AKTUELL INHALT. Pflichtfortbildung für Anwälte?

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2 INHALT AKTUELL Editorial Vertreterversammlung der KZV S-H: AIHV und Notdienstordnung AS-Akademie zu Gast in Kiel Vorschau: 22. Schleswig-Holsteinischer Zahnärztetag Kammerversammlung: Selbstverpflichtung statt Fremdbestimmung Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer VGfZ: Mitgliederversammlung Nachruf: Prof. Dr. med. dent. Karlheinz Körber Pflichtfortbildung für Anwälte? Nach einem Bericht der FAZ müssen sich Rechtsanwälte voraussichtlich bald regelmäßig fortbilden und das auch nachweisen. Bundesjustizminister Heiko Maas habe der Bundesrechtsanwaltskammer mitgeteilt, dass er eine entsprechende Novelle der Bundesrechtsanwaltsordnung plane, schreibt die Zeitung. Durch die Reform wolle er der Satzungsversammlung, dem Parlament der Rechtsanwaltschaft, die Kompetenz zur Regelung der Fortbildung für alle Anwälte einräumen. Bislang existiert in der Bundesrechtsanwaltsordnung lediglich ein Fortbildungsappell. Nur Fachanwälte sind verpflichtet, sich tatsächlich jährlich fortzubilden und das gegenüber ihrer Anwaltskammer auch zu belegen. Die Satzungsversammlung selbst hatte den Gesetzgeber im Mai per Resolution aufgefordert, ihr die Zuständigkeit zur Ausgestaltung einer allgemeinen Fortbildungspflicht zu übertragen. Wie die FAZ vermutet, steckt dahinter auch die Sorge, die EU könne Sonderrechte der Freiberufler im Berufs- und Gebührenrecht kippen, wenn diese nicht strenger auf die Qualität ihrer eigenen Arbeit achten. Richter, aber auch Standesvertreter klagen demnach häufig, diese habe drastisch nachgelassen. Viele Stimmen hätten allerdings gefordert, die Fortbildungspflicht nicht mit einer Sanktionsmöglichkeit zu koppeln, so die FAZ. Be Treffen der VV-Vorsitzenden in Stuttgart Dienstjubiläen bei der KZV Rundschreiben der KZV SH Mitteilungsblatt der ZÄK SH Meldungen Herausgeber: Kassenzahnärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Redaktion: Zahnärztekammer: Dr. Joachim Hüttmann (verantw.), Dr. Thomas Ruff Kassenzahnärztliche Vereinigung: Dr. Peter Kriett (verantw.), verantwortlich für diese Ausgabe: Dr. Peter Kriett Verlag: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Westring Kiel Tel. 0431/ , Fax 0431/ central@zaek-sh.de Layout, Herstellung: form + text herbert kämper Kiel Titel: ComLog Werbung + PR, Schinkel Druck: Schmidt & Klaunig Kiel Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber oder der Redaktion wieder. Das Zahnärzteblatt Schleswig- Holstein erscheint 12-mal jährlich; darunter eine Doppelausgabe; Auflage 3.650; Preis des Einzelhefts: 4 EUR; der Bezugspreis ist in den Körperschaftsbeiträgen enthalten. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. egk: BSG weist Bedenken beim Datenschutz zurück Die elektronische Gesundheitskarte verstößt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel nicht gegen das Recht der Bürger auf den Schutz persönlicher Daten. Ein Kläger aus Hessen hatte sich dagegen gewehrt, dass seine Krankenkasse ein Foto für die egk fordert und lehnte auch den elektronischen Chip ab. Dort würden Daten gespeichert, ohne dass er selbst Einfluss auf deren Verwendung habe, argumentierte er. Der Anwalt des Klägers hatte in einem Plädoyer ein Ersatzdokument für seinen Mandanten gefordert. Es könne nicht nachverfolgt werden, wer die sensiblen Daten, die auf der Karte gespeichert werden, abrufe und verarbeite. Das BSG wies die Klage ab. Das Foto, die Speicherung der Stammdaten und deren künftiger Abgleich griffen zwar in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieses Recht gelte aber nicht schrankenlos, so das Gericht. Zudem ist die gegenwärtige Form durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Foto und auch die Angabe des Geschlechts trügen dazu bei, Missbrauch zu vermeiden. Das gelte auch für den künftig geplanten Abgleich der Daten. Dabei könnten beispielsweise ungültige Karten erkannt werden. Dass gleichzeitig die Daten auch aktualisiert werden, verbessere die Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Krankenkassen. dpa/sz/red. 2 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

3 EDITORIAL Geschenke Wenn das Jahr zu Ende geht, beginnt für viele von uns die Vorbereitungszeit für das Weihnachtsfest. Häufig bedeutet das, langgehegte Erwartungen zu erfüllen auch um die Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen, für die man in der Hektik der gestressten Tage nicht die Zeit gefunden hat. Wer eine Familie hat, kann sich dorthin zurückziehen und die von den politischen Medien aufgebaute Rangliste der Wichtigkeiten relativieren wenigstens für ein paar Tage. Ein Rückblick auf das vergangene Jahr zeigt immer wieder den Mangel an Gelassenheit, wenn es darum geht, politische Zusammenhänge sicher zu erkennen und richtig zu bewerten. Vernunft walten zu lassen, ist für manche schon sehr schwer, durchzusetzen fast unmöglich. Häufig bleiben uns nur Spielregeln, allgemeine Geschäftsbedingungen oder Gesetze, die verstanden und respektiert werden. Wer bescheiden ist, sieht in einem geordneten Verfahren schon ein Geschenk und keine Bringschuld der Gesellschaft. Ein Blick auf den Globus zeigt, wie schnell aus Unrecht ein Faustrecht werden kann. Auch unser Einsatz ist gefragt, wenn es darum geht, eine derartige Entwicklung zu verhindern. Das gilt auch für unsere Körperschaften, die die Leistungen unserer Mitglieder in Respekt vor dem privat zur Verfügung gestellten Kapital verwalten oder in einem staatlich teilregulierten Markt verkaufen. Das Gemeinwohl-Prinzip entbindet nicht von der Verpflichtung, das Gewinnstreben als unabdingbaren Antrieb für wirtschaftliches und effizientes Handeln zu fordern und zu fördern. Eine selbstständige Zahnärztin oder ein selbstständiger Zahnarzt kann schließlich nicht eine zahnärztliche Behandlungseinheit bestreiken kesselfunktion oder Ersatzreserve für wie ein Lokführer eine Lokomotive Yeswecan -Krankenkassen lässt sich der Deutschen Bahn oder ein Pilot ein keine Zahnarztpraxis gründen und Flugzeug der Deutschen Lufthansa. nachhaltig betreiben. Unser Berufsalltag sieht anders aus: Weder gehört Lügen zu unserer Arbeitskultur, was Forscher der Uni Züpieentscheidungen sollten frei jedwe- Die Behandlungs- bzw. Therarich meinen, bei Bankern entdeckt zu der auch nicht wettbewerbsbezogener Einflussnahmen durch unlaute- haben, noch erwarten wir Dankbarkeit von unseren Patienten, wenn wir re Vorteile getroffen werden. Ob das nicht streiken wie Lokführer oder Piloten. Wir wissen auch, dass Selbst- geöffneten Krankenhäuser wissen? die Geldgeber der neuen MVZ und ständige im Gesundheitswesen der Die Schöpfer des angedachten Korruptionsstrafrechts im Gesundheits- Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich gesehen keine unbeschränkte Bestandsgarantie haben. So des Wettbewerbs innerhalb des Gewesen wollen Lauterkeit und Freiheit bestimmt der Staat im Rahmen seiner sundheitswesens stärken, heißt es. haftungsfreien Gestaltung, ob Selbstständige eine Chance haben oder Ein Geschenk? nicht, aber auf der Basis einer Wind- Bald wissen wir mehr! Wir wünschen Ihnen allen ein friedvolles Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr! Dr. Michael Brandt Dr. Peter Kriett Präsident Zahnärztekammer Vorstandsvorsitzender Kassenzahnärztliche Schleswig-Holstein Vereinigung Schleswig-Holstein Foto: Cornelia Müller Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

4 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein: AIHV und Notdienstordnung Fotos: Thomas Eisenkrätzer Wie bereits auf der Vertreterversammlung im Frühjahr bestimmte die Diskussion um eine Satzungsänderung der AIHV die Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein am 15. November in Kiel. Außerdem beschäftigte der Ende Oktober vorgelegte Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Delegierten. Erörtert werden musste zudem auch die zukünftige Regelung des Notdienstes in sprechstundenfreien Zeiten. Vor Eintritt in die Tagesordnung informierte Petra Corvin, Abteilungsleiterin für Qualitätsförderung bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, über das Qualitätsmanagement in der zahnärztlichen Praxis. Dabei ging sie sowohl auf die Grundlagen des QM als auch auf die Verpflichtung zum Einsatz von Risiko- und Fehlermanagementsystemen in der Zahnarztpraxis ein. Corvins Fazit: QM sei ein Bestandteil des Praxismanagements und werde teilweise unbewusst ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben ohnehin durchgeführt; Fehlermanagement beziehe sich auf Systemfehler, nicht auf die Suche nach einzelnen Schuldigen ; nur Risiken, die man kennt, könne man auch managen und aus den Fehlern anderer lernt es sich leichter (einen ausführlichen Bericht lesen Sie in einem der nächsten Zahnärzteblätter). GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Abschaffung der Freiberuflichkeit durch die Hintertür Die Schlinge um die Freiberuflichkeit zieht sich immer weiter zu, stellte der Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Michael Brandt, mit Blick auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in seinem Grußwort an die VV fest. Kritik übte er auch am Entwurf für ein Präventionsgesetz, den das Bundesgesundheitsministerium gerade vorgelegt hat: Von den sieben Euro pro Versicherten, die die Krankenkassen künftig für Prävention ausgeben sollen, werde nichts in den Praxen ankommen, da man in Lebenswelten investiere. Die Forderung der Zahnärzteschaft nach Ausweitung der Früherkennungsuntersuchung wurde dagegen nicht erfüllt, bedauerte der Kammerpräsident. Sprache werde permanent durch kreative Wortbildungen manipuliert, konstatierte der stellvertretende Landesvorsitzende des Freien Verbandes, Dr. Holger Neumeyer, in seinem Grußwort. Das zeige sich gerade auch im Gesundheitswesen, legte er dar und nannte als Beispiele Leistungserbringer, Zahnmediziner (statt Zahnärzte ), Praxisgebühr und die einfallsreichen Bezeichnungen für die diversen Gesundheitsreformen. Wie bereits in vergangenen Grußworten warnte auch Dr. Neumeyer einmal mehr vor den Gefah- 4 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

5 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Vortrag zum Qualitätsmanagement: Petra Corvin (KZBV) Dr. Holger Neumeyer: Lob für die Standespolitik in Schleswig-Holstein ren, die die derzeitige Politik für die Freiberuflichkeit bedeutet: GOZ-Evaluation, Substitution, Delegation, neue Hygienevorschriften, ein Sonderstrafrecht für Korruption im Gesundheitswesen, Übermittlung von Zahnarzt-Klardaten an die Krankenkassen angeblich gehe es dabei um den Patientenschutz. In Wahrheit aber sei das Ziel die Abschaffung der Freiberuflichkeit durch die Hintertür, war Dr. Neumeyer überzeugt. Das belegten etwa auch die im GKV- Versorgungsstärkungsgesetz geplanten Regelungen zur Vergabe von Facharztterminen oder zur Praxisabgabe. Weder Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung noch Bundeszahnärztekammer steuern nach Dr. Neumeyers Ansicht effizient dagegen: Sie machen Gesellschaftspolitik, keine Standespolitik, bemängelte er. Mit Wohlverhalten sei jedoch noch nie ein standespolitisches Ziel erreicht worden notwendig sei ein glaubwürdiges Drohpotenzial. Auch der Bundesverband des Freien Verbandes sei da keine Hilfe. Lob zollte Dr. Neumeyer dagegen der Standespolitik in Schleswig-Holstein: Die vier Säulen KZV, Zahnärztekammer, Freier Verband und die Vertragsgemeinschaft freiberuflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte seien intakt, konstatierte er. Und das funktioniere nur, wenn persönliche Interessen und Ambitionen hinter zielorientierter Sacharbeit zurückstehen. Bericht des Vorstandsvorsitzenden: Die Big Points Der KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Kriett befasste sich in seinem mündlichen Bericht mit den Big Points. Dabei kommentierte er gleichzeitig aktuelle standespolitische Phänome in Bund und Land. Wieso, so fragte er eingangs, weigern sich die Krankenkassen, uns für unsere Arbeit und das eingesetzte privathaftende Kapital eine angemessene Vergütung zukommen zu lassen? Schließlich stehe im SGB V, dass das gesamtvertragliche Regelungsziel eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung ist, die den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet, und dann auch angemessen vergütet wird. Angemessenheit allerdings sei, wie Dr. Kriett feststellte, ein unbestimmter Rechtsbegriff, und man könne darüber streiten, was nun angemessen ist und was nicht. In Deutschland entschieden dann, wenn der Gesetzgeber keine Auslegung mitliefert, die Sozialgerichte. Wenn man diese zum Thema Angemessenheit befrage, erfahre man eine bemerkenswerte Zurückhaltung mit Verweis auf die normativen Regelungen der Selbstverwaltung wie BEMA, EBM oder HVM. Hilfsweise werde auch auf den Anscheinsbeweis der Angemessenheit der Vorjahresregelung verwiesen. Soll also das Vergütungsniveau als Ganzes oder zumindest in Teilbereichen angegriffen werden, muss erst das ganze Versorgungssystem kollabieren, führte Dr. Kriett aus und kollabieren werde es, wenn keiner mehr bereit sei, zu den aktuellen Bedingungen als Selbstständiger zu arbeiten und das System verlasse. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

6 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Vetreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein Dr. Peter Kriett:,Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Fakt sei, dass die staatliche Vermittlung von Behandlungsterminen bei selbstständigen Ärzten, die generelle Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, der Aufkauf von Vertragsarztpraxen mit entsprechender Sperrung für mögliche Nachfolger, der Aufbau neuer Medizinischer Versorgungszentren und die Delegation von ärztlichen Leistungen den Ärztebedarf statistisch reduzierten, aber zur gefürchteten Entprofessionalisierung weiter beitrügen, kritisierte Dr. Kriett entsprechende Planungen im Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Auch wenn die vertragszahnärztliche Versorgung dabei noch nicht ausdrücklich erwähnt werde, könne man davon ausgehen, dass ähnliche Regelungen auch für diesen Bereich kommen werden, prophezeite Dr. Kriett. Die durch die Diskussion um Korruption im Gesundheitswesen ausgelösten Kollateralschäden werden uns noch beschäftigen, wenn wir das Thema abgearbeitet haben und ganz andere Saubermänner sich im Korruptionsspiegel als Ganoven wiedererkennen, nahm Dr. Kriett eine derzeit in allen standespolitischen Gremien erörterte Problematik auf. Als prekär bezeichnete er dabei vor allem das gegenüber den Heilberufen geschürte Misstrauensklima, das als politische Grundüberzeugung in vielen Köpfen abgelegt wird. Ob es allerdings einer Compliance-Leitlinie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung bedürfe, könne man weder statistisch noch mathematisch ermitteln. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen über Punktwerte und Gesamtvergütungen waren noch nie so mühsam wie nach der Abschaffung der strikten Budgetierung, stellte Dr. Kriett weiter fest. Mag sein, dass es auf Kassenseite reine Vorsorge ist, um noch schnell zu unseren Lasten Finanzmittel zu bunkern, um für den Schlagabtausch mit Mitbewerbern bei der Gestaltung des Zusatzbeitrages und neuen Funktionsgestaltungen die besseren Karten zu haben, vermutete er. Bei der KZV Schleswig-Holstein sei nach mehr als zehn Jahren staatlicher harter Budgetierung die Luft für freiwillige Sonderopfer raus, betonte der Vorstandsvorsitzende: Mit der Punktwerteinfriermaschine à la GOZ kann man uns nicht verzaubern. Und wenn schon Beitragssatzstabilität, dann auch Beitragssatzstabilität, wenn diese oberhalb der Inflationsrate liegt, forderte er. Der gegenwärtigen Dreistigkeit der Ersatzkrankenkassen, den schleswig-holsteinischen Zahnärzten durch Umdefinition der Berechnungsgröße 0,7 Prozent der bisherigen Gesamtvergütung vorzuenthalten, können wir nicht zustimmen, unterstrich Dr. Kriett. In seinem schriftlichen Bericht hatte er ausgeführt, dass für 2014 bisher weder mit dem BKK-Landesverband Nordwest noch mit den Ersatzkassen eine Einigung über eine Vergütungsvereinbarung erzielt werden konnte. Bereits Ende Juli wurde dem Landesschiedsamt das Scheitern der Verhandlungen mit den Ersatzkassen angezeigt; ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landesschiedsamt ist für Anfang Januar anberaumt. Mit dem allgemeinen Beitragssatz gemäß 241 SGB V angefüttert und üppigen Reserven des Gesundheitsfonds glaube man bei den Krankenkassen mehrheitlich, auf ein gutes Verhältnis zu den Leistungsträgern verzichten zu können, nahm Dr. Kriett an. Das aber könne sich schnell ändern, meinte er und gab zu bedenken: Angestellte haben Streikrecht und bringen kein Risikokapital ein. Die DAK Gesundheit, von der Nivellierung gemäß 85 Absatz 2 a SGB V am meisten von allen Kassen begünstigt, klage gegen die vom Landesschiedsamt für 2013 festgesetzte Vergütungsvereinbarung, um noch mehr rauszuholen, so Dr. Kriett. Und motiviert vom Urteil des Bundesozialgerichts gegen die KZV Bayerns wegen Verschlüsselung von Zahnarztnamen werden auch andere Teile des DTA-Vertrages, die gar nicht Gegenstand der Auseinandersetzung vor dem Bundesozialgericht waren, plötzlich infrage gestellt. Die KZV Schleswig-Holstein hoffe, dass die neue Unverbindlichkeit und Unzuverlässigkeit nicht andere gesamtvertragliche Regelungen infiziert, fasste Dr. Kriett zusammen. Gesamtvertragspartner genießen bei uns noch Respekt, bemerkte er, und er wünsche sich, dass das so bleibe. Wenn allerdings die Entscheidungen außer- 6 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

7 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG halb Schleswig-Holsteins getroffen würden, könne es schwierig werden. Regionale Entscheidungsfindungen durch das Landesschiedsamt müssen die Ausnahme bleiben und dürfen nicht den Normalfall definieren, kommentierte er. Die neuen gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen begrüßte Dr. Kriett. Allerdings müssen wir darauf achten, dass die Vergütungsregularien, die gemäß 71 Absatz 1 Satz 2 SGB V zu gestalten sind, eingehalten werden. Auch wäre es ein Fehler anzunehmen, dass nun der Sonderfall im Mittelpunkt steht und der Normalfall zum Sonderfall wird, stellte er klar: Diejenigen Versicherten, die das System finanzieren, dürfen, wie bei vielen anderen Sozialleistungen auch, nicht ins Hintertreffen geraten. Abschließend bedankte sich Dr. Kriett für die Dialogfähigkeit, die das Verhältnis zu den Berufsverbänden, zur Zahnärztekammer, zu Kassenärztlicher Vereinigung und Ärztekammer Schleswig-Holstein wie auch zur Rechtsaufsicht beschreibe. Eine Selbstverständlich sei das nicht, verdeutlichte er: Respekt und Anerkennung haben eine ungerechte Halbwertzeit, d. h. wenn Sie sich nicht kontinuierlich bemühen, ist immer alles weg. Standespolitische Anträge Große Einigkeit unter den Delegierten herrschte im Hinblick auf die Einschätzung der derzeitigen gesundheitspolitischen Situation. Einstimmig forderten sie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, geplante Zwangsmaßnahmen im Versorgungsstärkungsgesetz zu verhindern und den zunehmenden staatlichen Einfluss im Gesundheitswesen wieder zurückzudrängen. Das Gesetz greife zu kurz, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Michael Diercks: Die geplante Neuregelung, durch die der Abschluss von Selektivverträgen vereinfacht werden soll, führe zu einem Ungleichgewicht zu Lasten des Kollektivvertrags, erläuterte er. Es passe auch nicht zusammen, dass der Gesetzgeber einerseits eine flächendeckende ärztliche Versorgung auf dem Land durch Anreizsysteme gewährleisten wolle, andererseits aber mit der Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung in strukturschwachen Gebieten jungen Ärzten die Motivation nehme, sich dort in eigener Praxis niederzulassen. Der Gesetzgeber müsse Planungssicherheit für junge Kollegen schaffen, forderte Dr. Diercks. Das gelte auch mit Blick auf Degressionsregelungen, die gerade in unterversorgten Gebieten mit großem Behandlungsbedarf zum Tragen kämen. Nachdem sich Zahnärzte überdies dem Generalverdacht der Korruption ausgesetzt sähen, sei die Schmerzgrenze überschritten, fand Dr. Diercks. Degression bei gedeckelten Honoraren macht keinen Sinn, unterstrich Dr. Kriett. Die Delegierten der KZV-Vertreterversammlung sahen es genauso: Einstimmig forderten sie den Gesetzgeber auf, die Degressionsvorschriften im SGB V ersatzlos zu streichen: Eine pauschale Reduzierung zahnärztlicher Honorare bei Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen sei nicht nur leistungsfeindlich, sondern gefährde auch in zunehmendem Maße die zahnärztliche Versorgung in strukturschwachen Regionen. Außerdem forderte die VV den Gesetzgeber auf, kein Sonderstrafrecht gegen korruptes Verhalten Dr. Michael Diercks: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz greift zu kurz. im Gesundheitswesen einzuführen dazu bestehe keine Veranlassung, da Korruption bereits jetzt durch eine Vielzahl von Regelungen wie die Berufsordnungen für Ärzte und Zahnärzte, die Bundesärzteordnung, das SGB V, das Arzneimittelgesetz, das Heilmittelwerbegesetz oder auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unter Strafe gestellt werde. Das Bundessozialgericht stufte die Pseudonymisierung von Zahnarztdaten zum Zweck der Abrechnung vor wenigen Monaten als rechtswidrig ein. Das höhle den Datenschutz sowohl von Patienten als auch von Zahnärzten aus, befanden die Delegierten und forderten einstimmig vom Gesetzgeber, den Grundsätzen des Datenschutzes und der Datensparsamkeit im sensiblen Bereich der Gesundheitsdaten besondere Beachtung zu schenken. Die Offenlegung der Zahnarztdaten an Dritte gefährde das vertrauensvolle Arzt-Patienten- Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

8 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Vetreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein Verhältnis, weil die Krankenkassen so über die vereinbarten Daten hinaus Patienten- und Zahnarzthistorien erstellen könnten, heißt es zur Begründung. Delegierte beschließen Stufenmodell zur AIHV Bernd Einfalt verabschiedet sich aus der Standespolitik Bereits im Mai hatte sich die Vertreterversammlung ausführlich mit verschiedenen Möglichkeiten beschäftigt, die Vorschriften zur erweiterten Honorarverteilung als Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenfürsorge (AIHV) an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zur Erinnerung: Zwischen 2003 und 2013 sank die Anzahl der AIHV-Leistungsträger, während die Anzahl der Leistungsempfänger in den letzten Jahren zugenommen hat. Zudem stiegen zwischen 2009 und 2013 auch die Auszahlungsbeträge pro Jahr und Leistungsempfänger (vgl. Zahnärzteblatt 6/14, S. 19f). Im November 2013 hatte die VV den Vorstand daher aufgefordert, zur Akzeptanzerhaltung Veränderungsmöglichkeiten bei der AIHV darzustellen. Zu einem Ergebnis, wie man die komplexe Materie lösen könnte, ohne einzelne Jahrgänge überproportional zu benachteiligen, war die VV im Frühjahr noch nicht gekommen. In diesem Herbst stand daher die AIHV erneut auf der Tagesordnung und zog abermals erheblichen Erörterungsbedarf nach sich. Dr. Joachim Hüttmann als Vorsitzender des Satzungsausschusses forderte die Delegierten auf, sich zunächst dazu zu positionieren, ob die AIHV grundsätzlich beibehalten oder abgeschafft werden sollte. Bei einer Abschaffung, gab er zu bedenken, müsse man sich über die Konsequenzen im Klaren sei: Nach einer Beteiligung an der AIHV von mindestens zehn Jahren als Leistungsträger werden unverfallbare Ansprüche erworben. Bei einer Abwicklung müsste die KZV diese Verpflichtung aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bestreiten d. h., alle Mitglieder der KZV würden über den Verwaltungskostenbeitrag belastet, auch wenn sie selbst nicht an der AIHV beteiligt sind. Dr. Hüttmann nahm dafür einen Übergangszeitraum von etwa 40 Jahren an. Im seinem 67. Lebensjahr verabschiedet sich Bernd Einfalt (Kiel) aus der Standespolitik. Er war viele Jahre Delegierter der Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein, Mitglied des Prothetik-Einigungsausschusses, Gutachter für PAR und Prothetik, seit 2005 Obergutachter. Lange engagierte er sich zudem auch im Fortbildungsausschuss: Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Joachim Hüttmann dankte Einfalt anlässlich der VV am 15. November offiziell für seine beispiellose standespolitische Fleißarbeit. Viel Freude habe ihm seine Arbeit bereitet, entgegnete Einfalt, und er sei dankbar für die vielen Menschen, mit denen er zusammenarbeiten konnte. Nun sei es an der Zeit, Platz für Jüngere zu machen, befand er und nutzte die Gelegenheit, die Zahnärzteschaft aufzurufen, in ihren Gremien auch nachrückenden jungen Kollegen und vor allem Kolleginnen einen Platz einzuräumen. Die Vertreterversammlung sprach sich schließlich für eine grundsätzliche Beibehaltung der AIHV aus, wobei sie gleichzeitig auch auf die Notwendigkeit der Anpassung der Vorschriften an demographische Veränderungen wie auch Veränderungen bei der vertragszahnärztlichen Tätigkeit (Stichwort: angestellte Zahnärzte) hinwies. Damit war die Diskussion darüber, wie genau diese Anpassungen aussehen sollten, eröffnet: Absenkung der umzuverteilenden Geldmittel, Anhebung des möglichen Eintrittsal- 8 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

9 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Tragen kommen können und nicht zum Teil wieder aufgezehrt werden. Notdienst: Doppelstrukturen vermeiden Neuer Vorsitzender des Satzungsausschusses: ZA Harald Schrader ters in die AIHV, Anhebung des Eintrittsalters für den Leistungsfall? Und sollte es eventuell eine Entlastung für diejenigen geben, die besonders lange in die AHIV eingezahlt haben? Die Delegierten entschieden sich letztendlich für die Einführung eines Stufenmodells, das für alle ab dem 1. Januar 2015 zugelassenen Vertragszahnärzte die Anhebung des Eintrittsalters von 35 auf 37 Jahre vorsieht. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres gilt die Berufsunfähigkeit nach diesem Modell als gegeben. Für alle nach dem Geborenen wird die Altersgrenze für den Leistungsbezug jedoch um jeweils zwei Monate je Jahrgang angehoben. Damit wird der komplette Übergang für einen Leistungsbezug erst ab Vollendung des 67. Lebensjahrs in zwölf Jahren, ab Jahrgang 1962, vollzogen sein. Eine Entlastung für Kollegen, die sehr lange hier waren 30 Jahre oder sogar länger im Gespräch in die AIHV eingezahlt haben, lehnte die VV ab, damit die finanziellen Auswirkungen des Stufenmodells voll zum Gemäß SGB V hat die KZV den Auftrag, die vertragszahnärztliche Versorgung auch zu den sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen. Die vertragszahnärztlichen Pflichten zur Ausfüllung dieses Sicherstellungsauftrags sind in der Satzung niederzulegen. Was die konkrete Ausgestaltung zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags angeht, haben die KZVen einigen Spielraum. Die für den Bereich der KZV Schleswig-Holstein zur Zeit geltende Notdienstordnung genügt den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht. Der Satzungsausschuss stellte daher in der Vertreterversammlung eine neue Notdienstordnung der KZV S-H als Bestandteil der Satzung zur Diskussion. In der Aussprache forderten die Delegierten eine verwaltungskostenarme Lösung, die an den bisherigen Modalitäten möglichst wenig ändert: Vor allem Doppelstrukturen gelte es zu vermeiden. Auf der Grundlage des Heilberufekammergesetzes hat auch die Zahnärztekammer die Verpflichtung zur Sicherstellung eines Notfallbereitschaftsdienstes. Dr. Kriett sprach sich in diesem Zusammenhang ebenfalls gegen Doppelstrukturen aus eine doppelte Rechtsgrundlage sei dennoch notwendig, erklärte er. Ziel müsse es sein, die zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu kompatibilisieren, indem KZV und Kammer untereinander die Ausführungsbestimmungen vereinbaren, sagte er. Am Ende votierten die Delegierten zwar mehrheitlich dafür, die Organi- Sicher im Zahlenwerk: Helmut Steinmetz sation des zahnärztlichen Notdiensts und die Sicherstellung zu sprechstundenfreien Zeiten in der bewährten Weise weiterzuführen. Sie forderten den KZV-Vorstand auf, entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der Zahnärztekammer zu schließen. Ein Beschluss zu einer Satzungsänderung jedoch fand unter den Delegierten nicht die notwendige Mehrheit. Haushalt Nach dem von Dr. Marianne Stahl (Lübeck) vorgetragenen Bericht des Kassenprüfungsausschusses wurde dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 einstimmig Entlastung erteilt. Zum Jahresabschluss 2013 hatte Vorstandsmitglied Helmut Steinmetz in seinem Bericht ausgeführt, dass die KZBV-Revisionsabteilung im Rahmen ihrer Prüfung der KZV S-H eine ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung attestiert hat. Bücher und Konten waren sauber und korrekt geführt. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

10 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Vetreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein Auf Antrag des Vorstandes stellte die VV den Haushalt 2015 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von ,00 Euro bei einer Vermögensentnahme von ,00 Euro fest. Einstimmig erfolgte auch die Festlegung der Höhe des Verwaltungskostenbeitrags für die Abrechnungsquartale IV/2014 bis III/2015 (siehe dazu die Veröffentlichung auf der Rundschreiben-Seite 31). Wahlen Nachdem die Nachwahl für ein neues Mitglied des Satzungsausschusses, die aufgrund des Ausscheidens von Dr. Siegfried Reincke notwendig geworden war, auf der Mai-Vertreterversammlung nach dreimaligem Patt zwischen Dr. Nils Borchers (Rendsburg) und Harald Schrader (Schwarzenbek) ergebnislos abgebrochen worden war, kamen die Delegierten in geheimer Wahl dieses Mal zu einem eindeutigen Ergebnis: Als neues Mitglied des Satzungsausschusses setzte sich Harald Schrader schon im ersten Wahlgang gegen Dr. Borchers durch. In einem weiteren Wahlgang wurde er auch zum Ausschussvorsitzenden gewählt. Wie im Mai bereits angekündigt, trat Dr. Hüttmann von seinem Amt als Vorsitzender zurück und machte den Weg für eine Neuwahl frei, nachdem der Ausschuss nun komplett war. Zum neuen Mitglied des Fortbildungsausschusses, der nach dem Ausscheiden von Bernd Einfalt nachbesetzt werden musste, wählten die Delegierten Dr. Yasmin Mokhtari (Eutin). KIRSTEN BEHRENDT BESCHLÜSSE DER VERTRETERVERSAMMLUNG Versorgungsstärkungsgesetz Die Vertreterversammlung der KZV S-H fordert die Abgeordneten des deutschen Bundestages dazu auf, geplante Zwangsmaßnahmen im Versorgungsstärkungsgesetz zu verhindern und den zunehmenden staatlichen Einfluss im Gesundheitswesen wieder zurückzudrängen. Die geplanten Gesetzesvorhaben gefährden die Rechte und Freiheit der Bürger. Kein Sonderstrafrecht Die Vertreterversammlung der KZV-SH fordert den Gesetzgeber auf, kein Sonderstrafrecht gegen korruptes Verhalten im Gesundheitswesen einzuführen. Datenschutz gewährleisten Die Vertreterversammlung der KZV-SH fordert den Gesetzgeber dazu auf, den Grundsätzen des Datenschutzes und der Datensparsamkeit im sensiblen Bereich der Gesundheitsdaten besondere Beachtung zu schenken. Dazu gehört die Anonymisierung und Pseudonymisierung von Abrechnungsdaten und die Lieferung von Daten im konkreten Fall nur insoweit, wie es für die Anspruchsbegründung erforderlich ist. EGK/IT Die Vertreterversammlung der KZV-SH bekräftigt ihre Ablehnung des mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gestarteten Aufbaus einer neuen Telematik-Struktur im Gesundheitswesen. Die Aktualisierung von Stammdaten der Versicherten ist Angelegenheit der Kassen und nicht Aufgabe der Arztoder Zahnarztpraxen. Degression abschaffen Die Vertreterversammlung der KZV-SH fordert den Gesetzgeber dazu auf, die Vorschriften im 85, 4b SGB V (Degression) ersatzlos zu streichen. Zahnärztlicher Notdienst Die Vertreterversammlung der KZV-SH spricht sich dafür aus, die Organisation des zahnärztlichen Notdienstes und die Sicherstellung zu sprechstundenfreien Zeiten in der bewährten Weise weiter zu führen. Umsetzung und Durchführung sollen dabei in den Händen der zahnärztlichen Kreisvereine verbleiben. Die Vertreterversammlung spricht sich zugleich gegen eine zentrale Notdienstorganisation oder Notdienstzentren aus. Sie fordert den KZV-Vorstand dazu auf, entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der Zahnärztekammer zu schließen. Erhalt der AIHV Die Vertreterversammlung spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung der Vorschriften zur erweiterten Honorarverteilung als Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenfürsorge (AIHV) aus. Sie sieht zugleich die Notwendigkeit der Anpassung der Vorschriften an demografische Veränderungen und Veränderungen der Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit. 10 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

11 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG AS-Akademie zu Gast in Kiel AS-Akademie zu Gast in Kiel Seit 14 Jahren existiert die AS-Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement bereits. Im Februar 2014 startete der achte Studiengang: zwei der 18 Teilnehmer stammen aus Schleswig-Holstein. Ende Oktober war die Akademie wieder einmal zu Gast in Kiel. Drei Vorträge schleswig-holsteinischer Referenten standen am ersten der insgesamt drei Tage auf dem Programm: Dr. Thomas Drabinski vom Kieler Institut für Mikrodatenanalyse beleuchtete das Gesundheitswesen als volkswirtschaftlichen Faktor ; Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, befasste sich mit der Freiberuflichkeit zwischen Staatsmedizin und einem Hang zur Selbstausbeutung und Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein gab einen Überblick über Datenschutz im Zusammenhang mit sozialen Medien. Die AS-Akademie biete einen Einblick in differenzierte Gestaltungen bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen, erklärte Dr. Peter Kriett in seinem Grußwort. Zur Ausbildung gehöre es jedoch auch, die sogenannten Selbstverwaltungen zu entschleiern. Dazu lieferte der schleswig-holsteinische Vorstandsvorsitzende gleich eine Reihe provokanter Fragen. KZVen hätten dafür zu sorgen, dass Pflichten der Vertragszahnärzte öffentlich rechtlich durchgesetzt werden und Risiken privatisiert bleiben, fuhr er fort. An der Struktur des Rechtskreises KZV Krankenkassen habe sich dem Grunde nach bis heute nichts geändert, es ist nur ungleich komplizierter geworden. Verändern ; betonte er, könne man als Zahnärztin oder Zahnarzt nur etwas, wenn man über die erforderliche Sachkenntnis verfügt. Und genau das ist auch die Motivation für die Kurs-Teilnehmer, das zweijährige Studium zu absolvieren. Hinter die Kulissen blicken, wissen, wie das Gesundheitswesen und die Selbstverwaltung genau funktionieren, geben sie als Beweggründe an, die Ausbildung an der Akademie neben ihrer beruflichen Tätigkeit auf sich zu nehmen. Der Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Michael Brandt, bedankte sich bei den Teilnehmern denn auch für ihr Engagement für den Berufsstand. Es sei wichtig, sich für die Freiberuflichkeit und den Freien Beruf einzusetzen, unterstrich er. Die AS-Akademie ist ein post-universitäres Forum für Zahnärzte und hauptamtliche Mitarbeiter der zahnärztlichen Berufsvertretungen. Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung der Teilnehmer für die Übernahme von Aufgaben in Körperschaften, Verbänden und Institutionen des Gesundheitswesens. Dabei sollen sowohl das Bewusstsein der Freiberuflichkeit gestärkt wie auch Berufspolitik und Selbstverwaltung professionalisiert werden. In vier Semestern werden dazu ökonomische, juristische, sozialmedizinische sowie gesundheits- und sozialpolitische Kenntnisse vermittelt. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

12 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG AS-Akademie zu Gast in Kiel Dr. Thomas Drabinski: Das Gesundheitssystem als volkswirtschaftlicher Faktor Der Vortrag Das Gesundheitssystem als volkswirtschaftlicher Faktor von Dr. Thomas Drabinski hat in der AS-Akademie schon fast Tradition. An Drabinskis bereits mehrfach dargelegter Einschätzung, dass das Finanzierungsmodell der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Dauer nicht funktionsfähig sei, hat sich auch mit der jüngsten Gesundheitsreform nichts geändert im Gegenteil: Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) führe direkt in die Staatsmedizin, warnte er. Zunächst skizzierte Drabinski die gesundheitsökonomischen Rahmenbedingungen: Knapp 768 Milliarden Euro umfasste das Sozialbudget im Jahr 2011 insgesamt, davon entfielen 178 Milliarden Euro auf die gesetzliche Krankenversicherung, knapp 18 Milliarden Euro auf die PKV und 13 Milliarden auf die Beilhilfe. Zwar gebe es Bereiche, die hinsichtlich ihres Volumens bedeutsamer seien wie zum Beispiel die Rentenversicherung mit über 255 Milliarden Euro, dennoch sei das Gesundheitssystem der wichtigste volkswirtschaftliche Faktor, erläuterte Drabinski: 400 Milliarden Euro würden im Gesundheitssystem insgesamt umgesetzt, mehr als in der Autoindustrie. Der Anteil am Bruttoinlandsprodukt betrug ,2 Prozent. Das Geheimnis um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der GKV ab Januar 2015 ist inzwischen gelüftet, fuhr Drabinski fort: Das Bundesgesundheitsministerium legte ihn wenig überraschend auf 0,9 Prozent fest. Damit bleibe der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zumindest durchschnittlich stabil. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz allerdings tatsächlich ausfällt, entscheide jede Kasse für sich. Eigentlich, so rechnete Drabinski vor, müsse der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz allerdings bei 1,52 Prozent liegen. Dass er niedriger ausfällt, sei den Reserven des Bundesversicherungsamtes geschuldet, die zunächst einmal abgeschmolzen werden, um den Zusatzbeitragssatz zu stützen. Die demographische Veränderung wird nach Ansicht Drabinskis bewirken, dass die Sozialversicherungssysteme, wie wir sie kennen, in 20 Jahren nicht mehr finanzierbar sind. Um das Versorgungsniveau auf dem jetzigen Stand zu halten, auch wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, müsste der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 10,5 Milliarden bis zum Jahr 2060 auf 144 Milliarden Euro ansteigen, zeigte Drabinski auf. Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung gehe zwar auf den demographischen Wandel ein und kündige sogar an, einen Demographie- Check einrichten zu wollen, mit dem Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Investitionen daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen damit auf kommende Generationen verbunden sind. In Gesetzen, so Drabinski, finde sich das bisher nicht wieder. Dr. Thomas Drabinski: Inhalte des GKV-FQWG zeugen von einem starken zentralen Planungsanspruch. Er plädierte für eine Rücklagenbildung von mindestens 14 Milliarden Euro, idealerweise jedoch zwischen 25 und 36 Milliarden Euro pro Jahr für die zukünftigen Ausgaben der geburtenstarken Jahrgänge , also rund 23 Millionen Personen. Ein Gesundheits-Vorsorgefonds, angelegt auf eine Dauer von 20 Jahren, wäre eine wünschenswerte Perspektive, aber: Das steht politisch nicht auf der Agenda, bedauerte er. Die Inhalte des GKV-FQWG zeugen für Drabinski von einem starken zentralen Planungsanspruch : Die Wahlfreiheiten der Patienten würden eingeschränkt, Überwachungs-, Kontrollund Sanktionsmechanismen umgesetzt, Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit beschnitten sowie der Sicherstellungsauftrag immer mehr in Frage gestellt. Eine Analyse der Neuregelungen führt Drabinski zu der Überzeu- Fotos: Thomas Eisenkrätzer 12 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

13 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG gung, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz eine grundlegende Systemveränderung für die ambulante Versorgung plane. Wenn die schwarzrote Koalition ihr Gesetzesvorhaben umsetze, werde der Umwälzungsprozess in fünf Jahren schon ziemlich weit fortgeschritten sein, warnte der Referent. Bereits 2009 habe der Weg in die Einheitskasse begonnen, durch die jüngsten Gesetzgebungsverfahren gehe es ab 2015 nun in Richtung Staatsmedizin. Hinzu kommt: Auch mit Blick auf die Entwicklung der Zahl der gesetzlichen Krankenkassen erwartet Drabinski rein rechnerisch bereits 2018 oder 2019 die Einheitskasse. Grundlage für diese Einschätzung ist der derzeitige Trend, nach dem die Anzahl der Kassen jedes Jahr um durchschnittlich 34 abnimmt. Ausgehend vom Status Quo mit rund 130 gesetzlichen Krankenkassen und 32 Privaten Krankenversicherungsunternehmen, die zudem auch Zusatzversicherungen anbieten, zeichnete Drabinski den Weg für die nächsten Jahre vor: Nach einer reformierten Dualität, in der GKV und PKV wie bisher nebeneinander bestehen, kommt es demnach zunächst zur Deutschen Krankenversicherung Bund mit weniger als zehn Krankenkassen, jedoch weiterhin Zusatzversicherungen über die PKV. Endpunkt sei ein einheitlicher Krankenversicherungsmarkt mit weniger als zehn Krankenkassen ohne die PKV. Eine Prognose, wann genau die Einheitsversicherung wohl Realität wird, gab der Referent nicht ab. Für allzu ferne Zukunftsmusik allerdings hält er das Szenario sehr offensichtlich nicht. Das Gesundheitssystem als volkswirtschaftlicher Faktor jedenfalls wird dann wohl weit weniger ins Gewicht fallen als bisher. Dr. Ralph Ennenbach: Freiberuflichkeit zwischen Staatsmedizin und Selbstausbeutung Ähnlich pessimistisch wie Drabinski äußerte sich auch Dr. Ralph Ennenbach zur Zunahme des staatlichen Einflusses auf das Gesundheitswesen. Sein Thema: Freiberuflichkeit zwischen Staatsmedizin und einem System mit Hang zur Selbstausbeutung. Freiberuflichkeit sei gut für den Patienten und gut für den Arzt, argumentierte Ennenbach: Die Freiberuflichkeit und damit die Unabhängigkeit des Arztes sei Garant für ein vertrauensvolles Arzt-Patientenverhältnis; darüber hinaus schütze sie die ärztliche Tätigkeit gegenüber anderen Interessen, zum Beispiel gewinnorientierten Investoren. Ein weiterer Vorteil: Die Weisungsunabhängigkeit des Arztes von (nichtärztlichen) Dritten insbesondere in medizinischen Fragen. Dem Arzt erlaube seine Freiberuflichkeit u.a., selbstbestimmt zu arbeiten sowie eigene Praxisschwerpunkte zu setzen, und er habe größere auch unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten. Allerdings, stellte Ennenbach fest, müssten sich die Wege zur (auch unternehmerischen) Freiberuflichkeit den veränderten Prioritäten der Nachwuchsärzte, insbesondere auch beim Start ins Berufsleben, anpassen. Zwar lehnen, wie Ergebnisse des Berufsmonitoring Medizinstudenten der Universität Trier und der KBV 2010 nahelegen, Nachwuchsärzte eine Niederlassung nicht prinzipiell ab: 75 Prozent der Medizinstudenten können sich eine Tätigkeit als Facharzt in eigener Praxis vorstellen, 38 Prozent als Hausarzt in eigener Praxis. Interessant dabei ist, dass Dr. Ralph Ennenbach: Einflüsse von außen beeinträchtigen die Freiberuflichkeit im rauen Alltag. die Höhe des Einkommens nur ein Faktor unter vielen ist, die die Niederlassungsentscheidung beeinflussen und nicht einmal der wichtigste. Andererseits lasse sich, so Ennenbach, auch der Trend beobachten, dass die Zahl der angestellten Ärzte in der ambulanten Versorgung stark zunimmt. Eine Anstellung werde vielfach gewählt, wenn nicht in Vollzeit gearbeitet werde, führte Ennenbach weiter aus. Der Anteil der Ärztinnen sei mit 55 Prozent unter den Angestellten überdurchschnittlich hoch hier spielten sicherlich Überlegungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Rolle, vermutete er. Als problematisch schilderte er in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Anzahl der Studienplätze nicht zunehme. Um die gleiche Arbeitsleistung zu erreichen, müssten jedoch durchschnittlich inzwischen auf einen Arzt alter Prägung, eineinhalb Nachwuchsärzte Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

14 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG AS-Akademie zu Gast in Kiel kommen. Wir bilden zu wenig aus, schloss Ennenbach. Weitere Gründe für das Interesse an einer Anstellung: Man habe kein finanzielles und wirtschaftliches Risiko, müsse sich nicht bereits frühzeitig auf eine Region festlegen auch vor dem Hintergrund beispielsweise beruflicher Optionen des Partners/ der Partnerin, und man müsse sich weniger um Bürokratie kümmern, da man keine unternehmerische Verantwortung trage. Ennenbachs Resümee: Angestellte Ärzte bleiben Angehörige eines freien Berufs, sind aber nicht mehr eigenständig unternehmerisch tätig. Einflüsse von außen beeinträchtigen die Freiberuflichkeit im rauen Alltag, fuhr er fort: die Angst vor Regressen, Erwartungshaltungen der Patienten, Überlastung, aber auch ökonomische Gründe führte Ennenbach da an, etwa die Sorge, das Budget zu überschreiten oder Zielvereinbarungen, wie sie insbesondere im Krankenhaus existieren. Angriffe auf die ärztliche Unabhängigkeit erfolgten zusätzlich auch durch die Zunahme bürokratiebedingter ärztlicher Arbeitsanteile, die Unterminierung des Patienten-Arzt- Verhältnisses durch Misstrauenskultur oder die Beeinflussung ärztlicher Therapiefreiheit durch Klinikträger und Krankenkassen, zählte er weiter auf. Maßnahmen des Gesetzgebers tun ihr Übriges, die Freiberuflichkeit der Ärzte weiter einzuschränken. Als Beispiel führte Ennenbach die geplanten Servicestellen für die schnelle Vergabe von Facharztterminen an. Dabei treffe unbegrenztes Leistungsversprechen der Politik gegenüber den GKV-Versicherten auf äußerst begrenzte Ressourcen bei den niedergelassenen Ärzten, gab er zu bedenken. Ein Großteil der Arztpraxen überlaste ihr Budget; im Schnitt erbrächten Fachärzte 25 Prozent der Leistungen außerhalb der individuellen Volumina. Nebenbei bemerkt: Ein angestellter Arzt werde wohl nicht freiwillig über 100 Prozent Auslastung arbeiten, mutmaßte Ennenbach. Die Ursache für Wartezeiten sind vor allem zu viele Patienten, also eine Überlastung der Ärzte, hatte ein Gesundheitsmonitor unter 325 Fachärzten ergeben die Deutschen gehen nach wie vor sehr häufig zum Arzt. Trotz vorherrschender Budgetbedingungen gelinge es den Ärzten jedoch, die Patientenströme weitgehend zu kanalisieren, betonte Ennenbach. Dringende Fälle behandelten die Ärzte dabei meistens unverzüglich oder zumindest zeitnah. Bei medizinisch weniger dringenden Fällen könne hingegen nicht immer der Wunschtermin des Patienten garantiert werden. Die Gesellschaft verliert die Fähigkeit des Zuwartens es sei denn, es passt aus anderen Gründen, kritisierte Ennenbach. So gehe etwa die Zahl der Patienten, die wegen eines Notfalls ein Krankenhaus aufsuchen, an Feiertagen erheblich zurück. Die Nebenwirkungen der Gesetzesregelung zu Terminservicestellen sind gravierend: Budgetierte Medizin funktioniere bereits heute nur wegen des Pflichtbewusstseins der Ärzte, verdeutlichte der KVSH-Vize. Und die Pflicht zum Termin (bei womöglich intoleranten Patienten ) entziehe dieser freiwilligen Bereitschaft weiter die Grundlage. Ennenbachs Fazit: Man kann auch einem implizit gutmütigen System die inneren Bereitschaft und damit das Rollenverständnis der Ärzte entziehen. Durch die Gesetzgebung der letzten Jahre seien die Freiheitsgrade, die der ärztliche Beruf ursprünglich innehatte, Stück für Stück verloren gegangen: Die staatliche Einflussnahme wird immer deutlicher. Henry Krasemann: Alles sozial im Int Alles sozial im Internet? diese Frage stellte Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Google, Facebook, WhatsApp & Co. : die sozialen Netzwerke erhielten von ihm kein gutes Zeugnis. Unter dem Stichwort Google wird zwar gemeinhin zunächst an die Suchmaschine gedacht, aber: hinter Google verbirgt sich eine große Anzahl weiterer Dienste (Suche, Desktop, Maps und Streetview, Mail, Calendar, Text und Tabellen, Video und YouTube, Checkout, Picasa, Analytics, Chrome). Als problematisch beschrieb Krasemann dabei das Zusammenschneiden von Daten, die aus verschiedenen Diensten stammen. Bisher nur in den USA erhältlich ist zur Zeit Google Glass, ein Minicomputer, der auf einem Brillenrahmen montiert ist und Informationen in das Sichtfeld einspiegelt. Diese Informationen können kombiniert werden mit Bildern, die eine in Blickrichtung des Trägers integrierte Kamera live liefert. Dazu können Daten aus dem Internet unmittelbar empfangen und versendet werden. Krasemann sah hier vor allem die Gefahr, dass mit Hilfe dieser Brille überall unbemerkt fotografiert und gefilmt werden kann. Eine bei der Aufzeichnung leuchtende Lampe könne ggf. abgeschaltet werden. Die Möglichkeit der Personenerkennung sei dabei zwar noch nicht vorgesehen jedoch für die Zukunft auch nicht auszuschließen. Im Mai 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass Google Einträge von Privatpersonen, die einen 14 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

15 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG ernet? allzu weiten Blick in die Vergangenheit erlauben, auf Antrag aus dem Suchindex entfernen muss (vgl. Zahnärzteblatt 10/ 2014, S. 13ff). Eine Sperrung von Suchergebnissen sei jedoch nicht gleichzusetzen mit einer Löschung, gab Krasemann zu bedenken. Fraglich sei auch, ob die Sperrung nur in Europa oder weltweit gelte, ob alle oder nur alte Einträge von dem Urteil betroffen seien und wie schnell Google auf Löschanfragen reagiere. Positiv bewertete Krasemann die Entscheidung des EuGH in Verbindung mit Facebook. In Verfahren, die das ULD gegen das soziale Netzwerk geführt hat, ging es vor allem auch um die Frage, ob auf Facebook, dessen europäische Hauptniederlassung sich in Irland befindet, deutsches Datenschutzrecht anwendbar sei. Das schleswig-holsteinische Verwaltungs- wie auch das Oberverwaltungsgericht hatten das verneint. Im Google-Urteil jedoch widersprach der EuGH nun der Auffassung des amerikanischen Konzerns, die in diesem Fall spanischen Datenschutzrichtlinien seien nicht gültig, da die Datenverarbeitung auf Servern außerhalb Europas erfolge: Google bediene sich einer Tochtergesellschaft mit Sitz in Madrid, um Werbung zu betreiben. Vor diesem Hintergrund hofft das ULD nun, bei einer Revision des Verfahrens um sogenannte Fanpages von Facebook vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich zu sein: Bisher ist das ULD nicht berechtigt, von Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger Verstöße gegen deutsches Da- Henry Krasemann: Kein gutes Zeugnis für soziale Netzwerke tenschutzrecht zu deaktivieren. Nach Ansicht des ULD ist der Betreiber einer Fanpage jedoch mitverantwortlich für datenschutzrechtliche Verstöße bei Facebook. Diese Auffassung könnte durch das EuGH-Urteil zu Google nun neue Munition erhalten haben: Facebook Deutschland hat seinen Sitz in Hamburg. Träger der Akademie sind: KZV im Lande Bremen KZV Niedersachsen KZV Rheinland-Pfalz KZV Saarland KZV Schleswig-Holstein KZV Westfalen-Lippe Ärztekammer des Saarlandes, Abt. Zahnärzte Landeszahnärztekammer Brandenburg Eigentlich, so Krasemann, sei Facebook bei den Jugendlichen schon wieder out. Sie kommunizieren derzeit per WhatsApp einen Dienst, der seit Februar 2014 zu Facebook gehört. Auch hier sieht der Datenschützer Probleme. Beispielsweise müssten Nutzer ihre Adressbücher mit WhatsApp synchronisieren, erläuterte er. So landen Daten von Personen bei WhatsApp, die dort gar nicht Mitglied sind. Wie bei Facebook beklagte Krasemann zudem die mangelnde Transparenz. Aus datenschutzrechtlicher Sicht plädierte er für die Nutzung europäischer Dienste. Snapchat, eine Instant-Messaging-Anwendung, über die Fotos ausgetauscht werden können, die für den Empfänger nur wenige Sekunden sichtbar sind, hält Krasemann ebenfalls für datenschutzrechtlich bedenklich. Er verwies auf ein 2013/14 aufgetauchtes Datenleck und stellte in Frage, dass die Fotos nach der festgesetzten Sekundenzahl tatsächlich unwiderruflich verschwunden sind. Ein Dienst, der Fotos aus der Snapchat-App wieder sichtbar macht, hatte vor kurzem ein Datenschutzleck, so dass tausende teilweise intime Fotos öffentlich wurden. Zum Abschluss verwies Krasemann auf datenschutzfreundliche Alternativen zur allgegenwärtigen Suchmaschine von Google: Ixquick ( eine aus den Niederlanden stammende Metasuchmaschine, die sich verpflichtet hat, die Daten ihrer Nutzer nicht zu erfassen. Im Jahr 2008 verlieh der Europäische Datenschutzbeauftragte Ixquick das Europäische Datenschutzsiegel EuroPriSe. KIRSTEN BEHRENDT Zahnärztekammer Bremen Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Zahnärztekammer Niedersachsen Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

16 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG 22. Schleswig-Holsteinischer Zahnärztetag 21. März 2015 Holstenhallen Neumünster Vom ersten bis zum letzten Zahn Behandlungskonz Das Programm zum 22. Schleswig-Holsteinischen Zahnärztetag wurde zwischenzeitlich an alle schleswig-holsteinischen Zahnärzte verschickt, so dass sich mittlerweile alle Praxen einen Überblick über die angebotene Themenvielfalt verschaffen konnten. In dieser Ausgabe des Zahnärzteblattes setzen wir unseren Überblick über die Referenten mit Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Jörg Wiltfang und Prof. Dr. Christian E. Besimo fort. Zahnärztliche Bedürfnisse betagter Patienten Einfluss des Alterns auf den Therapieentscheid Die Alterszahnmedizin verstand sich bisher als ein Fach, das sich schwergewichtig mit der Betreuung höheraltriger Menschen im 4. Lebensalter befasste. Letzteres wird durch eine fortgeschrittene Hilfs- und Pflegebedürftigkeit geprägt und zieht in der Regel ein Leben in einer Institution nach sich. Trotz der zahlreichen Anstrengungen, die auf diesem Gebiet bereits unternommen wurden, müssen wir uns heute eingestehen, dass sich der orale Gesundheitszustand dieser Menschen bis heute nicht verbessert hat. Es ist uns zwar gelungen, für das Alter mehr Zähne zu erhalten, diese weisen aber dieselben Krankheiten wie früher auf, im Wesentlichen Karies und Parodontitis. In Zukunft wird die Periimplantitis noch hinzukommen. Dagegen hat die Zahl der in Institutionen lebenden, pflegebedürftigen älteren Menschen deutlich zugenommen und wird sich weiter erhöhen. Diese Menschen werden auch immer später und somit immer älter in die Institutionen eintreten. Der Bedarf an zahnärztlicher Betreuung für Betagte im 4. Lebensalter, dem wir bereits heute in keiner Weise gewachsen sind, wird sich somit in Zukunft noch wesentlich erhöhen. Wir müssen uns dringend und ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, in wie weit diese Fokussierung der Alterszahnmedizin auf das 4. Lebensalter und infolgedessen auf ein mehrheitlich rein palliatives Betreuungskonzept richtig war. Wer sich mit dieser Fragestellung näher befasst wird rasch erkennen, dass die Ursachen der oralen Problemstellungen, mit welchen wir uns im 4. Lebensalter konfrontiert sehen, bereits wesentlich früher, nämlich in der 3. Lebensphase zu suchen sind. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der Zunahme chronischer gesundheitlicher und sozialer Herausforderungen, die das aktive und selbstständige Seniorenalter deutlich zu beeinträchtigen vermögen. Dabei müssen wir uns natürlich auch die unbequeme Frage gefallen lassen, inwieweit die im jüngeren Erwachsenenalter erfolgreich eingesetzten diagnostischen, präventiven und therapeutischen Konzepte auch für das 3. und 4. Lebensalter ihre Wirksamkeit haben. PROF. DR. CHRISTIAN E. BESIMO PROF. DR. CH. E. BESIMO Prof. Dr. Christian E. Besimo studierte und promovierte an der Universität Zürich arbeitete er als Assistent in der Privatpraxis und an der Basler Universitätsklinik für Prothetik wurde er dort zum Oberarzt ernannt und übernahm die selbstständige Leitung des Departementes für abnehmbaren Zahnersatz und 1993 weilte Christian Besimo als Visiting Associate Professor an der University of Florida habilitierte er sich an der Universität Basel übernahm Prof. Besimo zusätzlich zu seinem universitären Lehrauftrag für Alterszahnmedizin die Leitung der Abteilung für Orale Medizin an der Aeskulap Klinik, heute Seeklinik in Brunnen wurde er an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel zum Titularprofessor ernannt. Für die Jahre 2008 und 2009 erhielt Christian Besimo einen zusätzlichen Lehrauftrag an der Medizinischen Universität in Graz. Christian Besimo ist Fachzahnarzt für Rekonstruktive Zahnmedizin SSO und besitzt den Fähigkeitsausweis SMSH für zahnmedizinische Hypnose. 16 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

17 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG epte für Generationen Den Menschen als Ganzes sehen und verstehen. Die zahnärztliche Betreuung alternder Menschen Es ist allgemein bekannt, dass mit zunehmendem Alter das Risiko einer Mehrfacherkrankung ansteigt und die Zahl betroffener Menschen aufgrund der demographischen Alterung der Bevölkerung stetig zunimmt. Diese allmähliche oder plötzliche Beeinträchtigung von Gesundheit und Alltagsfähigkeiten durch Multimorbidität und Polypharmazie kann die zahnmedizinische Betreuungsfähigkeit älterer Menschen bereits in deren 3. Lebensphase maßgebend beeinträchtigen. Diese Entwicklung zeigt deshalb mit aller Deutlichkeit die Notwendigkeit einer laufenden medizinischen und sozialen Beobachtung und Beurteilung alternder Menschen durch das gesamte zahnmedizinische Team auf. Dieses sieht die Senioren aufgrund der mittlerweile auch in der älteren Bevölkerung fest verankerten Gewohnheit der regelmäßigen Nachsorge zur Erhaltung der Mundgesundheit in gleichbleibenden Abständen und üblicherweise längeren Konsultationen als der Hausarzt, zumindest so lange es die medizinische und soziale Situation der Betreuten erlaubt. Das gesamte zahnmedizinische Team ist deshalb über seine spezifischen Fachbereiche hinaus gefordert, Anzeichen und Folgen physiologischer und pathologischer Veränderungen des Alterns frühzeitig zu erkennen, um in erster Linie diagnostische sowie therapeutische Fehlentscheidungen in der eigenen Tätigkeit eher vermeiden und eine erfolgreichere orale Langzeitbetreuung alternder Menschen sicherstellen zu können. Zusätzlich steht es aber auch in der ärztlichen Verantwortung, neu auftretende, ohne spezialärztliche Untersuchung erkennbare Erkrankungen nicht nur wahrzunehmen, sondern zudem die Betroffenen den geeigneten Fachärzten zuzuführen, um die notwendige interdisziplinäre Abklärung sicherzustellen und dazu beizutragen, Erkrankungen möglicherweise früher erkennen und behandeln zu können. Nur so kann es uns gelingen, langfristig die weiterhin schlechte Mundgesundheit der hilfsund pflegebedürftigen Menschen im 4. Lebensalter zu verbessern. Bei der laufenden Beobachtung und Beurteilung alternder Menschen können die Zahnmedizinischen Fachangestellten mit entsprechender Fachkenntnis ihren Zahnarzt wesentlich unterstützen. PROF. DR. CHRISTIAN E. BESIMO Erkennen beschreiben diagnostizieren Veränderungen und Erkrankungen der Mundschleimhaut Veränderungen der Mundschleimhaut sind häufig und haben vielfältige Ursachen. Sie treten z. B. als Symptom autoinflammatorischer Systemerkrankungen auf, können traumatischen oder entzündlichen Ursprungs sein oder auch eine präkanzeröse Läsion darstellen. Ziel des Vortrages soll es sein, anhand von klinischen Bildern, im Kontext mit der Anamnese des Patienten, die differentialdiagnostische Zuordnung im Praxisalltag zu erleichtern und Behandlungs- bzw. Therapiealgorithmen zu ermöglichen. PROF. DR. DR. JÖRG WILTFANG PROF. DR. MED. DR. MED. DENT. JÖRG WILTFANG Studium der Humanmedizin und Zahnmedizin 1982 bis 1988 an der Georg-August-Universität Göttingen 1988 bis 1998 Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abt. für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie der Universitätsklinik Göttingen leitender Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg 2004 Berufung zum Ordinarius für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2010: Guest Professor University of Hong Kong seit Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Kieferchirurgie Lehraufträge für das Curriculum Implantologie der DGI/APW, das intern. Curriculum Implantologie der ZÄK S-H/DGI, den Master f. Kinderzahnheilkunde der Universität Greifswald, den international Master of applied scientific dental/medical education and research (imasder) Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

18 ZAHNÄRZTEKAMMER KAMMERVERSAMMLUNG Selbstverpflichtung statt Fremdbestimmung Schleswig-Holsteins Zahnärztinnen und Zahnärzte haben jetzt einen Ehrenkodex. Das hat die Kammerversammlung in ihrer Sitzung am 22. November nahezu einmütig beschlossen. Konzentriert, sachlich, in den großen Fragen einstimmig oder mit klaren Mehrheiten arbeiten die Delegierten ein Mammutprogramm ab, das Weichen neu stellt. Dazu gehören auch die neue Hauptsatzung und die Weiterbildungsordnung. Ein großer Teil der Delegierten hat sich wegen der anspruchsvollen Tagesordnung auf eine Sitzung bis in den Abend eingestellt. So verzichten die Delegierten auch nach den Eröffnungsreden und dem Vorstandsbericht auf die vorgeschlagene Kaffeepause am Vormittag. Die langen Debatten bis hin zu persönlichen Anwürfen vor genau zwei Jahren sind noch gut in Erinnerung, als es um die Bestimmung der Delegierten für die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer ging. Damals wurde die Zweidrittelmehrheit für einen Kompromiss, den man mühsam erarbeitet hatte, knapp verfehlt. Heute soll bei der Novellierung der Hauptsatzung über diesen Streitpunkt endgültig entschieden werden. Also bloß keine Zeit verlieren. Präsident Dr. Michael Brandt hat deshalb gleich zu Beginn die Delegierten ermahnt: Wir haben heute ein sehr umfangreiches Programm abzuarbeiten. Aktuelle politische Situation Zuerst wirft der Präsident das Schlaglicht auf das aktuelle politische Spannungsfeld, in dem Zahnärzte und Praxen sich künftig hart auf die Probe gestellt sehen. Das angekündigte Antikorruptionsgesetz fürs Gesundheitswesen ist das brennende Thema. In Bayern gibt es bereits erste Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Heilberufe, stellt er heraus. Mit Beschlüssen zum Ehrenkodex und zu einem geplanten Sonderstrafrecht für die Heilberufe können wir klare Zeichen setzen. Wir machen deutlich, dass es bei uns null Toleranz für Graubereiche gibt. Allerdings könne es nicht angehen, wenn schon die Beteiligung eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin an einem Dentallabor unter den Generalverdacht der Bestechlichkeit gerate. Das ist ein weiterer Angriff auf den freien Beruf! Auch Selektivverträge der Krankenkassen machen uns Sorgen. Wir sind sehr froh, dass Dr. Joachim Hüttmann das Thema über den Freien Verband auf die Bundesebene gebracht hat und mit meiner Stimme im Vorstand der Bundeszahnärztekammer beschlossen wurde, ein Rechtsgutachten einzuholen. Machtlos sei die Zahnärzteschaft hier aber nicht, denn wir und die Mitarbeiter unserer Praxen haben die freie Wahl der Krankenkasse und können entscheiden, wo wir unsere Beiträge einzahlen. 18 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

19 ZAHNÄRZTEKAMMER Grußworte Der KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Kriett warnt in seinem Grußwort: Die Politik setzt auf noch mehr Kontrolle und Gesetze, statt auf die Kraft echter Selbstverwaltung zu vertrauen. Ein Ziel ist dabei wieder einmal, uns weiteren Gestaltungsspielraum zu nehmen. Und wir bemerken das in unserer kleinen Welt oft nur nicht, weil wir so schlicht an die Kraft der Selbstverwaltung glauben. Für den Freien Verband rechnet Landesvorsitzender Dr. Joachim Hüttmann mit der angestrebten Gesetzgebung gegen die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ab. Es wird so getan, als sei das bislang ein rechtsfreier Raum. Kaum eine Woche vergehe, in der sich nicht mindestens ein oder zwei Fernsehsendungen die Ärzte oder die Zahnärzte vorknöpften. Aber nach meiner Erfahrung als Gutachter und Kammervorstand und in 20 Jahren als Richter am Sozialgericht gehen wir ausgesprochen streng, ja manchmal kleinlich mit Regelübertretungen um. Eher kneifen Staatsanwaltschaften und Krankenkassen, wenn es um die Konsequenzen geht. Ehrenkodex als Selbstverpflichtung Hier zeigt die Zahnärztekammer jetzt mit dem neuen Ehrenkodex der Zahnärzte in Schleswig-Holstein Flagge. Der Arbeitsauftrag, einen selbstverpflichtenden Kodex mit Verhaltensregeln zu entwickeln und in eine von allen Delegierten akzeptierte Form zu gießen, stammt aus einer früheren Kammerversammlung. Der Vorstand hatte zuletzt noch Anregungen aus den Kreisvereinsvorständen aufgenommen. Kammerpräsident Dr. Michael Brandt: Ein Sonderstrafrecht für Heilberufe brauchen wir nicht, weil wir Korruption nicht Vorreiter waren die tolerieren." Kreisvereine Rendsburg-Eckernförde und Lübeck, die sich mit der Aktion Werbung Nein Danke! bereits seit Jahren gegen den Trend größer, lauter, schriller in der Werbung von Zahnarztpraxen stemmen. Dr. Michael Buechler, Kreisvereinsvorsitzender legt dar, dass die Initiative auch mit Blick auf die positiven Erfahrungen im Lübecker Kreisverein und Brandt betont: Der Kodex und die Aktion gegen Werbung sind zwei Säulen, auf denen wir Selbstverpflichtung auch nach außen für unsere Patienten deutlich machen können. des Kreisvereins Rendsburgauch Eckernförde gegen ausufernde Werbekampagnen das kollegiale Verständnis und die Zusammenarbeit der Zahnärzte erheblich gestärkt haben. Und Kollegialität diene letztlich auch Die Diskussion vor der Abstimmung bleibt sachbezogen. Manche Delegierte fürchten Bevormundung. Können wir jüngeren Kollegen heute vorschreiben, wie sie sich verhalten der Qualität der Patientenversorgung. sollen?, stellt Hüttmann Dr. Martina Walther, Vorstand Prävention der Kammer, unterstreicht das schließlich in den Raum. Die Antwort, die er selbst gibt, bekommt viel Fotos: Cornelia Müller (2), Jörg Wohlfromm BESCHLÜSSE DER KAMMERVERSAMMLUNG Ehrenkodex Antragsteller: Vorstand Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein empfiehlt allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Ehrenkodex der Zahnärzteschaft zu zeichnen. Begründung: Der Ehrenkodex der Zahnärzteschaft Schleswig-Holsteins beschreibt den Kern des freiberuflichen, zahnärztlichen Berufsverständnisses in zehn Leitsätzen. Der Ehrenkodex definiert das ehrenhafte Verhalten gegenüber Patienten, Mitarbeitern, Kollegen und Geschäftspartnern besser und prägnanter, als es alle Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Satzungen könnten. Das Bekenntnis zum Ehrenkodex ist ein öffentliches Bekenntnis zum Markenkern freiberuflicher, zahnärztlicher Tätigkeit und setzt einen Kontrapunkt zu den immer weiter ausufernden gesetzlichen Regelungen. Initiativen der zahnärztlichen Kreisvereine ( Werbung nein danke! ) ergänzen den Kodex auf regionaler Ebene. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

20 ZAHNÄRZTEKAMMER Dr. Joachim Hüttmann: Der Kodex ist ein Angebot. Ob es angenommen wird, muss sich zeigen." Berichtete von den Erfahrungen im Kreisverein RD-Eck: Dr. Michael Buechler BESCHLÜSSE DER KAMMERVERSAMMLUNG Ehrenkodex der Zahnärzteschaft Schleswig-Holsteins Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen und Berufsordnungen bestimmen die elementaren Anforderungen der Ausübung des Zahnarztberufes. Als Zahnarzt in Schleswig-Holstein verpflichte ich mich darüber hinaus freiwillig, die nachfolgend genannten Regeln des zahnärztlichen Berufsverständnisses einzuhalten. Fairness gegenüber meinen Patienten Im Bewusstsein, dass Menschen, die in meiner Praxis Rat und Hilfe suchen in erster Linie Patienten und nicht Kunden sind, kläre ich sie umfassend und verständlich über die erhobenen Befunde, die Diagnosen und die medizinisch erforderliche Therapie auf. Ich erläutere meinen Patienten das medizinisch Notwendige und das medizinisch Mögliche auch mit Hinweis auf finanzielle Auswirkungen alternativer Versorgungsformen. Zahnmedizin vor Zahnkosmetik In Anbetracht der Bedeutung oraler Gesundheit für den Gesamtorganismus und das Wohlbefinden, stelle ich medizinische Erfordernisse über dentale Wellness, modische Trends oder übersteigerte Vorstellungen von Ästhetik. Gesundheitsschutz von Patienten und Mitarbeitern In Verantwortung für den vorbeugenden Gesundheitsschutz achte ich in meiner Praxis auf die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen und erforderlichen Hygienemaßnahmen. Fairness gegenüber meinen Mitarbeitern In Anerkennung der Bedeutung von Teamarbeit, fördere ich die Aus- und Fortbildung meiner Mitarbeiter und verhalte mich ihnen gegenüber stets fair. Fairness gegenüber meinen Kollegen Ich beachte die Gebote der Fairness und Kollegialität gegenüber Kolleginnen und Kollegen auch im Fall der Vertretung oder im Notdienst. Fachliche Differenzen kläre ich sachlich und vermeide herabsetzende Kritik. Zurückhaltung bei Werbung Ich betreibe keine marktschreierischen, anpreisenden, irreführenden oder in anderer Weise unangemessenen Werbemaßnahmen. Freiberufliche Selbstständigkeit statt Kettenpraxen Ich schließe keine Einzelverträge mit Krankenkassen, privaten Krankenversicherern oder Dienstleistern, weil solche Verträge Billigmedizin, Dumpingpreise und Qualitätsverfall Vorschub leisten. Für mich ist die eigentümergeführte Praxis die Praxisform, die den Bedürfnissen meiner Patienten am gerechtesten wird. Kettenpraxen und Praxen in Hand von Kapitalgesellschaften lehne ich ab. Fortbildung auf aktuellem Wissensstand Ich bilde mich kontinuierlich fort und wende nur Therapieverfahren an, die ich beherrsche. Behandlung beim Spezialisten Ich hole den Rat spezialisierter Kollegen ein, wenn es erforderlich ist oder biete dem Patienten die Überweisung an. Als spezialisierter Zahnarzt nehme ich nur die Behandlungen vor, die zur Überweisung führten und überweise an den zuweisenden Kollegen zurück. Umgang mit Geschäftspartnern Ich arbeite mit meinen Geschäftspartnern vertrauensvoll zusammen und komme meinen aus Verträgen resultierenden Pflichten und Verbindlichkeiten zuverlässig nach. Ich verpflichte mich, diese 10 Leitsätze einzuhalten. 20 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

21 ZAHNÄRZTEKAMMER Weitere Kreise werden sich auf Praxisbegehungen durch die Behörden einstellen müssen - Dr. Kai Voss im Gespräch mit Dr. Peer Levering Meinungsaustausch am Rande: die Kreisvereinsvorsitzenden Andreas Miehe (Flensburg) und Eike Snoyek (Neumünster) Beifall: Nein, das können wir nicht. Sie werden das selbst entscheiden. Aber wir können und müssen ihnen ein Angebot machen. Der Kodex ist ein Angebot. Ich meine, wir Zahnärzte sollten auch nach außen klar darstellen, was wir für richtig und wichtig halten. Den Kodex nimmt die Versammlung nach konstruktiver Aussprache ohne Gegenstimmen bei drei Enthaltungen an. Die Vorstandsanträge gegen ein Sonderstrafrecht Heilberufe und Selektiverträge werden einstimmig gebilligt. Offenkundig haben sich die Delegierten vorab gut mit der Materie auseinandergesetzt. Etliche weitere Anträge zu aktuellen Themen passieren daher ohne Aussprache und einmütig. Praxisbegehungen durch Gesundheitsämter Vizepräsident und Vorstand Praxisführung Dr. Kai Voss legt mit seinem Bericht den Finger in eine andere Wunde, die noch mehr Schmerzen bereiten wird: Praxisbegehungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. Nach der Aktion im Kreis Ostholstein sind nun auch zehn Praxen in Kiel aufgesucht worden, führt er aus. Die Leiterin des Gesundheitsamtes Kiel sei von dieser Aktion offenbar vorher nicht in Kenntnis gesetzt worden. Die Praxis des Kammerpräsidenten selbst war übrigens eines der ersten Opfer in Kiel Lag wohl am Alphabet, so Brandt lakonisch. Voss weiter: Die Mängelberichte sind teils nicht nachvollziehbar. Einige der vom Gesundheitsamt in Kiel aufgestellten Forderungen rufen im Auditorium nur Kopfschütteln hervor: farbkodierte Putzlappen, Kühlschrankthermometer mit täglicher Dokumentation, obwohl keine kühlpflichtigen Medikamente gelagert werden, Wasserhähne mit Infrarotschalter fürs Personal-WC. Kollegen, die sich anhand der Hygienecheckliste sehr gut vorberei- BESCHLÜSSE DER KAMMERVERSAMMLUNG Vorrang für die direkte Beziehung Patient Zahnarzt Antragsteller: Vorstand Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein stellt fest: Zahnarztketten im Fremdbesitz, fremdgesteuerte Medizinische Versorgungszentren oder Praxen in der Form einer Juristischen Person widersprechen den Grundsätzen der Freiberuflichkeit und führen zu einer unerwünschten Kommerzialisierung der zahnärztlichen Berufsausübung. Ziel der zahnärztlichen Standespolitik bleibt die Förderung der klassischen freiberuflichen, selbstständig geführten Zahnarztpraxis. Kein selektives Kontrahieren Antragsteller: Vorstand Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sieht in der freien Arztwahl eine unabdingbare Voraussetzung für ein patientenorientiertes und qualitätsorientiertes Gesundheitswesen. Sie lehnt daher selektive Vertragsmodelle zur Patientensteuerung ab. Die Kammerversammlung stellt fest, dass Krankenkassen, die die freie Arztwahl untergraben, keine empfehlenswerten Partner freiberuflich geführter Praxen sein können. Begründung: Einige gesetzliche Krankenkassen versuchen derzeit, Zahnarztpraxen zur Erbringung außervertraglicher Leistungen außerhalb des gesetzlichen Rahmens der GOZ zu drängen. Mit dem Versprechen einer Patientenzuführung untergraben sie die freie Arztwahl und greifen in die Arzt-Patientenbeziehung ein. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

22 ZAHNÄRZTEKAMMER tet hatten, konnten gelassen bleiben. Brandt: Ohne diese Checkliste stünden wir wirklich nackt da. Dir, Kai, für diese hervorragende Vorarbeit vielen Dank! Wie wir erst gestern erfahren haben, sind ab 2015 auch im Kreis Segeberg systematische Routinebegehungen geplant, kündigt Voss an. Mit dem Gesundheitsministerium steht noch vor Weihnachten ein Gespräch über die Evaluation und den Fortgang der Hygienevereinbarung an. Unsere eigenen Routineprüfungen leiden nämlich massiv unter den Aktionen der Gesundheitsämter. So besteht zeitintensiver Beratungsbedarf durch die Kammer und wir sind mit unseren Prüfungen im Rückstand, kritisiert Voss. Randgespräche: Dr. Andreas Sporbeck (li.) mit den Kieler Delegierten Dr. Lars Pohle und Dr. Bodo Wolf (re.) Bundesversammlung doch nicht den Satzungsänderungen erwarteten Sprengstoff bergen, lässt Dass die Novellierung der Weiterbildungsordnung sowie die neue Haupt- Delegierten Steine vom Herzen fallen. im Vorstand und in den Reihen der satzung in puncto Delegierte für die Fast meint man sie zu hören. BESCHLÜSSE DER KAMMERVERSAMMLUNG Kein Sonderstrafrecht für Heilberufe Antragsteller: Vorstand Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein stellt fest: Korruption in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und im Gesundheitswesen verursacht finanzielle Schäden, setzt falsche Leistungsanreize und untergräbt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Korruption ist nicht zu tolerieren. Für ein Sonderstrafrecht gegen Korruption im Gesundheitswesen gibt es keine Veranlassung. Die Kammersammlung fordert den Gesetzgeber auf, kein Sonderstrafrecht für das Gesundheitswesen zu schaffen. Berufsordnungen und bestehende Gesetze stellen bereits jetzt ausreichende Mittel und Möglichkeiten zur Sanktionierung entsprechenden Verhaltens bereit. Begründung: Die Korruption im Gesundheitswesen wird bereits heute durch eine Vielzahl von Regelungen unter Strafe gestellt, zum Beispiel durch die Berufsordnungen für Ärzte und Zahnärzte, Bundesärzteordnung, das Sozialgesetzbuch V ( 73 und 128), Arzneimittelgesetz ( 76), Heilmittelwerbegesetz oder auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Ein Sonderstrafrecht nur für die Heilberufe diskriminiert diesen Berufsstand und ist daher nicht angemessen. Bürokratie schafft keine Qualität Antragsteller: Vorstand Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein fordert die Bundes- und Landesregierung auf, das Ausufern der Bürokratie in den zahnärztlichen Praxen zu stoppen. Insbesondere durch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten sogenannten Qualitätsoffensive dürfen den Praxen keine weiteren zeitlichen oder finanziellen Belastungen aufgebürdet werden. Begründung: Bereits heute gibt es zahlreiche Regelungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Zahnarztpraxen. Dazu gehören unter anderem die in der Berufsordnung normierte Pflicht zur fachlichen Fortbildung, die Pflicht zur vertragszahnärztlichen Fortbildung nach dem Sozialgesetzbuch V, die Möglichkeit behördlicher Praxisbegehungen, die Vorschriften des Medizinprodukterechts, die Hygienerichtlinien des Robert-Koch-Instituts, die QM-Richtlinie Vertragszahnärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Neuregelungen des Patientenrechtegesetzes (u.a. Standards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme und verschärfte Dokumentationspflichten). Diese Verordnungen bedeuten in den Praxen schon jetzt einen unverhältnismäßigen Zeitaufwand. Diese Zeit fehlt für die Betreuung der Patienten. Weitere administrative Maßnahmen stiften keinen qualitativen Nutzen, sondern gehen zu Lasten der Qualität der Patientenversorgung. 22 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

23 ZAHNÄRZTEKAMMER Erläuterte die Spannbreite der möglichen Regelungen: Dr. Dierk Brüller, Vorsitzender des Satzungsausschusses Dr. Andreas Sporbeck, Vorstand Fortbildung, stellt zunächst das Projekt Es wird nicht nur die erforderliche keinen Diskussionsbedarf mehr sieht. Novellierung der Weiterbildungsordnung vor und skizziert die we- Weiterbildungsordnung wird ein- Zweidrittel-Mehrheit erreicht, die sentlichen Änderungen. stimmig angenommen. Offenbar ist das Thema so gut Jetzt geht es um die Hauptsatzung. Dr. Dierk Brüller, Vorsitzender vorbereitet, dass die Versammlung des Satzungsausschusses, appelliert an die Delegierten, den mit maximaler Überlegung erarbeiteten und von 37 auf 22 Paragrafen gestrafften hier wertfrei präsentierten Entwurf auch beim Thema Bundesversammlung ohne Emotionen zu diskutieren. Ob es die Wirkung der Worte ist, die veränderte Stimmungslage in der neu zusammengesetzten Versammlung, das konzentrierte und auch Kritikern zugewandte Auftreten des Vorstands oder eine Kombination von allem in allen Redebeiträgen und Fragen stehen die Sache und der Wille zu einer von allen akzeptierbaren Form obenan. Brandt unterstreicht nochmals, dass wirklich alle Varianten, wie wir die Entsendung der fünf Delegierten in die Bundesversammlung handhaben wollen, offen heute zur Diskussion stehen und einzeln abgestimmt werden. BESCHLÜSSE DER KAMMERVERSAMMLUNG GOZ: Regelmäßig anpassen Antragsteller: Vorstand Die Honorierung zahnärztlicher Leistungen muss nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert und bewertet werden. Die Entwicklung des Preisindex für Dienstleistungen seit 1988 erfordert eine sofortige Anhebung des GOZ-Punktwerts auf 11 Cent. In Zukunft ist der Punktwert jährlich der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Die Einführung eines kostenträchtigen Bewertungsinstituts für die permanente Evaluierung der GOZ unter Budgetgesichtspunkten wird abgelehnt. Die Verpflichtung des Zwangsrechnungsformulars nach GOZ 10 Anlage 2 als Voraussetzung für die Fälligkeit der Rechnung ist ersatzlos zu streichen. Die zahnärztlichen Röntgenleistungen sind in die zahnärztliche Gebührenordnung aufzunehmen, verbunden mit einem entsprechenden Ausgleich für gestiegene Investitions-, Personal- und Überwachungskosten. Begründung: Auch die novellierte GOZ 2012 entspricht nicht der Honorarordnung eines freien Berufes. Sie dient nicht dem angemessenen Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern Patient und Zahnarzt. Stattdessen stehen die Interessen der privaten und staatlichen Kostenerstatter (PKV und Beihilfestellen) im Vordergrund. Das hat dazu geführt, dass zahlreiche Leistungen bei gesetzlich Krankenversicherten besser vergütet werden als bei Privatpatienten. Beispielsweise wird die Zahnextraktion nach GOZ heute nicht anders honoriert, als vor einem Vierteljahrhundert, damit wird nicht nur die allgemeine Preisentwicklung negiert, sondern auch die gestiegenen spezifischen Anforderungen für Aufklärung, Dokumentation, Hygiene etc. GOZ: Hygienezuschlag Antragsteller: Vorstand Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein fordert, in der GOZ einen Hygienezuschlag für jeden Patientenkontakt einzuführen. Begründung: Der Gesetzgeber muss die Konsequenzen aus seinen ständig erhöhten Anforderungen aus Gesetzen und Verordnungen zu Medizinprodukten und Hygiene einschließlich des Aufwandes für Dokumentation, Kontrollen und gebührenpflichtige Praxisbegehungen ziehen. Diese gestiegenen Anforderungen rechtfertigen es, Zuschläge nach Vorbild Kapitel L des Gebührenverzeichnisses sinngemäß für alle zahnärztliche Leistungen und alle Patientenkontakte einzuführen. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

24 ZAHNÄRZTEKAMMER... und demnächst stimmen wir alle elektronisch ab? Arne Döhring (li.) und Dr. Ole-Christian Dietrich Dr. Gunnar Schoepke und Dr. Claudia Stange: Wie begeistern wir junge Leute für den Beruf der ZFA?" Mit klarer Mehrheit entscheidet sich die Versammlung schließlich dafür, die bestehende Regelung zur Bestimmung der Delegierten weiterzuentwickeln: Der Vorstand wählt die geeigneten Delegierten für die jeweils anstehende Bundesversammlung nach den aktuellen Themen aus. Einer von ihnen kommt dabei aus dem von der Versammlung für die Dauer ihrer Legis- la- turperiode gewählten Pool von fünf Personen. So ist maximale Flexibilität erreichbar und es ist gewährleistet, dass jeder, der mitfährt, ein demokratisches Mandat hat, hatte Brüller in seiner Vorstellung der Alternativen angemerkt. Bernd Einfalt hatte die Bedeutung des Themas relativiert und daran erinnert. dass wir mit unseren Delegierten nur drei Prozent der Delegierten in der Bundesversammlung stellen und mit den Füßen auf der Erde bleiben sollten. Ein erleichtertes Raunen geht durch die Menge, als bei der Abstimmung über die Hauptsatzung weit mehr als die erforderliche Zweidrittelmehrheit zustimmt. BESCHLÜSSE DER KAMMERVERSAMMLUNG GOZ: Kostenklarheit für Versicherte und Zahnärzte Antragsteller: Vorstand Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein fordert den Gesetzgeber auf, private Krankenversicherungen und Beihilfestellen zu verbindlichen Kostenzusagen zu verpflichten. Begründung: Regelungen über die Fristen zu verbindlichen Kostenzusagen der Privaten Krankenversicherer und Beihilfestellen fehlen anders als bei der Kostenerstattung im vertragszahnärztlichen Bereich nach 13 (3a) SGB V. Diese Regelung im Sozialgesetzbuch wurde mit dem Patientenrechtegesetz eingeführt. Mit dem gleichen Gesetz wurde der Zahnarzt nach 630 c BGB verpflichtet, den Patienten über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform zu informieren, wenn bekannt ist oder sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte ergeben, dass die vollständige Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist. Weiterbildungsordnung Antragsteller: Vorstand, Prüfungsausschüsse für Kieferorthopädie und Oralchirurgie, Satzungsausschuss Die Kammerversammlung beschließt mit Wirkung zum eine neue Weiterbildungsordnung (Satzung) der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Gleichzeitig tritt die Weiterbildungsordnung (Satzung) der Zahnärztekammer Schleswig- Holstein vom 1. Juni 2007 (Amtsbl. Schl.-H S. 556), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Januar 2011 (Amtsbl. Schl.-H S. 80) außer Kraft. Hauptsatzung Antragsteller: Vorstand und Satzungsausschuss Die Kammerversammlung beschließt mit Wirkung zum eine neue Hauptsatzung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Gleichzeitig wird die Hauptsatzung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 1988, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2013 und 2 (6) der Geschäftsordnung für die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 12./13. Mai 1956, zuletzt geändert am 20. Mai 1995 aufgehoben. 24 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

25 ZAHNÄRZTEKAMMER Indem wir u. a. die Ausbildung in Teilzeit ermöglichen", meint Dr. Susanne Kammer. Genauso sachbezogen wird ein Antrag diskutiert, der die ZFA-Ausbildung betrifft. Einmütig trägt die Versammlung dem Vorstand auf, jungen Frauen die Möglichkeit der Teilzeitausbildung transparenter zu machen. Dr. Gunnar Schoepke, Vorstand Praxispersonal, kündigt an, die Anregung um- Sollen Feinheiten der Mitgliedschaft im Versorgungswerk über die Berufsordnung gesteuert werden? Dr. Hans-Jürgen Kickler (Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes, li.) und Dr. Thomas Ruff (Hauptgeschäftsführer) zusetzen. Er hatte schon vorab für die dringend notwendige Offensive für den Berufsnachwuchs geworben. Der Ausschuss Praxispersonal will die Berufsschüler mit einem Imagefilmwettbewerb für das Berufsbild ZFA mit ins Nicht nur Lob im Vorstandsbericht, sondern auch viel Beifall gibt es für die Initiative zur frühkindlichen Kariesprävention von Dr. Martina Walther und die durchweg positiven Bilanzen ihrer Vorstandskollegen Dr. Boot holen. Andreas Sporbeck (Fortbildung), BESCHLÜSSE DER KAMMERVERSAMMLUNG Ausbildung in Teilzeit ermöglichen Antragsteller: Dr. Kaden, Dr. Kammer, Dr. Männel, Dr. Rafail, Schrader, Dr. Sporbeck Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein fordert den Vorstand auf, Möglichkeiten der Ausbildung zur ZFA in Teilzeit transparent zu machen. Begründung: Ein Mittel zur Behebung des Mangels an zahnmedizinischem Assistenzpersonal ist die Schaffung der Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit. Das Bundesministerium für Forschung und Bildung fordert aktuell alle Arbeitgeber dazu auf, diese Form der Ausbildung anzubieten. Die Attraktivität der Ausbildung könnte auf diese Weise sowohl für Schüler als auch für Wiedereinsteiger deutlich gesteigert werden, ohne damit die finanzielle Belastung der Kollegen zu erhöhen. Keine Zwangsmaßnahmen im Versorgungsstärkungsgesetz Antragsteller: Dr. Kaden, Dr. Kammer, Dr. Männel, Dr. Rafail, Schrader, Dr. Sporbeck Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, geplante Zwangsmaßnahmen im Versorgungsstärkungsgesetz zu verhindern und den zunehmenden staatlichen Einfluss im Gesundheitswesen wieder zurückzudrängen. Die geplanten Gesetzesvorhaben gefährden die Rechte und die Freiheit der Bürger. Begründung: Garant für das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt ist insbesondere der Status eines freien Berufes, den der Gesetzgeber besonders herausgehoben und geschützt hat. Die Koalitionsparteien haben zudem die besondere Bedeutung der freiberuflich selbstständigen Praxis für die medizinische Versorgung hervorgehoben. Die von der Regierung unter der Federführung des Bundesgesundheitsministers geplanten Veränderungen im Gesundheitswesen bedrohen die Eigenschaften des freien Berufes und damit auch die unabhängige medizinische Betreuung des Patienten. Sie sind geprägt von staatlichem Zwang und überführen das deutsche Gesundheitswesen langfristig in eine bürokratische Zwangsverwaltung von Kranken und Pflegebedürftigen. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

26 ZAHNÄRZTEKAMMER Ein halbes Leben für die Zahnärzte und mit ein wenig Wehmut beim Abschied: Der Kammerpräsident verleiht Bernd Einfalt aus Kiel die Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft. Dr. Roland Kaden (GOZ) und Dr. Joachim Hüttmann (Öffentlichkeitsarbeit neut unveränderten Kammerbeiträ- von 3,462 Millionen Euro und er- und Zahntechnik). Brandt hat es übernommen, die Essenz der Arbeit aller chen eines Sitzungstages, der allen gen glatt durchgeht, ist das I-Tüpfel- Vorstandmitglieder, die sich oftmals Unkenrufen zum Trotz um Punkt um hinter den Kulissen vollzieht, in seinem Bericht darzustellen und aus- 16 Uhr endet. Verleihung der Ehrennadel drücklich zu würdigen. Eine besondere Ehrung hat sich der Vorstand bis zum Ende aufgespart: Bernd Dass auch noch der Haushaltsplan für 2015 mit Einnahmen und Ausgaben Einfalt aus Kiel, seit 1988 Mitglied der Kammerversammlung, langjährig im Fortbildungsausschuss, als Gutachter und Obergutachter, als Kursleiter für Prophylaxe und in der Vertreterversammlung der KZV aktiv, wird verabschiedet. Deine kritischen Fragen zum Haushalt, die demokratische Weitsicht, deine Einstellung»Nich lang snacken anpacken!«wird uns sehr fehlen, dankt Brandt dem anlässlich seines 66sten Geburtstages scheidenden Weggefährten und christlich-bescheidenen Kollegen bewegt. Das Anstecken der Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft an Einfalts Revers gerät denn auch ein bisschen zittrig. Auch der Geehrte ist sichtlich gerührt, als er mit so lang anhaltendem Beifall verabschiedet wird. Es hat mir bei Ihnen allen immer Spaß gemacht, bekennt er zum Abschied. Das Mandat in der Kammerversammlung bleibt jedenfalls in der Familie: Die nachrückende Kollegin des Kieler Wahlvorschlages ist Einfalts Tochter Dr. Juliane Einfalt. CORNELIA MÜLLER BESCHLÜSSE DER KAMMERVERSAMMLUNG Gemeinsame Organisation des Notdienstes Antragsteller: Dr. Kaden, Dr. Kammer, Dr. Männel, Dr. Rafail, Schrader, Dr. Sporbeck Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein spricht sich dafür aus, die Organisation des zahnärztlichen Notdienstes in der bewährten Weise weiterzuführen. Die Umsetzung und Durchführung soll in den Händen der zahnärztlichen Kreisvereine verbleiben. Die Kammerversammlung spricht sich gegen eine zentrale Notdienstorganisation aus. Sie fordert den Vorstand dazu auf, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Reisekostenordnung BZÄK Antragsteller: Dr. Kaden, Dr. Kammer, Dr. Männel, Dr. Rafail, Schrader, Dr. Sporbeck Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein bekräftigt ihre Auffassung, im Hinblick auf die Abrechnung von Reise- und Sitzungskosten zu der vor Juni 2012 praktizierten Regelung zurückzukehren. Begründung: Die Sitzungskostenordnung der BZÄK von 2003 enthielt bis 2012 folgende Regelung: Soweit ehrenamtlich tätige Zahnärztinnen oder Zahnärzte an Sitzungen von Ausschüssen oder Gremien der Bundeszahnärztekammer teilnehmen, haben sie Anspruch auf Sitzungsgeld. Im Rahmen der Satzungsnovellierung 2012 wurde die bisherige Regelung geändert und die Kosten für Ausschusstätigkeiten in der BZÄK auf die Landeszahnärztekammern verlagert. Die Kammerversammlung ist der Auffassung, dass Kosten dort zu tragen sind, wo sie entstehen. 26 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

27 ZAHNÄRZTEKAMMER Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer Gut gelaunter Minister und Versammlungsleiter Die diesjährige Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) war vor allem Eines: schnell. Sie endete überraschenderweise bereits am Freitagabend mit dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes. Und das lag nicht nur an der Versammlungsleitung durch Dr. Thomas Breyer, der den Delegierten bei Abstimmungen manchmal kaum die Zeit zum Luftholen ließ. Positiv ausgedrückt: Der Realitätssinn der Delegierten ist mittlerweile so ausgeprägt, dass man sich nicht (mehr) über Wolkenkuckucksheime streitet. Oder ist man doch nur desillusioniert, weil alle flammenden Appelle und Resolutionen in den vergangenen Jahren verpufften? In seinem Rechenschaftsbericht betonte der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, die Bedeutung der fachlichen Weisungsunabhängigkeit des Zahnarztes als Freiem Beruf. Sie sei jedoch an öffentlichrechtliche Pflichten wie z. B. das Berufsrecht gebunden. Die Zahnärztekammern agierten hier als mittelbare Staatsverwaltung zur Sicherung der hohen Qualität zahnärztlichen Handelns. Er kritisierte die Tendenz der Politik, Kompetenzen aus dem Berufsrecht und der originären Kammerzuständigkeit in das Sozialrecht zu überführen. Um der Bedeutung der Kammern als Qualitätssicherer mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, starte die BZÄK ihre Qualitätsoffensive. Zudem verwies Engel auf die Bedeutung der Kammern bei der Ausgestaltung des Berufsrechts als compliance manager. BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich unterstrich die Aktivitäten der Zahnärztekammern zur Prävention, Patientenorientierung, Qualitätssicherung, Gestaltung der Berufsausübung, Wissenschaftlichkeit Foto: BZÄK/axentis Ein starkes Team: Die Delegation aus Schleswig-Holstein bei der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer. und zum sozialen Engagement des Berufsstandes. Das alles zeige: Der (FDP) gleich und beehrte die Versammlung mit einem Grußwort. Berufsstand lebe seine besondere Verantwortung Aktuelles Konfliktpotential als Freier Beruf in der Ge- sellschaft. (z. B. die Überprüfung der GOZ) klammerte der Minister aus, eine Diskussion war aus Zeitgründen nicht Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz wies darauf hin, dass die Zahnmedizin in den Fragen von Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bereits sehr gut aufgestellt sei. Er appelliere dringend an die Politik, die neue Approbationsordnung zum Abschluss zu bringen. Gröhe voll des Lobes Der frisch gebackene Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgesehen. Er lobte stattdessen die gute Zusammenarbeit mit BZÄK und KZBV (hier namentlich bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte) und hob die Präventionserfolge der Zahnmedizin hervor. Sie habe es geschafft, eine tatsächliche Verhaltensänderung der Bevölkerung zu bewirken. Dies sei Anlass, nun mit einem Präventionsgesetz voranzugehen. Prävention gebe es nicht zum Nulltarif, aber es sei gut angelegtes tat es seinem Vorgänger Daniel Bahr Geld. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

28 ZAHNÄRZTEKAMMER VGfZ: Mitgliederversammlung Die Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen wolle man weiter vorantreiben. Als Gröhe erklärte, dass er wegen des hohen Stellenwertes der zahnmedizinischen Ausbildung zeitnah eine neue Approbationsordnung vorlegen wolle, zog ein gequältes Lächeln über viele Gesichter. Einklang bei Beschlüssen Zum Thema GOZ fand der Leitantrag des Vorstandes nach einigen Änderungen große Zustimmung. Einstimmig votierte die Versammlung auch für einen Antrag aus Schleswig-Holstein zur Einführung eines Hygienezuschlags in der GOZ. Die immens gestiegenen Anforderungen seien mit dem Punktwert nicht abzudecken. Ein neuer Ansatz zum Bürokratieabbau ist die Negativdokumentation : Zur Qualitätssicherung sei es nicht sinnvoll, jeden ordnungsgemäßen Ablauf zu dokumentieren, sondern nur auftretende Fehler. Ähnlich kontrovers wie zuvor auf der KZBV-Vertreterversammlung wurde zum Thema Korruption diskutiert. Man einigte sich schließlich darauf, auf den Neologismus korruptiv zu verzichten und verabschiedete schließlich eine gegenüber der KZBV-Version inhaltlich gleiche, aber deutlich gestraffte Resolution. Fundamentaler Streit blieb weitgehend aus und so entließ der Versammlungsleiter die Delegierten also bereits am Freitagabend. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass ihnen damit auch die Frankfurter Würstchen zum Mittag entgehen würden aber man kann schließlich nicht alles haben... DR. JOACHIM HÜTTMANN Foto: VGfZ Die Mitgliederversammlung der Vertragsgemeinschaft Freiberuflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte in Schleswig Holstein (VGfZ) verlief erwartungsgemäß ohne Überraschungen. Der bisherige Vorsitzende Harald Schrader (Schwarzenbek) wurde ebenso einstimmig bestätigt wie sein Stellvertreter Dr. Joachim Hüttmann (Bad Segeberg) sowie Kassenwart Dr. Holger Neumeyer (Ammersbek) und die Beisitzer Jens-Ulrich Krüger (Garding) und Dr. Björn-Erik Schultz (Itzehoe). Auffallend sei auch die enge Verzahnung von PKV und Politik. Letztes Beispiel: der Einstieg von Ex- Minister Bahr in die Führungsetage eines großen PKV-Unternehmens. Die Große Koalition bekenne sich zwar einerseits auf dem Papier zur Freiberuflichkeit, stärke aber in der Praxis vor allem MVZs und den Zuvor hatte Schrader in seinem Rechenschaftsbericht an den Zweck des Vereins erinnert: die Vermarktung zahnärztlicher Dienstleistungen für den Fall, dass dies nicht mehr durch die KZV geschieht. Die VGfZ sei immer noch die größte außerkörperschaftliche zahnärztliche Vereinigung ein schlafender Riese. Ob und wann die Vereinigung aktiv werde, hänge von der weiteren Entwicklung in der Gesundheitspolitik ab. Die Kassen rücken immer enger zusammen, ihre Nachfragemacht steigt. Außerdem werden Kassen immer Weg in die Zentralisierung. Die Einzelpraxis sei dabei nur noch für die Versorgung in der Fläche erforderlich. Zu Beginn der Versammlung berichtete Dr. Roland Kaden (Vorstand Gebührenrecht der Zahnärztekammer) über aktuelle Entwicklungen im privaten Gebührenrecht. Als hilfreich hob er den GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer hervor. Der Kommentar der PKV hingegen orientiere sich vor allem an den Interessen der Versicherer, nicht der Patienten. Nach Kadens Einschätzung würden einige Streitpunkte erst durch stärker außerhalb des bisherigen letztinstanzliche Gerichtsentschei- Spektrums der GKV-Versorgung aktiv, dungen geklärt. so Schrader. jh Kontinuität bei der VGfZ: Der Vorstand wurde einstimmig bestätigt: (v. l.) Dr. Björn-Erik Schultz, Dr. Holger Neumeyer, Dr. Joachim Hüttmann, Harald Schrader (nicht im Bild: Beisitzer Jens-Ulrich Krüger war verhindert) 28 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

29 ZAHNÄRZTEKAMMER Nachruf Prof. Dr. med. dent. Karlheinz Körber Am 27. Oktober 2014 verstarb Prof. Dr. med. dent. Karlheinz Körber im Alter von 82 Jahren. Karlheinz Körber war von 1970 bis 1997 Lehrstuhlinhaber und Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik, Propädeutik und Werkstoffkunde an der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel. Körber wurde am 12. Januar 1932 als Sohn eines Zahnarztes in Waldshut am Rhein geboren. Das Abitur legte er 1952 am dortigen Gymnasium ab, um noch im gleichen Jahr mit dem Studium der Zahnmedizin an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau zu beginnen. Nach seinem Staatsexamen 1957 wurde er wissenschaftlicher Assistent an der Zahn-, Mund- und Kieferklinik der Universität Freiburg. Die Promotion zum Dr. med. dent. legte Körber 1959 zum Thema Belastbarkeit der Gaumengewebe unter partiellem Zahnersatz ab. Von 1957 bis 1961 durchlief er die verschiedenen Fachabteilungen der Zahn-, Mund- und Kieferklinik, um 1962 der Privatassistent des Klinikdirektors, Prof. Dr. Hans Rehm, zu werden. Im gleichen Jahr wurde seine wissenschaftliche Arbeit mit Untersuchungen zur Physiologie des Parodontiums mit dem Jahresbestpreis der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausgezeichnet. Im Jahre 1964 habilitierte sich Körber an der Freiburger Universität mit elektronisch-messtechnischen Untersuchungen der Parodontalfunktion und wurde zum Privatdozenten ernannt. Nach dem unerwarteten Tod von Prof. Rehm 1967 übernahm er bis 1969 die kommissarische Leitung der prothetischen Abteilung an der Freiburger Zahn-, Mund- und Kieferklinik. Der Ruf auf den Lehrstuhl für Zahnärztliche Prothetik an der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel erfolgte Nach Kiel wechselte er noch in demselben Jahr als Kommissarius und wirkte dort dann von 1970 bis 1997 als ordentlicher Professor. Er war damit über 28 Jahre Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik, Propädeutik und Werkstoffkunde. Die wissenschaftlichen Hauptarbeitsgebiete in Körbers fast 200 Arbeiten umfassenden Gesamtwerk waren Kauphysiologie, parodontale und gingivale Gewebereaktionen sowie prothetische Verfahrenstechnologien. Seinen in der zahnärztlichen Prothetik internationalen Bekanntheitsgrad verdankte Körber einer damals die Teilprothetik revolutionierenden Neuentwicklung. Die von ihm entwickelte und 1968 erstmals beschriebene Konuskrone ist bis heute ein in der zahnärztlichen Praxis täglich angewendetes Behandlungsmittel. Zu dieser weiten Verbreitung haben natürlich auch sein in sechs Auflagen erschienenes Werk über die Konuskrone und sein in vier Auflagen erschienenes klassisches Lehrbuch über die zahnärztliche Prothetik beigetragen. Von seinem besonderen Engagement auf dem Gebiet der zahnärztlichen Werkstoffe und Technologien zeugen zwei weitere Lehrbücher, eines über die sog. Cera-Platin-Krone und ein zusammen mit seinem Habilitanden Klaus Ludwig verfasstes Lehrbuch über die Zahnärztliche Werkstoffkunde und Technologie. Das außergewöhnlich erfolgreiche wissenschaftliche Wirken von Karlheinz Körber wurde im Jahre 1983 dadurch gekrönt, dass nach 1962 eine zweite wissenschaftliche Arbeit von ihm, diesmal zu dem dynamischen Mechanismus von Parodontium und Gewebsstrukturen unter herausnehmbarem Zahnersatz mit dem Jahresbestpreis der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausgezeichnet wurde. Nach Kenntnis des Verfassers war es ein beispielloses Ereignis in der deutschen Zahnheilkunde, dass ein Wissenschaftler zweimal diese hochkarätige Auszeichnung erhielt. Karlheinz Körber führte insgesamt über 40 Doktoranden erfolgreich zur Promotion. In den 28 Jahren seines Wirkens in Kiel bildete er über 2000 Zahnmedizinstudenten in zahnärztlicher Prothetik und Werkstoffkunde aus. Als humorvoller und mitreißender Lehrer war er bei seinen Studenten sehr beliebt. Die Christian-Albrechts-Universität verliert mit seinem Tode einen beliebten akademischen Lehrer und einen hoch anerkannten Wissenschaftler. Prof. Dr. Matthias Kern Kiel Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

30 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Treffen der VV-Vorsitzenden in Stuttgart Standespolitisch stets auf dem Laufenden Die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen der KZVen kamen Ende September in Stuttgart zusammen, um sich über die aktuellen standespolitischen Entwicklungen und Problemfelder in den jeweiligen Bundesländern und ihren KZVen zu informieren. Unser turnusgemäßes Treffen sehe ich als sehr wichtigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch innerhalb des Ehrenamtes, betonte Dr. Dr. Alexander Raff, Vorsitzender der VV der KZV BW und Gastgeber in Stuttgart. Und weiter: Wir diskutieren bei diesen Treffen mit einem Teilnehmerkreis, der sonst in dieser Form nirgends gegeben ist, sehr engagiert grundsätzliche und aktuelle Themen und halten uns standespolitisch stets auf dem Laufenden. Dienstjubiläen 2014 bei der KZV Schleswig-Holstein Acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KZV Schleswig-Holstein begingen in diesem Jahr ein besonderes Dienstjubiläum: Seit vierzig Jahren bei der KZV Schleswig- Holstein beschäftigt ist Martina Paust aus Claudia Plog aus der Abrechnungsabteilung. der Juristischen Abteilung. Rolf und Renate Bekeschus (Hausmeister) feierten ihr 25-jähriges Dienstjubliäum. Auf zwanzig Jahre Tätigkeit bei der KZV Schleswig-Holstein können Ulf Sauerbaum (Finanzabteilung) und Maren Haß (Rechnungslegungsabteilung) zurückblicken. Ihr zehnjähriges Dienstjubiläum feierten Kirsten Tedt und Wolf-Dietmar Ebeling Allen Jubilarinnen und Jubilaren gratuliert der Vorstand der KZV Schleswig-Holstein ganz herzlich. Wir bedanken uns für die langjährige gute und engagierte Zusammenarbeit, verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KZV Schleswig-Holstein schließen sich den Glückwünschen (beide aus der Finanzabteilung) sowie an. KZV S-H Diesmal standen u. a. auf der Tagesordnung: Strukturfragen wie Zeitrahmen und Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge für die kommende Legislaturperiode (gesetzliche Zustimmungserfor- Standespolitische Themen und der Erfahrungsaustausch standen beim Treffen der Vorsitzenden der Vertreterversammlungen der KZVen im Mittelpunkt. dernis) und das Verhältnis zwischen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern der KZVen. Die Gelegenheit, sich zu Beginn des Treffens mit der Baden-Württembergischen KZV-Vorsitzenden Dr. Ute Maier auszutauschen, wurde intensiv wahrgenommen. Die nächsten Sitzungen der VV- Vorsitzenden im Jahr 2015 finden in Würzburg und Düsseldorf statt. DR. DR. ALEXANDER RAFF Vorsitzender der VV der KZV BW 30 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

31 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Umfrage: Gesundheitsdaten gegen Beitragsrabatt Nahezu zwei Drittel (64,7 Prozent) der Bundesbürger, die eigene Gesundheitsoder Fitnesswerte messen und sammeln, würden diese nie im Internet dokumentieren oder archivieren aus Angst vor Datendiebstahl oder -missbrauch. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Apotheken Umschau. Die Aussicht auf Belohnung für eine gesundheitsbewusste Lebensweise wäre allerdings für mehr als jeden zweiten Self-Tracker ein Anreiz, seine Messwerte herauszugeben: 54,7 Prozent der Befragten erklärten ihre Bereitschaft, ihrer Krankenkasse die Daten zur Verfügung zu stellen, wenn diese gute Gesundheits- und Fitnesswerte mit Beitragsrabatten belohnen würde. Nur jede Zwanzigste (5,1 Prozent) vergleicht sich der Erhebung zufolge gern mit anderen und stellt deswegen seine Werte auf öffentlich einsehbaren Internetplattformen zur Verfügung. Apotheken Umschau/Be RUNDSCHREIBEN DER KASSENZAHNÄRZTLICHEN VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN Beschluss der Vertreterversammlung der KZV S-H vom 15. November 2014: Verwaltungskostenordnung (Vertragszahnärztliche Versorgung) Die Verwaltungskostenbeiträge für 2015 (Abrechnungsquartale IV/2014 bis IIl/2015) werden wie folgt festgesetzt: 1. 0,85 % von allen finanziell über die KZV S-H abgewickelten Vergütungen (Honorare und Material- und Laborkosten) für kons.- chir. Leistungen, Kieferorthopädie, Parodontose, Zahnersatz und Kieferbruch der gesetzlichen Krankenkassen und sonstigen Kostenträger. 2. Jeder in eigener Praxis tätige, niedergelassene und in Schleswig- Holstein zugelassene oder ermächtigte Zahnarzt zahlt neben Ziffer 1) einen monatlichen Festbeitrag in Höhe von EUR 89,00, ohne Ansehung von Beginn oder Ende der Zulassung oder Ermächtigung im laufenden Kalendermonat. 3. Für jeden bei einem zugelassenen oder ermächtigten Zahnarzt oder in einem zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassenen medizinischen Versorgungszentrum in Schleswig-Holstein angestellten und tätigen Zahnarzt entrichten die anstellenden Zahnärzte bzw. das anstellende medizinische Versorgungszentrum einen monatlichen Festbeitrag in Höhe von EUR 53,40, ohne Ansehung von Beginn oder Ende der Anstellung im laufenden Kalendermonat. 4. Für Vertragszahnärzte, deren Versorgungsauftrag gem. Beschluss des Zulassungsausschusses auf die Hälfte beschränkt ist (Teilzulassung gem. 19 a Abs. 2 ZV-Z) reduziert sich der gem. Ziff. 2) zu entrichtende monatliche Festbeitrag auf die Hälfte. Gleiches gilt für Zahnärzte, die in einem anderen KZV-Bezirk zugelassen sind und in Schleswig-Holstein auf Grundlage einer Ermächtigung eine Tätigkeit in Zweigpraxis ausüben. 5. Der für angestellte Zahnärzte gem. Ziff. 3) zu entrichtende monatliche Festbeitrag reduziert sich im Falle einer nicht ganztägigen Beschäftigung anteilig entsprechend dem Umfang der von dem Zulassungsausschuss genehmigten Tätigkeit. 6. Zusätzlich zu den in Ziff. 1) bis 5) genannten Beiträgen werden alle Betroffenen mit der für sie von der KZV S-H an die KZBV abzuführenden Umlage belastet. 7. Im Zahnarztregister der KZV S-H eingetragene Zahnärzte, für die keine Beiträge nach den Ziff. 2) bis 5) dieser Verwaltungskostenordnung anfallen, zahlen ab dem einen monatlichen Festbeitrag in Höhe von EUR 8,90, der quartalsweise im Voraus zu entrichten ist. Einreichung von Anträgen an den Zulassungsausschuss Bitte beachten Sie zur Einreichung von Anträgen an den Zulassungsausschuss folgende Termine: März-Sitzung 2015 Anträge für die März-Sitzung 2015 müssen bis zum vollständig vorliegen. Juni-Sitzung 2015 Anträge für die Juni-Sitzung 2015 müssen bis zum vollständig vorliegen. Verzicht zum einreichen bis zum Verzicht zum einreichen bis zum Veränderungen in der wöchentlichen Arbeitszeit von angestellten Zahnärzten oder deren Beschäftigungsende müssen dem Zulassungsausschuss umgehend mitgeteilt werden. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

32 MITTEILUNGSBLATT DER ZAHNÄRZTEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN Beschlüsse der Kammerversammlung zu Haushalts-, Beitrags- und Kostenordnungen Satzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein für das Rechnungsjahr 2015 (Haushaltssatzung 2015) 1 Der Haushaltsplan der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein für das Rechnungsjahr 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben auf EUR festgestellt. 2 Die Höhe der zu erhebenden Beiträge ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung der Beiträge der Zahnärztekammer Schleswig- Holstein (Beitragssatzung 2015). Satzung für die Erhebung der Beiträge der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein für das Jahr 2015 (Beitragssatzung 2015) 1. Beitragsfrei sind Mitglieder der Zahnärztekammer Schleswig- Holstein, die die Zahnheilkunde nicht ausüben oder die 75 Jahre oder älter sind. 2. Als monatlichen Beitrag zahlen Mitglieder der Zahnärztekammer Schleswig Holstein bei Ausübung der Zahnheilkunde selbstständig oder als Hochschullehrer mit Liquidationsberechtigung 82 EUR angestellt, beamtet oder als Sanitätsoffizier 36 EUR angestellt in Praxen in den ersten acht vollen Quartalen nach dem Datum der erstmaligen Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes 18 EUR bei gleichzeitiger Beitragszahlung an eine Ärztekammer auf Antrag und gegen Nachweis 50 % Ermäßigung der jeweiligen Kategorie Im Übrigen gilt 3 der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Die Beitragssatzung muss für jedes Haushaltsjahr beschlossen werden, auch wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert. Die Kammerbeiträge 2015 bleiben auch nach über zwei Jahrzehnten unverändert. Der Kammerbeitrag sinkt damit seit dem real um die jährliche Inflationsrate. Interessierte können nach Terminabsprache den Haushaltsplan beim Geschäftsführer einsehen. Aufhebung Gebührensatzung Ausbildung Die Satzung für die Erhebung einer Gebühr für Ausbildungsverhältnisse (Gebührensatzung Ausbildung) vom wird mit Wirkung zum aufgehoben. Gebührensatzung nach 16 Absatz 5 der Weiterbildungsordnung (Satzung) der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein 1. Die Prüfgebühr nach 16 Abs. 5 der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 1. Januar 2015 beträgt für jedes Prüfgespräch EUR 300, Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung nach 14 Abs. 6 der Weiterbildungsordnung vom 1. Juni 2007 außer Kraft. Es bedurfte einer redaktionellen Anpassung; die Inhalte bleiben unverändert. Die bisherige Gebührenordnung nimmt Bezug auf die bisherige Weiterbildungsordnung. Die Verabschiedung einer neuen Weiterbildungsordnung macht die Verabschiedung einer neuen Gebührensatzung mit aktualisiertem Bezug erforderlich. ZÄK SH Vergütungsempfehlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein für Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten Auf Vorschlag des Ausschusses für Zahnmedizinische Fachangestellte hat der Vorstand der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein beschlossen: Die Vergütung für auszubildende Zahnmedizinische Fachangestellte wird mit Wirkung zum angepasst: 1. Ausbildungsjahr: 654 EUR 2. Ausbildungsjahr: 692 EUR 3. Ausbildungsjahr: 740 EUR Die Vergütungsempfehlung gilt für alle Verträge mit Ausbildungsbeginn ab dem ZÄK SH Neues Mitglied der Kammerversammlung Dr. Juliane Einfalt: Herr Bernd Einfalt wurde 2013 als Mitglied der Kammerversammlung für den Wahlkreis Kiel gewählt. Herr Kollege Einfalt hat nun anlässlich seines 66sten Geburtstages sein Mandat niedergelegt. Der Vorstand hatte gemäß 14 der Landesverordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein und die von der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen (Wahlverordnung Zahnärztekammer) ein Ersatzmitglied zu bestimmen: An die Stelle des ausgeschiedenen Kammermitgliedes tritt unabhängig vom Geschlecht die Bewerberin oder der Bewerber des gleichen Wahlvorschlages mit der nächst höchsten Stimmenzahl als Ersatzmitglied. Das ist Frau Dr. Juliane Einfalt, Kiel. Der Vorstand hat Herrn Einfalt für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement die Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft verliehen. Er wünscht Frau Dr. Juliane Einfalt viel Freude und Erfolg bei Ausübung ihres neuen Mandates. ZÄK SH 32 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember 2014

33 MITTEILUNGSBLATT DER ZAHNÄRZTEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN Fortbildung in Kreisvereinen Zahnärzteverein Flensburg e.v. am: 13. Januar 2015, h Ort: Weinkontor Roberto Gavin, Walzenmühle Flensburg Neustadt 16, Flensburg Die AIHV Das unbekannte Wesen Dr. Joachim Hüttmann, Vorsitzender der KZV-Vertreterversammlung Anzeigen Praxisübernahme Lübeck/ Umgebung Suche Praxis zur Übernahme, 3 bis 4 BHZ, eine Sozietät mit späterer Übernahme ist ebenfalls denkbar. praxissuche@posteo.de Fortbildung Diagnostik und Therapie Craniomandibulärer Dysfunktionen Kieler Konzept Helge Fischer-Brandies/Marc Asche/Christian Wunderlich Ort: Klinik für Kieferorthopädie, ZMK, Haus 26, UKSH, Campus Kiel Teil A: Teil B: Teil C: jeweils: Fr., Uhr Sa., Uhr So., Uhr Information: Sekretariat Prof. Dr. H. Fischer-Brandies Klinik für Kieferorthopädie, UKSH, Campus Kiel Arnold-Heller-Str. 3, Haus 26, Kiel Tel. 0431/ Fortbildungspunkte: 22 Punkte je Teil A, B, C Der Segeberger Ärzteverein und der Zahnärzteverein laden ein zum 14. SÄTAZ-Ball 2015 Sonnabend, 21. Februar 2015 Vitalia-Seehotel, Eingang Festsaal Am Kurpark, Bad Segeberg Beginn: Uhr Eintritt: 30 EUR (15 EUR für Jugendliche) Kartenbestellung bitte per Fax: oder dr.henning.achilles@alice-dsl.net Die Reservierung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseinganges auf das Konto Ärzteball Kto-Nr (APO-Bank Lübeck, BLZ ) Sie dürfen sich erneut auf Tanzvergnügen, Unterhaltung mit Showeinlagen und auf einen geselligen Abend mit der Partyband Creme Fresh freuen. Festliche Abendgarderobe erbeten. PERSONALIEN Wir gratulieren: 85. Geburtstag 23. Dezember Dr. Horst Knüppel, Kiel 80. Geburtstag 4. Januar Dr. Ralph Stöhr, Ahrensburg 75. Geburtstag 27. Dezember Dr. Jochen Tiedgen, Kiel 30. Dezember Dr. Horst-Dieter Laß, Jevenstedt 5. Januar Dr. Ursula Fein, Lensahn 6. Januar Dr. Rüdiger Schultz, Itzehoe 14. Januar Dr. med. vet. Hartmut Roloff, Reinfeld 70. Geburtstag 22. Dezember Christian Schädel, Friedrichstadt 4. Januar Dr. Hans-Reinhard Wölber, Meldorf 5. Januar Dr. Volker Dittbrenner, Heide 10. Januar Angelika Kaue-Hoffmann, Odderade 65. Geburtstag 20. Dezember Dr. Jochen Tiedemann, Mölln 21. Dezember Dr. Reiner Caspar, Sievershütten Dr. Lutz Intrau, Meldorf 2. Januar Gero Wessel, Schwarzenbek JUBILÄEN IN DEN PRAXEN Wir gratulieren der Mitarbeiterin zum Praxis-Jubiläum: 25 Jahre Regina Schmitz Praxis Dr. Ulrich Breckwoldt, Dr. Ann Reintanz, Neustadt In memoriam Wir betrauern das Ableben unserer Kollegen: Dr. Hans-Karl Schrader Molfsee geboren 8. Oktober 1919 verstorben 12. November 2014 Siegfried Dreesen Timmendorfer Strand geboren 7. April 1929 verstorben 18. November 2014 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Dezember

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