AMTS- UND NACHRICHTENBLATT

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1 AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Jahrgang 14 Samstag, den 26. Juni 2010 Nummer 7 Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, Nächster Erscheinungstermin: Samstag, Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Öffnungszeiten der Verwaltung Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim Mo Uhr Uhr Di Uhr Uhr Mi. geschlossen Do Uhr Uhr Fr Uhr Telefon: /624-0 Fax: / Telefon Kasse / und Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten Polizeiobermeister Herr Klotz in der VG in Kirchheim Di Uhr Do Uhr Telefon-Nr. und Fax-Nr.: /64205 Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag geschlossen Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Telefon: 03629/ Information - Kindereinrichtungen Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in der Verwaltung / Kirchheim Dienstag, und von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt erreichen: Kita Elleben Im Wiesengrund : Uhr Kita Elxleben Die kleinen Strolche : Uhr Kita Wüllersleben Pfiffikus : Uhr Kita Osthausen Osthäuser Rasselbande : Uhr Kita Dornheim Die lustigen Frösche : Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel /62441 Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in der Kita Zwergenland in Kirchheim: jeden zweiten Dienstag von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr.

2 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 2- Nr. 7/2010 AMTLICHER TEIL vom Der Wahlausschuss Alkersleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am das endgültige Ergebnis der Wahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Die Aufrechnung des Ergebnisses des Stimmbezirkes einschließlich Wahlberechtigte insgesamt 279 Zahl der Wähler 162 Ungültige Stimmabgaben 10 Gültige Stimmabgaben 152 Wahlbeteiligung % 58,1 Nr. Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer zahl 1 Günther Hülle (Feuerwehrverein Alkersleben e.v.) Wieland Schiel 3 3 Patricia Westhäuser 3 4 Lutz Urbanczyk 2 Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Alkersleben GEMEINDE ALKERSLEBEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE ALKERSLEBEN 5 Karl-Heinz Stangel 1 6 Helmut Schiel 1 7 Heinz Eisbrenner 1 zusammen 152 Die meisten der abgegebenen gültigen entfallen auf folgenden Bewerber: Günther Hülle Er ist zum Bürgermeister gewählt. gez. Klaus Wagner Stellv. Wahlleiter GEMEINDE BÖSLEBEN- WÜLLERSLEBEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN vom Der Wahlausschuss Bösleben-Wüllersleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am das endgültige Ergebnis der Wahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich Wahlberechtigte insgesamt 529 Zahl der Wähler 250 Ungültige Stimmabgaben 43 Gültige Stimmabgaben 207 Wahlbeteiligung % 47,3 Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben 7 Jürgen Wagner 1 8 Horst Grenzemann 1 9 Nicky Michel 1 10 Christian Staffel 1 zusammen 207 Die meisten der abgegebenen gültigen entfallen auf folgenden Bewerber: Matthias Wacker Er ist zum Bürgermeister gewählt. gez. Gerlinde Singpiel Wahlleiterin Nr. Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer zahl 1 Matthias Wacker (Wählergemeinschaft des Bauernverbandes Bösleben-Wüllersleben) Ralf Hemmecke 8 3 Rolf Munsche 3 4 Mario Kanasliwas 2 5 Mario Heinricht 1 6 Reinhard Scheidt 1

3 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 3- Nr. 7/2010 GEMEINDE DORNHEIM AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE DORNHEIM vom Der Wahlausschuss Dornheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am das endgültige Ergebnis der Wahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Die Aufrechnung der Ergebnisse des Stimmbezirkes einschließlich Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Dornheim Die meisten der abgegebenen gültigen entfallen auf folgenden Bewerber: Burkhard Walther Er ist zum Bürgermeister gewählt. gez. Monika Fischer Wahlleiterin Wahlberechtigte insgesamt 497 Zahl der Wähler 317 Ungültige Stimmabgaben 7 Gültige Stimmabgaben 310 Wahlbeteiligung % 63,8 Nr. Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer zahl 1 Burkhard Walther (Verein der Freiwilligen Feuerwehr Dornheim e.v.) Kerstin Hönemann 2 zusammen 310 vom Der Wahlausschuss Elleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am das endgültige Ergebnis der Wahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Elleben GEMEINDE ELLEBEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE ELLEBEN 9 Corinne Krah 1 10 Gloria Metze 1 11 Hubert Möller 1 12 Manuela Albrecht-Weise 1 13 Hubert Schmidt 1 zusammen 342 Wahlberechtigte insgesamt 775 Zahl der Wähler 360 Ungültige Stimmabgaben 18 Gültige Stimmabgaben 342 Wahlbeteiligung % 46,5 Lfd. Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Nr. Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer zahl 1 Rudolf Neubig (Freie Wählergemeinschaft Riechheim-Elleben-Gügleben) Rüdiger Kirchheim 8 3 Reinhard Kämpf 2 4 Dietmar Schellhorn 1 5 Andrea Felser 1 6 Rico Pfeifer 1 7 Eberhard Pfeifer 1 8 Martin Röder 1 Die meisten der abgegebenen gültigen entfallen auf folgenden Bewerber: Rudolf Neubig Er ist zum Bürgermeister gewählt. gez. Heike Kreft Wahlleiterin

4 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 4- Nr. 7/2010 MITTEILUNGEN Jagdgenossenschaft Elleben Bekanntmachung der Beschlüsse Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Elleben hat in ihrer Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Der Vorstand wird für das Jagdjahr 2009/2010 entlastet. Es erfolgt keine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft Elleben aus dem Jagdjahr 2009/2010 an die Jagdgenossen. Über die Verwendung wurde im Haushaltsplan für das Jagdjahr 2010/2011 beschlossen Die Jagdgenossenschaft unterstützt die Waldgenossenschaft Haardt Loh beim Grunderwerb Der Vorstand GEMEINDE ELXEBEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE ELXEBEN vom Der Wahlausschuss Elxleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am das endgültige Ergebnis der Wahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Die Aufrechnung der Ergebnisse des Stimmbezirkes einschließlich Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Elxleben Die meisten der abgegebenen gültigen entfallen auf folgenden Bewerber: Klaus Böhm Er ist zum Bürgermeister gewählt. gez. Heike Rost Wahlleiterin Wahlberechtigte insgesamt 498 Zahl der Wähler 275 Ungültige Stimmabgaben 5 Gültige Stimmabgaben 270 Wahlbeteiligung % 55,2 Lfd. Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Nr. Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer zahl 1 Klaus Böhm (CDU) Manfred Börner 1 3 Reiner Hofmann 1 4 Jörn Köllmer 1 zusammen Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg vom (Ausfertigungsdatum) Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür- KO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345), erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben folgende Satzung: 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Die Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, vom , wird wie folgt geändert: 1 10 Abs. 2 - Entschädigungenerhält folgende neue Fassung: Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden monatlichen Aufwandsentschädigungen: der ehrenamtliche Bürgermeister 1060,00 / Monat BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN der ehrenamtliche Beigeordnete des Bürgermeisters 112,00 / Monat 2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am 01. des darauffolgenden Monats nach der Bekanntmachung in Kraft. Hinweis Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Elxleben Elxleben, den gez. Klaus Böhm - Siegel - Bürgermeister

5 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 5- Nr. 7/2010 GEMEINDE KIRCHHEIM AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE KIRCHHEIM Bekanntmachung in nicht öffentlicher Hauptausschusssitzung vom gefassten Beschlüsse der Gemeinde Kirchheim Hauptausschusssitzung Beschluss-Nr.: 29-08/2010/HA Beschluss-Tag: Beschlussgegenstand: Bestätigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses vom Der Hauptausschuss Kirchheim beschließt die Niederschrift der Hauptausschusssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 30-08/2010/HA Beschluss-Tag: Beschlussgegenstand: Bestätigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses vom Der Hauptausschuss Kirchheim beschließt die Niederschrift der Hauptausschusssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 31-08/2010/HA Beschluss-Tag: Beschlussgegenstand: Vergabe - Erwerb eines Mulchgerätes Der Hauptausschuss Kirchheim beschließt die Vergabe der Leistungen Erwerb eines Mulchgerätes zur Rasenmahd für die Gemeinde Kirchheim als Anbaugerät für den Kommunaltraktor an den Bieter: L&K GmbH, Arnstädter Straße 1, Wipfratal/ Marlishausen. Die Auftragssumme beträgt: 3.641,40 Beschluss-Nr.: 32-08/2010/HA Beschluss-Tag: Beschlussgegenstand: Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Wochenendhaussiedlung Waldblick Bechstedt-Wagd, Flurstück 76/1 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt auf der Grundlage des 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wochenendhaussiedlung Waldblick Bechstedt-Wagd für das Flurstück 76/1, Flur 3: Festsetzung It. Bebauungsplan Beantragte Befreiung Baufelder in Form von Überschreitung der Baugrenzen Baugrenze mit 17,08 qm MITTEILUNGEN Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen und der Elektroenergieversorgungsleitungen in Werningsleben Die E.ON Thüringer Energie AG saniert gegenwärtig in Werningsleben in den Straßenbereichen Trifft, Erfurter Straße, Hauptstraße und Am Wiesengarten das Elektroenergieversorgungsnetz. Dabei werden die oberirdischen Versorgungsleitungen durch Erdverkabelung einschließlich der Hausanschlüsse ersetzt. Parallel zu dem Vorhaben der E.ON hat die Gemeinde Kirchheim die koordinierte Mitverlegung der Straßenbeleuchtungskabel beauftragt, um auch das Straßenbeleuchtungsnetz in diesen Bereichen zu erneuern. Die Tiefbau- und Elektroarbeiten hierzu werden durch die FFK Kabel und Rohleitungstiefbau GmbH aus Wernshausen durchgeführt. Es wird darauf Aufmerksam gemacht, dass die Leistungen zur Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage der Beitragspflicht gemäß der Satzung der Gemeinde Kirchheim zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge unterliegen und im kommenden Jahr mit entsprechenden Beitragsbescheiden zu rechnen ist. GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN vom Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN Der Wahlausschuss Osthausen-Wülfershausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am das endgültige Ergebnis der Wahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich Wahlberechtigte insgesamt 456 Zahl der Wähler 279 Ungültige Stimmabgaben 5 Gültige Stimmabgaben 274 Wahlbeteiligung % 61,2

6 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 6- Nr. 7/2010 Lfd. Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Nr. Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer zahl 1 Siegfried Gräbedünkel (FDP) 274 Alle der abgegebenen gültigen entfallen auf folgenden Bewerber: Siegfried Gräbedünkel Er ist zum Bürgermeister gewählt. gez. Frank Nüchter Wahlleiter GEMEINDE ROCKHAUSEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE ROCKHAUSEN vom Der Wahlausschuss Rockhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am das endgültige Ergebnis der Wahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Die Aufrechnung der Ergebnisse des Stimmbezirkes einschließlich Wahlberechtigte insgesamt 239 Zahl der Wähler 135 Ungültige Stimmabgaben 6 Gültige Stimmabgaben 129 Wahlbeteiligung % 56,5 Lfd. Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Nr. Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer zahl 1 Margitta Gräfenstein Klaus Amthor 1 zusammen 129 Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Rockhausen Die meisten der abgegebenen gültigen entfallen auf folgende Bewerberin: Margitta Gräfenstein Sie ist zur Bürgermeisterin gewählt. gez. Christina Gerstenhauer Wahlleiterin vom Der Wahlausschuss Witzleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am das endgültige Ergebnis der Wahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich Wahlberechtigte insgesamt 594 Zahl der Wähler 418 Ungültige Stimmabgaben 3 Gültige Stimmabgaben 415 Wahlbeteiligung % 70,4 Bürgermeisterwahl am in der Gemeinde Witzleben Lfd. Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Nr. Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer zahl 1 Uwe Leuthardt (CDU) Heidrun Krebs (DIE LINKE) 205 Die meisten der abgegebenen gültigen entfallen auf folgenden Bewerber: Uwe Leuthardt Er ist zum Bürgermeister gewählt. gez. Peter Urspruch Wahlleiter GEMEINDE WITZLEBEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE WITZLEBEN

7 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 7- Nr. 7/2010 Gemäß 31 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) kann jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters oder Landrats auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellter Bewerber, binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des ThürKWG BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung des Gemeinderates Witzleben vom Beschluss-Nr.: 38/2010 Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 39/2010 Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witzleben, gemäß beigefügter Anlage, mit folgender Änderung: Aufnahme in 1 einfügen von Absatz 6 (6) Nimmt der ständige Vertreter des Jugendfeuerwarts einen Teil der Aufgaben des Vertretenen regelmäßig wahr, so erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00. Beschluss-Nr.: 40/ Änderungssatzung zur Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Witzleben Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ANDERER INSTITUTIONEN UND EINRICHTUNGEN Hans-C.-Wirz-Straße Gotha Az.: Gotha, Änderungsbeschluss Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Eichelborn Nach 6 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835) wird das mit Beschluss des Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, heute Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, vom festgestellte Flurbereinigungsgebiet Eichelborn, Az.: , zuletzt geändert am , wie folgt geringfügig geändert: 1.2 Zum Flurbereinigungsgebiet werden hinzugezogen: Gemarkung Mönchenholzhausen, Flur 1, Flurstück Nr.: Gemarkung Mönchenholzhausen, Flur 2, Flurstücke Nr.: 186/12, 186/13, 186/14, 186/ Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden ausgeschlossen: Gemarkung Büßleben, Flur 1, Flurstück Nr.: 316/ Gemarkung Mönchenholzhausen, Flur 4, Flurstücke Nr.: 381/3, 381/4, 381/5, 381/6, 381/7, 381/8, 381/9, 381/10, 381/11, 381/13, 361/14, 381/15, 381/16, 381/17, 381/18, 381/19, 381/20, 381/21, 381/22, 381/23, 381/24, 381/25, 381/27, 381/28, 381/29, 381/30, 381/31, 381/32, 381/33, 381/34, 568/1, 568/3, 568/4, 568/8, 568/9, 568/10, 568/11, 568/12, 568/13, 568/14, 568/15, 568/16, 568/17, 568/18, 568/19, 568/20, 568/21, 568/25, 568/26, 568/27, 568/29, 568/30, 568/31, 568/32, 568/33, 568/34, 568/35, 568/36, 568/37, 568/38, 568/39, 568/40, 668/41, 568/42, 568/43, 568/44, 568/45, 568/46, 568/47, 568/46, 568/49, 568/50, 568/51, 568/52, 568/53, 568/130, 591/1, 591/2, 591/3, 591/4, 591/5, 591/7, 591/8, 591/9, 591/10, 591/11, 591/12, 591/13, 591/14, 591/15, 591/16, 591/17, 591/18, 591/20, 591/21, 591/22, 591/23, 591/24, 591/25, 591/26, 591/27, 592/1, 592/2, 592/3, 592/5, 592/6, 592/7, 592/8, 592/9, 592/10, 592/11, 592/12, 592/13, 592/14, 592/15, 592/16, 592/18, 592/19, 592/20, 592/21, 592/22, 592/23, 592/24, 592/25, 592/26, 592/27, 592/28, 592/29, 592/32, 592/33, 592/34, 592/35, 592/36, 592/37, 592/38, 592/39, 592/40, 592/41, 593/1, 593/2, 593/3, 593/4, 593/5, 593/6, 593/7, 693/8, 593/9, 593/10, 593/11, 593/12, 593/13, 593/14, 593/15, 593/16, 593/17, 593/18, 593/19, 593/20, 593/21, 593/23, 593/24, 593/25, 593/26, 594/1, 594/2, 594/3, 594/4, 594/5, 594/6, 594/7, 594/8, 594/9, 594/10, 594/11, 594/12, 594/13, 594/17, 594/18, 594/19, 594/20, 594/21, 594/22, 594/24, 594/25, 594/26, 594/27, 594/28, Gemarkung Hain, Flur 2, Flurstück Nr.: 62/1 Das Verfahren hat nach der Änderung eine Fläche von ca ha. 2. Anordnung der Flurbereinigung Für die zugezogenen Flurstücke wird die Flurbereinigung angeordnet. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte) - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum; - als Nebenbeteiligte a) der Träger des Unternehmens; b) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen sind; c) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden; d) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; e) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; f) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes; g) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungsoder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur Errich-

8 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 8- Nr. 7/2010 tung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. 3. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Nach 34 bzw. 85 Nr. 5 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden; d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenommen, so kann die Flurneubereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat. die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Wer den Vorschriften der Absätze b), c) oder d) zuwiderhandelt, begeht nach 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 5. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Änderungsbeschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Flurbereinigungsgemeinden sowie in den angrenzenden Gemeinden - in der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal in Isseroda, - im Informationszentrum der Stadt Erfurt (Löberstr. 34) für alle Stadtteile, - in der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld in Kranichfeld, - in der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg in Kirchheim und - in der Stadtverwaltung Bad Berka zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Mathias Geßner Amtsleiter NICHTAMTLICHER TEIL VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT RIECHHEIMER BERG Sport frei so hieß es am , 16 Uhr auf dem Sportplatz in Wüllersleben. Dort trafen sich die Kinder der Kita Pfiffikus mit ihren Eltern zum großen Familiensportfest, dem Höhepunkt, der diesjährigen Festwoche. Bei herrlichem Sonnenschein hatten die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern großen Spaß bei Schubkarrenrennen, Tauziehen, Wasserschöpfen, Medizinballwerfen, Sackhüpfen sowie zahlreichen anderen Aktionen. Zur Stärkung gab es nach dem Sport leckere Bratwürste, Salate, die einige Muttis zubereiteten und vom Herkules Markt Arnstadt gesponserte Getränke. Zum Abschluss erhielt jedes Kind eine Medaille. Ein gelungenes Fest, dank den Erzieherinnen und Eltern. J. Heinricht Mitglied des Elternbeirates

9 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg - 9- Nr. 7/2010 Die Maikäferplage GEMEINDE ALKERSLEBEN Der Maikäfer findet in unserer Gegend derzeit wenig Beachtung und stellt daher kaum ernste Gefahr für die Kulturpflanzen und damit für die menschliche Ernährung dar. Unsere Vorfahren hatten gegenüber diesem Insekt eine andere Auffassung und stellten ihm mit allen ihnen möglichen Mitteln nach. Wahrscheinlich begegnete ihnen der Käfer ständig mit Massenauftreten. Das veranlasste die Regierung des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen Anordnungen an die Dorfschulzen und Pfarrer zum Fangen der Insekten zu erlassen. In einem noch erhaltenen Amtschreiben vom August 1908 ist unter anderen nachzulesen: Wenn auch die diesjährigen Berichte erkennen lassen, dass in diesem Jahr die Maikäferplage nur in wenigen Gemeinden in einigermaßen erheblichen Umfange aufgetreten ist, so haben wir doch aus den Erfahrungen der letzten Jahre entnommen, dass die von uns verordnete Art der Bekämpfung dieser Plage eine praktische und angemessene ist. Sobald sich im Frühjahr das Auftreten der Maikäfer in nur einigermaßen erheblichen Umfang bemerkbar macht, ist sofort das Einsammeln und Vertilgen derselben energisch durch die Magistrate, Gemeinden und Gutsverwalter zu betreiben. Die Käfer sind dabei am besten in den frühen Morgenstunden durch Stoßen und Schütteln von den Bäumen zu entfernen und alsbald, wenn irgend thunlich unter Zuhülfenahme der Schulkinder aufzulesen und sofort durch Eintauchen in kochendes Wasser oder auf sonst geeignet erscheinende Weise zu tödten. Vorkommenden Falles sind den Fürstlichen Kirchen und Schulinspektionen um Anordnung der entsprechenden Freilassung der Schulkinder zu ersuchen. Die gesammelten Käfer können, nachdem sie getödtet sind, als Hühnerfutter oder als Kompostdünger Verwendung finden. Je früher das Tilgungsverfahren eingeleitet wird, umso wirkungsvoller wird es sich erweisen. Die Kosten des Verfahrens sind auf die Gemeindekasse zu übernehmen. Wir werden deshalb nach wie vor eine Beihülfe aus der Staatskasse in Höhe von einem Drittel der nachzuweisenden Ausgaben als Prämie zuwenden. Wir erwarten deshalb nach Ende der Flugzeit in jedem Jahr, wie die Tilgungsmaßnahmen in Wirksamkeit getreten sind und um ausführliche Nachweisführung an den Fürstlichen Landrath. Sondershausen, den 4. Aug Abteilung des Inneren (Siegel, Unterschrift) Das war biologische Schädlingsbekämpfung! Nicht nur die Maikäfer unterlagen früher der Verfolgung. Aus den alten Kassenbüchern ist zu erfahren, dass die Gemeinde Alkersleben für das Erlegen von Hamstern, Maulwürfen und in manchen Zeiten auch für Sperlinge Fangprämien zahlte. Als Beispiel: Im Jahr 1834 wurde für 968 gefangene Hamster und 175 Maulwürfe Geld ausgezahlt. In jeden Jahresabschluß der Gemeinde ist eine solche Position in den Ausgaben ausgewiesen. In jetziger Zeit wäre es ein Glücksfall, einen Hamsterbau in der Flur anzutreffen. Die Maikäufer werden bis 23 mm groß und fressen Laub von den Bäumen. Das Weibchen legt die Eier etwa 5 bis 25 cm tief in die Erde. Aus den Eiern schlüpfen die Larven (Engerlinge). Sie entwickeln sich je nach Klimaverhältnissen 3 bis 5 Jahre in der Erde. Ihr Fraß an den Wurzeln der Kulturpflanzen kann diese zum Absterben bringen und ist daher schwerwiegend. Der bis zu 65 mm lang werdende, gefräßige Engerling verpuppt sich im letzten Herbst seiner Entwicklung und an milden regenfreien Maitagen des Frühjahres darauf schlüpft der fertige Käfer (Imago). Klaus Wagner am Frau Ruth Franke zum 82. Geburtstag am Frau Ursula Munsche zum 76. Geburtstag am Herrn Alfred Kahl zum 85. Geburtstag am Frau Annerose Pfotenhauer zum 74. Geburtstag GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN OT Bösleben am Frau Wanda Eyßner zum 77. Geburtstag am Frau Lotte Lämmerzahl zum 83. Geburtstag am Herrn Martin Grau zum 71. Geburtstag am Herrn Rolf Böttger zum 74. Geburtstag am Frau Lieselotte Linse zum 73. Geburtstag OT Wüllersleben am Frau Ilse Holaschke zum 87. Geburtstag am Herrn Eckhard Wendemuth zum 67. Geburtstag am Frau Elke Wenzel zum 69. Geburtstag am Herrn Oswald Uebrig zum 70. Geburtstag am Frau Käthe Hüttner zum 77. Geburtstag

10 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 7/2010 am Herrn Günther Scheerschmidt zum 68. Geburtstag am Frau Edith Schiel zum 67. Geburtstag am Frau Sieglinde Grebhan zum 70. Geburtstag am Herrn Rolf Schmidt zum 82. Geburtstag am Frau Milda Hildesheim zum 85. Geburtstag am Frau Barbara Poppitz zum 69. Geburtstag am Frau Elfriede Seever zum 75. Geburtstag am Herrn Heinz Hendrich zum 85. Geburtstag Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche von J.S. Bach ev in Dornheim GEMEINDE DORNHEIM VERANSTALTUNGEN Konzert im Rahmen des Thüringer Orgelsommer 2010 Freitag, 16. Juli 2010, Uhr Konzert für Orgel und Oboen Jung Yoon Hyung, Korea/Würzburg - Orgel Leipziger Oboenband Eintritt: 10 Euro / erm. 8 Euro Konzert im Rahmen des MDR-Musiksommer 2010 Mittwoch, 21. Juli 2010, Uhr Evgeni Koroliov - Klavier spielt Werke von Bach, Haydn und Beethoven Restkarten an der Abendkasse erhältlich. Rosemarie Frey Mitglied des Vorstandes GEMEINDE ELLEBEN Elleben am Herrn Horst Kirchheim zum 67. Geburtstag am Frau Margarete Wagner zum 67. Geburtstag OT Gügleben am Frau Anita Risch zum 72. Geburtstag am Herrn Albert Möller zum 84. Geburtstag am Herrn Wilfried Silber zum 77. Geburtstag OT Riechheim am Herrn Ernst Rham zum 79. Geburtstag am Frau Inge Kolodziej zum 75. Geburtstag am Frau Irene Heitzig zum 69. Geburtstag am Herrn Helmut Praschl zum 69. Geburtstag am Frau Sigrid Sannowitz zum 67. Geburtstag am Frau Gudrun Nitschke zum 84. Geburtstag GEMEINDE ELXLEBEN am Frau Elke Köllmer zum 67. Geburtstag am Herrn Erich Sommer zum 75. Geburtstag am Frau Helga Penßler zum 79. Geburtstag am Herrn Bruno Hahn zum 79. Geburtstag am Herrn Wolfgang Kirsten zum 82. Geburtstag am Frau Hildegard Wendemuth zum 74. Geburtstag am Frau Erika Feuerpfeil zum 86. Geburtstag am Herrn Rolf Saft zum 69. Geburtstag am Frau Helga Daniel zum 80. Geburtstag am Frau Renate Klein zum 74. Geburtstag

11 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 7/ Simsontreffen Am 3. Juli 2010 ist es wieder soweit, unser 7. Simsontreffen in Bad Elxleben steht mal wieder an! Wer Lust, Zeit und Interesse hat, ist herzlich dazu eingeladen. Los geht s wie immer um Uhr im Park. Um Uhr startet dann die Rundfahrt, bei der jeder nur hofft hoffentlich hält mein Moped. Anschließend finden wir uns dann wieder im Park ein für einige Spielchen rund ums Moped, wie Geschicklichkeitslauf, Sitzbankweitwurf, punktgenaues Bremsen usw. Abends werden wir dann wieder den Tag ganz gemütlich ausklingen lassen. VERANSTALTUNGEN Kirchspiel Elxleben Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Juli 2010 Monatsspruch Juli: So bekehre dich nun zu deinem Gott, halte fest an Barmherzigkeit und Recht und hoffe stets auf deinen Gott! Hosea 12,7 Sonntag, 27. Juni Uhr Gottesdienst im Grünen auf dem Riechheimer Berg mit Bläsern aus Großbreitenbach und dem Kirchspiel Elxleben Sonntag, 4. Juli Uhr Alkersleben, Gottesdienst mit Taufe Uhr Gügleben, Gottesdienst mit Taufe Freitag, 9. Juli Uhr Elxleben, Konzert für Flöte und Orgel Sonntag, 11. Juli Uhr Elleben, Gottesdienst KIRCHLICHE NACHRICHTEN Uhr Riechheim, Gottesdienst Mittwoch, 14. Juli Uhr Alkersleben, Frauenkreis Samstag, 17. Juli Uhr Elxleben, Hochzeit und Taufe Sonntag, 18. Juli Uhr Ettischleben, Gottesdienst Uhr Alkersleben, Gottesdienst Dienstag, 20. Juli Uhr Elxleben, Mini-Club Mittwoch, 21. Juli Uhr Gügleben, Gemeindenachmittag Sonntag, 25. Juli Uhr Riechheim Uhr Gügleben Ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Kuchenbackfrauen, die mit geholfen haben, anlässlich des Hoffestes der Fa. Heubach & Schröder ein überaus reichliches Kuchenbuffet bieten zu können. Gleichzeitig wird für die großzügige Spende der Fa. Heubach & Schröder gedankt. Die Kirchengemeinde freut sich sehr darüber und hofft, dass auch bald die nötigen Mittel zusammen sind, um die Elektrik in der Kirche zu erneuern. Ihre Kirchengemeinde Elxleben GEMEINDE KIRCHHEIM Schnelles Internet für Kirchheim! Einladung an die Einwohner und Gewerbetreibenden des Ortes Kirchheim Sehr geehrte Einwohner, verehrte Gewerbetreibende von Kirchheim, es ist uns gelungen über die Thüringer Netkom GmbH, eine 100%ige Tochter der E.ON Thüringer Energie AG aus Weimar, eine Lösung für eine zukunftssichere kabelgebundene Breitbandanbindung für Kirchheim zu finden. Die Thüringer Netkom GmbH baut und betreibt ein leistungsfähiges Kommunikationsnetz und die Engel & Co GmbH Gera bietet als Partner der Netkom unter dem Markennamen encoline die DSL- und VDSL-Produkte DSL 6.000, DSL , DSL , voraussichtlich sogar DSL an. In einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, den , 19:00 Uhr, im Versammlungsraum der Agrargenossenschaft Kirchheim Eischlebener Straße 2, Kirchheim, wird die Thüringer Netkom GmbH und deren Partnerunternehmen Engel & Co GmbH dieses Projekt vorstellen. Diese zukunftsträchtige Infrastrukturmaßnahme ist für uns eine einmalige Chance, nicht nur den Privatbürgern ein schnelles Internet und günstige Telefontarife anzubieten, sondern auch Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer werden davon profitieren. Wichtig bei diesem Projekt ist, dass der DSL-Ausbau in Kirchheim nur erfolgen kann, wenn eine Mindestzahl von Aufträgen erreicht wird. Wenn die erforderliche Anzahl von ca. 50 Aufträgen erreicht ist soll umgehend mit dem Ausbau begonnen werden. Es ist beabsichtigt diese kabelgebundene Breitbanderschließung bis Ende September herzustellen. Unter finden Sie schon heute weitere Informationen zu den Produkten und Preisen. Wenn ein schneller DSL Internetzugang für Sie wichtig ist, dann sollten Sie die Informationsveranstaltung unbedingt besuchen. Kirchheim, den gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister Gemeinde Kirchheim

12 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 7/2010 Ausflug der Kita Kirchheim Für den hatten die Erzieher der KITA Kirchheim wieder den alljährlichen Ausflug der Kindergartenkinder geplant. Dieses Jahr stand der Baumkronenpfad im Hainich auf dem Programm. Jedoch war das Wetter am Kindertag so schlecht, das eine Fahrt in den Nationalpark nicht möglich war. Um den Kindern den Tag so angenehm wie möglich zu gestalten wurde kurzfristig auf das Naturkundemuseum Gotha und das Aquarium Erfurt umgeschwenkt. Um 9.00 Uhr fuhr der Bus der Regionalbus Arnstadt GmbH mit den Kindern, Erziehern und einigen Eltern oder Großeltern in Richtung Gotha ab. Im Naturkundemuseum angekommen, konnten die Kinder dann verschiedene Ausstellungen bestaunen und bekamen einen kleinen Einblick in die Tier- und Pflanzenwelt verschiedener Epochen. Am Mittag ging die Fahrt - vorbei am Flughafen Erfurt, leider war kein Flugzeug vor Ort - ins Aquarium. Dort wurden nach einer kleinen Stärkung, die Erzieher hatten Würstchen, Brötchen, Obst und Getränke für jedes Kind mitgebracht, die verschiedensten Fische und Unterwasserwelten aller Kontinente bestaunt. Am frühen Nachmittag wurde die Heimreise nach Kirchheim angetreten und ein wirklich schöner Ausflug ging für die Kinder und Begleiter zu Ende. Dank gilt den Erziehern der KITA die trotz der schlechten Wetterlage den Kindern einen abwechslungsreichen und informativen Tag boten und ein besonderes Dankeschön an die Gemeinde Kirchheim, welche die Kosten für die Busfahrt übernahm. S.K. Kirchheim am Herrn Gerd Penzler zum 69. Geburtstag am Frau Margot Andres zum 82. Geburtstag am Herrn Wolfgang Pozybill zum 69. Geburtstag OT Bechstedt-Wagd am Frau Gerlinde Schulz zum 67. Geburtstag am Herrn Horst Keller zum 76. Geburtstag am Frau Helga Büchner zum 72. Geburtstag am Frau Erika Reinhardt zum 71. Geburtstag Die Sonne - weiter weg als im Winter Am 6. Juli erreicht die Erde den entferntesten Punkt ihrer elliptischen Umlaufbahn um die Sonne. Sie hat dann einen Abstand von 152,1 Millionen Kilometer zu unserem Heimatstern. Das Sonnenlicht braucht jetzt acht Minuten und 27 Sekunden bis zu uns. Das sind 17 Sekunden mehr als am 3. Januar, an dem die Erde der Sonne mit 147,1 Millionen km am nächsten ist. Trotz der größeren Entfernung erleben wir auf unserer Nordhalbkugel der Erde jetzt den Sommer, während auf der Südhalbkugel Winter ist. Ein halbes Jahr später ist es dann umgekehrt. Ursache dafür ist die Neigung der Erdachse zu ihrer Umlaufbahn. Im Sommer trifft die Strahlung die Nordhalbkugel unter einem steileren Winkel. Der mittlere Abstand der Erde zur Sonne beträgt Kilometer. Er wird als Astronomische Einheit AE (international: Astronomical Unit als AU) festgelegt und dient vor allem dazu, Entfernungen innerhalb des Sonnensystems anzugeben. Während die mittlere Entfernung unserer Erde zur Sonne eine AE beträgt, ist der Jupiter von der Sonne bereits über fünf AE entfernt, Saturn fast zehn und der Kleinplanet Pluto im Mittel nahezu 40 AE. Das sind etwa sechs Milliarden Kilometer. Das Licht der Sonne erreicht ihn erst nach über fünfeinhalb Stunden. Das für unser Auge sichtbare Licht entstammt der Photosphäre. Die Photosphäre ist die Licht aussendende Schicht der Sonne VEREINE UND VERBÄNDE und damit die für uns sichtbare Sonnenoberfläche. Im Vergleich zum Sonnendurchmesser ist sie außerordentlich dünn. Turbulenzzellen verleihen ihr ein geflecktes Aussehen. Man spricht hier von der solaren Granulation. Dabei wechseln hellere und dunklere Gebiete mit mittleren Abmessungen von 1000 km einander ab. Sie verändern ihr Aussehen innerhalb von 15 Minuten. Es handelt sich hierbei um aufsteigende heiße Gasmassen, die sich um ca. 500 Grad abkühlen und wieder absinken. In zunehmendem Maße erscheinen nach dem nunmehr wohl hinter uns liegenden Minimum der Sonnenaktivität auch wieder Sonnenflecken und in höheren Schichten auffälligere Protuberanzen. Ihr Erscheinungsbild hängt eng mit Magnetfeldern der Sonne zusammen. An sonnigen Sonntagen haben Sie an der Sternwarte Kirchheim die Möglichkeit, zwischen und Uhr die Sonne unter Verwendung von speziellen Prismen und Filtern selbst zu beobachten und weitere Informationen über unsere Sonne zu erhalten. Bei wolkenlosem Himmel ist die Sternwarte jeden Sonntag für alle interessierten Bürger geöffnet. Dies sind im Einzelnen: 4. Juli, 11. Juli, 18. Juli und 25. Juli jeweils Uhr bei wolkenlosem Himmel öffentliche Beobachtung Volkssternwarte Kirchheim e.v. Thomas Förster Fuchsgasse 65a GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN Osthausen am Frau Helene Kolodziej zum 83. Geburtstag am Herrn Georg Ehret zum 75. Geburtstag am Herrn Johann Heger zum 77. Geburtstag am Frau Martha Hoffmann zum 77. Geburtstag am Frau Gisela Block zum 81. Geburtstag Wülfershausen am Herrn Franz Slametschka zum 69. Geburtstag am Frau Irmgard Malin zum 90. Geburtstag am Frau Erika Hampe zum 71. Geburtstag am Frau Margot Treiber zum 80. Geburtstag

13 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 7/2010 GEMEINDE ROCKHAUSEN am Herrn Siegfried Beutler zum 79. Geburtstag am Herrn Barthold Dreyheller zum 84. Geburtstag am Herrn Reinhard Wedemann zum 72. Geburtstag am Frau Magdalena Weise zum 79. Geburtstag am Frau Irmtraud Heinemann zum 70. Geburtstag GEMEINDE WITZLEBEN Witzleben am Herrn Klaus Gerhardt zum 66. Geburtstag OT Achelstädt am Herrn Willibald Felkl zum 78. Geburtstag am Frau Sonja Könitzer zum 81. Geburtstag am Herrn Rolf Koschel zum 73. Geburtstag OT Ellischleben am Herrn Otto Limprecht zum 88. Geburtstag am Herrn Manfred Schenke zum 81. Geburtstag am Frau Barbara Franke zum 66. Geburtstag am Frau Karla Limprecht zum 73. Geburtstag am Frau Liesbeth Niedlich zum 73. Geburtstag Impressum: Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, Kirchheim Tel.: / , Fax: / Verlag und Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Kirchspiel Witzleben Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Juli 2010 Sonntag, 4. Juli Uhr Bösleben Familiengottesdienst zum Triebelfest für das Kirchspiel Freitag, 9. Juli Uhr Elxleben - Konzert für Orgel und Flöte Sonntag, 11. Juli Uhr Achelstädt Uhr Wülfershausen Sonntag, 18. Juli Uhr Ellichleben Uhr Witzleben Sonntag, 25. Juli Uhr Osthausen Kirchgeld 2010 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Ein herzlicher Dank an alle, die Ihr Kirchgeld überwiesen haben. Dieser Beitrag kommt Ihrer Kirchgemeinde zu Gute. Unsere Kirchgemeinden müssen sich an die Vorgaben der Landeskirche halten. Es ist ein nach Einkommen gestaffeltes Kirchgeld vorgesehen. Das Kirchgeld beträgt pro Jahr, für Gemeindeglieder ab dem 18. Lebensjahr: 15,00 Euro für Mitglieder ohne eigenes Einkommen, Auszubildende und Hartz IV-Empfänger 42,00 Euro für Mitglieder, die Kirchensteuer zahlen 36,00 Euro oder mehr, für Rentner, die 600 Euro oder eine höhere monatliche Rente haben. Nach wie vor ist das Kirchgeld freiwillig. Es ist für die eigene Kirchgemeinde bestimmt. Sie können auch einen Verwendungszweck festlegen, den sie auf dem Einzahlschein vermerken. Die Kontodaten für die Kirchgemeinden Achelstädt, Bösleben, Ellichleben, Witzleben: Konto-Nr bei der EKK Eisenach BLZ ( ) Kontoinhaber: Pfarramt Witzleben Für Wülfershausen und Osthausen verwenden sie bitte die Konto-Nr Es gilt die oben angegebene Bankverbindung. Bitte geben Sie Ihren Namen, Verwendungszweck und Kirchgemeinde an. Die Gemeindekirchenräte des Kirchspiels Witzleben

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