Viel unterwegs? Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren beruflichen Mobilitätskosten!
|
|
- Sofie Förstner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Viel unterwegs? Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren beruflichen Mobilitätskosten! Ob sie wollen oder nicht: Arbeitnehmer sind viel unterwegs. Immerhin: Zumindest einen Teil Ihrer beruflich bedingten Mobilitätsausgaben erkennt das Finanzamt an Werbungskosten an. Angefangen bei der Pendlerpauschale über die Kosten von Dienstreisen bis hin zum jobbedingten Umzug: Wir zeigen, welche Aufwendungen Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Mobilität ist Trumpf im Berufsleben: Das ist nicht nur anstrengend, sondern auch teuer. Die gute Nachricht: Die Kosten für den Weg zur Arbeit erkennt das Finanzamt zur Hälfte als Werbungskosten an. Mehr noch: Die sogenannte Entfernungspauschale steht Ihnen unabhängig davon zu, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Die Pauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer bekommen Sie also auch dann, wenn Sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren! Beim Arbeitsweg zählt nicht der Hin- und Rückweg, sondern nur die einfache Strecke! Außerdem achtet der Fiskus darauf, dass Sie die kürzeste Verbindung wählen. Wenn Sie sich für eine längere Strecke entscheiden, müssen Sie glaubhaft machen, dass der Umweg verkehrsgünstiger war. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine kürzere Strecke gesperrt oder die Fahrt dort durch hohes Verkehrsaufkommen, Baustellen oder Sperrungen länger dauert. Lektüretipps: Welche Mobilitätskosten Sie ganz oder zumindest teilweise steuerlich geltend machen können, erfahren Sie im aktuellen steuer:magazin auf den Seiten 72 und 73. Zahlreiche Steuertipps zu den Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Reisen und anderen beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten, finden Sie in der WISO-Hilfe, die Sie im Menüband Einkommensteuer 2018 per Mausklick auf die Schaltfläche Hilfe (oder mit der Funktionstaste F1 ) aufrufen. Da Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte anders behandelt werden als andere beruflich bedingte Fahrtkosten, gibt es dafür einen separaten Eingabebereich: Wege zur Arbeit erfassen Arbeitnehmer erfassen ihre Ausgaben für Fahrten zum Arbeitsplatz im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre unter Ausgaben (Werbungskosten) im Abschnitt Ausgaben für aktive und zukünftige Tätigkeiten. Dort klicken Sie auf das Stiftsymbol am rechten Rand der Zeile Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) :
2 2 Im folgenden Eingabedialog zur Entfernungspauschale machen Sie zunächst die Angaben zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte: Um die (1) Besonderheiten müssen Sie sich nur dann kümmern, wenn Sie keine feste Arbeitsstätte haben oder Ihre Arbeitswege aus anderen Gründen als Reisekosten abrechnen dürfen: Diese Vergünstigung können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat. Im Zweifelsfall hilft Ihnen ein komfortabler Assistent bei der Einschätzung, ob Sie die Entfernungspauschale ansetzen oder Reisekosten abrechnen dürfen. In Abschnitt (2) Anschrift der ersten Tätigkeitsstätte tragen Sie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort Ihres Arbeitsplatzes ein.
3 Im Abschnitt (3) Allgemeine Angaben geben Sie an, in welchem Zeitraum Sie an wie vielen Arbeitstagen pro Woche zur betreffenden Tätigkeitsstätte gefahren sind und wie viele Urlaubs- und Krankheitstage das Programm in diesem Zeitraum berücksichtigen soll: 3
4 4 Anzahl der Fahrten und Entfernung ermitteln Entscheidend für die Höhe der Entfernungspauschale ist die Anzahl der Fahrten und die gewählte Streckenführung: Wenn Sie wissen, wie oft Sie zur Arbeit gefahren sind, klicken Sie im Abschnitt (4) Ermittlung der Arbeitstage auf Ja und tragen die Anzahl der Tage ein. Anderenfalls klicken Sie auf Nein und lassen das Programm die Tage, an denen der Ort aufgesucht wurde ausrechnen. Im Abschnitt (5) Entfernungspauschale tragen Sie die auf volle Kilometer abgerundete Kürzeste / verkehrsgünstigste Entfernung ein. Falls Sie die Entfernung nicht kennen, klicken Sie auf das Routensymbol am rechten Rand der Eingabezeile: Damit landen Sie im Dialog Entfernungsberechnung. Der Assistent basiert auf den Daten von Google Maps und weist sowohl die Kürzeste Route als auch alternative Routen aus: Per Mausklick auf Übernehmen tragen Sie die passende Route in Ihren Steuerfall ein. Selbstverständlich können Sie dort auch manuell eine abweichende Entfernung eingeben. Die Entfernung wird in jedem Fall auf volle Kilometer abgerundet.
5 5 Bitte beachten Sie: Standardmäßig geht das Programm davon aus, dass Sie die Gesamtstrecke mit Ihrem eigenen Pkw zurückgelegt haben. Falls Sie einen Teil davon mit einem anderen Verkehrsmittel zurückgelegt haben, passen Sie die (6) Kilometer-Angaben manuell an. Ihre Ausgaben für (7) Öffentliche Verkehrsmittel und / oder Flug- und Fährkosten geben Sie bei Bedarf einzeln ein: Per Mausklick auf OK schließen Sie Ihre Eingaben zur Entfernungspauschale ab. Damit landen Sie auf der Übersichtsseite Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale). Wenn Sie im Laufe des Jahres verschiedene Erste Tätigkeitsstätten hatten, erfassen Sie die dazugehörigen Arbeitstage und Entfernungen per Mausklick auf die Schaltfläche (8) Neuer Eintrag. Falls Sie von Ihrem Arbeitgeber oder anderen Stellen Zuschüsse zu Ihren Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bekommen haben, die nicht auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung erscheinen, tragen Sie den Gesamtbetrag in der Zeile (9) Übrige steuerfreie Erstattungen oder Zuschüsse ein:
6 Beruflich veranlasste Reisekosten Ausgaben für Dienst- und Geschäftsreisen, die nicht oder nicht in voller Höhe von Ihrem Arbeitgeber übernommen worden sind, machen Sie als Reisekosten geltend. Anders als bei den Wegen zur Arbeit gibt es die Kilometerpauschale von 0,30 Euro nicht pro Entfernungskilometer, sondern pro gefahrenem Kilometer! Ihre Ausgaben tragen Sie im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre unter Ausgaben (Werbungskosten) im Abschnitt Ausgaben für aktive und zukünftige Tätigkeiten ein. Dort klicken Sie auf das Stiftsymbol am rechten Rand der Zeile Reisekosten für Auswärtstätigkeiten : 6 Im folgenden Eingabedialog haben Sie die Möglichkeit Ihre Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen für Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten einzutragen. Die vereinfachte Eingabe ist immer dann sinnvoll, wenn Sie als Arbeitnehmer mit vielen Reisetätigkeiten (z. B. Außendienstmitarbeiter) Ihre Aufwendungen bereits in einer Nebenrechnung ermittelt haben. Anderenfalls ermitteln Sie Ihre Reisekosten programmgestützt per Mausklick auf das Stiftsymbol am rechten Rand der Zeile Einzelne Auswärtstätigkeiten :
7 7 Für jeden Reiseanlass machen Sie dort die folgenden Angaben: Zeitraum der Auswärtstätigkeit, Anlass der Auswärtstätigkeit (z. B. Dienst- oder Geschäftsreise, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit), Reiseziel, Wiederholung der Reise im Folgejahr (verringert künftigen Erfassungsaufwand durch automatische Datenübernahme) sowie die einzelnen Ausgabearten (Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten): Im unteren Teil des Eingabedialogs ermittelt das Programm außerdem die Ihnen zustehenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen. Sie können einen eventuellen privaten Anteil an den Reisekosten sowie eventuelle Erstattungen eintragen, die nicht bereits in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind:
8 8 Per Mausklick auf OK schließen Sie die Erfassung der Reisekosten der betreffenden Auswärtstätigkeit ab. Daraufhin landen Sie auf der Übersichtsseite Einzelne Auswärtstätigkeiten. Um die Aufwendungen für weitere Reiseanlässe geltend zu machen, klicken Sie dort auf Neuer Eintrag und erfassen anschließend die angefallenen Ausgaben: Weitere Mobilitätskosten Mit vielen einzelnen Reisen zu wechselnden Einsatzorten, Kunden, Lieferanten, Messen, Kongressen und Weiterbildungen ist es nicht getan. Die WISO steuer:software unterstützt Sie im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre unter Ausgaben (Werbungskosten) daher auch beim Erfassen weniger häufiger Mobilitätskosten:
9 9 Unter welchen Bedingungen das Finanzamt Ausgaben für eine beruflich veranlasste (1) doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkennt, erfahren Sie im illustrierten Schritt-für-Schritt-Workshop Lebensmittelpunkt beim doppelten Haushalt. Was bei (2) Bewerbungskosten zu beachten ist, können Sie im Workshop Einstieg in den Job nachlesen. Als (3) Umzugskosten gelten nicht nur die reinen Ausgaben für Möbelpacker und Miet-Lkw. Berufliche Ortswechsel gehen oft einher mit: Maklergebühren und Abstandszahlungen, Renovierungskosten für die neue und / oder alte Wohnung, Reisekosten für die Wohnungssuche und am Umzugstag, doppelte Mietzahlungen wegen kurzfristiger Versetzung, oder auch Nachhilfe-Unterricht für die Kinder: Die Kosten von Unfällen auf dem Weg zur Arbeit und bei Dienstreisen tragen Sie in der Zeile (4) Außergewöhnliche Fahrzeugkosten ein.
10 10 Praxistipp Die Workshop-Dokumente öffnen Sie im Menüband Hilfe per Mausklick auf die Schaltfläche Workshops (PDF) :
Doppelte Haushaltsführung: So beteiligen Sie das Finanzamt am Zweitwohnsitz
Doppelte Haushaltsführung: So beteiligen Sie das Finanzamt am Zweitwohnsitz 1 Wer berufsbedingt einen zweiten Hausstand unterhält, kann den Fiskus an den Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung beteiligen.
MehrArbeitszimmer: Kein Raum für Konflikte
1 Arbeitszimmer: Kein Raum für Konflikte Die steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers ist eines der häufigsten Streitobjekte zwischen Finanzämtern und Steuerpflichtigen. Wir zeigen, wie Sie
MehrSo beteiligen Sie das Finanzamt an Pflege- und
1 So beteiligen Sie das Finanzamt an Pflege- und Betreuungskosten Pflege und Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen kosten viel Zeit und gehen ins Geld. Grund genug, das Finanzamt zumindest
MehrDas neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -
Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht
MehrAuSSergewöhnliche Steuerentlastung durch private Ausgaben
1 AuSSergewöhnliche Steuerentlastung durch private Ausgaben Der Fachbegriff außergewöhnliche Belastung klingt nach einer Ausnahmeregelung. Weit gefehlt: Millionen Steuerzahler haben Anspruch auf Steuerentlastungen!
MehrSo sichern sich Alleinerziehende den Entlastungsbetrag
1 So sichern sich Alleinerziehende den Entlastungsbetrag Alleinerziehende können einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro in Anspruch nehmen. Ab dem zweiten Kind steigt die Entlastung
MehrBeschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit
Grundsätzliche Angaben zum Modul "Berufliche Auswärtstätigkeit" Das Modul Berufliche Auswärtstätigkeit ist eine Erweiterung des Steuerfalls. Das bedeutet, dass die Angaben, die Sie hier tätigen, erst gespeichert
MehrSteuerfreie Nebenjobs: Anerkennung fürs Ehrenamt
1 Steuerfreie Nebenjobs: Anerkennung fürs Ehrenamt Ehrenamtlich tätige Bürger nehmen dem Staat viel Arbeit ab. Da ist es nur recht und billig, dass gezahlte Aufwandsentschädigungen bis zu einer bestimmten
MehrDienstreisen. Zu berücksichtigen. Kostenarten. Bis 3 Monate: Fahrtkosten. Nach 3 Monaten: Bis 3 Monate: Verpflegung. Bis 3 Monate: Übernachtungskosten
Dienstreisen Kostenarten Zu berücksichtigen Aufwendungen Km-Pauschale (0,30 /km bei Pkw) Entfernungspauschale 0,30 /Entfernungs-Km abzüglich der ersten 20 Km ab 2007 (d.h. einfache Fahrt ab dem 21. km
MehrAnlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018
Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018 Ausgabe 2019 201800303201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 5 Sofern keine IdNr. vorhanden: etin lt. Lohnsteuerbescheinigung(en)
MehrDer Arbeitgeber hat die erste Tätigkeit eindeutig dauerhaft zugeordnet und somit festgelegt.
Reisekosten Nachdem das Reisekostenrecht zum 01.01.2014 neu geregelt worden ist, sowie deren Auswertungen in diversen BMF Schreiben näher erläutert wurden, sind per 01.01.2017 wieder mal teilweise die
MehrUnfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den
MehrAnlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2015
Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2015 Ausgabe 2016 201500303201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 5 etin lt. Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten... 1
Inhaltsübersicht 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten.............. 1 1.1 Auswärtstätigkeiten über einen längeren Zeitraum............. 2 1.2 Keine Betriebsstätte oder regelmäßige Arbeitsstätte
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,
MehrAnlage N. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019
Anlage N Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800303201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 5 Sofern keine IdNr. vorhanden: etin lt. Lohnsteuerbescheinigung(en) Einkünfte
Mehr1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13
Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern bis 2013 und in den Jahren ab 2014... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte
MehrReisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte
Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT
REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen
MehrMerkblatt Reisekosten (ab 2008)
Merkblatt Reisekosten (ab 2008) Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 2. WANN LIEGT EINE REGELMÄßIGE ARBEITSTÄTTE VOR?... 2 3. FAHRTKOSTEN... 3 3.1. ALLGEMEINES... 3 3.2. NUTZUNG VON ÖFFENTLICHEN BEFÖRDERUNGSMITTELN...
MehrDas neue Reisekostenrecht 2016
Das neue Reisekostenrecht 2016 Hinweise für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte Ratgeber Handwerk / Steuerrecht Einführung Das lohnsteuerliche Reisekostenrecht regelt die Frage, welche Fahrt-, Verpflegungs-
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeberporträt 1.3 Abkürzungsverzeichnis 1.4 Stichwortverzeichnis 1.5 Kostenloser Online-Zugang 1.6 Glossar
MehrMaster of Steuernsparen : Studieren mit Steuervorteil
1 Master of Steuernsparen : Studieren mit Steuervorteil Ein Studium ist eine teure Investition in die berufliche Zukunft. Grund genug, das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen. Ausgaben für Fachliteratur,
MehrMusterverfahren: Kassieren ohne zu prozessieren!
Musterverfahren: Kassieren ohne zu prozessieren! 1 Klagen vor dem Finanzgericht sind teuer. Wenn Sie sich auf ein schwebendes Musterverfahren berufen, können Sie sich eine Klage und die damit verbundenen
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 19.05.2015, 30.07.2015,
Mehr3.1 Beginn und Ende einer Auswärtstätigkeit Tätigkeit außerhalb der ersten Betriebsstätte 32
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten 13 2. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 16 2.2 Tätigkeitsstätte bei einem
MehrSteuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
1 Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Wer im Privathaushalt professionelle Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten auf Rechnung ausführen lässt, darf 20 Prozent der
MehrVorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte
Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte l 1. Geschäftsreise - Voraussetzungen 1 2., Umfang der
MehrÜbungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA
Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich
MehrInhaltsverzeichnis V o r w o r t Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern...
Inhaltsverzeichnis V o rw o rt... 5 1 Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... 13 2 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 16 2.2 Tätigkeitsstätte
MehrBühnenangehörige und Werbungskosten
Bühnenangehörige und Werbungskosten Ein Beitrag von RA Ulrich Poser, Kanzlei Mertin, Hamburg Der nachfolgende Beitrag geht auf die Möglichkeiten festangestellter Bühnenangehöriger ein, Werbungskosten steuermindernd
MehrNEWSLETTER: AUSGABE
Seiten FIRMEN-PKW 1-3 NEUES REISEKOSTENRECHT 4-7 Ein Auto für das Unternehmen: Zuordnungswahlrechte optimal nutzen Was für die Frau die Schuhe sind, ist für den Mann das Auto. Auch Jahrzehnte nach dem
MehrVorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten
Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrDas neue steuerliche Reisekostenrecht 2014
Das neue steuerliche Reisekostenrecht 2014 Allgemeines Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (v. 20.2.2013 BStBl 2013 I S. 188)
MehrKostenerstattungen bei Auswärtstätigkeit 2016
Kostenerstattungen bei Auswärtstätigkeit 2016 Kostenart Lohnsteuerliche Umsatzsteuerlicher Behandlung Vorsteuerabzug Beleg- Pauschalabrechnung abrechnung Fahrtkosten PKW vom Arbeitnehmer gestellt 0,30
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/2048-W/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Rainer Hack, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 7311 Neckenmarkt,
MehrMandantenrundschreiben
Mandantenrundschreiben III. 2005 Dipl-Kfm. Axel Schmitt Steuerberater vereidigter Buchprüfer Martina Wetzler Steuerberaterin Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2 Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit 2 Für Unternehmer
MehrReisekosten 2014 und Bewirtungskosten
Reisekosten 2014 und Bewirtungskosten Parallele und praxisnahe Darstellung des Ertrag- und Umsatzsteuerrechts Bearbeitet von Wilhelm Krudewig 4., überarbeitete Auflage 2013. Buch. 198 S. Inkl. BMF-Schreiben
MehrÄnderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit
Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat
MehrI. Allgemeine Begriffe Seite. II. Reisekosten
I. Allgemeine Begriffe 1. Gesetzliche Regelung und allgemeine Grundsätze 9 1.1 Betriebsausgaben 9 1.2 Werbungskosten 10 1.3 Nicht abzugsfähige Ausgaben 10 1.4 Rechtsgrundlagen 10 II. Reisekosten 2. Begriff
MehrDie praktische Behandlung von Reisekosten, Bewirtungsspesen und verwandten Aufwendungen
FACHSCHRIFTENREIHE GESETZLICHES RECHT BAND 30 Die praktische Behandlung von Reisekosten, Bewirtungsspesen und verwandten Aufwendungen 39. Auflage KLAGES-VERLAG HANNOVER Inhaltsübersicht Vorwort 3 Inhaltsübersicht
MehrEntfernungspauschale
Entfernungspauschale 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 und Absatz 2 EStG (Auszug aus dem BMF-Schreiben vom 3.01.2013) Allgemeines I - Fahrten Wohnung / 1. Tätigkeitsstätte Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich
MehrErstattung von Fahrtkosten und Reisekosten
Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für... A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände, zum
MehrErstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab
Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab 01.01.2007 Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände,
MehrAktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen
Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen Doris Engelhardt Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v. Wann können Fahrkosten (Reisekosten) abgerechnet werden? Liegt nach Prüfung und
Mehr9 Abs. 4a EStG; An- und Abreisetag jeweils 12 (Sonntag und Freitag auch wenn < 8 Stunden) und 24 an den Zwischentagen (Montag Donnerstag).
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 15.09.2017 Prüfungsteil: EStG Teil I Bearbeitungszeit: 90 Minuten Maximal erreichbare Punktzahl:
MehrEntfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben, die das Bundesfinanzministerium
MehrAbgrenzung der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit und damit verbundenen Werbungskostenabzug
Bis zum Jahr 2007 wurde hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Reisekosten unterschieden zwischen einer Dienstreise, einer Fahrtätigkeit und einer Einsatzwechseltätigkeit. Diese Unterscheidung
MehrM a t t h i a s B a l b i e r z Bad Tölz, 1. August 2008 Klammergasse 2. Neues Reisekostenrecht. Steuerberater Postfach
M a t t h i a s B a l b i e r z 83646 Bad Tölz, 1. August 2008 Klammergasse 2 Steuerberater Postfach 1509 Telefon 0 80 41 / 76 85-0 Telefax 0 80 41 / 76 85-29 Email: info@steuerkanzlei-balbierz.de Neues
MehrAktuelles zur Reisekostenabrechnung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2011 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung
MehrVorwort Neuregelungder Auswärtstätigkeiten 15
Vorwort 13 1 Neuregelungder Auswärtstätigkeiten 15 2 Inlandsreisekosten bei Selbstständigen und Unternehmern 18 2.1 Abgrenzungzwischen auswärtiger Tätigkeit und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb 18
MehrHinweise zum Arbeiten mit der Muster-Reisekostenabrechnung
Hinweise zum Arbeiten mit der Muster-Reisekostenabrechnung 1. Für die Nutzung dieser Datei setzen wir Excel-Kenntnisse voraus, da u. U. an einigen Stellen Zellen eingefügt oder neu formatiert werden müssen,
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrSteuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl Teil I Seite 2131)
Dok.-Nr.: 5234286 Bundesministerium der Finanzen, IV C 5 - S-2351 / 09 / 10002 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 03.01.2013 Entfernungspauschalen; Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November
MehrSteuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen
1 Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen Jeder dritte Steuerbescheid enthält Erfassungs-, Berechnungs- und andere Flüchtigkeitsfehler. Außerdem legt der Fiskus viele Sachverhalte im Zweifel zuungunsten
MehrENTFERNUNGSPAUSCHALE. für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
ENTFERNUNGSPAUSCHALE für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben, die das Bundesfinanzministerium
MehrRuhestand: So sparen Rentner und Pensionäre Steuern
1 Ruhestand: So sparen Rentner und Pensionäre Steuern Bei aller Freude über zuletzt spürbar erhöhte Renten und Pensionen: In der Folge ist zugleich die Zahl steuerpflichtiger Ruheständler und deren Steuerbelastung
MehrVereinfachte Steuer - erklärung
30 Vereinfachte Steuer - erklärung Das zweiseitige Formular Vereinfachte Steuererklärung für Ar beit - nehmer gibt es ausschließlich für Arbeitnehmer, Beamte und Pensionäre. Es ist für relativ einfache
Mehr1. Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ( 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)
BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2001 - IV C 5 - S 2351-300/01 - Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2001 Nach dem Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale vom 21. Dezember 2000
MehrBad Homburg v.d.h, im März 2014
Bad Homburg v.d.h, im März 2014 Neues Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013
MehrReisekosten, Bewirtung und Repräsentation im Steuerrecht
Volker Grasmück Reisekosten, Bewirtung und Repräsentation im Steuerrecht 2008 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart vn Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden,
MehrVORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN
VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrOrdnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Telenummer: 2JG
et05dgdogqq3oh2jb33adfnwx2 Taberski Isabell Ordnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Finanzamt Brühl 1 01 ID: 0003 Datenübermittlung 15.03.201 0::52 Uhr Hauptvordruck Art der Erklärung Einkommensteuererklärung
MehrVorwort zur 21. Auflage Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15
Vorwort zur 21. Auflage... 13 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 17 2.1 Berufliche Veranlassung... 17 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit...
MehrInhalt. Vorwort zur 15. Auflage 5. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13
Vorwort zur 15. Auflage 5 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit 15 2.1 Die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte 15 2.1.1 Die regelmäßige Arbeitsstätte
MehrInhalt. Vorwort zur 19. Auflage. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen
Vorwort zur 19. Auflage 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit 2.1 Berufliche Veranlassung 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit 2.3 Tätigkeit außerhalb der
MehrOrdnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Telenummer: RDK
et04022ujnw4idqadh24jxusgp Taberski Patrick Ordnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Finanzamt Brühl 1 01 ID: 0003 Datenübermittlung 15.03.201 0:45:5 Uhr Hauptvordruck Art der Erklärung Einkommensteuererklärung
Mehr2 Notwendige Mehraufwendungen
TK Lexikon Steuern Doppelte Haushaltsführung 2 Notwendige Mehraufwendungen 2.1 Fahrtkosten HI2330536 HI2761960 Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind,
MehrAusdruck - nicht für das Finanzamt -
Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg 10 1 01 ID: 00 Hauptvordruck Art der Erklärung Einkommensteuererklärung Angaben zu Belegen Belege werden nachgereicht. Allgemeine Angaben Hinweis bei Authentifizierung
MehrVORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN
VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN 1 Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrEntfernungspauschalen BMF-Schreiben zu den Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
o Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main o ofix: EStG/9/77 Rundvfg. vom 15.01.2013 - S 2351 A - 15 - St 211 BMF-Schreiben vom 03.01.2013, BStBl I 2013, 215 o Entfernungspauschalen BMF-Schreiben zu den Änderungen
MehrCheckliste für die Einkommensteuererklärung
Checkliste für die Einkommensteuererklärung Sehr geehrte Damen und Herren, für die Erstellung Ihrer Einkommensteuer-Erklärung benötigen wir eine Vielzahl von Unterlagen. Damit die Bearbeitung Ihrer Erklärung
MehrVorwort zur 22. Auflage Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15
Vorwort zur 22. Auflage... 13 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 17 2.1 Berufliche Veranlassung... 17 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit...
MehrDoppelte Haushaltsführung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Doppelte Haushaltsführung Kennen Sie die abzugsfähigen Kosten? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Doppelte Haushaltsführung: Grundzüge
MehrBMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019
BMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019 Bundesministerium der Finanzen 8.4.2019 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
MehrReisekostenabrechnung
Reisekostenabrechnung Zum 01.01.2014 ist das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Hiermit ergeben sich umfangreiche Änderungen
MehrSteueränderungsgesetz 2007
2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30
MehrFahrzeugkosten: Daten erfassen, bearbeiten und auswerten Version / Datum V 1.0 /
Software WISO Mein Geld Thema Fahrzeugkosten: Daten erfassen, bearbeiten und auswerten Version / Datum V 1.0 / 16.09.2009 Die folgende Anleitung zeigt, wie Fahrzeugdaten inklusive Tankbelege erfasst und
MehrNur per Oberste Finanzbehörden der Länder. Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl Teil I Seite 2131)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrSteuertipps für Pharmazeuten im Praktikum und approbierte Mitarbeiter
Steuertipps für Pharmazeuten im Praktikum und approbierte Mitarbeiter Sommer/Herbst 2016 1 Steuern im Angestelltenverhältnis Was ist zu versteuern? Bruttoarbeitslohn Werbungskosten = steuerpflichtige Einkünfte
MehrEinkommensteuerliche Pauschbeträge bei Dienstreisen
Einkommensteuerliche Pauschbeträge bei Dienstreisen 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Einkommensteuerliche Pauschbeträge bei Dienstreisen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. Dezember 2018 Fachbereich:
MehrErste Tätigkeitsstätte eines LKW-Fahrers (EStG 2014)
Dok.-Nr.: 5019175 Finanzgericht Nürnberg, 4-K-1536/15 Urteil vom 13.05.2016 Fundstellen Erste Tätigkeitsstätte eines LKW-Fahrers (EStG 2014) Orientierungssatz: Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte
MehrGesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BGBl. I Seite 774, BStBl I Seite 536)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder
MehrAnleitung zum Sortieren der Belege zur Einkommensteuererklärung
Seite 1 Anleitung zum Sortieren der Belege zur Einkommensteuererklärung (Belege für betriebliche Einkünfte bitte in ein gesondertes Fach/Ordner) Fach 1: Persönliche Angaben (siehe Seite 4) Nachweise bezüglich
MehrWann handelt es sich um eine berufliche Auswärtstätigkeit. Was gilt als erste Tätigkeitsstätte?
Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand bei Monteuren und Handwerkern auf Montage - Berufliche Auswärtstätigkeit von Monteuren und angestellten Handwerkern Wer beruflich viel unterwegs ist, kann die erhöhten
MehrBeschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit
Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und
MehrVORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN
VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrMerkblatt zur Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer
Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 2. FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEIT... 2 3. BESTEUERUNG DES FIRMENWAGENS... 4 3.1. DIE 1%-REGEL... 4 3.2. DIE FAHRTENBUCH-METHODE:
MehrBogenclub Villingen Schwenningen 81.e.V
Finanzordnung 1. Begriff der Reisekosten 2. Fahrtkosten 3. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen 4. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen 5. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen 6.
MehrReise- und Bewirtungskosten richtig abrechnen
A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 6 B. Auswärtstätigkeit... 11 I. Grundsätzliches... 11 II. Beruflich veranlasste Reisen... 12 C. Nachweis von Reisekosten... 19 D. Betriebliche Reisekostenregelung:
Mehr