Anhörung Umweltetiketten-Verordnung: Grüne Stellungnahme
|
|
- Hella Pfeiffer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundesamt für Umwelt Abteilung Luftreinhaltung 3003 Bern Bern, 4. September 2009 Anhörung Umweltetiketten-Verordnung: Grüne Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren Im Rahmen der Anhörung zur Umweltetiketten-Verordnung haben Sie die Grüne Partei zu einer Stellungnahme eingeladen, wofür wir uns herzlich bedanken. Im Folgenden nehmen wir anhand der für uns wichtigsten Punkte dazu Stellung: 1 Berücksichtigung von Umweltaspekten wird begrüsst Im Prinzip begrüssen wir, dass die neue Umweltetikette nicht nur rein energetische Aspekte (wie die bisherige Energieetikette) berücksichtigen soll, sondern auch andere Umweltaspekte, die bisher nicht erfasst wurden. Dies betrifft diverse Luftschadstoffe wie Stickoxide, Kohlenwasserstoffe und Partikel sowie die Lärmemissionen. Auf diese Weise könnte den Autokäufern eine umfassendere Beurteilung der ökologischen Qualitäten von Fahrzeugen ermöglicht werden. 2 Die Umweltetikette soll allein auf den UBP basieren Die Einführung einer Umweltetikette für Personenwagen bzw. die Weiterentwicklung der Energieetikette zur Umweltetikette wird von den Umweltverbänden grundsätzlich begrüsst. Allerdings fordern wir eine Umweltetikette, die alleine auf den UBP (Umweltbelastungspunkten) basiert und die Autos nach den UBP in sieben gleich grosse Gruppen (A bis G) einteilt. Damit wird verhindert, dass die teils gravierenden Mängel (Details in Kapitel 3) der heutigen Energieetikette in die Umweltetikette übernommen werden. Der Kanton Basel Stadt beispielsweise hat die Erarbeitung der verschiedenen Entwürfe für eine Umweltetikette verfolgt und die Problematik des störenden Einflusses der alten Energieetikette erkannt. Er plant daher eine neue ökologische Ausgestaltung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer, welche allein auf den UBP basiert. Aufgrund ähnlicher Überlegungen, wie wir sie in Kapitel 3 präsentieren, ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kanton Basel-Stadt zur Auffassung gelangt, dass nur ein auf Umweltbelastungspunkten fussendes Steuermodell zukunftsweisenden Charakter aufweist. 1 Dieses würde erlauben, auch neuartige Fahrzeugtypen, die in absehbarer Zukunft auf den Markt drängen werden (z.b. Elektroautos), besser zu kategorisieren und entsprechend zu besteuern. Auch für die Umweltverbände ist eine Übernahme der aus Gesamtumweltsicht wenig sinnvollen Elemente der Energieetikette in die Umweltetikette nicht angebracht. Konsequent wäre es, die Umweltetikette allein auf die Umweltbelastungspunkte aufzubauen. Damit wären notabene auch die energetischen Aspekte vollumfänglich 1 Vgl. Regierungsratsbeschluss des Kantons Basel-Stadt vom 28. April 2009 zur Motion für ein progressives System der emissions- und verbrauchsabhängigen Motorfahrzeugsteuer.
2 berücksichtigt, da für Neuwagen ein Grossteil der UBP von Belastungen stammt, die unmittelbar mit dem Energieverbrauch verbunden sind. In jedem Fall erwarten wir, dass das BFE die Umweltbelastungspunkte weiterhin erhebt und dafür sorgt, dass sie ab sofort für alle zugelassenen Fahrzeugtypen veröffentlicht werden. Es wird höchste Zeit, dass die schon lange verfügbaren Daten samt Software der Öffentlichkeit und insbesondere den innovativen Kantonen zugänglich gemacht werden. 3 Die Umweltetikette wird in der vorliegenden Form nicht unterstützt Der jetzt in die Anhörung gegebene Vorschlag für eine Umweltetikette wird von den Umweltorganisationen so nicht unterstützt. Hauptgrund ist, dass die Mängel der bisherigen Energieetikette ungenügend ausgeräumt sind und deshalb die Kategorieneinteilung nicht den tatsächlichen Umweltauswirkungen der Fahrzeuge folgt. In den Erläuterungen zum Entwurf wird auf Seite 7 ausgeführt: Die Ergänzungen um das Kriterium Umweltbelastung führt bei der Einteilung der Personenwagen in die Kategorien A bis G der Umweltetikette zu verhältnismässig geringen Veränderungen gegenüber einer Kategorisierung gemäss bisheriger Energieetikette. Wie die Berechnungen zeigen, hat die Einführung von UBP-Limiten insgesamt eine leichte Abschwächung der Relativität zur Folge. (Der Grund hierfür ist im Wesentlichen die Einteilung der Fahrzeuge gemäss UBP in Gruppen, die willkürlich stark unterschiedlich gross gemacht wurden siehe die Diskussion in Abschnitt 3.2.) Es ist jedoch gerade die Relativität der Energieetikette also die Bevorzugung schwerer Fahrzeuge die nicht länger akzeptiert werden kann. Die Umweltverbände fordern seit Einführung der Energieetikette ein absolutes System. Ein solches soll nun endlich bei der Umweltetikette zur Anwendung kommen (vgl. Kapitel 2). In den folgenden Abschnitten werden die Kritikpunkte ausführlich dargelegt. 3.1 Bevorzugung schwerer Fahrzeuge Bereits die bisherige Energieetikette stuft schwerere Fahrzeuge bei gleichem Energieverbrauch pro Kilometer erheblich günstiger ein. Dies führt bekanntlich dazu, dass etliche Fahrzeuge trotz relativ hohen CO2-Emissionen effizienter erscheinen als manche kleine und sparsamere Fahrzeuge. Diese Bevorzugung wird in leicht veränderter Form für eine wesentliche Komponente der neuen Umweltetikette übernommen. Mit einer modifizierten Formel wird die Bewertungszahl für die Energieeffizienz weiterhin erheblich verbessert, wenn ein Fahrzeug schwer ist. Dies ermöglicht, dass auch Fahrzeuge mit nicht sehr niedrigem Verbrauch in die beste Klasse (A) eingestuft werden, sofern nicht eine Herabstufung aufgrund der Umweltbelastungspunkte erfolgt. Eine solche Herabstufung wurde aber wenig wahrscheinlich gemacht durch Details der Klasseneinteilung gemäss Umweltbelastung, welche in Abschnitt 3.2 dieses Dokuments kritisiert werden. Die Bevorzugung schwerer Fahrzeuge wurde bereits früher wiederholt kritisiert. Die Gründe hierfür werden im Folgenden nochmals zusammengefasst: Die Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts wurde offiziell damit begründet, dass ein schweres Fahrzeug einen höheren Nutzen habe. Dieser Zusammenhang ist aber höchst fragwürdig. Allenfalls eine höhere Zahl von Sitzplätzen könnte als Aspekt für die Bewertung der energetischen Effizienz erwogen werden. Selbst dies wäre aber fragwürdig, da empirisch nicht klar ist, ob Fahrzeuge mit mehr Sitzplätzen in der Praxis auch tatsächlich im Durchschnitt mehr Personen befördern. Eine Bewertung nach Fahrzeuggewicht ist sogar noch unsinniger. Beispielsweise erhöht der Verzicht auf Leichtbau das Gewicht, ohne dass damit ein Nutzen verbunden wäre. Abgesehen von diesem Problem erscheint es als völlig unnötig, den Fahrzeugnutzen überhaupt in eine solche Bewertung einfliessen zu lassen, da die Käufer von Fahrzeugen diesen Nutzen ohnehin in den Vordergrund stellen, dieser Aspekt also mit
3 Sicherheit nie unberücksichtigt bliebe. Zudem wird der Nutzen eines Fahrzeugs individuell sehr unterschiedlich bewertet (und wohl kaum je nach dem Gewicht). Die Behauptung, die Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts verbessere die Vergleichbarkeit verschiedener Fahrzeuge einer bestimmten Nutzungskategorie (z.b. grosses Familienauto), ist in keiner Weise stichhaltig. Auch bei einer völlig gewichtsunabhängigen Einstufung könnte jeder Käufer die Effizienzklassen aller Fahrzeuge der gewünschten Grösse miteinander vergleichen. Die Vergleichbarkeit wäre dann sogar besser, wenn die völlig sachfremde Bevorzugung solcher Fahrzeuge, die bei gleicher Fahrzeuggrösse schwerer sind, entfiele. Es ist also kein einziges stichhaltiges Argument für die Bevorzugung schwerer Fahrzeuge erkennbar, weder in den vorgelegten Erläuterungen noch sonst wo. Im Gegenteil liegen die ökologischen und anderen Nachteile schwerer Fahrzeuge auf der Hand: Ein schweres Fahrzeug belastet die Umwelt bei der Produktion mehr (was von der Umweltetikette nicht berücksichtigt wird). Auch wenn eine umfassende Bewertung der Umweltbelastung bei der Produktion schwierig ist, wäre eine Herabstufung schwerer Fahrzeug absolut plausibel, während eine Besserstellung nicht zu rechtfertigen ist. Im Betrieb erzeugt ein schweres Fahrzeug mehr Reifenabrieb, der zur Feinstaubbelastung beiträgt (aber in der Umweltetikette ebenfalls nicht berücksichtigt wird). Tendenziell ist die Gefährdung von Fussgängern bei schweren Fahrzeugen grösser, was als gesundheitlicher Aspekt betrachtet werden kann. Hinzu kommen weitere ökologische Belastungen wie Flächenbedarf für Parkplätze und Strassenbreite. Diese Diskussion macht deutlich, dass die Bevorzugung schwerer Fahrzeuge sachlich auf keine plausible Weise zu rechtfertigen ist. Das Festhalten daran hat offenkundig andere als sachliche Gründe. 3.2 Festlegung der Kategorien Während die Einstufung gemäss Energieeffizienz in sieben gleich grosse Kategorien erfolgt, sollen für die Einstufung gemäss Umweltbelastungspunkten deutlich unterschiedlich grosse Kategorien gebildet werden: Die besten drei Kategorien enthalten jeweils 20 % der Fahrzeuge, die schlechteren Kategorien nur jeweils 10 %. Diese Asymmetrie wird vollkommen willkürlich eingeführt, ohne jede Begründung. Sie führt offenkundig dazu, dass überproportional viele Fahrzeuge in die günstigeren Kategorien eingeordnet werden. In der Folge wird dies bei vielen Fahrzeugen eine Herabstufung in eine schlechtere Kategorie aufgrund zu vieler Umweltbelastungspunkte verhindern. Beispielsweise muss ein Fahrzeug für die mittlere Effizienzkategorie D immerhin besser sei als 3 / 7 (43 %) der Fahrzeuge. Eine Herabstufung in Kategorie E aufgrund der UBP würde jedoch nur erfolgen, wenn das Fahrzeug bezüglich UBP nicht besser wäre als lediglich 30 % der Fahrzeuge. Von dieser willkürlich eingeführten Asymmetrie würden insbesondere viele Dieselfahrzeuge profitieren, die zunächst in eine günstige Effizienzkategorie kommen (ggf. mit Hilfe der Bevorzugung schwerer Fahrzeuge, siehe Abschnitt 3.1 dieses Dokuments) und dann nicht herabgestuft werden, selbst wenn z.b. die NOx- oder Lärmemissionen viel höher liegen als bei Benzinfahrzeugen der gleichen Kategorie. Da neu sowohl Energie- also auch Umweltaspekte berücksichtigt werden sollen, entsteht bei oberflächlicher Lektüre zunächst der Eindruck, die ungerechtfertigte Bevorzugung schwerer Fahrzeuge werde immerhin etwa auf die Hälfte abgemildert. Dieser Eindruck trügt jedoch, da die vorgesehene Festlegung der Kategorien wie oben dargelegt den
4 Einfluss der Umweltbelastungspunkte stark abschwächt. In den Erläuterungen zum Entwurf wurde auch festgestellt, dass die vorgeschlagene Umweltetikette zu kaum anderen Einstufungen führt als die bisherige Energieetikette, und dass die Einführung der Umweltaspekte (mit der vorgesehenen Methode) nur eine leichte Abschwächung der Relativität (Bevorzugung schwerer Fahrzeuge) zur Folge hätte. Es drängt sich der Eindruck auf, dass genau dies das Ziel der genannten willkürlich eingeführten Asymmetrie war. Selbstverständlich können die Umweltverbände nicht akzeptieren, dass auf diese Weise zwar formell Umweltaspekte berücksichtigt werden, jedoch nur auf eine Weise, die diese kaum zur Geltung kommen lässt. Die Kategorieneinteilung gemäss UBP müsste selbstverständlich genauso symmetrisch sein wie diejenige nach energetischen Gesichtspunkten. 4 Weitere konkrete Verbesserungen zur Umweltetikette 4.1 Einbezug des Fahrzeuggewichts Die Umweltbelastung bei der Herstellung von Fahrzeugen ist bisher in keiner Weise berücksichtigt worden im Gegenteil werden schwere Fahrzeuge sogar bei der Bewertung der Effizienz bevorzugt. Wir fordern deshalb, dass in den UBP auch die Fahrzeugproduktion berücksichtigt wird. Beispielsweise könnte aus den für die Herstellung mancher Fahrzeuge vorhandenen Ökobilanzen ein Mittelwert in UBP pro kg Fahrzeuggewicht berechnet werden. Wir sind uns bewusst, dass die Umweltbelastung bei der Herstellung über das Fahrzeuggewicht nur grob abgeschätzt wird. Jedoch ist eine solche Schätzung sicher angemessener, als es die völlige Vernachlässigung dieses wichtigen Aspekts ist. Sollten später einmal bessere Daten für eine solche Bewertung zur Verfügung stehen, könnte die Bewertung entsprechend geändert werden. 4.2 Einbezug der Treibstoffherstellung Die Art des Einbezugs der Treibstoffherstellung ist fragwürdig, da diverse Automodelle mit sehr unterschiedlichen Treibstoffen angetrieben werden können. In der vorgesehenen Regelung wird der jeweils ökologisch günstigste Treibstoff berücksichtigt (soweit er allgemein verfügbar ist), ohne dass klar wäre, dass dieser Treibstoff dann tatsächlich verwendet wird. Damit solche Fahrzeuge auch tatsächlich mit dem umweltfreundlicheren Kraftstoff betrieben werden, soll die Mineralölsteuer entsprechend differenziert werden. Auf dem Internet sollten zur transparenten Information die UBP für alle möglichen Treibstoffe zusätzlich separat ausgewiesen werden. 4.3 Darstellung von Verbrauch und CO2-Emisisonen Die Daten, die auf der Umweltetikette gezeigt werden sollen, sind (abgesehen von der wie gezeigt sehr fragwürdigen Einteilung in Kategorien) sehr sinnvoll. Ins Besondere, dass auch der CO2-Ausstoss und der Treibstoffverbrauch separat festgehalten werden sollen. Die verwendeten Skalen erlauben eine übersichtlichere Darstellung als der Abdruck reiner Zahlenwerte. Wir begrüssen ebenfalls, dass in der Werbung diese Informationen auf 10% des Inserates aufgeführt werden müssen. Dies ist wichtig für den Kaufentscheid des/r Konsument/in. Jedoch sind die Maximalwerte der Skalen so hoch gewählt, dass selbst nicht besonders gute Fahrzeuge einen Platz relativ weit links auf der Skala bekommen: Betreffend die Umweltbelastungspunkte geht die Skala bis 300 deutlich mehr als das Doppelte des Durchschnittswerts der bisherigen Fahrzeuge und erst recht der in den nächsten Jahren angebotenen Fahrzeuge. Dies erweckt den falschen Eindruck, beim Durchschnitt gäbe es schon kaum mehr Handlungsbedarf.
5 Betreffend CO2-Emissionen reicht die Skala bis 300 g/km, so dass ein Wagen mit 120 g/km (EU-Zielwert für 2015) wiederum schon weit links steht. Dasselbe gilt für die Benzinäquivalente. Wir schlagen deshalb vor, dass die Skalierung so gewählt wird, dass nur Fahrzeuge auf der linken Seite der Skala zu liegen kommen, die einen relevanten Beitrag zur ökologischen Verbesserung des Neuwagenflottenparkes leistet. Die Skalenmitte könnte etwa so gewählt werden, dass sie 25 % unter dem Neuwagenflottendurchschnitt zu liegen kommt. Hinzu kommt, dass bei Fahrzeugen, die sogar weit ausserhalb der Skala zu liegen kommen, eine solche krasse Abweichung grafisch nicht eindeutig (mit einem Punkt) gekennzeichnet wird. Angemessener wäre es, für diesen Fall die Skala bis zum entsprechenden Wert auszudehnen, um die Entfernung zum Durchschnitt deutlich zu machen. 4.4 Technische Angaben auf Etiketten In Art. 4 Absatz 2 soll zusätzlich aufgenommen werden: f) Die benutzte Bereifung für die Lärmmessung der Vorbeifahrt Begründung: Die Bereifung hat einen erheblichen Einfluss auf die Lärmemissionen und muss deshalb analog den Buchstaben a bis e ausgewiesen werden, damit eine Überprüfung möglich würde. Sobald die EU ein entsprechendes Reifen-Label verabschiedet hat, soll statt der Reifenbezeichnung, die entsprechende Reifenklasse gemäss EU-Label angegeben werden. 5 Zusammenfassung und Diskussion Grundlegend ist zu begrüssen, dass die neue Umweltetikette nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch Umweltgesichtspunkte berücksichtigen soll. In diesem Sinne begrüssen wir es, dass neu die Umweltbelastungspunkte deklariert werden, und wir erwarten, dass das BFE diese auch in Zukunft für alle zugelassenen Fahrzeugtypen erhebt und dafür sorgt, dass sie samt Software zugänglich gemacht werden. Wir fordern, dass die Unterteilung der Fahrzeuge auf der Umweltetikette künftig einzig auf den Umweltbelastungspunkten basiert. Denn die vorgeschlagene Kategorieneinteilung hat massive Mängel. Diese Mängel führen insbesondere dazu, dass schwere Fahrzeuge und Dieselfahrzeuge unangemessen bevorzugt werden. Dies ist mit ökologischen Argumenten auf keine Weise zu rechtfertigen. Die vorgeschlagene Einteilung würde bei den Autokäufern absehbar zu grosser Verwirrung führen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass die Einstufung in die scheinbar vorbildlichen Klassen A und B selbst für solche Fahrzeuge geschieht, deren hohe CO2-Emissionen gemäss dem CO2-Gesetz bald eine Sanktion auslösen werden. (Der Vernehmlassungsvorschlag für eine CO2-Gesetz-Teilrevision zur Absenkung der CO2- Emissionen der Neuwagenflotte sieht analog zur Preisanschreibepflicht eine CO2- Sanktions-Anschreibepflicht vor.) Das gleiche Fahrzeug würde also laut Umweltetikette als energieeffizient und umweltfreundlich gelten, gemäss CO2-Gesetz jedoch als übermässig das Klima belastend. Es liegt auf der Hand, dass solche Widersprüche unbedingt zu vermeiden sind. Selbstverständlich wäre auch die Beibehaltung der bisherigen Energieetikette keineswegs eine befriedigende Lösung, insbesondere wegen der Bevorzugung schwerer Wagen. Deswegen schlagen wir vor, dass die Umweltetikette allein aufgrund der Umweltbelastungspunkte erstellt wird. Die durchaus wichtige Energieeffizienz wäre hier bereits in völlig ausreichender Weise berücksichtigt, da die UBP ohnehin zum grössten Teil direkt vom Treibstoffverbrauch abhängen. (Auch für Elektrofahrzeuge ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz über die UBP kein Problem.) Ein solches System
6 wäre also nicht nur wesentlich einfacher, sondern würde alle wesentlichen Aspekte in einer vernünftigen Form berücksichtigen. Wir bitten Sie, unsere Anliegen bei der Überarbeitung der Vorlage mit einzubeziehen und danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüssen Franziska Teuscher Vizepräsidentin Grüne Schweiz Miriam Behrens Co-Generalsekretärin Grüne Schweiz P.S. Si vous souhaitez recevoir la version française de cette lettre, vous pouvez la solliciter à : esther.volken@verkehrsclub.ch (disponible à partir du 31 août).
Anhörung zur Umweltetiketten-Verordnung
Bundesamt für Umwelt Abteilung Luftreinhaltung und NIS 3003 Bern Zürich, 04. September 2009 Anhörung zur Umweltetiketten-Verordnung Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger Sehr geehrte Damen und Herren
Informationen. Informationen. Energieeffizient fahren Geld sparen
Informationen Energieeffizient fahren Geld sparen Was ist der Unterschied zwischen einem Plug-in-Hybrid und einem Range Extender? Wieso verbraucht mein Auto mehr als im Prospekt steht? Wozu dient die Energieetikette?
Kommentar und Änderungsvorschlag VEE-PW
Kommentar und Änderungsvorschlag VEE-PW Die neue Energie-Etikette noch nicht am Ziel Rainer urki Mai 2006 Die Energieetikette für Personenwagen berechnet die Kategoriezugehörigkeit als Verbrauch bezogen
Das Pkw-Label aus europäischer Sicht
Das Pkw-Label aus europäischer Sicht Max Grünig Ecologic Institute Deutsche Energie-Agentur: Ein Jahr Pkw-Label 26.11.2012 Agenda Überblick über Ecologic Institute Rechtliche Rahmenbedingungen Pkw-Label
Anhörung: Umweltetikette für neue Personenwagen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Medienseminar Anhörung: Umweltetikette für neue Personenwagen 2. Juli 2009 Ausgangslage - Nachhaltige
Die Politik des Bundes für mehr Energieeffizienz von Neuwagen. Thomas Volken Stv. Sektionschef Energiepolitik Bundesamt für Energie BFE
Die Politik des Bundes für mehr Energieeffizienz von Neuwagen Thomas Volken Stv. Sektionschef Energiepolitik Bundesamt für Energie BFE Frühlingsveranstaltung parl. Gruppe Peak Oil und SES, 10. März 2010
DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT An das Bundesamt für Umwelt Abteilung Luftreinhaltung und NIS 3003 Bern Umweltetiketten-Verordnung: Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken
I Die Energieverordnung vom 7. Dezember wird wie folgt geändert:
Energieverordnung (EnV) Änderung vom 10. Juni 2011 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 1 wird wie folgt geändert: Ersatz von Ausdrücken Im ganzen Erlass
Welche Autos entlasten das Klima?
Welche Autos entlasten das Klima? Achten Sie auf die energieetikette! EnergieSchweiz Bundesamt für Energie BFE, Worblentalstrasse 32, CH-3063 Ittigen Postadresse: CH-3003 Bern Tel. 031 322 56 11, Fax 031
Kennzeichnungspflichten nach der Neuauflage der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 8. Juli 2011
Hinweise an den Fahrzeugen Hinweis am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe, der deutlich sichtbar ist und eindeutig zugeordnet werden kann Offizieller Kraftstoffverbrauch, spezifische CO2-Emissionen
EnergieSchweiz - Mobilität Ziele -Schwerpunkte - Instrumente
EnergieSchweiz - Mobilität Ziele -Schwerpunkte - Instrumente Generalversammlung e mobile 19.11.02 BFE / EnergieSchweiz/ Martin Stettler 003710430 350 PJ TREIBSTOFFVERBRAUCH SCHWEIZ Energie 2000 Energie
Erfolgsfaktor Effizienz: Achten Sie auf das Pkw-Label.
Erfolgsfaktor Effizienz: Achten Sie auf das Pkw-Label. Wie Sie Ihren Fuhrpark wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch nachhaltig optimieren. 1 2 Entscheiden Sie sich für Effizienz auch beim Autokauf. Wenn
Beim Autokauf ans Klima denken
Beim Autokauf ans Klima denken Informationen über die CO 2 -Emissionsvorschriften für Personenwagen Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundesamt
Bundesamt für Energie BFE Verbrauchsvorschriften für Personenwagen in der Schweiz, dem EU-Raum.
Bundesamt für Energie BFE Verbrauchsvorschriften für Personenwagen in der Schweiz, dem EU-Raum. Martin Pulfer / Bundesamt für Energie / Leiter Forschungsprogramm Verkehr Verbrauchsvorschriften für Personenwagen
Entwurf für die Anhörung
Entwurf für die Anhörung Verordnung des UVEK über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen (Treibstoff-Ökobilanzverordnung; TrÖbiV) vom... 008 Das
Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte
[Signature] [QR Code] Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV) Änderung vom Der Schweizerische
Das neue Pkw-Label: Wer vergleicht, fährt besser.
Das neue Pkw-Label: Wer vergleicht, fährt besser. Wichtige Informationen für den Neuwagenkauf. 2 Effizienz entscheidet auch beim Autokauf. Wer bei Neuwagenkauf oder -leasing neben Ausstattung und Preis
Vernehmlassung: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)
CVP SCHWEIZ CVP Schweiz, Klaraweg 6, Postfach 5835, 3001 Bern Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz Schwarzenburgstrasse 165 3003 Bern Bern, 15. Juli 2014 Vernehmlassung: Bundesgesetz über
Beim Autokauf ans Klima denken
Beim Autokauf ans Klima denken Informationen über die CO ² -Emissionsvorschrif ten für Personenwagen Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundesamt
Umweltetikette für Personenwagen
Umweltetikette für Personenwagen Ein gemeinsames Projekt von ASTRA, BAFU und BFE Peter Kneubühler, stv. Generalsekretär Zentralvorstand strasseschweiz, 1 Energieetikette (sowie Projekt KeeF) KeeF Umweltetikette
Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 18. November 2014 Geschäft Nr. 8
Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 18. November 2014 Geschäft Nr. 8 Einfache Anfrage Kneubühler (FDP) betreffend die künftige grafische Darstellung und Kommentierung der relevanten Finanzkennzahlen
Energie und Mobilität - neue Instrumente
Energie und Mobilität - neue Instrumente l Energieperspektiven Workshop Energie und Mobilität wohin? Dienstag, 1. März 2005 Dr. Pascal Previdoli Leiter der Abteilung Internationales, Strategie und Politik
Das Pkw-Label: Wer vergleicht, fährt besser.
Das Pkw-Label: Wer vergleicht, fährt besser. Wichtige Informationen für den Neuwagenkauf. 2 Effizienz entscheidet auch beim Autokauf. Wer beim Neuwagenkauf oder -leasing neben Ausstattung und Preis auch
Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern»
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 24. Mai 2016 B 44 Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» Entwurf Kantonsratsbeschluss Zusammenfassung Der Regierungsrat
FÜR MEHR DURCHBLICK BEIM INHALT
FÜR MEHR DURCHBLICK BEIM INHALT Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Verbraucherzentralen zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts 16. Juli
Vernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Vernehmlassung Pfäffikon, 26. Februar 2017 Vernehmlassung: in der Krankenversicherung Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrte Herren Regierungsräte Sehr geehrte Damen
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung: Ein Jahr neues Pkw-Label.
Repräsentativbefragung von Neuwagenkäufern und Händlern. Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung: Ein Jahr neues Pkw-Label. 1 TNS Emnid hat im dena-projekt Informationsplattform Pkw-Label mehrere Repräsentativbefragung
"Grüner Tarif" Motorfahrzeuge. Kurt Hasler Regionalagentur Zürich Zürich, den 31. Oktober 2007
e'mobile-tagung "Grüner Tarif" Motorfahrzeuge Kurt Hasler Regionalagentur Zürich Zürich, den 31. Oktober 2007 Einleitung» Die Vaudoise unterstützt nachhaltige Entwicklung» Die Grüne Tarife der Vaudoise
Anhörung Umweltetiketten-Verordnung Erläuterungen zum Entwurf
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Referenz/Aktenzeichen: I252-0320 Anhörung Umweltetiketten-Verordnung Erläuterungen zum Entwurf
Vernehmlassung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Berufsbildung Bern, 17.09.09 Vernehmlassung Industriepolsterin EFZ/Industriepolsterer EFZ Rücksendung bis
Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo); Anhörung
T +41 31 3266604 F +41 31 3126662 M +41 78 7959183 E urs.scheuss@gruene.ch Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Abteilung Lebensmittel und Ernährung 3003 Bern 15. November 2015 Revision
Fragebogen zur Standortbestimmung von Zürcher Volksschulen: Ermittlung und Darstellung von Ergebnissen der einzelnen Schulen
ETH Zürich Seminar für Statistik Fragebogen zur Standortbestimmung von Zürcher Volksschulen: Ermittlung und Darstellung von Ergebnissen der einzelnen Schulen Dr. Werner Stahel Seminar für Statistik, ETH
Das Pkw-Label: Effizienz durch Transparenz.
Das Pkw-Label: Effizienz durch Transparenz. Informationen für Hersteller, Händler und Leasing-Unternehmen. 2 Mehr Transparenz mehr Effizienz. Seit Dezember 2011 sind neue Pkws beim Verkauf oder Leasing
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) 12412/17 ENV 762 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. September 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D052916/02
Die Politik des Bundes für mehr Energieeffizienz von Neuwagen
Die Politik des Bundes für mehr Energieeffizienz von Neuwagen Markus Bareit Fachspezialist Energiepolitik Bundesamt für Energie BFE Vortragstagung SSM, 22. September 2010, Campus Sursee Inhalt des Referats
Art. 11, Sachüberschrift, Abs. 1 und 2 erster Satz Angabe des Energieverbrauchs und der CO 2-Emissionen
Energieverordnung (EnV) Änderung vom 4. September 2002 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 1 wird wie folgt geändert: Art. 11, Sachüberschrift, Abs. 1 und
Revision ISO Neufassung der Norm für Energiemanagementsysteme in 2018
Revision ISO 50001 - Neufassung der Norm für Energiemanagementsysteme in 2018 Ende August ist die internationale Fassung der neuen Norm ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) erschienen. Am 16. November
Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen.
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Effingerstrasse 27 3003 Bern Bern, 09. Juli 2004 Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien
Anhang 7: Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP)
Anhang 7: Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) ANHÖRUNGSENTWURF Stand 31.01.13 Seite 1/5 Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategische Umweltprüfung (SUP) für den Nahverkehrsplan
Reden Sie mit bei der Reifenwahl: energiesparende und leise pneus!
Reden Sie mit bei der Reifenwahl: VERLANGEN Sie SicheRe, energiesparende und leise pneus! FÜR BESSERE REIFEN AUF SCHWEIZER STRASSEN Mitreden bei der Reifenwahl? Mitbestimmen, wenn es um Verkehrssicherheit,
(~ a~~tf GDV STELLUNGNAHME 16/568 A02, A11 (A.
GDV DIE DEUTSCHEN VERSICHERER Herrn Dieter Hilser MdL Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Landtag Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf Per email
Zuerst nehmen wir eine allgemeine Würdigung des indirekten Gegenvorschlages vor und formulieren danach unsere Änderungsanträge.
2 Die bisherigen missbräuchlichen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen nach Art. 7 Abs. 2 KG müssen grundsätzlich auch für relativ marktmächtige Unternehmen gelten. Eine diskriminierungsfreie
UMWELT-BERICHT. Januar 2018 UMWELTMANAGEMENTSYSTEM: EINLEITUNG UMWELTKENNZAHLEN: ANALYSE. Wasserbezug. Informationen
UMWELT-BERICHT Informationen UMWELTMANAGEMENTSYSTEM: EINLEITUNG Entsprechend der letzten Umweltsitzung vom 22. November 217 wurde eine Auswertung der Umweltkennzahlen für das abgeschlossene Jahr festgelegt.
Ökologische Fahrzeugbeschaffung
Ökologische Fahrzeugbeschaffung Weniger Feinstaub im Kanton Bern Was kann die Gemeinde tun? BEA bern expo, 5. Juni 2007 Hans-Peter Tschirren Fachbereichsleiter Massnahmenpläne Luftreinhaltung Faltblatt
VESE - Verband unabhängiger Energieerzeuger, eine Fachgruppe der SSES
Finanzdirektion des Kantons Bern Münsterplatz 12 3011 Bern Kontakt: reto.burn@fin.be.ch, 031 633 53 97 Bern, 26.06.2017 Stellungnahme zur Steuergesetzrevision 2019 Sehr geehrte Frau Simon Sehr geehrte
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Februar 2017
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Februar 2017 Erstes Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig
Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht.
Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht. Seit Anfang 2014 muss auch tagsüber stets mit Licht gefahren werden. Die Massnahme gehört zu «Via sicura», dem Verkehrssicherheitsprogramm
Hamburg, 28. April 2016 EEG 2016
Hamburg, 28. April 2016 EEG 2016 Stellungnahme des ZDS zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren
zu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016
Bundesrat Drucksache 566/1/16 05.12.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - AV - In - - R - zu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
STELLUNGNAHME 16/3173 A01, A04
Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sekretariat 16 STELLUNGNAHME 16/3173 30.10.2015 Stellungnahme A01, A04 Zum Entwurf eines Ersten allgemeinen Gesetzes
Thomas Breitkopf. ich bitte Sie, den Lärmaktionsplan hinsichtlich der BAB 95 ( Garmischer Autobahn ) zu modifizieren.
Thomas Breitkopf Mindelheimerstr. 15b 81476 München Tel.: 089-723 00 128 Mobil: 0151 547 11 830 breitkopf.thomas@me.com Thomas Breitkopf, Mindelheimerstr. 15 b, 81476 München per email: technischer.umweltschutz@reg-ob.bayern.de
Stellungnahme zur Totalrevision der Schall- und Laserverordnung
Bundesamt für Gesundheit Abteilung Strahlenschutz 3003 Bern Aarau, 13. Oktober 2005 Stellungnahme zur Totalrevision der Schall- und Laserverordnung Sehr geehrte Damen und Herren Wir möchten uns für die
Synodalrat. Bericht und Antrag an die Synode. Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1)
Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1) Ressort Sachbearbeitung Präsidialressort Dr. Benno Schnüriger Liliane Gross Ort/Datum Zürich, 6. Juli 2015 Bericht 1. Ausgangslage Mit
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung. Punkt 27 der 915. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2013
Bundesrat Drucksache 113/3/13 08.10.13 Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung Punkt 27 der 915. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2013
Technikkostenschätzung für die CO 2 -Emissionsminderung bei Pkw
Technikkostenschätzung für die CO 2 -Emissionsminderung bei Pkw - Emissionsminderungspotenziale und ihre Kosten- Eine Studie des Umweltbundesamtes Kurzfassung 6. August 2008 Autoren: Reinhard Herbener,
Bun d esrat Drucksache 250/1/18. E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse
Bun d esrat Drucksache 250/1/18 25.06.18 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse E - G - - Vk - zu Punkt der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
Vernehmlassung zum Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz)
Vernehmlassung zum Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz) Antwortformular 1. Angaben zu Gemeinde, Organisation oder Person Gemeinde/Organisation:
Steuergesetzrevision 2019 Fragebogen zum Vernehmlassungsverfahren
OMRArchivAnfang±[Schlüsselwörter]±AKTEN_AL±±Dominik Marty±OMRArchivEnde Dienststelle Steuern Buobenmatt 1, Postfach 3464 6002 Luzern www.steuern.lu.ch Luzern, 02. November 2017 Steuergesetzrevision 2019
energieetikette Clever sparen beim Geräte- und Lampenkauf B C D E F G
energieetikette Clever sparen beim Geräte- und Lampenkauf A B C D E F G Energieschleudern raus aus Ihrem Haus! Effizienz und Transparenz Achten Sie beim Kauf Ihrer Haushaltgeräte und Lampen nicht nur auf
Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Datum 940/2 30. März 1999
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Herrn Bundesrat Arnold Koller Bundeshaus West 3003 Bern Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Datum 940/2 30. März 1999 Bundesgesetz über genetische Untersuchungen
Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah
95 g CO 2 aus Sicht der Politik
Kanton Zürich Baudirektion Abteilung Energie 95 g CO 2 aus Sicht der Politik Matthias Möller Leiter Sektion Energiewirtschaft 1 Einführung Zuständigkeiten Ziele der kantonalen Verkehrs- und Energiepolitik
Thema: Alternative Antriebsformen für Kraftfahrzeuge
Thema: Alternative Antriebsformen für Kraftfahrzeuge vorgelegt von Name: Cem Koc Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 1. Begründung des Themas 3 2. Hauptteil 3 1. Benzin, bald Vergangenheit? 3 2. Neue Energieformen
Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ
Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ 1 Überblick IPPC-relevante Regelungen in der IE-R IPPC-Kapitel II Inspektionen Boden Berichtspflichten
die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte
Bundesrat Drucksache 205/07 23.03.07 Antrag des Landes Baden-Württemberg Entschließung des Bundesrates zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/43/EG zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen
Mehr Pkw = mehr Schadstoffe? FALSCH!
Mehr Pkw = mehr Schadstoffe? FALSCH! Obwohl sich der Pkw-Bestand in Österreich seit 1980 von 2,2 Mio. auf 4,7 Mio. mehr als verdoppelt hat, kam es gleichzeitig zu einer deutlichen Reduktion der Schadstoffe!
Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle
Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle Die Alpenkonferenz, - in der Auffassung, dass der Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle
DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Novellierung der Energieeffizienzkennzeichnung. Dr. Dietlinde Quack Vortrag auf dem Kongress Stromeinsparung in Haushalten Berlin
Novellierung der Energieeffizienzkennzeichnung Dr. Dietlinde Quack Vortrag auf dem Kongress Stromeinsparung in Haushalten Berlin 02.12.2011 Die neue Energieeffizienzkennzeichnung Die Richtlinie 92/75/EWG
BESCHAFFUNG VON ELEKTROFAHRZEUGEN IN ÖFFENTLICHEN FLOTTEN
BESCHAFFUNG VON ELEKTROFAHRZEUGEN IN ÖFFENTLICHEN FLOTTEN Rechtsrahmen RA Jan-Oliver Schrotz, LL.M. Bonn, 2. Juni 2015 AGENDA Umweltkriterien in Beschaffungsvorgängen Ziel, Anwedungsbereich und Regelungsinhalt
Musterprotokoll für eine Sitzung der Teilkonferenz gem. 53 SchulG
Musterprotokoll für eine Sitzung der Teilkonferenz gem. 53 SchulG Sitzung der Teilkonferenz vom. Schüler/in: Klasse, Klassenlehrer/in:... I. Formalien ( 53 Abs. 7 u. 8 SchulG) Die Einladung zur Teilkonferenz
GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017
GICON Workshop 16. März 2017 Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung Doris Grahn GICON 1 UVP-ÄndRL vom 25.04.2014
Die Verschiebung des Anwendungszeitpunktes soll auch dafür genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang zu überprüfen.
Bundesrat Drucksache 722/10 05.11.10 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach 5b des Einkommensteuergesetzes
Hintergrundpapier. Rechtswidrigkeit der Regierungsvorlage Pkw-EnVkV (BR-Drucksache 281/11) vom 18. Mai 2011
Hintergrundpapier Rechtswidrigkeit der Regierungsvorlage Pkw-EnVkV (BR-Drucksache 281/11) vom 18. Mai 2011 Die Deutsche Umwelthilfe e.v. (DUH) begrüßt grundsätzlich die seit Jahren überfällige Verbrauchskennzeichnung
T a t b e s t a n d :
Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözese Aachen 35/05 52062 Aachen Geschäftsstelle Klosterplatz 7 Tel.: 0241/452-527 FAX: 0241/452-413 U r t e i l In dem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung: 100 Tage neues Pkw-Label.
Repräsentativbefragung Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung: 100 Tage neues Pkw-Label. 1 TNS Emnid hat im dena-projekt Einführungsplattform Pkw-Label eine Repräsentativbefragung durchgeführt. Auftraggeber
Rede. von. Staatsministerin Kerstin Schreyer. Änderungen PsychKHG. München, StK, den 24. April Es gilt das gesprochene Wort.
Rede von Staatsministerin Kerstin Schreyer Änderungen PsychKHG München, StK, den 24. April 2018 Es gilt das gesprochene Wort www.stmas.bayern.de - 1 - Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich sehr
Leitlinie zu Vertragsgrenzen
EIOPA-BoS-14/165 DE Leitlinie zu Vertragsgrenzen EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu site: https://eiopa.europa.eu/
Tel
Bundesamt für Gesundheit Abteilung Biomedizin Sektion Heilmittelrecht 3003 Bern Per Email: biomedizin@bag.admin.ch Bern, 31. August 2017 Stellungnahme von Swiss Medtech zur Teilrevision der Medizinprodukteverordnung
Kategorie: Effiziente und innovative Nutzung des kreiseigenen Fuhrparks
Kategorie: Effiziente und innovative Nutzung des kreiseigenen Fuhrparks Tuttlingen: Situations- und Potenzialanalyse des Fuhrparks Beschreibung und Ziel: Eine Situations- und Potentialanalyse sowie eine
Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Ingrid Arndt-Brauer Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin
Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Ingrid Arndt-Brauer Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens
Umfassender Ansatz, überzeugende Transparenz
Interview Zehn Jahre natureplus Seite 1 von 5 Interview: Zehn Jahre natureplus-qualitätszeichen Umfassender Ansatz, überzeugende Transparenz 10 Vor zehn Jahren wurde mit dem natureplus-qualitätszeichen
Eignungstest Beispiele
Eignungstest Beispiele 27. April 2009 e - Rechnen schriftlich Aufgabe: Resultat: Pkt. 1. 145'412 x 2 =? 1 2. 234'537 + 367'825 +? = 900'000 1 3. Schreiben Sie in Ziffern: fünfhundertvierundfünfzigtausendkommadrei
Fragebogen Questionnaire Questionario
BUNDESKANZLEI 3003 Bern/Berne/Berna 22.04.2013 CHANCELLERIE FEDERALE CANCELLERIA FEDERALE Sektion Politische Rechte/Section des droits politiques/sezione dei diritti politici Teilrevision der Verordnung
Kriterien für Vorschläge für Gartenprojekte von KKL-JNF
Kriterien für Vorschläge für Gartenprojekte von KKL-JNF (Offene öffentliche Flächen) Das vorliegende Dokument enthält die Kriterien, auf deren Grundlage Vorschläge für Projekte in den oben genannten Bereichen
Zahl: PrsE Bregenz, am
Zahl: PrsE-10007.00 Bregenz, am 12.01.2010 Europäische Kommission Generalsekretariat Direktion E Bessere Rechtsetzung und institutionelle Fragen Referat E.1 Institutionelle Fragen B - 1049 Brüssel SMTP:
Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV, SR
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien Juli 2018 Erläuternder Bericht zur Teilrevision
(Text von Bedeutung für den EWR)
30.12.2017 L 351/55 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2468 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2017 zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)
An den Grossen Rat 16.1388.01 16.5025.03 BVD/P165025 Basel, 7. September 2016 Regierungsratsbeschluss vom 6. September 2016 Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)
Gesetz. über die Abänderung des CO 2 Gesetzes
Gesetz vom über die Abänderung des CO 2 Gesetzes Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: I. Abänderung bisherigen Rechts Das Gesetz vom 6. September 2013 über die
Carsharing im Landkreis Ebersberg
Carsharing im Landkreis Ebersberg Projektgruppe: Landkreis Ebersberg, Modellregion für flächendeckendes Carsharing Ingo Kwisinski, Grafinger Auto-Teiler e.v. Klaus Breindl, Vaterstettener Auto-Teiler e.v.
BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG
BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 33-1 vom 24. März 2017 Rede des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
GEAK Ihre Entscheidungshilfe für die Gebäudemodernisierung
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK Ihre Entscheidungshilfe für die Gebäudemodernisierung Energieverbrauch senken, Kosten reduzieren Der richtige GEAK für jedes Gebäude Der schweizweit einheitliche
Lärm- und Krafstoffminderungspotentiale bei Kfz-Reifen
Lärm- und Krafstoffminderungspotentiale bei Kfz-Reifen Lärmarme Mobilität für Gesundheit, Umwelt und Klima 26.1.2016 Dorothee Saar Gliederung 1. Vorstellung der DUH 2. Hintergründe 3. Ziel und Grundlag
Tabelle 1.5: Relative Wichtigkeit von Ausprägungen.
4 1 Einleitung nichtern wichtig sind. Zu diesem Zweck werden die Differenzen zwischen der bevorzugten Ausprägung eines Merkmals, also die mit dem höchsten Teilnutzenwert, und der Ausprägung mit dem geringsten
Abrechnungstechnischer Umgang mit Anlagen mit hohem Rohrwärmeanteil
Abrechnungstechnischer Umgang mit Anlagen mit hohem anteil Anwendung und Wirkungsweise der VDI 2077 Beiblatt (Bilanzierungsverfahren) Einführung: Durch den vermehrten Einsatz von elektronischen Heizkostenverteilern
FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG
Bauernverband Aargau Im Roos 5, 5630 Muri Tel. 056 460 50 50 Fax 056 460 50 54 info@bvaargau.ch www.bvaargau.ch BVA Versicherungen 056 460 50 40 BVA Treuhand 056 460 50 55 Standesvertretung FRAGEBOGEN
Dr. Burkhardt Krems Köln, den 27. Dezember Kopie redaktionell bearbeitet
Dr. Burkhardt Krems Köln, den 27. Dezember 2008 Kopie redaktionell bearbeitet Dr. Krems, Alteburger Str. 298, 50968 Köln GAGFAH Immobilien-Management Postfach 101451 45014 Essen per Fax: 0201-7294-250