Viel unterwegs? Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren beruflichen Mobilitätskosten!

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1 1 Viel unterwegs? Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren beruflichen Mobilitätskosten! Ob sie wollen oder nicht: Arbeitnehmer sind viel unterwegs. Immerhin: Zumindest einen Teil Ihrer beruflich bedingten Mobilitätsausgaben erkennt das Finanzamt an Werbungskosten an. Angefangen bei der Pendlerpauschale über die Kosten von Dienstreisen bis hin zum jobbedingten Umzug: Wir zeigen, welche Aufwendungen Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Mobilität ist Trumpf im Berufsleben: Das ist nicht nur anstrengend, sondern auch teuer. Die gute Nachricht: Die Kosten für den Weg zur Arbeit erkennt das Finanzamt zur Hälfte als Werbungskosten an. Mehr noch: Die sogenannte Entfernungspauschale steht Ihnen unabhängig davon zu, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Die Pauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer bekommen Sie also auch dann, wenn Sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren! Beim Arbeitsweg zählt nicht der Hin- und Rückweg, sondern nur die einfache Strecke! Außerdem achtet der Fiskus darauf, dass Sie die kürzeste Verbindung wählen. Wenn Sie sich für eine längere Strecke entscheiden, müssen Sie glaubhaft machen, dass der Umweg verkehrsgünstiger war. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine kürzere Strecke gesperrt oder die Fahrt dort durch hohes Verkehrsaufkommen, Baustellen oder Sperrungen länger dauert. Lektüretipps: Welche Mobilitätskosten Sie ganz oder zumindest teilweise steuerlich geltend machen können, erfahren Sie im aktuellen steuer:magazin auf den Seiten 72 und 73. Zahlreiche Steuertipps zu den Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Reisen und anderen beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten, finden Sie in der WISO-Hilfe, die Sie im Menüband Einkommensteuer 2018 per Mausklick auf die Schaltfläche Hilfe (oder mit der Funktionstaste F1 ) aufrufen. Da Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte anders behandelt werden als andere beruflich bedingte Fahrtkosten, gibt es dafür einen separaten Eingabebereich: Wege zur Arbeit erfassen Arbeitnehmer erfassen ihre Ausgaben für Fahrten zum Arbeitsplatz im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre unter Ausgaben (Werbungskosten) im Abschnitt Ausgaben für aktive und zukünftige Tätigkeiten. Dort klicken Sie auf das Stiftsymbol am rechten Rand der Zeile Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) :

2 2 Im folgenden Eingabedialog zur Entfernungspauschale machen Sie zunächst die Angaben zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte: Um die (1) Besonderheiten müssen Sie sich nur dann kümmern, wenn Sie keine feste Arbeitsstätte haben oder Ihre Arbeitswege aus anderen Gründen als Reisekosten abrechnen dürfen: Diese Vergünstigung können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat. Im Zweifelsfall hilft Ihnen ein komfortabler Assistent bei der Einschätzung, ob Sie die Entfernungspauschale ansetzen oder Reisekosten abrechnen dürfen. In Abschnitt (2) Anschrift der ersten Tätigkeitsstätte tragen Sie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort Ihres Arbeitsplatzes ein.

3 Im Abschnitt (3) Allgemeine Angaben geben Sie an, in welchem Zeitraum Sie an wie vielen Arbeitstagen pro Woche zur betreffenden Tätigkeitsstätte gefahren sind und wie viele Urlaubs- und Krankheitstage das Programm in diesem Zeitraum berücksichtigen soll: 3

4 4 Anzahl der Fahrten und Entfernung ermitteln Entscheidend für die Höhe der Entfernungspauschale ist die Anzahl der Fahrten und die gewählte Streckenführung: Wenn Sie wissen, wie oft Sie zur Arbeit gefahren sind, klicken Sie im Abschnitt (4) Ermittlung der Arbeitstage auf Ja und tragen die Anzahl der Tage ein. Anderenfalls klicken Sie auf Nein und lassen das Programm die Tage, an denen der Ort aufgesucht wurde ausrechnen. Im Abschnitt (5) Entfernungspauschale tragen Sie die auf volle Kilometer abgerundete Kürzeste / verkehrsgünstigste Entfernung ein. Falls Sie die Entfernung nicht kennen, klicken Sie auf das Routensymbol am rechten Rand der Eingabezeile: Damit landen Sie im Dialog Entfernungsberechnung. Der Assistent basiert auf den Daten von Google Maps und weist sowohl die Kürzeste Route als auch alternative Routen aus: Per Mausklick auf Übernehmen tragen Sie die passende Route in Ihren Steuerfall ein. Selbstverständlich können Sie dort auch manuell eine abweichende Entfernung eingeben. Die Entfernung wird in jedem Fall auf volle Kilometer abgerundet.

5 5 Bitte beachten Sie: Standardmäßig geht das Programm davon aus, dass Sie die Gesamtstrecke mit Ihrem eigenen Pkw zurückgelegt haben. Falls Sie einen Teil davon mit einem anderen Verkehrsmittel zurückgelegt haben, passen Sie die (6) Kilometer-Angaben manuell an. Ihre Ausgaben für (7) Öffentliche Verkehrsmittel und / oder Flug- und Fährkosten geben Sie bei Bedarf einzeln ein: Per Mausklick auf OK schließen Sie Ihre Eingaben zur Entfernungspauschale ab. Damit landen Sie auf der Übersichtsseite Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale). Wenn Sie im Laufe des Jahres verschiedene Erste Tätigkeitsstätten hatten, erfassen Sie die dazugehörigen Arbeitstage und Entfernungen per Mausklick auf die Schaltfläche (8) Neuer Eintrag. Falls Sie von Ihrem Arbeitgeber oder anderen Stellen Zuschüsse zu Ihren Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bekommen haben, die nicht auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung erscheinen, tragen Sie den Gesamtbetrag in der Zeile (9) Übrige steuerfreie Erstattungen oder Zuschüsse ein:

6 Beruflich veranlasste Reisekosten Ausgaben für Dienst- und Geschäftsreisen, die nicht oder nicht in voller Höhe von Ihrem Arbeitgeber übernommen worden sind, machen Sie als Reisekosten geltend. Anders als bei den Wegen zur Arbeit gibt es die Kilometerpauschale von 0,30 Euro nicht pro Entfernungskilometer, sondern pro gefahrenem Kilometer! Ihre Ausgaben tragen Sie im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre unter Ausgaben (Werbungskosten) im Abschnitt Ausgaben für aktive und zukünftige Tätigkeiten ein. Dort klicken Sie auf das Stiftsymbol am rechten Rand der Zeile Reisekosten für Auswärtstätigkeiten : 6 Im folgenden Eingabedialog haben Sie die Möglichkeit Ihre Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen für Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten einzutragen. Die vereinfachte Eingabe ist immer dann sinnvoll, wenn Sie als Arbeitnehmer mit vielen Reisetätigkeiten (z. B. Außendienstmitarbeiter) Ihre Aufwendungen bereits in einer Nebenrechnung ermittelt haben. Anderenfalls ermitteln Sie Ihre Reisekosten programmgestützt per Mausklick auf das Stiftsymbol am rechten Rand der Zeile Einzelne Auswärtstätigkeiten :

7 7 Für jeden Reiseanlass machen Sie dort die folgenden Angaben: Zeitraum der Auswärtstätigkeit, Anlass der Auswärtstätigkeit (z. B. Dienst- oder Geschäftsreise, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit), Reiseziel, Wiederholung der Reise im Folgejahr (verringert künftigen Erfassungsaufwand durch automatische Datenübernahme) sowie die einzelnen Ausgabearten (Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten): Im unteren Teil des Eingabedialogs ermittelt das Programm außerdem die Ihnen zustehenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen. Sie können einen eventuellen privaten Anteil an den Reisekosten sowie eventuelle Erstattungen eintragen, die nicht bereits in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind:

8 8 Per Mausklick auf OK schließen Sie die Erfassung der Reisekosten der betreffenden Auswärtstätigkeit ab. Daraufhin landen Sie auf der Übersichtsseite Einzelne Auswärtstätigkeiten. Um die Aufwendungen für weitere Reiseanlässe geltend zu machen, klicken Sie dort auf Neuer Eintrag und erfassen anschließend die angefallenen Ausgaben: Weitere Mobilitätskosten Mit vielen einzelnen Reisen zu wechselnden Einsatzorten, Kunden, Lieferanten, Messen, Kongressen und Weiterbildungen ist es nicht getan. Die WISO steuer:software unterstützt Sie im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre unter Ausgaben (Werbungskosten) daher auch beim Erfassen weniger häufiger Mobilitätskosten:

9 9 Unter welchen Bedingungen das Finanzamt Ausgaben für eine beruflich veranlasste (1) doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkennt, erfahren Sie im illustrierten Schritt-für-Schritt-Workshop Lebensmittelpunkt beim doppelten Haushalt. Was bei (2) Bewerbungskosten zu beachten ist, können Sie im Workshop Einstieg in den Job nachlesen. Als (3) Umzugskosten gelten nicht nur die reinen Ausgaben für Möbelpacker und Miet-Lkw. Berufliche Ortswechsel gehen oft einher mit: Maklergebühren und Abstandszahlungen, Renovierungskosten für die neue und / oder alte Wohnung, Reisekosten für die Wohnungssuche und am Umzugstag, doppelte Mietzahlungen wegen kurzfristiger Versetzung, oder auch Nachhilfe-Unterricht für die Kinder: Die Kosten von Unfällen auf dem Weg zur Arbeit und bei Dienstreisen tragen Sie in der Zeile (4) Außergewöhnliche Fahrzeugkosten ein.

10 10 Praxistipp Die Workshop-Dokumente öffnen Sie im Menüband Hilfe per Mausklick auf die Schaltfläche Workshops (PDF) :

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