Gemeindebote. Zeit innezuhalten und sich zu erinnern, was einem wichtig ist. Zeit, nach vorn zu schauen und neue Ziele zu setzen.
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1 Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 22. Jahrgang Montag, den 17. Dezember 2012 Weihnachtszeit Weihnachtszeit Weihnachtszeit Zeit innezuhalten und sich zu erinnern, was einem wichtig ist. Zeit, nach vorn zu schauen und neue Ziele zu setzen. Zeit für die besten Wünsche: Ihr Bürgermeister Udo Schilling Nr. 12 / 51. Woche
2 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 Der gemäß 2 Absatz 2 dieser Satzung als Anlage beigefügte Amtliche Bekanntmachungen Lageplan wird aufgehoben und durch den dieser 2. Änderungssatzung als Anlage beigefügten Lageplan ersetzt. Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates vom Der Gemeinderat Moorgrund hat in der Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 29/2012 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Moorgrund vom wird genehmigt. Beschluss-Nr. 30/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund stimmt dem Beitritt zum Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) auf der Grundlage der am 19. November 2012 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Verbandssatzung (siehe Anlage) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Schritte durchzuführen. Beschluss-Nr. 31/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die Benutzungsordnung für Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund in der vorliegenden Fassung. Beschluss-Nr. 32/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund in der vorliegenden Fassung. Beschluss-Nr. 33/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die Satzung der Gemeinde Moorgrund über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung) in der vorliegenden Fassung. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gemeinde Moorgrund, den 10. Dezember 2012 gez. Schilling Bürgermeister (Siegel) Hinweis: Der Lageplan nach Artikel 1 dieser Satzung ist in der Gemeindeverwaltung Moorgrund, Am Rain 1, Moorgrund im Bauamt ausgelegt. Er kann dort vom bis während der allgemeinen Dienstzeiten Montag... von 07:30 bis 15:30 Uhr Dienstag... von 07:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch... von 07:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag... von 07:30 bis 15:30 Uhr Freitag... von 07:30 bis 11:00 Uhr eingesehen werden. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. gez. Schilling Bürgermeister Der nachfolgend abgedruckte Lageplan zu Artikel 1 dieser Satzung ist eine verkleinerte Darstellung des Originallageplanes und daher nicht maßstabsgerecht. Beschluss-Nr. 34/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Moorgrund vom 21. November 1996 in der vorliegenden Fassung. Beschluss-Nr. 35/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 in der vorliegenden Fassung. Moorgrund, gez. Schilling Bürgermeister (Siegel) Den Lageplan sehen Sie auf der nächsten Seite Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Montag, den 14. Januar Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 Aufgrund der 19 Abs. 1 S. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der 2, 7 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund in der Sitzung am 28. November 2012 die folgende Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 wird wie folgt geändert: Impressum Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Herausgeber: Gemeinde Moorgrund Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. 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3 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012
4 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 Benutzungsordnung für Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund vom 30. November 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund hat in der Sitzung am 28. November 2012 folgende Benutzungsordnung für Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund beschlossen: 1 Zweckbestimmung Soweit die Gemeinschaftshäuser und deren Einrichtungen nicht für eigene Zwecke der Gemeinde Moorgrund benötigt werden, dienen sie der Bevölkerung der Gemeinde Moorgrund zu sportlichen, kulturellen, politischen und familiären Zwecken. Sie sind mit ihrer gesamten Einrichtung Eigentum der Gemeinde. 2 Gemeinschaftshäuser Gemeinschaftshäuser im Sinne dieser Benutzungsordnung sind: Saal im Ortsteil Etterwinden Kulturraum im Ortsteil Etterwinden Haus der Vereine im Ortsteil Gumpelstadt Kulturscheune im Ortsteil Gumpelstadt Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Kupfersuhl Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Möhra Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Witzelroda 3 Kreis der Nutzungsberechtigten (1) Die Gemeinschaftshäuser und deren Einrichtungen stehen den ortsansässigen Einwohnern, Vereinen und Gruppen für alle Veranstaltungen, die gemeinnützigen, kulturellen, jugendpflegerischen, kommunalen, staatsbürgerlichen oder gesellschaftlichen Zwecken dienen, zur Verfügung. Parteien und Wählervereinigungen stehen die Gemeinschaftshäuser und deren Einrichtung zur Verfügung, wenn sie in der Gemeinde Moorgrund durch einen Verein oder Verband vertreten sind. (2) Vereine im Sinne dieser Ordnung sind die in das Verzeichnis der Gemeinde Moorgrund aufgenommenen Vereine. (3) Soweit die zur Verfügung stehenden Räume und Einrichtungen dies zulassen, können auch kommerzielle Veranstaltungen durchgeführt werden. (4) Ein Rechtsanspruch auf Überlassung von Räumen besteht nicht. (5) Nicht ortsansässigen Antragstellern kann das Recht zur Nutzung gemeindlicher Anlagen erteilt werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Bürgermeister der Gemeinde Moorgrund. 4 Überlassung der Räume (1) Die Gemeinschaftshäuser werden von der Gemeindeverwaltung Moorgrund verwaltet, die auch das Hausrecht ausübt. Der Gemeindeverwaltung kann dafür generell und bei Veranstaltungen jeglicher Art einen Beauftragten bestellen. (2) Für jede einmalige Benutzung von Räumen bedarf es eines schriftlichen Benutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Moorgrund und dem Benutzer. In dem Vertrag werden Zeit und Umfang der Inanspruchnahme festgelegt. (3) Die Überlassung erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseinganges. (4) Nach jeder Veranstaltung erfolgt eine Abnahme der Räumlichkeiten mit Kontrolle der Anlagen und des Inventars durch die Gemeindeverwaltung. (5) Fällt nach Abschluss des Benutzungsvertrages eine Veranstaltung aus, muss dies der Gemeindeverwaltung Moorgrund unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage vorher bekannt gegeben werden, andernfalls haftet der Antragsteller für entstehende Kosten oder Einnahmeausfälle. (6) Bei regelmäßig wiederkehrender Benutzung (Dauervergabe an Vereine usw.) kann zugunsten einmaliger Benutzer die Vergabe unterbrochen werden. Die Termine sind dem jeweils Dauernutzungsberechtigten rechtzeitig bekannt zu geben. 5 Rücktritt vom Vertrag (1) Der Gemeinde Moorgrund ist berechtigt, vom Benutzungsvertrag fristlos zurückzutreten, wenn a. durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde erfolgt oder zu erwarten ist b. wenn Teile dieser Benutzungsordnung oder der Zusatzvereinbarungen vom Benutzer nicht beachtet werden. In diesen Fällen erwächst dem Benutzer kein Entschädigungsanspruch gegenüber der Gemeinde Moorgrund. Alle der Gemeinde Moorgrund bis dahin entstandenen Kosten sind vom Benutzer zu erstatten. Die Höhe der Einnahmeausfälle ergibt sich aus der Mietfestsetzung im Zusammenhang mit den im Benutzungsvertrag festgelegten Benutzungen. (2) Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. 6 Allgemeine Richtlinien für die Benutzung (1) Bestehende Hausordnungen und folgende Ordnungsbestimmungen sind von dem Benutzer zu beachten: a. Die genutzten Räume dürfen nicht zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden, auf denen rechtsextremes, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und /oder verbreitet wird, sei es vom Benutzer selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. b. In Gemeinschaftshäusern sind die erforderlichen behördlichen Ausschank- und Verkaufsgenehmigungen vom Benutzer einzuholen. c. Für Tanzveranstaltungen und Sperrstundenverkürzungen sind die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vom Benutzer einzuholen. Anfallende GEMA-Gebühren werden vom Benutzer bei der GEMA angemeldet und abgeführt. d. Der Benutzer ist für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. e. Der Benutzer hat seiner steuerlichen Verpflichtung, die sich aus der Inanspruchnahme der angemieteten Räumlichkeiten ergeben, zu erfüllen. f. Der Benutzer haftet für alle aus der Benutzung entstandenen Schäden an Gebäuden, Geräten dem Mobiliar und sonstigen Einrichtungen. g. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Gemeinde Moorgrund durch den Benutzer oder Dritte sind ausgeschlossen, es sei denn, der Gemeinde Moorgrund selbst kann grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden. h. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen. i. Der Benutzer hat die einschlägigen Bestimmungen der technischen Anleitung zum Schutz gegen den Lärm (TA Lärm) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Der Benutzer ist verpflichtet, für Ruhe und Ordnung in den genutzten Räumen und im Außenbereich zu sorgen. j. Der Benutzer ist verantwortlich, dass die Zufahrten für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ständig frei bleiben. k. Bühnendekorationen, Aufbauten und dergleichen dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinde Moorgrund angebracht werden. Sie sind nach der Veranstaltung unverzüglich wieder zu entfernen, sofern keine andere Absprache besteht. Bestuhlung und Herrichtung der angemieteten Räume hat durch den Veranstalter zu erfolgen und ist zeitlich so vorzunehmen, dass vorherige oder nachfolgende Veranstaltungen nicht beeinträchtigt werden. Die Gemeinde kann die Benutzung der Räume durch die Vorlage einer Haftpflichtversicherung abhängig machen. l. Die aus der Raumnutzung heraus anfallenden Abfälle sind vom Benutzer getrennt zu sammeln und zu entsorgen. (2) Die von der Gemeinde Moorgrund beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Mieter und gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt. 7 Benutzung von Räumlichkeiten bei einmaligen Vermietungen und Nutzungsüberlassungen (1) Spätestens einen Tag nach der Nutzung werden die benutzten Räumlichkeiten und Einrichtungen wieder von der Gemeindeverwaltung Moorgrund übernommen und das vorhandene Inventar auf Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüft. (2) Beschädigtes oder fehlendes Inventar ist von dem Benutzer zu ersetzen. Das gleiche gilt für angerichtete Schäden in den benutzten Räumen.
5 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 (3) Die Schlüssel für die angemieteten Räume werden von der Gemeindeverwaltung Moorgrund ausgehändigt und an diese wieder zurückzugeben. Der Benutzer haftet dafür, dass die Räume, insbesondere die Eingänge, während seiner Abwesenheit verschlossen sind. (4) Das Mitbringen von Tieren - außer Blindenhunden - in Gemeinschaftshäuser ist unzulässig. Ausnahmen können von der Gemeindeverwaltung Moorgrund für Tierausstellungen zugelassen werden. (5) Beginn und Ende der Nutzung sind im Benutzervertrag festzulegen. (6) Das Benutzungsentgelt regelt sich nach 10 ff dieser Benutzungsordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund. 8 Reinigung (1) Die Reinigung der in Anspruch genommenen Räume und Einrichtungen hat innerhalb der vertraglich festgelegten Nutzungszeit zu erfolgen. (2) Die Reinigung der in Anspruch genommenen Räume und Einrichtungen ist so abzuschließen, dass eine unmittelbare Weiterbenutzung jederzeit möglich ist. (3) Wird die Reinigung nach Absatz 2 nicht ausgeführt, wird sie dem Benutzer in Rechnung gestellt. (4) Die Feststellung über das Erfordernis einer Sonderreinigung trifft die Gemeindeverwaltung Moorgrund. 9 Übertragung des Benutzungsrechts Der Benutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus der Überlassung der unter 2 genannten Gemeinschaftshäuser oder seiner Einrichtungen auf andere Personen oder Vereinigungen zu übertragen. 10 Benutzungsentgelt (1) Für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen in Gemeinschaftshäusern sind Benutzungsentgelte (Miete und Betriebskosten) zu entrichten. (2) Die Höhe des Entgeltes für die Benutzung von Gemeinschaftshäusern und ihren Einrichtungen richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund. (3) Die Abrechnung für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Moorgrund. 11 Kaution Die Gemeinde Moorgrund kann bei nicht dauerhafter Nutzung eine Kaution bis zur dreifachen Höhe des täglichen Mietpreises des genutzten Gemeinschaftshauses erheben. Diese ist bei der Abrechnung einer jeden Nutzung unter Berücksichtigung auf die Dauer, auf das Nutzungsentgelt und den etwaigen Schadensersatz anzurechnen. 12 Fälligkeit, Beitreibung und Aufrechnung der Benutzungsentgelte (1) Die Benutzungsentgelte werden bei Inanspruchnahme der Leistungen fällig und sind sofort nach Rechnungsstellung an die Gemeindekasse zu zahlen bzw. auf eines der Konten der Gemeinde Moorgrund zu überweisen. (2) Die zu zahlenden Benutzungsentgelte werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Eine Aufrechnung der Benutzungsentgelte mit Forderungen gegen die Gemeinde Moorgrund ist nicht zulässig. 13 Ausschluss von der Benutzung (1) Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Benutzungsordnung oder eine bestehende Hausordnung hat die Gemeinde Moorgrund das Recht, den Benutzer eines Gemeinschaftshauses ganz oder teilweise von der Benutzung auszuschließen. (2) Das gleiche gilt, wenn ein Benutzer seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Benutzung der Räume nicht nachkommt. 14 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund vom außer Kraft. Gemeinde Moorgrund, 30. November 2012 gez. Schilling Bürgermeister Entgeltordnung für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund vom 30. November 2012 (Siegel) Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund hat in der Sitzung am 28. November 2012 folgende Entgeltordnung für die Nutzung der Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund beschlossen: 1 Höhe der Nutzungsentgelte (1) Für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund werden folgende Nutzungsentgelte (Miete und Betriebskostenpauschale) erhoben: Objekt Miete Betriebskostenpauschale Etterwinden Saal 80,00 40,00 Kulturraum 50,00 25,00 Gumpelstadt Großer Saal in Kulturscheune 90,00 45,00 Kleiner Saal in Kulturscheune 50,00 25,00 Haus der Vereine 50,00 25,00 Kupfersuhl Dorfgemeinschaftshaus 60,00 25,00 Möhra DGH: Saal und kleiner Raum mit Küche 80,00 40,00 DGH: nur kleiner Raum mit Küche 40,00 20,00 DGH: Versammlungsraum 50,00 25,00 Witzelroda DGH komplett 60,00 25,00 DGH: nur kleiner Raum mit Küche 30,00 15,00 (2) Die in Absatz 1 aufgeführten Nutzungsentgelte sind auf eine Nutzungszeit von einem Tag (13:00 Uhr bis 13:00 Uhr am darauffolgenden Tag) bezogen. (3) Bei einer stundenweisen Verlängerung der Nutzungsdauer sind für den großen Saal in der Kulturscheune sowie die Säle in Etterwinden und Möhra 10,00 und für alle anderen Objekte 5,00 pro angefangener Stunde zu zahlen. (4) Die Betriebskosten werden entsprechend der in Absatz 1 festgelegten Pauschale bzw. bei deren Überschreitung nach dem tatsächlichen Verbrauch erhoben. 2 Befreiungen von der Zahlung der Nutzungsentgelte (1) Für Veranstaltungen der Gemeindeverwaltung, des Gemeinderates, der Freiwilligen Feuerwehren, der Kindertageseinrichtungen, der Abwasserverbände, der Moorgrundschule, der Jagdgenossenschaften, der Kirchgemeinden und der Seniorenbetreuung werden keine Miete und keine Betriebskosten erhoben, sofern es sich um Veranstaltungen entsprechend dem Zweck der jeweiligen Einrichtung handelt. (2) Für Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen, die ihrem gemeinnützigen Zweck entsprechen, wird keine Miete sondern nur die Betriebskostenpauschale bzw. bei deren Überschreitung Betriebskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch erhoben. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen der Blutspendeinstitute und
6 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 von ortsansässigen Parteiorganisationen und Wählervereinigungen sowie für Veranstaltungen von Schulklassen, sofern in diesen Klassen auch Schüler aus der Gemeinde Moorgrund sind. 3 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund vom außer Kraft. Gemeinde Moorgrund, 30. November 2012 gez. Schilling Bürgermeister (Siegel) Auslegung der genehmigten 1. Änderung/ teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 Neuland in Waldfisch Die am mit Beschluss-Nr. 27 / 2012 vom Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund gem. 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I, S. 2585) und 83 ThürBO in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossene 1. Änderung/teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 Neuland in Waldfi sch wurde mit Bescheid des Landratsamtes Wartburgkreis vom , AZ.: , gem. 10 Abs. 2 BauGB genehmigt. Die Moorgrundschule Staatliche Grundschule Gumpelstadt Liebensteiner Str. 17, Moorgrund/ OT Gumpelstadt (Tel: 03695/ Fax: 03695/850720) gs.gumpelstadt@schulen-wak.de gibt bekannt: Anmeldung zum Besuch der Grundschule Am Dienstag, dem , fi ndet um Uhr die Schulanmeldung für die Schulanfänger des Schuljahres 2013/2014 in der Moorgrundschule Gumpelstadt statt. Alle Kinder, die bis zum 1. August 2013 sechs Jahre alt werden, sind anzumelden. Bei der Anmeldung sind die Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) oder das Familienstammbuch vorzulegen. Bitte geben Sie Ihrem Kind an diesem Tag Buntstifte mit. Die Schulleitung Informationen Die 1. Änderung/ teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 Neuland in Waldfi sch mit Anlagen wird ab sofort während der allgemeinen Dienstzeiten Montag...von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag...von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch...von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag...von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag...von 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Moorgrund, Am Rain 1, Moorgrund, OT Gumpelstadt, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über seinen Inhalt Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung/teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.1 Neuland in Waldfisch gem. 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Für den Fall, dass durch einen B-Plan Vermögensnachteile im Sinne der 39 bis 42 BauGB eintreten, können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Die Fälligkeit der Ansprüche kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspfl ichtigen beantragt wird ( 44 Abs. 3 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). Unbeachtlich sind 1. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Mängel in der Abwägung wenn sie nicht in den Fällen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nr. 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der genehmigten 1. Änderung/ teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Moorgrund geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB und 59 BauZVO). Das Jahr 2012 im Moorgrund - ein Rückblick - Die B 19 und Martin Luther waren die Stichworte im Jahr ein bisschen abgewandelt gilt das auch für das soeben zu Ende gehende Jahr. Die B 19 nicht - aber wetten, dass der Reformator auch 2013 wieder im Mittelpunkt des Interesses steht, wenn es um den Moorgrund geht? Das große Halbtausend-Jubiläum der Reformation rückt näher - in dem Maße werden Luther und Möhra immer präsenter sein in der öffentlichen Wahrnehmung. Unser Rückblick hat natürlich aber viel mehr zu bieten. Sparen, sparen, sparen - Das sollte die Devise im Jahr 2012 sein, weil die Finanzausstattung der Kommunen aus allerlei Gründen im Argen liegt. Dafür aber war es ein recht ordentlicher fi nanzieller Haushalt bei uns im Moorgrund. Zwar kamen wir erstmals seit acht Jahren um eine Kreditaufnahme nicht herum ( Euro), dafür aber kletterte der Vermögenshaushalt auf über 2 Mio. Euro - ein seit langem nicht mehr erreichter Spitzenwert. Gründe für den Kredit: Die Investitionen wurden nach den Submissionsergebnissen im Einzelnen etwas teurer und die eingeplanten Fördermittel nicht in der Höhe ausgereicht. Eine Sparmaßnahme war das Schließen des Einwohnermeldeamtes, dessen Dienstleistungen seit März in Bad Salzungen im Bürgerbüro wahrgenommen werden. Beschwerden darüber sind nicht bekannt. Aber, auch das ist wahr - trotz allen Sparens - Moorgrund, den gez. Schilling Bürgermeister
7 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 Gebaut wurde viel 2012 Da ist zunächst die Dorferneuerung in Waldfisch und in Etterwinden. In Gumpelstadt wurde die Sanierung der Hauptstraße begonnen. In Waldfisch kam der Neuausbau der Eisenacher Straße bis zur Fischabrücke voran, die ebenfalls erneuert wurde. Hauptstraße Gumpelstadt Bau Eisenacher Straße Waldfisch Hierbei packten die Anwohner der Eisenacher Straße und die Mitglieder des Dorferneuerungsbeirates mit an, und pflanzten in einer gemeinsamen Aktion das Straßenbegleitgrün. Nach der Verlegung der B 19 kam es zum Neubau von vier landwirtschaftlichen Wegen um Waldfisch und Gumpelstadt, die den Landwirten das Erreichen der Felder und Wiesen im Moorgrund erleichtert und die Bevölkerung entlastet, weil die Traktoren und Schlepper nun nicht mehr in dem Maße wie früher durch die Orte fahren müssen. landwirtschaftlicher Wegebau Bepflanzung Eisenacher Straße Waldfisch Mit der Verlegung des Kanals auf 40 Metern am Dorfplatz durch den WVS wurden Voraussetzungen für dessen Neugestaltung in 2013 geschaffen. Der neue Dorfplatz um die Kirche und der erste Bauabschnitt der Sanierung der ehemaligen Gemeindeveraltung Trift 2 waren die ersten Maßnahmen in Etterwinden. Historischer Augenblick für Kupfersuhl: Mit der Straße Im Winkel einschließlich der Brücke über die Suhl verfügt das Dörfchen nunmehr über ein komplett erneuertes und saniertes Straßennetz. Im Winkel Kupfersuhl Dorfplatz Etterwinden Apropos Infrastruktur Wichtige Dinge heutzutage und in der Zukunft - stabiler Strom und schnelles Internet. In Sachen Strom konnte der Abschluss des Ausbaues eines 20-KV-Mittelspannungsnetzes im Moorgrund mit einem Lichterfest Anfang März gefeiert werden, das die Stromversorgung wesentlich stabilisiert. Die E-ON investierte dafür beträchtliche
8 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 Summen in unterirdische Leitungen und neue Trafostationen beispielsweise. Und so schloss die Gemeinde folgerichtig für weitere 20 Jahre den ausgelaufenen Konzessionsvertrag mit der E-ON ab. Bis zu 16 Megabit/sec - Gemeinsam mit der Telekom gelang es, den Zugang zum schnellen Internet durch den Breitbandausbau in Etterwinden(hier sogar bis 50 Megabit/sec), Möhra, Gräfen- Nitzendorf und Witzelroda zu gewährleisten. Da auch bereits in Gumpelstadt eine schnelle Internetverbindung möglich ist, muss nur noch für den Ortsteil Kupfersuhl eine Lösung gefunden werden. Pfarrhäuser im neuen Glanz, noch kein neuer Pfarrer Am ortsbildprägenden ehemaligen Pfarrhaus in Gumpelstadt wurden zwei Seiten der Fassade erneuert. Abwässer nach Barchfeld Investitionsschwerpunkt Moorgrund bereits begann ein umfangreiches Vorhaben des WVS, mit dem mit Ausnahme von Gräfen-Nitzendorf alle anderen zum WVS-Verbandsgebiet gehörenden Ortsteile - also Witzelroda, Gumpelstadt, Möhra, Waldfisch - in dieser Reihenfolge in verschiedenen Bauabschnitten bis 2017 an die Kläranlage Barchfeld angeschlossen sein werden. Im Jahr 2012 ging es damit in die Vollen. Nachdem die Kläranlage Barchfeld hierfür erweitert und umgerüstet wurde, werden die ersten Abwässer aus Witzelroda Ende 2012 in Barchfeld geklärt. Pfarrhaus Gumpelstadt Bedeutend umfangreicher fielen die Investitionen zur Komplettsanierung des ebenfalls ortsbildprägenden Möhraer Pfarrhauses aus, die bereits 2011 begann. In das über 100 Jahre alte, denkmalgeschützte Gebäude wurden über Euro investiert. Außen sind die Arbeiten abgeschlossen, im Inneren wird noch etwas gewerkelt. Pumpstation Witzelroda Zeitgleich realisierte der WVS den Verbindungssammler von Gumpelstadt nach Witzelroda, und, ebenfalls in Gumpelstadt, den Bau eines Stauraumkanals mit Abwasserpumpwerk sowie die Kanäle in der Hauptstraße. Abwasserdruckleitungen wurden bereits ebenfalls mit dem Bau der Wirtschaftswege (siehe weiter oben) verlegt und mit dem Bau der neuen B 19 Voraussetzungen für den Anschluss von Möhra und Waldfisch geschaffen. Im nächsten Jahr gehen diese Arbeiten ungebremst weiter. Dharmazentrum mit Wohnprojekt Die Aufregung in Möhra hat sich gelegt, es wurde planerisch nachgebessert - und seit Frühjahr wird konkret gebaut am generationsübergreifenden Wohnprojekt in Möhra, dass das seit 2005 auf der Hofmannshöhe im ehemaligen Kosmos ansässige Dharmazentrum initiierte. Richtfest für die ersten drei Häuser wurde Anfang Juli gefeiert, im April 2013 sollen sie bezugsfertig sein. Bis zu 35 Wohneinheiten sind möglich, im Zentrum soll ein offenes Stiftungshaus stehen, mit Angeboten für die gesamte Bevölkerung. Viele Angebote - vom Tag der offenen Tür über Vorträge, Meditationen und Tage der Achtsamkeit - gab es auch wieder im Dharmazentrum selbst, in dem die Lehre Buddhas entsprechend der Karma Kagyu Tradition (eine von vier Schulen des tibetischen Buddhismus) gelebt und gelehrt wird. Pfarrhaus Möhra Derweilen erfüllte sich die Hoffnung nicht, dass mit Fertigstellung auch ein neuer Pfarrer einziehen möge und die seit 2009 andauernde Vakanz beendet werden kann. Ein Pfarrer hatte sich auf die Ausschreibung der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands gemeldet und vorgestellt, doch die Gemeindekirchenräte lehnten diesen Vorschlag ab und die Suche geht nun wohl weiter. Reformationsfest, Lutherwandern Eingangs schon erwähnt - die Lutherdekade wirkte auch Am 4. Mai wurde feierlich und schauspielerisch mit einer Theatergruppe der 2. Abschnitt des Lutherwanderweges in der Region von Möhra zum Glasbach eingeweiht (der 1. Abschnitt Möhra - Wartburg ein Jahr zuvor). Lutherwanderung
9 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 Am 31. Oktober gab es den traditionellen Reformationstag in Möhra, verbunden mit dem 11. Pummpälzfest Leute kamen - auch wegen des erstmals veranstalteten Reformationsmarktes. Gemeinsam stellten das Fest der Verein Pummpälzweg, das 2011 von der Gemeinde initiierte Aktionsnetzwerk Lutherdekade und der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Bad Salzungen auf die Beine. Weitere Höhepunkte neben dem Markt - der Festgottesdienst mit Superintendent Peter Taeger, das Konzert der Gruppe Charis und die vom Eisenacher Melanchthon-Double, dem wissenschaftlichen Leiter des Eisenacher Lutherhauses Dr. Wolfgang Schenk eröffnete Ausstellung der Bad Hersfelder Künstlerin Renate Wandel Luther und seine Zeit. Das waren zweifelsohne die Höhepunkte Das Leben im Moorgrund aber machte noch viel mehr aus: * In der fertig renovierten Sporthalle veranstaltete die Moorgrundschule im Mai ihren Tag der offenen Tür. Weiterhin gut besucht sind in der Schule die mit Unterstützung der Gemeinde seit 2009 angebotenen sechs Nachmittagskurse +++ * Alle Hände voll zu tun hatten wieder vor allem sportlich die Mitglieder des Vereins Pummpälzweg. Neben dem Reformationstag und der Lutherwanderung gab es den Fröbellauf, die 3. Werraenergie-Radjagd, den 9. Town&Country- Marathon, den 9. Asklepios Tritrekk und den 5. VIA Solutions Staffellauf Wartburg +++ * Auch im Bereich Fußball gab es Außergewöhnliches. Die 1. Mannschaft des SV Gumpoldia gewann den letztmalig ausgespielten Bezirkspokal. Die C-Junioren belegten hinter Erfurt und Jena den dritten Platz bei der Hallenmeisterschaft auf Landesebene. Zudem spielen die Fußballer der Vereine Gumpoldia Gumpelstadt und Fortuna Möhra seit Sommer sowohl im Männer- als auch im Frauenbereich in einer Spielgemeinschaft zusammen. * Bleiben wir beim Sport. Der MC Moorgrund bot auch 2012 wieder auf der erweiterten Strecke anspruchsvollen Sport - und das gleich dreimal. Mit dem deutschen Motocrosspokal und dem Hessen-Cup im April, dem 12-Stunden-Simson- Moorgrundpokal im Juni und dem Saisonabschluss im Oktober. Nicht wegzudenken aus dem Sportgeschehen sind die sommerlichen Sportfeste auf der Hecke, in Möhra, Gumpelstadt und Etterwinden +++ Zwischen Januar und Dezember: das Hähnekrähen in Möhra (43 Göcker gingen an den Start), die auch optisch gelungene Rassegefl ügelvolierenschau in Möhra, und - zum dritten Mal Möhra - die Eröffnung des Heilkräutergartens im Gefl ügelpark, wo 250 Hühner, Tauben, Gänse leben. Alles Thüringer Rassen. +++ * Wir alle werden immer älter. Da ist es gut zu wissen, dass sich um die Senioren im Moorgrund so rührend gesorgt wird. Zum einen tun das Annelie Dulleck und Inge Wangemann mit den Geburtstags- und Frauentagsfeiern, Vorträgen, Wanderungen, Grillfesten, Ausfl ügen und Tagesfahrten, zum anderen die sehr rege Seniorenwandergruppe, die jeden Monat etwas Spezielles bietet - nicht nur Wanderungen. Da kann es auch schon einmal eine Floßfahrt auf der Werra sein, ein Klößeessen oder ähnliches. +++ * Im Jahr 2012 wurden ebenfalls wieder zahlreiche Einwohner aus dem Moorgrund für ihr ausgeprägtes ehrenamtliches Engagement geehrt. Besonders hohe Auszeichnungen erhielten folgende Bürger: Sigrun Schwab s Einsatz in der Feuerwehr Waldfi sch wurde durch die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht mit dem Ehrenbrief des Freistaates Thüringen gewürdigt. Horst Göldner erhielt die Ehrennadel des Thüringer Fußballverbandes in Gold für seine jahrzehntelange Tätigkeit als Schiedsrichter auf den Sportplätzen unserer Region. Auf Vorschlag des Landtagsabgeordneten Gustav Bergemann wurde Siegmar Kallenbach für seine langjährige Arbeit als Vorsitzender des Rassegefl ügelvereins Möhra und seinen großen Beitrag beim Aufbau des Gefl ü- gelparks im Erfurter Kaisersaal ausgezeichnet. * Hervor taten sich in den Orten auch wieder die Feuerwehren bzw. deren Vereine. Ganz aktiv in Witzelroda mit einem Familientag am 1. Mai, der Ausrichtung des Jugendzeltlagers auf dem Frankenstein im Juli, dem Dorf- und Sommerfest Ende August und aktuell erst mit dem Florians-Christfest am 2. Advent. In Gumpelstadt gab es traditionell den Tag der offenen Tür, eine Halloweenparty in Waldfi sch und das Herbstfest mit Fackelumzug in Etterwinden. Osterfeuer gab es in Waldfi sch und in Etterwinden. Um weiterhin Mitglieder für die Jugendfeuerwehr zu gewinnen, wurde in Waldfi sch ein Tag der Berufsfeuerwehr durchgeführt, an dem die Jungen und Mädchen einen Einblick in die Aufgaben der Feuerwehr erhielten. Die Feuerwehr Kupfersuhl richtete in diesem Jahr die Wettkämpfe um den Moorgrundpokal aus, an dem sich mehrere Feuerwehren beteiligten. Im November führten die Feuerwehren von Kupfersuhl und Möhra zusammen mit dem Löschzug Wasser des Wartburgkreises auf dem Wackenhof eine Einsatzübung durch. Zudem wählten die Mitglieder der Einsatzabteilungen Wolfgang Bader für weitere fünf Jahre zum Ortsbrandmeister und Michael Ortmann zu seinem Stellvertreter. * Wer sind alljährlich die Ersten und die Letzten? Richtig. Die Züchter von Federvieh, Hasen und dergleichen. Im Januar machte die Kreisrammlerschau in Gumpelstadt den Anfang, am 29. und 30. Dezember wird das Züchterjahr mit der mittlerweile 40. Moorgrundschau beschlossen, die heuer ebenfalls in Gumpelstadt stattfi ndet. Mal sehen, ob das Ergebnis von Ende 2011 getoppt werden kann, als in Möhra 22 Aussteller 230 Puten, Gänse, Hühner, Zwerghühner und Tauben präsentierten (früher gab es auch schon 450 Tiere zu bewundern!) Siegmar Kallenbach mit Landtagsabgeordneten Gustav Bergemann * Nicht vergessen wollen wir: Die Kirmesfeiern als absolute Höhepunkte im Dorfl eben von Gumpelstadt im August über Möhra im September bis Etterwinden im Oktober +++ die beiden rührigen Karnevalvereine GCV und ECC. ECC wurde im Vorjahr 40, GCV in diesem Jahr 20 Jahre jung, und beide lassen es immer wieder krachen. Der Heimat- und Wanderverein Möhra öffnete auch 2012 wieder von Frühjahr bis Herbst die Lietheblickhütte, in der Kulturscheune Gumpelstadt gab es kulturelle Angebote wie in den anderen Ortsteilen auch. Darauf kann man sich freuen: Vieles von dem soeben Geschilderten wird auch im Jahr 2013 wiederkommen. Bewährtes wird beibehalten und möglichst verbessert, Neues ausprobiert, scheinbar Vergessenes neu belebt. Der Moorgrund lebt, dank seiner Bürger, dank seiner rührigen Vereine und Interessengruppen vor allem!
10 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 Gemeindemitteilungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Moorgrund OT Gumpelstadt, Am Rain 1, Moorgrund Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:00 bis 11:00 Uhr Telefon: Zentrale Ordnungsamt Kasse Kämmerei Steuern/Kindergarten Hauptamtsleiter Hauptamt Bauamt Liegenschaften/Friedhofsverwaltung Fax: gemeinde@moorgrund.de Internet: Für alle Angelegenheiten des Einwohnermeldeamtes ist das Bürgerbüro der Stadt Bad Salzungen zuständig. Das Bürgerbüro ist wie folgt erreichbar: Stadtverwaltung Bad Salzungen Bürgerbüro Ratsstraße Bad Salzungen Telefon: bis 154 Fax: buergerbuero@badsalzungen.de Montag bis Donnerstag Freitag Samstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtszeit an folgenden Tagen geschlossen: Montag, Freitag, Montag, Weihnachtsbaumentsorgung Die Weihnachtsbaumentsorgung im Bereich der Gemeinde Moorgrund erfolgt am Mittwoch, 9. Januar Bis 7.00 Uhr sind die Weihnachtsbäume sichtbar vor den Grundstücken bereitzustellen. Die Abholung erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Moorgrund. Entsorgungstermine: Dezember 2012/Januar 2013 Ortsteil Haus- Alt- Gelbe Baummüll papier Tonne schnitt Gumpelstadt Do, Do, Gräfen-Nitzendorf Do, Do, Möhra Do, Do, Waldfisch Do, Do, Witzelroda Do, Do, Etterwinden Fr, Fr, Kupfersuhl Fr, Fr, Feiertagsregelung: Fällt der Entsorgungstermin für Hausmüll auf einen Feiertag, so findet in der betreffenden Woche die Entsorgung jeweils einen Tag später statt. Abfallzeitung mit Abfallkalender für 2013: Die Abfallzeitung AZZE, die auch den Abfallkalender für das Jahr 2013 enthält, wurde zwischenzeitlich an alle Haushalte verteilt. Alle Bürger, die keinen AZZE erhalten haben, können bis zum über die kostenlose Hotline / , ihr Exemplar nachfordern. Die Entsorgungstermine sind außerdem auf der Internetseite des AZV unter enthalten und können nachgelesen bzw. ausgedruckt werden. Entsorgung von Schadstoffen über das Schadstoffmobil: Der Abfallzweckverband möchte den Bürgern eine verbesserte Möglichkeit geben die Produkte zu entsorgen. Ab 2013 wird die Tour des Schadstoffmobiles grundlegend geändert. Es wird nicht mehr an 178 Stellplätzen im Verbandsgebiet zur Aufnahme von Schadstoffen aus privaten Haushalten zu finden sein, sondern zweimal jährlich 20 zentrale Standorte anfahren. Die Standzeiten werden erheblich ausgedehnt. So ist es auch berufstätigen Bürgern möglich, dort ihre Schadstoffe abzugeben. Die Standorte und neuen Standzeiten des Schadstoffmobiles sind in der Abfallzeitung AZZE - Seite 26 unter Tourenplan der Schadstoffkleinmengensammlung im Wartburgkreis nachzulesen. Veranstaltungen bis 28. Februar 2013 Veranstaltungen Alle Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles oder Tourismus/Freizeit Termin Veranstaltung Ort Veranstalter Weihnachtskonzert mit den Etterwinden, Saal, Kirmesgesellschaft Elbstromtaler Musikanten Karl-Marx-Straße 11, Etterwinden Beginn: Uhr Preisskat Feuerwehrgerätehaus Feuerwehrverein Waldfisch Beginn: Uhr
11 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 Termin Veranstaltung Ort Veranstalter und Moorgrundschau Gumpelstadt, RGZV Gumpelstadt Kulturscheune Veranstaltungen für 2013 Termin Veranstaltung Ort Veranstalter Skatturnier Dorfmeister- Gumpelstadt, Sportlerheim SV Gumpoldia Gumpelstadt schaften des SV Gumpoldia Beginn: Uhr Fremdensitzung Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Kulturscheune Galasitzung Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Kulturscheune Kinderkarneval Gumpelstadt GCV Gumpelstadt Kulturscheune Prunksitzung des ECC Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden und Frühschoppen Karl-Marx-Straße Kinderkarneval Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße Rosenmontagsball Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße Galasitzung des ECC Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße Seniorenkarneval Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße Sportfest und Tanz Etterwinden, Sportplatz Sportverein Etterwinden und Saal, K.-M.-Str Tanz- und Musikfestival Gumpelstadt, SV Gumpoldia Gumpelstadt Kulturscheune Seniorenecke Termine für Dezember Januar 2013 Dienstag, Weihnachtsfeier für alle Moorgrundgemeinden in der Gaststätte Adam, Langenfeld Beginn: 15:00 Uhr Abfahrt - 1. Bus: Etterwinden 14:15 Uhr (2 Haltestellen) Kupfersuhl 14:25 Uhr Möhra 14:30 Uhr Gr.-Nitzendorf 14:35 Uhr Abfahrt - 2. Bus: Waldfi sch 14:20 Uhr Gumpelstadt 14:30 Uhr Witzelroda 14:40 Uhr Rückfahrt von Langenfeld ab 19:00 Uhr. Donnerstag, Wir begrüßen das neue Jahr mit einem gemeinsamen Nachmittag mit Pfarrer Bregas. Ort: Pfarrhaus Gumpelstadt Beginn: 14:30 Uhr Mittwoch, Kleine Winterwanderung mit Einkehr in der Gaststätte Zur Scheuer in Gumpelstadt Treffpunkt: 14:00 Uhr an der Kulturscheune Wir wünschen allen Seniorinnen und Senioren der Moorgrundgemeinden ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.... zum Geburtstag Wir gratulieren Altersjubilare Zeitraum: 13. November bis 17. Dezember 2012 OT Etterwinden Habersang, Irene zum 75. Geburtstag König, Ilse zum 85. Geburtstag OT Gräfen-Nitzendorf Rübsam, Gerhard zum 65. Geburtstag Römhild, Rolf zum 85. Geburtstag OT Gumpelstadt Schmidt, Udo zum 80. Geburtstag Kallenbach, Siegfried zum 65. Geburtstag Eichel, Christel zum 70. Geburtstag Kallenbach, Else zum 93. Geburtstag Weisheit, Bernhard zum 65. Geburtstag Deubel, Werner zum 80. Geburtstag Malsch, Kurt zum 65. Geburtstag Stolte, Brigitte zum 70. Geburtstag Patz, Hilde zum 85. Geburtstag OT Kupfersuhl Senf, Karl zum 90. Geburtstag OT Witzelroda Kallenbach, Elfriede zum 90. Geburtstag Keiderling, Anna zum 85. Geburtstag Ihre Annelie Dulleck ( ) und Inge Wangemann ( )
12 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2012 Kirchliche Nachrichten Eine erfüllte Weihnachtszeit wünscht Ihnen von Herzen Kirchgemeinde Etterwinden Ev. Pfarramt Marksuhl-Eckardtshausen Pastorin Jutta Sander, Pfarrgasse 4, Marksuhl, Tel , Montag: Ruhetag Gottesdienste: :00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel :00 Uhr Gottesdienst zum Christfest :00 Uhr Neujahrsgottesdienst mit Abendmahl Krippenspielproben: in Absprache mit Fr. Gieß Vorkonfirmandenunterricht: Dienstag, und jeweils 16:45-18:30 Uhr im Haus der Begegnung in Marksuhl Dienstliche Abwesenheit von Pastorin Sander wegen Konfirmandenfreizeit vom Januar Die Vertretung in dringenden Fällen (Beerdigung) erfahren Sie über den Aushang an der Kirche. Denkspruch: Kündet allen in der Not, fasset Mut und habt Vertrauen. Bald wird kommen unser Gott, herrlich werdet ihr ihn schauen. Allen Menschen wird zuteil Gottes Heil. (Friedrich Dörr, Lied Evangelisches Gesangbuch Nr. 540) Es grüßt Sie herzlich und wünscht Ihnen friedliche und erfüllte Tage der Christgeburt Pastorin Jutta Sander Kirchgemeinde Gumpelstadt Monatsspruch für Dezember: Mache dich auf, werde Licht; denn dein Licht kommt, und die Herrlichkeit des Herrn geht auf über dir! (Jes 60,1) Ihre Pastorin Frauke Bregas und Pfarrer Klaus-Peter Bregas (Friedensallee 1, Bad Liebenstein, Tel.: Fax: , kirche-balie@t-online.de Kirchgemeinde Witzelroda und Möhra Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Witzelroda :00 Uhr 3. Advent (Dorfgemeinschaftshaus) :00 Uhr Heiliger Abend mit Krippenspiel :00 Uhr 1. Weihnachtstag (Kirche) :00 Uhr Silvester Andacht zum Jahresschluss (Kirche) Gemeindenachmittage finden statt an jedem letzten Donnerstag im Monat um 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Die Vorkonfirmanden und Konfirmanden treffen sich: Klasse 8 mittwochs um 17:00 Uhr im Gemeindehaus in Schweina Klasse 7 donnerstags um 17:00 Uhr im Gemeindehaus in Schweina Möhra :30 Uhr Heiliger Abend :00 Uhr 2. Weihnachtstag mit Superintendent Dr. Lieberknecht (Kirche) :00 Uhr (Dorfgemeinschaftshaus) Ein Wort zum Nachsinnen: Jesus Christus spricht: Ich bin als Licht in die Welt gekommen, damit jeder, der an mich glaubt, nicht in der Finsternis bleibe. (Evangelium nach Johannes 12,46) Herzliche Grüße Ihr Pfarrer Norbert Endter (Tel ) Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Uhr Christvesper mit Krippenspiel Uhr mit Abendmahl Uhr Weitere Veranstaltungen: Gemeindenachmittag: Ausnahmsweise Donnerstag, um 15:00 Uhr (Pfarrhaus) Konfirmandentag: Samstag, um 10:00-14:00 Uhr (Pfarrhaus Gumpelstadt) Kinderstunde (1.-6. Kl.) Ausnahmsweise Donnerstag, um 16:00 Uhr Zum Nachdenken: Noch einmal anfangen, ausprobieren, etwas verändern, handeln. Noch einmal Stärke zeigen, Angst besiegen, Hoffnung haben. Noch einmal träumen, lieben, leben. Noch einmal. Für immer. (Marion Schmickler)
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