Baustellenordnung. Person/Institution Anschrift Rufnummer Mobil Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. Prunerstraße Linz Hr. Ing.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Baustellenordnung. Person/Institution Anschrift Rufnummer Mobil Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. Prunerstraße Linz Hr. Ing."

Transkript

1 Baustellenordnung A - Allgemeines 1. Lage der Baustelle Pläne über die Lage und Anbindung der Baustelle an das öffentliche Verkehrsnetz liegen im Baubüro auf. Zur Baustelle gehören außer dem Baugrundstück auch Flächen und angrenzende Bereiche, die durch den Baustellenbetrieb beeinträchtigt werden können. 2. Anschriften und Rufnummern Person/Institution Anschrift Rufnummer Mobil Bauherr Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. Prunerstraße Linz Hr. Ing. Johann Kirschner Projektleitung L BAU - Engineering GmbH Weidenstraße St. Georgen a. d. Gusen DI Michael Pachler, MBA Baustellenleitung (Bauführer) Baustellen-koordinator Arbeitsinspektorat Arbeitsinspektorat Linz Pillweinstr. 23, 4020 Linz Unfallärzte UKH Linz Rettungsdienst 144 Polizei 133 Feuerwehr Projektbeteiligte Die Projektbeteiligtenliste liegt im Baubüro auf. Jeder Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten dem Baustellenkoordinator eine Ansprechperson (einschl. Tel. Nr.) sowie die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer schriftlich bekannt zu geben. Nach Erfordernis hat die Person an den Sicherheitskoordinationsgesprächen und Baustellenbegehungen teilzunehmen. 4. Koordination und Überwachung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage für spätere Arbeiten sind umzusetzen. Der vom Bauherrn gemäß BauKG eingesetzte Koordinator ist über seine Rechte nach BauKG hinaus den ausführenden Firmen gegenüber sowie deren Arbeitnehmer insofern anordnungsbefugt: bei ungebührlichem verhalten von Arbeitnehmern und wenn Gefahr in Verzug ist. Der Auftragnehmer hat dem Koordinator vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben. Der Koordinator legt die Ausschreibung, den SIGEPLAN und den Bauablaufplan zugrunde und prüft die Angaben daraufhin, ob die Arbeiten wie vorgesehen und ohne gegenseitige Gefährdung durchgeführt werden können. Ergibt die Prüfung, dass die Sicherheitsmaßnahmen unzureichend sind, veranlasst der Koordinator notwendige Änderungen der Arbeitsverfahren oder des Arbeitsablaufs. Baustellenordnung Seite 1 von 9

2 Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Gefahren für Dritte mit denen nicht gerechnet wurde, so sind entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Baustellenkoordinator festzulegen. Der Koordinator kontrolliert die Einhaltung dieser Baustellenordnung, des SIGEPLANS, der Arbeitsschutzvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. In Abstimmung mit der Baustellenleitung arbeitet er einen Terminplan für Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen aus. Über diese Aktivitäten führt er Protokoll. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt. 5. Aushangpflichtige Unterlagen Die aushangpflichtigen Unterlagen werden, soweit erforderlich, vom Auftraggeber beigestellt und an der vom Baustellenkoordinator bekannt gegebenen Stelle ausgehängt. Folgende Merkblätter der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt sind aufzulegen und von allen Arbeitnehmern einzuhalten: M , M210, M220, M , M240, M243, M , M250, M , M280, M Berichterstattung Der Auftragnehmer hat in geeigneter Form den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen und den Arbeitsfortschritt zu dokumentieren. Dem Koordinator sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle, auch beinahe Unfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten, unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt. 7. Personal Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein. 8. Arbeitszeit Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit von 6.00 bis bzw. lt Angabe im Baubescheid. Abweichungen hiervon sind mit dem Auftraggeber oder mit der vom AG beauftragten Projektleitung abzustimmen. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bleiben unberührt. 9. Weitervergabe von Arbeiten Leistungen dürfen nur mit dem Einverständnis des Bauherrn auf der Grundlage dieser Baustellenordnung an Subunternehmer weitervergeben werden. Der Auftragnehmer hat bei der Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmer seiner Abstimmungspflicht nachzukommen. Baustellenordnung Seite 2 von 9

3 B - Arbeitsstätten 1. Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung auf den von der Bauleitung zugewiesenen Flächen vorzunehmen. Die Nutzung der ihm zugewiesenen Fläche ist 14 Tage vor Arbeitsaufnahme mit der Projektleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer darf die Baustelle nur durch gekennzeichnete Zugänge betreten und verlassen. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Ausnahmen sind mit der Projektleitung zu vereinbaren. Es besteht Einweisungspflicht. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit der Projektleitung abzustimmen. Dies gilt z.b. für Schwertransporte. Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht. 2. Unterkünfte und soziale Anlagen Der Auftragnehmer für Baufeldfreimachung und der folgenden Baumeisterarbeiten stellt Flächen mit den erforderlichen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies gilt auch für die nach der Arbeitsstättenverordnung erforderlichen Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstigen Einrichtungen. 3. Winterbaumaßnahmen Leistungen für den Winterbau sind vertraglich an die Auftragnehmer der ausführenden Unternehmer überbunden. 4. Erste Hilfe Die Sanitätsausstattung (Verbandkasten, Tragbahre) wird im Baubüro der Bauleitung vorgehalten. Jeder Auftragnehmer hat zur Erstversorgung seiner Arbeitnehmer einen der ÖNorm T 1020 entsprechenden Verbandskasten für die anwesende Bauzeit vorzuhalten. Die Erste-Hilfe leistenden Personen jedes Auftragnehmers sind dem Baustellenkoordinator bekannt zu geben, die Liste der Erste-Hilfe leistenden Personen wird der Baustellenordnung beigelegt. 5. Baustromversorgung, Baustellenbeleuchtung Die Stromversorgung erfolgt entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan. Der Auftragnehmer für Baumeisterarbeiten errichtet den Hauptverteiler und Unterverteiler in Absprache mit der Projektleitung. Der Auftragnehmer für Baumeisterarbeiten stellt auch die Allgemeinbeleuchtung. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat der Auftragnehmer zu sorgen. 6. Mitbenutzen von Einrichtungen Werden Einrichtungen mitbenutzt, so sind diese auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Vorhandene Mängel sind dem Baustellenkoordinator zu melden. 7. Lagerungen Lagerungen haben derart zu erfolgen, Lagerungen, dass daraus keine Gefährdung für die eigenen Arbeitnehmer und die Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber bzw. von Selbstständigen erfolgt. Baustellenordnung Seite 3 von 9

4 8. Baubewachung, absperren Baubereich Der Auftragnehmer für Baufeldfreimachung und der folgenden Baumeisterarbeiten sorgt für die sichere Bauabgrenzung zum Nachbargrundstück und zum öffentlichen Gut. Unbefugten ist der Zutritt dauerhaft zu verwehren. Es ist verboten Maßnahmen bzw. Einrichtungen, die zum Fernhalten von Unbefugten dienen zu entfernen. 9. Funksprechverkehr Bei Funksprechverkehr sind Gerätezahl und -typ sowie die verwendete Frequenz der Baustellenleitung zu melden und die Nutzungsberechtigung hierfür ist einzuholen. Die Anforderungen des Post- und Fernmeldewesens sind einzuhalten. 10. Ordnung, Sauberkeit und Hygiene Die Auftragnehmer sind verpflichtet, dass durch regelmäßiges Entfernen des von den eigenen Arbeiten herrührenden Abfalles die Ordnung der Baustelle erhalten wird. Ihren Arbeitsbereich, sowie ihre Tagesunterkünfte und die sanitären Anlagen sind in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls vergibt die Baustellenleitung den Auftrag hierfür und legt die Kosten auf die Verursacher um. Tagesunterkünfte und Sozialanlagen müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechend vorgehalten und betrieben werden. 11. Alkohol und Rauschmittel Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- und Drogeneinfluss besteht, unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Der Bauherr, und die Projektleitung sowie der Koordinator behalten sich vor, solchen Personen Baustellenverbot zu erteilen. Baustellenordnung Seite 4 von 9

5 C. Arbeitssicherheit 1. Allgemeines Der Werkunternehmer ist als Arbeitgeber oder Selbstständiger im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen, insbesondere die Bauarbeiterschutzverordnung, einzuhalten. Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer, Kenntnis über den SIGEPLAN, diese Baustellenordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die von ihm durchzuführenden Arbeiten Gefährdungsanalysen dem Koordinator vorzulegen und von diesem genehmigen zu lassen. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel fest, sind diese unverzüglich dem Koordinator zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Nimmt ein Auftragnehmer trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat der Baustellenleitung und dem Koordinator Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtführenden und der Sicherheitsfachkräfte mitzuteilen. 2. Unterweisung Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren Aufsichtführenden zu unterweisen und dies ist schriftlich zu bestätigen. Es ist vom Auftragnehmer im Abstand von max. 4 Wochen schriftlich nachzuweisen, dass eine laufende Unterweisung seiner Subunternehmer erfolgte. 3. Arbeitsmedizinische Vorsorge Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis hierfür muss dem Koordinator vorgelegt werden. 4. Erdarbeiten Unplanmäßiges Ausheben von Gruben und Gräben, bedarf der vorherigen Zustimmung der Baustellenleitung. Bei Verdachtsflächen für Kriegsrelikte ist bei Schürf- und Bohrarbeiten eine begleitende Kampfmittelüberwachung vorzusehen. 5. Baumaschinen und Geräte Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht unterliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragten Personen bedient werden. Sofern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, muss die beauftragte Person diese ständig bei sich haben. Gefahrenbereiche sind abzusperren. Andere Personen dürfen sich dort nicht aufhalten. Das Verweilen im Gefahrenbereich von Geräten und unter schwebenden Lasten ist verboten. Baustellenordnung Seite 5 von 9

6 6. Entfernen von Schutzeinrichtungen Es ist strikt verboten, Maßnahmen, Einrichtungen die zum Fernhalten von Unbefugten dienen zu entfernen. Werden Einrichtungen, die zum Schutz der Arbeitnehmer dienen, aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, so sind vom Unternehmen, dass die Einrichtungen entfernt, entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeit ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. 7. Montagearbeiten Bei Montagearbeiten ist eine Montageanweisung, in der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, sowie die zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, dem Koordinator vorzulegen und von diesem genehmigen zu lassen. 8. Gerüste und Montagebühnen Der Auftragnehmer hat die Brauchbarkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu überwachen. Zulassungsbescheide sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen sind auf der Baustelle vorzuhalten. Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und ihn zu erhalten. Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüsthersteller vorgenommen werden. Gesperrte Gerüste dürfen nicht benutzt werden. Kleingerüste, wie Bockgerüste und Behelfsgerüste sind für die Dauer der eigenen Arbeiten ohne gesonderte Vergütung beizustellen. 9. Gefahrstoffe Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten. Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstoff eingesetzt, so ist dies rechtzeitig vor dem Einsatz des Arbeitsstoffes dem Baustellenkoordinator mitzuteilen, wenn daraus eine Gefahr (zb Explosion, Brand, gesundheitsschädliche Atmosphäre) für den Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber bzw. für Selbstständige im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetz entsteht. 10. Persönliche Schutzausrüstung Es gelten die Bestimmungen der Arbeitnehmerschutzverordnung. Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich (z.b. Schutzhelme, Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung), hat der Auftragnehmer deren Benutzung sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen können nach einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen werden. Schutzhelme, Gehörschutz und filtrierende Halbmasken sind unentgeltlich vorzuhalten und einzusetzen, auch wenn die Ursache für den Einsatz nicht durch eigene Arbeiten bedingt ist. 11. Unfall Ersthilfe: Der Auftragnehmer für Baufeldfreimachung und der folgenden Baumeisterarbeiten hat für eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern zu sorgen (ab 5 Arbeitnehmern auf der Baustelle 1 Ersthelfer, ab 20 Arbeitnehmern 2 Ersthelfer, für je 10 weitere Personen jeweils ein zusätzlicher Ersthelfer). Gesetzliche Bestimmungen: AschG 26 u. 81, AStV und ÖNORM Z1020. Im Falle eines Unfalls leiten die Arbeitnehmer entsprechend ihrem Wissenstand Erste Hilfe bzw. verständigen einen Ersthelfer. Sie melden den Unfall ihrem Vorgesetzten (der Ansprechperson). Die Ansprechperson sorgt erforderlichenfalls für die weitere Versorgung des Verunfallten, für die Verständigung der Rettung und für das Geleit der Rettung von der Baustellenzufahrt bis zur Unfallstelle. Bei schweren Unfällen ist zusätzlich die Sicherheitsbehörde und das Arbeitsinspektorat zu verständigen ( 31 BauV). Baustellenordnung Seite 6 von 9

7 12. Elektroarbeiten Werden Arbeiten an elektrischen Leitungen und Anlagen durchgeführt, wenn bereits Teile der Anlage oder Leitungen Strom führen, so ist vom durchführenden Auftragnehmer mindestens ein entsprechendes Warnschild anzubringen. Es sind wirksame Schutzvorkehrungen zu treffen. Der durchführende Auftragnehmer hat den Baustellenkoordinator spätestens zwei Kalenderwochen vor Beginn dieser Arbeiten darüber schriftlich zu informieren und den betreffenden Zeitraum bekantzugeben. Alle sonst in diesem Gefahrenbereich tätigen Gewerke haben diese örtlichen Gefahrenhinweise und Absicherungen strikt zu beachten. Jegliches unbefugtes Entfernen von Hinweisschildern oder Absicherungen ist strengstens untersagt. 13. Änderungen / Erweiterungen Sind Änderungen bzw. Erweiterungen gegenüber den Festlegungen des Sicherheits- u. Gesundheitsschutzplanes, bzw. gegenüber den Unterlagen für spätere Arbeiten erforderlich, so ist dies mit dem Baustellenkoordinator vor Ausführung der Arbeiten mitzuteilen. Die Änderungen bzw. Erweiterungen sind unter Einbindung der Sicherheitsvertrauensperson festzulegen. Baustellenordnung Seite 7 von 9

8 D - Brand- und Explosionsschutz 1. Allgemeines Werden in brandgefährdeten Bereichen Schweiß- bzw. Schneidarbeiten durchgeführt, ist eine schriftliche Schweißerlaubnis einzuholen. Die Beschäftigten müssen im Gebrauch der Löscheinrichtungen unterwiesen sein. 2. Schweißarbeiten und Arbeiten mit Zündquellen Bei Schweißarbeiten und anderen Arbeiten mit Zündquellen ist sicherzustellen, dass gleichzeitig keine Arbeiten mit explosions- oder brandgefährdeten Stoffen bzw. Dämpfen oder Arbeiten mit Feinstaubentwicklung im Gefahrenbereich durchgeführt werden. Diesbezügliche Hinweisschilder anderer Auftragnehmer sind unbedingt einzuhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen und sonstige Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten. Insbesondere bei Arbeiten mit Flüssiggas sind die 127 bis 133 der BauV einzuhalten. Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten. 3. Brandschutz Feuerlöscher Bei allen feuergefährlichen Arbeiten sind von den ausführenden Firmen entsprechende Feuerlöscher / Löschmittel für die erste Löschhilfe an die Arbeitsstelle mitzubringen und vorzuhalten. Die technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB A 149/85 Brandschutz auf Baustellen) sind einzuhalten. Alle Arbeitnehmer sind entsprechend BauV 45 in erster Löschhilfe zu unterweisen. Die Baufirma stattet bestimmte Bereiche mit fixen aufgestellten Feuerlöschern aus. Nähere Hinweise sind in der Brandschutzordnung angeführt. E. Umweltschutz 1. Abfall Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen anfallenden Abfall zu beseitigen. Verbrennen von Abfällen ist verboten. Sondermüll und Bauschutt sind getrennt zu lagern und umgehend zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer seiner Abfallbeseitigungspflicht nicht nach, behält sich der Projektleiter vor, dieses auf Kosten des Verursachers zu veranlassen. 2. Lärm Arbeiten, bei denen voraussichtlich der Beurteilungspegel von 85 db(a) überschritten wird, sind dem Projektleiter zu melden. 3. Gewässerschutz Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten und der Umgang ist dem Projektleiter zu melden. Die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich ist verboten. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und vom Auftragnehmer zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Auftraggeber einen Bodenaustausch zu Lasten des Verursachers vor. Baustellenordnung Seite 8 von 9

9 F - Sicherung der Baustelle 1. Fotografieren Das Fotografieren und Filmen auf der Baustelle ist nur mit Einwilligung des Bauherrn gestattet. Entsprechende Anträge sind schriftlich an den Bauherrn zu stellen. 2. Besucher Für Besichtigungen und Führungen ist das Einverständnis der Baustellenleitung einzuholen. Weiterleitung der Informationen für den Gesundheitsschutz: Die genannte Ansprechperson ist vom Werkunternehmer beauftragt für die Weiterleitung der Informationen des Baustellenkoordinators im Unternehmen zu sorgen. Ansprechperson: Name:... Anschrift:... Tel:...Mobil: Unterschrift Ansprechperson Baustellenordnung Seite 9 von 9

Baustellen/Räumstellenordnung

Baustellen/Räumstellenordnung Baustellen/Räumstellenordnung Die Räumstellenordnung enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Räumstellenbetriebes und umfasst Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, die

Mehr

Dokument: Revision: Seite: Baustellenordnung! Bauvorhaben: Heidestraße D Arnsberg. TRILUX GmbH & Co. KG

Dokument: Revision: Seite: Baustellenordnung! Bauvorhaben: Heidestraße D Arnsberg. TRILUX GmbH & Co. KG ! 1 von! 9 Bauvorhaben: Bauherr: Projektleitung intern: Projektleitung extern: TRILUX GmbH & Co. KG Heidestraße D-59753 Arnsberg Helmut Düllberg TRILUX GmbH & Co. KG Heidestraße D-59753 Arnsberg Tel.:

Mehr

MERKBLATT. Koordination von Bauarbeiten. Baustellenordnung

MERKBLATT. Koordination von Bauarbeiten. Baustellenordnung MERKBLATT Koordination von Bauarbeiten Baustellenordnung 1 Dieses Merkblatt soll eine Hilfe zur Erstellung eine Baustellenordnung sein. Es richtet sich an Bauherren, Planungskoordinator, Baustellenkoordinatoren,

Mehr

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten

Mehr

Baustellenordnung für Baustellen der TenneT TSO GmbH

Baustellenordnung für Baustellen der TenneT TSO GmbH STAND 08/2013 Baustellenordnung für Baustellen der TenneT TSO GmbH A. Allgemeines 2 1. Lage der Baustelle 2 2. Anschriften und Rufnummern (Siehe Anlage) 2 3. Koordination und Überwachung von Arbeitssicherheit

Mehr

Baustellenordnung_Bib Hohenheim_ doc Baustellenordnung

Baustellenordnung_Bib Hohenheim_ doc Baustellenordnung Baustellenordnung_Bib Hohenheim_290411.doc - 1 - Baustellenordnung Vorwort Die Baustellenordnung soll einen störungsfreien Bauablauf ermöglichen und wesentlich zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz

Mehr

thyssenkruppbusinessservices Baustellenordnung Ausgabe2012 Baustellenordnung_2012.doc

thyssenkruppbusinessservices Baustellenordnung Ausgabe2012 Baustellenordnung_2012.doc thyssenkruppbusinessservices Baustellenordnung Ausgabe2012 Ausgabe2012 Seite2von11 Inhaltsverzeichnis 0. VORBEMERKUNG 1. ALLGEMEINES 1.1. GELTUNGSBEREICH 1.2. EINSATZVONNACHUNTERNEHMERN 1.3. GESETZLICHE,TARIFLICHEUNDSONSTIGEVORSCHRIFTEN

Mehr

Anleitung zur Erstellung von Baustellenordnungen für einen störungsfreien Bauablauf

Anleitung zur Erstellung von Baustellenordnungen für einen störungsfreien Bauablauf MUSTER- BAUSTELLENORDNUNG Anleitung zur Erstellung von Baustellenordnungen für einen störungsfreien Bauablauf Impressum: Herausgeber und Copyright: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin, Internet:

Mehr

Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten.

Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Baustellenordnung Standort: Hamburger Rieger GmbH & Co KG Gelsenkirchen A - Allgemeines 1. Lage der Baustelle und Vorbemerkungen Die Baustelle befindet sich auf dem Werksgelände der Fa. Hamburger Rieger.

Mehr

Immeo Wohnen Service GmbH. Baustellenordnung

Immeo Wohnen Service GmbH. Baustellenordnung Ausgabe April 2007 Ausgabe April 2007 Seite 2 / 11 INHALTSVERZEICHNIS 0. VORBEMERKUNG 1. ALLGEMEINES 1.1. GELTUNGSBEREICH 1.2. EINSATZ VON NACHUNTERNEHMERN 1.3. GESETZLICHE, TARIFLICHE UND SONSTIGE VORSCHRIFTEN

Mehr

Umbau und Sanierung Keplergebäude Hörsaal 1 und Foyer, JKU Linz S I G E P L A N. Fassung 001 vom

Umbau und Sanierung Keplergebäude Hörsaal 1 und Foyer, JKU Linz S I G E P L A N. Fassung 001 vom - 1 - Umbau und Sanierung Keplergebäude Hörsaal 1 und Foyer, JKU Linz S I G E P L A N Fassung 001 vom 14.02.2019 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1. BAUZEIT 2. BAUSTELLENEINRICHTUNG 3. VERKEHRSSICHERUNG, VERKEHRSFÜHRUNG

Mehr

SIGEPLAN. Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben.

SIGEPLAN. Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben. SIGEPLAN Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Bauherr: Muster GmbH Am Wiesengrund 46 87654 Musterstadt 0821 8888-0 Ersteller

Mehr

Betriebs- und Montageordnung

Betriebs- und Montageordnung Betriebs- und Montageordnung Hamburger Rieger GmbH -nachfolgend HR genannt gültig für die Anlagen der Papierfabrik und des EBS- Kraftwerkes Stand Oktober 2014 Inhaltsübersicht Vorbemerkung A Allgemeines

Mehr

BAUSTELLENORDNUNG. der Covivio Immobilien GmbH

BAUSTELLENORDNUNG. der Covivio Immobilien GmbH BAUSTELLENORDNUNG der Stand: Mai 2018 INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNG... 3 2. ALLGEMEINES... 4 2.2. GELTUNGSBEREICH... 4 2.3. EINSATZ VON SUBUNTERNEHMERN... 4 2.4. UNFÄLLE UND SCHÄDEN... 4 2.5. KOORDINATION

Mehr

Hausordnung für Fremdfirmen

Hausordnung für Fremdfirmen Hausordnung für Fremdfirmen Inhaltsverzeichnis 1. Betreten des Werksgeländes 2. Betreuung auf dem Werksgelände 3. Allgemeine Verhaltensregeln 4. Verkehrsregeln 5. Technische Anlagen und Geräte 6. Umgang

Mehr

Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisung Sicherheitsunterweisung Einfahrt und Parken im Betriebsgelände, Verhalten auf den AWB- Anlagen Auf dem Werksgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verkehrszeichen sind zu beachten Fahrzeuge

Mehr

der Thermokon Sensortechnik GmbH

der Thermokon Sensortechnik GmbH Hausordnung für Fremdfirmen Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Betreten des Werksgeländes... 2 2. Arbeiten auf dem Werksgelände... 3 3. Verkehrsregeln... 3 4. Technische Anlagen und Geräte... 3 5. Allgemeines

Mehr

Heizanlagen - besondere Gefahren

Heizanlagen - besondere Gefahren Montage Fertigteile, Anlagen (Absturz, herabfnde Gegenstände) Montageanweisung erstellen Fertigteillieferant Anlagenbauer Montageanweisung 85 u. 86 D 13 Durch das ausführende ist eine Montageanweisung

Mehr

SICHER ARBEITEN! Sicherheitshinweise für betriebsfremde Unternehmer und Arbeitskräfte

SICHER ARBEITEN! Sicherheitshinweise für betriebsfremde Unternehmer und Arbeitskräfte Arbeitsordnung Nr.: 1 Sicherheitshinweise für betriebsfremde Unternehmer und Arbeitskräfte Im Interesse der Arbeits- und Betriebssicherheit auf dem Werksgelände sind bei der Durchführung von Arbeiten durch

Mehr

Sicherheitstechnische Richtlinien

Sicherheitstechnische Richtlinien Sicherheitstechnische Richtlinien für den Einsatz von Fremdfirmen in Österreich 1/6 1. Einleitung Diese, nicht abschließende, "Sicherheitstechnische Richtlinie für Fremdfirmen" beschreibt grundlegende

Mehr

Betriebsordnung für Fremdfirmen. an allen Standorten innerhalb der Müller-BBM Gruppe.

Betriebsordnung für Fremdfirmen. an allen Standorten innerhalb der Müller-BBM Gruppe. Bitte aufmerksam lesen und vollständig ausfüllen Betriebsordnung für Fremdfirmen an allen Standorten innerhalb der Müller-BBM Gruppe www.mbbm-gruppe.de Betriebsordnung für Fremdfirmen In dieser Betriebsordnung

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8

Mehr

Die Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung Die Baustellenverordnung Mit Wirkung zum 1.7.1998 tritt die nachfolgend abgedruckte Baustellenverordnung in Kraft. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung

Mehr

Merkblatt. Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Merkblatt. Arbeitssicherheit und Umweltschutz Merkblatt Arbeitssicherheit und Umweltschutz bei Arbeiten von Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände und in den Produktionsstätten der Firma Oskar Lehmann GmbH & Co KG (OL) Hinweise für den Auftragnehmer:

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Baustellenverordnung BaustellV 817a Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), zuletzt geändert am 15. November

Mehr

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Weitere Besondere Vertragsbedingungen 1. Baustellenordnung 1.1. Ruhezeiten Weitere Besondere Vertragsbedingungen Zur Vermeidung von Störungen des Klinikbetriebs sind die folgenden Ruhezeiten zwingend einzuhalten: Mittagsruhezeit von 12.00-14.00

Mehr

Pflichten der Versicherten

Pflichten der Versicherten apops fotolia.com 3. Pflichten der Versicherten Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten

Mehr

Willkommen in der MPA Dresden GmbH!

Willkommen in der MPA Dresden GmbH! Willkommen in der MPA Dresden GmbH! Sie werden einige Zeit auf unserem Betriebsgelände verbringen. Gemäß ArbSchG 8 Abs.2 und BGV A1 6 Abs. 2 ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet Beschäftigte anderer

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006

Mehr

Sicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH. Werk Aachen!

Sicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH. Werk Aachen! Sicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH www.continental-corporation.com Werk Aachen! Division Reifen Werk Aachen Sicherheit im Werk Aachen 2 Sicherheit

Mehr

Checklisten für die Arbeitssicherheit

Checklisten für die Arbeitssicherheit Checklisten für die Arbeitssicherheit 5.5 Fremdfirmen 5.5.1: Einsatz von Fremdfirmen Download (Word, 265 KB) Checkliste: Einsatz von Fremdfirmen Frage Ja Nein Bemerkung 1. Organisation Sind Aufgaben und

Mehr

Verbindliche Regelungen. für Fremdfirmen

Verbindliche Regelungen. für Fremdfirmen Verbindliche Regelungen für Fremdfirmen Sicherheit Gesundheit Umweltschutz Werkschutz Brandschutz Datenschutz Ansprechpartner: Telefon: Umweltbeauftragter Frau Seidenberger 07424/ 962-605 Sicherheitsbeauftragter

Mehr

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016

Mehr

Koordination von Bauarbeiten. SiGe Plan

Koordination von Bauarbeiten. SiGe Plan Koordination von Bauarbeiten SiGe Plan Dieses Merkblatt soll eine Hilfe zur Erstellung des SiGe-Plans sein. Es richtet sich an Bauherren, Baustellenkoordinatoren, sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf

Mehr

GV03 Gesetze und Verordnungen

GV03 Gesetze und Verordnungen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BauStellV) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I 1283), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 15. November

Mehr

Arbeitsschutzbestimmungen für betriebsfremde Organisationen (Fremdfirmen), Dezernat FM A) EINLEITUNG...1 B) ALARMREGELUNGEN...2 C) UNTERSAGUNGEN...

Arbeitsschutzbestimmungen für betriebsfremde Organisationen (Fremdfirmen), Dezernat FM A) EINLEITUNG...1 B) ALARMREGELUNGEN...2 C) UNTERSAGUNGEN... Inhalt: A) EINLEITUNG...1 B) ALARMREGELUNGEN...2 C) UNTERSAGUNGEN...2 D) UNFALLVERHÜTUNG...3 E) ANMELDUNG UND UNTERWEISUNG...4 F) LISTE WICHTIGER TELEFONNUMMERN / SAMMELSTELLE...5 Anlage 1: Fremdfirmenerklärung...6

Mehr

Bestellung eines geeigneten Koordinators

Bestellung eines geeigneten Koordinators Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bestellung eines geeigneten Koordinators nach RAB 30 Eine Hilfe für den Bauherrn Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)

Mehr

SGU. "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen

SGU. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen Vorschriften, Richtlinien und Informationen SGU "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen Wichtige Telefonnummern im Werk Notrufnummer Unfall/Brand 7112 oder 0112 Betriebsärztlicher

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNG. wie kontrolliert eine Gemeinde beauftragte Fremdfirmen?

QUALITÄTSSICHERUNG. wie kontrolliert eine Gemeinde beauftragte Fremdfirmen? QUALITÄTSSICHERUNG wie kontrolliert eine Gemeinde beauftragte Fremdfirmen? Qualitätssicherung Die Qualität der Leistung ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Auftraggeber und Auftragnehmer! 2 Qualitätssicherung

Mehr

Lieferanten-/ Fremdfirmenunterweisung

Lieferanten-/ Fremdfirmenunterweisung www.bonifatius.de Version 1.5 Lieferanten-/ Fremdfirmenunterweisung www.bonifatius.de Version 1.5 2 I. ALLGEMEIN 3 n Beauftragter 3 n Rechtsvorschriften und Regelungen 3 n Spirituosen und berauschende

Mehr

Alarmregelungen. Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und sonstigen Gefahren: 089/ nicht vom FMG-Netz

Alarmregelungen. Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und sonstigen Gefahren: 089/ nicht vom FMG-Netz Alarmregelungen Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und sonstigen Gefahren: 1. Notruf absetzen Interne Notrufnummer 112 089/975-112 nicht vom FMG-Netz Die Meldung muss enthalten: Wer meldet? Was ist passiert?

Mehr

Arbeitssicherheitshandbuch für den Einsatz von Fremdfirmen

Arbeitssicherheitshandbuch für den Einsatz von Fremdfirmen Arbeitssicherheitshandbuch für den Einsatz von Fremdfirmen 1. Vorbemerkung und Allgemeines Die Flughafen München GmbH (FMG) setzt zur Durchführung von Werk-, Dienst-, Wartungsund Instandhaltungsleistungen

Mehr

Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben

Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben Verfasser: Dipl.-Ing. Günter Eisenbrandt Tiefbau-Berufsgenossenschaft München 1 Einleitung Schwere Arbeitsunfälle bei Arbeiten in Baugruben im II. Halbjahr

Mehr

Betriebsordnung für Fremdfirmen

Betriebsordnung für Fremdfirmen Einführung Oberstes Ziel der Firma Kinkele GmbH & Co. KG ist die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der gesetzlichen Vorgaben nach den Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit

Mehr

Bauarbeitenkoordination

Bauarbeitenkoordination Merkblatt Bauarbeitenkoordination Leitfaden für den Bauherrn Einleitung Auf Baustellen ist das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden doppelt so hoch wie im Durchschnitt; bei tödlichen Unfällen ist das

Mehr

Fremdfirmenkoordination Umgang mit Partnerfirmen auf Werften

Fremdfirmenkoordination Umgang mit Partnerfirmen auf Werften Fremdfirmenkoordination Umgang mit Partnerfirmen auf Werften Jörg Meyerhoff Stefan Hennings Agenda Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Koordination Besonderheiten 2 Zeitarbeit = Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Ausführungs- und Handlungsanweisung Sicherheitspass

Ausführungs- und Handlungsanweisung Sicherheitspass Ausführungs- und Handlungsanweisung Sicherheitspass Vorbemerkung Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Mitarbeiter

Mehr

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Handwerker-/Baustellenordnung (HwBo) für Leistungen in Objekten, die von Sauter FM GmbH betreut werden

Handwerker-/Baustellenordnung (HwBo) für Leistungen in Objekten, die von Sauter FM GmbH betreut werden Handwerker-/Baustellenordnung (HwBo) für Leistungen in Objekten, die von Sauter FM GmbH betreut werden (Stand: April 2011) Gesellschaft: Standort: Sauter FM GmbH Objekte der Sauter FM GmbH NOTRUF FEUERWEHR

Mehr

SICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände

SICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände ADRIA-WIEN PIPELINE GmbH St. Ruprechter Str. 113 9020 Klagenfurt am Wörthersee SICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände AWP - Tel.Nr.: +43 (0)800 / 21 00 15 (0-24 Uhr) +43 (0)4718 / 315-0

Mehr

Merkblatt für Fremdfirmen. Merkblatt. Arbeitssicherheit, Energie und Umweltschutz

Merkblatt für Fremdfirmen. Merkblatt. Arbeitssicherheit, Energie und Umweltschutz Merkblatt Arbeitssicherheit, Energie und Umweltschutz bei Arbeiten von Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände und in den Produktionsstätten der Firma Balda Medical GmbH & Co. KG Hinweise für den Auftragnehmer:

Mehr

Feuer: Handmelder tätigen! Telefon: (0)112, Codewahl *7112

Feuer: Handmelder tätigen! Telefon: (0)112, Codewahl *7112 Verteiler: In unserem Unternehmen hat der Arbeits- und Umweltschutz einen großen Stellenwert. Deshalb und um die Einhaltung unserer Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzleitlinien zu gewährleisten,

Mehr

Baustellen- und Montageordnung Burda Druck Nürnberg GmbH & Co. KG Mainstraße 20 D Nürnberg

Baustellen- und Montageordnung Burda Druck Nürnberg GmbH & Co. KG Mainstraße 20 D Nürnberg Baustellen- und Montageordnung Burda Druck Nürnberg GmbH & Co. KG Mainstraße 20 D-90451 Nürnberg Grundsätzliches Diese Anweisung dient der Vermeidung von Unfällen, Bränden und Gefahren für Menschen und

Mehr

Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen

Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen Einleitung Diese "Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen" sind Vertragsbestandteil und somit verbindlich. Die Firma Atotech stellt höchste Anforderungen an

Mehr

Hausordnung für Besucher und Fremdfirmen

Hausordnung für Besucher und Fremdfirmen , Gebäudemanagement // Hausordnung für Fremdfirmen, Juni 2012 Hausordnung für Besucher und Fremdfirmen Für die Standorte und Betriebsstätten >> Ihmeplatz >> Glocksee >> Ricklingen >> enercity KundenCenter

Mehr

Fremdfirmenordnung. Fremdfirmenordnung für das Restmüllheizkraftwerk Böblingen

Fremdfirmenordnung. Fremdfirmenordnung für das Restmüllheizkraftwerk Böblingen Fremdfirmenordnung für das Restmüllheizkraftwerk Böblingen Revision 2 vom 24.01.2011 genemigt am: 28.01.2011 genehmigt durch: Geschäftsführer Seite 1 von 1 Der Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen

Mehr

Fremdfirmenordnung der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern (ZAK)

Fremdfirmenordnung der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern (ZAK) Fremdfirmenordnung der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern (ZAK) Aufgrund der 3 und 5 der Anstaltssatzung vom 11.11.2010

Mehr

Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz

Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz Liebe Besucherinnen und

Mehr

Besucherrichtlinie. Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Verhaltens- und Sicherheits- Richtlinien auf dem Gelände der. URACA GmbH & Co.

Besucherrichtlinie. Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Verhaltens- und Sicherheits- Richtlinien auf dem Gelände der. URACA GmbH & Co. Besucherrichtlinie Ihre Sicherheit ist uns wichtig Verhaltens- und Sicherheits- Richtlinien auf dem Gelände der URACA GmbH & Co. KG für Besucher und Kunden im Rahmen von Produktabnahmen und Produktvorführungen

Mehr

Verhaltens- und Sicherheits-Richtlinien auf dem Gelände der. Hanwha Advanced Materials Germany GmbH

Verhaltens- und Sicherheits-Richtlinien auf dem Gelände der. Hanwha Advanced Materials Germany GmbH Besucherrichtlinie Ihre Sicherheit ist uns wichtig Verhaltens- und Sicherheits-Richtlinien auf dem Gelände der Hanwha Advanced Materials Germany GmbH 1. Allgemeine Regelungen Beim Betreten des Firmengeländes

Mehr

Mitarbeiter-Unterweisung. Volker Paulsen

Mitarbeiter-Unterweisung. Volker Paulsen Mitarbeiter-Unterweisung 2018 Volker Paulsen Arbeitssicherheit 2/10 Gesetzliche Unternehmerpflicht: Informationen zur Arbeitssicherheit für die Beschäftigten Verhütung von Arbeitsunfällen und Schutz bzw.

Mehr

MERKBLATT. Merkblatt Fremdarbeiter und Subunternehmer 13.10.2014 Seite 1 von 6. - Arbeitsschutzgesetz. - Arbeitssicherheitsgesetz

MERKBLATT. Merkblatt Fremdarbeiter und Subunternehmer 13.10.2014 Seite 1 von 6. - Arbeitsschutzgesetz. - Arbeitssicherheitsgesetz MERKBLATT der B+F Beton- und Fertigteilgesellschaft mbh Lauchhammer für Tätigkeiten werksfremder Arbeitskräfte Belegschaft von Nachauftragnehmer im Werksgelände oder auf Baustellen der BFL Für alle Aufträge,

Mehr

DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND

DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND Bundeskoordinatorentag 2012 Vorbildfunktion oder Problemfall? Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Vorsitzender im V.S.G.K. Bundeskoordinatorentag 2012 Die

Mehr

Sicherheitsordnung. am Einsatzort. Projekt/Auftrag/Rahmenvertrag: xy Standort(e): xy

Sicherheitsordnung. am Einsatzort. Projekt/Auftrag/Rahmenvertrag: xy Standort(e): xy Sicherheitsordnung am Einsatzort siemens.com Projekt/Auftrag/Rahmenvertrag: xy Standort(e): xy Wir integrieren hervorragende Leistungen im Umweltschutz, höchste Sicherheit am Arbeitsplatz und innovative

Mehr

Sicherheitskennzeichnung. Sicherheitsunterweisung

Sicherheitskennzeichnung. Sicherheitsunterweisung Sicherheitskennzeichnung Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Gebotszeichen Schreibt ein bestimmtes Verhalten vor, z. B. Benutzung von Gehörschutz Lagerung Sicherheitskennzeichnung Seite 2 Lektion 2 Verbotszeichen

Mehr

Bestimmungen zu Arbeitssicherheit, Umwelt- und Brandschutz

Bestimmungen zu Arbeitssicherheit, Umwelt- und Brandschutz Bestimmungen zu Arbeitssicherheit, Umwelt- und Brandschutz - Unterweisung von beauftragten Unternehmen - Stand Juli 2017 1. Allgemeines Die vorliegenden Bestimmungen sind für alle Unternehmen verbindlich,

Mehr

bei Saar Stahlbau GmbH

bei Saar Stahlbau GmbH Richtlinien für den Arbeitseinsatz bei Saar Stahlbau GmbH 1. Betriebsordnung, Kontrollen Alle Arbeiter, Angestellten und Beauftragte des Auftragnehmers haben die Betriebs-, Kontroll- und Ordnungsvorschriften

Mehr

Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung)

Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung) Auftragsdaten Organisation Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung) Bauvorhaben:... Baustellenadresse:... Dokument erstellt von Datum

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BaustellV Ausfertigungsdatum: 10.06.1998 Gültig ab: 01.07.1998 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA 805-3-5

Mehr

Handbuch AMS- Bau. Baustellenordnung. Baustellenordnung. für das Bauvorhaben: Bauherr: Anstelle des Bauherrn verantwortliche Dritte:

Handbuch AMS- Bau. Baustellenordnung. Baustellenordnung. für das Bauvorhaben: Bauherr: Anstelle des Bauherrn verantwortliche Dritte: für das Bauvorhaben: Bauherr: Anstelle des Bauherrn verantwortliche Dritte: W. Hundhausen Bauunternehmung GmbH Bäckerstr. 4 57076 Siegen als Ergänzung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Seite 1

Mehr

Bauhütte Lebenshaus Gemeinnütziger Bildungsbetrieb des Natursprung e.v.

Bauhütte Lebenshaus Gemeinnütziger Bildungsbetrieb des Natursprung e.v. Baustellenordnung Workcamp 1. Leitung Jede/r Teilnehmer/in ist zur Einhaltung der Regelungen dieser Ordnung verpflichtet. Von Leitungsseite wird ein wertschätzender und freundlicher Umgang im Miteinander

Mehr

Allgemeine Baustellen- und Hausordnung, Klinikum Bogenhausen

Allgemeine Baustellen- und Hausordnung, Klinikum Bogenhausen Teile der Leistungsbeschreibung: Allgemeine Baustellen- und Hausordnung, Klinikum Bogenhausen Hinweis: Die Städtisches Klinikum München GmbH als Auftraggeberin und Bauherrin wird nachfolgend mit StKM abgekürzt.

Mehr

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung)

Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung) Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Stuckateur (baustellenspezifischer Teil der Arbeitsplatzevaluierung) Hinweis: Die Begriffe mit hochgestellten Ziffern sind im Dokument Anleitung und Erläuterung

Mehr

MERKBLATT. Die Arbeitsinspektion informiert LISTE VERPFLICHTEND ZU BESTELLENDER ARBEITNEHMERSCHUTZ-FUNKTIONEN IM BETRIEB.

MERKBLATT. Die Arbeitsinspektion informiert LISTE VERPFLICHTEND ZU BESTELLENDER ARBEITNEHMERSCHUTZ-FUNKTIONEN IM BETRIEB. Die Arbeitsinspektion informiert MERKBLATT LISTE VERPFLICHTEND ZU BESTELLENDER ARBEITNEHMERSCHUTZ-FUNKTIONEN IM BETRIEB Vorbemerkung: Die meisten Funktionen basieren auf einer EU-Richtlinien-Verpflichtung.

Mehr

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden: Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung

Mehr

BETRIEBSKURIER. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz SOZIAL-, ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE PROBLEME IN EINZELDARSTELLUNGEN

BETRIEBSKURIER. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz SOZIAL-, ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE PROBLEME IN EINZELDARSTELLUNGEN BETRIEBSKURIER so (J * Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) u SOZIAL-, ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE PROBLEME IN EINZELDARSTELLUNGEN Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz-

Mehr

Sicherheit ist uns sehr wichtig und Ihre Sicherheit liegt uns speziell am Herzen.

Sicherheit ist uns sehr wichtig und Ihre Sicherheit liegt uns speziell am Herzen. Allgemeines Sehr geehrte Mitarbeiterin der Fremdfirma, sehr geehrter Mitarbeiter der Fremdfirma Herzlich Willkommen auf dem Gelände der Rhodia Acetow GmbH. Sicherheit ist uns sehr wichtig und Ihre Sicherheit

Mehr

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

Gruppe 1 / ArbVG 89-93

Gruppe 1 / ArbVG 89-93 Gruppe 1 / ArbVG 89-93 Abschnitt 1 Allgemeine Befugnisse Überwachung 89. Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der die Arbeitnehmer des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen.

Mehr

Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen

Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen 1 ContiTech AG Was Sie als Fremdfirma von uns bekommen Merkblatt für Fremdfirmen und deren Mitarbeiter zum Arbeitsschutz und Umweltschutz Verpflichtungsschein für

Mehr

Erst-, und Grundunterweisung

Erst-, und Grundunterweisung Erst-, und Grundunterweisung 1 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen Bereichs- / Betriebsleiter: Abteilungsleiter: Schichtführer: - Wer ist Vorgesetzter? Diese Informationen

Mehr

Inhalt. B e t r i e b s o r d n u n g für Fremdfirmen. 1. Ziel und Zweck (Seite 2) 2. Geltungsbereich (Seite 2) 3. Allgemeine Hinweise (Seite 2)

Inhalt. B e t r i e b s o r d n u n g für Fremdfirmen. 1. Ziel und Zweck (Seite 2) 2. Geltungsbereich (Seite 2) 3. Allgemeine Hinweise (Seite 2) B e t r i e b s o r d n u n g für Fremdfirmen Inhalt 1. Ziel und Zweck (Seite 2) 2. Geltungsbereich (Seite 2) 3. Allgemeine Hinweise (Seite 2) 4. Generelle Verhaltensregeln (Seite 2) 4.1. Bauleitung (Seite

Mehr

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin

Mehr

Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung

Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGI 663

Mehr

Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen

Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen Koordinator Unterweisung Fremdfirmen Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen 1 Koordinator Unterweisung Fremdfirmen Wo wollen wir hin? Unser Ziel: Null Unfälle 2 Einleitung Die Arbeitsschutzbestimmungen

Mehr

Baustellenordnung für BV: Erweiterungsbauten Gemeinschaftsschule Campus Rütli CR², Rütlistraße, Berlin. Baustellenordnung.

Baustellenordnung für BV: Erweiterungsbauten Gemeinschaftsschule Campus Rütli CR², Rütlistraße, Berlin. Baustellenordnung. Baustellenordnung Bauvorhaben: Erweiterungsbauten Gemeinschaftsschule Campus Rütli CR², Rütlistraße, 12045 Berlin ANONYMISIERT Erstellt: 05.05.2015 Ergänzt: 09.06.2015 22.06.2015 1 Vorbemerkung 1 Allgemeines

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Holz_Haus_Tage 2012 Bad Ischl am Die Gebäudehülle gesichert bearbeiten Reinhold Steinmaurer

Holz_Haus_Tage 2012 Bad Ischl am Die Gebäudehülle gesichert bearbeiten Reinhold Steinmaurer Holz_Haus_Tage 2012 Bad Ischl am 12.10.2012 Die Gebäudehülle gesichert bearbeiten Reinhold Steinmaurer Alle Bauarbeiten sind unter Aufsicht durchzuführen Aufsichtsperson: geeignet und gewissenhaft theoretische

Mehr