Gemeindebote. 21. Jahrgang Montag, den 18. Juli 2011 Nr. 7 / 29 Woche. 150 Jahre Lutherdenkmal

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1 Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 21. Jahrgang Montag, den 18. Juli 2011 Nr. 7 / 29 Woche 150 Jahre Lutherdenkmal feierten die Möhraer Einwohner mit zahlreichen Gästen am letzten Juniwochenende. Neben dem Gottesdienst, in dem die damalige Einweihung des Denkmals nachvollzogen wurde, war der historische Umzug einer der Höhepunkte des Festes.

2 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund - 2- Nr. 7/2011 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Gemeinde Moorgrund gemäß 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz Die Gemeinde Moorgrund hat am 01. Dezember 2009 im elektronischen Bundesanzeiger die Beendigung der Konzessionsverträge für die Stromnetze im Jahr 2012 für die Orte Gräfen- Nitzendorf, Möhra, Neuendorf, Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Kupfersuhl und Etterwinden bekannt gemacht. Aufgrund der Bekanntmachung haben zwei Unternehmen ihr Interesse bekundet und ihr Konzept für den Abschluss eines Konzessionsvertrages vorgestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund hat daraufhin in seiner Sitzung am beschlossen, mit der E.ON Thüringer Energie AG einen neuen einheitlichen Konzessionsvertrag für alle Ortsteile abzuschließen. Folgende Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt: Maßgeblich für die Entscheidung war, dass die E.ON Thüringer Energie AG ein starker und zuverlässiger Partner ist, welcher auch in Zukunft die Gewähr für eine sichere Versorgung der Haushalte und Unternehmen mit Strom bietet. Die für den Bereich zuständigen Mitarbeiter der E.ON sind vor Ort präsent, kompetent, korrekt und zuverlässig. Moorgrund, gez. Schilling Bürgermeister Bekanntmachung Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz WehrRÄndG 2011) hier: Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß 58 Wehrpflichtgesetz Gemäß 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März (für 2012 im Oktober 2011) folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. 1. Familienname 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Gemäß 18 Absatz 7 Satz 2 des MRRG in Verbindung mit 25 MRRG weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2012 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des 58 Wehrpflichtgesetz widersprechen können. Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist ab möglich, da die Rechtsvorschriften gemäß Artikel 13 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 zu diesem Termin in Kraft getreten sind. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, zu erklären. Moorgrund, gez. Udo Schilling Bürgermeister Das Amtsgericht Eisenach gibt bekannt: Geschäftsnummer: K 114/10 Beschluss Das im Grundbuch von Waldfisch, Blatt 156, Grundbuchamt Bad Salzungen eingetragene Grundeigentum Flurstück 289/3, Gebäude- und Freifläche, An der Hauptstraße zu qm (tatsächliche Lagebezeichnung: Eisenacher Straße; Bebauung mit eingeschossigem, nicht unterkellertem Ausstellungspavillon) soll am Montag, , 13:30 Uhr, Zi. 218, im Gerichtsgebäude Theaterplatz 5 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Gemäß 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert ,00 EUR. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs ( 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. Eisenach, den gez. Rechtspflegerin Ausgefertigt: Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Neues zur B 19 Informationen Wessen Weg durch den Moorgrund führt, der kann es bestätigen - die Bauarbeiten für die Ortsumfahrungen Waldfisch und Gumpelstadt der B 19 gehen rasant voran, wöchentlich, ja beinahe täglich gibt es Fortschritte zu beobachten. Der Tag der Übergabe - er ist nicht mehr weit weg. Aber auch in Sachen Ortsumgehung Witzelroda wird es langsam konkret. Und für die Strecke Etterwinden - Wutha-Farnroda läuft zurzeit das Raumordnungsverfahren. Ursprünglicher Termin der Fertigstellung für die beiden B-19- Ortsumfahrungen Waldfisch und daran anschließend Gumpelstadt war der November Dieser Termin wird auf alle Fälle unterboten werden. Aller Voraussicht nach wird bereits Anfang September der Verkehr auf den neuen Trassen freigegeben werden können und dann kontinuierlich dort rollen. Waldfisch und Gumpelstadt sind ab diesem Zeitpunkt vor allem von dem stetig zunehmenden Schwerlastverkehr mitten durch die Ortslagen entlastet, in Waldfisch kann der Rückbau der B 19 durch das Dorf innerhalb der Dorferneuerung beginnen. Doch nicht nur für diese beiden Ortsumfahrungen im Moorgrund gibt es erfreuliche Nachrichten. Zwischen Barchfeld-Eisberg und Waldfisch fehlt dann ja noch das ca. 2 km lange Stück, das auch Witzelroda vom Durchgangsverkehr entlasten und befreien würde. Nun, für diese Ortsumfahrung, die bekanntlich schon einige Zeit in der Planung ist, wurde mit dem Anhörungstermin zum Planverfahren am 30. Juni eine wichtige Etappe abgeschlossen. Bei diesem Termin war Gelegenheit für all diejenigen, die Einwände, Bedenken, oder auch Anregungen einbrachten, diese noch einmal zu erläutern und mit allen Beteiligten zu diskutieren und zu erörtern. Das Plangenehmigungsverfahren für Witzelroda ist also bereits weit fortgeschritten, so dass man davon ausgehen kann, dass das Baurecht in absehbarer Zeit erteilt werden kann. Realistisch kann man davon ausgehen, dass dies innerhalb des nächsten Jahres der Fall sein wird. Wann dann konkret auch in dieser Gegend die Bagger und Baumaschinen rollen, ist dann abhängig davon, wie und wann der Bund diese Maßnahme ins Straßenbauprogramm einordnet. Vor allem ist dies eine Frage der zur Verfügung stehenden Geldmittel. Mittlerweile fordern schon seit einigen Monaten auch die Bürger in Etterwinden auf Plakaten eine Ortsumgehung für ihr Dorf,

3 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund - 3- Nr. 7/2011 und das völlig berechtigt. Momentan wird dafür das Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die Gemeinde hofft darauf, dass dies mit einer für sie und Etterwinden positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen werden wird. Das heißt auch, dass der umstrittene Anschluss an die A 4 bei Wutha-Farnroda Bestandteil ist. Für die tatsächliche Realisierbarkeit der Trasse spielt dies eine entscheidende Rolle. Seit Monaten und immer wieder aufs Neue gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Unumstritten dabei und einig sind sich alle darin, dass eine Ortsumgehung für Etterwinden notwendig ist. Einige schätzen aber die dann weiterführende Untertunnelung durch den Thüringer Wald und das anschließende Brückenbauwerk hin zur Autobahn als nicht erforderlich und nicht realisierbar ein. Es ergibt sich allerdings dabei ein Problem. Die B 19 von Meiningen bis Eisenach-A 4 ist insgesamt eingestuft als eine für die Infrastruktur von ganz Südthüringen wichtige Gemeindemitteilungen Entsorgungstermine: Juli / August 2011 Straßenverbindung, die die gesamte Wartburgregion und auch Schmalkalden mit den Autobahnen bei Meiningen und Eisenach verbindet. Nur also die komplexe, an die Autobahn angebundene Trassierung hat Erfolgsaussichten. Und damit eben dann auch die Umfahrung Etterwinden. Für sich genommen und herausgelöst aus einem Gesamtvorhaben B 19 hätte diese recht geringe Chancen auf Realisierung, weil der Ruf nach Ortsumgehungen speziell auch in Thüringen sehr laut erschallt und dies aus allen Richtungen. Viele Gegenden haben dabei allerdings bessere Karten als Etterwinden, weil sie auf höhere Verkehrsaufkommen verweisen können. Dies ist das wichtigste Kriterium zur Beurteilung der Notwendigkeit einer reinen Ortsumgehung. Deshalb würden diese Konkurrenten gegenüber Etterwinden von den Planern immer wieder bevorzugt werden. Das muss man so nüchtern einschätzen, bedenkt und betrachtet man die Gesamtproblematik B 19 neu Etterwinden - Wutha-Farnroda. Ortsteil Hausmüll Altpapier Gelbe Tonne Baumschnitt Schadstoffentsorgung Gumpelstadt Do, Gräfen-Nitzendorf Do, Möhra Do, Waldfisch Do, Witzelroda Do, Do, Etterwinden Fr, Fr, Kupfersuhl Fr, Fr, Öffnung der Sammelstellen für Baum-, Strauch- und Grasschnitt in der Flur Witzelroda und Etterwinden Die Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt in der Flur Witzelroda und im OT Etterwinden (am Ende der Kisseler Straße, ca. 300 m hinter der letzten Bebauung auf der rechten Seite - siehe Hinweisschild), sind 14-täglich in den ungeraden Wochen samstags, in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet und zwar am: 23. Juli und 6. August 2011 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Moorgrund Veranstaltungen OT Gumpelstadt, Am Rain 1, Moorgrund Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr geschlossen 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 8:00 bis 11:00 Uhr Telefon: Zentrale Hauptamt/Kindergarten Ordnungsamt Kasse Kämmerei Steuern Hauptamtsleiter Hauptamt Bauamt Einwohnermeldeamt/ Friedhofsverwaltung Liegenschaften Fax: gemeinde@moorgrund.de Internet:

4 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund - 4- Nr. 7/2011 Veranstaltungen Veranstaltungskalender Termin Veranstaltung Ort Veranstalter Asbach - Sommerfest Gumpelstadt, Thüringerwald Verein Uhr, PdF Asklepios Kinder Tritrekk Burgsee/Bad Salzungen Pummpälzweg e.v bis Kirmes Gumpelstadt, Haus Kirmesverein Gumpelstadt der Vereine, Festzelt Bergfest Rhönclub Uhr Frankenstein Thüringerwald Verein Die befreienden Qualitäten I Möhra, ehemals Kosmos, Zentrum f. buddhistische Beginn Uhr Studien u. Meditation Asklepios Pummpälz Burgsee/Bad Salzungen Pummpälzweg e.v. Tritrekk Bus-Tagesfahrt in die Thüringerwald Verein Lüneburger Heide B19ade! - Rocknacht Waldfisch, Festzelt auf Fw Waldfisch e.v. u. a. dem Sportplatz B19ade! - Frühschoppen und Waldfisch, Festzelt auf Fw Waldfisch e.v. u. a. Familiennachmittag dem Sportplatz Stunden Simson Gumpelstadt, MC-Moorgrund e.v. im ADAC Moorgrundpokal Heiligenberg und Jungtierschau zum Kulturscheune Gumpelstadt Kaninchenzuchtverein e.v jährigen Bestehen Gumpelstadt Großwanderung Moorgrund Haus der Vereine, 9.00 Uhr Thüringerwald Verein bis Kirmes Möhra, Sportplatz, Kirmesverein Möhra e.v Festzelt Die befreienden Qualitäten II Möhra, ehemals Kosmos, Zentrum f. buddhistische Beginn Uhr Studien u. Meditation Via Solution Wartburg Pummpälzsteg/Gumpelstadt Pummpälzweg e.v. Staffellauf Clubsport Motocross Gumpelstadt, Heiligenberg MC-Moorgrund e.v. im ADAC Hessencup ADAC Motocross Moorgrund Gumpelstadt, Heiligenberg MC-Moorgrund e.v. im ADAC Deutscher Motocross-Pokal Open-Nord Bus-Tagesfahrt in den Raum Thüringerwald Verein Ilmenau-Stützerbach Jahre Frauensportgruppe Gumpelstadt, Sportlerheim SV Gumpoldia SV Gumpoldia Tanz- und Musikfest Gumpelstadt, Kulturscheune SV Gumpoldia jähriges Bestehen des Waldfisch, Schützenhaus Schützenverein Moorgrund e.v. Schützenvereins Moorgrund und Sportplatz Friedensfeuer Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Haus der Vereine bis Kirmes Etterwinden, Kirmesgesellschaft Karl-Marx-Str. 11 a Etterwinden Wanderung Ibengarten Gumpelstadt, Thüringerwald Verein (Glattbach) Uhr, PdF Umgang mit Emotionen Möhra, ehemals Kosmos Zentrum f. buddhistische Beginn Uhr Studien u. Meditation Hüttenwanderung Gumpelstadt, Thüringerwald Verein (Tageswanderung) Uhr, HdV Halloweenparty Waldfisch, Feuerwehrverein Waldfisch Feuerwehrgerätehaus Saisonabschluss Gumpelstadt, Heiligenberg MC-Moorgrund e.v. im ADAC Heiligenberg Herbstfest Etterwinden, Feuerwehrverein Etterwinden Feuerwehrgerätehaus Pummpälzfest mit Lutherstammort Möhra Pummpälzweg e.v. Wandern auf Luthers Spuren Florianfest Witzelroda Feuerwehrverein Witzelroda Feuerwehrgerätehaus 17. und Moorgrundschau Möhra, RGZV Möhra Dorfgemeinschaftshaus 29. und Wartburgkreistaubenschau Möhra, RGZV Möhra Dorfgemeinschaftshaus

5 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund - 5- Nr. 7/2011 Seniorenecke Kirchliche Nachrichten Termine für Juli - August 2011 Mittwoch, Grillfest in der Lietheblickhütte Beginn: 14:30 Uhr Busabfahrt bis Möhra: Witzelroda 12:46 Uhr Gumpelstadt 12:50 Uhr Waldfisch 13:01 Uhr Rückfahrt ab Möhra: um 18:35 Uhr Bei Regen wird das Grillfest auf den Saal in das DGH in Möhra verlegt. Gastgeber ist der Heimat- und Wanderverein Möhra. Donnerstag, :00 Uhr Seniorennachmittag mit Pfarrer Endter im DGH Witzelroda Vorankündigung: Am Donnerstag, den ist der Besuch der Bundesgartenschau in Koblenz vorgesehen. Abfahrt: 6:30 Uhr Rückfahrt: ca. 21:00 Uhr Preis: 39,00 EUR Die Anmeldungen müssen bis zum erfolgen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme! Eure Annelie Dulleck (03695/84369) und Inge Wangemann (03695/84610) Wir gratulieren Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Gumpelstadt Monatslosung für Juli 2011: Wo dein Schatz ist, da ist auch dein Herz.. (Mt 6,21 ) Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Sonntag (31.07.), Sonntag (14.08.), Weitere Veranstaltungen: 14:00 Uhr 14:00 Uhr Gemeindenachmittag: Donnerstag, 4. August, Uhr im Pfarrhaus Gumpelstadt. Kinderstunde & Konfirmanden-Tag: In den Schulferien Sommerpause! Gemeindefest in Gumpelstadt! Am Sonntag, den , ist es wieder soweit: Ab 14:00 Uhr wird wieder in und um die Kirche herum unser sommerliches Gemeindefest gefeiert - mit einer Extra-Portion Musik, Kuchen-Buffet u.v.m.. Herzlich willkommen! Zum Nachdenken: Geh unter der Gnade, geh mit Gottes Segen, geh in seinem Frieden, was auch immer du tust. Geh unter der Gnade, höre auf Gottes Worte, bleib in seiner Nähe, ob du wachst oder ruhst. (Segenslied für die Reise) Bei Fragen: Pastorin Frauke Bregas und Pfarrer Klaus-Peter Bregas, Friedensallee 1, Bad Liebenstein, Tel.: , Kantor-Katechetin Dorothea Prager, Tel Fax: , kirche-balie@t-online.de... zum Geburtstag Altersjubilare Zeitraum: 21. Juni bis 18. Juli 2011 OT Etterwinden Hering, Gisela zum 80. Geburtstag Kühmel, Elli zum 85. Geburtstag Regensburg, Klara zum 85. Geburtstag Ortmann, Gerd zum 70. Geburtstag Täfler, Lilli zum 90. Geburtstag OT Gumpelstadt Scheidler, Doris zum 75. Geburtstag Schilling, Kurt zum 85. Geburtstag Schröder, Else zum 85. Geburtstag Walch, Gerald zum 70. Geburtstag OT Möhra Stang, Ruth zum 91. Geburtstag Luck, Hermann zum 70. Geburtstag OT Kupfersuhl Lieding, Waltraud zum 80. Geburtstag Bönsch, Walter zum 75. Geburtstag Hengst, Rüdiger zum 70. Geburtstag OT Witzelroda Beck, Ewald zum 75. Geburtstag Schellenberg, Madalena zum 75. Geburtstag Kirchgemeinde Witzelroda und Möhra Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten Witzelroda um Uhr Gemeindenachmittage immer um Uhr am letzten Donnerstag des Monats - im Gemeindehaus. Möhra um Uhr Denkspruch Keine Situation unseres Lebens braucht unfruchtbar zu sein. Durch die Hingabe an Gott lässt sich alles in Segen verwandeln. (Corrie ten Boom) Herzliche Grüße Ihr Pfarrer Norbert Endter (Tel ) Nächster Redaktionsschluss: Montag, den Nächster Erscheinungstermin: Montag, den

6 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund - 6- Nr. 7/2011 Impressum: Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Herausgeber: Gemeinde Moorgrund Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.

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