Statut der Pastoralkonferenz Basel-Landschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Statut der Pastoralkonferenz Basel-Landschaft"

Transkript

1 Pastoralkonferenz BL Statut der Pastoralkonferenz Basel-Landschaft 0. EINLEITUNG Grundlegend für die Pastoralkonferenz Basel-Landschaft (PKBL) und deren Statut ist das Organisationsstatut des Bistums Basel 1 Das Statut der PKBL anerkennt die Rechte der Bistumsregion/Bistumsregionalleitung, wie auch die Rechte der Dekanate/Dekanatsleitungen. Im Folgenden werden nur die besonderen Gegebenheiten und Bedürfnisse im Bistumskanton Basel-Landschaft festgehalten und geregelt. 1. UMSCHREIBUNG UND ZWECK Die PKBL umfasst die Dekanate des Bistumskantons Basel-Landschaft. Sie berät die Bistumsregionalleitung gemäss Organisationsstatut des Bistum Basel. 2 Mitglied der PKBL ist, wer Mitglied (auch im Gaststatus) in einem der Dekanate BL ist. Angestellte überpfarreilicher Stellen können auch Mitglied im Dekanat BS sein. Sie erstrebt die bestmögliche Zusammenarbeit in der Seelsorge im Bistumskanton Basel- Landschaft. 1 Vgl. Organisationsstatut des Bistum Basel Vgl. Organisationsstatut des Bistums Basel 2.2. und 2.3

2 Statuten Pastoralkonferenz BL Seite 2 2. AUFGABEN Die hauptsächlichsten Aufgaben der PKBL sind: - Austausch, Beratung und Beschlussfassung bezüglich Seelsorgefragen von kantonaler Bedeutung in Zusammenarbeit mit der Bistumsregionalleitung sowie in Abstimmung und Ergänzung zu diözesanen Konzepten. - Austausch, Beratung und Beschlussfassung/Antragstellung in Zusammenarbeit mit der Bistumsregionalleitung - bezüglich Neuerrichtung oder Streichung überpfarreilicher Seelsorgestellen. - Wahl der Delegationen in Gremien und Kommissionen des Bistums und der Landeskirche Organisation der Diözesanen Fortbildung der Seelsorgenden. Jedes Dekanat hat darüber hinaus die Möglichkeit, eine eigene Dekanatsweiterbildung zu organisieren. - Durchführung geeigneter Anlässe zur Förderung der Kollegialität. - Ökumenische Zusammenarbeit: Dazu bezeichnen der PK Vorstand und die Bistumsregionalleitung zusammen eine Ansprechperson für die ökumenischen Kontakte im Bistumskanton Basel Landschaft. Diese Person ist auch Delegierte in die ACKBL. - Festlegung der kantonalen Opferliste. - Austausch über mögliche Kandidaten aus dem Bistum für das Amt des Bischofsvikars, bzw. für die Person der Bistumsregionalleitung, die ebenfalls Einsitz im Bischofsrat hat. 4 3 Wegen der geringen Grösse der Dekanate werden die Delegationen in der Regel nicht per Dekanat, sondern per Pastoralkonferenz gewählt. Bestimmte Wahlen (Priesterrat, Rat der Diakone und LaientheologInnen ) erfolgen gemäss der Statuten der entsprechenden Gremien. 4 Vgl. Organisationsstatut des Bistum Basel,

3 Statuten Pastoralkonferenz BL Seite 3 3. ORGANISATION a) Die Pastoralkonferenz - Zur PKBL gehören alle Mitglieder der Dekanatsversammlungen im Bistumskanton Basel-Landschaft. 5 - Sie wählt Präsident/Präsidentin und Kassierer/Kassierin. - Die PKBL tagt ordentlich jährlich mindestens dreimal durch Einberufung des Präsidenten/der Präsidentin. - Eine ausserordentliche Tagung wird auf Begehren des Präsidenten/der Präsidentin oder des Vorstandes oder der einfachen Mehrheit einer Dekanatsversammlung oder (schriftlich) von 15 Mitgliedern einberufen. - Eine ausserordentliche Tagung der PKBL muss innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Begehrens stattfinden. - Über die Tagungen wird ein Beschlussprotokoll geführt. - Die Versammlung wird vom Präsidenten/von der Präsidentin geleitet, im Verhinderungsfall von einer durch den Vorstand vorgeschlagenen Stellvertretung. - Die Pastoralkonferenz kann eigene Kommissionen einsetzen. - Die Pastoralkonferenz beschliesst die Jahresbeiträge und deren Verwendung. - Die Beschlüsse der Pastoralkonferenz sind im Bereich ihrer Kompetenz für die Dekanate und ihre Mitglieder verbindlich. 5 Vgl. Organisationsstatut des Bistum Basel, 3.3

4 Statuten Pastoralkonferenz BL Seite 4 b) Der Vorstand - Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern: Präsident/Präsidentin, Dekanatsleiter/Dekanatsleiterinnen, je eine weitere Delegation der Dekanate, ein Vertreter/eine Vertreterin aus dem LKR. - Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. - Er tagt in der Regel mit der Dekanenkonferenz Basel-Landschaft. - Der Vorstand hat u.a. folgende Aufgaben: Er bereitet die Versammlungen (Pastoralkonferenzen) vor. Er unterhält Kontakt mit kantonalen Seelsorgegremien oder ist besorgt, dass Mitglieder der Pastoralkonferenz diese Aufgaben wahrnehmen. Er pflegt den regelmässigen Kontakt mit den staatskirchenrechtlichen Gremien des Kantons Basel-Landschaft. Er ist besorgt, dass über Seelsorgeprobleme und - ziele, die sich von der Bistumsleitung oder von den Dekanaten her ergeben, informiert wird. 6 Er plant überpfarreiliche Stellen in Zusammenarbeit mit der Pastoralkonferenz und der Bistumsregionalleitung. Er schlägt diese gemeinsam mit der Bistumsregionalleitung den staatskirchenrechtlichen Gremien entsprechend den Bedürfnissen vor. Er ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit der PKBL. Die Dekanatsleitenden im Vorstand der Pastoralkonferenz vertreten die Interessen der Pastoralkonferenz in der Regionalen Konferenz der Dekanatsleitenden 6 Vgl. Organisationsstatut Bistum Basel 2.3

5 Statuten Pastoralkonferenz BL Seite 5 4. ZUSAMMENARBEIT MIT DER BISTUMSREGIONALLEITUNG Die Pastoralkonferenz und die Bistumsregionalleitung St. Urs pflegen einen regelmässigen Kontakt und arbeiten in Entscheidungsprozessen, welche die Pastoral im Kanton Basel- Landschaft betreffen, zusammen. Ein Mitglied der Bistumsregionalleitung nimmt an den Sitzungen des Vorstandes der Pastoralkonferenz teil. Verabschiedet und Unterzeichnet am 18. August 2010, anlässlich der Pastoralkonferenz in Füllinsdorf Der Präsident der Pastoralkonferenz Thierry Moosbrugger Delegierter für das Bischofsvikariat St. Urs: Christoph Sterkman

Statut des Römisch-Katholischen Seelsorgerates

Statut des Römisch-Katholischen Seelsorgerates Statut des Römisch-n Seelsorgerates Alle Gläubigen sind kraft ihrer Taufe Glieder der einen. Sie haben als solche zusammen mit dem Bischof Verantwortung für das Leben der in ihrem Bistum. Aus diesem Grund

Mehr

R L. Rat der Laientheologinnen und Laientheologen und Diakone. Statuten des RLD

R L. Rat der Laientheologinnen und Laientheologen und Diakone. Statuten des RLD R L Rat der Laientheologinnen und Laientheologen und Diakone D Statuten des RLD 1. Zweck 1.1 Der Rat der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone (RLD) ist ein Gremium der Mitverantwortung. Er berät

Mehr

Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz. Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut:

Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz. Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut: Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut: Art. Zugehörigkeit Der Ostschweizer Regierungskonferenz gehören folgende

Mehr

BISTUM BASEL. Statut des Rates der Diakone und Laientheologen/innen

BISTUM BASEL. Statut des Rates der Diakone und Laientheologen/innen BISTUM BASEL Statut des Rates der Diakone und Laientheologen/innen 1 Statut des Rates der Diakone und Laientheologen/innen Das Bistum Basel hat (1988) neben dem kanonisch vorgesehenen Priesterrat einen

Mehr

Statuten des Kirchlichen Vereins Radio Berner Oberland (KiBeO).

Statuten des Kirchlichen Vereins Radio Berner Oberland (KiBeO). Statuten des Kirchlichen Vereins Radio Berner Oberland (KiBeO). Name, Sitz und Zweck Art. Name, Sitz Unter dem Namen Kirchlicher Verein Radio Berner Oberland (KiBeO) besteht ein Verein im Sinne der Art.

Mehr

STATUTEN. Name, Sitz und Zweck

STATUTEN. Name, Sitz und Zweck Schweizerischer Wildhüter-Verband (SWHV) STATUTEN Die vorliegenden Statuten verzichten auf die Nennung der männlichen und der weiblichen Form. Die männliche Form gilt generell auch für die weibliche. Name,

Mehr

S T A T U T E N 1. NAME

S T A T U T E N 1. NAME 1. NAME Art. 1 Unter dem Namen Arbeitsgemeinschaft für die provinzialrömische Forschung in der Schweiz () besteht eine Arbeitsgemeinschaft der an der Erforschung der römischen Schweiz beteiligten Wissenschaftler

Mehr

Statuten. 1. Ziele Name, Sitz

Statuten. 1. Ziele Name, Sitz Statuten 1. Ziele 1. 1. Name, Sitz Unter dem Namen "Pädiatrische Infektiologiegruppe Schweiz (PIGS) " ist ein Verein gegründet worden, der durch die vorliegenden Statuten und die Artikel 60ff des ZGB definiert

Mehr

Unter dem Namen "mia Engiadina" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Unter dem Namen mia Engiadina besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. Statuten Verein "mia Engiadina" 1. Name und Sitz Unter dem Namen "mia Engiadina" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. 2. Ziel

Mehr

CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten

CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Sport an Berufsfachschulen SVSB. Statuten

Schweizerische Vereinigung für Sport an Berufsfachschulen SVSB. Statuten Schweizerische Vereinigung für Sport an Berufsfachschulen SVSB Statuten 1. Name und Sitz 1.1 Name 1.2 Sitz 1.3 Zugehörigkeit 2. Wesen und Zweck 2.1 Realisierung des obligatorischen Sportunterrichts an

Mehr

Statut der SGIM-Foundation (SGIM-Stiftung)

Statut der SGIM-Foundation (SGIM-Stiftung) Stiftungsstatut SGIM-Foundation, definitive Fassung vom 29. Mai 2013 Statut der SGIM-Foundation (SGIM-Stiftung) Präambel In der Erkenntnis, dass die Allgemeine Innere Medizin eine tragende Säule des Schweizerischen

Mehr

Lachen, 16. Januar 2002 revidiert 17. Februar Statuten

Lachen, 16. Januar 2002 revidiert 17. Februar Statuten Lachen, 16. Januar 2002 revidiert 17. Februar 2016 Statuten 1 Name, Sitz Unter dem Namen Computeria Ausserschwyz besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB mit Sitz am jeweiligen Wohnort der Präsidentin/des

Mehr

Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1

Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1 Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1 Statuten des Vereins Solothurner Mädchenchor I. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen «Solothurner Mädchenchor» besteht ein Verein im Sinne von

Mehr

Statuten der Krebsliga des Kantons Zürich

Statuten der Krebsliga des Kantons Zürich Statuten der Krebsliga des Kantons Zürich Name und Sitz Art. 1 Die Krebsliga des Kantons Zürich (nachfolgend auch «Krebsliga Zürich») ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Vereins-Statuten

Vereins-Statuten Vereins-Statuten 21.06.2016 Statuten Verein venue: Ort zum Erleben 21.06.2016 1 Name, Sitz, Zweck, Tätigkeitsbereiche Art. 1 Unter dem Namen venue: ort zum erleben besteht ein nicht gewinnorientierter,

Mehr

Novartis, Syngenta. Statuten

Novartis, Syngenta. Statuten Novartis, Syngenta Statuten Novartis, Syngenta Artikel 1 Name und Sitz des Vereins 1. Unter dem Namen Kulturforum Novartis und Syngenta besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss Art. 60ff. des Schweizerischen

Mehr

9. November Statuten. Fasanchtsverein Gommiswald - Statuten /6

9. November Statuten. Fasanchtsverein Gommiswald - Statuten /6 9. November 2018 Statuten Fasanchtsverein Gommiswald - Statuten 2018 0/6 Name, Domizil, Zweck Art. 1 Unter der Bezeichnung Fasnachtsverein Gommiswald (im Folgenden auch Verein genannt) besteht ein Verein

Mehr

SENIORENRAT STADT ST. GALLEN STATUTEN

SENIORENRAT STADT ST. GALLEN STATUTEN SENIORENRAT STADT ST. GALLEN STATUTEN Gegründet am 7. Juni 2013 Seniorenrat Stadt St. Gallen Statuten Art. 1. Name, Rechtspersönlichkeit Der Seniorenrat Stadt St. Gallen (SRSG) ist ein gemeinnütziger,

Mehr

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Eltern und Kinder Stetten besteht mit Sitz in Stetten ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des

Mehr

Reglement des Diakoniekapitels der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt

Reglement des Diakoniekapitels der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Reglement des Diakoniekapitels der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt (Vom 8. April 1998) Gestützt auf 38 der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt vom 21. November 1910 gibt

Mehr

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt. Vertrag

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt. Vertrag Synode vom 2. Juni 2015 Trakt. 16 Nr. 555 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n Vertrag zwischen der ERK BS, der ERK BL, der RKK BS und der RKLK BL betreffend Gemeinsames Pfarramt für

Mehr

I Name, Sitz und Zweck des Vereins. II Mitgliedschaft

I Name, Sitz und Zweck des Vereins. II Mitgliedschaft Vereinsstatuten Am 6. Oktober 1967 wurde im Restaurant Schwyzerhüsli in Bergdietikon ein Club der Judosportler gegründet, der sich folgende Statuten gibt : I Name, Sitz und Zweck des Vereins Art. 1 Unter

Mehr

Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen

Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen Rechtsform, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen FdP.Die Liberalen Gempen besteht ein nichtgewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Art.

Mehr

Vereinbarung des Seelsorgeverbandes Allerheiligen - St. Marien

Vereinbarung des Seelsorgeverbandes Allerheiligen - St. Marien Vereinbarung des Seelsorgeverbandes Allerheiligen - St. Marien Vom 17. März 2003 Art. 1: Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name Die Pfarrgemeinden Allerheiligen und St. Marien treffen gestützt auf die Verfassung

Mehr

Statuten des Vereins «Interessengemeinschaft Kind und Jugend Basel» IG KiJu

Statuten des Vereins «Interessengemeinschaft Kind und Jugend Basel» IG KiJu Statuten des Vereins «Interessengemeinschaft Kind und Jugend Basel» IG KiJu I. Grundlagen 1. Name und Sitz 1.1 Unter dem Namen «Interessengemeinschaft Kind und Jugend Basel» (IG KiJu) besteht ein politisch

Mehr

Verein BENEVOL Aargau. Statuten

Verein BENEVOL Aargau. Statuten Verein BENEVOL Aargau Statuten Gründung: 9. September 2009 Überarbeitung der Statuten: 23. Mai 2012/16. Juni 2014/12. Mai 2016 I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "BENEVOL Aargau"

Mehr

GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH

GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH STATUTEN 1 Die «Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zürich», gegründet 1829, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Art. 1. Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.

Art. 1. Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. Arbeitgeberverband Sarganserland Werdenberg S t a t u t e n Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.

Mehr

Sozialkonferenz des Kantons Zürich

Sozialkonferenz des Kantons Zürich Geschäftsstelle Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75/Postfach 8036 Zürich Telefon 044 246 67 69 Fax 044 246 62 85 geschaeftsstelle@zh-sozialkonferenz.ch S t a t u t e n Genehmigt an der a.o. Mitgliederversammlung

Mehr

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn

Mehr

Statuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee

Statuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee Die Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 20. November 2009 angepasst und genehmigt. Statuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee I. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Loipen-Club Heiden-Bodensee

Mehr

Die Kirchgemeinden des Pastoralraums bleiben autonom. Die Eigentumsverhältnisse werden vom vorliegenden Vertrag nicht berührt.

Die Kirchgemeinden des Pastoralraums bleiben autonom. Die Eigentumsverhältnisse werden vom vorliegenden Vertrag nicht berührt. Vertrag im Pastoralraum BE1 zwischen der röm.-kath. Kirchgemeinde Biel und Umgebung und der röm.-kath. Kirchgemeinde Pieterlen/Lengnau/Meinisberg I Art. 1 Bestimmung des Pastoralraums Name und Zweck Zur

Mehr

Statuten Verein hunde-agenda.ch Rechtsform, Zweck und Sitz

Statuten Verein hunde-agenda.ch Rechtsform, Zweck und Sitz Statuten Verein hunde-agenda.ch Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein hunde-agenda.ch besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel

Mehr

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Satzung des Ortsvereins Telgte

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Satzung des Ortsvereins Telgte Farbe bekennen für Telgte Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Satzung des Ortsvereins Telgte 1 Name, Tätigkeitsgebiet 1. Der Ortsverein führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Mehr

STATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD

STATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD 1 STATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Trägerschaft ZAD (Zürich Affinity Domain) besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person.

Mehr

Verfassung der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern 2007 und 2008

Verfassung der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern 2007 und 2008 Verfassung der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern 2007 und 2008 Die Christkatholische Kommission des Kantons Bern erlässt gestützt auf die Verfassung vom 6. Juni 1993 des Kantons Bern, das

Mehr

Statuten. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton St. Gallen

Statuten. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton St. Gallen Statuten Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton St. Gallen Name Art. 1 Unter dem Namen «Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton St. Gallen» (SRK Kanton St. Gallen) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Das

Mehr

STATUTEN 28. März 2017

STATUTEN 28. März 2017 STATUTEN 28. März 2017 Statuten: «Verein der Pfarreisekretärinnen im Bistum Basel» 28. März 2017 Diese Statuten sind in weiblicher Form geschrieben, die Berufs- und Vorstandsbezeichnungen sind sowohl für

Mehr

Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH) - Statuten

Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH) - Statuten Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH) - Statuten Beschluss der Generalversammlung vom. September 08 A. Grundlegende Bestimmungen Art. Unter dem Namen "Verband Schulleiterinnen

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie Satzung der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) in der Deutschen Röntgengesellschaft e.v. 1 Name und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft

Mehr

Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Zürich VSLZH

Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Zürich VSLZH Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Zürich VSLZH S T A T U T E N. GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN Unter dem Namen "Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Zürich" (VSLZH) besteht ein Verein

Mehr

Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann

Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann .5 Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann Vom 6. Januar 00 (Stand. Februar 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 0 des Einführungsgesetzes vom 7.

Mehr

Zu diesem Zweck stellt der Verband Standesregeln und allenfalls weitere Reglemente auf.

Zu diesem Zweck stellt der Verband Standesregeln und allenfalls weitere Reglemente auf. Statuten des Thurgauischen Anwaltsverbandes (vom 29. November 2003) I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Der Thurgauische Anwaltsverband bezweckt: - ein kollegiales Verhältnis unter den Mitgliedern zu begründen

Mehr

STATUTEN. 1. Der Verein führt den Namen Internationales Netzwerk von Gesellschaften für katholische Theologie.

STATUTEN. 1. Der Verein führt den Namen Internationales Netzwerk von Gesellschaften für katholische Theologie. STATUTEN 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Internationales Netzwerk von Gesellschaften für katholische Theologie. 2. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 2 Zielsetzung

Mehr

STATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI

STATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI STATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Avanti - Internationale Ärztegesellschaft für Alternative

Mehr

Statut Seelsorgerat. im Bistum St. Gallen

Statut Seelsorgerat. im Bistum St. Gallen 5.3.3.3 Statut Seelsorgerat im Bistum St. Gallen 2015 Zweck Art. 1 Der Seelsorgerat ist ein repräsentatives Organ von Laien der Diözese, das den Bischof in Fragen der Seelsorge berät und ihn bei der Erfüllung

Mehr

Statuten. Seefischer Nidwalden SF NW

Statuten. Seefischer Nidwalden SF NW Statuten Seefischer Nidwalden SF NW Seite 1 / 8 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck Seite Art. 1 Name, Sitz 3 Art. 2 Zweck 3 II. Mitgliedschaft Art. 3 Mitglieder 3 Art. 4 Aufnahme 3 Art. 5 Austritt

Mehr

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Im Statutentext werden folgende Abkürzungen verwendet: MV für Mitgliederversammlung RS für Revisionsstelle VS für Vorstand

Mehr

Bibliotheksverein Heiden / Grub Vereinsstatuten

Bibliotheksverein Heiden / Grub Vereinsstatuten Bibliotheksverein Heiden / Grub Vereinsstatuten I. Allgemeines Unter dem Namen «Bibliotheksverein Heiden» besteht mit Sitz in Heiden AR ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Art. 2 Zielsetzung 1 Der

Mehr

Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus

Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus Leben.Arbeit.Respekt.Sicherheit 45plus 1. Name und Sitz Unter dem Namen Leben.Arbeit.Respekt.Sicherheit.45plus (L.A.R.S.45plus), mit Sitz in Basel-Stadt, konstituiert

Mehr

Art. 20 Pflichten des Vorstandes (Aufgaben und Pflichten) Art. 15 Zusammensetzung und Bestand des Vorstandes (Kassier und Sekretär)

Art. 20 Pflichten des Vorstandes (Aufgaben und Pflichten) Art. 15 Zusammensetzung und Bestand des Vorstandes (Kassier und Sekretär) Pflichtenhefte Pflichtenhefte für: Präsident Vizepräsident Verwaltungskreisvertreter Leiter Feuerwehren Zentralvorstandsmitglied SFV Vertreter BFIV Sekretär Kassier Grundlage: Statuten Feuerwehrverband

Mehr

Statuten des Vereins "55+ Basler Seniorenkonferenz"

Statuten des Vereins 55+ Basler Seniorenkonferenz Statuten des Vereins "55+ Basler Seniorenkonferenz" 1. Name und Sitz Unter dem Namen "55+ Basler Seniorenkonferenz" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. Zivilgesetzbuch (ZGB SR 210) mit Sitz in

Mehr

STATUTEN DES RACING-CLUB ZÜRICH

STATUTEN DES RACING-CLUB ZÜRICH STATUTEN DES RACING-CLUB ZÜRICH Name und Sitz Art. 1 des Vereins Unter dem Namen Racing-Club Zürich besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches als Verein ohne persönliche

Mehr

Statuten Swim Regio Solothurn gegründet am 29. Oktober 2012

Statuten Swim Regio Solothurn gegründet am 29. Oktober 2012 Statuten Swim Regio Solothurn gegründet am 29. Oktober 2012 Statuten SRSO vom 12. September 2017 Seite 1 STATUTEN des Vereins SWIM REGIO SOLOTHURN gegründet am 29. Oktober 2012 Die geschriebene Form gilt

Mehr

STATUTEN. Anavant Surses

STATUTEN. Anavant Surses STATUTEN Anavant Surses - 2 - Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen Anavant Surses besteht mit Sitz in Surses ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Statut der Schweizerischen Konferenz der. der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung"

Statut der Schweizerischen Konferenz der. der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung 2.4.3. Statut der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung (KBSB) vom 8./9. Mai 2003 I. Allgemeines Art. 1 Name 1 Die Kantone setzen unter dem Namen "Schweizerische

Mehr

Unter dem Namen Blind Power besteht mit Sitz im Kanton Bern ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB.

Unter dem Namen Blind Power besteht mit Sitz im Kanton Bern ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB. Statuten Blind Power Von der Mitgliederversammlung angenommen am 9.Juli 2018 1. Name Unter dem Namen Blind Power besteht mit Sitz im Kanton Bern ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB. 2. Zweck Blind Power fördert

Mehr

S T A T U T E N R O T E S K R E U Z B A S E L L A N D

S T A T U T E N R O T E S K R E U Z B A S E L L A N D S T A T U T E N R O T E S K R E U Z B A S E L L A N D vom 23. Mai 2006 Statuten Rotes Kreuz Baselland vom 23.05.2006 Seite 2 von 6 I. NAME, RECHTSFORM, SITZ, STELLUNG Artikel 1 1Unter dem Namen Rotes Kreuz

Mehr

Statuten Verein RAUM

Statuten Verein RAUM Statuten Verein RAUM 1. Name und Sitz Unter dem Namen "RAUM besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 f. ZGB mit Sitz in Wetzikon. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. 2. Ziel und Zweck Der Verein

Mehr

Bistum Basel Organisationsstatut Bistum Bistumsregion Dekanat

Bistum Basel Organisationsstatut Bistum Bistumsregion Dekanat Bistum Basel Organisationsstatut Bistum Bistumsregion Dekanat Das vorliegende Organisationsstatut Bistum Bistumsregion Dekanat ist das Ergebnis des Projekts "Grossräumige Regionalisierung des Bistums Basel.

Mehr

Statuten. des Vereins Netzwerk Bildung und Architektur

Statuten. des Vereins Netzwerk Bildung und Architektur Statuten des Vereins Netzwerk Bildung und Architektur Name und Sitz, Unabhängigkeit Art. 1 Unter dem Namen Netzwerk Bildung und Architektur besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff.ZGB als juristische

Mehr

d. Anregen wissenschaftlicher Projekte und Programme zu und über Landschaft, insbesondere inter- und transdisziplinärer Art;

d. Anregen wissenschaftlicher Projekte und Programme zu und über Landschaft, insbesondere inter- und transdisziplinärer Art; Statuten Forum Landschaft Statuten 2009 Art. 1 1 Unter dem Namen " Forum Landschaft", im folgenden Forum genannt, besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB. 2 Sitz des Forums ist am Ort der Geschäftsstelle

Mehr

Der Bischof von Augsburg

Der Bischof von Augsburg - 98 - Der Bischof von Augsburg Ordnung für die Berufsgruppe der Pfarrhelfer/-innen in der Diözese Augsburg Präambel Der Beruf des Pfarrhelfers/der Pfarrhelferin bezeichnet einen hauptberuflich ausgeübten

Mehr

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,

Mehr

6017 Ruswil Statuten Spitex Ruswil

6017 Ruswil Statuten Spitex Ruswil Statuten Spitex Ruswil Inhaltsverzeichnis 6017 Ruswil I. Grundlagen... 3 Art. 1 Name, Rechtsnatur und Sitz... 3 Art. 2 Zweck und Aufgaben... 3 II. Mitgliedschaft... 3 Art. 3 Voraussetzung... 3 III. Organisation...

Mehr

STATUTEN. Frauengemeinschaft Littau

STATUTEN. Frauengemeinschaft Littau STATUTEN Frauengemeinschaft Littau 1. Name und Sitz Art. 1.1 Unter dem Namen Frauengemeinschaft (FG) Littau besteht ein im Jahr 1914 gegründeter Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Littau. Er

Mehr

Bezirk Uster. Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei des Bezirk Uster (BDP Bezirk Uster) /5

Bezirk Uster. Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei des Bezirk Uster (BDP Bezirk Uster) /5 Bezirk Uster Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei des Bezirk Uster (BDP Bezirk Uster) 29.03.2012 1/5 Statuten der Bürgerlich-Demokratischen Partei des Bezirk Uster (BDP Bezirk Uster) Präambel: bei

Mehr

Statuten des Verbandes der Fachhochschuldozierenden Nordwestschweiz fh-ch-nw

Statuten des Verbandes der Fachhochschuldozierenden Nordwestschweiz fh-ch-nw Statuten des Verbandes der Fachhochschuldozierenden Nordwestschweiz fh-ch-nw Name, Sitz 1 Unter dem Namen Verband der Fachhochschuldozierenden Nordwestschweiz fh-ch-nw besteht ein Verein im Sinne von Art.60

Mehr

Geschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens

Geschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens Geschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens Die Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden

Mehr

gegründet 1869 Statuten

gegründet 1869 Statuten gegründet 1869 Statuten Seite 1 Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern (gegründet 1869) Statuten I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Gemeindeschreiberverband des Kantons

Mehr

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein

Mehr

Die Statuten des Vereins DAMP

Die Statuten des Vereins DAMP Statuten Die Statuten des Vereins DAMP I. Name des Vereins Art. 1 1 Unter dem Namen "DAMP" (Deutschschweizerische Arbeitsgruppe für MinistrantInnenpastoral) besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne der

Mehr

I. Allgemeines 3. II. Zweck 3. III. Mitgliedschaft 3. IV. Organe 4. V. Finanzen und Vertretung nach Aussen 6. VI. Statutenänderung 7

I. Allgemeines 3. II. Zweck 3. III. Mitgliedschaft 3. IV. Organe 4. V. Finanzen und Vertretung nach Aussen 6. VI. Statutenänderung 7 Statuten Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 3 II. Zweck 3 III. Mitgliedschaft 3 IV. Organe 4 V. Finanzen und Vertretung nach Aussen 6 VI. Statutenänderung 7 VII. Auflösung des Vereins 7 VIII. Inkrafttreten

Mehr

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Statuten Tanzsportverein Verein Dance Club New Horizon 1. Name und Sitz Unter dem Namen Dance Club New Horizon besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde Freienbach. Er ist

Mehr

Statuten. Unter dem Namen "Spitex Niesen" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Frutigen.

Statuten. Unter dem Namen Spitex Niesen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Frutigen. Statuten 1. Allgemeines Art. 1: Name und Sitz Unter dem Namen "Spitex Niesen" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Frutigen. Art. 2: Vereinszweck Er leistet den EinwohnerInnen und

Mehr

SEGELCLUB WASSENBERG ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend

SEGELCLUB WASSENBERG ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend 1 Mitgliedschaft Mitglieder der abteilung sind alle weiblichen und männlichen Vereinsjugendlichen bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wird sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter

Mehr

Statuten der Ehemaligen Pfadi Ostschweiz

Statuten der Ehemaligen Pfadi Ostschweiz Statuten der Ehemaligen Pfadi Ostschweiz Inhaltsverzeichnis: Kapitel 1: Allgemeines 2 Kapitel 2: Die Mitgliedschaft 3 Kapitel 3: Die Organisation 4-5 Kapitel 4: Schlussbestimmungen 6 Allgemeines Art. 1

Mehr

Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft

Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft 1 9.3 Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft vom 22. November 2011 I. Einleitung/Zweck - Der Diakoniekonvent befasst sich mit Fragen der Diakonie.

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ)

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) Gemäß Beschluss des 60. Ständigen Ausschusses vom 25./26.

Mehr

Statuten, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich 2

Statuten, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich 2 Statuten Statuten, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich 2 Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich I. Allgemeines Art. 1 Art. 2 Unter dem Namen «Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich», nachstehend

Mehr

Statuten Zürcher Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden (zbl)

Statuten Zürcher Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden (zbl) Statuten Zürcher Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden (zbl) Name, Sitz, Zweck Artikel 1 Name Unter dem Namen "Zürcher Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden" (zbl) besteht ein Verein im Sinne

Mehr

SP Chur Statuten 1997 STATUTEN DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DER STADT CHUR I. NAME, SITZ UND ZWECK

SP Chur Statuten 1997 STATUTEN DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DER STADT CHUR I. NAME, SITZ UND ZWECK STATUTEN DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DER STADT CHUR Art. 1 Name und Sitz I. NAME, SITZ UND ZWECK Unter dem Namen SP Sektion Chur besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGE mit Sitz in Chur. Die SP Chur

Mehr

Vereinbarungen zwischen der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt sowie anderen Landeskirchen (genannt Regionaltreffen)

Vereinbarungen zwischen der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt sowie anderen Landeskirchen (genannt Regionaltreffen) Synode vom 17. November 2015 Trakt. 23 Nr. 566 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n Vereinbarungen zwischen der Römisch-n sowie anderen Landeskirchen (genannt Regionaltreffen) der

Mehr

Freiburger Krippenverband - Statuten

Freiburger Krippenverband - Statuten Freiburger Krippenverband - Statuten Art. 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen Freiburger Krippenverband wird ein Verein im Sinne des Art. 60 ff ZGB gegründet. Sein Sitz ist in Freiburg. Er besteht auf

Mehr

Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus. Statuten

Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus. Statuten Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus Statuten 1 FIRMA, SITZ UND DAUER. Art. 1 Unter dem Namen Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus, im Weiteren dieser Statuten Verein genannt, besteht ein Verein

Mehr

Statuten. Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau

Statuten. Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau Statuten "Unsere Gesellschaft braucht Anstösse. Sie braucht 'innovativen Input', damit sie sich weiterentwickeln kann. Sie braucht positive Impulse, damit

Mehr

Statuten Polysport Glis-Gamsen

Statuten Polysport Glis-Gamsen Statuten Polysport Glis-Gamsen I. NAME UND SITZ Art. 1 Name und Sitz Der Polysport Glis-Gamsen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Glis. 1 1 Die in diesen Statuten benutzten Bezeichnungen

Mehr

Schweizerisches Rotes Kreuz. Kantonalverband Glarus. Statuten

Schweizerisches Rotes Kreuz. Kantonalverband Glarus. Statuten Schweizerisches Rotes Kreuz Kantonalverband Glarus Statuten I. Allgemeines Art. 1 Unter dem Namen Verein Schweizerisches Rotes Kreuz Kantonalverband Glarus, nachstehend SRK Glarus genannt, besteht ein

Mehr

RAHMENSTATUT FÜR DIE DEKANATE IM BISTUM CHUR

RAHMENSTATUT FÜR DIE DEKANATE IM BISTUM CHUR RAHMENSTATUT FÜR DIE DEKANATE IM BISTUM CHUR PRÄAMBEL Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.b. zu Dekanaten, vereinigt

Mehr

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich W 8090 Staatskanzlei Zurich 413.112 Marz 1982 Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich (vom 28. August 1968)' A. Grundlage, Mitgliedschaft und Aufgaben 9: 1. Die Lehrerschaft

Mehr

Statuten von Basel Tourismus

Statuten von Basel Tourismus Statuten von Basel Tourismus Name, Sitz, Zweck und Mittel Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Basel Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist im Handelsregister

Mehr

Statuten. des Verbands Aluminium-Verband Schweiz. besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.

Statuten. des Verbands Aluminium-Verband Schweiz. besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Statuten des Verbands Aluminium-Verband Schweiz I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Aluminium-Verband Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Der Verband

Mehr

Statuten VEREIN KÄSETAGE TOGGENBURG

Statuten VEREIN KÄSETAGE TOGGENBURG Statuten VEREIN KÄSETAGE TOGGENBURG A. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Käsetage Toggenburg" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Sitz des Vereins ist die Wohnsitzgemeinde

Mehr

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten Verein BoulderSchüür Lenk Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein BoulderSchüür Lenk besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Lenk. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Mehr