Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

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1 1 Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Wer im Privathaushalt professionelle Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten auf Rechnung ausführen lässt, darf 20 Prozent der Ausgaben von seiner Steuerschuld abziehen. Durch günstige Gerichtsurteile bekommen Sie die Steuerermäßigungen neuerdings für Arbeiten, die früher vom Abzug ausgeschlossen waren. Die Gesamtersparnis beträgt bis zu Euro pro Jahr! Wir erläutern, für welche Ausgaben der Steuernachlass gilt und wie sie in der WISO steuer:software eingetragen werden. Privatleute bekommen für Handwerkerarbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Löhne für Haushaltshilfen einen attraktiven Steuerbonus. Die in 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen stehen zwar regelmäßig in der Kritik. Doch aufgrund günstiger Finanzgerichtsurteile ist die Reichweite der Steuernachlässe sogar nach und nach erweitert worden: Demnach gehören nun auch selbst genutzte Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen zum Haushalt des Steuerzahlers. Ihr Haushalt endet nicht an den Grundstücksgrenzen: Die Finanzämter müssen auch Dienstleistungen anerkennen, die auf angrenzenden öffentlichen Flächen erbracht werden (z. B. Kosten für den Winterdienst oder Anschluss an und Wartung von Versorgungsnetzen (Wasser, Strom, Gas, Internet, Kabelfernsehen)). Für Prüfarbeiten und Kontrollmaßnahmen bei Leitungen, Blitzschutzanlagen oder Fahrstühlen können die Steuerermäßigungen ebenfalls in Anspruch genommen werden. Die Kosten eines Hausnotrufs für ältere oder behinderte Menschen können ebenfalls geltend gemacht werden, obwohl sich die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts befindet und die Leistung selbst nicht im Haushalt erbracht wird: Entscheidend ist, dass der Leistungserfolg letztlich im Haushalt eintritt. Lektüretipp Ausführliche Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung von Handwerkerarbeiten, haushaltsnahen Dienstleistungen und Haushaltshilfen bietet das aktuelle steuer:magazin unter der Überschrift Trautes Heim spart Steuern ein auf den Seiten 98 bis 101. Weitere Informationen zum Stichwort haushaltsnahe Dienstleistungen finden Sie in der WISO-Hilfe, die Sie im Menüband Einkommensteuer 2018 per Mausklick auf die Schaltfläche Hilfe (oder mit der Funktionstaste F1 ) aufrufen.

2 2 Echte Steuerersparnis! Was viele Steuerzahler nicht wissen: Die Steuerermäßigungen führen zu einer echten Steuerersparnis. Anders als bei Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben verringern die Ausgaben für Haushaltshilfen und Handwerker nicht bloß das zu versteuernde Einkommen. Der persönliche Entlastungsbetrag wird vielmehr in voller Höhe von der Einkommensteuerlast abgezogen! Für das Jahr 2018 gelten folgende Steuernachlässe: 20 Prozent aller Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen bis zu einer Obergrenze von insgesamt Euro. Maximale Steuerermäßigung pro Jahr: Euro. 20 Prozent der Handwerker-Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis zu einer Obergrenze von insgesamt Euro. Maximale Steuerermäßigung pro Jahr: Euro. 20 Prozent der Ausgaben für geringfügige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (450-Euro-Jobs) bis zu einer Jahresgrenze von Euro. Maximale Steuerermäßigung pro Jahr: 510 Euro. Unterm Strich winkt also eine jährliche Entlastung von bis zu Euro. Voraussetzung für den Steuerabzug sind Nachweise über die bargeldlose Bezahlung: Quittungen über Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Bitte beachten Sie: Das Finanzamt berücksichtigt nur die Arbeitskosten an. Dazu gehören neben den Arbeitslöhnen und Fahrtkosten auch Maschinenmieten nicht jedoch reine Materialkosten. Wenn Sie also Ihr Wohnzimmer renovieren lassen, können Sie die Arbeitslöhne der Handwerker und deren Anfahrtpauschale sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer geltend machen. Nicht absetzbar sind hingegen die Kosten für Tapeten, Farbe oder den neuen Teppichboden. Am besten weisen Sie Ihre Dienstleister deshalb darauf hin, dass sie die Materialkosten nicht durch unverhältnismäßig hohe Kalkulationsaufschläge zulasten des Lohnanteils aufblähen.

3 3 Handwerk oder Dienstleistung? Die Eingabedialoge für Handwerkerleistungen, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt sowie Pflege- und Betreuungsleistungen finden Sie im Arbeitsbereich 2 - Daten erfassen Allgemeine Ausgaben : Die Unterscheidung zwischen Handwerkerleistungen sowie Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ist alles andere als trennscharf. Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Tätigkeiten, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern und ebenso gut vom Steuerpflichtigen selbst erledigt werden könnten. Dazu gehören zum Beispiel: Reinigungsarbeiten aller Art, Gartenpflege, einfache (Schönheits-)Reparaturen, Umzugsdienste oder auch die Pflege von Angehörigen.

4 4 Mit den Feinheiten brauchen Sie sich aber nicht lange aufzuhalten: Das Programm stellt Ihnen in den einzelnen Eingabedialogen fertige Auswahllisten zur Verfügung, aus der Sie die passende Leistung per Mausklick übernehmen können. Hier die drei Vorschlagslisten für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und geringfügige Beschäftigungen auf einen Blick:

5 5 Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt Bei den Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt tragen Ehepartner zunächst ein, wer von beiden die Kosten gezahlt hat. Alle Steuerpflichtigen geben an, um welche Art der Aufwendung es sich gehandelt hat. Hier wird unterschieden, ob die Arbeiten von professionellen Dienstleistern ( Haushaltsnahe Dienstleistung ), geringfügig Beschäftigten ( 450-Euro-Jobber ) oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erledigt worden sind: Anschließend öffnen Sie per Mausklick auf das Listensymbol neben der Zeile Art der Tätigkeit die passende Vorschlagsliste und wählen den passenden Eintrag aus (z. B. Reinigung der Fenster ). Falls Sie die Tätigkeit in der Auswahlliste einmal nicht wiederfinden, können Sie diese auch von Hand eingeben (z. B. Keller-Entrümpelung ). Anschließend tragen Sie in der Zeile Höhe der in 2018 gezahlten Aufwendungen (nach Abzug von Erstattungen) den Gesamtbetrag der Ausgaben für diese Tätigkeit ein:

6 6 Setzt sich eine Ausgabe aus vielen Einzelzahlungen zusammen (z. B. an den Reinigungsdienst, der mehrmals im Jahr die Fenster geputzt hat), klicken Sie auf das Stiftsymbol neben dem Eingabefeld Höhe der in 2018 gezahlten Aufwendungen (nach Abzug von Erstattungen). Daraufhin öffnet sich eine Tabelle, in der die Detaillierte Eingabe von Einzelwerten möglich ist. Bevor Sie die Ausgaben für eine bestimmte Tätigkeit eintragen, ziehen Sie eventuelle Erstattungen ab (z. B. von einer Kranken- oder Pflegekasse). In der Tabelle können Erstattungen nicht mehr separat erfasst werden. Praxistipp Sobald Sie die Eingabe eines Betrages mit Enter / Return abschließen, legt das Programm automatisch eine neue Zeile an. Mit OK beenden Sie Ihre Eintragungen.

7 7 Handwerkerleistungen Wenn Sie im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen im Abschnitt Allgemeine Ausgaben auf Handwerkerleistungen klicken, landen Sie sofort in einem tabellarischen Eingabedialog. Dort tragen Sie die einzelnen Ausgaben Zeile für Zeile ein. Bitte beachten Sie: Die Spalte Wer hat gezahlt? ist letztlich zwar nur für Ehepaare von Bedeutung, die die Einzelveranlagung für Ehegatten wählen. Wer standardmäßig zusammen veranlagt wird, sollte die Angabe trotzdem machen. Das Programm kann unter anderem dadurch ermitteln, ob die Einzelveranlagung günstiger ist. Um die einzelnen Handwerkerleistungen einzugeben, klicken Sie auf den Abwärtspfeil in der Spalte Bezeichnung und dann auf die passende Leistung der folgenden Auswahlliste: Anschließend tragen Sie den Euro-Betrag ein und setzen Ihre Eingabe in der folgenden Zeile mit der nächsten Handwerkerrechnung fort.

8 8 Bitte beachten Sie: Als Privatperson geben Sie grundsätzlich den Bruttobetrag Ihrer Handwerkerleistungen ein (= inklusive Mehrwertsteuer). Leider versäumen es manche Handwerker und andere Dienstleister noch immer, auf ihren Rechnungen die Lohn- und Materialkostenanteile sauber voneinander zu trennen und in beiden Bereichen Brutto-Endbeträge auszuweisen. Daher stellt Ihnen das Programm bei den Handwerkerleistungen und den haushaltsnahen Dienstleistungen die Netto -Option zur Verfügung. Auf diese Weise können Sie den Nettobetrag der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten aus Ihren Rechnungen eintragen. Das Programm rechnet dann automatisch den Mehrwertsteueranteil hinzu. Das erspart Ihnen die sonst erforderlichen Nebenrechnungen:

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