ausbildung bei einem Unternehmen im Nachbarland absolviert. Die theoretischen Teile der dualen Ausbildung werden an der inländischen Hochschule durchgeführt, die den Abschluss vergibt. Der Verlauf der Ausbildung (Reihenfolge und Rhythmus der Theorie- und Praxisphasen, Zusammenarbeit Betrieb- Hochschule) sowie die Finanzierung werden auf Basis einer Konvention (siehe im Anhang) zwischen dem Unternehmen und der Hochschule gemeinsam vereinbart. 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand des Ausbildungsvertrags ist die Vereinbarung der Vertragspartner über betriebliche Praxisphasen im Rahmen der dualen grenzüberschreitenden Ausbildung des/der Dual Studierenden an der Hochschule. 2. Der/die Dual Studierende bleibt während der betrieblichen Praxisphasen, die Bestandteil der Ausbildung sind, Mitglied der Hochschule mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten als Dual Studierende/r. 3. Während der dualen Ausbildung wechseln sich theoretische Phasen an der Hochschule und betriebliche Praxisphasen bei dem Unternehmen ab. 4. Grundvoraussetzung für diesen Ausbildungsvertrag ist: a) Der/die Dual Studierende muss an der Hochschule eingeschrieben sein. b) Die betrieblichen Praxisphasen müssen die Qualitätsanforderungen der Hochschule erfüllen, so wie sie im pädagogischen Leitfaden nach festgehalten sind. c) Eine Vereinbarung zwischen dem Betrieb und der Hochschule wird unterschrieben. Sie regelt: - die Pflichten...und der Hochschule, - den Regelschulverlauf und den alternierenden Rhythmus zwischen den Theorie- und Praxisphasen, - die Schul- und Prüfungsordnung mit : o den Aufgaben des/der Dual Studierenden während der Praxisphasen, o den Bewertungskriterien für die Leistung des/der Dual Studierenden in Hinblick auf die festgesetzten Ziele, o dem Thema und den Bewertungsmodalitäten für die Abschlussarbeit des/der Dual Studierenden. - den finanziellen Anteil des Betriebs an den Gesamtkosten der Ausbildung. Die Vereinbarung befindet sich im Anhang. 2 Durchführung der Ausbildung 1. Die Theoriephasen finden an... (Name und Anschrift der Hochschule) statt. 2. Die Praxisphasen finden an (Name und Anschrift des Betriebs) statt. 1
3 3. Der Betrieb kann den/die Dual Studierende/n ins Ausland oder in ein weiteres überbetriebliches Bildungszentrum entsenden, wenn es der Schul- und Prüfungsordnung entsprechend empfehlenswert ist. Die Modalitäten der Entsendung werden auf Basis eines Einvernehmens mit der Hochschule geregelt. 3 Vertragsdauer 1. Das Vertragsverhältnis beginnt am. und endet am 2. Der Betrieb und der/die Dual Studierende können das Vertragsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen verlängern. Eine Vertragsverlängerung bedarf einer der Hochschule offiziell mitgeteilten Schriftform. 4 Probezeit und Kündigung 1. Die Probezeit beträgt.. Monate (min. 1.Monat / max. 4 Monate). 2. Während der Probezeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien aufgelöst werden. 3. Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis ausschließlich in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden, außer in folgenden Fällen: - Mitteilung vom voraussichtlichen Abschluss: Der/die Dual Studierende kann, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, das Vertragsverhältnis vorzeitig auflösen, sobald ihm/ihr der voraussichtlichen Abschluss von der Hochschule mitgeteilt wurde; - Der/die Dual Studierende hat das Recht zur ordentlichen / außerordentlichen Kündigung, wenn er/sie ohne eigenes Verschulden die Fähigkeit einbüßt, die Ausbildung zu vollenden - Bei Exmatrikulation des/der Dual Studierenden ist das Vertragsverhältnis aufgelöst. 4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, die Hochschule von der Kündigung schriftlich zu unterrichten. 5 Pflichten des Betriebs Der Betrieb verpflichtet sich: 1. dem/der Dual Studierenden gemäß der Schul- und Prüfungsordnung die Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln; 2. den/die Dual Studierende/n fachlich zu betreuen, in dem ein/e geeignete/r und ansprechbare/r Mitarbeiter/in als Ausbilder beauftragt wird; 3. dem/der Dual Studierenden teilweise die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe, Berufskleidung und Fachliteratur zu Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung im Betrieb erforderlich sind; 4. an der Evaluierung des/der Dual Studierenden gemeinsam mit der Hochschule teilzunehmen; 5. die Hochschule über eventuelle Abwesenheiten, Verspätungen und Nachlässigkeiten des/der Dual Studierenden zu informieren; 6. dem/der Dual Studierenden die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen an der Hochschule zu ermöglichen und ihn/sie dafür freizustellen; 7. ein Zeugnis über die betrieblichen Praxisphasen auszustellen, das Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie über die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen des/der Dual Studierenden, auf Verlangen des/der Dual Studierenden auch Angaben über Führung und Leistung enthält. 6 Pflichten des/der Dual Studierenden Der/die Dual Studierende ist verpflichtet, sich dem Ausbildungszweck entsprechend zu verhalten, insbesondere: 1. die im Rahmen der betrieblichen Praxisphasen übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen; 2. an allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschule sowie an sonstigen Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen; 3. pünktlich und fleißig zu sein; 4. die für den Betrieb geltenden Ordnung zu beachten und über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach seinem/ihrem Ausscheiden Stillschweigen zu wahren; 5. Ausbildungsmittel, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu verwenden; 2
4 6. Bei Fernbleiben von der Ausbildung, von Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschule oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen unter Angabe von Gründen unverzüglich den Betrieb sowie...zu benachrichtigen und ihnen bei Krankheit oder Unfall die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer unverzüglich mitzuteilen. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit hat der/die Dual Studierende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlicher Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. 7. seine/ihre Fachtutoren (Ausbilder/in im Betrieb und Anleiter/in an der Hochschule) über eventuelle Schwierigkeiten während der Ausbildung zu informieren. 7 Vergütung und sonstige Leistungen 1. Während der Vertragsdauer zahlt der Betrieb eine monatliche Vergütung (Brutto). im 1. Ausbildungsjahr:.Euro im 2. Ausbildungsjahr:.Euro ab dem 3. Ausbildungsjahr:.Euro 2. Die Vergütung wird jeweils am Monatsende abgerechnet und innerhalb von fünf Tagen auf ein von dem Dual Studierenden anzugebendes Konto überwiesen. 3. Dem/der Dual Studierenden wird die Vergütung auch gezahlt: a) für die Zeit der Freistellung (Theoriephasen an der Hochschule), b) bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er/sie: - sich für die Ausbildung bereithält, diese aber ausfällt - infolge unverschuldeter Krankheit nicht an der Ausbildung teilnehmen kann; - aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine/ihre Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis zu erfüllen. 4. Sonderzahlungen: Essen Ja Nein Kostenübernahme: Unterkunft Ja Nein Kostenübernahme: Fahrkosten Ja Nein Kostenübernahme: 8 Arbeitszeit und Urlaub 1. Die regelmäßige Arbeitszeit in den betrieblichen Praxisphasen richtet sich nach der betriebsüblichen, tariflichen Arbeitszeit eines/r Vollzeitbeschäftigten. 2. Der Betrieb gewährt dem/der Dual Studierenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht ein Urlaubsanspruch von Arbeitstagen pro Jahr, bzw. Arbeitstagen pro Monat. 3. Der Urlaub ist während der Ausbildung in den Schulferien zu nehmen, falls zutreffend im Betriebsurlaub. In den noch verbleibenden Schulferien wird die betriebliche Praxisphase im Betrieb fortgesetzt. Während des Urlaubs darf der/die Dual Studierende keine Erwerbstätigkeit ausüben, die den Interessen des Betriebs widerspricht oder den Schulfortschritt gefährdet; die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Ausbildungsbetrieb anzeigepflichtig. 9 Der/die Ausbildungsbeauftragte 1. Der Betrieb benennt Herrn/Frau.. als Beauftragte für die Ausbildung des/der Dual Studierenden. Tel.: Fax: Geburtsdatum: Ist der Ausbilder zugleich der Arbeitgeber? Wie viele Jahre Berufserfahrung? Qualifikation und Abschlüsse: Am Vertragsbeginn, Zahl der gleichzeitig zu betreuenden Dual Studierenden / Dual Studierenden: In folgendem Text Ausbilder genannt 3
5 2. Der Ausbilder betreut den/die Dual Studierende(n) während den Praxisphasen und ist zugleich Ansprechpartner/in der Hochschule in allen Fragen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. 3. Der Ausbilder muss einen mindestens gleichwertigen Berufs- oder Abschluss sowie eine mindestens 3jährige, einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Wenn er über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung verfügt, können die Voraussetzungen im Bezug auf den Abschluss gelockert werden. 10 Versicherungsschutz 1. Der/die Dual Studierende ist -wie auch die übrigen Beschäftigten - versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ferner ist er/sie auch in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert - auch während des Besuches der Hochschule oder anderer Ausbildungsorte. 2. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich der Arbeitgeber und der/die Dual Studierende. 3. In einer dualen, grenzüberschreitenden Ausbildung, in dem der/die Dual Studierende, wohnhaft in Frankreich, den praktischen Teil der Ausbildung in einem Betrieb in Deutschland absolviert, aber die Theorie-Phasen in Frankreich an der Hochschule stattfinden, unterliegt die Sozialversicherungspflicht dem deutschen Recht. Der Schulunterricht wird als Ausstrahlung (Entsendung) nach 4 SGB IV beurteilt. Für die Zeit des Schulunterrichts bleibt damit die deutsche Sozialversicherungspflicht bestehen. Gleiches gilt auch, wenn der/die Dual Studierenden in Deutschland wohnt und in Deutschland eine Ausbildung mit Schulunterricht in Frankreich durchführt. Auch hier wird die Tätigkeit im Ausland (Schulbesuch) als Ausstrahlung gesehen. 11 Sonstige Vereinbarungen 1. Änderungen und Ergänzungen des Ausbildungsvertrages sowie weitere Vereinbarungen und sonstige Abmachungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der schriftlichen Form. Diese Bestimmung kann ebenfalls nur schriftlich festgehalten werden. 2. Von diesem Vertrag erhält jede Vetragspartei, sowie die zuständige Kammer (Hier.;..), die Hochschule, die Région Alsace sowie die Direction Régionale des Entreprises, de la Concurrence, de la Consommation, du Travail et de l'emploi (DIRECCTE, Alsace) eine unterschriebene Ausfertigung. Datum / Ort Unterschrift Betrieb Unterschrift Dual Studierende/r 4
6 ANHANG VEREINBARUNG ZUM DUALEN, GRENZÜBERSCHREITENDEN AUSBILDUNGSVERTRAG AM OBERRHEIN Zwischen der HOCHSCHULE Name.. In folgendem Text Hochschule genannt Vertreten durch Herrn / Frau..(+ Angabe zur Funktion) Und Dem AUSBILDENDEN BETRIEB Name.. In folgendem Text Betrieb genannt Vertreten durch Herrn / Frau.. (+ Angabe zur Funktion) wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1 Gegenstand der Vereinbarung In der Vereinbarung werden definiert: - die Pflichten der Hochschule, - der Regelschulverlauf und den alternierenden Rhythmus zwischen den Theorie- und Praxisphasen, - die Prüfungsordnung mit : o den Aufgaben und der Ausbildungsziele des/der Dual Studierenden während der Praxisphasen im Betrieb, o den Bewertungskriterien für die Leistung des/der Dual Studierenden in Hinblick auf die festgesetzten Ziele, o dem Thema und die Bewertungsmodalitäten für die (eventuelle) Abschlussarbeit des/der Dual Studierenden. - der finanzielle Anteil des Betriebs an den Gesamtkosten der Schulbildung. 2 Pflichten der Hochschule 1. Die Hochschule benennt Herrn/Frau.. als Betreuer/in des/der Dual Studierenden. Tel: Fax: Geburtsdatum: Titel und Funktion innerhalb der Hochschule: Am Vertragsbeginn, Zahl der gleichzeitig zu betreuenden Dual Studierenden / Dual Studierenden: In folgendem Text Betreuer genannt I
7 Betroffene/r Dual Studierende. Name. Vorname. Tel: Fax: Geburtsdatum: voraussichtlicher Abschluss (Ausbildungsberuf):. mit der Fachrichtung / dem Schwerpunkt :. 2. Der/die Betreuer/in ist zugleich Ansprechpartner/in des Betriebes in allen Fragen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. 3. Der/die Betreuer/in ist für die Koordinierung der Ausbildungsziele zuständig, die im Schulheft stehen. Im Schulheft werden die Aufgaben des/der Dual Studierenden definiert, sowie die Bewertungsmodalitäten der Rahmenschulordnung gemäß festgesetzt. 4. Der/die Betreuer/in trifft den Ausbilder und besucht den/die Auszubilden(n) im Betrieb. Er/sie vergewissert sich vor Ort des guten Verlaufs gemäß der Rahmenschulordnung. 3 Regelschulverlauf Ausbildung im Ausbildungsberuf: Lernort für die Durchführung der Theorie-Phasen : Dauer der Ausbildung: Zeiteinteilung der Ausbildungspläne: bitte alle Unterlagen als Anhänge beifügen 4 Schul- und Prüfungsordnung Aufgaben und Ausbildungsziele des/der Dual Studierenden im Betrieb Bewertungsmodalitäten in Hinblick auf die Ausbildungsziele II
8 Thema und die Bewertungsmodalitäten für die Abschlussarbeit des/der Dual Studierenden 5 Beteiligung an den Gesamtkosten der Ausbildung Jährliche Ausbildungskosten pro Dual Studierende Regionaler Zuschuss (à remplir par le CFAU) Beitrag des Betriebs (pro Jahr) (à remplir par l entreprise) Restbeitrag (à remplir par le CFAU) (à remplir par le CFAU).. Das Vereinbarungsverhältnis endet mit dem Vertragsende. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsvertrags werden die vom Betrieb ausgegebenen Kosten zeitanteilig (prorata) der Hochschule zurückerstattet. 6 Vereinbarungsdauer 1. Das Vertragsverhältnis beginnt am. und endet am.. 2. Von diesem Vertrag erhält jede Vetragspartei sowie die Région Alsace eine unterschriebene Ausfertigung. Datum / Ort Unterschrift Unterschrift Unterschrift Betrieb Hochschule Koordinationsstelle (CFAU) III
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