Weiterbildungen Pflege & Gesundheit

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1 Berufsbegleitende Weiterbildungen Weiterbildungen Pflege & Gesundheit 2019 Lebenslanges Lernen Buchen einzelner Themenblöcke möglich Fresh up für Fach- und Führungskräfte Praxisanleitung 2019 noch mit 200 UE Träger zugelassen nach AZAV

2 Vorwort Inhaltsverzeichnis Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, Ihnen wieder ein sehr anspruchsvolles und zukunftsorientiertes Weiterbildungsangebot unterbreiten zu können, das von unserer Kollegin Frau Sandra Rehme zusammen mit Frau Ilke Schulte-Guhlke, Frau Agnes-Dorothee Greiner und Frau Dr. Angela Sallermann, der Leiterin des Bildungszentrums der Bremer Heimstiftung, erstellt wurde. Dieses kompetente ESI-Team steht Ihnen auch gerne für weitere Fragen zum Programm und zur Anmeldung zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen allen viel Spaß im Bildungsnetzwerk und viel Erfolg beim Erschließen neuer Kompetenzen. Unsere Weiterbildungen 4 Informationen zur modularisierten Weiterbildung Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege 6 Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung 16 Fachpfleger/in für Praxisanleitung 22 Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in 34 Leiten und Führen eines ambulanten Pflegedienstes 40 Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen ab März 2019 ab März 2019 ab Mai 2019 ab Feb ab Sept Mit besten Grüßen Ihr Alexander Künzel Geschäftsführer Erwin-Stauss-Institut und Seniorvorstand Bremer Heimstiftung 50 Qualifizierungsmaßnahme: Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 58 Betreuungskräfte in stationären Pflege einrichtungen gem. 43 b, 53 c SGB XI 64 Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V 74 Palliative Care für Pflegekräfte und Assistenzberufe in der Pflege 80 Unsere Dozentinnen und Dozenten 82 Zinslose Ratenzahlung, Mögliche Förderungen, Impressum 83 Allgemeine Geschäftsbedingungen 87 Anmeldeformular ab April 2019 ab Sept ab April 2019 ab April

3 Informationen zur modularisierten Weiterbildung Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege Das Konzept Im Wachstumsmarkt Gesundheit und Pflege wird die Aufgabe der Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege zu einem zentralen Dreh- und Angelpunkt. Die Leitungskraft stellt die Nahtstelle zwischen den verschiedenen Disziplinen, Professionen und Aufgabenbereichen dar und trägt zur nachhaltigen Qualitätssicherung im Rahmen einer integrierten Versorgung bei. Darüber hinaus ist sie für die Gewährleistung einer fachgerechten und wirtschaftlichen Pflege, die Umsetzung innovativer Unternehmensstrategien sowie für die Personal- und Qualitätspolitik ihres Trägers mit verantwortlich. Diese Weiterbildung bereitet die Teilnehmer/innen unter anderem darauf vor, Pflegeprozesse qualitativ auszurichten sowie im Rahmen rechtlicher Vorschriften zu handeln und diese mit zu verantworten. Die Teilnehmer/innen lernen, die Pflegetätigkeit auf Grund anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entwickeln und auszurichten. Des Weiteren werden Kenntnisse zur Gestaltung des praktischen Ausbildungsortes auf der Grundlage der reformierten Berufsgesetze von Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege vermittelt sowie Möglichkeiten der sektorenübergreifenden Vernetzung im Rahmen des Casemanagements thematisiert. Nach SGB XI umfasst die Weiterbildung 460 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) als minimale Voraussetzung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Verantwortlichen Pflegefachkraft. Darüber hinaus ist seit 2016 die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsund Prüfungsverordnung) verabschiedet worden, die eine Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege mit insgesamt 720 UE veranschlagt. Die Qualifikation beinhaltet ebenfalls den / die Fachpfleger/in für Praxisanleitung. Die Erweiterung des Stundenumfanges auf 720 UE wird den gewachsenen Anforderungen an Leitungskräfte in der Pflege gerecht, die eine zentrale Rolle in Unternehmen des Gesundheitswesens einnehmen. Des Weiteren führen die Akademisierung, Generalisierung der Pflegeberufe sowie der Einfluss europäischer Qualifizierungsstandards zu einer Verän Informationen zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege derung der Weiterbildungskonzep tionen für Führungskräfte. Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben und der Anerkennung einzelner Module der Weiterbildung durch die Hochschule Bremen, bieten wir eine mehrstufige Weiterbildung an. Die Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege besteht aus 5 Modulen zwei Grundmodulen und drei Fachmodulen: Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege Fachmodul 3 Case- und Care Management (siehe S. 22) Fachmodul 2 Organisation und Management Fachmodul 1 Personalführung Grundmodul 2 Grundmodul 1 Flexibilität durch Module Beratung und Anleitung (Qualifikation Fachpfleger/in für Praxisanleitung ) Grundlagen der Fachweiterbildungen zur professionellen Orientierung Da die Module jeweils mit einer Prüfung abschließen, ist auch die Teilnahme an einzelnen Modulen sowie ein Quereinstieg von anderen Fortbildungsträgern möglich. Somit besteht auch bei einer Unterbrechung der Weiterbildungsmaßnahme die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch im Rahmen von vier Jahren, fortzusetzen. Anerkennung nach ECTS für einzelne Module Da für die Fachmodule 1, 2 und 3 (Fachmodul 3 siehe S. 22) jeweils 6 Credit Points (nach ECTS) an der Hochschule Bremen anerkannt werden, kann ein anschließendes Studium ISPG (Internationaler Studiengang Pflege- und Gesundheitsmanagement) verkürzt werden. Qualifikation Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI sowie Fach pfleger/in für Praxisanleitung 4 5

4 Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung Umfang der Weiterbildung ab März 2019 Um der Tatsache gerecht zu werden, dass das SGB XI minimal 460 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) vorschreibt, bieten wir diesen Lehrgang mit 490 UE in 12 Lehrgangseinheiten an. Dieser beinhaltet das Absolvieren des Grundmoduls 1 Grundlagen der Fachweiterbildungen zur professionellen Orientierung mit 120 UE, Anteile aus dem Grundmodul 2 Beratung und Anleitung mit 120 UE sowie das Fachmodul 1 Personalführung mit 130 UE (120 UE Präsenzzeit und 10 UE anerkannte Selbststudienzeit) und das Fachmodul 2 Organisation und Management mit 120 UE. Nach erfolgreichen Abschlüssen der Module erhalten die Teilnehmer/innen nach den 12 Lehrgangseinheiten das Zertifikat zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung. Ziele der Weiterbildung Jede Fachweiterbildung im Rahmen der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte vermittelt Pflegefachkräften spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten für ausgewiesene Tätigkeitsfelder sowie die hierfür erforderlichen Verhaltensweisen und Einstellungen. Die Teilnehmer/innen sollen insbesondere erlernen, ihre Pflege tätigkeit auch aufgrund anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entwickeln und zu überprüfen. Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung Grundmodul 1 Grundlagen der Fachweiterbildungen zur Professionellen Orientierung Das Grundmodul befähigt die Teilnehmer/innen, sich die komplexen Bedingungen und Handlungsfelder der professionellen Pflege selbständig zu erschließen. Sie erwerben Grundlagen und Instrumente, die es ihnen ermöglichen, spezielle Tätigkeitsfelder und Pflegehandlungen zu identifizieren, einzuordnen und eigenes Pflegehandeln damit in Beziehung zu setzen. Grundmodul 2 Beratung und Anleitung Das Grundmodul befähigt die Teilnehmer/innen, in kommunikativ angemessener Weise im Rahmen der eigenen Berufstätigkeit insbesondere Schüler/innen, Praktikant/innen, helfenden Angehörigen, neuen Mitarbeiter/innen und Angehörigen anderer Berufsgruppen Erkenntnisse, Einsichten, Informationen und Fertigkeiten zu vermitteln. Fachmodul 1 Personalführung Die Teilnehmer/innen verfügen über relevante Managementmethoden des Personalmanagements (Human Ressource Management), im Genauen: Die Teilnehmer/innen kennen Grundsätze und Instrumente der Personalführung. Sie sind in der Lage, Leitungsprozesse zu gestalten und zu beeinflussen. Die Teilnehmer/innen können Methoden und Instrumente der Personalbedarfsermittlung sowie der Gesundheitsförderung anwenden, bewerten und bei Bedarf verändern. Darüber hinaus verfügen Sie über instrumentelle Kompetenzen und können Managementmethoden nutzen und für Planung und Kommunikation zielführend einsetzen. Fachmodul 2 Organisation und Management Die Teilnehmer/innen verfügen über Fach- und Methodenkompetenz zu Managementprozessen mit unmittelbarem Bezug zum Geschäftsfeld Gesundheits- und Pflegewesen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse der Managementlehre im Geschäftsfeld Gesundheits- und Pflegewesen und sind mit den Themenstellungen vertraut. 6 7

5 Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung Die Teilnehmer/innen können Einrichtungen des Gesundheitswesens als Dienstleistungsunternehmen, dessen Betriebsziele und deren Auswirkungen auf die Betriebssysteme im Gesundheitswesen verstehen und bewerten. Sie können den Pflegedienst mit seinen Aufgaben und seinem Stellenwert als Organisationseinheit einer Einrichtung einordnen. Sie können grundlegende, für ihr Arbeitsfeld relevante betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen durch systematische und konsequente Vorgehens- bzw. Verfahrensweisen erreichen, sowie deren Auswirkungen auf das eigene berufliche Handlungsfeld beschreiben und überprüfen. Anerkennung nach ECTS für einzelne Module Da für die Fachmodule 1 und 2 jeweils 6 Credit Points (nach ECTS) an der Hochschule Bremen anerkannt werden, kann ein anschließendes Studium ISPG (Internationaler Studiengang Pflege- und Gesundheitsmanagement) verkürzt werden. GRUNDMODUL 1: GRUNDLAGEN ZUR PROFESSIONELLEN ORIENTIERUNG 1. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Pflegewissenschaftliche Grundlagen Professionalisierung in der Pflege Evidenzbasierte/s Pflege /-wissen Pflegereform Expertenstandards Einführung in wissenschaftliches Arbeiten Grundlagen zur Literaturrecherche 2. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Rechtliche und strukturelle Bedingungen in der Pflege / Betriebswirtschaftliche Grundlagen Rechtliche und strukturelle Aspekte in der Pflege Grundlagen zu Kostenrechnung und Controlling 3. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Sozial-kommunikative Kompetenzen Kommunikationsworkshop: Durchsetzen / Argumentieren / Kritisieren Ethische Konfliktsituationen am Lebensende / Schnittstellenprobleme zwischen Pflegeheimen und Palliativeinrichtungen / Sterbebegleitung Prüfung Grundmodul 1 (schriftliche Prüfung) 8 9

6 Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung ANTEILE AUS GRUNDMODUL 2: BERATUNG UND ANLEITUNG 4. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung Grundlagen der Kommunikation (Kommunikationstheorie, Kommunikationsmodelle) Kommunikationsstrukturen / Grundlagen der Gesprächsführung / Kritikgespräche Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie mögliche Fehlerquellen / Methoden strukturierter Beobachtung / Soziale Rollen (Rollenerwartung und -konflikte, Nähe und Distanz) Angewandte Gesprächsführung in Anleitungs-, Beurteilungs- und Beratungsgesprächen (Rollenspiele) 5. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Grundlagen der Pädagogik, Methodik und Didaktik Grundlagen der Pädagogik, Methodik und Didaktik Lernen (Modelle, Theorien, Lernarten) Lernprozesse (Lernziele, Kompetenzgewinn, Ausbildungs plan, Dokumentation des Ausbildungsverlaufs, Lernzielkontrolle, Evaluation) Didaktische Modelle (Lernfelder, Unterrichts-, Lehr- und Ausbildungsmethoden in der praktischen Ausbildung) Exkursion in die Bibliothek der Hochschule Bremen 6. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Grundlagen der Pflegeorganisation Qualitätsmanagement i. d. Pflege / Pflegemodell/-prozess Berufsverständnis und -ethik (Professionelle Pflege, Berufsordnung) Führungsstile und Führungsverhalten Einarbeitungskonzepte / Einschätzen von Lernbedarfen / Handlungskompetenzen von Mitarbeiter/innen und Schüler/innen FACHMODUL 1: PERSONALFÜHRUNG 7. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Personalführung / Führen und Leiten Grundlagen der Personalführung Rollenfindung / Teamentwicklung Leitungsverständnis und Führungsstile Grundlagen und Strategien der Personalgewinnung Operatives Management 8. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Personalbedarfsplanung / Personalentwicklung und -beurteilung Grundlagen der Personalbedarfsplanung in unterschiedlichen Pflegesettings Steuerung der unterschiedlichen Pflegeprozesse Gestaltung der Personalplanung (Einsatzplanung, Tourenplanung) Personalführungsinstrumente (Mitarbeitergespräche, Personalbeurteilung, Potentialanalysen) 9. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz Grundlagen der Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes und ihre Umsetzung in Einrichtungen des Gesundheitswesens Betriebliches Gesundheitsmanagement nach salutogenetischen Grundsätzen / Gesundheitsförderung Entwicklung einer Führungspersönlichkeit / Kollegiale Beratung / Supervision Erteilung eines Praxisauftrages zum Thema: Gesundheitsmanagement (Selbstlernphase) Prüfung Fachmodul 1 (mündliche Prüfung) 10 11

7 Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung FACHMODUL 2: ORGANISATION UND MANAGEMENT 10. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Betriebsorganisation Unterschiedliche Qualitätsmanagement und -sicherungssysteme und deren Umsetzung in die Praxis / Zertifizierungssysteme Zeitmanagement 11. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen Berufs- und Haftungsrecht Betreuungs- und Zivilrecht / Arbeitsrecht Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 12. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen / Grundlagen des Rechts und des Sozialrechts Grundzüge des Gesundheitswesens Gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen Sozialsicherungssysteme / Sozialrecht SGB V / XI / XII und deren Auswirkungen auf die Organisation im Gesundheitswesen Auswirkungen und Chancen der Gesundheitsreform / Reform des Pflegeversicherungsgesetzes Auswertung der Praxisaufträge Gesundheitsmanagement Prüfung Fachmodul 2 (schriftliche Prüfung) Fachmodul 3: Case- und Care Management siehe S. 22 Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in Berufspraxis Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis Die Bestimmungen und Voraussetzungen dieser Weiterbildung basieren auf den Bestimmungen für die Durchführung der Prüfungen in den staatlich anerkannten Fachweiterbildungen für Pflegefachkräfte im Land Bremen. Fehlzeiten Die Fehlzeiten dürfen 10 % je Modul nicht überschreiten. Lehrgangsleitung Ilke Schulte-Guhlke Dr. phil. Angela Sallermann Veranstaltungsort Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung Fedelhören 78 Alte Rembertischule Bremen 12 13

8 Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung Notizen Kursnummer Kursnr. WB 119 Terminübersicht & Kosten Grundmodul 1 (120 UE) 1. Einheit: Einheit: Einheit: Anteile aus Grundmodul 2 (120 UE) 4. Einheit: Einheit: Einheit: Fachmodul 1 (130 UE) (120 UE Präsenzzeit + 10 UE Selbstlernzeit) 7. Einheit: Einheit: Einheit: Fachmodul 2 (120 UE) 10. Einheit: Einheit: Einheit: ,00 EUR pro Lehrgangseinheit (Mo. Do., Uhr) Gesamtkosten: 5.940,00 EUR Die Anmeldung einzelner Lehrgangseinheiten, einzelner Module sowie ein Quereinstieg sind möglich sprechen Sie uns an! Punkte Registrierung beruflich Pflegender Für diese Weiterbildungsmaßnahme können 40 Punkte angerechnet werden. Ident Nr

9 Fachpfleger/in für Praxisanleitung ab März 2019 Fachpfleger/in für Praxisanleitung Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Weiterbildung wird im Rahmen der Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege in vollem Umfang als Grundmodul 2 anerkannt. Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege Fachmodul 3 Case- und Care Management (siehe S. 22) Die Weiterbildung Die Praxisanleitungen sind die Ausbilderinnen und Ausbilder im Betrieb. Es ist ihre Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten. Die Qualifikation fördert die berufliche Handlungskompetenz zur Planung, Durchführung und Evaluation der praktischen Anleitung von Auszubildenden und zur Einführung neuer Mitarbeiter/innen in der Pflege. Ebenso befähigt sie, in kommunikativ angemessener Weise im Rahmen der eigenen Berufstätigkeit, auch anderen Personenkreisen wie z. B. Praktikant/innen, helfenden Angehörigen etc. Erkenntnisse, Einsichten, Informationen und Fertigkeiten zu vermitteln. Die Maßnahme umfasst 200 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) gemäß dem Standard zur berufspädagogischen Weiterbildung zur Praxisanleitung in den verschiedenen Bundesländern. Die Teilnehmer/innen können nach erfolgreichem Abschluss in allen Berufsfeldern der Pflege als anerkannte/r Fachpfleger/in für Praxisanleitung arbeiten. Die geforderten Stunden werden in fünf Lehrgangseinheiten berufsbegleitend angeboten. Die Weiterbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung, in der die Teilnehmer/innen eine Anleitungssituation unter Anwendung der in der Weiterbildung erlernten Inhalte planen und dazu eine schriftliche Hausarbeit verfassen. Fachmodul 2 Organisation und Management Fachmodul 1 Personalführung Grundmodul 2 Grundmodul 1 Beratung und Anleitung (Qualifikation Fachpfleger/in für Praxisanleitung ) Grundlagen der Fachweiterbildungen zur professionellen Orientierung Qualifikation Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI sowie Fach pfleger/in für Praxisanleitung 16 17

10 Fachpfleger/in für Praxisanleitung Fachpfleger/in für Praxisanleitung 1. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung Grundlagen der Kommunikation (Kommunikationstheorie, Kommunikationsmodelle) Kommunikationsstrukturen / Grundlagen der Gesprächsführung / Kritikgespräche Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie mögliche Fehlerquellen / Methoden strukturierter Beobachtung / Soziale Rollen (Rollenerwartung und -konflikte, Nähe und Distanz) Angewandte Gesprächsführung in Anleitungs-, Beurteilungs- und Beratungsgesprächen (Rollenspiele) 2. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Grundlagen der Pädagogik, Methodik und Didaktik Grundlagen der Pädagogik, Methodik und Didaktik Lernen (Modelle, Theorien, Lernarten) Lernprozesse (Lernziele, Kompetenzgewinn, Ausbildungsplan, Dokumentation des Ausbildungsverlaufs, Lernzielkontrolle, Evaluation) Didaktische Modelle (Lernfelder, Unterrichts-, Lehr- und Ausbildungsmethoden in der praktischen Ausbildung) 4. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Praxisanleitung in unterschiedlichen Handlungsfeldern 5. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Praktische Anleitung Zeitmanagement im Anleitungsprozess Wissensvermittlung und Wissensmanagement / Erwach senenbildung / Rolle der Lehrenden Kooperation mit dem Lernort Schule Spannungsverhältnis von Theorie und Praxis Rechtliche Grundlagen (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Aus bildungs- und Prüfungsverordnung, Schutzvorschriften, Gleichstellungsreglement, Mobbing- und Konfliktregelungen) Moderation und Präsentation Gestaltung und Durchführung der Leistungsbewertung und der Lernerfolgskontrollen (Nutzung standardisierter Beobachtungs-, Bewertungs- und Beurteilungsbögen) Praktische Erprobung Prüfung Grundmodul 2 (schriftl. Prüfung / Hausarbeit) Abschluss zum / zur Fachpfleger/in für Praxisanleitung 3. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Grundlagen der Pflegeorganisation Qualitätsmanagement i. d. Pflege, Pflegemodell/-prozess Berufsverständnis und -ethik (Professionelle Pflege, Berufsordnung) Führungsstile und Führungsverhalten Einarbeitungskonzepte / Einschätzen von Lernbedarfen / Handlungskompetenzen von Mitarbeiter/innen und Schüler/innen 18 19

11 Fachpfleger/in für Praxisanleitung Fachpfleger/in für Praxisanleitung Zugangsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in Berufspraxis Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis Die Bestimmungen und Voraussetzungen dieser Weiterbildung basieren auf den Bestimmungen für die Durchführung der Prüfungen in den staatlich anerkannten Fachweiterbildungen für Pflegefachkräfte im Land Bremen. Fehlzeiten Die Fehlzeiten dürfen 10 % nicht überschreiten. Kursnummer Kursnr. WB 219 Terminübersicht & Kosten 1. Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit: ,00 EUR pro Lehrgangseinheit (Mo. Do., Uhr) Gesamtkosten: 2.475,00 EUR Punkte Registrierung beruflich Pflegender Für diese Weiterbildungsmaßnahme können 25 Punkte angerechnet werden. Ident Nr Lehrgangsleitung Ilke Schulte-Guhlke Veranstaltungsort Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung Fedelhören 78 Alte Rembertischule Bremen 20 21

12 Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in ab Mai 2019 Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Durch die enge Zusammenarbeit mit der Hochschule Bremen ist eine qualitativ hochwertige Weiterbildung nach internationalen Standards sichergestellt. Die Zusammensetzung der Teilnehmer/innen aus unterschiedlichen Settings und Berufsgruppen ermög licht einen regen Austausch und die Entwicklung von branchenübergreifenden Synergieeffekten. Damit wird ein zukunftsweisender und notwendiger transdisziplinärer Ansatz umgesetzt. 1.] Weiterbildung zum / zur Care- und Casemanager/in nach DGCC Die Weiterbildung Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in wird unter der Leitung von Frank Schuster, DGCC-Trainer (Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management) in 10 Lehrgangseinheiten durchgeführt und umfasst 236 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) Präsenzzeit, 85 UE Selbststudienzeit sowie zwei erforderliche Pflegepraktika (siehe Detailübersicht S. 26). Vierfache Qualifikation Diese Weiterbildung erfüllt die Anforderungen für eine vierfache Qualifikation und spart damit Zeit und Geld! Qualifikation zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in 1.] Weiterbildung zum / zur Care- und Casemanager/in nach DGCC 2.] Pflegeberater/in nach GKV-Richtlinien 3.] Anerkennung als Fachmodul 3 im Rahmen der Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege 4.] Anerkennung von 6 Credit Points nach ECTS (siehe S. 25) Die Teilnehmer/innen erweitern ihr Handlungspotential und eröffnen sich neue Arbeitsfelder und Karrierechancen. Träger erhalten die Möglichkeit, ihr Angebotsspektrum um die Aspekte der Beratung, Vernetzung und Überleitung zu erweitern und die Attraktivität ihrer Einrichtung zu erhöhen. Auf der Grundlage des Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ist neben der Pflegeberatung auch das Case- und Caremanagement eingeführt worden. Der / die Casemanager/in soll über Einrichtungsgrenzen hinweg die im Einzelfall notwendigen Hilfen im regionalen Versorgungsangebot ausfindig machen und steuern. Dazu muss der Kontakt zu den Empfänger/innen der Hilfe, den Organisationen und den organisationsübergreifenden Dienstleistungsanbietern im Versorgungsnetz gestaltet werden. Das Case- und Caremanagement arbeitet sektorenübergreifend und bezieht sich auf die GKV, auf das SGB XI / XII, die kommunale Daseinsvorsorge, die klinischen Überleitungsbereiche sowie die Pflegestützpunkte. Zielgruppen sind alte, behinderte, psychisch kranke sowie pflegebedürftige Menschen und Menschen im Bereich der Palliative Care. 2.] Pflegeberater/in nach GKV-Richtlinien / Einsatzmöglichkeiten der Pflegeberater/in Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführt und mit dem neuen PNG ( 7b) gestärkt, haben Personen, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen, einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements. Das Fallmanagement reicht von der Feststellung und systematischen Erfassung des Hilfebedarfs über die Erstellung eines indi viduellen Versorgungsplans mit allen erforderlichen Leistungen bis zur Über wachung der Durchführung des Versorgungsplans. Sie soll zur Entlastung der Angehörigen beitragen, die häusliche Pflege stärken und die gesamte Versorgungssituation der Pflegebedürftigen verbessern. In diesem Feld kann der / die Pflegeberater/in tätig werden. Eine Abrechnung der Beratungsleistungen ist möglich. Weitere Einsatzfelder sind Sozialhilfeträger, Pflegestützpunkte, Pflegedienste, Pflegekassen und Institutionen des Gesundheitswesens

13 Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Diese Weiterbildung orientiert sich an den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Falls keine Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften vorhanden sind, müssen mind. 100 Unterrichtseinheiten im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen zu diesem Themenkomplex zusätzlich absolviert werden. Dieses kann auch lehrgangs begleitend erfolgen. Sprechen Sie uns an! 3.] Anerkennung als Fachmodul 3 im Rahmen der Weiterbildung Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege Durch die Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege haben Personen, die neben den zwei Grundmodulen und zwei Fachmodulen auch das Fachmodul 3 Case- und Care Management durchlaufen, die Möglichkeit, ihre Führungsaufgaben im Rahmen einer wohnortnahen Versorgung und Betreuung sowie der Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote zu erweitern. Darüber hinaus können sie mit dem Fachmodul 3 den staatlich und generalistisch anerkannten Abschluss als Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege erlangen. Auf Wunsch kann im Anschluss eine Anerkennung auf europäischer Ebene erfolgen. Im Rahmen der Fachmodul 3-Anerkennung wird ein Nachweis von 15 Wochen berufspraktischer Tätigkeit in geeigneten Einsatzfeldern erforderlich. Dieser Nachweis ist nur für die Teilnehmer/innen erforderlich, die die Fachweiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege durchlaufen und diesen Abschluss anstreben. Diese Berufspraxis kann auch lehrgangsbegleitend erworben werden, ist aber in vielen Fällen schon durch die vorangegangene berufliche Tätigkeit abgegolten. Übersicht über die staatlich anerkannte Weiterbildung: Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege Fachmodul 3 Case- und Care Management Fachmodul 2 Organisation und Management Fachmodul 1 Personalführung Grundmodul 2 Grundmodul 1 4.] Anerkennung von Credit Points nach ECTS Da für das Fachmodul 3 (Case- und Care Management) 6 Credit Points (nach ECTS) an der Hochschule Bremen anerkannt werden, kann ein anschließendes Studium ISPG (Internationaler Studiengang Pflege- und Gesundheitsmanagement) verkürzt werden. Zielgruppe Altenpfleger/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Sozialversicherungsfachangestellte/r Beratung und Anleitung (Qualifikation Fachpfleger/in für Praxisanleitung ) Grundlagen der Fachweiterbildungen zur professionellen Orientierung Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin / Sozialpädagoge Studierende / Absolventen von pflegewissenschaftlichen, gesundheits- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen Qualifikation Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI sowie Fach pfleger/in für Praxisanleitung 24 25

14 Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Lehrgangseinheiten Seminarthema UE * 1. Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit Lehrgangseinheit Lehrgangseinheit Grundlagen, Konzepte und Vorgehensweisen von Case Management Grundlagen, Konzepte und Vorgehensweisen von Case Management Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen Hilfe- und Versorgungspläne Einführung Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit Besondere pflegerelevante Rechtsfelder Seminarthema: Grundlagen, Konzepte und Vorgehensweisen von CM Definitionen, Handlungsfelder und Entwicklung im CM CM Phasen-Modelle Rollen, Konzepte und Grenzen Definitionen, Konzepte von CM CM Regelkreis, Zielgruppen für CM Kollegiale Beratung Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Exkursion in die Bibliothek der Hochschule Bremen 4. Lehrgangseinheit Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit Lehrgangseinheit Lehrgangseinheit Lehrgangseinheit Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit Besondere pflegerelevante Rechtsfelder Besondere pflegerelevante Rechtsfelder Beratung Case Management Hilfe- und Versorgungspläne Supervision Hilfe- und Versorgungspläne Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen Supervision Beratung Case Management Seminarthema: Grundlagen, Konzepte und Vorgehensweisen von CM / Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen / Hilfe- und Versorgungspläne Screening und Assessmentinstrumente CM Fallebene Projektideen Methoden und Instrumente der Fallsteuerung Konzepte zur Bedarfsermittlung und Angebotssteuerung Contracting, Erstgespräch, Assessment, Zielvereinbarungen Fallmanagement und Steuerungsinstrumente Hilfeplankonferenz Ressourcenanalyse und Ressourcensicherung Kollegiale Beratung 9. Lehrgangseinheit Lehrgangseinheit Präsenzzeit gesamt + Selbststudienzeit * UE = Unterrichtseinheit (45 Min.) Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen Beratung Case Management Vertiefung Beratung Case Management 2 Tage Prüfung ( und ) Lehrgangseinheit: Seminarthema: Einführung Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit / Besondere pflegerelevante Rechtsfelder Einführung Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit Moderation von Netzwerken Zielgruppenspezifische Handlungsfelder CM in der Pflege Fortführung nächste Seite 26 27

15 Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Fortführung 3. Lehrgangseinheit Grundlagen SGB Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren Antragsverfahren und Widerspruchswesen Grundsätze sozialrechtlichen Handelns Persönliches Pflegebudget 6. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Besondere pflegerelevante Rechtsfelder Pflegebegutachtung nach dem SGB XI und SGB XII Grundsätze des Rechts, der Vorsorgevollmachten und des Betreuungsrechts Bundesversorgungsgesetz 4. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit Systemsteuerung im CM Fallbearbeitung auf Organisations- u. institut. Netzwerkebene Kooperation in internen und externen Netzwerken Organisationsstrukturen im Gesundheitsbereich Interdisziplinäre Zusammenarbeit Zusammen- u. Netzwerkarbeit interdisziplin. Kooperationen Handlungsfeldspezifische Theorien und Anwendungen Systemsteuerung und Netzwerkmanagement Qualitätsmanagement, Evaluation Fallbearbeitung auf der Systemebene Zu-geh- bzw. Komm-Prinzipien niedrigschwelliger Angebote 5. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit / Besondere pflegerelevante Rechtsfelder Systemisches Denken und Handeln auf der Fall- und Organisationsebene Zusammen- u. Netzwerkarbeit interdisziplin. Kooperationen Zwischenstandsklausur Praktische rechtliche Fallbearbeitung Rechtsfelder und Pflegeberatung Grundlegende Gesetzgebung im CM Rehabilitationsrecht 7. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Beratung CM / Hilfe- und Versorgungspläne / Supervision Beratung CM (Grundlagen Beratung und Praxiskontext / Beratung und Moderation) Beratungssituationen gestalten Vor-Ort-Besuch / Beratung gestalten Salutogenetische Theorien als Grundlage der Ressourcenerhebung und -nutzung Bewältigungsstrategien der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Qualitätskriterien im CM QM-System der DGCC Analyse und kritische Reflexion Evaluationskriterien im CM Entwicklung und Anwendung von Evaluationsinstrumenten Kollegiale Beratung Klassifikationssysteme und deren Bedeutung für Versorgungspläne Versorgungspläne als Mittel der Fallsteuerung Supervision 28 29

16 Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in 8. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Hilfe- und Versorgungspläne / Praxis-Transfer in ver schie denen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen / Supervision / Beratung CM Versorgungspläne als Mittel der Fallsteuerung Implementierung von CM in die Praxis Bedarfsermittlung und Angebotssteuerung Ressourcenanalyse und Ressourcensicherung Analyse und kritische Reflexion von CM-Prozessen Evaluationskriterien Supervision Kollegiale Beratung Beratung von Angehörigen Bewältigungsstrategien der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen Beratungssituationen gestalten Vor-Ort-Besuch / Beratung gestalten Beobachtung und Reflexion von Beratungen 10. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Vertiefung Beratung CM / Prüfung Bewältigungsstrategien der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen Beratungssituationen gestalten Beobachtung und Reflexion von Beratungen 2 Tage Prüfung ( und ) Kolloquium zur Hausarbeit und Präsentation 9. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen / Beratung CM Fallmanagement und Steuerungsinstrumente Ressourcenanalyse und Ressourcensicherung Analyse und kritische Reflexion von CM-Prozessen Implementierung von CM in die Praxis Beratung CM / Beobachtung und Reflexion von Beratungen 30 31

17 Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Qualifizierung zum / zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Zugangsvoraussetzungen Nachweis über Befähigung / Kenntnisse Allgemeine sozialrechtliche Kenntnisse (z. B. durch Grundmodul 1 in der Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben / Verantwortliche Fachkraft nach SGB XI) Gesundheits- und pflegewissenschaftliches Basiswissen für die Anwendung in der Berufspraxis (z. B. durch die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in / Altenpfleger/in oder durch Fort- und Weiterbildung) Berufliche Vorerfahrung in den relevanten Arbeitsfeldern des Pflegeund Gesundheitswesens Wird das Zertifikat der DGCC (Deutsche Gesellschaft für Care und Care Management) angestrebt, so gelten die Anforderungen der DGCC für die jeweiligen Vorqualifikationen. Sprechen Sie uns an! Erforderliche Praktika Im Zusammenhang mit den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes sind zwei Pflegepraktika erforderlich: 1 Woche im ambulanten Pflegedienst 2 Tage in einer teilstationären Einrichtung Das Pflegepraktikum entfällt, wenn eine entsprechende Tätigkeit in den oben genannten Praxisfeldern nachgewiesen werden kann. Fehlzeiten Die Fehlzeiten in der gesamten Weiterbildung dürfen 10 % nicht überschreiten. Lehrgangsleitung Frank Schuster (DGCC-Trainer) Dr. phil. Angela Sallermann Veranstaltungsort Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung Fedelhören 78 Alte Rembertischule Bremen Kursnummer Kursnr. WB 319 Terminübersicht & Kosten 1. Einheit: Einheit: Einheit: Einheit: Einheit: ,00 EUR pro Lehrgangseinheit 6. Einheit: Einheit: Einheit: Einheit: Einheit: Gesamtkosten: 3.450,00 EUR (inkl. Prüfungsgebühren, inkl. 12 Unterrichtseinheiten Supervision) 10 Lehrgangseinheiten von Mo. Mi Uhr (6. Lehrgangseinheit Mo. Di Uhr, Mi Uhr) 236 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) Präsenzzeit 85 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) Selbststudienzeit Punkte Registrierung beruflich Pflegender Für diese Weiterbildungsmaßnahme können 25 Punkte angerechnet werden. Ident Nr

18 Leiten und Führen eines ambulanten Pflegedienstes Die Weiterbildung Die Zahl pflegebedürftiger Menschen wird aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Die meisten Menschen wünschen sich, auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit, in ihrem eigenen Zuhause bleiben zu können. Durch das Pflegestärkungsgesetz I und II wurden die Leistungen der Pflegeversicherung gerade im ambulanten Bereich deutlich angehoben. Die Verwirklichung des Wunsches, möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit leben zu können, wird somit von der Pflegeversicherung gefördert. Ambulante Pflegedienste unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Familien fach- und sachkundig bei der Pflege zu Hause. Das Leistungsangebot häuslicher Pflege ist vielfältig und erstreckt sich über verschiedene Bereiche: Grundpflegerische Tätigkeiten Häusliche Krankenpflege Beratungen bei pflegerischen Fragestellungen und organisatorischen Belangen Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Betreuungsleistungen ab Feb Leiten und Führen eines ambulanten Pflegedienstes In dieser Qualifizierungsmaßnahme erwerben die Teilnehmer/innen die nötigen Handlungskompetenzen zur Führung eines ambulanten Pflegedienstes. Ihnen werden Instrumente an die Hand gegeben, um innovativ, quali tätsgeleitet und an betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet leiten und führen zu können. Des Weiteren erhalten die Teilneh mer/innen Werkzeuge, um das Potenzial ihrer Mitarbeiter/innen zu erkennen und zu fördern, damit sowohl eine bestmögliche Versorgung der Klienten gewährleistet ist als auch eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit geschaffen wird. Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme: Marketing / Qualitätsmanagement von Dienstleistungen in der ambulanten Altenhilfe Kommunikationsworkshop / Beratung / Supervision Rechtsgrundlagen für das Management von ambulanten Pflegeeinrichtungen Betriebs- und Finanzwirtschaft Personalführung Personalbedarfsplanung Personalwirtschaft Umfang der Weiterbildung Die Weiterbildung ist in 3 Module gegliedert, die unabhängig voneinander abschließen und auch einzeln anwählbar sind. 1. Modul: Management und Qualitätssicherung (32 UE) 2. Modul: Betriebswirtschaftliche Aspekte (48 UE) 3. Modul: Personalmanagement (48 UE) Das Leiten und Führen eines ambulanten Pflegedienstes erfordert eine hohe Professionalität

19 Leiten und Führen eines ambulanten Pflegedienstes Leiten und Führen eines ambulanten Pflegedienstes MODUL 1: MANAGEMENT UND QUALITÄTSSICHERUNG IN DER AMBULANTEN ALTENHILFE 1. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Marketing / Qualitätsmanagement von Dienstleistungen in der ambulanten Altenhilfe Aufgaben des Managements eines Pflegedienstes im Spannungsfeld der verschiedenen Versorgungsangebote Alleinstellungsmerkmale entwickeln Vernetzungen im Quartier / Sozialraum Qualitätsmanagementsysteme im Vergleich Implementierung von Qualitätssicherungssystemen Kundenzufriedenheit Beschwerdemanagement und Prozessoptimierung Entwicklung einer Marketingstrategie Planung von Kampagnen zum erfolgreichen Marketing 2. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Kommunikationsworkshop / Beratung / Supervision Kommunikationsstrukturen / Grundlagen der Gesprächsführung Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie mögliche Fehlerquellen Kritikgespräche Angewandte Gesprächsführung in Anleitungs-, Beurteilungs- und Beratungsgesprächen Grundlagen Beratung und Praxiskontext / Beratung und Moderation Bewältigungsstrategien der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen Supervision MODUL 2: BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE IN DER AMBULANTEN ALTENHILFE 1. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Rechtsgrundlagen für das Management von ambulanten Pflegeeinrichtungen Allgemeine Grundlagen der nationalen Rechtskunde Wohn- und Betreuungsgesetz (Heimgesetz) SGB V / SGB XI / PSG II / PNG Patientenbezogenes Recht / BGB Betriebsbezogenes Recht 2. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Betriebs- und Finanzwirtschaft Teil 1 Gesellschaftsformen Grundlagen zum Steuerrecht Grundlagen und Organisation der Buchführung (Pflegebuchführungsverordnung) Rechnungs- und Buchführungspflichten nach PBV Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung Investitionsplanung und Abschreibungen Finanzplanung 3. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Betriebs- und Finanzwirtschaft Teil 2 Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung Budgetierung und Controlling Mit Kennzahlen steuern Vorbereitung von Vergütungsverhandlungen Preiskalkulation Ermittlung von Stundensätzen 36 37

20 Leiten und Führen eines ambulanten Pflegedienstes Leiten und Führen eines ambulanten Pflegedienstes MODUL 3: PERSONALMANAGEMENT 1. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Personalführung Arbeitsrecht Grundlagen der Personalführung Rollenfindung / Teamentwicklung / Mitarbeitergespräche Leitungsverständnis und Führungsstile Grundlagen und Strategien der Personalgewinnung Operatives Management 2. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Personalbedarfsplanung Gestaltung der Personalplanung Einsatzplanung / Tourenplanung 3. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Personalwirtschaft Zielgruppe Personalpolitik Unternehmenskultur / Führen mit Zielen / Beteiligung Personalentwicklung / Personalmarketing Leitung oder angehende Leitung eines ambulanten Pflegedienstes Lehrgangsleitung Michael Wilhelm Kursnummer Kursnr. WB 419 Veranstaltungsort Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung Fedelhören 78 Alte Rembertischule Bremen Terminübersicht & Kosten Modul 1 (32 UE) Management und Qualitätssicherung in der ambulanten Altenhilfe 1. Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit: Modul 2 (48 UE) Betriebswirtschaftliche Aspekte in der ambulanten Altenhilfe 1. Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit: Modul 3 (48 UE) Personalmanagement 1. Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit: Lehrgangseinheit: ,00 EUR pro Lehrgangseinheit (16 UE, Mi. Do., Uhr) Gesamtkosten: 2.320,00 EUR Die Lehrgangseinheiten können auch individuell gebucht werden sprechen Sie uns an! Punkte Registrierung beruflich Pflegender Für diese Weiterbildungsmaßnahme können 20 Punkte angerechnet werden. Ident Nr

21 Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen ab Sept Allgemeines zur Weiterbildung 160 UE Präsenzzeit 40 UE Selbstlernzeit Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen Demenzexperten / Demenzexpertinnen qualifiziert werden. Die Weiterbildung trägt zu einer Professionalisierung bei und die geschulten Teilnehmer/innen können als Multiplikatoren in der eigenen Institution eingesetzt werden, um das Wissen und die Handlungskompetenzen des Personals vor allem ihre Kommunikationsfähigkeiten zu erhöhen. Damit tragen die Demenzexperten / Demenzexpertinnen zu einer erhöhten Sensibilisierung für das Erleben und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz bei und helfen dadurch, den Kontakt zu diesen Menschen positiv zu gestalten und auch Extremsituationen optimal zu bewältigen oder schon im Ansatz verhindern zu können. Die Weiterbildung ist eine Gemeinschaftsproduktion von: Der Umgang mit demenziell erkrankten Menschen kann eine große Herausforderung darstellen nicht nur für Personen, die bisher kaum Erfahrungen mit dem Krankheitsbild sammeln konnten: Gerade Mitarbeiter/innen aus dem Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens erleben immer wieder spannungsreiche Situationen, wenn in ihrer Einrichtung Menschen mit Demenz mit neuen Umgebungen, fremden Personen und unklaren Anforderungen konfrontiert werden. Die Menschen mit demenzieller Erkrankung reagieren in diesen Situationen häufig mit Angst und Verunsicherung, die herausforderndes Verhalten provozieren oder zu einem verstärkten Rückzug führen können. Für Mitarbeiter/innen aus Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens bedeutet dies zusätzlichen Zeitaufwand und wenig planbare Belastungsspitzen. Aber auch persönlich erleben sie es oft als sehr belastend, wenn fehlende Zeit und fehlende demenzspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten eine gelingende Interaktion unmöglich machen. Dabei kann schon die Vermittlung von Wissen über Krankheitsursachen, Diagnostik, Therapie und mögliche Folgen für das Erleben und Verhalten an Demenz erkrankter Menschen helfen, im direkten Kontakt sensibler und sicherer zu werden. Zudem existieren inzwischen zahlreiche bewährte Maßnahmen und Konzepte, die die Kommunikation und Beziehungsgestaltung mit demenziell erkrankten Menschen erleichtern und es ermöglichen, krisenhafte Situationen frühzeitig zu erkennen, zu entschärfen oder auch ganz zu vermeiden. Von dieser Verbesserung können sowohl die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, deren Mitarbeiter/innen und vor allem Menschen mit Demenz sehr profitieren. In der berufsbegleitenden Fachweiterbildung sollen daher Mitarbeiter/innen aus verschiedenen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zu Umfang der Weiterbildung Die Weiterbildung umfasst 160 Unterrichtseinheiten Präsenzzeit und 40 UE Selbstlernzeit (1 UE = 45 Min.). Die Präsenzzeit wird in 4 Seminarwochen von montags bis freitags ( Uhr) zu je 40 Unterrichtseinheiten angeboten. Die Selbstlernzeit beinhaltet einen eintägigen Hospitationseinsatz in einer besonderen Pflege- und Betreuungseinrichtung, wie z. B. in einer Wohngruppe, Tagespflegeeinrichtung, geriatrischen Tagesklinik etc., sowie eine schriftliche Ausarbeitung (Arbeitsauftrag). Die Weiterbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Erstellung einer Hausarbeit) ab. Die Teilnehmer/innen erhalten als Abschluss das Zertifikat Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen. Teilnehmer/innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Gesundheitsund Krankenpfleger/in, als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder als Altenpfleger/in haben zusätzlich mit einem Nachweis über einen 15-wöchigen Praxiseinsatz (Praktikum / Hospitation in geeigneten Einsatzfeldern, z. B. in Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten oder in Pflegeheimen) die Zugangsvoraussetzung für den Erwerb des Fachmodul 3-Zertifikates Demenz in der Fachweiterbildungsrichtung Gerontologie und Gerontopsychiatrie erworben. Teilnehmer/innen, die in geeigneten Arbeitsbereichen tätig sind, können sich die Praxiszeit anrechnen lassen! 40 41

22 Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen Somit können die Absolvent/innen mit dem Fachmodul 3-Zertifikat und den Nachweisen der zwei Grundmodule sowie der zwei weiteren Fachmodule aus der Fachweiterbildung die staatliche Anerkennung als Fachpfleger/in für Gerontologie und Gerontopsychiatrie erlangen (siehe Übersicht). Übersicht über die staatlich anerkannte Weiterbildung: Fachpfleger/in für Gerontologie und Gerontopsychiatrie Fachmodul 3 Demenz (Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen) Fachmodul 2 Professionelle Pflege in der Gerontopsychiatrie Fachmodul 1 Grundlagen der Gerontologie Grundmodul 2 Grundmodul 1 Beratung und Anleitung (entspricht der Praxisanleiter/in-Qualifikation) Grundlagen der Fachweiterbildungen zur professionellen Orientierung Die Teilnehmer/innen nehmen ihre eigene Rolle wahr und reflektieren sie im Kontext professioneller Szenarien im Bereich demenzieller Erkrankungen. Dabei realisieren sie die Bedürfnisse der Menschen mit Demenz und ihrer Bezugspersonen sowie der Beteiligten im Pflege- und Betreuungsverlauf. Die Teilnehmer/innen kennen die Besonderheiten der Arbeit im Arbeitsfeld demenzieller Erkrankungen und beachten die Anforderungen möglichst weitgehender Autonomie und Selbstbestimmung der Menschen mit Demenz. Die Teilnehmer/innen erlangen eine vertiefte Kenntnis spezieller Präventionskonzepte, Diagnosemöglichkeiten, Pflege-, Therapie-, Versorgungs- und Betreuungsformen im Bereich demenzieller Erkrankungen. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse werden kombiniert und in ihrer Bedeutung anhand praxisorientierter Lehrinhalte geprüft. Die Teilnehmer/innen können Pflege-, Betreuungs- und Versorgungssituationen kritisch reflektieren und Lösungsansätze in professionell herausfordernden Situationen erarbeiten und durchführen. Die Betroffenen und ihre Angehörigen oder Bezugspersonen werden als Partner/innen im professionellen Handeln angesehen. Dies geschieht mit dem Ziel einer würdevollen Pflege und Betreuung unter Nutzung und möglichst weitgehendem Erhalt vorhandener Ressourcen. Ziele der Weiterbildung Die Teilnehmer/innen nutzen erworbenes Wissen, um auch bei komplexen Pflege- und Versorgungskonstellationen im Bereich demenzieller Erkrankungen individuell angepasste Pflege-, Therapie-, Versorgungsund Betreuungsverläufe in professionell angemessener Form im täglichen Leben der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen zu etablieren, zu gestalten, durchzuführen und zu reflektieren. Die Teilnehmer/innen können bei fachlichen Herausforderungen und in Krisen- und Konfliktsituationen gegensätzliche Positionen aushalten und professionelle Lösungen entwickeln und umsetzen. Zielgruppe Menschen, die regelmäßig im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kontakt mit demenziell erkrankten Menschen haben, sie betreuen, begleiten oder pflegen. Dies betrifft vor allem Mitarbeiter/innen aus dem Bereich des Gesundheitsund Sozialwesens (u. a. Pflegekräfte, Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen, Ärztinnen / Ärzte, Ergotherapeutinnen / Ergo therapeuten, Logopädinnen / Logopäden, Physiotherapeutinnen / Physiotherapeuten, pharmazeutische Assistentinnen / Assistenten), Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes und anderer Dienstleistungsberufe. Die Teilnehmer/in nen sollten bereit und in der Lage sein, ihre neu erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten als Multiplikatoren in ihrer Einrichtung weiter zu vermitteln, um so zu einer allgemeinen Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen beizutragen

23 Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen 1. Seminarwoche: Seminarthema: Medizinische Grundlagen der Demenz Klassifikation und Definition demenzieller Syndrome (ICD 10) Epidemiologie (Inzidenz und Prävalenz nach Bevölkerungsgruppen und Settings) Demenz mit Differenzialdiagnosen (Depressionen und Delir) Neuropsychologische Diagnostik (Demenzformen) Verläufe von Demenzen, insbesondere Alzheimer-Typ (Stadien, herausforderndes Verhalten) Fahreignung im Alter Therapeutische Ansätze bei der Alzheimer-Krankheit und anderen Demenzen (leitliniengestützt): Medikamentöse Therapie, nichtmedikamentöse Therapie, Training der kognitiven Funktionen, Angehörigenberatung Umgebungsbedingungen und deren Auswirkungen auf Verlauf und Ausprägung der Demenz am Beispiel der Versorgung im Krankenhaus und der häuslichen Versorgung Erteilung eines Arbeitsauftrages Selbstlernphase 2. Seminarwoche: Seminarthema: Kommunikation und Beziehungsgestaltung in der Arbeit mit demenzerkrankten Menschen (Fallbeispiele / praktische Übungen) Umgang mit aggressivem Verhalten, Prävention und Vermeidungsstrategien Grundlegende Verhaltensregeln im Umgang mit Demenz Verbale und nonverbale Kommunikation bei Demenz, Probleme im Kommunikationsprozess Umgang mit Agitiertheit und Bewegungsdrang Umgang mit Desorientierung, Umgang mit Apathie Validation (N. Feil) und Integrative Validation (N. Richard) Beziehung und positive Personenarbeit (z. B. T. Kitwood) Fortführung 2. Seminarwoche Freiheitsentziehende Maßnahmen: Mechanische Fixierungen und Medikation, pharmakologische Intervention Haftungsrecht (Typische Fallbeispiele und Situationen bei demenziell Erkrankten: Weglaufsituation, Schäden verursachen etc.) 3. Seminarwoche: Seminarthema: Spezifische Verfahren zur Pflege, Versorgung und Betreuung von demenzerkrankten Menschen Personenzentrierte Pflege (T. Kitwood) und Milieugestaltung, Erlebnisorientierte Pflege (Mäeutik) Anpassung der Arbeitsorganisation und Pflegeprozesse ( Bezugs- und Präsenzpflege, Schutz- und Aufsichtsfunk tionen, Personaleinsatzplanung) in verschiedenen Versorgungssettings Tagesgestaltung, Beschäftigung, Aktivierung (u. a. 10-Minuten-Aktivierung), Stimulation (u. a. Sinnesaktivierung und Basale Stimulation) und Sozialkontakt Interventionen in verschiedenen Versorgungssettings Marte Meo ( Aus eigener Kraft ) Einführung in das Marte Meo-Konzept Basisinformationen und Grundlagen Spezielles pflegerisches Assessment, Wahrnehmen und Beobachten Schmerz bei demenziell Erkrankten Biografiearbeit und Pflegeprozess 44 45

24 Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen 4. Seminarwoche: Seminarthema: Spezifische Verfahren zur Pflege, Versorgung und Betreuung von demenzerkrankten Menschen / Wohn- und Lebens formen für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung Pflege, Betreuung und Versorgung von Men schen mit Demenz in verschiedenen Settings / Überleitung zwischen den Versorgungsformen Spezielle Pflegeprobleme: Selbstbestimmung und persön liche Würde, Ernährung und Malnutrition, Sicherheit, Isolation und Rückzug Sterbebegleitung in verschiedenen Versorgungssettings Patientenverfügung und rechtliche Aspekte Ambulante und teilstationäre Unterstützung und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (Niedrigschwellige Angebote, Tagespflege, Verhinderungs- und Urlaubspflege) Rolle und Gewinnung von Angehörigen und Ehrenamtlichen Spektrum an Wohn- und Lebensmöglichkeiten, integrative und segregative Wohnkonzepte im Heim und kritische Beurteilung Schriftliche Prüfung: Hausarbeit Erstellung eines Konzeptes zur Anpassung von Kommunikation und Arbeitsabläufen auf die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe Zugangsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Gesundheit und Soziales: Gesundheits- und Krankenpfleger/in * Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in * Altenpfleger/in * Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin / Sozialpädagoge Ärztin / Arzt Medizinische/r Fachangestellte/r Pharmazeutische/r Assistent/in Ergotherapeut/in Logopädin / Logopäde Physiotherapeut/in in Dienstleistungsberufen mit regelmäßigem Kontakt zu Menschen mit Demenz, wie: Mitarbeiter/in des öffentlichen Dienstes Mitarbeiter/in in Pflegestützpunkten * Teilnehmer/innen dieser Berufsgruppen haben zusätzlich mit einem Nachweis über einen 15-wöchigen Praxiseinsatz (Praktikum / Hospitation in geeigneten Einsatzfeldern, z. B. in Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten oder in Pflegeheimen) die Zugangsvoraussetzung für den Erwerb des Fachmodul 3-Zertifikates Demenz in der Fachweiterbildungsrichtung Gerontologie und Gerontopsychiatrie erworben. Teilnehmer/innen, die in geeigneten Arbeitsbereichen tätig sind, können sich die Praxiszeit anrechnen lassen! (siehe S. 41) Berufspraxis Nachweis über eine mindestens einjährige Berufspraxis 46 47

25 Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen Demenzexperte / Demenzexpertin im Gesundheits- und Sozialwesen Erforderliche Praktika Ein eintägiger Hospitationseinsatz in einem geeigneten Einsatzfeld muss zum Abschluss der Weiterbildung nachgewiesen werden. Fehlzeiten Die Fehlzeiten dürfen 10 % nicht überschreiten. Lehrgangsleitung Dr. phil. Angela Sallermann Jörn Gattermann Veranstaltungsort Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung Fedelhören 78 Alte Rembertischule Bremen Terminübersicht & Kosten 1. Woche: Woche: Woche: Woche: ,00 EUR pro Seminarwoche Gesamtkosten: 1.980,00 EUR 4 Seminarwochen von Mo. Fr. ( Uhr) 160 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) Präsenzzeit 40 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) Selbststudienzeit Punkte Registrierung beruflich Pflegender Für diese Weiterbildungsmaßnahme können 25 Punkte angerechnet werden. Ident Nr Kursnummer Kursnr. WB

26 Qualifizierungsmaßnahme: Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 ab April 2019 Qualifizierungsmaßnahme: Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 Umfang der Weiterbildung Die Weiterbildung umfasst 152 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) und wird in 8 Lehrgangseinheiten sowie einem Prüfungstag durchgeführt. Die Maßnahme schließt mit einer schriftlichen und fachpraktischen Prüfung ab. Die Lehrgangseinheiten können auch unabhängig von der Qualifizierungsmaßnahme gebucht werden! Die Weiterbildung Im Jahre 2010 wurden die Rahmenverträge der Kassen mit den ambulanten Pflegediensten neu geschlossen bzw. angepasst. Danach dürfen Altenpflegehelfer/innen und sonstige Pflegehilfskräfte auch für bestimmte behandlungspflegerische Tätigkeiten (gem. 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V, Leistungsgruppe 1 und 2) eingesetzt werden. Die rechtliche Situation der häuslichen Krankenpflege wird im 37 SGB V geregelt. Tätigkeiten der Behandlungspflege können laut Rahmenvertrag gemäß 132 und 132 a SGB V nur an Pflegekräfte ohne formelle Qualifikation delegiert werden, wenn diese neben einer ausreichenden Berufserfahrung das nötige Fachwissen besitzen. Die ambulanten Pflegedienste müssen den Nachweis erbringen, dass ihre Pflegekräfte über das notwendige Wissen und Können zur Ausübung behandlungspflegerischer Tätigkeiten verfügen. Die Weiterbildung qualifiziert die Teilnehmer/innen, behandlungspflegerische Tätigkeiten der Leistungsgruppe 1 und 2 sach- und fachgerecht im Rahmen der häuslichen Kranken- und Altenpflege auszuführen. Alle relevanten Pflegethemen werden vermittelt und mit adäquaten Materialien praktisch eingeübt. Zielsetzung Die Qualifizierungsmaßnahme bildet die Teilnehmer/innen darin aus, die behandlungs pflegerischen Tätigkeiten der Leistungsgruppe 1 und 2 sachund fach gerecht durchführen zu können. Das erlangte Wissen umfasst theoretische Grundkenntnisse der jeweiligen behandlungs-pflegerischen Maßnahme, Kenntnisse von Risiken, Komplikationen, typischen Fehlerquellen und zielgerichtete Folgehandlungen. Ferner werden die jeweiligen praktischen Grundkenntnisse zur Durchführung der Maßnahme sowie hygienische Verfahrensregeln vermittelt

27 Qualifizierungsmaßnahme: Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 Qualifizierungsmaßnahme: Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 1. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Einführung in die Weiterbildung / Grundlagen der rechtlichen Rahmenbedingungen / Ernährung im Alter und Blutzuckermessung Informationen über Seminarverlauf, Ziele und Leistungsnachweise Grundwissen über rechtliche Rahmenbedingungen Haftungsrecht und zivilrechtliche Haftung Dokumentation Ernährung im Alter Anatomie / Physiologie der Bauchspeicheldrüse Diabetes mellitus Blutzuckermessung: Material / Durchführung Dokumentation Fortführung 2. Lehrgangseinheit 3. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Blutdruckmessung Anatomie und Physiologie des Darmes Wirkungsweisen eines Klistieres Indikation und Kontraindikation Vorbereitung / Durchführung Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems: Hypo-/Hypertonie, Myocardinfarkt, Apoplex Messen des Blutdrucks und der Frequenz Mögliche Fehlerquellen bei der Messung 2. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Versorgung eines suprabubischen Dauerkatheters (SPK) / Flüssigkeitsbilanzierung / Umgang mit einer percutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG) / Verabreichen von Klistieren Der Harnapparat: Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege Verbandswechsel bei liegendem SPK: Vorbereitung, Durchführung, Nachsorge und Dokumentation Maßnahmen zur Verhinderung katheterbedingter Harnwegsinfekte Grundlagen einer Flüssigkeitsbilanzierung Durchführung eines Ein- und Ausfuhrplans Exkurs: Flüssigkeiten anreichen Indikationen einer PEG-Anlage Verbandswechsel bei liegender PEG: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation Nahrungsaufnahme über PEG 4. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Umgang mit medizinischen Kompressionsstrümpfen (MKS) Anatomie / Physiologie: Gefäße Wirkungsweise von Kompressionsstrümpfen Indikationen und Kontraindikationen für MKS Anziehen / Ausziehen von Kompressionsstrümpfen Fehlerquellen und Komplikationen Exkurs: Maßnahmen zur Thromboseprophylaxe 5. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Versorgung eines Dekubitus Kategorien I und II Anatomie / Physiologie: Haut Pathophysiologie eines Dekubitus Versorgung eines bestehenden Dekubitus unter Berücksichtigung des Expertenstandards Pflege von Menschen mit chronischen Wunden Exkurs Dekubitusprophylaxe: Hautpflege, Mobilisation, Positionierungen 52 53

28 Qualifizierungsmaßnahme: Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 Qualifizierungsmaßnahme: Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 6. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Herrichten und Verabreichen von Medikamenten / Augentropfen verabreichen / subcutane Injektionen Einführung in die Pharmakologie: Definition Arzneimittel Arzneimittelgesetz Arzneimittelnamen, Generika Arzneimitteltherapie: Pharmakokinetik / -dynamik Lokale und systematische Arzneimitteltherapie Arzneimittelformen / Applikationsarten Bestellung, Lagerung, Entsorgung von Medikamenten Richten und Verabreichen von Medikamenten Die 6-R-Regel Verabreichung von Augentropfen: Anatomie und Physiologie des Auges Krankheiten des Auges Verabreichung von Augentropfen und Augensalbe Subcutane Injektionen: Applikationsorte Kleine Materialkunde Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge einer s.c. Injektion Insulininjektion Mögliche Fehlerquellen und deren Folgen Exkurs: Nadelstichverletzungen 7. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Durchführung von dermatologischen Bädern / Kältetherapie / Medizinische Einreibungen / Inhalation Anatomie und Physiologie der Haut Symptome und Beschwerden von Hauterkrankungen Krankenbeobachtung: Haut Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge von dermatologischen Bädern Wirkung von Kälte im Körper Indikationen, Verabreichungsformen und Durchführung von Kälteanwendungen Durchführung von Kälteanwendungen Umgang mit potentiellen Nebenwirkungen Indikation und Wirkungsweisen medizinischer Einreibungen Durchführung von lokaltherapeutischen Maßnahmen Formen der Inhalation Atemübungen / Atemgymnastik Atemunterstützende Lagerungen 8. Lehrgangseinheit: Seminarthema: Hygiene / Erste-Hilfe-Kurs / Kommunikation in der Pflege Grundlagen der Hygiene Personalbezogene Hygiene Hautschutz und hygienische Händedesinfektion Erste-Hilfe-Kurs Grundlagen einer Kommunikation Kommunikation und Beratung im Kontext von Behandlungspflege Umgang mit Konflikten Prüfungstag: Schriftliche und mündliche Prüfung Reflexion und Zertifikatsübergabe 54 55

29 Qualifizierungsmaßnahme: Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 Zielgruppe Pflegehilfskraft Alten pflegehelfer/in Pflegefachkraft zur Auffrischung oder für den Wiedereinstieg nach Familienpause Arzthelfer/in sowie sonstige geeignete Personen Abschluss Die Weiterbildung endet mit einer schriftlichen und fachpraktischen Abschlussprüfung und wird mit der Zertifikatsverleihung geschlossen. Fehlzeiten Die Fehlzeiten dürfen 10 % des Gesamtumfanges nicht überschreiten. Lehrgangsleitung Ilke Schulte-Guhlke Veranstaltungsort Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung Fedelhören 78 Alte Rembertischule Bremen Qualifizierungsmaßnahme: Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 Terminübersicht & Kosten 1. Lehrgangseinheit (3 Tage): Lehrgangseinheit (2 Tage): Lehrgangseinheit (2 Tage): Lehrgangseinheit (2 Tage): Lehrgangseinheit (2 Tage): Lehrgangseinheit (2 Tage): Lehrgangseinheit (2 Tage): Lehrgangseinheit (3 Tage): Prüfung (1 Tag): Lehrgangseinheit 1 + 8: Lehrgangseinheiten 2 7: jeweils 330,00 EUR jeweils 220,00 EUR Gesamtkosten: 1.980,00 EUR 8 Lehrgangseinheiten ( Uhr) zzgl. Prüfungstag Stundenumfang: 152 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) Die Lehrgangseinheiten sind auch individuell buchbar sprechen Sie uns an! Punkte Registrierung beruflich Pflegender Für diese Weiterbildungsmaßnahme können 20 Punkte angerechnet werden. Ident Nr (nur für exam. Pflegekräfte) Kursnummer Kursnr. WB

30 Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen gem. 43 b, 53 c SGB XI ab Sept Allgemeines zur Weiterbildung 160 UE Präsenzzeit 2 Wochen Praktikum Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II zum 1. Januar 2017 wurde gesetzlich festgeschrieben, dass pflegebedürftige Menschen in stationären und teilstationären Einrichtungen einen Anspruch auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung haben. Da immer mehr Menschen pflegebedürftig sind, wächst der Bedarf an qualifizierten Betreuungskräften. Im Pflegealltag kommt die individuelle, ganzheitliche Betreuung alter Menschen häufig zu kurz. Betreuungskräfte übernehmen hier eine wesentliche Rolle. Sie haben Zeit für Gespräche und geben seelischen Halt und Orientierung. Weitere Aufgaben sind die Aktivierung der pflegebedürftigen Menschen in Bezug auf Alltagsaktivitäten, mit dem Ziel durch Motivation, Begleitung und Betreuung das Wohlbefinden positiv zu beeinflussen und Lebensqualität zu fördern. Mögliche Aktivitäten sind: Malen, Basteln, leichte handwerkliche Arbeiten und Gartenarbeit, Kochen und Backen, Musizieren, Tanzgymnastik, Anfertigen von Erinnerungsalben und Weiteres. Der Kurs entspricht den staatlichen Richtlinien für Betreuungskräfte. Dadurch ist der Abschluss dieser Weiterbildung allgemein anerkannt. Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen gem. 43 b, 53 c SGB XI Umfang der Weiterbildung Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst ein Orientierungspraktikum von 5 Tagen (40 Std.), 4 Wochen Theorie (160 UE; 1 UE = 45 Min.) und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum (80 Std.). Das Orientierungspraktikum ist nur für Teilnehmer/innen ohne therapeutische oder pflegerische Vorkenntnisse erforderlich; es ist vor der Qualifizierungsmaßnahme in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung durchzuführen. Dieses Orientierungspraktikum soll dazu dienen, erste Eindrücke über die Tätigkeit mit betreuungsbedürftigen Menschen zu gewinnen und eine Selbsteinschätzung über die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich vorzunehmen. Die Präsenzzeit wird in Modulen von montags bis freitags (jeweils von 9.00 bis Uhr) bzw. von montags bis mittwochs (Mo Di jeweils von 9.00 bis Uhr und Mi von 9.00 bis Uhr) zu je 40 bzw. 20 Unterrichtseinheiten angeboten (siehe S. 61 und S. 62). Das zweiwöchige Betreuungspraktikum soll in der Zeit zwischen der 3. und der 4. Seminarwoche in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung erfolgen. Im Basiskurs (100 UE Modul 1 3) werden die Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderung sowie typische Alterskrankheiten und Grundkenntnisse der Pflege, der Kommunikation und Interaktion, sowie Erste Hilfe vermittelt (siehe S. 61). Zwischen dem Basiskurs und dem Aufbaukurs findet das Praktikum statt. Im Praktikum können die erlangten Grundkenntnisse im Umgang mit Heimbewohner/innen, Kommunikation mit anderen Professionen in die Praxis umgesetzt werden. Die Teilnehmer/innen erhalten einen Praxisauftrag, der in der anschließenden Aufbauwoche besprochen wird. Im Aufbaukurs (60 UE Modul 4 5) werden die Grundkenntnisse aus dem Basiskurs und den gesammelten Erfahrungen im Praktikum vertieft, Beschäftigung und Freizeitgestaltung bei Bewohner/innen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen geschult sowie Grundkenntnisse in der Rechtskunde, Hauswirtschaft und Ernährung vermittelt (siehe S. 62)

31 Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen gem. 43 b, 53 c SGB XI Ziele der Weiterbildung Die Teilnehmer/innen erhalten Grundkenntnisse und Fertigkeiten der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. Die Teilnehmer/innen erhalten Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen sowie typische Alterskrankheiten. Durch den Erwerb der pflegerischen Grundkenntnisse sind die Teilnehmer/innen in der Lage, im Notfall Hilfe zu leisten und den Pflegebedarf an das zuständige Fachpersonal entsprechend zu kommunizieren. Die Teilnehmer/innen sind in der Lage, bei einem Notfall Erste Hilfe leisten zu können. Die Teilnehmer/innen sind in der Lage, Alltags und Beschäftigungsangebote zu planen und umzusetzen. Zielgruppe Die Maßnahme ist geeignet für lebenserfahrene Personen, die gerne demenzerkrankte und andere Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Alltagskompetenz betreuen möchten. Formell erworbene und fach liche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Vorhandene Kompetenzen in pflegerischen, hauswirtschaftlichen, therapeutischen oder künstlerischhandwerklichen Berufsfeldern können von Vorteil sein. Auch für Menschen, die eine Eingliederungsmaßnahme anstreben, ist diese Qualifizierung geeignet, um wieder in den Arbeitsalltag integriert zu werden. Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen gem. 43 b, 53 c SGB XI 1. Modul (40 UE von Mo. Fr.): Menschenbild Krankheitsverständnis Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten (Diabetes, degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates und deren Behandlungmöglichkeiten) Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Demenz 2. Modul (40 UE von Mo. Fr.): Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation Umgang mit Menschen mit Demenz Hilfestellungen bei Nahrungsaufnahme Umgang mit Inkontinenz Umgang mit Schmerzen und Wunden Hygiene 3. Modul (20 UE von Mo. Mi.): Erste-Hilfe-Kurs Umgang mit Ekel, Aggressionen und Konflikten in der Pflege Aushändigung eines Praxisauftrages Es folgt ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung (80 Std.) 60 61

32 Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen gem. 43 b, 53 c SGB XI 4. Modul (40 UE von Mo. Fr.): Reflexion des Praktikumseinsatzes und des Arbeitsauftrages Vertiefung der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsform mit betreuungsbedürftigen Menschen Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten Rechtskunde Hauswirtschaft und Ernährungslehre 5. Modul (20 UE von Mo. Mi.): Bewegung bei Demenz, psychischen und geistigen Beeinträchtigungen Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenz Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen gem. 43 b, 53 c SGB XI Fehlzeiten Die Fehlzeiten dürfen 10 % nicht überschreiten. Lehrgangsleitung Ilke Schulte-Guhlke Veranstaltungsort Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung Fedelhören 78 Alte Rembertischule Bremen Kursnummer Kursnr. WB 719 Terminübersicht & Kosten 1. Modul (40 UE): Modul (40 UE): Modul (20 UE): Modul (40 UE): Modul (20 UE): Modul 1 / Modul 2 / Modul 4: Modul 3 / Modul 5: Gesamtkosten: jeweils 320,00 EUR jeweils 170,00 EUR 1.300,00 EUR Punkte Registrierung beruflich Pflegender Für diese Weiterbildungsmaßnahme können 20 Punkte angerechnet werden. Ident Nr (nur für exam. Pflegekräfte) 62 63

33 Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V Die Weiterbildung ab April 2019 Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortgeschrittene Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen Unterstützung sowie mit Fragen zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich. Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Sinne des 132 g SGB V orientiert sich am biografischen bzw. lebensweltlichen Hintergrund der / des Leistungsberechtigten. Der Wille der / des Leistungsberechtigten ist zu respektieren und daher handlungsleitend. Leistungsberechtigte sind in diesem Falle Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Etablierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase richtet sich an vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie an Einrichtungen der Eingliederungshilfe und setzt einen Organisationsentwicklungsprozess in den Einrichtungen voraus. Hierbei geht es um die Einbindung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in die Strukturen und Prozesse der Einrichtung. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können Bewohnern und Bewohnerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind, eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g SGB V anbieten und die Leistung mit der Krankenkasse der / des Versicherten abrechnen Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V Voraussetzung dafür ist, dass der Träger eine qualifizierte Beraterin / einen qualifizierten Berater vorweisen kann. Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles, auf die Situation der / des Leistungsberechtigten zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und / oder seelsorgerlichen Versorgung in der letzten Lebensphase. Sie soll der / dem Leistungsberechtigten ermöglichen, selbstbestimmt über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen entscheiden zu können und ist somit Grundlage einer Behandlung und Versorgung am Lebensende, die den geäußerten Vorstellungen der / des Leistungsberechtigen entspricht. Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach 132 g SGB V in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe lehnt sich an das internationale Konzept des Advance Care Planning (ACP) an. Dieses Konzept bedeutet im deutschen Sprachgebrauch so viel wie Behandlung im Voraus planen. Es handelt sich dabei um einen Kommunikationsprozess zwischen Betroffenen, ihren gesetzlichen Vertretern / Vertreterinnen, ihren Behandelnden und Betreuenden mit dem Ziel, sie in die Lage zu versetzen, wohlinformiert Entscheidungen über zukünftige Behandlungssituationen zu treffen, in denen sie selber nicht mehr entscheiden können. Gesprächsbegleiter/innen unterstützen diesen Prozess und tragen Sorge, dass die festgelegten Behandlungswünsche und Vorstellungen in der Praxis umgesetzt werden. Beratung der Leistungsberechtigten Der versichertenbezogene Beratungsprozess umfasst unterschiedliche Inhalte, die je nach Bedarf der Leistungsberechtigen zum Tragen kommen. Hierzu gehören: Beratungsgespräche Fallbesprechungen Dokumentation des Beratungsprozesses einschl. der Willensäußerungen 64 65

34 Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V Der Wille der Leistungsberechtigen ist zu respektieren und daher für die Beraterin / den Berater handlungsleitend. Die Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein qualifizierter Gesprächsprozess zwischen der / dem Leistungsberechtigten und der Beraterin / dem Berater. Im ersten Kontakt erfolgt eine Verständigung und Erörterung zur Zielsetzung und zum Prozess der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase. Die / der Leistungsberechtigte erhält die Möglichkeit, mit der Beraterin / dem Berater seine Werte, Grundhaltungen und Ziele sowie eine zu ihr / ihm passende Versorgung und Behandlung am Lebensende zu reflektieren. Verschiedene Aspekte, wie z. B. die Einstellung zum Leben, mögliche Belastungen, die pflegerische Unterstützung sowie Versorgungswünsche können Bestandteil der Beratungsgespräche sein. Umfang der Weiterbildung Die Weiterbildung umfasst 80 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) und wird in 2 Teile gegliedert. Der erste Teil beinhaltet 48 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht und wird in 4 Lehrgangseinheiten durchgeführt. Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst die Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen, die innerhalb der Maßnahme alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Praxisteil wird durch unsere Dozenten begleitet. beraten. Handlungsleitend bei der Erstellung eines Versorgungsplanes sind dabei stets die Vorstellungen und Wünsche der / des Betroffenen. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können sofern sie einen qualifizierten Berater / eine qualifizierte Beraterin vorweisen können Bewohnern und Bewohnerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind, eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g SGB V anbieten und die Leistung mit der Krankenkasse der / des Versicherten abrechnen. Abrechnung mit den Krankenkassen Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung und mit einem entsprechenden Nachweis gegenüber der Krankenkasse, sind die Bera ter/innen berechtigt, Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase 132 g SGB V in den in 1 Abs. 2 genannten Einrichtungen zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils erhält die Beraterin / der Berater ein Zertifikat, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist. Ziele der Weiterbildung Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist es, dass die Absolventen die nötigen Kompetenzen erlangen, eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase als qualifizierte Beraterin / qualifizierter Berater durchführen können. Hierzu gehört, den Leistungsberechtigen über die Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu 66 67

35 Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V 1. Lehrgangseinheit: (1 ½ Tage 12 UE) Seminarthema: Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase / Medizinisch-pflegerische Aspekte am Lebensende Mittwoch, , von Uhr (4 UE) Grundlagen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, Ziele sowie deren Anwendung auf verschiedene Zielgruppen Eigene Rolle im Beratungsprozess der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sowie dessen Bedeutung für Betroffene / Angehörige reflektieren Donnerstag, , von Uhr (8 UE) Kenntnisse über Ausmaß, Intensität und Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativmedizinischer und palliativpflegerischer Maßnahmen 2. Lehrgangseinheit: (1 Tag 8 UE) Seminarthema: Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen Lehrinhalte Montag, , von Uhr (8 UE) Ethische Fragestellungen am Lebensende Möglichkeiten der Versorgung am Lebensende Beratung von Leistungsberechtigen unter ethischen Aspekten Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sowie die gesetzlichen Vorsorgeinstrumente 3. Lehrgangseinheit: (2 Tage 16 UE) Seminarthema: Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase Mittwoch, und Donnerstag, , jeweils von Uhr (je 8 UE) Gesprächs- und Moderationstechniken Grundkenntnisse über barrierefreie Kommunikationshilfen Kenntnisse über Besonderheiten der Gesprächsführung mit Menschen in unterschiedlichen Lebensaltern 4. Lehrgangseinheit: (1 ½ Tage 12 UE) Seminarthema: Dokumentation und Vernetzung / Intensivtraining Donnerstag, , von Uhr (4 UE) Dokumentation von Beratungsprozessen und Willens äußerungen Anwendungen von Notfalldokumenten Netzwerkarbeit / Netzwerkgestaltung Freitag, , von Uhr (8 UE) Gesprächsführung und Beratung (Praktische Durchführung von Fallbeispielen) 68 69

36 Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V Praxisteil 1: (insgesamt 12 UE) Seminarthema: Begleitende Gespräche zur gesundheitlichen Versorgungs planung Freitag, , von Uhr (Teil 1 6 UE) Freitag, , von Uhr (Teil 2 6 UE) Die Teilnehmer/innen führen unter Begleitung des Dozenten einen Beratungsprozess mit insgesamt zwei begleiteten Gesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase mit anschließender Reflexion durch Praxisteil 2: (insgesamt 20 UE) Seminarthema: Reflexion der alleinverantwortlich geplanten, vorbereiteten, durchgeführten und dokumentierten Beratungsprozesse (mind. 7 Beratungsprozesse) Freitag, , von Uhr (6 UE) Vorstellung der alleinverantwortlich durchgeführten Beratungsprozesse zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase durch die Teilnehmer/innen sowie Reflexion und Fazit Montag, , von Uhr (6 UE) Vorstellung der alleinverantwortlich durchgeführten Beratungsprozesse zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase durch die Teilnehmer/innen sowie Reflexion und Fazit Montag, , von Uhr (8 UE) Vorstellung der alleinverantwortlich durchgeführten Beratungsprozesse zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase durch die Teilnehmer/innen sowie Reflexion und Fazit Zertifikatsübergabe Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger/in Altenpfleger/in Kinderkrankenpfleger/in staatl. anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in staatl. anerkannte/r Heilpädagogin / Heilpädagoge staatl. anerkannte/r Erzieher/in oder eine andere vergleichbare Berufsausbildung oder ein einschlägiger Studienabschluss im Bereich Gesundheits- und Pflegewissenschaften Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften (insbesondere als Pädagogin / Pädagoge, Heilpädagogin / Heilpädagoge, Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin / Sozialpädagoge, Psychologin / Psychologe, Theologin / Theologe) Berufspraxis Eine dreijährige, einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre, die mindestens den Umfang einer halben Stelle umfasst hat, insbesondere in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst, einem ambulanten Hospizdienst / ambulanten Kinderhospizdienst, einem stationären Hospiz / stationären Kinderhospiz, einem SAPV- Team, einer Palliativstation oder in einem Palliativdienst im Krankenhaus oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche. Als Berater/in kommen auch Ärztinnen / Ärzte mit einschlägiger dreijähriger Berufserfahrung in der gesundheitlichen Versorgung von schwerstkranken oder sterbenden Menschen im ambulanten oder stationären Bereich in den letzten acht Jahren in Frage

37 Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V Qualifizierung zum / zur Berater/in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. 132 g Abs. 3 SGB V Die Bestimmungen und Voraussetzungen dieser Qualifizierungsmaßnahme basieren auf den Richtlinien der Vereinbarung nach 132 g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungs planung für die letzte Lebensphase vom des GKV-Spitzenverbandes. Fehlzeiten Terminübersicht & Kosten Lehrgangseinheiten 1. Lehrgangseinheit (1 ½ Tage): Lehrgangseinheit (1 Tag): Lehrgangseinheit (2 Tage): Lehrgangseinheit (1 ½ Tage): ,00 EUR 110,00 EUR 220,00 EUR 165,00 EUR Die Fehlzeiten dürfen 10 % des Gesamtumfanges nicht überschreiten. Lehrgangsleitung Daniela Wilhelm Veranstaltungsort Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung Fedelhören 78 Alte Rembertischule Bremen Kursnummer Kursnr. WB 819 Praxisteile Praxisteil 1/1 (½ Tag): Praxisteil 1/2 (½ Tag): Praxisteil 2/1 (½ Tag): Praxisteil 2/2 (½ Tag): Praxisteil 2/3 (1 Tag): Lehrgangseinheiten 1 4: Praxisteile gesamt: Gesamtkosten: 660,00 EUR 595,00 EUR 1.255,00 EUR Die Teilnahme an den Lehrgangseinheiten 1 4 ist unabhängig von der Weiterbildung möglich und die Lehrgangseinheiten sind individuell buchbar sprechen Sie uns an! Punkte Registrierung beruflich Pflegender Für diese Weiterbildungsmaßnahme können 20 Punkte angerechnet werden. Ident Nr

38 Palliative Care für Pflegekräfte und Assistenzberufe in der Pflege Sicherheit im Umgang mit sterbenden Menschen ab April 2019 Umfang: 40 UE Palliative Care für Pflegekräfte und Assistenzberufe in der Pflege Zusätzlich ist die Auseinandersetzung nötig, um den eigenen Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit den Betroffenen und deren Angehörigen zu begegnen und Antworten darauf zu finden. Nur so kann für alle Beteiligten eine sichere, verstehende, bedürfnisorientierte Unterstützung und Begleitung wachsen. Im Verlauf des Kurses werden im Besonderen auch die Fragen behandelt, die sich einem in der Begleitung von demenziell erkrankten, sterbenden Menschen stellen (palliative Geriatrie). Allgemeines zur Weiterbildung Angelehnt an das Basiscurriculum Palliative Care und Hospizarbeit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und dem Deutschen Hospizund PalliativVerband e. V. Diese Weiterbildung im Rahmen der hospizlichen und palliativen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen richtet sich ganz bewusst an die Berufsgruppen in den Bereichen Gesundheit und Pflege sowie an deren Hilfskräfte und weitere interessierte Berufsgruppen, die täglich im nahen Kontakt mit schwerkranken und sterbenden Menschen stehen. Die Maßnahme umfasst 40 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) und wird in 5 Seminartagen zu je 8 UE durchgeführt. Die genannten Berufsgruppen benötigen das entsprechende Wissen und die Fertigkeiten, um diese Lebensphase und die daraus resultierenden Bedürfnisse besser verstehen zu können. Das Thema Palliative Pflege kommt in den meisten Ausbildungen noch immer zu kurz, gehört aber in vielen Einrichtungen im Gesundheits- und Pflege bereich zum beruflichen Alltag. Nur durch eine gezielte Sensibilisierung und Professionalisierung von beruflich Tätigen, die in ihrer Arbeit regelmäßig Kontakt zu schwerkranken und sterbenden Menschen haben, kann es gelingen, diese ohne Ängste wahrzunehmen, zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. Ziele der Weiterbildung Durch viele Fallbeispiele und praktische Übungen gewinnen die Teilnehmer/innen mehr Sicherheit im Umgang mit schwerkranken und sterbenden Menschen. Sie lernen, welche Rolle sie im multidisziplinären Team haben, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und können dadurch selber angemessener, sicherer und sensibler bei der Gestaltung eines würdevollen Abschieds mitwirken. Zusätzlich wird es ihnen leichter fallen, mit schwierigen und manchmal auch unangenehmen Fragen umzugehen, auf die es in der letzten Lebensphase oft keine Antworten gibt. Zielgruppe Examinierte/r Altenpfleger/in Altenpflegehelfer/in Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in Betreuungskraft, Alltagsbegleiter/in und Hauswirtschaftskraft Hilfskraft in der Pflege sowie weitere interessierte Berufsgruppen, z. B. Reinigungspersonal, Laborpersonal, Hausmeister/innen und Servicepersonal etc

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