Contracting in der Presse. Pressespiegel des VfW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Contracting in der Presse. Pressespiegel des VfW"

Transkript

1 Contracting in der Presse Pressespiegel des VfW Monat Juni 2013

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12 »Zur Stabilisierung des Stromnetzes perfekt geeignet«innerhalb der vergangenen 22 Monate haben die Stadtwerke GieSen sechs BHKW mit je 2 MWe, autgestellt und a geschlossen. Matthias Funk und Jens Honig von den Stadtwerken uber die Bedeutung dezentraler KWK. ie Bundesreglerung hat m it einem neuen Gesetz und einer klaren Zlelvorgabe die Kraft-Warme Kopplung neu bewertet. Wie schatzen Sie diese Entscheidung ein? Funk: Wir hatten unsere sechs Blockheizkraftwerke auch ohne neue Gesetze gebaut. Einfaeh, weil wir uber genug Erfahrung verfugen und ab schatzen konnen, dass unsere Strategic langfristig aufgeht. Abel' naru rlich begrufsen wir, dass die Bu ndesregierung ihren bisherigen Kurs geanderr hat. Aus meiner Sieht wa r es dabei langst uber fallig, die seit Jahren erprobte und effiziente Kraft-Warrne-Kopplung ah nlich gut einzustufen wic Solar- und Windenergie. Mehr als 80 KWK-Anl agen haben Sie durch ein Fernwarmenetz verbunden und produzieren so 40% des Stroms fur Ihre Haushaltskunden selbst. Wieso setzen Sie auf Kraft-Warme-Kopplung? Funk: Weil die Teehnik vergleiehsweise einfach, zuverlassig, effizient und deshalb wirtschaftlich ist. Das beweisen wir seit 30 Ja h ren: 1982 ging unser erstes Bloekheizkraftwerk in Betrieb. Das Agg regat produziert noeh heute Strom und Wiirme. Nat urlieh haben wir die Anlage in zwi sch en modern isiert und noeh effizienter gemaeht. Aber del' Motorbloek, also da s Kernstuck, isr del' alte. Von welcher t.elstung an KWK sprechen wir hier elgentllch lnsgesamt? Hanlg: Inzwisehen betreiben wir kleinere und grogere An lagen mit einer elektrisehen Gesamtleistung von rund Kilowatt un d eine r thermisehen Leistungvon Kilowatt. Funk: Davon abges ehen konzipieren wir unsere Bloekheizkraftwerke so, dass sie das grogte Problem von Photovoltaik- und Windkraftanlagen losen, Diese beiden Ener gieq ue llen sind hoeh volatil. Diese Schwan kungen gilt es auszugleie hen, urn da s Strom netz stabil zu ha lten. Und genau fur diese Stabilisierung eignen sieh unsere An lagen hervorragend. Aus welchem Grund? Funk: Weil unser Netz re!ativ vie l Warrne speiehern kann, sind wi r in del' Lage, einzel ne An lagen naeh Bedarfzu- oder abzusehal ten. KWK ist also keine Konkurrenz zu Son ne und Wind, sondern bei ric htiger Planun g die ideaie Erganzung, Eine, auf die wir m it telfristi g nieht verzichten kon nen, So lan ge es keine Moglichkeit g ibt, Strom in grollen Men gen zu speiehern, brauehen wir fur je des installierte Kilowatt aus Sonne oder Wind 0,8 Kilowatt auf Knopfdruek verfug bare, konventionelle Kraftwerksleistung in del' Hinterhand. Wenn Sie Erdgas als Brennstoff nutzen, haben Sie aber weiterhin CO 2-Emissionen... Hanig: Das ist r iehtig. Abel' im Vergleich zu allen anderen konventionellen L6su ngen konkurrenzlos wenig. Und in den nachsten Jahren werden un sere BHK W immer gruner, weil wir die Motoren su kzess ive auf Bioerdgas umstellen. Und wenn wir unser Ziel - 50 Prozent Eigenproduktion aus KWK bis erreicht haben, soil del' eehte Okoanreil bei 20 Prozent da von liegen. Funk: Wir setzen seit J ah ren erfolgreieh auf versehiedene Brennstoffe. Allerdings nie ideologiseh, sonde rn im mer unter del' Prami sse, Oko logie und Okonomie zu vereinen. Und das gelingt un s bislang ganz gut. Noeh verfeuern wir in all un seren Warrneerzeuge rn rund 85 Prozent Erdga s und 15 Prozent Abfall und Biomasse. Schon 2020 woll en wir nul' noeh die Halfte unseres Brennstoffbedarfs m it Erd gas deeken. Bleibt ein entscheidender Punkt: Wohin mit der ganzen Warme? Mindestens die Halfte des Jahres ist es meist warm genug, Geht Ihre Rechnung trotzdem entsprechend auf? Hanig: Doeh. Unsere Reehnung stim mt aue h im Som mer. Zunachst einmal wird in del' warmen Jahreszeit mindestens so vie! warmes Wasser zum Dusehen benotigt wie im Winter. Davon abgeseh en haben wir im Sommer die gr6gten Lastspitzen beim Strom, weil immer mehr Klimaanlagen arbeit en. Die Kalte fur Geb aude liege sich viel effizienter mit u nserer Fernwarrne produzieren. In del' Innen stadt nutzen bereits me hrere Kunden diese giins tige Methode del' Klimatisierung. giessen.de

13 Matthias Funk (rechts im Bild) Der Diplom-Ingenieur ist unter anderem AbteilungsleiterFernwarme bei denstadtwerken Giefsen. Jens Hanig (links imbild) Der Mitarbeiter der Fernwarmeversorgungist unter anderem Projektleiter filr den Neubau derblockheizkraftwerke.

14

15 Im Gespräch Besser fürs Klima? Zum Thema Mietrechtsänderungsgesetz im Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler, Partner bei Rechtsanwälte Günther in Hamburg Seit dem 01. Mai 2013 ist es nun in Kraft: Das Mietrechtsänderungsgesetz. Die energetische Modernisierung sollte ein zentraler Aspekt dieser Reform sein, denn man möchte laut Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: [ ] den schlafenden Riesen der Energieeffizienz im Gebäudebereich wecken [ ]. Begleitet vom Tenor des Bundesbauminister Peter Ramsauer: Wir stärken die Rahmenbedingungen für Investitionen. Doch was leistet das Gesetz tatsächlich? Schafft es die vielversprochenen Anreize für Hauseigentümer, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren? Oder ist die Reform aufgrund der unterschiedlichen Interessensausgleiche letztendlich zum Reförmchen verkommen? Im Gespräch mit Dr. Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Günther in Hamburg, möchten wir Ihnen die Neuerungen des geänderten Gesetzes in Bezug auf die energetische Modernisierung vorstellen und ihre Auswirkungen auf die Praxis hinterfragen. Herr Dr. Legler, Sie sind als Anwalt schwerpunktmäßig in den Bereichen Energieund Umweltrecht tätig. Inwiefern beschäftigt Sie das Mietrecht, im Zusammenhang mit energetischen Modernisierungen, bei Ihrer täglichen Arbeit? D. Legler: Zu diesen Themen bekomme ich sehr häufig Anfragen von Eigentümern und Energiedienstleistern, aber auch von Mietern. Zumeist geht es dabei um die Frage der so genannten Umlagefähigkeit, also ob ein Vermieter bestimmte Kosten, z. B. auch im Rahmen einer Modernisierung, als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen kann. (1) Unterlassene Modernisierungen an der Heizungsanlage kosten unterm Strich bares Geld. D. Legler: Es gab sicherlich Änderungsbedarf in einigen Punkten, zumal seit der vorigen Reform bereits einige Jahre vergangen sind. Für den Bereich der Förderung effizienter Energiedienstleistungen ( Contracting ) ist indes das Gegenteil der Fall. Die Contractingbranche ist seit Beginn des Jahrtausends mit den zuständigen Ministerien im Gespräch, da es zunächst dringenden Regelungsbedarf gab. Diese Regelungen blieben jedoch aus, so dass der Markt sich selbst regulierte. In mühevoller Kleinarbeit hangelte sich die Branche, aber auch Mieter und Gebäudeeigentümer, von einem Gerichtsprozess zum nächsten bis seit ca. vier Jahren die Rechtsprechung die wichtigsten Fragen geklärt hatte. Seit der Zeit ist Ruhe in die Branche eingekehrt und die Verträge laufen weitgehend reibungslos. Mehr Fragen aufgeworfen wie zufriedenstellende Lösungen gefunden steht wieder vor großen Fragezeichen und der scheinbar unlösbaren Aufgabe, die neuen gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen. Da diese nicht eindeutig definiert sind, wird es wieder zu Prozessen kommen, bis die neuen Fragen für alle Seiten zufriedenstellend gelöst sind. Das ist nicht nur für Mieter, Vermieter und Energiedienstleister ärgerlich, sondern für die Gerichte und für die Gesellschaft insgesamt, die nämlich im Endeffekt die Kosten dafür tragen muss. Das Klima ist ebenfalls Leidtragender, da der funktionierende Markt durch neue ungelöste Fragen zunächst einmal weniger bedient werden kann, d. h. es werden weniger Modernisierungen geringere CO2- Einsparungen erbringen, als sie ohne gesetzliche Regelungen möglich gewesen wären. Bild: Kathrin39 Fotolia.com Bestand aufgrund Ihrer Erfahrungen eine Notwendigkeit zu einer Reform des Mietrechts? In dieser Phase kommt nun der Gesetzgeber und wirft alles, was funktioniert über Bord und fordert neue Regeln. Die Branche Neben dem Contracting müssen sich Mieter und Vermieter aber auch mit diversen anderen Neuregelungen im Bereich 32 EnEV im Bestand 07/13

16 Im Gespräch der energetischen Modernisierung auseinandersetzen: Angefangen bei der Duldungspflicht des Mieters gegenüber Modernisierungsmaßnahmen, über die gestrichene Möglichkeit der Mietminderung, bis hin zur Berücksichtigung der energetischen Ausstattung bei der Mietanpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Was genau steckt hinter all diesen Vorgaben und welche Paragraphen des BGB sind davon betroffen? D. Legler: Sie sprechen da in der Tat bereits wichtige Kernpunkte der Reform an. Im Einzelnen ist das jetzt alles im neuen Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (kurz: BGB) geregelt, genauer: in 536 Abs. 1a BGB (keine Mietminderung für drei Monate, wenn eine energetische Modernisierung vorliegt), in 555a Abs. 1 BGB (wonach der Mieter künftig die so genannten Erhaltungsmaßnahmen zu dulden hat, also die Maßnahmen, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind) oder in 555d BGB (wonach der Mieter künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Modernisierungsmaßnahmen zu dulden hat). Die von Ihnen ebenfalls angesprochene Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen findet sich jetzt in 558 Abs. 1 BGB. Danach kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch dann verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Nochmal zurück zum Stichwort Contracting : Was hat man darunter zu verstehen und was ändert sich durch die Reform? D. Legler: Von Contracting spricht man immer dann, wenn ein Energiedienstleister (EDL) die Versorgung einer Liegenschaft mit der dort benötigten Energie übernimmt. Der Auftrag kann dabei die Lieferung von Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie umfassen (so genanntes Liefer- Contracting). Der Bezug der Energie über einen Dritten ( Contractor ) kann für den Gesetzgeber vergleicht bei der Kostenneutralität Äpfel mit Birnen Kunden ( Contractingnehmer ) dabei verschiedene Vorteile haben. Zum Beispiel, dass keine Investitionen in die Energieanlage getätigt werden müssen und die freiwerdenden Investitionen an anderer Stelle verwendet werden können. Außerdem können ökologische und ökonomische Potenziale freigesetzt werden, welche vom Immobilieneigentümer unter Umständen nicht genutzt werden. Nach dem bisherigen Mietrecht wurde das auch honoriert: Bei entsprechender Formulierung des Mietvertrags konnte das komplette Wärmelieferentgelt über die Betriebskosten umgelegt werden. Der Vermieter konnte also das Entgelt, das er als Contractingnehmer an den Contractor zu zahlen hatte, komplett auf die Betriebskostenabrechnung setzen. Das war nach 2 Nr. 4 c) und Nr. 5 b) Betriebskostenverordnung unter strenger Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes des 560 Abs. 5 BGB überhaupt kein Problem. Damit ließ sich die vielerorts notwendige Modernisierung der Heizanlage auf vernünftige Weise finanzieren. Mit der Neueinführung des 556 c BGB, die ebenfalls Bestandteil der jetzigen Reform ist, wird sich das aber leider ändern. Denn jetzt wird ab dem zusätzlich eine so genannte Kostenneutralität für den Mieter verlangt, also eine Neutralität zwischen den Kosten nach der Umstellung auf Contracting und den Kosten davor, als die Anlage noch im Eigenbetrieb vom Vermieter betrieben wurde. Kostenneutralität klingt im ersten Moment schlüssig. Welche Problematik ergeben sich jedoch aus dem 556c BGB bei der praktischen Umsetzung? D. Legler: Nun, in der Tat klingt es nur auf den ersten Blick schlüssig. Denn der Gesetzgeber vergleicht hier leider Äpfel mit Birnen. Statt die über die Kaltmiete eingerechneten Inv e s t i t i o n s k o s t e n der eigenbetriebenen Heizanlagen mit einzurechnen, stellt er dem gewerblichen Wärmelieferentgelt bei dem nunmehr anzustellenden Kostenvergleich allein die bisherigen Betriebskosten gegenüber. Das bedeutet im Ergebnis grob gesagt: Contracting ist künftig nur noch dann möglich, wenn das Wärmelieferentgelt günstiger ist als die bisherigen Brennstoffkosten. Geht die Neuregelung zum Contracting aus Ihrer Sicht also an der Praxis vorbei? D. Legler: Ja, das muss man leider eindeutig so sehen und so wird es auch einhellig von der Praxis gesehen. Der neue 556c BGB wird ebenso wie die Mietwohnraum-Wärmelieferverordnung, die diese Norm konkretisieren wird, bewirken, dass in laufenden Mietverhältnissen nur noch sehr schwierig vom Eigenbetrieb auf Contracting gewechselt werden kann. Besonders problematisch ist dabei, dass bei Wohnraummietverhältnissen noch nicht einmal Abweichungen hiervon zulässig sind. Selbst wenn also Mieter bereit sind, für ökologisch sinnvolle Modernisierungen mehr Geld zu zahlen, wäre das unwirksam. Nur in Gewerberaummietverhältnissen geht das zum Glück. Glauben Sie aus Ihrer Erfahrung heraus, dass die durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 getroffenen Vorgaben tatsächlich den erhofften Vorstoß auf dem Gebiet der energetischen Modernisierungen bringen? D. Legler: Nun, die Antwort auf diese Frage habe ich ja im Grunde schon gegeben. Weil für das riesige Feld der Bestandsmietverhältnisse leider zu hohe Hürden für sinnvolle energetische Modernisierungen gesteckt wurden, ist hier eine riesige Chance vertan worden. Das bedaure ich aus Klimaschutzgründen sehr. Allein bei Neuvermietungen und bei der Vermietung von Gewerberäumen sind durch die Reform zumindest keine neuen Hürden geschaffen worden, sodass dort sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen, wie namentlich das Contracting, weiterhin gute Realisierungschancen haben. Viele Köche verderben erfahrungsgemäß den Brei Ist bei so einem Thema wie der Reform des Mietrechts ein Interessensausgleich überhaupt möglich, ohne dass das eigentliche Ziel, in diesem Fall der Klimaschutz, zur Nebensache wird?

17 Im Gespräch (2) Ein Interessensausgleich gestaltet sich immer schwierig. Bild: scusi Fotolia.com D. Legler: Es wäre meiner Meinung nach wichtig gewesen, das Thema Kostenneutralität richtig zu erfassen. Statt die alten, höchst ineffizienten und vom Vermieter eigenbetriebenen Heizanlagen schön zu rechnen und sie als kostengünstiger erscheinen zu lassen als sie eigentlich sind, hätte man vernünftige Kostenvergleiche mit realistischen Kostengrößen auf beiden Seiten schaffen sollen. D. Legler: So weit würde ich nicht gehen. Denn natürlich sind bei einem so wichtigen und existenziellen Thema wie dem Mietrecht alle involvierten Interessen mit ins Boot zu holen. Gleichwohl wäre eine sachlich sinnvolle Lösung aber meiner Meinung nach dennoch möglich gewesen. Über den Juristischen Beirat des Verbands für Wärmelieferung (VfW) habe ich mich insoweit auch sehr für eine Lösung eingesetzt, die meiner Meinung nach einen gerechten Ausgleich aller Interessen ermöglicht hätte. Leider hat sich dieser Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren aber nicht durchgesetzt. Besonders ärgerlich finde ich dabei, dass man dies mit dem Schutz der besonders armen Mieter begründet hat, die sich teure Modernisierungsmaßnahmen nicht leisten könnten. Das halte ich für eine vorgeschobene Heuchelei, denn für die ärmsten der Mieter, also die, die Wohnun- gen des sozialen Wohnungsbaus bewohnen, ändert sich durch die jetzige Reform des Mietrechts gerade nichts: Kostenneutralität wird dort weiterhin nicht verlangt; vielmehr kann dort ohne Zustimmung der sozial schwachen Mieter und zudem zu deren Lasten weiterhin einseitig die (Warm) Miete erhöht werden. Dass den armen Mietern durch die Reform geholfen würde, ist also eindeutig falsch. Vielen geht die Reform nicht weit genug. Es werden z. B. Forderungen nach Abstrafung des Vermieters bei Nichteinhaltung der EnEV-Vorgaben durch Minderung des Duldungsanspruchs oder die zur Verfügungstellung aller energetische Kennwerte an alle Mieter mittels Energieausweis laut. Welche Neuregelungen wären Ihrer Meinung nach wichtig gewesen, um die energetische Modernisierung voranzutreiben, bzw. sind es nach wie vor? Über zehn Jahre sind zwischen den letzten beiden Mietrechtsreformen vergangen. Gerade der Energiemarkt entwickelt sich jedoch rasant weiter. Glauben Sie, dass bis zur nächsten Reform ein ähnlich langer Zeitraum zu erwarten bzw. überhaupt praktikabel ist? D. Legler: Im Interesse unserer Umwelt und unseres Klimas hoffe ich nicht, dass es wieder so lange dauert. Vielmehr hoffe ich, dass der Gesetzgeber möglichst bald erkennt, dass er namentlich mit 556c BGB ein Hindernis für die dringend gebotene Modernisierung des deutschen Heizungsanlagenbestands geschaffen hat und dass er dieses Hindernis baldmöglichst beseitigt. Dies kann auch durch einfache Korrekturmaßnahmen geschehen, ohne dass es einer großen Reform bedarf. So kann die gewünschte Kostenneutralität z. B. auch durch realistische und praktisch einfach anwendbare Berechnungsregeln dargestellt werden. Schon eine solch einfache Detailänderung würde meiner Meinung nach sehr viel bewirken. (ajo) Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler, (3) Der Gesetzgeber wird in Sachen Mietrecht nochmal nachbessern müssen. Bild: Susann von Wolffersdorff pixelio.de Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther in Hamburg Kontakt unter: Mittelweg 150, Hamburg Weitere Informationen unter: 34 EnEV im Bestand 07/13

18 Auswirkungen der neuen Wärmelieferverordnung Seite 1 von Juni 2013 Autor: Rolf Grupp cci Dialog GmbH. Dieses Dokument dient ausschließlich der persönlichen Information des registrierten Nutzers. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ist gem. 106 UrhG strafbar, siehe auch unsere AGB. Dieses Dokument wurde gedruckt für Norbert Krug. lieferverordnung.html Um diesen Artikel online sehen zu können, geben Sie bitte in der Suche die ID-Nummer cci23198 ein. Auswirkungen der neuen Wärmelieferverordnung Die Bundesregierung hatte Mitte Februar den Referentenentwurf einer Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (Wärmelieferverordnung, WärmeLV) vorgelegt. Eine leicht überarbeitete Fassung ist am 7. Juni im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht worden. Zum Erlass der Verordnung bedurfte es weder der Zustimmung des Bundestags noch der des Bundesrats. Zum 1. Juli tritt nun der 556c BGB und die dazugehörige WärmeLV in Kraft. Sie liefern erstmals eine einheitliche Regelung im Umgang mit der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung in Bestandsmietverhältnissen. Es gab bisher keine Verordnung, die das Thema Contracting mietrechtlich behandelte. Mit dem Erlass der neuen WärmeLV werden nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Fall definiert, dass der Vermieter die Versorgung eines Mietgebäudes mit Wärme oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf eine gewerbliche Wärmelieferung durch einen Dritten, den Contractor, umstellt. Sie gilt nicht beim Abschluss neuer Mietverträge. Für die Praxis von entscheidender Bedeutung ist, dass die Regelungen völlig unabhängig davon anzuwenden sind, was im einzelnen Mietvertrag geregelt ist. Sind die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, muss der Mieter die Umstellung dulden und die Wärmelieferungskosten zahlen. Dazu ist ein in der Verordnung genau geregeltes Verfahren einzuhalten. Die Verordnung enthält allgemeine Bestimmungen über den Abschluss und den Inhalt von Wärmelieferverträgen, und sie bestimmt, dass ein Kostenvergleich zwischen alter und neuer Versorgung durchgeführt werden soll. Schließlich regelt die WärmeLV die Voraussetzungen der Umstellungsankündigung. Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten für eine Wärmelieferung auf den Mieter umgelegt werden. Dazu muss die Wärme mit verbesserter Effizienz entweder aus einer vom Wärmelieferanten neu errichteten Anlage oder aus einem Wärmenetz geliefert werden. Zudem dürfen die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Versorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen. Außerdem muss der Vermieter die Umstellung spätestens drei Monate zuvor in Textform ankündigen Kritik der Verbände Der der Verordnung zugrunde liegende 556c BGB sieht eine Warmmietenneutralität bei Umstellung von Mietwohnraum auf Wärmelieferung vor. Dies ist grundsätzlich nicht nachteilig für Contractoren und wird von diesen im Übrigen auch ausnahmslos akzeptiert. Neu ist jedoch die Form, wie diese Warmmietenneutralität zu berechnen ist. Im Wesentlichen wird der letzte Heizkostenabrechnungszeitraum mit den Kosten verglichen, die der Wärmelieferungsvertrag im gleichen Abrechnungsjahr als Kosten verursacht hätte, wenn er schon die Wärmelieferung übernommen hätte. Hierzu wäre eine geeignete Bestimmung der Wärmemenge erforderlich, jedoch sind Wärmemengenzähler im Bestandsbau nur in Einzelfällen installiert. Eine Bestimmung über den Jahresnutzungsgrad des Kessels setzt die Kenntnis desselben voraus. Hierfür werden in der Verordnung die Möglichkeiten der Verwendung von Kurzzeitmessungen und anerkannter Pauschalwerte eröffnet. Und genau hier setzt die Kritik der

19 Auswirkungen der neuen Wärmelieferverordnung Seite 2 von Verbände an. Auf welch dünnes Eis sich die Bundesregierung hier begeben hat, erkennt sie selbst. Es heißt in der Kommentierung des 10 der WärmeLV: "In Fachkreisen werden derzeit verschiedene Regelwerke diskutiert, anhand derer belastbare Bestimmung des Jahresnutzungsgrades insbesondere im Wege der Kurzzeitmessung oder pauschalierten Berechnung möglich sein soll (z. B. DIN EN , VDI 2067, VDI 3008 in der Fassung von 1993 bzw. 2011). Eine herrschende Auffassung, welche Regelwerke heranzuziehen beziehungsweise ob diese überhaupt zur Bestimmung geeignet sind, hat sich bislang aber, soweit ersichtlich, nicht herausgebildet. Die Regelungen in Abs. 2 sind jedoch für die Verwendung sowie für künftige Entwicklungen belastbarerer Messmethoden beziehungsweise Pauschalierungen auf hinreichend empirisch gesicherter Grundlage offen." Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, und anderer interessierte Verbände (siehe unten) wird die neue Verordnung den Contractingmarkt voraussichtlich einschränken und sich im Ergebnis als Hemmnis für die Heizungsmodernisierung im Bereich der Wohnungswirtschaft darstellen, weil Contractingmodelle dadurch nur erschwert umsetzbar sind und den Gebäudeeigentümern als Alternative zur Eigenlösung nicht mehr angeboten werden. Zusammen mit dem AGFW (der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK), der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im Verband kommunaler Unternehmen (ASEW), dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und dem Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hat der Verband für Wärmelieferung (VfW), Hannover, bereits am 18. März zur geplanten WärmeLV Stellung genommen. Alle Verbände kommen zum selben Fazit: Die Verordnung droht den Fernwärmeausbau und die Heizungsmodernisierung zu blockieren. Laut Verordnung soll die Umstellung auf Wärmelieferung nur zulässig sein, wenn die Kosten der Wärmelieferung nicht höher sind als die Betriebskosten des bisherigen Eigenbetriebs. Das bedeutet, dass sämtliche Investitionen in die effiziente neue Heiztechnik aus Einsparungen bei den Brennstoffkosten erwirtschaftet werden müssen. Bei keiner anderen Gebäudemodernisierungsmaßnahme gibt es diese Anforderung als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Umlage der Modernisierungskosten auf die Mieter. Sie kann in vielen Fällen auch nicht bei Verwendung regenerativer Energieanlagen (z.b. Pellets) erreicht werden. Den Ansatz des Jahresnutzungsgrades für den Kostenvergleich lehnen die Verbände ausdrücklich ab, da für dessen Bestimmung der Gesetzgeber keine Rechtssicherheit geschaffen hat. Ein weiterer Kritikpunkt ist das Nebeneinander der WärmeLV und der AVBFernwärmeV, das zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung sowie zu unnötig hohem Bürokratieaufwand führt. Laut BDEW bestand keine Notwendigkeit für weitere Regelungen, da Vermieter und Mieter bei Anwendung der AVB FernwärmeV ausreichend geschützt waren Weitere Informationen, die aktuelle Wärmelieferungsverordnung (WärmeLV) sowie Hinweise auf eine Informationsveranstaltung am 18. Juli zur neuen Verordnung finden Sie unter Berechnungstool für den Kostenvergleich Für die geforderte Warmmietenneutralität bei Umstellung von Eigenbetrieb auf gewerbliche Wärmelieferung bietet der VfW ein Berechnungstool für den Kostenvergleich: hier. Kommentare (1): Staatliche Regelungen stellen immer einen Kompromiss zwischen verschiedenen Interessenlagen dar. Insofern war mit Sicherheit nicht zu erwarten, dass eine Wärmelieferverordnung die Contractoren restlos

20 Auswirkungen der neuen Wärmelieferverordnung Seite 3 von überzeugen würde. Diese Wärmelieferverordnung jedoch ist eine Bankrotterklärung der Politiker gegenüber den technischen Sachverhalten. Der VfW hat zusammen mit den anderen Verbänden in Kooperation auf diesen Missstand mehrmals hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Behebung dieses Missstands eingereicht. Das Justizministerium ging locker über diese Einwände hinweg. Derzeit wird in der Wärmelieferverordnung eine Veröffentlichung zitiert, die für einen zwanzig Jahre alten Niedrigtemperaturkessel einen Jahresnutzungsgrad von 87 % angibt. Da lachte selbst das Ministerium. Trotzdem wird diese Studie zitiert. Das Ergebnis dieser von der Bundesregierung festgestellten aktuellen anerkannten Pauschalwerten kann nur sein, dass alte Kessel so gut sind, dass sie gar nicht ausgetauscht werden müssen. Bravo! Das glaube, wer will. Somit wurde wieder einmal eine Chance vertan, die CO2- Emissionen mit marktwirtschaftlichen Mitteln zu reduzieren. Dipl.-Ing. Norbert Krug, Präsident des VfW

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33 l Energiewende konkret Energetische Gebäudemodernisierung Wie können die ambitionierten Klimaschutzziele durch Contracting und gezielte Fördermaßnahmen unterstützt werden? 1. Oktober 2013 Thementag im Rahmen der gat 2013 Nürnberg themen tage 2013 Die gat ist das größte deutsch-sprachige Forum für alle Themen rund um Erdgas. Kongress und Fachmesse sprechen rund Teilnehmer an. Die neuen gat-thementage bündeln aktuelle Fragestellungen quer zu Fachmesse und Kongress. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Nürnberg. Zielgruppe: l Planungs- und Ingenieurbüros l Wohnungsbaugesellschaften l Energieberater l Facility Manager

34 Energiewende konkret Energetische Gebäudemodernisierung hintergrund Die Maßnahmen in Bezug auf Klimaschutz, Energieeffizienz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien haben extreme Auswirkungen auf die gesamte Energiebranche und stellen die unterschiedlichen Märkte und Kundengruppen vor enorme Herausforderungen. Eine wesentliche Bedeutung zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele kommt der Raumwärme zu. Diese Ziele können nur erfüllt werden, wenn eine Verdopplung der derzeitigen Modernisierungsquote bei den ca. 18 Mio. Bestandsgebäuden erreicht wird. Eigentümer der Immobilien müssen motiviert werden, Schritte zur Energieeinsparung und Effizienzverbesserung zu gehen und innovative Technologien kombiniert mit erneuerbaren Energien einzusetzen. Geeignete politische Rahmenbedingungen, Energiedienstleistungen wie z.b.: Contracting und gezielte Fördermaßnahmen können zur Zielerreichung beitragen. Diese Aspekte werden in den Vorträgen beleuchtet. Thementag in Kooperation mit Dienstag, 1. Oktober 2013 Impulsvorträge auf der gat-fachmesse NürnbergMesse NCC West, Halle 12, Themen-Carré, 9:00 12:30 Energetische Gebäudemodernisierung, EGM 9:00 Uhr Begrüßung und Moderation Norbert Krug, VfW; Verband für Wärmelieferung e.v., Hannover 9:10 Uhr Klimaschutzpotenziale der Wohnungswirtschaft Ingrid Vogler, GdW; Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v., Berlin 9:40 Uhr Dezentrale Energieversorgung mit Gas-Wärmepumpe und KWK Chancen und Grenzen Andreas Bachor, E.ON Energy Sales GmbH 10:15 Uhr Contracting Lösungen für die Wohnungswirtschaft Werner Feuß; Städtische Werke AG, Kassel 10:50 Uhr Mietrecht und Konsequenzen für die praktische Umsetzung RA Tobias Dworschak, Techem Energy Contracting GmbH 11:30 Uhr Vom Endenergie- zum Energiedienstleistungsmarkt: Die Zukunft der Energiedienstleistungen Andreas Böhl, MPW Consulting GmbH, Northeim 12:00 Uhr Präsentation ausgeführter KWK- und GWP-Anlagen Matthias Funk, Stadtwerke Gießen AG, Gießen Dienstag, 1. Oktober 2013 Vorträge auf dem gat-kongress NürnbergMesse NCC West, Saal Amsterdam 15:30 17:00 Häusliche und gewerbliche Anwendungstechnologien und Europa Moderation: Dr.-Ing. Bernhard Klocke, KGE Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe GmbH & Co.KG 15:30 Uhr Potential der Gas-Plus-Technologien Dr.-Ing. Rolf Albus, Gas- und Wärmeinstitut Essen e.v. (GWI) 16:00 Uhr Europäische Erdgasharmonisierung Chance oder Risiko? Klaus Jesse, Vaillant GmbH, Remscheid 16:30 Uhr Ökodesign und Effizienzlabel Dr. Lothar Breidenbach, Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.v. (BDH) Auch am Thema Trinkwasserhygiene interessiert? Vorträge auf dem wat-kongress 14:00 15:30 Wasserverwendung l Legionellen und kein Ende? Erfahrungen aus Gefährdungsanalysen verschiedener Installationstypen l Energieeffizienz und Hygiene in der Trinkwasser- Installation Ein Widerspruch l Energiebilanzen und -bedarf in Haushalten Welche Einsparpotenziale sind beim Trinkwassergebrauch möglich und sinnvoll? Kosten und Anmeldung Ticket Fachmesse Plus : 80,- (Leistungsumfang: Tagesticket für den Besuch der gat-fachmesse einschließlich Pausenbewirtung und Besuch eines Vortragsblocks im gat-kongress oder wat-kongress) Tagungsadresse NürnbergMesse GmbH Messezentrum Nürnberg Nützliche Hinweise zur NürnbergMesse finden Sie hier: l S 12.0 Münchener Straße 12 EINGANG zu NCC West & Halle 12 L 12 NCC West Rotunde Frankenhalle L 10.0, 11 NCC Mitte Frankenhalle Eingang Entrance VIP West/ Mitte Service- Center Mitte 10 NCC Mitte U-Bahn / Subway Messe Die neuen gat/wat-thementage stellen aktuelle Themen im Rahmen der Fachmesse und des Kongresses gut strukturiert dar. Die Thementage auf einen Blick: Wasser konkret Energiewende konkret bis l Zukunft Erdgas l Energetische Gebäudemodernisierung l Rolle des Biogases l Zukunftsoption Wasserstoff Die größte Gasfachmesse Deutschlands bietet Ihnen als praxisbezogene Ergänzung zu den Vorträgen die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren. Die Fachbesucher profitieren von einer gasspezifischen Ausstellung mit rund 150 Ausstellern auf Quadratmetern Netto-Ausstellungsfläche. Dort erleben die Fachbesucher technische Innovationen des Gasfaches aus erster Hand. Hingehen lohnt sich! In der Fachmesse verteilte Cateringstationen bieten ein kommunikatives Umfeld für Ihre Fachgespräche und Kontaktpflege. l l 23

35 l Per Fax an: +49 (0)228/ Anmeldung gat-thementag: Energetische Gebäudemodernisierung 1. Oktober 2013 Titel/Vorname/Name Position/Abteilung Unternehmen Ansprechpartner im Sekretariat Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon/Telefax Rechnung an Datum/Unterschrift Teilnahmegebühr 80,- Die Teilnahmegebühr beinhaltet den Besuch der gat-fachmesse, ausgewiesene Vorträge auf der gat-fachmesse und dem gat-kongress, sowie die Bewirtung an diesem Tag. Veranstaltungsort l 1. Oktober 2013 in Nürnberg NürnbergMesse NCC Convention Center West & Messehalle 12 Messezentrum Nürnberg Zimmerreservierung Nehmen Sie die Zimmerreservierung bitte rechtzeitig selbst aus dem speziell für Sie reservierten Kontingent vor: Anmeldung und Konditionen Bitte die Anmeldung ausfüllen und zurücksenden. Anmeldungen sind auch per , Fax oder Telefon möglich. Mitglieder geben bitte ihre Mitgliedsnummer an, da ansonsten der Nichtmitgliederpreis berechnet werden muss.mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der DVGW Service & Consult GmbH verbindlich anerkannt. Sie sind unter oder auf Anfrage erhältlich. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten eine Bestätigung, sofern noch Plätze verfügbar sind andernfalls informieren wir Sie umgehend. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr beinhaltet Mittagessen, Erfrischungsgetränke und die Tagungsunterlagen. Stornierungen einer Anmeldung sind bis zum 21. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach werden 50% der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Stornierungen ab drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Die Vertretung durch einen Ersatzteilnehmer ist ohne weitere Kosten möglich. Programmänderungen aus wichtigem Grunde sind vorbehalten. Datenschutz Mit der Anmeldung erkläre ich mein Einverständnis, dass die DVGW Service & Consult GmbH meine persönlichen Angaben zur Durchführung meines mit ihr geschlossenen Vertrages verarbeitet und nutzt sowie mir postalisch und/oder per Informationen über gebuchte und weitere Angebote von der DVGW Service & Consult GmbH, dem DVGW e.v. und seinen Tochtergesellschaften zukommen lassen darf. Der Nutzung der Daten für diese Zwecke oder der Ansprache per oder Fax kann jederzeit gegenüber der DVGW Service & Consult GmbH unter den angegebenen Kontaktdaten widersprochen werden. Über Uns Die DVGW Service & Consult GmbH ist eine 100-prozentige Tochter des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v., einem der ältesten technisch-wissenschaftlichen Vereine Deutschlands mit mehr als Mitgliedern. Wir bieten Dienstleistungen in Form von Beratungsangeboten und Veranstaltungen speziell für Unternehmen der Verund Entsorgungswirtschaft an. Unsere Informations- und Fortbildungsveranstaltungen liefern insbesondere Entscheidungsträgern, Fach- und Führungskräften sowie Neu- und Quereinsteigern bedarfsgerechtes und übergreifendes Fachwissen aus erster Hand zu den aktuellen Themen der Branche. Anmeldung/Information Ludmilla Asarow Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) asarow@dvgw.de Service & Consult Veranstalter DVGW Service & Consult GmbH Josef-Wirmer-Straße Bonn

36 VfW-Pressespiegel Juni 2013 VfW Die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen Lister Meile Hannover Tel.: 0511/ Fax: 0511/

Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert. 09. Oktober 2012, Hannover. Stellungnahme des VfW

Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert. 09. Oktober 2012, Hannover. Stellungnahme des VfW Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert nicht! 09. Oktober 2012, Hannover Stellungnahme des VfW VfW-Stellungnahme Modernisierung zum Nulltarif funktioniert nicht! 2/5 Modernisierung

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des

Mehr

Urteil des OLG Oldenburg:

Urteil des OLG Oldenburg: Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Gute Ideen sind einfach:

Gute Ideen sind einfach: SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

Damit Ihre Gaskosten im Keller bleiben. Wir finanzieren Ihre neue Heizungsanlage.

Damit Ihre Gaskosten im Keller bleiben. Wir finanzieren Ihre neue Heizungsanlage. Neue Heizung Damit Ihre Gaskosten im Keller bleiben. Wir finanzieren Ihre neue Heizungsanlage. Wir denken heute schon an morgen. Damit Ihre Gaskosten im Keller bleiben. Wir finanzieren Ihre neue Heizungsanlage.

Mehr

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Organische Photovoltaik: Auf dem Weg zum energieautarken Haus. Referat von Dr. Gerhard Felten. Geschäftsleiter Zentralbereich Forschung und

Organische Photovoltaik: Auf dem Weg zum energieautarken Haus. Referat von Dr. Gerhard Felten. Geschäftsleiter Zentralbereich Forschung und 27. Juni 2007 RF 70602 Organische Photovoltaik: Auf dem Weg zum energieautarken Haus Referat von Dr. Gerhard Felten Geschäftsleiter Zentralbereich Forschung und Vorausentwicklung anlässlich des Starts

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v.

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v. Der Investitionsoptimierer Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v. Der Investitionsoptimierer ist die Antwort an die

Mehr

BPI-Pressekonferenz. Statement. Dr. Martin Zentgraf. Geschäftsführer der Desitin Arzneimittel GmbH und Mitglied des BPI-Vorstandes Berlin

BPI-Pressekonferenz. Statement. Dr. Martin Zentgraf. Geschäftsführer der Desitin Arzneimittel GmbH und Mitglied des BPI-Vorstandes Berlin BPI-Pressekonferenz Statement Dr. Martin Zentgraf Geschäftsführer der Desitin Arzneimittel GmbH und Mitglied des BPI-Vorstandes Berlin Es gilt das gesprochene Wort Berlin, den 26. September 2012 Seite

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Danke. für über 10 Jahre Dachs. In Zukunft noch mehr vom Dachs profitieren.

Danke. für über 10 Jahre Dachs. In Zukunft noch mehr vom Dachs profitieren. Danke für über 10 Jahre Dachs. In Zukunft noch mehr vom Dachs profitieren. Jetzt: Staatlich gefördert 2012 Von 2000 bis 2012 haben sich die Strompreise mehr als verdoppelt. Von 2000 bis 2012 haben sich

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

ENERGIE, DIE WELT ZU VERÄNDERN

ENERGIE, DIE WELT ZU VERÄNDERN STROM IMMER DER GÜNSTIGSTE TARIF GAS WAS WIR TUN In Deutschland gibt es unzählige Energieanbieter und Vertrags-Optionen. Und fast täglich lassen sich die Anbieter neue Klauseln einfallen, die diesen Tarif-Dschungel

Mehr

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung Datensicherung Es gibt drei Möglichkeiten der Datensicherung. Zwei davon sind in Ges eingebaut, die dritte ist eine manuelle Möglichkeit. In

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Strom und Gas von EWB!

Strom und Gas von EWB! Strom und Gas von EWB! Näher dran! Strompreisgarantie bis 31.12.2015 25 Euro Kombibonus 05223 967-167 EWB Strom - Gut für uns! EWB Strom und Gas vom Stadtwerk aus Bünde EWB Strom - so einfach geht s! Die

Mehr

Meine Immobilie? Dafür hab ich jemanden!

Meine Immobilie? Dafür hab ich jemanden! Recht & Steuern Vermieten & Verwalten Bauen & Renovieren Technik & Energie Eigentum. Schutz. Gemeinschaft. Meine Immobilie? Dafür hab ich jemanden! Susann Voigt, Haus & Grund-Mitglied seit 1997 Eine Mitgliedschaft

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

DAS KRAFTWERK IST ZENTRALE ENERGIEERZEUGUNG NOCH ZEITGEMÄSS?

DAS KRAFTWERK IST ZENTRALE ENERGIEERZEUGUNG NOCH ZEITGEMÄSS? Lange gab es nur einen Weg: Man bediente sich des offenen Feuers. * * * Die Verbrennung von Holz, Ölen, Fetten, Wachsen und Kohle wurde Jahrtausende lang zur Gewinnung von Licht und Wärme genutzt. 15.11.1856

Mehr

Ratgeber Stromspeicher kaufen

Ratgeber Stromspeicher kaufen Autor: Dr. Jörg Heidjann Version 1.0 17. Juni 2015 Ratgeber Stromspeicher kaufen Stromspeicher richtig planen, kaufen und installieren. In diesem Ratgeber werden die folgenden Fragen beantwortet: Wie finde

Mehr

keine gleichwertige Wohnung leisten zu können #mietpreisbremse?

keine gleichwertige Wohnung leisten zu können #mietpreisbremse? 1. Aktuelle Umfrage; 68% befürchten bei Umzug sich keine gleichwertige Wohnung leisten zu können #mietpreisbremse? DMBMieterbund: Aktuelle Umfrage: 68% befürchten bei Umzug sich keine gleichwertige Wohnung

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen

Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen Rechtsanwalt Dr. Andreas Klemm Gut vorbereitet auf Vertragsverhandlungen: Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen Energie & Wohnen Die Fachtagung am 20. März 2012 im Steigenberger Frankfurter

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Zweibrücker Sanierungsinfo

Zweibrücker Sanierungsinfo Zweibrücker Sanierungsinfo Nr. 3 10/2012 05/2001 Sanierung Innenstadt Zweibrücken Sanierungsgebiet "Obere Vorstadt/Bereich Luitpoldstraße" Sanierungsgebiet "Innenstadt und Herzogvorstadt" In dieser Ausgabe:

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! 05223 967-167 Gut für uns! Strom von EWB EWB Strom vom Stadtwerk aus Bünde Wir tun was. Für Sie. Gut für uns alle. Energieversorgung vor Ort sollte eine Selbstverständlichkeit

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Zu Hause ist es am schönsten.

Zu Hause ist es am schönsten. Zu Hause ist es am schönsten. Unser Service für Sie: Die Förderprogramme der evm. Hier sind wir zu Hause. Abbildung: Viessmann Werke Die evm Energieberatung Wir sind vor Ort für Sie da. Ganz persönlich:

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

RundumWärme NATÜRLICH WÄRME. Ihre passende Wärmelösung

RundumWärme NATÜRLICH WÄRME. Ihre passende Wärmelösung RundumWärme NATÜRLICH WÄRME Ihre passende Wärmelösung PASSEND FÜR SIE Das Wärmekonzept für Ihren Neubau oder Ihre Sanierung Einfach, zuverlässig, günstig so wünschen sich unsere Kunden Ihre neue Wärmeversorgung.

Mehr

ENERGIE EFFIZIENZ EXPERTEN NEHMEN SIE IHRE STROMVERSORGUNG IN DIE EIGENE HAND!

ENERGIE EFFIZIENZ EXPERTEN NEHMEN SIE IHRE STROMVERSORGUNG IN DIE EIGENE HAND! ENERGIE EFFIZIENZ EXPERTEN NEHMEN SIE IHRE STROMVERSORGUNG IN DIE EIGENE HAND! SIE WOLLEN UNABHÄNGIGER SEIN? RESSOURCEN SPAREN UND DIE PERSÖNLICHE ENERGIEZUKUNFT SICHERN, ABER WIE? Mit Solarspeicherlösungen

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

Rechtsanwalt Jürgen Hammel

Rechtsanwalt Jürgen Hammel Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

EnEV ab 2016: Einfach Energie sparen Entwicklung läuft auf Wärmepumpe zu

EnEV ab 2016: Einfach Energie sparen Entwicklung läuft auf Wärmepumpe zu 18.03.2016 Presseinformation der ait-deutschland GmbH, Kasendorf / Essen EnEV ab 2016: Einfach Energie sparen Entwicklung läuft auf Wärmepumpe zu Mit den neuen Vorschriften der Energieeinsparverordnung

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Keine Scheidung ist einfach.

Keine Scheidung ist einfach. FLICK Scheidungen 02 Keine Scheidung ist einfach. Daher ist es wichtig, einen Fachmann als Ansprechpartner zu haben, der Sie in allen Belangen unterstützt. Kompetenz, persönliche Betreuung und gewissenhafte

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Strom und Wärme. für mein Haus. Neubau und Modernisierung

Strom und Wärme. für mein Haus. Neubau und Modernisierung Strom und Wärme für mein Haus Neubau und Modernisierung STROM UND WÄRME FÜR MEIN HAUS Neubau und Modernisierung Klaus Oberzig LIEBE LESERIN, LIEBER LESER, das erste Halbjahr 2013 war von heftigen Auseinandersetzungen

Mehr

Solarstrom selbst erzeugen und speichern so geht s!

Solarstrom selbst erzeugen und speichern so geht s! Solarstrom selbst erzeugen und speichern so geht s! SunEnergy Europe GmbH Das Energiepaket M mit 5 kwp Leistung bei der Arbeit, fertig montiert auf einem Carportdach: 20 Solarmodule produzieren leise und

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Ratgeber Stromanbieter wechseln

Ratgeber Stromanbieter wechseln Version 1.0 22. September 2015 Ratgeber Stromanbieter wechseln Wechseln ohne Risiko: So finden Sie den passenden Stromanbieter! In diesem Ratgeber werden die folgenden Fragen beantwortet: Wie finde ich

Mehr

Techem Monitoring. Ihr Online-Service für Energie- und Wasserverbrauch in Immobilien.

Techem Monitoring. Ihr Online-Service für Energie- und Wasserverbrauch in Immobilien. SERVICEINFORMATION Techem Monitoring. Ihr Online-Service für Energie- und Wasserverbrauch in Immobilien. Verbrauchsdaten einfach analysieren. Optimierungsmöglichkeiten erkennen. Kosten und Aufwand sparen.

Mehr

ZIELE erreichen WERTSTROM. IDEEN entwickeln. KULTUR leben. optimieren. KVP und Lean Management:

ZIELE erreichen WERTSTROM. IDEEN entwickeln. KULTUR leben. optimieren. KVP und Lean Management: KVP und Lean Management: Damit machen wir Ihre Prozesse robuster, schneller und kostengünstiger. ZIELE erreichen WERTSTROM optimieren IDEEN entwickeln KULTUR leben 1 Lean Management Teil 1: Das Geheimnis

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Kaufkräftige Zielgruppen gewinnen

Kaufkräftige Zielgruppen gewinnen Kaufkräftige Zielgruppen gewinnen Wie Sie Besucher auf Ihre Webseite locken, die hochgradig an Ihrem Angebot interessiert sind 2014 David Unzicker, alle Rechte vorbehalten Hallo, mein Name ist David Unzicker

Mehr

» WärmePlus. der intelligenteste Weg, Energie zu sparen. Heizungsmodernisierung ohne Investitionskosten dank EUS

» WärmePlus. der intelligenteste Weg, Energie zu sparen. Heizungsmodernisierung ohne Investitionskosten dank EUS » WärmePlus der intelligenteste Weg, Energie zu sparen Heizungsmodernisierung ohne Investitionskosten dank EUS » Wir investieren Sie sparen: das WärmePlus-Konzept Früher brauchte man Kapital, um clever

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Kraft Wärme Kopplung Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, die

Mehr

Über den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite:

Über den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite: Anmeldung und Zugang zum Webinar Über den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite: Dort finden Sie die Ankündigung unserer Webinare: Wenn Sie auf den Eintrag zum gewünschten

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr