Handlungsleitfaden für das Jobcenter Landkreis Lindau Bodensee im Jahr 2016:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handlungsleitfaden für das Jobcenter Landkreis Lindau Bodensee im Jahr 2016:"

Transkript

1 Handlungsleitfaden für das Jobcenter Landkreis Lindau Bodensee im Jahr 2016: Ermessenslenkenden Weisungen des JC Lindau für das Jahr 2016 Stand: Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen. Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II. Generell gilt: Die Förderentscheidung muss in VerBIS entsprechend begründet und dokumentiert Die Förderung muss in der Nachhalteliste eingetragen und nachgehalten Der jeweilige Status ist zu dokumentieren. Die Leistungen sind grundsätzlich als Zuschüsse zu erbringen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) darf andere Leistungen aus dem SGB III nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen. Leistungen zur Integration in Arbeit sind zu gewähren, wenn die Aufgabe und das Ziel für Arbeitssuchende gem. 1 SGB II erreicht werden kann. Leistungen sind nach den verwaltungsrechtlichen Grundsätzen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erbringen. Vor dem Hintergrund der verwaltungsrechtlichen Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ergehen für das JC Landkreis Lindau Bodensee folgende ermessenslenkende Weisungen. In begründeten Ausnahmefällen kann von den ermessenslenkenden Weisungen abgewichen Rücksprache mit dem TL M&I oder der Vertretung ist erforderlich.

2 Seite Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG): 45 SGB III Grundsätzlich sollte eine Konzentration auf betriebliche Maßnahmen erfolgen. Um einen Missbrauch durch den Arbeitgeber zu vermeiden sollte die Dauer der MAG möglichst gering gehalten und gerade bei saisonalen Tätigkeiten auf nur wenige Tage begrenzt Grundsätzlich ist bei Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen bis 25 eine MAG mit einer Dauer von bis zu 12 Wochen möglich. Eingliederungszuschuss (EGZ): 88 ff. SGB III EGZ ist grundsätzlich nur zu gewähren, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird. - schriftliche Aussage vom Arbeitgeber zur Minderleistung - die Förderhöhe und dauer ist in cosachnt ausführlich zu begründen und zu dokumentieren. - Dauer und Höhe sind von der zu berücksichtigenden Minderleistung abhängig. - Sie beträgt derzeit höchstens 30% bei max. 3 Monate. Ausnahmen bei der Förderhöhe oder dauer sind mit dem TL M&I oder der Vertretung abzusprechen. Vermittlungsbudget (VB) 44 SGB III Förderung von versicherungspflichtiger Arbeit; falls Hilfebedürftigkeit beendet wird (Nachweis), ist auch die Förderung eines 450 Jobs möglich, jedoch Rücksprache mit 720 und TL M& I notwendig Auch für Ausbildungssuchende möglich (inkl. Schulische Ausbildung) Bewerbungskosten: Um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen sollte die pauschale Abrechnung angewandt Es werden pauschal 3,- Euro pro nachgewiesener schriftlicher Bewerbung mit Bewerbungsmappe erstattet. Für Bewerbungen per erfolgt keine Erstattung, da keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Kosten für Internetnutzung sind bereits mit der Regelleistung abgedeckt. In der Eingliederungsvereinbarung soll der Zielberuf (ggf. mehrere) und der räumliche Umkreis in dem sich der Kunde bewerben soll festgelegt Grundsätzlich ist ein Betrag i.h.v in der Frist von einem Jahr nicht zu überschreiten. Reisekosten: Fördergrundsatz: Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen können erstattet - nur bei vorheriger Genehmigung durch das Jobcenter. Datum der An- und Rückreise ist zu dokumentieren - Vorlage eines Nachweises des Arbeitgebers mit Datum des Vorstellungstermins und - dass die Kosten nicht durch den Arbeitgeber übernommen - 0,20 je gefahrener km (Basis Routenplaner z. B. Falk) oder - Erstattung der Kosten für das zweckmäßigste öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse).

3 Seite Grundsätzlich ist ein Betrag i.h.v. 130 pro Einzelfahrt nicht zu überschreiten. Achtung: Es werden nur die Kosten des kostengünstigsten, zumutbaren Verkehrsmittels erstattet. Mobilität (Bei Aufnahme einer Beschäftigung): Reisekosten Fördergrundsatz: notwendige Reisekosten zum Antritt einer Arbeitsstelle können erstattet Voraussetzung: - Vorlage des Arbeitsvertrages - 0,20 je gefahrener km (Basis Routenplaner z. B. Falk) oder - Erstattung der Kosten für das zweckmäßige öffentliche Verkehrsmittel. Achtung: Es werden nur die Kosten des kostengünstigsten zumutbaren Verkehrsmittels erstattet. Grundsätzlich ist ein Betrag i.h.v. 300 nicht zu überschreiten. Fahrkosten Fördergrundsatz: notwendige Fahrkosten für Pendelfahrten zwischen Arbeitsstelle und Wohnung können erstattet Erstattet werden in der Regel die entstandenen Kosten bis zur ersten Lohnzahlung. Voraussetzung: - Vorlage des Arbeitsvertrages - 0,20 je gefahrener km (Basis Routenplaner z. B. Falk) oder - Erstattung der Kosten für das zweckmäßigste öffentliche Verkehrsmittel. Achtung: Es werden nur die Kosten des kostengünstigsten zumutbaren Verkehrsmittels erstattet. Die Erstattung erfolgt monatlich durch das Abrechnungsbüro SGB II in Kempten nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen. Trennungskosten Fördergrundsatz: notwendige Kosten für getrennte Haushaltsführung und Erstattung für das Beibehalten der bisherigen Wohnung können erstattet - Vorlage des Arbeitsvertrages - Vorlage des Mietvertrages ( alter und neuer Wohnort) - die Dauer richtet sich nach der Dauer der Probezeit, maximal 6 Monate - die Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung ist zu beachten

4 Seite die Zuständigkeit des Jobcenters am neuen Wohnort bzgl. der KdU ist zu beachten. - Grundsätzlich ist ein Betrag i.h.v pro Monat nicht zu überschreiten. Die Erstattung erfolgt monatlich durch das Abrechnungsbüro SGB II in Kempten nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen. Umzugskosten Fördergrundsatz: bei notwendigem Umzug an den neuen Arbeitsort außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereichs können Kosten für einen Umzug erstattet - grundsätzlich nur für einen selbst durchgeführten Umzug. - Vorlage von 2 Kostenvoranschlägen - für den Transport des Umzugsgutes - grundsätzlich ist ein Betrag i.h.v nicht zu überschreiten. Achtung: Keine Kostenerstattung für die Bereitstellung von Kartons das Be- und Entladen, Auf- und Abbau. Führerschein (PKW-FS) Fördergrundsatz: die Förderung eines Führerscheines ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. - sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag) oder schriftliche Einstellungszusage des Arbeitgebers - bei positiver Integrationsprognose - Rücksprache mit dem TL M&I oder der Vertretung. - Maximal Vorlage von 2 Kostenvoranschlägen - Begründung, warum die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich ist. Ergänzung: Kosten für MPU werden nicht gefördert. Bei der Förderung ist der private Nutzen des Kunden zu berücksichtigen. Eine Förderung in voller Kostenhöhe ist deshalb nicht möglich. Auto, Mofa, Fahrrad etc. bei Arbeitsaufnahme Fördergrundsatz: Kosten für den Kauf eines der oben genannten Verkehrsmittel können erstattet Voraussetzung: - Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, - Mindestbeschäftigungsdauer 6 Monate (z. B. bei Saisonbeschäftigung). - Der Arbeitsweg kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht im zumutbaren Rahmen bewältigt werden

5 Seite Vorlage des Arbeitsvertrags - Vorlage eines Kostenvoranschlags - Rücksprache mit dem TL M&I oder der Vertretung - Auto bis Mofa bis Fahrrad bis Die Leistung ist als Zuschuss zu gewähren. Bei der Förderung ist der private Nutzen des Kunden zu berücksichtigen. Eine Förderung in voller Kostenhöhe ist deshalb nicht möglich. Arbeitsmittel: Ausrüstung (Arbeitskleidung, -geräte) Förderung der notwendigen Arbeitskleidung und geräte ist möglich. - Bescheinigung des Arbeitgebers, dass er diese Ausrüstung nicht stellt. - Grundsätzlich ist ein Betrag i.h.v pro Monat nicht zu überschreiten. Nachweise: Bescheinigungen (z.b. Berechtigungsscheine, Gesundheitsnachweise), die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich sind, sind förderbar. Unterstützung der Persönlichkeit: Fördergrundsatz: Aktivitäten zur Gewährleistung einer angemessenen Außenwirkung (z.b. Friseurbesuch, Reinigungs- bzw. Anschaffungskosten für angemessene Kleidung z.b. zum Vorstellungsgespräch) sind förderfähig. - Kostenvoranschlag - max Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliedurung (MAbE) ( 16 Abs. 1 SGB II i.v. m. 45 SGB III) Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung (MPAV): - Förderfähiger Personenkreis 45 SGB III - MPAV muß zur Eingliederung notwendig sein (Integrationschance deutlich verbessern) - elb darf noch nicht vermittelt sein - wirtschaftlich und angemessen Die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheines an eine private Arbeitsvermittlung ist entsprechend zu begründen und zu dokumentieren.

6 Seite Förderung der beruflichen Aus-und Weiterbildung (FbW): 81 ff. SGB III Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung Fördergrundsatz: Unter dem Aspekt der Fachkräftesicherung ist die notwendige berufliche Aus- und Weiterbildung grundsätzlich förderbar. Dabei sind betriebliche Umschulungen zu bevorzugen. Eine Umschulung an einer Fachschule oder bei einem Bildungsträger ist mit dem TL M&I oder der Vertretung abzustimmen. Die Notwendigkeit der Qualifikation muss umfassend dokumentiert Die Förderung von Staplerschein oder des Gefahrguttransportscheins ist mit einer Einstellungszusage möglich. Förderung einer Qualifikation Bewachungsgewerbe ( 34 a Gewerbeordnung) ist mit einer Einstellungszusage möglich. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen: 16 c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Fördergrundsatz: Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: Vorlage folgender Unterlagen: - Konzept der Selbständigkeit - Umsatz- und Rentabilitätsvorschau - Businessplan - Tragfähigkeitsbescheinigung durch unabhängige fachkundige Stelle (vorzugsweise IHK, Handwerkskammer) - Selbständigkeit in Vollzeit ausgeübt wird und - sichergestellt ist, dass die Hilfebedürftigkeit nach 6 Monaten beendet wird. Eine Förderung ist mit TL M&I oder der Vertretung abzusprechen. Achtung: Bei hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit sind Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern möglich. - Zuschuss max. 5000,-. Bei der Warenbestandsbeschaffung ist ein strenger Maßstab anzulegen (siehe 4.1 Nr. 4 der Arbeitshilfe zu 16c SGBII) der fachlichen Hinweise Einstiegsgeld (ESG): 16b SGB II Einstiegsgeld Fördergrundsatz: In der Regel soll das Einstiegsgeld für 6 Monate gewährt werden, sofern die Tragfähigkeit der Selbständigkeit und die persönlichen Voraussetzungen für die Gründung oder eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen wird.

7 Seite Freie Förderung: 16 f SBG II Ziel ist es, die gesetzlichen geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zu erweitern. Möglich sind Förderung von: Innovative Ansätze, die auf andere Weise der Aktivierung und Stabilisierung der beruflichen Eingliederung dienen. Modifikation der Basisinstrumente Aufstockung von Regelinstrumenten bei Langzeitarbeitslosen und elb U25 mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, die die Eingliederung besonders erschweren. Schaffung arbeitspolitischer Infrastruktur Achtung: Förderausschluss: - Gesetzliche Maßnahmen dürfen nicht umgangen werden - Die mögliche Förderung liegt in der vorrangigen Zuständigkeit eines Dritten Einzelfallförderung nach Rücksprache mit TL M&I oder der Vertretung Arbeitsgelegenheit (AGH) 16 d SGB II Maßnahmekostenpauschale Als Grundlage für die Festlegung der Maßnahmekostenpauschale ist in jedem Fall eine Kalkulation des Trägers vorzulegen und zu prüfen. Es ist ein strenger Maßstab bei der Prüfung der Wettbewerbsneutralität, der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses anzulegen. Sofern die Maßnahmekostenpauschale 200 pro Monat überschreitet, ist diese mit dem TL M&I oder der Vertretung abzusprechen. Grundsätzlich haben 450,- -Jobs Vorrang vor AGH, da hier Alg II verringert wird und eine dauerhafte Einstellung ermöglicht wird; der Einzelfall ist aber zu prüfen. Besonderheiten: Bei notwendiger Zustimmung von TL M&I oder der Vertretung ist grundsätzlich die Mitunterzeichnung des jeweiligen Antrages erforderlich. Lindau, gez. Thumbeck

Leistungsart: Leistungsumfang: Notwendige Unterlagen: Besonderheiten: Bewerbungskosten:

Leistungsart: Leistungsumfang: Notwendige Unterlagen: Besonderheiten: Bewerbungskosten: TL 441/442 II 1210 Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) nach 44 Drittes Buch Sozialgesetz (SGB III) in Verbindung mit 16 Zweites Buch Sozialgesetz (SGB II) Ermessenslenkende Weisungen gültig ab 13.09.2016

Mehr

Vermittlungsbudget Geschäftsanweisung

Vermittlungsbudget Geschäftsanweisung Vermittlungsbudget Geschäftsanweisung gültig ab 01.08.2012 1. Präambel 2. Rechtsgrundlagen 3. Umfang der Förderung 4. Dokumentation 5. Bagatellgrenze 6. Zuständigkeiten Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Änderungshistorie

Mehr

Anlage 2 Ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 44 SGB III

Anlage 2 Ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 44 SGB III Anlage 2 Ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 44 SGB III Leistungsart Höhe Dauer Nachweise Bemerkungen Bewerbungskosten keine Pauschale nur nachgewiesene Kosten Bewerbungsanschreiben

Mehr

Leistungsarten: 1. Kosten für Bewerbung e n:

Leistungsarten: 1. Kosten für Bewerbung e n: Ermessensleistung en 44 SGB III Stand 26.08.16 Eigenleistungsf ähi gk ei t Leistungen nach 44 können nur erbracht werden, wenn die Eigenleistungsfähigkeit des Kunden verneint worden ist. Von Eigenleistungsfähigkeit

Mehr

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - nach Minijob - Alleinerziehende - Langzeitarbeitslose i.s.d. 18 (1) SGB III

Mehr

MI Vermittlungsbudget Ermessenslenkende Weisungen

MI Vermittlungsbudget Ermessenslenkende Weisungen Geschäftsanweisung 04/2016 MI Vermittlungsbudget Ermessenslenkende Weisungen Inhalt: Anwendungsbereich: Zusammenfassung: Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenters Gießen zum Vermittlungsbudget nach 16

Mehr

Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen

Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen Begriffserklärung SGB II = ARGE (Job Center team.arbeit.hamburg) SGB III = Agentur für Arbeit Grundsätze SGB II / SGB III Fördern und Fordern ( 1-6c)

Mehr

Richtlinien für die Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugen und für die Erlangung / Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis

Richtlinien für die Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugen und für die Erlangung / Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis Richtlinien für die Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugen und für die Erlangung / Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis Stand: 29.03.2012 Gültig ab: 01.04.2012 Präambel Die Gewährung von Mobilitätshilfen

Mehr

Die im BK-Browser zur Verfügung gestellte Vorlage (VB1 mit Anlagen) ist grundsätzlich zu verwenden.

Die im BK-Browser zur Verfügung gestellte Vorlage (VB1 mit Anlagen) ist grundsätzlich zu verwenden. 1. 16 SGB II i.v.m. 44 SGB III Vermittlungsbudget Die nachfolgend genannten Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (mit den entsprechenden Ermessenshinweisen) sind in der gleichen Struktur dargestellt wie

Mehr

Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenters Stadt Karlsruhe

Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenters Stadt Karlsruhe Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenters Stadt Karlsruhe Stand: 01.01.2016 überarbeitete Version Stand 23.02.2016 - gültig bis 31.12.2016 Seite 1 von 11 Vorbemerkung: Die Ermessenslenkenden Weisungen

Mehr

Info-Brief Nr Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II. i.v.m. 88 ff SGB III

Info-Brief Nr Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II. i.v.m. 88 ff SGB III Info-Brief Nr. 002 Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III AZ - II 5005 470 Stand: Juli 2015 Allgemein: Die im Eingliederungstitel (EGT) zugeteilten Mittel sind effektiv

Mehr

Jobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 04/2016

Jobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 04/2016 Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 04/2016 21. 1 0. 2 0 1 6 A Z : I I - 1210 I N T E R N Geschäftsanweisung Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) gemäß 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 44 SGB III hier: Ermessenslenkende

Mehr

ARUSO Erding Ermessenslenkende Weisungen 2016

ARUSO Erding Ermessenslenkende Weisungen 2016 Ermessenslenkende Weisungen für das Jahr 2016 Das Jobcenter ARUSO Erding legt auch für das Jahr 2015 zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele Ermessenslenkende Weisungen fest. Durch die Festlegung

Mehr

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III

Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III 88 SGB III - Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren

Mehr

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1

Mehr

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Ausgabe/Aktenzeichen 07/2018 veröffentlicht: 18.06.2018 Dienstanweisung Verfasser: GB I Richtlinie Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Neufassung JC Intern

Mehr

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Jobcenter LK Harburg Stand: Februar 2015 Gesetzestext 88 SGB III Eingliederungszuschuss Arbeitgeber

Mehr

Arbeitshilfe Eigenbemühungen

Arbeitshilfe Eigenbemühungen Berlin, den 11.04.2012 Arbeitshilfe Eigenbemühungen Arbeit zu finden, verlangt Eigenbemühungen Was sind Eigenbemühungen? Eigenbemühungen sind alle Aktivitäten, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unternimmt,

Mehr

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 16b SGB II Einstiegsgeld

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 16b SGB II Einstiegsgeld Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 16b SGB II Einstiegsgeld Jobcenter LK Harburg Stand: November 2015 Gesetzestext 16b SGB II Einstiegsgeld (1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit

Mehr

Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung

Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung Ermessenslenkende Weisung 01/2016 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach 16c Absatz 1 SGB II Inhalt Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung... 1 Einleitung... 1 Voraussetzungen für die Förderung...

Mehr

Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten

Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten Einstiegsgeld nach 16b SGB II i.v.m. Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II Gemeinsame Einrichtung, getragen

Mehr

Operatives Programm 2011

Operatives Programm 2011 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 Anlage 5 zu GD 275 /16 Stand: 01.05.2016 Teil D: Anhang ermessenslenkende Weisungen S G B I I Operatives Programm 2011 I N T E R N Jobcenter Ulm eine gemeinsame

Mehr

Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor!

Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor! Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor! Wer sind wir? Historie (2005 bis 2010): - Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus Agentur für Arbeit und Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung

Mehr

16 SGB II i.v.m. 44 SGB III

16 SGB II i.v.m. 44 SGB III 1. Zielsetzung der Ermessenslenkung Die Zielsetzung ist es, die Leistungen effektiv einzusetzen um die Integration in Arbeit in sinnvoller Weise zu unterstützen. Es gelten die Fachlichen Hinweise SGB II

Mehr

GF-II Verteiler:

GF-II Verteiler: Geschäftszeichen: GF-II-1203 Verteiler: Jobcenter Ostholstein Geschäftsanweisung Nr. 09/2016 vom 10. März 2016 Vermittlungsbudget I. Allgemeines Die Fachlichen Hinweise SGB II zum Vermittlungsbudget von

Mehr

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Ermessenslenkende Weisungen 2016

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Ermessenslenkende Weisungen 2016 Stadt Ansbach Stand 14.08.2016 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Ermessenslenkende Weisungen 2016 Allgemein: Die vorliegenden ermessenslenkenden Weisungen sollen die Anwendung vergleichbarer Entscheidungsmaßstäbe

Mehr

Ermessenslenkende Weisung - 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ESG 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

Ermessenslenkende Weisung - 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ESG 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Ermessenslenkende Weisung - 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ESG 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Vorwort Die Förderung der Leistungen zur Eingliederung

Mehr

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen individuelle Bemessung außerhalb der Zielgruppen

Mehr

Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters Mühldorf für Flüchtlinge

Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters Mühldorf für Flüchtlinge Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters Mühldorf für Flüchtlinge Der Weg in die Beschäftigung 1. Betreuung im Jobcenter 2. Allgemeine Sprachförderung 3. Berufsbezogene Sprachförderung 4. Leistungen

Mehr

Geschäftsanweisung. Steuernde Maßnahmen in 2017 bei Ermessensleistungen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II

Geschäftsanweisung. Steuernde Maßnahmen in 2017 bei Ermessensleistungen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II Geschäftsanweisung des Jobcenters Landkreis Aschaffenburg 1 2 7. 0 1. 2 0 1 7 GF I N T E R N Steuernde Maßnahmen in 2017 bei Ermessensleistungen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II 1

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise

Mehr

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen ehemalige Minijobber Alleinerziehende

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Rahmenbedingungen Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist,

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfe ESG Stand: Oktober 2005 Zentrale S 22 II-1204.7,1311 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld

Mehr

Geschäftsanweisung. Steuernde Maßnahmen in 2018 bei Ermessensleistungen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II

Geschäftsanweisung. Steuernde Maßnahmen in 2018 bei Ermessensleistungen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II Geschäftsanweisung des Jobcenters Landkreis Aschaffenburg 1 1 8. 0 1. 2 0 1 8 GF I N T E R N Steuernde Maßnahmen in 2018 bei Ermessensleistungen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II 1

Mehr

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfe SWL Stand: Juli 2005 Zentrale S22 II-1204.1 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II Sonstige weitere Leistungen

Mehr

Geschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Geschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Stand 12.05.2015 Geschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Diese geschäftspolitische Regelung zur Förderung

Mehr

Richtlinien für Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16c SGB II)

Richtlinien für Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16c SGB II) Richtlinien für Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16c SGB II) Stand: 29.03.2012 Gültig ab: 01.04.2012 Präambel Gemäß 16c SGB II können Personen, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit

Mehr

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Probebeschäftigung Eingliederungszuschuss Ausbildungszuschuss Agenda Einleitung und Vorstellung

Mehr

Ermessenslenkende Weisungen (ELW) / Stand

Ermessenslenkende Weisungen (ELW) / Stand Ermessenslenkende Weisungen (ELW) / Stand 1 5.11. 2 0 1 6 Zur Erreichung eines wirtschaftlichen Einsatzes von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ergehen folgende ermessenslenkende Weisungen.

Mehr

L a n d k r e i s S ü d w e s t p f a l z. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 16c SGB II

L a n d k r e i s S ü d w e s t p f a l z. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 16c SGB II 16c SGB II (1) Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder

Mehr

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten

Mehr

Einsatz von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Einsatz von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Geschäftsanweisung Jobcenter Geschäftszeichen II-1000/II-4300 Datum 25.08.2017 Verteiler alle Mitarbeiter/Innen Aktualisierung zum 25.08.2017 2017/01 Einsatz von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Mehr

Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II)

Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II) 1 Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II) Stand: 19.07.2011 Gültig ab: 20.07.2011 Präambel Bei der Übernahme von Kinderbetreuungskosten

Mehr

Regelung für das Jobcenter Delmenhorst Nr. 03/05 (16. Ergänzung Stand März 2017)

Regelung für das Jobcenter Delmenhorst Nr. 03/05 (16. Ergänzung Stand März 2017) Die Geschäftsführung (Verfasser: Doliwa) Delmenhorst, 07.03.2017 Regelung für das Jobcenter Delmenhorst Nr. 03/05 (16. Ergänzung Stand März 2017) Thema: Einstiegsgeld (ESG) 16b SGB II und Leistungen zur

Mehr

E r m e s s e n s l e n k e n d e W e i s u n g e n

E r m e s s e n s l e n k e n d e W e i s u n g e n E r m e s s e n s l e n k e n d e W e i s u n g e n 2 0 1 6 Im Rahmen der Haushaltsführung sind die veranschlagten Mittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwenden ( 69 Abs.

Mehr

Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Gründungsförderung von Migrantinnen und Migranten

Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Gründungsförderung von Migrantinnen und Migranten Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Gründungsförderung von Migrantinnen und Migranten 1 Gründerförderung für Migrantinnen und Migranten im JC Dresden Ansprechpartner im JC Dresden: Integrationsfachkräfte

Mehr

Der wohnungslose Bürger als besonderer Kunde im SGB II

Der wohnungslose Bürger als besonderer Kunde im SGB II G1 Fachtag - Integration durch Arbeit (auch) für wohnungslose Menschen im SGB II Programmbereich SGB II Oktober 2009 Der wohnungslose Bürger als besonderer Kunde im SGB II Folie 1 G1 GorskiM; 25.09.2009

Mehr

Verfahren Maßnahmen bei einem Träger; Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS-MAT nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 Abs.

Verfahren Maßnahmen bei einem Träger; Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS-MAT nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 Abs. Geschäftszeichen Verteiler FK und pap Geschäftsanweisung Nr. 01/12 vom 01.04.2012 6. Änderung vom 11.04.2016: Punkt 3. Sofortangebot; Punkt 4.2. zeitgleiche Ausgabe mehrerer AVGS sowie Aufnahme Punkt 5.8

Mehr

Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Das neue ESF-Bundesprogrammes hat das Ziel, langzeitarbeitslose und arbeitsmarktferne Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieser

Mehr

Vollzugshinweis. 16 Abs.1 SGBII i.v. mit 73 Abs.3 u SGBIII. Beschäftigungsaufnahme - Arbeitgeberleistungen

Vollzugshinweis. 16 Abs.1 SGBII i.v. mit 73 Abs.3 u SGBIII. Beschäftigungsaufnahme - Arbeitgeberleistungen Vollzugshinweis Rechtsnorm: 16 Abs.1 SGBII i.v. mit 73 Abs.3 u. 88-92 SGBIII Thema: Beschäftigungsaufnahme - Arbeitgeberleistungen Stichwort: Eingliederungszuschuss (EGZ) Gültig ab: 30.01.2017 Fundstellen

Mehr

Probebeschäftigung Alleinerziehender. Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN!

Probebeschäftigung Alleinerziehender. Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN! Probebeschäftigung Alleinerziehender Sie stellen ein? Wir können FÖRD RN! Impressum: Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms Schönauer Str. 2 67547 Worms Tel.: 06241-906-555 Fax: 06241-906-522 jobcenter-worms@jobcenter-ge.de

Mehr

Nr. 2/2012 gültig ab

Nr. 2/2012 gültig ab Geschäftszeichen Verteiler Interne Geschäftsanweisung Nr. 2/2012 gültig ab 01.04.2012 1. Änderung vom 10.05.2012 (neue Fachliche Hinweise SGB II zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)

Mehr

Ab einer Förderhöhe von 750,00 Euro ist die Zustimmung der Teamleitung einzuholen. Ab 2500,00 Euro die Zustimmung des Geschäftsführers.

Ab einer Förderhöhe von 750,00 Euro ist die Zustimmung der Teamleitung einzuholen. Ab 2500,00 Euro die Zustimmung des Geschäftsführers. Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget Förderungen aus dem Vermittlungsbudget sollen Anbahnhung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und betrieblichen oder schulischen

Mehr

Der Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss 21.04.2016 Der Gründungszuschuss Die Leistung zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit SGB III Fördervoraussetzungen Beendigung von Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbständigen,

Mehr

Maßnahmen nach dem SGB III

Maßnahmen nach dem SGB III Maßnahmen nach dem SGB III Karsten Marzian Geschäftsführer Operativ Agentur für Arbeit Lübeck Leistungen zur zur beruflichen Eingliederung Arbeitnehmerleistungen Arbeitgeberleistungen Trägerleistungen

Mehr

Arbeitsmarktförderung. Welche Möglichkeiten gibt es?

Arbeitsmarktförderung. Welche Möglichkeiten gibt es? Arbeitsmarktförderung Welche Möglichkeiten gibt es? 1 Entwurf der Förderbedingungen zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen

Mehr

Das ist ein Blindtext

Das ist ein Blindtext Das ist ein Blindtext IQ-Fachtag Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte Stuttgart, den Stand: 25. Oktober 2013 Fördermöglichkeiten der AA Stuttgart Das ist ein Blindtext

Mehr

Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m.

Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Thema: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, 45 SGB III Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m. 88 SGB

Mehr

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015 Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015 Fakten zum Arbeitsmarktreport 11.000.000 Veränderung passiver Leistung SGBII 2014/2015 Jahresvergleich Jan-Feb 10.000.000 9.000.000 8.000.000

Mehr

Fachtagung NLS Fit für den Arbeitsmarkt. Workshop Drobs- Job. Ein Werkstattprojekt für Drogenabhängige

Fachtagung NLS Fit für den Arbeitsmarkt. Workshop Drobs- Job. Ein Werkstattprojekt für Drogenabhängige Fachtagung NLS Fit für den Arbeitsmarkt Workshop Drobs- Job Ein Werkstattprojekt für Drogenabhängige 1 Inhalte I. Ausgangssituation II. Projektidee III. Warum AGH? IV. Verfahren/ Struktur 2 I. Ausgangssituation

Mehr

Eingliederungsbilanz 2011 (gemäß 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II)

Eingliederungsbilanz 2011 (gemäß 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II) Eingliederungsbilanz 2011 (gemäß 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II) Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 1. Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes 1.1. Arbeitsmarkt 1.2. Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Mehr

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung Beratung & Vermittlung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 29-39

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II

Fachliche Weisungen SGB II 44 SGB III Fachliche Weisungen SGB II Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) nach 16 Abs. 1 SGB II Stand: 20.09.2017 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II 16 Abs. 3 S. 1 SGB II Teil A Grundsätzliche Hinweise

Mehr

GA ESG SV Stand 11/2012 Seite 1

GA ESG SV Stand 11/2012 Seite 1 Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenter Düsseldorf zur Umsetzung des Einstiegsgelds bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach 16 b SGB II Die Förderung durch Einstiegsgeld

Mehr

Förderung aus dem Vermittlungsbudget gemäß 16 Abs. 1 S. 1 SGB II, 44 SGB III

Förderung aus dem Vermittlungsbudget gemäß 16 Abs. 1 S. 1 SGB II, 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget gemäß 16 Abs. 1 S. 1 SGB II, 44 SGB III Arbeitshilfe für die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte gültig ab 15.01.2009 Mit dem Vermittlungsbudget (VB) wird die Grundlage

Mehr

Info-Brief Nr Kinderbetreuungskosten. 16 Abs. 1 SGB II. i.v.m. 45, 83 SGB III

Info-Brief Nr Kinderbetreuungskosten. 16 Abs. 1 SGB II. i.v.m. 45, 83 SGB III Info-Brief Nr. 003 Kinderbetreuungskosten 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 83 SGB III AZ - II 5005 470 Stand: April 2015 Allgemein: Die im Eingliederungstitel (EGT) zugeteilten Mittel sind effektiv und effizient

Mehr

Hinweise zum Vermittlungsbudget 44 SGB III

Hinweise zum Vermittlungsbudget 44 SGB III Ermessenslenkende Weisungen I N T E R N Hinweise zum Vermittlungsbudget 44 SGB III Stand 26.06.2017 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Änderungshistorie Seite 3 Allgemeines Seite 4 Gesetzestext Seite 4 Höhe des

Mehr

Reisekosten der DLRG-Jugend Bayern

Reisekosten der DLRG-Jugend Bayern Reisekosten der DLRG-Jugend Bayern Reisen für die DLRG-Jugend sind unter ökologischen und ökonomischen Kriterien, sprich der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und der Verhältnismäßigkeit des Aufwandes

Mehr

Die regionale Inanspruchnahme der geplanten arbeitsmarktpolitischen Instrumente richtet sich nach der Planung der Eintritte 2014.

Die regionale Inanspruchnahme der geplanten arbeitsmarktpolitischen Instrumente richtet sich nach der Planung der Eintritte 2014. Geschäftsanweisung Geschäftszeichen II-4302 Gültigkeit bis zum 31.12.2014 Verteiler Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters NWM gags, SC, Team 341 Jobcenter Nordwestmecklenburg 04/2013 3.

Mehr

Zuschuss zu Kosten für Porto, Lichtbilder, Kopien, Digitalisierungen (Erstaufwand für Erstellungskosten) usw.

Zuschuss zu Kosten für Porto, Lichtbilder, Kopien, Digitalisierungen (Erstaufwand für Erstellungskosten) usw. Förderrichtlinie zu 16 SGB II i. V. m. 44 SGB III Bewerbungskosten Zuschuss zu Kosten für Porto, Lichtbilder, Kopien, Digitalisierungen (Erstaufwand für Erstellungskosten) usw. Zuschuss in Höhe von 5 Euro

Mehr

Vermittlungsbudget / VB

Vermittlungsbudget / VB Vermittlungsbudget / VB gemäß 16 SGB II i.v.m. 44 SGB III I.) Rechtsgrundlagen 44 SGB III 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i.v.m. 44 SGB III 16 Abs. 3 S. 1 SGB II i.v.m. 44 SGB III II.) III.) Fachliche Hinweise

Mehr

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben Aufgaben und Leistungen der Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Mainz, Team 261 (Reha), Janine Sangermann Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben Rechtliche Grundlagen

Mehr

Arbeitshilfe. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gem. 16 SGB II i.v.m. 45 SGB III

Arbeitshilfe. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gem. 16 SGB II i.v.m. 45 SGB III Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gem. 16 SGB II i.v.m. 45 SGB III Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gem. 45 SGB III Jobcenter im Kreis Borken Der Landrat 46322 Borken Fragen beantwortet Ihnen:

Mehr

Interne Arbeitshinweise SGB II Kreis Kleve Freie Förderung Ergänzung zu den Fachlichen Hinweisen der BA

Interne Arbeitshinweise SGB II Kreis Kleve Freie Förderung Ergänzung zu den Fachlichen Hinweisen der BA 16f SGB II Freie Förderung (1) Die Agentur für Arbeit kann die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitern. Die freien

Mehr

Jobcenter Bonn Stand: Team 613 (Änderung: ) Arbeitshilfe. zur Förderung aus dem. Vermittlungsbudget

Jobcenter Bonn Stand: Team 613 (Änderung: ) Arbeitshilfe. zur Förderung aus dem. Vermittlungsbudget Arbeitshilfe zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget gemäß 16 SGB II i.v.m. 44 SGB III 1. Allgemeine Regelungen Diese Arbeitshilfe gilt für alle Entscheidungen über Förderungen aus dem Vermittlungsbudget.

Mehr

Möglichkeiten der Beschäftigung von internationalen Fachkräften Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer nach dem Sozialgesetzbuch II & III

Möglichkeiten der Beschäftigung von internationalen Fachkräften Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer nach dem Sozialgesetzbuch II & III 03.03.2016 AMIGA Karrierebörse Möglichkeiten der Beschäftigung von internationalen Fachkräften Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer nach dem Sozialgesetzbuch II & III Prognose/Entwicklung der sozialvers.pflichtigen

Mehr

Integrationsprozess Instrumente des SGB II und SGB III. Programmbereich SGB II. Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA

Integrationsprozess Instrumente des SGB II und SGB III. Programmbereich SGB II. Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Integrationsprozess Instrumente des SGB II und SGB III Programmbereich SGB II Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Agenda 1. Integrationsprozess Eingliederungsstrategie 2. Ausgewählte Instrumente

Mehr

Marianne Loibl 02.05.2012. Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Marianne Loibl 02.05.2012. Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Marianne Loibl 02.05.2012 Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Inhalt: 1.Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitgeber 1.1 Eingliederungszuschuss

Mehr

Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS)

Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS) Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS) Stand: 16.11.2011 Gültig ab: 23.11.2011 Präambel Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines ist 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 421g SGB III.

Mehr

Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt

Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt AZ: II-1221-A Verteiler Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt Nr. 5 / 2013 vom 17.04.2013 (aktualisiert am 02.01.2017) Einstiegsgeld ( 16b SGB II)

Mehr

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover

Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Jobcenter Intern Jobcenter Region Hannover Ausgabe/Aktenzeichen 01/2016 veröffentlicht am: 01.06.2016 aktualisiert am: 11.12.2017 Dienstanweisung Verfasser: TL 604.2 Probebeschäftigung im Rahmen der Freien

Mehr

Arbeitshilfe des Jobcenter Stadt Aschaffenburg zum Umfang der Bewilligung von Leistungen aus dem Eingliederungsbudget Stand 12/2016

Arbeitshilfe des Jobcenter Stadt Aschaffenburg zum Umfang der Bewilligung von Leistungen aus dem Eingliederungsbudget Stand 12/2016 Arbeitshilfe des Jobcenter Stadt Aschaffenburg zum Umfang der Bewilligung von Leistungen aus dem Eingliederungsbudget Stand 12/2016 Vorbemerkung: Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen und der finanziellen

Mehr

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten Berichtsmonat Mai 2018 Fakten zum Arbeitsmarktreport Veränderung passiver Leistungen SGB II 2016/2017 18.000.000 16.000.000-7,5% 14.000.000 12.000.000-8,8% 10.000.000

Mehr

Interne Arbeitshilfe Markt und Integration

Interne Arbeitshilfe Markt und Integration Interne Arbeitshilfe Markt und Integration Arbeitshilfe MuI, Stand: 1.4.2017 Historie Überarbeitung: Die aktuellen Änderungen sind durch einen Randstrich kenntlich gemacht. 6. Überarbeitung, 1. April 2017

Mehr

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Döring/ Höhne 22.04./23.04.2009 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise Agenda Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Fokus

Mehr

Projektverbund Nürnberg - Lauf - Schwabach. Jobinitiative ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Projektverbund Nürnberg - Lauf - Schwabach. Jobinitiative ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Projektverbund Nürnberg - Lauf - Schwabach Jobinitiative ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Ziel und Inhalt der Jobinitiative I Förderung unter dem Dach des Unternehmens unmittelbar

Mehr

Geschäftsanweisung Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Kreis Plön

Geschäftsanweisung Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Kreis Plön Geschäftszeichen: GF 5 Geschäftsanweisung Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Kreis Plön Aktenzeichen: II-1210/1211/1212/1221/1222 Verteiler: M&I, 516,518, GF TL510, TL511 lfd. Nr. 04/2012 vom 01.04.2012

Mehr

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Wer die Wahl hat, hat die Qual Wer die Wahl hat, hat die Qual Ich-AG, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungsbeihilfe? Drei Förderinstrumente, eine Zielgruppe Existenzgründungszuschuss Ich-AG Voraussetzungen arbeitslos und Bezug von

Mehr

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?...erfolgsinstrumente aus Sicht der Agentur für Arbeit Stuttgart

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?...erfolgsinstrumente aus Sicht der Agentur für Arbeit Stuttgart Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?...erfolgsinstrumente aus Sicht der Agentur für Arbeit Stuttgart Agentur für Arbeit Stuttgart Frau Thiele und Frau Jäger Was ist

Mehr

Ermessenslenkende Richtlinie zum Einstiegsgeld nach 16 b SGB II bei sozialvers.pflichtiger Beschäftigung (pauschalierte Bemessung) Stand:

Ermessenslenkende Richtlinie zum Einstiegsgeld nach 16 b SGB II bei sozialvers.pflichtiger Beschäftigung (pauschalierte Bemessung) Stand: Ermessenslenkende Richtlinie zum Einstiegsgeld nach 16 b SGB II bei sozialvers.pflichtiger Beschäftigung (pauschalierte Bemessung) Stand: 08.08.2016 Vorbemerkungen zum Einsatz von Förderleistungen Leitgedanken

Mehr

Tagung Evang. Akademie Bad Boll, 13./14. Juli 2015 Thomas Dautel, Geschäftsführer

Tagung Evang. Akademie Bad Boll, 13./14. Juli 2015 Thomas Dautel, Geschäftsführer Tagung Evang. Akademie Bad Boll, 13./14. Juli 2015 Thomas Dautel, Geschäftsführer Haft und dann? Arbeitsmarktintegration Straffälliger in Baden-Württemberg Thema: Was braucht der Arbeitsmarkt - der Bedarf

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen Fachliche Weisungen Reha/SB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen

Mehr

Dienstanweisung Nr. 21 zu Förderrichtlinien AZ 1.015

Dienstanweisung Nr. 21 zu Förderrichtlinien AZ 1.015 Kiel, den 08.04.2010 Dienstanweisung Nr. 21 zu Förderrichtlinien AZ 1.015 Vorbemerkung: Die Dienstanweisung tritt am 08.04.2010 in Kraft und ersetzt die Dienstanweisung Nr. 17. Für die Integration in Arbeit

Mehr

SGBII Sozialgesetzbuch II

SGBII Sozialgesetzbuch II SGBII Sozialgesetzbuch II Neue Chancen auf Arbeit Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II Herausgeber Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing und Strategische PR Stand: November 2004 www.arbeitsagentur.de

Mehr

Referentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Referentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Referentin: Katharina Conrad Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Rechtliche Regelungen - Zuständigkeit Asylbewerber/innen und geduldete Personen: ab dem 4. Monat Vermittlung und Eingliederungsleistungen

Mehr

Ermessenslenkend e Weisungen zum Vermit tlu ngsbudg e t (VB) nach 16 SGB II i.v.m. 44 SGB III

Ermessenslenkend e Weisungen zum Vermit tlu ngsbudg e t (VB) nach 16 SGB II i.v.m. 44 SGB III Ermessenslenkend e Weisungen zum Vermit tlu ngsbudg e t (VB) nach 16 SGB II i.v.m. 44 SGB III Präamb el Mit dem Vermittlungsbudget wird den Integrationsfachkräften des Jobcenters Lippe ein Instrument zur

Mehr

09. Januar Eingliederungsbilanz 2013 Fortsetzung der positiven Entwicklung

09. Januar Eingliederungsbilanz 2013 Fortsetzung der positiven Entwicklung 09. Januar 2015 Eingliederungsbilanz 2013 Fortsetzung der positiven Entwicklung Impressum Agentur für Arbeit Ingolstadt Presse Marketing Peter Kundinger +49 (841) 9338 337 Ingolstadt.PresseMarketing@arbeitsagentur.de

Mehr

Kosten zur Anbahnung einer Arbeit/Ausbildung

Kosten zur Anbahnung einer Arbeit/Ausbildung Anlage 1 zur GA 1/11 "Ermessenslenkende Weisungen zum VB" i.d.f. vom 15.11.2016 Kosten zur Anbahnung einer Arbeit/Ausbildung Stand: 15.11.2016 Bewerbungskosten Zuschuss für Kosten zum Erstellen und Versenden

Mehr

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren Fachbereich 6 Jobcenter MAIA Geschäftsanweisung Nr. 61-5 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45

Mehr