Gemeindebote. 27. Jahrgang Montag, den 12. Juni 2017 Nr. 6 / 24. Woche
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- Lucas Schmitz
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1 Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund mit den Ortsteilen: Witzelroda, Gumpelstadt, Waldfisch, Etterwinden, Kupfersuhl, Möhra und Gräfen-Nitzendorf 27. Jahrgang Montag, den 12. Juni 2017 Nr. 6 / 24. Woche Startschuss für die Breitbandversorgung mit Ettenhausens Bürgermeisterin Renate Lämmerhirt (rechts) und der Marksuhler Hauptamtsleiterin Andrea Ender (3. v. links) Foto: Heiko Matz Auch der kleinste Moorgrund-Ortsteil Kupfersuhl verfügt seit Kurzem über schnelles Internet. Der flächendeckende Breitbandausbau bis 50 Mbit/s für Kupfersuhl war nur möglich, weil sich auch die Gemeinden Ettenhausen und Marksuhl (für den Ortsteil Burkardtroda) an einen Ausbau beteiligten. Einige wenige Teilbereiche der Gemeinde sind nun noch unterversorgt, für die aktuell geprüft wird, ob eine Lösung erreicht werden kann. Damit ist der Moorgrund im Vergleich zu anderen ländlichen Gemeinden gut aufgestellt.
2 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 6/2017 Amtliche Bekanntmachungen Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen - Flurbereinigungsbehörde - gibt bekannt: Flurbereinigungsverfahren 1. Gumpelstadt, AZ.: Barchfeld-Nord, Az.: I. Vorläufige Anordnung In den Flurbereinigungsverfahren Gumpelstadt und Barchfeld- Nord, Wartburgkreis, erlässt das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gemäß 88 Nr. 3 und 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794), folgende vorläufige Anordnung: Auf Antrag des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr vom werden den bisher Berechtigten der Besitz und die Nutzung der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke für den Bau der B 19 Ortsumgehung Witzelroda im Bereich der Flurbereinigungsgebiete Gumpelstadt und Barchfeld-Nord entzogen und der Unternehmensträger, die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr mit Wirkung vom in den Besitz und die Nutzung eingewiesen. Betroffene Grundstücke: Flurbereinigungsverfahren Gumpelstadt Gemarkung Waldfisch Flurstücke Nr. 213/1, 231/5, 236, 240/2, 240/3, 241/4, 241/5, 241/6, 243, 245/2, 245/3, 246, 248/2, 249, 251, 252, 259/7, 260/2, 260/4, 260/5, 261, 263, 264, 265/3, 266, 267, 268/5, 268/6, 268/7, 268/8, 269, 291, 292/4, 301/4, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317/2, 317/3, 318, 319, 321/2, 321/3, 322, 323, 324, 325, 326/2, 326/3, 327, 754/2, 812, 851, 855, 865, 866, 867, 868/2, 868/3, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 884, 887/2, 888, 891, 892/2, 893/2, 896/2, 897, 898, 899, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909/2, 911, 912, 913, 914, 915, 919, 920/2, 920/3, 921, 922, 923, 924, 925/2, 926, 927/2, 929, 930, 931, 932, 933, 934, 935, 936, 937, 939, 940/2, 984, 985/3, 1228, 1229, 1230, 1231, 1232, 1233, 1234, 1235, 1236, 1237, 1238, 1239, 1240, 1241, 1242, 1243, 1244/2, 1246, 1247, 1248, 1249, 1250, 1251, 1252, 1253/2, 1253/3, 1253/4, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1262, 1444/2, 1488/3, 1494/2, 1495, 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501 Gemarkung Gumpelstadt Flurstücke Nr. 684/2, 645/3, 646/8, 647/4, 647/5, 648/13, 648/14, 648/15, 648/4, 648/5, 648/9, 675, 684/4, 684/5, 685/3, 685/4, 685/5, 687, 688, 689, 690/2, 690/3, 692/2, 692/3, 692/4, 693, 694/2, 964/3, 694/4, 694/5, 695/2, 695/3, 695/4, 696/5, 696/6, 696/7, 696/8, 696/9, 697/2, 697/3, 697/4, 698/2, 698/4, 698/5, 699/2, 699/3, 699/4, 699/5, 700/2, 700/3, 700/4, 701/2, 701/4, 701/5, 702/2, 702/3, 702/5, 702/6, 703, 704/2, 704/3, 705/7, 705/8, 705/13, 705/14 Flurbereinigungsverfahren Barchfeld-Nord Gemarkung Barchfeld, Flur 1 Flurstück Nr. 16 Gemarkung Barchfeld, Flur 4 Flurstücke Nr. 49, 64/3, 65/3, 74/1, 75/1, 76/2, 90/46 Die Betroffenheit der Grundstücke und die sich daraus ergebende Inanspruchnahme für die vorgesehenen Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grundstücke) und der Anlage 2 (5 Karten im Maßstab 1 : 1000), die Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung sind, ersichtlich. Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht. Sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme aus. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung in den Dienstgebäuden der Flurbereinigungsgemeinden - Moorgrund, Am Rain 1, Moorgrund OT Gumpelstadt, - Stadt Bad Liebenstein, Bahnhofstraße 22, Bad Liebenstein und - Barchfeld-Immelborn, Nürnberger Straße 63, Barchfeld-Immelborn OT Barchfeld, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten: a) für dauerhaft in Anspruch zu nehmende Flächen bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung ( 65 FlurbG), b) für Flächen mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme bis zur Aufhebung durch Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde nach Beendigung der jeweiligen Maßnahmen. Die Abfindung für entzogene Flächen und damit verbundene Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt. II. Auflagen 1. Der Unternehmensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Unternehmensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen. 2. Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Unternehmensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen. 3. Die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen sind von dem Unternehmensträger, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen. 4. Der Unternehmensträger hat die entzogenen Flächen in der Örtlichkeit bis zum anzuzeigen. 5. Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch den Unternehmensträger sicher zu stellen. 6. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 7. Nach Beendigung der Baumaßnahmen müssen die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden. Diese Auflage umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrtsund Baustraßen genutzt wurden. Der Unternehmensträger ist verpflichtet, der Flurbereinigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wann die Maßnahmen beendet sind und die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder zur Verfügung stehen. 8. Die Bepflanzung und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Realisierung des landschaftspflegerischen Begleitplanes an in der Örtlichkeit vorhandenen Wegen bzw. geplanten Wegen sind so vorzunehmen, dass die Erschließungsfunktion dieser Wege nicht beeinträchtigt wird. III. Entschädigung 1. Aufwuchsentschädigung Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen wird dem jeweiligen Bewirtschafter in den gegebenen Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der jeweils geltenden Richtsätze für Aufwuchs und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken im Freistaat Thüringen und aufgrund der Entschädigungsvereinbarung für Verfahren nach 87 FlurbG zwischen dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dem Thüringer Bauernverband e.v., den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung, der DB ProjektBau GmbH und der DEGES festzusetzen ist.
3 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 6/ Nutzungsentschädigung Für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, werden folgende Regelungen getroffen: a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern oder Bewirtschaftern für die Dauer der Inanspruchnahme nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzflächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen. b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Unternehmensträger benötigten Flächen eine jährliche Nutzungsentschädigung, sofern keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart wird, auf Grundlage der unter III/1 dieser vorläufigen Anordnung aufgeführten Entschädigungsvereinbarung gezahlt. Wird ein Nutzungsentzug in überdurchschnittlichem Umfange nachgewiesen, so wird die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt. c) Die Nutzungsentschädigung oder die Pachtaufhebungsentschädigung stehen grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des beanspruchten Grundstücks weiter zu zahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des beanspruchten Grundstücks sicherzustellen. 3. Zuweisung von Ersatzflächen; Festsetzung der Entschädigung Die Zuweisung von Ersatzflächen sowie die Festsetzung der Höhe der Entschädigung für den Entzug des Besitzes und der Nutzung erfolgt durch die Flurbereinigungsbehörde nach Unanfechtbarkeit dieser Anordnung mit gesonderten Verwaltungsakten. IV. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I. S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 3106), im öffentlichen Interesse angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung eines Widerspruches und einer Anfechtungsklage gegen die vorläufige Anordnung keine aufschiebende Wirkung haben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim mangelhaften Betreuung der Senioren eine Lücke erkannt und wollten diese ehrenamtlich schließen nahm Inge Wangemann als Nachfolgerin für Karin Kallenbach ihre Arbeit als Seniorenbeauftragte auf. Was sie als ihr Ziel umrissen, nämlich ein abwechslungsreiches, an den Wünschen der Teilnehmer selbst orientiertes regelmäßiges Zusammentreffen zu organisieren, das haben Annelie Dulleck und Inge Wangemann über nunmehr viele Jahre mehr als erfüllt. Eine Veranstaltung pro Woche - das war ihr Ziel und das stellten sie auf die Beine. Geburtstagfeiern, Kaffeenachmittage, Ausflüge, Seniorenfasching, Frauentagsfeier, Tagesausfahrten per Bus und weitere Großveranstaltungen tragen ihre Handschrift. Nicht selten gern wahrgenommen von einer dreistelligen Zahl an älteren Besuchern. Das Wichtigste bei alldem - den Senioren die Möglichkeit zum Treffen, zum Austauschen zu geben, Abschalten vom Alltag in den eigenen vier Wänden. Für sie selbst sei es eine unvergessliche und schöne Zeit gewesen, sagten sie anlässlich ihrer würdigen Verabschiedung durch Bürgermeister Hannes Knott. Die Gemeinde bedankt sich auf diesem Weg nochmals für die geleistete Arbeit und das vertrauensvolle Miteinander der beiden engagierten Damen, die offiziell zur Frauentagsveranstaltung am 8. März auf dem Frankenstein verabschiedet wurden. Der Ruf nach Nachfolgern für Annelie Dulleck und Inge Wangemann verhallte nicht ungehört. Annette Oswald aus Möhra (52) und Angela Nothe aus Kupfersuhl (61) meldeten sich in der Gemeinde unabhängig voneinander. Das Interessante an der Sache ist aber, dass die beiden sich gut kennen. Sie sind deshalb überzeugt davon, die verantwortungsvolle Arbeit gemeinsam gut bewältigen zu können. Vor allem mögen sie auch jüngere Senioren gewinnen, wünschte sich Inge Wangemann bei der Übergabe des Staffelstabes. Die Altersgruppe der 60- bis 70Jährigen ist derzeit nicht wie gewünscht vertreten bei den Zusammenkünften. Annette Oswald und Angela Nothe halten es wie ihre Vorgängerinnen. Sie stellen sich zurzeit in den einzelnen Ortsteilen vor und erforschen dabei, welche Wünsche und Anregungen aus dem Kreis der Senioren selbst kommen, um danach das Programm zusammenzustellen. Die erste Veranstaltung wurde von ihnen jedoch schon organisiert - die Fahrt zu einer Muttertagsgala mit zwei Großraumtaxen nach Eisenach. Und schon diese erste Veranstaltung wurde ein wunderschöner Nachmittag, schätzte es danach Annette Oswald ein. Die Seniorenecke im Gemeindeboten wird also nicht verwaisen, sondern im Gegenteil wieder mit Leben erfüllt. Die Seniorenbeauftragten sind telefonisch erreichbar unter / (Angela Nothe) und / (Annette Oswald). Hausanschrift: Postanschrift: einzulegen. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, Meiningen, Postfach , Meiningen, Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist. gez. Knut Rommel Amtsleiter DS Informationen Ein Duo geht, ein Duo kommt Im März verabschiedeten sich die bisherigen Seniorenbeauftragten Annelie Dulleck und Inge Wangemann aus Altersgründen, im Mai nahmen für sie Annette Oswald und Angela Nothe ihre Arbeit auf. Aus Eigeninitiative kam Annelie Dulleck und Karin Kallenbach im Jahr 2001 auf Bürgermeister Udo Schilling zu. Sie hatten in der Baumaßnahmen fertiggestellt Zwei im Jahr 2017 vorgesehene Baumaßnahmen wurden im Mai fertiggestellt. Zum einen handelt es sich dabei um den Ausbau des landwirtschaftlichen Weges vom Abzweig Kupfersuhl zur Hoffmannshöhe (Buddhistisches Zentrum auf dem Kosmos), zum anderen um den Gehwegbau am Ortseingang von Waldfisch aus Richtung Gumpelstadt, der dort den Fußgängern nun mehr Sicherheit bietet.
4 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 6/2017 Gräfen-Nitzendorf erhält doch wieder eigenen Postbriefkasten Auf nochmalige Nachfrage bei der Deutschen Post AG teilte diese der Gemeindeverwaltung mit, dass nun doch wieder ein Postbriefkasten auf der Hecke vorgesehen ist. Dieser wird voraussichtlich noch im Juni im Bereich der Bushaltestelle seinen neuen Platz finden. Brennverbot für pflanzliche Abfälle beachten Es wird sich inzwischen herumgesprochen haben. Die Landesregierung hat die Thüringer Pflanzenabfallverordnung geändert, das Verbrennen ist generell nicht mehr bzw. im Einzelfall nur noch in genehmigten Ausnahmesituationen außerhalb bebauter Ortsteile gestattet. Die Erzeuger von Abfällen aus privaten Haushaltungen, wie es im Gesetzesjargon heißt, die solche Abfälle nicht auf den von ihnen bewohnten und/oder genutzten Grundstücken verwerten können, müssen sie dem Entsorgungsträger Landkreis zur Beseitigung überlassen. Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis stellt dafür bisher die Biotonne, eine halbjährliche Baumschnittabfuhr und die Selbstanlieferung an die Müllumladestationen in Großenlupnitz und Merkers sowie auf die Deponie Mihla zur Verfügung. Unsere Gemeinde bietet in Eigeninitiative zusätzlich die Anlieferung auf die Sammelstellen in Witzelroda und Etterwinden an. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass für die Verbrennung keine Notwendigkeit mehr besteht. Darüber hinaus dürfen pflanzliche Abfälle nur beseitigt werden durch Verrotten, Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder mechanisch durch Häckseln und Schreddern. Das Verbrennen oder die illegale Entsorgung von Pflanzenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann durch die Untere Abfallbehörde mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer, Maifeuer usw.) und das Verbrennen von trockenem Holz zum Kochen, Grillen, als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen sowie ordnungsrechtlich zugelassene Lagerfeuer sind bei Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen hierfür weiterhin zulässig. Fragen zum Themenkomplex beantwortet die Untere Abfallbehörde unter Telefon / , bzw. per Mail: umwelt@ wartburgkreis.de Zunehmende Anzahl an freilebenden Katzen Es ist auffällig, es gibt immer mehr freilebende Katzen im Gemeindegebiet. Ursache hierfür ist, dass die Vierbeiner bereits im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif werden. Sie können sich dann zwei- bis dreimal jährlich fortpflanzen und bekommen drei bis sechs Junge pro Wurf. Frei lebende Tiere sind häufig Nachkommen von Hauskatzen und -katern. Viele sind krank, unterernährt oder verletzt. Tierschutzverbände setzen sich daher seit längerem für eine Kastrationspflicht ein, um das Problem der wachsenden Populationen einzudämmen. Auch die Vorsitzende des Tierhilfeverein e. V. Bad Salzungen, Frau Frebel, appelliert daher an alle Bürger die Hauskatzen halten, diese sterilisieren bzw. kastrieren zu lassen. Dies sollte vor der Geschlechtsreife geschehen, bei Katzen also im Alter bis drei Monate bei Katern bis fünf Monate. Für weitere Informationen hierzu steht Frau Frebel gerne telefonisch unter /72842 zur Verfügung. Gemeindemitteilungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Moorgrund OT Gumpelstadt, Am Rain 1, Moorgrund Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:00 bis 11:00 Uhr Telefon: Zentrale Ordnungsamt Kasse Kämmerei Steuern/Kindergarten Hauptamtsleiter Hauptamt Bauamt Liegenschaften/Friedhofsverwaltung Fax: gemeinde@moorgrund.de Internet: Erreichbarkeit des Kontaktbereichsbeamten (KOBB) PHM Seidel Sprechzeit: Dienstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: In dringenden Fällen wenden Sie sich an die Polizeiinspektion Bad Salzungen, Telefon Entsorgungstermine: Juni / Juli Ortsteil Haus- Papier/ Gelbe Tonne/ Baummüll Pappe Gelber Sack schnitt Gumpelstadt Do, Do, Gräfen-Nitzendorf Do, Do, Möhra Do, Do, Waldfisch Do, Do, Witzelroda Do, Do, Etterwinden Mi, Mi, Kupfersuhl Mi, Mi, Öffnung der Sammelstellen für Baum-, Strauch- und Grasschnitt in der Flur Witzelroda und Etterwinden Die Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt in der Flur Witzelroda und im OT Etterwinden (am Ende der Kisseler Straße, ca. 300 m hinter der letzten Bebauung auf der rechten Seite - siehe Hinweisschild), sind wieder von März bis November an folgenden Samstagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet: Homepage der Gemeinde Moorgrund Wussten Sie schon, dass auf unserer Homepage viele Mitteilungen und aktuelle Informationen zu verschiedenen Bereichen stehen? Schauen Sie doch mal rein! Witzelroda: und (= ungerade Kalenderwochen) Etterwinden: und (= gerade Kalenderwochen) Hinweis: Seit 2016 wird nur noch von Bürgern der Gemeinde Moorgrund an den gemeindeeigenen Sammelstellen Grünschnitt angenommen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich bei Anlieferung den Personalausweis vorzuzeigen.
5 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 6/2017 Sie haben keinen Gemeindeboten erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Matthias Köllmer unter der Telefonnummer oder per vertrieb@wittich-langewiesen.de. Als Vertriebsleiter ist Herr Köllmer für die Verteilung des Amtsblattes zuständig. Um ein Nachliefern des Gemeindeboten zu ermöglichen, braucht er Ihren Namen und die vollständige Adresse. Druckprobe auf den Friedhöfen Die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft und die Friedhofssatzung der Gemeinde Moorgrund verpflichten zu jährlichen Standfestigkeitskontrollen an allen Grabmalen. Die diesjährige Kontrolle wird am Mittwoch, den 14. Juni 2017 auf allen Friedhöfen der Gemeinde Moorgrund durchgeführt. Nicht standfeste Grabmale sind laut Vorschrift zu sichern bzw. umzulegen. Bei Grabmalen, die sich zwar bewegen lassen, von denen aber keine akute Gefahr ausgeht, werden die Nutzungsberechtigten schriftlich informiert, die Grabsteine innerhalb eines Monats zu befestigen. Die erforderlichen Leistungen sind durch den jeweiligen Nutzungsberechtigten fachgerecht auszuführen oder einer Fachfirma in Auftrag zu geben. Für Schäden, die durch umstürzende Grabmale oder Grabmalteile hervorgerufen werden, haftet der Nutzungsberechtigte. Stellt sich bei den Kontrollen heraus, dass zum wiederholten Male der Aufforderung zur Befestigung des Grabmals nicht nachgekommen wurde, wird gemäß Friedhofssatzung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Weitere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung: Friedhofsverwaltung - Fr. Andres, Am Rain 1 im OT Gumpelstadt oder telefonisch unter 03695/ gez. Knott Bürgermeister Veranstaltungen Veranstaltungskalender 2017 der Gemeinde Moorgrund Alle Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles oder Tourismus/Freizeit Termin Veranstaltung Ort Veranstalter bis Sportfest Gräfen-Nitzendorf 1. Hecker SV Sportplatz bis Jugendzeltlager der Gumpelstadt Feuerwehrverein e.v Feuerwehr Haus der Vereine Gemeindefest Möhra Ev. Kirchgemeinde Möhra Familiengottesdienst Möhra, Lutherkirche Beginn: 15:00 Uhr Ein Bild wird lebendig Möhra, Lutherplatz 3. Enthüllung Beginn: 16:00 Uhr anschl. Buntes Kirchgemeindefest Ruhiger Geist - Tiefe Einsicht Möhra, Dharmazentrum Dharmazentrum Möhra bis Dorffest Witzelroda, Feuerwehrverein e.v Hasenrasen bis Sportfest Gumpelstadt, SV Gumpoldia Sportplatz Das Entwickeln von Möhra, Dharmazentrum Dharmazentrum Möhra Mitgefühl bis Kirmes Gumpelstadt Kirmesverein Gumpelstadt Haus der Vereine, Zelt Die Praxis der Meditation Möhra, Dharmazentrum Dharmazentrum Möhra Tag der offenen Tür Dharmazentrum Dharmazentrum Möhra Beginn: 14:00 Uhr Panflötenkonzert mit Möhra, Kirche Kirchgemeinde Möhra Daniela dä Santos Beginn: 18:00 Uhr bis Kirmes Witzelroda, Sportplatz Kirmesverein Witzelroda Festzelt Jugendtreff Gumpelstadt, Haus der Vereine, SAC Gumpelstadt e.v. Vereinszimmer bis Kirmes Etterwinden, Saal, Kirmesgesellschaft Etterwinden Karl-Marx-Straße Jungtierschau Gumpelstadt, Kulturscheune KZV Gumpelstadt bis Kirmes Möhra Kirmes Möhra e.v Dorfgemeinschaftshaus Meditation auf den Buddha Möhra, Dharmazentrum Dharmazentrum Möhra Sparkassen-Trophy Gumpelstadt, Kulturscheune Pummpälzweg e.v Tanz- und Musikfest Gumpelstadt, Kulturscheune SV Gumpoldia
6 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 6/2017 Seniorenecke Wir gratulieren Verabschiedung - Danke! Anlässlich unserer Verabschiedung wurden wir für unsere ehrenamtliche Tätigkeit sehr geehrt. Über die Präsente haben wir uns sehr gefreut, dafür bedanken wir uns auf diesem Weg bei allen ganz herzlich. Danke sagen wir auch dafür, dass wir so viele Jahre mit Euch gemeinsam verbringen durften, wir werden uns immer gern daran erinnern. Bleibt uns wohlgesonnen und gegrüßt von Annelie und Inge Muttertagsgala Die Eröffnungsveranstaltung für die Senioren des Moorgrundes, die von uns beiden neuen Seniorenbeauftragten organisiert wurde, führte zur Muttertagsgala nach Eisenach. Die Zuschauer konnten die wunderbar tiefe Stimme von Ronny Weiland, die Schlager der Evergreens und die lustigen Einlagen von Matthias Freyboth hautnah erleben und kamen einstimmig zu dem Schluss: Es war ein wunderschöner Nachmittag, an den wir uns noch lange und gerne zurückerinnern werden.... zum Geburtstag Altersjubilare Zeitraum: 9. Mai bis 12. Juni 2017 OT Etterwinden zum 75. Geburtstag Herrn Unger, Heinz zum 75. Geburtstag Frau Patz, Edith zum 70. Geburtstag Herrn Gebhardt, Bernd zum 70. Geburtstag Frau Loth, Hannelore zum 80. Geburtstag Frau Schmidt, Elfriede OT Gräfen-Nitzendorf zum 70. Geburtstag Herrn Luther, Wolfgang OT Gumpelstadt zum 80. Geburtstag Herrn Schulze, Günter zum 70. Geburtstag Frau Deubel, Christa zum 75. Geburtstag Herrn Adam, Manfred zum 95. Geburtstag Frau Oppelt, Else OT Kupfersuhl zum 70. Geburtstag Herrn Henning, Kurt OT Möhra zum 75. Geburtstag Frau Stein, Helga zum 75. Geburtstag Herrn Kunert, Siegfried zum 70. Geburtstag Frau Wilke, Brunhilde OT Witzelroda zum 70. Geburtstag Herrn Erbe, Kurt Kirchliche Nachrichten Herzliche Grüße von euren Seniorenbeauftragten Angela Nothe und Annette Oswald Termine für Juni - Juli 2017 Donnerstag, Persönliche Vorstellung der neuen Seniorenbeauftragten Ort: DGH, Kupfersuhl Vorankündigung: Am Donnerstag, den findet eine Busfahrt nach Bad Langensalza ins Rosencafé statt. Kaffeetrinken und Besuch des Rosengartens (nicht im Fahrpreis enthalten). Kosten 13 pro Person. Busabfahrtszeiten werden noch bekannt gegeben. Verbindliche Anmeldungen bis zum Alle Senioren, auch die Noch-Nicht-Senioren sind ganz herzlich eingeladen! Wir freuen uns auf eine schöne Fahrt. Annette Oswald ( ) und Angela Nothe ( ) Kirchgemeinde Etterwinden Ev. Pfarramt Marksuhl-Eckardtshausen Pastorin Jutta Sander Pfarrgasse 4, Marksuhl pfarramt-marksuhl@t-online.de Tel , Fax: Freier Tag der Pastorin: montags Gottesdienste: Sonntag, :30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst am Wilhelmsthaler See Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Tittelbach-Helmrich Urlaub vom bis zum Die Vertretung im Trauerfall hat Pfarrer Tittelbach-Helmrich, Tel Achtung: Am Samstag, vertritt Pastorin Blume- Baum; Tel Zum Nachsinnen: Möge deine Straße fröhliche Gesichter als Wegweiser haben und mit freundlichen Worten gepflastert sein. (Irischer Segensspruch) Gesegnete Sommertage mit sonnigen Stunden und Zeit für Erlebnisse in der Natur wünscht Ihnen Pastorin Jutta Sander
7 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 6/2017 Kirchgemeinde Gumpelstadt Ev.-Luth. Pfarramt Bad Liebenstein Pastorin Angelika G. Hundertmark Friedensallee 1, Bad Liebenstein Tel.: , Fax: Gottesdienste Jeden Sonntag 10:00 Uhr Gottesdienst in der Friedenskirche zu Bad Liebenstein 11. Juni 14:00 Uhr Gemeindefest mit Einführung unseres neuen Kantors (Justus Eppelmann), Bad Liebenstein 18. Juni 14:00 Uhr Gumpelstadt 2. Juli 18:00 Uhr Abend-Gottesdienst des Kirchenkreises, Gumpelstadt (Vor)KonfirmandInnen (7 & 8. Klasse) Juni Konficamp Hoheneiche 21. Juni 18:00 Uhr Nachtreffen mit den frisch Konfirmierten Seniorenkreis (im Pfarrhaus Gumpelstadt) 6. Juli 14:30 Uhr Konzerte 25. Juni 19:00 Uhr Horn (Andreas Müller, Hofkapelle Meinigen) und Orgel (Friedebert Blumenstein, Meiningen), Bad Liebenstein Es grüßt Sie herzlich Ihre Pastorin Angelika Hundertmark Kirchgemeinde Möhra und Kupfersuhl Ev. Pfarramt Möhra, Pfarrer Rudolf Mader, Lutherplatz 2, Moorgrund, pfarramtmoehra@t-online.de Telefon: , Fax: Öffnungszeiten des Pfarramtes: donnerstags von 10:00 bis 13:00 Uhr Freier Tag des Pfarrers: montags Gottesdienste Sonntag, :00 Uhr Familiengottesdienst zum Kirchgemeindefest der beiden Kirchgemeinden Ettenhausen a. d. Suhl und Möhra in der Lutherkirche Möhra mit Vorstellung der neuen Konfirmanden und Chorgesang! Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst mit Taufe von Lotte-Theresia Silge Rückblick Festwochenende Unser Martin - fundamental! Am letzten Wochenende im April wurde das entscheidende Festwochenende im Rahmen des Jubiläums 500 Jahre Reformation im Luther-Stammort gefeiert. Das Fazit lautet: Toll besuchte Veranstaltungen, ein Mittelalter-Festessen vom Feinsten, leider keine Gastfußballer aus der Lutherstadt Eisleben aufgrund eines defekten Busses, tiefgründiges Fragen nach dem christlichen Glauben beim Luther-Disput, grandioses Wetter beim Kinderfest im Wandel der Zeiten und so manches Glaubensbegeisterte mehr! Für alles Anpacken und Kooperieren sage ich an dieser Stelle im Namen der Kirchgemeinde: 1000 DANK! Kirchgemeindenfest Wenn Kinder und Erwachsene zusammenkommen, dann wir es bunt und familiär! Genau das ist das Motto des diesjährigen Festes beider Kirchgemeinden am 18. Juni, zu dem Große und Kleine, Alte und Junge, Starke und Schwache eingeladen sind. Den Auftakt macht der Familiengottesdienst um 15:00 Uhr in der Lutherkirche mit Beiträgen von Kindern unserer Kindertagesstätte Martin Luther. Anschließend findet auf dem Lutherplatz die 3. Enthüllung von Ein Bild wird lebendig statt. Weiter unten auf dem Wethplatz sind alle zu Kaffee & Kuchen bzw. zu Bratwurst und Bier eingeladen. Verschiedene Aktionen für die Kinder bieten die besten Voraussetzungen, dass es wirklich familiär wird. Wir freuen uns in jedem Fall auf Dein bzw. Ihr Kommen! Nähere Zukunft der Pfarrstelle Möhra mit Bad Salzungen Liebe Gemeindeglieder! Am 31. Mai endete meine Zeit des Entsendungsdienstes. Kaum zu glauben, dass meine Familie und ich bereits 3 Jahre in Möhra wohnen und wir, Sie und ich, zusammen Gottes Reich hier im Moorgrund aufbauen konnten. Da für meinen Geschmack mein Einleben hervorragend gut gelungen ist und ich mich von Gott nach wie vor hierher gerufen glaube, stelle ich mich für die Pfarrstelle Möhra mit Bad Salzungen zur Wahl. Sollten mich die Gemeindekirchenräte der drei ev.-luth. Kirchgemeinden von Bad Salzungen, Ettenhausen a. d. Suhl und Möhra am 30. Mai 2017 gewählt haben, lade ich Sie dazu ein, mit mir beim Kirchgemeindenfest (s. oben) darauf anzustoßen! Und noch ein Zweites: Im Falle meiner Wahl muss ich für eine befristete Zeit teilbeurlaubt werden, um die Betreuung unseres Sohnes Julius zu übernehmen. Anlass dafür ist die berufliche Anforderung meiner Frau, noch in diesem Jahr ihr Forschungsvorhaben abzuschließen. Vielleicht verstehen Sie, dass sie dafür den Rücken frei haben muss. Kurz gesagt: Vom bis verteilen sich die Aufgaben meines Pfarrdienstes auf verschiedene Schultern meiner Kolleginnen und Kollegen. Wählen Sie trotzdem im Falle eines Anliegens gern weiterhin die oder schreiben Sie eine an PfarramtMoehra@t-online.de. Nur bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass bei vielen Anliegen nicht wie gewohnt ich Ihr direkter Ansprechpartner sein werde! Ganz herzlich danke ich Ihnen an dieser Stelle für alles Vertrauen, dass Sie mir seit Beginn meines Dienstes entgegengebracht haben. Sollten mir Fehler oder Versäumnisse in meinem bisherigen Dienst passiert sein, bitte ich Sie von Herzen um Vergebung. Ich hoffe sehr, dass die Zukunft viel gemeinsam geteilte Glaubensfreude bringen wird! Seine Sie gesegnet und seien Sie Segen! Kinderkirche Wir machen Sommerferien - allen Kindern wünsche ich gute Erholung und tolle Unternehmungen! Konfirmandenunterricht Dienstag, 13. Juni 17:00 Uhr Konfi-Unterricht - nur die Vorkonfirmanden! Chorprobe Die Chormitglieder und Interessierten sind herzlich eingeladen zur Chorprobe nach Ettenhausen im Gasthaus Grüner Kranz - jeden 2. Montag um 19:00 Uhr. Gemeindebeitrag Die Entgegennahme im Pfarrhaus entfällt in diesem Monat! Kupfersuhl Gottesdienst im Dorfgemeinschaftshaus Wir feiern Gottesdienst mit Abendmahl am Donnerstag, 29. Juni um 18:30 Uhr MIT WORTEN VON MARTIN LUTHER BETEN Zuhören Gott, ich glaube nicht an meinen Pfarrherrn, sondern er spricht von einem anderen Herrn, der Christus heißt, den zeigt er mir, und auf dessen Mund will ich sehen, und wenn er micht auf diesen rechten Meister und Lehrer, den Sohn Gottes, führt. Amen. Herzlichen Dank für die Unterstützung Ihrer Kirchgemeinde. Ihr Pfarrer Rudolf Mader
8 Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Nr. 6/2017 Kirchgemeinde Witzelroda Ev. Pfarramt Schweina Pfarrer Norbert Endter Pfarrgasse 7, Bad Liebenstein-Schweina kirche.schweina@live.de Telefon: Freier Tag des Pfarrers: montags Gottesdienste Sonntag, :00 Uhr in der Kirche Witzelroda In der Urlaubszeit besuchen Sie bitte die Gottesdienste in Schweina. Dort sind Sie jeden Sonntag um 10 Uhr in der Kirche willkommen. Sie können auch gerne die Kirchen von Gumpelstadt und Möhra besuchen. Gemeindenachmittage Jeweils am letzten Donnerstag des Monats um 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Ein Wort zum Nachdenken Herr Jesu, Gnadensonne, wahrhaftes Lebenslicht: Mit Leben, Licht und Wonne wollst du mein Angesicht nach Deiner Gnad erfreuen und meinen Geist erneuen, mein Gott, versag mir s nicht. (aus dem Gesangbuch) Herzliche Grüße Ihr Pfarrer Norbert Endter Impressum Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Moorgrund Herausgeber: Gemeinde Moorgrund Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Montag, den Anzeigenteil
mit den Ortsteilen Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, Meimers und Bairoda
Amtsblatt der Stadt Bad Liebenstein mit den Ortsteilen Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach, Meimers und Bairoda Jahrgang 1 Freitag, den 7. Juni 2013 Nummer 6 &RyBEL IN &RANKREICH V.l.n.r.: Bürgermeister
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19. Jahrgang Mittwoch, den 10. November 2010 Nummer 7 Öffentliche Bekanntmachung Amtlicher Teil Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Gotha, 20.10.2010 Landentwicklungsgruppe Worbis Einladung
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AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 17 Freitag, den 1 Mai 2016 Nummer 5 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche en der Verwaltungsgemeinschaft
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