Richtlinien für das praktische Studiensemester (Modul 9+10) im Bachelorstudiengang Heilpädagogik Inklusive Bildung und Begleitung Stand:

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1 Richtlinien für das praktische Studiensemester (Modul 9+10) im Bachelorstudiengang Heilpädagogik Inklusive Bildung und Begleitung (Praktikumsordnung für die praktische Studienzeit Nr. 10/2013 v u. Verordnung über die staatl. Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik Nds. GVBL.Nr.3/2013, ausgeben am ) Stand:

2 HINWEISE ZU DEM PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTER (M 9 U. M 10) Das praktische Studiensemester dient der ersten eigenständigen Erprobung einer Konzeption und Durchführung heilpädagogischer Maßnahmen in der Berufspraxis. Zugleich soll es die Voraussetzungen schaffen für die Verleihung der staatlichen Anerkennung nach Abschluss des Bachelor-Studiums. 1. Status und zeitlicher Umfang Das Praxissemester ist in die Module 9 und 10 aufgeteilt (Heilpädagogisches Praxisprojekt I und II), die unterschiedliche Ziele beinhalten (vgl. Modulhandbuch). Durch die Aufteilung soll eine größere Flexibilität in der zeitlichen und örtlichen Gestaltung des Praxissemesters ermöglicht werden. Es wird in der Regel im 5. Studiensemester durchgeführt und umfasst insgesamt 23 Wochen in Vollzeit (mind. 35-Std.-Woche) in der Einrichtung oder 46 Wochen in Teilzeit (19,25 Std.-Woche). Wenn die Praxisprojekte an zwei verschiedenen Praxisorten absolviert werden, sollte das Arbeitspensum etwa gleich groß sein (11-12 Wochen; bei Teilzeit je Sommersemester 23 Wochen). Das Praxissemester kann mit 11 Wochen bei Vollzeit u. 22 Wochen bei Teilzeit im Ausland absolviert werden. Die Hälfte der gesamten praktischen Studienzeit (inklusive des 6-wöchigen Praktikums) muss allerdings in Deutschland verbracht werden, sofern die staatl. Anerkennung ausgesprochen werden soll. Ergänzend zu den allgemeinen Voraussetzungen ist es notwendig, dass die Studierenden die jeweilige Landessprache beherrschen. Bei Fehlzeiten von mehr als 20 % müssen die Praxiszeiten um die ausgefallenen Tage verlängert werden. 2. Voraussetzungen Zulassung zu den praktischen Studiensemester nach 90 ECTS Das praktische Studiensemester muss vor Beginn von der/dem Praktikumsbeauftragten genehmigt sein. Die Praxisanleitung muss durch eine/n staatlich anerkannte/n Heilpädagogin/Heilpädagogen (Dipl., B.A., M.A.) erfolgen. Über Ausnahmen entscheidet die oder der Praktikumsbeauftragte. 3. Ausbildungsstelle Das praktische Studiensemester wird in einer geeigneten Einrichtung durchgeführt, die die oben genannten Ziele und Voraussetzungen erfüllen kann. Die Studierenden können von der Hochschule bei der Wahl geeigneter Praxisstellen beraten werden. Die Praktikums- 2

3 verwaltung der Hochschule leistet die erforderliche hochschulinterne Organisationsarbeit. 4. Ausbildungsplan Von der Ausbildungsstelle muss ein Ausbildungsplan gemeinsam mit der Praktikantin/dem Praktikanten erstellt werden. Dieser enthält Daten zur Einrichtung/Institution und deren Organisation sowie zu Ausbildungsinhalten und Zielen für die/den Praktikant/in/en. Der individuelle Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages ( 6 Abs. 2 SozHeilVO). In ihm sind die Ziele der berufspraktischen Tätigkeit nach 15 Abs. 1 SozHeilVO festzulegen. Er wird über die Ausbildungsstelle und von der Anleiterin oder dem Anleiter sowie der Praktikantin/ dem Praktikanten innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Praxisphase unterzeichnet der Hochschule zur Genehmigung vorgelegt. 5. Praxisanleitung Die Praxisanleitung bezieht sich vor allem auf eine Einarbeitung in das Arbeitsfeld, Ermöglichung eigenständiger Tätigkeit und Durchführung eines Projektes sowie regelmäßige Reflexion der Tätigkeit der/des Studierenden inklusive einer abgewogenen Rückmeldung. 6. Praxisbeurteilung Die Praktikumsbeurteilung ( 8 SozHeilVO) ist eine Beurteilung über den Verlauf der praktischen Studienzeit auf der Grundlage des individuellen Ausbildungsplanes. Die Praktikumsbeurteilung ist mit der Praktikantin/dem Praktikanten zu erörtern. Die Erörterung soll in der Beurteilung vermerkt werden. Die erste Beurteilung ist nach 3 Monaten einzureichen. Sie soll in der Zusammenfassung eine Prognose für die zweite Hälfte des Praktikums enthalten und die inhaltlichen Schwerpunkte für die kommende Zeit angeben. Die zweite Beurteilung reichen Sie bitte zum Ende der praktischen Studienzeit ein. 7. Erfolgreicher Abschluss Das praktische Studiensemester ist dann ordnungsgemäß und erfolgreich absolviert worden, wenn folgende Nachweise vorliegen: 3

4 Die/der Studierende hatte sich für die Module 9 und 10 angemeldet. Das Praxissemester ist vor Antritt genehmigt worden. Es liegen die Zwischen- und Endbeurteilung der Praxisstelle über die regelmäßige Anwesenheit und ordnungsgemäße Durchführung des Praxisprojekts vor. Die Teilnahme an den Studientagen an der Hochschule ist von der zuständigen Lehrperson bestätigt. Wenn das Praxisprojekt weit entfernt vom Studienort absolviert wird, sind äquivalente Praxisbegleitungen (am Praxisort oder per e-learning) zu gewährleisten. Der Praxisbericht (Prüfung Modul 9) wurde abgegeben und mindestens mit ausreichend benotet. Wenn der Bericht als nicht bestanden bewertet wird, besteht die Möglichkeit der Nachbesserung der Arbeit. Die mündliche Prüfung (Modul 10) wurde absolviert und mindestens mit ausreichend benotet. In der mündlichen Prüfung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie Zusammenhänge zwischen heilpädagogischer Praxis und Theorie herstellen und spezielle Fragestellungen in diesen Zusammenhängen vertiefen kann. 8. Staatliche Anerkennung Mit Abgabe der Bachelor-Arbeit ist der Antrag auf die staatliche Anerkennung zu stellen. Dem Antrag beizufügen ist gem. 3 Abs. 2 Nr. 2 SozHeilVO eine Erklärung, dass bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis nach 30 a des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Hochschule beantragt worden ist. Über den Antrag entscheidet der Studiendekan oder die Studiendekanin. STRUKTURIERUNG DES AUSBILDUNGSPLANS 1. Vorbemerkung Der Ausbildungsplan beschreibt die konkreten Tätigkeiten, die Zielsetzungen, die Einstiegsmöglichkeiten, die Inhalte der Tätigkeiten, den zeitlichen Umfang der Arbeit, die eigenen Lernziele der Praktikantin bzw. des Praktikanten sowie die Form und den Umfang der Praxisanleitung. Der Ausbildungsplan dient den eindeutigen Absprachen zwischen Praxisstelle und Praktikant/in sowie einer sachgerechten Einarbeitung des Praktikanten bzw. der Praktikantin in die Tätigkeit der/des Heilpädagogin/en. Der Ausbildungsplan wird gemeinsam von der/dem Praktikant/in/en und der/dem Anleiter/in erstellt und von der/dem Praktikant/in/en in der Praktikumsverwaltung der 4

5 Hochschule vorgelegt. Er wird anhand der folgenden Gliederungspunkte formuliert. 2. Formale Voraussetzungen Ausbildungsstelle (Praktikumsort) und Träger der Ausbildungsstelle Name der Praktikantin/des Praktikanten Name und Qualifikation der Anleiterin/des Anleiters Dauer des Praktikums Wochenstundenumfang Unterschrift von Praktikant/in und Anleiter/in 3. Angabe zur Praktikumsstelle Rechtsstatus und Finanzstruktur des Trägers Klientel Aufgabenstellung Mitarbeiterstruktur 4. Aufbau und Inhalt der Praktischen Studiensemester Arbeitsschwerpunkte und Ziele Dauer der Orientierungsphase und Einarbeitung 4 Wochen während der 4 Wochen Erstellung des Ausbildungsplans Bereiche und Abteilungen der Institution, in denen ergänzend zu den Arbeitsschwerpunkten hospitiert werden kann. Zeitpunkt des Beginns und Inhalte der eigenständigen Tätigkeit Tätigkeitsbereich für ein Praxisprojekt 5. Praxisanleitung Regelmäßige Reflexions- und Anleitungsgespräche mind. einmal wöchentlich Regelmäßiges Feedback zu Leistungen und Fähigkeiten der/des Praktikant/in/en Regelmäßige Überprüfung der Zielsetzungen und Arbeitsschwerpunkte 6. Auswertung und Abschluss der Praktischen Studiensemester Gemeinsame Auswertung der Praktikumstätigkeiten von Praktikant/in und Anleiter/in, kritische Reflexion der Lernergebnisse sowie differenziertes Feedback vor Beendigung der Praktischen Studiensemester, spätestens 2 Wochen vor der mündlichen Prüfung. 5

6 Die abschließende Praktikumsbeurteilung wird gemeinsam zwischen dem / der Praktikant/in und Anleiter/in erörtert. INFORMATION ÜBER DIE ERSTELLUNG EINER PRAKTIKUMSBEURTEILUNG Die Praktikumsbeurteilung muss auf dem offiziellen Briefpapier der Einrichtung geschrieben und neben der Anleiterin/des Anleiters von einer zeichnungsberechtigten Person der Einrichtung unterschrieben sein. Gem. der VO 8 Abs. 1 ist die Beurteilung mit der Praktikantin oder dem Praktikanten zu erörtern. Dies soll in der Beurteilung kenntlich gemacht werden. Die Praktikumsbeurteilung kann sich z. B. an folgender Struktur orientieren: Personenbezogene Daten Vorname, Nachname, Geburtsdatum der Praktikantin/des Praktikanten Beginn und Ende des Praktikums Zeitraum der Beurteilung Vorname, Nachname und berufliche Qualifikation der Anleiterin/des Anleiters Darstellung des Einsatzfeldes der Praktikantin/des Praktikanten kurze Beschreibung des Arbeitsfeldes kurze Beschreibung der Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten kurze Darstellung der vereinbarten Ausbildungsziele und Inhalte Darlegung evtl. Abweichungen vom Ausbildungsplan mit kurzer Begründung Beurteilung Verlauf der Einarbeitungsphase sowie des gesamten Praktikums Bewältigung und Organisation der Arbeitsaufgaben Umsetzung des Projekts Kontakt und Zusammenarbeit mit Klientinnen/Klienten Kooperation mit Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten kommunikative Fähigkeiten Einsatzbereitschaft Reflexionskompetenz Auseinandersetzung mit der eigenen Berufsrolle 6

7 Besondere Fähigkeiten in dem wahrgenommenen Arbeitsbereich Empfehlungen für weitere Lernschritte, der/des Praktikantin/ Praktikanten (Haltungsfragen, Fachwissen, methodischen Fragen etc.) Bei der Erstellung der Beurteilung handelt es sich NICHT um ein arbeitsrechtliches Zeugnis. Daher darf von der in Zeugnissen üblichen Diktion durchaus abgewichen werden. Die zusammenfassende Beurteilung sollte in die Aussage münden: Das Praxissemester wurde gemäß Ausbildungsplan erfolgreich bzw. nicht erfolgreich absolviert. ANLEITUNG UND ORIENTIERUNG FÜR DEN PRAXISBERICHT IM MODUL 9 Die Funktion des Praxisberichtes besteht darin, die durch das Studium bislang erworbenen Kenntnisse über zentrale Theorien, Didaktik, Diagnostik bis hin zu heilpädagogisch relevanten Methoden in einem spezifischen, selbst gewählten Arbeitskontext nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch die wissenschaftliche Form des Textes geführt, der zeigt, dass die Studierenden gelernt haben, Strukturen und Prozesse in einer heilpädagogischen Praxis differenziert zu beobachten, zu reflektieren und gegebenenfalls mögliche Modifikationen begründet vorzuschlagen. Grundsätzlich gilt, dass die Form des Berichts gemäß wissenschaftlicher Prinzipien sachlich und argumentativ abgefasst wird, das heißt auch in der Selbstdarstellung der Studierenden so exakt wie möglich. Deswegen gilt in der Regel (die nach Rücksprache mit den Praxisbetreuer/innen unter bestimmten Bedingungen verändert werden können) die folgende Ablaufstruktur: 1. Einleitung: Sie enthält die Begründung für die Auswahl des Praxisfeldes und eine Skizze des Aufbaus. 2. Daran schließt eine Analyse der jeweiligen Organisation bzw. Institution und der Interaktionsformen an (z.b. Muster der Kommunikation sachlich, zeitlich, sozial), die in der Praxis erwartbar oder abweichend sind. 3. Es folgt die Bewertung des je Beobachteten aus dem Blickwinkel der von den Studierenden präferierten Theorien, verknüpft mit den Bereichstheorien der Heilpädagogik. Damit verbunden sind Begründungs- und Erklärungsversuche, die sich sowohl auf die 7

8 Vorgänge im Praxisfeld wie auf die Selbstreflexion der PraktikantInnen beziehen. 4. Den Abschluss bildet eine zusammenfassende Bewertung des Praktikums und seiner mutmaßlichen Folgen für das weitere Studium. Formalia Der Bericht umfasst 18 bis 22 Seiten und wird durch Referenzen aus der Fachliteratur gestützt. Zwingende Vorgaben sind: 1. Deckblatt Art des Berichtes (Bericht im Rahmen des heilpädagogischen Praktikums) Bezeichnung der Praxisstelle Anleitung durch: (Titel, Kontakt) Zeitraum des Praktikums Studiengang, Semester Name der Verfasserin/des Verfassers mit Kontaktdaten Name der Dozentin/des Dozenten 2. Inhaltsverzeichnis 3. Eigentlicher Bericht 4. Literaturverzeichnis (ggf. Abkürzungsverzeichnis) 5. Anlagen wie Protokolle, Interviews, Fotos, Tabellen, Organigramme, Statistiken, Videoaufnahmen etc. Frau Maren Beuse Gabriele Strangfeld Beauftragte für Praktika u. Praktikumsamt/ Praxiskontakte Prüfungsverwaltung Haus 2, Zimmer 017 Haus 3, Zimmer 001 Tel.: Tel.: Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis 8

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