Flurbereinigungsplan

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Flurbereinigungsplan"

Transkript

1 Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) -Flurbereinigungsbehörde- Flurbereinigungsplan - textlicher Teil - Flurbereinigung: Schenklengsfeld-Erdmannrode Landkreis Hersfeld-Rotenburg Aktenzeichen: F 998

2

3 - 3 - Hinweise: Der Flurbereinigungsplan ist gemäß 58 Abs. 3 FlurbG von der Oberen Flurbereinigungsbehörde genehmigt worden am Die vorläufige Besitzeinweisung ( 65 ff. FlurbG) ist erlassen worden am Der Flurbereinigungsplan ist gemäß 59 Abs. 1 FlurbG bekannt gegeben worden am.. Der Flurbereinigungsplan wurde ergänzt durch die Nachträge I bis.. Die - vorzeitige - Ausführungsanordnung ( 61, 63 Abs. 1 FlurbG) ist erlassen worden am.. Der neue Rechtszustand ist eingetreten am.. Der Flurbereinigungsplan einschließlich der Nachträge I bis. ist unanfechtbar seit dem.. Das Flurbereinigungsverfahren ist abgeschlossen worden durch die Schlußfeststellung am.. diese ist unanfechtbar seit dem..

4 - 4 - Der Flurbereinigungsplan, der die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens gemäß 58 FlurbG zusammenfasst, besteht aus folgenden Bestandteilen: Textlicher Teil (einschließlich der Nachträge) (1 Band) Flächennachweis (Verzeichnis der alten Flurstücke) (1 Band) Namensverzeichnis (1 Band) Karte des Alten Bestandes (6 Karten) Nachweis der Nebenbeteiligten (1 Band) Wertermittlungskarte (11 Karten) Nachweis des Alten Bestandes (1 Band) Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) einschließlich Änderungen und Ausführungsplan und Kostenvoranschlag einschließlich Änderungen (1 Band) (mit Karten) Nachweis des Neuen Bestandes (2 Bände) Flurstücksverzeichnis (Verzeichnis der neuen Flurstücke) (1 Band) Karte des Neuen Bestandes (6 Karten)

5 - 5 - Inhaltsverzeichnis: Seite I. Verzeichnis der im Text angegebenen Gesetze 7 II. Abkürzungsverzeichnis 9 III. Verzeichnis der Anlagen 10 1 Grundlagen der Flurbereinigung Gesetzliche Grundlagen Anordnung der Flurbereinigung 11 2 Die Beteiligten und ihre Rechte Beteiligte Teilnehmergemeinschaft Wertermittlungsverfahren Ermittlung des Anspruchs auf Landabfindung 14 3 Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes Allgemeine Planungsgrundsätze Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen Vermessung und Abmarkung der neuen Grundstücke Verkehrsanlagen Gewässer und sonstige wasserwirtschaftliche Festsetzungen und Maßnahmen Naturschutz und Landschaftspflege Sonstige gemeinschaftliche Anlagen und Bodenverbesserungen Neuordnung des Grundeigentums Eigentumsbeschränkungen und Regelungen im öffentlichen oder gemeinschaftlichen Interesse 26

6 Im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen Im Grundbuch nicht eingetragene Rechte und Belastungen Änderung von Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirks- und Landesgrenzen 3.13 Übersicht über Festsetzungen mit der Wirkung von Gemeindesatzungen Kosten und Beiträge Verfahrenskosten Ausführungskosten Beiträge Beitragshöhe 34 5 Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Berichtigung der öffentlichen Bücher Abgabe von Flurbereinigungsunterlagen 36

7 - 7 - I. Verzeichnis der im Text angegebenen Gesetze: (die Gesetze gelten in der jeweils gültigen Fassung; Stand: Genehmigung des Flurbereinigungsplanes) Bundesgesetze Baugesetzbuch (BauGB) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) Baugesetzbuch in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) Bürgerliches Gesetzbuch in der Neufassung vom 02. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003, S. 738) Flurbereinigungsgesetz in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)

8 - 8 - Landesgesetze Denkmalschutzgesetz Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz Hessisches Fischereigesetz (HFischG) Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) Hessisches Nachbarrechtsgesetz Hessisches Wassergesetz (HWG) Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler in der Fassung vom 5. September 1986 (GVBl. I S. 270) Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in der Fassung vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) Fischereigesetz für das Land Hessen in der Neufassung vom 15. Juli 2011 (GVBl. I S. 362) Hessisches Jagdgesetz in der Fassung vom 05. Juni 2001 (GVBl. I S. 271) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2011 (GVBl. I S ) Hessisches Nachbarrechtsgesetz vom 24. September 1962 (GVBl. I S. 417) Hessisches Wassergesetz vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629)

9 - 9 - II. Abkürzungsverzeichnis Abs. Az. Bd. BGBl. Bl. GA-DE GVBl. ha n.i.v. Nr. Ord.Nr. Absatz Aktenzeichen Band Bundesgesetzblatt Blatt Gemeinschaftsaufgabe Dorferneuerung Gesetz- und Verordnungsblatt Hektar nicht im Verfahren Nummer Ordnungsnummer RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999 ) StAnz. TG VA WE Staatsanzeiger für das Land Hessen Teilnehmergemeinschaft Verfahrensakte Werteinheiten

10 III. Verzeichnis der Anlagen: zu Ziffer Anlage Wertermittlungsrahmen 2.3 Anlage Wasseraufnahmen 3.5 Anlage Naturdenkmale 3.9 Anlage Neueintragung von Lasten und Beschränkungen 3.10 Anlage Wasserbuchauszüge 3.11 Anlage Baulasten (Auszüge) 3.11 Anlage Altlasten (Auszüge) 3.11 Anlage Kultur- und Bodendenkmäler (Auszüge) 3.11 Anlage Flurstücke mit vorhandenem Gestattungsvertrag 3.11 Anlage Karte zur Abgrenzung der Beitragsgebiete 4.3

11 Grundlagen der Flurbereinigung 1.1 Gesetzliche Grundlagen Das Flurbereinigungsgesetz sowie das Hessische Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz sind die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens. 1.2 Anordnung der Flurbereinigung VA Bd. II Bl Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat mit Flurbereinigungsbeschluss vom nach 1, 4 FlurbG das Verfahren angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt. Die Flurbereinigung dient der Neuordnung des ländlichen Raumes nach 1, 37 FlurbG. Durch die Flurbereinigung werden die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung gefördert, wie es im einzelnen in der Beschlussbegründung aufgeführt ist. Das Flurbereinigungsgebiet ist geändert worden durch: VA Bd. II Bl Änderungsbeschluss Nr. 1 vom der Flurbereinigungsbehörde nach 8 Abs. 1 FlurbG. Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind aus dem Flächennachweis, dem Nachweis des Alten Bestandes und der Karte des Alten Bestandes ersichtlich. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 337 ha.

12 Die Beteiligten und ihre Rechte 2.1 Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind nach 10 FlurbG beteiligt: - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke ( 10 Nr. 1 FlurbG); die Teilnehmer sind aus dem Namensverzeichnis und dem Nachweis des Alten Bestandes ersichtlich. - als Nebenbeteiligte die natürlichen und juristischen Personen nach 10 Nr. 2 FlurbG; diese sind aus dem Nachweis der Nebenbeteiligten ersichtlich VA Bd. II Bl Bl Beteiligte, die nach den 12 und 13 FlurbG nicht ermittelt werden konnten, sind nach 14 FlurbG aufgefordert worden, ihre Rechte anzumelden. 2.2 Teilnehmergemeinschaft Mit dem Flurbereinigungsbeschluss ist die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes entstanden. Sie führt den Namen Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Schenklengsfeld- Erdmannrode" und hat ihren Sitz in Schenklengsfeld, Landkreis Hersfeld-Rotenburg. VA Bd. II Bl , 519, 521 Die Teilnehmergemeinschaft hat einen aus 5 Mitgliedern bestehenden Vorstand. Vorsitzender des Vorstandes ist Herr Gerhard Wilhelm. Sein Stellvertreter ist Herr Hans Schott.

13 Wertermittlungsverfahren Die Wertermittlung ist nach den Vorschriften der 27 bis 31 FlurbG durchgeführt worden. VA Bd. III Bl. 541 Der landwirtschaftliche Sachverständige war Hans Martin Wehnes, wohnhaft in Niederaula VA Bd. III Bl. 542 Für die Bewertung des Bodens wurde der in der Anlage - Wertermittlungsrahmen - nachgewiesene Wertermittlungsrahmen zugrunde gelegt. VA Bd. III Bl. 592 Der Geldwert von Grundstücken ergibt sich durch Multiplikation der Werteinheiten (WE) mit dem Kapitalisierungsfaktor. Der Kapitalisierungsfaktor wird auf 200 festgelegt. VA Bd. III Bl a, 545a e, Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in den Wertermittlungskarten, im Nachweis des Alten Bestandes und erforderlichenfalls in besonderen Verzeichnissen nachgewiesen. VA Bd. III Bl. 656 Alle Ergebnisse der Wertermittlung sind den Beteiligten bekannt gegeben, erläutert, Einwendungen wurden nicht erhoben, und gemäß 32 FlurbG am festgestellt worden. VA Bd. III Bl. 667 Die Feststellung ist öffentlich bekannt gemacht worden. VA Bd. III Bl. 683 Widersprüche gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind nicht erhoben worden.

14 Ermittlung des Anspruchs auf Landabfindung VA Bd. VI Bl Der von den Teilnehmern nach 47 Abs. 1 FlurbG aufzubringende Anteil an Grund und Boden wird auf 1,8 % des Wertes der alten Grundstücke festgesetzt. Zur Vermeidung offensichtlicher und unbilliger Härten werden aufgrund nachstehender Begründungen Teilnehmer von der Landaufbringung ausnahmsweise ganz oder teilweise befreit ( 47 Abs. 3 FlurbG): lfd. Nr. der Begründung Begründung der Abzugsbefreiung keine Wegeneuanlage - Ortslage - (GF), daher 100% abzugsfrei. 2 Gemeinschaftliche Anlage, daher 100% abzugsfrei 3 Öffentliche Straße, daher 100% abzugsfrei Der Abfindungsanspruch der Teilnehmer ist aus dem Nachweis des Alten Bestandes ersichtlich.

15 Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes 3.1 Allgemeine Planungsgrundsätze VA Bd. V Das Flurbereinigungsgebiet wird unter Berücksichtigung der für das Verfahren aufgestellten allgemeinen Grundsätze nach den 37 und 38 FlurbG und der im Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan aufgeführten Planungen Dritter neu gestaltet. 3.2 Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen VA Bd. IV Bl Die Neugestaltung beruht auf dem Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan), der von der Oberen Flurbereinigungsbehörde am nach 41 Abs. 4 FlurbG genehmigt wurde. VA Bd. V Änderungen von unwesentlicher Bedeutung sind enthalten in der 1. Änderung gemäß Unterbleibensbescheid der Flurbereinigungsbehörde vom ( 41 Abs. 4 Satz 2 und 3 FlurbG). VA Bd. V Änderungen von unwesentlicher Bedeutung sind enthalten in der 2. Änderung gemäß Unterbleibensbescheid der Flurbereinigungsbehörde vom ( 41 Abs. 4 Satz 2 und 3 FlurbG). VA Bd. IV Blatt Mit der Genehmigung des Planes nach 41 FlurbG hat die Obere Flurbereinigungsbehörde nach dem WHG in Verbindung mit dem HWG die erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse und Bewilligungen, die erforderlichen Genehmigungen und Feststellungen zum Ausbau der Gewässer sowie die Befreiungen

16 VA Bd. IV Blatt vom Verbot zur Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Gewässer, im Uferbereich und in Überschwemmungsgebieten erteilt. Die Feststellung und Genehmigung des Planes nach 41 FlurbG beinhaltet gemäß BNatSchG im Benehmen mit der Naturschutzbehörde die Genehmigung von Eingriffen. Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen einschließlich seiner Änderungen wird hiermit gemäß 58 Abs. 1 Satz 2 FlurbG in den Flurbereinigungsplan aufgenommen. 3.3 Vermessung und Abmarkung der neuen Grundstücke Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes nach Maßgabe des Inhaltes des Liegenschaftskatasters - soweit erforderlich - untersucht worden. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes, ist aus der Karte des Neuen Bestandes ersichtlich; sie wird hiermit nach 56 Satz 3 FlurbG festgelegt. Dies ersetzt einzelne Grenzanerkennungen durch die Eigentümer der an das Gebiet angrenzenden Grundstücke. Diese Eigentümer sind Nebenbeteiligte gemäß 10 Nr. 2 f FlurbG und sind aus dem Nachweis der Nebenbeteiligten ersichtlich. Das Flurbereinigungsgebiet ist, soweit erforderlich, neu vermessen worden. Für die Lage und die Grenzen der neuen Grundstücke ist die Karte des Neuen Bestandes und deren Unterlagen maßgebend. VA Bd. VI Bl Die Grenzen der neuen Grundstücke sind den Beteiligten bekannt gegeben worden. Die Grenzen und deren Abmarkung werden mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes rechtsverbindlich.

17 Verkehrsanlagen Straßen VA Bd. VI Bl Im Flurbereinigungsgebiet sind die im Nachweis des Neuen Bestandes den Ord.Nrn. 1.00, 2.00 und 3.00 aufgeführten und dem öffentlichen Verkehr gewidmeten oder zu widmenden Straßen - öffentlichen Straßen - vorhanden. Die Einmündungen von Wegen zu den Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sind im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen ( 41 FlurbG) festgelegt Wege Herstellung, Eigentum und Unterhaltungspflicht Die im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen ( 41 FlurbG) nachgewiesenen Wege werden von der Teilnehmergemeinschaft unter Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde hergestellt. VA Bd. VI Bl. 967, 971 Die im Nachweis des Neuen Bestandes unter den Ord.-Nr nachgewiesenen Wege werden nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Gemeinde Schenklengsfeld mit deren Zustimmung zu Eigentum zugeteilt.

18 VA Bd. VI Bl. 967 Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Die Unterhaltung der Wege obliegt von der Übergabe an dem Empfänger der Wegegrundstücke. Er hat dieser Regelung zugestimmt. Die Unterhaltungspflicht erstreckt sich auch auf die zu den Wegen gehörenden Anlagen und Einrichtungen (z.b. Stützmauern samt Treppen und Geländer, Seitengräben, Durchlässe, Leitplanken, Schutzgitter, Bewuchs usw.), auch wenn sie sich außerhalb des Wegeflurstückes befinden. Zufahrten und Zugänge von Wegen sind von den Eigentümern der begünstigten Flurstücke zu unterhalten. Die Unterhaltung vorhandener Wege, deren Ausbauzustand im Flurbereinigungsverfahren nicht verändert wird, verbleibt beim bisherigen Unterhaltungspflichtigen. VA Bd. VI Bl Die Unterhaltung der im Flurbereinigungsverfahren ausgebauten Wege obliegt (entsprechend ihrer Zweckbestimmung), vom Zeitpunkt der Übergabe an dem Wegebesitzer bzw. - eigentümer. Bei den sonstigen neuen Wegen obliegt vom Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung ( 65 FlurbG) oder der Ausführungsanordnung ( 63 oder 61 FlurbG) an die Unterhaltung ebenfalls dem Wegebesitzer bzw. - eigentümer.

19 Benutzungsrecht VA Bd. VI Bl Die Zweckbestimmung der Wege ist im Nachweis des Neuen Bestandes festgelegt Benutzungsordnung VA Bd. VI Bl Die Benutzung der gemeinschaftlichen Feldwege richtet sich nach der Satzung der Gemeinde Schenklengsfeld vom Gewässer und sonstige wasserwirtschaftliche Festsetzungen und Maßnahmen Im Flurbereinigungsgebiet sind die im Nachweis des Neuen Bestandes unter der Ord.Nr aufgeführten Gewässer vorhanden. Ausbau und Instandsetzung der Gewässer sowie der darin befindlichen Anlagen erfolgen nach der Maßgabe des festgestellten / genehmigten Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen ( 41 FlurbG) durch die Teilnehmergemeinschaft unter Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde. In der Karte des Neuen Bestandes sind die in den Gewässern oder in deren Uferbereichen beibehaltenen und die neu hergestellten Anlagen dargestellt. Die Einteilung und das Eigentum der im Flurbereinigungsgebiet vorhandenen Gewässer sind aus dem Nachweis des Neuen Bestandes ersichtlich. Soweit im Flurbereinigungsplan nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Unterhaltung der Gewässer nach den wasserrechtlichen Bestimmungen.

20 VA Bd. VI Bl. 967 Die Unterhaltungspflicht bei den ausgebauten und instandgesetzten Gewässern geht vom Zeitpunkt der Übergabe an ( 42 Abs. 1 FlurbG) wieder auf die Unterhaltungspflichtigen über. Eigentum und Unterhaltung der nicht veränderten Gewässer verbleiben bei den bisherigen Unterhaltungspflichtigen. Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Die Uferbereiche der Gewässer dürfen nicht beweidet und außer zur Unterhaltung nicht befahren werden. Die durch die Nichtbeachtung dieser Festsetzung entstehenden Schäden sind durch die Unterhaltungspflichtigen auf Kosten des Zuwiderhandelnden zu beseitigen. Die Anlagen zur zweckmäßigen Ausgestaltung des, Straßen-, Wege- und Gewässernetzes stehen im Eigentum desjenigen, der als Eigentümer der angrenzenden und durch das Gewässer in ihrem Verlauf unterbrochenen Straßen oder Wegen nachgewiesen ist. Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Die Wegeseitengräben dienen zugleich der Vorflut für andere Wegeseitengräben, die in sie einmünden, und für sonstige künstliche Wassereinleitungen, die in diesem Flurbereinigungsplan ausdrücklich festgesetzt werden. Weitere zukünftige künstliche Wassereinleitungen bedürfen der Genehmigung des Eigentümers und des Unterhaltungspflichtigen. Die Verpflichtung zur Unterhaltung erstreckt sich auch auf die Erhaltung dieser Vorflut. Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Verrohrte Gewässerstrecken sind in der Karte des Neuen Bestandes dargestellt. Die von ihnen in Anspruch genommenen Flächen dürfen unbeschadet der wasserrechtlichen Vorschriften oberirdisch nur so genutzt werden, dass die Anlagen nicht beschädigt werden und ihre dauernde Erhaltung gesichert ist. Im Nachweis des Neuen Bestandes befindet sich ein Hinweis hierauf.

21 Die zum Zwecke der Entwässerung und zur Sicherung der Vorflut dienende unterirdische Rohrleitung Nr. 1 ist in der Karte des Neuen Bestandes dargestellt. Die Rohrleitung Nr. 1 liegt in den Flurstücken Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Gemarkung Flur Flurstück Erdmannrode 8 67 Erdmannrode 8 85/2 und wird (einschließlich ihrem Ausmündungsstück) in diesem Flurbereinigungsplan der Gemeinde Schenklengsfeld zu Eigentum zugeteilt und ist von ihr zu unterhalten. Die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke, in denen die Rohrleitungen liegen, haben diese Anlagen und die Ausführung der zu ihrer Unterhaltung erforderlichen Arbeiten zu dulden. Die an den Grundstücken durch die Unterhaltung entstehenden Schäden, insbesondere Flurschäden, hat die Gemeinde zu beseitigen oder den Eigentümern der Grundstücke zu ersetzen. Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Die Unterhaltungsarbeiten an der Rohrleitung Nr. 1 soweit diese in der Straße liegt hat jedoch der jeweilige Eigentümer des Straßengrundstückes z.z. Land Hessen Ord.Nr auf Kosten der Gemeinde auszuführen, wobei die Mehrkosten für die Unterhaltungsarbeiten dieser Anlagen von dem Eigentümer des Straßengrundstückes zu tragen sind. Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Die jeweiligen Eigentümer der in der Anlage - Wasseraufnahmen - aufgeführten aufnahmepflichtigen Grundstücke sind verpflichtet, das ihnen durch die näher bezeichneten Anlagen zugeführte Wasser in ihrem Grundstück aufzunehmen.

22 Naturschutz und Landschaftspflege Landschaftsgestaltende Anlagen und Maßnahmen Im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen ( 41 FlurbG) wurden die unter den Ziffern aufgeführten landschaftsgestaltenden Anlagen und Maßnahmen festgesetzt. Zur Sicherstellung von im Zusammenhang mit der Unterhaltung dieser Anlagen und Maßnahmen erforderlichen Nutzungsauflagen wird im Nachweis des Neuen Bestandes für die jeweiligen Flurstücke ein entsprechender Hinweis angebracht Naturschutzrechtliche Kompensation Folgende gemeinschaftliche / öffentliche Anlagen bzw. Maßnahmen sind im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen ( 41 FlurbG) als naturschutzrechtlicher Ausgleich oder Ersatz festgesetzt. Die dafür ausgewiesenen Flächen (Kompensationsflächen) unterliegen dieser Zweckbestimmung dauerhaft und werden im Naturschutzregister NATUREG nachgewiesen. In den Fällen in denen zur Funktionssicherung der Kompensation eine spezielle Unterhaltungspflege erforderlich ist, ist diese in der nachfolgenden Tabelle vermerkt: ausgewiesen im Neuen Bestand auf dem Flurstück Nr. der Anlage lt. Plan nach 41 FlurbG Zielzustand gem. Festsetzung im Plan nach 41 FlurbG Gemarkung Flur Flurstück Eigentümer / Unterhaltungspflichtiger (Ord.Nr.) Unterhaltungspflege zur Funktionssicherung (soweit festgelegt) ) Uferrandstreifen mit Grabenaufweitungen Erdmannrode (tlw.) 10 Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) 404 1) Uferrandstreifen mit Grabenaufweitungen Erdmannrode (tlw.) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) 406 1) Uferrandstreifen mit Grabenaufweitungen Erdmannrode Gemeinde Schenklengsfeld (3.00)

23 Nr. der Anlage lt. Plan nach 41 FlurbG Zielzustand gem. Festsetzung im Plan nach 41 FlurbG ausgewiesen im Neuen Bestand auf dem Flurstück Gemarkung Flur Flurstück Eigentümer / Unterhaltungspflichtiger (Ord.Nr.) Unterhaltungspflege zur Funktionssicherung (soweit festgelegt) Generell: Bei Bedarf Grabenaufweitungen wiederherstellen 501 1) Durchlass Erdmannrode Saumstreifen mit abschnittweiser Bepflanzung Erdmannrode ) Feldgehölz Erdmannrode , 13, 15/ ) abschnittweise Bepflanzung Erdmannrode ) Streuobstwiese Erdmannrode (tlw.) 605 1) 606 1) abschnittweiser Bepflanzung abschnittweiser Bepflanzung Erdmannrode Erdmannrode (tlw.) ) Hecke Erdmannrode Beseitigung Nadelwald Erdmannrode 1 205, ) Ortsnahe Obstwiese Erdmannrode ) Saumstreifen mit abschnittweiser Bepflanzung Erdmannrode Baum-/Strauchpflanzungen Erdmannrode Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Gemeinde Schenklengsfeld (3.00) Die mit 1) gekennzeichneten Anlagen sind Teile von Wege- oder Gewässergrundstücken. VA Bd. VI Bl. 967 Die Unterhaltungspflicht geht vom Zeitpunkt der Übergabe an ( 42 Abs. 1 FlurbG) auf die Unterhaltungspflichtigen über.

24 Um die Zweckbestimmung der Anlagen sicherzustellen, wird folgendes bestimmt: Festsetzung gem. 58(4) FlurbG 1. Jegliche Art von Handlungen, die die Kompensationsflächen in ihrer Funktion beeinträchtigen können, sind untersagt. 2. Bei Kompensationsmaßnahmen, die ihrer Art nach einer Funktionssicherung (z.b. in Form einer bestimmten Nutzung oder Pflege) bedürfen, ist diese nach Übergabe an den Unterhaltungspflichtigen für mindestens 30 Jahre sicherzustellen. 3. Bei Eigentumsübergang / Verpachtung ist sicherzustellen, dass die Nutzungsauflagen und Unterhaltungspflichten auf den neuen Eigentümer / Pächter übergehen. 4. Die Flurbereinigungsbehörde übergibt dem Kreisausschussdes Landkreises Hersfeld-Rotenburg.- Untere Naturschutzbehörde eine Karte, aus der die Lage der Kompensationsflächen zu ersehen ist, sowie eine Abschrift dieses Abschnittes des Flurbereinigungsplanes. 3.7 Sonstige gemeinschaftliche Anlagen und Bodenverbesserungen Die bekannten Dränungen sind in Bestandsplänen auf der Grundlage der Karte des Neuen Bestandes dargestellt. Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Flurstücke, in denen sich Dränanlagen befinden, haben diese Anlagen zu dulden und alles zu unterlassen, was deren Unterhaltung und Wirkung beeinträchtigt. Im Nachweis des Neuen Bestandes findet sich ein Hinweis hierauf.

25 Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Schäden die durch Nichtbeachtung dieser Festsetzungen entstehen, hat der Zuwiderhandelnde innerhalb von 2 Wochen zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, so kann der Unterhaltungspflichtige die Ausbesserungsarbeiten auf Kosten des Zuwiderhandelnden anordnen. Die Unterhaltungspflicht für die nicht im Rahmen dieser Flurbereinigung geschaffenen Dränanlagen bleibt unberührt. Soweit die Grundstückseigentümer unterhaltungspflichtig sind, treten an die Stelle der Alteigentümer die Empfänger der neuen Grundstücke. 3.8 Neuordnung des Grundeigentums Die Beteiligten werden für ihre Grundstücke und Rechte nach den Vorschriften der 44 bis 55, 68 bis 78 und 85 FlurbG abgefunden oder erhalten Grundstücke zugeteilt. Die Abfindungen sind mit den Beteiligten vereinbart worden. Soweit Vereinbarungen nicht zu erzielen waren, wurden die Abfindungen von Amts wegen bestimmt. Im Nachweis des Neuen Bestandes werden die Landabfindungen und ihre Empfänger sowie die Regelung der Rechte aufgeführt und erforderliche Geldausgleiche nach 40, 44(3) und 54 FlurbG und die Geldabfindungen nach 52 FlurbG nachgewiesen. Das für die Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land wird vorläufig der Teilnehmergemeinschaft Ord.Nr zugewiesen.

26 Eigentumsbeschränkungen und Regelungen im öffentlichen oder gemeinschaftlichen Interesse Im Flurbereinigungsgebiet befinden sich die nachfolgend aufgeführten naturschutzrechtlichen Schutzgebiete und -objekte: lfd.nr. Name des Schutzgebietes Schutzkategorie Schutzverordnung (Datum, Fundstelle) VA Bd. VI Bl Naturdenkmal Gerichtslinde in Erdmannrode Naturdenkmal ND-Nr Im Flurbereinigungsgebiet befinden sich die nachfolgend aufgeführten Wasserschutzgebiete (gem. HWG): lfd.nr. Name des Schutzgebietes (Schutzgebietsnummer/ Gebietskennziffer) Schutzkategorie Schutzverordnung (Datum, Fundstelle) VA Bd. III Bl. 556, Tiefbrunnen Erdmannrode ( ) Wasserschutzgebiet vom (StAnz. 21/1986 S. 1118) Bl. 552, Quelle ( ) Wasserschutzgebiet vom (StAnz. 39/1963 S. 1134) Die Schutzgebiete sind in der Karte des Neuen Bestandes, dargestellt. Die hierfür geltenden Beschränkungen gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über. Bei den betroffenen Flurstücken befindet sich im Nachweis des Neuen Bestandes ein entsprechender Vermerk.

27 Unterschreitung von Grenzabständen: Ist infolge der Neuordnung des Flurbereinigungsgebietes der gesetzlich erforderliche Grenzabstand von Anpflanzungen zu den angrenzenden Grundstücken nicht mehr gegeben, sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der angrenzenden Grundstücke nach 44 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes verpflichtet, die Anpflanzungen bis zu deren Abgängigkeit zu dulden Im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen Soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert, werden die Belastungen nach 49 Abs. 1 FlurbG aufgehoben. Im Nachweis des Neuen Bestandes der hiervon betroffenen Teilnehmer sind die Belastungen, die aufgehoben werden, angegeben. Die übrigen Belastungen in der Zweiten und Dritten Abteilung des Grundbuches gehen nach 68 FlurbG, wie im Nachweis des Neuen Bestandes der hiervon betroffenen Teilnehmer angegeben, auf die neuen Grundstücke oder Grundstücksteile über. Die Belastungen sind aus der Karte des Neuen Bestandes ersichtlich, soweit sie darstellbar sind. Die im Grundbuch neu einzutragenden Belastungen werden mit dem in der Anlage Neueintragung von Lasten und Beschränkungen - angegebenen Inhalt festgesetzt. Die Belastungen sind in abgekürzter Form im Nachweis des Neuen Bestandes der hiervon betroffenen Teilnehmer nachgewiesen und aus der Karte des Neuen Bestandes ersichtlich, soweit sie darstellbar sind.

28 Im Grundbuch nicht eingetragene Rechte und Belastungen Wasserrechte: VA Bd. VI Bl. 1166, 1167 Die im Wasserbuch aufgeführten Grundstücke erhalten die in der Anlage - Wasserbuchauszüge - angegebenen neuen Katasterbezeichnungen. Fischereirechte: Gemäß 3 HFischG steht das Fischereirecht (Eigentumsfischereirecht) - vorbehaltlich der Bestimmungen der 4 und 5 HFischG - dem Eigentümer des Gewässergrundstückes zu. Das Eigentumsfischereirecht ist untrennbar mit dem Eigentum am Gewässergrundstück verbunden. Baulasten: VA Bd. VI Bl. 1168, 1169 In dem Baulastenverzeichnis sind für das Flurbereinigungsgebiet die in der Anlage - Baulasten - aufgeführten Baulasten eingetragen. Anstelle der betroffenen alten Grundstücke treten die entsprechenden neuen Grundstücke. Die Empfänger der Landabfindungen haben die auf den Abfindungsflurstücken ruhenden Baulasten gegen sich gelten zu lassen. Im Nachweis des Neuen Bestandes der hiervon betroffenen Teilnehmer befindet sich ein entsprechender Hinweis. Bei den durch die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes entbehrlich werdenden Baulasten, ist auf den Baulastenblättern der Anlage - Baulasten ein Hinweis.

29 Jagdrechte: Die Jagdrechte gehen mit dem Eigentum auf die neuen Grundstückseigentümer über. Die Ausübung der Jagdrechte und die Gültigkeit der Jagdpachtverträge nach den 6, 7 und 10 HJagdG werden durch die Flurbereinigung nicht berührt. Unbekannte Rechte: Alle im Flurbereinigungsgebiet bisher bestehenden, im Grundbuch und anderen öffentlichen Büchern nicht eingetragenen und gemäß 14 FlurbG nicht fristgerecht angemeldeten unbekannten Rechte (Dienstbarkeiten und sonstige dinglichen Rechte) werden mit diesem Flurbereinigungsplan aufgehoben soweit sie durch Maßnahmen der Flurbereinigung entbehrlich werden. Ver- und Entsorgungsanlagen: Die im Flurbereinigungsgebiet vorhandenen Elektrizitätsversorgungsanlagen, Ferngasleitungen VA Bd. VI Bl sind mit ihren Schutzstreifen in der Karte des Neuen Bestandes dargestellt, soweit ihre Lage bekannt ist. Die in den bestehenden Gestattungsverträgen mit den bisherigen Grundstückseigentümern festgelegten Rechte sind auch für die Empfänger der neuen Grundstücke bindend und werden in der Anlage Flurstücke mit vorhandenem Gestattungsvertrag nachgewiesen. Altlasten: VA Bd. VI Bl In dem Altlastenkataster sind für das Flurbereinigungsgebiet die in der Anlage - Altlasten - aufgeführten Altablagerungen eingetragen. Sie sind in der Karte des Neuen Bestandes soweit

30 möglich dargestellt und im Nachweis des Neuen Bestandes gekennzeichnet. Kultur- und Bodendenkmäler (Denkmalschutz): VA Bd. VI Bl Im Flurbereinigungsgebiet befinden sich die in der Anlage - Kultur- und Bodendenkmäler - nachgewiesenen Kultur- und Bodendenkmäler gemäß 9 und 19 Denkmalschutzgesetz. Sie sind in der Karte des Neuen Bestandes soweit möglich dargestellt und im Nachweis des Neuen Bestandes gekennzeichnet Änderung von Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirks- und Landesgrenzen Die Grenzen zwischen den nachfolgend aufgeführten Gemeinden werden unter Berücksichtigung der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes geändert. Gemeinde Schenklengsfeld gegen Gemeinde Hauneck Der Verlauf der neuen Grenzen ist in der Karte des Neuen Bestandes dargestellt. Für die einzelnen Gemeinden ergeben sich insgesamt folgende Änderungen ihrer Gemeindegebiete: VA Bd. VI Bl Gemeinde Zugang Abgang m² m² Schenklengsfeld 99 Hauneck 102

31 VA Bd. VI Bl , Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden wurden verständigt; die von der Gebietsänderung betroffenen Gebietskörperschaften haben der Änderung der Gemeindegrenze zugestimmt. Ein Ausgleich für die Flächen- und Steuerverluste zwischen den beteiligten Gemeinden findet nicht statt Übersicht über Festsetzungen mit der Wirkung von Gemeindesatzungen Die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse der Beteiligten oder im öffentlichen Interesse getroffen werden, haben nach 58 Abs. 4 Satz 1 FlurbG die Wirkung einer Gemeindesatzung und können nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens ( 149 Abs. 3 Satz 1 FlurbG) nur mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde nach Anhörung der Flurbereinigungsbehörde durch Gemeindesatzung geändert oder aufgehoben werden ( 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG). Die Festsetzungen sind im Plantext bei den betreffenden Ziffern entsprechend gekennzeichnet.

32 Festsetzung gem. 58(4) FlurbG Festsetzung: Ziffer: Unterhaltungspflicht für Wege Schutz der Ufer Sonstige wasserwirtschaftliche Festsetzungen (Wegeseitengräben, verrohrte 3.5 Gewässerstrecken, Rohrleitungen, Wasseraufnahmen) Nutzungsrecht und Unterhaltungspflicht für landschaftsgestaltende Anlagen Unterhaltungspflicht und Benutzungsrecht für sonstige gemeinschaftliche Anlagen Duldungs- und Unterhaltungspflicht von 3.7 Dränanlagen

33 Kosten und Beiträge 4.1 Verfahrenskosten Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) trägt das Land Hessen ( 104 FlurbG). 4.2 Ausführungskosten VA-Finanzierung Bd.1 Bl. 1-8, Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen (Ausführungskosten) sind im Ausführungsplan und Kostenvoranschlag in Höhe von EURO veranschlagt und fallen der Teilnehmergemeinschaft zur Last ( 105 FlurbG). Die Teilnehmergemeinschaft erhält im Rahmen der für das Verfahren anzuwendenden Finanzierungsrichtlinien vom zu den zuwendungsfähigen Ausführungskosten einen Zuschuss. Die danach verbleibenden Ausführungskosten trägt die TG als Eigenleistung. Zuwendungsfähige Zuschuss Eigenleistung in Ausführungskosten in % in EURO EURO Regelfinanzierung Beiträge Zur Deckung der der Teilnehmergemeinschaft verbleibenden Ausführungskosten haben die Teilnehmer im Rahmen des 19 Abs. 1 FlurbG Beiträge zu leisten. Die Beitragspflicht ruht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken ( 20 FlurbG).

34 VA Bd. III Bl VA-Finanzierung Bd.1 Bl In einem Teil des Flurbereinigungsgebietes (Ortslage) waren außergewöhnlich niedrige Aufwendungen erforderlich. Dieses Gebiet ist als Beitragsgebiet 2 in der Übersichtskarte im Maßstab 1: 8500, Anlage Karte zur Abgrenzung der Beitragsgebietenachgewiesen. VA Bl Zur Reduzierung der Belastung der Teilnehmer übernimmt die Gemeinde Schenklengsfeld Ord.Nr einen Teilbetrag der Eigenleistungen in Höhe von 2.173,05 EURO. Zur Reduzierung der Belastung der Teilnehmer übernimmt die Gemeinde Hauneck Ord.Nr einen Teilbetrag der Eigenleistungen in Höhe von 2.173,05 EURO. 4.4 Beitragshöhe Unter Berücksichtigung der Festlegungen in der Ziffer 4.3 (Beiträge) ergibt sich folgende Summe beitragspflichtiger Werteinheiten: Gesamtwerteinheiten neuer Bestand Beitragsfreie Werteinheiten Summe beitragspflichtige Werteinheiten ,97 WE 1129,79 WE ,18 WE ======== Die beitragspflichtigen Werteinheiten werden wie nachfolgend dargestellt den Beitragsgebieten 1 und 2 zugeordnet: Beitragsgebiet 1 Gesamtwerteinheiten Beitragsgebiet 1 Beitragsfreie Werteinheiten Summe beitragspflichtige Werteinheiten ,80 WE 22,83 WE ,97 WE ========

35 Beitragsgebiet 2 Gesamtwerteinheiten Beitragsgebiet 2 Beitragsfreie Werteinheiten Summe beitragspflichtige Werteinheiten 7581,17 WE 1106,96 WE 6474,21 WE ======== Von der Teilnehmergemeinschaft sind gemäß Ziffer 4.2 in Verbindung mit Ziffer 4.3 Eigenleistungen in Höhe von ,90 Euro zu tragen. Hiervon entfällt auf das Beitragsgebiet 1 ein Beitrag von ,90 Euro und auf das Beitragsgebiet 2 ein Beitrag von Euro. Damit entfällt auf 1 Werteinheit (WE) im Beitragsgebiet 1 (Feldlage) ein Geldbetrag von etwa 11 Euro und im Beitragsgebiet 2 (Ortslage) ein Geldbetrag von etwa 1 Euro. Über die von den einzelnen Teilnehmern aufzubringenden Beiträge ergehen gesonderte Beitragsbescheide durch die Teilnehmergemeinschaft.

36 Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens 5.1 Berichtigung der öffentlichen Bücher Nach Eintritt des neuen Rechtszustandes werden Unterlagen für die Berichtigung der folgenden öffentlichen Bücher an die zuständigen Behörden abgegeben: Grundbuch, Liegenschaftskataster, Wasserbuch, Naturschutzregister, Altflächendatei des Landes Hessen (AFD), Denkmalbuch und Baulastenverzeichnis. 5.2 Abgabe von Flurbereinigungsunterlagen Nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens erhalten die Gemeinden Schenklengsfeld nach 150 FlurbG zur Aufbewahrung: Eine Ausfertigung des textlichen Teiles des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge, ein Namensverzeichnis, eine Ausfertigung des Flurstücksverzeichnisses, eine Ausfertigung der Karte des Neuen Bestandes, eine Zusammenstellung der Festsetzungen mit der Wirkung von Gemeindesatzungen und eine Abschrift der Schlußfeststellung. Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die vorgenannten Unterlagen bei der Gemeinde einsehen.

37 Anlage Wertermittlungsrahmen zu Ziffer 2.3 Blatt 1 von 1 Wertermittlungsrahmen Nutzungsart Abkürzung Werteinheiten je ha in den Wertermittlungsklassen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Sinne von 28 FlurbG Ackerland A Grünland GR keine geordnete Nutzung Holzung im Sinne von 28 in Verb. mit 84 FlurbG bebaute Flächen im Sinne von 45 FlurbG Unland U Waldfläche H Gebäude- und Freifläche GF Landesstrasse SL 0 Kreisstrasse SK 0 Flächen mit Sonderwerten im Sinne von 28, 29 u. 45 FlurbG Gemeindestrasse SG 0 Weg WEG 0 Wasserfläche WA 0 Flurbereinigungsplan Schenklengsfeld-Erdmannrode F 998 Flurbereinigungsbehörde Homberg (Efze)

38 Anlage zur Abgrenzung der Beitragsgebiete zu Ziffer 4.3 Blatt 1 von 1 Karte zur Abgrenzung der Beitragsgebiete Maßstab 1:9000 Beitragsgebiet 1 Beitragsgebiet 2 Grenze des Verfahrensgebietes Flurbereinigungsplan Schenklengsfeld-Erdmannrode F 998 Flurbereinigungsbehörde Homberg (Efze)

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830)

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830) Limburg an der Lahn, den 21.09.2011 Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn - Flurbereinigungsbehörde - Berner Straße 11 65552 Limburg an der Lahn Az.: F 830 / F 941 / F 978 / F 1430 Gemeinsamer Änderungsbeschluss

Mehr

Amt für Bodenmanagement Korbach. Renaturierung der Neerdar. Vereinfachte Flurbereinigung

Amt für Bodenmanagement Korbach. Renaturierung der Neerdar. Vereinfachte Flurbereinigung Renaturierung der Neerdar Vereinfachte Flurbereinigung Agenda - Begrüßung - Information zur geplanten Renaturierung der Neerdar (Herr Nöbel) - Umsetzung des Projektes durch ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

Mehr

Ablaufschema Flurbereinigung

Ablaufschema Flurbereinigung Ablaufschema Flurbereinigung 1. Vorverfahren 2. Neugestaltungsgrundsätze 3. Aufklärung der Grundstückseigentümer 4. Anordnung der Flurbereinigung 5. Veränderungssperre 7. Ermittlung der Beteiligten 6.

Mehr

Informationsveranstaltung (Anhörungstermin)

Informationsveranstaltung (Anhörungstermin) Bitte denken Sie daran, nach der Veranstaltung Ihr Mobiltelefon wieder anzuschalten. Informationsveranstaltung (Anhörungstermin) Unternehmensflurbereinigung Groß-Rohrheim B44 UF 1767 1 Tagesordnung 1.

Mehr

Herzlich Willkommen zur Aufklärungsversammlung

Herzlich Willkommen zur Aufklärungsversammlung Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation AMT FÜR BODENMANAGEMENT MARBURG Herzlich Willkommen zur Aufklärungsversammlung Breidenbach, 20. September 2018 Ansprechpartner - Flurbereinigungsbehörde

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung für die Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung für die Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung für die Bezirksregierung Köln Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes vom 24.10.2016 der Bezirksregierung Köln, Dez. 33.45 17 06 1 -, 50606 Köln im Flurbereinigungsverfahren

Mehr

gepl. Flurbereinigungsverfahren Ebersburg-Ebersberg Terminablauf

gepl. Flurbereinigungsverfahren Ebersburg-Ebersberg Terminablauf gepl. Flurbereinigungsverfahren Ebersburg-Ebersberg Amt für Bodenmanagement Fulda - Flurbereinigungsbehörde 22.03.2017 A U F K L Ä R U N G S V E R S A M M L U N G 1 Terminablauf Warum sind wir heute hier

Mehr

Bau der Ortsumgehung bedeutet : Existenzgefährdung einzelner Eigentümer aufgrund eventuell großer Flächenverluste.

Bau der Ortsumgehung bedeutet : Existenzgefährdung einzelner Eigentümer aufgrund eventuell großer Flächenverluste. Bau der Ortsumgehung bedeutet : Existenzgefährdung einzelner Eigentümer aufgrund eventuell großer Flächenverluste. Zerschneidung des Wege- und Gewässernetzes Entstehung von Umwegen Flächeninanspruchnahme

Mehr

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Dienstgebäude: Blumenthalstraße 33 50670 Köln Postanschrift: 50606 Köln Flurbereinigung Marienheide Köln, den 29. Juli 2011-18

Mehr

Terminablauf. Antrag. Vorbereitung. Ablauf der Unternehmensflurbereinigung. Flurbereinigungsverfahren Flieden A 66. Stand des Verfahrens

Terminablauf. Antrag. Vorbereitung. Ablauf der Unternehmensflurbereinigung. Flurbereinigungsverfahren Flieden A 66. Stand des Verfahrens Flurbereinigungsverfahren Flieden A 66 A U F K L Ä R U N G S V E R S A M M L U N G Terminablauf Stand des Verfahrens wo stehen wir wo wollen wir hin Verfahrenserweiterung Maßnahmen im gemeinschaftlichen

Mehr

Grundlagen zur Anordnung eines Verfahrens: Rechtliche Grundlagen

Grundlagen zur Anordnung eines Verfahrens: Rechtliche Grundlagen Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern Waldflurneuordnung Lichtenau III Aufklärungsversammlung BD Hans Hiebl 11.10.2018 - Rechtliche Grundlagen Seite 2 Grundlagen zur Anordnung eines Verfahrens: Rechtliche

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vreden

Amtsblatt für die Stadt Vreden Amtsblatt für die Stadt Vreden 7. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am 30.03.2017 Nummer 04/2017 Datum: Inhalt: Seite: 21.03.17 Öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster

Mehr

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Otzberg- Ober- / Nieder-Klingen. Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 FlurbG

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Otzberg- Ober- / Nieder-Klingen. Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 FlurbG Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Otzberg- Ober- / Nieder-Klingen Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 FlurbG 06.07.2009 Themen Vorstellung des Amtes für Bodenmanagement Zweck der Aufklärungsversammlung

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Georg-Friedrich-Händel-Str. 3 35578 Wetzlar Flurbereinigungsverfahren Hilders-Wickers B 458 Wetzlar, 13. Mai

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Seite 1 von 3 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten itte (Flurbereinigungsbehörde) Große Ringstraße 52 3882 Halberstadt Bei Antwort bitte angeben: Az.: 14-29 HZ92 Halberstadt, 19.6.21 5 Öffentliche

Mehr

Flurbereinigung im Land Brandenburg - ein Kernbereich der ländlichen Entwicklung

Flurbereinigung im Land Brandenburg - ein Kernbereich der ländlichen Entwicklung Verfahrensablauf einer Regelflurbereinigung Vorbereitung Initiative von Gemeinden, Betrieben, Unternehmen, Privaten zur Beantragung eines Flurbereinigungsverfahrens Abgrenzung und Betrachtung eines Untersuchungsraums

Mehr

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Amt für Landwirtschaft, Wanzleben, den 02.09.2013 Flurneuordnung u. Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben Ritterstraße 17-19 39164 Wanzleben AZ.: 42.1 SBK 113-611 B1.14 Flurbereinigungsverfahren nach 87

Mehr

Regierungsbezirk Köln StädteRegion Aachen

Regierungsbezirk Köln StädteRegion Aachen - Öffentliche Bekanntmachung - BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 50667 Köln, den 15.03.2019 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - FLURBEREINIGUNG NATIONALPARK EIFEL Zeughausstr. 2-10 Az.: 33.42 14 04

Mehr

Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss

Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss Landentwicklung und Seeburger Chaussee 2, Haus 4 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss Das, Dienstsitz

Mehr

Geplante Flurbereinigung Großes Moor

Geplante Flurbereinigung Großes Moor Informationsveranstaltung Geplante Flurbereinigung Großes Moor Detlef Bruns Carsten Thomas Klaus Hermann Dezernat Flurbereinigung/Landentwicklung Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Flurbereinigung

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere bereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65165 Wiesbaden Öffentliche Bekanntmachung Aktenzeichen: UF 2139 Wetter B 252 bereinigungsbeschluss

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 50 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 13.12.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 04.12.2017 Bezirksregierung Arnsberg 2. Änderungsbeschluss

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha. Bodenordnungsbeschluss

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha. Bodenordnungsbeschluss Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-8 - 0597 Gotha, den 09.01.2008 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallanlage Kleinberndten Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-8 - 0559 Gotha, den 12.06.2006 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Lagerhalle Pfaffschwende Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

Geplante Flurbereinigung Bernberg

Geplante Flurbereinigung Bernberg Geplante Flurbereinigung Bernberg Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Forstwirtschaft Gummersbach, 29.09.2016 Lage der geplanten Flurbereinigung Bernberg geplantes Verfahrensgebiet

Mehr

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den 11.09.2006 Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: 91-22 06 1- Beschluss Die Bezirksregierung Münster, Abteilung 9 Obere Flurbereinigungsbehörde,

Mehr

Information der Flurbereinigungsbehörde. Einleitung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens. Bau der B27, OU Hauneck.

Information der Flurbereinigungsbehörde. Einleitung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens. Bau der B27, OU Hauneck. Information der Flurbereinigungsbehörde Einleitung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens Bau der B27, OU Hauneck 23.07.2009 Kathy Ellendt Die HVBG www.hvbg.de 2005 Zusammenführung der hessischen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 28/2014 vom 12.11.2014 Inhaltsverzeichnis: Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes mit gleichzeitiger Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Mehr

- Abschrift - Aufgestellt vom Landratsamt Schwarzwald - Baar - Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde -

- Abschrift - Aufgestellt vom Landratsamt Schwarzwald - Baar - Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde - Zusammenlegung Vöhrenbach - Langenbach Landkreis Schwarzwald Baar - Kreis - Abschrift - Z U S A M M E N L E G U N G S P L A N Aufgestellt vom Landratsamt Schwarzwald - Baar - Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde

Mehr

Flurbereinigungsverfahren Schwalmtal-Brauerschwend UF 1049 A N H Ö R U N G S T E R M I N. Terminablauf. Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?

Flurbereinigungsverfahren Schwalmtal-Brauerschwend UF 1049 A N H Ö R U N G S T E R M I N. Terminablauf. Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? Flurbereinigungsverfahren Schwalmtal-Brauerschwend UF 1049 A N H Ö R U N G S T E R M I N g e m. 32 1 Terminablauf Stand des Verfahrens Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? Wertermittlung Anstehende Planverhandlungen

Mehr

Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49. Informationstermin zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft

Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49. Informationstermin zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49 Informationstermin zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Timo Karl Amt für Bodenmanagement Fulda Außenstelle Lauterbach Ländliches Bodenmanagement

Mehr

Aufklärungsversammlung. Berbisdorf

Aufklärungsversammlung. Berbisdorf Aufklärungsversammlung in Vorbereitung der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Berbisdorf Folie 1 Was ist Flurbereinigung? ist ein behördlich *) geleitetes und unterstütztes Verfahren auf der Grundlage

Mehr

Herzlich Willkommen zur AUFKLÄRUNGSVERSAMMLUNG

Herzlich Willkommen zur AUFKLÄRUNGSVERSAMMLUNG geplantes Flurbereinigungsverfahren Mittenaar-Bicken geplantes Flurbereinigungsverfahren Mittenaar-Offenbach Herzlich Willkommen zur AUFKLÄRUNGSVERSAMMLUNG Mittenaar-Bicken, 24.09.2013 Ansprechpartner

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung AMT FÜR BODENMANAGEMENT BÜDINGEN Geplante Unternehmensflurbereinigung Büdingen-Büches B 457 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung (Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz)

Mehr

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Flurbereinigung Aufklärungstermin am 04.04.2016 Eschershausen Vorstellung des ArL Leine-Weser Ziele der Flurbereinigung Ablauf einer Flurbereinigung Kosten

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-6 - 0412 Gotha, den 11.05.2005 Az.: 1-8 - 0412 B e s c h l u s s 1. Umstellung der Verfahrensart Der mit Beschluss des Flurneuordnungsamtes Gotha

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung Durch Beschluss vom 13.11.2009 ist die vereinfachte Flurbereinigung Sieversdorfer Au / Benzer Seen, Kreis Ostholstein, angeordnet

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere bereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Aktenzeichen: UF 2183 Lahntal B 252 I. bereinigungsbeschluss

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: 07.01.2016 Inhalt: Flurbereinigungsverfahren Hörnerhok-Illerhusen; Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses Herausgeber:

Mehr

Geplante Flurbereinigung Wachtberg

Geplante Flurbereinigung Wachtberg Geplante Flurbereinigung Wachtberg Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Forstwirtschaft Aufklärungsversammlung gemäß 5 Flurbereinigungsgesetz für die voraussichtlich beteiligten

Mehr

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigungsverfahren Wetter B 252 Herzlich Willkommen zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Wetter, 19.01.2016 Ihre Ansprechpartner Flurbereinigungsbehörde Amt für Bodenmanagement Marburg

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Wiesbaden, den 05.10.2017 Unternehmensflurbereinigungsverfahren

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Burgwald Nachstehende öffentliche Bekanntmachung des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation Obere bereinigungsbehörde wird hiermit veröffentlicht:

Mehr

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Büchel Gevenich - Weiler. Informationsveranstaltung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Büchel Gevenich - Weiler. Informationsveranstaltung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Büchel Gevenich - Weiler Informationsveranstaltung 28.06.2013 28.06.2013 Folie 1 Information Voruntersuchung 2012/2013 in den drei Gemeinden Ablauf des weiteren

Mehr

Flurbereinigung Despetal. Aufklärungstermin am

Flurbereinigung Despetal. Aufklärungstermin am Flurbereinigung Despetal Aufklärungstermin am 11.10.2018 Ablauf Aufklärungstermin Flurbereinigung Despetal 1 Vorstellung des ArL Leine-Weser 2 Ziele der Flurbereinigung 3 Ablauf einer Flurbereinigung 4

Mehr

Herzlich Willkommen zur. Aufklärungsveranstaltung

Herzlich Willkommen zur. Aufklärungsveranstaltung Geplantes Flurbereinigungsverfahren VF 2499 Kathus / Sorga Herzlich Willkommen zur Aufklärungsveranstaltung Anne Kappler Abteilungsleitung Bodenmanagement Begrüßung Flurbereinigungsbehörde Hans-Scholl-Straße

Mehr

Flurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda

Flurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda Tagesordnung 1. Was ist in der Flurbereinigung bis heute geschehen? / Wie ist der weitere Verfahrensablauf? 2. Was ist die Teilnehmergemeinschaft (TG)? 3. Erläuterungen zum Vorstand der TG 4. Aufgaben

Mehr

Abschrift. Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet.

Abschrift. Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. Abschrift Landratsamt Rottweil Flurneuordnungs- und Vermessungsamt Flurbereinigung Oberndorf-Hochmössingen Landkreis Rottweil Ü b e r l e i t u n g s b e s t i m m u n g e n Az.: B 10.2.1 vom 25.07.2014

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg Robert-Koch-Straße 17 35037 Marburg Marburg, den 12. Dezember 2016 Unternehmensflurbereinigungsverfahren Neustadt - A 49 Az.: UF1872 1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachte Flurbereinigung Dietzhölztal-Bergebersbach; Az. VF 2087 1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss In dem Flurbereinigungsverfahren

Mehr

AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA

AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA Az.: 1-8 -0661 Gotha, den 07.11.2011 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Betriebsgelände Andisleben Nach 64 i. V. m 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

I. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

I. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Bezirksregierung Köln Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Zeughausstraße 2-10 Telefon: 0221 / 147 2033 50667 Köln, im Mai 2017 Flurbereinigung Koslar Az.: 33.43-14 06 4- Ladung zur: I. Bekanntgabe

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt -Flurbereinigungsbehörde- Az.: 30a/5433.3-72-31201 Flurneuordnungsverfahren: Jahmen-Wozeten (NEU Jahmen ) Landkreis: Rostock n: Diekhof, Laage Stadt Öffentliche

Mehr

Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: Änderungsbeschluß Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs.

Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: Änderungsbeschluß Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs. Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: 2-1-0040 Änderungsbeschluß Nr. 1 1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976

Mehr

Tobias Wienand. Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Tobias Wienand. Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Tobias Wienand Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz 0 Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und

Mehr

Anhörungstermin zur Wertermittlung

Anhörungstermin zur Wertermittlung Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Amt für Bodenmanagement Büdingen im Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Heldenbergen B 45 / B 521 Ihre Ansprechpartner Flurbereinigungsbehörde

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Solms-Niederbiel VF 2170 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung Auf Antrag der Stadt Solms wird gemäß

Mehr

Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 FlurbG

Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 FlurbG Geplantes Flurbereinigungsverfahren Weingarten (Petersberg) Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 FlurbG Hans-Georg Stritt Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung Weingarten (Baden), 30.05.2016 Geplantes

Mehr

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - 50667 Köln, den 22.09.2016 Zeughausstr. 2-10 Tel.: 0221/147-2033 Vereinfachte

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. Flurbereinigungsbeschluss. Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung. Flurbereinigungsbeschluss. Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Essingen (Dauerwangweg) Ostalbkreis Flurbereinigungsbeschluss vom 05.09.2017 1. Das Landratsamt Ostalbkreis

Mehr

FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS

FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven 3.21-611-2332 Bremerhaven, den 19.12.2009 FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS Aufgrund der 87, 88 und

Mehr

Bodenordnungsbeschluss

Bodenordnungsbeschluss F L U R N E U O R D N U N G S A M T G O T H A Az.: 1-8 - 0281 Gotha, den 21.09.2000 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallanlage Rüdigershagen Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart 1/5 LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße 54 70174 Stuttgart Az.: 43-8468.01/FL-4601/5 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 2 25.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS 3/2016 Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen in Delbrück-Hagen

Mehr

FLURBEREINIGUNGSPLAN Teil 1: Textlicher Teil

FLURBEREINIGUNGSPLAN Teil 1: Textlicher Teil FLURBEREINIGUNGSPLAN Teil 1: Textlicher Teil B 09.01 Z - FLP 1 Textteil 12/2012-2 - - 2 - Inhaltsverzeichnis des textlichen Teils 1. GRUNDLAGEN DER FLURBEREINIGUNG... 4 1.1 GESETZLICHE VORAUSSETZUNGEN,

Mehr

Dieser Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.

Dieser Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen. AS 340.02 03.2012 Dieser Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen. - 2 - Bestandteile sind 1. Textlicher Teil (1 Band) 2. Nachweis über Anspruch und Abfindung (3 Bände) 3. Nachweis

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Wiesbaden, den 14.12.2015 Flurbereinigungsverfahren Gemünden Burg-Gemünden

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachte Flurbereinigung Dietzhölztal-Bergebersbach; Az. VF 2087 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung Auf Antrag der Gemeinde Dietzhölztal

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, die Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 2.Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung sowie die

Mehr

Unternehmensflurbereinigung A 14 - Buchholz. Aufklärungstermin nach 5 FlurbG

Unternehmensflurbereinigung A 14 - Buchholz. Aufklärungstermin nach 5 FlurbG Unternehmensflurbereinigung A 14 - Buchholz Aufklärungstermin nach 5 FlurbG Allgemeine Informationen Zweck des Termins Information der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über das geplante

Mehr

Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freiburg

Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freiburg Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freiburg Öffentliche Bekanntmachung Zusammenlegung Elzach-Katzenmoos Landkreis Emmendingen Az.: 3 - Z 2735 Zusammenlegungsbeschluss vom 05.Januar 2004 1. Das

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 4 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 22.01.2015 Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis 22.12.2014 Bezirksregierung Beschluss: Vereinfachte

Mehr

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge Aufklärungsversammlung gem. 5 Abs. 1 FlurbG

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge Aufklärungsversammlung gem. 5 Abs. 1 FlurbG Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge Aufklärungsversammlung gem. 5 Abs. 1 FlurbG Seite 1 Bedarf an Bodenordnung Landnutzungskonflikte - Wege, Straßen - Gewässer Zersplitterung Unwirtschaftlich

Mehr

Amt für Bodenmanagement Korbach Ausweisung und Entwicklung von Gewässerrandstreifen durch vereinfachte Flurbereinigungsverfahren

Amt für Bodenmanagement Korbach Ausweisung und Entwicklung von Gewässerrandstreifen durch vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Ausweisung und Entwicklung von Gewässerrandstreifen durch vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Gewässerrenaturierung ist wirtschaftlich! Leitsatz: Die Kosten für laufende Gewässerunterhaltung lassen

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gz. A V 7533 Verfahren Zeholfing - Dorferneuerung Stadt Landau a.d.isar, Landkreis Dingolfing-Landau Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 2500

Mehr

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7 Amtsblatt der Stadt Mücheln (Geiseltal) 6. Jahrgang Mücheln, 24.02.2015 Nummer 7 I N H A L T Mücheln (Geiseltal) Stadtrat - Sitzung des Sozialausschusses am 04.03.2015.. 1 - Sitzung des Kulturausschusses

Mehr

Stadt Bad Doberan Umlegungsausschuss

Stadt Bad Doberan Umlegungsausschuss Stadt Umlegungsausschuss 1. Umlegungsbeschluss 1.1. Ermächtigung Die Verwirklichung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 sowie in einem Teilbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010

Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Nr. Gegenstand Seite 1 Einleitung der Umlegung für das Gebiet XVIII Brombeerenweg 51 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen Das Amtsblatt ist

Mehr

Teilnehmerversammlung zum Wunschtermin

Teilnehmerversammlung zum Wunschtermin Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung (TG) Crossen Teilnehmerversammlung zum Wunschtermin 14. Januar 2016 Gasthof Crossen 1 - Tagesordnung - 1. Rückblick was geschah bisher? 2. Wunschanhörung

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Georg-Friedrich-Händel-Str. 3 35578 Wetzlar Aktenzeichen: UF 1780 Weimar B 255 Flurbereinigungsbeschluss 1.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden

Mehr

Maßnahmen der Flurbereinigung zur Minderung von Bodenerosion und wild abfließendem Wasser

Maßnahmen der Flurbereinigung zur Minderung von Bodenerosion und wild abfließendem Wasser Maßnahmen der Flurbereinigung zur Minderung von Bodenerosion und wild abfließendem Wasser 28. Januar 2015, Thomas Ebert-Hatzfeld, SMUL - Referat 24 Platzhalter Bereich Zweitlogos Maßnahmen der Flurbereinigung

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Juli 2010 Jahrgang 15 Nummer

Mehr

Rechtscharakter der gemeinschaftlichen Anlagen

Rechtscharakter der gemeinschaftlichen Anlagen Rechtscharakter der gemeinschaftlichen Anlagen Vermessungsdirektor Dipl.-Ing. Martin Schumann Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referatsleiter ländliche Entwicklung, ländliche Bodenordnung 1. Einführung

Mehr

Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet.

Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. Flurbereinigung Sachsenheim/Sersheim (Südumfahrung) Landkreis Ludwigsburg Ü b e r l e i t u n g s b e s t i m m u n g e n zur vorläufigen Besitzeinweisung vom 01.08.2014 1. Durch diese Überleitungsbestimmungen

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben Gz. A V 7533 Verfahren Mittelneufnach II - Dorferneuerung Gemeinde Mittelneufnach, Landkreis Augsburg Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 2 500

Mehr

Vereinfachte Flurbereinigung Hollnseth

Vereinfachte Flurbereinigung Hollnseth Vereinfachte Flurbereinigung Hollnseth Aufklärung der voraussichtlich am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer nach 5 (1) FlurbG am 12.06.2012 in Abbenseth Regionaldirektion Otterndorf

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Landentwicklung Gotha, 05.01.2004 und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Az.: 1-2-0471 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Grünes

Mehr

gepl. Flurbereinigungsverfahren Hünfeld-Dammersbach Terminablauf

gepl. Flurbereinigungsverfahren Hünfeld-Dammersbach Terminablauf gepl. Flurbereinigungsverfahren Hünfeld-Dammersbach Amt für Bodenmanagement Fulda - Flurbereinigungsbehörde 16.02.2016 A U F K L Ä R U N G S V E R S A M M L U N G 1 Terminablauf Warum sind wir heute hier

Mehr

Bekanntmachung. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der

Bekanntmachung. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Bekanntmachung nach 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung. Seite 1 von 8 I. Umlegungsbeschluss

Mehr

14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS

14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 17.04.2015 Dezernat 33 Zeughausstraße 2-10 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Telefon: 0221 / 147-2033 Flurbereinigung Gangelt I Az.: 33.43-14 06 2-14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS

Mehr

Hochwasser-, Gewässer- und Naturschutz in Flurbereinigungsverfahren

Hochwasser-, Gewässer- und Naturschutz in Flurbereinigungsverfahren Hochwasser-, Gewässer- und Naturschutz in Flurbereinigungsverfahren LÄNDLICHE NEUORDNUNG GRÜNES BAND I 21.09.2016 Inhalt: 1. Ausgangssituation 2. Ziele und Vorgaben 3. Allgemeines 4. Beispiele Ausgangssituation

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 19. September 2018 Nr. 19 Inhalt Seite Impressum... 1 Bekanntmachung der Stadt Schraplau Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens

Mehr

ALKIS & LEFIS. Wilde Ehe ade!

ALKIS & LEFIS. Wilde Ehe ade! ALKIS & LEFIS Wilde Ehe ade! Vortrag von RVermD Andreas Wizesarsky Vermessungswesen aktuell 2016 - Essen, 03.11.2016 ALKIS & LEFIS gesetzliche Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Kataster- und Flurbereinigungsbehörde

Mehr

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am 15.12.2008 2 2. Bekanntmachung der

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 19/20 Tirschenreuth, den 14.05.2018 74. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Wozu Flurneuordnung?

Wozu Flurneuordnung? Flurbereinigung im Landkreis Meißen Folie 1 Wozu Flurneuordnung? den Straßenbau begleitende Unternehmensflurbereinigung Flurbereinigungsverfahren zur Landentwicklung und des Naturschutzes Flurneuordnung

Mehr

1.1 Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum

1.1 Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum www.rhein-neckar-kreis.de Amt für Flurneuordnung Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Weinheim (K4229) Rhein-Neckar-Kreis Az.: 52-3110-B 5.4 Vorläufige Anordnung Nr. 7 vom 25.11.2015 1. Vorläufige

Mehr