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1 Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 25. Jahrgang Montag, den 14. Dezember 2015 Nr. 12 / 51. Woche Foto: lily - Fotolia 2015 Weihnachten Weihnachten Weihnachten Frohe Weihnachten Weihnachten

2 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2015 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates vom Der Gemeinderat Moorgrund hat in der Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 49/2015 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Moorgrund vom wird genehmigt. Beschluss-Nr. 50/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt auf der Grundlage des 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie die Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung. Beschluss-Nr. 51/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt auf der Grundlage der 57, 62 der Thüringer Kommunalordnung den Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 in der vorliegenden Fassung. Beschluss-Nr. 52/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 in der vorliegenden Fassung. Beschluss-Nr. 53/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 in der vorliegenden Fassung. Beschluss-Nr. 54/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund beschließt die Mitgliedschaft der Gemeinde Moorgrund in dem Verein Aktionsnetzwerk Luther-Region e. V.. Moorgrund, (Siegel) 1. Änderungssatzung zur Friedhofsatzung der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund hat in seiner Sitzung am 25. November 2015 aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 83 ber. S. 154) sowie des 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505) zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592) folgende 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 erlassen: Artikel 1 Die Friedhofssatzung der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 wird wie folgt geändert: 1. Nach 12 Absatz (2) Buchstabe c) wird eingefügt: d) Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namensnennung gemäß 15 a 2. Nach 15 wird folgender 15 a eingefügt: 15 a Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namensnennung (1) Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namensnennung sind Grabstätten, auf denen je nach Grabgröße eine von der Friedhofsverwaltung zuvor festgesetzte Anzahl von Urnen beigesetzt wird. (2) Die Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namensnennung werden von der Friedhofsverwaltung bzw. in deren Auftrag gestaltet und gepflegt. (3) Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namensnennung werden der Reihe nach belegt. Grabnutzungsrechte werden erst im Todesfall für die Dauer von 20 Jahren erteilt. Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes ist nicht möglich. (4) An Gedenktagen können an einer besonders gekennzeichneten Stelle Blumengebinde, Kränze und sonstiger Grabschmuck niedergelegt werden. Unkontrolliert auf den Gemeinschaftsanlagen abgelegter oder gepflanzter Blumenschmuck wird entschädigungslos beseitigt. (5) Spätestens drei Monate vor Ablauf des Grabnutzungsrechtes, welches die volle Belegung der Urnengemeinschaftsgrabstätte zur Folge hatte, weist die Friedhofsverwaltung durch Aushang an der Urnengemeinschaftsgrabstätte auf das Abräumen der Urnengemeinschaftsgrabstätte hin Absatz (2) wird durch folgenden Absatz (2) ersetzt: (2) Auf den Friedhöfen der Gemeinde Moorgrund sind die folgenden ortsüblichen Abmessungen der Steineinfassungen einzuhalten (Angaben in m): Friedhof Etterwinden Gumpelstadt Möhra Witzelroda 1,90 x 0,80 1,90 x 0,80 1,90 x 0,80 1,90 x 0,80 Erdgrabstätte Urnengrabstätte 1,00 x 0,60 0,80 x 0,80 0,80 x 0,80 0,80 x 0,80 5. In 23 Absatz (4) entfällt das Wort zugelassenen ersatzlos. 6. In 30 Absatz (1) Buchstabe f) wird hinter dem Wort verändert eingefügt: oder provisorische Grabmale und Einfassungen aus Holz länger als ein Jahr nach der Bestattung verwendet. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gemeinde Moorgrund, 2. Dezember 2015 (Siegel) Hinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund hat in seiner Sitzung am 25. November 2015 aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82 ber. S. 154) sowie des 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505) zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592) folgende 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 erlassen: Artikel 1 Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 wird wie folgt geändert: 1. In 5 Buchstabe a) wird der Wert 120,00 Euro durch den Wert 150,00 Euro ersetzt.

3 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/ In 5 Buchstabe b) wird der Wert 50,00 Euro durch den Wert 100,00 Euro ersetzt. 3. In 6 entfällt die Absatzbezeichnung (1) ersatzlos. 4. In 6 Buchstabe a) wird der Wert 300,00 Euro durch den Wert 650,00 Euro ersetzt. 5. In 7 Absatz 1 Buchstabe a) wird der Wert 50,00 Euro durch den Wert 75,00 Euro ersetzt. 6. In 7 Absatz 1 Buchstabe b) wird der Wert 100,00 Euro durch den Wert 125,00 Euro ersetzt. 7. In 8 Absatz 1 Buchstabe a) wird der Wert 700,00 Euro durch den Wert 1.400,00 Euro ersetzt. 8. In 8 Absatz 1 Buchstabe b) wird der Wert 300,00 Euro durch den Wert 450,00 Euro ersetzt. 9. In 8 Absatz 1 Buchstabe c) wird das Wort Urnengemeinschaftsanlage durch Urnengemeinschaftsgrabstätte und der Wert 400,00 Euro durch den Wert 550,00 Euro ersetzt. 10. In 8 Absatz 1 wird nach c) ergänzt: d) Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namensnennung 2.300,00 Euro. 11. In 8 Absatz 2 Buchstabe a) wird der Wert 35,00 Euro durch den Wert 70,00 Euro ersetzt. 12. In 8 Absatz 2 Buchstabe b) wird der Wert 20,00 Euro durch den Wert 30,00 Euro ersetzt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gemeinde Moorgrund, 2. Dezember 2015 (Siegel) Hinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Artikel 2 Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gemeinde Moorgrund, den Siegel - Hinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Bekanntmachung der Planfeststellung für die Straßenbaumaßnahme Neubau der Bundesstraße 19, Ortsumgehung Witzelroda, Bau- km bis Bau- km Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Planfeststellungsbehörde) vom Az /10 der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom bis (einschließlich) in der Gemeindeverwaltung Moorgrund Am Rain Moorgrund/ OT Gumpelstadt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011 Aufgrund der 19 Abs. 1 S. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) und der 2, 7 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund in der Sitzung am 17. September 2015 die folgende Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011, zuletzt geändert durch Beschluss vom 28. November 2012, beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Moorgrund vom 2. November 2011, zuletzt geändert durch Beschluss vom 28. November 2012, wird wie folgt geändert: 2 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine einheitliche öffentliche Einheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Ermittlungseinheit nach Abs. 1 ermittelt. 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können im gleichen Zeitraum auch bei dem Straßenbauamt Südwestthüringen Zimmer 228 (Tel.: 03682/ ) Am Köhlersgehäu Zella-Mehlis (Straßenbaubehörde) nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt ( 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Moorgrund, den Für die Gemeinde Moorgrund Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach gibt bekannt: Abfallzeitung AZZE 2016 mit dem aktuellen Abfallkalender kommt in alle Haushalte Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach (AZV) informiert, dass die Abfallzeitung AZZE 2016 mit dem neuen Abfallkalender an alle Haushalte des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach in diesem Jahr durch die Deutsche Post AG zugestellt wird. Die Zustellung wird in der Kalenderwoche 50 erfolgen und ist Ende der Kalenderwoche 51 abgeschlossen.

4 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2015 Wie in den Vorjahren enthält die Zeitung, neben allen Entsorgungsterminen und den Sperrmüllkarten, wichtige Informationen, Tipps und Hinweise rund um die Abfallentsorgung. Besondere Beachtung bittet der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach die Bürger auf die Entsorgungstermine zu legen, damit auch im neuen Jahr eine reibungslose und termingenaue Abfuhr erfolgen kann. Sollte es trotz direkter postalischer Zustellung Haushalte geben, die keinen AZZE 2016 erhalten haben, können sich diese Haushalte ab dem bis hier beim AZV melden. Selbstverständlich erhalten diese Haushalte ebenfalls ein Exemplar des AZZE 2016, dieses wird durch die Deutsche Post AG zugestellt. Alle Informationen können aber auch im Internet unter nachgelesen werden. Ein Platz in einer solchen Gemeinschaftsanlage wird einmalig Euro kosten. Darin enthalten sind die anteiligen Kosten für den gemeinsamen Grabstein nebst Beschriftung und die Bepflanzung und Pflege für mindestens 20 Jahre. Selbstverständlich bleibt auch die wesentlich kostengünstigere Möglichkeit der anonymen Bestattung in einer Gemeinschaftsanlage bestehen, diese kostet einmalig 550 Euro. Die neue Form der halbanonymen Bestattung in einer Urnengemeinschaftsanlage wird auf den Friedhöfen schrittweise eingeführt, sobald die Nachfrage hierfür vorhanden ist. Mit der neuen Gebührensatzung wurden wie eingangs erwähnt die Gebühren anhand der in den Jahren 2011 bis 2014 entstandenen Kosten neu kalkuliert. Normalerweise sollen diese Gebühren die Kosten zu einhundert Prozent decken. Der Gemeinderat beschloss aber, dass sich die Gemeinde auch weiterhin an den durch die Friedhöfe entstehenden Kosten beteiligt und passte den Grad der privaten Kostendeckung auf 90 Prozent an. Informationen Urnengemeinschaftsanlagen mit Namensnennung werden eingeführt Eine Änderung der Friedhofssatzung sowie der zugehörigen Gebührensatzung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im November beschlossen. Wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit der Beisetzung in einer halbanonymen Urnengemeinschaftsanlage auf allen Friedhöfen. Mit der neuen Gebührensatzung wurde der Kostendeckungsgrad erhöht. Die Satzungen sind in dieser Ausgabe unter der Rubrik Bekanntmachungen im Wortlaut veröffentlicht. Seit Jahrhunderten sind die Friedhöfe auch ein Kulturgut, das in den verschiedenen Regionen Deutschlands jeweils andere Besonderheiten aufweist. In unseren Dörfern und anderswo in Thüringen wird seit jeher viel Wert auf eine angemessene Gestaltung der Friedhöfe und eine entsprechende Bestattungskultur gelegt, was gerade Besucher aus anderen Regionen immer wieder loben und wertschätzen. Im Laufe der Zeit ändern sich die Bestattungsgewohnheiten aber auch - ein normaler Prozess. Bezüglich der Grabgestaltung ist in der Familie oftmals zu berücksichtigen, dass die Kinder und Enkel weit weg wohnen. Auch möchte man denen es nicht zumuten, so viel Zeit wie es früher üblich war auf die Grabpflege zu verwenden. Diese geänderten Bedürfnisse der Angehörigen wurden bereits in der im Jahr 2011 beschlossenen Friedhofssatzung für den Moorgrund berücksichtigt. Damals wurde die Ruhezeit der Verstorbenen auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß verkürzt und gleichzeitig die maximal zulässige Nutzungszeit der Gräber verlängert, um den Nachkommen zusätzliche Möglichkeiten zu eröffnen, Urnen auf bestehenden Gräbern beisetzen zu lassen und damit den Aufwand der Grabpflege zu minimieren. Vor dem gleichen Hintergrund wurde vor vier Jahren auch auf den Friedhöfen in Etterwinden, Möhra und Witzelroda die Möglichkeit der namenlosen Beisetzung (landläufig auch Grüne Wiese genannt) eingeführt, die es in Gumpelstadt bereits seit dem Jahr 2000 gibt. Diese neuen Möglichkeiten wurden von den Bürgern sehr gut angenommen. Dennoch gab es in den letzten Jahren trotzdem noch Anfragen nach einer Beisetzung von Urnen in Urnengemeinschaftsanlagen, jedoch nicht anonym sondern mit Namensnennung des Verstorbenen. Der Gemeinderat hat sich daraufhin über eine längere Zeit intensiv damit beschäftigt und mehrere Modelle und Gestaltungsformen geprüft. Im Resultat dessen wurde die Satzung mit einer Form der halbanonymen Urnengemeinschaftsanlage erweitert, die sich harmonisch in die traditionelle dörfliche Friedhofskultur auf dem Gemeindegebiet einfügen wird. Eine solche Anlage ist vorgesehen für jeweils bis zu acht Urnen. Auf einem Grabstein werden der Name, das Geburtsdatum und der Sterbetag dieser jeweils acht verstorbenen Personen eingraviert, die Anlage erhält eine Einfassung aus Stein, auf der zum Andenken Blumen niedergelegt werden können. Die Gemeinde sorgt für eine ganzjährige Bepflanzung und Pflege der Anlage. Die Nutzungszeit dieser halbanonymen Urnengemeinschaftsanlagen beträgt 20 Jahre gezählt ab der letzten, also der achten Beisetzung danach wird die Grabstätte wieder entfernt. Jahresrückblick 2015 Investitionen +++ Auch im 20. Jahr des Bestehens unserer Gemeinde konnte wieder kräftig investiert werden. Schwerpunkt war der Ortsteil Etterwinden als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung. Hier wurde zunächst der Straßenbau in der Triftstraße fertiggestellt. Anschließend wurde fast gleichzeitig mit den Kanalbauarbeiten in der Gartenstraße und der Schulstraße begonnen. Um die weiteren Versorgungsleitungen für Wasser, Energie, Gas und teilweise Datenübertragungskabel zu verlegen und den Straßenbau bis zu Jahresende insgesamt abzuschließen, musste der sehr eng gefasste Bauablaufplan unbedingt eingehalten werden. Dabei haben die am Bau beteiligten Firmen, aber auch die Versorgungsträger und die bauüberwachenden Ingenieure sehr zielstrebig an der Fertigstellung zum Jahresende gearbeitet. Das war notwendig und eine Voraussetzung dafür, das im März nächsten Jahres mit dem nächsten Bauabschnitt Schulstraße/ Unterm Eichenberg begonnen werden kann. +++ In Witzelroda wurde in der Schulgasse ein neuer Abwasserkanal verlegt. Auch hier beteiligte sich die Gemeinde am Kanalund Straßenbau. +++ Bei der Landesstraße zwischen Waldfisch und Möhra wurde durch das Straßenbauamt die grundhafte Erneuerung in Auftrag gegeben. Die Vollsperrung in drei Bauabschnitten mit Umleitung als Schotterpiste und Ampelverkehr waren notwendiges Übel. Nun können wir uns über eine sehr ebene, gut ausgebaute und sichere Straße freuen. +++ In Waldfisch wurde das unter Denkmalschutz stehende alte Fachwerkhaus von der Gemeinde ersteigert. Über viele Jahrzehnte diente es als Gaststätte. Die Zeiten haben sich geändert. Im Jahr 2016 soll es unter Verwendung von Fördermitteln restauriert werden und nur noch als Wohnraum dienen. Mit dem Fachwerkgebäude der Familie Gäbler gegenüber bekommt der Ortskern damit eine weitere Aufwertung. Dach, Fassade, neue Tore und Zufahrt des Wirtschaftsgebäudes hinter der alten Schule und einer neuer Glockenturm schließen die Dorferneuerung in Waldfisch ab. Wer blühende Landschaften noch nicht gesehen hat, muss durch Waldfisch fahren. Besser wäre allerdings Laufen! Denn Verkehr hatten die Bewohner über viele Jahre genug. Und nun sollten alle, die nicht direkt etwas in Waldfisch zu erledigen haben, auch die Ortsumfahrung nutzen. Januar +++ Mit der 42. Moorgrundschau und der Sonderschau für Belgische Bartzwerge in Gumpelstadt beginnt das Jahr. 306 Tiere werden ausgestellt mit der 43. Moorgrundschau endet es, weil diese am 19./20. Dezember in Möhra stattfindet. +++ Kulturell bildet das Konzert des Duo Vimaris in der Möhraer Kirche den Jahresauftakt. Es erklingen Werke von Händel, außerdem gibt es eine Orgelführung. +++ Bereits im Januar beginnt die Reihe der Veranstaltungen für Senioren mit dem regelmäßigen Seniorengeburtstag. Kein Monat verstreicht ohne eine oder mehrere Zusammenkünfte. Höhepunkte werden unter anderem ein Frühlingsfest, eine Fahrt zu den Dornburger Schlössern, der traditionelle Ausflug zur Hecke und zur Lieteblickhütte sowie eine Fahrt zum Inselsberg und zum Erfurter Weihnachtsmarkt sein.

5 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2015 Februar ringens auch den des Nordostdeutschen Verbandes, das wäre früher der DDR-Meister gewesen. Die damit verbundene Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft im September im Berliner +++ Die Jecken sind los, ECC und GCV steppen die Bühnen in Etterwinden und in Gumpelstadt. Olympiapark ist eine große Sache, in Berlin scheidet man leider +++ Aber auch die Fußballfrauen der SG Gumpelstadt/Möhra in der Vorrunde aus. Auf Kleinfeld belegt die Mannschaft der AK steppen. Sie werden Hallenmeister des Fußballkreises Westthüringenhin Platz 4. Nicht weniger Wert das Fußballturnier für Jugend- Ü 50 bei der Nordostdeutschen Meisterschaft in Weimar immerklubs in Waldfisch. März +++ Das Dharmazentrum Karma Schedrub Tschöpel auf der +++ Sportlich geht es weiter mit Tischtennis. Das junge Team Hoffmannshöhe bei Möhra feiert sein zehnjähriges Bestehen. von Fortuna Möhra mit Schnittler, Loth, Wenig erringt Platz 2 im Inzwischen suchen jedes Jahr viele Menschen dort geistige Wettbewerb um den Südthüringen-Pokal und steigt später in die Stärkung und Abstand vom Alltag. Regelmäßig veranstaltet das Kreisliga auf. Weitere Einzelerfolge schließen sich an. Zentrum im Jahresrhythmus verschiedene spirituelle Veranstaltungen, Meditationen, Lehrgänge, zu denen Interessenten teils +++ Derweilen erringt der Kisselblitz I den hervorragenden 3. Platz im Deutschland-Pokal der Hornschlittensportler (die Rennen in Garmisch-Partenkirchen, Brotterode und Oberwiesenthal von weither anreisen. gehen in diese Wertung ein). Kisselblitz II belegt noch Platz 10. September April +++ Torsten Kotzan und seine Helfer vom MC Moorgrund sind wieder unterwegs nach Rumänien. Sie bringen dank großzügiger Spendenbereitschaft Hilfsgüter nach Sibiu zur Kinderhilfe Siebenbürgen, bauen dort am Kinderhaus eine Sandkiste und setzen ein Spielhaus um. Eine weitere Hilfsaktion folgt Ende Oktober. +++ Zum Osterfeuer laden die Feuerwehrvereine Etterwinden und Waldfisch Anfang April, zum Maifeuer mit Fackelumzug der Feuerwehrverein Witzelroda am letzten Apriltag ein. Mai +++ Der MC Moorgrund startet den ADAC-Hessencup auf dem Heiligenberg. Im Juni folgt der 12-Stunden-Simson-Marathon. +++ Mit dem Luther-Wandermarathon und der 6. Werraenergie-Radjagd beginnt die Reihe sportlicher Veranstaltungen des Pummpälzvereins. Es folgen im Reigen des Jahres die 12. Town & Country-Rennsteigquerung, der 12. Asklepios-Tritrekk, der 8. Via Solutions Wartburg-Staffellauf und im Herbst der IVV-Volkswandertag. Ganz schön viel. +++ Himmelfahrt ist überall - dazu laden ein nach Waldfisch der Feuerwehrverein, nach Gumpelstadt der Hundesportverein, nach Möhra an die Lieteblickhütte der Heimat- und Wanderverein Möhra. Juni +++ Mit dem in Möhra und dem legendären auf der Hecke beginnen die Sportfeste, es folgen Etterwinden und Gumpelstadt. +++ Die Projektwoche Max und Moritz unter anderem mit der Aufführung der Schultheatergruppe beendet ein inhaltsreiches Schuljahr an der Moorgrundschule. +++ Rund 40 Teilnehmer treffen sich zum mittlerweile 25. Zeltlager der Jugendfeuerwehren aller Ortsteile, diesmal in Möhra an der Lieteblickhütte. +++ Der Feuerwehrverein Witzelroda lädt zum Sommerfest ein. Juli +++ Eröffnet wird der Werra-Suhltal-Radweg. Den Moorgrund erreicht er vom Bohnengrund her. Weiter geht es auf dem Hecker Stieg nach Gräfen-Nitzendorf, über die Ziegelei und Ettenhausen weiter nach Marksuhl. Der Moorgrund ein Radfahrerparadies. August +++ Der heiße August beginnt tragisch mit zwei Bränden innerhalb von zwei Tagen. Erst erwischt es die Schutzhütte am Beginn des Radweges bei der Hecke, die komplett niederbrennt. Zum Glück bleibt der angrenzende Wald verschont. Dann gibt es einen Feldbrand auf 15 Hektar abgeernteter Fläche bei Möhra. Mehrere Feuerwehren und jeweils fast 50 Kameraden sind im Einsatz. +++ Der Kirmesverein Gumpelstadt beginnt mit dem Reigen der Kirmesfeiern im Moorgrund. Es ist bereits die 20. Kirmes, die er ausrichtet. Es folgt noch im August die 1. Zeltkirmes zu Witzelroda auf dem Sportplatz und im September die Trachtenkirmes im Wilden Moor zu Möhra sowie die Kirmes in Etterwinden. +++ Große Fußballsache: Das Ü-40-Team der SG Suhl/Gumpelstadt (mit Michael Arlt, Dirk Kallenbach, Thilo Kallenbach, Maik Knoch und Jan Wettstein) erobert nach dem Meistertitel Thü- +++ Historischer Schulbeginn: Erstmals seit 15 Jahren gibt es wieder zwei erste Klassen in der Moorgrundschule, da insgesamt 31 Kinder eingeschult werden. +++ Traditionelle Jungtierschau des Rassekaninchenzuchtvereins T554 Gumpelstadt am Haus der Vereine am Kuhteich. Ausgestellt werden 130 Tiere von 19 Züchtern. +++ In der Gumpelstädter Kulturscheune steigt das bereits 5. Tanz- und Musikfest des SV Gumpoldia. Oktober +++ Der GCV lässt am Haus der Vereine sein Friedensfeuer brennen, der Feuerwehrverein Etterwinden veranstaltet sein Herbstfest, der Waldfischer die Halloweenparty. +++ Die sehr schön naturnah ausgestaltete Volierenschau im DGH Möhra ist wieder ein Volltreffer. Sie wird schon seit 1998 veranstaltet. +++ Höhepunkt im Herbst - am Reformationstag das 14. Pummpälzfest mit Festgottesdienst, Wanderungen und Reformationsmarkt in Möhra. Es lockt wieder tausende Besucher an. November +++ Es hat länger gedauert als vorgesehen aber im November wurde der erste Spatenstich der umfassenden Bauarbeiten zum Anschluss von Möhra an die Zentrale Kläranlage Barchfeld vollzogen. +++ Möhra war in diesem Jahr Gastgeber für die ökumenische Martinsfeier. Aus dem gesamten Oberland kamen die Christen herbei und in die Lutherkirche, wo die Kinder des Kindergartens Martin Luther mit Grundschülern ein kleines Programm aufführten. Das Martinslicht wurde durch Möhra getragen, abschließend wurden am Lutherplatz die Martinshörnchen verteilt. Dezember Mit dem vom GCV veranstalteten Weihnachtsmarkt am 5.12., dem Weihnachtskonzert der Kirmesgesellschaft Etterwinden eine Woche später, dem Florians-Christfest des Feuerwehrvereins Witzelroda am und der eingangs erwähnten Moorgrundschau in Möhra klingt das ereignisreiche Jahr 2015 im Moorgrund aus. Gemeindemitteilungen Homepage der Gemeinde Moorgrund Wussten Sie schon, dass auf unserer Homepage viele Mitteilungen und aktuelle Informationen zu verschiedenen Bereichen stehen? Schauen Sie doch mal rein!

6 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2015 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Moorgrund OT Gumpelstadt, Am Rain 1, Moorgrund Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:00 bis 11:00 Uhr Telefon: Zentrale Ordnungsamt Kasse Kämmerei Steuern/Kindergarten Hauptamtsleiter Hauptamt Bauamt Liegenschaften/Friedhofsverwaltung Fax: gemeinde@moorgrund.de Internet: Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtszeit an folgenden Tagen geschlossen: Mittwoch, Donnerstag, Mittwoch, Donnerstag, Erreichbarkeit des Kontaktbereichsbeamten (KOBB) PHM Seidel Sprechzeit: Dienstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: In dringenden Fällen wenden Sie sich an die Polizeiinspektion Bad Salzungen, Telefon Entsorgungstermine: Dezember/Januar Ortsteil Hausmüll Hausmüll Papier / Gelbe Tonne / Baumschnitt gerade Wo. ungerade Wo. Pappe Sack Gumpelstadt Mi, * Do, Gräfen-Nitzendorf Mi, * Do, Möhra Mi, * Do, Waldfisch Mi, * Do, Witzelroda Do, Do, Do, Etterwinden Di, * Mi, * Kupfersuhl Di, * Mi, * * Bitte beachten Sie die geänderten Entsorgungstermine während der Weihnachtsfeiertage, sowie die Änderungen der Hausmüllentsorgung für das Jahr 2016 in den OT Etterwinden und Kupfersuhl. Sie haben keinen Gemeindeboten erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Matthias Köllmer unter der Telefonnummer oder per vertrieb@wittich-langewiesen.de. Als Vertriebsleiter ist Herr Köllmer für die Verteilung des Amtsblattes zuständig. Um ein Nachliefern des Gemeindeboten zu ermöglichen, braucht er Ihren Namen und die vollständige Adresse. Erscheinungstermine 2016 für den Gemeindeboten Monat Erscheinungstag Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Weihnachtsbaumentsorgung Am Mittwoch, den 13. Januar 2016 erfolgt die Weihnachtsbaumentsorgung durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Moorgrund. Bis 7:00 Uhr sind die Weihnachtsbäume sichtbar vor den Grundstücken bereitzustellen!

7 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2015 Stellenausschreibung In der Gemeindeverwaltung Moorgrund ist im Rahmen der Altersnachfolge voraussichtlich zum 01. April 2016 die Stelle eines/einer Sachbearbeiters/-in Liegenschaften zu besetzen. Die Stellenbesetzung erfolgt in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und ist zunächst befristet auf zwei Jahre. Eine anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird in Aussicht gestellt. Ihre Aufgabenschwerpunkte bei uns: Verwaltung der kommunalen Mietwohnungen Bearbeitung von Grundstücks- und Liegenschaftsangelegenheiten Begleitung und Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen an kommunalen Immobilien Bearbeitung von Schadensfällen an kommunalen Gebäuden und Inventar Bearbeitung vertraglicher Angelegenheiten (Miet- und Pachtverträge, Wartungsverträge, Versorgungsverträge u. a.) Friedhofsverwaltung Gesucht wird eine Reinigungskraft in Vertretung Die Gemeinde Moorgrund sucht für die Kindertagesstätte Moorgrund (in Gumpelstadt und Etterwinden) ab sofort eine zuverlässige und flexible Reinigungskraft als Vertretung der vorhandenen Reinigungskraft auf Mini-Job- Basis. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei Frau Glöck unter 03695/ Veranstaltungen Unsere Anforderungen an Sie: abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten alternativ: abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau oder vergleichbare Ausbildung sicherer Umgang mit PC und Standardsoftware ausgeprägte soziale und persönliche Kompetenzen wie: Kommunikationsgeschick, Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit selbständiges, verantwortungsbewusstes und strukturiertes Arbeiten Führerschein der Klasse B (3) verbunden mit der Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke Wir bieten Ihnen: eine abwechslungsreiche und interessante Aufgabe eine Entlohnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eine bis zu 6-monatige Einarbeitung durch die derzeitige Stelleninhaberin attraktive Arbeitsbedingungen in einem kollegialen Team Für Rückfragen steht der Hauptamtsleiter Herr Kallenbach (Tel , t.kallenbach@moorgrund.de) gerne zur Verfügung. Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum 04. Januar 2016 an die Gemeindeverwaltung Moorgrund z. Hd. persönlich Kennwort: Bewerbung Sachbearbeiter/-in Liegenschaften Am Rain Moorgrund. Bitte beachten Sie, dass Fahr- und Bewerbungskosten nicht erstattet werden. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen frankierten DIN-A4-Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Impressum Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Herausgeber: Gemeinde Moorgrund Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.

8 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2015 Veranstaltungskalender 2015 Alle Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles oder Tourismus/Freizeit Termin Veranstaltung Ort Veranstalter Weihnachtskonzert Etterwinden, Saal Kirmesgesellschaft Etterwinden Florians-Christfest Witzelroda, Feuerwehrgerätehaus Feuerwehrverein Witzelroda Seniorenweihnachtsfeier Gumpelstadt, Kulturscheune Seniorenbeauftragte und Moorgrundschau Möhra, Dorfgemeinschaftshaus RGZV Möhra e.v Silvesterparty der Vereine Möhra, Dorfgemeinschaftshaus SV Fortuna, KV Möhra und 1. Hecker SV Veranstaltungskalender 2016 Termin Veranstaltung Ort Veranstalter Fremdensitzung Gumpelstadt, Kulturscheune GCV Gumpelstadt Galasitzung Gumpelstadt, Kulturscheune GCV Gumpelstadt Kinderfasching Gumpelstadt, Kulturscheune GCV Gumpelstadt ECC-Prunksitzung Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Beginn: Uhr Karl-Marx-Straße Seniorenkarneval Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Beginn: Uhr Karl-Marx-Straße Rosenmontagsball Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Beginn: Uhr Karl-Marx-Straße ECC-Galasitzung Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Beginn: Uhr Karl-Marx-Straße Kinderkarneval Etterwinden, Saal, ECC Etterwinden Beginn: Uhr Karl-Marx-Straße 11 Seniorenecke Termine für Dezember - Januar Freitag, Die Busfahrt zum Erfurter Weihnachtsmarkt konnte aus Mangel an Beteiligung nicht stattfinden. Mittwoch, Seniorenweihnachtsfeier Ort: Waldfisch, Schützenhaus Beginn: 14:30 Uhr Samstag, Seniorenweihnachtsfeier für alle Ortschaften der Gemeinde Moorgrund Das weihnachtliche Kulturprogramm übernimmt die Schule Gumpelstadt und singen wird mit uns der Chor mit dem ehemaligen Gymnasiumlehrer Wolfgang Ludwig. Ort: Gumpelstadt, Kulturscheune Beginn: 15:00 Uhr Ende: ca. 19:00 Uhr Donnerstag, Seniorennachmittag mit Pastorin Hundertmark Ort: Gumpelstadt, Pfarrhaus Beginn: 14:30 Uhr Vorankündigung: Am Mittwoch, den laden wir zu einem unterhaltsamen Kaffeenachmittag in die Landgaststätte Moorgrund in Gumpelstadt ein. Der Autor Volker Henning aus Bad Liebenstein liest aus seinen Büchern. Bitten um Rückinfo über die Teilnahme bis zum , um den Transport und die Versorgung gut vorbereiten zu können. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und die gemeinsamen Veranstaltungen mit euch. Ihre Annelie Dulleck ( ) und Inge Wangemann ( )... zum Geburtstag Wir gratulieren Altersjubilare Zeitraum: 10. November bis 14. Dezember 2015 Bisher gratulierte die Gemeinde Moorgrund ihren Bürgern ab dem 65. Lebensjahr im Gemeindeboten. Ab 1. November 2015 gilt ein neues Bundesmeldegesetz, nach dem nur noch zum 70., 75., 80., 85., 90. und 95. Geburtstag gratuliert wird. Ab dem 100. Geburtstag wird zu jedem weiteren gratuliert. Sollte eine Gratulation und Veröffentlichung nicht gewünscht werden, wird darum gebeten, dies dem Bürgerbüro in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, Tel.: 03695/671-0, rechtzeitig vorher mitzuteilen. OT Gumpelstadt zum 75. Geburtstag Herrn Schönheit, Klaus-Dieter zum 70. Geburtstag Frau Görk, Heydi OT Kupfersuhl zum 75. Geburtstag Herrn Hecht, Heinrich OT Witzelroda zum 80. Geburtstag Frau Kirschner, Anni Kirchliche Nachrichten Kirchgemeinde Etterwinden Ev. Pfarramt Marksuhl-Eckardtshausen Pastorin Jutta Sander, Pfarrgasse 4, Marksuhl pfarramt-marksuhl@t-online.de Tel , Fax: , Montag: Ruhetag

9 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2015 Gottesdienste :00 Uhr Christvesper :00 Uhr Gottesdienst zum Christfest :00 Uhr Neujahrsgottesdienst mit Abendmahl Konfirmandenunterricht Konfirmanden (Kl. 8): Di., um 16:30 Uhr Vorkonfirmanden (Kl. 7): Mi., um 16:30 Uhr in Marksuhl, Haus der Begegnung, Pfarrgasse 4a Dankesabend für alle Ehrenamtlichen: Alle ehrenamtlich in den Kirchgemeinden Tätigen, auch unsere Kirchenältesten aus Etterwinden, sind herzlich eingeladen zu einem Dankesabend am Mittwoch, den um 19:00 Uhr ins Haus der Begegnung Marksuhl. Zum Nachsinnen Brich an, du schönes Morgenlicht, und lass den Himmel tagen! Du Hirtenvolk, erschrecke nicht, weil dir die Engel sagen, das dieses schwache Knäbelein soll unser Trost und Freude sein, dazu den Satan zwingen und letztlich Frieden bringen. Lied EG 33, Strophe 1, Text: Johann Rist Es grüßt Sie herzlich und wünscht Ihnen friedliche und erfüllte Weihnachtstage und einen freundlichen Jahreswechsel Ihre Pastorin Jutta Sander Kirchgemeinde Gumpelstadt Ev.-Luth. Pfarramt Bad Liebenstein, Pastorin Angelika G. Hundertmark Friedensallee 1, Bad Liebenstein Tel.: , Fax: Gottesdienste Jeden Sonntag 10:00 Uhr Gottesdienst in der Friedenskirche zu Bad Liebenstein (an jedem 1. Sonntag im Monat: dort Kindergottesdienst) Heiligabend möchte ich auch einmal zur Ruhe kommen! Nach der Hektik der Vorbereitungen laden wir darum zur Christnacht ein: 22:00 Uhr in die Friedenskirche zu Bad Liebenstein. In Ruhe & Stille, im Kerzenschein lassen wir das Geheimnis der Weihnacht auf und in uns wirken. Monatsspruch Dezember (Jesaja 49,13): Jauchzet, ihr Himmel; freue dich, Erde! Lobet, ihr Berge, mit Jauchzen! Denn der Herr hat sein Volk getröstet und erbarmt sich seiner Elenden. Herzlich grüßt Sie Angelika Hundertmark Kirchgemeinde Möhra und Kupfersuhl Ev. Pfarramt Möhra Pfarrer Rudolf Mader, Lutherplatz 2, Moorgrund, pfarramtmoehra@t-online.de Telefon: , Fax: Öffnungszeiten des Pfarramtes: donnerstags von 10:00 bis 13:00 Uhr Möhra - Gottesdienste Uhr Gottesdienst mit Adventsliedersingen Uhr Familiengottesdienst mit Kinder-Mini-Musical Der Stern von Bethlehem Uhr Festgottesdienst Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Uhr Neujahrsempfang in der Wehrkirche Ettenhausen! Uhr Predigtgottesdienst Kinderkirche Mi., Uhr Lutherkirche und Pfarrhaus Möhra Konfirmandenunterricht Di., Uhr Pfarrhaus Möhra Gemeinsam ins Neue Jahr 2016 Gott spricht: Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet. Dies ist die Jahreslosung für das kommende Jahr und zugleich das Motto des Neujahrsempfangs der beiden Kirchgemeinden Ettenhausen a. d. Suhl und Möhra. Lassen Sie uns gemeinsam mit Gottes Zuspruch auf das Neue Jahr anstoßen am 03. Januar 2016 um 17 Uhr in der Wehrkirche Ettenhausen. Eine Andacht mit besonderer Musik stimmt uns ein. Anschließend gibt es Grußworte, Würstchen und Glühwein. Für Kinder steht ein Punsch sowie Funkelndes und Tiere zum Streicheln bereit. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! (Heiligabend) 15:00 Uhr Krippenspiel 22:00 Uhr Christnacht (Bad Liebenstein) (Silvester) 14:00 Uhr mit Hl. Abendmahl :00 Uhr mit Sternsinger (Bad Liebenstein) :00 Uhr Kinderstunde (Pfarrhaus Gumpelstadt) Do., :00 Uhr Seniorennachmittag (Pfarrhaus Gumpelstadt) Do., :30 Uhr Gemeindebeitrag Frau Pfleger nimmt den Gemeindebeitrag gern am Donnerstag, 14. Januar von bis Uhr im Pfarrhaus entgegen! Chorprobe Die Chormitglieder und Interessierten sind herzlich eingeladen zur Chorprobe nach Ettenhausen im Gasthaus Grüner Kranz - jeden 2. Montag um Uhr. Kupfersuhl - Gottesdienst im Dorfgemeinschaftshaus Wir feiern Gottesdienst mit Abendmahl am Donnerstag, 17. Dezember um Uhr. Herzliche Einladung!

10 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 12/2015 MIT WORTEN VON MARTIN LUTHER BETEN Genügen Lieber Herr und Gott, was du mir geben wirst, will ich mit fröhlichem Herzen und Dank annehmen. Was du mir aber nicht geben wirst, das will ich gern entbehren. Ich will mich zufrieden geben sowohl mit weinigem Gut als mit großem Reichtum, Amen Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Montag, den Liebe Leserinnen und Leser, ich wünsche Ihnen eine besinnliche Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest. Hoffentlich finden Sie zahlreiche Gelegenheiten, die Botschaft von Gottes liebevollen Kommen in die Welt zu hören und zu erleben sei es in Gottesdiensten, bei Feiern im Kreis von Freunden oder der Familie oder ganz privat. Für einen gemeinsamen Start ins Neue Jahr 2016 lesen Sie bitte oben weiter! Anzeigenteil Herzlichen Dank für die Unterstützung Ihrer Kirchgemeinde. Ihr Pfarrer Rudolf Mader Kirchgemeinde Witzelroda Ev. Pfarramt Schweina Pfarrer Norbert Endter Pfarrgasse 7, Bad Liebenstein-Schweina kirche.schweina@live.de Telefon: , Montag: Ruhetag Gottesdienste Uhr Heiliger Abend mit Krippenspiel in der Kirche Uhr Christnacht Kirche Schweina Uhr 1. Weihnachtsfeiertag in der Kirche Uhr Silvester Jahresschluss-Andacht in der Kirche Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Gemeindenachmittage An jedem letzten Donnerstag im Monat um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Konfirmandenunterricht Die Konfirmanden der Klasse 7 (um Uhr) und Klasse 8 (um Uhr) treffen sich zum Unterricht jeweils am Mittwoch im Gemeindehaus Schweina, Salzunger Straße 5c. Zum Nachsinnen Ich will Ihnen hier nicht die allgemeinen, verbrauchten Weihnachtsgrüße aufschreiben. Ich schreibe Ihnen etwas, was ich selber so erfahre in diesen Tagen. Wenn Sie die Augen schließen in der weihnachtlichen Zeit. Und wenn Sie dabei noch Ihr Herz öffnen. Dann sehen Sie, wie der König Jesus Christus zu Ihnen kommt. Er setzt sich still an Ihre Seite. Geben Sie ihm alles, womit Sie nicht zurechtkommen. Legen Sie im Geist alles in seine Krippe. Und ER füllt Ihnen dafür das Herz mit Licht. Die Geburt Jesus findet nicht im Äußeren statt. Findet nicht statt auf Weihnachtsmärkten, im Zuckerguss, Lametta und Musikgedudel. Die Geburt Jesu findet statt in all den armseligen und angewiesenen Menschenherzen, die aufrichtig sagen: Ja, komm, Herr Jesus. Komm auch zu mir und mache mein Leben heil. Herzliche Grüße Ihr Pfarrer Norbert Endter

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