Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung"

Transkript

1 Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen einzelfallbezogene Bemessung außerhalb der Zielgruppen 16 b SGB II gültig ab Seite 1

2 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Ermessenslenkenden Weisung durchgängig nur die männliche Schreibweise verwendet. Weibliche Leserinnen / Mitarbeiterinnen etc. sind selbstverständlich gleichermaßen angesprochen. 1. Intention und Rechtsgrundlage Mit der Eingliederungsleistung ESG soll ein zusätzlicher Anreiz zur geschaffen werden, um damit die Motivation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) zu erhöhen. Das ESG ist ein Zuschuss, den elb bei zusätzlich zum Arbeitslosengeld II erhalten können. Der Zuschuss ist zeitlich befristet und wird nicht auf das Arbeitslosgengeld II gem. 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II angerechnet. Ziel der Förderung ist, mit der dauerhaften Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, die vollständige Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu erreichen. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn zu erwarten ist, dass der elb innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (max. 24 Monate) nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein wird. Das ESG ist eine Ermessensleistung. Demnach obliegt es den Integrationsfachkräften (IFK) im Einzelfall eine Entscheidung zum Einsatz des ESG zu treffen. Diese ermessenslenkenden Weisungen beschreiben die Zielgruppe(n) für eine pauschale Bemessung des ESG die sonstigen Möglichkeiten zur Gewährung von ESG mit einzelfallbezogener Bemessung (d.h. außerhalb der Zielgruppen) den Förderumfang (unterteilt in pauschalierte und einzelfallbezogene Bemessung) die Zugangsvoraussetzungen sowie die Dokumentationsstandards zum Einsatz von ESG. Damit wird den IFK ein verbindlicher Rahmen zur Ausübung der Ermessensentscheidung gegeben, der einen einheitlichen Entscheidungsmaßstab ermöglicht. Die Förderung mit ESG leitet sich aus 16 b SGB II ab. Die fachlichen Weisungen für den Geltungsbereich SGB II gem. Weisung vom sind zu beachten. Hinweis: Die Auszahlung des ESG erfolgt ausschließlich monatlich nachträglich. Neben der Gewährung von ESG ist jedoch auch eine Kombination mit anderen Förderleistungen des 16 Abs. 1 SGB II möglich (z.b. mit dem Vermittlungsbudget 44 SGB III). Soweit ein elb demnach im ersten Monat der Beschäftigungsaufnahme ergänzende Hilfeleistungen benötigt (z.b. Fahrkosten zum Erreichen der neuen Arbeitsstelle), kann zusätzlich das Vermittlungsbudget genutzt werden. Seite 2

3 2. Zielgruppen für eine pauschalierte Bemessung des ESG Der Gesetzgeber und die Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschreiben exemplarisch besonders zu fördernde Zielgruppen. Als Anreiz zur legt das Jobcenter nachfolgende Zielgruppen fest, die mit einer pauschalierten Bemessung des ESG gefördert werden können: Frauen Alleinerziehende Minijobber Beachte: Ziel der Förderung ist, wie unter Punkt 1 beschrieben, die vollständige Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Insbesondere bei der Zielgruppe der Minijobber muss die IFK daher ein genaues Augenmerk darauf legen, ob die erweiterte / sozialversicherungspflichtige Beschäftigung tatsächlich innerhalb eines Zeitraumes von max. 24 Monaten zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit führt. Langzeitarbeitslose i.s.d. 18 (1) SGB III Langzeitleistungsbezieher Jugendliche U25 ohne abgeschlossene Berufsausbildung 3. sonstige Beschäftigungsaufnahmen außerhalb der Zielgruppen mit individueller Bemessung des ESG Neben den unter Punkt 2 genannten Zielgruppen kann für jeden anderen elb bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ebenfalls bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen im Sinne des 16 b SGB II sowie der Fachlichen Hinweise ein einzelfallbezogenes ESG erbracht werden. Wie unter Punkt 1 beschrieben, obliegt es der IFK, im Einzelfall eine Ermessensentscheidung zu treffen. Ansatzpunkte für eine Einzelfallentscheidung können sein: keine bzw. eine schlecht abgeschlossene Berufsausbildung oder keine Berufserfahrung mit dem bisherigen Bewerberprofil keine Chancen bei der Stellensuche lange beschäftigungslos Brüche im Lebenslauf Seite 3

4 4. Förderumfang Höhe des ESG pauschalierte Bemessung an Zielgruppen Die Förderhöhe beträgt im Rahmen der pauschalierten Bemessung 75 % der allgemeinen Regelleistung nach 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Ergänzungsbeträge sind nicht vorgesehen. einzelfallbezogene Bemessung außerhalb der Zielgruppen Die Förderhöhe beträgt im Rahmen der einzelfallbezogenen Bemessung: 50 % des für den elb maßgeblichen Regelbedarfes nach 20 SGB II. (Die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfes (100%, 90% oder 80% des vollen Regelbedarfes nach 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II) für den zu fördernden elb kann unter anderem aus dem Bewilligungsbescheid entnommen werden. Darüber hinaus sind Ergänzungsbeträge (auch in Kombination) möglich: 20 % der allgemeinen Regelleistung nach 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II. (Soweit der elb vor Beschäftigungsaufnahme zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet war. Alternativ kann dieser Ergänzungsbetrag auch gewährt werden, soweit der elb vor Beschäftigungsaufnahme mindestens sechs Monate arbeitslos gemeldet war und die bisherige Eingliederung in Arbeit wegen in der Person des elb liegender Umstände erschwert war/ist (Vermittlungshemmnisse)). 10 % der allgemeinen Regelleistung nach 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II. (Für jedes weitere leistungsberechtigte Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.) Die Höchstgrenze für die individuelle Bemessung aus Grundbetrag und Ergänzungsbeträgen darf nicht den Betrag des allgemeinen Regelbedarfes nach 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II überschreiten. Mit dieser Kappungsgrenze soll vermieden werden, dass unverhältnismäßig hohe ESG Förderungen mit negativer Auswirkung auf den Arbeitsmarkt erfolgen Weitere Einzelheiten zur pauschalierten und einzelfallbezogenen Bemessung der vorgenannten ESG Förderungen können der Verordnung zur Bemessung von ESG (ESGV) entnommen werden. Die Verordnung ist in der MuI Ablage im ESG Ordner hinterlegt. MuI\ESG\Weisungen Zur Ermittlung des individuellen ESG kann zudem an vorgenannter Stelle eine Berechnungshilfe genutzt werden. Dauer der Förderung Die ESG Förderung ist begrenzt auf maximal sechs Monate Seite 4

5 Kontingent je Regionalbereich Die Anzahl an Förderungen ist je Kalenderjahr und Regionalbereich mit einer verbindlichen Obergrenze festgelegt. Förderzusagen dürfen seitens der IFK nur dann erteilt werden, soweit das Bereichskontingent noch nicht erreicht worden ist. Die Angaben zum Kontingent sind dem Eintrittscontrolling zu entnehmen. 5. Antragstellung Der ESG Antrag ist vor dem leistungsbegründenden Ereignis zu stellen. Die Vordrucke SGB II ESG (Antrag und fachliche Feststellung) können über die Dokumentenverwaltung im Datensatz in COSACH aufgerufen werden. Das Datum der Antragstellung ist in VerBIS zu vermerken. Bei einem nahtlosen Arbeitgeberwechsel ist ein Folgeantrag zu stellen. 6. Handlungsstrategien und Zugangsvoraussetzungen Wird die Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angestrebt, können im Rahmen des 4PM schwerpunktmäßig folgende Handlungsstrategien zum Einsatz kommen: Vermittlung Perspektiven verändern Berufserfahrung ermöglichen Beendigung/Verringerung der Hilfebedürftigkeit Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit der Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung besteht. Weiterhin sind bei der Bewilligung von ESG folgende Zugangsvoraussetzungen zu beachten: Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis muss den Grundsätzen des 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II i.v.m. 24 und 25 SGB III entsprechen. Es muss sich um eine Tätigkeit mit tariflicher/ortsüblicher Entlohnung handeln. Die Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sind zu beachten. Bezug von ALG II. Hinweis Arbeitslosigkeit: Eine vorherige Arbeitslosigkeit ist nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit keine Voraussetzung. Eine Förderung ist daher z.b. im unmittelbaren Anschluss an eine Eingliederungsmaßnahme oder im direkten Anschluss an die Elternzeit möglich. Ergänzung Mini-Jobber: zwischen Aufgabe Minijob und Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegen maximal drei Monate. Eine Förderung mit ESG ist nicht möglich, soweit es sich um eine Ausbildungsaufnahme handelt. Eine Gewährung an Rehabilitanden ist nicht zulässig. Seite 5

6 (Teil-)Alg I- Aufstocker sind seit dem grundsätzlich von den speziellen Eingliederungsleistungen des SGB II ( 16a 16h) ausgeschlossen. Weiterhin kann ESG an diesen Personenkreis nicht nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit mit zeitgleichem Wechsel zurück in das Jobcenter erbracht werden. 7. Dokumentationsstandards Die IFK erfasst den ESG Vorgang in COSACH (Status: A: ausgegeben ). Anschließend ist in COSACH die Förderentscheidung einschließlich der Ermessensausübung nachvollziehbar auf der Registerkarte Förderung entscheiden zu dokumentieren. Hierzu muss vorab auch die Registerkarte Kalkulation PB um die Angaben zur pauschalierten oder einzelfallbezogenen Bemessung ergänzt werden. Über das Ergebnis wird automatisch ein VerBIS-Vermerk generiert. Neben dem automatisch aus COSACH generiertem VerBIS-Vermerk zur Förderentscheidung ist eine zusätzliche Dokumentation notwendig, die die nachfolgende Standards enthalten muss (vgl. auch die Formulierungshilfen in der MuI-Ablage): 1. Passende Handlungsstrategie mit Beginn- und Enddatum versehen. 2. Antragsdatum und Benennung der beantragten Leistung 3. Prüfung auf individuelle Notwendigkeit und Erforderlichkeit des Einsatzes dieser Eingliederungsleistung und des Vorliegens der Voraussetzungen. (Ein Hinweis auf die ermessenslenkenden Weisungen allein reicht nicht aus.), Dokumentation in COSACH. 4. a. Antragstellung mit Beschreibung der Tätigkeit voraussichtliche Entlohnung bei der angestrebten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (tarifliche/ortsübliche Entlohnung, Beachtung des MiLoG, b. Auf Anfrage des Kunden bei konkretem Arbeitsangebot: Dokumentation der Prüfung der Langzeitarbeitslosigkeit i.s. 18 (1) SGB III und des Ergebnisses; bei positiver Prüfung Dokumentation der Ausstellung der Bescheinigung über Vorliegen der LZA 5. Die Prüfung des Arbeitsvertrages auf die unter Punkt 4 genannten Angaben ist zu dokumentieren, z.b. Die Angaben im Arbeitsvertrag entsprechen dem Antrag. 6. Einschätzung der voraussichtlichen Überwindung der Hilfebedürftigkeit (anhand konkreter Hinweise), z.b. bei positiver Prognose. Unter Berücksichtigung des Einkommens gem. Antrag ist nach der Einarbeitungszeit und der allgemeinen Lohnentwicklung innerhalb von 24 Monaten mit dem Wegfall der Hilfebedürftigkeit zu rechnen in COSACH (bei negativer Prognose entsprechend anpassen). 7. Begründung der Ermessensentscheidung mit Abwägung zur Ermessensausübung hinsichtlich der Dauer - siehe oben: maximal 6 Monate - in COSACH 8. Abschluss oder Fortschreibung einer Eingliederungsvereinbarung nach 15 SGB II Seite 6

7 8. Haushaltsteam Die entscheidungsbegründenden Unterlagen (ESG Antrag, fachliche Feststellung, Kopie des Arbeitsvertrages und (optional) Kopie Bescheinigung über Langzeitarbeitslosigkeit) werden an das Haushaltsteam mit der eakte über einen Bearbeitungsauftrag an den entsprechenden Teampostkorb 981 zugestellt. Das Haushaltsteam stellt den Vorgang in COSACH auf bewilligt um und versendet den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Zusätzlich erfolgt die Zahlbarmachung in ERP. 9. Inkrafttreten / Gültigkeitsdauer Diese Ermessenslenkende Weisung tritt ab sofort in Kraft und ersetzt die ELW vom Dortmund, den gez. der Geschäftsführer Seite 7

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen 16 b SGB II gültig ab 29.03.2018 Seite

Mehr

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen individuelle Bemessung außerhalb der Zielgruppen

Mehr

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen einzelfallbezogene Bemessung außerhalb

Mehr

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - nach Minijob - Alleinerziehende - Langzeitarbeitslose i.s.d. 18 (1) SGB III

Mehr

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen ehemalige Minijobber Alleinerziehende

Mehr

Geschäftsanweisung Nr. 01/2018

Geschäftsanweisung Nr. 01/2018 Geschäftsanweisung Nr. 01/2018 G E W ÄH R U N G V O N E I N S T I E G S G E L D ( E S G ) N AC H 1 6 B S G B II IM J O B C E N T E R D E U T S C H E W E I N S T R A ß E Datum: 15.01.2019 Umsetzung ab:

Mehr

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Ausgabe/Aktenzeichen 03/2015 veröffentlicht:22.07.2015, aktualisiert: 16.05.2018 Dienstanweisung Verfasser: GB I Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen

Mehr

Geschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Geschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Stand 12.05.2015 Geschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Diese geschäftspolitische Regelung zur Förderung

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise

Mehr

GA ESG SV Stand 11/2012 Seite 1

GA ESG SV Stand 11/2012 Seite 1 Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenter Düsseldorf zur Umsetzung des Einstiegsgelds bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach 16 b SGB II Die Förderung durch Einstiegsgeld

Mehr

Förderung der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen durch Einstiegsgeld

Förderung der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen durch Einstiegsgeld Geschäftszeichen: II- 1222 Geschäftsanweisung Nr. 5 / 2013 Einstiegsgeld Gültigkeit ab: 17.05.2013 Gültigkeit bis: 31.03.2017 Verteiler: BL, TL M&I, FM, AV Stand: 13.05.2013 Förderung der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger

Mehr

Stand: Änderung in ROT. Verfahrensregelungen zum Einstiegsgeld (ESG) nach 16 b: hier: Aufnahme einer soz.verspflichtigen Beschäftigung

Stand: Änderung in ROT. Verfahrensregelungen zum Einstiegsgeld (ESG) nach 16 b: hier: Aufnahme einer soz.verspflichtigen Beschäftigung Jobcenter Düsseldorf Geschäftsführung Stand: 21.07.2016 Änderung in ROT. Verfahrensregelungen zum Einstiegsgeld (ESG) nach 16 b: hier: Aufnahme einer soz.verspflichtigen Beschäftigung Zusammenfassung:

Mehr

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 16b SGB II Einstiegsgeld

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 16b SGB II Einstiegsgeld Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 16b SGB II Einstiegsgeld Jobcenter LK Harburg Stand: November 2015 Gesetzestext 16b SGB II Einstiegsgeld (1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfe ESG Stand: Oktober 2005 Zentrale S 22 II-1204.7,1311 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld

Mehr

Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Stand: 03.07.2017 1. Kundengruppen

Mehr

Ermessenslenkende Richtlinie zum Einstiegsgeld nach 16 b SGB II bei sozialvers.pflichtiger Beschäftigung (pauschalierte Bemessung) Stand:

Ermessenslenkende Richtlinie zum Einstiegsgeld nach 16 b SGB II bei sozialvers.pflichtiger Beschäftigung (pauschalierte Bemessung) Stand: Ermessenslenkende Richtlinie zum Einstiegsgeld nach 16 b SGB II bei sozialvers.pflichtiger Beschäftigung (pauschalierte Bemessung) Stand: 08.08.2016 Vorbemerkungen zum Einsatz von Förderleistungen Leitgedanken

Mehr

Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt

Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt AZ: II-1221-A Verteiler Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt Nr. 5 / 2013 vom 17.04.2013 (aktualisiert am 19.12.2017) Einstiegsgeld ( 16b SGB II)

Mehr

Jobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 04/2016

Jobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 04/2016 Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 04/2016 21. 1 0. 2 0 1 6 A Z : I I - 1210 I N T E R N Geschäftsanweisung Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) gemäß 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 44 SGB III hier: Ermessenslenkende

Mehr

Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung

Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung Ermessenslenkende Weisung 01/2016 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach 16c Absatz 1 SGB II Inhalt Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung... 1 Einleitung... 1 Voraussetzungen für die Förderung...

Mehr

Geschäftsanweisung 02/2014

Geschäftsanweisung 02/2014 Geschäftsanweisung Geschäftszeichen II - 1221 gültig: bis 31.12.2015 Jobcenter Berlin Spandau 02/2014 Datum 01.06.2014 Ermessenslenkende Weisungen zu 16b SGB II in der Fassung vom 01.06.2014 bei Aufnahme

Mehr

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hier: Ermessenslenkende Weisungen zur Anwendung des 16b) SGB II

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hier: Ermessenslenkende Weisungen zur Anwendung des 16b) SGB II Vermerk Aktenzeichen: II-1221 OrgZeichen: 72 Name: Herr Kebernik Datum: 01.05.2014 Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hier: Ermessenslenkende Weisungen zur Anwendung

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfe SWL Stand: Juli 2005 Zentrale S22 II-1204.1 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II Sonstige weitere Leistungen

Mehr

Informationen zur Existenzgründungsförderung

Informationen zur Existenzgründungsförderung Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Iserlohn Jobcenter Märkischer Kreis Informationen zur Existenzgründungsförderung gemeinsame Veranstaltung der Agentur für Arbeit (AA) und dem Jobcenter Märkischer

Mehr

Regelung für das Jobcenter Delmenhorst Nr. 03/05 (16. Ergänzung Stand März 2017)

Regelung für das Jobcenter Delmenhorst Nr. 03/05 (16. Ergänzung Stand März 2017) Die Geschäftsführung (Verfasser: Doliwa) Delmenhorst, 07.03.2017 Regelung für das Jobcenter Delmenhorst Nr. 03/05 (16. Ergänzung Stand März 2017) Thema: Einstiegsgeld (ESG) 16b SGB II und Leistungen zur

Mehr

Informationen zur Existenzgründungsförderung

Informationen zur Existenzgründungsförderung Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Iserlohn Jobcenter Märkischer Kreis Informationen zur Existenzgründungsförderung gemeinsame Veranstaltung der Agentur für Arbeit (AA) und dem Jobcenter Märkischer

Mehr

Konzept zur Eingliederungsleistung

Konzept zur Eingliederungsleistung Konzept zur Eingliederungsleistung Einstiegsgeld gemäß 16b SGB II für Selbständige gültig für den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Landeshauptstadt Potsdam Stand: 19.08.11 Nasseri, 618.Z 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Ausgabe/Aktenzeichen 01/2016 veröffentlicht am: 01.06.2016 aktualisiert am: 11.12.2017 Dienstanweisung Verfasser: TL 604.2 Probebeschäftigung im Rahmen der Freien

Mehr

Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt

Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt AZ: II-1221-A Verteiler Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt Nr. 5 / 2013 vom 17.04.2013 (aktualisiert am 02.01.2017) Einstiegsgeld ( 16b SGB II)

Mehr

Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Gründungsförderung von Migrantinnen und Migranten

Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Gründungsförderung von Migrantinnen und Migranten Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Gründungsförderung von Migrantinnen und Migranten 1 Gründerförderung für Migrantinnen und Migranten im JC Dresden Ansprechpartner im JC Dresden: Integrationsfachkräfte

Mehr

Info-Brief Nr f SGB II Freie Förderung

Info-Brief Nr f SGB II Freie Förderung Info-Brief Nr. 007 16 f SGB II Freie Förderung Hinweise zur Förderung der Umwandlung eines versicherungsfreien in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gültig bis 30.06.2016 AZ - II 5005, II 1225

Mehr

Richtlinien für die Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugen und für die Erlangung / Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis

Richtlinien für die Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugen und für die Erlangung / Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis Richtlinien für die Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugen und für die Erlangung / Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis Stand: 29.03.2012 Gültig ab: 01.04.2012 Präambel Die Gewährung von Mobilitätshilfen

Mehr

Handlungshinweise. Eingliederungsleistungen

Handlungshinweise. Eingliederungsleistungen Handlungshinweise Eingliederungsleistungen Jobcenter Oberberg, Stand 01/2018 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Einstiegsgeld 16b SGB II:... 3 3. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 16c

Mehr

Jobcenter Hildesheim. Dienstanweisung Markt und Integration 2/2018 gültig vom Freie Förderung Ausbildungsbonus.

Jobcenter Hildesheim. Dienstanweisung Markt und Integration 2/2018 gültig vom Freie Förderung Ausbildungsbonus. Jobcenter Hildesheim Dienstanweisung Markt und Integration 2/2018 gültig vom 01.01.2018 31.12.2018 Freie Förderung Ausbildungsbonus Inhalt Fördervoraussetzungen und Förderverfahren 1 Stand Grund der Änderung

Mehr

Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen

Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen Begriffserklärung SGB II = ARGE (Job Center team.arbeit.hamburg) SGB III = Agentur für Arbeit Grundsätze SGB II / SGB III Fördern und Fordern ( 1-6c)

Mehr

Info-Brief Nr Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II. i.v.m. 88 ff SGB III

Info-Brief Nr Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II. i.v.m. 88 ff SGB III Info-Brief Nr. 002 Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III AZ - II 5005 470 Stand: Juli 2015 Allgemein: Die im Eingliederungstitel (EGT) zugeteilten Mittel sind effektiv

Mehr

Vollzugshinweis. 16 Abs.1 SGBII i.v. mit 73 Abs.3 u SGBIII. Beschäftigungsaufnahme - Arbeitgeberleistungen

Vollzugshinweis. 16 Abs.1 SGBII i.v. mit 73 Abs.3 u SGBIII. Beschäftigungsaufnahme - Arbeitgeberleistungen Vollzugshinweis Rechtsnorm: 16 Abs.1 SGBII i.v. mit 73 Abs.3 u. 88-92 SGBIII Thema: Beschäftigungsaufnahme - Arbeitgeberleistungen Stichwort: Eingliederungszuschuss (EGZ) Gültig ab: 30.01.2017 Fundstellen

Mehr

Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II)

Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II) 1 Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II) Stand: 19.07.2011 Gültig ab: 20.07.2011 Präambel Bei der Übernahme von Kinderbetreuungskosten

Mehr

Lokale ermessenslenkende Weisungen. Geschäftszeichen: II Einstiegsgeld (ESG) - Sozialversicherungspflichtig - 16b) SGB II

Lokale ermessenslenkende Weisungen. Geschäftszeichen: II Einstiegsgeld (ESG) - Sozialversicherungspflichtig - 16b) SGB II Lokale ermessenslenkende Weisungen Geschäftszeichen: II-1221 Einstiegsgeld (ESG) - Sozialversicherungspflichtig - 16b) SGB II Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Mehr

Umsetzungshilfe Eingliederungszuschuss (EGZ) gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III

Umsetzungshilfe Eingliederungszuschuss (EGZ) gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III Umsetzungshilfe Eingliederungszuschuss (EGZ) gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III I.) II.) III.) Gesetzestext SGB III Fachliche Weisungen zum EGZ Lokale Arbeitshilfe 1. Grundlagen/ förderfähiger

Mehr

Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt

Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt AZ: II-1221-A Verteiler Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt Nr. 5 / 2013 vom 17.04.2013 (aktualisiert am 07.07.2016) Einstiegsgeld ( 16b SGB II)

Mehr

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1

Mehr

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III Gültig ab: 20.12.2016 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III Anhang 3 9a SGB III Anhang 3 Seite 2 (12/2016) 9a Aktualisierung, Stand 12/2016

Mehr

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,

Mehr

Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld gem. 16b SGB II sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Änderungen und Anpassungen

Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld gem. 16b SGB II sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Änderungen und Anpassungen Änderungen und Anpassungen Änderung zum 23.05.2016 - Klarstellung: Auch bei Einzelpersonen ist eine Förderung möglich, wenn durch die Aufnahme der Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

Mehr

LWL Budget für Arbeit

LWL Budget für Arbeit LWL Budget für Arbeit Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Die Integration behinderter Menschen aus einer

Mehr

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Ausgabe/Aktenzeichen 11/2009 veröffentlicht:01.06.2012, aktualisiert: 16.05.2018 Dienstanweisung Verfasser: GB I 16 b SGB II und 16 c SGB II Begleitende Förderung

Mehr

Jobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 09/2016

Jobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 09/2016 Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 09/2016 21. 10. 2 0 16 A Z : I I - 1 2 0 3. 3 I N T E R N Geschäftsanweisung Eingliederungszuschuss (EGZ) Ermessenslenkende Weisungen für die Gewährung von Eingliederungszuschüssen

Mehr

Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld gem. 16b SGB II sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Änderungen und Anpassungen

Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld gem. 16b SGB II sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Änderungen und Anpassungen Änderungen und Anpassungen Änderung zum 01.08.2016 - Wegfall des Tatbestandsmerkmals arbeitslos als Fördervoraussetzung - Regelung zum Verfahren bei Überschreiten der Bruttolohngrenze in Einzelfällen -

Mehr

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Jobcenter LK Harburg Stand: Februar 2015 Gesetzestext 88 SGB III Eingliederungszuschuss Arbeitgeber

Mehr

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Richtlinie zur Existenzgründungsförderung nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 (1) Nr. 4 SGB III sowie 16b,c SGB II

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Richtlinie zur Existenzgründungsförderung nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 (1) Nr. 4 SGB III sowie 16b,c SGB II Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Richtlinie zur Existenzgründungsförderung nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 (1) Nr. 4 SGB III sowie 16b,c SGB II Die Existenzgründungsförderung durch das Jobcenter EN für Existenzgründer

Mehr

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat Februar 2013

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat Februar 2013 Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat Februar 2013 Fakten zum Arbeitsmarktreport 6.000.000 Veränderung passiver Leistung SGBII 2012/2013 Jahresvergleich Jan 5.000.000 4.000.000 3.000.000

Mehr

Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten

Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten Einstiegsgeld nach 16b SGB II i.v.m. Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II Gemeinsame Einrichtung, getragen

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Fachliche Weisungen Reha/SB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.04.2017 Die Fachliche Weisung wurde vor dem Hintergrund

Mehr

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren: SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Rahmenbedingungen Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist,

Mehr

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015 Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015 Fakten zum Arbeitsmarktreport 11.000.000 Veränderung passiver Leistung SGBII 2014/2015 Jahresvergleich Jan-Feb 10.000.000 9.000.000 8.000.000

Mehr

Wesentliche Änderungen 43

Wesentliche Änderungen 43 Wesentliche Änderungen 43 Fachliche Hinweise zu 43 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Grundlegende Neubearbeitung aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und

Mehr

Ermessenslenkende Weisung - 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ESG 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

Ermessenslenkende Weisung - 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ESG 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Ermessenslenkende Weisung - 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ESG 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Vorwort Die Förderung der Leistungen zur Eingliederung

Mehr

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld Gültig ab: 20.04.2017 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III Teilarbeitslosengeld FW Seite 2 (04/2017) 162 Aktualisierung, Stand

Mehr

Herzlich willkommen zum Vortrag: Erfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit. Referent: Thomas Wehner Jobcenter team.arbeit.

Herzlich willkommen zum Vortrag: Erfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit. Referent: Thomas Wehner Jobcenter team.arbeit. Herzlich willkommen zum Vortrag: Erfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit Referent: Thomas Wehner Jobcenter team.arbeit.hamburg Gemeinsame Einrichtung getragen durch Seit 01.01.2005 18 Standorte

Mehr

Jobcenter Pfaffenhofen an der Hm

Jobcenter Pfaffenhofen an der Hm Jobcenter Pfaffenhofen an der Hm Gültigkeit: ab 1.1.2009 bis auf weiteres Letzte Änderung: 01.04.12 1.) Die Antragstellung für die konkrete Förderung hat vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses

Mehr

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung Beratung & Vermittlung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 29-39

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 116 SGB III Besonderheiten

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 116 SGB III Besonderheiten Fachliche Weisungen Reha Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 116 SGB III Besonderheiten Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 116 SGB III Besonderheiten (1) Leistungen zur Aktivierung und beruflichen

Mehr

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren Fachbereich 6 Jobcenter MAIA Geschäftsanweisung Nr. 61-5 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45

Mehr

Geschäftsanweisung 06/2018

Geschäftsanweisung 06/2018 Geschäftsanweisung 06/2018 Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget Inhalt: Anwendungsbereich: Zusammenfassung: Gültig ab: Gültig bis: Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenters Gießen zum Vermittlungsbudget

Mehr

Fachliche Weisungen. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II. 16b SGB II Einstiegsgeld

Fachliche Weisungen. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II. 16b SGB II Einstiegsgeld Fachliche Weisungen Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II 16b SGB II Einstiegsgeld Änderungshistorie Fassung vom 20.02.2017 Neufassung, grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung. Neuaufnahme der Änderung

Mehr

Nr. 2/2012 gültig ab

Nr. 2/2012 gültig ab Geschäftszeichen Verteiler Interne Geschäftsanweisung Nr. 2/2012 gültig ab 01.04.2012 1. Änderung vom 10.05.2012 (neue Fachliche Hinweise SGB II zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)

Mehr

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Gesetzliche Grundlage (1) Die Agentur für Arbeit kann die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Mehr

Vermittlungsbudget Geschäftsanweisung

Vermittlungsbudget Geschäftsanweisung Vermittlungsbudget Geschäftsanweisung gültig ab 01.08.2012 1. Präambel 2. Rechtsgrundlagen 3. Umfang der Förderung 4. Dokumentation 5. Bagatellgrenze 6. Zuständigkeiten Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Änderungshistorie

Mehr

Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Das neue ESF-Bundesprogrammes hat das Ziel, langzeitarbeitslose und arbeitsmarktferne Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieser

Mehr

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III 88 SGB III - Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Gründungszuschuss. Revision SGB III

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Gründungszuschuss. Revision SGB III Revision SGB III Bericht gemäß 386 SGB III Gründungszuschuss Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung... 1 2 Revisionsergebnisse im Einzelnen... 2 2.1 Initiative bei der Förderung... 2 2.2 Kundenbetreuung...

Mehr

Handlungsleitfaden für das Jobcenter Landkreis Lindau Bodensee im Jahr 2016:

Handlungsleitfaden für das Jobcenter Landkreis Lindau Bodensee im Jahr 2016: Handlungsleitfaden für das Jobcenter Landkreis Lindau Bodensee im Jahr 2016: Ermessenslenkenden Weisungen des JC Lindau für das Jahr 2016 Stand: 15.01.2016 Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind

Mehr

Richtlinien für Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16c SGB II)

Richtlinien für Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16c SGB II) Richtlinien für Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16c SGB II) Stand: 29.03.2012 Gültig ab: 01.04.2012 Präambel Gemäß 16c SGB II können Personen, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit

Mehr

Anhang 1 zu den Fachlichen Weisungen BAB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen

Anhang 1 zu den Fachlichen Weisungen BAB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Anhang 1 zu den Fachlichen Weisungen BAB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Änderungshistorie Neufassung Redaktionelle Überarbeitung und Anpassung des Formats

Mehr

Gewährung Eingliederungszuschuss

Gewährung Eingliederungszuschuss Gewährung Eingliederungszuschuss wesentliche Schritte zur Entscheidung: Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (ermessenslenkende Weisungen sind zu beachten) Es besteht ein Anspruch auf pflichtgemäßes

Mehr

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten Berichtsmonat März 2019 Fakten zum Arbeitsmarktreport Veränderung passiver Leistungen SGB II 2018/2019 8.000.000 7.000.000-2,7% 6.000.000 5.000.000-5,0% 4.000.000

Mehr

Arbeitshilfe Eigenbemühungen

Arbeitshilfe Eigenbemühungen Berlin, den 11.04.2012 Arbeitshilfe Eigenbemühungen Arbeit zu finden, verlangt Eigenbemühungen Was sind Eigenbemühungen? Eigenbemühungen sind alle Aktivitäten, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unternimmt,

Mehr

Info-Brief Nr Kinderbetreuungskosten. 16 Abs. 1 SGB II. i.v.m. 45, 83 SGB III

Info-Brief Nr Kinderbetreuungskosten. 16 Abs. 1 SGB II. i.v.m. 45, 83 SGB III Info-Brief Nr. 003 Kinderbetreuungskosten 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 83 SGB III AZ - II 5005 470 Stand: April 2015 Allgemein: Die im Eingliederungstitel (EGT) zugeteilten Mittel sind effektiv und effizient

Mehr

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten Berichtsmonat Mai 2018 Fakten zum Arbeitsmarktreport Veränderung passiver Leistungen SGB II 2016/2017 18.000.000 16.000.000-7,5% 14.000.000 12.000.000-8,8% 10.000.000

Mehr

Die Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart

Die Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart Die Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart Treff Sozialarbeit am 24.11.2016 Ausbildung und Arbeit für alle jungen Menschen Jugendberufshilfe im Fokus Landeshauptstadt Stuttgart Jobcenter

Mehr

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Ausgabe/Aktenzeichen 16/2013 veröffentlicht: 17.04.2013, aktualisiert: 06.08.2018 Dienstanweisung Verfasser: TL 604.2 Ausbildungszuschuss 16f Abs. 1 SGB II Inhalt

Mehr

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014 Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im III. Quartal 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 119 SGB III Übergangsgeld

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 119 SGB III Übergangsgeld Fachliche Weisungen Reha Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 119 SGB III Übergangsgeld Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des zum 01.01.2018

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II

Fachliche Weisungen SGB II 44 SGB III Fachliche Weisungen SGB II Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) nach 16 Abs. 1 SGB II Stand: 20.09.2017 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II 16 Abs. 3 S. 1 SGB II Teil A Grundsätzliche Hinweise

Mehr

Probebeschäftigung Alleinerziehender. Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN!

Probebeschäftigung Alleinerziehender. Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN! Probebeschäftigung Alleinerziehender Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN! Impressum: Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms Schönauer Str. 2 67547 Worms Tel.: 06241-906-555 Fax: 06241-906-522 jobcenter-worms@jobcenter-ge.de

Mehr

Praktika für Arbeitslose

Praktika für Arbeitslose 05.07.2017 4. Steinburger Bildungsgespräche Praktikum Was ist das? Nicole Schröder Teamleiterin des gemeinsamen Arbeitgeber- Service Westholstein Wie kann ein Arbeitgeber feststellen, ob eine Arbeitskraft

Mehr

Betr.: Ermessenslenkende Weisungen für Leistungen zur Eingliederung in 2016

Betr.: Ermessenslenkende Weisungen für Leistungen zur Eingliederung in 2016 Stadt Ansbach Ansbach, 14.06.2016 Betr.: Ermessenslenkende Weisungen für Leistungen zur Eingliederung in 2016 Auf Grundlage des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammes 2016 werden zu nachfolgenden Zweckbestimmungen

Mehr

Arbeitsanleitung Nr. 092 Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung im Rahmen der Freien Förderung

Arbeitsanleitung Nr. 092 Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung im Rahmen der Freien Förderung Aktenzeichen: II-1225 Geschäftsbereich: II Organisationszeichen: X914 Gültigkeit: ab dem 22.03.2016 Arbeitsanleitung Nr. 092 Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung im Rahmen der Freien Förderung

Mehr

Fachtagung Langzeitleistungsbezug im SGB II Blicke schärfen, um Wege zu sehen am 10. Oktober 2012 in Fulda. anlässlich

Fachtagung Langzeitleistungsbezug im SGB II Blicke schärfen, um Wege zu sehen am 10. Oktober 2012 in Fulda. anlässlich Langzeitleistungsbezug aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Christiane Polduwe Leiterin des Referates Leistungen zur Aktivierung und Eingliederung im SGB II im BMAS anlässlich Fachtagung

Mehr

Wesentliche Änderungen Seite 1 23

Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Fassung vom 20.12.2011: Gesetzestext: Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab 1. Januar 2012 eingefügt Kap. 1.1: Anpassung an die für die

Mehr

Jobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 16/2017. Eingliederungszuschuss (EGZ)

Jobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 16/2017. Eingliederungszuschuss (EGZ) Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 16/2017 2 7. 12. 2 0 17 A Z : I I - 1 2 0 3. 3 I N T E R N Geschäftsanweisung Eingliederungszuschuss (EGZ) gültig vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Verteiler: BL, Teams 760, 762, 765,

Mehr

Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Chancen für Frauen im SGB II

Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Chancen für Frauen im SGB II Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Chancen für Frauen im SGB II Gleichstellung, Frauenförderung, Eingliederung 1 Abs. 1 Satz 3; Satz 4 Nr. 3 SGB II - Grundprinzip der Gleichstellung

Mehr

Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS)

Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS) Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS) Stand: 16.11.2011 Gültig ab: 23.11.2011 Präambel Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines ist 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 421g SGB III.

Mehr

Stand: Juli 2016 WICHTIGES VORANGESTELLT. Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?

Stand: Juli 2016 WICHTIGES VORANGESTELLT. Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt? Stand: Juli 2016 Fragen und Antworten zum Bundesprogramm Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge Erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL) WICHTIGES VORANGESTELLT Welche Ziele

Mehr