Statut der Pastoralkonferenz Basel-Landschaft
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- Bernt Biermann
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1 Pastoralkonferenz BL Statut der Pastoralkonferenz Basel-Landschaft 0. EINLEITUNG Grundlegend für die Pastoralkonferenz Basel-Landschaft (PKBL) und deren Statut ist das Organisationsstatut des Bistums Basel 1 Das Statut der PKBL anerkennt die Rechte der Bistumsregion/Bistumsregionalleitung, wie auch die Rechte der Dekanate/Dekanatsleitungen. Im Folgenden werden nur die besonderen Gegebenheiten und Bedürfnisse im Bistumskanton Basel-Landschaft festgehalten und geregelt. 1. UMSCHREIBUNG UND ZWECK Die PKBL umfasst die Dekanate des Bistumskantons Basel-Landschaft. Sie berät die Bistumsregionalleitung gemäss Organisationsstatut des Bistum Basel. 2 Mitglied der PKBL ist, wer Mitglied (auch im Gaststatus) in einem der Dekanate BL ist. Angestellte überpfarreilicher Stellen können auch Mitglied im Dekanat BS sein. Sie erstrebt die bestmögliche Zusammenarbeit in der Seelsorge im Bistumskanton Basel- Landschaft. 1 Vgl. Organisationsstatut des Bistum Basel Vgl. Organisationsstatut des Bistums Basel 2.2. und 2.3
2 Statuten Pastoralkonferenz BL Seite 2 2. AUFGABEN Die hauptsächlichsten Aufgaben der PKBL sind: - Austausch, Beratung und Beschlussfassung bezüglich Seelsorgefragen von kantonaler Bedeutung in Zusammenarbeit mit der Bistumsregionalleitung sowie in Abstimmung und Ergänzung zu diözesanen Konzepten. - Austausch, Beratung und Beschlussfassung/Antragstellung in Zusammenarbeit mit der Bistumsregionalleitung - bezüglich Neuerrichtung oder Streichung überpfarreilicher Seelsorgestellen. - Wahl der Delegationen in Gremien und Kommissionen des Bistums und der Landeskirche Organisation der Diözesanen Fortbildung der Seelsorgenden. Jedes Dekanat hat darüber hinaus die Möglichkeit, eine eigene Dekanatsweiterbildung zu organisieren. - Durchführung geeigneter Anlässe zur Förderung der Kollegialität. - Ökumenische Zusammenarbeit: Dazu bezeichnen der PK Vorstand und die Bistumsregionalleitung zusammen eine Ansprechperson für die ökumenischen Kontakte im Bistumskanton Basel Landschaft. Diese Person ist auch Delegierte in die ACKBL. - Festlegung der kantonalen Opferliste. - Austausch über mögliche Kandidaten aus dem Bistum für das Amt des Bischofsvikars, bzw. für die Person der Bistumsregionalleitung, die ebenfalls Einsitz im Bischofsrat hat. 4 3 Wegen der geringen Grösse der Dekanate werden die Delegationen in der Regel nicht per Dekanat, sondern per Pastoralkonferenz gewählt. Bestimmte Wahlen (Priesterrat, Rat der Diakone und LaientheologInnen ) erfolgen gemäss der Statuten der entsprechenden Gremien. 4 Vgl. Organisationsstatut des Bistum Basel,
3 Statuten Pastoralkonferenz BL Seite 3 3. ORGANISATION a) Die Pastoralkonferenz - Zur PKBL gehören alle Mitglieder der Dekanatsversammlungen im Bistumskanton Basel-Landschaft. 5 - Sie wählt Präsident/Präsidentin und Kassierer/Kassierin. - Die PKBL tagt ordentlich jährlich mindestens dreimal durch Einberufung des Präsidenten/der Präsidentin. - Eine ausserordentliche Tagung wird auf Begehren des Präsidenten/der Präsidentin oder des Vorstandes oder der einfachen Mehrheit einer Dekanatsversammlung oder (schriftlich) von 15 Mitgliedern einberufen. - Eine ausserordentliche Tagung der PKBL muss innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Begehrens stattfinden. - Über die Tagungen wird ein Beschlussprotokoll geführt. - Die Versammlung wird vom Präsidenten/von der Präsidentin geleitet, im Verhinderungsfall von einer durch den Vorstand vorgeschlagenen Stellvertretung. - Die Pastoralkonferenz kann eigene Kommissionen einsetzen. - Die Pastoralkonferenz beschliesst die Jahresbeiträge und deren Verwendung. - Die Beschlüsse der Pastoralkonferenz sind im Bereich ihrer Kompetenz für die Dekanate und ihre Mitglieder verbindlich. 5 Vgl. Organisationsstatut des Bistum Basel, 3.3
4 Statuten Pastoralkonferenz BL Seite 4 b) Der Vorstand - Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern: Präsident/Präsidentin, Dekanatsleiter/Dekanatsleiterinnen, je eine weitere Delegation der Dekanate, ein Vertreter/eine Vertreterin aus dem LKR. - Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. - Er tagt in der Regel mit der Dekanenkonferenz Basel-Landschaft. - Der Vorstand hat u.a. folgende Aufgaben: Er bereitet die Versammlungen (Pastoralkonferenzen) vor. Er unterhält Kontakt mit kantonalen Seelsorgegremien oder ist besorgt, dass Mitglieder der Pastoralkonferenz diese Aufgaben wahrnehmen. Er pflegt den regelmässigen Kontakt mit den staatskirchenrechtlichen Gremien des Kantons Basel-Landschaft. Er ist besorgt, dass über Seelsorgeprobleme und - ziele, die sich von der Bistumsleitung oder von den Dekanaten her ergeben, informiert wird. 6 Er plant überpfarreiliche Stellen in Zusammenarbeit mit der Pastoralkonferenz und der Bistumsregionalleitung. Er schlägt diese gemeinsam mit der Bistumsregionalleitung den staatskirchenrechtlichen Gremien entsprechend den Bedürfnissen vor. Er ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit der PKBL. Die Dekanatsleitenden im Vorstand der Pastoralkonferenz vertreten die Interessen der Pastoralkonferenz in der Regionalen Konferenz der Dekanatsleitenden 6 Vgl. Organisationsstatut Bistum Basel 2.3
5 Statuten Pastoralkonferenz BL Seite 5 4. ZUSAMMENARBEIT MIT DER BISTUMSREGIONALLEITUNG Die Pastoralkonferenz und die Bistumsregionalleitung St. Urs pflegen einen regelmässigen Kontakt und arbeiten in Entscheidungsprozessen, welche die Pastoral im Kanton Basel- Landschaft betreffen, zusammen. Ein Mitglied der Bistumsregionalleitung nimmt an den Sitzungen des Vorstandes der Pastoralkonferenz teil. Verabschiedet und Unterzeichnet am 18. August 2010, anlässlich der Pastoralkonferenz in Füllinsdorf Der Präsident der Pastoralkonferenz Thierry Moosbrugger Delegierter für das Bischofsvikariat St. Urs: Christoph Sterkman
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