Gemeindebote. Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund
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1 Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 20. Jahrgang Montag, den 16. August 2010 Nr. 8 / 33. Woche Das Aufhängen der Plakate ist besonders an den Ortsdurchfahrten ein sehr beliebtes Werbemittel für Veranstalter und teilweise auch andere Gewerbetreibende. Allerdings kann Plakatierung auch störend auf das Ortsbild und die anliegenden Anwohner wirken.
2 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund - 2- Nr. 8/2010 Amtliche Bekanntmachungen Das Amtsgericht Eisenach gibt bekannt: Geschäftsnummer: 137/09 Beschluss Das im Grundbuch von Etterwinden, Blatt 44, Grundbuchamt Bad Salzungen eingetragene Grundeigentum Flur 1 Flurstück 39/3, Gebäude- und Freifläche, Hutweide 3 zu 954 qm (tatsächliche Lagebezeichnung: Hutweide 19; Bebauung mit unterkellertem Einfamilienwohnhaus mit Garagenanbau sowie Nebengelass soll am Montag, , 10:00 Uhr Zi. 218, Theaterplatz 5 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Gemäß 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert ,00 EUR. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs ( 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. Eisenach, den gez. Unterschrift Rechtspflegerin Informationen Zum Thema Plakatierung Werbung muss sein. Zweifellos. Störend wird sie allerdings von den meisten dann empfunden, wenn sie überhand nimmt, wenn alles zugepflastert wird und wenn auch noch die Überreste der Plakate und Aufsteller, wie es hin und wieder vorkommt, von den Werbenden nicht wieder entfernt und deren Überreste vom Winde verweht werden. Unsere Dörfer im Moorgrund bieten mittlerweile einen überwiegend sauberen, gepflegten Eindruck, den man richtiggehend genießen kann. Wenn aber an jedem Mast, an jedem Baum Plakate hängen, wird dieses schöne Ortsbild schnell verschandelt. Gerade in den letzten Jahren hat das Plakatieren oftmals überhand genommen. Es gibt Beispiele, wo an Ortseingängen nicht selten auf dichtestem Raum zehn - fünfzehn Plakate hängen. Das ist nicht nur unschön, es verursacht auch Kosten, weil die Lichtmasten, Bäume und Buswartehäuschen von Drahtgeflecht, Heftklammern, Reißzwecken oder Klebestreifen beschädigt werden. Die Gemeinde hat - und das hauptsächlich wegen eben dieser Problematik Plakatierung - deshalb am 15. Dezember 2009 eine Sondernutzungssatzung und eine dazugehörige Gebührensatzung erlassen. Alles, was über das normale Maß einer Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum des Ortsgebietes der Gemeinde hinausgeht, ist Sondernutzung und bedarf in den in der Sondernutzungssatzung aufgeführten Fällen einer Genehmigung. Das betrifft nicht nur die Plakatierung, sondern beispielsweise auch das Lagern von Baumaterial von mehr als 24 Stunden oder das Abstellen von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum. Baugerüste und Bauzäune wurden ausdrücklich nicht in die Sondernutzungssatzung aufgenommen, weil die Gemeinde die Erhaltung und Sanierung der vorhandenen Gebäude begrüßt und daher nicht noch zusätzlich reglementieren will. Allerdings bedarf das Aufstellen von Baugerüsten und Bauzäunen im Falle einer Behinderung des Fußgänger- und Straßenverkehrs der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt). Zurück zur Sondernutzungssatzung. Diese schreibt bezüglich des Plakatierens fest, dass pro Ortsteil drei Plakattafeln zu einer Veranstaltung erlaubt sind, wobei eine doppelseitige Nutzung ( Sandwich ) ausdrücklich zugelassen ist. Diese mengenmäßige Beschränkung ist auch zumutbar, denn, Hand aufs Herz, wer zu einer Veranstaltung nicht hingehen will, der lässt sich auch von einer Unzahl von Plakaten nicht dazu bewegen. Wer aber interessiert ist, dem genügen zwei, drei Plakate im Ort zur Orientierung, zumal die Veranstaltungen meist noch durch Flyer, in Werbeblättern, Tageszeitungen und vereinzelt sogar im Radio angekündigt werden. Pro Plakattafel, auch bei doppelseitiger Nutzung, sind Gebühren in Höhe von vier Euro pro Woche zu entrichten. Es geht dabei wie schon erwähnt nicht darum, der Gemeinde Einnahmen zuzuführen oder Vereine und sonstige Veranstalter abzuzocken, sondern die störende Plakatflut sinnvoll einzudämmen. In der Vergangenheit bewarben die Veranstalter ihre Veranstaltungen oft schon drei bis vier Wochen im Voraus. Diese lange Nutzung trug zur hohen Anzahl der gleichzeitig angebrachten Plakate bei und führte außerdem dazu, dass die Plakate, von Witterungseinflüssen und Vandalismus gezeichnet, unansehnlich wurden. Durch die spürbare Gebührenhöhe soll jeder Veranstalter animiert werden zu kalkulieren, für welche Zeitdauer sich die Plakatierung für ihn rechnet. Mit den professionellen Veranstaltern gibt es durch den Erlass der Sondernutzungssatzung so gut wie keine Probleme. Sie wissen, dass das Plakatieren - und das übrigens in allen Gemeinden und Städten im Umkreis, nicht nur bei uns im Moorgrund - einer Genehmigung bedarf und kostenpflichtig ist. Zur Beachtung der Sondernutzungssatzung dürfte auch ihr Wissen beitragen, dass die Nichteinhaltung dieser Vorschrift eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden kann. Weitgehend unbekannt scheint die Sondernutzungssatzung trotz der Veröffentlichung in der Dezember-Ausgabe des Gemeindeboten noch den ortsansässigen Vereinen zu sein. Doch auch sie sind zur Einhaltung der neuen Regelungen verpflichtet. Jeder Verein muss also vor dem Aufhängen der Plakate einen entsprechenden Antrag bei der Gemeindeverwaltung stellen. Mit Erteilung der Genehmigung werden entsprechende Aufkleber übergeben, die auf den Plakaten anzubringen sind und der Kontrolle dienen. Nach Ablauf der genehmigten Nutzungszeit sind die Plakate innerhalb von drei Tagen zu entfernen. Kostenfrei ist das Plakatieren für Vereine der Gemeinde, die einen vom Finanzamt anerkannten Status der Gemeinnützigkeit nachweisen. Nahezu alle ortsansässigen Vereine erfüllen die hierfür notwendigen Voraussetzungen und verfügen daher auch mehrheitlich über eine entsprechende Anerkennung. Kirmesvereine erkennt das Finanzamt jedoch nur beim Nachweis der Förderung des traditionellen Brauchtums und Einnahmen bis zu einem Betrag von EUR jährlich als gemeinnützig an. Der Gemeinderat wird sich daher mit dem Thema der Gebührenpflicht von Kirmesvereinen in einer seiner nächsten Sitzungen auseinandersetzen. Stellt sich die Frage - was ist mit Plakaten auf privatem Grund und Boden, etwa an Zäunen usw., wenn dies der Eigentümer duldet? Bis zu einem gewissen Grad ist dagegen wohl nichts einzuwenden, aber wenn es überhand nimmt, kann und wird die Gemeinde auch in solchen Fällen mit einer ordnungsbehördlichen Verordnung einschreiten. Es geht, und das sei nochmals betont, um ein schönes, gepflegtes Ortsbild. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde auf der Website nachgelesen und heruntergeladen werden können. Dort kann man sich auch den entsprechenden Antrag zur Anmeldung der Plakatierung ausdrucken, ausfüllen und ihn zur Gemeinde schicken - man braucht also gar nicht persönlich den Weg zur Gemeindeverwaltung anzutreten.
3 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund - 3- Nr. 8/2010 Gemeindemitteilungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Moorgrund OT Gumpelstadt, Am Rain 1, Moorgrund Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:00 bis 11:00 Uhr Telefon: Zentrale 03695/ Hauptamt/Kindergarten Ordnungsamt Telefon: Kasse Kämmerei Steuern Hauptamtsleiter Hauptamt Bauamt Einwohnermeldeamt/ Friedhofsverwaltung Liegenschaften Fax: gemeinde@moorgrund.de Internet: Entsorgungstermine: August/September 2010 Ortsteil Hausmüll Altpapier Gelbe Tonne Baumschnitt Schadstoffentsorgung Gumpelstadt Do, :15-13:00 Uhr Stützpunkt Agrargen. Gräfen-Nitzendorf Do, siehe Möhra! Möhra Do, :00-11:30 Uhr Ortsmitte, Dorfplatz Waldfisch Do, :00-12:00 Uhr Dorfplatz, Glascontainerstellplatz Witzelroda Do, :15-16:00 Uhr Buswendeschleife (Rtg. Kloster) Etterwinden Fr, Fr, Kupfersuhl Fr, Fr, Öffnung der Sammelstellen für Baum-, Strauch- und Grasschnitt in der Flur Witzelroda und Etterwinden Die Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt in der Flur Witzelroda und im OT Etterwinden (am Ende der Kisseler Straße, ca. 300 m hinter der letzten Bebauung auf der rechten Seite - siehe Hinweisschild), sind 14 tägig in den ungeraden Wochen samstags, in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet und zwar am: 21. August sowie 04. und 18. September 2010 Veranstaltungskalender Veranstaltungen Termin Veranstaltung Ort Veranstalter Ursache und Wirkung Möhra, ehemals Kos- Zentrum f. buddhistische bis 4. ATV- und Quadtreffen Gumpelstadt, Interessengemeinschaft für Haus der Vereine ATV und Quad Jahrfeier Feuerwehr Waldfisch, Feuer- Feuerwehr Waldfisch Waldfisch wehrgerätehaus Wanderung Schmücke Platz d. Friedens Thüringerwald Verein e.v. Schneekopf Moorgrundwanderung 9.00 Haus der Vereine Thüringerwald Verein e.v Achtsamkeit (1) Möhra, ehemals Kos- Zentrum f. buddhistische bis Kirmes Möhra,Sportplatz, Kirmesverein Möhra e.v Festzelt Tageswanderung Oberhof- Möhra, DGH, 9.30 Uhr Heimat- und Wanderverein Schmücke-Schneekopf Möhra e.v Wartburgstaffelmarathon Pummpälzweg e.v Jungtierausstellung Gumpelstadt, Kaninchen- und Geflügelzucht- Kulturscheune verein Gumpelstadt Achtsamkeit (2) Möhra, ehemals Kos- Zentrum f. buddhistische
4 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund - 4- Nr. 8/2010 Termin Veranstaltung Ort Veranstalter bis Kirmes Etterwinden, Saal, Kirmesgesellschaft Karl-Marx-Straße 11 a Etterwinden Busfahrt zur Sababurg Fahrplan Thüringerwald Verein e.v Friedensfeuer Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Haus der Vereine Herbstfest Großer Hörselberg Platz d.friedens Thüringerwald Verein e.v Tschenresi - Verkörperung Möhra, ehemals Kos- Zentrum f. buddhistische großen Mitgefühls Weinabend Gumpelstadt, Feuerwehrverein Gumpelstadt Kulturscheune Wanderung im Raum Ruhla Platz d. Friedens Thüringerwald Verein e.v Dewatschen - Dimension Möhra, ehemals Kos- Zentrum f. buddhistische großer Freude bis Kirmes Witzelroda, Festhalle, Kirmesgesellschaft Straße der Einheit Witzelroda e.v Saisonabschluss Gumpelstadt, MC-Moorgrund e.v. im ADAC Heiligenberg Herbstfest Etterwinden, Saal, Feuerwehrverein Etterwinden Karl-Marx-Straße 11 a Halloweenparty Waldfisch, Feuerwehr Waldfisch Feuerwehrgerätehaus Pummpälzfest Pummpälzweg e.v und Gemeinschaftsschau Witzelroda, KTZV Wiro/Kloster T Kirmeshalle Saisonauftakt Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Platz des Friedens Weihnachtsmarkt Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Platz des Friedens Florianschristfest Witzelroda, Feuerwehr Witzelroda Feuerwehrgerätehaus Weihnachtskonzert mit den Etterwinden, Saal, Kirmesgesellschaft Erbstromtal-Musikanten Karl-Marx-Straße 11 a Etterwinden 130 Jahre Freiwillige Feuerwehr und 20 Jahre Feuerwehrverein in Waldfisch vom 27. bis 28. August 2010 im Saal und auf dem Sportplatz Freitag, :00 Uhr Festkommers im Saal 21:00 Uhr Tanz für alle Samstag, :30 Uhr Wettkämpfe der Jugendfeuerwehren auf dem Sportplatz 13:30 Uhr Pokalwettkämpfe des Wartburgkreises und Moorgrundpokal 20:00 Uhr Feuerwehrball im Saal mit den Ettenhäuser Buben und traditioneller Kaffeepause Es lädt ein die Freiwillige Feuerwehr und der Feuerwehrverein Waldfisch Seniorenecke Termine für August - September 2010 Mittwoch, :00 Uhr Haus der Vereine (Anglerheim) Gumpelstadt Grillfest für alle Senioren der Moorgrundgemeinden Donnerstag, :00 Uhr DGH Witzelroda Seniorennachmittag mit Pfarrer Endter Donnerstag, :30 Uhr Pfarrhaus Gumpelstadt Seniorennachmittag mit Pfarrer Bregas Sonntag, Bushaltestelle: 6:00 Uhr Witzelroda 6:05 Uhr Gumpelstadt 6:10 Uhr Waldfisch 6:25 Uhr Kupfersuhl 6:30 Uhr Möhra 6:45 Uhr Gräfen-Nitzendorf Im Rahmen der Seniorenwoche fahren wir nach Mainz und besuchen den Fernsehgarten. Die Karten dafür werden im Bus ausgegeben. Abschließend ist eine Stadtbesichtigung vorgesehen. Donnerstag, :00 Uhr Landgaststätte Moorgrund, Hinterm Dorf, Gumpelstadt Seniorennachmittag mit dem Bürgermeister Udo Schilling zum Thema: Strukturwandel in der Landwirtschaft Bei eventuellen Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Dulleck (03695/84369) oder Frau Wangemann (03695/84610) wenden.... zum Geburtstag Wir gratulieren Altersjubilare Zeitraum: 20. Juli bis 16. August 2010 OT Etterwinden König, Karin zum 70. Geburtstag OT Gumpelstadt Friedrich, Wilma zum 80. Geburtstag Thielecke, Hans-Jürgen zum 65. Geburtstag Rückert, Hugo zum 70. Geburtstag Bock, Margot zum 65. Geburtstag Walter, Ursula zum 70. Geburtstag OT Witzelroda Fallenstein, Günter zum 70. Geburtstag Wölkner, Linda zum 75. Geburtstag Erbe, Dora zum 80. Geburtstag Bühner, Dieter zum 70. Geburtstag OT Kupfersuhl Morgenweck, Heidemarie zum 65. Geburtstag
5 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund - 5- Nr. 8/2010 Kirchliche Nachrichten Kirchgemeinde Etterwinden Sonntag, :00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Eckardtshausen Samstag, :00 Uhr Gemeinde - Rad - Tag Wir treffen uns um 10:00 Uhr vor der Kirche in Hörschel und fahren dann den Radweg bis Mihla und nach einer Rast wieder zurück. Sonntag, :30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Wolfsburg-Unkeroda Samstag, :00 Uhr Gottesdienst Samstag, :00 Uhr Gottesdienst Freitag, :00 Uhr Orgelkonzert in Wolfburg-Unkeroda - es spielt Christian Otto aus Leipzig Christenlehre: Die Christenlehre beginnt mit einem Kinderbibeltag am um 10:00 Uhr im Pfarrhaus Eckardtshausen. Kirchenchor: donnerstagsum 19:00 Uhr in Eckardtshausen Information: Von Mitte September bis Mitte Oktober nimmt Pastorin Reichert einen Lehrauftrag am theologischen Seminar Novasirovka in St. Petersburg wahr. Die Kasualvertretung übernehmen: vom 11. bis Pfarrer Denner, Telefon: und vom 01. bis Pfarrer Phieler, Telefon: Ermutigung Du bist berufen, etwas zu tun oder zu sein, wofür kein anderer berufen ist. Du hast einen Platz in Gottes Plan, auf Gottes Erde, den sonst keiner hat. Ob du reich oder arm bist, verachtet oder geehrt bei den Menschen, Gott kennt dich und ruft dich bei deinem Namen. (John Henry Newman) Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen und in unseren Gemeinden begrüßen zu dürfen. Ihre Pastorin Barbara Reichert Telefon: Mobiltelefon: barbara.reichert@gmx.de Kirchgemeinde Gumpelstadt Monatslosung für September: Ein Mensch, der da isst und trinkt und hat guten Mut bei all seinem Mühen, das ist eine Gabe Gottes. (Koh 3,13) Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Sonntag, 22.8., 14:00 Uhr Musikalisches Gemeindefest mit Kaffee und Kuchen rund um die Kirche Sonntag, 5.9., 14:00 Uhr Sonntag, 19.9., 14:00 Uhr Weitere Veranstaltungen: Am 1. Donnerstag im Monat (2.9.), 15:00 Uhr: Gemeinde-Nachmittag (Pfarrhaus Gumpelstadt) Für Kinder und Jugendliche: Am 2. Donnerstag im Monat (9.9.),16:00 Uhr: Kinderstunde ( Kl.) im Pfarrhaus Gumpelstadt Konfirmanden-Unterricht: Nach Absprache einmal samstags im Monat. Erstes Treffen aller Konfirmandinnen und Vor-Konfirmandinnen: Samstag, , Uhr im Pfarrhaus Bad Liebenstein. Neue Vor-Konfirmandinnen Alle Jugendlichen ab 12 Jahre, die ab diesem neuen Schuljahr mit dem Konfirmationsunterricht beginnen wollen, melden sich bitte bis im Pfarramt Bad Liebenstein (siehe unten) an. Auch diejenigen, die nicht getauft sind, können an den monatlichen Konfi-Tagen jeweils am Samstag teilnehmen und gemeinsam mit Jugendlichen aus dem Moorgrund und aus Bad Liebenstein mehr über Gott, Glaube und Kirche erfahren. Besondere Hinweise: Sonntag, 22.8., h: Gemeindefest (Gumpelstadt) Samstag, 4.9.: Frauen-Frühstück in Bad Liebenstein - siehe Aushänge Zum Nachdenken: Ich wurde geboren - Du hast mich gewollt Ich gehe meine Weg - Du leitest Ich suche Halt - Du hältst Ich habe Fehler - Du lächelst darüber Ich habe Stärken - Du erkennst sie an Ich bin dein Partner - Du hast mich als solchen geschaffen Ich bin in dir - Du bist in mir Ich lebe - Du versprichst mir das ewige Leben Ich werde sterben - Du wirst mich erwarten (Jens Henninger) Bei Fragen: Pastorin Frauke Bregas und Pfarrer Klaus-Peter Bregas, Friedensallee 1, Bad Liebenstein, Tel.: , Fax: , kirche-balie@t-online.de Kirchgemeinde Witzelroda und Möhra Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Witzelroda um 14:00 Uhr um 14:00 Uhr Gemeindenachmittage immer am letzten Donnerstag im Monat um 15:00 Uhr im Gemeindehaus. Möhra um 14:00 Uhr um 17:00 Uhr Gottesdienst zur Silbernen Hochzeit von Rita und Siegfried Ortmann in der Kirche zu Möhra. Den Gottesdienst hält Pfarrer Felber. Spenden und Kollekten sollen ausschließlich zur Sanierung des Pfarrhauses in Möhra dienen um 13:00 Uhr Jubelkonfirmation um 14:00 Uhr Kupfersuhl Gemeindenachmittag Donnerstag um 18:30 Uhr im Gemeindehaus Denkspruch Mit jedem neuen Tag geht eine neue Gnade über dir auf. Jeden Tag darfst du mit Gott durchleben. Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen und Ihren Familien den Segen Gottes. Ihr Pfarrer Norbert Endter, (Tel ) Impressum: Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Herausgeber: Gemeinde Moorgrund Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS- Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Nächster Redaktionsschluß: Montag, den Nächster Erscheinungstermin: Montag, den
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AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 8/2016 vom 25. Mai 2016
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