uro-lohn - Newsletter Mai /5
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- Sofia Sauer
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1 uro-lohn - Newsletter Mai /5 uro-lohn Newsletter Mai 2018 Leibnitz, am 15.Mai 2018 Sehr geehrter -Anwender! Aufgrund der kollektivvertraglichen Änderungen (Bau) ab 1. Mai 2018 erhalten Sie alle relevanten Informationen für die korrekte Umsetzung im baudat-programm: I. ERHÖHUNG DER KOLLEKTIVVERTRAGLICHEN MINDESTLÖHNE UND -GEHÄLTER IM BAUGEWERBE PER 1. MAI 2018 Die Erhöhungssätze betragen: im KV Arbeiter Bauindustrie/Baugewerbe 2,60 % im KV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie 2,60 % Diese KV-Löhne können automatisch für alle Arbeiter, die in den Personalstammdaten einer KV- Gruppe zugeordnet sind, im 'Firmenstamm' - 'Haupttabellen' - 'KV-Gruppen' mit dem Button 'KV-Löhne warten' erhöht werden. Wichtig! Die neuen KV-Sätze für den entsprechenden Kollektivvertrag sind zuvor bei den angelegten KV-Gruppen in der Spalte 'Betrag' zu überschreiben. KV-Gruppe KV-Bezeichnung KV-Lohn ab 1. Mai 2018 I Vizepolier 16,03 IIa Vorarbeiter 15,60 IIb Facharbeiter 14,20 IIIa KFZ-Führer, Sprengmeister 14,19 IIIb Steinmaurer, Schweißer 13,87 IIIc Gerüster, Schaler, Betonierer 13,56 IIId Gleisbauer, Grünverbauer 13,21 IIIe Baggerschmierer, Pumpenwärter 12,73 IV Bauhilfsarbeiter 12,09 V Sonstiges Hilfspersonal 11,09 VIa Lehrlinge 1. Lehrjahr 5,68 VIb Lehrlinge 2. Lehrjahr 8,52 VIc Lehrlinge 3. Lehrjahr 11,36 VId Lehrlinge 4. Lehrjahr bei Doppellehre 12,78 VIe Eintritt über 18 Jahre 11,36 VIIa Pflichtpraktikanten 4,26 VIIb Ferialarbeitnehmer 7,10 Hinweis: Diese Wartung ist nur für die Löhne und nicht für Gehälter möglich. Bei den Angestellten muss das neue Grundgehalt bei jedem Dienstnehmer im 'Personalstamm' unter 'Be-/Abzüge' händisch erhöht werden. a. ERHÖHUNG DER KOLLEKTIVVERTRAGLICHEN MINDESTLÖHNE AB 1. MAI 2018 auch für andere Kollektivverträge Für Arbeiter in einem anderen Kollektivvertrag kann ebenfalls über den 'Firmenstamm' - 'Haupttabellen' - 'KV-Gruppen' - Button 'KV-Löhne warten' der Mindestlohn erhöht werden.
2 uro-lohn - Newsletter Mai /5 b. ZULAGEN ARBEITER Für Arbeiter sind die erhöhten Zulagen (zb Nächtigungsgeld siehe Pkt. f. Übernachtungsgeld) über den 'Firmenstamm' - 'Haupttabellen' - 'Bezugsarten Arbeiter' bei den entsprechenden Zulagen in der Spalte 'Satz' zu erhöhen. c. ZULAGEN ANGESTELLTE Bei den Bauangestellten werden nur die Gehälter angehoben, nicht aber die übrigen Zulagen, etc. d. LENKZEITENPAUSCHALE Die Lenkzeitenpauschale wird von 10,91 auf 11,19 erhöht. Dies wurde im Programm bereits umgesetzt. e. TAGGELD DIENSTREISEVERGÜTUNG FÜR ARBEITER Die Sätze für das Taggeld werden ebenfalls erhöht: Taggeld 9Z4 lit a Taggeld 9Z4 lit b Taggeld 9 Z5, 5a und 6 von 10,40 auf 10,50 je Tag von 16,70 auf 16,90 je Tag bleibt gleich bei 28,00 je Tag Sonderfall Taggeld wenn über 3 Stunden bis ev. 4 Stunden pro Tag: Das Taggeld klein beträgt ab 1. Mai ,50 und kann bei einer Arbeitsleistung pro Tag von mehr als 3 Stunden aber unter 4 Stunden und 1 Minute nur bis zu einem Betrag von 8,80 (= Mindesttaggeld) abgabenfrei ausbezahlt werden, da das steuerliche Taggeld für eine vierstündige Dienstreise 8,80 beträgt ( 26,40/12 x 4). Der Rest ist sofort abgabenpflichtig und muss mit einer pflichtigen Zulage ausbezahlt werden. TAGGELD 9 Z 4 lit a bzw. TAGGELD 9 Z 4 lit b (Taggeld klein & mittel) Bitte kontrolliere Sie im Programm in der WoStd Taggeld berechnen welche Zulagennummern für die Taggeldberechnung in ihrem Betrieb verwendet werden.
3 uro-lohn - Newsletter Mai /5 Im Firmenstamm Haupttabellen Bezugsarten Arbeiter müssen Sie bei der entsprechenden Zulage den Satz ändern. Achten Sie bitte darauf, dass in speziellen Fällen das kleine Taggeld in frei und pflichtig aufgeteilt wird. Ab erhöht sich der pflichtige Teil von 1,60 auf 1,70 (ZNr. 205) Nachfolgender Punkt gilt bereits seit : TAGGELD 9 Z 5, 5a und 6 (TAGGELD GROSS) Hinsichtlich des Satzes von 28,00 ist darauf zu verweisen, dass dieser die Grenze der Abgabenfreiheit von derzeit 26,40 überschreitet und daher der übersteigende Betrag von 1,60 als eigene Zulage abgabenpflichtig abzurechnen ist. Sollten Sie das Taggeld Groß verwenden, sind folgende Schritte notwendig: 1. Änderung der Zulage 230 GROSSE TRENNUNG PFL. Wählen Sie unter Firma Haupttabellen Bezugsarten Arbeiter die Zulage 230 GROSSE TRENNUNG PFL. aus Ändern Sie diese bitte von der Bezeichnung auf TAGGELD GROSS PFL. Ändern Sie bitte den Satz auf 1,60
4 uro-lohn - Newsletter Mai /5 2. Erfassen der Zulage im Baustellenstamm bzw. Stundenerfassung Je nachdem wo Sie die Zulage 220 TAGGELD GROSS erfasst haben, müssen Sie die Zulage 230 TAGGELD GROSS PFL zusätzlich erfassen Beispiel Baustellenstamm Bekommen Dienstnehmer, die auf einer bestimmten Baustelle arbeiten, das TAGGELD GROSS müssen Sie im Baustellenstamm unter Zulagen zusätzlich die Zulage 230 TAGGELD GROSS PFL erfassen Beispiel Stundenerfassung Haben Sie die Zulage 220 TAGGELD GROSS immer im Bedarfsfall händisch als Zulage in der Stundenerfassung eingegeben, so müssen Sie in Zukunft zusätzlich die Zulage 230 TAGGELD GROSS PFL. erfassen SOLLTEN SIE DIE ZULAGE 230 SCHON ANDERWEITIG FÜR EINE ABRECHNUNG IM AKTUEL- LEN JAHR VERWENDEN, STEHT IHNEN ALTERNATIV DIE ZULAGE 225 ZUR VERFÜGUNG. NACHDEM SIE DIE ÄNDERUNGEN FÜR DAS TAGGELD VORGENOMMEN HABEN DÜRFEN SIE FÜR DIE VORANGEGANGENEN MONATE (JÄNNER-APRIL) KEINE TAGGELD BERECHNUNG MEHR VORNEHMEN. f. ÜBERNACHTUNGSGELD Das Übernachtungeld wurde von 12,72 auf 12,99 erhöht. Bitte kontrollieren Sie diesen Satz im Firmenstamm Haupttabellen Bezugsarten Arbeiter/Angestellte und ändern diesen bei den entsprechenden Zulagen auf die korrekte Höhe.
5 uro-lohn - Newsletter Mai /5 II. SCHLECHTWETTER Laut Schlechtwetterentschädigungsgesetz besteht in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober (Sommerperiode) ein Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung für höchstens 120 ausfallende Arbeitsstunden. Dieser Anspruch kann im 'Personalstamm' - 'Extras' - 'SW- Wartung' für alle BUAK-pflichtigen Arbeitnehmer gewartet werden. Nicht in Anspruch genommene Schlechtwetterstunden aus der Winterperiode können lt. Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz nicht in die Sommerperiode übernommen werden! III. Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm) - Information Eines der bedeutendsten Modernisierungsprojekte der Sozialversicherung geht in die finale Phase. Der Nationalrat beschließt den rechtsgültigen Vollbetrieb ab Ein kooperativer Einsatz mit Lohnsoftwareherstellern hat bereits per begonnen. Das ursprüngliche Einsatzszenario der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm) sah eine Gesamtumstellung aller Dienstgeber, Lohnsoftwarehersteller und Sozialversicherungsträger zum vor. Auf Grund eines möglichen Umstellungsrisikos hat man sich nun für eine andere Vorgangsweise entschieden. Ein "kooperativer Einsatz" soll allen Lohnsoftwareherstellern die Möglichkeit geben, ihre Produkte im Laufe des Jahres 2018 unter sogenannten Vorproduktions-Bedingungen schrittweise an die neuen Meldeprozesse heranzuführen. Wir sind als einer der ersten Lohnsoftwarehersteller bereits ab an diesem kooperativen Einsatz beteiligt. Dafür wird bereits seit dem heurigen Jahr permanent an der Umsetzung aller der mbgm betreffenden Bereiche der Lohnverrechnung gearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
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