Servicevertrag. zwischen
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- Norbert Neumann
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1 Servicevertrag zwischen der Stadt Jena, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Werkleiter des Eigenbetriebes JenaKultur, Herrn Jonas Zipf, dieser vertreten durch die Teamleiterin der Jena Tourist-Information, Frau Beate Jauch, Markt 16, Jena - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und dem Auftraggeber/Veranstalter - nachfolgend Veranstalter genannt - 1 Vertragsgegenstand 1.) Gegenstand des Vertrages ist die Einpflege von Veranstaltungen in das Ticketsystem des Auftragnehmers und der Vertrieb von Eintrittskarten. Der Auftragnehmer übernimmt den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Veranstalters über das computergestützte Ticketvertriebssystem VIBUS. Er unterstützt den Veranstalter bei der Vermarktung der Veranstaltung. Die vom Veranstalter zusätzlich gewählten Vertragsbausteine (Anlage 1) werden Bestandteil dieses Vertrages. 2.) Der Auftragnehmer verkauft die Eintrittskarten im Namen und auf Rechnung des Veranstalters und ist nicht für die korrekte Ausführung und den Inhalt der Veranstaltung verantwortlich. Der Veranstalter sorgt dafür, dass dem Ticketkäufer seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gemacht werden. 2 Einrichtung und Verkauf 1.) Der Auftragnehmer erhält vom Veranstalter für jede zu verkaufende Veranstaltung einen vollständigen Auftrag. Der Veranstalter verwendet hierfür das Formular zum Ticketvertrieb (Anlage 2), das Bestandteil dieses Vertrages wird. Für die Richtigkeit aller Angaben ist der Veranstalter verantwortlich. 2.) Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kartenverkauf ganz oder teilweise, mindestens aber zu 50 Prozent des Gesamtkontingents, über das Ticketsystem des Auftragnehmers durchzuführen. Uta.von.Foerster-Rub@jena.de / Jana.Huebner@jena.de
2 3.) Es ist dem Veranstalter bekannt, dass zwischen dem Eingang des vollständigen Auftrags und dem Verkaufsbeginn eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Werktagen liegt. Sind die eingereichten Auftragsunterlagen nicht vollständig oder fehlerhaft, kann der Vorverkauf nicht fristgerecht beginnen. 4.) Die Einstellung der Veranstaltung beinhaltet auch die Erstellung des Ticketlayouts (einschließlich Logos) sowie die Erstellung des Saalplans. Die gegebenenfalls dafür anfallenden Entgelte sind 6 dieses Vertrages zu entnehmen. 5.) Die Eintrittskarten werden zu dem im Auftrag genannten Kartengrundpreis zuzüglich einer Vorverkaufsgebühr und zuzüglich der in den Entgelten festgelegten Ticketgebühr pro Ticket verkauft. Die Vorverkaufsgebühr beträgt 10% des Kartengrundpreises inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z.z. 19%. Auf allen Eintrittskarten wird der Kundenendpreis inkl. aller Gebühren gedruckt. 6.) Stellt der Auftragnehmer dem Veranstalter Tickets zur externen Verwendung (Eigenverkauf, Presse-, Dienst- oder Freikarten) zur Verfügung, so werden dem Veranstalter für jedes gedruckte Ticket 0,50 EUR einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z.z. 19%, in Rechnung gestellt. Ausgedruckte Karten werden nicht zurückgenommen. 7.) Der aktuelle Vorverkaufsstand wird dem Veranstalter jeden Montag durch die Jena TI per E- Mail mitgeteilt. Hat der Auftragnehmer die Tickets des überlassenen Kontingents zu 90 % verkauft, erhöht der Veranstalter nach Möglichkeit das Kontingent. 3 Werbung und Anzeige 1.) Der Auftragnehmer nimmt die Veranstaltung(en) kostenfrei in den offiziellen Online- Veranstaltungskalender unter auf. 2.) Eine Präsentation der Veranstaltung(en) in Form von digitalen Werbeplakaten und die Auslage von Informationsmaterial in den Räumlichkeiten der Jena Tourist-Information ist kostenfrei und erfolgt durch den Auftragnehmer je nach Platzverfügbarkeit. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. 3.) In allen Veröffentlichungen wie Anzeigen, Plakateindrucktexten, Handzetteln etc, publiziert der Veranstalter den Kartenverkauf des Auftragnehmers wie folgt: Tickets erhalten Sie in der Jena Tourist- Information, Markt 16, Jena. Das Kartentelefon: / Per tickets@jena.de Optional per Internet: 4 Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen 1.) Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Ausfall, zeitlicher oder örtlicher Verlegung seiner Veranstaltung(en) den Auftragnehmer und die Öffentlichkeit rechtzeitig und ausreichend zu informieren sowie einen entsprechender Hinweis am ursprünglichen Veranstaltungsort anbringen zu lassen. Uta.von.Foerster-Rub@jena.de / Jana.Huebner@jena.de 2
3 2.) Bei Ausfall oder zeitlicher Verlegung von Veranstaltungen werden die von dem Auftragnehmer verkauften Tickets in der Jena Tourist- Information bis 14 Tage nach dem Veranstaltungstermin zurückgekauft. Wenn Kartengelder bereits an den Veranstalter ausgezahlt wurden, müssen diese innerhalb von 2 Werktagen an den Auftragnehmer zurücküberwiesen werden, um die Rückabwicklung gewährleisten zu können. 3.) Für die Stornierung werden dem Veranstalter 0,50 EUR pro Ticket einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z.z. 19%, in Rechnung gestellt. 5 Abrechnung, Auszahlung 1.) Die Endabrechnung wird in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach der Veranstaltung vorgenommen. Einnahmen aus dem Kartenverkauf werden mit Forderungen des Auftragnehmers verrechnet. 2.) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von zehn Tagen nach der Endabrechnung per Überweisung auf das angegebene Konto des Veranstalters. Auf Anforderung ist eine Abschlagszahlung in Höhe von maximal 80 Prozent der eingenommenen Kartengelder per Vorabüberweisung möglich. Diese muss gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erfolgen. 3.) Die Vorverkaufsgebühr sowie die Ticketgebühr verbleibt beim Auftragnehmer. 6 Entgelte: 1.) Ticketgebühr Für jede verkaufte Eintrittskarte erhebt der Auftragnehmer gegenüber dem Veranstalter eine Ticketgebühr. Die Höhe der Ticketgebühr beträgt einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z.z. 19%, für 2.) Saalplan a. jedes unnummerierte Ticket 0,30 EUR b. jedes nummerierte Ticket 0,50 EUR Die Erstellung eines unnummerierten Saalplans ist kostenfrei. Die Erstellung eines nummerierten Standard-Saalplans (normale Reihenbestuhlung, keine Tische) ist kostenfrei. Ist die Erstellung eines individuellen Saalplans (Erstanlage) notwendig, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,- EUR zzgl. MwSt. pro Arbeitsstunde fällig. 3.) Ticketlayout und Logos: Die Erstellung das Ticketlayouts ist kostenfrei. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, bis zu fünf frei wählbare Logos in das Ticketlayout einbinden zu lassen; sofern er die Logos als digitale Anlage in schwarz-weiß (keine Graustufen), Format.bmp/.jpg bereitstellt. (Maße: max: 300x100 pixel), ist die Einbindung kostenfrei. Für jedes Logo, dass der Veranstalter in einem anderen Format liefert, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,- EUR zzgl. Mwst. fällig. Der Veranstalter erhält das Ticketlayout per vor dem Druck und bestätigt es (Freigabe der Veranstaltung). Uta.von.Foerster-Rub@jena.de / Jana.Huebner@jena.de 3
4 4.) Nachträgliche Änderungen: Änderungen, die auf Wunsch des Veranstalters nach der Freigabe der Veranstaltung am Veranstaltungstext, am Ticketlayout, am Saalplan, am Veranstaltungsort oder am Preis vorgenommen werden sollen, werden dem Veranstalter pro angefangene Stunde mit einem Stundensatz von je 39,- EUR zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt. 5.) Macnetix (Bildschirmpräsentation auf zwei Großbildschirmen im Schaufenster/Verkaufsraum): Der Veranstalter hat die Möglichkeit, ein frei wählbares, digitales Plakat in die Bildschirmpräsentation im Verkaufsraum aufnehmen zu lassen; sofern er das Plakat als digitale Anlage, Format jpg bereitstellt, ist dieser Service kostenfrei (Höhe 1000 Pixel Breite: 800 Pixel). Für jedes digitale Plakat, das der Veranstalter in einem anderen Format liefert, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,- EUR zzgl. Mwst. fällig. 7 Schriftform Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein Schriftformverzicht muss schriftlich vereinbart werden. 8 Vertragsdauer und Kündigung 1. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und ist unbefristet. Sie ersetzt die bis dahin geltende Vereinbarung. 2. Eine Kündigung ist durch beide Partner mit einer Frist von zwei Wochen zum Quartalsende möglich. Sie bedarf der Schriftform. Für Veranstaltungen, die bei Eingang der Kündigungserklärung bereits in Auftrag gegeben wurden, gilt dieser Vertrag weiter. 9 Salvatorische Klausel und Erfüllungsort 1.) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie den die Unwirksamkeit begründenden Umstand z.z. des Vertragsabschlusses gekannt hätten. 2.) Der Erfüllungsort ist Jena. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Jena.... Ort, Datum Veranstalter Jena Tourist-Information (JenaKultur) Uta.von.Foerster-Rub@jena.de / Jana.Huebner@jena.de 4
5 Anlage 1: Der Veranstalter/Nutzer bestellt über die Jena Tourist-Information folgende zusätzliche Leistungen (Zutreffendes bitte ankreuzen): Übernahme der Abendkasse durch den Auftragnehmer Inhalt und Umfang der Leistung: 1.) Das Angebot beinhaltet den Ticketverkauf an der Abendkasse/Tageskasse durch den Auftragnehmer im Volkshaus Jena und Volksbad Jena am Tag der Veranstaltung. 2.) Der Ticketverkauf erfolgt über das computergestützte Ticketvertriebssystem VIBUS. 3.) Die Arbeitszeit der Abendkassenkraft/Tageskassenkraft beträgt mindestens 2 Stunden. 4.) Die Abendkassen-/Tageskassenpreise werden dem Auftragnehmer bis spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt. Entgelte: 1.) Ticketgebühr: Für jede an der Abendkasse verkaufte Eintrittskarte erhebt der Auftragnehmer gegenüber dem Veranstalter eine Ticketgebühr. Die Höhe der Ticketgebühr beträgt einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z.z. 19%, für a. jedes unnummerierte Ticket 0,30 EUR b. jedes nummerierte Ticket 0,50 EUR Das Aufschlagen einer Provision entfällt. 2.) Bezahlung der Abendkassenkraft: Dem Veranstalter/Nutzer werden für den Einsatz der Abendkassenkraft/Tageskassenkraft 9,50 EUR/Stunde, an gesetzlichen Feiertagen in Thüringen sowie an Heiligabend und Silvester 12,- EUR/Stunde in Rechnung gestellt. Abrechnung, Auszahlung: Die Abrechnung der an der Abendkasse/Tageskasse verkauften Tickets erfolgt gemeinsam mit der Vorverkaufsabrechnung laut Grundvereinbarung. Die Ticketgebühr verbleibt beim Auftragnehmer. Uta.von.Foerster-Rub@jena.de / Jana.Huebner@jena.de 5
6 Verkauf von Eintrittskarten über das Ticketportal von JenaKultur mittels Zustellung p. Post Inhalt und Umfang der Leistung: 1.) Das Angebot beinhaltet den Ticketverkauf über das Ticketportal von JenaKultur unter ausschließlich mittels Zustellung per Post (Einwurfeinschreiben). 2.) Der Ticketverkauf erfolgt online über das computergestützte Ticketvertriebssystem VIBUS. Die gebuchten Eintrittskarten werden dem Kunden per Post zugestellt. 3.) Es gelten die entsprechenden AGBs für den Onlineverkauf von Tickets mittels Zustellung per Post. 4.) Für jede online gebuchte Eintrittskarte erhebt der Auftragnehmer eine Buchungsgebühr von 1,- EUR pro Ticket einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z.z. 19%. Diese wird auf den im Vertrag vereinbarten Kundenendpreis aufgeschlagen und vom Kunden getragen. 5.) Für die Bearbeitung der Onlinebuchung und den Versand der Tickets per Einwurfeinschreiben, berechnet der Auftragnehmer dem Kunden zusätzlich eine Versand- und Bearbeitungspauschale von 4,- EUR pro Bestellung, einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z.z. 19%. 6.) Zur bestmöglichen Bewerbung über das Ticketportal empfiehlt die Jena TI die Bereitstellung eines Fotos in 450x325 Pixeln, Format jpg in max. 200kb sowie einen Kurztext zur Veranstaltung durch den Veranstalter. Abrechnung, Auszahlung: 1.) Die Abrechnung der über das Ticketportal verkauften Eintrittskarten erfolgt gemeinsam mit der Vorverkaufsabrechnung laut Grundvereinbarung. 2.) Die Vorverkaufsgebühr, die Ticketgebühr sowie die Buchungsgebühr verbleiben beim Auftragnehmer. / 6
7 Verkauf von Eintrittskarten über das Ticketportal von JenaKultur mittels Inhalt und Umfang der Leistung: 1.) Das Angebot beinhaltet den Ticketverkauf über das Ticketportal von JenaKultur unter mittels Die Möglichkeit der Ticketzustellung per Post (Einwurfeinschreiben) bleibt davon unberührt. 2.) Der Ticketverkauf erfolgt online über das computergestützte Ticketvertriebssystem VIBUS. Die gebuchten Eintrittskarten werden vom Kunden selbst auf einem A4 Blatt ausgedruckt. 3.) Es gelten die entsprechenden AGBs für den Onlineverkauf von Tickets mittels 4.) Für jede online gebuchte Eintrittskarte erhebt die Jena TI eine Buchungsgebühr von 1,- EUR pro Ticket einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z.z. 19%. Diese wird auf den im Vertrag vereinbarten Kundenendpreis aufgeschlagen und vom Kunden getragen. 5.) Einlasskontrolle Vor Termin der Veranstaltung, spätestens aber am Tag der Veranstaltung, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Veranstalter unter folgender Adresse: ohne Adresse kein Versand möglich! eine digitale Liste im pdf Format zukommen zu lassen, aus der dem Veranstalter ersichtlich ist, welche Kunden die Veranstaltung mit Tickets besuchen werden. Die Gültigkeit dieser Tickets ist somit am Einlass zweifelsfrei für den Veranstalter überprüfbar. Eine weitere Leistung des Auftragnehmers erfolgt nicht. 6.) Der Auftragnehmer behält sich vor, das Layout der selbst festzulegen und sendet dem Veranstalter auf Wunsch ein Musterexemplar zur Kenntnis zu. 7.) Zur bestmöglichen Bewerbung über das Ticketportal empfiehlt der Auftragnehmer die Bereitstellung eines Fotos in 450x325 Pixeln, Format jpg in max. 200kb sowie einen Kurztext zur Veranstaltung durch den Veranstalter. Abrechnung, Auszahlung: 1.) Die Abrechnung der über das Ticketportal verkauften Eintrittskarten erfolgt gemeinsam mit der Vorverkaufsabrechnung laut Grundvereinbarung. 2.) Die Vorverkaufsgebühr, die Ticketgebühr sowie die Buchungsgebühr verbleiben beim Auftragnehmer. / 7
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