Einladung zur Einweihung des Feuerwehrgerätehauses Klingenberg

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1 mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, olmnitz, Friedersdorf, Höckendorf, lingenberg, Obercunnersdorf, Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf Ausgabe 03/2015 erscheint am Einladung zur Einweihung des Feuerwehrgerätehauses lingenberg Im Jahr 2004 erhielt der Feuerwehrstandort OT lingenberg ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug. it dieser Anschaffung konnte damals glücklicherweise die Ortsfeuerwehr zur Sicherstellung des Brand- und atastrophenschutzes erhalten werden. Der Platz im ehemaligen Gerätehaus reichte jedoch zu dieser Zeit schon nicht mehr aus, um das Fahrzeug unterzubringen. Vorübergehend erklärte sich erfreulicherweise Familie Rother aus lingenberg bereit, einen Garagenstellplatz zur Verfügung zu stellen. Dafür, und für das gute iteinander, möchten wir uns noch einmal ganz herzlich bedanken. Bereits damals wurde über ein zukunftsfähiges und den Feuerwehrstandards entsprechendes Feuerwehrgerätehaus nachgedacht. 10 Jahre sind seitdem vergangen. Im November vergangenen Jahres konnten wir glücklich in unser neues Feuerwehrgerätehaus einziehen. Die Freude über das Gebäude und die guten Bedingungen ist bei allen ameradinnen und ameraden groß und deshalb wollen wir mit Ihnen liebe Einwohnerinnen und Einwohner sowie mit allen am Bau Beteiligten die Einweihung gebührend feiern. Die symbolische Schlüsselübergabe findet am Samstag, dem 28. ärz 2015 um 10:00 Uhr am neuen Standort lingenberg, Bahnhofsstraße 4a statt. Ab ca. 12:00 Uhr steht das Gerätehaus allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohner zur Besichtigung zur Verfügung. Für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt. Wir laden Sie auf diesem Wege recht herzlich ein. Torsten Schreckenbach Bürgermeister Gerd Rühle Ortswehrleiter lingenberg

2 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 GEEINDEVERWALTUNG LINGENBERG Bürgermeister/Hauptverwaltung/ Finanzverwaltung Schulweg 1, OT Höckendorf Telefon: Fax: post@gemeinde-klingenberg.de Bauamt Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Telefon: Fax: Bürgerbüro Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Telefon: Fax: Öffnungszeiten ontag Uhr Dienstag Uhr und Uhr ittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Amtsblatt: amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de Notrufe Der Dienst habende Arzt ist unter der Rufnummer anzufordern. olmnitz Frau Dr. med. H. Börrnert Tel.-Nr.: Höckendorf Herr Dr. van Treek Tel.-Nr.: lingenberg Frau Dr. med. T. Albrecht Tel.-Nr.: Ruppendorf Herr Dr. Balaz Tel.-Nr.: Zahnärzte Ärzte Höckendorf Frau B. rüger Tel.-Nr.: lingenberg Frau Dr. I. Plischke Tel.-Nr.: Pretzschendorf Herr Dipl. Stom. A. Baumgart Tel.-Nr.: Ruppendorf Frau Dipl. Stom.. Starke Tel.-Nr.: Zahnärztlicher Notdienst: Notrufe (Brände, Not- und Unfälle) Gehörlosenfax Anmeldung rankentransport Bereitschaftsarzt Leitstelle allgemein Giftnotruf Erfurt Becker Umweltdienste GmbH Service-Hotline Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Envia Service Entstörung ENSO ostenfreies Servicetelefon Gasstörung Stromstörung Wasserversorgung Wasserwerk lingenberg AZV uldental (nur Dienstzeit) analbetriebsführer WZF Freiberg Havarien in Abwasserkanalisation Fäkalienentsorgung Tierärzte Hartmannsdorf Frau h. Hänel und Frau N. Herklotz Tel.-Nr.: Höckendorf Herr. Wenzel Tel.-Nr.: Pretzschendorf Frau U. Stürze Tel.-Nr.: oder Apothekenbereitschaft Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen: (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Fundtiere Zu den üblichen Öffnungszeiten im Ordnungsamt Pretzschendorf/lingenberg/olmnitz/Röthenbach/Friedersdorf Ansprechpartner Frau öhler (nur am Wochenende) Höckendorf/Borlas/Beerwalde/Ruppendorf/Paulshain/Obercunnersdorf Ansprechpartner Bereitschaftsdienst

3 27. Februar 2015 Seite 3 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg indertagesstätten neipp -indergarten Pretzschendorf Tel , obil indergarten Sonnenblume olmnitz Tel , obil Naturkindergarten lingenberg Tel , obil , Fax Hort Regenbogen Pretzschendorf Tel , obil Leiterin aller Einrichtungen, Frau Weckbrodt: Büro siehe ontaktdaten Naturkindergarten lingenberg info@pretzschendorfer-kitas.de Storchennest Höckendorf Tel , Fax post@kita-hoeckendorf.de Villa unterbunt Ruppendorf Tel , obil Leiterin der Einrichtungen ( Storchennest und Villa unterbunt ), Frau Fuchs: Büro siehe ontaktdaten indereinrichtung Storchennest Höckendorf Hort Ruppendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, Tel , obil , hort-ruppendorf@t-online.de Tagesmütter Borlas Heidi Brandt Hauptstraße 53, Tel , h.brandt@rocketmail.com Susann Hallas Hauptstr. 63, Tel , obil: susiskaeferkinderland@yahoo.de olmnitz arie Bormann Untere Hauptstraße 37, Tel , Höckendorf arina Flechsig Dippoldiswalder Str. 11a, Tel , m-knoepfchen@arcor.de Anne Hofmann Schenkberg 3c, Tel / anne@schenkbergwichtel.de Sandra Uhlemann Dippoldiswalder Straße 32, Tel , obil: kindertagespflegenaturkinder@gmail.com lingenberg Sylvia Albrecht Straße des Friedens 6, Tel Steffi Vogel An der Schäferei 5, Tel , tagesmutti.vogelnest@web.de Pretzschendorf Brita Jordan Erich-Weinert-Straße 54, Tel , maikbrita@gmx.de Heike Friebel-Lange Bachstraße 10, Tel Schulen Oberschule lingenberg: Tel , Fax , kontakt@oberschule-klingenberg.de; schulleitung@oberschule-klingenberg.de Grundschule Pretzschendorf: Tel , Fax , sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de Grundschule Ruppendorf: Tel , Fax , grundschule-ruppendorf@t-online.de Friedensrichter/Schiedsstelle Essenversorgung unserer ita s und Schulen üche für Jedermann Höckendorf Tel Schulküche olmnitz Tel Gemeinderatssitzung Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, dem 10. ärz 2014 um 19:00 Uhr im Beratungsraum der OFw Pretzschendorf, Bachstraße 6a im OT Pretzschendorf statt. Hierzu wird freundlichst eingeladen. Die Tagesordnung ent-nehmen Sie bitte unseren Bekanntmachungstafeln. Höckendorf/Borlas/Beerwalde/Ruppendorf/ Paulshain/Obercunnersdorf Die Sprechstunde findet am Donnerstag, , um 19:00 Uhr, im Schulweg 1, Höckendorf statt. Sie können sich auch vorab telefonisch mit Frau Annelies Göbel (Tel ) oder Frau Dr. andy Hommel (Tel ) in Verbindung setzen. Pretzschendorf/lingenberg/olmnitz/Röthenbach/Friedersdorf Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinbarung statt. Verantwortlich ist Herr Thomas Schumann, Telefonnummer: oder Öffnungszeiten der Büchereien: Bücherei OT Höckendorf Schulweg 6 Dienstag, 15:00 17:30 Uhr Bücherei OT Borlas Hauptstraße 54 a jeden 1. und 3. Dienstag, 16:00 18:00 Uhr Bücherei OT Beerwalde ühlenstraße 52 ittwoch, 16:00 18:00 Uhr Bücherei OT Ruppendorf Freiberger Straße 18 Dienstag, 14:00 16:30 Uhr Bücherei OT Pretzschendorf Erich-Weinert-Straße 9 ittwoch, 15:00 17:30 Uhr Bücherei OT lingenberg Bahnhofstraße 5 a (Oberschule) Donnerstag, 14:00 16:00 Uhr Bücherei OT Friedersdorf Zur alten Schule 2 jeden 1. ittwoch, 14:15 15:45 Uhr Nächster Erscheinungstermin ist der 1. April 2015 Redaktionsschluss ist der 19. ärz 2015

4 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 10. Februar 2015 Beschluss-Nr.: 9/2015 Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde lingenberg vom Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt die Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde lingenberg vom Die Richtlinie wird Anlage zum Beschluss. ehrstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 10/2015 Aufhebung der Wahl der Vertreter der Gemeinde lingenberg in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes uldental Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt, dass die mit Beschluss Nr. 124/2014 durchgeführte Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes uldental aufgehoben wird. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 11/2015 Wahl der Vertreter der Gemeinde lingenberg in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes uldental Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg wählt in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes uldental als Vertreter Herrn Werner Oeser und als dessen Stellvertreter Herrn Thomas Schumann. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 12/2015 Beschlussfassung zur Änderung des Vertrages mit dem Tierschutzverein Freital und Umgebung e.v. über die Unterbringung von Fundtieren Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg stimmt der Erhöhung der Pro-opf-Pauschale auf 1,00 Euro je Einwohner für die Unterbringung von Fundtieren im Tierheim Freital zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsänderung zu unterzeichnen. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 13/2015 Ausschreibung der Stelle des Bauhofleiters der Gemeinde lingenberg Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der Stelle des Bauhofleiters der Gemeinde lingenberg. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 14/2015 Annahme einer Einzelspende über 500 EUR für die Ortswehr olmnitz Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende der Firma AB Elektronik, Salzstraße 3, lingenberg für die Ortswehr olmnitz in Höhe von 500 EUR. Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung des Feuerschutzes im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 der Abgabenordnung bestimmt. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 15/2015 Annahme einer Einzelspende über EUR für 100 Jahre Talsperre lingenberg Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, Güntzplatz 5, Dresden für 100 Jahre Talsperre lingenberg in Höhe von EUR. Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung von ultur im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 der Abgabenordnung bestimmt. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 16/2015 Annahme einer Einzelspende über 300 EUR für die Trauerfeierhalle olmnitz Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende der Firma Ofenbauer Steffen Rössel, olmnitz, Pretzschendorfer Straße 1, lingenberg für die Trauerfeierhalle olmnitz in Höhe von 300 EUR. Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung des Denkmalschutzes im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 der Abgabenordnung bestimmt. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 17/2015 Annahme einer Einzelspende über 800 EUR für die Trauerfeierhalle olmnitz Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende der Firma Raumausstatter Uwe Preißler, olmnitz, Obere Hauptstraße 39, lingenberg für die Trauerfeierhalle olmnitz in Höhe von 800 EUR. Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung des Denkmalschutzes im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 der Abgabenordnung bestimmt. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 18/2015 Annahme von leinspenden in pauschalierter Form für das 2. Halbjahr 2014 Der Gemeinderat beschließt die Annahme von leinspenden für das 2. Halbjahr 2014 in Höhe von 2.117,70 EUR in pauschalierter Form für: 1. Ortswehr Beerwalde: Jugendfeuerwehr 110 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung des Feuerschutzes im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 der Abgabenordnung bestimmt. 2. Ortswehr olmnitz: Blaskapelle 50 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung des Feuerschutzes im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 der Abgabenordnung bestimmt. 3. Ortswehr olmnitz 50 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung des Feuerschutzes im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 der Abgabenordnung bestimmt. 4. Ortswehr Ruppendorf: Jugendfeuerwehr 50 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung des Feuerschutzes im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 der Abgabenordnung bestimmt.

5 27. Februar 2015 Seite 5 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen 5. Grundschule Pretzschendorf: Schulwald 872,20 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung der Erziehung, Volksbildung im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung bestimmt. 6. Heimatpflege: Schwibbbogen Ruppendorf 115 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung der Heimatpflege im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 der Abgabenordnung bestimmt. 7. indertagesstätten der ehemaligen Gemeinde Pretzschendorf: indertag 100 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung der Jugendhilfe im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. 8. indertagesstätte lingenberg 100 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung der Jugendhilfe im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. 9. indertagesstätte olmnitz 50 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung der Jugendhilfe im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung bestimmt. 10. Trauerfeierhalle olmnitz: Rekonstruktion 620,50 EUR Die Zuwendung ist für den gemeinnützigen Zweck Förderung des Denkmalschutzes im Sinne von 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 der Abgabenordnung bestimmt. Beschluss-Nr.: 19/2015 Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2014 für den Ersatzneubau der Schulturnhalle Ruppendorf Der Gemeinderat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von EUR in der Haushaltsstelle für den Ersatzneubau der Schulturnhalle im Ortsteil Ruppendorf. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 20/2015 Aufnahme einer Vereinsmitgliedschaft der Gemeinde lingenberg in den Verein Landschaf(f)t Zukunft e.v. Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt die itgliedschaft im Verein Landschaf(f)t Zukunft e.v. Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Aufnahmeantrag an den Verein zu stellen und als Vertreter der Gemeinde aktiv mitzuwirken. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 21/2015 Abrechnung der Baumaßnahme Errichtung einer Löschwasserzisterne in Neuklingenberg Der Gemeinderat beschließt die Abrechnung des Bauvorhabens Errichtung einer Löschwasserzisterne in Neuklingenberg in Höhe von ,14 Euro. Einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 22/2015 Abrechnung der Baumaßnahme Errichtung einer Löschwasserzisterne in Beerwalde Der Gemeinderat beschließt die Abrechnung des Bauvorhabens Errichtung einer Löschwasserzisterne in Beerwalde in Höhe von ,42 Euro. Einstimmig beschlossen Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Ausschusssitzungen Verwaltungsausschuss am Beschluss-Nr.: 01/2015 Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2014 für die laufende Unterhaltung der kommunalen Gebäude Am Sachsenhof, lingenberg Der Verwaltungsausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von EUR in der Haushaltsstelle für die laufende Unterhaltung der kommunalen Gebäude Am Sachsenhof, lingenberg. einstimmig beschlossen Technischer Ausschuss am Beschluss-Nr.: 01/2015 Beschluss zur Bewirtschaftung der kommunalen Waldgrundstücke im Jahr 2015 Der Technische Ausschuss beschließt die Bewirtschaftung der kommunalen Waldgrundstücke im Jahr 2015 gemäß beigefügter Finanzplanung des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirkes Bärenfels. Beschluss-Nr.: 02/2015 Um- und Ausbau des vorhandenen Wohnhauses, Flurstück 62/6, Gemarkung Ruppendorf Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Bauantrag nach 36 Abs. 1 BauGB i.v. mit 69 Abs. 1 SächsBO Um- und Ausbau des vorhandenen Wohnhauses auf dem Flurstück 62/6, Gemarkung Ruppendorf, Freiberger Str. 44, lingenberg das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 03/2015 Neubau eines Schuppens, Flurstück 1220, Gemarkung olmnitz Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Bauantrag nach 36 Abs. 1 BauGB i.v. mit 69 Abs. 1 SächsBO Neubau eines Schuppens auf dem Flurstück 1220, Gemarkung olmnitz, Am Bahnhof 12a, lingenberg das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. einstimmig beschlossen

6 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 Amtliche Bekanntmachungen Beschluss-Nr.: 04/2015 Neubau eines Leuchtwerbeschildes für fz-werkstatt, Flurstück 68/3, Gemarkung Friedersdorf Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Bauantrag nach 36 Abs. 1 BauGB i.v. mit 69 Abs. 1 SächsBO Neubau eines Leuchtwerbeschildes für fz- Werkstatt auf dem Flurstück 68/3, Gemarkung Friedersdorf, Ringweg 2, lingenberg das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. einstimmig beschlossen Beschluss-Nr.: 05/2015 Neubau eines eingeschossigen Anbaus als Abstellraum an eine bestehende Garage, Flurstück 203/2, Gemarkung Ruppendorf Der Technische Ausschuss beschließt, dem eingereichten Bauantrag nach 36 Abs. 1 BauGB i.v. mit 69 Abs. 1 SächsBO Neubau eines eingeschossigen Anbaus als Abstellraum an eine bestehende Garage Flurstück 203/2, Gemarkung Ruppendorf, Beerwalder Str. 28a, lingenberg das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. einstimmig beschlossen Statistische Zahlen Hauptamt Sitzungen Beschlüsse Sitzungen Beschlüsse Gemeinderat Techn Ausschuss Verw. Ausschuss Tourismus Anzahl 2012 Anzahl 2013 Übernachtungen Gäste (Anreisen) Durchschn. Verweildauer 2,1 Tage 2,2 Tage Schüler Stand Stand Grundschule Ruppendorf Grundschule Pretzschendorf Oberschule lingenberg rippe iga Hort rippe iga Hort Höckendorf Ruppendorf olmnitz lingenberg Pretzschendorf Gesamt Anzahl Anzahl inder inder inder bei Tagesmüttern Freibad Pretzschendorf Besucher Einnahmen (Euro) 8595, , , , ,50

7 27. Februar 2015 Seite 7 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen Statistische Zahlen Einwohnermeldeamt Einwohner zum Eheschließungen Geburten Sterbefälle Zuzüge Umzüge Wegzüge Ausgestellte Dokumente Personalausweise Reisepässe inderpässe vorl. Personalausweise Bauamt Anzahl 2013 Anzahl 2014 Als pauschale Unterstützung wurde festgelegt, dass die Vereine jährlich für jedes Vereinsmitglied zwischen 3 und 18 Jahre 10 EUR erhalten und alle Vereinsmitglieder älter als 18 Jahre 3 EUR. Damit soll den Vereinen ein nach dem Vereinszweck gebundener, aber sonst freier Betrag zur Verfügung stehen. Jugendvereine erhalten einen Betriebskostenzuschuss bis zu max. 500 EUR, 10 jährige und 25 jährige Vereinsjubiläen werden mit einem Festbetrag von 100 bzw. 250 EUR gewürdigt. Wir haben damit eine Basis geschaffen, die es dem Gemeinderat ermöglichen soll, im Rahmen seiner finanziellen öglichkeiten Unterstützung zu geben. Ich hoffe natürlich, dass dieser Rahmen immer so weit gefasst werden kann, wie es Anträge geben wird. Andererseits wird es bei ca. 55 Vereinen in der Gemeinde sicher eine große Herausforderung, diese ittel gerecht und optimal zu verteilen. Für dieses Jahr haben die Vereine die öglichkeit, bis Ende ärz ihre bisher gestellten Anträge neu zu stellen bzw. diese zu aktualisieren. Der Gemeinderat beschließt dann wie bisher bereits üblich über die Verteilung der bereitgestellten ittel in öffentlicher Sitzung. Schreckenbach Bürgermeister Voranfragen 1 6 Bauanträge Richtlinie zur Förderung der Vereine in der Gemeinde lingenberg Vereinswesen bezeichnet das Recht der Einwohner, zur Verfolgung gemeinsamer Interessen sich zu vereinigen und gemeinsame Ziele anzustreben, welche unmittelbar aus der persönlichen Freiheit abzuleiten sind. obilität, Flexibilität und Individualität finden in der Struktur des Vereins die Grundlage zur Entfaltung gemeinschaftlichen Lebens und zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Die Erreichung des Vereinszweckes ist Aufgabe des Vereins und seiner itglieder selbst. Die Würdigung und Unterstützung des Vereinswesens ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde lingenberg. So steht es in der Präambel der Vereinsförderrichtlinie. Die erarbeitete und beschlossene Vereinsförderrichtlinie soll nunmehr die Grundlage für die Unterstützung der Arbeit der Vereine sein. Ich bin froh, dass wir einen onsens dazu gefunden haben, der es ermöglicht, die Vereinsarbeit auf einer breiten Basis zu unterstützen. Damit haben die Vereine nunmehr die öglichkeit bei der Gemeinde finanzielle ittel für die Ausstattung der Vereine, für bauliche Investitionen oder für geplante öffentliche Projekte zu beantragen. Wie viele Anträge die Gemeinde erhält, bleibt abzuwarten. Genauso wird der Gemeinderat über das jährlich bereitzustellende Förderbudget entscheiden. Gemeinde lingenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde lingenberg vom Inhaltverzeichnis 1 Präambel 2 Grundsätze der Vereinsförderung 3 Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvoraussetzung 3.1 Vereine und Ortsgruppenverbände 3.2 Jugendvereine 4 Gegenstand der Förderung 4.1 Grundförderung 4.2 Projektförderung 4.3 Investive Förderung 4.4 Jubiläen 4.5 Ehrengeschenke / Ehrenpreise 4.6 Sonderzuwendungen 5 Zuwendungsverfahren 5.1 Anräge 5.2 Förderung 5.3 Auszahlungsverfahren 5.4 Verwendung 5.5 Nachweise über die Verwendung von Zuwendungen 6 Schlussbestimmung 1 Präambel Vereinswesen bezeichnet das Recht der Einwohner, zur Verfolgung gemeinsamer Interessen sich zu vereinigen und

8 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 Amtliche Bekanntmachungen gemeinsame Ziele anzustreben, welche unmittelbar aus der persönlichen Freiheit abzuleiten sind. obilität, Flexibilität und Individualität finden in der Struktur des Vereins die Grundlage zur Entfaltung gemeinschaftlichen Lebens und zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Die Erreichung des Vereinszweckes ist Aufgabe des Vereins und seiner itglieder selbst. Die Würdigung und Unterstützung des Vereinswesens ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde lingenberg. Die Richtlinie regelt die Unterstützung von Vereinen durch die Gemeinde lingenberg mit den im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellten itteln. 2 Grundsätze der Vereinsförderung Die Vereinsförderung erfolgt im Rahmen von jährlich im Haushaltplan der Gemeinde lingenberg festgesetzten Haushaltmitteln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Gewährte Zuschüsse für Vorhaben führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderung des Vorhabens in den Folgejahren. Eine Zuwendung erfolgt nach den festgelegten Förderschwerpunkten aus Punkt 4. Die Entscheidung über die jeweilige Zuwendung trifft der Gemeinderat. Die Gewährung von Zuwendungen zu den laufenden osten erfolgt nach aßgabe der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) in der jeweils geltenden Fassung und den Verwaltungsvorschriften (VwV-SäHO) zu 23, 44 SäHO sowie nach aßgabe dieser Richtlinie. 3 Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvoraussetzung 3.1 Vereine und Ortsgruppenverbände Zuwendungsempfänger sind Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde lingenberg haben, die rechtsfähig sind und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der 51 ff der Abgabenordnung i.g.f. verfolgen. Zuwendungsempfänger sind weiterhin Ortsgruppenverbände von überörtlichen Vereinen. Die Hauptaktivität des Vereins oder des Ortsgruppenverbandes muss in der Gemeinde liegen. Die überwiegende Anzahl der itglieder müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Der Verein oder die Ortsgruppe muss mindestens ein Jahr bestehen. 3.2 Jugendvereine Zuwendungsempfänger sind weiterhin Jugendvereine der Gemeinde lingenberg. Jugendvereine, die als nicht eingetragener Verein arbeiten, müssen itglieder und eine Jugendvereinsleitung haben. Sie müssen unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der 51 ff der Abgabenordnung in der zurzeit gültigen Fassung verfolgen sowie über einen örtlichen ittelpunkt für ihre Tätigkeit verfügen. Weiterhin müssen Jugendvereine mindestens aus 7 natürlichen Personen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren bestehen. 2 davon müssen mindestens 18 Jahre sein. dürfen 2/3 der itglieder eines Jugendvereins nicht älter als 27 Jahre sein. müssen die Jugendvereine eine demokratisch verfasste Struktur besitzen, d. h. Legitimation und Benennung von mindestens einem/einer und bis zu drei An- sprechpartner/-innen, wobei eine/einer davon mindestens 18 Jahre alt sein muss, (mit Funktions- bzw. Verantwortungsbezeichnung) sind im Förderjahr gemeinnützige Tätigkeiten nachzuweisen (Anlage zum Antrag) müssen feste ooperationsstrukturen mit der ommune (Sitzgemeinde) vorhanden sein, d. h. aus dem onzept soll hervorgehen, wie die Zusammenarbeit erfolgt (i.d.r. Teilnahme an den J-Stammtischen bzw. anderen Netzwerken) 4 Gegenstand der Förderung 4.1 Grundförderung Die Gemeinde lingenberg kann die Zuwendungsempfänger nach Punkt 3 mit einem Grundförderbetrag von 10,00 EUR pro eingetragenem itglied von 3 bis 18 Jahre 3,00 EUR pro eingetragenem itglied über 18 Jahre fördern. Der Grundförderbetrag ist entsprechend dem Satzungszweck des jeweiligen Vereins zu verwenden. aßgebend für die Beurteilung ist die Anzahl der itglieder zum Stichtag 30. September des Jahres der Antragstellung und das Alter der itglieder zum Stichtag 31. Dezember des Jahres der Antragstellung. Jugendvereine erhalten zusätzlich zur Bewirtschaftung der jeweiligen Jugendeinrichtung einen Betriebskostenzuschuss in Höhe der nachgewiesenen Betriebskosten, jedoch max. 500 EUR. 4.2 Projektförderung Die Gemeinde lingenberg kann besondere Veranstaltungen oder Vereinsprojekte mit einer breiten regionalen und überregionalen Wirkung fördern. Besondere Veranstaltungen sind z.b. musikalische, literarische oder künstlerische Veranstaltungen sportliche Veranstaltungen mit überregionalem harakter Ausstellungen Das Jahresbudget wird im Haushaltplan der Gemeinde lingenberg festgelegt. Nicht gefördert werden nach dieser Richtlinie Veranstaltungen und aßnahmen mit überwiegend geselligem und/oder kommerziellem harakter, Schulsportveranstaltungen, professioneller Sport, Speisen, Getränke und Lohnkosten. 4.3 Investive Förderung Die Gemeinde lingenberg kann Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, odernisierung von Sport- und Vereinsanlagen, den Neu-, Aus- und Umbau von Vereinsgebäuden sowie Ver-einsausstattung, deren Bedarf nachgewiesen sein muss, fördern. Bedingungen: Tätigkeitsbereich und Sitz des Zuwendungsempfängers muss sich für die Dauer der Zweckbindung in der Gemeinde lingenberg befinden. Zur Förderung beantragte Bau- oder Beschaffungsmaßnahmen sollen den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der kommunalen Entwicklung entsprechen. Der Zuwendungsempfänger oder die Gemeinde lingenberg muss Eigentümer des Grundstückes sein oder

9 27. Februar 2015 Seite 9 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen über langfristige Nutzungsrechte (z.b. Erbbaurechte) verfügen. Ein Antrag auf Förderung eines Vorhabens ist erst ab einer beantragten aßnahmesumme von EUR möglich. Zuwendungsempfänger haben die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens, einschließlich der Folgekosten und der Refinanzierung, unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung nachzuweisen und zu sichern. Es muss ein vollständiges Finanzierungskonzept vorliegen. Der Eigenanteil der Finanzierung muss mindestens 20% betragen. Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern und Förderern des Vereins in Form von Arbeits- oder Sachleistungen werden nicht gefördert, ihre Vergütung ist ausgeschlossen. Sie können jedoch bei Vorhaben im Rahmen der Entscheidung über den Fördersatz und die Höhe der Zuwendung rechnerisch berücksichtigt werden, wenn ihre Erbringung gesichert erscheint und damit die Finanzierung des Vorhabens für den Antragsteller erleichtert oder ermöglicht wird. Die rechnerische Berücksichtigung kann zur Anhebung des Fördersatzes der zuwendungsfähigen Ausgaben, die ohne die Erbringung der Eigenleistungen anerkannt werden könnten, führen. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bewilligt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung kann als einmaliger Zuschuss oder in Jahresteilbeiträgen gewährt werden. it dem Zuwendungsbescheid werden eine Zweckbindungsfrist und ein Zweckbindungsinhalt festgesetzt. Der Förderanteil der Gemeinde kann bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. In begründeten Fällen kann der Fördersatz angehoben werden. Die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger als Vorsteuer abziehen kann, ist nicht zuwendungsfähig. 4.4 Jubiläen Für Vereinsjubiläen kann eine Zuwendung gewährt werden. Für Vereinsjubiläen können bewilligt werden: bei 10-jährigem Vereinsjubiläum und alle weiteren 10 Jahre bis zu 100,00 EUR bei 25-jährigem Vereinsjubiläum und alle weiteren 25 Jahre bis zu 250,00 EUR Bei Überschneidungen gilt die höhere Jubiläumszuwendung. 4.5 Ehrengeschenke / Ehrenpreise Das Ehrenamt und das positive Wirken der Vereine für die Gemeinde sollen in angemessener Form Anerkennung finden und honoriert werden. Führt ein Verein eine eisterschaft oder einen Wettbewerb durch, dann können auf Antrag Ehrengeschenke oder Ehrenpreise oder ein finanzieller Zuschuss zu Ehrenpreisen zur Verfügung gestellt werden. Das setzt jedoch voraus, dass die vorgesehene eisterschaft oder der Wettbewerb öffentlich ist. Lage gefährdet ist oder der Verein im besonderen Interesse der Gemeinde tätig wird. 5 Zuwendungsverfahren 5.1 Anträge Anträge der Vereine zur Förderung gemäß dieser Richtlinie sind in der Gemeindeverwaltung lingenberg, Schulweg 1, lingenberg formgebunden bis zum 15.Oktober des laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr einzureichen. Antragsformulare werden durch die Gemeinde lingenberg zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Vereinsmitglieder nach 4.1 ist bei Antragstellung mit anzugeben. Für das Förderjahr 2015 hat die Antragstellung sowie die Vervollständigung bereits eingereichter Unterlagen bis zum zu erfolgen. 5.2 Förderung Die Förderung kann nur vorgenommen werden, sofern im Haushaltplan entsprechende ittel bereitgestellt sind. Die Entscheidung über die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel trifft der Gemeinderat durch Festlegung des Betrages im Haushaltplan. 5.3 Auszahlungsverfahren Die Gemeindeverwaltung lingenberg erlässt auf Grundlage der Anträge nach Punkt 5.1 zu den Förderschwerpunkten 4.1 bis 4.6 Zuwendungsbescheide und überweist nach Genehmigung des Haushaltes die Fördermittel an die Antrag stellenden Vereine. 5.4 Verwendung Die Zuwendung zu den Förderschwerpunkten 4.2 und 4.3 darf nur für den im Zuwendungsbescheid genannten Zweck und unter Beachtung weiterer Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides und dieser Richtlinie verwendet werden. 5.5 Nachweise über die Verwendung von Zuwendungen Der Empfänger (Verein) von Zuwendungen ist zu jeder Auskunft hinsichtlich der Verwendung des gewährten Zuschusses verpflichtet. Nachgewiesener issbrauch der Förderrichtlinie oder der Fördermittel, insbesondere durch grob fahrlässige oder vorsätzlich falsche Angaben bei der Antragstellung oder ittelverwendung, hat grundsätzlich die Rückführung der gewährten Fördermittel zur Folge. Über einen Ausschluss von künftigen Fördermöglichkeiten, insbesondere seine zeitliche Wirkung entscheidet der Gemeinderat. 6 Schlussbestimmung Die Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde lingenberg tritt nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in raft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie der Vereinsförderung der Gemeinde Pretzschendorf vom 21. April 2010 außer raft. lingenberg den Sonderzuwendungen Vereine können außerhalb der vorgenannten Fördertatbestände Anträge auf Sonderzuwendungen stellen, wenn die Weiterführung des Vereines aufgrund der wirtschaftlichen Schreckenbach Bürgermeister

10 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 Amtliche Bekanntmachungen Vermietungsangebot der Immobilienverwaltung OT lingenberg: 3-Raum Wohnung mit neu saniertem Bad Lage: Am Sachsenhof 6c Größe: 66,85 m 2, Etage: 1.OG rechts Ausstattung: üche, Bad mit Badewanne, neuer Fußbodenbelag, ellerabteil ietpreis: altmiete: EUR 334,25 Betriebskosten: EUR 167,13 ietkaution: 2 onatskaltmieten, Stellplätze: unmittelbar vor dem Objekt EnV 135,0 kwh/ (m 2 a) / Erdgas/ Bj: 1989 / Verbrauchsausweis Für evtl. Rückfragen bzw. für Besichtigungstermine stehen Ihnen Frau Poddig, Tel: / oder Frau Fischer, Tel.: / zur Verfügung. Achtung - wichtige Informationen an alle Vereine, Freiwilligen Feuerwehren, Jugendclubs und Einzelpersonen zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes Bitte benutzen Sie ab sofort nur noch das nachfolgend erfasste Formular für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes. Die Veranstaltungen müssen Ausnahmecharakter haben. Die Gewerbebehörde prüft unmittelbar nach Eingang der Anzeige, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Gemäß Gaststättengesetz liegt ein besonderer Anlass vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt. In der Gesetzesbegründung werden als besondere Anlässe z.b. Sportveranstaltungen, Faschingsveranstaltungen, aibaumstellen, Pyramidenanschub, Vereinsveranstaltungen genannt. Die Bescheinigung dieser Anzeige wird ab sofort nur noch auf Verlangen ausgehändigt. Die osten für diese Bescheinigung betragen dann 20,00. weitere Hinweise: it Inkrafttreten des neuen Sächsischen Gaststättengesetzes ergeben sich Neuerungen beim Betreiben eines vorübergehenden Gaststättengewerbes. Dies ist im 2 Abs. 2 SächsGastG geregelt: Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. Der Betrieb ist mindestens 2 Wochen vor Beginn mit dem Formular Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach 2 Abs. 2 SächsGastG bei der Gewerbebehörde anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte vorliegt oder ein stehendes Gaststättengewerbe betrieben wird. Die Gewerbebehörde übermittelt die Daten der Anzeige unverzüglich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde und an die für die Lebensmittelüberwachung, den Gesundheitsschutz sowie den Jugendschutz zuständigen Behörden. Zusätzlich werden die Finanzbehörden und die nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert. Füllen Sie bitte deshalb das beiliegende Formular vollständig und gut lesbar aus. Wird die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet, kann die Gewerbebehörde den Betrieb untersagen. Gemeinde lingenberg Gewerbeamt Schulweg lingenberg Frau arina Berndt Frau Evelin Leonhardt Telefon / Telefon / Telefax / Telefax / Sprechzeiten: ontag Dienstag ittwoch Donnerstag Freitag 09:00-12:00 Uhr 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr geschlossen 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr 9:00-12:00 Uhr Das Formular finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde lingenberg:

11 27. Februar 2015 Seite 11 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg

12 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 Amtliche Bekanntmachungen Jagdgenossenschaft Beerwalde Einladung Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Beerwalde findet am Freitag, den um 19:30 Uhr in der ehemaligen Schule von Beerwalde statt. Der Jagdvorstand lädt dazu recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Bericht über die Arbeit des Vorstandes in den zurückliegenden Jagdjahren 4. assenbericht 5. Bericht des Jagdpächters 6. Diskussion und Beschlussfassung über die Punkte 3 bis 5 7. Auszahlung der Jagdpacht 8. Vortrag von Herrn Holger enzer über das Naturschutzgroßprojekt Bergwiesen im Osterzgebirge. Im Anschluss wird ein Imbiss gereicht. Personen, welche Jagdgenossen vertreten, legen bitte eine Vollmacht vor. Die Ehepartner können an der Versammlung teilnehmen. it freundlichen Grüßen Der Jagdvorstand

13 27. Februar 2015 Seite 13 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg In der Gemeinde lingenberg, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Bauhofleiterin / eines Bauhofleiters (Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit) Amtliche Bekanntmachungen Stellenausschreibung hohes aß an Flexibilität, Belastbarkeit und Eigenverantwortung Führerschein der lasse B ( oder E wünschenswert) Bereitschaft zum Einsatz außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und an den Wochenenden wünschenswert wäre eine itgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr mit entsprechender Einsatzbereitschaft zunächst befristet auf 1 Jahr neu zu besetzen. Bei Eignung und bereitstehender Haushaltsmittel kann die Stelle in eine unbefristete Stelle umgewandelt werden. Die Aufgaben des Bauhofes umfassen im Wesentlichen die Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen, Gebäuden sowie Straßen und Plätze, die Pflege von Grünanlagen, die Wartung von Spielplätzen, den Winterdienst auf kommunalen Straßen und Plätzen, die Betriebsführung eines Freibades. Zum Aufgabengebiet des Bauhofleiters gehören: Führungsverantwortung für ca. zwölf itarbeiter Planung, alkulation, oordination, Überwachung und Abrechnung der durchzuführenden Arbeiten vorausschauende, zweckmäßige und wirtschaftliche Personal-, Fahrzeug- und Geräteplanung Abwicklung kleinerer Hoch- und Tiefbauarbeiten Anforderungen: abgeschlossene Ausbildung als Techniker/in in einer dem Aufgabengebiet zuzuordnenden Fachrichtung, Bauingenieur/in oder eine vergleichbare Qualifikation, die zur Führung des Aufgabengebietes geeignet ist Berufserfahrung in der itarbeiterführung sowie enntnisse in der Betriebswirtschaft Organisationstalent, Entscheidungskraft und Durchsetzungsvermögen EDV-enntnisse für Standardanwendungen (Word, Excel) Der Bauhof befindet sich in der Außenstelle der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Pretzschendorf. Die Bewertung und Vergütung der Stelle richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 8. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Berufsabschlüsse und berufliche Qualifikationen, Referenzen, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum 5. ärz 2015 an die: Gemeinde lingenberg, Personalabteilung, Schulweg 1, lingenberg osten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z.b. Reisekosten) werden nicht erstattet. lingenberg, Schreckenbach Bürgermeister Unterbringung von Asylbewerbern Durch das Landratsamt wurden wir über den aktuellen Stand der für das Jahr 2015 zu planenden Anzahl aufzunehmender Asylbewerber im Landkreis und in der Gemeinde informiert. Der Landkreis geht derzeit davon aus, dass im Jahr 2015 ca Asylbewerber aufzunehmen und dafür in den Gemeinden entsprechende Wohnräume bereitzustellen sind. Wenn man davon ausgeht, dass der Verteilerschlüssel für die Gemeinden von 2014 fortgeschrieben wird und für 2015 ebenfalls eine Aufteilung in Anlehnung an den önigsteiner Schlüssel erfolgt, so hat die Gemeinde 6 offene Plätze aus 2014 und 28 Plätze für 2015, mithin insgesamt 34 Plätze bereitzuhalten.

14 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 Amtliche Bekanntmachungen Im Amtsblatt Januar hatte ich bereits darum geworben, das diejenigen, welche privaten, freistehenden Wohnraum haben, diesen mit zur Verfügung stellen. Leider meldeten sich bisher nur sehr Wenige. Ich möchte dieses Thema aufgrund der Dringlichkeit noch einmal aufgreifen und darum bitten, leer stehenden Wohnraum der Gemeinde oder dem Landratsamt mitzuteilen. Der zur Verfügung gestellte Wohnraum wird - wie bei jedem anderen ieter - mit einem ietvertrag untersetzt. Insofern ergeben sich für die Asylbewerber die gleichen Pflichten wie für jeden anderen ieter. Das diese Vermietung und das Zusammenleben funktionieren kann, beweisen die seit ca. 2-3 onaten aufgenommenen 21 Pakistani in der Wohnanlage Am Sachsenhof in lingenberg. Bei einem Treffen am mit ietern, Asylbewerbern, Sozialbetreuern, Vertretern des Landratsamtes und der Gemeinde gab es interessante Gespräche über die Aufnahme in der Gemeinde, die Beweggründe der Asylbewerber ihr Heimatland zu verlassen bis hin zu deren Zukunftsplänen. Alle Teilnehmer schätzten die bisherige Situation des Zusammenlebens als zufriedenstellend ein. Ich möchte Sie deshalb auf diesem Wege noch einmal ermutigen, ihren möglichen freien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Durch die ständige Betreuung ist die dezentrale Unterbringung mit vielen Vorteilen für die Asylbewerber verbunden. Helfen Sie bitte, mit Ihrem Wohnraum diesen enschen ein vernünftiges, vorübergehendes zu Hause zu geben. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns unterstützen. Gern steht Ihnen die Gemeindeverwaltung oder direkt das Landratsamt für weitere Auskünfte zu Verfügung. Sprechen Sie uns dazu an, wenn Sie Fragen haben. Die Gemeindeverwaltung erreichen Sie wie gewohnt. Die oordinierungsstelle des Landratsamtes erreichen Sie unter: oder per ail: asyl@landratsamt-pirna.de. Schreckenbach Bürgermeister EINLADUNG Bus sichergestellt. Darüber hinaus ist das ÖPNV-Angebot sehr dünn, abseits der regelmäßig bedienten Hauptlinien sowie während der Schulferien werden viele Dörfer nur noch mit wenigen täglichen Fahrten bedient. im Rahmen der Veranstaltungsreihe Zukunftswerkstätte lädt der Landschaf(f)t Zukunft e. V. zur 9. Zukunftswerkstatt zum Thema Gemeindeflitzer - ehr obilität im ländlichen Raum - aber wie? am Donnerstag, dem 26. ärz 2015, bis ca Uhr, in das ulturhaus Pretschendorf, Zur irche 2, in lingenberg, ein. Wer im Elbtal wohnt oder arbeitet, kann sich in aller Regel darauf verlassen, dass er seinen Arbeitsplatz, den Wohnort, den Arzt, Einkaufsmöglichkeiten oder Freizeitangebote auch ohne eigenes Auto erreichen kann. omfortable Angebote des öffentlichen Nahverkehrs, Bahn und Bus mit dichtem Haltestellennetz und Fahrplan machen es hier leicht, auf das Auto zu verzichten. Ganz anders stellt sich die Situation in den sehr ländlich geprägten Teilen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit geringer Bevölkerungsdichte dar - beispielsweise auf den Höhen des Osterzgebirges im Südwesten des Landkreises. Dort haben die Einwohner vieler kleiner Ortschaften es ungleich schwerer, mobil zu sein. Auch hier ist der Schülerverkehr mit dem Zusammen mit Landrat ichael Geisler, Bürgermeister Torsten Schreckenbach, aktiven Partnern unserer Region und Fachleuten der zukunftsorientierten ländlichen Entwicklung möchten wir Sie einladen mitzudiskutieren, was wir vor Ort konkret tun können. Die Zukunftswerkstatt wird deswegen mit dem Projekt Gemeindeflitzer Beispiele vorstellen, die zeigen, an welchen Lösungen andernorts gearbeitet wird. Anrufsammeltaxi, Bürgerbus, Dorfauto oder dörfliches obilitätsnetzwerk, diese und andere Ansätze zu diskutieren, ist das Anliegen des Abends. Für uns referieren u. a. Frau Brigitte olba, Bürgermeisterin der Gemeinde Bahretal und Herr Dr. Florian rummheuer (DB Regio AG) dazu, wie man private Fahrgemeinschaften und öffentliche obilitätsangebote gekonnt und zum Wohle aller miteinander verknüpft. Die Einladung zur Zukunftswerkstatt richtet sich insbesondere an die vielen aktiven Bürger aus den Vereinen und Initiativen, die mit ihrem Angebot zur Lebensqualität für Jung und Alt beitragen und auf obilität ihrer itglieder, auf die Erreichbarkeit ihrer Veranstaltungen angewiesen sind. Ich freue mich über Ihre Teilnahme, aus organisatorischen Gründen bitte ich um eine zeitnahe Anmeldung per Fax: , Telefon: /384, E-ail: ulrike.funke@landschaftzukunftev.de. gez. Johannes egel stellvertretender Vorstandsvorsitzender

15 27. Februar 2015 Seite 15 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Grundstückseigentümer erhalten Gebührenbescheid Vom 20. ärz an wird der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) die Gebührenbescheide an alle Grundstückseigentümer verschicken. Der Gebührenbescheid enthält die Abrechnung für das vergangene Jahr und die Abschlagszahlungen für 2015 mit zwei Fälligkeiten: 24. April und 2. Oktober. Grundlage für die Berechnung der Abschlagzahlung ist das durchschnittlich verbrauchte Abfallvolumen in Liter pro Person und Woche aus dem Jahr Bei Rückfragen sollte die Rufnummer des auf dem Gebührenbescheid benannten Bearbeiters angewählt werden. Die Gebührenzahler werden um pünktliche Bezahlung gebeten. Jeweils zirka drei Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säumigen schriftlich mahnen. Dafür gibt es eine ahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, muss der Zweckverband aßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten. Diese wird zirka drei Wochen nach dem ahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte ist die Pfändung vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter des ZAOE. Um solche aßnahmen zu verhindern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam mit dem ZAOE nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung. Ein gutes ittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbuchen der Beträge vom onto. Eine Einzugsermächtigung kann jederzeit erteilt und auch wieder entzogen werden. Ein Vordruck ist im Internet unter Abfallberatung/Formulare/SEPA-Lastschriftmandat zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden. Service-Telefon für die Bürger: Raus aus der Schublade, rein in neue Berufsbilder: Jetzt anmelden zum Girls & Boys Day 2015! 13:00 Uhr in der Arbeitsagentur Pirna, Seminarstraße 9, dabei zu sein. Die öglichkeit der freien Ausbildungsplatzwahl öffnet ädchen und Jungen neue Perspektiven. Leider werden diese noch zu wenig genutzt, denn klassische Rollenbilder beeinflussen noch immer die Berufswahlentscheidung junger enschen. Der Girls & Boys Day will daran etwas ändern. Landrat ichael Geisler unterstützt auch in diesem Jahr den ädchen- und Jungen-Zukunftstag und eröffnet in der Arbeitsagentur Pirna die Veranstaltung. Wichtig ist, dass die Jugendlichen den Beruf erlernen, der am besten zu ihren Fähigkeiten und Interessen passt. Sie sollten nicht überlegen müssen, ob ädchen ins Handwerk oder Jungen ins Büro passen., sagt der Landrat über die Bedeutung dieser Initiative. Wann und wo? Alle neugierigen Schülerinnen und Schüler ab lassenstufe 5 sind herzlich eingeladen am 23. April 2015, von 09:00 bis Es wird ein buntes Programm geboten: ädchen haben die Gelegenheit für Einblicke in technische, naturwissenschaftliche und handwerkliche Berufe. Jungen können neue berufliche Perspektiven in den Bereichen Erziehung, Gesundheit, Pflege und Soziales erkunden. Regionale Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen präsentieren zahlreiche verschiedene Berufe zum Anfassen und Ausprobieren. Es werden Berufe aus dem Gast- und Baugewerbe, Handwerk und dem sozialen Bereich vertreten sein. Beim mechanisch-technischen Verständnistest können die ädchen ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Für die Teilnahme an dem Test ist eine Voranmeldung erforderlich. Um die vielen neuen Informationen und Erfahrungen des Girls und Boys Day auszuwerten, bietet der Jugendring e.v. einen Workshop an. Anmeldung: oder Tipp: it der Girls'Day und Boys'Day App ist auch eine Anmeldung von unterwegs möglich. Die App gibt's kostenlos im Google Play Store und im App Store! Die Organisatoren: Die Veranstaltung ist eine gemeinsame Initiative der Agentur für Arbeit Pirna, des Landratsamtes, des Jobcenters Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Großen reisstadt Pirna und dem Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie zahlreicher hiesiger Unternehmen.

16 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Bärenfels Neue Fördermöglichkeiten für Waldbesitzer Die Förderrichtlinie RL WuF/2014 ist seit in raft (veröffentlicht im Sächsischen Amtsbaltt am 14.Januar 2015) und löst damit die vorherige Förderrichtlinie RL WuF/2007 ab, die ausgelaufen ist und nur noch abfinanziert wird. Ziele der neuen Richtlinie, die zweigeteilt aus itteln des Bundes und der EU finanziert wird, sind die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Wälder durch die Förderung der Wiederaufforstung mit Laubbaumarten und geeigneten Tannen sowie die Förderung der Waldflächenmehrung mittels Erstaufforstung. Zudem sollen durch geeignete aßnahmen strukturelle Bewirtschaftungshemmnisse im kleinparzellierten Privatwald überwunden und die besitzüber-greifende Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse gefördert werden Zuwendungsfähige aßnahmen der Richtlinie WuF2014 sind: Richtlinie Teil I - ELER-ittel (EU): Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen (Forstwege und Holzlagerplätze) Anlagen zur Waldbrandüberwachung Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten Verjüngung natürlicher gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen Richtlinie Teil II - GA-ittel (Bund): Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Zusammenfassung Holzangebot, Waldpflegeverträge) Erstaufforstung Die Aufrufe zur Antragstellung und die Antragsunterlagen sind im Förder-portal des Freistaates Sachsen veröffentlicht Die Anträge für Vorhaben, die 2015 bewilligt und ausgeführt werden sollen, sind spätestens bis zum 30. April 2015 bei Sachsenforst (Obere Forstbehörde - Außenstelle Bautzen) einzureichen. Auch die Antragstellung für 2016 ist bereits zu diesem Stichtag möglich, kann aber auch Ende Oktober 2015 zu einem zweiten Antragsstichtag erfolgen. Die Adressaten der forstlichen Fördermaßnahmen sind in erster Linie private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie deren Zusammenschlüsse, in Sachsen hauptsächlich in Form von Forstbetriebsgemeinschaften (FBG). Wen kann ich fragen? Erster Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung und zur forstlichen Förderung ist der örtliche Revierförster oder der Forstbezirk Bärenfels / Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können an die Bewilligungsbehörde gestellt werden: Staatsbetrieb Sachsenforst Obere Forstbehörde - Außenstelle Bautzen Paul-Neck-Str. 127, Bautzen Tel.: , poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter Übersicht zu den Fördergegenständen und Fördersätzen: (Prozentzahlen beziehen sich auf die förderfähigen Nettoausgaben)

17 27. Februar 2015 Seite 17 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Seid dabei! - 48h-Aktion 2015 Die eigentliche Arbeit beginnt nicht erst am Aktionswochenende, denn zuerst müssen die Jugendlichen genügend itstreiter finden und sich eine geeignete Projektidee suchen. it dieser können sie sich noch bis zum beim Jugendring SOE e.v., inder- und Jugendhilfeverbund Freital e.v. oder dem Pro Jugend e.v. anmelden. Die Projekte sind so vielseitig wie die Gruppen selbst, so werden Bushaltestellen gestrichen, Jugendräume renoviert, Sportund Spielplätze auf Vordermann gebracht, Bäume gepflanzt, Zäune gestrichen, Wanderwege beräumt, Ausstellungen organisiert, Dorf- und inderfeste veranstaltet, Theater gespielt und noch vieles mehr. Auch 2015 findet die 48h-Aktion im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge statt. Organisiert wird sie wieder im Trägerverbund von Pro Jugend e.v., dem inder- und Jugendhilfeverbund Freital e.v. und dem Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. Deshalb sollten sich alle interessierten Jugendlichen bereits jetzt das Aktionswochenende vom ai vormerken. itmachen können Jugendvereine, Jugendclubs, Junge Gemeinden, Sportvereine, Schulklassen, Straßencliquen, Jugendfeuerwehren, Jugendinitiativen oder Jugendgruppen, die mit ihrer Idee etwas Bleibendes und Gemeinnütziges für ihren Ort schaffen wollen. Im April wird dann über die Realisierbarkeit der Projekte beraten und danach erhalten alle Jugendgruppen einen Willkommensbrief mit nützlichen Tipps und Hinweisen, wie es weiter geht. Die notwendigen aterialien, Geräte und Helfer für die gemeinnützigen Aktionen suchen sich die Jugendgruppen selbst, wobei der Rat, die ithilfe und Unterstützung von Bürgern und regional ansässigen Wirtschaftsunternehmen oft gefragt sein wird. Am Freitagmittag, den geht's dann richtig los. Von da an haben die Jugendlichen 48 Stunden Zeit, ihre Idee umzusetzen. Als Dankeschön gibt es im Nachgang regionale Abschlussveranstaltungen, bei denen die Jugendgruppen für ihr Engagement gewürdigt werden. Die Termine für 2015 auf einem Blick 27.ärz 2015 Anmeldeschluss für die Jugendgruppen ai 2015 Landkreisweites Aktionswochenende Unser Dank geht bereits jetzt an die Ostsächsische Sparkasse Dresden für die finanzielle Unterstützung und an Herrn Peter Darmstadt, 1. Beigeordneter des Landrates, für sein persönliche Engagement als Schirmherr der 48h Aktion. Frühlingszeit ist Zeckenzeit! Ausstellung im Landratsamt klärt auf Noch bis Ende ärz 2015 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Landratsamt auf dem Pirnaer Sonnenstein im Stadtflügel auf der 2. Etage über Gefahren informieren, die von Zecken als Überträger von rankheiten ausgehen. Und natürlich darüber, wie man sich schützt. Zu sehen sind großformatige Poster, auf denen anschaulich über Gefährdungsgebiete, die Wirkungsweise von Zeckenbissen sowie Schutz- und Gegenmaßnahmen u. v. m. informiert wird. Auch wenn der Frühling noch in weiter Ferne ist, die Gefahr für Zeckenstiche kommt garantiert mit den steigenden Temperaturen zum Frühlingseinzug. Viele enschen nutzen dann das gute Wetter für Spaziergänge, Radtouren und Picknicks. Sie können so mit den kleinen Blutsaugern in ontakt kommen. Der Stich einer Zecke ist schmerzlos und wird daher meist nicht bemerkt. Die Zecke selbst ist nicht gefährlich. Problematisch sind die Bakterien und Viren, die von der Zecke übertragen werden können. durch ein Virus, die Borreliose durch ein Bakterium verursacht. Die Symptome der Erkrankungen sind vielfältig. Beide Infektionen können zur Entzündung der Hirnhäute, des Gehirns, der Nerven und des Rückenmarks führen. Die Diagnostik der Borreliose ist schwierig, die Therapie mit Antibiotika aber wirksam. Dagegen gibt es bei der FSE keine Behandlung, die die Ursache bekämpft. Zwei Arten von dadurch ausgelösten Erkrankungen sind in Europa von besonderer Bedeutung: die Borreliose und die Frühsommer-eningoencephalitis (FSE). Die FSE wird

18 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Wirksamster Schutz ist die Vorbeugung durch Impfung und die richtige leidung Aus diesem Grund ist Vorbeugung die wichtigste aßnahme. Gegen FSE gibt es eine gut verträgliche Schutzimpfung. Sie wird allen enschen empfohlen, die in einem FS- E-Risikogebiet leben, dorthin verreisen oder sich gern in freier Natur aufhalten. Dies gilt nicht nur für beruflich gefährdete Gruppen wie Förster, Waldarbeiter oder Landwirte. 90 Prozent der an FSE-erkrankten Personen infizierten sich bei Freizeitaktivitäten. Für einen vollständigen Impfschutz braucht man 3 Impfungen. Auffrischungen in 3- bzw. 5- Jahresabständen sind notwendig. Eine Schutzimpfung gegen Borreliose gibt es bisher nicht. Hier sind mechanische und chemische ethoden wichtig. Arm- und beinbedeckende, helle leidung mit Bündchen, festes Schuhwerk und das Auftragen von sogenannten Repellents (zeckenabwehrenden Präparaten) entsprechend der Anwendungshinweise helfen. Nach einem Aufenthalt im Freien sollte man sich gründlich nach Zecken absuchen. Ggf. schon saugende Spinnentiere sind schnell mit einer spitzen Pinzette zu entfernen. Die Tiere dürfen dabei nicht gequetscht werden. Je kürzer die Saugzeit, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Erregerübertragung. Vorsicht ist also in jedem Fall angebracht, Panik dagegen nicht. Wer einige wichtige Punkte beachtet, kann den Sommer völlig unbeschwert in der Natur genießen. ontakt: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Gesundheit Schloßhof 2/ Pirna Tel.: , E-ail: ines.teske@landratsamt-pirna.de Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf Am um 19 Uhr trafen sich die ameradinnen und ameraden der Ortsfeuerwehr Höckendorf um über das vergangene Jahr 2014 Bericht zu halten und auszuwerten. Das Jahr 2014 war ein Jahr mit Höhen und Tiefen, so konnten wir viele notwendige Ausrüstungsgegenstände im Haushalt einplanen und realisieren. Auch unseren Ausbildungstand konnten wir in diesem Jahr weiter ausbauen und verbessern. So konnten wir, durch die freiwillige Teilnahme unserer ameradinnen und ameraden, rund 300 Ausbildungsstunden bei Lehrgängen auf Landkreisebene sowie an der Landesfeuerwehr- und atastrophenschutzschule absolvieren. Überraschend kam im ai die Amtsniederlegung des ameraden Rico Straßberger, als Wehrleiter. Hier wurde der amerad Roman Grimmer als kommissarischer Wehrleiter vom Bürgermeister eingesetzt. Besondere Höhepunkte der diesjährigen Jahreshauptversammlung waren nicht nur die verschieden Rechenschaftsund Tätigkeitsberichte, sondern auch der Tagesordnungspunkt Wahlen. Da die Wahlperiode unserer alten Wehrleitung nun nach 5 Jahren wieder abgelaufen war, mussten wir eine komplett neue Wehrleitung wählen. Diese umfasst die Posten: Wehrleiter, Stellvertretender Wehrleiter, Ortsfeuerwehrausschuss, assierer, Leiter der Alters- und Ehrenabteilung und assenprüfer. Die einzelnen Posten wurden wie folgt gewählt. amerad Grimmer, Roman als Wehrleiter amerad Grimmer, Stiv als Stellvertretender Wehrleiter amerad Grimmer, ichael als itglied des Ortsfeuerwehrausschusses amerad ohl, irko als itglied des Ortsfeuerwehrausschusses als assierer ameradin Walther, Eva-aria als itglied des Ortsfeuerwehrausschusses ameradin Berger, Nicole als itglied des Ortsfeuerwehrausschusses amerad Lippert, laus als Leiter der Alters- und Ehrenabteilung amerad Fischer, arsten als assenprüfer amerad Boden, Sven als assenprüfer Auch die Posten des Gerätewartes, des Jugendwartes und des Schriftführers, der Ortsfeuerwehr Höckendorf, wurden wie folgt neu besetzt. ameradin Hofmann, hristine als Schriftführerin bestellt amerad Grimmer, ichael als Jugendwart bestellt amerad Boden, Sven als Gerätewart bestellt

19 27. Februar 2015 Seite 19 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war der Punkt Jubiläen und Neuaufnahmen. Hier konnten wir, amerad Ebert, hristoph für 50 Jahre ameradin Grimmer, Ingrid für 40 Jahre ameradin Berger, Nicole für 10 Jahre treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf auszeichnen. Weiterhin konnten wir im Jahr 2014 insgesamt 5 neue ameradinnen bzw. ameraden aufnehmen. Folgende ameraden unterstützen jetzt die aktive Abteilung: amerad Gelbrich, Benjamin ameradin Boden, Lisa amerad Horres, Rene amerad Liebscher, enneth Auch unsere passive Abteilung hat neue Unterstützung erhalten. ameradin Boden Romy Durch die 5 Neuaufnahmen konnten wir unseren Personalstand auf 50 ameradinnen und amerden erhöhen und hoffen, dass wir auch in den nächsten Jahren uns weiter vergrößern werden. Die ameradinnen und ameraden der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf wünschen allen Einwohner der Gemeinde lingenberg ein erfolgreiches und schadenfreies Jahr Weiterhin wünschen wir allen ameradinnen und ameraden der anderen Ortswehren unserer Gemeinde, dass sie gesund und munter von jedem ihrer Einsätze zurückkommen. Freiwillige Feuerwehr Höckendorf Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Friedersdorf Am 6. Februar 2015 war es wieder einmal soweit. Für die ameradinnen und ameraden der FFW Friedersdorf hieß es Punkt 19:30 Uhr Jahreshauptversammlung. In unseren Reihen begrüßten wir unseren Bürgermeister, Herrn Torsten Schreckenbach, Vertreter des Jugendclubs Friedersdorf, unser Ehrenmitglied, Herrn Roland Waldmann sowie die Vertreter der Ortswehren aus Pretzschendorf, Röthenbach, olmnitz und lingenberg. Nach der Begrüßung berichtete unser Wehrleiter, amerad Gunter Ryschawy, in seinem Bericht über das Dienstjahr Dabei absolvierten wir im gesamten Jahr 17 Dienste mit insgesamt 600 Stunden ehrenamtlicher Arbeit. Bei 22 aktiven ameradinnen und ameraden lag die Dienstbeteiligung bei rund 65 Prozent. Neben den 4 Einsätzen im Jahr 2014, nahmen wir auch an zahlreichen Wettkämpfen teil. Beispiele dafür sind der Löschangriff anlässlich des 150-jährigen Bestehens der FFW Wilsdruff und dem Gaudi-ax in Frauenstein. Weiterhin konnten wir in Eigenleistung Instandsetzungsarbeiten am Alten Gerätehaus Friedersdorf vornehmen. Es wurde nicht nur das Dach abgedichtet, sondern auch ein neues Tor eingebaut. An dieser Stelle gilt nochmals der Dank an alle Helfer, besonders Herrn Jörg Streiberger, für den Bau des Tores sowie der Gemeindeverwaltung für die ostenübernahme des Baumaterials. Als nächster Punkt auf der Tagesordnung stand der Bericht unseres Jugendwartes, ai Richter. Die Jugendfeuerwehr Friedersdorf besteht derzeit aus 4 jungen Brandschützerinnen und Brandschützern. Ziele des vergangenen Dienstjahres waren die Arbeit mit Leitern und Schläuchen, sowie die Erlernung der Vorgehensweise bei Einsätzen mittels Planspiel. Ebenfalls wurde der Aufbau eines Löschangriffs geübt. Bei 18 Diensten wurden von der Jugendwehr ca. 270 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Nach den Worten des Bürgermeisters und des kommissarischen Gemeindewehrleiters wurde es spannend. Auf der Tagesordnung stand nun Neuaufnahme, Beförderung und Auszeichnung. Wie immer gibt es unter diesem Punkt das obligatorische Händeschütteln, zahlreiche Glückwünsche, einen kleinen Blumengruß und nicht zuletzt das Foto zur Dokumentation im Fotoalbum. Offiziell konnten wir die ameradin Ellen Alex in unsere Wehr aufnehmen. Befördert wurden der amerad Daniel Richter zum Hauptfeuerwehrmann, amerad arcel Sievert zum Hauptlöschmeister sowie amerad Hartmut Fleischer zum Löschmeister. Für 10 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr wurde amerad ay Waldmann ausgezeichnet. Die Ehrung für 20 Jahre treue Dienste erhielten die ameraden Lars Grimmer und Tobias Grimmer. Für 40 Jahre treue Dienste wurde amerad Hartmut Fleischer geehrt. Nach dem offiziellen Teil konnten wir uns bei einem kleinen Imbiss stärken und so den Abend gemütlich ausklingen lassen. Die Wehrleitung und der Feuerwehrausschuss der FFW Friedersdorf wünscht allen ameradinnen und ameraden ein einsatzfreies, gesundes und dennoch erfolgreiches Jahr Wehrleitung und Feuerwehrausschuss der FFW Friedersdorf

20 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite Februar 2015 Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Pretzschendorf Die Wehrleitung hatte für den zur Jahreshauptversammlung für das Jahr 2014 eingeladen. 39 ameraden und Vertreter der benachbarten Ortsfeuerwehren waren dieser Einladung gefolgt. Nach der Begrüßung durch den usikzug verlas Ortswehrleiter ike ayer seinen Jahresbericht. Seit nunmehr vier Jahren dient das umgebaute Objekt nun bereits als Feuerwehr-Gerätehaus. Es gibt eine gute Auslastung des Gebäudes durch Feuerwehr, usikzug, DR und Gemeinde. In den nächsten Jahren sind diverse Verschönerungsarbeiten im Umfeld sowie der Bau eines Schlauchtrockenturms angedacht. Bei Einsätzen ist das Parken der ankommenden Feuerwehrkameraden kritisch, da zum Teil der gesamte Vorplatz zugeparkt ist. Hier soll eine Neuordnung des Platzes Abhilfe schaffen. Jeden onat erfolgten mindestens zwei Ausbildungsdienste, teilweise einzeln oder auch im Verbund unseres Löschzuges mit Röthenbach und Friedersdorf. Die durchschnittliche Dienstbeteiligung lag dabei bei 52%. Diese Zahl wird von der Wehrleitung als sehr kritisch betrachtet, da das Thema Feuerwehr viel zu komplex ist, wenn an der Ausbildung nicht regelmäßig und konsequent teilgenommen wird. Des Weiteren machte amerad ayer Ausführungen zu Technik und Ausrüstung sowie den Fahrzeugen, die über 20 bzw. 30 Jahre alt sind. Hier muss perspektivisch ein neues Fahrzeugkonzept umgesetzt werden. ehrere junge ameraden sind 2014 in andere Ortsteile oder gar aus dem Gemeindegebiet weggezogen. Dies bringt natürlich den Verlust von zumeist tatkräftigen Feuerwehrleuten mit sich. Das Durchschnittsalter der Einsatzabteilung beträgt derzeit 36 Jahre. Im Jahr 2014 wurde die Ortsfeuerwehr zu 11 Einsätzen alarmiert. Darunter waren Brände sowie Technische Hilfeleistungen. Von den ameraden wurden etwa 120 Einsatzstunden erbracht. ehrere Veranstaltungen, darunter auch öffentliche wie der Familientag sowie das Winterfeuer, wurden übers Jahr durchgeführt. Zum zählt die Ortsfeuerwehr 68 ameradinnen und ameraden in allen Abteilungen (außer Jugendfeuerwehr). Der Ortswehrleiter dankte allen für die geleistete Arbeit und für das persönliche Engagement jedes Einzelnen. Als Nächster verlas Uwe Reichelt den Bericht des usikzuges. Die usiker trafen sich insgesamt 47 al um zu proben und Auftritte zu absolvieren. Zudem konnte 2014 erstmalig ein Probenwochenende organisiert werden, welches in einer Jugendherberge in Plauen stattfand. Des Weiteren sind zu den usikern mehrere Bobritzscher ameraden gestoßen, die sich aktiv an Proben und Auftritten beteiligen. Der Jugendfeuerwehrwart Jens Hofmann berichtete über die Ausbildung der Jugendfeuerwehr, welche 14tägig mit einer durchschnittlichen Beteiligung von 82% stattfand. Viele sehr umfangreiche Themen standen auf dem Programm und wurden von den 10 indern und Jugendlichen gern bearbeitet. Günter Wolf als Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung sprach über das Dienstjahr 2014 sowie über das aktuelle onzept, Altersabteilung und Seniorenfahrten teilweise miteinander zu koppeln. Als Ausblick auf 2016 wird ein neuer Leiter gewählt werden müssen. Es folgten die Grußansprachen des Bürgermeistervertreters, vom ameraden Jörg Bier sowie von den Vertretern der Ortsfeuerwehren. Danach erfolgte der Tagesordnungspunkt der Diskussion. Leider konnten wir keine Neuaufnahmen verzeichnen. In den jeweils nächsthöheren Dienstgrad wurden die ameraden Täubrich, Theilen, Seifert und Hänel befördert. Für 10 aktive Dienstjahre wurden die ameraden Lohse und Hänel geehrt. amerad lausnitzer wechselte in die Altersabteilung. Das Schlusswort des Wehrleiters erfolgte. ike ayer dankte nochmals allen ameradinnen und ameraden, den benachbarten Ortswehren sowie den Vertretern der Gemeindewehrleitung. Bei einem kleinen Imbiss und Blasmusik klang die Veranstaltung aus. Thomas Schaeffer, B Stv. OWL FF Pretzschendorf Einsatzticker Dezember Einsatz I: Am Nachmittag des 4. Januar alarmierte die Leitstelle Dresden die Ortsfeuerwehr olmnitz mit der eldung: Brennt Reisig. Am Einsatzort stellten die ameraden das Verbrennen von Schadholz fest. Da das Feuer angemeldet und genehmigt war, konnten die Wehrleute wieder einrücken. Einsatz II, III & IV: Heftiger Wind sorgte am 9. Januar auch in unserem Gemeindegebiet für Einsätze der Feuerwehr. urz vor ittag stürzte in olmnitz ein Baum um, beschädigte ein Geländer und versperrte die Ortsdurchfahrt. Wenige Stunden später wurden die Höckendorfer Blauröcke auf die Dorfhainer Straße gerufen. Und auch am Folgetag mussten die Höckendorfer nochmals dahin ausrücken. ittels otorkettensäge wurden die Hindernisse beseitigt.

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