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1 Zweite Satung zur Anderung der Satzung der Geneinde Kluis über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverband s,,rügen.' vom 01, Oktober 2002 Aufgrund der Kommunalverfassung flir das Land Mecklenbug-Vorponmem (KV M-V) in der Fassung der Bekamtmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBI. M-V S. 29, 890), zuletzt ge,indert durch Gesetz vom 9. August 2000 (GVOBI. M-V S. 360), des g 3 des cesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (G[IVG) vom 4. August 1992 (GVOBI. M- V S. 458), zuletzt geändert duch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBI. M-V S. 448) sowie der SS 1, 2, 6 und 7 des Kornnunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Jtmi 1993 (GVOBI. M-V S. 522, 916), geilndert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBI. M-V S. 438), rvird nach Bescblussfassung durch die Gemeindeverhetmg vom 28. November 2004 folgende Satzung erlassen: Artikel I Anderung der Safzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenyerbandes,,Rügen" Die Satzung der Gemeinde Kluis über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beihäge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes,,Rügen" vom 01. Oktober 2002 wird wie folgt geändefi: 1. $ 3 erhält folgende Fassung: s3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Gebühr bemisst sich nach nfierer Bestimmung durch Absätze 3 bis 8 nach Größe und Nntzungsait der Gmndstücke. In den nach Abs. 3 geltenden Gebühensätzen sind die Zu- und Abschläge bedcksichligt, die der Verband bei der Festsetzung der Verbandsbeiträge vomimmt. (2) Soweit eine katasteramtliche Feststellung der Grundstücksgöße nicht vorliegt, efolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde Kluis. Die Gebührenpflichtigen sind verpllichtet, die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zr-r erteilen. (3) Die Gebübr wird nach Berechnungseinheiten festgeselzt. Es gelten folgende Berechnungseinleiten und Gebührensälze je angefargene (a) 0,5 ha Bauland (2. B. Baugrrurdstücke, Hofgrundstücke, Hofflächen u. ä.) (b) 0,5 ha sonstig befestigte Fläche (2. B. Staßen, Wege, Plätze (c) 1,0 ha lbrstwirtschaftlich genutzte Flächen (d) 1,0 ha landwifischaftlich oder gleichafiig genutzte Flächer 12,92 C:2,0 BE 6,46 =1,0BE 3,23 :0,5 BE 6,46 :1,0BE

2 (4) Weisen Teilflächen eines Grundstücks unteßchiedliche Nutzungsaxten auf, so ist fit jede ieilflache mit einer anderen Nutzungsart die daraüf nach Abs 3 entfallende Gebülr getrennl zu emitteln. Dies gilt nichl für Bauland nach Abs 3 Buchstabe 4 wenn Teile des Grundstücks nicht baulich genutzt werden ( z B. Hofund Gartenflächen) Im Falle des Satzes 1 werden die jeweils letaen auf 0,5 bzw. 1,0 ha aufzüundenden Teilflächen- zunächst addiert und nur bei dem ftir das Glundstück anzuwendenden höchsten Gebührensatz berücksichtigt (5) Für je angefangene 1,0 ha Fläche in dem in der Anlage zur Satzung festgelegten i,iorug.glti"t ä", Schöpfwerkes Grosow werden 16,22 als ZusclLlag zur Gebühr nach den Absälzen 3 und 4 erhoben. (6) Für je angefangene 1,0 ha Fläche in dem ir der Anlage zü Satzung festgelegten ii'-ugtg"ui"t ä"" Siltöpfwerkes Ganschvitz werden 9,99 als Zuschlag zü Gebütu nach den Absätzen 3 und 4 erhoben. (7) Ftlr je angefangene 1,0 ha Fläche in dem in der Anlage zur Satzung festgelegten iinrogtj"ui"t ä"t Schtipfiverkes Rappin werden 3,05 als Zuschlag zur Gebülr nach den Absätzen3und4erhoben (8) Für je angefangene 1,0 ha Fläche in dem in der Anlage zur Satzung festgelegten Einzugsgebi t des SchöPfwerkesVenz werden 8,01 als Zuscblag zü Gebühr nach delt Absätzen 3 lrnd 4 erhoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft. Gteichzeitig tritt 3 i. d. F. der Salzung der Gemeinde Kluis über die Erhebung von Gebühren r.r. l""t,,tig d"i B"it ag" und Unnagen iles Wasser- und Bodenverbandes "Rügen" vom -2u , geändert durch die Erste Satzung zur Anderung vom außer Kraft Gingst, den

3 Anlage zur Satzung nach $ 3 Abs. 5 - Einzügsgebiet Schöpfwerk Grosow Das Einzugsgebiet tür das Schöpfwerk Grosow ümfasst im Gemeindegebiet Kluis folgende Geüurkuns Silenz Flur 1 1,2,3,4,s,6,' 7,8,9,10, rr, r2, 13, 14, 15, 16, 17, 18,19,20,21,22,23,24,24,26,2' 7,28,29,30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37,38,39,40,41,42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 6l, 62, 63, 64, 65, 66, 6' 7,68.69,70,71,12,73,' 74,75,76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90,91,92,93,94,9s,96,97,98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105 Flür 2 1,2.3,9,10,11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19,20,21,22,23,24,25, FluI 3 85 Anlage zur Satzung nacb $ 3 Abs.6- Einzugsg biet Schöpfiderk Ganschvitz Das Einzugsgebiet für das Schöpfür'erk Ganschvitz umfasst im Gemeindegebiet Kluis folgendes Flurstück: cemarkung Silenz: Flurstück 1 Anlage zur Satarng nach $ 3 Abs 7 Einzügsgebiet Schöpfwerk Rappin Das Einzugsgebiet fi-ir das Schöpfwerk Rappin umfasst im Ceneindeg biet Kluis folgende Gemarkune Schweikvitz 3/1, 4?1, 5n, 6^, 7/1, 8/1, 9/1, 25 Cemarkung Schweikvitz 3t1,4t1, 5lt,8lt,61t,7/1, 9, 10, I l, I2, 13, 14, 16, 1'/,18,19,20,21,22,2311,2411,2511,2' 32' 711' 33,34, 35

4 Anlage zür Satzung trach S 3 Abs. I - Einzügsgebi t Schöpftverk Venz Das Einzugsgebiet für das Schöpfwerk Venz urtfasst im Gemeindegebiet Kluis folgende Flurstticke: Gemarkune Gaqem Flur 1 1ll,l12113,2,3, 4, 5, 611,7 tr,7 t2,7 t3,8tt,812, 813,814, 815,911,912,913,914,915,916, 10, 11,12, 13, 14, t5, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 2211, 2212, 2213, 2214, 2215, 2314, 2315, 2316, 23/7, 2318, 23/9, 23110, 2311r, 2411, , 2414, /', 2418, , 24111, 2511, 2612, 2'7 / 1, 2811, 28/3. 28/4, 29, 30, 31/1, 31t2, 31/3, 31t4, 32, 33/1, 3312, 34/r,34/2,34/3,3s,36/r,3612, 3' 7,3811,3812, 39, 40, 41t1, 4v2, 4v3, 41t4, 41ts, 41t6, 42/l, 42t2, 42t3, 43, 4411, 44/2,44/4,4115, 4416,441' 1511, 7, 4512, 46, 4711, 4712, 4113, 4813, 4814, 4815,49, 50, 51, 55, s6, 5711, 5' 7t2,58, 59, 60, 61, 62, 631t,6312, 63t3,64,65,66,61t1,67t2,68,69,' 70,71.72,' 73,74,' 75,'76,77.' 78,79,80,81.82,8 Gemarkung Gaeem Flurstucke: 111,112,113,114,116,111,211,212,214,312,313,314,316,3l'7,4,5,6,7,8,9, 10, 11, 12,13,14,15, 16,l' l, 18, 19,20,29,30, 31, 32, 33, 34, 35, 36,31,38,39,40,41,42,43,44,45,46,4' 48,49,50, 7, 51, 52, 53, s4, s5, s6, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63,64,6s,66,67,68,69,70,11,12,73,14,7s,16,17,?8, 79, 80, 81/2, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90,91,92,93,94,95,96,9714,9' 71'7,9'718,9719,91/1 971t2, 97114, , 91117, 9' 7118, 97120, 97121, 97122, 9' 7123, 97125, 97D6, 9'7 D'7, 9' 7/30, , 97133, 91134, 97135, 97136, 9' 713' 97138, 7, 97/39, 97140, 9'/141, 97142, 91143, 97/44, 91t4s, 9' 7t46, 97t4' 7, 9' 7t48, 9' 7149, 97ls), 91lsr, 97152, 97/s3, 91154, 9' 715s, 97156, ' 7/s8, 9'7 /59, 9' /60, 7 9' /6t 7.9' /62, 7 9' /63, 7 98,99 Gemarkung Gagem 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16t3, 1614, 16/s, 16/6, Cemarl'ung!!4g941 Ilur 4 t/l,112,211,2d,3,4,5,6,7,8,9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19,20,21,22,23,24,25,26,2' ' 7 28,29,30,3r,32,33,34.35,36,3' 7,38/1,391r, 40, 42, 43,44,45,46, ,50,51. s2, s3' 54' 55,56 1,2,3/1,313,314,31s,4,s,6,',8,9,10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18,19,20,2r,22,23,24,25,26' 2' 7,2a.2s,30,3r,32,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42,43,44,4s,46,4111,4713,4'714,471 4' 7/' 4718, 7, 4' 719, 4' 7110, 48, 49, s0, 5112, 5113, , 5116, 511' 7, 5118, s119, 5211, 52/2, 52/4. 52t5, 5216, 5217, 5215, 53, 5412, 5413, 5414, 551L, 5512, 5513, 5613, 5614,5615, 56/6,5'711,57/2,58/1, 58/2, s8/3, 59, 60lr, 6012, 6013, 61, 6211, 6212, 62t3, 62t4, 63, 6411, 61/2, 6413, 6511, 6s/2, 66, 6' /r' 7 67 t2, 61 /3, 68, 69 t1, 69t2 Gemarkune Silenz Flur 4 Flrrstücke: t,2,3,4,5,6,'7,8,9,10, 11, 12, 13, 14,15,16,17,18,19,20,21,22/1,2212,23,24,25,26'27'28' 29,30,3t,32,33,34,3s, 36, 37, 38, 39,40,4l

5 . Gemarkuns Sohweikvitz Fltll I 1,2,3,4,5,6,1,8,9,10,tt,12,131t,13t2,t4/1,14/2,15, 16, 17, 18, 19,20,2\,22,23,24,25,26, 27, 28, 29, 30, 31 Gemarkuns Schweikvitz FI, tu"k"' r/1,2/t,3lr,4/1, 511,6/1,7/t,8/1,9/1, 10/1, 11/r, 1r/2, tl/s,11t6, t1/7, 12, 13, t4,15, t6,1'7, 18, 19, 20/t,22, 23/, 23 /2,24,26,28, 29 Gematkune Schweikvitz Fluntücke: t/1,44,t5,46,3t1,4t1, 5/t,8^,6/1,7 n,23/t,24/t,25t1,26/r,27 /1,29,30,3llt,36,38, ) ^(lemalkung bcnwerkvrtz Flur 4 Flurstäcke:.11r,2,3,4,5,6/1,8/1,9/t,toll,tl^,12/1,t3/1,14t1,t5,t6,17,18,19,20,21,22,2311, ,26,27,28,29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,40,4t,42,43,44,45,46,47,48,49,50,51 s2,43,s4,ss,s6,57,58,59,60,61,62,63,64,65,66,67,68,69,70/r,70/2,71,'72,13,14 76,'77,78,79,80,

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