Amtliche Bekanntmachungen

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1 Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 22. Jahrgang Montag, den 13. August 2012 Nr. 8 / 32. Woche Oft werden auf der Titelseite Bilder einer Baumaßnahme oder auch Ereignisse dargestellt, die die Lebensqualität in der Gemeinde verbessern. Mit der Anlage eines solchen Blumenbeetes leisten die Anlieger in der Meininger Straße in Witzelroda auch einen wichtigen Beitrag zur Verschönerung des Ortes.

2 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 8/2012 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates vom Beschluss-Nr. 17/2012 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Moorgrund vom wird genehmigt. Beschluss-Nr. 18/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt auf der Grundlage des 60 Thüringer Kommunalordnung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und den zugehörigen Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen in der vorgelegten Fassung. Beschluss-Nr. 19/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt auf der Grundlage des 62 Thüringer Kommunalordnung die 1. Änderung des Finanzplanes für die Jahre 2011 bis 2015 in der vorgelegten Fassung. Beschluss-Nr. 20/2012 Aufhebung und Änderung einer Teilfläche des Bebauungsplan Nr. 1 Neuland Waldfisch 1. Für eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 1 Neuland Waldfisch mit Teilflächen der Flurstücke Nr. 293, 292, 291/5, 291/4 291/2, 290, 288, 289/2, 289/3 in der Gemarkung Waldfisch soll der Bebauungsplan geändert werden. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Baurecht entlang der Eisenacher Straße 2. Für den nördlichen Planungsabschnitt des Bebauungsplanes Neuland erfolgt die Aufhebung des Planungsrechtes. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Für das vorhandene Plangebiet wurde zu Beginn der 90er Jahre das Planungsrecht geschaffen. Die geplante Ansiedlung des Gewerbegebietes blieb bis heute aus. Mit der Umwidmung der ehemaligen Bundesstraße 19 zu einer Gemeindestraße ist davon auszugehen, dass sich die Ansiedlung des Gewerbes noch schwieriger gestaltet. Mit der Schaffung der Ortsumgehung Waldfisch wurde die Ortsdurchfahrt durch Rückwidmung zur Gemeindestraße. Die Gemeinde entschloss sich deshalb für die Aufhebung einer Teilfläche des Plangebietes und die Änderung der verbleibenden Teilfläche. Die Änderung ist erforderlich um die Grundstücke des Mischgebietes über die Eisenacher Straße zu erschließen. Der zu ändernde Planbereich ist gemäß der Ursprungsplanung als Eingeschränktes Gewerbe ausgewiesen. Entlang der Straße soll diese Teilfläche als Mischgebiet festgesetzt werden. 3. Für die Planung ist die Änderung des Grünordnungsplanes erforderlich. 4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Böhme & Partner GmbH in Bad Salzungen, Michaelisstraße 23, Bad Salzungen beauftragt werden. 5. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird nach 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB abgesehen. 6. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Beschluss-Nr. 21/2012 Entwurf und Auslegung der 1. Änderung und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 Neuland Waldfisch in der Gemeinde Moorgrund/ Wartburgkreis Der Entwurf der 1. Änderung und Aufhebung des Bebauungsplanes Neuland Waldfisch in der Gemeinde Moorgrund/ Wartburgkreis, mit den Teilflächen der Flurstücke Nr. 293, 292, 291/5, 291/4 291/2, 290, 288, 289/2, 289/3 und der Erläuterungsbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 1. Der Entwurf des Planes mit Begründung und den wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen sind nach 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. 2. Der Plan wird in der Zeit vom 21. August 2012 bis einschl. 24. September 2012 in der Gemeindeverwaltung Moorgrund, Moorgrund, Rain 1, während folgenden Zeiten Montag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Dienstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Jeder kann Äußerungen oder Erörterungen vorbringen. Sie können schriftlich eingereicht oder mündlich vorgetragen werden; in diesem Fall werden sie von der Verwaltung während der Auslegungsdauer zu Protokoll genommen. Beschluss-Nr. 22/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die Vergabe der Bauleistungen Dorfplatz Etterwinden gem. 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB(A) an den günstigsten Bieter: Bauservice Krause GmbH, Moorgrund Moorgrund, gez. Schilling Bürgermeister Das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar gibt bekannt: (Siegel) Thüringer Verordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Werra zwischen der Landkreisgrenze Schmalkalden-Meiningen / Wartburgkreis und der Landesgrenze bei Vacha vom 18. Januar 2012 Auf Grund des 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) und der 80 Abs. 3, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 e) des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) erlässt das Thüringer Landesverwaltungsamt folgende Rechtsverordnung: 1 Gegenstand der Verordnung Als Überschwemmungsgebiet werden die in 2 näher bezeichneten Flächen auf Teilen der Gemarkungen Immelborn, Barchfeld, Ettmarshausen, Allendorf-Dorf, Allendorf-Kloster, Witzelroda, Bad Salzungen, Unterrohn, Leimbach, Kaiseroda, Tiefenort, Merkers, Kieselbach, Dorndorf, Kirstingshof, Oberzella, Badelachen und Vacha festgestellt.

3 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 8/ Grenzen des Überschwemmungsgebietes (1) Das Überschwemmungsgebiet beinhaltet alle beim maßgebenden Hochwasser überschwemmten Flächen und ist in den im Anhang aufgeführten topographischen Karten (Maßstab 1 : ) und Liegenschaftskarten (Maßstab 1 : 2.000) durch eine hellblau schraffierte Fläche dargestellt. Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes sind durch die Außenkanten der Linien bestimmt, welche die hellblau schraffierten Flächen umschließen. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Darstellung in den Liegenschaftskarten. (2) Veränderungen der Grenzen oder Bezeichnungen der vom Überschwemmungsgebiet betroffenen Flächen bewirken keine Veränderung des festgestellten Überschwemmungsgebietes. (3) Die in Absatz 1 genannten Karten sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Obere Wasserbehörde, Weimarplatz 4 in Weimar, Ausfertigungen dieser Karten beim Landratsamt des Wartburgkreises in Bad Salzungen, Erzberger Allee 14 niedergelegt und können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. 3 Zweck der Verordnung Das Überschwemmungsgebiet der Werra dient dem vorbeugenden Hochwasserschutz, der Hochwasserrückhaltung sowie der Sicherung des Hochwasserabflusses mit dem Ziel, eine zukünftige Verschlechterung der Abflussverhältnisse sowie eine nachteilige Beeinflussung der Wassergüte im Hochwasserfall zu verhindern. 4 Ergänzende Bewirtschaftungsregelungen (1) Im Überschwemmungsgebiet gelten neben den Bestimmungen des 78 WHG folgende Regelungen: 1. Es gilt die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung. 2. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nach dem Abtau der Schneedecke nach den Vorschriften der Düngeverordnung (DüV) vom 27. Februar 2007 (BGBl. I S. 221) in der jeweils geltenden Fassung und den im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln festgelegten Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern erlaubt. Ungeachtet der in der Dünge-verordnung genannten Fristen ist das Aufbringen von Düngemitteln nur bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres erlaubt. Der Abstand von drei Metern ( 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 DüV) ist in jedem Fall einzuhalten. 3. Im Uferbereich nach 78 Abs. 2 Satz 1 ThürWG müssen Ackerflächen mindestens in der Zeit vom 15. November eines jeden Jahres bis zum 15. Februar des Folgejahres mit ausgesäten Kulturpflanzen bewachsen sein. 4. Außerhalb von Siedlungsflächen dürfen nicht auftriebssichere Gegenstände und abschwemmbare Stoffe sowie Materialien, die den Hochwasserabfluss behindern können (z. B. Erde, Holz, Sand, Steine u. ä.), nicht ohne ausreichende Sicherung gelagert oder abgelagert werden. (2) Ausnahmen von den Regelungen nach Absatz 1 können von der Wasserbehörde widerruflich genehmigt werden, wenn das Gebot zu einer unbeabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahmeregelung dem Wohl der Allgemeinheit nicht entgegensteht. 5 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 128 Abs. 1 Nr. 19 in Verbindung mit Nr. 20 ThürWG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 4 Abs die landwirtschaftliche Bodennutzung im Überschwemmungsgebiet entgegen der guten fachlichen Praxis durchführt, 2. vor dem Abtau der Schneedecke im Überschwemmungsgebiet Pflanzenschutzmittel einsetzt, 3. zwischen dem 31. Oktober eines jeden Jahres und dem Abtau der Schneedecke im Folgejahr im Überschwemmungsgebiet Düngemittel aufbringt, 4. im Überschwemmungsgebiet den Abstand von drei Metern zu Oberflächengewässern beim Aufbringen von Düngemitteln nicht einhält, 5. Ackerflächen im Uferbereich nach 78 Abs. 2 Satz 1 ThürWG in der Zeit vom 15. November eines jeden Jahres bis zum 15. Februar des Folgejahres ohne Bewuchs mit ausgesäten Kulturpflanzen belässt, 6. im Überschwemmungsgebiet außerhalb von Siedlungsflächen nicht auftriebsichere Gegenstände und abschwemmbare Stoffe sowie Materialien, die den Hochwasserabfluss behindern, ohne ausreichende Sicherung lagert oder ablagert. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 128 Abs. 2 ThürWG mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. 6 Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften Der Beschluss Nr. 35/3/76 des Rates des Bezirkes Suhl vom wird für die nach 2 dieser Verordnung festgestellten Gebiete aufgehoben. 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Weimar, den 18. Januar 2012 Thüringer Landesverwaltungsamt Der Präsident gez. Stephan Anhang zu 2 Absatz 1 Verzeichnis der Karten, die Bestandteil dieser Verordnung sind: 1. Topographische Karten M 1: Lfd.-Nr. Lfd.-Nr. OWB NO Breitungen (Werra) W SO Bad Salzungen O SW Bad Salzungen SO Merkers SW Vacha Liegenschaftskarten M 1: Lfd.-Nr. Gemarkung, Flur Immelborn; Barchfeld Immelborn; Barchfeld 19, Immelborn; Barchfeld 20, Immelborn; Barchfeld 2, 21, 22I Immelborn Immelborn; Ettmarshausen Immelborn; Barchfeld 1, 2; Ettmarshausen Immelborn; Barchfeld 1; Ettmarshausen Ettmarshausen; Allendorf-Dorf Barchfeld 1; Ettmarshausen; Allendorf-Dorf; Allendorf-Kloster; Witzelroda Allendorf-Dorf; Allendorf-Kloster; Bad Salzungen Allendorf-Dorf; Bad Salzungen Bad Salzungen Bad Salzungen; Leimbach Bad Salzungen; Leimbach; Unterrohn Leimbach; Kaiseroda 3, 4; Tiefenort 3, 18; Unterrohn Tiefenort Tiefenort 1, 2, 3, 10, Tiefenort 1, 2, 3, 8, 9, 10, Tiefenort 9, 10, 11, 22; Merkers Tiefenort 9, 11, 22; Merkers 2; Kieselbach Tiefenort 22; Merkers 1, 2, 5; Kieselbach 6; Dorndorf Dorndorf 2; Kieselbach 5, 6, Dorndorf 1, 2, 8; Kieselbach 6, 7, Dorndorf 1, 7, 8, Dorndorf 7; Kirstingshof 1; Oberzella Dorndorf 6, 7; Badelachen 1; Oberzella Badelachen 1; Oberzella 4, 5, 6; Vacha Oberzella 5; Vacha 1, 3, 5, Vacha

4 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 8/2012 Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Werra im Wartburgkreis zwischen der Landkreisgrenze Schmalkalden-Meiningen / Wartburgkreis und der Landesgrenze bei Vacha vom 21. Mai 2012 Auf Grund des 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) und der 80 Abs. 3, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 e) des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) erlässt das Thüringer Landesverwaltungsamt folgende Rechtsverordnung: Artikel 1 Die Thüringer Verordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Werra im Wartburgkreis zwischen der Landkreisgrenze Schmalkalden-Meiningen / Wartburgkreis und der Landesgrenze bei Vacha vom 18. Januar 2012 (StAnz 9/2012, S ) wird auf Teilen der Gemarkung Bad Salzungen wie folgt geändert: 1. Im Anhang zu 2 Abs. 1 der Rechtsverordnung wird unter Ziffer 1 die Topographische Karte M 1 : , lfd. Nr. OWB 2378 durch die Topographische Karte lfd. Nr. OWB 2869 ersetzt. 2. Im Anhang zu 2 Abs. 1 der Rechtsverordnung werden unter Ziffer 2 die Liegenschaftskarten M 1 : 2 000, lfd. Nr. OWB 2392 durch die Liegenschaftskarte lfd. Nr. OWB 2870, lfd. Nr. OWB 2393 durch die Liegenschaftskarte lfd. Nr. OWB 2871 und lfd. Nr. OWB 2394 durch die Liegenschaftskarte lfd. Nr. OWB 2872 ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Weimar, den 21. Mai 2012 Thüringer Landesverwaltungsamt Der Präsident gez. Stephan Das Amtsgericht Eisenach gibt bekannt: - Zwangsversteigerung - Aktenzeichen: K 60/11 Das im Grundbuch von Möhra, Blatt 84, Grundbuchamt Bad Salzungen eingetragene Grundeigentum Flurstück 239/3, Gebäude- und Freifläche, Salzunger Straße 4 zu 400 qm (bebaut mit zweigeschossigem Wohnhaus und Nebengebäude; tatsächliche Lagebezeichnung: Martinstraße 4) soll am Donnerstag, um 13:30 Uhr Zi. 218 im Gerichtsgebäude: Theaterplatz 5 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Gemäß 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: ,00 EUR Bieter müssen auf Antrag 10 % des festgesetzten Verkehrswertes als Sicherheit leisten (durch Bundesbankscheck, Verrechnungsscheck eines berechtigten Kreditinstitutes, eine geeignete Bankbürgschaft oder durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse - nicht mehr durch Bargeld!). Eisenach, den gez. Rechtspflegerin Ausgefertigt: Eisenach, Urkundenbeamter der Geschäftsstelle Informationen Kreditaufnahme unumgänglich In seiner Sitzung im Juli verabschiedete der Gemeinderat für dieses Jahr einen Nachtragshaushaltsplan und die dazugehörige Satzung. Dies machte sich aus unterschiedlichen Gründen notwendig. Die Gründe für den Nachtragshaushalt liegen darin, dass die für dieses Jahr geplanten Investitionen nach Vorlage der Submissionsergebnisse im einzelnen etwas teurer geworden sind als zunächst angenommen und weil die eingeplanten Fördermittel letztendlich nicht in der Höhe ausgereicht worden sind wie es von uns geplant worden war. Um diesen geänderten Haushalt auszugleichen, machte sich seit langem wieder eine Kreditaufnahme erforderlich, da eine zusätzliche Entnahme von Mitteln aus der Rücklage nicht mehr möglich war. Der erforderliche Kredit hat den Umfang von Euro, wodurch der Schuldenstand am Jahresende voraussichtlich Euro betragen wird. Das sind in etwa 50 Euro pro Einwohner der Gemeinde Moorgrund. Im Verwaltungshaushalt steht eine relativ geringe Steigerung von 3,742 auf 3,858 Mio Euro zu Buche. Der wesentlichste Posten hierbei ist die Steigerung der Ausgaben in den Kindertagesstätten. Bedingt durch die erfreulich steigende Anzahl zu betreuender Kinder machen sich um Euro höhere Personalkosten erforderlich, während die Benutzungsgebühren nur Euro mehr in die Gemeindekassen spülen. Die Mehreinnahmen infolge der Erhöhung der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern (letztere lassen eine rückläufige Tendenz erkennen) werden durch diese Mehrausgaben und durch die allgemeinen Teuerungen aufgefressen. Positiv zu Buche schlagen indes höhere Schlüsselzuweisungen und mehr Umsatzsteuer. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt konnte immerhin von zunächst vorgesehenen auf Euro erhöht werden. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich hingegen bedeutender und zwar von 1,720 auf 2 Millionen Euro. Das ist ein Spitzenwert, denn seit vielen Jahren erreichten wir im Vermögenshaushalt die Zwei-Millionen-Grenze nicht mehr. Bemerkenswert ist, dass diese zwei Millionen Euro samt und sonders für Investitionen zur Verfügung stehen. Der Dorfplatz und die Sanierung der ehemaligen Gemeindeveraltung Trift 2 in Etterwinden (beides Maßnahmen der Dorferneuerung), die Brücke über die Fischa in Waldfisch und die Straße Im Winkel Kupfersuhl einschließlich der Erneuerung der Brücke über die Suhl werden in diesem Jahr fertiggestellt und sind so im Vermögenshaushalt enthalten. Die Baumaßnahmen Hauptstraße Gumpelstadt sowie Eisenacher Straße in Waldfisch hingegen werden erst im nächsten Jahr fertig. Das heißt, dass bereits Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Euro (Hauptstraße Gumpelstadt) sowie Euro (Eisenacher Straße Waldfisch) für 2013 gebunden werden mussten, die den Vermögenshaushalt des nächsten Jahres bereits belasten und durch die Einnahmen mit Fördermitteln und Straßenausbaubeiträgen nicht kompensiert werden können. Als Resümee ist eine angespannte Haushaltslage der Gemeinde zu verzeichnen, wie wir sie bisher nicht gekannt haben und die ihre Ursache in der Änderung des kommunalen Finanzausgleiches hat. Für nächstes Jahr ist fest mit einer weiteren Verschlechterung dieser Situation auf dem Finanzsektor zu rechnen - kein gerade erfreulicher Ausblick auf Gemeindemitteilungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Moorgrund OT Gumpelstadt, Am Rain 1, Moorgrund Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:00 bis 11:00 Uhr

5 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 8/2012 Telefon: Zentrale Ordnungsamt Kasse Kämmerei Steuern/Kindergarten Hauptamtsleiter Hauptamt Bauamt Liegenschaften/Friedhofsverwaltung Fax: gemeinde@moorgrund.de Internet: Für alle Angelegenheiten des Einwohnermeldeamtes ist das Bürgerbüro der Stadt Bad Salzungen zuständig. Das Bürgerbüro ist wie folgt erreichbar: Stadtverwaltung Bad Salzungen Bürgerbüro Ratsstraße Bad Salzungen Telefon: bis 154 Fax: buergerbuero@badsalzungen.de Montag bis Donnerstag Freitag Samstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Entsorgungstermine: August/September 2012 Ortsteil Hausmüll Altpapier Gelbe Tonne Baumschnitt Schadstoffentsorgung Gumpelstadt Do, Do, :30-16:00 Uhr Stützpunkt Agrargenossensch. Gräfen-Nitzendorf Do, siehe Möhra! Do, Möhra Do, Do, :00-11:30 Uhr Dorfplatz Waldfisch Do, Do, :15-16:45 Uhr Dorfplatz Witzelroda Do, Do, :45-13:15 Uhr Do, Buswendeschleife Etterwinden Fr, Fr, Kupfersuhl Fr, Fr, Öffnung der Sammelstellen für Baum-, Strauch- und Grasschnitt in der Flur Witzelroda und Etterwinden Die Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt in der Flur Witzelroda und im OT Etterwinden (am Ende der Kisseler Straße, ca. 300 m hinter der letzten Bebauung auf der rechten Seite - siehe Hinweisschild), sind 14-täglich in den ungeraden Wochen samstags, in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet und zwar am: 18. August sowie 1. und 15. September 2012 Veranstaltungen bis 30. November 2012 Veranstaltungen Alle Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles oder Tourismus/Freizeit Termin Veranstaltung Ort Veranstalter Ausflug nach Brotterode Platz d. Friedens Seniorenwandergruppe SpS Tag der offenen Tür bis Uhr, Zentrum f. buddhistische Möhra,ehem. Kosmos Studien u. Meditation Asklepios Pummpälz Tritrekk Bad Salzungen Pummpälzweg e.v Vortrag: Achtsamkeit mit Möhra, ehemals Kosmos, Zentrum f. buddhistische Lama Yeshe Sangmo Beginn Uhr Studien u. Meditation

6 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 8/ und Quadtreffen Altenberger See IG ATV und Quad Wanderung um Möhra Platz d.friedens Seniorenwandergruppe bis Dorf- und Sommerfest Witzelroda, Hasenrasen Feuerwehrverein Witzelroda Großwanderung Moorgrund Gumpelstadt, Haus Thüringerwald Verein der Vereine, 9.00 Uhr bis Kirmes Möhra, Sportplatz Kirmesverein Möhra Wanderung um Leimbach Platz d. Friedens Seniorenwandergruppe Leimbach Halle VIA SOLUTIONS Wartburg Pummpälzweg e.v. Staffellauf Meditation und Bewegung Möhra, ehemals Kosmos, Zentrum f. buddhistische mit Übung des tibetischen Beginn Uhr Studien u. Meditation Heilyoga-Kumnye Wanderung um Breitungen Platz d.friedens Seniorenwandergruppe PP Möbel-Erbe bis Kirmes Etterwinden, Saal Kirmesgesellschaft Karl-Marx-Straße Etterwinden und Rassegeflügelvolierenschau Möhra, RGZV Möhra Dorfgemeinschaftshaus Vortrag: die 6 Paramitas Möhra, ehemals Kosmos, Zentrum f. buddhistische (Teil 2) mit Khenpo Ngedön Beginn Uhr Studien u. Meditation (Gastlehrer) Kultur/Info-Abend Moorgrund Seniorenwandergruppe Gaststätte Saisonabschluss Gumpelstadt MC Moorgrund im ADAC Heiligenberg Halloweenparty Waldfisch Fw Waldfisch Feuerwehrgerätehaus Herbstfest mit Fackelumzug Etterwinden Fw Etterwinden Feuerwehrgerätehaus Wandern auf Luthers Spuren Bad Liebenstein-Möhra Pummpälzweg e.v Reformationsmarkt Lutherstammort Möhra Pummpälzweg e.v Wanderung (Überraschung) nach Absprache Seniorenwandergruppe Meditation auf den Buddha Möhra, ehemals Kosmos, Zentrum f. buddhistische Beginn Uhr Studien u. Meditation Weihnachtsfeier der Möhra SV Gumpoldia Tanzmäuse Dorfgemeinschaftshaus Seniorenecke Termine für September - Oktober 2012 Mittwoch, Tagesfahrt nach Suhl, Oberhof und Schmalkalden Abfahrtszeiten an den Bushaltestellen: Kupfersuhl 9:45 Uhr Möhra 10:00 Uhr Gräfen-Nitzendorf 10:10 Uhr Waldfisch 10:20 Uhr Gumpelstadt 10:30 Uhr Witzelroda 10:35 Uhr Mittwoch, Seniorengeburtstagfeier Ort: Schützenhaus, Waldfisch Beginn: 15:00 Uhr Donnerstag, Seniorennachmittag mit Pfarrer Endter Ort: DGH Witzelroda Beginn: 15:00 Uhr Donnerstag, Seniorennachmittag mit Pfarrer Bregas Ort: Pfarrhaus Gumpelstadt Beginn: 15:00 Uhr

7 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 8/2012 Mittwoch, Seniorengeburtstagfeier Ort: DGH, Witzelroda Beginn: 15:00 Uhr Wir freuen uns auf die gemeinsamen Veranstaltungen mit Euch. Eure Annelie Dulleck ( ) und Inge Wangemann ( )... zum Geburtstag Wir gratulieren Altersjubilare Zeitraum: 17. Juli bis 13. August 2012 OT Etterwinden Werning, Hella zum 70. Geburtstag Wohner, Marie zum 65. Geburtstag Köhler, Christine zum 65. Geburtstag Danz, Anni zum 80. Geburtstag Patz, Wolfgang zum 75. Geburtstag OT Gumpelstadt Strauß, Inge zum 75. Geburtstag Tischer, Heidi zum 70. Geburtstag OT Möhra Schüffler, Renate zum 65. Geburtstag Iffland, Luise zum 90. Geburtstag OT Witzelroda Fallenstein, Margot zum 70. Geburtstag Kirchliche Nachrichten Kirchgemeinde Gumpelstadt Monatsspruch für August: Gott heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden. (Ps 147,3) Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten in der Georgskirche Gumpelstadt: Sonntag, Uhr! Sonntag, Gemeindefest mit dem Sängerkranz Bad Liebenstein, anschließendem Kaffeetrinken und musikalischem Abschluss Sonntag, Weitere Veranstaltungen: Gemeindenachmittag: Jeden 1. Donnerstag des Monats (6.9.), Uhr (Pfarrhaus) Kinderstunde (1.-6. Kl.) immer am 2. Donnerstag des Monat (13.9.), Uhr Die Arbeit als Gemeinde-Pfarrerin - mehr als nur ein Gottesdienst?! Endlich Ferien! - Aber braucht ein Pfarrer/eine Pastorin überhaupt Urlaub, wenn er/sie nur am Sonntag mal einen Gottesdienst hält?! Was macht eigentlich ein Gemeinde-Pfarrer oder eine Pastorin in der restlichen Woche? Hier ein Einblick in einen ganz normalen Tag, nehmen wir den Montag: 6.00 Uhr aufstehen, Kinder wecken und anziehen, Schulbrote schmieren, Schultee kochen, Ranzenkontrolle (sollte nicht einer der Großen einen Karton mit in die Schule nehmen?). Um 7.30 Uhr sind alle außer mir aus dem Haus. Meine Frau auf dem Weg ins Klinikum in Bad Salzungen. Ich frühstücke endlich selbst, dann runter ins Büro. Nach dem Wochenende ist der Montag oft der Tag mit den häufigsten Anrufen. Punkt 8.00 Uhr geht es los - die Baufirma meldet sich, weil sie das Gerüst für das Pfarrhaus Gumpelstadt erst später als geplant aufstellen kann. Ich kontaktiere das Kreiskirchenamt - am Freitagmittag hatte man dort dringend nach einer kirchlichen Meldeauskunft verlangt. Als nächstes ein Ahnenforscher - ich höre eine längere Familienhistorie. Kurze Telefonpause: Zeit für die Wochenplanung mit dem eigenen Kalender in der Hand: Wann muss die nächste Pressemeldung für das Gumpelstädter Gemeindefest spätestens geschrieben und veröffentlicht werden? Und die Plakate dazu?! Zwischendurch steht ein Kurpatient vor der Tür und braucht jetzt eine Stunde Zeit für ein Gespräch. Alles stehen und liegen lassen - Seelsorge. Das Telefon klingelt in der Zeit weiter - aber der Anrufbeantworter vertritt mich. Als der Besucher fort ist, nehme ich den Kalender wieder zur Hand, komme aber nicht weit: Die Postbotin bringt die bestellten neuen Kirchen-Postkarten und die Visitenkarten. Dabei fällt mir ein, dass ich wieder Druckerpapier bestellen muss - Online-Bestellung. Kalendereintrag. Bei der neuen Post waren auch einige Rechnungen dabei - d.h. für mich, sie an die Kirchrechnerin weiterzuleiten - mach ich morgen im Chor! Stimmt, auf die kirchliche Buchungsstelle sollte ich diese Woche doch auch noch kommen. Als nächstes eine unerwartete Anfrage von höherer Stelle: Ob ich im nächsten Schuljahr mal eben noch 6 Schulstunden Religionsunterricht ableisten könnte - im Rahmen meines normalen Dienstes? Eigentlich wollte ich heute Vormittag doch an der Beerdigungspredigt für morgen sitzen - ich habe bisher noch nicht mal meine Aufzeichnungen vom Trauergespräch dazu hervorholen können, dabei ist es schon Uhr. Noch eine Stunde, dann bringt meine Frau die kleinen Kinder aus dem Kindergarten mit, und ich muß mir überlegen, was ich zu Mittag esse. Eine Stunde - gerade genug, um endlich die Beerdigung anzudenken. (Was mache ich bloß mit der Schulanfrage?!) Eine Trau-Anmeldung für Rückruf beim Bestatter, der wissen will, ob ich letztlich noch eine Organistin für morgen gefunden habe Uhr Auszeit: Die Kinder sind da. Den Kleinsten wickeln und ins Bett bringen, Zeit für den Größeren mit seinen Gesprächsthemen. Neue Infos und Daten an die Ehefrau und Kollegin weitergeben. Zwei Semmeln für mich. Zwischendurch Spülmaschine reparieren. Die Schulkinder kommen. Mittagspause ab - das Sofa gehört für ein gute Stunde mir, wenn es keine Probleme bei den Hausaufgaben gibt, an die ich die Großen gesetzt habe. Zwischendurch ein Anruf vom Pflegeheim: Die nächste Wochenandacht dort muss verschoben werden. Warum bin ich dafür bloß aufgestanden? Das hätte auch der AB erledigen können. Nach dem Aufstehen Familienzeit: Hausaufgaben kontrollieren, Kind wickeln und anziehen, die Kinder an den Kaffeetisch holen, spielen, Müll rausbringen... (Meine Frau ist wieder in der Klinik, dieses Mal in der Reha.) Zwischendrin nachmittags Sterbeanzeigen in der Zeitung checken, selbst noch zwei dienstliche Anrufe machen, mit den Kindern neue Kerzen in die Kirche bringen und das E-Piano für die Beerdigung rübertragen. Gespräch mit einer Kirchenbesucherin, die sich über den Bücherflohmarkt gefreut hat Uhr Abendessen. Heute geht das gemeinsame Kinder-Zu-Bett-Bringen recht schnell - um Uhr sitze ich endlich wieder an der Vorbereitung der Beerdigungstexte. Schnell noch den Talar in die Waschmaschine, die Handtücher für die Gemeindeküche dazu. Um gehen die Texte durch den Drucker, und der Talar trocknet auf dem Wäscheständer. Noch ein paar Ergänzungen in dem Konzept des Gemeindenachmittags für übermorgen, den ich zum Glück schon am Samstag entworfen hatte. Dann ins Bett. Das war Montag, der sogenannte Pastorensonntag. (Nur zu dumm, dass die Kinder an diesem Tag nicht frei haben und wir mal einen ganzen Tag einfach wegfahren könnten.) Gute Nacht. Morgen geht es dann weiter - denn zu meiner Arbeit gehören ja auch noch Chorproben, Konfirmandenunterricht, Christenlehre,

8 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 8/2012 Dienstbesprechungen mit den Kollegen, Besuche, Ausschussarbeit, Fortbildung, Kirchenführungen, Sitzungen des Gemeindekirchenrates,.... Es grüßt Sie herzlich Pastorin Frauke Bregas und Pfarrer Klaus-Peter Bregas, (Friedensallee 1, Bad Liebenstein, Tel.: Fax: , kirche-balie@t-online.de Kirchgemeinde Witzelroda und Möhra Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten Witzelroda Uhr in der Kirche zu Schweina - Gottesdienst zum Schulanfang Käpt n Noah und die fast vergessenen Holzwürmer Ein Singspiel für die ganze Familie von und mit Gabi & Amadeus Eidner Gemeindenachmittage finden jeden letzten Donnerstag im Monat um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Möhra Uhr Jubelkonfirmation mit Abendmahl Uhr in der Kirche zu Schweina - Gottesdienst zum Schulanfang Käpt n Noah und die fast vergessenen Holzwürmer Ein Singspiel für die ganze Familie von und mit Gabi & Amadeus Eidner Uhr Kupfersuhl Uhr Gottesdienst und Gemeindeabend im Dorfgemeinschaftshaus Denkspruch Erzürne dich über niemanden, sondern nimm alles gutmütig, ganz gelassen auf. Bemühe dich, heiter und gütig zu sein. (Papst Johannes XXIII) Herzliche Grüße - Ihr Pfarrer Norbert Endter (Tel ) Impressum Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Herausgeber: Gemeinde Moorgrund Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Nächster Redaktionsschluss Montag, den 10. September 2012 Nächster Erscheinungstermin Montag, den 17. September 2012

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