SIGEPLAN. Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben.
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1 SIGEPLAN Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Bauherr: Muster GmbH Am Wiesengrund Musterstadt Ersteller und Koordinator: Bruno Stubenrauch Dipl.-Ing. Architekt Steinerne Furt Augsburg Datum der Erstellung: Datum der letzten Fortschreibung: Inhaltsverzeichnis: Bauablaufplan mit Eintrag der - Bauzeiten - Gefährdungen und deren Dauer - Sicherheitseinrichtungen und deren Standzeiten - Verweisen auf den Gefährdungskatalog Gefährdungskatalog mit Eintrag der - Gefährdungen und Lösungen nach Gewerken - Hinweise auf baustellenbezogene berufsgenossenschaftliche Regelungen - Hinweise auf besonders zu beachtende Pläne und Anweisungen Baustellenordnung
2 Bauablaufplan - Muster GmbH Musterstadt Vorgangsname Dauer Start Ende Gefährdungen Gefährdungskatalog leer 1,00 T Baustelleneinrichtung 127,00 T B 1 - B 7 leer 1,00 T Bauwerk 127,00 T B 5, C 1 - C 8 Bauhauptarbeiten 57,00 T Schalung, Absturz, Bodenöffng C 1, C 2, C 3 Abdichtung Brandwand 1,00 T Absturz C 4.0, C 4.4, C 4.5 Stahlbauarbeiten 5,00 T Absturz, Schweißen C 4, C 5.4 Klempnerarbeiten 10,00 T Absturz, Bleche C 4, C 5 Heizung 68,00 T Schweißen B 5, C 5, C 8 Elektro 73,00 T B 5, C 5 Haustechnik BIfA 73,00 T B 5, C 5 Kälteaggregat 5,00 T Absturz C 3, C 5 Innenputz EG 2,00 T B 5, C 6 Trockenbau 10,00 T B 5, C 6 Fassadenbauarbeiten 10,00 T Absturz B 8, C 5, C 7 Dämmung und Außenputz 15,00 T Absturz, gefährliche Stoffe C 6 Estrich 23,00 T B 5 Abdichtungsarbeiten Schleuse 2,00 T Absturz C 4 Malerarbeiten 18,00 T Absturz B 5, C 7 Fliesenarbeiten 10,00 T gefährliche Arbeitsstoffe B 5, C 8 Sonnenschutz 5,00 T Absturz C 3.5, C 3.6 Innentüren 3,00 T B 5, C 3.2, C 3.4 Schlosserarbeiten 1,00 T B 5 Fußbodenbeläge 3,00 T gefährliche Arbeitsstoffe C 8.4 Gebäudereinigung 3,00 T Fertigstellung Bauwerk 0,00 T leer 1,00 T Außenanlagen 10,00 T leer 1,00 T Gefährdungen 122,00 T Absturz außen 99,00 T Absturz innen 108,00 T Bodenöffnungen 64,00 T Schweißen 22,00 T dunkle Innenräume 73,00 T gefährliche Stoffe 41,00 T leer 1,00 T Sicherheitseinrichtungen 127,00 T Bauzaun 57,00 T Baukran 57,00 T Lagerflächen 94,00 T Behelfsparkplätze BIfA 114,00 T Zugangsicherung angrenz. BA 127,00 T Baustrom 127,00 T Sanitäranlagen 127,00 T Fassadengerüst 99,00 T Abdeckungen von Öffnungen 64,00 T Seitenschutz Treppe 108,00 T Dachfanggerüst 15,00 T Feuerlöscher 22,00 T Baustellenbeleuchtung 73,00 T leer Baustelleneinrichtung leer Bauwerk Bauhauptarbeiten Abdichtung Brandwand Stahlbauarbeiten Klempnerarbeiten Heizung Elektro Haustechnik BIfA Kälteaggregat Innenputz EG Trockenbau Fassadenbauarbeiten Dämmung und Außenputz Estrich Abdichtungsarbeiten Schleuse Malerarbeiten Fliesenarbeiten Sonnenschutz Innentüren Schlosserarbeiten Fußbodenbeläge Gebäudereinigung Fertigstellung Bauwerk leer Außenanlagen leer Gefährdungen Absturz außen Absturz innen Bodenöffnungen Schweißen dunkle Innenräume gefährliche Stoffe leer Sicherheitseinrichtungen Bauzaun Baukran Lagerflächen Behelfsparkplätze BIfA Zugangsicherung angrenz. BA Baustrom Sanitäranlagen Fassadengerüst Abdeckungen von Öffnungen Seitenschutz Treppe Dachfanggerüst Feuerlöscher Baustellenbeleuchtung Gedruckt am: Seite 1 Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. Architekt, Der Bauablaufplan bildet zusammen mit dem Gefährdungskatalog und den darin in Bezug genommenen Anlagen, Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien den SIGEPLAN.
3 Gefährdungskatalog zum SIGEPLAN BV Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Muster GmbH, Am Wiesengrund 46, Musterstadt Stand: Gefährdungen Einrichtungen Bestimmungen Lösungen Maßnahmen Hinweise Regelwerk Ord.- Nr A Baustellenvorbereitung 0 allgemein Arbeitsschutzgesetz GM A 6 1 Erdleitungen UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) a) Leitungen orten GM D 152 UVV "Elektrische Anlagen..." (BGV A 2) b) Leitungen sichern GM D Verkehr im Umfeld der Baustelle Straßenverkehrsordnung (StVO) a) Baustelleneinrichtungsplan Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) 3 Betriebsanlagen UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) a) Rundschreiben Musterbaustellenordnung b) Baustellenordnung Firmenvorschriften B Baustelleneinrichtung allgemein 0 allgemein Arbeitsschutzgesetz GM A Baustellensicherung UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) a) Bauzaun Musterbaustellenordnung b) Türen und Tore Versorgung UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) a) Strom vom Netz des AG UVV "Elektrische Anlagen..." (BGV A 2) VDE-Bestimmungen Entsorgung UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) a) Abwasser ins Netz Musterbaustellenordnung b) Abfallwirtschaft Sozialeinrichtungen UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) a) Tagesunterkünfte Arbeitsstättenverordnung b) Sanitäranlagen Arbeitsstättenrichtlinien UVV "Erste Hilfe" (BGV A 5) GM A Allgemein- UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) a) Leuchten GM C 10 beleuchtung in UVV "Elektrische Anlagen..." (BGV A 2) GM C 11 Gebäuden VDE-Bestimmungen ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung Baustellenverkehr UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) a) Baustelleneinrichtungsplan Musterbaustellenordnung b) Parkplatzplan 7 Baugeräte 8 Brandschutz UVV "Krane" (BGV D 6) a) Standsicherheit GM B 58 GM B 60 GM B 72 UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) a) Handfeuerlöscher GM A 5 "Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" (ZH 1/201) Musterbaustellenordnung
4 Gefährdungskatalog zum SIGEPLAN BV Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Muster GmbH, Am Wiesengrund 46, Musterstadt Stand: Gefährdungen Einrichtungen Bestimmungen Lösungen Maßnahmen Hinweise Regelwerk Ord.- Nr C gewerkspezifische Gefährdungen 1 ABBRUCHARBEITEN 1.0 allgemein Arbeitsschutzgesetz GM A Bauzustände UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Abbruchanweisung GM D 75 GM D Gefahrenbereiche UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Absperren UVV "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A 8) 1.3 Hochgelegene UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Arbeitsgerüst GM C 9 Arbeitsplätze DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" b) Fanggerüst UVV "Leitern und Tritte" (BGV D 36) c) Seitenschutz GM C 8 UVV "Krane" (BGV D 6) UVV "Bauarbeiten" (VBG 37) DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 2 ERDARBEITEN 2.0 allgemein Arbeitsschutzgesetz GM A Baugruben 2.2 Gräben UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Unverbaut bis 1,25 m Tiefe GM D 112 DIN 4124 "Baugruben und Gräben" Unverbaut über 1,25 m Tiefe UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) unverbaut bis 1,25 m Tiefe GM D 112 DIN 4124 "Baugruben und Gräben" DIN 4123 "Gebäudesicherung..." 2.3 Hochgelegene UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) Arbeitsplätze/ DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Verkehrswege an Arbeitsstättenverordnung Baugruben und Gräben a) Seitenschutz 2.4 Zugang in die Baugrube UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Leitern UVV "Leitern und Tritte" (BGV D 36) b) Rampen
5 Gefährdungskatalog zum SIGEPLAN BV Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Muster GmbH, Am Wiesengrund 46, Musterstadt Stand: Gefährdungen Einrichtungen Bestimmungen Lösungen Maßnahmen Hinweise Regelwerk Ord.- Nr 3 MAUER-, BETON-, STAHLBETON- UND MONTAGEARBEITEN 3.0 allgemein Arbeitsschutzgesetz GM A Schalungen UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Lehrgerüste GM C 177 b) Stellplätze c) Taktpläne 3.2 Boden- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Umwehrungen öffnungen Arbeitsstättenverordnung b) Abdeckungen Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 12/1-3 DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 3.3 Wand- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 öffnungen Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 3.4 Treppenläufe UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C Hochgelegene UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 Arbeitsplätze und Arbeitsstättenverordnung b) Standgerüste vorhalten Verkehrswege DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Ausleger- und Konsolgerüste vorhalten c) Arbeitsgerüste Fanggerüst ausbauen GM C 9 Zugänge zu hoch- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Anlegeleitern gelegenen Arbeits- UVV "Leitern und Tritte" (BGV D 36) b) Vorgebaute Gerüstfelder mit plätzen UVV "Krane" (BGV D 6) innenliegendem Leitergang Trag- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 122 gerüste SR für Traggerüste (BGR 187) GM C 8 DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" DIN 1045 "Beton und Stahlbeton"
6 Gefährdungskatalog zum SIGEPLAN BV Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Muster GmbH, Am Wiesengrund 46, Musterstadt Stand: Gefährdungen Einrichtungen Bestimmungen Lösungen Maßnahmen Hinweise Regelwerk Ord.- Nr 4 DACH-, DACHDECKUNGS- UND KLEMPNERARBEITEN 4.0 allgemein Arbeitsschutzgesetz GM A 6 UVV "Montage von Profiltafeln..." (BGI 815) GM C Boden- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Umwehrungen öffnungen/ Arbeitsstättenverordnung b) Abdeckungen Dach- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 12/1-3 öffnungen DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 4.2 Wand- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 öffnungen Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 4.3 Treppenläufe UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C Hochgelegene UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 Arbeitsplätze und Arbeitsstättenverordnung b) Standgerüste vorhalten Verkehrswege DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Ausleger- und Konsolgerüste vorhalten c) Arbeitsgerüste Fanggerüst ausbauen GM C Zugänge zu hoch- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Anlegeleitern gelegenen Arbeits- UVV "Leitern und Tritte" (BGV D 36) b) Vorgebaute Gerüstfelder mit plätzen UVV "Krane" (BGV D 6) innenliegendem Leitergang Trag- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 122 gerüste SR für Traggerüste (BGR 187) GM C 8 DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" DIN 1045 "Beton und Stahlbeton" 4.7 Nicht begehbare Bauteile UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Lastverteilende Beläge GM D 53 DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" GM D 54 b) Fanggerüste
7 Gefährdungskatalog zum SIGEPLAN BV Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Muster GmbH, Am Wiesengrund 46, Musterstadt Stand: Gefährdungen Einrichtungen Bestimmungen Lösungen Maßnahmen Hinweise Regelwerk Ord.- Nr 5 INSTALLATIONSARBEITEN, METALLARBEITEN, SCHLOSSERARBEITEN 5.0 allgemein Arbeitsschutzgesetz GM A 6 UVV "Montage von Profiltafeln..." (BGI 815) GM C Boden- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Umwehrungen öffnungen/ Arbeitsstättenverordnung b) Abdeckungen Dach- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 12/1-3 öffnungen DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 5.2 Wand- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 öffnungen Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 5.3 Treppenläufe UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C Schweißen UVV "Schweißen, Schneiden und a) Lüftung GM D 31 verwandte Verfahren" (BGV D 1) GM D 32 UVV "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV b) Brandschutz A 4) UVV "Sicherheitskennzeichnung am c) Persönliche Schutzausrüstung Arbeitsplatz" (BGV A 8) UVV "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D 34) Druckbehälterverordnung
8 Gefährdungskatalog zum SIGEPLAN BV Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Muster GmbH, Am Wiesengrund 46, Musterstadt Stand: Gefährdungen Einrichtungen Bestimmungen Lösungen Maßnahmen Hinweise Regelwerk Ord.- Nr 6 PUTZ-, STUCK- UND DÄMMARBEITEN 6.0 allgemein Arbeitsschutzgesetz GM A Boden- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Umwehrungen öffnungen/ Arbeitsstättenverordnung b) Abdeckungen Dach- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 12/1-3 öffnungen DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 6.2 Wand- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 öffnungen Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 6.3 Treppenläufe UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C Hochgelegene UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 Arbeitsplätze und Arbeitsstättenverordnung b) Standgerüste vorhalten Verkehrswege DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Ausleger- und Konsolgerüste vorhalten c) Arbeitsgerüste Fanggerüst ausbauen GM C 9 Zugänge zu hoch- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Anlegeleitern gelegenen Arbeits- UVV "Leitern und Tritte" (BGV D 36) b) Vorgebaute Gerüstfelder mit plätzen UVV "Krane" (BGV D 6) innenliegendem Leitergang Hoch- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Arbeitsgerüste gelegene Arbeits- DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" b) Belagverbreiterung plätze an Fassaden Zusätzlicher Seitenschutz c) Gerüstbekleidung Hoch- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Arbeitsgerüste gelegene Arbeits- DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" b) Fahrgerüste GM C 23 plätze an Decken DIN 4422 "Fahrgerüste" c) Behelfsgerüste
9 Gefährdungskatalog zum SIGEPLAN BV Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Muster GmbH, Am Wiesengrund 46, Musterstadt Stand: Gefährdungen Einrichtungen Bestimmungen Lösungen Maßnahmen Hinweise Regelwerk Ord.- Nr 7 ANSTRICH-, TAPEZIER-, ROLLADEN- UND VERGLASUNGSARBEITEN 7.0 allgemein GM D 163 Arbeitsschutzgesetz GM A Boden- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Umwehrungen öffnungen/ Arbeitsstättenverordnung b) Abdeckungen Dach- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 12/1-3 öffnungen DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 7.2 Wand- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 öffnungen Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 7.3 Treppenläufe UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C Hochgelegene UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 Arbeitsplätze und Arbeitsstättenverordnung b) Standgerüste vorhalten Verkehrswege DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Ausleger- und Konsolgerüste vorhalten c) Arbeitsgerüste Fanggerüst ausbauen GM C 9 Zugänge zu hoch- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Anlegeleitern gelegenen Arbeits- UVV "Leitern und Tritte" (BGV D 36) b) Vorgebaute Gerüstfelder mit plätzen UVV "Krane" (BGV D 6) innenliegendem Leitergang Hoch- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Arbeitsgerüste gelegene Arbeits- DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" b) Belagverbreiterung plätze an Fassaden Zusätzlicher Seitenschutz c) Gerüstbekleidung 7.7 Hoch- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Arbeitsgerüste gelegene Arbeits- DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" b) Fahrgerüste GM C 23 plätze an Decken DIN 4422 "Fahrgerüste" c) Behelfsgerüste 7.8 Gefährliche Arbeits- UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) GM D 81 stoffe UVV "Gesundheitsgefährlicher GM D 92 mineralischer Staub" (VBG 119) GM D 180 UVV "Umgang mit krebserregen den a) Ersatzstoffe Stoffen" (VBG 113) UVV "Beschichtungsstoffe" (BGV D 25) UVV "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A 8) UVV "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A 4) Gefahrstoffverordnung
10 Gefährdungskatalog zum SIGEPLAN BV Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Muster GmbH, Am Wiesengrund 46, Musterstadt Stand: Gefährdungen Einrichtungen Bestimmungen Lösungen Maßnahmen Hinweise Regelwerk Ord.- Nr 8 NATURSTEIN-, BETONSTEIN-, FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN 8.0 allgemein Arbeitsschutzgesetz GM A Boden- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Umwehrungen öffnungen/ Arbeitsstättenverordnung b) Abdeckungen Dach- Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 12/1-3 öffnungen DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 8.2 Wand- UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C 8 öffnungen Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" 8.3 Treppenläufe UVV "Bauarbeiten" (BGV C 22) a) Seitenschutz GM C Gefährliche Arbeits- UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) GM D 110 stoffe UVV "Verarbeiten von Klebstoffen" GM D 180 (VBG 81) UVV "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A 8) UVV "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A 4) Gefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 617
11 Gefährdungskatalog zum SIGEPLAN BV Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Muster GmbH, Am Wiesengrund 46, Musterstadt Stand: Gefährdungen Einrichtungen Bestimmungen Lösungen Maßnahmen Hinweise Regelwerk Ord.- Nr 9 Liste der anzuwendenen Bausteine der Gelben Mappe der Berufsgenossenschaften Nummer A 5 A 6 A 173 B 58 B 60 B 72 C 8 C 9 C 10 C 11 C 23 C 43 C 122 C 177 D 31 D 32 D 53 D 54 D 75 D 77 D 81 D 92 D 110 D 112 D 152 D 163 D 180 Bezeichnung Brandschutz Persönliche Schutzausrüstungen Unterkünfte auf Baustellen Turmdrehkrane - Aufstellung Autokrane Bagger Absturzsicherungen auf Baustellen - Seitenschutz/Absperrungen Fanggerüste Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - Wiederholungsprüfungen Kleingerüste und fahrbare Arbeitsbühnen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz Traggerüste Großflächenschalung Gasschweißen/Brennschneiden/Hartlöten Elektroschweißen/Schutzgasschweißen Dacheindeckung mit Profilblechen Dacheindeckung mit Wellplatten Abbrucharbeiten - Grundanforderungen/Maßnahmen Abbruch von Hand/Demontieren Lacke und Anstrichstoffe Beschichtungsarbeiten Grundierungen/Klebstoffe/Versiegelungen Geböschte Gräben Erdverlegte Leitungen Glaslagerung/Glastransport Transport von Gefahrgütern in geringen Mengen
12 Baustellenordnung der Baumaßnahme Büro-Arbeitsplätze für Ingenieure und Gastwissenschaftler Der Muster GmbH Am Wiesengrund Musterstadt erstellt am: letzte Änderung:
13 Inhalt Vorwort A. Allgemeines 1. Lage der Baustelle 2. Anschriften und Rufnummern 3. Koordination und Überwachung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 4. Berichterstattung 5. Personal 6. Weitervergabe von Arbeiten B. Arbeitsstätten 1. Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr 2. Unterkünfte und soziale Anlagen 3. Winterfeste Arbeitsplätze 4. Baustromversorgung, Baustellenbeleuchtung 5. Rauschmittelmissbrauch C. Arbeitssicherheit 1. Allgemeines 2. Unterweisung 3. Erdarbeiten 4. Baumaschinen und Geräte 5. Montagearbeiten 6. Gerüste 7. Gefahrstoffe 8. Persönliche Schutzausrüstung 9. Abbrucharbeiten D. Umweltschutz 1. Lärm 2. Gewässerschutz E. Besucher 1. persönliche Schutzausrüstung 2. Zutritt zur Baustelle Anlagen Lageplan Flächen für die Baustelleneinrichtung Lageplan Parkplätze während der Bauzeit
14 Vorwort Die Baustellenordnung soll wesentlich zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen beitragen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Baustellenbetriebes und umfasst Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten betreffen. Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung.
15 A. Allgemeines 1. Lage der Baustelle Die Baustelle hat die Adresse Am Mittleren Moos 46, Augsburg. Zur Baustelle gehören außer dem Baugrundstück die vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Flächen und angrenzende Bereiche, die durch den Baustellenbetrieb beeinträchtigt werden können. 2. Anschriften und Rufnummern Bauherr Bauleitung Koordinator Bruno Stubenrauch Dipl.-Ing. Architekt Steinerne Furt Augsburg Gewerbeaufsichtsamt Berufsgenossenschaften Ämter
16 Anschriften und Rufnummern, Fortsetzung Rettungsdienst/Notarzt Notrufnummer 112 Polizei Notrufnummer Koordination und Überwachung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Der vom Bauherrn gemäß BaustellV eingesetzte Koordinator ist über seine Rechte nach BaustellV hinaus den ausführenden Firmen gegenüber sowie deren Arbeitnehmer weisungsbefugt. Der Auftragnehmer hat dem Koordinator vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben. Der Koordinator legt die Ausschreibung, den SIGEPLAN und den Bauablaufplan zugrunde und prüft die Angaben daraufhin, ob die Arbeiten wie vorgesehen und ohne gegenseitige Gefährdung durchgeführt werden können. Ergibt die Prüfung, dass die Sicherheitsmaßnahmen unzureichend sind, veranlasst der Koordinator notwendige Änderungen der Arbeitsverfahren oder des Arbeitsablaufs. Der Koordinator kontrolliert die Einhaltung dieser Baustellenordnung, des SIGEPLANS, der Arbeitsschutzvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. In Abstimmung mit der Baustellenleitung arbeitet er einen Terminplan für Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen aus. Über diese Aktivitäten führt er Protokoll. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern entsprechend 8 ArbSchG und 6 Abs. 2 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1). Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt. 4. Berichterstattung Der Auftragnehmer hat dem Koordinator alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt. 5. Personal Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein. 6. Weitervergabe von Arbeiten Leistungen dürfen nur mit dem Einverständnis des Bauherrn auf der Grundlage dieser Baustellenordnung an Subunternehmer weitervergeben werden. Der Auftragnehmer hat bei der Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmer seiner Abstimmungspflicht entsprechend 8 ArbSchG sowie 6 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) nachzukommen.
17 B. Arbeitsstätten 1. Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung auf den vom Bauherrn zugewiesenen Flächen vorzunehmen. Die Nutzung der ihm zugewiesenen Fläche ist rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mit dem Koordinator abzustimmen. Er darf die Baustelle nur durch gekennzeichnete Zugänge betreten und verlassen. Verkehrsflächen sind besonders gekennzeichnet. Private Personenkraftwagen können nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Ausnahmen sind mit dem Koordinator zu vereinbaren. Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es besteht Einweisungspflicht. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit dem Koordinator abzustimmen. Dies gilt z.b. für Schwertransporte. Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht. 2. Unterkünfte und soziale Anlagen Der Bauherr stellt Flächen mit den erforderlichen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Bereitstellung der nach der Arbeitsstättenverordnung erforderlichen Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstigen Einrichtungen obliegt den Auftragnehmern.. 3. Winterfeste Arbeitsplätze Der Auftragnehmer hat grundsätzlich die Forderungen der Winterbauverordnung einzuhalten. 4. Baustromversorgung, Baustellenbeleuchtung Die Stromversorgung erfolgt entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan. Ab Hauptverteilung ist die Unterverteilung Sache des Auftragnehmers und mit dem Koordinator abzusprechen. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat der Auftragnehmer zu sorgen. 5. Rauschmittelmissbrauch Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- und Drogeneinfluss besteht, unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Der Bauherr behält sich vor, solchen Personen Baustellenverbot zu erteilen.
18 C. Arbeitssicherheit 1. Allgemeines Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer, Kenntnis über den SIGEPLAN, diese Baustellenordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die von ihm durchzuführenden Arbeiten Gefährdungs- und Belastungsanalysen dem Koordinator vorzulegen und von diesem genehmigen zu lassen. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel fest, sind diese unverzüglich dem Koordinator zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Nimmt ein Auftragnehmer trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat der Baustellenleitung und dem Koordinator Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtführenden und der Sicherheitsfachkräfte mitzuteilen. 2. Unterweisung Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren Aufsichtführenden zu unterweisen. 3. Erdarbeiten Unplanmäßiges Ausheben von Gruben und Gräben, das Eintreiben von Pfählen und Metallstangen bedarf der vorherigen Zustimmung der Baustellenleitung. 4. Baumaschinen und Geräte Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht unterliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragten Personen bedient werden. Sofern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, muss die beauftragte Person diese ständig bei sich haben. Gefahrenbereiche sind abzusperren. Personen dürfen sich dort nicht aufhalten. 5. Montagearbeiten Bei Montagearbeiten ist eine Montageanweisung, in der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie die zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, dem Koordinator vorzulegen und von diesem genehmigen zu lassen. 6. Gerüste Der Auftragnehmer hat die Brauchbarkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu überwachen. Zulassungsbescheide sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen sind auf der Baustelle vorzuhalten. Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und ihn zu erhalten. Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüsthersteller vorgenommen werden. Gesperrte Gerüste dürfen nicht benutzt werden.
19 7. Gefahrstoffe Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten. 8. Persönliche Schutzausrüstung Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer gemäß 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die Arbeitskräfte zu ermitteln, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert oder gemindert werden können. Entsprechend den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ist den Arbeitskräften eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer hat deren Benutzung sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen können nach einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen werden. 9. Abbrucharbeiten Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten ist eine Abbruchanweisung, in der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und die zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, dem Koordinator vorzulegen und von diesem genehmigen zu lassen.
20 D. Umweltschutz 1. Lärm Arbeiten, bei denen voraussichtlich der Beurteilungspegel von 85 db(a) überschritten wird, sind dem Koordinator zu melden. 2. Gewässerschutz Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten und der Umgang ist dem Koordinator zu melden. 3. Abfall Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen anfallenden Abfall umgehend zu beseitigen. Verbrennen von Abfällen an der Baustelle ist nicht gestattet. Gefährliche Abfallstoffe sowie Sondermüll sind getrennt vom Bauschutt zu lagern und umgehend zu beseitigen.
21 E. Besucher 1. persönliche Schutzausrüstung Besucher ohne persönliche Schutzausrüstung im Sinn von Abschnitt C Punkt 8 haben keinen Zutritt zur Baustelle. 2. Zutritt zur Baustelle Für Besichtigungen und Führungen ist das Einverständnis der Baustellenleitung einzuholen.
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