Allgemeine Wegleitung zur Vollkostenrechnung (VR) der überbetrieblichen Kurse (ÜK) auf CIECH

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1 Allgemeine Wegleitung zur Vollkostenrechnung (VR) der überbetrieblichen Kurse (ÜK) auf CIECH

2 Inhaltsverzeichnis 1. Personal- und Verwaltungsaufwand Führung und Verwaltung Löhne Sozialleistungen Verwaltungskosten Externe Leistungen Unterricht Löhne (Lehrer) Sozialleistungen Andere Personalkosten für Lehrer Lehrbeauftragte für externe Kurse 5 2. Lehrmittel / Material Maschinen- und Materialmiete Genussmittel / Ausrüstung (ausschliessliche für Unterrichtszwecke) 6 3. Gebäudeaufwand Personalaufwand Löhne und externe Dienstleistler Sozialleistungen Mietkosten Gebäudeausgaben 6 4. Abschreibungen und Rückstellungen 6 5. Kurseinnahmen Einschreibegebühren Verkauf von Drucksachen und Lehrmaterial Übrige Kurserträge 7 6. Subventionen Kantonale Subventionen Subvention des Kantons Waadt Subventionen des Kantons Genf Andere kantonale oder Bundessubventionen 7 7. Übrige Erträge Übrige Einnahmen Fondsbeiträge FONPRO Beiträge FFPC Beiträge Beiträge anderer Institutionsfonds 8 8. Erfolgsergebnis 8 Seite 2 / 8

3 ALLGEMEINE ANGABEN In dieser Wegleitung werden die Normen zur Ausfüllung der Vollkostenrechnung der überbetrieblichen Kurse der Lehrlinge bestimmt. Ein Subventionsgesuch an die kantonale Erziehungsdirektion sowie ein Beitragsantrag an die FONPRO müssen gemeinsam pro Berufsnummer und Lehrjahr ausgefüllt werden. Die Vollkostenrechnung hat sich lediglich auf die Aufwendungen und Erträge in Verbindung mit dem betreffenden Beruf zu beschränken und zwar für eine Dauer von 12 Monaten (vorheriges abgeschlossenes Kalenderjahr oder Schuljahr, gemäss den Kantonsnormen des betreffenden Lehrgangs). Ausgenommen besonderer kantonalen Bestimmungen, beschränken sich die Aufwendungen und Erträge nur auf die obligatorische Dauer der überbetrieblichen Kurse, welche durch die Bildungspläne für jeden Beruf bestimmt wird. Für die Trägerschaft der interkantonalen ÜK beinhalten die angegebenen Beträge die gesamtschweizerischen Aufwendungen und Erträge der Trägerschaft. Die Trägerschaft der überbetrieblichen Kurse (ÜK) haftet für die Übermittlung der Vollkostenrechnung und garantiert somit die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Konformität der übertragenen Informationen. Es werden nur die wirklichen Aufwände angegeben. Keinesfalls können Ausgaben angegeben werden, für welche keine Gegenleistung erfolgt ist, ausser dies wird durch eine kantonale Vereinbarung anders auferlegt. Zur Erinnerung enthalten die Pauschalen grundsätzlich sämtliche Entschädigungen für die überbetrieblichen Kurse. In anderen Worten werden keine zusätzlichen Beiträge mehr durch die Kantone subventioniert. Aus diesem Grund müssen die ÜK-Trägerschaften die Investitionen in ihre Buchhaltung einbeziehen. Die Führung dieser Vollkostenrechnung muss mit den allgemeinen Regeln der Rechnungsführung, Art. 960 ff. des Obligationenrechts übereinstimmen, und insbesondere den Normen SWISS GAAP RPC 21 entsprechen. Jede Vollkostenrechnung ist separat auszufüllen und beginnt mit folgenden Punkten: Beruf: Die Nummer bezieht sich auf diejenige der Bundesverordnung über die berufliche Grundbildung oder des SBFI-Reglements über die Ausbildung. Aus Gründen der Vereinfachung wurden allerdings gewisse Berufsorientierungen zusammengefasst. Verband/ÜK-Träger: Verband und/oder die im Namen eines Verbandes handelnde ÜK-Trägerschaft, im Falle von zwei verschiedene Institutionen, angeben. Referenzjahr: Kalenderjahr oder, gemäss Kantonsnormen das Schuljahr, in welchem die Kosten angefallen sind. Anzahl Ausbildungsjahre: 2-jährige Lehre mit EBA1 3-jährige Lehre mit EFZ 4-jährige Lehre mit EFZ Anzahl ÜK-Tage: Die Anzahl der Lehrlingstage der überbetrieblichen Kurse, für welche eine Finanzierung genehmigt wird, beschränkt sich auf die Anzahl Tage, die grundsätzlich durch die Bildungspläne festgesetzt wird. Die Anzahl der Tage wird durch die kantonale Behörde geprüft und für gültig erklärt. 1 EBA: eidgenössischer Berufsattest Seite 3 / 8

4 AUFWENDUNGEN 1. Personal- und Verwaltungsaufwand Im Allgemeinen können die Personalausgaben bezüglich der Lehrkräfte und dem Verwaltungspersonal vollständig erfasst werden, wenn die Bildungszentren sich ausschliesslich den ÜK widmen. Sollte ein Berufsverband mehrere ÜKs verwalten, kann lediglich für die Verwaltungs- und Führungskosten in Verbindung mit dem in jedem Formular aufgeführten Beruf Rechnung getragen werden. Nur die Personalausgaben bezüglich der Anzahl ÜK-Tage des betreffenden Berufes werden in Betracht genommen, die Personalkosten in Bezug auf die Prüfungen oder anderen Bildungstätigkeiten können keinesfalls verbucht werden. 1.1 Führung und Verwaltung Löhne Es handelt sich hier ausschliesslich um die Kosten in Bezug auf die Organisation der Kurse (inkl. die Teilnahme an der Kurskommission), deren Führung und Buchhaltung. Sind ausgeschlossen die Unterrichtslöhne. Diese Kosten sind unter der Rubrik 1.2 aufzuführen. Die Gehälter für das Abwartspersonal sind in den administrativen Löhnen nicht enthalten. Diese werden den Gebäudelasten zugeteilt, was einen direkten Überblick der wirklichen Gebäudekosten ermöglicht. Folgende Aufwände sind in dieser Rubrik zu berücksichtigen: - Kursverwaltung: Koordinierung der ÜK durch eine Ansprechperson wie die Teilnahme an Sitzungen mit den verschiedenen Partnern, die tägliche Verwaltung (Absenzen der Lehrlinge, usw.), die Personalführung der Ausbildner, die administrative Führung der ÜK- Noten (Erfassung der Datenbänke, usw.), die Rechnungsführung der ÜK, die Kosten für ÜK-spezifische Versammlungen; - Vorladung der Lehrlinge; - Sekretariat für die Lehrlinge, Ausbildner, kantonalen Behörden Sozialleistungen Es handelt sich um die vom Arbeitgeber bezahlten Sozialleistungen: - AHV IV EO ALV - Kinderzulagen - Pensionskasse - Unfallversicherung - Erwerbsausfall- und Krankenversicherung Verwaltungskosten Es handelt sich um folgende Verwaltungskosten: - Büroeinrichtung für Verwaltungszwecke (Material und Wartungskosten) im Wert von bis zu CHF Computereinrichtung (Material, Software und Wartungskosten) - Drucksachen und Büromaterial - Bücher, Zeitungen, Dokumentationen und Inseratenkosten - Porto und Postcheckkonten - Telefonkosten, Radio- und TV-Konzessionen sowie Fax - Telekommunikationskosten - Bankkosten - Kosten für die ÜK-Rechnungsrevision (sofern der Bericht dem Kanton unterbreitet wird) - Mahn- und Betreibungskosten - Versicherungsprämien (Sachen und Haftplicht) - Entwicklungs- und Wartungskosten für Website (ausschliesslich bzgl. ÜK) Seite 4 / 8

5 1.1.4 Externe Leistungen Es handelt sich um Honorare bezüglich der Organisation (inkl. die Teilnahme an der Kurskommission), deren Führung und Buchhaltung. 1.2 Unterricht Löhne (Lehrer) Es handelt sich um die der Kursvorbereitung (inkl. die Teilnahme an der Kurskommission) sowie dem Unterricht (inkl. mögliche ÜK-Qualifikationsverfahren) gewidmeten Stunden, ungeachtet der Stellung der Lehrer (temporär oder permanent). Testprüfungen und Bildungsabschlüsse können nicht in Betracht gezogen werden Sozialleistungen Es handelt sich um die vom Arbeitgeber bezahlten Sozialleistungen: - AHV IV EO ALV - Kinderzulagen - Pensionskasse - Unfallversicherung - Erwerbsausfall- und Krankenversicherung Andere Personalkosten für Lehrer In diesem Fall handelt es sich um: - Ausstattungskosten des Personals in Bezug auf den Beruf (z.b. Helm, Arbeitskleider, etc.) - Allfällige Kosten für Verpflegung und Übernachtung - Pädagogische und Weiterbildungskosten für (mit dem Beruf verbunden) - Einstellungskosten - Allfällige Transportkosten (mit dem Unterricht verbunden) Lehrbeauftragte für externe Kurse Es handelt sich um die Honorare für durch einen Dritten unterrichtete Kurse, der zu diesem Zweck beauftragt wurde (Zulieferung). Hier werden ausschliesslich die mit dem Unterricht verbundenen Perioden aufgeführt und keinesfalls diejenigen bezüglich der Kursorganisation (Organisation der Kurse siehe Rubrik 1.1). Es handelt sich um die der Kursvorbereitung (inkl. die Teilnahme an der Kurskommission) sowie dem Unterricht (inkl. mögliche ÜK-Qualifikationsverfahren) gewidmeten Stunden der Ausbildner, die als Selbständigerwerbende tätig sind und welche in der Regel nur für eine begrenzte Dauer beauftragt wurden. Testprüfungen und Bildungsabschlüsse können nicht in Betracht gezogen werden. 2. Lehrmittel / Material Die Bezeichnung Lehrmittel und Material beinhaltet die für die Realisierung der verschiedenen Kurse benötigten Güter und Leistungen (Betriebsmittel) wie die Kurshilfsmittel, Übersetzung der Hilfsmittel und Fotokopien). 2.1 Maschinen- und Materialmiete Es handelt sich um die Miete von Maschinen und Ausrüstungsmaterial wie Computer (inkl. Software). Es ist nicht möglich, eine Abschreibung für geleaste oder gemietete Maschinen und Werkzeuge geltend zu machen. Hingegen sollen die wirklichen Leasing- oder Mietkosten angegeben werden. Seite 5 / 8

6 2.2 Genussmittel / Ausrüstung (ausschliessliche für Unterrichtszwecke) Es handelt sich in diesem Fall um Aufwände, die nicht mit den Räumen verbunden sind: - Waren- und Genussmittelkauf für Übungs- und Lehrzwecke - Werkzeug- und Kleinmaterialkauf - Lehrerdokumentation - Wartung von Maschinen und Einrichtungen - Computerlizenz (für den Unterricht notwendige Maschinen und Ausrüstungen) - Maschinenversicherungen - Modelle und Übungsapparate (bis zu einem Stückwert von CHF 5'000) - Software für Lehrzwecke - Unterrichtshilfen für die Lehrlinge: Fotokopien, usw. - Abonnemente für Fachmagazine mit ÜK-Themen - Modellehrgänge, Bildungsunterlagen 3. Gebäudeaufwand 3.1 Personalaufwand Löhne und externe Dienstleistler Es handelt sich hier um die mit den Gebäudekosten verbunden Löhne, d.h. die Gehälter für das Abwartspersonal Sozialleistungen Es handelt sich um die vom Arbeitgeber bezahlten Sozialleistungen: - AHV IV EO ALV - Kinderzulagen - Pensionskasse - Unfallversicherung - Erwerbsausfall- und Krankenversicherung 3.2. Mietkosten Sämtliche Räumlichkeitstypen sind in den Mietkosten inbegriffen: - Büros (ausschliesslich für den ÜK-Teil) - Unterrichtsräume - Laboratorien - Werkstätte - Küchen 3.3 Gebäudeausgaben Sämtliche mit den Gebäuden verbundenen Ausgaben, d.h: - Wasser - Strom - Heizöl - Reinigungskosten (unter Ausschluss von 3.1.1) - Wartungskosten (Wartungsverträge) - Renovierungskosten der Gebäude (kleinere Arbeiten, die nicht auf der Bilanz aufgeführt werden) 4. Abschreibungen und Rückstellungen Die in diesem Bereich anzuwendenden Richtlinien, Grundsätze und Modalitäten sind in den Beilagen dieser Wegleitung, der verschiedenen Benutzerkantone der Plattform enthalten, Seite 6 / 8

7 ERTRÄGE 5. Kurseinnahmen 5.1 Einschreibegebühren Unter dieser Rubrik müssen die an die Lehrbetriebe eventuell in Rechnung gestellten Einschreibegebühren angegeben werden. Es handelt sich insbesondere um die an die Betriebe anderer Kantone (Lehrlinge, die im Lehrverhältnis mit einem ausserkantonalen Betrieb stehen) in Rechnung gestellten Beträge durch die ÜK-Träger, die in mehreren Kantonen tätig sind. Die an andere Kantonalfonds fakturierten Beträge (unter Ausschluss der Rubrik 7.2 und 7.3) für die Rückerstattung an ausserkantonale Betriebe werden ebenfalls unter dieser Rubrik aufgeführt. 5.2 Verkauf von Drucksachen und Lehrmaterial Wenn der ÜK-Träger Drucksachen oder Lehrmaterial (Fotokopien, Kurshilfen, Modellehrgang, ) verkauft, muss er dies zwingend unter dieser Rubrik aufführen. 5.3 Übrige Kurserträge Alle weiteren Erträge oder Einnahmen sind unter dieser Rubrik aufzuführen. 6. Subventionen 6.1 Kantonale Subventionen Subvention des Kantons Waadt Hier wird der Betrag der erwarteten kantonalen Subvention als transitorischer Posten für das betreffende Jahr aufgeführt (Kalender- oder Schuljahr, gemäss Kantonsnormen) Subventionen des Kantons Genf Hier wird der Betrag der erwarteten kantonalen Subvention als transitorischer Posten für das betreffende Jahr aufgeführt (Kalender- oder Schuljahr, gemäss Kantonsnormen). 6.2 Andere kantonale oder Bundessubventionen Es handelt sich um eine andere, eventuell erhaltene, kantonale oder Bundessubvention. 7. Übrige Erträge 7.1 Übrige Einnahmen Hier werden die anderen Erträge wie die Zinsen des Kontokorrentkontos aufgeführt. 7.2 Fondsbeiträge FONPRO Beiträge Hier wird der erwartete Beitrag aufgeführt FFPC Beiträge Hier wird der erwartete Beitrag aufgeführt. Seite 7 / 8

8 7.3 Beiträge anderer Institutionsfonds Gewisse durch eine kantonale Gesetzgebung oder einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eingeführte Fonds erfordern gemäss der kantonalen Gesetzgebung eine besondere Bearbeitung. Manche ÜK-Träger werden demzufolge vollständig oder zum Teil durch diese Fonds finanziert. Der durch den Institutionsfonds allfällige erhaltene Finanzierungsbetrag wird unter dieser Rubrik aufgeführt. 8. Erfolgsergebnis Die Vollkostenrechnung wird mit deren Ergebnis ausgeglichen. Ein positives Ergebnis stellt einen Verlust dar, ein negatives Ergebnis einen Gewinn. Beilagen A. Beilage des Kantons Genf verbunden mit der allgemeinen Wegleitung für die ÜK B. Beilage des Kantons Waadt verbunden mit der allgemeinen Wegleitung für die ÜK Seite 8 / 8

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