Landesärztekammer Baden-Württemberg. Körperschaft des öffentlichen Rechts. 10. Tätigkeitsbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landesärztekammer Baden-Württemberg. Körperschaft des öffentlichen Rechts. 10. Tätigkeitsbericht"

Transkript

1 Landesärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts 10. Tätigkeitsbericht

2

3 10. Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg K ö r p e r s c h a f t d e s ö f f e n t l i c h e n R e c h t s Vorgelegt zur 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer (10. Baden-Württembergischer Ärztetag in Karlsruhe)

4 Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Jahnstraße 40, Stuttgart Tel / Fax / Konzeption und Redaktion: Ärztliche Pressestelle, Leiter: Dr. med. Oliver Erens Redaktionsschluss: März 2006 Umschlagfotos: Dr. med. Oliver Erens 2006 Landesärztekammer Baden-Württemberg, Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Datenträgern sowie Einspeisung in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers. Dieser Tätigkeitsbericht ist auch als PDF-Dokument auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg unter verfügbar.

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Aus der Arbeit des Vorstands Novellierung Heilberufe-Kammergesetz 11 Neujahrsempfang Baden-Württembergischer Ärztetag Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zur Einführung der egesundheitskarte in Baden-Württemberg (ARGE egkbw) 21 Influenzapandemie-Planung 32 Neuer Verwaltungsablauf im Schwerbehindertenrecht 38 Ausstieg aus der VBL 41 Statut Gutachterkommissionen 45 Qualitätssicherung Bronchialkarzinom 47 Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur der Landesärztekammer Baden-Württemberg 49 Realisation eines Termin- und Vorgangsmanagementsystems für die Ethikkommission 67 Landeskrebsregistergesetz Baden-Württemberg (LKrebsRG) 73 Hämotherapie-Richtlinien 79 Entschließungen der 6. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 9. Juli 2005 in Freiburg 81 Entschließungen der 7. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 26. November 2005 in Stuttgart 89 Ausschüsse Ausschuss Ärztinnen 99 Ausschuss Ärztliche Weiterbildung 102 Berufsbildungsausschuss 110 3

6 Inhaltsverzeichnis Ausschuss Berufsordnung 113 Ausschuss Fortbildung 118 Ausschuss Gewalt gegen Kinder 123 Ausschuss Krankenhauswesen 126 Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen 130 Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe 136 Ausschuss Öffentliches Gesundheitswesen 139 Ausschuss Prävention 142 Ausschuss Qualitätssicherung 144 Umlageausschuss 147 Ausschuss Umwelt 160 Widerspruchsausschuss 162 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer 169 Arbeitsgruppe Qualitätssicherung operative Behandlung des Bronchialkarzinoms 175 Arbeitsgruppe Epilepsiebericht Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg 179 Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung 189 Arbeitsgruppe Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung 195 Arbeitskreis Suchtmedzin 196 Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen 199 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle 205 Ärztliche Stelle Baden-Württemberg 211 Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung 220 4

7 Inhaltsverzeichnis Besondere Einrichtungen Ethikkommission 229 Gemeinsamer Beirat 234 Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer 237 Gesundheitsrat Südwest 240 Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht 243 Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Karlsruhe 247 lnfoservice Gesundheit der Informationsdienst für Patienten und Ärzte in der Trägerschaft der ärztlichen Selbstverwaltung 251 Landesberufsgericht 255 Menschenrechtsbeauftragter 257 Konferenz der Rechtsberater 259 Anhang Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg 2003 bis Vorstandsmitglieder der Bezirksärztekammern 2003 bis Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 267 Auszug aus dem Terminkalender der Geschäftsstelle 270 Ärztestatistik Baden-Württemberg 275 Organigramm der Landesärztekammer Baden-Württemberg 278 Anschriften 280 5

8 6

9 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mit dem Tätigkeitsbericht 2005/2006 legen Präsidium und Vorstand Rechenschaft über ihre Arbeit der letzten zwölf Monate ab. Wir machen unsere Tätigkeiten damit nach außen transparent, illustrieren unsere Aktivitäten und zeichnen den Berichtszeitraum in komprimierter Form nach. Meilensteine der letzten Zeit waren beispielsweise die Begleitung der Entstehung des neuen Heilberufekammergesetzes, die Novellierung unserer Weiterbildungsordnung, die Vorbereitungen zur Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte oder die Entwicklung unserer neuen Beitragsordnung. Sehr breiten Raum nahmen naturgemäß die Ärzteproteste und -streiks ein. Trotz unseres körperschaftlichen Status, der mit der Wahrnehmung eines politischen Mandats eigentlich unvereinbar ist, haben wir stets und bei jeder Gelegenheit klar Stellung bezogen und die ärztlichen Protestmaßnahmen unterstützt. Schließlich verpflichtet uns nicht zuletzt das Heilberufekammergesetz die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen. 7

10 Wie in jedem Jahr gibt unser Tätigkeitsbericht Einblicke in die Arbeit des Vorstands der Landesärztekammer Baden-Württemberg, in die Aktivitäten unserer Fachausschüsse, in die Tätigkeiten unserer Fachabteilungen und besonderen Einrichtungen. Der Bericht vermittelt so ein unfassendes und eindrucksvolles Bild der Themenvielfalt innerhalb der Landesärztekammer. Wir wollen und werden auch in den kommenden Jahren nicht nachlassen, unsere Arbeit weiter zu entwickeln und zu verbessern. Dabei steht immer der Praxisbezug für unsere Mitglieder im Vordergrund. Täglich fragen wir uns aufs Neue, wie wir Entwicklungen positiv beeinflussen können, um einen Benefit für die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg zu erzielen. Dabei stützen wir uns einerseits auf unsere jahrzehntelange Erfahrung in der ärztlichen Selbstverwaltung und andererseits auf die kontinuierlich wachsenden Kontakte, Verbindungen und Kooperationen. Allen ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei an dieser Stelle für ihren Einsatz und ihre Arbeit für die Belange der baden-württembergischen Ärzteschaft ausdrücklich gedankt. Dr. med. Ulrike Wahl Präsidentin Landesärztekammer Baden-Württemberg 8

11 Aus der Arbeit des Vorstands der Landesärztekammer Baden-Württemberg 9

12 Aus der Arbeit des Vorstands Aus der Arbeit des Vorstands Autoren Dr. iur. Kurt Seizinger, Ulrike Hespeler, Dr. med. Reinhold Hauser, Matthias Felsenstein, Dr. med. Oliver Erens In diesem Kapitel soll dem Leser ein Einblick in die Arbeit des Vorstands der Landesärztekammer Baden-Württemberg im Berichtszeitraum ermöglicht werden. Es sei jedoch explizit darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle nur ein kleines Spektrum aus der umfangreichen Arbeit des Vorstands beleuchtet werden kann. Gleichwohl handelt es sich bei den hier abgebildeten Themen um zentrale Fragestellungen, mit denen sich die Vorstandsmitglieder in vielen Fällen über einen längeren Zeitraum auseinander gesetzt haben. 10

13 Aus der Arbeit des Vorstands Novellierung Heilberufe-Kammergesetz Gut Ding will Weile haben oder was lange währt, wird endlich wahr? Für das Mitte Februar 2006 in Kraft getretene novellierte Heilberufe-Kammergesetz dürfte eher zweites zutreffen, denn gemessen an der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens ist das Ergebnis aus Sicht der Ärztekammer eher bescheiden ausgefallen. Mit anderen Worten: Die Hoffnungen, die die Ärzteschaft mit dieser Novellierung verbunden hat, sind nur zum Teil erfüllt worden. Auf entschiedene Ablehnung der Kammer stößt namentlich die im Zuge der Novellierung neu geschaffene Pflicht der Kammern, Patientenunterlagen aufzubewahren und den Patienten Einsicht zu gewähren, falls dies auf andere Weise nicht gewährleistet ist. Zum besseren Verständnis: In letzter Zeit sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen nach dem Tod, der Insolvenz und dem schlichten Verschwinden von Ergebnis bescheiden ausgefallen Aufbewahrung von Patientenunterlagen 11

14 Aus der Arbeit des Vorstands Angehörigen der Heilberufe Patientenunterlagen ungesichert waren und die Patienten ihr Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen nicht mehr verwirklichen konnten. Das Innenministerium hat diese Fälle im 3. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich aufgegriffen und eine gesetzliche Regelung gefordert. Auch wenn eine herrenlose Patientenkartei einen polizeirechtswidrigen Zustand darstellt, für dessen Beseitigung an sich die Ortspolizeibehörde zuständig ist, hält das Innenministerium mit dem Argument, es gehe um die beruflichen Pflichten der (ehemaligen) Kammermitglieder, eine Verpflichtung der Kammer für sachnäher als die Inanspruchnahme der Ortspolizeibehörde. Der Landesgesetzgeber ist jedenfalls dieser Argumentation gefolgt mit der Konsequenz, dass die Bezirksärztekammern mit einem zum Teil nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet sind. Ausstellung von Heilberufsausweisen Die Ausstellung von Heilberufsausweisen und qualifizierten Zertifikaten nach dem Signaturgesetz ist ein Thema, das im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu kontroversen Diskussionen geführt hat. Die Landesärztekammer hatte schon frühzeitig die Bereitschaft signalisiert, die elektronischen Heilberufsausweise an ihre Kammermitglieder auszugeben, sich jedoch entschieden gegen die Verpflichtung zur Ausstellung qualifizierter Zertifikate nach dem Signaturgesetz gewandt, weil sie nicht selbst als Zertifizierungsdiensteanbieter im Sinne des Signaturgesetzes tätig sein will. Nach den Vorstellungen der Kammer sollte die Bestätigung von berufsbezogenen Angaben zur Person, sprich des Attributs Arzt durch das Regierungspräsi- 12

15 Aus der Arbeit des Vorstands Parlamentarischer Abend der ärztlichen Körpershaften: Kammer und KV im Dialog mit der Politik in Berlin dium Stuttgart als zuständige Approbationsbehörde erfolgen, da nur dieses über den aktuellen Kenntnisstand bezüglich des Zulassungsstatuts eines Heilberuflers verfügt. Der Landesgesetzgeber hat dennoch die in Nordrhein-Westfalen gewählte Regelung übernommen, nach der die Ärztekammern selbst im Rechtsverkehr als Zertifizierungsdiensteanbieter aufzutreten haben trotz der erheblichen wettbewerbs-, steuer- und haftungsrechtlichen Bedenken, die von Seiten der Landesärztekammern gegen das von Nordrhein-Westfalen propagierte so genannte Kammermodell erhoben wurden. Ebenso wenig sieht die Landesärztekammer für die im Gesetz eröff- 13

16 Aus der Arbeit des Vorstands Zustimmungserfordernis Ethikkommission nete Möglichkeit, den Heilberufekammern durch Rechtsverordnung die Aufgabe der herausgebenden Stelle auch für die nicht verkammerten Gesundheitsberufe und medizinischen Hilfsberufe zu übertragen, eine sachliche Notwendigkeit. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die im Gesetzentwurf ursprünglich noch vorgesehene Zustimmungserfordernis der Kammer in der Gesetzesfassung selbst nicht mehr enthalten ist. Zur Begründung wird ausgeführt, die Zustimmungserfordernis sei, nachdem die Kammer bereits im Vorfeld die Verweigerung der Zustimmung signalisiert habe, gestrichen worden, um, so wörtlich, das Land in die Lage zu versetzen, seiner Verpflichtung zur Bestimmung einer entsprechenden Stelle nach 291 a Abs. 5 a SGB V nachzukommen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Landesärztekammer müsste gleichwohl, sollte das Land zu gegebener Zeit von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen, diese Regelung auf den juristischen Prüfstand stellen. Mit Inkrafttreten der 12. Arzneimittelgesetz-Novelle hat sich bekanntlich die Aufgabenstellung der bei der Landesärztekammer eingerichteten Ethikkommission grundlegend geändert: Mit der gesetzlichen Vorgabe, dass eine klinische Prüfung nur noch durchgeführt werden kann, wenn zwingend ein positives Votum einer Ethikkommission vorliegt, hat sich die Rolle der Ethikkommission von einem berufsrechtlichen Beratungsgremium zu einer Patientenschutzinstitution mit Behördencharakter gewandelt. Das Votum der Ethikkommission erhält Verwaltungsaktcharakter mit allen juristischen Konsequenzen. 14

17 Aus der Arbeit des Vorstands Die Landesärztekammer hatte bereits frühzeitig angekündigt, dass eine Übernahme dieser staatlichen Aufgabe nur akzeptabel ist, wenn die damit verbundenen Risiken, insbesondere das Haftungsrisiko für die Kammer überschaubar sind. Aus diesem Grund komme für die Landesärztekammer nur eine unbegrenzte Haftungsfreistellung durch das Land in Frage, die noch im Gesetzentwurf vorgesehene zahlenmäßige Begrenzung der Haftungsfreistellung auf zwei Millionen Euro, wie sie vom Finanzministerium erwogen wurde, sei für die Landesärztekammer absolut indiskutabel, zumal in den anderen Ländern entweder die Ethikkommissionen bei den Ländern direkt eingerichtet sind oder die unbegrenzte Staatshaftung vorgesehen ist. Haftungsrisiko Haftungsfreistellung Der wiederholte Hinweis darauf, dass auch bei den universitären Ethikkommissionen des Landes eine unbegrenzte Staatshaftung besteht, hat das Finanzministerium offensichtlich zum Umdenken bewogen mit der weiteren Konsequenz, dass die von der Kammer von Anfang an geforderte unbegrenzte Haftungsfreistellung nunmehr im Gesetz festgeschrieben ist. Bereits vor Jahren hat sich in der berufsrechtlichen Beurteilung der im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit praktizierten Kommunikationsformen ein deutlicher Wandel vollzogen: Nicht mehr das Verbot berufsrechtlicher Werbung, sondern die sachliche Information ist seither der Leitgedanke der einschlägigen Bestimmungen in der Berufsordnung. Aus der Sicht der Patienten bedeutet dies, dass der dem ärztlichen Werbeverbot zugrundeliegende Gedanke des Patien- Kommunikationsformen 15

18 Aus der Arbeit des Vorstands tenschutzes zunehmend hinter das Informationsinteresse des Patienten zurückgetreten ist. Ankündbarkeit von Fachkunden und fakultativen Weiterbildungen Mit diesem Wertewandel war das bis vor kurzem noch geltende Verbot der Ankündbarkeit von Fachkunden und fakultativen Weiterbildungen schwerlich vereinbar. Die Landesärztekammer hat deshalb unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachdrücklich die Streichung dieses Verbotes im Heilberufe- Kammergesetz gefordert. Die neuere liberale Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält Werbeverbote bei Angehörigen freier Berufe nur dann für gerechtfertigt, wenn sie nachweislich erforderlich sind, um Gemeinwohlbelange wie beispielsweise die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Im konkreten Fall geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass der Patient unterschiedliche Weiterbildungsbezeichnungen zutreffend bewerten oder sich zumindest darüber informieren kann, so dass keine irrtümlichen Vorstellungen über die Qualifikation des Arztes entstehen. Der Landesgesetzgeber hat demzufolge das bisherige Verbot aufgehoben, um den betroffenen Ärzten die Möglichkeit einzuräumen, die Öffentlichkeit über tatsächlich erworbene Qualifikationen zu informieren. 16

19 Aus der Arbeit des Vorstands Neujahrsempfang 2006 Der traditionelle Neujahrsempfang der ärztlichen Körperschaften in Baden-Württemberg erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Er ist eine etablierte Gelegenheit zum Informations- und Gedankenaustausch geworden, die von der Ärzteschaft und Vertretern zahlreicher Institutionen rege genutzt wird. Nachdem im letzten Jahr beschlossen worden war, die Veranstaltung aufgrund der Tsunami-Katastrophe abzusagen und das dadurch eingesparte Geld einem guten Zweck zukommen zu lassen, spendeten die Veranstalter Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in diesem Jahr Euro zur Unterstützung eines Projektes einer Augenklinik in Ceylon. 17

20 Aus der Arbeit des Vorstands Scheckübergabe von Kammer und KV beim Neujahrsempfang 2006 an Augenlicht für Ceylon 18

21 Aus der Arbeit des Vorstands Baden-Württembergischer Ärztetag 2005 Wie die medizinische Versorgung in Zukunft aussehen kann und was geschehen sollte, damit sie bezahlbar bleibt das waren die Themen des Baden-Württembergischen Ärztetages, der am 8. Juli 2005 in Freiburg stattfand. Wohin steuert das medizinische Versorgungssystem in Deutschland, lautete das Thema der öffentlichen Podiumsdiskussion. Die Debatte darüber war spannend, kontrovers und so komplex wie das Gesundheitssystem. Diskutiert wurden einerseits der Rationierungsdruck, unter den die medizinische Versorgung zunehmend stärker gerät. Andererseits ging es um neue Versorgungsformen wie Integrierte Versorgung und Medizinische Versorgungszentren. 19

22 Aus der Arbeit des Vorstands Baden-Württembergischer Ärztetag in Freiburg: Großes Interesse an der berufspolitischen Diskussionsveranstaltung 20

23 Aus der Arbeit des Vorstands Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zur Einführung der egesundheitskarte in Baden-Württemberg (ARGE egkbw) Im ausführlichen Bericht über den Sachstand der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) und des elektronischen Heilberufeausweises (HBA) im Tätigkeitsbericht 2004/2005 wurde auch über die Gründung der Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zur Einführung der egesundheitskarte in Baden-Württemberg (ARGE egkbw) berichtet, der die Landesärztekammer nach eingehender Diskussion im Vorstand ebenfalls als Gründungsmitglied beigetreten ist. Gründungsmitglied Mit der im Februar 2005 unterzeichneten Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zur Einfüh- 21

24 Aus der Arbeit des Vorstands rung der egesundheitskarte in Baden-Württemberg (ARGE egkbw) verfolgen die in der Arbeitsgemeinschaft vereinten (derzeit 16) Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung (vgl. auch gemäß 2 unter anderem die Ziele die Voraussetzungen zu schaffen, um in einem Bewerbungsverfahren der Betriebsorganisation der Spitzenverbände gematik mbh auf Bundesebene mit der Testregion Heilbronn ausgewählt zu werden und bei Auswahl im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Betriebsorganisation der Spitzenverbände gematik mbh die notwendigen und geforderten Aufgabenstellungen, Evaluation und Qualitätssicherung in der Testregion sicherzustellen. Gemäß 9 Satz 1 schließt die Arbeitsgemeinschaft mit Ausnahme eines solchen mit der gematik mbh keine Verträge mit Dritten. Testregion Heilbronn Nach der ersten Bewerbung noch auf der Grundlage der Vorgaben der Vorgängerorganisation der gematik mbh (der protego.net) im Juni 2005 hat sich die ARGE egkbw dann fristgerecht nochmals auf der Grundlage der Vorgaben der (Bundesgesundheitsministerin-) Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 2. November 2005 und der Bekanntmachung der Kriterien zur Auswahl der Testregionen zur Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte vom 9. November 2005 mit der Testregion Heilbronn beworben. Mit der Pressemitteilung vom 3. Januar 2006 gab dann das BMG bekannt, dass unter anderem die Testregion Heilbronn 22

25 Aus der Arbeit des Vorstands zur Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte ausgewählt wurde und die gematik mbh (vgl. aufgefordert ist, zügig die Verträge mit den insgesamt acht Testregionen (vgl. auch telematik-modellregionen.de) abzuschließen. Diese Diskussion mit der gematik mbh begann dann im Januar 2006 mit dem von der gematik mbh vorgelegten, ersten Vertragsentwurf über die Zusammenarbeit, Unterstützung und Durchführung bezüglich der Testung der Telematikinfrastruktur in den Testregionen. Auch in der 35. Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 15. Februar 2006 wurde ausführlich über den Stand der Verhandlungen der ARGE egkbw mit der gematik mbh berichtet. Der Vorstand hat sich dann einstimmig der Kritik im Schreiben der ARGE egkbw vom 3. Februar 2006 hinsichtlich des damaligen Entwurfes Vertrag über die Zusammenarbeit, Unterstützung und Durchführung bezüglich der Testung der Telematikinfrastruktur in den Testregionen in der Version 0.5 angeschlossen und diesen abgelehnt. Der Vorstand hat nochmals unter anderem auf der Grundlage der einschlägigen Beschlüsse der Vertreterversammlungen klargestellt, dass zur Durchführung der Tests in der Testregion Heilbronn insbesondere Vertrag über die Zusammenarbeit die vollständige Finanzierung aller Investitionen und Aufwände der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und eine Sicherheitsüberprüfung unter Realbedingungen ( Hackertest) und der Datenschutz gewährleistet sein sowie der Test ergebnisoffen durchgeführt werden muss. 23

26 Aus der Arbeit des Vorstands Weiterhin müssen die Haftungsbedingungen sowohl für die ARGE egkbw, ihre Mitglieder als auch für die Testteilnehmer eindeutig und nicht zu deren Lasten geregelt sein sowie schließt die Landesärztekammer für sich die Übernahme von Kosten der ARGE egkbw während der Tests aus, die über den im Rahmen der Verhandlungen zur Bildung der ARGE egkbw vereinbarten, maximalen Kostenrahmen hinausgehen. Der Vorstand hat sich vorsorglich dann auch für den Fall der Unterzeichnung eines Vertrages durch die ARGE egkbw gegen die Stimme der Landesärztekammer als letztes Mittel ausdrücklich vorbehalten, die Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zur Einführung der egesundheitskarte in Baden- Württemberg gemäß 15 Abs. 2 (fristlos) ersatzweise 15 Abs. 3 (drei Monate zum Halbjahr) zu kündigen. Gesellschafterversammlung Nach weiteren intensiven Diskussionen und Verhandlungen wurde dann mit Schreiben der gematik mbh vom 20. März 2006 der ARGE egkbw der von der Gesellschafterversammlung der gematik mbh am 15. März 2006 beschlossene Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit, Unterstützung und Durchführung bezüglich der Testung der Telematikinfrastruktur in den Testregionen in der Version 1.0 mit dem Angebot an alle Testregionen vorgelegt, diesem Vertrag durch Unterschrift beizutreten. 24

27 Aus der Arbeit des Vorstands Hinsichtlich der ersten, oben genannten Forderung der Landesärztekammer wurde dann in der Sitzung des Steuerungskreises der ARGE egkbw am 21. März 2006 eine ergänzende Vereinbarung in der ARGE egkbw beschlossen, die über eine Härtefallregelung der ARGE egkbw sicherstellt, dass eine vollständige Finanzierung aller nachweisbaren Investitionen und Aufwände der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte (15 bis 25 Ärzte in der Teststufe 3 ( er Test)) über die von der gematik gewährten Pauschalen (Investitionen: Euro, Aufwand für ein Jahr: Euro) hinaus gewährleistet ist. Weiterhin haben durch den am 30. März 2006 von der ARGE egkbw mit der gematik mbh geschlossenen Rahmenvertrag folgende Anforderungen der Landesärztekammer Berücksichtigung gefunden: Im Rahmenvertrag ist bereits explizit eine Sicherheitsüberprüfung ( Hackertest ) in den Musterumgebungen bei der gematik mbh und in den Testregionen vorgesehen. Eine Sicherheitsüberprüfung in der Vertragsphase/Teststufe 3 ( er Test) ist Gegenstand des in der Vertragsphase 1 im Benehmen mit den Testregionen zu erstellenden Gesamtkonzeptes zur Durchführung der Testmaßnahmen. Sollte eine Sicherheitsüberprüfung unter Realbedingungen nicht Bestandteil des Gesamtkonzeptes werden, ist dies ein Grund, um das fristlose Sonderkündigungsrecht der ARGE egkbw nach der Vertragsphase 1 wahrnehmen zu können. Härtefallregelung Hackertest Da das in der Vertragsphase 1 zu erstellende Gesamtkonzept zur Durchführung der Testmaßnahmen noch einer abschließenden da- 25

28 Aus der Arbeit des Vorstands fristloses Kündigungsrecht Ergebnisoffene Testung Haftungs- und wettbewerbsrechtliche Risiken tenschutzrechtlichen Bewertung auch der Landesdatenschutzbehörden bedarf, ist auch für den Fall schwerwiegender, datenschutzrechtlicher Bedenken zum Rahmenvertrag oder Gesamtkonzept ein fristloses Kündigungsrecht der ARGE egkbw im Rahmenvertrag vorgesehen. Die Gewährleistung einer ergebnisoffenen Testung und deren Evaluation (im Einvernehmen mit den Testregionen durchzuführen!) ist Gegenstand des in der Vertragsphase 1 zu erstellenden Gesamtkonzepts zur Durchführung der Testmaßnahmen. Sollte eine ergebnisoffene Testung und deren Evaluation im Gesamtkonzept aus Sicht der ARGE egkbw nicht sichergestellt sein, ist dies ebenfalls ein Grund für eine fristlose Sonderkündigung der ARGE egkbw nach der Vertragsphase 1. Die haftungs- und wettbewerbsrechtlichen Risiken können derzeit (Gesamtkonzept zur Durchführung der Testmaßnahmen (= Vertragsphase 1) liegt nicht vor) nicht abschließend beurteilt werden. Sollten sich jedoch nach der Vertragsphase 1 unverantwortbare haftungs- oder wettbewerbsrechtliche Risiken für die ARGE egkbw, deren Mitglieder oder Testteilnehmer abzeichnen, ist auch dies ein Grund für eine fristlose Sonderkündigung der ARGE egkbw. In der Sitzung des Steuerungskreises der ARGE egkbw am 21. März 2006 wurden jedoch von den meisten Mitgliedern die haftungs- oder wettbewerbsrechtlichen Risiken als überschaubar angesehen, zumal die ARGE egkbw nicht für die Ausgabe der egk (GKV), der 26

29 Aus der Arbeit des Vorstands HBA an verkammerte Heilberufe (z. B Ärzte) sowie Zulassung und Bereitstellung der zu testenden Komponenten (gematik mbh (siehe unten)) verantwortlich ist. Um die finanziellen Konsequenzen der Realisation dieser Risiken jedoch noch weiter zu minimieren, wurde am 21. März 2006 vereinbart, zunächst die Möglichkeit des Abschlusses einer gesonderten Betriebshaftpflichtversicherung der ARGE egkbw und falls dies nicht möglich sein sollte die Möglichkeit der Änderung der Gesellschaftsform in eine Verwaltungs- GmbH zu prüfen. In den Vertragsphasen 1 und 2 bestehen nach übereinstimmender Ansicht keine haftungs- und wettbewerbsrechtlichen Risiken für die ARGE egkbw, ihre Mitglieder oder die Testteilnehmer. Diese Prüfung kann somit mit der notwendigen Ruhe und Sorgfalt durchgeführt werden. Betriebshaftpflichtversicherung Dem vertragskonstruktionsimmanenten Blankoscheck (Gesamtkonzept zur Durchführung der Testung (= Vertragsphase 1) ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift nicht bekannt) wurde durch das Sonderkündigungsrecht der ARGE egkbw nach der Vertragsphase 1 Rechnung getragen. In der Sitzung des Steuerungskreises der ARGE egkbw am 21. März 2006 wurde nochmals festgestellt, dass der gemäß 10 Abs. 2 der ARGE-Vereinbarung festgelegte, von den Mitgliedern im Rahmen der Testung aufzubringende Maximalbetrag von Euro/Mitglied weder durch den Rahmenvertrag, noch durch ergänzende Vereinbarungen in der ARGE egkbw nach oben verändert wird. 27

30 Aus der Arbeit des Vorstands Unterzeichnung des Rahmenvertrages er Test Auf dieser Grundlage hat dann auch der Vorstand der Landesärztekammer am 28. März 2006 im Umlaufverfahren mit zwei Gegenstimmen der Unterzeichnung des Rahmenvertrages der gematik mbh mit der ARGE egkbw zugestimmt. Schon am gleichen Tag der Vertragsunterzeichnung der ARGe egkbw am 30. März 2006 in Heilbronn begannen dann in Frankfurt die Arbeiten zur Erstellung des Gesamtkonzeptes (Vertragsphase 1), bei denen deutlich wurde, dass der staffelweise in den Testregionen ganz sicher nicht vor Ende 2006 beginnende er Test (3. Vertragsphase) nur ein Anwendertest mit dem Ziel sein wird, festzustellen, welche Probleme bei der Integration der von der gematik mbh schrittweise (vorläufig) zugelassenen und ggf. bereitgestellten Komponenten (Stand der Spezifikationen vgl. aspx und Abbildung 1) in der alltäglichen Praxis auftreten. Weiterhin wurde klar gestellt und von der gematik mbh zugestanden, dass die Kosten der Projektbüros in den Testregionen (pauschaliert) durch die gematik mbh zu übernehmen sind. Diese Punkte müssen nun in das in der Vertragsphase 1 zu erstellende Gesamtkonzept eingearbeitet werden. 28

31 Aus der Arbeit des Vorstands Abbildung 1: Derzeit verfügbare Komponenten und Konzepte Quelle: Informationsveranstaltung in Heilbronn am 16. Januar 2006 Auch die nun in der ARGE egkbw anstehenden Arbeiten insbesondere die Festlegung der Bewerbungskriterien für Testteilnehmer am er Test (Vertragsphase/Teststufe 3) wurden bereits begonnen und sollen schnellstmöglich abgeschlossen werden. Bewerbungskriterien für Testteilnehmer Noch zu erwähnen ist, dass die verfasste Ärzteschaft ihre Hausaufga- 29

32 Aus der Arbeit des Vorstands Spezifikation der HBA Webbasierte Antragsverfahren Zertifizierungsdiensteanbieter ben wie bereits in den letzten Jahren gemacht hat. Die bereits 2003 herausgegebene, gemeinsame Spezifikation der Apotheker- und Ärzteschaft zur HBA in der Version 2.0 wurde zwischenzeitlich an die Anforderungen der Spezifikation der egk in der Version 1.1 angepasst (vgl. unter der Rubrik Elektronischer Heilberufeausweis HPC ). Weiterhin werden auf der Grundlage der vom Projektbüro HPC der Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe earztausweis der Ärztekammern bei der Bundesärztekammer erarbeiteten Vorgaben bereits von mehreren Pilotregionen bzw. Ärztekammern webbasierte Antragsverfahren zur Ausstellung einer HBA an Ärzte erprobt (vgl. z.b. sowie erste HBAs an Ärztinnen und Ärzte anlässlich der MEDICA Anfang 2006 ausgegeben. Die notwendigen Verträge einerseits der Bundesärztekammer und andererseits der Ärztekammern mit den akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern (ZDA) zur Ausgabe der HBA an Ärztinnen und Ärzte gemäß des vom Vorstand der Bundesärztekammer am 18. März 2005 beschlossenen Zulassung - bzw. Rahmenvertragsmodells (vgl. Abbildung 2) sind derzeit in Vorbereitung. 30

33 Aus der Arbeit des Vorstands Abbildung 2: Rahmenvertragsmodell der Bundesärztekammer er Quelle: Informationsveranstaltung in Heilbronn am 16. Januar

34 Aus der Arbeit des Vorstands Influenzapandemie-Planung Umsetzung des nationalen Influenzapandemieplans Geeigneter Impfstoff Bereits in der 24. Sitzung am 23. März 2005 unterrichte Frau Dr. Wahl den Vorstand der Landesärztekammer im Rahmen ihres Berichtes über die Sitzung des Landeskrankenhausausschusses am 2. März 2005 unter anderem über die Diskussion der in Baden-Württemberg geplanten Umsetzung des im März 2005 veröffentlichten, nationalen Influenzapandemieplanes. Mit Schreiben vom 19. Mai 2005 hat dann das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg (SM) die Apotheker- und Ärzteschaft zu einem Gespräch am 9. Juni 2005 auf Geschäftsführungsebene zur Umsetzung des nationalen Influenzapandemieplans in Baden-Württemberg eingeladen. In dem Gespräch wurde den Teilnehmern folgendes/r Szenario und Stand der Planungen präsentiert: Im Falle einer Influenzapandemie ist frühestens nach drei bis sechs Monaten mit ausreichenden Mengen eines geeigneten Impfstoffes zu 32

35 Aus der Arbeit des Vorstands rechnen, der dann gegebenenfalls über die Logistik des Pockenimpfkonzeptes (vergleiche Bericht im Tätigkeitsbericht 2004/2005) verteilt werden soll. Im Pandemiefall sollen bis zur Verfügbarkeit des Impfstoffes bestimmte Risikogruppen (siehe unten) sowie Berufsgruppen, die für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung sowie öffentlichen Ordnung und Sicherheit benötigt werden, mit antiviralen Medikamenten (derzeit verfügbar von den Firmen Glaxo Smith Kline und Roche Pharma) versorgt werden. Hierzu wird das Land 0,8 Millionen Therapieeinheiten (Kosten zirka 10 Millionen Euro) bevorraten. Die Verteilung der antiviralen Medikamente soll auf Rezept durch die Apotheken im Regelsystem, d.h. ohne Ausrufen des Katastrophenfalles und zu Lasten der GKV, erfolgen. Die Sonder -Rezepte sollen von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (nicht vom ÖGD!) nur für die Risikogruppen und genannten Berufsgruppen ausgestellt werden. Die entsprechend des nationalen Influenzapandemieplans mit antiviralen Medikamenten zu versorgenden Risikogruppen sind infizierte Patientinnen und Patienten > 60 Jahre, < 15 Jahre und Patienten mit chronischen Erkrankungen ( Triage ), da unter diesen Patienten aufgrund einer geschwächten Immunabwehr ohne Medikation mit einer erhöhten Letalität der Influenza gerechnet werden muss. Sowohl die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung als auch der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die so geplante, selektive Therapie der genannten Risikogruppen und Berufsgruppen in der Regelversorgung weder mit den ethischen Grundsätzen der Ärztinnen und Ärzte noch mit den gel- Verteilung der antiviralen Medikamente Triage Selektive Therapie 33

36 Aus der Arbeit des Vorstands tenden (unter anderem straf-, sozial-, haftungs- und berufs-)rechtlichen Anforderungen an die ärztliche Berufsausübung vereinbar ist. Ethische Grundsätze der Ärztinnen und Ärzte Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich daher in seiner 27. Sitzung am 26. Juni 2005 ausdrücklich dazu bereit erklärt, an den Planungen zur Umsetzung des nationalen Influenzapandemieplanes im Rahmen der ethischen Grundsätze der Ärztinnen und Ärzte sowie der geltenden gesetzlichen Bestimmungen konstruktiv mitzuwirken. Er hat jedoch festgestellt, dass die in Baden-Württemberg bis zur Verfügbarkeit eines geeigneten Impfstoffes geplante, selektive Therapie von bestimmten Risikogruppen und Berufsgruppen mit antiviralen Medikamenten durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der regulären medizinischen Versorgung nicht mit diesen Grundsätzen und den geltenden rechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat deshalb das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg aufgefordert, seine Planungen auf der Grundlage der von der Landesärztekammer bereits im Rahmen des Pockenschutzkonzeptes vorgetragenen rechtlichen Anforderungen (der Katastrophenschutz-Gesetzgebung) zu überarbeiten. Als ein Beitrag zur Unterstützung des Landes hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg im September/Oktober 2005 dann unter anderem die Impfaktion des Sozialministeriums mit unterstützt und aktiv begleitet. 34

37 Aus der Arbeit des Vorstands Da in der 51. Sitzung des Landesausschusses für den Rettungsdienst (LARD) am 5. Juli 2005 nochmals die Landesärztekammer gebeten wurde, ihre Position hinsichtlich der antiviralen Medikation im Influenzapandemiefall zu überdenken, hat die Landesärztekammer das Sozialministerium mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 über die am 9. Dezember 2005 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte, gemeinsame Mitteilung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Saisonale Influenza, Vogelgrippe und potentielle Influenzapandemie unterrichtet, die die Position der Landesärztekammer Baden-Württemberg inhaltlich voll bestätigt. Daraufhin wurde in der 2. Sitzung mit der verfassten Ärzteschaft in Baden-Württemberg am 7. März 2006 von den Vertretern des Sozialministeriums klar gestellt, dass die Triage vom Tisch ist. Vielmehr sollte aus Sicht des Sozialministeriums nunmehr über auf Bundesebene zu erarbeitende Therapieempfehlungen für den Influenzapandemiefall sichergestellt werden, dass nur Hochrisikoerkrankte und die genannten Berufsgruppen aus dem bis 2007 auf 1,4 Millionen Therapieeinheiten aufzustockenden Landesvorrat antiviraler Medikamente bedient werden. Sowohl die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung als auch der Landesärztekammer haben unter anderem auf die Problematik der Definition von Hochrisikopatienten hingewiesen ( normale Influenza: oben genannte Risikogruppen; so genannte Spanische Grippe : junge Männer). Vereinbart wurde unter anderem, dass die Kassenärztliche Vereinigung bis Ende Mai 2006 dem Sozialministerium ein Konzept für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung im Pandemiefall zukom- Therapieempfehlungen für den Influenzapandemiefall 35

38 Aus der Arbeit des Vorstands Ärzteschaftsvorsitzende als Multiplikatoren Konferenz der Influenzapandemie- Beauftragten men lässt und die Ärzteschaftsvorsitzenden als Multiplikatoren in der Sitzung am 29. Juli 2006 in der Landesärztekammer über den Stand der Influenzapandemieplanung im Lande durch das Landesgesundheitsamt informiert werden. Nicht zuletzt aufgrund der Initiative der Landesärztekammer Baden- Württemberg wurde bei der Bundesärztekammer dann eine Konferenz der Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammern eingerichtet, die bisher zweimal getagt hat. Der Vorschlag der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die medizinische Versorgung der Influenzapatienten unter dem Gesichtspunkt der Risiko- bzw. Belastungssituationen (kein Influenzafall in Deutschland (Vorbereitungsphase), regional begrenzte (und gegebenenfalls begrenzbare) Influenzaausbreitung, deutschland- und weltweite Influenzapandemie gegebenenfalls mit Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung) zu betrachten, wurde in der 2. Sitzung dieser Kommission am 21. Februar 2006 abgelehnt. Vielmehr wurden sechs Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich unter anderem mit einem Fortbildungscurriculum, Patienteninformationen und Pandemienotfallplänen der Ärztekammern beschäftigen sollen. 36

39 Aus der Arbeit des Vorstands Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Sozialministerin Dr. Monika Stolz Von links nach rechts: PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden, Prof. Dr. med. Stefan Wysocki, Dr. med. Ulrich Clever, Dr. med. Josef Ungemach, Sozialministerin Dr. med. Monika Stolz, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Gerhard Schade, Kammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Maximilian Zollner, Dr. med. Michael Deeg, Dr. med. Wolfgang Streibl. 37

40 Aus der Arbeit des Vorstands Biberacher Modell Neuer Verwaltungsablauf im Schwerbehindertenrecht Beweiserhebung im Schwerbehindertenrecht Die zu Jahresbeginn 2005 durchgeführte Eingliederung der Versorgungsverwaltung in die Landratsämter hat auch zu einer Änderung der Verfahrensweise bei der Beweiserhebung im Schwerbehindertenrecht geführt. Die vom Landratsamt Biberach ( Biberacher Modell ) eingeführte Änderung sieht vor, dass die Antragssteller künftig ihrem Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung Arztberichte beilegen, die sie sich zuvor beim behandelnden Hausarzt oder Facharzt selbst besorgt haben. Mittels dieser bürgerfreundlichen Verfahrensweise soll es, so die offizielle Verlautbarung des Landkreistages Baden-Württemberg, zu einer merklichen Kosteneinsparung für die öffentliche Hand kommen. 38

41 Aus der Arbeit des Vorstands Zu der Frage, ob die Patienten überhaupt verpflichtet sind, in der angedachten Weise an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken, hat das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass im Bereich des Sozialrechts der Antragssteller bzw. Leistungsberechtigte grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Unterlagen selbst beizubringen. Nach Meinung des Ministeriums kann eine solche Verpflichtung dem Antragssteller auch nicht aus Gründen der Kostenersparnis und Verfahrensbeschleunigung auferlegt werden. Ebenso wenig dürfe der Anschein einer solchen Verpflichtung durch entsprechende Formulierungen in Anschreiben oder Beiblättern erweckt werden. Dies widerspräche dem allgemeinen Fürsorgegedanken des Sozialgesetzbuches, wonach der Berechtigte über Rechte und Pflichten aufzuklären ist. Die Anschreiben/Beiblätter der Landratsämter an die Antragssteller wie auch an die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser seien daher durch den ausdrücklichen Hinweis zu ergänzen, dass der Antragssteller zur Beibringung medizinischer Befundunterlagen nicht verpflichtet ist. Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass der so genannte Amtsermittlungsgrundsatz nach wie vor gilt, das heißt die Landratsämter verpflichtet sind, von Amts wegen im Rahmen der Sachaufklärung entsprechende Befundunterlagen beizuziehen, was den Antragssteller jedoch nicht hindert, die Unterlagen beim Arzt direkt anzufordern. In diesem Fall ist der Arzt gem. 10 Abs. 2 Satz 2 Berufsordnung verpflichtet, dem Patienten die erforderlichen Kopien gegen Kostenerstattung (50 Cent pro Seite) herauszugeben. Mitwirkung der Antragsteller Amtsermittlungsgrundsatz 39

42 Aus der Arbeit des Vorstands Befundschein Soweit der Antragssteller nicht bereit ist, die Unterlagen selbst zu besorgen, bleibt der Versorgungsverwaltung nur die Möglichkeit, von den behandelnden Ärzten direkt Auskünfte einzuholen und Untersuchungsunterlagen zur Einsicht beizuziehen ( 69 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i.v.m. 12 Abs. 2 Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung; 21 SGB X). Dabei kann die Versorgungsverwaltung wie schon bisher einen Befundschein (Befundbericht) vom Arzt anfordern, wenn ihr keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beschafft werden können. Nach Nr. 200 der Anlage 2 zu 10 Abs. 1 JVEG wird der vom Arzt zu erstellende Befundschein mit 21 Euro vergütet (inklusive Schreibgebühr, zuzüglich Portokosten). Soweit die Behörde darüber hinaus Kopien von ärztlichen Unterlagen beim Arzt direkt anfordert, sind diese mit 50 Cent je Seite für die ersten 50 Seiten und 50 Cent für jede weitere Seite zu vergüten. 40

43 Aus der Arbeit des Vorstands Ausstieg aus der VBL Vor dem Hintergrund der seit Jahren geführten Diskussion um die Zukunft der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst stellt sich auch für die Landesärztekammer die Frage, ob sich ein Ausstieg aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), in der auch die hauptamtlichen Mitarbeiter der fünf Kammer-Geschäftsstellen versichert sind, für die Kammer rechnet. Die intensive Beschäftigung mit diesem Thema in den vergangenen Monaten hat gezeigt, dass eine vorschnelle Entscheidung für einen raschen Ausstieg mit Rücksicht auf andere Körperschaften und vergleichbare Organisationen, die bereits ausgestiegen sind oder den Ausstieg ernsthaft erwägen, nicht sachgerecht wäre. Sicher liegt der Gedanke nahe, dass mit jedem weiteren Austritt eines Beteiligten die finanzielle Situation der VBL nicht besser wird. Dennoch wäre es letztlich nicht zu verantworten, allein aus dem Gefühl Zukunft der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst 41

44 Aus der Arbeit des Vorstands Maßgeblich sind die individuellen Gegebenheiten heraus, es kann ja nur noch schlechter werden, eine so weitreichende Entscheidung zu treffen. Für die Entscheidung maßgeblich sind allein die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Körperschaft. Was sich für die eine Körperschaft rechnet, muss sich nicht automatisch für eine andere, vergleichbare Körperschaft auch rechnen. So hat beispielsweise die neue Landes-KV, nicht zuletzt aufgrund satzungsrechtlicher Zwänge der VBL, den Ausstieg für die bis dato bei der VBL versicherten Mitarbeiter der früheren Kassenärztlichen Vereinigungen Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg beschlossen, während das berufsständige Versorgungswerk der Ärztinnen und Ärzte, die Versorgungsanstalt in Tübingen, sich nach eingehender Prüfung für den Verbleib in der VBL entschieden hat. Bei der Entscheidung über einen eventuellen Ausstieg sind drei wesentliche Vorgaben zu beachten: Gegenwert Darlehen 1. Im Falle eines Ausstiegs hat die Landesärztekammer gemäß 23 Abs. 2 VBL-Satzung den so genannten Gegenwert zu zahlen. Darunter ist der Barwert der nach dem Ausstieg bei der VBL verbleibenden Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern der Kammer zu verstehen, der sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. 2. Der für den Gegenwert aufzubringende Betrag ist in vollem Umfang über Darlehen zu finanzieren. Ausreichende Eigenmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. 42

45 Aus der Arbeit des Vorstands Interessierte Teilnehmer bei der 6. Vertreterversammlung in Freiburg 3. Im Falle eines Ausstiegs haben die Mitarbeiter der Kammer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Verschaffung einer gleichwertigen Zusatzversorgung unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Ansprüche. Ausstieg bedeutet somit letztlich Umstieg in eine alternative Zusatzversorgung. Aus diesen Vorgaben folgt zwingend, dass sich ein Ausstieg nur rechnet, wenn der Gegenwert innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes aus den Einsparungen finanziert werden kann, die sich im Falle eines Umstiegs in eine alternative, im Vergleich zur VBL günstigeren Zusatzversorgung erzielen lassen. Gleichwertige Zusatzversorgung Einsparungen 43

46 Aus der Arbeit des Vorstands Finanzieller Mehraufwand Break-even-point Für den Kammerhaushalt bedeutet dies zunächst über lange Jahre einen finanziellen Mehraufwand, bis das zur Finanzierung des Gegenwerts erforderliche Fremddarlehen getilgt ist. Aus den Einsparungen der Folgejahre wäre dann der während der Tilgungsphase entstandene Mehraufwand auszugleichen. Bei einem aktuellen Gegenwert von rund 8,6 Millionen Euro liegt der von der Beratungsgesellschaft Dr. Heissmann GmbH prognostizierte break-even-point, bis zu dem sich ein eventueller Umstieg aus Sicht des Kammerhaushalts rechnet, bei rund 28 bis 30 Jahren. Die entscheidende Frage lautet daher, ob im Hinblick auf diesen langen Zeitraum ein Ausstieg aus der VBL überhaupt opportun ist. Letzten Endes geht es dabei um die Frage, ob die heutige Ärztegeneration einen finanzpolitischen Beschluss fassen will, der allenfalls der nächsten Generation zu Gute kommt, zugleich jedoch den Kammerhaushalt auf lange Jahre hinaus zusätzlich belastet und damit den Handlungsspielraum der Kammer einengt. Verbleib in der VBL Der Vorstand der Landesärztekammer hat sich mit dem Thema beschäftigt, mit Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung die abschließende Entscheidung über einen evtl. Ausstieg aus der VBL jedoch der Vertreterversammlung überlassen. In der 6. Vertreterversammlung am 9. Juli 2005 haben sich die Delegierten der Landesärztekammer mit großer Mehrheit für den Verbleib in der VBL ausgesprochen. 44

47 Aus der Arbeit des Vorstands Statut Gutachterkommissionen Nach den Vorberatungen in der Geschäftsführerkonferenz befasste sich der Vorstand im Rahmen seiner Klausursitzung eingehend mit der für die Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung vorbereiteten Änderung des Statuts der Gutachterkommission. Der Vorstand stimmte dem Vorschlag der Geschäftsführer, durchgängig von Gutachterkommissionen zu sprechen anstelle des bislang verwendeten Singulars zu. Die begriffliche Änderung dient der Klarstellung, da in jeder der vier Bezirksärztekammern eine Gutachterkommission angesiedelt ist. Gleichzeitig lehnte der Vorstand den Vorschlag, das Statut ähnlich wie die Berufsordnung, sowohl mit weiblichen wie mit männlichen Begriffen zu formulieren, aus Gründen der besseren Lesbarkeit ab. Auch wurde die von den Vorsitzenden der Gutachterkommissionen gewünschte Änderung in 4 Abs. 2 Nr. 3 des Statuts in Begriffliche Änderung 45

48 Aus der Arbeit des Vorstands Anpassung der Entschädigungsregelungen Bezug auf die Ausdehnung der Auswahlmöglichkeiten bei der Heranziehung von fachärztlichen Gutachtern abgelehnt. Der Vorstand sprach sich für die Beibehaltung der bestehenden Formulierung, die sich streng am Fachgebiet orientiert, aus. Die durch die Änderung des Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetzes notwendig gewordene Anpassung der Entschädigungsregelungen wurde zum Anlass genommen, die bislang uneinheitliche Verwaltungspraxis neu zu ordnen. 46

49 Aus der Arbeit des Vorstands Qualitätssicherung Bronchialkarzinom Bei den Qualitätssicherungsmaßnahmen der Landesärztekammer stand im Jahr 2005 ein Ereignis im Vordergrund: Erneut wurde die Landesärztekammer mit der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung mit einem 2. Platz bei dem Qualitätsförderpreis Gesundheit des Landes Baden-Württemberg prämiert. Für das gemeinsame Projekt Qualitätsentwicklung in der Behandlung depressiver Erkrankungen in Baden-Württemberg nahmen für die Universitätsklinik Freiburg, Abt. für Psychiatrie und Psychotherapie, Prof. Dr. med. Dr. phil. Martin Härter und Prof. Dr. med. M. Berger und für die Landesärztekammer, M. Felsenstein, Leiter der Abt. Fortbildung und Qualitätssicherung, den Preis und die Prämie in Höhe von Euro, aus den Händen des Sozialministers, Herrn Renner, entgegen. Das Geld wird für eine weitere Untersuchung verwendet um die Spätergebnisse zu erheben. Qualitätsförderpreis Gesundheit 47

50 Aus der Arbeit des Vorstands Protestveranstaltung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Stuttgart Systematische Nachuntersuchungen Ermutigt durch diese weitere Auszeichnung beschloss der Vorstand die Qualitätssicherungsmaßnahme Operative Behandlung des Bronchialkarzinoms, die zum 1. Januar 2006 begonnen hat. In diesem Projekt betritt die Landesärztekammer erneut Neuland. Da die kurzen Liegezeiten keine ausreichenden Aussagen mehr über die Qualität der akutstationären Behandlung zulassen, werden systematische Nachuntersuchungen für Interventionen in der Regelversorgung immer wichtiger. In diesem Projekt werden Spätergebnisse nach ein und fünf Jahren erhoben. 48

51 Aus der Arbeit des Vorstands Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur der Landesärztekammer Baden-Württemberg Nachdem, wie bereits im Tätigkeitsbericht 2004/2005 ausführlich berichtet, im Februar 2005 die zentrale Datenhaltung mit dezentraler Datenpflege durch die Bezirksärztekammern und im März 2005 der Anschluss der Landesärztekammer und Bezirksärztekammern an das Bundes-VPN erfolgreich abgeschlossen wurden, war und ist die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur der Landesärztekammer Baden-Württemberg insbesondere durch Zentrale Datenhaltung mit dezentraler Datenpflege die kontinuierliche Weiterentwicklung des Angebots der Landesärztekammer Baden-Württemberg im Rahmen der zertifizierten Fortbildung, 49

52 Aus der Arbeit des Vorstands die Migration der relaunchten F+F-Anwendungen des Meldewesens in die zentrale Datenhaltung mit dezentraler Datenpflege durch die Bezirksärztekammern (ZDH), die EDV-technische Umsetzung der neuen Beitragsordnung (BTVLneu) und die Vorbereitung der Kammerwahlen 2006 mittels maschinenlesbarer Stimmzettel geprägt. 1. Weiterentwicklung des Angebots der Landesärztekammer Baden-Württemberg im Rahmen der zertifizierten Fortbildung Fortbildungsengagement Das scriptbasierte, online- und PDF-basierte Antragsverfahren für Veranstalter von Fortbildungen wurde auch 2005 kontinuierlich weiterentwickelt. Die Abbildungen 1 und 2 verdeutlichen zum einen das ungebrochene Fortbildungsengagement der baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte und zum anderen die Akzeptanz des von der Landesärztekammer entwickelten Antragsverfahrens und die von der Abteilung Fortbildung der Landesärztekammer geleistete Arbeit. 50

53 Aus der Arbeit des Vorstands Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl der anerkannten Fortbildungen Eine besondere Herausforderung war in diesem Zusammenhang die EDV-technische Umsetzung der von der Vertreterversammlung am 9. Juli 2005 beschlossenen Einführung von Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungen, bei denen der Veranstalter entweder den Antrag auf Anerkennung seiner Fortbildung schriftlich stellt oder von den Teilnehmern eine Teilnehmergebühr von mehr als 20 Euro erhebt. Diese Anpassung im Verwaltungsprogramm INTERKURS mit einer Schnittstelle zum Finanzbuchhaltungssystem der Landesärztekammer konnte fristgerecht zum 1. Oktober 2005 (Inkrafttreten der geänderten Gebührenordnung) umgesetzt werden. Schon die Gebühreneinnahmen im letzten Quartal 2005 lassen erwarten, dass darüber zukünftig zumin- Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungen 51

54 Aus der Arbeit des Vorstands dest ein Drittel der Kosten die im Zusammenhang mit der zertifizierten Fortbildung anfallen, refinanziert werden können, was sich wiederum zumindest nicht steigernd auf die Kammerbeiträge auswirken wird (siehe unten). Abbildung 2: Entwicklung der nachgewiesenen Teilnehmerzahl Persönliche Fortbildungskonten für Kammermitglieder Zum Dauerbrenner hat sich (leider) die Einrichtung der persönlichen Fortbildungskonten für Kammermitglieder gemäß 7 Abs. 6 der Fortbildungsordnung entwickelt. Bereits in der 42. Sitzung (der letzten Wahlperiode) am 24. Juli 2002 hat der Vorstand die Geschäftsführung auf der Grundlage der positiven 52

55 Aus der Arbeit des Vorstands Erfahrungen mit dem Onlineantragsverfahren zur Anerkennung von Fortbildungen auf das (freiwillige) Fortbildungszertifikat beauftragt, zur Realisation im Jahre 2003 einen Verfahrensvorschlag zur Ausgabe des Fortbildungszertifikates zu erarbeiten. Dieser Verfahrensvorschlag in Form eines vom Kammermitglied führbaren Fortbildungskontos wurde 2003 nach der Mittelfreigabe im Rahmen des Haushaltsplans 2003 durch die Vertreterversammlung am 30. November 2002 in Zusammenarbeit mit der Firma F&F bis zu einem umsetzbaren Fachfeinkonzept auf der Grundlage eines scriptbasierten Onlinemeldeverfahrens zum Führen der Fortbildungskonten unter den damaligen Vorgaben (Modellversuch) ausgearbeitet. Die Beauftragung der Realisation dieses Fachkonzeptes (Angebot vom 29. September 2003: zirka Euro einschl. MWSt.) wurde dann jedoch insbesondere aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbaren Konsequenzen der 95d und 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V des so genannten GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) mit den Fortbildungspflichten für Vertragsärzte und Fachärzte im Krankenhaus zurückgestellt. Der Vorstand hat jedoch in seiner 9. Sitzung am 15. Oktober 2003 nochmals klar gestellt, dass der bereits beschrittene Weg des Onlineverfahrens konsequent hin zu einem vollständig elektronisch abgewickelten Verfahren (bestehend aus Onlineantragsverfahren zur Anerkennung von Fortbildungen auf das Fortbildungszertifikat (INTERKURS), persönliches Fortbildungskonto (PKONTO) und Onlinemeldung der Teilnehmer durch den Veranstalter unter Nutzung des so genannten elektronischen Heilberufeausweises (HBA) (über den so Ausgabe des Fortbildungszertifikates Fachkonzept 53

56 Aus der Arbeit des Vorstands genannten Elektronischen Informationsverteiler (EIV)) weiterentwickelt werden soll. In diesem Zusammenhang hat es dann die Bayerische Landesärztekammer übernommen, die Erstellung eines Fachkonzepts zur Realisation des EIVs federführend für alle Ärztekammern zu koordinieren. Vollständig elektronisch abgewickelten Verfahrens Onlinemeldung der besuchten Fortbildungen Die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieses vollständig elektronisch abgewickelten Verfahrens waren dann 2004 zunächst durch die vom 107. Deutschen Ärztetag beschlossene (Muster-)Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat und die am 1. November 2004 in Kraft getretene Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie deren EDV-technische Umsetzung und Weiterentwicklung (Einführung des PDF-basierten Antrags- und Rückmeldeverfahrens) von INTERKURS überlagert. Der Vorstand hat deshalb erst in der 22. Sitzung am 15. Dezember 2004 nach wiederholter, intensiver Diskussion der Problematik des EIVs und PKONTOs einstimmig die Realisation eines auf der Homepage der Landesärztekammer einzustellenden, von den Kammermitgliedern offline bearbeitbaren PDF-Formulars zur Onlinemeldung der besuchten Fortbildungen mit einem zum damaligen Zeitpunkt vom Sozialministerium noch zu genehmigenden Stichprobenverfahren im PKONTO beschlossen. Damit hat sich der Vorstand auch ausdrücklich bis zur flächendeckenden Verfügbarkeit der HBA gegen eine (weitere) Beteiligung an der Entwicklung und Einführung des EIVs mit Vergabe einer 54

57 Aus der Arbeit des Vorstands so genannten Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) und Ausgabe von barcodecodierten Fortbildungsausweisen an die Kammermitglieder ausgesprochen. Aufgrund der erst mit Schreiben vom 25. April 2005 erteilten Genehmigung des Stichprobenverfahrens durch das Sozialministerium und der ebenfalls erst am 1. Oktober 2005 abgeschlossenen EDV-technischen Realisation der Gebührentatbestände (siehe oben) konnte das entsprechend den Vorgaben des Beschlusses vom 15. Dezember 2004 erarbeitete Grobkonzept für PKONTO leider erst Ende 2005 soweit konkretisiert werden, um die Firma F&F um eine aktualisierte Kostenabschätzung bitten zu können. Mit vom 25. November 2005 teilte uns dann die Firma F&F mit, dass sie die Kosten für die Erstellung des Fachfeinkonzeptes mit zirka Euro zzgl. MWSt. und dessen Realisation mit zirka Euro zzgl. MWSt. abschätzt (insgesamt zirka Euro einschl. MWSt.; diese Kosten sind durch den Haushalt 2006 nicht gedeckt). Diese Verdreifachung des Kostenansatzes (gegenüber dem Angebot vom 29. September 2003) wurde in der Konferenz der Geschäftsführer am 19. Dezember 2005 eingehend diskutiert und beschlossen, die Firma F&F schriftlich um eine Stellungnahme zur Kostenentwicklung bei der Realisation von PKONTO zu bitten. 55

58 Aus der Arbeit des Vorstands Dieser Sachstand und die Stellungnahme der Firma F&F wurden dem Vorstand der Landesärztekammer in seiner 35. Sitzung am 15. Februar 2006 mit folgenden Alternativen zum weiteren Vorgehen vorgelegt: Auftrag an die Geschäftsführung, alternative Anbieter, die bereits Fortbildungskonten für andere Ärztekammern oder Dritte realisiert haben, um Angebote auf der Grundlage des Grobkonzeptes zu bitten. vor Beauftragung einer Firma die Wirksamkeit der erneuten Anpassungen beim PDF-basierten Antragsverfahren abzuwarten, da die Fehlerrobustheit einer PDF-basierten Meldung eine Voraussetzung zur Umsetzung des derzeitigen Konzepts PKONTO ist. Beauftragung der Firma F&F zur Erstellung des Fachfeinkonzeptes PKONTOs mit gedeckeltem Budget von max Euro einschl. MWSt. (Kosten im Haushalt 2006 gedeckt) ohne Zusage der Beauftragung der Realisation. Lastenheft Der Vorstand hat die Geschäftsführung dann mit der Umsetzung der beiden erstgenannten Alternativen beauftragt. Diese Aufträge sollen bis Ende Mai 2006 abgeschlossen werden, um in der Sitzung des Vorstandes am 21. Juni 2006 über eine Beauftragung entscheiden und bis Ende 2006 das Angebot eines persönlichen Fortbildungskontos für die Kammermitglieder realisieren zu können. In der Zwischenzeit konnte ein Alternativanbieter gefunden werden, der in Vorbereitung der Sitzung am 21. Juni 2006 mit der Erstellung eines Lastenheftes (Kosten: zirka Euro) und Angebotserstellung beauftragt wurde. 56

59 Aus der Arbeit des Vorstands 2. Migration der relaunchten F+F-Anwendungen des Meldewesens in die zentrale Datenhaltung mit dezentraler Datenpflege durch die Bezirksärztekammern (ZDH) Nachdem unter Federführung des SAVD-Koordinators der Landesärztekammer, Herrn Flohr, die Fachkonzeption und Implementierung eines mandantenfähigen und browserbasierten SAVDneu (neue SchnelleArztVerwaltungsDatenverarbeitung ) in der Kooperationsgemeinschaft SAVD im 1. Quartal 2006 abgeschlossen werden konnte (vergleiche Tätigkeitsbericht 2005 der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg), wurde kurzfristig unter anderem in Zusammenarbeit mit der Firma Oracle Deutschland ein Konzept zur Testung und Migration der relaunchten F+F-Anwendungen des Meldewesens in die zentrale Datenhaltung mit dezentraler Datenpflege durch die Bezirksärztekammern (ZDH) auf einem dedizierten Rechner (nicht auf dem des Altsystems auf Oracle -Datenbank 9i-Basis) erstellt. Mandantenfähiges und browserbasierten SAVDneu In dem durch die kostenlose Teststellung der benötigten Oraclelizenzen (Oracle -Datenbank 10g und Applikationsserver ias) vorgegebenen Zeitraum bis maximal Anfang August 2006 testen nun seit Anfang Mai einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg SAVDneu ( Neusystem ); die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der übrigen, über das Landes-VPN an die ZDH angebundenen Bezirksärztekammern werden in den nächsten Wochen folgen. Nach Abschluss der Testphase und ggf. noch notwendigen Anpassun- Testphase 57

60 Aus der Arbeit des Vorstands gen in SAVDneu wird das Neusystem auf einem dedizierten Rechner (mit einer über ein Jahr gemieteten Oracle Datenbank 10g und einem Anfang August zu erwerbenden Applikationserver ias) zur Abwicklung noch offener Vorgänge parallel zum Altsystem bis maximal Anfang August 2007 betrieben (vgl. auch Nr. 3). Spätestens Anfang August 2007 wird das Altsystem abgeschaltet (bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch ggf. notwendige Datenübernahmen ins Neusystem abgeschlossen sein) und die Oracle Datenbank 9i-Lizenz auf der Grundlage des bestehenden Pflegevertrages in eine 10g-Lizenz umgewandelt. Damit wäre dann die Migration auf die relaunchten F+F-Anwendungen des Meldewesens eingebettet in die zentrale Datenhaltung mit dezentraler Datenpflege durch die Bezirksärztekammern (ZDH) vollständig abgeschlossen. Änderung des Berufsbildungsgesetzes Ein Risikofaktor für diese Zeitplanung stellt die sich aufgrund der Änderung des Berufsbildungsgesetzes ergebende Notwendigkeit der Anpassung von AHLF (Arzthelferinnen-Verwaltungssystem) dar. Die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung der zukünftig als medizinische Fachangestellte bezeichneten Arzthelferinnen ist voraussichtlich Gegenstand der Beratungen der Vertreterversammlung am 22. Juli Nachfolgend wird deren Umsetzung auch im anzupassenden AHLF unter Berücksichtigung der Planungen zur Umstellung auf SAVDneu und BTVLneu (vgl. 3) zu diskutieren sein. Nach vorläufiger Einschätzung der Geschäftsführung wird in AHLFneu sowohl die Logik und Daten der alten als auch der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung abzubilden sein. Nicht nur aus Kostengründen unbedingt anzustreben ist, 58

61 Aus der Arbeit des Vorstands dass AHLFneu spätestens zum Zeitpunkt der Abschaltung von SAVDalt zur Verfügung steht. 3. EDV-technische Umsetzung der neuen Beitragsordnung (BTVLneu) Die 6. Vertreterversammlung am 9. Juli 2005 hat nach mehrjähriger Vorbereitung und Diskussion den Grundsatzbeschluss zur Umstellung der Beitragsordnung auf ein einkommensbezogenes Beitragsmodell (Faktormodell) gefasst. Die 7. Vertreterversammlung am 26. November 2005 hat dann die auf der Grundlage dieses Faktormodells erarbeitete Beitragsordnung mit einigen Änderungen beschlossen. Weiterhin hat die 7. Vertreterversammlung im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplans 2006 Investitionsmittel von Euro für die EDV-technische Umsetzung der neuen Beitragsordnung bereit gestellt. In Vorbereitung der EDV-technischen Umsetzung des neuen Beitragserhebungsverfahrens fand am 17. Oktober 2005 ein erstes Gespräch auf Arbeitsebene zur Klärung offener Fragen der Projektorganisation statt. Einvernehmen bestand, dass zur Sicherstellung einer erprobten Verfügbarkeit des neuen Beitragsverwaltungsprogramms (BTVLneu) ab 1. Februar 2007 unter Einhaltung des bewilligten Budgetrahmens unsererseits ein Projektleiter gegenüber der Firma F&F benannt werden muss. Der Vorstand hat dann auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Einkommensbezogenes Beitragsmodell Investitionsmittel Beitragsverwaltungsprogramm 59

62 Aus der Arbeit des Vorstands Vorstandssitzung in den Räumen der Landesärztekammer Projektleiter Gesprächs in seiner 33. Sitzung am 7. Dez einstimmig Dr. Hauser mit der Leitung des Projektes der EDV-technischen Umsetzung der von der 7. Vertreterversammlung am 26. November 2005 beschlossenen Beitragsordnung mit der Maßgabe der fristgerechten Verfügbarkeit ab 1. Februar 2007 innerhalb des im Haushaltsplan 2006 vorgesehenen Budgetrahmens beauftragt. Der Vorstand erwartet, dass ihm alsbald eine Projektplanung vorgelegt und jeweils zu den im Projektplan festzulegenden Meilensteinen über den Projektstand berichtet wird. In der 36. Sitzung des Vorstandes am 15. März 2006 berichtete Dr. Hau- 60

63 Aus der Arbeit des Vorstands ser zum Projektstand unter anderem, dass die Firma F&F mit vom 9. März 2006 ein differenziertes Angebot mit Zeitplan zur Realisation einschl. Testung bis Ende 2006 vorgelegt hat. Weiterhin bat er um abschließende Klärung der Frage Was wird in welchem Programm (Beitragsveranlagungswesen (BTVL) und Finanzbuchhaltungssystem (EBS)) gemacht?. Hier war selbstverständlich zunächst die Ebene der Buchhalter der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern gefragt. Im Ergebnis mit Stand vom 3. März 2006 muss festgestellt werden, dass auf dieser Ebene keine Einigung erzielt werden konnte. Die Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern waren daher in ihrer Sitzung am 13. März 2006 auf der Grundlage des am 9. März 2006 eingegangenen Ergebnisses der Analyse der Alternativen durch die Firma F&F gebeten, eine Empfehlung für eine der von der Firma F&F vorgeschlagenen Alternativen abzugeben. Die Geschäftsführer haben sich nach eingehender Diskussion einstimmig für die Realisation der ersten Alternative (an die Regelungen der Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg angepasste Übernahme des von der Bayerischen Landesärztekammer entwickelten BTVL ohne Nebenbuchhaltung) ausgesprochen. Zeitplan Analyse der Alternativen Der Vorstand hat dann einstimmig diesen Bericht über den Stand der Projektplanung und den Zeitplan zustimmend zur Kenntnis genommen und die Geschäftsführung beauftragt, die Firma F&F mit der Feinkonzeption der ersten Alternative zu beauftragen. Neben dem (voraussichtlichen) Einhalten des Budgetrahmens des Haushaltsplans 2006 sind mit 61

64 Aus der Arbeit des Vorstands Überschaubare Folge- /Betriebskosten Im Budget- und Zeitplan der Entscheidung für die erste Alternative ein einheitliches Verwaltungsverfahren, die Revisionssicherheit und überschaubare Folge-/Betriebskosten (unter anderem nur eine Schnittstelle zu EBS) sichergestellt. Nach weiteren Arbeitsbesprechungen mit der Firma F&F auf Arbeitsbzw. Buchhalterebene am 10. April und 1. Mai 2006 ist nunmehr für die außerordentliche Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und Bezirksärztekammern am 12. Juni 2006 die Präsentation der Feinkonzeption von BTVLneu und eine Demonstration des Prototypen mit dem Ziel vorgesehen, dem Vorstand in seiner Sitzung am 21. Juni 2006 die Implementierung von BTVLneu auf der Grundlage der Feinkonzeption zur Beschlussfassung empfehlen zu können. Damit liegt dieses Projekt trotz der Notwendigkeit der nochmaligen Diskussion der von der 7. Vertreterversammlung beschlossenen, nicht genehmigungsfähigen Änderungen in der neuen Beitragsordnung in der nächsten Vertreterversammlung am 22. Juli 2006 voll im Budget- und Zeitplan. In der Arbeitsbesprechung am 10. April 2006 bestand Einvernehmen unter den Buchhaltern, dass BTVLalt mit dem Beitragslauf 2007 am 1. Februar 2007 abgeschaltet werden könnte (vgl. 2); dann noch offene Vorgänge der Beitragsveranlagung müssen papiergebunden abgeschlossen werden. 62

65 Aus der Arbeit des Vorstands 4. Durchführung der Kammerwahlen 2006 mit maschinenlesbaren Stimmzetteln In der 7. Vertreterversammlung am 25. November 2005 berichtete Dr. Seizinger über den Sachstandsbericht EDV gestütztes Wahlverfahren. Er führte aus, dass die derzeit geltende Wahlordnung in der Vertreterversammlung am 23. Juni 2001 beschlossen worden ist. Eine zwingende Regelung, wie die Auszählung der Stimmzettel zu erfolgen hat, enthält die Wahlordnung nicht. In 2 Abs. 4 ist lediglich bestimmt, dass für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Landesärztekammer, der Bezirksärztekammern und der Vertreterversammlung mit Zustimmung des Landeswahlausschusses zur Zählung und Auswertung die automatische Datenverarbeitung eingesetzt werden kann. In der Sitzung des Vorstandes am 13. August 2003, in der über den Bericht des Landeswahlleiters Dr. Vogel über die Erfahrungen bei der letzten Kammerwahl diskutiert wurde, regte Dr. Schade an, über die Verwendung eines maschinenlesbaren Stimmzettels nachzudenken. In einer Besprechung des Landeswahlleiters mit den Geschäftsführern der Bezirksärztekammern zum Thema Wahlen am 15. März 2005 wurde unter anderem auch über die Verwendung eines maschinenlesbaren Stimmzettels diskutiert mit dem Ziel, die Auszählung der Stimmzettel merklich zu beschleunigen. Bei diesem Verfahren werden die Stimmzettel eingescannt und anschließend mit Hilfe eines Programms ausgewertet. Die bisher übliche manuelle Eingabe entfällt, wodurch die Zählung und Auswertung Maschinenlesbarer Stimmzettel Auszählung beschleunigen 63

66 Aus der Arbeit des Vorstands Zeitdauer erheblich verkürzt wird. In dieser Besprechung bestand auch Einigkeit, dass vorab eine klare Projektbeschreibung erstellt wird und die elektronische Auswertung anhand von Beispielen getestet werden sollte. Herr Flohr berichtete in dieser Sitzung auch über erste Kontakte mit der Deutschen Post Direkt GmbH und Print Com GmbH in Mannheim, die im Zusammenhang mit Sozialwahlen und Wahlen in anderen Ärztekammern bereits Erfahrungen mit der Auswertung maschinenlesbarer Stimmzettel gewonnen haben. Fehlerhäufigkeit Anonymität Danach ist die Fehlerhäufigkeit bei elektronischen Auswertungen wesentlich geringer als bei der manuellen Auszählung. Dies lasse sich durch eine entsprechende Einstellung des Scanners regulieren. Selbstverständlich müssen für die elektronische Auswertung die Stimmzettel vereinheitlicht werden (gleiche Größe und gleiches Papier). Der Transport der Stimmzettel erfolgt über Urkundenlisten, die die Post zur Verfügung stellt und wieder abholt. Die Stimmzettel werden in der Zentrale eingelesen und anschließend an die Bezirksärztekammern zurückgeschickt. Während des Scannvorganges erfolgt automatisch eine Fehleranalyse. Die Anonymität des Verfahrens ist sichergestellt. Durch speziell codierte Zwischenblätter wird gewährleistet, dass zusammengehörende Stimmzettel auch zusammen ausgewertet werden. Praktisch relevant ist dies für das Panaschieren in der Form, dass der Wähler die Wahlvorschläge verschiedener Gruppierungen abgibt. Im Programm vorgesehen ist auch, dass ein falsch ausgefüllter Stimmzettel als ungültig ausgesondert 64

67 Aus der Arbeit des Vorstands wird. Zu klären ist allerdings noch, wie bei Zweifeln über die Gültigkeit der Stimmzettel vor Ort im Rechenzentrum verfahren wird. Zum weiteren Vorgehen wurde in der Geschäftsführer-Runde beschlossen, eine Projektgruppe bestehend aus Herrn Flohr (Projektleitung) und Herrn Dr. Hauser (EDV-technische Beratung) zu bilden, die eine Projektbeschreibung vorbereiten soll, die wiederum in einem Planspiel erprobt werden muss. Mit Schreiben vom 25. Juli 2005 übermittelte Herr Flohr der Geschäftsführung der Landesärztekammer eine Projektbeschreibung auf der Grundlage eines Angebots der Post Direkt GmbH. Dieses Angebot sieht eine maximale Bearbeitungszeit von vier Tagen bei nahezu hunderprozentiger Sicherheit und Kosten von zirka Euro plus MWSt. vor. Projektbeschreibung Auf der Grundlage dieses Sachstandberichtes hat die Vertreterversammlung am 25. November 2005 die weitere Prüfung der Durchführung der Kammerwahlen 2006 mittels maschinenlesbarer Stimmzettel empfohlen. In der 34. Sitzung des Vorstandes am 18. Januar 2006 wurde dann die Durchführung der Kammerwahlen 2006 mittels der von Herrn Kohn in der Sitzung vorgelegten, maschinenlesbaren Muster-Stimmzettel zur Beschlussfassung im Landeswahlausschuss empfohlen und in der 35. Sitzung am 15. Februar 2006 Dr. Hauser einstimmig auf Vorschlag von Dr. Schade als Projektleiter der EDV-technischen Umsetzung der Kammerwahlen 2006 bestellt. Sowohl in der Sitzung des Vorstandes Projektrisiken 65

68 Aus der Arbeit des Vorstands am 15. Februar 2006 als auch in der Sitzung des Landeswahlausschusses am 16. März 2006 hat Dr. Hauser auf die nicht nur finanziellen Projektrisiken hingewiesen und dem Landeswahlausschuss die noch von den zuständigen Bezirkswahlausschüssen zu entscheidenden offenen Grundsatzfragen vorgelegt. Einheitliche Beschlussfassung Detailplanung und Vertragsgestaltung Wahlergebnisse Der Landeswahlausschuss hat daraufhin dem Einsatz der Datenverarbeitung und die Einnbindung der Firmen Post Direkt GmbH und Print Com GmbH als Hilfskräfte zugestimmt. Weiterhin hat er den Bezirkswahlausschüssen empfohlen, bei den noch offenen Fragen möglichst zu einer einheitlichen Beschlussfassung zu gelangen. Diese konnte in der Zwischenzeit auf der Grundlage der Beschlüsse aller Bezirkswahlausschüsse und der Detailabstimmungen unter den Geschäftsführern der Landesärztekammer und Bezirksärztekammern Anfang Mai 2006 erzielt werden, sodass nunmehr mit den beteiligten Firmen in die Detailplanung und Vertragsgestaltung eingetreten werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Projektleitung davon aus, dass die Durchführung der Kammerwahlen 2006 entsprechend des vom Vorstand empfohlenen Verfahrens durchgeführt und die Wahlergebnisse der Kammerwahlen 2006 vor Weihnachten 2006 auf der Homepage der Landesärztekammer und im Ärzteblatt 01/2007 veröffentlicht werden können. 66

69 Aus der Arbeit des Vorstands Realisation eines Termin- und Vorgangsmanagementsystems für die Ethikkommission Über die Änderungen des Anforderungsprofils und des Charakters der Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg durch die 12. AMG-Novelle ( Behördencharakter ) sowie die notwendigen Anpassungen der landesgesetzlichen Grundlage (Novelle des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg) wird an anderer Stelle berichtet. Auf Bitte des Vorsitzenden der Ethikkommission, Dr. Aleker, fand am 19. Juli 2005 ein Gespräch über das weitere Vorgehen bei der EDVtechnischen Umsetzung der Anforderungen der 12. AMG-Novelle (stringenten Termin- und Vorgangsmanagements in der Ethikkommission) statt. Aufgrund der absehbaren Schaffung der landesrechtlichen 67

70 Aus der Arbeit des Vorstands Anforderungsanalyse Grundlagen wurde vereinbart, Angebote zur Durchführung einer detaillierten Anforderungsanalyse einzuholen, da hausintern hierfür keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen (eine Grobanalyse wurde im Hause durchgeführt). Ziel der Anforderungsanalyse war eine vollständige Aufnahme der gesetzlichen Anforderungen und Arbeitsabläufe in der Ethikkommission und die Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes mit Datenflussdiagramm, um auf dieser Grundlage dann eine Entscheidung im Vorstand der Landesärztekammer darüber herbei führen zu können, ob ein (gegebenenfalls anzupassendes) kommerzielles Programm (beispielsweise Kanzleisoftware) angeschafft werden kann oder eine Eigenprogrammierung notwendig ist (bei keiner Ethikkommission einer Ärztekammer steht derzeit ein den Anforderungen der 12. AMG- Novelle entsprechendes Programm zur Verfügung). Mittel für die Anforderungsanalyse sind im Haushalt 2005 eingeplant. Auf das Schreiben vom 25. Juli 2005 an fünf von der Geschäftsführung ausgewählte Unternehmen gingen dann bis zum Stichtag 17. August 2005 vier Angebote ein. Die eingegangenen Angebote wurden von der Geschäftsführung gesichtet und bewertet. Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat dann auf der Grundlage dieser Bewertung in seiner 29. Sitzung am 24. August 2005 die Geschäftsführung beauftragt, die Firma F&F mit der Durchführung der Anforderungsanalyse auf der Grundlage des Angebots vom 5. August 2005 zu beauftragen. 68

71 Aus der Arbeit des Vorstands Entsprechend der Beauftragung mit Schreiben vom 24. August 2005 wurde der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 5. Oktober 2005 das Ergebnis der Anforderungsanalyse und das Pflichtenheft für die Ethikkommission zugeleitet. Entsprechend des Vorschlages der Firma F&F im Management Summary hat dann die Geschäftsführung in der 31. Sitzung des Vorstandes am 19. Oktober 2005 vorgeschlagen, als nächsten Schritt einschlägige Softwarehersteller (unter anderem von Kanzleisoftware) auf der Grundlage der Anforderungsanalyse und des Pflichtenheftes anzufragen, inwieweit ihre Standardsoftware den Anforderungen der Ethikkommission genüge tut beziehungsweise angepasst werden kann. Diesem Vorschlag ist der Vorstand gefolgt. Die daraufhin durchgeführte Bestandsaufnahme der Kanzleisoftware-Hersteller ergab 47 Anbieter, deren Software jedoch nicht über den geforderten Funktionsumfang entsprechend der Anforderungsanalyse und des Pflichtenheftes verfügt (Termin- und Aufgabenmanagement vergleichbar des im Haus eingesetzten Tobit -Systems und Dokumentenmanagement vergleichbar des von der Ethikkommission bereits getesteten, als unzureichend eingestuften AskSam ). Auch die Auswertung eines auf dem Markt erhältlichen Vergleichstests von 20 Anwaltsoftware-Systemen ergab nur ein Produkt mit der Schulnote besser als befriedigend. Aufgrund des schlechten Bonitätsindex kam diese Firma jedoch aus Sicht der Geschäftsführung nicht in Betracht. Pflichtenheft Bestandsaufnahme Die Geschäftsführung hat deshalb die PC Ware Information Technologies AG (einer der Lizenzverwalter der Landesärztekammer Baden- 69

72 Aus der Arbeit des Vorstands Württemberg) am 19. Dezember 2005 gebeten zu prüfen, ob und gegebenenfalls mit welchen Modifikationen das unter anderem von der Bundesärztekammer eingesetzte Lotus Notes (unter anderem Lotus Domino Document Management) den Anforderungen entspricht bzw. angepasst werden könnte. Die Firma teilte der Landesärztekammer am 24. Januar 2006 mit, dass eine Realisierung unter Lotus Notes (...) nicht sinnvoll ist. Als Gründe wurden unter anderem genannt: sehr viele Informationen werden durch die Verknüpfung der verschiedenen Daten (= Auswertung) gewonnen (nicht von Lotus Notes unterstützt) und der wenig ausgeprägte Workflow von Lotus Notes. Dokumentenmanagementsystem Als weitere Alternative hätten nun (nochmals) andere Dokumentenmanagementsystem (DMS)-Anbieter geprüft werden können, wobei eine Prüfung von DMS-Anbietern 2003/4 für die Geschäftsstelle der Landesärztekammer schlussendlich nur zur Archivlösung Scanfile geführt hat (seit 2005 in der Geschäftsstelle im Einsatz). Darüber hinaus belegt das Ergebnis einer Umfrage der Landesärztekammer Schleswig- Holstein vom 3. Januar 2006, dass die anderen Ärztekammern bei der Realisation eines DMS bisher auch nicht weiter gekommen sind. Zusammenfassend musste somit festgestellt werden, dass der Einsatz von am Markt befindlicher (gegebenenfalls zu adaptierender) Standardsoftware nicht realisierbar ist. Damit besteht zur Realisation des benötigten Termin- und Vorgangsmanagementsystems der Ethikkommission nur die Möglichkeit der Programmierung einer Individualsoftware mit folgenden, geschätzten Aufwänden zur Verfügung: 70

73 Aus der Arbeit des Vorstands Dauer: zirka neun Monate Kosten: zirka Euro (ausschreibungspflichtig nach LHO/VOL; im Haushalt 2006 sind lediglich Investitionsmittel für Standardsoftware bzw Euro eingestellt) Das Ergebnis dieser Prüfung wurde mit der Geschäftsführung und dem Vorsitzenden der Ethikkommission am 31. Januar 2006 diskutiert. Erst in diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass bei der Erstellung der Anforderungsanalyse und des Pflichtenheftes die Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg unberücksichtigt geblieben sind. Daraufhin wurden dem Vorstand der Landesärztekammer in der 35. Sitzung am 15. Februar 2006 folgende drei Optionen zum weiteren Vorgehen zur Beratung vorgelegt: Auftrag an die Geschäftsführung der Ethikkommission über die Ständige Konferenz der Ethikkommissionen bei der Bundesärztekammer zu prüfen, ob sich andere Ärztekammern an einer gemeinsamen Realisation einer Individualsoftware für das Termin- und Vorgangsmanagementsystem gemäß der von der Landesärztekammer Baden-Württemberg erstellten Anforderungsanalyse für ihre Ethikkommissionen beteiligen würden. Auftrag an die Geschäftsführung (falls notwendig unter Beteiligung der Firma F&F, die die Anforderungsanalyse und das Pflichtenheft 71

74 Aus der Arbeit des Vorstands erstellt hat) die Notwendigkeit einer Anpassung der Anforderungsanalyse und des Pflichtenheftes anhand der Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu prüfen und diese ggf. anzupassen. Ausschreibung der Programmierung von Individualsoftware durch die Landesärztekammer. Gemeinsame Realisation einer Individualsoftware Der Vorstand hat dann nach eingehender Diskussion die Geschäftsführung der Ethikkommission beauftragt, über die STÄKO der Ethikkommissionen bei der Bundesärztekammer zu prüfen, ob sich andere Ärztekammern an einer gemeinsamen Realisation einer Individualsoftware für das Termin- und Vorgangsmanagementsystem gemäß der von der Landesärztekammer Baden-Württemberg erstellten Anforderungsanalyse für ihre Ethikkommissionen beteiligen würden. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit bei der Realisation dieses Projektes soll nun im Rahmen eines Termins mit den anderen Ethikkommmissionen am 24. April 2006 im Hause der Landesärztekammer Baden-Württemberg erfolgen. 72

75 Aus der Arbeit des Vorstands Landeskrebsregistergesetz Baden-Württemberg (LKrebsRG) Mit Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden- Württemberg vom 29. November 2005 wurde der Landesärztekammer Baden-Württemberg nach wiederholten Erörterungsterminen seit März 2005 Gelegenheit gegeben, im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf über die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg (Landeskrebsregistergesetz LKrebsRG) bis zum 30. Dezember 2005 Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2005 hat die Landesärztekammer daraufhin folgende Stellungnahme abgegeben: Gesetzentwurf Anhörungsverfahren Wie bereits in Ihrer Stellungnahme zum Antrag der Abg. Brigitte Lösch u.a. GRÜNE am 25. Juli 2003 (Drucksache 13/2305) zur Zukunft des epidemiologischen Krebsregisters in Baden-Württemberg 73

76 Aus der Arbeit des Vorstands Neuordnung der Krebsregistrierung Verfahren Verantwortlichkeit Vertrauensstelle, klinische Registerstelle und epidemiologisches Krebsregister ausgeführt, wurde die Neuordnung der Krebsregistrierung in Baden- Württemberg im Wesentlichen aus Gründen der fehlenden Akzeptanz ( völlig unzureichende(r) Erfassungsgrad von rund fünfzig Prozent ) und fachlicher Defizite bzw. unzureichender Qualität der erhobenen Daten notwendig. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf hat deshalb u.a. das Ziel, objektiv nachprüfbare, verlässliche Aussagen über den Erfolg von Krebstherapien (zu) erlauben und so zu einer Qualitätssicherung in der Onkologie bei(zu)tragen. Diesem Anspruch wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Akzeptanz und hohe Datenqualität setzen klare und vollständige Aussagen zum Verfahren und zur Verantwortlichkeit voraus und keine Verweise auf zukünftige Detailregelungen über Rechtsverordnungen. Wie wir Ihnen bereits im Vorfeld des Anhörungsverfahrens mitgeteilt haben, bleibt auch im vorliegenden Gesetzentwurf weiterhin ungeregelt, welche Einrichtungen die gemäß 2 einzurichtenden Stellen (Vertrauensstelle, klinische Registerstelle und epidemiologisches Krebsregister) übernehmen sollen und damit welchen datenschutz- und strafrechtlichen Anforderungen diese Stellen (Stichwort: Beschlagnahmeschutz) unterliegen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg kann keinem Gesetz mit einer unbestimmten Regelung zustimmen, die gegebenenfalls zur Aushöhlung der nicht nur in der Berufsordnung der baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte verankerten ärztlichen Schweigepflicht führen könnte. 74

77 Aus der Arbeit des Vorstands An dieser Stelle möchten wir nochmals aus sicherlich gut nachvollziehbaren Gründen darauf hinweisen, dass die Landesärztekammer Baden-Württemberg als Einrichtung nicht für eine der unter 2 genannten Stellen (Vertrauensstelle, klinische Registerstelle und epidemiologisches Krebsregister) zur Verfügung steht. Aufgrund der Erfahrungen mit dem alten Krebsregister lehnt die Landesärztekammer Baden-Württemberg eine Meldepflicht für die badenwürttembergischen Ärztinnen und Ärzte nicht grundsätzlich ab, besteht aber nach wie vor darauf, dass der Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte überschaubar bleibt (Stichwort: Überbürokratisierung) und vergütet wird. Dies ist aus unserer Sicht jedoch weiterhin durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gewährleistet. Diese Einschätzung ergibt sich aus folgenden Regelungen: 3 Abs. 4 legt fest, dass die Angaben über die Therapie und den Verlauf der Krebserkrankungen (klinische Daten) vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Der Umfang der Datenübermittlung ist somit zum jetzigen Zeitpunkt unbestimmt und hinsichtlich des Zeitpunkts der Veröffentlichung und Aktualisierung in das Belieben des Verordnungsgebers gestellt. Durch 4 Abs. 1 werden alle baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, der Vertrauensstelle quartalsweise die in 3 Abs. 1 bis 4 (personenbezogene, epidemiologische, melderbezogene und klinische Daten) zu übermitteln. Dies hat gemäß 4 Abs. 6 auf Meldepflicht Klinische Daten 75

78 Aus der Arbeit des Vorstands Meldeverfahren Vergütungsregelung elektronischem Weg zu erfolgen, ohne dass das Meldeverfahren zwischen Arzt und Vertrauensstelle sowie die Zuständigkeiten für die Bereitstellung und Aktualisierung der Meldesoftware definiert werden. In Satz 4 wird darüber hinaus bestimmt, dass die Melder (...) unter den Referenznummern elektronische Kopien der gemeldeten Datensätze zu speichern haben, ohne die Dauer der Speicherung fest zu schreiben. In 10 Abs. 1 wird lediglich festgelegt, dass die verschlüsselten personenbezogenen Daten (...) 50 Jahre nach dem Tod oder spätestens 130 Jahre nach der Geburt des Patienten zu löschen sind, was sich jedoch nicht auf die Vor-Ort -Speicherung bei den Meldern bezieht. Weitreichende Pflichten für die Ärztinnen und Ärzte ergeben sich jedoch nicht nur aus 4 Abs. 1 i.v.m. 4 Abs. 6 sondern auch aus 4 Abs. 2 i.v.m. 5 Abs. 6, 6 Abs. 6, 7 Abs. 6 und 8 Abs. 2 (Widerspruch bzw. Einwilligung), 5 Abs. 3, 6 Abs. 1 und 2 sowie 8 Abs. 3 (Rückfragen) sowie 5 Abs. 5, 6 Abs. 5 und 7 Abs. 5 i.v.m. 11 (Auskunftsersuchen). 4 Abs. 5 bestimmt lediglich, dass die Melder eine Aufwandsentschädigung für die Meldung erhalten. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert aufgrund der Vielzahl der oben zusammengestellten Pflichten für die baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte, dass die Meldungen vergütet und die zuständigen Vertragspartner für eine Vergütungsregelung benannt werden. Diese Forderung ist aus unserer Sicht auch noch deshalb gerechtfertigt, weil in 14 Abs. 2 Nr. 1 der Malus im Gesetzentwurf bereits explizit verankert ist. 76

79 Aus der Arbeit des Vorstands Aufgrund der Vielzahl der zum Teil unbestimmten Pflichten und der ungeregelten, von der Landesärztekammer Baden-Württemberg geforderten Vergütung kann die Landesärztekammer der Meldepflicht für die baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte in der vorgesehenen Form (weiterhin) nicht zustimmen. Wie ebenfalls bereits vorab mitgeteilt, halten wir die Bestimmung des 5 Abs. 8 zur Datenübermittlung der zentralen Stelle (nach 1 des Gesetzes über die zentrale Stelle zur Durchführung des Einlandungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings) an die Vertrauensstelle für ungeeignet sowie mit den vertraglichen Vereinbarungen auf Bundesebene zur Durchführung des Mammographie-Screenings und (nicht nur datenschutz-)rechtlichen Anforderungen (Meldung der erforderlichen Daten aller an dem Früherkennungsprogramm teilnehmenden Patientinnen) nicht vereinbar. Ergänzen möchten wir Ihnen unsere bereits im Vorfeld des Anhörungsverfahrens zugeleiteten Anmerkungen um eine Stellungnahme zu 8 Abs. 1, durch den für Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und bei wichtigen und auf andere Weise nicht durchzuführenden, im öffentlichen Interesse stehenden Forschungsvorhaben (...) der Vertrauensstelle nach Einholung einer Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung umfängliche Rechte zur Übermittlung von entschlüsselten, personenbezogenen Daten an Dritte eingeräumt werden. Die Vertrauensstelle (Auftraggeber) ist kein Kammermitglied. Die im Zusammenhang mit der Novelle des HBKG mit Meldepflicht Mammographie- Screening Gesundheitsschutz 77

80 Aus der Arbeit des Vorstands Ihnen geführte Diskussion über die Modalitäten der Übernahme von staatlichen Aufgaben nach AMG durch die Ethikkommission der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist bekannt. Aus den gleichen, zur Novelle des HBKG vorgetragenen Gründen lehnt die Landesärztekammer Baden-Württemberg die erneute Übertragung einer staatlichen Aufgabe (Stellungnahme zum Vorhaben der Gesundheitsforschung auf der Grundlage von 8 Abs. 1) an ihre Ethikkommission ab. Kritik am vorgesehenen Landeskrebsregistergesetz (...) Aus diesen Gründen erscheint es der Landesärztekammer Baden- Württemberg sinnvoll und zur Sicherstellung der mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele zweckmäßig, den Gesetzentwurf vor einer Beratung im Landtag Baden-Württemberg nochmals grundlegend zu überarbeiten. Die Landesärztekammer hat dann nochmals im Vorfeld der sich abzeichnenden Verabschiedung des Gesetzes durch eine Pressemitteilung (vgl. krebsregistergesetz.html) und in den arztenews 5/2006 vom 3. Februar 2006 ihre Kritik am vorgesehenen Landeskrebsregistergesetz zum Ausdruck gebracht. Das Landeskrebsregistergesetz wurde dennoch am 22. Februar 2006 in nahezu unveränderter Form vom Landtag beschlossen (vergleiche ÄBW 3/2006). 78

81 Aus der Arbeit des Vorstands Hämotherapie-Richtlinien Die Novelle der Hämotherapie-Richtlinien, die zur Umsetzung der EU- Richtlinien am 6. November 2005 in Kraft trat, führt zu einer umfangreichen Aufgabenerweiterung für die Landesärztekammer und wirft Fragen der Zuständigkeit und des Haftungsrisikos auf. Deshalb hat sich der Vorstand mehrfach mit der Thematik befasst. Erörtert wurden die Verfassungsmäßigkeit der Richtlinien, die Handlungsalternativen für die Landesärztekammer sowie die politischen und berufspolitischen Akzente, die durch fehlende Umsetzung der Maßnahme durch die Landesärztekammer gesetzt würden. Aufgabenerweiterung Politische und berufspolitische Akzente Der Vorstand der Landesärztekammer sprach sich dafür aus, mit dem Land eine Vereinbarung zu schließen, in der angeboten wird, dass die 79

82 Aus der Arbeit des Vorstands Ärztinnen und Ärzte demonstrieren in Freiburg Überwachungsfunktion Landesärztekammer ihre fachliche Kompetenz einbringt, die Überwachungsfunktion aber von staatlicher Seite sichergestellt wird. In zwischenzeitlich geführten Gesprächen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales wurde über ein entsprechendes Konzept beraten. Es bleibt abzuwarten, ob das Ministerium das von der Kammer unterbreitete Angebot einer Zusammenarbeit annehmen wird. 80

83 Entschließungen Entschließungen der 6. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 9. Juli 2005 in Freiburg Abschiebung aus stationärer Krankenhausbehandlung Bezugnehmend auf einen Entschließungsantrag an den 108. Deutschen Ärztetag (Drucksache VIII-72) und aus gegebenem Anlass auf Grund mehrerer Abschiebungen aus stationärer Behandlung in Krankenhäusern in Baden-Württemberg ersucht die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg den Innenminister des Landes, künftig notwendige stationäre medizinische Behandlung oder Rehabilitation nicht ohne richterlichen Beschluss oder gegen ärztlichen Rat zwangsweise beenden zu lassen. 81

84 Entschließungen Ärztliche Behandlungskompetenz darf durch solche behördlichen Maßnahmen nicht in Zweifel gezogen oder wirkungslos gemacht werden. Begründung: Patienten in stationärer Behandlung müssen vor solchen Schritten der Exekutive sicher sein können, denn solche Maßnahmen gegen ärztlichen Rat stellen möglicherweise eine lebensbedrohliche Gefährdung des Flüchtlings dar. Dem Antragsteller liegen mehrere dokumentierte Fälle dieser Art vor. ecard Sollte Heilbronn als Testregion für die Einführung der ecard ausgewählt werden, spricht sich die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg dafür aus, vor Beginn der Testphase vertraglich sicherzustellen, dass sämtliche Kosten (Investitions- und Folgekosten) von den Krankenkassen übernommen werden. Kriterienkatalog zur medizinischen Begutachtung ausreisepflichtiger Flüchtlinge Bezugnehmend auf den Entschließungsantrag des Vorstands der Bundesärztekammer anlässlich des 108. Deutschen Ärztetag bzw. 82

85 Entschließungen Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Anwendung eines einheitlichen Kriterienkatalogs bei der medizinischen Begutachtung ausreisepflichtiger Flüchtlinge beschließt die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg: 1. Alle mit dieser Problematik befassten Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg haben ihre Gutachten nur noch gemäß dem Kriterienkatalog zu erstellen, der von einer Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer erarbeitet wurde. 2. Die Vertreterversammlung missbilligt ausdrücklich die Erstellung von ärztlichen Gutachten, wenn dabei nicht die genannten Kriterien angewendet werden und beauftragt den Vorstand zu prüfen, ob die genannten Kriterien nicht berufsrechtlichen Richtliniencharakter haben sollen. 3. Die Vertreterversammlung ersucht den Innenminister des Landes Baden-Württemberg, die Anwendung dieses Kriterienkatalogs den Kreis- und Bezirksstellen sowie Gesundheitsämtern verpflichtend vorzugeben. Der Vorstand wird beauftragt, in dieser Angelegenheit eine Pressekonferenz durchzuführen. Begründung: Die genannten Kriterien bringen die Ergebnisse des aktuellen wis- 83

86 Entschließungen senschaftlichen Diskurses in die alltägliche Begutachtungspraxis ein. Trotzdem konnte sich die letzte Innenministerkonferenz nicht darauf einigen, die von der Bundesärztekammer vorgelegten Begutachtungsrichtlinien in allen Bundesländern anzuwenden. Auch das Land Baden-Württemberg konnte sich hierzu bisher nicht entschließen. Es ist ein Fall bekannt, bei dem verwaltungsgerichtlich gerügt wurde, dass bei der Begutachtung eines ausreisepflichtigen Flüchtlings der psychiatrische Gutachter aktuelle Begutachtungsstandards nicht berücksichtigt hatte. Verantwortung für die Hochschulmedizin in Baden-Württemberg Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, ihren Beitrag zur Verbesserung der Situation von angestellten Ärztinnen und Ärzten an den Universitätsklinika zu leisten. Deren momentane Lage ist gekennzeichnet durch eine zunehmende Belastung in Forschung, Lehre und Krankenversorgung bei gleichzeitiger Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Wenn keine Verbesserung eintritt, muss befürchtet werden, dass 1. die exzellente Stellung der Hochschulmedizin in Baden-Württemberg nicht mehr garantiert ist und es zu einer zunehmenden Abwanderung dieser Ärztinnen und Ärzte in außeruniversitäre Berei- 84

87 Entschließungen che sowie ins benachbarte Ausland kommt, wo die Arbeitsbedingungen wesentlich attraktiver sind. 2. der sich bereits abzeichnende Ärztemangel zunehmend auch die Universitätsklinika mit bedrohlichen Auswirkungen auf Forschung, Lehre und Krankenversorgung treffen wird. Werbefreiheit von Praxissoftware Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beauftragt den Vorstand der Landesärztekammer, Kontakt zur Bundesärztekammer und zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufzunehmen, um der zunehmenden Verbreitung von Werbung in der Praxis-Software entgegenzutreten. Ziel der Bemühungen ist, eine Zertifizierung von Praxis-Software nur dann zu erteilen, wenn die Möglichkeit besteht, diese werbefrei zu nutzen. Begründung: Der überwiegende Teil niedergelassener Ärztinnen und Ärzte ist in der täglichen Arbeit auf eine funktionierende Praxis-EDV und software angewiesen. In zunehmendem Maße wird bei den meisten Programmen Werbung in die Software eingeblendet, deren Beseitigung und Einflussnahme sich dem Zugriff der Kolleginnen und Kollegen entzieht. Die Werbung behindert und beeinflusst die Ärztinnen und Ärzte in der täglichen Arbeit und dient sowohl der Gewinnmaximie- 85

88 Entschließungen rung der Softwarehersteller, als auch der Umsatzsteigerung der auftraggebenden Pharmaindustrie. Ein Wechsel auf die wenigen werbefreien Softwareprogramme ist mit hohen Kosten und unkalkulierbaren Aufwendungen durch Ärzte verbunden und insofern in den meisten Fällen kaum zu bewerkstelligen. Die Zulassung von Softwareprogrammen erfolgt durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die hierzu nur die formale Einhaltung von EDV-Tauglichkeitskriterien berücksichtigt. Eine Beschränkung der Zulassung aus Gründen der Einflussnahme durch Werbung erfolgt bislang nicht, hierzu müssten entsprechende Maßgaben durch die Ärztekammern vorliegen. Der Vorstand der Landesärztekammer wird von der Vertreterversammlung beauftragt, in Kontakt mit Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zu treten, um Möglichkeiten zu erarbeiten, dem zunehmenden Einfluss von Werbung in der EDV Praxis entgegen zu wirken. Insbesondere sollen Möglichkeiten erarbeitet werden, die Zulassung von Praxis-Software nur zu genehmigen, wenn die Möglichkeit der EDV-Nutzung ohne Werbeeinblendungen besteht. Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Führung des Substitutionsregisters Wie schon der 108. Deutsche Ärztetag fordert die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Zusammen- 86

89 Entschließungen hang mit der Führung eines Substitutionsregisters die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie hält es nicht für zulässig, dass patienten- oder/und arztbezogene Daten des Registers im Sinne der Amtshilfe an ermittelnde Behörden weitergegeben werden. Begründung: Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) schreibt die Einrichtung eines Substitutionsregisters in 5a (BtMVV) vor. Dort ist festgelegt, dass die Daten des Substitutionsregisters nur verwendet werden dürfen, um das Verschreiben eines Substitutionsmittels durch mehrere Ärzte für denselben Patienten und denselben Zeitraum frühestmöglich zu verhindern, die Erfüllung der Mindestanforderungen nach 5 zu überprüfen und das Verschreiben von Substitutionsmitteln entsprechend den Vorgaben nach 13 statistisch auszuwerten. Die strengen Vorschriften der BtMVV tragen der möglichen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht Rechnung, die durch die Weitergabe sensibler Patientendaten entstehen können. Der behandelnde Arzt und sein substituierter Patient müssen davon ausgehen können, das die weitergegebenen Daten nur dazu verwendet werden, wozu sie erhoben wurden. Sollte der Arzt nicht auf diese Vorschriften und Datensicherheit bauen können, macht er sich schuldig nach 203 StGB 87

90 Entschließungen (Schweigepflichtverletzung). Angedrohtes Strafmaß sind zwei Jahre oder Geldstrafe. Wenn die Bundesopiumstelle auf Nachfrage mitteilt, dass sie es für angemessen hält, der Staatsanwaltschaft sowie der Polizei nach 160/161 Strafprozessordnung Auskunft zu erteilen, verletzt sie das in sie gesetzte Vertrauen. Wir dürfen im Bereich des Schutzes der Patientendaten keine Kompromisse eingehen. Veröffentlichung Weiterbildungsbefugnis im Internet Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich dafür aus, dass die Bezirksärztekammern zum nächst möglichen Zeitpunkt die Weiterbildungsbefugnisse und die Weiterbildungsstätten auf der Internetseite der Landesärztekammer veröffentlichen. Begründung: Im Zeitalter der Kommunikation über das Internet kann die Information über Weiterbildungsbefugnisse online leichter dargeboten werden als über bisherige Medien. Sowohl auf Seiten der interessierten Assistenzärztinnen und -ärzte wie auch bei den angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammern wird Zeit durch wegfallende Telefonate eingespart. Dieser Service wird in 14 von 17 Landesärztekammern in Deutschland im Internet auf den Seiten der Ärztekammern schon jetzt angeboten. 88

91 Entschließungen Entschließungen der 7. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 26. November 2005 in Stuttgart Angemessene Vergütung für die Mitwirkung von Vertragsärzten und Nicht-Vertragsärzten im Rettungsdienst Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die baden-württembergischen Kostenträger auf, die 2. Änderungs-Vereinbarung ab 1. Januar 2004 zur Anlage 2 (Vergütung der Mitwirkung von Vertragsärzten und Nichtvertragsärzten) der Rahmenvereinbarung nach 10 Rettungsdienstgesetz (RDG) zu unterschreiben. 89

92 Entschließungen Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und der Landesärztekammer Baden-Württemberg vorgeschlagene Erhöhung soll die seit mehr als zwölf Jahren nahezu unveränderte Vergütung für die notärztliche Tätigkeit ablösen. Nur durch den Einsatz von Vertragsärzten und Nichtvertragsärzten kann vielerorts die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist überhaupt noch eingehalten werden. Begründung: Die fast drei Jahre laufenden Vertragsverhandlungen zur 1. Änderungs-Vereinbarung ab dem 1. Januar 2002 (unterzeichnet Mitte 2004) erbrachten neben der Umstellung auf Euro lediglich eine Erhöhung von 1,84 Prozent der 1993 vereinbarten Vergütung, was nicht einmal den Inflationsausgleich für ein Jahr darstellt. Die für weitere Verhandlungen vertagte Erhöhung entsprechend den von der Kassenärztlichen Vereinigung und Landesärztekammer Baden- Württemberg gemeinsam vertretenen Vorschläge wird seither (seit 1,5 Jahren) trotz wiederholter Nachfragen und Interventionen auch beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg durch Nichtbeachtung der Kostenträger gewürdigt. Verlängerung der Übergangsbestimmungen im Arbeitzeitgesetz Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt die Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Verlängerung 90

93 Entschließungen der Übergangsbestimmung in 25 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ab, wonach veraltetes Tarifrecht, das europäische Arbeitszeitvorschriften ignoriert, ein weiteres Jahr anwendbar sein soll. Begründung: Der Freistaat Bayern hat am 28. Oktober 2005 in den Bundesrat den Gesetzesantrag eingebracht, die Übergangsregelung in 25 Arb- ZG, wonach tarifrechtliche Vereinbarungen zur Überschreitung der Höchstarbeitszeiten nur noch bis zum 31. Dezember 2005 gelten dürfen, um zwei Jahre zu verlängern. Der Bundesrat hat dem für ein Jahr zugestimmt. Nachdem den Ländern und Kommunen schon zwei Jahre Zeit gegeben worden ist, das europäische Recht umzusetzen und Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit anzuerkennen, haben die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg keinerlei Verständnis für diesen weiteren Aufschub. Die Beibehaltung überlanger Arbeitszeiten stellt nachweislich ein hohes Risiko für die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus dar. Absenkung des Gebührenrahmens der GOÄ Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt den Vorschlag der Koalition zur Gesundheitspolitik, den Gebührenrahmen der GOÄ erneut abzusenken und eine ärztliche Behandlungspflicht damit zu verbinden, entschieden ab. 91

94 Entschließungen Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert in Praxis und Krankenhaus eine angemessene Vergütung auf betriebswirtschaftlicher Grundlage, die wir im Interesse aller unserer Patienten brauchen. Für eine adäquate Leistungsbewertung ist ärztlicher Sachverstand aus praktischer Kenntnis ambulanter und stationärer Versorgung zwingend notwendig, deshalb ist eine Ersatzvornahme durch eine Behörde abzulehnen. Der Versuch, die Finanzierungsprobleme der staatlichen Beihilfe über die Senkung der Gebührenordnung in den Griff zu bekommen, ist als systemfremder Eingriff abzulehnen. Dieses Vorhaben verstößt gegen elementare verfassungs- und zivilrechtliche Grundsätze. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert die Körperschaften der Selbstverwaltung auf, hiergegen rechtliche Schritte zu unternehmen und konsequent einzuleiten. Praxen und Krankenhäuser sind schon heute in ihrer Existenz bedroht. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert deshalb die Baden-Württembergische Ärzteschaft auf, in gemeinsamen Aktionen die Öffentlichkeit auf den drohenden Systemwechsel und die daraus folgenden Gefahren für unsere Patienten hinzuweisen. 92

95 Entschließungen Einrichtung von Kinderschutzambulanzen 1. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden- Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, den Beschluss des Landtags von 1994 zur Einrichtung von Kinderschutzambulanzen umzusetzen. 2. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden- Württemberg fordert alle Verantwortlichen die Bundesregierung und die Landesregierung sowie die Krankenkassen auf, die Kinderkliniken und niedergelassenen Ärzte zu unterstützen und die Verantwortung für die benötigte Finanzierung zu übernehmen. Begründung: Gewalt gegen Kinder ist ein alltägliches Phänomen und tritt in Industrieländern in über 90 Prozent in familiären Bezugssystemen auf. Die Eltern der siebenjährigen Jessica aus Hamburg wurden wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Thema Gewalt gegen Kinder in seinen unterschiedlichen Ausprägungen wie körperliche Misshandlung, Vernachlässigung, emotionale Vernachlässigung und sexueller Missbrauch von Minderjährigen ist ein komplexes gesellschaftspolitisches Phänomen, mit dem sich 93

96 Entschließungen der Ausschuss Gewalt gegen Kinder der Landesärztekammer Baden-Württemberg seit 1989 eingehend beschäftigt. In mehreren Resolutionen 1992, 1993 und 1999 und durch Pressekonferenzen haben sowohl die Vertreterversammlung als auch der Ausschuss Gewalt gegen Kinder die Öffentlichkeit über die schweren Defizite bei der Versorgung von misshandelten Kindern informiert und die politisch Verantwortlichen aufgefordert, durch Kinderschutzambulanzen bzw. Interventionsgruppen an Kinderkliniken die Diagnostik und Behandlung dieser Kinder nachhaltig zu verbessern. Es gibt keine effektivere Prävention von Gewalt gegen Kinder in Form von körperlicher und emotionaler Vernachlässigung, als die frühzeitige ärztliche Wahrnehmung von hochbelasteten Säuglingen und Kleinkindern. Die Früherkennung und Intervention muss in der Geburtshilfe und Neonatologie erfolgen, um die massive Gefährdung der Entwicklung dieser Kinder zu verhindern. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass eindeutige wissenschaftliche Forschungsergebnisse über die Auswirkungen von Gewalt (Vernachlässigung) im Säuglingsalter und Schwangerschaft (z. B. Drogen) keine wesentliche Veränderung in der Versorgung dieser Kinder erfährt. Die politisch Verantwortlichen müssen begreifen, dass die generationenübergreifende Spirale von Gewalt im Säuglings- und Kleinkindalter nur von Ärzten effektiv vermindert werden kann, da es für dieses hochsensible Alter für schwerste reaktive Bindungs- und Entwicklungsstörungen keine gesetzliche Pflicht zur Vorsorge und Diagnostik 94

97 Entschließungen gibt, aber fast jeder Säugling oder Kleinkind durch eine somatische Erkrankung in Kontakt mit niedergelassenen Ärzten oder einer Klinik kommt. Die ärztliche Versorgung von gefährdeten Säuglingen und Kleinkindern ist eine pädiatrische - kinderpsychiatrische Intensivversorgung und bedeutet einen hohen multiprofessionellen Einsatz und eine sehr aufwendige Kooperation mit den Jugendämtern nach den Richtlinien des KJHG. Es kann nicht akzeptiert werden, dass aus finanziellen Gründen (Kassen-Jugendhilfe) den betroffenen Kindern und Familien nicht die langfristige Unterstützung zuteil wird, die für eine gute Entwicklung dieser Kinder erforderlich ist. Ärztliche Weiterbildung muss auch unter DRG-Bedingungen ein öffentliches Anliegen bleiben Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert eine Umstrukturierung des DRG-Systems, so dass die ärztliche Weiterbildung angemessen finanziert wird. Begründung: Das DRG-System bildet die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten nicht ab. Demzufolge tragen die Krankenhäuser, die noch weiter- 95

98 Entschließungen bilden, zusätzliche Lasten zugunsten von anderen, die keinen Beitrag zur Qualifikation des ärztlichen Nachwuchses leisten. Es steht zu befürchten, dass sich in den nächsten Jahren noch weitere Institutionen aus der Weiterbildung zurückziehen. Ohne die kontinuierliche Weiterbildung von Fachärztinnen und ärzten wird das Niveau der Gesundheitsversorgung sinken. Ein Umlagefonds würde den weiterbildenden Häusern einen gewissen Ausgleich verschaffen und so zur Weiterbildung ermutigen. 96

99 97 Ausschüsse

100

101 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztinnen Ausschuss Ärztinnen Dr. Helga Schulenberg Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Claudia Haslacher-Steck, Dr. med. Christine Kallenberg, Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey, Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Dr. med. Susanne Schöffel, Dr. med. Ingrid Stenger, Dr. med. Sibylle Stüber-Baltin, Dr. med. Ines Zeller Ulrike Hespeler Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Der Ausschuss tagte im Berichtszeitraum zweimal. Der Ausschuss Ärztinnen hat sich ausführlich dem Thema Gewalt gegen Frauen gewidmet. Im Jahr 2005 befassten sich die Ausschussmitglieder mit dem Thema weibliche Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen, die in vielen Ländern Afrikas und Asiens noch immer praktiziert wird. 99

102 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztinnen Genitalverstümmelung Zur Sitzung im April 2005 luden der Ausschuss eine Ärztin aus Berlin ein, die aus Erithrea stammt. Frau Dr. Asefaw hatte die Genitalbeschneidung zum Thema ihrer Doktorarbeit gemacht und berichtete über ihre Forschungsergebnisse. Die von ihr in Eritrea befragten Frauen gaben in den von ihr durchgeführten Befragungen zu 87 Prozent an, beschnitten zu sein. Frau Dr. Asefaw hob hervor, dass eine hohe Sensibilität der Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit diesem Thema erforderlich sei. In der Sitzung im Dezember 2005 waren Frau Lösch, MdL, Die Grünen, und Frau Gruber von Terre des femmes Gäste des Ausschusses. Beide Damen haben sich in jüngster Zeit eingehend mit dem Thema beschäftigt. Die Zahl der von Genitalbeschneidung Betroffenen in Deutschland wurde auf zirka Frauen und zusätzlich von Beschneidung bedrohte Mädchen geschätzt. Fortbildungsveranstaltungen Frau Lösch und Frau Gruber informierten über mehrere Anfang 2006 in Stuttgart geplante Fortbildungsveranstaltungen des Gesundheitsamtes Stuttgart für die Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes zum Thema Genitalbeschneidung. An der Auftaktveranstaltung am 6. Februar nimmt Frau Dr. Schulenberg als Vertreterin der Landesärztekammer teil. Die Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, Ärztinnen und Ärzte durch das Angebot von Fortbildungen für das Thema zu sensibilisieren. Der Vorbereitung und Planung einer Veranstaltung der Landesärztekammer wird die Arbeit des Ausschusses im Frühjahr gewidmet sein. 100

103 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztinnen Der Ausschuss Ärztinnen diskutierte mit Gästen über das Thema Weibliche Genitalverstümmelung (v.l.n.r.): F. Gruber (terre des femmes), Dr. H. Schulenberg, Dr. B. Kuhnert-Frey, B. Lösch, MdL, Dr. C. Kallenberg, Kammerpräsidentin Dr. U. Wahl, Dr. I. Stenger, Dr. D. Müller-Müll, Dr. I. Zeller 101

104 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Vorsitz Mitglieder Kooptierte Mitglieder Geschäftsführung Neue Weiterbildungsordnung Dr. med. Michael Schulze Prof. Dr. med. Jürgen Aschoff, Dr. med. Birgit Clever, Dr. med. Matthias Fabian, Prof. Dr. med. Josef Heep, Prof. Dr. med. Ernst Moser, Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling, Dr. med. Jürgen Reitinger, Dr. med. Gerhard Schade, Dr. med. Ingrid Stenger Dr. med. Gerhard Dieter, Armin Flohr, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Helmut Kohn, Dr. med. Stephan Roder, Dr. med. Wolfgang Streibl, Gerhard Sutor Ulrike Hespeler Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss dreimal getagt. Zusätzlich zu den regulären Sitzungen des Ausschusses fanden eine Reihe von Besprechungen mit dem Aufsichtsministerium statt, die die Genehmigungsfähigkeit der von der Vertreterversammlung im Juli 2004 beschlossenen neuen Weiterbildungsordnung zum Gegenstand hatten. 102

105 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung In kleineren Gesprächsrunden wurden Fachfragen mit Vertretern des neuen Faches Orthopädie und Unfallchirurgie sowie mit Vertretern aus den Bereichen der Palliativmedizin und der Diabetologie geführt. Über die Ergebnisse dieser Diskussionsrunden wurde dann jeweils dem Ausschuss und dem Vorstand berichtet. In den Sitzungen des Weiterbildungsausschusses wird jeweils aktuell über die Entwicklungen auf Bundesebene berichtet und diskutiert. So wurde Anfang 2005 in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung, in der jede Ärztekammer vertreten ist, eingehend der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens und die Möglichkeiten, dieses zu beenden, erörtert. Dabei berichtete der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien auf Bundesebene, der bayerische Kammerpräsident Hellmut Koch, über den Besuch der Vertreter der Bundesärztekammer zusammen mit Vertretern des BMGS bei der Kommission der Europäischen Union in Brüssel. Im Laufe des Jahres wurde dann durch die Änderung verschiedener Heilberufe-Kammergesetze und durch die Anpassung der zum Teil bereits beschlossenen Weiterbildungsordnungen ein EUkonformer Zustand hergestellt, sodass das Vertragsverletzungsverfahren für beendet erklärt werden konnte. In Baden-Württemberg hat der Ausschuss hierzu seinen Teil beigetragen, indem er empfohlen hat, den bereits beschlossenen Titel des Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin in Facharzt für Allgemeinmedizin zurückzubenennen. Der Vorstand und ihm folgend die Vertreterversammlung haben sich dafür ausgesprochen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt den in der Richtlinie Vertragsverletzungsverfahren 103

106 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin Plastische und Ästhetische Chirurgie 93/16 EWG notifizierten Titel des Facharztes für Allgemeinmedizin als spezifische Ausbildung im Sinne des Titels IV der EU zu verleihen und den Titel Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich dann, wenn die Diskussion zur Ausgestaltung der künftigen internistischen und allgemeinmedizinischen Weiterbildung auf Bundesebene abgeschlossen ist, in die Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Durch diese Beschlussfassung löste sich die kontrovers in der Vertreterversammlung diskutierte Problematik der Übergangsbestimmungen zum Erwerb der Bezeichnung Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin gewissermaßen von selbst. Bei Beibehaltung der Bezeichnung Facharzt für Allgemeinmedizin mit lediglich inhaltlicher Umstrukturierung der Weiterbildungszeit und der Weiterbildungsinhalte ist der Erwerb dieses Titels für Internisten momentan nicht relevant. Auf die beschlossene Übergangsbestimmung konnte damit zumindest derzeit verzichtet werden. Ein weiteres Thema, das über die Bundesgremien vorbereitet und vom Deutschen Ärztetag 2005 in Berlin beschlossen wurde, ist die Erweiterung der Facharztbezeichnung Plastische Chirurgie um den Zusatz und Ästhetische. Diese Änderung wurde von der Vertreterversammlung inzwischen nachvollzogen. Obwohl in Baden-Württemberg die Erweiterung der Bezeichnung in der Vergangenheit kritisch begleitet wurde, hat der Weiterbildungsausschuss dem Vorstand empfohlen, dem Votum des Deutschen Ärztetags auch in Baden-Württemberg zu folgen. Im Bezug auf die ebenfalls auf dem Deutschen Ärztetag diskutierte Erweiterung der Zusatzbezeichnung Plastische Operationen um den 104

107 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Zusatz und Ästhetische und um die Öffnung dieser Zusatzbezeichnung für andere Gebiete ist die Diskussion auf Bundesebene bislang noch nicht abgeschlossen. Noch bevor alle Ärztekammern die neue Weiterbildungsordnung in Kraft setzen und Erfahrungen in der Anwendung der neuen Regelungen sammeln konnten, gibt es bereits jetzt sowohl unmittelbar gegenüber der Bundesärztekammer, aber auch über den Weg der jeweiligen Landesärztekammer Anregungen und Versuche, Modifikationen, Änderungen und Neueinführung weiterer Qualifikationen zu erreichen. Wünsche, die an die Landesärztekammer herangetragen werden, werden im Ausschuss geprüft und diskutiert. Bislang lehnte der Ausschuss es ab, baden-württembergische Alleingänge zur Umsetzung vorzuschlagen. Berechtigte Änderungs- und Ergänzungsvorschläge werden der Bundesebene mit der Bitte zugeleitet, sie bei der nächsten Novellierung der Musterweiterbildungsordnung mit zu berücksichtigen. In den bereits erwähnten Diskussionsrunden mit Vertretern einzelner Fächer wurden im Wesentlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung stellen, erörtert. Die Vertreter der Palliativmedizin baten um die Unterstützung der Ärztekammer beim Angebot von Kursen/Fallseminaren, die zum Erwerb der neuen Zusatzweiterbildung Palliativmedizin qualifizieren. Ziel ist es, dass in jedem Bezirksärztekammerbereich entsprechende Kurse angeboten werden können. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge Palliativmedizin 105

108 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Diabetologie Orthopädie und Unfalllchirurgie Den diabetologischen Fachvertretern ging es unter anderem darum, mit der Kammer die Modalitäten für den Erwerb der neuen Zusatzweiterbildung nach Übergangsrecht abzustimmen. In der Gesprächsrunde bestand Übereinstimmung, dass bei Vorliegen der von der DDG erteilten Qualifikation in der Regel die Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzweiterbildung gegeben sind. Die Zusammenlegung des Gebietes Orthopädie und des Schwerpunktes Unfallchirurgie zu einer Facharztkompetenz führt zu einer Reihe offener Fragen. Fragen der Befugniserteilung standen im Mittelpunkt der Erörterung mit Herrn Prof. Siebert, Herrn PD Dr. Thielemann und Herrn Prof. Ewerbeck. Dem Vorschlag, bestehende Befugnisse bis zu einer umfassenden Überprüfung für die Facharztkompetenz Orthopädie/ Unfallchirurgie, wie nachfolgend aufgelistet, zu übersetzen, konnten sich der Weiterbildungsausschuss und der Vorstand anschließen. Übergangsphase Weiterbildungsbefugnis Orthopädie : bestehende Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Orthopädie für 5 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 1,5 Jahre 1,5 Jahre 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 1/2 Jahr 1/2 Jahr Pauschal erteilte Weiterbildungsbefugnis für die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie 106

109 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Übergangsphase Weiterbildungsbefugnis Unfallchirurgie : bestehende Weiterbildungsbefugnis Schwerpunkt Unfallchirurgie für Pauschal erteilte Weiterbildungsbefugnis für die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie 3 Jahre 3 Jahre 2,5 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 1,5 Jahre 1,5 Jahre 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 1/2 Jahr 1/2 Jahr In Vorbereitung der Vertreterversammlung erörterte der Weiterbildungsausschuss in seiner Septembersitzung nochmals die der Vertreterversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Änderungspunkte. Dabei entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zur Frage, ob die Zusatzbezeichnung Akupunktur in die neue Weiterbildungsordnung aufgenommen werden soll. Unter Hinweis auf eine gerade veröffentlichte Studie zur Kopfschmerzbehandlung durch Akupunktur vertraten zahlreiche Ausschussmitglieder die Auffassung, dass aufgrund der fehlenden Wirksamkeitsnachweise und der fehlenden Qualitätssicherung dieser Weiterbildungsgang nicht in die ärztliche Weiterbildungsordnung aufgenommen werden sollte. Die Vertreterversammlung ist inzwischen dieser Einschätzung mehrheitlich gefolgt, sodass Baden-Württemberg die einzige Ärztekammer bundesweit ist, in der der Erwerb der Zusatzweiterbildung Akupunktur nicht möglich ist. Akupunktur 107

110 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Kriterienkatalog Internetpräsenz Ebenfalls in der Septembersitzung wurde ein von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg vorgelegter Kriterienkatalog für die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Allgemeinmedizin eingehend diskutiert. Da nicht alle der vorgelegten Parameter auf uneingeschränkte Zustimmung des Ausschusses stießen, gelang es nicht, eine endgültige Beschlussfassung herbeizuführen. Den anderen Bezirksärztekammern wurde zunächst Gelegenheit gegeben, sich mit den südwürttembergischen Überlegungen eingehend auseinander zu setzen. Aus der Mitte des Weiterbildungsausschusses wurde wiederholt der Wunsch nach einer stärkeren Internetpräsenz des Themas Ärztliche Weiterbildung geäußert. Im Laufe des Berichtsjahres wurde erreicht, dass zumindest drei der vier Bezirksärztekammern, die Listen der zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte ins Internet einstellen. Inzwischen ist auch die von der Vertreterversammlung im November beschlossene Fassung der Weiterbildungsordnung im Internet einzusehen. Ergänzt wurde die Internetdarstellung im Bereich Ärztliche Weiterbildung durch eine aktuelle Rubrik mit häufig gestellten Fragen. 108

111 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Die neue Weiterbildungsordnung ist serviceorientiert im Internet abrufbar: 109

112 Ausschüsse der Landesärztekammer Berufsbildungsausschuss Berufsbildungsausschuss Vorsitz Stv. Vorsitzende Mitglieder Dr. med. Michael Datz Susanne Haiber Arbeitgeber: Dr. med. Christoph v. Ascheraden, Dr. med. Klaus Baier, Dr. med. Klaus Ditzen, Dr. med. Jens Kirsch, Dr. med. Joachim Rühle Arbeitnehmer: Claudia Kaplan, Beate Rauch-Windmüller, Heike Richter, Ulrika Roth, Gerlinde Wöger-Finkbeiner Lehrer: SD Dr. Horst Bartenschlager, Herr OSD Dieter Diehl, Herr OSD Ekkehard Hülsmann, Herr SD Dr. Heinz Kaiser, Herr SD Klaus Lautenschläger, Herr OSD Josef Schützbach Geschäftsführung Für die Ausbildung von Arzthelferinnen zuständige Stelle Ulrike Hespeler Die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die für die Ausbildung von Arzthelferinnen zuständige Stelle, hat gemäß 77 des Berufsbildungsgesetzes einen Berufsbildungsausschuss zu errichten, dem sechs 110

113 Ausschüsse der Landesärztekammer Berufsbildungsausschuss Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und mit beratender Stimme sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen angehören. Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Seine Wahlperiode dauert vier Jahre Der Berufsbildungsausschuss tagte im Jahr 2005 einmal. In der Sitzung konstituierte sich der Ausschuss neu. Als Vorsitzender wurde wiederum Herr Dr. Datz, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, und als stellvertretende Vorsitzende Frau Susanne Haiber, Vorsitzende des Berufsverbandes der Arzt- und Zahnarzthelferinnen, gewählt. Durch das im Jahr 2005 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz, das erhebliche Änderungen mit sich brachte, hatte der Berufsbildungsausschuss zunächst die Aufgabe, sich eine neue Geschäftsordnung zu geben. Der von der Geschäftsstelle erarbeitete Entwurf wurde im Ausschuss ausführlich diskutiert und mit geringfügigen Änderungen angenommen. Neukonstituierung Neues Berufsbildungsgesetz Informiert wurde der Berufsbildungsausschuss über die wichtigsten Änderungen des Berufsbildungsgesetzes und redaktionelle Änderungen im Berufsausbildungsvertrag. Wie im Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe (siehe dessen Tätigkeitsbericht) war auch im Berufsbildungsausschuss die bevorstehende Novellierung der Ausbildung ein wichtiges Thema. Dis- Novellierung der Ausbildung 111

114 Ausschüsse der Landesärztekammer Berufsbildungsausschuss Medizinische Fachangestellte kussionspunkt war der Übergang von der Arzthelferin zur Medizinischen Fachangestellten. Es wird damit gerechnet, dass die derzeit in Ausbildung befindlichen Arzthelferinnen großes Interesse daran haben, die Prüfung nach der neuen Ausbildungsverordnung abzulegen. 112

115 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Berufsordnung Ausschuss Berufsordnung Dr. med. Ulrike Wahl Dr. med. Klaus Baier, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Matthias Fabian, Armin Flohr, Dr. med. Guenter Frey, OStA a.d. Siegfried Hauer, Ulrike Hespeler, OStA Hans Holfelder, Prof. Dr. iur. Eugen Huber-Stentrup, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Helmut Kohn, Dr. med. Gerhard Schade, Dr. med. Martin Schieber, OStA Klaus Schmierer, Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden, Dr. iur Kurt Seizinger, Dr. med. Ingrid Stenger, Gerhard Sutor, Dr. iur. Hans-Dieter Vogel, Dr. med. Jürgen Weyrich, Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Vorsitz Mitglieder Dr. iur. Kurt Seizinger Geschäftsführung Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen des Berufsordnungsausschusses statt, die von der Thematik her sehr unterschiedlich angelegt waren. Während in der Sitzung im Juni 2005 zahlreiche berufsrechtliche Einzelfragen erörtert wurden, war die Anfang 2006 durchgeführte 113

116 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Berufsordnung Sitzung von zwei Schwerpunktthemen geprägt, der Diskussion über die von der Bundesärztekammer herausgegebenen Hinweise und Erläuterungen zu den in der Musterberufsordnung getroffenen Regelungen über die Möglichkeiten beruflicher Kooperation sowie die Beratung diverser Vertragsentwürfe zu Beteiligungsmodellen in Gestalt überörtlicher Teil-Gemeinschaftspraxen. Berufsrechtliche Einzelthemen Sammeltransport von Dialyse-Patienten Bei den berufsrechtlichen Einzelthemen seien einige wenige exemplarisch angesprochen, die anschaulich belegen, wie groß die thematische Bandbreite des ärztlichen Berufsrechts ist. Das zum Zwecke der Kostensenkung zwischen der AOK Baden- Württemberg und einzelnen Dialyse-Praxen vereinbarte Modell des Sammeltransports von Dialyse-Patienten legt die Frage nahe, ob die vom Sammeltransport ausgeschlossenen Praxen ihren Patienten die Fahrtkosten ganz oder teilweise erstatten dürfen, um auf diese Weise ihren Standortnachteil auszugleichen. Zu diesem Ergebnis kommt man in der Tat, wenn man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach es Laborärzten und Pathologen gestattet ist, einen kostenlosen Labordienst anzubieten, auf den vorliegenden Sachverhalt analog anwendet. Die Mitglieder des Berufsordnungsausschusses haben dies jedoch mehrheitlich verneint und die Erstattung der Fahrkosten demzufolge für berufsrechtswidrig erklärt. Berufsrechtlich problematisch ist auch das in der Praxis geübte 114

117 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Berufsordnung Verfahren der Abrechnung spezieller Laborleistungen, die zum 1,0- fachen GOÄ-Satz bei einem Fremdlabor (Back-up-Labor) eingekauft und dem Patienten zum 1,15-fachen Satz in Rechnung gestellt werden. Unter Hinweis auf die in 4 Abs. 2 GOÄ getroffene Regelung, wonach der Arzt nur eigene Leistungen abrechnen kann, sind die Ausschussmitglieder der Auffassung, dass dieses Verfahren auch dann nicht rechtens ist, wenn in der Privatliquidation auf die Leistungserbringung durch ein Fremdlabor hingewiesen wird. Die Bandenwerbung im Sportstadion ist ein Phänomen, das in der Region zunehmend an Bedeutung gewinnt. Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Straßenbahnwerbung einer Steuerberatungsgesellschaft nicht als wettbewerbswidrig angesehen wird, sind die Ausschussmitglieder zu der Auffassung gelangt, auch die Bandenwerbung als unbedenklich anzusehen, soweit die inhaltlichen Vorgaben des Berufsrechts beachtet sind. Für die Frage, ob im konkreten Fall eine erlaubte Information oder berufswidrige Werbung im Sinne des 27 BO vorliegt, kommt es nach übereinstimmender Meinung allein auf Inhalt und Form der Darstellung an, nicht auf das gewählte Medium (z.b. Bande oder Fahrzeug). Kontrovers diskutiert wurde die Frage, in welcher Form dem Publikum die Tatsache angekündigt werden kann, dass in der Praxis ein angestellter Arzt tätig ist. Der Ausschuss hat sich mehrheitlich dafür Abrechnung spezieller Laborleistungen Bandenwerbung im Sportstadion Angestellter Arzt 115

118 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Berufsordnung ausgesprochen, dass die Anstellung eines Facharztes in geeigneter Form, also auch auf dem Praxisschild, angekündigt werden darf. Fortbildungszertifikat Niederlassung und berufliche Kooperation Lebhaft diskutiert wurde auch die Frage, wie die in 4 Abs. 2 BO getroffene Regelung, wonach Ärztinnen und Ärzte auf Verlangen ihre Fortbildung durch ein Fortbildungszertifikat einer Ärztekammer nachzuweisen haben, zu interpretieren ist. Dem Wortlaut nach müssen alle Ärztinnen und Ärzte ein Zertifikat vorhalten, also auch diejenigen, die noch keine abgeschlossene Weiterbildung vorweisen können. Demgegenüber sieht die sozialrechtliche Bestimmung des 137 SGB V eine Fortbildungspflicht nur bei Fachärzten vor, so dass sich zwangsläufig die Frage stellt, ob nicht auch die berufsrechtliche Bestimmung in diesem Sinne auszulegen ist, zumal bei formaler Betrachtung die Fortbildung ohnedies erst nach abgeschlossener Weiterbildung einsetzt. Letzten Endes haben sich die Ausschussmitglieder dafür ausgesprochen, die abschließende Klärung auf Bundesebene abzuwarten. In der Zwischenzeit haben die Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer die Feststellung getroffen, dass auch Weiterbildungsassistenten grundsätzlich fortbildungspflichtig sind, die Kammern jedoch auf die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates verzichten sollten. Die eingangs erwähnten Hinweise und Erläuterungen der Bundes- 116

119 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Berufsordnung ärztekammer zu den vom Deutschen Ärztetag 2004 beschlossenen neuen Möglichkeiten der Niederlassung und beruflichen Kooperation sind in der überarbeiteten Fassung vom Vorstand der Bundesärztekammer im Februar 2006 genehmigt und veröffentlicht worden. Mit diesem Auslegungspapier zu den in 17 bis 19 und 23a bis d Musterberufsordnung enthaltenen Neuregelungen sollten im Wesentlichen Kriterien entwickelt werden, anhand derer die Unterscheidung einer Berufsausübungsgemeinschaft von anderen Formen der beruflichen Kooperation ermöglicht wird. Dass diese Unterscheidung durchaus von praktischer Relevanz sein kann, hat die eingehende Beratung diverser Vertragsentwürfe gezeigt, die im Sinne der neu eröffneten Kooperationsmöglichkeiten mit Hilfe einer überörtlichen, fachübergreifenden Teil-Gemeinschaftspraxis darauf abzielen, bestimmte privatärztliche Leistungen (z.b. Kernspintomographie) auf wenige Leistungserbringer zu konzentrieren. Am Ende einer kontroversen Diskussion sind die Sitzungsteilnehmer zwar mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass diese Verträge berufsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob die damit bezweckte Zusammenarbeit einzelner Fachärzte in einem quasi geschlossenen System, bei dem andere Fachärzte de facto ausgegrenzt sind, berufspolitisch gewollt ist. Für die Kammer bleibt jedenfalls die Aufgabe, auf die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs bedacht zu sein. Kooperationsmöglichkeiten 117

120 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung Ausschuss Fortbildung Vorsitz Mitglieder kooptiert Geschäftsführung Fortbildungskommission Dr. med. Klaus Baier Dr. med. Peter Benk, Dr. med. Dipl. Phys. Manfred Eissler, Dr. med. Matthias Fabian, Dr. med. Gisela Herterich, Dr. med. Ernst Hohner, Dr. med. Robin Maitra, M.P.H., Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling, Prof. Dr. med. Jürgen Nolte, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Prof. Dr. med. Achim Weizel Dr. med. Gisela Dahl Matthias Felsenstein Der Ausschuss Fortbildung hielt im Zeitraum des Tätigkeitsberichts 2005 vier Sitzungen ab. Die konstituierende Sitzung des Ausschusses fand am 17. Februar 2005 statt. Der Ausschuss Fortbildung ersetzt die frühere Fortbildungskommission, wobei die früheren Vertreter in der Fortbildungskommission weiterhin gemäß dem Beschluss der Ver- 118

121 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung treterversammlung Mitglieder sind. Die Aufwertung zu einem Ausschuss war durch die Komplexität und Wichtigkeit der Zertifizierten Fortbildung notwendig geworden. Der Ausschuss beschäftigte sich intensiv mit Fragen zur Bewertung von Fortbildungsveranstaltungen oder interaktiven Medien. Dabei werden vor allem die Beschlüsse des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung berücksichtigt, um ein bundeseinheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Allerdings sprach sich der Ausschuss bereits frühzeitig dafür aus, Fortbildungen, die von Ärzten an Ärzte gerichtet sind, grundsätzlich anzuerkennen. Die Diskussion von jedem einzelnen Verfahren, insbesondere in der Komplementärmedizin, auf seine Anerkennungsfähigkeit hin, wurde als nicht zielführend angesehen. Inzwischen haben sich etliche Kammern dieser Linie angeschlossen. Mit der Rechtsaufsicht, dem Sozialministerium Baden-Württemberg, konnte erreicht werden, dass diese von der früheren Forderung auf Prüfung jedes einzelnen Beleges Abstand nahm und eine Stichprobenprüfung genehmigte. Bei zirka berufstätigen Ärzten müssten sonst mehrere Millionen Belege überprüft werden. In den weiteren Sitzungen wurde die Einführung von Gebühren für die Prüfung und Bewertung von Fortbildungen diskutiert und dem Vorstand empfohlen. Der immense Verwaltungsaufwand bei inzwischen fast Anmeldungen pro Monat, Teilnehmerbescheinigungen im Jahr 2005 und anstehenden zirka Fortbildungszertifikaten sind aus Kammerbeiträgen allein nicht mehr zu finanzieren. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, kostenlose Veranstaltungen von Bewertung Stichprobenprüfung Gebühren 119

122 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung Gebühren zu befreien, um allen Ärzten einen Zugang zur Fortbildung zu ermöglichen. Auch Fortbildungen, bei denen eine Teilnehmergebühr bis 20 Euro erhoben werden, sollten gebührenfrei bleiben. Anerkennungsverfahren Widerspruchsverfahren Interaktive Medien In den weiteren Sitzungen mussten weitere Entscheidungen in den Anerkennungsverfahren getroffen werden. Neben der Entscheidung über Inhalte einzelner Fortbildungen gemäß der Fortbildungsordnung war ein weiterer Diskussionspunkt die Zielgruppe der einzelnen Fortbildung. Hier beschloss der Ausschuss ebenfalls eine liberale Regelung. Sofern die Zielgruppe Ärzte, Heilberufe oder Heilhilfsberufe umfasst, kann eine Anerkennung ausgesprochen werden. Hierbei kann von einem gewissen medizinischen Kenntnisstand der Teilnehmer ausgegangen werden. Dagegen werden Fortbildungen die sich an die allgemeine Öffentlichkeit richten, wie beispielsweise Volkshochschulkurse, als ärztliche Fortbildung abgelehnt. Der Ausschuss empfahl dem Vorstand für ein zu etablierendes Widerspruchsverfahren auf die Einsetzung eines Widerspruchsausschusses zu verzichten und die Widersprüche an den Vorsitzenden des Ausschusses Fortbildung weiterzuleiten, der dem Vorstand eine Empfehlung ausspricht. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Übernahme eines Beschlusses des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung hinsichtlich der Kategorie D für interaktive Medien. Dort war beschlossen worden, dass 120

123 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung bei den Lernerfolgskontrollen ein Punkt mehr vergeben wird, wenn 100 Prozent aller Fragen richtig beantwortet werden. Da hierfür im Grunde eine Änderung der Bundeseinheitlichen Bewertungskriterien notwendig und eine Umprogrammierung für Interkurs unausweichlich ist, empfahl der Ausschuss zunächst lediglich den Aufwand zu prüfen und ggf. eine gemeinsame, kostengünstige Lösung mit der Bayerischen Ärztekammer anzustreben, die mit dem gleichen Programm arbeitet. Zum 1. Januar 2006 trat die Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus in Kraft, die unter anderem eine Nachweispflicht von Fachärzten gegenüber dem jeweiligen Ärztlichen Direktor vorsieht. Dabei müssen mindestens 60 Prozent der Punkte fachspezifisch sein. Die Regelungen dieser Vereinbarungen stehen nicht immer im Einklang mit den Regelungen der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer. Der Ausschuss sprach sich allerdings dafür aus, dass diesbezügliche Fragen, Probleme und Interpretationen der genannten Vereinbarung Aufgabe des Ärztlichen Direktors bzw. des Gemeinsamen Bundesausschusses sind und deshalb die Kammer hierzu keine Ausführungen treffen soll. Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus Verständlicherweise standen die vielfachen, zum Teil komplexen Probleme in der Zertifizierten Fortbildung im Mittelpunkt der Beratungen. Darüber hinaus müssen in nächster Zeit sicher noch eine ganze Reihe von Einzelproblemen und individuellen Sonderkonstellationen in das Gesamtkonzept integriert werden. Im Rahmen der Qualitätssi- 121

124 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung Qualitätssicherung von Fortbildungen cherung von Fortbildungen wurden von der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung maschinenlesbare Evaluierungsbogen entwickelt, die inhaltlich von der früheren Fortbildungskommission beschlossen worden waren. Ebenfalls neu entwickelt wurden maschinenlesbare Lernerfolgskontrolldokumente, um gemäß den Bundeseinheitlichen Bewertungskriterien systematisch Lernerfolgskontrollen einzuführen, die eine Höherbewertung mit einem Zusatzpunkt ermöglichen. Auf dem Killesberg-Kongress wurde dieses Verfahren bereits im großen Umfang eingesetzt. 122

125 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Gewalt gegen Kinder Ausschuss Gewalt gegen Kinder Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Dr. med. Andreas Oberle Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Dr. med. Rolf-Dieter Löw, Dr. med. Roland Merz, Dr. med. Karl Pölzelbauer, Dr. med. Dirk Ropohl, Dr. med. Andreas Scheffzek, Dr. med. Erich Willke Dr. med. Volker Stechele, Eberhard Schilling Dr. med. Dipl.-Inform. Reinhold Hauser Vorsitz Stv. Vorsitz Mitglieder Kooptiert Geschäftsführung Der Ausschuss Gewalt gegen Kinder hat am 16. Februar, 6. April, 3. August und am 9. November 2005 getagt. Vorrangiges Thema bei den Beratungen des Ausschusses war die Über- 123

126 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Gewalt gegen Kinder Fortbildungskatalog Entschließung Fortbildungsveranstaltung arbeitung des Fortbildungskataloges Gewalt gegen Kinder. Dazu wurden zunächst die Textbeiträge überarbeitet und dann das Bildmaterial gesichtet und zugeordnet. Im Laufe des Jahres konnte die Arbeit abgeschlossen werden, sodass der Textteil des Fortbildungskatalogs inzwischen auf der Homepage eingestellt wurde. Der komplette Katalog mit Bildern kann von interessierten Ärztinnen und Ärzten in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer auf CD-ROM angefordert werden. Außerdem wurde eine Entschließung erarbeitet, die unter anderem auf die Vernachlässigung von Kindern als eine Form der Gewalt gegen Kinder hinweist, um gerade in diesem Bereich die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Jugendämtern zu verbessern. In der von der 7. Vertreterversammlung am 26. November 2005 beschlossenen Entschließung wurde deshalb die Landesregierung im Nachgang zum Schreiben vom 23. August 2005 an Minister Renner aufgefordert, (endlich) den Beschluss des Landtags von 1994 zur Einrichtung von Kinderschutzambulanzen umzusetzen und die Verantwortung für die benötigte Finanzierung zu übernehmen (vgl. Pressemitteilung vom 30. November 2005). Um Ärzte für das Thema Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren bereitet der Ausschuss eine Fortbildungsveranstaltung vor, die im Mai 2006 stattfinden soll. 124

127 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Gewalt gegen Kinder Auch die Umfrage zur Akzeptanz des Leitfadens Gewalt gegen Kinder konnte inzwischen auf den Weg gebracht werden. Der Fragebogen wurde von der Geschäftsstelle so konzipiert, dass er EDV-technisch gelesen und die statistische Analyse der Daten in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer durchgeführt werden kann. Weiterhin wurde auf Anregung des Ausschusses Öffentliches Gesundheitswesen die Erarbeitung eines Leitfadens zur Heimunterbringung oder ambulanten Versorgung nach dem KJHG beraten. Geplant ist eine Checkliste, die medizinische, psychologische und psychotherapeutische Kriterien beinhalten soll, um den Mitarbeitern der Jugendämter die Entscheidung zu erleichtern, wann eine ärztliche Einbindung bzw. Begutachtung notwendig ist. Akzeptanz des Leitfadens Leitfaden zur Heimunterbringung 125

128 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen Ausschuss Krankenhauswesen Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Umsetzung der Fallpauschalen Wirtschaftlichkeit Dr. med. Josef Ungemach PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Matthias Fabian, Susanne Henschke, Dr. med. Peter Hoppe-Seyler, Dr. med. Jürgen Reitinger, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Udo Schuss, Dr. med. Ingrid Stenger, Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Dr. iur. Kurt Seizinger Der Ausschuss Krankenhauswesen hat unter der Leitung von Dr. Ungemach am 26. April 2005 zu dem Leitthema Umsetzung der Fallpauschalen getagt. Zunächst referierte Dr. Seizinger zum Thema Wirtschaftlichkeit contra medizinische Notwendigkeit. In seinem Referat betonte Dr. Seizinger insbesondere das juristische Dilemma, in dem der behandelnde Arzt 126

129 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen bei seinem Bemühen steht, auch unter Budgetbedingungen den medizinisch gebotenen Standard zu halten. Den Ärzten könne auf Dauer nicht zugemutet werden, bei zunehmender Diskrepanz zwischen den zivilund sozialrechtlichen Maßstäben am Ende die Verteilungsverantwortung tragen zu müssen. In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass selbstverständlich auch medizinisch notwendige Leistungen wirtschaftlich sein müssen. Bei begrenztem Budget bestehe jedoch die Gefahr, dass zunehmend ökonomische Überlegungen das Handeln des Arztes bestimmen. Eine nachhaltige Kostensenkung setze planwirtschaftliches Denken voraus; medizinisches Handeln sei jedoch teilweise nicht nur rational bestimmt. Es sei deshalb naheliegend, dass die ambulante und stationäre Versorgung, nicht zuletzt wegen des medizinischen Fortschritts und des demografischen Wandels, zukünftig höhere Kosten verursachen wird. Soweit die dafür erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen, könne das derzeitige hohe Versorgungsniveau nicht gehalten werden. Positiv zu werten sei in diesem Zusammenhang allenfalls die Tatsache, dass in juristischen Fachkreisen das Problembewusstsein für das gestiegene Haftungsrisiko der in der Krankenversorgung tätigen Ärzte allmählich reife. Der neue Geschäftsführer des Universitätsklinikums Mannheim, Herr Dänzer, hob zu Beginn seines Referats zum Thema Strukturänderungen in den baden-württembergischen Krankenhäusern hervor, dass mit Strukturänderungen 127

130 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen der konkreten Umsetzung der DRG insbesondere im Bereich der Anästhesie, der Radiologie und der Labormedizin eine Art Rechtfertigungsbzw. Begründungszwang für Leistungen eingetreten sei. Das fördere die Leistungstransparenz und im Ergebnis auch die Qualitätssicherung. Zusätzliche Möglichkeiten zur Kostensenkung bestünden vor allem in der verbesserten Zusammenarbeit der einzelnen Fachabteilungen. Die Entwicklung gehe mittelfristig dahin, die bisherige rein stationäre Versorgung verstärkt durch eine teilstationäre Behandlung im Verbund mit einer intensiven ambulanten Behandlung zu ergänzen. Verweildauer Strukturwandel Die in den letzten Jahren spürbare Absenkung der generellen Verweildauer im Krankenhaus mit der Konsequenz, dass anteilmäßig mehr Schwerstkranke im stationären Bereich behandelt werden, wurde als weiterer Effekt der DRG gewertet. Diese Entwicklung wurde von den Diskussionsteilnehmern nicht nur positiv gesehen, da die in Weiterbildung befindlichen Krankenhausärzte immer weniger normale Patienten behandeln würden und somit fachliche Defizite in der ärztlichen Weiterbildung zu erwarten seien. Es wurden aber auch Entwicklungschancen durch den Strukturwandel der Krankenhäuser in Richtung verstärkter ambulanter Versorgung gesehen, da Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte in der Zukunft verstärkt kooperieren müssten. Herr Dänzer bedauerte, dass die Krankenkassen kein Interesse an der integrierten Versorgung erkennen lassen, denn schon allein aus Kostengründen müsste den Kassen daran gelegen 128

131 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen sein, die Patienten nach dem jeweiligen Pflegebedarf in geeigneten Einrichtungen unterzubringen. Diskutiert wurde die Einrichtung von low-care-stationen und die semi-stationäre Behandlung. Entwicklungen, die in absehbarer Zeit zu erheblichen Strukturänderungen an den Krankenhäusern führen werden. Der Ausschuss machte deutlich, dass bei diesen weitreichenden Strukturänderungen eine Beeinträchtigung der Qualität der Patientenversorgung verhindert werden müsse. 129

132 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen Vorsitz Mitglieder Vertreter der Universitäten Ständiger Gast Geschäftsführung Approbationsordnung PD Dr. med. Christian Benninger Dr. med. Michael Datz, Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach, Dr. med. Christof Hofele, Prof. Dr. med. Jürgen Kult, Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Rückauer, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Josef Ungemach, Prof. Dr. med. Hans-Peter Zahradnik, Dr. med. Volker Ziegler Prof. Dr. med. Ernst Moser, Prof. Dr. med. Eike Martin, Prof. Dr. med. Claus D. Claussen, Prof. Dr. med. Gerhard K. Lang Frau Dr. Büring, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ulrike Hespeler Der Ausschuss hat 2005 einmal getagt. Im Hinblick auf die Auswirkungen der Approbationsordnung auf die Ausbildung an den medizinischen 130

133 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen Fakultäten des Landes haben sich die Ausschussmitglieder bereits im Jahr 2003 darauf verständigt, die Fakultäten um die Vorstellung der jeweiligen Studienordnungen zu bitten. In den vergangenen Sitzungen des Ausschusses wurden bereits die neuen Studienordnungen der Medizinischen Fakultäten Ulm, Heidelberg und Tübingen vorgestellt. In diesem Jahr berichteten Dr. Waller, Fakultätsassistent, und Prof. Kececioglu, Studiendekan der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg, über die Neugestaltung der Medizinischen Ausbildung an der medizinischen Fakultät in Freiburg. Neu ist im vorklinischen Abschnitt ein integriertes interdisziplinäres Seminar über drei Semesterwochenstunden und ein Seminar im Bereich der Molekularmedizin über zwei Semesterwochenstunden. Neugestaltung der Medizinischen Ausbildung Eine weitere wesentliche Änderung für den vorklinischen Abschnitt betrifft das so genannte Wahlfach. Dieses Wahlfach sieht 36 Kleingruppen mit maximal zehn Studierenden vor, die von Mentoren betreut werden und sich mit einem bestimmten Thema befassen. Das erste klinische Semester beginnt im Wintersemester. In diesem Semester absolvieren alle Studierenden eines Jahres das gleiche Programm. Ab dem zweiten klinischen Semester werden die Studenten in zwei Gruppen eingeteilt, die die Fächer in jeweils gegenläufiger Folge durchlaufen. Studierende aus einer Gruppe werden wiederum in kleinere Seminargruppen eingeteilt, die dann die jeweiligen Fächer in Blockrotation durchlaufen. Das sechste klinische Semester findet wie- 131

134 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen der gemeinsam statt und ist weitgehend dem benoteten Wahlfach vorbehalten. Praxis Hochschulgesetz Hochschulmedizinstrukturkommission Nach Beginn des Curriculums wurde deutlich, dass die Erwartungen der Studierenden, im klinischen Abschnitt mehr Praxis anzutreffen, enttäuscht wurden. Deshalb sollen zukünftig in Freiburg die vormaligen so genannten U-Kurse, die jetzt nicht mehr scheinpflichtig sind und in die einzelnen Blockpraktika integriert wurden, auf freiwilliger Basis angeboten werden, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, einen ersten Schritt in die Praxis zu machen. In der Sitzung des Ausschusses wurden erneut einige Änderungspunkte des neuen Hochschulgesetzes in Baden-Württemberg diskutiert. So wurde von Frau Dr. Döller, Geschäftsführerin der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen, die in Vertretung von Prof. Claussen gekommen ist, darauf hingewiesen, dass zukünftig der Rektor mit den neu zu berufenden Professoren verhandelt und der Dekan dabei beratende Funktion habe. Ferner wurde berichtet, dass auf Anregung der Vorstände der Universitätsklinika Baden-Württemberg im Land eine Hochschulmedizinstrukturkommission eingerichtet wurde. Dort sollen Empfehlungen zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit und der ökonomischen Leistungsfähigkeit der baden-württembergischen Universitätsklinika unter DRG- Bedingungen bei Wahrung und Ausbau des hohen Qualitätsniveaus in 132

135 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen der Krankenversorgung sowie in Forschung und Lehre erarbeitet werden. Ein weiteres Thema der Ausschusssitzung war die Vorbereitung des Workshops Hochschulmedizin in (nicht nur finanzieller) Not, der am 11. März 2005 in den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg stattfand. Mit diesem Workshop wurde auch der Entschließung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 27. November 2004 Rechnung getragen, die Forderungen der an den Universitätskliniken tätigen Ärzte zu unterstützen. Workshop Hochschulmedizin in (nicht nur finanzieller) Not Eingeladen waren die Mitglieder des Hochschulausschusses und des Krankenhausausschusses der Landesärztekammer, die Vertreter der Fakultäten, Dekane und Studiendekane, sowie die Aufsichtsräte und Vorstände der Universitätskliniken. Mit Beiträgen von in Baden-Württemberg tätigen Hochschulangehörigen und Verantwortlichen aus Leitungsgremien, Verwaltung und Ministerium wurden die Probleme der gegenwärtigen Situation an den Universitäts-Klinika dargestellt. Unter der Moderation von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Ernst Moser, Universitätsklinikum Freiburg, berichtete Ltd. Ministerialrat Hartmut Schrade, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, über den Stand und die Perspektiven der Finanzierung und Reform der Hochschulmedizin in Baden-Württemberg. PD Dr. Christian Benninger, Universitätsklinikum Heidelberg, stellte in seinem Referat die Frage, wie Patientenversorgung, wissenschaftliche Forschung, Leh- 133

136 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen re und Weiterbildung in einer Person zu vereinbaren sind. Dipl.-Kfm. Dipl.-Pol. Rüdiger Strehl, Kaufmännischer Direktor am Universitätsklinikum Tübingen, schilderte die prekäre Finanzsituation der Hochschulmedizin. Auf die tarifvertragliche Situation von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Universitätsklinika ging Dr. Josef Ungemach, Universitätsklinikum Mannheim, ein. Dr. Michael Schulze, Universitätsklinikum Tübingen, referierte über den Stand der Umsetzung von curriculären Weiterbildungsmaßnahmen und Prof. Wilhelm Niebling, Universitätsklinikum Freiburg, schilderte die besondere Situation der Allgemeinmedizin an den Hochschulen des Landes. Prof. Hans-Peter Zahradnik, Universitätsklinikum Freiburg, nahm zur zunehmenden Problematik der klinischen Forschung Stellung. Die Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten in den Universitäts-Gremien unter den gegenwärtigen Bedingungen waren Gegenstand des Referates von Prof. Uwe Brückner, Universitätsklinikum Ulm. Aus den Referaten und der sich anschließenden Diskussion haben sich zahlreiche Forderungen der Ärzteschaft ergeben: neben einer besseren finanziellen und personellen Ausstattung und einer leistungsadäquaten Bezahlung (insbesondere im Vergleich zu England und den USA) werden eine noch stärker leistungsbezogene Mittelvergabe, eine verbesserte Drittmittelförderung, eine Institutionalisierung der Allgemeinmedizin in Forschung und Lehre, mehr Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten und längere Vertragslaufzeiten für (nachgeordnete) Ärztinnen und Ärzte, eine bessere finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter sowie 134

137 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen eine bessere Arbeitsorganisation mit Entlastung von nicht ärztlichen Aufgaben und Abbau bürokratischer Tätigkeiten für dringend nötig gehalten. Die Kurzfassungen der Referate und eine Zusammenfassung des Workshops sind online im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden- Württemberg abrufbar: Bereich Fortbildung unter der Rubrik Fortbildungskurse der Landesärztekammer. 135

138 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe Vorsitz Mitglieder Kooptiert Geschäftsführung Novellierung der Ausbildungsverordnung Dr. med. Michael Datz Dr. med. Klaus Baier, Dr. med. Ekkehart Brauß, Dr. med. Martina Bregler, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Jens Kirsch, StRin Helga Nusser, Dr. med. Stephan Roder, Dr. med. Isa Rosset, Dr. med. Joachim Rühle, Dr. med. Barbara Schnellbacher Armin Flohr, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Helmut Kohn, Christa Wiertner Ulrike Hespeler Der Ausschuss tagte 2005 einmal. Die Novellierung der nunmehr zwanzig Jahre alten Ausbildungsverordnung für den Beruf der Arzthelferinnen war das Hauptthema der Sitzung. Es kann davon ausgegangen werden, dass die neu konzipierte Ausbil- 136

139 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe dung nun zum 1. August 2006 in Kraft treten kann. Dann ändert sich nicht nur die Berufsbezeichnung künftig Medizinische Fachangestellte, es ändern sich auch die Anforderungen an die Auszubildenden. Medizinische Fachangestellte Verzögerungen im Novellierungsverfahren gab es im Herbst 2004, als sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst nicht über den Umfang der praktischen Prüfung einigen konnten. Zwischen den Vorstellungen der Arbeitnehmer über einen 90-minütigen und den Wünschen der Arbeitgeber über einen 60-minütigen Umfang der Prüfung erzielte man nach langen Verhandlungen schließlich im Sommer 2005 einen Kompromiss. Die Prüfungsdauer der praktischen Prüfung beträgt künftig 75 Minuten. Darin beinhaltet ist ein 15-minütiges Fachgespräch. Ausführliche Informationen über den künftigen Lernfeldunterricht gaben Herr Hecht, vom Kultusministerium und Frau Nusser, Ausschussmitglied und Lehrerin an der Berufsschule in Ulm. Herr Hecht informierte allgemein über den Umfang des Berufsschulunterrichts und die Zielsetzung des Lernfeldunterrichts. Eine Einteilung in verschiedene Unterrichtsfächer findet künftig nicht mehr statt. Vielmehr werden in 12 Lernfeldern den Schülerinnen und Schülern fächerübergreifend die Ausbildungsthemen vermittelt. Lernfeldunterricht Berufsschulunterricht Frau Nusser erläuterte beispielhaft an Lernfeld 4, Bei Diagnostik und 137

140 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren, wie dies praktisch im Berufsschulunterricht umgesetzt wird. Neben der Formulierung des Ausbildungsziels sind die zu vermittelnden Inhalte im Lernfeld definiert. Frau Nusser erläuterte, wie die theoretischen Inhalte im Unterricht lebendig und praxisnah vermittelt werden können und was die Auszubildenden hier selbst beitragen sollen. Ausbildungsnachweis Der Ausschuss zeigte großes Interesse an der neuen Ausbildungsform und sprach sich dafür aus, auch das Berichtsheft, das künftig Ausbildungsnachweis heißt, zu überarbeiten. 138

141 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Öffentliches Gesundheitswesen Ausschuss Öffentliches Gesundheitswesen Dr. med. Michael Deeg Dr. med. Christine Kallenberg, Dr. med. Ernst-Ludwig Karl, Prof. Dr. med. Martin Klett, PD Dr. med. Matthias Mohrmann, Dr. med. Peter Joachim Oertel, Dr. Jürgen Wuthe Dr. iur. Kurt Seizinger Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Der Ausschuss Öffentliches Gesundheitswesen hat unter der Leitung von Dr. Deeg am 9. März 2005 getagt. Thema der Beratungen war unter anderem das vom Sozialministerium unterstützte Neugeborenen-Hörscreening, das die Früherkennung von Schwerhörigkeit verbessern soll, um eine spätere Störung der Entwicklung zu vermeiden. Neugeborenen-Hörscreening 139

142 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Öffentliches Gesundheitswesen Durch private Spenden war es möglich, alle 115 Geburtskliniken im Land mit Hörtestgeräten für Neugeborene auszustatten, die eine Frühdiagnose bereits in den ersten Lebenstagen möglich machen. Bisher erfolgt keinerlei Vergütung. Um die unerlässliche dauerhafte Umsetzung der Maßnahme zu erreichen derzeit auf freiwilliger Basis, ist es jedoch dringend erforderlich, dass die Finanzierung dieser Leistung geregelt wird. Ausführlich wurden die Zusammenarbeit des jugendärztlichen Dienstes mit Kliniken und Institutionen und die diesbezüglich im Rhein-Neckar- Kreis gemeinsam entwickelten Konzepte beraten. So wurde ein Test zur Prüfung der Qualität der visuellen und auditiven Wahrnehmung und ihrer motorischen Umsetzung bei der Einschulungsuntersuchung entwickelt und evaluiert. Außerdem wurde ein Screening der Sprachentwicklung bei Kindern im Rahmen der Einschulungsuntersuchung ausgearbeitet. Verhaltensentwicklung im Kindesalter Präventionsgesetz Weiteres Thema war die Langzeitstudie zur Verhaltensentwicklung im Kindesalter. Beobachtet wurde die Verhaltensentwicklung bei Schülern des Einschulungsjahrgangs Die aus der Studie gewonnenen wichtigen Informationen dienen als Grundlage neuer Ansätze für schulische Entwicklungskonzepte. Eingehend diskutiert wurde weiterhin der Entwurf des Präventionsgesetzes und dabei herausgestellt, dass Prävention nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten wichtig ist. 140

143 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Öffentliches Gesundheitswesen Informiert wurde zum Auftrag des Sozialministeriums, eine Evaluation zum Thema 10 Jahre ÖGD-Gesetz durchzuführen; die Ergebnisse waren im Dezember 2004 vorgelegt worden. Es wurden Empfehlungen erarbeitet zur Aufgabenakzentuierung und Steuerung des Öffentlichen Gesundheitswesens, zum Öffentlicher Gesundheitsdienst im Rahmen der europäischen Entwicklung und zum Vergleich mit Öffentlichen Gesundheitsdiensten anderer europäischer Länder sowie der Personalentwicklung mit Aus-, Fort- und Weiterbildung. Weiteres Beratungsthema war die Bedeutung einer Pocken/Influenza- Pandemie, die durch die Bioterrorismusdiskussion ausgelöst wurde. Der hierzu erarbeitete Rahmenplan war in Form einer CD-ROM mit dem Ärzteblatt Baden-Württemberg allen Ärzten zugesandt worden. Eingehend beraten wurde auch die ärztliche Beteiligung bei der Heimunterbringung oder ambulanten Versorgung nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz, das die Jugendämter verpflichtet, Kinder in bestimmten Situationen (Vernachlässigung, Missbrauch usw.) einer Betreuung zuzuführen. ÖGD-Gesetz Pocken/Influenza- Pandemie Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz 141

144 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Prävention Ausschuss Prävention Vorsitz Mitglieder Gast Geschäftsführung Arbeitsmedizin Dr. med. Gisela Dahl Dr. med. Johannes Probst, Dr. med. Klaus Baier, Dr. med. Jörg Barlet, Dr. med. Hans-Otto Bürger, Dr. med. Angelika Ell, Dr. med. Michael Häussler, Dr. med. Detlef Lorenzen, Dr. med. Andreas Scheffzek, Dr. med. Rüdiger Schwenke Dr. med. Birgit Berg Dr. iur. Kurt Seizinger Der Ausschuss hat im Jahr 2005 zweimal getagt: Am 21. Juni und am 24. November Wichtiges Thema der Beratungen des Ausschusses war die Verbesserung der Situation im Bereich der Arbeitsmedizin. Vorrangiges Ziel war und ist, tragfähige Präventionsmodelle für Betriebe zu erarbeiten, was 142

145 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Prävention nur durch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Hausarzt, Arbeitsmediziner und den Krankenkassen möglich wird. Breiten Raum der Beratungen im Ausschuss nahm die Planung einer Präventionskonferenz ein, die für das Frühjahr 2006 vorgesehen ist. Hierzu sollen, in einzelnen Referaten zu den Themenbereichen Prävention für Kinder, für Erwachsene (Frau Mann) und im Alter beispielhaft die Möglichkeiten der Prävention aufgezeigt und im Anschluss an das jeweilige Referat diskutiert werden. Dabei soll eine Angebotspalette mit Präventionsmaßnahmen und -aktivitäten der Ärzte vorgestellt werden, um deutlich zu machen, dass primäre Prävention zwar nicht über das GKV-System honoriert, aber täglich als originäre Aufgabe des Arztes in der Praxis geleistet wird. Außerdem sollen Punkte aufgezeigt werden, wo aus Sicht der Ärzte dringender Handlungsbedarf besteht. Präventionskonferenz Weiterhin soll in einer sich anschließenden Podiumsdiskussion vor allem dargestellt werden, welche Auswirkungen Prävention in den verschiedenen Lebensaltersstufen hat. Beispielhaft seien folgende Diskussionsthemen genannt: Neugeborenen-Hörscreening, Prävention zur Schwangerschaftsverlängerung durch Intensivierung der Schwangerschaftsbetreuung, Was bedeutet Prävention im Alter? länger chronisch krank durch Prävention oder länger gesund durch Prävention, Wie sollte ein Präventionsgesetz aus ärztlicher Sicht aussehen?, Wer kann will soll Prävention bezahlen?. 143

146 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Qualitätssicherung Ausschuss Qualitätssicherung Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Hämotherapierichtlinien Dr. med. Gerhard Schade Winfried Dotterweich, Dr. med. Christoph Ehrensperger, Dr. med. Matthias Fabian, Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach, Dr. med. Peter Hoppe-Seyler, Dr. med. Stephan Roder, Prof. Dr. med. Richard Salm, Dr. med. Wolfgang Streibl, Dr. med. Anja von Buch Matthias Felsenstein Der Ausschuss hat im Zeitraum des Tätigkeitsberichtes 2005 eine Sitzung abgehalten. Der Ausschuss beschäftigte sich erneut mit den Hämotherapierichtlinien. Die Richtlinien werden von der Bundesärztekammer zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegeben. Gemäß den Richtlinien ist eine erhebliche Ausweitung von der Überwachung betroffenen Institutionen vorgesehen und eine Verschärfung der Überwachung der Qualitätssicherungssysteme. So sind jetzt nicht nur 144

147 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Qualitätssicherung die Anwender von Blutkomponenten sondern auch von Plasmaderivaten zur Einrichtung von Qualitätssicherungssystemen verpflichtet. Der Qualitätsbeauftragte muss nun im Benehmen mit der Landesärztekammer benannt werden, die Ärztekammern müssen auf die Beseitigung von Mängeln hinwirken. Der Qualitätsbeauftragte muss eine Qualifikation nach dem ärztlichen Qualitätsmanagement der Bundesärztekammer über 200 Stunden oder eine gesonderte Qualifikation über 40 Stunden nachweisen. Darüber hinaus werden die Hämotherapierichtlinien im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in den normativen Charakter einer gesetzlichen Regelung erhoben. Der Ausschuss empfahl deshalb dem Vorstand der Landesärztekammer, gegen diese Regelung Verfassungsklage zu erheben. Eine Überwachung von Institutionen wie sie jetzt die modifizierten Richtlinien vorsehen, sind mit den Aufgaben einer Ärztekammer nicht vereinbar. Dieses Thema war mehrfach Diskussionsgegenstand im Vorstand der Landesärztekammer. Einzelheiten sind unter Bericht aus dem Vorstand nachzulesen. Der Ausschuss diskutierte über eine angedachte Veränderung im Vertrag zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung. Die Landesärztekammer ist dort neben den Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft und den Pflegediensten mit sieben Mitgliedern im Lenkungsgremium vertreten. Die Krankenkassen streben eine Änderung in der Art an, dass in Zukunft Ergebnisse aus den Qualitätssicherungsmaßnahmen direkt an die Geschäftsführung gegeben werden. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, es bei der bisherigen Regelung zu Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung 145

148 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Qualitätssicherung belassen, dass die Ergebnisse an den leitenden Abteilungsarzt übermittelt werden, der allein auch die Ergebnisse beurteilen und entsprechend kommentieren kann. Allerdings sollte dieser verpflichtet werden, die Ergebnisse direkt an seine ärztlichen Mitarbeiter weiterzugeben und gegenüber anderen Berufsgruppen Bericht zu erstatten. Qualitätsförderpreis Gesundheit 2005 Sehr erfreulich war eine weitere Prämierung einer Qualitätssicherungsmaßnahme der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Für das Projekt Qualitätsentwicklung in der Behandlung depressiver Erkrankungen in Baden-Württemberg wurde die Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung zusammen mit dem Universitätsklinikum Freiburg, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, mit dem zweiten Platz beim Qualitätsförderpreis Gesundheit 2005 durch Sozialminister Andreas Renner ausgezeichnet. 146

149 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss Umlageausschuss Dr. med. Joachim Koch PD Dr. med. Peter Benk, Dr. med. Albrecht Hettenbach, Dr. med. Dr. med. dent. Christof Hofele, Dr. med. Jörg Niederöcker, Dr. med. Jürgen Reitinger, Dr. med. Peter Schlierbach, Dr. med. Rolf Segiet, Dr. med. Ingrid Stenger, Dr. med. Erich Wilke Dr. iur. Kurt Seizinger Dipl.-Fin.-Wirt (FH) Thomas Ziegler Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Nach der Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK) hat der Umlageausschuss zwei wesentliche Aufgaben: Prüfen der Kassen- und Buchführung nach Ablauf des Rechnungsjahres unter Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers Erstellen des Haushaltsvoranschlages für die Einnahmen und 147

150 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss Ausgaben der Landesärztekammer Baden-Württemberg einschließlich eines Vorschlages über die jährliche Umlage. Sitzungen des Umlageausschusses und Besprechungen der Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung Sitzungs- und Beratungstermine Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung Im Berichtszeitraum fanden am 28. April 2005, 8. Juli 2005, 21. Juli 2005 sowie am 20. Oktober 2005 Sitzungen des Umlageausschusses statt. Darüber hinaus hält seit dem 25. April 2002 die vom Umlageausschuss ins Leben gerufene Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung regelmäßig vorbereitend zu den Sitzungen des Umlageausschusses sowie zu sonstigen Beratungsanlässen Arbeitsbesprechungen ab, koordiniert und berät strategisch wichtige finanzielle Angelegenheiten der Landesärztekammer und bereitet Entscheidungen für die Sitzungen des Umlageausschusses vor. Haushaltsordnung Die bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg im Finanz- und Rechnungswesen anfallenden Aufgaben sind in der von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer als Satzung beschlossenen Haushaltsordnung in der Fassung vom 1. Dezember 2001 einschließlich 148

151 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss der Änderung vom 27. November 2004 sowie in den vom Umlageausschuss und Vorstand erlassenen und von der Vertreterversammlung verabschiedeten Richtlinien über die Haushaltsführung in der Fassung vom 29. November 2003 definiert. Kassen- und Buchprüfung sowie Grundsatzangelegenheiten Die Kassen- und Buchprüfung erfolgt für ein Rechnungsjahr jeweils in den Monaten April und Mai des Folgejahres. Im Mittelpunkt der Beratungen in der Frühjahrssitzung des Umlageausschusses steht daher regelmäßig ein erster Überblick über die Haushaltsentwicklung im abgelaufenen Haushaltsjahr an. In dieser Sitzung werden regelmäßig auch Grundsatzangelegenheiten behandelt, da in den beiden weiteren Sitzungen vorwiegend die endgültige Abnahme der Rechnungslegung für das Vorjahr sowie erste Vorhaben für das folgende Haushaltsjahr bzw. die Haushaltsplanung des Folgejahres beraten werden. Seit der Sitzung vom 22. Juli 2004 berichtet die LÄK Geschäftsstelle dem Umlageausschuss auch unterjährig regelmäßig über die konsolidierten Quartalsergebnisse der Landesärztekammer und ihrer Bezirksärztekammern sowie über eine kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanung. Konkret ist in der Sitzung am 28. April 2005 insbesondere über den Stellenplan und über das Zwischenergebnis des I. Quartals 2005 vor allem im Hinblick auf die angefallenen Ausgaben sowie über die Li- Haushaltsentwicklung Frühjahrssitzung am 28. April

152 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss quiditätssituation und -Planung der Landesärztekammer für das Beitragsjahr 2005 beraten worden. Schließlich ist auch über die Weiterführung des Projekts zum Ausstieg aus der Mitarbeiterversorgung (VBL) diskutiert worden. Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung Die Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung trat im Berichtszeitraum dreimal zusammen. Dabei war schwerpunktmäßig unter anderem die Prüfung des Ausstiegs aus der VBL für eine Empfehlung des Umlageausschusses an die Vertreterversammlung der Landesärztekammer vorzubereiten. Die Entscheidung der Vertreterversammlung war auf der Grundlage eines Gutachtens über den Ablösewert der Versorgungsverpflichtungen für die Mitarbeiter und einem Drittgutachten in Form einer finanzwirtschaftlichen Analyse sowie einer Modellrechnung für eine Alternativ-Versorgung vorzubereiten. Weitere Beratungsschwerpunkte im Berichtsjahr waren neben diversen Stellenplanberatungen die kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung sowie verschiedene EDV-Investitionen wie beispielsweise die Software-Unterstützung bei der Einführung einer Gebührenordnung zur Durchführung der Zertifizierten Fortbildung und insbesondere auch die Vorbereitung zur Umstellung des Verfahrens zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge. Dieser Umstellung liegt der Kerngedanke zugrunde, die Beiträge künftig nicht mehr nach dem Berufseinkommen beziehungsweise Umsatz, sondern nach den steuerlich relevanten Berufseinkünften zu bemessen. 150

153 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss Unmittelbar vor der Vertreterversammlung der Landesärztekammer anlässlich des Baden-Württembergischen Ärztetages am 8. Juli 2005 trat der Umlageausschuss zu einer Sondersitzung zum Thema Ausstieg aus der VBL zusammen. Die einstimmige Empfehlung an die Vertreterversammlung lautete, die Beteiligung der Landesärztekammer an der Zusatzversorgung der Mitarbeiter (VBL) beizubehalten, da nach den Ergebnissen der beauftragten Gutachten der für eine Ablösung von der VBL aufzubringende so genannte Gegenwert in Höhe von 8,6 Millioenen bei der aktuellen Finanzsituation durch die Landesärztekammer zu 100 Prozent über Darlehen finanziert werden müsste. Die jährlichen Haushaltsmehrbelastungen würden dadurch über einen langen Zeitraum zwischen 400 bis 500 TSD Euro liegen. Der aus den Gutachten ermittelte Break-Even Point, also der Zeitpunkt, ab dem ein Umstieg in eine private Alternativversorgung betriebswirtschaftlich rentabel wäre, könnte erst nach 28 bis 30 Jahren erreicht werden. Die Vertreterversammlung schloss sich daher dieser Empfehlung des Umlageausschusses durch mehrheitlichen Beschluss an. Sondersitzung: Ausstieg aus der VBL? Jahresabschluss 2004 und Hochrechnung 2005 Zum Zeitpunkt der Sitzung des Umlageausschusses am 21. Juli 2005 war die Revision des Jahresabschlusses 2004 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach Schübel Brösztl & Partner abgeschlossen. Traditionell berichtete ein Beauftragter der Wirtschaftsprüfungsgesell- Prüfungsergebnis 151

154 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss Bestätigungsvermerk schaft dem Umlageausschuss in dieser Sitzung über das Ergebnis der Prüfung. Der Umlageausschuss nahm Kenntnis davon, dass die Prüfung bei allen Geschäftsstellen sowie die Prüfung der Konsolidierten Jahresrechnung ohne Beanstandungen abgeschlossen werden konnten. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk über eine ordnungsgemäße Rechnungslegung konnte erneut erteilt werden. Insgesamt lag die Bilanzsumme per 31. Dezember 2004 bei 36,2 Mio. Euro (Vorjahr 33,7 Mio. Euro), das Ausgabevolumen der Landesärztekammer Baden-Württemberg hatte im Jahr ,4 Mio. Euro (Vorjahr 18,1 Mio. Euro) betragen. Die Einnahmen und Ausgaben des Rechnungsjahres 2004 verteilten sich wie folgt: 152

155 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss 153

156 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss Hochrechnung 2005 Bei einer jährlich vorzunehmenden Hochrechnung und Ergebnisschätzung werden die IST-Ergebnisse des laufenden Rechnungsjahres per 30. September und verknüpft mit einer Hochrechnung der Werte des vierten Quartals zugrunde gelegt. Aufgrund der erzielten Erträge und eines um 3,6 Prozent geringeren Ausgabe- und Aufwandsvolumens gegenüber dem Haushaltsplan sowie nach teilweiser Verwendung des Überschussvortrages (= 56 Prozent des gesamten Überschussvortrages 2004) aus dem Rechnungsjahr 2004 kann der Konsolidierte Gesamt- 154

157 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss haushalt laut Hochrechnung 2005 vollständig gedeckt werden. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 1,52 Mio. Euro kann auf das Haushaltsjahr 2006 übertragen werden. Haushaltsplanungen Im Hinblick auf die Haushaltsplanungen werden in der jeweiligen Sommersitzung bereits die Stellenplanänderungen für das folgende Jahr behandelt. Ebenso werden nach Ablauf des ersten Halbjahres bereits absehbare Überschreitungen bei den Haushalts- und Investitionstiteln für das laufende Jahr beraten und genehmigt. Weitere künftige Vorhaben mit weitreichender finanzieller Auswirkung werden in dieser Sitzung ebenfalls vorab beraten, um die im Herbst jeweils anstehenden Haushaltsberatungen rechtzeitig vorbereiten zu können. Haushaltsplanung 2006 In der Sitzung des Umlageausschusses am 20. Oktober 2005 stand die Haushaltsplanung für das Jahr 2006 traditionell im Mittelpunkt der Beratungen. Die Bezirksärztekammer-Geschäftsstellen legten wie immer rechtzeitig ihre Haushaltsentwürfe dem Umlageausschuss vor, um der Landesärztekammer-Geschäftsstelle die Erstellung des Konsolidierten Haushaltsplanes termingerecht zu ermöglichen. Der Konsolidierte Allgemeines 155

158 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss Haushalt 2006 war schließlich am 26. November 2005 durch die Vertreterversammlung wie vorgelegt genehmigt worden. Plandaten Gegenüber dem Vorjahreshaushalt weist der Konsolidierte Haushalt 2006 insgesamt eine Reduzierung der Ausgaben und Aufwendungen in Höhe von 1,38 Prozent aus. Trotz leicht steigender Personalkosten und Ausgaben-/Aufwandsteigerungen bei einzelnen Sachkostenbereichen können die im Haushaltsplan 2006 genehmigten Konsolidierten Ausgaben und Aufwendungen in Höhe von 21,3 Mio. Euro durch die zu erwartenden Einnahmen und Erträge sowie durch Verwendung des aus dem Jahr 2004 stammenden restlichen Überschussvortrages in Höhe von 1,52 Mio. Euro vollständig gedeckt werden. Der seit dem Jahr 2003 unverändert geltende Hebesatz von 89 Prozent zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge (= 73,85 Prozent der Gesamterträge) konnte auch für den Haushaltsplan 2006 beibehalten werden. Die geplanten Mittel aus den Einnahmen werden für Ausgaben und Aufwendungen für die Selbstverwaltung der ehrenamtlichen Organe, für die Verwaltung der Kammergeschäftsstellen incl. der zentralen EDV-Aufgabenstellungen, für die Allgemeinen Kammeraufgaben wie beispielsweise die jährlichen Beiträge an die Bundesärztekammer, die Kosten für die Gutachterkommissionen, die Ärzteschaften oder die Berufsgerichtsbarkeit etc. und die Aus-, Fort- und Weiterbildungsaufga- 156

159 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss ben verwendet. Die selbst finanzierten Aufgabenstellungen, die wie beispielsweise die Ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung oder die Ethikkommission teilweise in staatlichem Auftrag durch die Landesärztekammer erledigt werden, arbeiten nach den genehmigten Planansätzen voll kostendeckend. Projekte im Berichtsjahr 2005/2006 Das Projekt zur Prüfung eines Ausstiegs aus der Mitarbeiterversorgung VBL und damit ggf. der Wahl eines alternativen Versorgungssystems ist nach eineinhalbjährlicher Analyse- und Bewertungsarbeit wie bereits geschildert, im Juli 2005 durch den entsprechenden Beschluss der Vertreterversammlung der Landesärztekammer, die Mitarbeiterversorgung auch zukünftig bei der VBL zu führen, zunächst abgeschlossen worden. Dennoch wird die Landesärztekammer laufende Entwicklungen bei der Zusatzversorgungskasse unter finanziellen und rechtlichen Aspekten weiter verfolgen. Wie bereits erwähnt, befasst sich die Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung aktuell mit der Umstellung des Verfahrens zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge von einem bisher umsatzbezogenen auf ein künftig einkommensbezogenes Beitragserhebungsverfahren auf der Grund- Umstellung des Verfahrens zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge 157

160 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss lage der steuerlich relevanten Berufseinkünfte. Bei der Suche nach einem dafür geeigneten, verwaltungsökonomisch möglichst effizienten und der Beitragsgerechtigkeit dienenden Beitragsbemessungsmodell konnte auf das bereits bei mehreren Ärztekammern eingesetzte so genannte Faktormodell zurückgegriffen werden. Hierbei wird die Höhe des Kammerbeitrags in der Weise ermittelt, dass die steuerlich relevanten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit mit einem fixen Faktor multipliziert werden. Die auf dieser Grundlage erstellte Beitragsordnung hat die Vertreterversammlung am 26. November 2005 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde steht noch aus. Die Beitragsordnung soll ab dem Beitragserhebungsjahr 2007 erstmals in Kraft treten. Zwischenzeitlich werden an den Geschäftsstellen der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern die erforderlichen Vorarbeiten wie beispielsweise die Anpassung des Erhebungsbogens und insbesondere die erforderliche EDV-technische Umstellung erledigt. Überleitung der Mitarbeiterverhältnisse Ein weiteres Großprojekt sind die Vorarbeiten zur Überleitung der Mitarbeiterverhältnisse an den fünf Kammergeschäftsstellen aus dem BAT, nachdem die bisherigen BAT-Arbeitgeber wie zum Beispiel der Bund und die Kommunen bereits zum 1. Oktober 2005 in einen Nachfolgetarifvertrag (TVöD mit entsprechenden Überleitungsvereinbarungen für bestehende Arbeitsverhältnisse) umgestiegen sind. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und insbesondere das Land Baden-Württem- 158

161 Ausschüsse der Landesärztekammer Umlageausschuss berg, dessen Entscheidung für die meisten Mitarbeiterverträge der Landesärztekammer zunächst maßgeblich ist, ist zwar bereits aus dem BAT ausgestiegen, hat derzeit jedoch noch keinen Nachfolgetarifvertrag vereinbart. Im Vorgriff auf die zu erwartenden Änderungen wird derzeit bei den Kammergeschäftsstellen eine arbeitsrechtliche Bestandsaufnahme durchgeführt. In diesem Zusammenhang steht eine Aufarbeitung der Arbeitsplatz- und Stellenbeschreibungen ggf. zur Anpassung künftiger Eingruppierungsmodalitäten an. 159

162 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Umwelt Ausschuss Umwelt Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Gesundheitliche Risiken des Mobilfunks Dr. med. Günter Baitsch Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Christoph von Ascheraden, Prof. Dr. med. Rainer Dierkesmann, Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Dr. Dr. med. Thomas Fröhlich, Dr. med. Michael Jaumann, Dr. med. Rolf-Dieter Löw, Prof. Dr. med. Michael Schwenk Dr. med. Reinhold Hauser Der Ausschuss hat im Jahr 2005 einmal getagt. In dieser Sitzung befasste man sich zunächst noch einmal mit der im vergangenen Jahr erarbeiteten Stellungnahme zu den gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks. Die Fassung wurde noch einmal überarbeitet, da die ursprünglich darin enthaltene Kritik über den Rohstoffabbau und dessen Folgen nicht die mehrheitliche Zustimmung im Ausschuss und im Vorstand der Landesärztekammer gefunden hatte. Die geänderte Version konnte nach Zu- 160

163 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Umwelt stimmung durch den Vorstand im Mai 2005 an die Presse gegeben und ins Internet eingestellt werden. In Fortsetzung der Reihe von Fortbildungsveranstaltungen zu Umweltthemen soll in 2006 ein Symposium Rauchen und Kinder folgen. Der Ausschuss hat diskutiert, auf welchem Wege die gesundheitliche Aufklärung verbessert werden könnte und sprach sich für eine verstärkte Aufklärung in Schulen aus. Auch die Aufklärung junger Frauen im gebärfähigen Alter über die Risiken des Rauchens sieht der Ausschuss als wichtige ärztliche Aufgabe an. Symposium Rauchen und Kinder Die gesundheitlichen Risiken durch die Feinstaubbelastung waren ein weiteres Beratungsthema. Hierzu soll wiederum eine Stellungnahme des Ausschusses erarbeitet werden. 161

164 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss Widerspruchsausschuss Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Neue Weiterbildungsordnung Dr. med. Karl-Gotthard v. Buch für alle Weiterbildungsgänge benannte Fachgutachter Ulrike Hespeler Nachdem die Vertreterversammlung der Landesärztekammer die neue Weiterbildungsordnung am 2. Juli 2004 verabschiedet hatte, trat sie nach der Genehmigung durch das Sozialministerium im Frühjahr 2006 in Kraft. Bis dahin galt die Weiterbildungsordnung aus dem Jahre 1995, allerdings mit einigen Änderungen und Erweiterungen. Das ist der Grund, warum sich auch im Jahre 2005 die Zahl der Widersprüche mit 36 durchaus im Rahmen hält (siehe Grafik I). 162

165 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss Widersprüche können von Ärztinnen und Ärzten gegen ablehnende Bescheide der Bezirksärztekammern bei Anträgen auf Weiterbildungsbefugnisse oder Anerkennung von Gebietsbezeichnungen, Zusatz- und Schwerpunktsbezeichnungen, sowie fakultativen Weiterbildungen und Fachkunden (s. Grafik II) bei der Landesärztekammer eingereicht werden. 15 Widersprüche richteten sich gegen Ablehnungen von Weiterbildungsbefugnissen, sonst sind es häufig Änderungen der Weiterbildungsordnung mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen gegen die Widersprüche, die oft mit Hilfe eines Rechtsanwaltes vorgebracht werden. Solche Übergangsbestimmungen, die die reguläre Weiterbildung ersetzen, aber nach einer vorgegebenen Frist auslaufen, sind oft Anlass für einen Widerspruch, wenn beispielsweise die Übergangsfrist versäumt oder die Voraussetzungen missverständlich scheinen. Im vergangenen Jahr hat dann auch die neu in die Weiterbildungsordnung eingeführte Fachkunde Magnetresonanztomographie zu sechs Widersprüchen geführt. Übergangsbestimmungen Wie bereits in den vergangenen Jahren ist die Bezirksärztekammer Südwürttemberg mit 22 von 36 Widersprüchen am häufigsten vertreten (siehe Grafik III). Von den 36 Widersprüchen des Jahres 2005 konnten 27 nach nochmaligen Begutachtungen abgeschlossen und vom Vorstand der Landesärztekammer entschieden werden. 22 Widersprüche mussten zurückgewiesen werden, in drei Fällen wurde dem Widerspruch teilweise und 163

166 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss einmal vollständig stattgegeben; einmal kam das Verfahren auf Wunsch des Antragstellers zum Ruhen. Gerichtliche Klagen gegen Zurückweisung eines Widerspruches wurden im vergangenen Jahr nicht angestrengt. Grafik 1: Anzahl der Widerspruchsverfahren 164

167 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss Grafik 2: Verteilung der Widersprüche auf die unterschiedlichen Weiterbildungsgänge Grafik 3: Verteilung der Widersprüche auf die Bezirksärztekammern 165

168 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss Dauerstess und Hungerlohn : Krankenhausärzte demonstrieren in Stuttgart 166

169 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitskreise und Arbeitsgruppen 167

170

171 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Dr. med. Jörg Martin Dr. med. Winfried Blumrich, PD Dr. med. Ulrich Bothner, Prof. Dr. med. Heinz Guggenberger, Dr. med. Albrecht Henn Beilharz, Dr. med. Ingrid Stenger, Dr. med. Jan Schiff Dr. med. Irene Lüdtke In 2004, dem sechsten Jahr der freiwilligen Qualitätssicherung Anästhesiologie, nahmen 41 Kliniken an der Auswertung teil. Da die meisten Kliniken sich schon mehrere Jahre an der externen Qualitätssicherung beteiligten, wurde ab dem Jahre 2004 zusätzlich zu der bisher individuellen Jahresbewertung, eine Betrachtung über den Gesamtverlauf hinzugefügt. Damit wurde es möglich, bei der einrichtungsinternen Aufar- Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Jahresanalyse Gesamtverlauf 169

172 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer beitung die zeitliche Entwicklung einfließen zu lassen und ein externes Benchmarking durchzuführen. Gesamtdatenbestand Der Gesamtdatenbestand beträgt über eine Million Anästhesien und dürfte damit zu den größten strukturierten Datenbeständen der Welt in diesem Bereich zählen. Aus diesem Gesamtdatenbestand wird der Referenzpool gebildet. Der Referenzpool wurde mit den Datensätzen der Häuser, deren Daten die Referenzbedingungen der DGAI erfüllten, aus den Jahren 2000 bis 2004 neu erstellt. Der neue Referenzpool weist gegenüber dem alten 170

173 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer 31 Prozent Zuwachs an Datensätzen auf (zirka ). Er wird ab der Auswertung 2004 kontinuierlich um die dokumentierten Anästhesien mit guter Datenqualität erweitert werden. Um den Teilnehmern die Beurteilung zu erleichtern wurden die Daten aus 2003 erneut mit dieser Referenz ausgewertet. Zusätzlich wurde den Einrichtungen eine Auswertung der Landesdaten zur Verfügung gestellt. Neben der neuen Referenz ist auch eine neue Modellbildung für das Auftreten von Anästhesie-Verlaufsbeobachtungen (AVB) vorgenommen worden, die sich besonders bei den Anästhesietechniken in deutlich niedrigeren Faktoren zeigt und die anästhesiologischen Gegebenheiten besser abbildet. Durch die Erhöhung der Fallzahl ist eine stabilere Auswertung in den Bereichen mit wenigen AVBs zu erwarten. Die im Jahre 2003 begonnene Beobachtung der Fälle, in denen Patienten, die in der Risikogruppierung ASA I und II eingestuft wurden (anästhesiologisch gesunde Patienten) eine AVB IV oder V (Dauerschaden oder Tod) erlitten hatten, wurde auch im Jahr 2005 fortgesetzt. Die Analyse dieser Fälle ermöglicht eine Abgrenzung von Dokumentationsfehlern oder chirurgisch bedingten Zwischenfällen von den reinen Anästhesiezwischenfällen. Nach Clusterung der Fälle ist es möglich, auf Basis der dokumentierten Fälle eine Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse durchzuführen. Gerade durch diese Aufbereitung ist eine nachfolgende interne nonpunitive Diskussion und der Aufbau einer Fehlerkultur möglich. Damit ist es den Kliniken möglich einen ersten Schritt in Richtung Strukturiertes Referenzpool Anästhesie-Verlaufsbeobachtungen (AVB) Analyse 171

174 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Risikomanagement zu tun. Veranstaltungen Südwestdeutsche Anästhesietage 2005 Wie schon in den vorangegangenen Jahren war die Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie Baden-Württemberg auch in diesem Jahr im Programm der Südwestdeutschen Anästhesietage in Mannheim vertreten. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) hat den Aufbau eines internetbasierten Incidence Reporting System in Angriff genommen, um den Kliniken zu ermöglichen bei Anästhesien besondere Ereignisse oder Beinahe-Ereignisse darzustellen und auf breiter Basis zu diskutieren. Nach Erstellung eines Rechtsgutachten wird das internetbasierte System im zweiten Quartal 2006 zur Verfügung stehen. Nähere Informationen sind über die Homepage des BDA zu bekommen ( Zusammenfassung Die vergleichende häufigkeitsbasierte Datenerhebung (Benchmarking) der Qualitätssicherung Anästhesie stützt sich auf die Meldung von perioperativen Anästhesie-Verlaufsbeobachtungen (AVBs). Hierdurch wird die Prozessqualität der anästhesiologischen Versorgung innerhalb der anästhesiologischen Einrichtung, aber auch einrichtungsübergreifend, quantifizier- und qualifizierbar. 172

175 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Über die statistische Auswertung hinaus erfolgt eine Betrachtung einzelner auffälliger bzw. kritischer Ereignisse in der Benchmarking-Datenbank. Durch die Vermittlung der Landesärztekammer wird in einem strukturierten Dialog der Kontakt zu den betroffenen Einrichtungen hergestellt und um eine freiwillige Schilderung des Sachverhaltes gebeten. Die Einzelfälle werden kritisch aufgearbeitet und der Einrichtung eine Rückmeldung durch die Arbeitsgruppe gegeben. Neben der Aufarbeitung der Ereignisse in der betroffenen Einrichtung selbst wird durch das Publizieren, zum Beispiel im Rahmen der Südwestdeutschen Anästhesietage, den Fachkollegen das Lernen aus den Fehlern anderer ermöglicht und es können auch dort Präventionsmaßnahmen implementiert werden, wo sich eine bestimmte Komplikation bisher noch nicht ereignet hat. Somit erfolgt eine Verknüpfung und sinnvolle Interaktion zweier maßgeblicher und unterschiedlicher Methoden zur Qualitätssicherung. Neben der Darstellung auf den südwestdeutschen Anästhesietagen wird unter der Federführung von den Arbeitsgruppenmitgliedern Dr. J. Schiff und PD Dr. U. Bothner derzeit eine Publikation vorbereitet, die das baden-württembergische Verfahren einem breiten interessierten Fachpublikum darstellen wird. Für das Jahr 2006 ist eine wissenschaftliche Auswertung der Gesamtdatenbestände geplant, ein positives Votum der Ethikkommission für dieses DFG geförderte Projekt liegt vor. Zu diesem Zweck erhielten die Kliniken ein Anschreiben mit der Bitte die Daten bei der Auswertung verwenden zu dürfen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Qualitäts- Benchmarking Lernen aus den Fehlern anderer 173

176 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer sicherung Anästhesie der Landesärztekammer Baden-Württemberg gut etabliert ist und eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer hat. Vorbildfunktion Personelles PD Dr. U. Bothner (Universität Ulm) schied zum Ende des Jahres 2005 aus der Arbeitsgruppe aus, er wird jedoch weiter beratend zur Verfügung stehen. 174

177 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung operative Behandlung des Bronchialkarzinoms Arbeitsgruppe Qualitätssicherung operative Behandlung des Bronchialkarzinoms PD Dr. med. Godehard Friedel Dr. med. Holger Holdt, Prof. Dr. med. Florian Liewald, Dr. med. Dr. rer. nat. Heribert Ortlieb, Prof. Dr. med. Bernward Passlick Matthias Felsenstein Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung In dem Berichtszeitraum des Tätigkeitsberichtes fand die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Nachdem der Vorstand der Landesärztekammer im Oktober 2005 die Durchführung der Maßnahme operative Behandlung des Bronchialkarzinoms beschlossen hatte, stand im Vordergrund das Ziel, die Maßnahme am 1. Januar 2006 zu beginnen. 175

178 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung operative Behandlung des Bronchialkarzinoms Die zu erhebenden Daten wurden einer kritischen Überprüfung auf ihre Aussagefähigkeit hinsichtlich der Qualität überarbeitet. Als Einschlusskriterium für die Erhebung wurde das Entlassungsdatum des Patienten gewählt, um jeweils einen exakten Jahresabschluss zu erzielen. Ergänzend wurde eine Ausfüllanleitung erstellt und ein Merkblatt zur Erfassung der Patientenhausarztdaten verfasst, das für die Erhebung nach einem und fünf Jahren nach Klinikentlassung benötigt wird. 176

179 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Epilepsiebericht 2004 Arbeitsgruppe Epilepsiebericht 2004 Prof. med. Dietz Rating Prof. Dr. med. Harald Bode, Dr. med. Dieter Dennig, Dr. med. Wilfried Diener, Dr. med. Friedrich Ebinger, Dr. med. Jan-Peter Ernst, Prof. Dr. med. Walter Fröscher, Dr. med. Johannes Garvelmann, Dr. med. Reinhard Keimer, Prof. Dr. med. Rudolf Korinthenberg, Dr. med. Andreas Kowalik, PD Dr. med. Holger Lerche, Dr. med. Peter Martin, Dr. med. Christian Peters, Dr. med. Konstantin von Puttkamer, PD Dr. med. Andreas Schulze-Bonhage, Ursula Schuster, Prof. Dr. med. Bernhard Steinhoff, PD Dr. med. Tebartz van Elst, Dr. med. Raimund Weber, Dipl. Psych. Rainer Wohlfahrt Matthias Felsenstein Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Im Zeitraum des Tätigkeitsberichtes 2005/2006 konnte der Epilepsiebericht 2004 unter der Leitung der Professores Rating, Fröscher und Schulze-Bonhage fertig gestellt werden. Erstmalig wurde der Epilepsiebericht durch die Landesärztekammer selbst gedruckt. Dieses reduzierte nicht nur die Kosten, sondern erlaubte ein flexibles Reagieren auf 177

180 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Epilepsiebericht 2004 Anforderungen. So können je nach Bedarf die entsprechende Anzahl Exemplare gedruckt werden. Pressekonferenz In einer Pressekonferenz am 26. April 2005 wurde der Bericht von der Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. U. Wahl, sowie von Prof. D. Rating und Dr. J. Garvelmann der Öffentlichkeit vorgestellt. Sowohl in der allgemeinen Öffentlichkeit als auch in den Fachgremien und entsprechenden Institutionen fand der Epilepsiebericht 2004 einen großen Widerhall. Am 3. Dezember 2005 fand unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg eine weitere Informationsveranstaltung der Gemeinschaftsinitiative Epilepsien im Haus der Wirtschaft statt. Diesmal unter dem Thema Kinder mit einer Epilepsie... besser verstehen. In allen Ankündigungen der Gemeinschaftsinitiative Epilepsie wurde auf den Epilepsiebericht 2004 verwiesen, in der Veranstaltung selber kurz darauf eingegangen und weitere Exemplare verteilt. Damit konnte eine ausgezeichnete Verbreitung erreicht werden. 178

181 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden- Württemberg PD Dr. med. Roland Hentschel Dr. med. Jörg Arand, PD Dr. med. Thomas Böhler, Prof. Dr. med. Walter Kachel, PD Dr. med. Matthias Mohrmann, Prof. Dr. med. Manfred Teufel Dr. med. Irene Lüdtke Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Die Arbeitsgruppe hat sich im Berichtszeitraum zwei Mal getroffen: am 15. Juni und am 30. November Qualitätssicherung Neonatalerhebung Der Geschäftstelle lag die Datenauswertung für den Jahrgang 2004 bereits sehr frühzeitig vor, so dass bereits im April 2005 die Auswertung 179

182 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg an die beteiligten 33 Kliniken versandt werden konnte. Die Beratung der Arbeitsgruppe befasste sich zunächst mit verspäteten ergänzenden Stellungnahmen beteiligter Kliniken aus 2003; alle eingegangenen Stellungnahmen haben mögliche Zweifel an der Qualität der Versorgung ausräumen können. Analyse Stellungnahmen Die Hauptaufgabe bestand erneut in der Analyse der für alle beteiligten Kliniken ausgewerteten Daten für 2004 unter Berücksichtigung der Gesamtauswertung für Baden-Württemberg. 33 Kliniken nahmen im Jahr 2004 an der Neonatalerhebung teil, von 19 Kliniken wurde eine Stellungnahme erbeten. Stellungnahmen hält die Arbeitsgruppe übrigens nur dann für erforderlich, wenn in einer oder mehreren Variablen eine grobe Abweichung (weit außerhalb eines Normalbereiches ) festgestellt wird. Nach Erörterung aller 19 Stellungnahmen in der Arbeitsgruppe wurden fünf ergänzende Stellungnahmen erbeten, zusätzlich erging an eine Klinik eine Empfehlung hinsichtlich der Kodierung, in einem Fall sind weitere Informationen einzuholen, ehe über eine erneute Erörterung möglicher Auffälligkeiten entschieden werden kann. Kodierqualität Kodierfehler wurden in diesem Jahr von der Arbeitsgruppe intensiv erörtert. Fehlkodierungen ergaben sich unter anderem aus Fehlinter- 180

183 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg pretationen einzelner Kliniken. Es fiel jedoch auf, dass eine Kodierpraxis, die mehreren Kliniken im Sinne der DRG-Abrechnung sinnvoll erschien, unter dem Gesichtspunkt der Datenerhebung für epidemiologische Zwecke gleichwohl zu Verzerrungen führt. Hierbei ergaben sich unter anderem ungewöhnliche Häufungen von Vorhofseptumdefekten, Hördefekten und angeborenen infektiösen Erkrankungen. Auch im Zusammenhang mit unplausiblen OP-Diagnosen fielen Kodierfehler auf. Kodierpraxis Stellungnahmen wurden erbeten, wenn ungewöhnliche Todesfälle oder implausibel verschlüsselte Todesfälle ( Herzstillstand, nicht näher bezeichnet ) kodiert wurden, insbesondere, wenn dies gehäuft geschah. Fehler dieser Art wurden sowohl im schriftlichen Kontakt mit einzelnen Kliniken, aber auch mit einem generellen Anschreiben an alle Kliniken angesprochen. Unsicherheiten bestanden nach wie vor im Zusammenhang mit der Sepsisdiagnostik; diese Probleme können von der Arbeitsgruppe zur Zeit nicht ausgeräumt werden. In einer für 2008 zu erwartenden neuen Version des Datensatzes für die bundeseinheitliche Neonatalerhebung wird man die Diagnostik und die entsprechende Kodierung den modernen Gegebenheiten anpassen müssen. Die Arbeitsgruppe ist diesbezüglich bereits im Kontakt mit den auf Bundesebene tätigen Koordinatoren. Textliche Abweichungen zwischen den verschiedenen Software-Versionen für die Definition der Sepsis/des SIRS sollten bei genauer Betrachtung keinen Anlass für Fehlinterpretationen und Fehlkodierungen geben. Sepsisdiagnostik 181

184 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg Kodierfehler Insgesamt gesehen waren Kodierfehler auffallend häufig zu bemängeln, bzw. wurden von den angeschriebenen Kliniken auch selbst als Ursache der Auffälligkeit eingeräumt. Hier erging die Empfehlung der Arbeitsgruppe an alle beteiligten Kliniken, der Kodierqualität größtmögliche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe versucht, Hinweise für eine korrekte Kodierpraxis in diesen Fällen zu geben. Qualitätsindikatoren Folgende Qualitätsindikatoren wurden bei der in Klammern angegeben Anzahl von Kliniken jeweils als auffallend bewertet: Mortalität < 26 SSW (2) Mortalität < 28 SSW (2) Mortalität SSW (1) Außerdem die Häufigkeit der Hirnblutungen (5) periventrikulären Leukomalazien (4) Retinopathien (3) bronchopulmonalen Dysplasien (2) Sepsis (3) 182

185 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg Nachgefragt wurde außerdem aus folgenden Gründen, ohne dass die Arbeitsgruppe dahinter primär eine mangelnde Qualität vermutete: Häufigkeit der Antibiotikaverordnung (1) niedriges Entlassgewicht bezogen auf die Aufenthaltsdauer (1) hohe Pneumothoraxrate (2) Häufigkeit der Behandlung von Enterothoraxfällen (2) Häufigkeit der Aufnahme und/oder Indikationsgrenze für die Aufnahme von Neugeborenen wegen Hyperbilirubinämie als primärer Diagnose (2) Insgesamt wird noch immer viel zu selten der CRIB-Score verschlüsselt, wobei unter Umständen ein Kodierproblem bei strenger Auslegung der Zeitgrenze eine Rolle spielen mag. Auch das Hörscreening wird entgegen der offiziellen Empfehlung offensichtlich noch zu selten durchgeführt; hier scheint nach Auswertung der Stellungnahmen die Empfehlung im Widerspruch zur praktischen Durchführbarkeit, insbesondere auch angesichts der personellen und finanziellen Situation in den Kliniken, zu stehen. CRIB-Score Hörscreening Gesamtergebnis Zum ersten Mal hat die Arbeitsgruppe allen teilnehmenden Kliniken eine allgemeine Stellungnahme zu dem Gesamtergebnis zukommen lassen. 183

186 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg Insgesamt gesehen hat sich die Anzahl sehr kleiner Frühgeborener unter 26 Schwangerschaftswochen im Vergleich zu den vergangenen zwei Jahren um etwa 15 Prozent erhöht. Die Mortalität von extrem kleinen Frühgeborenen unter Gramm Geburtsgewicht ist im selben Vergleichszeitraum in allen Gestationsaltersklassen etwa konstant geblieben und im Vergleich mit anderen Bundesländern und im internationalen Vergleich erfreulich gut. Dasselbe gilt prinzipiell für die weiteren Qualitätsindikatoren, bei denen allerdings die höhere Rate an Überlebenden mit entsprechender Morbidität ins Gewicht fällt (siehe Tabelle). Mortalität (%) B.W. Sachsen Bayern Norwegen Portugal < / nb 8 IVH > 2 (%) B.W. Sachsen Bayern Norwegen < n.b / n.b n.b. n.b. 184

187 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg ROP > 2 (%) B.W. Sachsen Bayern Norwegen < / n.b. Mortalität, höhergradige Hirnblutungen (IVH > 2) und Retinopathien (ROP > 2) in einzelnen Gestationsaltersklassen im Vergleich zwischen verschiedenen Bundesländern und anderen europäischen Staaten. n.b.: nicht berechnet Daten für die Bundesländer entstammen den Neonatalerhebungen der jeweiligen Länder für das Jahr Daten für Norwegen: Erhebungsjahre 1999 bis 2000, veröffentlicht in: T. Markestad et al.: Pediatrics 115 (2005) Daten für Portugal: Erhebungsjahr 2000, veröffentlicht durch die VLBW infants national registry group Natürlich ist ein direkter Vergleich von Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken wegen unterschiedlicher regionaler Gegebenheiten in den einzelnen Ländern/Bundesländern nur mit Einschränkung möglich; außerdem ist das eigentliche Ziel, eine möglichst niedrige Langzeitmorbidität bei einem möglichst hohen Anteil an überlebenden Neugeborenen zu erreichen, durch die bisher dokumentierten Qualitätsindikatoren nicht erfassbar. Auch die Verlegung und Rückverlegung von Frühgeborenen ist zur Zeit eine Einflussvariable, die die Arbeitsgruppe nicht auswerten kann, und die doch sicherlich eine erhebliche Bedeutung für die Inter- Vergleich von Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken 185

188 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg pretation der Daten hat. Hier sieht die Arbeitsgruppe Handlungsbedarf und wird sich auch bei den künftigen Auswertungen um eine separate Darstellung dieser Patienten bemühen. In jedem Falle darf man aber die Ergebnisse 2004 sicherlich als Beleg für die traditionell sehr hohe Qualität der Perinatalmedizin insgesamt in Baden-Württemberg interpretieren. Hoher Qualitätsstandard Die Arbeitsgruppe sieht es als ihre Aufgabe an, diesen hohen Qualitätsstandard wenigstens zu halten, regional vielleicht auch noch weiter zu verbessern und mit qualitätsfördernden Empfehlungen weiterhin zu begleiten. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur neonatologischen Versorgung Die mit Datum vom 1. Januar 2006 in Kraft getretene Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Struktur der neonatologischen Versorgung ist von der Geschäftsstelle sofort nach Bekanntwerden an alle teilnehmenden Kliniken verschickt worden, und hat erwartungsgemäß für erhebliches Aufsehen gesorgt. Die Arbeitsgruppe hat in diesem Zusammenhang eine detaillierte externe Auswertung ihrer Daten durch einen Biomathematiker vornehmen lassen, um die wichtige Frage zu klären, ob es einen Unterschied in der Versorgungsqualität 186

189 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg zwischen großen und kleinen Abteilungen gibt. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe alle beteiligten Kliniken mit Hilfe eines Fragebogens um eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des GBA-Beschlusses für ihre eigene Klinik gebeten. Beides wird im Zusammenhang mit den Einzelheiten des GBA-Beschlusses in einer Sitzung der Arbeitsgruppe im Februar erörtert werden. Verschiedenes Im Namen der Arbeitsgruppe nahm der Vorsitzende an der 23. Münchener Konferenz für Qualitätssicherung Geburtshilfe Neonatologie operative Gynäkologie am 24. und 25. November 2005 teil und erstattete der Arbeitsgruppe in der Sitzung vom 30. November 2005 hierüber Bericht. Im Sinne der bereits früher mehrfach angekündigten Öffentlichkeitsarbeit hat der Vorsitzende einen Beitrag über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Neonatalerhebung für eine Veröffentlichung im Baden- Württembergischen Ärzteblatt geschrieben. Öffentlichkeitsarbeit Perspektiven Die Arbeitsgruppe strebt eine bessere Verzahnung mit den Regionalkonferenzen an, die als informelle regionale Institutionen der Quali- Regionalkonferenzen 187

190 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg tätssicherung dienen. Zu diesem Zweck wurde ein Fragebogen an die teilnehmenden Kliniken versandt, um Rückmeldungen über die Organisation und den Inhalt regionaler Fallkonferenzen zu erhalten. Diese sollen in der nächsten Sitzung ausgewertet werden. Meinungsaustausch Es sollen demnächst ein bis zwei Teilnehmer aller regionalen Konferenzen zu einem Meinungsaustausch eingeladen werden, um grundsätzliche Fragen zu erörtern. Die Arbeitsgruppe will Kontakt zu dem zuständigen Gremium aufnehmen, das für die Erarbeitung der neuen gemeinsamen Datensätze für die Neonatal- und die Perinatalerhebung zuständig ist, um die aktuelle Entwicklung mit zu begleiten. Von der Zusammenlegung der Datensätze können entscheidende neue Impulse für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe ausgehen. Es wird erwartet, dass der GBA-Beschluss erhebliche Auswirkungen auf die Struktur der neonatologischen Versorgung in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren haben wird. 188

191 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Dr. med. Michael Schulze Dr. med. Horst Bertsch, Dr. rer. nat. Dr. med. Burkhard Dirks, Katja Gohl, Manfred Hild, Dr. med. Martin Messelken, Klaus Neumann, Roland Peyer, Barbara Schmelter, Johannes Schulte, LMR Gerhard Throm Dr. med. Irene Lüdtke Vorsitz Mitglieder Ständiger Gast Geschäftsführung Nach dem Anlaufen der Maßnahme im Herbst 2003 zeigt die Auswertung vom ersten Halbjahr 2005 eine Beteiligung von 90 der 129 Notarztsysteme, d.h. 70 Prozent. Beteiligung 189

192 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Lenkungsausschuss Problembereiche Der Lenkungsausschuss tagte im Berichtszeitraum am 15. März 2005 und am 12. Oktober Probleme der Hard- und Softwareversorgung existieren noch in einigen Notarztsystemen. Es sind die Systeme, in denen neben den Krankenhausärzten niedergelassene Ärzte beteiligt sind, und einige wenige, in denen die Dienste nur von niedergelassenen Ärzten wahrgenommen 190

193 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung werden. Weiterhin ist die Datenqualität in den einzelnen Systemen sehr unterschiedlich, so dass die Verbesserung der Datenqualität und die Vollständigkeit der Erhebung noch vorrangige Ziele der Maßnahme sind. Mit der Auswertung 2004 wurden erstmals Empfehlungen für die Betrachtung der Ergebnisse gegeben. Die Schwerpunkte bei der Betrachtung der Auswertung sollten zunächst prioritär auf folgende Parameter gelegt werden: Um die Dokumentationsqualität zu evaluieren, kann Delta MEES als aussagekräftiger Parameter angewendet werden. Sieben klinische Untersuchungsparameter, zu Beginn und Ende der notärztlichen Versorgungsphase komplett erhoben und vollständig dokumentiert, kennzeichnen eine gute Dokumentation. Sie wird bei Patienten vorausgesetzt, die älter als sieben Jahre und in NACA 3 bis 6 eingestuft sind. DOQ = n Pat [r MEES].100 / n Pat [NACA 3,4,5,6, 7 J]. Der Referenzwert wird zunächst auf 0,85 gesetzt. Die Eintreffzeit kennzeichnet das Intervall zwischen Alarmierung des Notarztes durch den Disponenten der Leitstelle und seinem Eintreffen am Einsatzort (Straße) als Reaktionszeit des Rettungsdienstes. Sie entspricht nicht exakt der für Baden-Württemberg im Rettungsdienstgesetz definierten Hilfsfrist, die als ersten Messzeitpunkt den Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle und eben nicht beim Notarzt nennt. Auswertung Dokumentationsqualität (DOQ) Eintreffzeit 191

194 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Einsatzspezifität Dispositionsqualität Patientenversorgung bei Tracerdiagnosen Als Referenzwert sollen 95 Prozent der Notfälle innerhalb von 15 Minuten vom Notarzt erreicht sein [Kapitel III, Ziffer 2 Rettungsdienstplan Baden-Württemberg]. Der NACA-Score wird als Maß für die Spezifität des Notarzteinsatzes gewertet. Der von Tryba 1960 für die deutsche Präklinik angepasste siebenstufige Score wird nach persönlicher Einschätzung des Notarztes angewendet. Um als Maß für die Einsatzschwere herangezogen zu werden, sollte der vital bedrohlichste Zustand im Verlauf notärztlicher Versorgung beschrieben werden. NACA 4 bis 6 stehen für zunehmende vitale Bedrohung und notärztliche Einsatzindikation. NACA 1 bis 3 sind im Grunde Fehldispositionen. NACA 7 steht für Tod des Patienten, entweder bereits eingetreten oder nach erfolgloser Reanimation. NACA 4 bis 7 sollten 50 Prozent der Einsätze ausmachen. Die im Rahmen des präklinischen Versorgungsprozesses vom Notarzt zu ergreifenden therapeutischen Maßnahmen sind für die Tracerdiagnosen Akutes Koronarsyndrom, Schlaganfall, Schweres SHT und Polytrauma in SOPs (Standard Operating Procedures) festgelegt. Sie basieren auf den Leitlinien der Fachgesellschaften. Aus der Summendokumentation und ihrer quantitativen Auswertung ergibt sich ein messbares Bild von Prozessqualität. Grundlage ist/sind die vom Notarzt selbst festgestellten Arbeitsdiagnose(n). 192

195 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Beispiel: Die Dokumentation des abgeleiteten 12-Kanal-EKGs steht für Struktur- und Prozessqualität. Bei der Diagnose Myokardinfarkt muss das Ziel eine 100-Prozent-Anwendung sein; wird dies nicht erreicht, sollte der Frage nachgegangen werden, ob es sich um ein Dokumentationsproblem, einen Mangel an Strukturqualität (12-Kanal EKG steht entgegen den Leitlinien nicht zur Verfügung) oder einen Mangel an Prozessqualität (Notärzte führen die indizierte Diagnostik nicht durch) handelt. Der Mainzer Notfall-Score MEES1 und MEES2 bildet mit seinem Delta qualitativ das Ergebnis ab und kann auf Tracerdiagnosen angewendet werden. Der Ergebnisänderung liegt eine Zustandsänderung mit oder ohne therapeutischer Intervention zugrunde, die positive oder negative Auswirkungen auf messbare biometrische Parameter hat. Das Delta lässt Interpretationen in Richtung Zustand gleich, Zustand verbessert oder Zustand verschlechtert zu. 60 Prozent der Patienten sollten eine Zustandsverbesserung erfahren haben. In der Auswertung des ersten Halbjahres 2005 wurden neue Qualitätsindikatoren betrachtet (12-Kanal-EKG, Kapnometrie und Schmerztherapie). Eine weitere Neuerung stellt die Veränderung der Qualitätsindikatoren zur vorherigen Auswertung dar. Mit diesen Ergänzungen sollen weitere Entwicklungs- und Verbesserungspotentiale aufgezeigt werden. Ergebnisqualität: Delta MEES Auswertung 193

196 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Bonus und Qualitätssicherungszuschlag Veranstaltungen Ausblick Zusätzlich erfolgte eine Nachfrage in den Bereichsausschüssen, ob die Auswertungen besprochen und Maßnahmen ergriffen wurden. Die abschließende Auswertung steht noch aus. Die Leitenden Notärzte im Bereichsausschuss erhalten vertragsgemäß für ihre Mitarbeit 150 Euro pro Kalenderjahr. Die Qualitätssicherungszuschläge für die ärztlichen Leiter im Notarztstandort wurden für das Jahr 2004 mit 25 Euro pro Monat, für den Datenlieferung erfolgte, anerkannt. Für die kommenden Jahre ist vorgesehen, diesen Zuschlag von der Datenqualität (Vollständigkeit und Validität) abhängig zu machen. Um sowohl die Leitenden Notärzte als auch die Vorsitzenden der Bereichsausschüsse für die Maßnahme zu sensibilisieren und eine Zwischenbilanz vorzustellen, wurde am 5. Dezenber 2005 eine Schulungsund Informationsveranstaltung durchgeführt, die eine große Beteiligung aufwies. Für die kommenden Auswertungen werden als Tracerdiagnosen der Myocardinfarkt und der Schlaganfall betrachtet. Die Schaffung eines Referenz-Datenpools sowie die Führung eines konstruktiven Dialogs mit den Notarztsystemen werden als Kernziele für die Arbeit des Lenkungsausschusses gesehen. 194

197 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung Arbeitsgruppe Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung Prof. Dr. med. Michael Hennerici Dr. med. Norbert Andrejew, Prof. Dr. Dr. med. Karl-Ferdinand Druschky, Dr. med. Burckhardt Eppinger, Prof. Dr.med. Wolfgang Habscheid, Prof. Dr. med. Volker Schuchardt Matthias Felsenstein Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung In der Qualitätssicherungsmaßnahme wurden noch weitere Auswertungen angestoßen, die sich insbesondere mit den hypertensiven Blutungen beschäftigen, Marcumarblutungen und sekundären Blutungen sowie dem Thema Zirkadianen Rhytmik. Hierbei zeigte sich erneut, dass auf Grund der enorm breiten Datenbasis wichtige Erkenntnisse für die weitere Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung gezogen werden können. 195

198 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitskreis Suchtmedizin Arbeitskreis Suchtmedzin Vorsitz Mitglieder Kooptiert Geschäftsführung Dr. med. Gisela Dahl Prof. Dr. med. Anil Batra, Dr. med. Harry-Michael Geiselhart, Dr. med. Rüdiger Gellert, Dr. med. Arthur Günthner, PD Dr. med. Leo Hermle, Dr. med. Detlef Lorenzen, Prof. Dr. med. Karl Mann, PD Dr.med. Gerd Mikus, PD Dr. med. Götz Mundle, Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden, Dr. med. Albrecht Ulmer Eva Weiser von der Landesstelle für Suchtfragen Matthias Felsenstein Der Arbeitskreis hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten, sowie ein Symposium zum Thema Kinder, Jugendliche und Suchterkrankung. In der ersten Sitzung informierte sich der Arbeitskreis über die Ar- 196

199 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitskreis Suchtmedizin beit des Freundeskreises für Suchtkrankenhilfe des Landesverbandes Württemberg. Frau Arnold, Vorsitzende, und Herr Breuninger, Geschäftsführer, dieses Landesverbandes stellten die Arbeit dieser Initiative vor, die inzwischen rund 800 Gruppen im Bundesverband unter dem Dach des Diakonischen Werkes umfassen. In Baden-Württemberg gibt es zirka 130 Selbsthilfegruppen, mehr als 300 Gesprächsgruppen mit über 3500 Teilnehmern. Die Freundeskreise bilden Hilfe in der Nachsorge und der sozialen Integration an. Dr. Wolfram Metzger berichtete über die Drogenentzugsstation für Kinder und Jugendliche Clean.kick von der Weissenau, Ravensburg. Die Station umfasst 15 Behandlungsplätze sowie einen Bereich zur Krisenintervention und Entgiftung und einen Bereich zur qualifizierten Entzugsbehandlung und weiterführenden jugendpsychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung. Mit der Bundesopiumstelle wurde Kontakt aufgenommen, um die Weitergabe von Daten zu klären, die gemäß 5a Substitutionsregister der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV gemeldet werden. Die Bundesopiumstelle teilte daraufhin mit, dass nach 161 Strafprozessordnung (StPO) die Staatsanwaltschaft von allen Öffentlichen Behörden Auskunft verlangen, und Ermittlungen jeder Art, entweder selbst vornehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen kann. Selbsthilfegruppen Drogenentzugsstation Bundesopiumstelle Eine zweite Anfrage an die Bundesopiumstelle diente der Klärung, ob 197

200 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitskreis Suchtmedizin Qualitätssicherung Sozialministerium Symposium die dort erfassten Daten nach regionalen Gesichtspunkten zusammengefasst und zum Ziel der Qualitätssicherung benutzt werden könnten. Die Bundesopiumstelle teilte daraufhin mit, dass die Daten lediglich den zuständigen Überwachungsbehörden übermittelt werden, d.h. in Baden-Württemberg den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen und Datenauswertungen beim Substitutionsregister bezüglich gebietsspezifischer Häufigkeit von Doppelmeldungen bzw. Doppelbehandlungen weder vorgesehen noch recherchierbar seien. Vom Sozialministerium wurde in dem Berichtungszeitraum eine Arbeitsgruppe zur Situation der Substitutionstherapie in Baden-Württemberg eingesetzt, um den Vorwürfen unzureichender psychosozialer Betreuung von Substituierten bzw. unzureichender Durchführung der Substitutionsbehandlung nachzugehen und ggf. Verbesserungen zu erwirken. Der Arbeitskreis nahm sich auch erneut dem Thema Ärztegesundheit Abhängige Ärzte an und diskutierte weitere Strategien anhand einer Studie der Deutschen Suchtstiftung Matthias Gottschaldt zum Thema Abhängige Ärzte. Das Symposium Kinder, Jugendliche und Suchterkrankung fand in den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg statt und war mit gut 200 Teilnehmern ein großer Erfolg. Sowohl im Medienspiegel, als auch in der Evaluierung durch die Teilnehmer, wurde das Symposium in Inhalt und organisatorischer Durchführung hoch gelobt. Wie in den vergangenen Jahren lag die Organisation in Händen der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer. 198

201 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen Evelyn Gieren PD Dr. med. Walter Back, Dr. med. Peter Braun, Dr. med. Dr. rer. nat. Hans-Otto Frey, Dr. med. Eberhard Jäger, Matthias Felsenstein Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Nach der Aufhebung der Satzung der Landesärztekammer Baden- Württemberg zur Einführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung vom 24. Oktober 1994, orientiert sich die Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen zunächst weiter an den Leitlinien zur Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen im Rahmen der Früherkennung des Zervixkarzinoms der Bundesärztekammer. 199

202 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen Aufhebung der Satzung Berufsrecht und SGB V Qualitätsindikatoren Auffällige Ergebnisse Die Aufhebung der Satzung erwies sich insoweit als geboten, weil Satzungsänderungen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und damit Zeit erfordern und in Folge eine rasche Anpassung an die medizinische Entwicklung verhindern. Durch die allgemein gültigen Regelungen für Qualitätssicherung im aktuellen Berufsrecht und Regelungen im SGB V ist die genannte Satzung mit wenigen ausgewählten Bereichen darüber hinaus obsolet geworden. Die Arbeitsgruppe stand somit vor der Herausforderung bestehende Qualitätsindikatoren zu überprüfen, die sich allein aus der Richtlinie ergeben hatten und gegebenenfalls weitere zu definieren. Im Jahr 2005 haben vier Sitzungen der Arbeitsgruppe stattgefunden, in denen u. a. die Überarbeitung der Qualitätsindikatoren vorgenommen wurde. Hilfreich dabei waren erste Ergebnisse aus dem Erhebungsjahr Anhand der definierten Qualitätsindikatoren fand eine erneute Sichtung der Daten der zytologischen Labore aus Baden-Württemberg statt. Dieses geschah zu dem Zweck Labore mit fehlenden oder nicht plausiblen Angaben zu bestimmen. Die Labore wurden zunächst nach auffälligen Ergebnissen untersucht. Auffälligkeit bedeutet, dass Ergebnisse zumindest von erwarteten Werten abweichen oder Ausdruck mangelnder Qualität sein können. Die auffälligen Labore wurden in drei Gruppen eingeteilt, deren Auffälligkeit unterschiedlich stark ausgeprägt war. Um beim Kontakt mit den Laboren ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, wurde von der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu jeder Gruppe ein 200

203 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen Standardanschreiben erstellt und mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe abgestimmt. In den Standardanschreiben werden die Labore aufgefordert, sich hinsichtlich ihrer übermittelten Angaben gegenüber der Arbeitsgruppe zu äußern. Dabei bleibt die Pseudoanonymität der Labore gewährleistet, d.h. die Labore sind der Arbeitsgruppe namentlich nicht bekannt. Als nächster Schritt werden von der Landesärztekammer die Laborstatistiken erstellt, die dem Leistungserbringer einen Vergleich seiner Qualität im Spiegel der Ergebnisse anderer ermöglicht (Benchmarking). Nach der Fertigstellung der Laborstatistik und dem Versand erhalten die auffälligen Labore zusätzlich die Standardschreiben. Die Diskussion um die Bedeutung und die Qualität der bisherigen Untersuchungen zur Früherkennung des Zervixkarzinoms zeigen die Wichtigkeit dieser Qualitätssicherungsmaßnahme. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 19. Mai 2005 die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien geändert und für die Abstriche den Spatel für die Portio-Oberfläche und die Bürste für den Zervikalkanal vorgeschrieben. Diese Vorschrift dient nach Ansicht der Arbeitsgruppe nicht zwingend in jedem Fall einer Ergebnisverbesserung. Laborstatistiken Vielmehr bleibt als eine bleibende Herausforderung die ungenügende Teilnahme der Frauen an der bisherigen Früherkennungsuntersuchung. Die Vorsitzende hat zwei Treffen zum Erfahrungsaustausch auf Bun- Krebsfrüherkennungs- Richtlinien Teilnahme der Frauen 201

204 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen desebene mitinitiiert, auf denen die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Kammern und KVen in diesem Bereich der einzelnen Bundesländer mit dem Ziel der Harmonisierung vorgestellt wurden. Darüber hinaus hat sie auf einem Drei-Länder-Treffen in Wien einen Übersichtsvortrag der qualitätssichernden Maßnahmen bei uns und in den neuen Bundesländern vorgestellt, sowie über erste Ergebnisse aus Baden-Württemberg berichtet. 202

205 203 Fachabteilungen

206

207 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle Ärztliche Pressestelle Dr. med. Oliver Erens Abteilungsleiter Zentrale Aufgabe der Ärztlichen Pressestelle ist es, die Sichtweisen, Fragen und Erwartungen der Medienvertreter sowie der Öffentlichkeit in der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu thematisieren. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dient dem Ziel, das Vertrauen und die positive Einstellung der allgemeinen Öffentlichkeit wie der Mitglieder in die Landesärztekammer Baden-Württemberg zu stärken. Die Pressestelle nimmt eine Mittlerfunktion ein zur allgemeinen Öffentlichkeit auf der einen Seite (externe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und zu den Mitgliedern (interne Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) auf der anderen Seite. Kernelement der externen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Lan- 205

208 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle Anfragen-Service desärztekammer ist der Anfragen-Service und die Vermittlung von Interviews für Printmedien, Hörfunk und Fernsehen. Dieser Service ist die Basis für die Akzeptanz der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei den Journalisten. Sehr wichtig sind auch die persönlichen Gespräche mit Medienvertretern. Die Pressestelle hat darüber hinaus auch im vergangenen Jahr die bewährten Instrumente der Pressearbeit wie beispielsweise Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und Hintergrundgespräche eingesetzt. Die Bearbeitung von Journalistenanfragen nahm im Berichtszeittraum breiten Raum ein, das Jahresvolumen lag bei mehr als 200 Anfragen (hinzu kommen zahlreiche weitere Kontakte). Hierbei geht es in aller Regel darum, Recherchen für tagesaktuelle Beiträge vor allem von Journalisten bei Tageszeitungen, Nachrichtenagenturen, Hörfunk und Fernsehen durch schnelle Beschaffung von Fakten zu unterstützen beziehungsweise ad hoc Auskünfte zu erteilen oder Stellungnahmen abzugeben. Eingerechnet sind auch die Anfragen der Fach- und Standespresse. Das Themenspektrum der Anfragen, insbesondere seitens der Medien für die allgemeine Öffentlichkeit, ist breit gefächert. Auch wenn die Landesärztekammer Baden-Württemberg bei manchen Themen nicht in originärer Zuständigkeit gefragt ist, werden Auskünfte erteilt oder kompetente Gesprächspartner bei anderen Institutionen vermittelt. Unverzichtbar ist daher der enge Kontakt zu den Pressestellen von Schwesterkörperschaften und weiteren Organisationen. 206

209 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle Die Leistungen im Bereich der Journalistenanfragen sind die Grundvoraussetzung für eine hohe Akzeptanz der Landesärztekammer bei den Pressevertretern. Der Ruf der Pressestelle als kompetenter und serviceorientierter Ansprechpartner muss stets aufs Neue erworben werden. Solange dies gelingt, gibt es auch gute Chancen, mit gesundheits- und sozialpolitischen oder kammerspezifischen Aussagen breite Resonanz in den Medien zu finden. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich im vergangenen Jahr auch wieder gezielt mit berufs- und gesundheitspolitischen Themen an die Öffentlichkeit gewandt. Themen von Pressekonferenzen und -mitteilungen waren unter anderem der Workshop Hochschulmedizin, die Vorstellung unseres Epilepsieberichtes, die aktuelle gesundheitspolitische Lage, diverse Fortbildungsveranstaltungen und Symposien sowie der Baden-Württembergische Ärztetag in Freiburg. Neben den eher nach innen gerichteten Publikationen ärztenews und Tätigkeitsbericht hat die Ärztliche Pressestelle die Rubrik Praxis in den Stuttgarter Nachrichten und im Schwarzwälder Boten erfolgreich fortgesetzt; im Herbst 2005 erschien ein Sammelband der 100 besten Folgen dieser Serie unter dem Titel Welche Krankheit ist denn das? bei der Stuttgarter Thieme-Tocher Trias-Verlag. Im Berichtszeitraum konnte über die klassischen Medien (also exklusive Internet) insgesamt eine Reichweite von rund 4,3 Millionen Lesern und 1,9 Millionen Hörern und Zuschauern erzielt werden. Pressekonferenzen und Pressemitteilungen Weitere Veröffentlichungen Reichweite 207

210 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle Veranstaltungen Online-Redaktion Der Killesberg-Fortbildungskongress Medizin 2006 wurde einmal mehr von der Ärztlichen Pressestelle mitbetreut, ferner wie in jedem Jahr der baden-württembergische Ärztetag, der parlamentarische Abend in Berlin sowie der Neujahrsempfang der ärztlichen Körperschaften. Alle Veranstaltungen dienen, neben den eigentlichen Inhalten, natürlich auch der Außendarstellung von Landesärztekammer und Bezirksärztekammern. Das Internetangebot der Landesärztekammer Baden-Württemberg unter ist im vergangenen Jahr weiter gewachsen. Zahlreiche neue, serviceorientierte Inhalte sind in den bestehenden Auftritt integriert worden, so kann man sich inzwischen fast alle Webseiten ohne weitere Soft- oder Hardware von einer menschlich klingenden Stimme vorlesen lassen. Die Website wird mehrmals täglich mit aktuellen Informationen aus Sozial- und Gesundheits- und Berufspolitik gefüttert und hat sich zu einem nicht nur landesweit wichtigen Portal entwickelt. Das zeigen auch die Zugriffszahlen: Wurden im September 2003 beispielsweise Besucher registriert und im September 2004 schon Besucher, so waren es im November 2005 noch einmal deutlich mehr nämlich Im Jahr 2005 ist die Homepage der Landesärztekammer über Mal besucht worden. Das größte Interesse gilt der Rubrik Fortbildung und hier allen voran den Beiträgen aus den Fachzeitschriften, den Vorträgen der MEDIZIN 208

211 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle und dem Fortbildungskalender. Besonders häufig wird auch der Bereich Themen angeklickt: Die Besucher interessieren sich hier wiederum der Reihenfolge nach in erster Linie für die Rubriken Arzthelferinnen, GOÄ und Merkblätter. Das Dokument, das am meisten aufgerufen wurde, ist die Patientenverfügung, die in der Rubrik Patienten zu finden ist: Sie wurde Mal heruntergeladen. Zu den Top-Dokumenten der Website zählen weiter der Fortbildungskalender der Landesärztekammer ( Besuche), die Gebührenordnung für Ärzte, die in diesem Zeitraum fast Mal aufgerufen worden ist und die Weiterbildungsordnung, die zirka Mal heruntergeladen wurde. Von großem Interesse sind aber auch der Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen ( Klicks) das Merkblatt zur ärztlichen Schweigepflicht (5 564 Klicks) oder zum Datenschutz in der Arztpraxis (4 385 Klicks). Der Bereich Kammerstruktur in dem sich die Ärzteschaften, die Bezirksärztekammern und die Landesärztekammer präsentieren rangiert nach den Informationen für die Zielgruppe Patienten an vierter Stelle. 209

212 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle Kammerpräsidentin Dr. Ulrike Wahl und Sozialministerin Dr. Monika Stolz bei der Pressekonferenz Transplantationsbeauftragte 210

213 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 17a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung PD Dr. Hans Hawighorst, Abteilungsleiter Von der Ärztlichen Stelle sind mit Stand vom 31. Dezember 2005 insgesamt Betreiber (78 weniger als 2004) mit Strahlern (45 weniger als 2004) erfasst. Von den Betreibern sind: radiologische Vertragsärzte einschließlich teilradiologisch tätige Ärzte 309 Krankenhäuser 52 sonstige Einrichtungen 211

214 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Im Jahr 2005 wurden 796 Betreiber mit Strahlern überprüft (zusammensetzend aus 616 radiologisch tätigen Ärzten einschließlich teilradiologisch tätigen Ärzten, 144 Krankenhäusern und 25 sonstigen Einrichtungen). Insgesamt zwölf Betreiber wurden aufgrund wiederholter Mängel zweimal geprüft. Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition und zur Verbesserung der Bildqualität und Untersuchungstechnik Nach vorheriger Aufarbeitung der eingesandten Prüfunterlagen durch die Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle wurden in diesem Jahr in sieben Kommissionssitzungen die Ergebnisse der Überprüfung der Qualitätssicherung eingeschätzt und gemäß 17a Röntgenverordnung dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition und zur Verbesserung der Bildqualität und Untersuchungstechnik unterbreitet. Wie in den vergangenen Jahren konnte durch die schriftliche Rückinformation garantiert werden, dass die Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden. Über Beratungsgespräche Über Beratungsgespräche seitens der Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle sowohl in Bezug auf den Strahlenschutz als auch die Konstanzprüfungen sowie Röntgenuntersuchungstechniken wurden in der Regel vom Betreiber sehr dankbar angenommen. Bei 138 Betreibern (17 Prozent) brauchten von Seiten der Ärztlichen Stelle keine Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition gemacht zu werden. 212

215 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Bei 601 Betreibern (76 Prozent) wurden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge zur Minimierung der Strahlenbelastung und zur Verbesserung der Bildqualität erarbeitet. Bei Beratungsbedarf führten die Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle telefonische Gespräche durch. Bei 57 (7 Prozent) der überprüften Betreiber musste im Interesse des Strahlenschutzes eine Wiederholungsprüfung in verkürzten Intervallen (3/6/12 Monate) durchgeführt werden. In 22 (3 Prozent) der Fälle wurde gemäß der 17. Bekanntmachung des BMA die Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Dies war im wesentlichen der Fall bei nicht gesandten Unterlagen (15 = 68 Prozent) sowie nicht fristgemäßer Beseitigung von aufgezeigten Mängeln (7 = 32 Prozent). Prüfergebnisse im Einzelnen: 1. Filmverarbeitung Die Konstanzprüfungsunterlagen von einem vorgegebenen Zeitraum von sechs Monaten wurden überprüft. Zur Auswertung kamen 923 Filmverarbeitungen. In 74 Prozent wurde die Qualitätssicherung nach DIN 6868 Teil 2 durchgeführt. Das so genannte Bayerische Verfahren wurde seit 1999 nicht mehr durchgeführt. Es werden 18 Prozent (2004: 12 Prozent) Laser-Kameras eingesetzt. 213

216 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Hinweise zur Optimierung der Filmverarbeitung In zirka 45 Prozent der Überprüfungen wurden Hinweise zur Optimierung der Filmverarbeitung gegeben, am häufigsten gab es einen Hinweis auf Änderung der Stufen für EI und KI (EKI2) sowie der Indexermittlung (NZ2). Bei 9,3 Prozent (2004: 9,9 Prozent) der überprüften Betreiber, erfolgte eine fehlerhafte Zielwertkorrektur bei der Filmverarbeitung. 2. Direktradiographie Überprüft wurden Serien der Konstanzprüfungen der Röntgenstrahler gemäss der DIN 6868 ff. In 15 Prozent (2004: 9,3 Prozent) der Fälle lagen die Prüfkörperaufnahmen beziehungsweise die dazugehörigen Prüfprotokolle nur unvollständig vor oder fehlten. Als häufiger Fehler wurden seitens der Ärztlichen Stelle auf die Einhaltung der Zeitintervalle zur Durchführung der Konstanzprüfungsmassnahmen hingewiesen. 3. Röntgenaufnahmen von Patienten Auch im Jahr 2005 wurde bei der Überprüfung der Patientenaufnahmen das Hauptaugenmerk bei der Beurteilung gelegt auf: Bildqualität gemäß den Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung: 214

217 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Untersuchungs- und Einstelltechnik optische Dichte Gonadenschutz Aufnahmeparameter Film-Folien-System Bildqualität sowie Einstellungs- und Untersuchungstechnik Die Anforderung der menschlichen Aufnahmen hat sich im Jahr 2005 geändert. Insgesamt wurden (2005) Bilder eingeschickt. Die durchschnittliche Anzahl geprüfter Bilder pro Anwendungsgerät hat sich um zirka 20 Prozent erhöht. Geänderte Anforderungen Im Hinblick auf ihre eindeutige diagnostische Aussagefähigkeit waren 91 Prozent der Röntgenaufnahmen von Erwachsenen der verschiedenen Organgebiete (2004: 86 Prozent) nicht zu beanstanden. Im Kindesalter waren es Prozent (2004: 80 Prozent, 2003: 87 Prozent, 2001: 91 Prozent). Insgesamt ist eine leichte Verschlechterung der Bildqualität zu beobachten, ob es sich hier nur um Schwankungen innerhalb der normalen Statistik oder einen grundsätzlichen Trend handelt, wird durch die Ärztliche Stelle weiter engmaschig beobachtet werden. Bezüglich der objektangepassten Einblendung wird auf die Abbildung 1 verwiesen. 215

218 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Abb. 1: Betreiber mit Mängeln bei der objektangepassten Einblendung Gonadenschutz Bei der Anlage des Gonadenschutzes bei menschlichen Beckenaufnahmen konnten die Hinweise der Ärztlichen Stelle zu einer Qualitätsverbesserung führen. Dieses konnte durch eine konsequente Aufklärung des medizinischen Personals und des Arztes erreicht werden. Eine weitere Qualitätsverbesserung wird durch die Arbeit der Ärztlichen Stelle bei ihren Auffrischungskursen sichergestellt (siehe Abbildung 2). 216

219 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Abb. 2: Betreiber mit Mängeln beim Einsatz des Gonadenschutzes Aufnahmespannung und Film-Folien-Kombination Eine zu geringe Aufnahmespannung wurde am häufigsten bei Untersuchungen des Magen-Darm-Traktes beobachtet. Neuerungen der Ärztlichen Stelle nach RöV in 2004 Nach dem Motto wer die Qualität anderer überprüft soll sich auch selbst überprüfen lassen wurde in 2003/04 ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001: 2000 eingeführt und umgesetzt. Die erfolgreiche Zertifizierung erfolgte im November 2003 durch den 217

220 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV TÜV Süddeutschland, die offizielle Zertifikatübergabe Februar Da sich die Ärztliche Stelle primär als Dienstleister mit einer beratenden Funktion versteht, wurde zusätzlich zu den Anforderungsbögen eine Befragung der Betreiber von Röntgenanlagen durchgeführt, welche duch weitere Beratungsfunktionen seitens der Ärztlichen Stelle betont werden sollten. Unsere erste Zwischenanalyse zeigt, dass die Betreiber einen hohen Beratungsbedarf bei der Umsetzung der novellierten Röntgenverordnung wie beispielsweise hinsichtlich Handlungsanweisungen haben und spezielle Fragen bei der Umstellung auf die digitale Radiologie. Die Akzeptanz der Röntgenbetreiber in Baden-Württemberg bezüglich der Arbeit der Ärztlichen Stelle und ihrer Beratungsfunktion liegt bei über 95 Prozent. Zusammenfassung 1. Auch in 2005 konnte der zweijährige Überprüfungsmodus der Betreiber von Röntgenanlagen in Baden-Württemberg beibehalten werden, die Zahl der überprüften Strahler lag bei 2 166, dies sind zirka 5 Prozent weniger als in In der Radiographie wurden häufig Mängel bei der Einhaltung der Zeitintervalle der Konstanzprüfungen festgestellt, bei den mensch- 218

221 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV lichen Aufnahmen war die konsequente Anwendung des Gonadenschutzes nicht befriedigend. 3. Die Beratungsfunktion der Ärztlichen Stelle mit über Beratungsgesprächen in 2005 wird von über 95 Prozent der Betreiber gewünscht und anerkannt, häufige Fragen beschäftigten sich mit der Umsetzung der novellierten Röntgenverordnung und der digitalen Radiologie. Bei keinen beziehungsweise geringen Mängeln kann die Arbeit der Röntgenbetreiber durch ein Zeugnis bestätigt werden. 4. Die Beratungsfunktion der Ärztlichen Stelle wurde auch durch Publikationen im Baden-Württembergischen Ärzteblatt wahrgenommen. 5. Die Ärztliche Stelle führte selbst erfolgreich ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 : 2000 ein. 6. Seit dem 1. Oktober 2004 übernimmt die Ärztliche Stelle auch die Qualitätssicherung nach der Strahlenschutzverordnung betreffend Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Im Jahr 2005 erfolgten die ersten Überprüfungen in diesen Bereichen. 219

222 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Abteilungsleiter Matthias Felsenstein Die Abteilung nahm im Berichtszeitraum des Tätigkeitsberichts 2005/2006 folgende Aufgaben wahr: Geschäftsführung und Sachbearbeitung für folgende Arbeitsgruppen, Kreise und Kommissionen, Qualitätssicherungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie der Zertifizierten Fortbildung: Ausschuss Qualitätssicherung Betreuung der elf Fach-Arbeitsgruppen und der Vertreter im Lenkungsgremium im Rahmen des Vertrages zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung Arbeitsgruppe und Maßnahme: Neonatalerhebung 220

223 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Arbeitsgruppe und Maßnahme: Qualitätssicherung Anästhesiologie Arbeitsgruppe und Maßnahme: Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen Arbeitsgruppe und Maßnahme: Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung Arbeitsgruppe: Epilepsiebericht 2004 Baden-Württemberg Arbeitsgruppe und Maßnahme Operative Behandlung des Bronchialkarzinoms Lenkungsausschuss und Maßnahme: Qualitätssicherung in der präklinischen Notfallrettung Arbeitsgruppe und Maßnahme: Neonatalerhebung Qualitätssicherung nach den Hämotherapierichtlinien Arbeitskreis Suchtmedizin Beratungskommission zur qualifizierten substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Ausschuss Fortbildung Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und curriculären Fortbildungen Die Tätigkeiten werden hier nur referiert, soweit sie nicht unter den entsprechenden Themen direkt dargestellt sind. Im Rahmen der Zertifizierten Fortbildung: Prüfung und Bewertung von Fortbildungsveranstaltungen und Medien auf ihre Anerkennung auf das Fortbildungszertifikat. Im Jahr 2005 mussten über Anträge 221

224 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung geprüft und bewertet werden. Mit Anmeldungen allein im Dezember 2005 wurde ein neuer Spitzenwert erreicht Teilnehmerbescheinigungen wurden ausgestellt, Teilnehmer gemeldet. Refinanzierung Zunahme von Anmeldungen und Anträgen Hohes Fortbildungsengagement Mit der Einführung von Gebühren am 1. Oktober 2005 entstand ein neues Arbeitsfeld. Zirka zehn Prozent der Fortbildungen sind gebührenpflichtig. Der Einzug der Gebühren und deren Verwaltung wurde soweit möglich in Teilen automatisiert. Mit Einnahmen von über Euro im letzten Quartal 2005 konnte somit eine Refinanzierung von Teilen der Zertifizierten Fortbildung erreicht werden. Antragsprüfung und Ausstellung von Fortbildungszertifikaten: Sowohl das freiwillige Fortbildungszertifikat nach dem Modellversuch als auch das neue, fünfjährige Zertifikat. Bei Anträgen auf den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates konnten erteilt werden. Für das fünfjährige wurden 86 Anträge gestellt und 54 erteilt, hierbei sind pro Antrag zirka 70 Belege zu prüfen und zu registrieren. Bei berufstätigen Ärzten muss deshalb mit rund drei Millionen Belegen gerechnet werden. Rein rechnerisch hat jeder berufstätige Arzt im Lande während des Modellprojektes allein in Baden-Württemberg durchschnittlich 11,2 Veranstaltungen besucht, Fortbildungen in anderen Bundesländern und im Ausland oder via interaktiver Medien sind hierbei noch nicht mitgezählt. Dies zeigt eindrücklich ein sehr hohes Fortbildungsengagement, das weit über den Mindestanforderungen von 50 Punkten pro Jahr liegt. 222

225 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Zirka Belege mussten geprüft werden. 31 Prozent aller Zertifikate wurden an Ärzte für Allgemeinmedizin ausgegeben. 67 Prozent der Zertifikate wurden an Vertragsärzte, 23 Prozent an Krankenhausärzte erteilt. Das Durchschnittsalter der Zertifikatsträger lag bei 48 Jahren, der älteste Arzt war 77, der jüngste 26 Jahre alt. Am 1. Januar 2006 trat die Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus im Kraft. Damit sind jetzt auch diese Ärzte nach Bundesrecht zur Vorlage eines Zertifikates verpflichtet. Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus Im Bereich der Fortbildung führte die Abteilung eine zweitägige Veranstaltung in Stuttgart zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation nach dem 16-stündigen Curriculum der Bundesärztekammer mit 90 Teilnehmern durch, mit dem Arbeitskreis Suchtmedizin ein eintägiges Symposium zum Thema Kinder, Jugendliche und Suchterkrankung mit 205 Teilnehmern und in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim, insbesondere Herrn Professor Biesalski, einen Kurs Ernährungsmedizin nach dem 100-stündigen Curriculum der Bundesärztekammer in der Geno-Akademie in Stuttgart mit insgesamt 60 Teilnehmern. 223

226 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Hämotherapie-Richtlinien Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass in Baden-Württemberg zirka 400 Kliniken und 240 Arztpraxen zum Nachweis des vorgeschriebenen Qualitätsmanagementsystems gegenüber der Landesärztekammer verpflichtet sind. Nachweis des vorgeschriebenen Qualitätsmanagementsystems Novelle der Hämotherapie-Richtlinien Zur Verifizierung der Zahlen im Bereich der Arztpraxen wurde von uns, wie im Vorjahr, die Kassenärztliche Vereinigung um Nennung der transfundierenden Ärzte gebeten. Die Bezirksdirektion Reutlingen lehnte aber die Datenübermittlung mit Hinweis auf 15 Abs. 2 Nr. 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg ab. Die Novelle der Hämotherapie-Richtlinien, die am 6. November 2005 in Kraft trat, machte die Klärung von Zuständigkeitsfragen hinsichtlich der Überwachungsfunktion erforderlich. Aufgrund noch andauernder Verhandlungen zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales und der Landesärztekammer nahm die Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung im vergangenen Jahr keine Veröffentlichung zur Nachweispflicht für 2005 vor. Aus dem ambulanten Bereich wurden von zirka neun Prozent der Praxen und aus dem stationären Bereich von zirka vier Prozent der Kliniken Selbstverpflichtungserklärungen nach der Hämotherapie-Richtlinie vom Juli 2000 abgegeben. Vereinzelt wurden der Abteilung bereits die nach der Novelle geforderten Nachweise über die Verbrauchsmeldungen an das Paul-Ehrlich-Institut zugesandt. 224

227 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Abgegebene Erklärungen zum Qualitätsmanagementsystem der Hämotherapie: Anzahl Praxen ca Anzahl Kliniken ca Die Hämotherapie-Novelle führte ab dem vergangenen Herbst zu verstärkten telefonischen und elektronischen Nachfragen durch die betroffenen Ärzte und Institutionen. Nachfragen Qualitätsförderpreis Gesundheit des Landes Baden-Württemberg Sehr erfreulich war eine weitere Prämierung einer Qualitätssicherungsmaßnahme der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung. Für das Projekt Qualitätsentwicklung in der Behandlung depressiver Erkrankungen in Baden-Württemberg wurde die Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung zusammen mit dem Universitätsklinikum Freiburg, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, mit dem zweiten Platz beim Qualitätsförderpreis Gesundheit 2005 durch Sozialminister Andreas Renner ausgezeichnet. Weitere Prämierung 225

228 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Verleihung des Qualitätsförderpreises des Landes Baden- Württemberg durch Sozialminister Andreas Renner an die Landesärztekammer Baden- Württember 226

229 Besondere Einrichtungen Besondere Einrichtungen 227

230 228 Besondere Einrichtungen

231 Besondere Einrichtungen Ethikkommission Ethikkommission Dr. med. Thomas Aleker Prof. Dr. med. Hans Joachim v. Büdingen, Dr. med. Georg Hook, Prof. Dr. med. Bernhard Rauch, Prof. Dr. iur. Eibe Riedel, Prof. Dr. theol. Dr. med. Dietrich Rössler, Prof. Dr. med. Ingeborg Walter-Sack Dr. med. Petra Knupfer Die Ethikkommission begutachtet Arzneimittelstudien sowie Studien nach dem Medizinproduktegesetz und berät Kammermitglieder vor der Durchführung biomedizinischer und epidemiologischer Forschungsvorhaben. Sie führt auch Beratungen von Ärzten durch, die Methoden der assistierten Reproduktion anwenden. Rechtliche Grundlage der Beratungstätigkeit der Ethikkommission sind die einschlägigen Bestimmungen der Berufsordnung ( 15 Absatz 1), des Heilberufekammergeset- Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Rechtliche Grundlage 229

232 Besondere Einrichtungen Ethikkommission zes ( 30 Absatz 4), des Arzneimittelgesetzes ( 40 Absatz 1) und des Medizinproduktegesetzes ( 20). Sie arbeitet zudem auf der Grundlage internationaler Richtlinien und Empfehlungen zur biomedizinischen Forschung (Deklaration von Helsinki, ICH-Guidelines). Die im August 2004 verabschiedete 12. AMG-Novelle hat die Arbeit der Ethikkommission und der Geschäftsstelle grundlegend verändert. Die Erfahrungen im Geschäftsjahr 2005 haben gezeigt, dass der zeitliche Aufwand für die Begutachtung von Arzneimittelstudien für die Mitglieder der Ethikkommission erheblich gestiegen ist. Formale und inhaltliche Prüfpflichten wurden in der 12. AMG-Novelle und in der flankierenden GCP-Verordnung ausgeweitet. So müssen bei Arzneimittelstudien inzwischen auch finanzielle Vereinbarungen und Verträge zwischen Sponsor und Prüfarzt und zwischen Sponsor und Studienteilnehmer, Eignung und fachliche Qualifikation der Prüfärzte für die geplante Studie, Infrastruktur und personelle Ausstattung von Prüfzentren (Praxen und Krankenhäusern) und Versicherungsverträge überprüft und beurteilt werden. Dabei stellt natürlich die Risiko-Nutzen-Abwägung eines Forschungsprojekts, die Frage, ob der gewählte Therapieansatz dem aktuellen Erkenntnisstand entspricht, das Studiendesign dazu geeignet ist, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit einer Therapie nachzuweisen sowie die Frage nach der adäquaten Aufklärung der Studienteilnehmer nach wie vor den Kern der Begutachtungstätigkeit dar. Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle der Ethikkommission wurden durch die Folgen der AMG-Novelle in besonderem Maße gefordert und 230

233 Besondere Einrichtungen Ethikkommission belastet. Sie haben durch großes Engagement und die uneingeschränkte Bereitschaft, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen, trotz der unzureichenden personellen und technischen Infrastruktur der Geschäftsstelle, einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, die Tätigkeit der Ethikkommission an die Anforderungen der AMG-Novelle anzupassen. Leider konnte auch im Jahr 2005 die offene Haftungsfrage nicht endgültig geklärt werden. Dies hat dazu geführt, dass die erforderliche personelle Aufstockung der Geschäftsstelle nur zeitlich befristet genehmigt wurde und die dringend erforderliche Einrichtung einer Datenbank nicht realisiert werden konnte. Inzwischen liegt ein Kabinettsbeschluss der Landesregierung vor, in dem die Übernahme der unbeschränkten Haftung für die Ethikkommission bei Schadensfällen, die durch die von der Landesärztekammer abgeschlossene Haftpflichtversicherung in Höhe von 10 Millionen Euro nicht mehr gedeckt ist, in Aussicht gestellt wird. Mit Verabschiedung der Novelle des Heilberufekammergesetzes, die im Frühjahr 2006 erwartet wird, sollte die lange angestrebte gesetzliche Verankerung der Haftungsübernahme endlich umgesetzt sein. Offene Haftungsfrage Haftpflichtversicherung Aufgrund der positiven Signale aus dem Sozialministerium werden deshalb die notwendigen Investitionen in die Einrichtung einer Datenbank jetzt in Angriff genommen. Auch die Aufhebung der Befristung der zusätzlichen Stelle auf der Geschäftsstelle kann damit beantragt werden. Damit können im Jahr 2006 die notwendigen Anpassungen der personellen und technischen Infrastruktur der Geschäftsstelle an die 231

234 Besondere Einrichtungen Ethikkommission Anforderungen der 12. AMG-Novelle erfolgen, die für eine gesetzeskonforme Tätigkeit der Ethikkommission unabdingbar sind. * Die Mehrzahl der Studien, meist handelt es sich um multizentrische, nationale oder internationale Studien, läuft über Monate und Jahre. Die Ethikkommission prüft während des Studienverlaufs kontinuierlich alle Änderungen und Ergänzungen zum Studienprotokoll (Amendments) sowie Zwischenfallsberichte im Hinblick auf notwendige Konsequenzen für eine Neubewertung der Risiko-Nutzen-Relation und eine Überprüfung des ergangenen Votums. Die Abgabe eines Votums nach AMG und MPG markiert nur den Beginn der Beratungs- und Begutachtungstätigkeit der Kommission und macht damit nur einen Teil der Tätigkeit der Ethikkommission und ihrer Geschäftsstelle aus. 18 Sitzungen Im Jahr 2005 hat die Ethikkommission 18 Sitzungen abgehalten. Hinzu kamen eine Klausurtagung, auf der mit den Mitgliedern und Stellvertretern die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen besprochen wurden, sowie eine Sitzung der öffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen in Baden-Württemberg. Die Begutachtung von Arzneimittelstudien bildet weiterhin den Schwerpunkt der Arbeit der Ethikkommission. Im Jahr 2005 wurden zirka 355 Anträge zu Forschungsvorhaben bearbeitet. Im Antragsvolumen enthalten waren ein Viertel monozentrische * Inzwischen ist die Novellierung des Heilberufe-Kammergesetzes abgeschlossen und eine befriedigende Lösunge gefunden worden, vgl. hierzu die näheren Ausführungen im Kapitel Aus der Arbeit des Vorstandes auf Seite

235 Besondere Einrichtungen Ethikkommission und drei Viertel multizentrische Forschungsvorhaben; 82 Prozent der Anträge betrafen AMG-Studien, 4 Prozent MPG-Studien, 14 Prozent waren so genannte freie Anträge. Zwanzig Anträge wurden mit dem Antragsteller in der Sitzung beraten. Die Zahl der Anträge zur Beratung bei assistierter Reproduktion hat weiter zugenommen und im Jahre 2005 ein Volumen von 173 Anträgen erreicht. Trotz der schwierigen Kalkulationsgrundlage wurde auch im Geschäftsjahr 2005 ein ausgeglichener Haushalt der Ethikkommission realisiert. Die notwendigen Investitionen haben eine Anpassung der Gebührenordnung erforderlich gemacht, die im November 2005 von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer verabschiedet wurde und die Grundlage dafür bildet, dass die Ethikkommission auch zukünftig eine sich selbst finanzierende Einrichtung der Landesärztekammer bleibt. Gebührenerhöhung Die berufliche Veränderung von Professor Niroomand hat die Neuwahl eines kardiologischen Stellvertreters für die Ethikkommission erforderlich gemacht. Auf der Sitzung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer im November 2005 wurde Herr Professor Leschke, Chefarzt der Klinik für Kardiologie und Pulmologie an den Städtischen Kliniken Esslingen, zum stellvertretenden Mitglied der Ethikkommission gewählt. 233

236 Besondere Einrichtungen Gemeinsamer Beirat Gemeinsamer Beirat Vorsitzende Stv. Vorsitzende Ärztliche Mitglieder Psychotherapeutische Mitglieder Geschäftsführung Dipl.-Psych. Mareke de Brito Santos-Dodt Dr. med. Birgit Clever, Dr. med. Jürgen Braun, Dr. med. Ulrich von Pfister, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Dr. med. Eckart Semm Dr. Alessandro Cavicchioli, Dipl.-Psych. Martin Klett, Dipl.-Psych. Detlev Kommer (verstorben), Dipl.-Psych. Sabine Schäfer (Nachfolgerin), Dipl.-Psych. Siegfried Schmieder Hartmut Gerlach, Ulrike Hespeler Der Gemeinsame Beirat hat sich im Jahr 2005 zu drei Sitzungen getroffen. Dem im Sommer verstorbenen Beiratsmitglied und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Detlev Kommer, gedachten die Beiratsmitglieder in ihrer Sitzung am 26. Oktober 234

237 Besondere Einrichtungen Gemeinsamer Beirat Als Nachfolgerin von Herrn Kommer hat Frau Sabine Schäfer ihre Arbeit im Gemeinsamen Beirat aufgenommen. Entsprechend der Geschäftsordnung übernahm Frau Dipl.-Psych. De Brito Santos-Dodt für die zweite Hälfte der Amtszeit bereits im März des Jahres den Vorsitz des Gemeinsamen Beirats. Die Mitglieder des Beirats tauschten sich in jeder Sitzung über den aktuellen Verfahrensstand zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, zur Umsetzung der ärztlichen Weiterbildungsordnung und zum Stand der Beratungen zur Verabschiedung einer Musterberufsordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus. Vertieft wurde in der ersten Sitzung im März 2005 die Problematik der gegenseitigen Anerkennung von Fortbildungen diskutiert. Aufgrund der unterschiedlichen satzungsrechtlichen Regelungen in der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer einerseits und in der Fortbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer andererseits sind Veranstalter gezwungen, Anträge auf Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung an beide Kammern zu richten. Die im Sommer von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer beschlossene Gebührenregelungen für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, für die Teilnehmergebühren erhoben werden, wurde in den Sitzungen im Juli und Oktober ausgiebig diskutiert. Überlegungen zur Verabschiedung einer Stellungnahme des Gemeinsamen Beirats, die das Ziel haben sollte, bei der Anerkennungspraxis der beiden Kammern eine Vereinheitlichung Gegenseitige Anerkennung von Fortbildungen 235

238 Besondere Einrichtungen Gemeinsamer Beirat herbeizuführen, wurden unter Berücksichtigung der ablaufenden Wahlperiode der Landespsychotherapeutenkammer zurückgestellt. Jedoch sprachen sich die Beiratsmitglieder einstimmig dafür aus, dass Balint- Gruppen und Supervisions-Gruppen, die auf Dauer angelegt sind und in einem gewissen Turnus stattfinden, bei der Anerkennung und bei der Gebührenerhebung als eine Veranstaltung behandelt werden sollten. Standards für die Begutachtung psychisch und -reaktiver Traumafolgen Einen weiteren Punkt der Diskussion in den Beiratssitzungen stellten die von der Landespsychotherapeutenkammer bearbeiteten Standards für die Begutachtung psychisch und -reaktiver Traumafolgen dar. Der Beirat befürwortete, dass beide Kammern beim Innenministerium und beim Sozialministerium initiativ werden sollten, um ähnlich, wie in Nordrhein-Westfalen, einen Informations- und Kriterienkatalog zur psychotherapeutischen Notfallversorgung im Landesrecht etablieren zu können. In der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer wurden bereits Anforderungskriterien an die Traumabegutachtung in Eckpunkten diskutiert und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung verwiesen. 236

239 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Gerhard Schade, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Wolfgang Streibl, Dr. med. Josef Ungemach Dr. med. Reinhold Hauser Vorsitz Mitglieder der Landesärztekammer Geschäftsführung Die Kommission hat im Berichtsjahr zwei Mal getagt. In der ersten Sitzung im Februar war Frau Prof. Elsbernd von der Fachhochschule in Esslingen zu Gast und informierte schwerpunktmäßig über die Aktivitäten zur Qualitätssicherung und über das Qualitätsmanagement in der Pflege. Qualitätssicherung und über das Qualitätsmanagement in der Pflege 237

240 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer Pflegestandard Entwicklung von Expertenstandards Frau Prof. Elsbernd erläuterte dem Gremium, dass entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch das Wort Pflegestandard nicht die Vorgaben konkreter Arbeitsschritte bedeute, sondern die Beschreibung eines Leistungsniveaus. Expertenstandards sollen das Leistungsniveau in der Pflege auf einem nationalen Niveau festlegen. Sie werden von Pflege- Wissenschaftlern und Praxis-Experten entwickelt und mit den praktisch arbeitenden Pflegekräften konsentiert. Der Begriff hat sich in der Pflege international durchgesetzt und ist mit den Leitlinien in der Medizin vergleichbar. Solche Expertenstandards wurden bisher für die Bereiche Dekubitusprophylaxe, Entlassmanagement, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe und Kontinenzförderung entwickelt. Die Sturzprophylaxe sei inzwischen das Top-Thema der Altenpflege geworden. Ziel der Entwicklung von Expertenstandards ist nach Worten von Frau Prof. Elsbernd, Fortschritte auf betrieblicher, nationaler und wissenschaftlicher Ebene zu bewirken. In der eingehenden Diskussion wurde von den Vertretern der Landesärztekammer aufgrund der eigenen Erfahrungen mit Initiativen der Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Mutation von Leitlinien zu Richtlinien nicht ausgeschlossen und freiwillige Vorleistungen der Profession gerne von der Politik als Handlungsbedarf missverstanden werden, was in der Konsequenz zu verbindlichen Regelungen mit Sanktionen führt (zum Beispiel Qualitätsmanagement oder Fortbildung). 238

241 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer In der zweiten Sitzung im Oktober 2005 wurden neben aktuellen Fragen (beispielsweise die Ausgabe von Heilberufeausweisen und Berufsausweisen gemäß 291a SGB V) und einem Überblick über die Aktivitäten der Pflege im Zusammenhang mit der Pflegeüberleitung insbesondere die interprofessionelle Problematik des Case Managements diskutiert. Hierbei wurde festgestellt, dass dieser Ansatz zum einen den Bedarf an speziell qualifizierten so genannten Case Managern (50 bis 60 Patienten/Case Manager) generiert, die jedoch wiederum nur bedingt der unmittelbaren Patientenversorgung zugute kommen. Die Vertreter der Ärzteschaft haben darauf hingewiesen, dass die dem Case Management zugrunde liegende Idee eines Lotsen grundsätzlich eigentlich schon im Modell des Hausarztes (nicht zu verwechseln mit der Verwendung dieses Begriffs in der derzeitigen gesundheitspolitischen Diskussion) seit Jahrzehnten realisiert ist beziehungsweise sein sollte. Pflegeüberleitung Diskutiert wurde auch über eine Anregung der Bezirksärztekammer Südbaden, welche Maßnahmen die zunehmende Verwaltungsarbeit von Pflegekräften und Ärzten durch Delegation von Verwaltungsarbeiten erleichtern könnten, um mehr Zeit für die Betreuung der Patienten zu gewinnen. 239

242 Besondere Einrichtungen Gesundheitsrat Südwest Gesundheitsrat Südwest Vorsitzender Mitglieder Geschäftsführung Rationierung und Reallokation von Ressourcen im Gesundheitswesen em. Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Michael Arnold Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Firnkorn, stellvertretender Vorsitzender; Pfarrer Joachim Beck MBA; Prof. Dr. med. Hermann Heimpel; Siegfried Hörmann; Prof. Lotte Kaba-Schönstein; Prof. Dr. med. Friedrich Kolkmann; PD Dr. med. Georg Marckmann; Helga Solinger; Ständiger Gast: PD Dr. med. Clemens Becker. Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Geschäftsführer; Der Gesundheitsrat Südwest (GR) setzte im Jahr 2005 seine im Vorjahr begonnene Arbeit zu den Problemen der Rationierung und Reallokation von Ressourcen im Gesundheitswesen am Beispiel der Versorgung älterer Menschen mit medizinischem und pflegerischem Leistungsbedarf fort. In diesem Zusammenhang besuchte der Gesundheitsrat im März die 240

243 Besondere Einrichtungen Gesundheitsrat Südwest Rehabilitationsklinik Bad Sebastiansweiler in Mössingen und im Mai die Klinik für geriatrische Rehabilitation am Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart, deren Leiter, PD Dr. med. Clemens Becker, als ständiger Gast in den Gesundheitsrat eingeladen wurde. Der Gesundheitsrat geht in Übereinstimmung mit vorliegenden Prognosen von einer Zunahme der älteren Bevölkerung und einem damit steigenden Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen aus. Gleichzeitig nimmt die Zahl der beitragspflichtigen Erwerbstätigen ab. Der zusätzliche Versorgungsbedarf kann daher nur durch Einsparungen an anderen Stellen des Gesundheitssystems finanziert werden, was eine Rationierung von Gesundheitsleistungen bedeutet. Beispiele dafür sind unter anderem Triagen, Prioritätensetzungen, Wartezeiten durch beschränkte Kapazitäten und die Endlichkeit der Arbeitszeit von Leistungserbringern, Budgetrestriktionen. Steigender Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen Die Größenordnung der mit den skizzierten Entwicklungen verbundenen Herausforderung ist weder der Bevölkerung, noch der Politik, noch den Kostenträgern, noch der Ärzteschaft im ganzen Umfang bewusst. Als gäbe es diese neue Herausforderung nicht, wird z.b. die Zukunft der Medizin wie bisher in der Anwendung immer kostspieligerer Techniken, einer immer weitergehenderen Medikalisierung und einem immer höheren Bedarf an Ressourcen für umschriebene Bereiche ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit anderer Verwendungszwecke und des abnehmenden Grenznutzens gesehen. 241

244 Besondere Einrichtungen Gesundheitsrat Südwest Ärztinnen und Ärzte demonstrieren als Gefangene des Gesundheitssystems auf dem Stuttgarter Schlossplatz Ärztetags 2006 Diese Probleme wurden der Vertreterversammlung der Landesärztekammer beim Baden-Württembergischen Ärztetag 2005 in Freiburg im Rahmen des Tätigkeitsberichtes vom Vorsitzenden des Gesundheitsrats vorgetragen. Dies veranlasste die Vertreterversammlung, den Gegenstand als Thema des Ärztetags 2006 in Karlsruhe vorzusehen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse wird der Gesundheitsrat sodann im Herbst 2006 in einem Kolloquium der Öffentlichkeit vorstellen, um in der sich daran anschließenden Vertreterversammlung zu konkreten Ergebnissen zu gelangen. 242

245 Besondere Einrichtungen Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht Dr. iur. Karl-Eberhard Nick (NW), Roland Burkart (NB), Dr. iur. Klaus Hertel (SB), Dr. iur. Eberhard Foth (SW) Ulrike Hespeler, Dr. med. Manfred Eissler Mitglieder Geschäftsführung Im Berichtsjahr stand vor allem die Kostensituation der Gutachterkommission im Mittelpunkt der Diskussionen. In einer Besprechung mit den Vorsitzenden der Gutachterkommissionen, in zwei Geschäftsführersitzungen und schließlich auch im Vorstand wurde das Thema erörtert. Die seit nunmehr 30 Jahren als freiwillige Einrichtung bei den vier Bezirksärztekammern angesiedelten Gutachterkommissionen haben sich nach eingehenden Diskussionen 243

246 Besondere Einrichtungen Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht Kostenpauschale entschlossen, von dem Haftpflichtversicherer des betroffenen Arztes, für den sie den Behandlungsfehlervorwurf überprüfen, eine Kostenpauschale zu verlangen. Dieses von den anderen Ärztekammern im Bundesgebiet bereits seit Jahren erfolgreich praktizierte Kostenerstattungsverfahren war in der Vergangenheit immer wieder aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt worden. Seit dem 1. Januar 2005 wird ein Teil der Verfahrenskosten über eine Kostenpauschale refinanziert. Die aus überwiegend redaktionellen Gründen notwendige Änderung des Statuts der Gutachterkommission wurde zum Anlass genommen, die bislang in den vier Bezirksärztekammerbereichen uneinheitliche Entschädigungspraxis umzustrukturieren. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder für ihre Vorbereitungs- und Sitzungstätigkeit erfolgt künftig ausschließlich auf der Grundlage des Reisekostenstatuts. Den Vorsitzenden wird in pauschalierter Form für jeden bearbeiteten Fall eine Kostenerstattung gewährt. Norddeutsche Schlichtungsstelle Seit dem 1. Januar 2004 erfolgt die statistische Erfassung der Ergebnisse der Gutachterkommission mittels der Erfassungsmaske der Norddeutschen Schlichtungsstelle. Die statistische Auswertung soll im Wesentlichen anhand der Statistikmodule der Norddeutschen Schlichtungsstelle durchgeführt werden. Leider hat sich gezeigt, dass diese Umstellung zu ganz erheblichen Schwierigkeiten bei der Erfassung der Daten führte. Deshalb liegen erst jetzt einige Grunddaten für das Jahr 2004 vor. Eine darüber hinausgehende Auswertung dieser Daten aus dem Jahr 2004 ist nicht sinnvoll, da es nicht gelungen ist, die Daten konsistent 244

247 Besondere Einrichtungen Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht zu erfassen. Nach einigen programmtechnischen Änderungen zeigen die ersten Auswertungen, dass für das Jahr 2005 die Daten konsistent erfasst wurden und eine aussagefähige Statistik erstellt werden kann. Im Jahr 2004 wurden bei den vier Gutachterkommissionen insgesamt 976 Anträge gestellt. Bearbeitet und abgeschlossen wurden 1057 Anträge, davon 357 Anträge ohne Sachentscheidung und 700 durch eine Sachentscheidung (vergleiche nachstehende Tabelle). Gesamtzahl der im Jahr 2004 gestellten Anträge 976 Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge aus dem Vorjahr 677 Zahl der im abgelaufenen Jahr erledigten Anträge 1057 Zahl der am Ende des Berichtsjahres noch offenen Anträge 596 Von den in 2004 erledigten Anträge wurden: 1. Vom Antragsteller zurückgenommen oder wegen Interesselosigkeit nicht weiter verfolgt Wegen Unzuständigkeit der angerufenen Stelle abschlägig 137 beschieden 3. Wegen Nichtgeltendmachung eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers abschlägig beschieden Wegen Verstreichen der Antragsfrist abschlägig beschieden 0 245

248 Besondere Einrichtungen Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht 5. Wegen Nichtbeteiligung eines öffentlich-rechtlichen Krankenhausrägers oder wegen Vorliegen eines sonstigen Amts- 1 haftungsfalles nicht beschieden 6. Wegen eines Gutachtenfalles nicht beschieden 0 7. Wegen eines anhängigen Ermittlungsverfahrens, Gerichtsverfahrens oder wegen rechtskräftiger Gerichtsentschei- 17 dung nicht entschieden 8. Wegen Widerspruch eines Beteiligten nicht zur Entscheidung gekommen Durch beratenden Hinweis erledigt Aus sonstigen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen bzw. abschlägig beschieden 0 (357) Mit einer Sachentscheidung abgeschlossene Anträge

249 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden- Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Karlsruhe Dr. med. Wilfried König Dr. med. Arndt Buschmann Dipl.-Verw.Wiss. Martin Ulmer Die Überprüfung privatärztlicher Liquidationen in Form von Stellungnahmen zur Angemessenheit gehört seit jeher zu den Aufgaben der Ärztekammern in Deutschland. Es handelt sich hierbei um einen Kernbereich der Berufsaufsicht im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung. Für die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den vier Bezirksärztekammern ergibt sich die rechtliche Grundlage aus dem Heilberufe- Kammergesetz und der als Satzung erlassenen Berufsordnung. Zuständig sind die Bezirksärztekammern. Seit 1996 besteht in Karlsruhe als Kernbereich 247

250 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden- Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Gemeinschaftseinrichtung Zentrale Anlaufstelle Anfragen Internetpräsentation Gemeinschaftseinrichtung der vier Bezirksärztekammern die Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese Gemeinschaftseinrichtung hat die Funktion einer zentralen Anlaufstelle für Ärzte, Patienten, Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen und gewährleistet eine einheitliche Auslegung der GOÄ in den vier Kammerbezirken. Im Jahr 2005 gingen bei der Gemeinsamen Gutachterstelle 638 schriftliche Anfragen ein. Im Hinblick auf die jeweiligen Antragsteller sowie die regionale Verteilung ergibt sich das in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Bild. Nicht in diese Tabelle eingearbeitet ist die seit der Internetpräsentation der Landesärztekammer zunehmende Inanspruchnahme der Gemeinsamen Gutachterstelle per . Auf diesem Wege wurden im vergangenen Jahr 246 Anfragen zu allgemeinen gebührenrechtlichen Themen beantwortet. Abschließend bearbeitet wurden im gleichen Zeitraum 621 schriftliche Vorgänge, wobei in 66 Fällen Gutachten von externen ärztlichen Sachverständigen eingeholt werden mussten. In 25 Fällen erfolgte hierfür eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen. Zusammen mit den über das Internet abgewickelten Vor- 248

251 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden- Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gängen wurden im Jahr 2005 somit insgesamt 867 Anfragen zur GOÄ beantwortet. Seit Einrichtung der Gemeinsamen Gutachterstelle zum 1. März 1996 wurden bislang insgesamt schriftliche Antragseingänge verzeichnet, was die hohe Akzeptanz dieser Einrichtung unterstreicht. Dabei zeigt die große Anzahl von Patienten- und Versicherungsanfragen, dass die ärztliche Selbstverwaltung einerseits einen wichtigen Beitrag zur Patienteninformation leistet und andererseits ihre Fachkompetenz sowie ihre Fähigkeit, konsensfähige Lösungen zu erarbeiten, auch von Kostenträgerseite anerkannt wird. Weiterhin konnte insbesondere im Kontakt mit Patienten nachdrücklich über die Probleme bei der Anwendung der in weiten Teilen veralteten Gebührenordnung für Ärzte informiert werden. Im Rahmen der telefonischen Beratung verzeichnet die Gemeinsame Gutachterstelle neben Anfragen von Patienten insbesondere eine starke Inanspruchnahme durch Kammermitglieder bzw. deren Mitarbeiter, die Informationen und gebührenrechtliche Auskünfte zur Erstellung ihrer Privatliquidationen benötigen. Hohe Akzeptanz Telefonische Beratung Personell wurde eine Umgestaltung der Gemeinsamen Gutachterstelle notwendig, da ihr ärztlicher Berater, Herr Dr. med. Wilfried König, am 4. Juni 2005 im Alter von 78 Jahren verstarb. Dr. König war Träger der Albert-Schweitzer-Medaille sowie des Bundesverdienstkreuzes und noch wenige Wochen vor seinem Tode in verschiedenen ehrenamtli- 249

252 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden- Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) chen Funktionen der ärztlichen Selbstverwaltung tätig. So war er neben seiner Mitarbeit in der Gemeinsamen Gutachterstelle auch Mitglied der Kommission Lebendspende sowie Mitglied des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden. Dr. König war bereits am Aufbau der Gemeinsamen Gutachterstelle im Jahre 1996 beteiligt und hat mit seinem Engagement und seiner langjährigen beruflichen Erfahrung wesentlich zum Erfolg dieser Gemeinschaftseinrichtung beigetragen. Als Nachfolger von Herrn Dr. König konnte Herr Dr. med. Arndt Buschmann, Facharzt für Chirurgie aus Rastatt, gewonnen werden, der bereits zuvor als Fachgutachter in Gebührenfragen für die Gemeinsame Gutachterstelle tätig war. Antragseingänge vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 Antragsteller Bezirk Ärzte Patienten Krankenversicherungen Beihilfestellen Gerichte Summe in % NW ,8 SW ,7 NB ,1 SB ,4 Summe in % 27,3 49,4 10,0 6,1 7,

253 Besondere Einrichtungen lnfoservice Gesundheit lnfoservice Gesundheit der Informationsdienst für Patienten und Ärzte in der Trägerschaft der ärztlichen Selbstverwaltung Prof. Dr. med. Stefan Wysocki, Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden Dir. Dipl.-Kfm. Norbert Bonauer Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe Dr. med. Jürgen Stoll Die Landesärztekammer Baden-Württemberg Bezirksärztekammer Nordbaden und die damalige Kassenärztliche Vereinigung Nordbaden haben 1999 in Form eines Pilotprojektes den InfoService Gesundheit der nordbadischen Ärzte mit dem Ziel eingerichtet, für den Bezirk Nordbaden einen leistungsfähigen und fachlich unabhängigen Informa- 251

254 Besondere Einrichtungen lnfoservice Gesundheit tionsdienst für Patienten und Ärzte zu schaffen. In den Tätigkeitsberichten der vergangenen Jahre finden sich jeweils Arbeitsberichte dieser Einrichtung. An die Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordbaden ist zwischenzeitlich als Rechtsnachfolgerin die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg getreten. Gemeinsame Trägerschaft Anerkannte Institution Die großen Fortschritte in der Medizin haben notwendig zu einer weitreichenden Spezialisierung in der ärztlichen Berufsausübung geführt. Mit der Einrichtung eines leistungsfähigen Informationssystems will die Ärzteschaft eine Orientierungshilfe für den Patienten aber auch für die an der Patientenversorgung beteiligten Ärztinnen und Ärzte geben. Vergleichbare Initiativen von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sind zwischenzeitlich auch in anderen Bundesländern ergriffen worden. Der in Nordbaden verfolgte Lösungsansatz einer gemeinsamen Trägerschaft von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung hatte dabei erkennbar eine gewisse Leitfunktion. Die Bereitstellung von Informationen zur Struktur der medizinischen Versorgung und über die an der Versorgung teilnehmenden Leistungsanbieter, besonders auch unter dem Aspekt der Qualitätssicherung, ist im Kern eine originäre Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung. Der seit 1999 bestehende InfoService Gesundheit hat sich zwischenzeitlich zu einer anerkannten Institution des Gesundheitswesens im Bezirk Nordbaden entwickelt. Aus der nachstehenden Tabelle lässt sich die Tendenz zu einer Konsolidierung auf hohem Niveau erkennen. 252

255 Besondere Einrichtungen lnfoservice Gesundheit Unter Rufnummer präsent Auch in der Nachfragestruktur zeigt sich zwischenzeitlich eine gewisse Konsolidierung. 253

256 Besondere Einrichtungen lnfoservice Gesundheit Über die Rufnummer ist der InfoService Gesundheit im gesamten Bezirk Nordbaden präsent. Auch im Internet ist der Dienst unter der Adresse erreichbar. 254

257 Besondere Einrichtungen Landesberufsgericht Landesberufsgericht Dr. iur. Peter Sontag Dr. iur. Kurt Breucker, Dr. med. Alexander Kayser, Dr. med. Bernd Götte, Dr. med. Lorenz Präfke Dr. iur. Dieter Vogel Im Jahr 2005 hatte das Landesberufsgericht für Ärzte einen höheren Geschäftsanteil als im Vorjahr. Auf Antrag der Betroffenen war in 16 Fällen über die Erhebung der berufsgerichtlichen Klage gemäß 24 Abs. 2 Berufsgerichtsordnung zu entscheiden. In vier Fällen wurde die Erhebung der berufsgerichtlichen Klage angeordnet, in zwölf Fällen wurde der Antrag als unzulässig oder unbegründet verworfen. Vorsitz Beisitzer Kammeranwalt Berufsgerichtliche Klage 255

258 Besondere Einrichtungen Landesberufsgericht Berufungsverfahren Urteile Ferner waren im Berichtszeitraum fünf Berufungsverfahren gegen Urteile der Bezirksberufsgerichte anhängig. In zwei Fällen wurde die Berufung als unzulässig, in drei Fällen als unbegründet verworfen. Die vom Landesberufsgericht bestätigten Urteile betrafen Verstöße wegen standeswidrigem Verhalten gegenüber Patienten; in einem Fall lag ein Verstoß gegen die Notfalldienstordnung vor. In zwei weiteren Fällen wurde die Berufung zurückgenommen. Zwei Berufungsverfahren haben sich durch Einstellung des Verfahrens erledigt. 256

259 Besondere Einrichtungen Menschenrechtsbeauftragte Menschenrechtsbeauftragte Dr. med. Gisela Dahl, Matthias J. Odenwald Auch im aktuellen Berichtszeitraum wurde die Korrespondenz mit Insassen von Justizvollzugsanstalten geführt und Unterstützung angeboten, wo erforderlich. Zum Themenbereich Gesundheit von Migranten und Asylbewerben wurden zwei Anträge an die Vertreterversammlung gestellt, die von den Delegierten unveränderten angenommen wurden. Von der Vertreterversammlung wurde dadurch der Vorstand der Landesärztekammer beauftragt, an die Landesregierung heranzutreten, dass diese für eine einheitliche und qualitätsgesicherte psychiatrische Begutachtungspraxis durch Erlass eines so genannten Kriterienkatalogs sorgen solle. Zu Korrespondenz mit JVA-Insassen Anträge an die Vertreterversammlung Kriterienkatalog 257

260 Besondere Einrichtungen Menschenrechtsbeauftragte diesem Thema wurde außerdem an den Vorbereitungen zu einer Pressekonferenz mitgewirkt. Fortbildung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Zur Qualitätssicherung der ärztlichen Begutachtungspraxis wurde ferner die Bedarfserfassung für eine Fortbildungsmaßnahme angeregt, wie sie ein bereits erarbeitetes Curriculum der Bundesärztekammer vorsieht. Die Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer hat daraufhin im baden-württembergischen Ärzteblatt diese Bedarfserfassung durchgeführt und einen erheblichen Bedarf ermitteln können. Im Mai 2006 wurde diese Fortbildung konkret vorbereitet. 258

261 Besondere Einrichtungen Konferenz der Rechtsberater Konferenz der Rechtsberater OStA Gernot Blessing, Hanna Glindmeyer, OStA i.r. Siegfried Hauer, Ulrike Hespeler, Hans Holfelder, Prof. Dr. iur. Eugen Huber-Stentrup, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Dr. iur. Regine Kiesecker, Helmut Kohn, Dr. med. Helmut Paris, Dr. iur. Hans-Jürgen Rieger, Dr. iur. Alexander Schmid, OStA Klaus Schmierer, Dr. iur. Kurt Seizinger, Gerhard Sutor, Dr. iur. Hans-Dieter Vogel Rechtsberater der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Die Rechtsberater der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern haben im Rahmen ihrer traditionellen Tagung Anfang Oktober vergangenen Jahres wieder eine Vielzahl unterschiedlicher Themen diskutiert, von denen einige wenige exemplarisch dargestellt werden sollen. Die vom Deutschen Ärztetag 2004 in Bremen gefassten Beschlüsse zur Neuregelung der ärztlichen Berufsausübung, die Anfang 2005 Berufsordnung 259

262 Besondere Einrichtungen Konferenz der Rechtsberater in die Berufsordnung der Landesärztekammer umgesetzt wurden, haben unter anderem weitergehende Möglichkeiten der beruflichen Kooperation ermöglicht, die in der Praxis zu Beteiligungsmodellen unterschiedlicher Ausprägung geführt haben. Anschaulich lässt sich dies am Beispiel der Zusammenarbeit zwischen Radiologen und Orthopäden darstellen. Während das ursprüngliche Vertragsmodell eine stille Beteiligung von orthopädischen Gesellschaftern zwecks Finanzierung der von Radiologen betriebenen Heilkunde-GmbH vorsah, gibt es vor dem Hintergrund des geänderten Berufsrechts nunmehr Überlegungen in der Richtung, dass sich Orthopäden mit Radiologen zu einer überörtlichen Teilgemeinschaftspraxis zusammenschließen. In der Rechtsberatersitzung waren sich die Kammerjuristen darin einig, dass es für die Beurteilung der berufsrechtlichen Zulässigkeit entscheidend auf die Ausgestaltung des Gesellschaftszwecks ankommt. Sollte sich dieser allein auf die Verteilung des Gewinns aus der Zuweisung von Behandlungsfällen reduzieren, liege darin ein Verstoß gegen das in 31 Berufsordnung normierte Verbot der Zuweisung gegen Entgelt. Entscheidend sei vielmehr, dass aus medizinischen Gründen eine gemeinsame Berufsausübung erfolge. In diesem Sinne ist nach Meinung der Rechtsberater eine gemeinsame Berufsausübung jedenfalls dann zu bejahen, wenn die gemeinsame Auseinandersetzung mit den erhobenen Befunden gewährleistet ist. Im Falle der gemeinsamen Berufsausübung ist zwar formal kein Ver- 260

263 Besondere Einrichtungen Konferenz der Rechtsberater stoß gegen 31 Berufsordnung festzustellen. Gleichwohl ist zu prüfen, ob eventuell ein Umgehungstatbestand vorliegt, nämlich dann, wenn im konkreten Fall die Gewinnausschüttung von der Zahl der Zuweisungen abhängig ist. Praktisch relevant ist auch die Frage, ob ein Operateur, der einem Anästhesisten Personal und OP-Räume zur Verfügung stellt, hierfür eine Kostenpauschale in Rechnung stellen kann. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Bundesgerichtshof) ist eine solche Kostenumlage generell zulässig, deren Höhe jedoch von den Umständen des Einzelfalles abhängig ist. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Gerichte beim behandelnden Arzt Unterlagen anfordern, die für die Entscheidungsfindung des Gerichts möglicherweise relevant sind. In aller Regel verlangen die Gerichte die Vorlage der Originalunterlagen, so dass der Arzt gehalten ist, auf eigene Kosten Kopien zu fertigen, um bei Bedarf eine lückenlose Dokumentation aufweisen zu können. Auch wenn der Arzt die Kopierkosten nicht in Rechnung stellen kann, empfehlen die Rechtsberater, beim Versand von Originalunterlagen aus Sicherheitsgründen Kopien zu fertigen, zumal der Arzt das Übermittlungsrisiko trägt. Eine kontroverse Diskussion hat die Frage ausgelöst, ob eine Pra- 261

264 Besondere Einrichtungen Konferenz der Rechtsberater xisgemeinschaft zwischen einem niedergelassenen Arzt und einem ermächtigten Krankenhausarzt möglich ist mit der praktischen Konsequenz, dass ein ermächtigter Chefarzt am Krankenhaus ein Praxisschild anbringen darf. Nach Meinung der Rechtsberater bestehen dagegen keine Bedenken, weil inhaltlich eine zulässige Form der Zusammenarbeit gegeben ist. Nach dem geänderten Berufsrecht dürfen Zusammenschlüsse zu Organisationsgemeinschaften jedoch angekündigt werden. Die Bonitätsprüfung bei Privatpatienten ist ein Thema, mit dem privatliquidierende Ärzte in Zeiten sinkender Zahlungsmoral zunehmend beschäftigt sind. Generell halten die Rechtsberater eine Schufa-Abfrage zur Bonitätsprüfung für möglich. Dabei sind freilich die auch bei der Einschaltung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle zu beachtenden Grundsätze zu berücksichtigen, insbesondere ist die Einwilligung des Patienten erforderlich. Sollte der Patient die Einwilligung versagen, ist der Arzt nach Meinung der Rechtsberater berechtigt, die Behandlung abzulehnen. 262

265 Anhang Vorstandsmitglieder der Kammern Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Termine Ärztestatistik Organigramm Anfahrtsskizze / Anschriften 263

266 Anhang Vorstand der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg 2003 bis 2006 Dr. med. Ulrike Wahl Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. med. Maximilian Zollner Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. med. Klaus Baier Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Dr. med. Ulrich Clever Dr. med. Michael Datz Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 264

267 Anhang Vorstand der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Dr. med. Michael Deeg Dr. med. Gerhard Schade Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden Dr. med. Wolfgang Streibl Rechnungsführer Dr. med. Josef Ungemach Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Schriftführerin Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden 265

268 Anhang Vorstandsmitglieder der Bezirksärztekammern 13. Wahlperiode Vorstandsmitglieder der Bezirksärztekammern 2003 bis 2006 Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen Dr. med. Stephan Roder, Talheim Dr. med. Joachim Koch, Pleidelsheim Dr. med. Ludwig Braun, Wertheim Dr. med. Matthias Fabian, Stuttgart Dr. med. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen Dr. med. Jörg Niederöcker, Stuttgart Dr. med. Ingrid Stenger, Backnang Bezirksärztekammer Südwürttemberg Dr. med. Michael Datz, Tübingen Dr. med. Michael Schulze, Tübingen Dr. med. Peter Cuno, Rottenburg Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Dr. med. Guenter Frey, Ulm Dr. med. Michael Häussler, Ravensburg Dr. med. Rolf Segiet, Laupheim Bezirksärztekammer Nordbaden Prof. Dr. med. Stefan Wysocki, Heidelberg PD Dr. med. Christian Benninger, Heidelberg Dr. med. Ernst Hohner, Schwetzingen Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey, Sinsheim Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Freudenstadt Dr. med. Jürgen Reitinger, Karlsruhe Dipl.-Pol. Ekkehard Ruebsam-Simon, Bammental Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer, Karlsruhe Dr. med. Wolfgang Streibl, Knittlingen Dr. med. Sybille Stüber-Baltin, Karlsruhe Dr. med. Josef Ungemach, Mannheim Dr. med. Günter Willinger, Walldorf Dr. med. Herbert Zeuner, Heidelberg Bezirksärztekammer Südbaden Dr. med. Gerhard Schade, Bad Krozingen Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden, St. Blasien Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Offenburg Dr. med. Claudia Haslacher-Steck, Konstanz Dr. med. Peter Hoppe-Seyler, Müllheim Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg Dr. med. Helga Schulenberg, Titisee-Neustadt Dr. med. Udo Schulte, Weil-Haltingen Dr. med. Ulrich Voshaar, Offenburg Dr. med. Volker Ziegler, Schramberg 266

269 Anhang MItglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 2003 bis 2006 Nordwürttemberg Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen Dr. med. Werner Baumgärtner, Stuttgart Dr. med. Ludwig Braun, Wertheim Dr. med. Gisela Dahl, Stuttgart Winfried Dotterweich, Schwäbisch Hall Dr. med. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen Dr. med. Matthias Fabian, Stuttgart Dr. med. Doris Heinmüller, Stuttgart Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach, Göppingen Dr. med. Walter Imrich, Esslingen Dr. med. Michael Jaumann, Göppingen Dr. med. Joachim Koch, Pleidelsheim Prof. Dr. med. F.-W. Kolkmann, Nürtingen Dr. med. Bernhard Konyen, Steinheim Dr. med. Robin Maitra, Hemmingen Dr. med. Heinrich Mauri, Stuttgart Dr. med. Norbert Metke, Stuttgart Dr. med. Jörg Niederöcker, Stuttgart Matthias Odenwald, Heidenheim Dr. med. Michael Oertel, Stuttgart Dr. med. Marc Reininger, Stuttgart Dr. med. Stephan Roder, Talheim Dr. med. Hans Roth, Göppingen Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart Dr. med. Udo Schuss, Stuttgart Dr. med. Ingrid Stenger, Backnang Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Weinstadt Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart Südwürttemberg Prof. Dr. med. Jürgen Aschoff, Ulm Dr. med. Peter Benk, Wangen Dr. med. Frank-Dieter Braun, Biberach Prof. Dr. med. Wolfgang Brech, Friedrichshafen Dr. med. Hans-Otto Bürger, Vogt Dr. med. Michael Datz, Tübingen Dr. med. Dr. rer. nat. Burkhard Dirks, Ulm Dr. med. Norbert Fischer, Ulm Dr. med. Guenter Frey, Ulm Dr. med. Udo Gundel, Reutlingen Dr. med. Michael Haen, Tübingen Dr. med. Michael Häussler, Ravensburg Inga Siebenschuh,Ulm. Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer, Reutlingen Dr. med. Frank Reuther, Ulm Dr. med. Michael Schulze, Tübingen Dr. med. Maximilian Zollner, Friedrichshafen 267

270 Anhang MItglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Nordbaden Priv. Doz. Dr. med. Christian Benninger, Heidelberg Dr. med. Jürgen Braun, Mannheim Johannes-Dietmar Glaser, Leimen Dr. med. Wolfgang Herz, Rastatt Dr. med. Manuela Hodapp, Karlsruhe Dr. med. Christof Hofele, Heidelberg Ingeborg Hönekopp, Mannheim Dr. med. Ernst Hohner, Schwetzingen Dr. med. Jens Kirsch, Mannheim Dr. med. Gerhard Kittel, Baden-Baden Dr. med. Detlef Lorenzen, Heidelberg Dr. med. Jürgen Reitinger, Karlsruhe Dipl.-Pol. Ekkehard Ruebsam-Simon, Bammental Dr. med. Udo Saueressig, Lobbach Dr. med. Andreas Scheffzek, Heidelberg Dr. med. Susanne Schöffel, Ladenburg Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer, Karlsruhe Dr. med. Wolfgang Streibl, Knittlingen Dr. med. Sibylle Stüber-Baltin, Karlsruhe Dr. med. Bärbel Thiel, Mannheim Dr. med. Josef Ungemach, Mannheim Dr. med. Anja von Buch, Mannheim Dr. med. Bernd Walz, Wildberg Dr. med. Jürgen Weyrich, Freudenstadt Prof. Dr. med. Stefan Wysocki, Heidelberg Dr. med. Herbert Zeuner, Heidelberg Südbaden Dr. med. Kurt Amann, Radolfzell Dr. med. Günter Baitsch, Bad Säckingen Dr. med. Birgit Clever, Freiburg Dr. med.ulrich Clever, Freiburg Dr. med.michael Deeg, Freiburg Dr. med.gerhard Dieter, Wehr Dr. med. Berthold Dietsche, Freiburg Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Offenburg Prof. Dr. med. Johannes Forster, Freiburg Dr. med. Ulrich Frank, Bad Krozingen Danja Herb, Lörrach Dr. med. Peter Hoppe-Seyler, Müllheim Dr. med. Ingolf Lenz, Lörrach Dr. med. Roland Merz, Freiburg Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg PD Dr. med. Richard Salm, Freiburg Dr. med. Gerhard Schade, Bad Krozingen Dr. med. Martin Schieber, Freiburg Dr. med. Udo Schulte, Weil-Haltingen Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden, St. Blasien Dr. med. Ulrich Voshaar, Offenburg 268

271 Anhang MItglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Universitäten Universität Freiburg, Prof. Dr. med. Ernst Moser, Freiburg Universität Heidelberg, Prof. Dr. med. Eike Martin, Heidelberg Universität Ulm, Prof. Dr. med. Gerhard K. Lang, Ulm Universität Tübingen, Prof. Dr. med. Claus D. Claussen, Tübingen 269

272 Anhang Terminkalender Auszug aus dem Terminkalender der Geschäftsstelle Der nachfolgende Auszug aus dem Terminkalender der Geschäftsstelle der Landesärztekammer Baden-Württemberg soll dem Leser einen kleinen Einblick in die Arbeit der Geschäftsstelle geben. Termine von Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung, die beispielsweise der externen Kontaktpflege oder dem Informationsaustausch mit anderen Institutionen dienten, wurden jedoch zur Wahrung der Übersichtlichkeit nicht dargestellt Sitzung des Ausschusses Öffentliches Gesundheitswesen Workshop des Ausschusses Hochschulen Sitzung der Ethikkommission Sitzung der Geschäftsführer der Bezirksärztekammern und der Landesärztekammer Sitzung des Lenkungsausschusses Präklinische Notfallrettung Erörterung statistische Verfahren Gutachterkommissionen Sitzung des Ausschusses Notfallmedizin Vorstandssitzung der Landesärztekammer in Karlsruhe Sitzung des Landesberufsgerichts Sitzung des Landesberufsgerichts Sitzung der Ethikkommission Sitzung des Ausschusses Gewalt gegen Kinder Sitzung des Arbeitskreises Suchtmedizin Sitzung des Krankenhausausschusses der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Ärztinnen 270

273 Anhang Terminkalender / / Sitzung der IVF-Kommission Sitzung der Ethikkommission Vorstandssitzung der Landesärztekammer Sitzung des Umlageausschusses Sitzung der Arbeitsgruppe Zytologische Untersuchungen Sitzung des Landesfach-Ausschusses Arzthelferinnen Sitzung des Ausschusses Umwelt Sitzung der Geschäftsführer der Bezirksärztekammern und der Landesärztekammer Sitzung des Qualitätszirkels Peitonaldialyse Klausurtagung des Vorstandes der Landesärztekammer und Vorstandssitzung der Landesärztekammer in Titisee Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Fortbildung Sitzung des Ausschusses Berufsordnung Sitzung der Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Sitzung des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung Sitzung der Ethikkommission Sitzung des Ausschusses Prävention Sitzung des Vorstands der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Qualitätssicherung 9. Baden-Württembergischer Ärztetag und 6. Vertreterversammlung der Landesärztekammer in Freiburg Klausurtagung der Ethikkommission Gedankenaustausch Ärzteschaftsvorsitzende Sitzung der Ethikkommission Sitzung des Ausschusses Notfallmedizin 271

274 Anhang Terminkalender / Sitzung der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung Zytologie Sitzung des Umlageausschusses Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer Sitzung der Ethikkommission Sitzung des Ausschusses Gewalt gegen Kinder Sitzung der Ethikkommission Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer Sitzung der Geschäftsführer der Bezirksärztekammern und der Landesärztekammer Sitzung der Ethikkommission Sitzung Nichtärztliche medizinische Fachberufe Sitzung des Ausschusses Fortbildung Sitzung des Landesberufsgerichts Sitzung des Ausschusses Suchtmedizin Treffen der Heilberufskammern Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer Sitzung der Arbeitsgruppe Ethikkommission Sitzung des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung Sitzung des Berufsbildungsausschusses Sitzung der Ethikkommission Treffen der Diabetologen Sitzung der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung Zytologie Sitzung der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung Anaesthesiologie Sitzung des Lenkungsausschusses präklinische Notfallrettung Rechtsberatertagung in Asperg Sitzung der Pflegeverbände Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer 272

275 Anhang Terminkalender Sitzung des Umlageausschusses Sitzung der Ethikkommission Sitzung des Ausschusses Notfallmedizin Sitzung der Arbeitsgruppe Statistik Gutachterkommission Sitzung des Landesfachausschusses Arzthelferinnen Sitzung des Ausschusses Gewalt gegen Kinder Sitzung der Ethikkommission Symposium Kinder, Jugendliche und Sucht Sitzung Bronchialkarzinom Sitzung des Ausschusses Prävention Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer 7. Vertreterversammlung der Landesärztekammer in Stgt. Sitzung der Geschäftsführer der Bezirksärztekammern und der Landesärztekammer (Vorber. Bespr.für Kammerwahlen 2006) Sitzung der Arbeitsgruppe Neonatologie Sitzung des Landeswahlausschusses Sitzung des Landesberufsgerichts Sitzung LAS Präklinische Notfallrettung Sitzung der Ethikkommission Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Ärztinnen Gedankenaustausch Ärzteschaftsvorsitzende Sitzung des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung Sitzung Perinatalerhebung Sitzung der Ethikkommission 273

276 Anhang Terminkalender Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung des Ausschusses Qualitätssicherung Sitzung des Ausschusses Notfallmedizin Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Fortbildung der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Berufsordnung der Landesärztekammer Sitzung der Kommission Zwischenprüfung der Arzthelferinnen Sitzung des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung des Landeswahlausschusses Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung des Ausschusses Gewalt gegen Kinder Sitzung der Arbeitsgruppe Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer Sitzung der Kommission zur angemessenen Vergütung Sitzung der Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Sitzung des Arbeitskreises Reproduktionsmedizin Pressekonferenz Transplantationsbeauftragte Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Umweltmedizin 274

277 Anhang Ärztestatistik Baden-Württemberg Ärztestatistik Baden-Württemberg Ärzte und Ärztinnen übten zum 31. Dezember 2005 landesweit ihren Beruf aus: Wie die Statistik der Bundesärztekammer belegt, waren in der ambulanten Versorgung zum Jahresende 2005 in Baden- Württemberg Ärztinnen und Ärzte tätig. Im stationären Bereich arbeiteten Ärztinnen und Ärzte, in Körperschaften und Behörden waren und in sonstigen Bereichen beschäftigt. Wie die Zahlen weiter belegen, werden die berufstätigen Ärzte immer älter und der Nachwuchs macht sich rar: Lag der Anteil der über 50- jährigen an den berufstätigen Ärzten bundesweit 1991 noch bei 26,1 Prozent, ist er im Jahr 2005 auf 37,1 Prozent angewachsen. Demgegenüber sank der Anteil der unter 35-jährigen Ärztinnen und Ärzte von 25,2 Prozent im Jahr 1991 auf 15,5 Prozent im Jahr

278 Anhang Ärztestatistik Baden-Württemberg Berufstätige Ärzte in Baden-Württemberg seit 1996 (jeweils 31. Dezember) Anzahl der berufstätigen Ärzte/ Ärztinnen in den vier Bezirksärztekammern Stand: Quelle: BÄK BezÄK Nordbaden: BezÄK Nordbaden: BezÄK Südbaden: BezÄK Südbaden: 8688 BezÄK Nordwürttemberg: BezÄK Nordwürttemberg: BezÄK Südwürttemberg:

279 Anhang Ärztestatistik Baden-Württemberg Im Internetangebot der Landesärztekammer unter sind in der Rubrik Themen weitere aktuelle Ärztestatistiken zu finden. 277

280 Anhang Organigramm der Landesärztekammer Organigramm der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Stand: Januar 2006) Vorstand Präsidentin: Fr. Dr. Wahl Vizepräsident: Hr. Dr. Zollner Sekretariat: Fr. Sensen Ärztliche Pressestelle Hr. Dr. Erens Sekretariat: Fr. Berger Sachbearbeitung: Fr. Braun Geschäftsführung Hauptgeschäftsführer: Hr. Dr. Seizinger Sekretariat: Fr. Kaps Jur. Geschäftsführerin: Fr. Hespeler Sekretariat: Fr. Christoph Ärztl. Geschäftsführer: Hr. Dr. Hauser Sekretariat: Fr. Seegis EDV Hr. Dr. Hauser Systemadministrator: Hr. Emadi Systemprogrammierer: Hr. Naschold Systemtechniker: Hr. Eberspächer Verwaltung und Finanzen Hr. Ziegler Finanzbuchhaltung: Hr. Waibel Fr. Janzer Fr. Wiese Personalbuchhaltg.: Hr. Jung Doku. / Orga.: Fr. Heinrich Zentrale Dienste: Fr. Benger Hr. Benger Fr. Burböck Fortbild. und QS Hr. Felsenstein Fr. Dr. Lüdtke Sekretariat/ Sachbearbtg. Fobi: Fr. Mangold Sachbearbtg. Zert. Fortbildung Fr. Batisweiler Fr. Janke Fr. Niklas Fr. Schüfer Fr. Schweizer Frau Werz Sachbearbtg. QS: Fr. Belowitzer Hr. Pullwitt WB/Arzthelf./BO/ GuKo/Berufsger. Fr. Hespeler Sachbearbtg. WB: Fr. Meyer Sekretariat: Fr. Scheinoch Sachbearbeitung Arzthelferinnenw. Fr. Langer Sachbearbtg. BO/ GuKo/Berufsg. Fr. Wolf Ethikkommission Fr. Dr. Knupfer Sekretariat/ Sachbearbeitung Fr. Gola Fr. Hager Ärztl. Stelle RöV Hr. PD Dr. Hawighorst Programmierer: Hr. Wiedmann MRTA: Fr. Bittdorf Fr. Lucyga Sachbearbeitung: Fr. Esposito Fr. Fehrs Fr. Mohr 278

281 Anhang Anfahrtsskizze Wegeskizze zur Landesär ztekammer Baden- Wür ttemberg, Stuttgar t J a h n s t r a ß e S t u t t g a r t - Te l e f o n Te l e f a x A n f a h r t m i t P K W Vo n H e i l b r o n n / N ü r n b e r g Ausfahr t Korntal / S-Zentrum B 10 R i c h t u n g S - Z e n t r u m A b H B F / B 27 R i c h t u n g D e g e r l o c h, F e r n s e h t u r m ( Re u t l i n g e n, T ü b i n g e n ) Neue We i n s t e i g e links Karl-Pfaf f - Straße links Jahnstraße Vo n K a r l s r u h e / M ü n c h e n Ausfahr t S - D e g e r l o c h / S - Z e n t r u m B 27 b i s D e g e r l o c h / A l b p l a t z Richtung Fernsehturm rechts Jahnstraße Von Heilbronn / Nürnberg B 10 S-Zentrum B 27 HBF Neue Weinst e K a r l - P f a f f - S t r a ß e H U5/6 S-Degerloch i g e J a hnstraße Geb 40 Sitzungsraum Geb 38a Großer Sitzungssaal Kleiner Sitzungssaal Pressestelle K ö n i g s t r ä ß l e Fernsehturm A n r e i s e m i t ö f f e n t l i c h e n Ve r ke h r s m i t t e l n : Stuttgarter Kreuz Karlsruhe A8 A81 Singen Reutlingen Tübingen B27 Ausfahr t S-Degerloch A8 Flughafen München a b H a u p t b a h n h o f ( H B F ) U5 Richtung Leinfelden und U 6 R i c h t u n g M ö h r i n g e n Haltestelle Degerloch dann zu Fuß (5 min) R i c h t u n g F e r n s e h t u r m a b F l u g h a f e n S 2 / S 3 R i c h t u n g Wa i b l i n g e n bis HBF dann s. o b e n o d e r m i t U m s t e i g e n i n Va i h i n g e n (Zeiter s p a r n i s c a. 15 m i n ) U3 bis BF Möhringen - umsteigen U5 Richtung Freiberg oder U 6 R i c h t u n g G e r l i n g e n b i s Haltestelle Degeloch dann zu Fuß (5 min) R i c h t u n g F e r n s e h t u r m 279

282 Anhang Anschriften Anschriften Landesärztekammer Baden-Württemberg Jahnstraße Stuttgart Tel.: 0711 / Fax: 0711 / info@laek-bw.de Bezirksärztekammer Nordbaden Keßlerstraße Karlsruhe Tel.: 0721 / Fax: 0721 / baek-nordbaden@baek-nb.de Bezirksärztekammer Südbaden Sundgauallee Freiburg Tel.: 0761 / Fax: 0761 / baek-suedbaden@baek-sb.de Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße Stuttgart Tel.: 0711 / Fax: 0711 / info@baek-nw.de Bezirksärztekammer Südwürttemberg Haldenhaustraße Reutlingen Tel.: / Fax: / zentrale@baek-sw.de 280

283

284 .

Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung des Statuts des Gesundheitsrats Südwest vom 21. Januar 2004

Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung des Statuts des Gesundheitsrats Südwest vom 21. Januar 2004 Landesärztekammer Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 76 98 90 Fax 7 69 89 50 Weitere Infos unter www.aerztekammer-bw.de Satzung der Landesärztekammer zur Änderung

Mehr

Wo steht die gematik heute?

Wo steht die gematik heute? Wo steht die gematik heute? Prof. Dr. Arno Elmer Hauptgeschäftsführer gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh Friedrichstraße 136 10117 Berlin Das deutsche Gesundheitssystem

Mehr

Neubekanntmachung des Statuts einer Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄBW 2017, S.598)

Neubekanntmachung des Statuts einer Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄBW 2017, S.598) Neubekanntmachung des Statuts einer Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄBW 2017, S.598) Aufgrund von 2 der Satzung zur Änderung des Statuts einer Ethikkommission bei der Landesärztekammer

Mehr

Freiburg im Breisgau Mai 2017

Freiburg im Breisgau Mai 2017 Freiburg im Breisgau 23. 26. Mai 2017 Der Ärztetag fordert eine Digitalisierungsstrategie, die unter anderem ethische und datenschutzrechtliche Grundlagen umfasst, die Rolle digitaler Methoden in der Versorgung

Mehr

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen: TOP 7 Antrag 1 Bericht an die Vertreterversammlung der KBV Positionspapier Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an eine zukunftssichere Gesundheitspolitik Vorstand KBV Die Vertreterversammlung

Mehr

Die Tests der elektronischen Gesundheitskarte

Die Tests der elektronischen Gesundheitskarte Die Tests der elektronischen Gesundheitskarte Herausforderung und Chance für die Region Bochum-Essen 13. September 2006 Dipl. Inform. Jürgen Sembritzki, ZTG GmbH, Krefeld Testregionen für die Einführung

Mehr

Beschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 10./11. November 2017, Frankfurt

Beschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 10./11. November 2017, Frankfurt Antragsteller: Haushaltsauswirkungen: Vorstand der Bundeszahnärztekammer keine 1 2 3 4 Wortlaut: 20.09.2017, 18:00 Uhr Die Bundesversammlung möge beschließen: Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer

Mehr

Rahmenvereinbarung. zwischen

Rahmenvereinbarung. zwischen Rahmenvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) - im Folgenden ARGE NÄV genannt - vertreten durch

Mehr

In Kraft getreten am 1. Januar Beschlossen in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz am 21.

In Kraft getreten am 1. Januar Beschlossen in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz am 21. Richtlinie zur Genehmigung der Tätigkeit als Assistent in der vertragsärztlichen Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (Assistenten-Richtlinie) Gemäß 2 Absatz 14, 3 Absatz 1, 5 Absatz

Mehr

Entscheidungserhebliche Gründe

Entscheidungserhebliche Gründe Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Dr. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)

Dr. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Grußwort 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Am Puls der Telemedizin Bayerische TelemedAllianz Innovative Telemedizin für eine vernetzte Gesundheitsversorgung Dr. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer

Mehr

STAATSEXAMEN BESTANDEN UND NUN? WILLKOMMEN IM CLUB!

STAATSEXAMEN BESTANDEN UND NUN? WILLKOMMEN IM CLUB! STAATSEXAMEN BESTANDEN UND NUN? WILLKOMMEN IM CLUB! www.aekn.de 1 APPROBATION Um als Ärztin/Arzt in Deutschland tätig werden zu können, muss man in Besitz einer Approbation sein. Absolventen der niedersächsischen

Mehr

ehealth 2005 Telematik im Gesundheitswesen

ehealth 2005 Telematik im Gesundheitswesen ehealth 2005 Telematik im Gesundheitswesen Ländertisch zu Modellregionen am 20.04.2005 Gesundheitstelematik im Freistaat Sachsen Regina Rösler Sächsisches Staatsministerium für Soziales Rückblick auf ehealth

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische

Mehr

Begrüßung der Absolventen der Fakultät für Medizin an der TU München

Begrüßung der Absolventen der Fakultät für Medizin an der TU München Begrüßung der Absolventen der Fakultät für Medizin an der TU München Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer am 27. Juli 2012 in München Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Frau

Mehr

Die Ärztekammer Nordrhein

Die Ärztekammer Nordrhein Bernd Zimmer Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein Facharzt für Allgemeinmedizin, Wuppertal Einführungsveranstaltung für PJler 29.August 2012, Universitätsklinikum Bonn (ÄkNo) Berufliche Interessenvertretung

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung über das Verfahren zur Akkreditierung und Supervision einer QEP-Zertifizierungsstelle im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens von Praxen nach dem QEP -Verfahren zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unter besonderer Berücksichtigung der Kostenfrage

Deutscher Bundestag. Sachstand. Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unter besonderer Berücksichtigung der Kostenfrage Deutscher Bundestag Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unter besonderer Berücksichtigung der Kostenfrage Deutscher Bundestag Seite 2 Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unter

Mehr

2.08 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (hkk)

2.08 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (hkk) Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der Handelskrankenkasse Bremen (hkk) und der der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell)

Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell) 08.02.2018 Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell) Am 07.02.2018 fand im St. Marien-Krankenhaus Ratingen ein Austausch zwischen den Delegierten

Mehr

Gesundheits-Region Heilbronn - eine Testregion

Gesundheits-Region Heilbronn - eine Testregion Powered by Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustriebw.de/de/fachbeitrag/pm/gesundheits-region-heilbronneine-testregion/ Gesundheits-Region Heilbronn - eine Testregion Die Region Heilbronn hat schon

Mehr

Presseseminar gematik Gesundheitskarte

Presseseminar gematik Gesundheitskarte 1 gematik: Technisches Zentrum für Konzeption und Zulassung der Gesundheitskarte, der Telematikinfrastruktur und der Anwendungen Peter Bonerz Geschäftsführer gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen

Mehr

Stationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen

Stationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen Stationsäquivalente Behandlung Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen - PsychVVG Änderung 39 Krankenhausbehandlung : Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär,

Mehr

egesundheit.nrw Entwicklungsstand der Telematik-Infrastruktur in der Modellregion Bochum-Essen

egesundheit.nrw Entwicklungsstand der Telematik-Infrastruktur in der Modellregion Bochum-Essen egesundheit.nrw Entwicklungsstand der Telematik-Infrastruktur in der Modellregion Bochum-Essen Technologiezentrum Ruhr, Campus der Ruhr-Uni, Bochum ZTG GmbH, Campus Fichtenhain, Krefeld Sabine Sill Zentrum

Mehr

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Wie stehen Sie zur ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Start der Umfrage: 26. Februar 2014 Ende der Befragung: 20. März 2014 Zielgruppe: Niedergelassene und

Mehr

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

Die elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte Die elektronische Gesundheitskarte Prof. Dr. Antje Düsterhöft Hochschule Wismar, Bereich Elektrotechnik und Informatik Lehrstuhl Multimediasysteme/ Datenbanken & MIS Medical Information Systems Wismar

Mehr

PJ-Infoveranstaltung Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

PJ-Infoveranstaltung Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg PJ-Infoveranstaltung Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 11. Juni 2012 Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Gliederung Teil I Die Bayerische Landesärztekammer

Mehr

Fragebogen Gutachtenverfahren

Fragebogen Gutachtenverfahren LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN en für Fragen ärztlicher Haftpflicht der Landesärztekammer Baden-Württemberg Fragebogen Gutachtenverfahren Aktenzeichen: Hinweis: Auch wenn

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017

Mehr

Begrüßung neuer Kammermitglieder

Begrüßung neuer Kammermitglieder 27. März 2010 Haus der Ärzteschaft Düsseldorf Begrüßung neuer Kammermitglieder Begrüßung neuer Kammermitglieder der Ärztekammer Nordrhein Düsseldorf, 27. März 2010 1 Entstehung der Ärztekammern frühe Anfänge:

Mehr

Elektronischer Arztausweis Fragen und Antworten rund um den elektronischen Arztausweis

Elektronischer Arztausweis Fragen und Antworten rund um den elektronischen Arztausweis Elektronischer Der elektronische Was ist der elektronische? Der elektronische enthält einen Chip, auf dem bestimmte Merkmale hinterlegt sind: Sie können sich damit gegenüber IT-Systemen als Person und

Mehr

Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer

Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer Prüferbewertung und Eignung von Prüfstellen Worauf achtet die Ethikkommission? Prof. Dr. Joerg Hasford Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer Die nachfolgenden Ausführungen

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/6045 20.08.2018 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Mit dem zum

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund

Mehr

Das ehealth-gesetz. Rechtsanwältin Carolin Böhmig, Bundespsychotherapeutenkammer. 12. Juni 2015

Das ehealth-gesetz. Rechtsanwältin Carolin Böhmig, Bundespsychotherapeutenkammer. 12. Juni 2015 Das ehealth-gesetz Rechtsanwältin Carolin Böhmig, Bundespsychotherapeutenkammer 12. Juni 2015 Überblick zur Einordnung Telematikinfrastruktur Gesellschaft für Telematik Gematik Elektronische Gesundheitskarte

Mehr

(Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung) Präambel

(Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung) Präambel Gesellschaftsvertrag zwischen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Errichtung einer Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin als

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Statut der Ethikkommission der Universität Mannheim. vom 02. März 2011

Statut der Ethikkommission der Universität Mannheim. vom 02. März 2011 Statut der Ethikkommission der Universität Mannheim vom 02. März 2011 1. Änderung vom 21. Juni 2011 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 15/2011 vom 30. Juni 2011, S. 77.) Bei der vorliegenden Version handelt

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (1) Die Rehabilitationsträger

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017

Mehr

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer

Mehr

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 45. Sitzung am 26. Januar 2016

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 45. Sitzung am 26. Januar 2016 BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 45. Sitzung am 26. Januar 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2016 1. Anpassung

Mehr

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Vereinbarung

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2045 4. Wahlperiode 06.02.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ilka Lochner-Borst, Fraktion der CDU Mammographie-Screening als Brustkrebsvorsorge und ANTWORT

Mehr

Rahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über

Rahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich - 2 - Die Regierung

Mehr

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5 Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Inhalt 1. Allgemeine Fragestellungen... 2 1.1. Warum wurden Kontrastmittel ausgeschrieben?...

Mehr

An die Fax: 0231 /

An die Fax: 0231 / An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund

Mehr

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung zum Vertrag als Anlage zum Gesamtvertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Thüringen vom 26.04.2016 zwischen der KV Thüringen

Mehr

Grundsätze zur Beschäftigung von Assistenten und Vertretern

Grundsätze zur Beschäftigung von Assistenten und Vertretern Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts Grundsätze zur Beschäftigung von Assistenten und Vertretern (Entscheidungen des Vorstandes vom 21.10.2008 und 29.10.2008) gültig

Mehr

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung

Mehr

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Merkblatt zum Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 1. Teilnahme an der ambulanten

Mehr

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer

Mehr

Richtlinie zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Richtlinie zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Richtlinie zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ]

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ] Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe vom [24.1.2012] Präambel Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1.12.2011 die Verwaltung beauftragt,

Mehr

Neujahrsempfang des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) 2012

Neujahrsempfang des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) 2012 Begrüßung Neujahrsempfang des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) 2012 Dr. med. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 8. Februar 2012 in München

Mehr

Translationale Zentren

Translationale Zentren Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,

Mehr

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom Anlage 1 zum RS 098/2010 vom 24.03.2010 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Mehr

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

Mehr

In Rheinland-Pfalz nimmt 2016 die Pflegekammer ihre Arbeit auf?

In Rheinland-Pfalz nimmt 2016 die Pflegekammer ihre Arbeit auf? In Rheinland-Pfalz nimmt 2016 die Pflegekammer ihre Arbeit auf? Landespflegekonferenz 2014 Landespflegerat Sachsen-Anhalt Sandra Postel Marienhaus Stiftung Geschäftsstelle der Gründungskonferenz zur Errichtung

Mehr

Suizid und Suizidbeihilfe Sitzung des Deutschen Ethikrats

Suizid und Suizidbeihilfe Sitzung des Deutschen Ethikrats Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Suizid und Suizidbeihilfe Sitzung des Deutschen Ethikrats Berlin, 27. September 2012 Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer

Mehr

Entscheidungserhebliche Gründe

Entscheidungserhebliche Gründe Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 339. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes

Mehr

Testregion Heilbronn Erfolgreich angewandt im Heilbronner Land?

Testregion Heilbronn Erfolgreich angewandt im Heilbronner Land? ehealth Conference 2007 from strategies to applications Testregion Heilbronn Erfolgreich angewandt im Heilbronner Land? Armin Pütz, Projektleiter der Arbeitsgemeinschaft zur in Baden- Württemberg (ARGE

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten

Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten Dr. med. Christoph von Ascheraden Mitglied des Vorstandes der Vorsitzender des Ausschusses Sucht und Drogen Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten - Interventionsprogramme der Ärztekammern- Symposium

Mehr

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131) Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 426/13 AZ 100 We/mu. Mainz, den 25.11.2013 Neue

Mehr

des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015

des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015 Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 5a SGB V BESCHLUSS des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015 zur Anpassung des

Mehr

W i d e r s p r u c h. gegen den Honorarbescheid für das Quartal vom eingelegt.

W i d e r s p r u c h. gegen den Honorarbescheid für das Quartal vom eingelegt. Praxisstempel Kassenärztliche Vereinigung Bezirksdirektion, Widerspruch gegen den Honorarbescheid Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit wird hiermit W i d e r s p r u c h gegen

Mehr

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med. » Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB

Mehr

Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes. -Was hat sich geändert?-

Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes. -Was hat sich geändert?- 19. VKD/VDGH Führungskräfteseminar Zukunft der Patientenversorgung- Gesetzliche Herausforderungen und Best Practice in den Krankenhäusern Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes -Was hat sich geändert?-

Mehr

Wahl der Kommission. a) B5-0065, 0066, 0068 und 0075/1999. Entschließung zur Prodi-Kommission. Das Europäische Parlament,

Wahl der Kommission. a) B5-0065, 0066, 0068 und 0075/1999. Entschließung zur Prodi-Kommission. Das Europäische Parlament, Wahl der Kommission a) B5-0065, 0066, 0068 und 0075/1999 Entschließung zur Prodi-Kommission Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 1999 1, in der es die Benennung von

Mehr

VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG für das Medienzentrum der Universität Dortmund (MZ)

VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG für das Medienzentrum der Universität Dortmund (MZ) VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG für das Medienzentrum der Universität Dortmund (MZ) Aufgrund der 2 Abs.4 und 32 Abs.2 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz-UG)

Mehr

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf

Mehr

Der elektronische Arztausweis

Der elektronische Arztausweis Der elektronische Arztausweis Stand und Perspektive der Herausgabe von earztausweisen Dirk Schladweiler; Projektbüro elektronischer Arztausweis der Bundesärztekammer; Cebit 2010 Folie Nr. 1 Gliederung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4567 18. Wahlperiode 06. September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Mehr

Dr. Stefan Bales Bundesministerium für Gesundheit

Dr. Stefan Bales Bundesministerium für Gesundheit Stand der Telematik-Infrastruktur nach dem E-Health-Gesetz Dr. Stefan Bales Bundesministerium für Gesundheit Foto gematik Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft Smartphones und das Internet

Mehr

In Kraft getreten am 1. Januar 2016.

In Kraft getreten am 1. Januar 2016. Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten

Mehr

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Der Minister Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des

Mehr

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24)

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24) Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24) Auf Grund von 9 und 31 Abs. 2 Nr. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI

Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI Das Konzept zur Evaluation des Gesamtinstituts (1) und der Arbeitseinheiten (2) des DJI basiert in seinen Grundsätzen

Mehr

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16 LVR~ I Qualität für Menschen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland per E-Mail an anhoerung@landtag.nrw.de Köln, 10. August 2015 Die Präsidentin des Landtags Nordrhein Westfalen Platz des Landtags

Mehr

Statut der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Statut der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Aufgrund von 9 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBI. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. BW v. 10.01.2014, S. 44)

Mehr

Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis

Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis Prof. Dr. H.D. Tröger Vorsitzender der Ethikkommission Carl-Neuberg-Str. 1 30625 Hannover Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/deklhelsinki2013.pdf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs für das Land Nordrhein-Westfalen

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs für das Land Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs für das Land Nordrhein-Westfalen (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen LAG NRW) A Problem

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

FA für: Praxisanschrift:

FA für: Praxisanschrift: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Fachbereich Qualitätssicherung Postfach 60 08 61 14408 Potsdam Körperschaft des öffentlichen Rechts Unternehmensbereich Qualitätssicherung / Sicherstellung Antrag

Mehr

Telematik-Infrastruktur Anspruch, Wirklichkeit und Umsetzung in Hessen

Telematik-Infrastruktur Anspruch, Wirklichkeit und Umsetzung in Hessen Vortrag im Rahmen des 1. ehealth-kongresses Vernetzte Gesundheit in Rhein-Main und Hessen Wer steht vor Ihnen? - Jahrgang 1964 Leiter der Stabsstelle IT und Organisation der Landesärztekammer Hessen Dozent

Mehr

In Kraft getreten am 1. Januar 2016.

In Kraft getreten am 1. Januar 2016. Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten

Mehr

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,

Mehr

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Ambulante Leistungen durch Krankenhaus

Mehr

Sehr geehrter Herr Bertram, Mit freundlichen Grüßen. Kersten Steinke

Sehr geehrter Herr Bertram, Mit freundlichen Grüßen. Kersten Steinke Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Die Vorsitzende Herrn Heinrich Bertram Winterfeldtstr. 24 10781 Berlin Berlin, 6. Juni 2016 Bezug: Ihre Eingabe vom 27. Oktober 2014; Pet 2-18-15-8271- 013372 Anlagen:

Mehr