Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 14. September 2015 Nr. 9 / 38. Woche

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 14. September 2015 Nr. 9 / 38. Woche"

Transkript

1 Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 25. Jahrgang Montag, den 14. September 2015 Nr. 9 / 38. Woche Am 30. August diesen Jahres feierte das Dharmazentrum Möhra ihr 10-jähriges Bestehen. Lama Yeshe Sangmo konnte vor zahlreichen Gästen auf eine erfolgreiche Entwicklung zurück blicken.

2 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 9/2015 Amtliche Bekanntmachungen Ausschreibungsbekanntmachung Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. 1. Auftraggeber: Name: Gemeinde Moorgrund Anschrift: Am Rain 1, Moorgrund zu Händen: Hauptamtsleiter Thilo Kallenbach Telefon Telefax t.kallenbach@moorgrund.de Webseite: 2. Art des Verfahrens: nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren 3. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung: :00 Uhr 4. Angebotsbindung: Aufgrund der Komplexität des Antragsverfahrens, bei dem der Antrag bis zur Bewilligung durch mehrere Instanzen bearbeitet wird, beträgt die Angebotsbindefrist mindestens 6 Monate. Berücksichtigt werden können nur Angebote, welche auf der Grundlage der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Interessentenzahlen eine verbindliche Ausbauzusage treffen und darüber hinaus an keinerlei zusätzliche Bedingungen geknüpft sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der anbietenden Telekommunikationsunternehmen (TKU), welche anderslautende Regelungen gegenüber der ausschreibenden Stelle enthalten oder der Breitbandrichtlinie Thüringen entgegen stehen bzw. dem Förderleitfaden widersprechen, entfalten in den betreffenden Teilen im Rahmen dieses Verfahrens keine Wirkung. Mit Abgabe seines Angebotes stimmt der Anbieter dieser Einschränkung zu. 5. Leistungsbeschreibung: Die Gemeinden Ettenhausen a. d. Suhl, Marksuhl und Moorgrund haben in einem vorausgegangenem Bedarfsermittlungsverfahren für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Orten Burkhardtroda, Ettenhausen a. d. Suhl und Kupfersuhl folgende Daten ermittelt: Burkhardtroda Haushalte, davon 37 Interessenten 12 kommerzielle Nutzer, davon 7 Interessenten Ettenhausen a. d. Suhl Haushalte, davon 36 Interessenten 17 kommerzielle Nutzer, davon 7 Interessenten Kupfersuhl Haushalte, davon 33 Interessenten 13 kommerzielle Nutzer, davon 4 Interessenten Auf dieser Grundlage soll unter den Marktteilnehmern bzw. den Telekommunikationsunternehmen erkundet werden, ob das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens kbit/s (Download) für alle im Versorgungsgebiet liegenden Privathaushalte anzubieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Sollte sich bei einem Anbieter, aufgrund der Richtung aus der die Ortszubringung erfolgt, eine en-passant-erschließung ergeben, so ist dies ausdrücklich erwünscht. Bei Ausschreibung mehrerer Gemeinden/Orte/Ortsteile sind diese jeweils wie einzelne Lose zu betrachten. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, diese Einzellose ggf. an verschiedene Anbieter zu vergeben. Eine Gesamtbeauftragung des insgesamt ausgeschriebenen Gebietes ist wünschenswert, jedoch nicht zwangsläufig vorgesehen. Sollte der Anbieter in seinem Angebot eine zwingende Verbindung mehrere Lose (z.b. Orte) vorsehen wollen, so ist dies möglich. Dabei sind die technischen Zusammenhänge der Abhängigkeiten der Lose zueinander nachvollziehbar darzulegen (z.b. mehrere Lose liegen an einer fortlaufenden Trasse o.ä.). Eine sich technisch nicht bedingende Abhängigkeit kann keine Grundlage für eine zwingende Verbindung von Losen sein. Ggf. bei der Gemeindeverwaltung Moorgrund vorliegende Daten zu möglichen Bedarfsprognosen, werden vom o.a. Ansprechpartner auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Gemeinde Moorgrund oder sonstigen relevanten Informationen kann von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Ergibt sich für den Bewerber im Zeitraum der Bindefrist ein Fehlbetrag zwischen den Investitions- und Betriebskosten einerseits und den Einnahmen andererseits eine Wirtschaftlichkeitslücke, so verpflichtet sich der Auftraggeber bei Vergabe an den Anbieter zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke durch eine finanzielle Förderung nach Maßgabe der Fördermöglichkeiten zur Errichtung der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten (Richtlinie Breitbandinfrastruktur; Staatsanzeiger 11/2014 vom ). Sofern die Wirtschaftlichkeitslücke auf Grund einer Diskrepanz zwischen den angegebener Interessenten- und der später erreichbaren Kundenzahl nicht oder nicht ausreichend geschlossen wird, ist der Bewerber zum Ausbau nicht verpflichtet. Die Bewerber müssen gemäß Breitband-Leitlinien der EU (C 25/1 v ) einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren (Open Access). Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinde in vorgenanntem Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den Telekommunikationsanbieter an Hand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen. (Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter Menüpunkt Beratung und Förderung, bereit) Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen dieses nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht, wenn dadurch weitere (nicht ausgeschriebene, unterversorgte) Orte mit erschlossen werden. Durch diese zusätzliche Erschließung darf sich keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ergeben (Kosten/Haushalt). Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Die Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau inklusive aller Nebenbestimmungen. (Diese stehen unter Menüpunkt Förderprogramme - Förderung von Breitbandinfrastrukturausbau, bereit.) Das Forstamt Bad Salzungen gibt bekannt: Auslegung der Fachbeiträge Wald Das Thüringer Forstamt Bad Salzungen informiert darüber, dass im Zuge der Umsetzung der europäischen Flora - Fauna - Habitat -Richtlinie (kurz: FFH) - in den FFH-Gebieten: FFH 076 Standorfberg-Bückenberg FFH 079 Öchsenberg-Dierichsberg-Sattelberg FFH 169 Schweinaer Grund-Zechsteingürtel um Bad Liebenstein die Bearbeitung abgeschlossen ist und ein Entwurf der Maßnahmenplanung als Fachbeitrag Wald erstellt wurde. Die Gebiete sind Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA Die Maßnahmenplanung bildet die Voraussetzung für die Sicherung und ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Waldlebensräume und angrenzender besonders wertvoller Offenlandbereiche.

3 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 9/2015 Die öffentliche Auslegung der Fachbeiträge Wald erfolgt in der Zeit vom im Forstamt Bad Salzungen, Leimbacher Straße 52. Die betroffenen Waldbesitzer haben die Möglichkeit innerhalb der Öffnungszeiten des Forstamtes, täglich von 7.00 Uhr bis Uhr, Donnerstags Uhr bis Uhr Einsicht in die Planungsunterlagen zu nehmen und ihre Anregungen und Bedenken in einer Stellungnahme dazu abzugeben. Am um Uhr findet im Forstamt Bad Salzungen eine Informationsveranstaltung mit dem Projektleiter Herrn Neumann und den zuständigen Revierleitern statt. Bei entsprechendem Interesse bitten wir um eine verbindliche Teilnahmebestätigung bis zum an das Forstamt. gez. Uth Forstamtsleiter Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Moorgrund verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende unbebaute Grundstücke zum Höchstgebot: Gemarkung Möhra Flurstücke 174, 175 und 176/2 (Röhrigstraße 6-8) mit einer Gesamtfläche von 738 qm Das Mindestgebot beträgt EUR. Voranschlüsse für die Strom- und Wasserversorgung sind auf den Grundstücken vorhanden. Voraussichtlich im Jahr 2016 erfolgt der Anschluss der Grundstücke an die zentrale Kläranlage in Barchfeld-Immelborn, wodurch der Erwerber Abwasserbeiträge zu zahlen hat. Die Gemeinde Moorgrund verkauft die Grundstücke nur unter folgenden Bedingungen: Auf dem Gelände soll ein Wohnhaus mit mindestens zwei Vollgeschossen bis zum bezugsfertig errichtet werden. Rückerwerb bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung (zinslos, unbelastet) auf Verlangen der Gemeinde Alle den Erwerb und Vollzug betreffenden Kosten trägt der Käufer. Für weitere Informationen steht Herr Schilling (Tel /8574-0) zur Verfügung. Die Erwerbsanträge mit beigefügtem Bebauungskonzept sowie Benennung des Kaufpreises sind bis zum in der Gemeindeverwaltung Moorgrund, Am Rain 1, Moorgrund im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Ausschreibung Röhrigstraße 6-8, bis zum Stichtag nicht öffnen einzureichen. Die Gemeinde Moorgrund ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. gez. Schilling Bürgermeister staatlichen Schulamtes und den zur Verfügung stehenden Lehrern. Insgesamt lernen nun an unserer Grundschule 102 Kinder in fünf Klassen. Ob es auch im nächsten Jahr (und den Folgejahren) an der Moorgrundschule wieder zwei erste Klassen geben wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Dies hängt nicht nur vor der gegenwärtigen Anzahl der Vorschulkinder sondern auch von den innerhalb des nächsten Jahres erfolgenden Zu- und Wegzügen und der Anzahl der Schulanfänger, die in Schulen in privater Trägerschaft eingeschult werden, ab. Wie auch immer es kommt, die Größe der Moorgrundschule würde jedenfalls eine durchweg zweizügige Beschulung zulassen. Apropos Größe der Einrichtung durch die geburtenstarken Jahrgänge 2007 bis 2011 mit jeweils um die 30 Kinder kamen die kommunale Kindertagesstätte mit einer Kapazität von 86 Kindern und die kirchliche Einrichtung mit 44 Plätzen an ihre Kapazitätsgrenze. Durch die Erweiterung der kirchlichen Einrichtung in Möhra um einen zusätzlichen Gruppenraum im vorigen Jahr können dort nun 60 Kinder aufgenommen werden, sodass jedem Kind aus dem Moorgrund ein Kita-Platz zur Verfügung stand. Die Probleme vieler Kommunen, die den Rechtsanspruch auf Aufnahme ab dem zweiten Lebensjahr nicht absichern konnten, gelang es damit bei uns im Moorgrund zu vermeiden. Insgesamt halten wir jetzt 146 Plätze vor - in Gumpelstadt 58 (davon 6 für Kinder unter 2 Jahren), der Zweigstelle Etterwinden 28 (8) und in Möhra nun 60 (7). Durch die mit 22 bzw. 27 Kindern etwas schwächeren Geburtsjahrgänge 2012 und 2013 hat sich die Belegungssituation in der kommunalen Kindertagesstätte wieder entspannt. So stehen in der Einrichtung unter Berücksichtigung aller eingegangenen Anmeldungen bis zum Ende des aktuellen Schuljahres noch fünf freie Plätze zur Verfügung. Dies könnte sich jedoch wieder ändern, wenn die ansteigenden Geburtenzahlen der vergangenen 18 Monate wieder über einen längeren Zeitraum anhalten würden. Nach der Schaffung eines zusätzlichen Gruppenraumes in der Einrichtung in Möhra im Jahr 2014 wurde auch in diesem Jahr wieder in erheblichen Umfang in den Kita s investiert. So wurden in Etterwinden im vergangenen Monat im Zuge des Straßenbaues in der Gartenstraße die Parkplätze am Kindergarten neu ausgebaut. Mit Unterstützung der Eltern und Spenden von Privatpersonen und Unternehmen wurde auch dort mit der Zwergenwerkstatt eine neue Spielmöglichkeit im Außenbereich geschaffen. In Möhra wurde das Zufahrtstor zum Garten erneuert und derzeit wird die Außenfassade des Kindergartens in Gumpelstadt saniert, neue Spielgeräte wurden hier ebenso bereits angeschafft. Informationen Seit langem wieder zwei Klassen mit Schulanfängern Die allzu normale und verständliche Aufregung der Schulanfänger hat sich drei Wochen nach Schulbeginn gelegt, das Lernen der Schüler und Schülerinnen an unserer Moorgrundschule geht seinen gewohnten Gang. Etwas ist aber neu im Vergleich zu den letzten Jahren: Erstmals seit dem Jahr 2006 gibt es wieder zwei erste Klassen! Nach 27 Kindern im Vorjahr wurden in diesem Jahr 31 Mädchen und Jungen eingeschult. Damit wurde die für eine Teilung erforderliche Mindestanzahl von aktuell 29 Schülern überschritten. Allerdings ist diese Mindestanzahl nicht in Stein gemeiselt, sondern kann im Einzelfall auch durchaus auf 30 heraufgesetzt werden und ist abhängig von den Vorgaben des zuständigen Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für die Kinder im Moorgrund sehr gute Bedingungen in den Kindertageseinrichtungen und der Moorgrundschule zur Verfügung stehen. Die Gemeinde unterstützt damit aktiv alle jungen Leute, sich für ein, zwei oder auch mehr Kinder zu entscheiden.

4 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 9/2015 Zwei Brände innerhalb von zwei Tagen Zu gleich zwei Brandeinsätzen mussten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Moorgrund im vergangenen Monat ausrücken. In der Nacht vom 7. auf den 8. August brannte aus bisher noch nicht geklärter Ursache die Schutzhütte an der Straße zwischen Witzelroda und Gräfen-Nitzendorf ab. Das Feuer setzte die Krone eines benachbarten Baumes in Brand. Nur durch das schnelle und beherzte Eingreifen der Einsatzkräfte konnte ein Übergreifen des Feuers auf den angrenzenden Stadtwald verhindert werden. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Moorgrund OT Gumpelstadt, Am Rain 1, Moorgrund Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:00 bis 11:00 Uhr Telefon: Zentrale Ordnungsamt Kasse Kämmerei Steuern/Kindergarten Hauptamtsleiter Hauptamt Bauamt Liegenschaften/Friedhofsverwaltung Fax: gemeinde@moorgrund.de Internet: Erreichbarkeit des Kontaktbereichsbeamten (KOBB) PHM Seidel Sprechzeit: Dienstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: In dringenden Fällen wenden Sie sich an die Polizeiinspektion Bad Salzungen, Telefon Am darauf folgenden Montagnachmittag wurden die Einsatzkräfte aller Ortsteilwehren erneut zur Brandbekämpfung alarmiert. Ein Defekt an einer Strohballenpresse hatte zu einem Brand eines bereits abgeernteten Getreidefeldes bei Möhra geführt. Das Feuer breitete sich innerhalb kürzester Zeit auf einer Fläche von ca. 15 Hektar aus. Auch hier waren die Einsatzkräfte schnell vor Ort und sicherten zusammen mit den Mitarbeitern der Agrargenossenschaft das kontrollierte Abbrennen des Feuers ab. Entsorgungstermine: September/Oktober Ortsteil Haus- Papier/ Gelbe Tonne/ Baummüll Pappe Gelber Sack schnitt Gumpelstadt Do, Do, Gräfen-Nitzendorf Do, Do, Möhra Do, Do, Waldfisch Do, Do, Witzelroda Do, Do, Etterwinden Mi, Mi, Kupfersuhl Mi, Mi, Durch den vorbildlichen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren konnte in beiden Fällen ein weitaus größerer Schaden verhindert werden. Herzlichen Dank dafür an alle beteiligten Einsatzkräfte! Gemeindemitteilungen Homepage der Gemeinde Moorgrund Wussten Sie schon, dass auf unserer Homepage viele Mitteilungen und aktuelle Informationen zu verschiedenen Bereichen stehen? Schauen Sie doch mal rein! Öffnung der Sammelstellen für Baum-, Strauch- und Grasschnitt in der Flur Witzelroda und Etterwinden Die Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt in der Flur Witzelroda und im OT Etterwinden (am Ende der Kisseler Straße, ca. 300 m hinter der letzten Bebauung auf der rechten Seite - siehe Hinweisschild), sind in den Monaten März und April an folgenden Samstagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet: Witzelroda: und (= ungerade Kalenderwochen) Etterwinden: und Freitag, von 13:00 bis 15:00 Uhr - Ausnahme wegen Feiertag! (= gerade Kalenderwochen)

5 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 9/2015 Sie haben keinen Gemeindeboten erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Matthias Köllmer unter der Telefonnummer oder per vertrieb@wittich-langewiesen.de. Als Vertriebsleiter ist Herr Köllmer für die Verteilung des Amtsblattes zuständig. Um ein Nachliefern des Gemeindeboten zu ermöglichen, braucht er Ihren Namen und die vollständige Adresse. Veranstaltungskalender 2015 Veranstaltungen Alle Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles oder Tourismus/Freizeit Termin Veranstaltung Ort Veranstalter bis Kirmes Möhra, Verein Kirmes Möhra Dorfgemeinschaftshaus Tag des offenen Denkmals Jägerhof in Dr. Jürgen Glänzer Wilhelmsthal Achtsamkeit und Bewegung Dharmazentrum Möhra Dharmazentrum Möhra Sherab Tanz- und Musikfest Gumpelstadt, SV Gumpoldia Kulturscheune Via Solutions 8.00 Uhr Pummpälzweg e.v. Wartburg Staffel Hubertushaus Friedensfeuer Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Haus der Vereine Herbstfest Möhra, Lieteblickhütte Heimat- und Wanderverein e.v Uhr und Rassegeflügelvollierenschau Möhra, RGZV Möhra e.v Dorfgemeinschaftshaus Das Vertiefen von Mitgefühl Dharmazentrum Möhra Dharmazentrum Möhra Gastlehrer Khenpo Ngedön IVV-Wandergipfel 6.00 Uhr, Gr.Inselsberg Pummpälzweg e.v Volkswandertag 9.00 Uhr, Kissel Herbstfest Etterwinden Feuerwehrverein Etterwinden Feuerwehrgerätehaus Halloweenparty Waldfisch, Feuerwehrverein Waldfisch Feuerwehrgerätehaus Reformationstag und Wandern Möhra, Pummpälzweg e.v. auf Luthers Spuren Dorfgemeinschaftshaus Frühschoppen Etterwinden ECC Etterwinden Karl-Marx-Straße 11 a Sturm aufs Rathaus Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Kulturscheune Qi Gong Dharmazentrum Möhra Dharmazentrum Möhra Gastlehrer Tsültrim Namdak Weihnachtsmarkt Gumpelstadt, GCV Gumpelstadt Platz des Friedens Adventsnachmittag Etterwinden Kirmesgesellschaft Etterwinden Karl-Marx-Straße 11 a Florians-Christfest Witzelroda Feuerwehrverein Witzelroda Feuerwehrgerätehaus Seniorenweihnachtsfeier Gumpelstadt Seniorenbeauftragte Kulturscheune und Moorgrundschau Möhra RGZV Möhra e.v Dorfgemeinschaftshaus Impressum Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Herausgeber: Gemeinde Moorgrund Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.

6 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund 5. Tanz- und Musikfest in Gumpelstadt -6- Nr. 9/2015 Mittwoch, Seniorengeburtstag Ort: Waldfisch, Schützenhaus Beginn: 14:30 Uhr Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und die gemeinsamen Veranstaltungen mit euch. Ihre Annelie Dulleck ( ) und Inge Wangemann ( ) am 19. September 2015 in der Kulturscheune 14:30 Uhr Nachmittagsprogramm 19:30 Uhr Abendprogramm mit anschl. Aftershowparty Es lädt ein der SV Gumpoldia Alles auf zum Herbstfest auf die Hütt`n! am 3. Oktober 2015 an der Lieteblickhütte bei Möhra Wir laden herzlichst, am ab 10:00 Uhr zum Herbstfest an der Lieteblickhütte bei Möhra, ein. Für einen zünftigen Frühschoppen, guten Getränken mit Original Tiroler Jagertee, einem deftigen Mittagessen und selbstgebackenem Kuchen sorgt der Heimat- und Wanderverein Möhra. Wir freuen uns auf Euren Besuch! Seniorenecke Termine für September - Oktober Donnerstag, Seniorennachmittag mit Pfarrer Endter Ort: Witzelroda, DGH Beginn: 15:00 Uhr Donnerstag, Seniorennachmittag mit Pastorin Hundertmark Ort: Gumpelstadt, Pfarrhaus Beginn: 14:30 Uhr Wir gratulieren... zum Geburtstag Altersjubilare Zeitraum: 11. August bis 14. September 2015 OT Etterwinden zum 91. Geburtstag zum 65. Geburtstag Frau Bechtel, Rosemarie Frau Patz, Gerda Frau Peter, Brigitte Herrn Großenbach, Hans OT Gräfen-Nitzendorf zum 80. Geburtstag Frau Urban, Hildegard OT Gumpelstadt zum 85. Geburtstag Frau Walter, Ursula Frau Kögel, Ilse Frau Bauer, Annemarie OT Kupfersuhl zum 65. Geburtstag Herrn Andres, Rolf OT Waldfisch Frau Grobe, Marianne OT Witzelroda zum 85. Geburtstag zum 65. Geburtstag Frau Erbe, Dora Herrn Bühner, Dieter Frau Kallenbach, Bärbl Kirchliche Nachrichten Kirchgemeinde Etterwinden Ev. Pfarramt Marksuhl-Eckardtshausen Pastorin Jutta Sander, Pfarrgasse 4, Marksuhl pfarramt-marksuhl@t-online.de Tel , Fax: , Montag: Ruhetag Kirchgemeinde Gumpelstadt Ev.-Luther. Pfarramt Bad Liebenstein Pastorin Angelika G. Hundertmark Friedensallee 1, Bad Liebenstein Tel.: , Fax: Gottesdienste :00 Uhr Gumpelstadt :00 Uhr Erntedankfest, Gumpelstadt Immer sonntags um 10:00 Uhr Gottesdienst in der Friedenskirche in Bad Liebenstein. (an jedem 1. Sonntag im Monat: dort Kindergottesdienst)

7 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 9/2015 Konzert (Friedenskirche Bad Liebenstein): So, :00 Uhr The Glory Gospel Singers, New York Kinderstunde Do, :00 Uhr Pfarrhaus Gumpelstadt Vorkonfirmandinnen (7. Klasse) Fr, :00 Uhr Pfarrhaus Bad Liebenstein Konfirmandinnen (8. Klasse) Fr, :00 Uhr Pfarrhaus Bad Liebenstein Junge Gemeinde Fr, :00 Uhr Pfarrhaus Bad Liebenstein Haus- & Gesprächskreis Mi, :00 Uhr Pfarrhaus Bad Liebenstein (Thema: Lucas Cranach) Seniorennachmittag Do, :30 Uhr Pfarrhaus Gumpelstadt Monatsspruch September (Matthäusevangelium, Kap. 18,3): Wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, so werdet ihr nicht ins Himmelreich kommen. Seniorenkaffee und mehr! Herzliche Einladung zum gemütlichen Beisammensein am ab 14:30 Uhr im Pfarrhaus! Gemeindebeitrag Frau Pfleger nimmt den Gemeindebeitrag gern am Donnerstag, 08. Oktober von 10:00 bis 12:00 Uhr im Pfarrhaus entgegen! Chorprobe Die Chormitglieder und Interessierten sind herzlich eingeladen zur Chorprobe nach Ettenhausen im Gasthaus Grüner Kranz - jeden 2. Montag um 19:00 Uhr. Kupfersuhl - Gottesdienst im Dorfgemeinschaftshaus Wir feiern Gottesdienst am Donnerstag, 24. September um 18:30 Uhr. Anschließend gemütliches Beisammensein! Mit Worten von Martin Luther beten Kein Erfolg Himmlischer Vater, Du bist ja mein Herr und Gott, der mich geschaffen hat, als ich nichts war, dann erlöst hat durch seinen Sohn. Nun hast Du mir diese Aufgabe auferlegt, darin geht es aber nicht, wie ich es wollte, es gibt so vieles, was mich bedrückt und ängstet. Ich weiß weder aus noch ein, darum befehle ich mich Dir an, gib Du Rat und Hilfe und sei selbst alles in diesen Dingen. Amen Herzlich grüßt Sie Angelika Hundertmark Kirchgemeinde Möhra und Kupfersuhl Ev. Pfarramt Möhra Pfarrer Rudolf Mader, Lutherplatz 2, Moorgrund, pfarramtmoehra@t-online.de Telefon: , Fax: Öffnungszeiten des Pfarramtes: donnerstags von 10:00 bis 13:00 Uhr Gottesdienste So., :00 Uhr (!) Gottesdienst mit Taufe von Marlina Marie Fuß So., :00 Uhr Erntedankgottesdienst mit Beiträgen der Kinder unserer Kindertagesstätte Martin-Luther Erntedank Gott beschenkt uns reich mit Früchten, die auf unseren Feldern und in unseren Gärten wachsen - trotz kleinerer Ernte wegen der sehr hohen Temperaturen in diesem Sommer -, und vielen anderen lebensnotwendigen Gütern. Im Erntedankgottesdienst danken wir Gott für diesen überreichen Segen. Damit der Altar wieder prächtig geschmückt ist, können Erntegaben am Samstag, 03. Oktober (trotz Feiertags) in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr abgegeben werden. Kinderkirche Wir feiern Kinderkirche am Mittwoch, 30. September um 16:30 Uhr in der Lutherkirche um im Pfarrhaus Extra-Ausschreibung Wenn Du gern mit Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren arbeitest, dann komm und mach mit! Werde Teammitglied bei der Kinderkirche und schenke und werde beschenkt! Nähere Informationen gibt es im Pfarramt! Konfirmandenunterricht Wir treffen uns zum Konfi-Treff am 24. Oktober ab 9:00 Uhr an den Lieteblickhütte! Herzlichen Dank für die Unterstützung Ihrer Kirchgemeinde. Ihr Pfarrer Rudolf Mader Kirchgemeinde Witzelroda Ev. Pfarramt Schweina Pfarrer Norbert Endter Pfarrgasse 7, Bad Liebenstein-Schweina kirche.schweina@live.de Telefon: , Montag: Ruhetag Gottesdienste :00 Uhr :00 Uhr Erntedankfest Gemeindenachmittage An jedem letzten Donnerstag im Monat um 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Konfirmandenunterricht Die Konfirmanden der Klasse 7 (um 17:00 Uhr) und Klasse 8 (um 18:00 Uhr) treffen sich zum Unterricht jeweils am Mittwoch im Gemeindehaus Schweina in der Salzunger Straße 5c. Sanierung Kirchturm Witzelroda Der Kirchturm in Witzelroda soll saniert werden. Die Arbeiten kosten rund ,00 EUR. Das meiste Geld haben wir zusammen. Städtebauförderung, Kommunale Mittel, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Kirchliche Mittel wir haben gute Unterstützer gefunden. Ein Betrag von ,00 EUR ist jetzt noch offen. Den muss die Kirchgemeinde aufbringen. Einen Teil davon wollen wir durch Spenden abdecken. Der Gemeindekirchenrat wird darüber rechtzeitig informieren. Vielleicht möchte der Eine oder Andere einen Beitrag geben, damit die Kirche erhalten werden kann. Wenn alles gut geht und nach Plan läuft, wird der Bau im Frühling 2016 begonnen.

8 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 9/2015 Zum Nachsinnen Der Geschäftsmann zum Pfarrer: Glauben Sie, dass ich in den Himmel komme, wenn ich der Kirche Euro stifte? Das kann ich Ihnen nicht so genau sagen, erwidert der Pfarrer, aber an Ihrer Stelle würde ich es einfach mal probieren. Herzliche Grüße Ihr Pfarrer Norbert Endter Nächster Redaktionsschluss Montag, den 28. September 2015 Nächster Erscheinungstermin Montag, den 12. Oktober 2015 Anzeigenteil

Jahrgang 2015 Leinefelde-Worbis, den Nr. 18. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2015 Leinefelde-Worbis, den Nr. 18. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2015 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 9. November 2015 Nr. 11 / 46. Woche

Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 9. November 2015 Nr. 11 / 46. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 25. Jahrgang Montag, den 9. November 2015 Nr.

Mehr

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 9. Oktober 2017 Nr. 10 / 41. Woche

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 9. Oktober 2017 Nr. 10 / 41. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 9. Oktober 2017 Nr. 10

Mehr

Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 12. Oktober 2015 Nr. 10 / 42. Woche

Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 12. Oktober 2015 Nr. 10 / 42. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 25. Jahrgang Montag, den 12. Oktober 2015 Nr.

Mehr

Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 10. August 2015 Nr. 8 / 33. Woche

Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 10. August 2015 Nr. 8 / 33. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 25. Jahrgang Montag, den 10. August 2015 Nr. 8

Mehr

Gemeindebote. 24. Jahrgang Montag, den 13. Oktober 2014 Nr. 11 / 42. Woche

Gemeindebote. 24. Jahrgang Montag, den 13. Oktober 2014 Nr. 11 / 42. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 24. Jahrgang Montag, den 13. Oktober 2014 Nr.

Mehr

Gemeindebote. 24. Jahrgang Montag, den 10. November 2014 Nr. 12 / 45. Woche

Gemeindebote. 24. Jahrgang Montag, den 10. November 2014 Nr. 12 / 45. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 24. Jahrgang Montag, den 10. November 2014 Nr.

Mehr

zu Händen: Herrn André Rädlein (Bau- und Hauptamtsleiter) Telefon Telefax

zu Händen: Herrn André Rädlein (Bau- und Hauptamtsleiter) Telefon Telefax Gemeinde Veilsdorf Ausschreibungsbekanntmachung Nichtförmliches Interessenbekungsverfahren Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation

Mehr

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis:

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis: Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Jahrgang 2018, den 28. März 2018 Nummer 4 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau Haseltal Bote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund 29. Jahrgang Freitag, den 17. August 218 33. Woche / Nr. 8 Nächster Redaktionsschluss Montag, den 1.9.218 Nächster Erscheinungstermin Freitag,

Mehr

Gemeindebote. 21. Jahrgang Montag, den 17. Oktober 2011 Nr. 10 / 42. Woche

Gemeindebote. 21. Jahrgang Montag, den 17. Oktober 2011 Nr. 10 / 42. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 21. Jahrgang Montag, den 17. Oktober 2011 Nr.

Mehr

Gemeindebote. 26. Jahrgang Montag, den 10. Oktober 2016 Nr. 10 / 41. Woche

Gemeindebote. 26. Jahrgang Montag, den 10. Oktober 2016 Nr. 10 / 41. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 26. Jahrgang Montag, den 10. Oktober 2016 Nr.

Mehr

Amtsblatt. Neue Beigeordnete ernannt. der Stadt. Bad Liebenstein. mit den Ortsteilen Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, Meimers und Bairoda

Amtsblatt. Neue Beigeordnete ernannt. der Stadt. Bad Liebenstein. mit den Ortsteilen Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, Meimers und Bairoda Amtsblatt der Stadt mit den Ortsteilen, Schweina, Steinbach, Meimers und Bairoda Jahrgang 1 Freitag, den 3. Mai 2013 Nummer 5 Neue Beigeordnete ernannt In der ersten Stadtratssitzung des neu gewählten

Mehr

Gemeindebote. 24. Jahrgang Montag, den 13. Januar 2014 Nr. 1 / 3. Woche

Gemeindebote. 24. Jahrgang Montag, den 13. Januar 2014 Nr. 1 / 3. Woche Gemeindebote mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und GräfenNitzendorf 24. Jahrgang Montag, den 13. Januar 2014 Nr. 1 / 3. Woche Nachdem der Verkehr auf

Mehr

Gemeindebote. 26. Jahrgang Montag, den 7. März 2016 Nr. 3 / 10. Woche

Gemeindebote. 26. Jahrgang Montag, den 7. März 2016 Nr. 3 / 10. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 26. Jahrgang Montag, den 7. März 2016 Nr. 3 /

Mehr

Gemeindebote. 23. Jahrgang Montag, den 13. Mai 2013 Nr. 5 / 20. Woche

Gemeindebote. 23. Jahrgang Montag, den 13. Mai 2013 Nr. 5 / 20. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 23. Jahrgang Montag, den 13. Mai 2013 Nr. 5 /

Mehr

AMTSBLATT der Gemeinde Gleichamberg mit Informationen aus dem Gemeindebereich

AMTSBLATT der Gemeinde Gleichamberg mit Informationen aus dem Gemeindebereich AMTSBLATT der Gemeinde Gleichamberg mit Informationen aus dem Gemeindebereich 10. Jahrgang 08/2012 kostenfrei in jeden erreichbaren Haushalt Ausgabe 6 09. August 2012 Amtliche Bekanntmachungen Ausschreibungsbekanntmachung

Mehr

Gemeindebote. 23. Jahrgang Montag, den 11. Februar 2013 Nr. 2 / 7. Woche

Gemeindebote. 23. Jahrgang Montag, den 11. Februar 2013 Nr. 2 / 7. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 23. Jahrgang Montag, den 11. Februar 2013 Nr.

Mehr

Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 13. Juli 2015 Nr. 7 / 29. Woche

Gemeindebote. 25. Jahrgang Montag, den 13. Juli 2015 Nr. 7 / 29. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 25. Jahrgang Montag, den 13. Juli 2015 Nr. 7 /

Mehr

1. Kommunale Gebietskörperschaft

1. Kommunale Gebietskörperschaft BREITBANDVERSORGUNG in >GEBIETSKÖRPERSCHAFT< Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Name der ausschreibenden Gebietskörperschaft 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle

Mehr

Gemeindebote. Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund

Gemeindebote. Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 22. Jahrgang Montag, den 18. Juni 2012 Nr. 6 /

Mehr

BREITBANDVERSORGUNG. Landkreis Holzminden. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Holzminden

BREITBANDVERSORGUNG. Landkreis Holzminden. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Holzminden BREITBANDVERSORGUNG im Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Holzminden 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung

Mehr

Gemeindebote. 21. Jahrgang Montag, den 18. Juli 2011 Nr. 7 / 29 Woche. 150 Jahre Lutherdenkmal

Gemeindebote. 21. Jahrgang Montag, den 18. Juli 2011 Nr. 7 / 29 Woche. 150 Jahre Lutherdenkmal Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 21. Jahrgang Montag, den 18. Juli 2011 Nr. 7 /

Mehr

1. Kommunale Gebietskörperschaft

1. Kommunale Gebietskörperschaft BREITBANDVERSORGUNG in >GEBIETSKÖRPERSCHAFT< Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Name der ausschreibenden Gebietskörperschaft 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle

Mehr

Amtsblatt. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue

Amtsblatt. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung ThürBekVO in der zur Zeit gültigen

Mehr

Jahrgang 17 Freitag, den 13. Mai 2016 Nummer 5. Gemeinde Gangloffsömmern. Amtlicher Teil

Jahrgang 17 Freitag, den 13. Mai 2016 Nummer 5. Gemeinde Gangloffsömmern. Amtlicher Teil AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 17 Freitag, den 1 Mai 2016 Nummer 5 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche en der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 12. Juni 2017 Nr. 6 / 24. Woche

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 12. Juni 2017 Nr. 6 / 24. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 12. Juni 2017 Nr. 6 /

Mehr

Weihnachten. Gemeindebote. Frohe. und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg!

Weihnachten. Gemeindebote. Frohe. und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg! Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 24. Jahrgang Montag, den 15. Dezember 2014 Nr.

Mehr

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 12. Februar 2018 Nr. 2 / 7. Woche

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 12. Februar 2018 Nr. 2 / 7. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 12. Februar 2018 Nr.

Mehr

Gemeindebote. Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund

Gemeindebote. Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 20. Jahrgang Montag, den 19. Juli 2010 Nr. 7 /

Mehr

Gemeindebote. Foto: Marie-Luise Otto. 27. Jahrgang Montag, den 8. Mai 2017 Nr. 5 / 19. Woche

Gemeindebote. Foto: Marie-Luise Otto. 27. Jahrgang Montag, den 8. Mai 2017 Nr. 5 / 19. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 8. Mai 2017 Nr. 5 / 19.

Mehr

Gemeindebote. Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund

Gemeindebote. Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 20. Jahrgang Montag, den 16. August 2010 Nr. 8

Mehr

Gemeindebote. Heimstrecke mit Motorschaden aus.

Gemeindebote. Heimstrecke mit Motorschaden aus. Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 13. August 2018 Nr. 8

Mehr

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt mit den Ortsteilen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 25 Freitag, den 6. Juni 2014 Wahlergebnisse der Stadtratswahl

Mehr

Gemeindebote. 23. Jahrgang Montag, den 8. April 2013 Nr. 4 / 15. Woche. Hornschlittenrennen - neue Trendsportart im Moorgrund?

Gemeindebote. 23. Jahrgang Montag, den 8. April 2013 Nr. 4 / 15. Woche. Hornschlittenrennen - neue Trendsportart im Moorgrund? Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 23. Jahrgang Montag, den 8. April 2013 Nr. 4 /

Mehr

Gemeindebote. 20. Jahrgang Montag, den 14. Juni 2010 Nr. 6 / 24. Woche

Gemeindebote. 20. Jahrgang Montag, den 14. Juni 2010 Nr. 6 / 24. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 20. Jahrgang Montag, den 14. Juni 2010 Nr. 6 /

Mehr

Gemeindebote. 22. Jahrgang Montag, den 16. Juli 2012 Nr. 7 /28. Woche

Gemeindebote. 22. Jahrgang Montag, den 16. Juli 2012 Nr. 7 /28. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 22. Jahrgang Montag, den 16. Juli 2012 Nr. 7 /28.

Mehr

Gemeindebote. Großübung der Freiwilligen Feuerwehren

Gemeindebote. Großübung der Freiwilligen Feuerwehren Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 15. Oktober 2018 Nr.

Mehr

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 13. März 2017 Nr. 3 / 10. Woche

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 13. März 2017 Nr. 3 / 10. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 13. März 2017 Nr. 3 /

Mehr

Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim. 1. Kommunale Gebietskörperschaft. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim. 1. Kommunale Gebietskörperschaft. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Kontaktstellem Ansprechpartner: Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung

Mehr

BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Helmstedt

BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Helmstedt BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Helmstedt 1. Kommunale Gebietskörperschaft Landkreis Helmstedt Amt für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr

Mehr

Frohe. Weihnachten. Weihnachten Weihnachten. Weihnachten Weihnachten. Gemeindebote

Frohe. Weihnachten. Weihnachten Weihnachten. Weihnachten Weihnachten. Gemeindebote Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 25. Jahrgang Montag, den 14. Dezember 2015 Nr.

Mehr

Ausschreibung von Bauplätzen in den Baugebieten Wohnen am Klaushofer Weg I + II

Ausschreibung von Bauplätzen in den Baugebieten Wohnen am Klaushofer Weg I + II Ausschreibung von Bauplätzen in den Baugebieten Wohnen am Klaushofer I + II Auskunft erteilt Telefon Zimmer E-Mail AZ-Nr. 6 St - Liegenschaften Thomas Steidl 09101 703-209 W.1.09 baugebiet@langenzenn.de

Mehr

Gemeindebote. 20. Jahrgang Montag, den 17. Mai 2010 Nr. 5 / 20. Woche. Reinigung der Straßen

Gemeindebote. 20. Jahrgang Montag, den 17. Mai 2010 Nr. 5 / 20. Woche. Reinigung der Straßen Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 20. Jahrgang Montag, den 17. Mai 2010 Nr. 5 /

Mehr

Förderung des Breitbandausbaus in Thüringen

Förderung des Breitbandausbaus in Thüringen Förderung des Breitbandausbaus in Thüringen Regionalkonferenz Breitbandinfrastrukturausbau Sondershausen, 26. Mai 2016 Wege zur Breitbandversorgung Für Gemeinden, die aufgrund ihrer besonders ungünstigen

Mehr

Lindenblatt. Herbstliche Impressionen. In dieser Ausgabe

Lindenblatt. Herbstliche Impressionen. In dieser Ausgabe Lindenblatt Amts- und Mitteilungsblatt der mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen 13.10.2017 Jahrgang 20 Ausgabe 10/2017 In dieser Ausgabe

Mehr

Weihnachtsmarkt in Niederorschel Unter dem Motto Wundervolle Weihnachtszeit findet am

Weihnachtsmarkt in Niederorschel Unter dem Motto Wundervolle Weihnachtszeit findet am Amtsblatt der, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der und der Mitgliedsgemeinden, entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung

Mehr

BREITBANDVERSORGUNG im Landkreis Osterode am Harz. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreis Osterode am Harz

BREITBANDVERSORGUNG im Landkreis Osterode am Harz. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreis Osterode am Harz BREITBANDVERSORGUNG im Landkreis Osterode am Harz Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreis Osterode am Harz 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle Name: Landkreis

Mehr

BREITBANDVERSORGUNG Stadt Wilhelmshaven

BREITBANDVERSORGUNG Stadt Wilhelmshaven BREITBANDVERSORGUNG Stadt Wilhelmshaven Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Wilhelmshaven Inhalt 1. Kommunale Gebietskörperschaft... 2 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle... 2 1.2. Verfahrensgegenstand

Mehr

Breitenworbis Buhla Gernrode Haynrode Kirchworbis. Jahrgang 12 Freitag, den 3. August 2018 Nummer 15

Breitenworbis Buhla Gernrode Haynrode Kirchworbis. Jahrgang 12 Freitag, den 3. August 2018 Nummer 15 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung ThürBekVO in der zur Zeit gültigen

Mehr

mit den Ortsteilen Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, Meimers und Bairoda

mit den Ortsteilen Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, Meimers und Bairoda Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein mit den Ortsteilen Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, Meimers und Bairoda Jahrgang 1 Freitag, den 5. April 2013 Nummer 4 v. l.: Kreisbrandmeister Peter Roth, Bürgermeister

Mehr

Gemeinde Alfdorf Landkreis Rems-Murr-Kreis. Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Alfdorf Landkreis Rems-Murr-Kreis. Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Alfdorf Landkreis Rems-Murr-Kreis Öffentliche Bekanntmachung Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Teilorten Kapf, Vordersteinenberg und Hintersteinenberg Die Gemeinde Alfdorf

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Seite 1 von 6 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 18 / 2015 ausgegeben am: 30.04.2015 Inhalt: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung

Mehr

Kurzexposee Gemarkung Schauen, Flur 7, Flurstück 101 Grünfläche Veckenstedter Weg

Kurzexposee Gemarkung Schauen, Flur 7, Flurstück 101 Grünfläche Veckenstedter Weg Kurzexposee Gemarkung Schauen, Flur 7, Flurstück 101 Grünfläche Veckenstedter Weg 215-361-7 Verkaufsbedingungen Die Ausschreibung erfolgt durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh als Eigentümer nach

Mehr

Anlage 1 - Flurkartenauszug

Anlage 1 - Flurkartenauszug Exposé Baugrundstück in Heidenau Grundstück: Hauptstraße Ecke Körnerstraße, Flurstück 251/e Gemarkung Heidenau (siehe Anlage 1 und 2 Flurkartenauszug, Flurkartenauszug Luftbild, Bilder) Größe: 800 Quadratmeter

Mehr

Gemeindebote. 22. Jahrgang Montag, den 13. Februar 2012 Nr. 2 / 7. Woche

Gemeindebote. 22. Jahrgang Montag, den 13. Februar 2012 Nr. 2 / 7. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 22. Jahrgang Montag, den 13. Februar 2012 Nr.

Mehr

BREITBANDVERSORGUNG im Landkreis Göttingen. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreis Göttingen

BREITBANDVERSORGUNG im Landkreis Göttingen. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreis Göttingen BREITBANDVERSORGUNG im Landkreis Göttingen Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreis Göttingen 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle Name: Landkreis Göttingen

Mehr

Gemeindebote. 20. Jahrgang Montag, den 15. Februar 2010 Nr. 2 / 7. Woche

Gemeindebote. 20. Jahrgang Montag, den 15. Februar 2010 Nr. 2 / 7. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda,, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 20. Jahrgang Montag, den 15. Februar 2010 Nr. 2 / 7. Woche

Mehr

Kurzexposee Gemarkung Großmühlingen, Flur 2, Flurstück (unbebaut)

Kurzexposee Gemarkung Großmühlingen, Flur 2, Flurstück (unbebaut) Kurzexposee Gemarkung Großmühlingen, Flur 2, Flurstück 10004 (unbebaut) 215-365-6 Unbebautes Grundstück Nutzungsart: Ackerland, die restliche Fläche liegt brach bzw. ist mit Gras und Bäumen bewachsen Verkaufsbedingungen

Mehr

Jahresrückblick 2014 Investitionen Waldfisch Etterwinden

Jahresrückblick 2014 Investitionen Waldfisch Etterwinden Jahresrückblick 2014 Investitionen Das Budget wird immer schmaler, dass dennoch so viele Baufahrzeuge im Moorgrund unterwegs waren, ist angesichts dessen den Auftakt zum Jahresrückblick wert. Waldfisch

Mehr

Stadtkirche Gottesdienste

Stadtkirche Gottesdienste 13 01. Okt. Erntedank Gottesdienste 10 Uhr Ich teile mit dir!, Jesaja 58, 7-12 Erntedankgottesdienst, (Strohhäcker, Berta- Huss und Th.-Gerhardt-Kindergarten) Mi.,04. Okt. 10 Uhr Sag Danke Erntedankgottesdienst

Mehr

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 9. Januar 2017 Nr. 1 / 2. Woche

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 9. Januar 2017 Nr. 1 / 2. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 9. Januar 2017 Nr. 1

Mehr

1. Kommunale Gebietskörperschaft

1. Kommunale Gebietskörperschaft BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Samtgemeinde Hagen Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Der Samtgemeinde Hagen 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle Samtgemeinde

Mehr

BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF

BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF 1 Verkäufer des Grundstücks Das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) Mercedesstraße

Mehr

Weihnachten. Frohe. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel,

Weihnachten. Frohe. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

Exposé. Die Stadt Duisburg verkauft Am Hochheider Busch. im Stadtbezirk Homberg, Ortsteil Hochheide

Exposé. Die Stadt Duisburg verkauft Am Hochheider Busch. im Stadtbezirk Homberg, Ortsteil Hochheide IMD Immobilien-Management Exposé Die Stadt Duisburg verkauft Am Hochheider Busch im Stadtbezirk Homberg, Ortsteil Hochheide zwei Baugrundstücke zur Errichtung eines Mittel- und eines Eckhauses als Einfamilienhäuser

Mehr

Ergänzung zu Ziffer II.2.4 Beschreibung der Beschaffung. zur Auftragsbekanntmachung. NGA-Breitbandausbau. im Südwesten des Landkreises Ammerland

Ergänzung zu Ziffer II.2.4 Beschreibung der Beschaffung. zur Auftragsbekanntmachung. NGA-Breitbandausbau. im Südwesten des Landkreises Ammerland Ergänzung zu Ziffer II.2.4 Beschreibung der Beschaffung zur Auftragsbekanntmachung NGA-Breitbandausbau im Südwesten des Landkreises Ammerland I. Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation Nach aktuellem

Mehr

Gemeindebote. Weihnachten. Frohe

Gemeindebote. Weihnachten. Frohe Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 10. Dezember 2018 Nr.

Mehr

Ausschreibungsbekanntmachung

Ausschreibungsbekanntmachung Ausschreibungsbekanntmachung Interessenbekundungsverfahren Interessenbekundungsverfahren sind diskriminierungsfreie und transparente Bewerbungsverfahren außerhalb des EG-Vergaberechts, wie z.b.: - freiberufliche/nicht

Mehr

Gemeindebrief. Erntedank. Gottesdienste bei uns. Ev.-luth. Kirchengemeinden Essenrode und Grassel OKTOBER - NOVEMBER 4/2017

Gemeindebrief. Erntedank. Gottesdienste bei uns. Ev.-luth. Kirchengemeinden Essenrode und Grassel OKTOBER - NOVEMBER 4/2017 Gottesdienste bei uns Erntedankfest So., 1. Oktober 2017 9.30 Uhr Grassel Festgottesdienst 11.00 Uhr Essenrode Festgottesdienst Gemeindebrief So, 15. Oktober 2017 10.00 Uhr Essenrode So., 22. Oktober 2017

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Seite 1 von 21 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 25 / 2013 ausgegeben am: 26.06.2013 Inhalt: Bekanntmachung der Beschlüsse der 31. Sitzung des Gemeinderates der

Mehr

Amtsblatt. 400 Jahre Kirche Sankt Pauli. am um Uhr ein. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue

Amtsblatt. 400 Jahre Kirche Sankt Pauli. am um Uhr ein. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue mit öffentlichen en der Mitgliedsgemeinden entsprechend der Thüringer sverordnung ThürBekVO in der zur Zeit gültigen Fassung. Mitgliedsgemeinden

Mehr

Gemeindebote. Zeit innezuhalten und sich zu erinnern, was einem wichtig ist. Zeit, nach vorn zu schauen und neue Ziele zu setzen.

Gemeindebote. Zeit innezuhalten und sich zu erinnern, was einem wichtig ist. Zeit, nach vorn zu schauen und neue Ziele zu setzen. Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 22. Jahrgang Montag, den 17. Dezember 2012 Weihnachtszeit

Mehr

Gemeindebote. 26. Jahrgang Montag, den 11. Januar 2016 Nr. 1 / 2. Woche

Gemeindebote. 26. Jahrgang Montag, den 11. Januar 2016 Nr. 1 / 2. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 26. Jahrgang Montag, den 11. Januar 2016 Nr. 1

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Münster, den 05.07.2011 Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für

Mehr

Landkreis Wittmund. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

Landkreis Wittmund. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Wittmund und der Gemeinde Friedeburg, der Stadt Wittmund, der Samtgemeinde Esens sowie der Samtgemeinde

Mehr

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A. Allgemeines. I Kommunale Gebietskörperschaft. II Gegenstand der Dienstleistung

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A. Allgemeines. I Kommunale Gebietskörperschaft. II Gegenstand der Dienstleistung Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Allgemeines Bezeichnung: Breitbandversorgung Ortsteil Rodt der Ortsgemeinde Zemmer I Kommunale Gebietskörperschaft Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Zuschlag

Mehr

Landkreis Nienburg/Weser

Landkreis Nienburg/Weser Landkreis Nienburg/Weser Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Nienburg/Weser - Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Inhaltsübersicht 1. KommunaleGebietskörperschaft...2 1. 1. Name,

Mehr

Nr. 7 Anröchte, 23. Oktober Jahrgang

Nr. 7 Anröchte, 23. Oktober Jahrgang Amtsblatt Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 7 Anröchte, 23. Oktober 2017 22. Jahrgang Inhalt Seite 1. Satzung gem. 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Unter den Espen II 56 2. Einziehung von Teilflächen der gemeindlichen

Mehr

5. Offene Thüringen-Meisterschaft im Gespannpflügen

5. Offene Thüringen-Meisterschaft im Gespannpflügen Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 14. Mai 2018 Nr. 5 / 20. Woche

Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 14. Mai 2018 Nr. 5 / 20. Woche Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 14. Mai 2018 Nr. 5 /

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Besondere Veranstaltungen im Oktober

Besondere Veranstaltungen im Oktober 65. Jahrgang Nr. 10 Oktober 2017 Besondere Veranstaltungen im Oktober 01. Oktober 11.00 Uhr GD mit Kinder-Musical zum Erntedankfest 08. Oktober 11.00 Uhr GD mit Frau Pastorin Reizig 09. Oktober 18.00 Uhr

Mehr

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung breitbandiger Infrastrukturen - Interessenbekundungsverfahren der Stadtgemeinde Bremen

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung breitbandiger Infrastrukturen - Interessenbekundungsverfahren der Stadtgemeinde Bremen Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Freie Hansestadt Bremen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung breitbandiger Infrastrukturen - Interessenbekundungsverfahren der Stadtgemeinde

Mehr

Wohngrundstück in Höhenland OT Steinbeck, Steinbecker Dorfstraße 33

Wohngrundstück in Höhenland OT Steinbeck, Steinbecker Dorfstraße 33 Wohngrundstück in 16259 Höhenland OT Steinbeck, Steinbecker Dorfstraße 33 Ihr Ansprechpartner Anbieter Amtsdirektor, Herr Horneffer Amt Falkenberg-Höhe Telefon: 033458 / 646-19 Karl-Marx-Straße 2 Telefax:

Mehr

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Lindlar zur NGA- Breitbandversorgung

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Lindlar zur NGA- Breitbandversorgung Gemeinde Lindlar Der Wahlleiter - Sicherheit und Ordnung - Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar An alle Telekommunikationsunternehmen, Breitbandversorger und Netzbetreiber

Mehr

in der Anlage übersenden wir Ihnen die Ausschreibungsunterlagen zu dem oben genannten Bauvorhaben für die Leistungen der Vermessung

in der Anlage übersenden wir Ihnen die Ausschreibungsunterlagen zu dem oben genannten Bauvorhaben für die Leistungen der Vermessung AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES IM RAHMEN DER BESCHRÄNKTEN AUSSCHREIBUNG ZUR VERGABE DER LEISTUNGEN DER VERMESSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSBAU DES ZOOLOGISCHEN FORSCHUNGSMUSEUMS ALEXANDER KOENIG Sehr

Mehr

Oktober - November Evangelisch - lutherische St. Johannes - Kirchengemeinde Davenstedt und Kapellengemeinde Velber

Oktober - November Evangelisch - lutherische St. Johannes - Kirchengemeinde Davenstedt und Kapellengemeinde Velber Oktober - November 2015 Evangelisch - lutherische St. Johannes - Kirchengemeinde Davenstedt und Kapellengemeinde Velber 2 Freud und Leid ES KOMMT ALLES VON GOTT: GLÜCK UND UNGLÜCK, LEBEN UND TOD. Sirach

Mehr

1. Zur Interessenbekundung auffordernde Stelle: Stadt Falkensee, Der Bürgermeister, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee

1. Zur Interessenbekundung auffordernde Stelle: Stadt Falkensee, Der Bürgermeister, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten für den Kauf eines überbauten kommunalen Grundstücks mit Bauverpflichtung für Gebäude mit Wohn- und Geschäftseinheiten

Mehr

Kurzexposee Gemarkung Großmühlingen, Flur 4, Flurstücke 124/101; 130/104 und 132/

Kurzexposee Gemarkung Großmühlingen, Flur 4, Flurstücke 124/101; 130/104 und 132/ Kurzexposee Gemarkung Großmühlingen, Flur 4, Flurstücke 124/101; 130/104 und 132/105 517-207-8 Verkaufsbedingungen Grünflächen in Großmühlingen Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers

Mehr

Informationen. für die Kirchgemeinde Leubnitz

Informationen. für die Kirchgemeinde Leubnitz Kontakte September und Oktober 2013 O M Informationen D F S Mitteilungen L R für die Kirchgemeinde Leubnitz Monatsspruch Oktober: Vergesst nicht, Gutes zu tun und mit anderen zu teilen; denn an solchen

Mehr

G E M E I N D E B R I E F

G E M E I N D E B R I E F G E M E I N D E B R I E F Seenheim Ermetzhofen Dezember 2018-Februar 2019 Liebe Gemeinden, liebe Leserinnen und Leser, nun steht sie wieder vor der Tür, die Adventszeit, Zeit des Wartens und der Erwartung.

Mehr

in der Anlage übersenden wir Ihnen die Ausschreibungsunterlagen zu dem oben genannten Bauvorhaben für die Leistungen der Gefährdungsbeurteilung

in der Anlage übersenden wir Ihnen die Ausschreibungsunterlagen zu dem oben genannten Bauvorhaben für die Leistungen der Gefährdungsbeurteilung AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES IM RAHMEN DER BESCHRÄNKTEN AUSSCHREIBUNG DER LEISTUNGEN DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSBAU DES ZOOLOGISCHEN FORSCHUNGSMUSEUMS ALEXANDER KOENIG Sehr

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Nummer 27 Datum 18.09.2009 Amtliche der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 53 Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 29. September 2006 Jahrgang 11 Nummer 20

Mehr

Baugrundstück an der Heidestraße mit Bauverpflichtung zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum

Baugrundstück an der Heidestraße mit Bauverpflichtung zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum Baugrundstück an der Heidestraße mit Bauverpflichtung zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum Baugrundstück mit Bauverpflichtung öffentlich geförderter Wohnraum provisionsfrei Alles auf einen

Mehr

Ein-/Zweifamilienhaus in Bad Liebenstein

Ein-/Zweifamilienhaus in Bad Liebenstein Von Anfang bis Eigentum für Sie da. Ein-/Zweifamilienhaus in Bad Liebenstein Bad Liebenstein, Einfamilienhaus Käuferprovision nein Grundstücksfläche 279 m² Wohnfläche 94 m² Anzahl Zimmer 4 Kaufpreis 70.000

Mehr