Weihnachten. Gemeindebote. Frohe. und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg!

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1 Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 24. Jahrgang Montag, den 15. Dezember 2014 Nr. 13 / 51. Woche Frohe Weihnachten und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg! Udo Schilling

2 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 13/2014 Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 in der vorliegenden Fassung. Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Gemeinderates vom Der Gemeinderat Moorgrund hat in der Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 27/2014 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Moorgrund vom wird genehmigt. Beschluss-Nr. 28/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von EUR in der Haushaltsstelle Zuschuss kirchliche Kindertageseinrichtung Möhra. Die Kostendeckung erfolgt durch folgende Mehreinnahmen: HH-Stelle: Bezeichnung: Höhe: Erstattung von Betriebskosten EUR Erstattung von Versicherungen EUR Betriebskosten komm. Wohnungen EUR Einkommensteuer EUR Beschluss-Nr. 29/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von EUR in der Haushaltsstelle Erstattung von Betriebskosten Kindertageseinrichtungen. Die Kostendeckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle Zuweisungen vom Land für Winterdienst in Höhe von EUR und Minderausgaben in der Haushaltsstelle Winterdienstpauschale in Höhe von EUR. Beschluss-Nr. 30/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Moorgrund vom 16. November 2010 in der vorliegenden Fassung. Beschluss-Nr. 31/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 31. Januar 2002 in der vorliegenden Fassung. Moorgrund, Beschlüsse des Gemeinderates vom Der Gemeinderat Moorgrund hat in der Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 32/2014 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Moorgrund vom wird genehmigt. Beschluss-Nr. 33/2014 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Moorgrund vom wird genehmigt. Beschluss-Nr. 34/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt auf der Grundlage des 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie die Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung. Moorgrund, Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Moorgrund vom 16. November 2010 Aufgrund der 19 Abs. 1 S. 1 und 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82 ber. S. 154), der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), des 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464), der 18 und 20 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365, 371), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22) sowie des 10 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Moorgrund vom 16. November 2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund in der Sitzung am 13. November 2014 die folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Moorgrund vom 16. November 2010 beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Moorgrund vom 16. November 2010 wird wie folgt geändert: 1. In 5 Abs. 2 S. 2 wird das Wort Lastschrifteinzug durch das Wort SEPA-Lastschriftmandat ersetzt Abs. 1 wird durch folgende Regelung ersetzt: (1) Erhält das Kind in der Kindertageseinrichtung ein Mittagessen sowie Getränke, so werden zusätzlich zum Elternbeitrag Verpflegungsgebühren für das Mittagessen einschließlich Getränke in folgender Höhe pro Kind und Tag erhoben: Hauptstelle Gumpelstadt: 1,70 EUR Nebenstelle Etterwinden: 2,00 EUR. 3. In 6 Abs. 3 S. 2 wird das Wort Lastschrifteinzug durch das Wort SEPA-Lastschriftmandat ersetzt Abs. 2 der Satzung wird durch folgende Regelung ersetzt: (2) Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen: Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite Beschluss-Nr. 35/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt auf der Grundlage der 57, 62 der Thüringer Kommunalordnung den

3 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 13/2014 Tabelle 1: Staffelung für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 2. Lebensjahr Tabelle 2: Staffelung für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Für den Kalendermonat, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet, wird der Elternbeitrag gemäß Tabelle 1 erhoben. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Moorgrund, den Gemeinde Moorgrund Siegel Artikel 2 Hinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Moorgrund vom 31. Januar 2002 Aufgrund der 18 Abs. 2 und 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür- KO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82 ber. S. 154) in der jeweils gültigen Fassung sowie der 1, 2 und 5 Abs. 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) in der jeweils gültigen Satzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund in seiner Sitzung am 13. November 2014 die folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Moorgrund vom 31. Januar 2002 beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Moorgrund vom 31. Januar 2002 wird wie folgt geändert: 1. In 5 wird (1) Die Steuer beträgt für jeden Hund jährlich 24 Euro. ersetzt durch (1) Die Steuer beträgt für jeden Hund jährlich 48,00 Euro. (2) Die Steuer für einen gefährlichen Hund beträgt abweichend von Absatz 1 jährlich 300,00 Euro. Als gefährlich gelten die Hunde, die im Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung festgelegt wurden wird durch folgende Regelung ersetzt: 6 Steuerfreiheit Steuerfrei ist auf schriftlichen Antrag des Steuerschuldners das Halten von 1. Hunden, die ausschließlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten werden, 2. Hunden, die ausschließlich für den Schutz, die Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen gehalten werden. Befreiungsberechtigt sind Personen, die schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind und Anspruch auf die Merkzeichen B, BI, GI, G, ag oder H haben. Der Nachweis der Schwerbehinderung kann durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises erbracht werden, aus dem hervor geht, dass eine Behinderung entsprechend einer Schwerbehinderung gemäß SGB IX, eingeschlossen die Berechtigung zu den genannten Merkzeichen, vorliegt. 3. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind.

4 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 13/ Abs. 1 wird durch folgende Regelung ersetzt: (1) Die Steuer (ausgenommen gefährliche Hunde nach 5 Abs. 2) ist auf schriftlichen Antrag des Steuerschuldners ab dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats um die Hälfte ermäßigt für 1. Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden, 2. Hunde, die von Forstbediensteten bzw. -beamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, Berufsjägern, bestätigten Jagdaufsehern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden und wenn sie die jagdrechtlich normierte Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. 4. In 9 wird die Überschrift Meldepflicht in Meldepflicht, Auskunftspflicht geändert und um folgenden Absatz 4 erweitert: (4) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Bediensteten beziehungsweise den Beauftragten der Gemeinde Moorgrund auf Anfrage wahrheitsgemäß Auskunft über gehaltene Hunde, insbesondere Anzahl und Alter, und deren Versteuerung zu geben. Jahresrückblick 2014 Investitionen Informationen Das Budget wird immer schmaler, dass dennoch so viele Baufahrzeuge im Moorgrund unterwegs waren, ist angesichts dessen den Auftakt zum Jahresrückblick wert. Waldfisch ist fertig. Der 3. Bauabschnitt der Eisenacher Straße einschließlich Kanal usw. wurde vollendet und damit die gesamte Ortsdurchfahrt der ehemaligen B 19 im dörflichen Maßstab zurückgebaut - nun fehlt nur noch die Begrünung, diese soll im Frühjahr in Abstimmung mit den Anwohnern erfolgen. 5. Im Anschluss an 10 wird folgender 10 a eingefügt: 10 a Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 18 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen 9 Abs. 1 S. 1 einen Hund nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihr oder ihm durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund vier Monate geworden ist, anmeldet; 2. entgegen 9 Abs. 1 S. 2 nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten nach 2 Abs. 2 überschritten worden ist, anmeldet; 3. entgegen 9 Abs.2 den Entfall der Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung nicht innerhalb von zwei Wochen anzeigt; 4. entgegen 9 Abs. 3 im Falle der Veräußerung des Hundes den Namen und die Anschrift des Erwerbers nicht angibt; 5. entgegen 9 Abs. 4 den Bediensteten beziehungsweise den Beauftragten der Gemeinde Moorgrund nicht auf Anfrage wahrheitsgemäße Auskunft erteilt; 6. entgegen 10 Abs. 2 Hunde nicht mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versieht oder 7. entgegen 10 Abs. 3 die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung nicht innerhalb von zwei Wochen an die Gemeinde zurückgibt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 18 ThürKAG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. Eisenacher Straße 3. Bauabschnitt in Waldfisch In Etterwinden ist die Dorferneuerung noch mittendrin. Dafür wurde noch Ende 2013 vom Gemeinderat eine Gestaltungssatzung beschlossen. Größtes Projekt im Jahr 2014 war die umfassende Sanierung der Triftstraße mit dem Verlegen neuer Wasser-, Abwasser-, Telefon- und Gasleitungen bis hin zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Das ehrgeizige Ziel, alles in diesem Jahr zu schaffen, wurde jedoch nicht erreicht. Das Band kann erst, wie es die ursprüngliche Planung auch vorsah, im nächsten Jahr durchschnitten werden. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Moorgrund, den Gemeinde Moorgrund Siegel Hinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Straßenbau Triftstraße - Am Friedhof in Etterwinden Hauptstraße - Bauabschnitt I lautete das Projekt in Gumpelstadt, das vielleicht komplizierteste der drei Straßenbaumaßnahmen, weil von Mai bis Oktober Umfahrungen und Sperrungen teils mit Ampelverkehr notwendig waren. Deshalb wurden am Kindergarten auch neue Parkplätze angelegt. Durch die umfassenden Kanalbauarbeiten können nun rund 60 Prozent aller Gumpelstädter Haushalte an die zentrale Kläranlage in Barchfeld angeschlossen werden.

5 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 13/2014 schluss an die Autobahn bei Wutha-Farnroda. Ein neues, zweites Raumordnungsverfahren musste her, die Vorzugsvariante schält sich heraus, wird aber dauern. Deshalb dringt die Gemeinde als Vorrangmaßnahme auf die Ortsumgehung von Etterwinden. Möhra und Waldfisch wurden ins Südthüringer Rennen geworfen für den Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft, im Juni besichtigte eine vielköpfige Kommission beide Ortsteile. Die war durchaus angetan, aufs Podest im Raum Südthüringen und zur Teilnahme am Landeswettbewerb 2015 haben es beide (wie übrigens alle teilnehmenden Dörfer des Wartburgkreises) leider nicht geschafft. Straßenbau Hauptstraße in Gumpelstadt Fortgeführt wurde der landwirtschaftliche Wegebau, um die Dörfer von den immer größer werdenden Fahrzeugen der Landund Forstwirtschaft zu entlasten. Das ist in Waldfisch schon gut gelungen, mit der Instandsetzung der Roten Leite zum Saargrund hin wurde in Zusammenarbeit mit dem Forst eines der letzten Projekte dort verwirklicht. In Etterwinden wurde der Weg an der Elte zwischen Ruhlaer und Kisseler Straße hergerichtet. Überlegungen gibt es zur Entspannung der Situation in Möhra. Auch für den Lückenschluss des Werratalradweges zwischen Kloster und Barchfeld, der gemeinsam mit Bad Salzungen und Barchfeld/Immelborn im kommenden Jahr verwirklicht werden soll, wurden die Vorbereitungen getroffen. Sehr wichtig war das Herrichten eines neuen Gruppenraumes in der Kindertageseinrichtung in Möhra. Die Kapazität erhöhte sich dort dadurch von 44 auf 60 Plätze, womit der erfreulicherweise steigende Bedarf insgesamt im Moorgrund aktuell abgedeckt werden kann. Wahlmarathon. Gleich an drei Terminen für fünf Wahlen wurden die knapp wahlberechtigten Bürger des Moorgrundes an die Urnen gebeten. Im März wurde Udo Schilling in seine nunmehr vierte Amtsperiode geschickt. Dann gab es gemeinsam im Paket die Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen und im September die Wahlen zum Thüringer Landtag. Der 17-köpfige verjüngte Gemeinderat mit Vertretern dreier Fraktionen wählte Helmut Kallenbach zum ehrenamtlichen Beigeordneten und die Zusammensetzung der drei Ausschüsse (Hauptund Finanzausschuss, Bauausschuss, sowie Jugend- Kultur und Sportausschuss). Nach über fünf Jahren Vakanz hat Möhra seit Juni einen neuen Pfarrer. Rudolf Mader (33) zog mit Familie aus Heidelberg in den Moorgrund, um seine erste eigene Pfarrstelle anzutreten, zu der neben Möhra auch Ettenhausen/Suhl, Kupfersuhl und Teile von Bad Salzungen gehören. Seine Vakanzstelle in Gumpelstadt beendet hat Norbert Endter. Für ihn ist seit der Jahresmitte Angelika Hundertmark dort die neue Seelsorgerin. Einweihung des neuen Gruppenraumes in Möhra Breitband-Infrastrukturausbau - hinter dem Wortungetüm verbirgt sich das schnelle Internet mit Übertragungsraten von Mbit/sec, heutzutage ein wichtiger Standortfaktor. Für Waldfisch ist dies nun auch geschafft, selbst für das Sorgenkind Kupfersuhl deutet sich eine Lösung zusammen mit Ettenhausen/ Suhl und Burkhardtroda (Ortsteil von Marksuhl) an. Kleinere Investitionen wie die in kommunale Wohnungen runden das Bild ab. Neben den Baumaßnahmen weisen Planungen in die Zukunft. Vor allem für die B19. Weit fortgeschritten ist mit der Planfeststellung die Ortsumgehung Witzelroda. Hier liegt es nur noch am Geld, dann kann gebaut werden. Komplizierter und unendlich teurer mit dem Tunnel unter dem Rennsteig, Brückenbauwerken etc. ist die Geschichte vor und nach Etterwinden bis zum An- Großer Bahnhof war Mitte Mai in Möhra. Feierlich eingeweiht wurde das Stiftungs- und Gästehaus im Wohnprojekt der Karmapa-Stiftung, das 2012 begonnen wurde zu bauen und in dem inzwischen die ersten Bewohner einzogen. Das Dharmazentrum bot darüber hinaus wieder viele gern von der Bevölkerung angenommene Kurse, Workshops und den Tag der offenen Tür an. Unpopulär, aber notwendig. Schwere Entscheidungen hatte der Gemeinderat im November zu fällen. Die Elterngebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde mussten angehoben werden, um die steil steigenden Kosten ein wenig abzufedern. Für die Eltern schlimm, für die Gemeinde eine Notwendigkeit. Aufregung gab es schon in Vierteljahr vorher in Etterwinden. Die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge wurde sehr kontrovers diskutiert, letzten Endes aber beschlossen.

6 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 13/2014 Und noch ein Aufreger der besonderen Art. Im März versuchten dubiose Kanalhaie auch im Moorgrund ihr Glück, unter anderem mit einer ganzseitigen Anzeige im Gemeindeboten. Für 45 Euro sollten Hausbesitzer die Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen lassen. Unnötig, weil in Thüringen keine Pflicht dafür besteht, unseriös, weil der Preis dafür viel zu niedrig angesetzt war. Umgehend wurde dementiert. Im April und im Oktober gab es wieder Hilfstransporte für die Kinderhilfe in Sibiu in Siebenbürgen (Rumänien) organisiert und durchgeführt vom MC Moorgrund und der Feuerwehr Waldfisch. Die Spendenbereitschaft von Firmen, Institutionen, Vereinen und Privatpersonen hierfür war wieder erfreulich groß. Initiator Torsten Kotzan erhielt als Anerkennung die Zeitungsrose der Tagespresse wie übrigens auch Petra Franke aus Witzelroda, die ausgerechnet am Abend des WM-Spiels gegen die USA einen beginnenden Brand in der Flur von Witzelroda bemerkte und meldete, und wie Inge Wangemann und Annelie Dulleck als rührige Betreuer der Senioren in der Gemeinde Moorgrund. Apropos Sport. Viel Anklang fanden die Sportfeste mit Sport, Spaß und Party in Etterwinden. Der 1. Hecker SV tat sich mit großem bunten Programm hervor (Motto Wir lassen die Kuh fliegen ), in Gumpelstadt wurde wieder zwei Wochen lang gefeiert. Unter anderem mit einem großen Tanz- und Musikfest, bei dem mehrere Tanzgruppen, Paare, Solisten im Alter ab 3 Jahren aus Gumpelstadt selbst, Barchfeld, Bad Salzungen, Dorndorf, Etterwinden, Trusetal und Eisenach ihr Können zeigten und es zudem etliche Gesangseinlagen gab. In Gumpelstadt wurden erstmals zwei einwöchige Fußballcamp s mit dem VfL Bochum inszeniert, zu denen jeweils 90 (!) Kinder und Jugendliche kamen. Möhra entwickelt sich mehr und mehr zur Tischtennishochburg. Die junge Mannschaft wurde Kreispokalsieger, gleich mehrere Nachwuchsspieler setzten sich an die Spitze der Kreisranglisten. Auf dem Heiligenberg dröhnten im April (ADAC-Clubsport Hessencup und DMV-Classic-Cup) sowie im Juli zum 12-Stunden- Simson-Moorgrundpokal die Motoren, der MC Moorgrund hält die Cross-Tradition weiterhin hoch! Diese beiden Frauen verschafften wie all die Jahre auch 2014 wieder der wachsenden Seniorenschar der Gemeinde viele schöne Erlebnisse. Geburtstagsnachmittage und Vorträge, Fasching, Frauentagsfeier, Grill- und Schlachtfest, Wanderungen und Ausflugsfahrten - kein Monat ohne mindestens ein, zwei Veranstaltungen für die älteren Mitbürger, teilweise besucht von über 70 (!) Interessenten. Kirmes, natürlich, aber 2014 mit Neuerungen. Traditionell begann im August Gumpelstadt, es folgte Etterwinden. Die Möhraer Trachtenkirmes reformierte ihr Programm und zog erstmals wieder ins Dorfgemeinschaftshaus, wo es früher schon rund ging. In Witzelroda wurde ganz und gar nach dreijähriger Pause die Kirmes neu belebt! Allerhand stellten wieder die Ortsteilfeuerwehren auf die Beine, und das das ganze Jahr über. Osterfeuer (Waldfisch und Etterwinden), Maifeuer mit Fackelumzug (Witzelroda), Himmelfahrt (Waldfisch), Sommerfest (Witzelroda), Herbstfest (Etterwinden), Halloweenparty (Waldfisch und Witzelroda), Tag der offenen Tür in Gumpelstadt, Wettkampf der Jugendfeuerwehren um den Moorgrundpokal (diesmal in Gumpelstadt) und gegenwärtig wird in Witzelroda noch zum zweiten Mal das Florians-Christfest am 20. Dezember vorbereitet. Hut ab! Auf sportlichem Gebiet trifft das besonders auf den Pummpälzverein zu, der beginnend im Mai mit dem IVV-Lutherwandermarathon und der Werraenergie-Radjagd bis zum Pummpälzfest mit Wandern auf Luthers Spuren am Reformationstag insgesamt sieben inzwischen traditionelle Veranstaltungen für Volkssportler initiierte, organisierte, durchführte. Möhraer Kirmesgesellschaftbei den Vorbereitungen der diesjährigen Kirmes Das wollen wir nicht vergessen: Die Kleintierzüchter. Der RGV Möhra lud im Mai wieder zum Hähnekrähen ein (39 Gückler kamen) und führte im Oktober die viel beachtete Volierenschau im Dorfgemeinschaftshaus durch. Der Kaninchenzuchtverein Gumpelstadt richtete im Juli die 20. Kreisjungtierschau aus. Die Karnevalisten in Gumpelstadt und Etterwinden ließen es wieder platzen. Die Gumpelstädter richteten zudem das Friedensfeuer Anfang Oktober aus und den Adventsnachmittag am 6. Dezember mit buntem Programm. Die Jagdgenossen. Sie stellten wieder mehrere Tonnen Wildbret zur Verfügung und beispielsweise, wie die Gumpelstädter, auch Wildwarner an den Straßen. Vorsitzender des Pummpälzvereins Werner Wolf mit Olympiasieger Hartwig Weitere Vereinsaktivitäten: Die Etterwindener Kirmesgesellschaft lud für den 3. Advent wieder zum weihnachtlichen Konzert ein. // Der Hundesportverein richtete in Gumpelstadt eine Himmelfahrtsfeier aus. // Der Heimat- und Wanderverein Möhra veranstaltete Ende Oktober sein Herbstfest an der Lietheblickhütte. // Der ATV- und Quadklub Black Barrets Moorgrund konnte zum schon 8. Quadtreffen Anfang September am Altenberger See 75 Teilnehmer im Alter von 5 bis 63 Jahren begrüßen.

7 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 13/2014 Die Räuber sind los - die Moorgrundschule und die Kindergärten führten im Mai ein gemeinsames Sport- und Spielfest durch. Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtszeit abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten wie folgt geschlossen: Dienstag, den ab 15:30 Uhr Dienstag, den ab 15:30 Uhr Freitag, den ganztägig geschlossen Entsorgungstermine: Dezember 2014/Januar 2015 Ortsteil Haus- Papier/ Gelbe Tonne/ Baummüll * Pappe Gelber Sack schnitt Gumpelstadt Mi, Di, Di, Do, Di, Do, Gräfen-Nitzendorf Mi, Di, Di, Do, Di, Do, Sport- und Spielfest an der Moorgrundschule Und - seit dem Frühjahr ist der Jugendklub in Witzelroda wieder geöffnet. Nicht wahr? Ein alles in allem buntes Kaleidoskop im Jahreslauf mit viel Licht und auch Schatten. Viel wurde geschafft, manches blieb liegen, manche notwendige, wenn auch bittere Entscheidung rief Diskussionen hervor, Zustimmung, auch Ablehnung. Vor allem die Vereine sorgten mit ihren Aktivitäten dafür, dass es in unserem Moorgrund weiter lebenswert ist. Und das soll so bleiben. Auch 2015! Gemeindemitteilungen Homepage der Gemeinde Moorgrund Wussten Sie schon, dass auf unserer Homepage viele Mitteilungen und Informationen zu verschiedenen Bereichen stehen? So finden Sie zum Beispiel unter - Bildung/Soziales - Kindertagesstätten - die Kontaktdaten und weitere Informationen aller Kindertageseinrichtungen in unserer Gemeinde. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Moorgrund OT Gumpelstadt, Am Rain 1, Moorgrund Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:00 bis 11:00 Uhr Telefon: Zentrale Ordnungsamt Kasse Kämmerei Steuern/Kindergarten Hauptamtsleiter Hauptamt Bauamt Liegenschaften/Friedhofsverwaltung Fax: gemeinde@moorgrund.de Internet: Möhra Mi, Di, Di, Do, Di, Do, Waldfisch Mi, Di, Di, Do, Di, Do, Witzelroda Do, Di, Di, Fr, Di, Do, Etterwinden Sa, Fr, Fr, Mi, Kupfersuhl Sa, Fr, Fr, Mi, Weihnachtsbaumentsorgung Am Mittwoch, den 7. Januar 2015 erfolgt die Weihnachtsbaumentsorgung durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Moorgrund. Bis 7:00 Uhr sind die Weihnachtsbäume sichtbar vor den Grundstücken bereitzustellen. Schließzeiten der Kindertagesstätte der Gemeinde Moorgrund Die Kindertagesstätte der Gemeinde Moorgrund mit der Hauptstelle in Gumpelstadt und der Nebenstelle in Etterwinden ist in der Zeit vom Mittwoch, den 24. Dezember 2014 bis einschließlich Freitag, den 2. Januar 2015 geschlossen. Um entsprechende Beachtung wird gebeten. Sie haben keinen Gemeindeboten erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Matthias Köllmer unter der Telefonnummer oder per vertrieb@wittichlangewiesen.de. Als Vertriebsleiter ist Herr Köllmer für die Verteilung des Amtsblattes zuständig. Um ein Nachliefern des Gemeindeboten zu ermöglichen, braucht er Ihren Namen und die vollständige Adresse.

8 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 13/2014 Veranstaltungen Veranstaltungskalender 2014 Alle Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles oder Tourismus/Freizeit Termin Veranstaltung Ort Veranstalter Weihnachtskonzert mit den Etterwinden, Saal Kirmesgesellschaft Erbstromtal-Musikanten Karl-Marx-Str. 11 a Etterwinden Beginn: 14:00 Uhr Florians-Christfest Witzelroda Feuerwehrverein Witzelroda Feuerwehrgerätehaus Veranstaltungskalender bis Moorgrundschau Gumpelstadt, Rassegeflügelzuchtverein Kulturscheune Galasitzung Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Kulturscheune Kinderfasching Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Kulturscheune Karneval Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße 11 a Karneval Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße 11 a Karneval Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße 11 a Karneval Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße 11 a Karneval Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße 11 a Einladung zum Florians-Christfest in Witzelroda Am Samstag, den findet im Feuerwehrgerätehaus in Witzelroda ab 15 Uhr das Florians-Christfest statt. 17 Uhr wird der Weihnachtsmann erwartet. Es lädt ein der Feuerwehrverein Witzelroda e. V. Seniorenecke Termine für Dezember 2014/Januar 2015 Freitag, Weihnachtsfeier für alle Seniorinnen und Senioren Ort: Kulturscheune, Gumpelstadt Beginn: 14:30 Uhr Donnerstag, Seniorennachmittag mit Pastorin Hundertmark Ort: Pfarrhaus, Gumpelstadt Beginn: 14:00 Uhr Mittwoch, Seniorengeburtstag Ort: DGH, Witzelroda Beginn: 15:00 Uhr Donnerstag, Kleine Wanderung zum Kaffee trinken Ort: Gaststätte Zur Scheuer, Gumpelstadt Treffpunkt: 14:15 Uhr vor der Kulturscheune Um einen reibungslosen Ablauf zu sichern, wäre es schön, wenn sich angemeldet würde. Donnerstag, Seniorennachmittag mit Pfarrer Endter Ort: DGH, Witzelroda Beginn: 15:00 Uhr Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest. Möge es mit viel Liebe, Freude und glücklichen Momenten bedacht sein. Ihre Annelie Dulleck ( ) und Inge Wangemann ( )

9 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 13/ zum Geburtstag Wir gratulieren Altersjubilare Zeitraum: 11. November bis 15. Dezember 2014 OT Etterwinden zum 80. Geburtstag Herrn Oschmann, Karl-Heinz zum 65. Geburtstag Frau Brückner, Sigrid OT Gräfen-Nitzendorf zum 80. Geburtstag Frau Müller, Helga Fröhlich soll mein Herze springen dieser Zeit, da vor Freud alle Engel singen. Hört, hört, wie mit vollen Chören alle Luft laute ruft: Christus ist geboren! Paul Gerhardt 1653, Evangelisches Gesangbuch Nr. 36 Es grüßt Sie herzlich und wünscht Ihnen friedliche und erfüllte Weihnachtstage und einen freundlichen Jahreswechsel Pastorin Jutta Sander Kirchgemeinde Gumpelstadt Ev.-Luther. Pfarramt Bad Liebenstein Pastorin Angelika G. Hundertmark Friedensallee 1, Bad Liebenstein Tel.: , Fax: OT Gumpelstadt zum 65. Geburtstag Herrn Römhild, Reiner zum 65. Geburtstag Frau Drescher, Karin zum 75. Geburtstag Herrn Radke, Manfred zum 91. Geburtstag Frau Brehm, Gerda zum 85. Geburtstag Herrn Kallenbach, Kurt zum 75. Geburtstag Herrn Scholz, Günter OT Kupfersuhl zum 92. Geburtstag Herrn Senf, Karl OT Möhra zum 75. Geburtstag Frau Werkmeister, Renate zum 70. Geburtstag Frau Erbe, Gerda zum 70. Geburtstag Frau Erbe, Annelie OT Waldfisch zum 85. Geburtstag Herrn Hasda, Roland OT Witzelroda zum 92. Geburtstag Frau Kallenbach, Elfriede Gottesdienste :00 Uhr Gottesdienst mit Adventsliedersingen und anschl. Kirchkaffee, Friedenskirche Bad Liebenstein :00 Uhr Krippenspiel :00 Uhr mit Hl. Abendmahl :00 Uhr Seniorennachmittag :30 Uhr Weihnachtsfeier Moorgrund in der Kulturscheune in Gumpelstadt Kinder :00 Uhr Kinderstunde Monatsspruch Dezember: Die Wüste und Einöde wird frohlocken, und die Steppe wird jubeln und wird blühen wie die Lilien. (Jesaja 35,1) Herzliche Grüße Ihre Pastorin Angelika G. Hundertmark Kirchliche Nachrichten Kirchgemeinde Etterwinden Ev. Pfarramt Marksuhl-Eckardtshausen Pastorin Jutta Sander, Pfarrgasse 4, Marksuhl pfarramt-marksuhl@t-online.de Tel , Fax: , Montag: Ruhetag Krippenspielproben: Samstag, , 18 Uhr, letzte Probe(n) werden vereinbart Vorkonfirmandenunterricht in Marksuhl, Haus der Begegnung : Dienstag, und , jeweils Uhr Gottesdienste: Uhr Christvesper (mit Krippenspiel?) Uhr Gottesdienst zum Christfest Uhr Neujahrsgottesdienst mit Abendmahl Samstag, Uhr Kirchgemeinde Möhra und Kupfersuhl Ev. Pfarramt Möhra Pfarrer Rudolf Mader, Lutherplatz 2, Moorgrund, PfarramtMoehra@t-online.de Telefon: , Fax: Gottesdienste - Möhra: Sonntag, Advent 14:30 Uhr Predigtgottesdienst mit Adventsliedersingen Mittwoch, Heiligabend 17:30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel Freitag, Weihnachtstag 10:30 Uhr Festgottesdienst Mittwoch, Altjahresabend 17:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Jahreslosung: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. (Röm 15,7) Sonntag, Sonntag nach dem Christfest 10:30 Uhr Predigtgottesdienst Sonntag, Sonntag nach Epiphanias 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier Gottesdienste - Kupfersuhl: Donnerstag, :30 Uhr Gottesdienst im Dorfgemeinschaftshaus Donnerstag, Uhr - Gottesdienst im Dorfgemeinschaftshaus

10 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 13/2014 Wir feiern Kinderkirche! von 16:30 bis 18:00 Uhr in der Lutherkirche und im Pfarrhaus Möhra! ( Kinderkirche löst die bisherige Christenlehre ab. Neu ist, dass wir neben Spiel und Aktion immer auch in der Kirche gemeinsam singen, feiern und beten.) Sauberkeit macht Freude Die evangelische Kirchengemeinde Möhra sucht eine Person, die unsere Gemeinderäume und Sanitäreinrichtung regelmäßig ausfegt, wischt und putzt! 4 Std./Monat für 40 EUR netto! Bei Interesse bitte im Pfarramt unter Tel oder per an PfarramtMoehra@t-online.de melden. Chorprobe Die Chormitglieder und Interessierten sind herzlich eingeladen zur Chorprobe nach Ettenhausen im Gasthaus Grüner Kranz - jeden 2. Montag um 19:00 Uhr. Ich wünsche Ihnen fröhliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Jahreswechsel! Herzlichen Dank für die Unterstützung Ihrer Kirchgemeinde. Ihr Pfarrer Rudolf Mader Impressum Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Herausgeber: Gemeinde Moorgrund Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Kirchgemeinde Witzelroda Ev. Pfarramt Schweina Pfarrer Norbert Endter, Pfarrgasse 7, Schweina, kirche.schweina@live.de, Telefon: Montag: Ruhetag Anzeigenteil Gottesdienste Heiliger Abend 16:00 Uhr mit Krippenspiel Heiliger Abend 22:30 Uhr Christnacht in der Kirche Schweina Weihnachtstag 14:00 Uhr Silvester 16:00 Uhr Jahresschlussandacht Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Gemeindenachmittage immer am letzten Donnerstag des Monats um 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ein Wort zum Trost O sei getrost in jeder Not, denn sieh, den liebsten Sohn hat Gott zum Heiland dir gegeben! Auf ihn vertrau und fasse Mut, was schlimm ist, macht Er wieder gut; Er liebt dich wie sein Leben. (Christoph Friedrich von Schmid ) Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ganz viel Licht im Herzen und dass Gott Sie gut führt vom alten ins neue Jahr. Herzliche Grüße Ihr Pfarrer Norbert Endter Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Montag, den

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