Straße/Haus-Nr. Postleitzahl/Ort

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Straße/Haus-Nr. Postleitzahl/Ort"

Transkript

1 Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit für die Monate (die Vergnügungssteuererklärung wird pro Quartal eingereicht) Buchungsstelle: Steuerpflichtige(r) Straße/Haus-Nr. Postleitzahl/Ort Telefon Abgabefrist: Die Erklärung ist im Original bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen (kein Telefax und keine Kopie). Die Aufzählung der einzelnen Apparate sowie die Darstellung der sind auf dem Erklärungsvordruck (Anlage zur Vergnügungssteuererklärung) vorzunehmen. Bei Einreichung dieses Vordrucks sind auch gleichzeitig die dazugehörigen Zählwerkausdrucke beizufügen. Die zusammenfassende Berechnung der Steuer erfolgt auf dieser Erklärung. Die Annahme der Vergnügungssteuererklärung durch die Behörde gilt als formloser Steuerbescheid (Heranziehung). Ein schriftlicher Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn die Steuer abweichend von der Steuererklärung festgesetzt wird ( 167 Abgabenordnung in Verbindung mit 12 Kommunalabgabengesetz NRW). Summe der aller Apparate mit Gewinnmöglichkeit entsprechend den beigee- fügten Anlagen (Nr. 1 bis ). Gesamteinspielergebnis EUR Steuersatz v. H. Steuerbetrag EUR Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise zu diesem Bescheid. Ich versichere die Richtigkeit der Angaben. Datum Unterschrift (ggf. Firmenstempel)

2 Rechtsgrundlage Artikel I, 8 der Satzung vom 27. September 2006 zur 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Straelen vom 22. Dezember Zahlungsaufforderung Die Steuer wird mit Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. Konten des Kommunalkassenverbandes Straelen Sparkasse der Stadt Straelen, Kto.-Nr , BLZ: Volksbank an der Niers eg, Kto.-Nr , BLZ: Postbank Köln, Kto.-Nr , BLZ: Deutsche Bank AG, Filiale Geldern, Kto.-Nr , BLZ: IBAN: DE , SWIFT-BIC: WELADED1STR Folgen verspäteter Zahlung Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist gemäß 240 der Abgabenordnung vom (BGBI. I, S 712) in Verbindung mit 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - in den jeweils gültigen Fassungen - für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen nach unten abgerundeten Steuerbetrages zu entrichten; abgerundet wird auf den nächsten durch fünfzig EUR teilbaren Betrag. Für notwendige Einziehungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen vom (GV.NRW.S. 258) in der jeweils gültigen Fassung erhoben (SGV.NRW.2010). Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Düsseldorf, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich Klage erheben oder zur Niederschrift dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, so empfiehlt es sich, zwei Abschriften beizufügen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Durch die Einlegung der Klage wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung der angeforderten Steuern nicht aufgehalten.

3 Hinweis zur Rechtmittelbelehrung / Wegfall des Widerspruchverfahrens Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 19. September 2007 das Bürokratieabbaugesetz II verabschiedet. Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zum 1. November 2007 ist unter anderem auch für den Bereich der kommunalen Steuern und Gebühren das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren weggefallen. Es wird nach neuer Rechtslage nunmehr unmittelbar der Klageweg gegen den Steuer-/Abgabenbescheid eröffnet. Anstelle des Widerspruchs ist deshalb im Falle der Anfechtung unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zu erheben. Um allen Beteiligten unnötige Wege, Wartezeiten und vor allem Kosten zu ersparen, gibt Ihnen die Stadt Straelen folgende rechtliche Hinweise: Hinweis zur Möglichkeit einer formlosen Überprüfung Sofern dieser Bescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist, bitte ich Sie zur Vermeidung unnötiger Kosten, sich vor Erhebung einer Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides mit mir in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so mögliche Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage besprochen und eventuell behoben werden. Ich sichere Ihnen verbindlich zu, Ihre Angaben zu prüfen und Ihnen zu dem Ergebnis meiner Prüfung einen Bescheid zukommen zu lassen. Erweisen sich Ihre Einwände als zutreffend, erhalten Sie einen Änderungsbescheid. Soweit ich Ihren Einwendungen nicht entsprechen kann, ergeht ein förmlicher Bescheid, der Ihnen wieder die Möglichkeit zur Klageerhebung mit einer neuen Klagefrist eröffnet. Ihre Zahlungsverpflichtung wird für die Dauer der Prüfung Ihrer Beanstandungen nicht gehemmt. Bis zu meiner Entscheidung bleiben die Steuern in der festgesetzten Höhe zu den Fälligkeitsterminen zu entrichten. Zuviel gezahlte Beträge werden im Falle einer Berichtigung des Bescheides erstattet oder verrechnet. Die Erhebung der Steuer erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen. Einwände, die sich gegen die in den Satzungen festgelegten Steuersätze richten, sind nur unmittelbar beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zu erheben. Allgemeine Hinweise Auskünfte über geleistete Zahlungen und angemahnte Rückstände erteilt nur der Kommunalkassenverband Straelen. Auskünfte über die in diesem Bescheid ausgewiesene Steuerforderung erteilen jedoch stets die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes der Stadt Straelen.

4 Anlage Nr. (Bei mehreren Anlagen, bitte durchlaufend nummerieren) Anlage zur Vergnügungssteuererklärung uererklärung für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen für die Monate Buchungsstelle: Steuerpflichtige(r), Anschrift : PLZ Stadt Straße Hausnummer Nr. Aufgestellte Spielapparate Gesamtbetrag pro Monat: Gesamtbetrag pro Quartal: (Mindest ststeuer steuer von 15 beachten) Bemerkungen (hier bitte Besonderheiten eintragen, z. B., wenn ein Gerät im Monat ausgewechselt

5 Anlage Nr. (Bei mehreren Anlagen, bitte durchlaufend nummerieren) Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für r Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und ähnlichen Orten für die Monate Buchungsstelle: Steuerpflichtige(r), Anschrift Aufgestellte Spielapparate ergebnisse (Mindeststeuer von 5 be- b achten) Bemerkungen (hier bitte Besonderheiten eintragen, z. B., wenn ein Gerät im Monat ausgewechselt Aufgestellte lte Spielapparate (Mindeststeuer 5 ) Bemerkungen (hier bitte Besonderheiten eintragen, z. B., wenn ein Gerät im Monat ausgewechselt Aufgestellte Spielapparate (Mindeststeuer 5 ) Bemerkungen (hier bitte Besonderheiten eintragen, z. B., wenn ein Gerät im Monat ausgewechselt

Kassenzeichen: Vergnügungssteuererklärung für den Monat 20 bis Monat 20

Kassenzeichen: Vergnügungssteuererklärung für den Monat 20 bis Monat 20 Meldung Nr.* / 20 * Lfd.Nr. nach der letzten Änderungsmeldung Stadt Siegen Der Bürgermeister FB 3/2.3 Stadtkasse, Steuern Postfach 10 03 52 57003 Siegen Bankverbindungen und Zahlungshinweise entnehmen

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung Kalendervierteljahr

Spielapparatesteuer-Erklärung Kalendervierteljahr Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche Vermerke

Mehr

Kassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau

Kassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau Spielapparatesteuer- Erklärung Nidderau, den An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg 1 61130 Nidderau Kassenzeichen: Bitte bei allen Zahlungen und Schriftverkehr angeben Name

Mehr

Kassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau

Kassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau Spielapparatesteuer- Erklärung Nidderau, den An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg 1 61130 Nidderau Kassenzeichen: Bitte bei allen Zahlungen und Schriftverkehr angeben Name

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016

Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016 Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016 Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung Kalendervierteljahr

Spielapparatesteuer-Erklärung Kalendervierteljahr Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche Vermerke

Mehr

Steueranmeldung gem. 9a Abs. 1 Nr. 1 Vergnügungssteuersatzung

Steueranmeldung gem. 9a Abs. 1 Nr. 1 Vergnügungssteuersatzung Steueranmeldung gem. 9a Abs. 1 Nr. 1 Vergnügungssteuersatzung Seite 1 von 2 Steuerpflichtiger: Ne, Vorne Telefonnummer Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort Personenkonto Datum Gemeinde Bomlitz - Steuert

Mehr

Kassenkonto: Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9

Kassenkonto: Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9 Unternehmen: Kassenkonto: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9 63512 Hainburg 2015 (Bei Schriftwechsel und Zahlungen stets angeben)

Mehr

Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz Kalendervierteljahr

Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz Kalendervierteljahr Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz 1 63500 Seligenstadt 2017 Buchungszeichen: (Bei Schriftwechsel und Zahlungen stets

Mehr

Apparatesteuer-Erklärung

Apparatesteuer-Erklärung Anlage zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Nonnweiler Einzusenden an: Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, 66620 Nonnweiler Apparatesteuer-Erklärung nach 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung

Mehr

Rechtsgrundlage Die jeweils gültige Satzung der Stadt Eschborn über eine Spielapparate- und Spielhallensteuer.

Rechtsgrundlage Die jeweils gültige Satzung der Stadt Eschborn über eine Spielapparate- und Spielhallensteuer. ! Rechtsgrundlage Die jeweils gültige Satzung der Stadt Eschborn über eine Spielapparate- und Spielhallensteuer. Zählwerknachweise Für die Besteuerung nach der Bruttokasse sind für jeden Apparat Zählwerkausdrucke

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Firma/Absender Kassenzeichen:... (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben)... Tel.: Veranlagungszeitraum: Jahr:... (bitte ankreuzen) Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf -Steueramt- Postfach

Mehr

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Kevelaer vom 18. Dezember 2002

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Kevelaer vom 18. Dezember 2002 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Kevelaer vom 18. Dezember 2002 9/080/1 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW

Mehr

Apparatesteuer-Erklärung

Apparatesteuer-Erklärung Einzusenden an: Gemeinde Kleinblittersdorf, Steueramt, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf Apparatesteuer-Erklärung nach 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung - - Unternehmen:.. Konten der Gemeindekasse Fürth Sparkasse Starkenburg. IBAN DE46 5095469000 057099 Anschrift:. (Straße) Volksbank Weschnitztal IBAN DE8 509659000 5050 (PLZ) (Ort) Tel.:.. Gemeindevorstand

Mehr

Innere Verwaltung Tel.: /74743 Fachbereich Steuern Fax: /74781

Innere Verwaltung Tel.: /74743 Fachbereich Steuern Fax: /74781 Name, Vorname /der Steuerpflichtigen Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Telefon Stadt Treuenbrietzen Bei Rückfragen: Der Bürgermeister Frau Unger Innere Verwaltung Tel.: 0748/7474 Fachbereich Steuern

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung (Unternehmen) (Straße) (Kassenzeichen) Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! (PLZ, Ort) (Telefonnummer) (E-Mail Adresse) Magistrat der Stadt Schwalmstadt - Steueramt - Marktplatz 1 34613

Mehr

Berechnung der für den obigen Zeitraum zu entrichtenden Vergnügungssteuer: Spielhallen 30,00 Geräte ohne Gewinnmöglichkeit nicht in Spielhallen 10 %

Berechnung der für den obigen Zeitraum zu entrichtenden Vergnügungssteuer: Spielhallen 30,00 Geräte ohne Gewinnmöglichkeit nicht in Spielhallen 10 % Name Straße, Hausnummer Ort Stadt Haldensleben Rückfragen unter: Kämmerei Markt 20-22 Tel.: 03904/479 137 Fax: 03904/479 149 39340 Haldensleben Internet: www.stadt-haldensleben.de E-Mail-Adresse nur für

Mehr

STADT LENNESTADT Lennestadt, 17. November 2014 Der Bürgermeister - Bereich Sicherheit und Ordnung - Az.: BEKANNTMACHUNG

STADT LENNESTADT Lennestadt, 17. November 2014 Der Bürgermeister - Bereich Sicherheit und Ordnung - Az.: BEKANNTMACHUNG STADT LENNESTADT Lennestadt, 17. November 2014 Der Bürgermeister - Bereich Sicherheit und Ordnung - Az.: 66 15 30 BEKANNTMACHUNG der Widmung öffentlicher Verkehrsflächen gemäß 6 des Straßenund Wegegesetzes

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Einzusenden an: Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Postfach , D Merzig

Einzusenden an: Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Postfach , D Merzig Einzusenden an: Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Postfach 10 02 30, D-66653 Merzig Apparatesteuer-Anmeldung nach 7 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt

Mehr

2017 I 2017 II 2017 III 2017 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung

2017 I 2017 II 2017 III 2017 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung Steuerpflichtiger:. Kassenkonto/Objektnummer 600 /SP00. (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr angeben!) Anschrift:... Magistrat der Stadt Bad Nauheim FB /FD. Steuern Parkstraße 6-8 6 Bad Nauheim Veranlagungszeitraum

Mehr

2018 I 2018 II 2018 III 2018 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung

2018 I 2018 II 2018 III 2018 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung Steuerpflichtiger:. Kassenkonto/Objektnummer 600 /SP00. (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr angeben!) Anschrift:... Magistrat der Stadt Bad Nauheim FB /FD. Steuern Parkstraße 6-8 6 Bad Nauheim Veranlagungszeitraum

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung Spielhalle

Spielapparatesteuer-Erklärung Spielhalle Unternehmen Kassenzeichen Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Anschrift: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Magistrat der Stadt Biedenkopf Fachbereich II - Finanzdienste Hainstr. Biedenkopf Jahr

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Kostenstelle : 10.6050. Sachkonto : 5559120 Anschrift:. (Straße). Tel.:.... (PLZ) (Ort) Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) Rathausgasse 1 34576 Homberg (Efze) Veranlagungszeitraum (bitte ankreuzen)

Mehr

Spielgerätesteuer-Erklärung

Spielgerätesteuer-Erklärung Unternehmen Kassenzeichen 0.- Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Anschrift: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) Fachbereich II - Finanzen, Soziales und Kultur

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt Saarlouis (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung)

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt Saarlouis (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt Saarlouis (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Spielgerätesteuer-Erklärung

Spielgerätesteuer-Erklärung Unternehmen: (Anschrift u. Telefon-Nr.) Kassenzeichen: Magistrat der Stadt Obertshausen - Steuerabteilung - Schubertstraße Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Konten der Stadtkasse Obertshausen:

Mehr

Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum

Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum Absender: - 0215 Stadt Monheim am Rhein bei Rückfragen: Der Bürgermeister 20/2 Steuern und Gebühren Telefon: (0 21 73) 9 51-2 27 Postfach 10 06 61 Telefax: (0 21 73) 9 51-25 227 40770 Monheim am Rhein

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen):

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen): Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen): Anwendungsbereich: Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Weiskirchen (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung)

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Weiskirchen (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Weiskirchen (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Nottuln (Vergnügungssteuersatzung) vom in der Fassung vom 17.

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Nottuln (Vergnügungssteuersatzung) vom in der Fassung vom 17. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Nottuln (Vergnügungssteuersatzung) vom 30.06.2009 in der Fassung vom 17. Dezember 2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 13

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 13 - 221 - AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 03.08.2016 Nummer 13 Bebauungsplan Zeltplatz Badesee, Gemeinde Höchheim, Gemeindeteil

Mehr

(Bewilligungsbehörde) Az.:... Ort/Datum Fernsprecher. Zuwendungsbescheid (Institutionelle Förderung)

(Bewilligungsbehörde) Az.:... Ort/Datum Fernsprecher. Zuwendungsbescheid (Institutionelle Förderung) Muster 2 b 1 zu Pos. 2.1.3 des Kinder- und Jugendförderplans (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Zuwendungsbescheid (Institutionelle

Mehr

Kommunale Abfallwirtschaft. Muster. Kundennummer: Gebührenschuldner/in: Wolfgang Mustermann, Musterstr. 24, Musterstadt

Kommunale Abfallwirtschaft. Muster. Kundennummer: Gebührenschuldner/in: Wolfgang Mustermann, Musterstr. 24, Musterstadt Kommunale Abfallwirtschaft Landratsamt Kitzingen - Kaiserstraße 4-97318 Kitzingen Herrn Wolfgang mann str. 97217 stadt Kundenservice: Michaela Meyer Kerstin Koch Tel. 09321 / 928-1202 Tel. 09321 / 928-1203

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Name, Anschrift und Telefon des Steuerpflichtigen Hugenottenstraße 55 61381 Friedrichsdorf Sachbearbeiter: Daniel Bernhardt Telefon: 06172 / 731-1224 E-Mail: daniel.bernhardt@friedrichsdorf.de Magistrat

Mehr

Apparatesteuer-Anmeldung

Apparatesteuer-Anmeldung Einzusenden an: Gemeinde Großrosseln, Fachbereich 4 - Finanzen, Kasse, Steuern, Klosterplatz 2, 66352 Großrosseln Apparatesteuer-Anmeldung nach 5 Absatz der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern

Mehr

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung) Muster 2 a 1 Zu den Pos. 1.1.7, Pos. 2.1.4, Pos. 2.1.5, Pos. 4.1.2, Pos. 4.1.3 Nr. 4.3, Pos. 5.1 des Kinder- und Jugendförderplans (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der

Mehr

Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid. S a t z u n g

Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid. S a t z u n g Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid I. S a t z u n g über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Herscheid (Vergnügungssteuersatzung) vom 15.05.2012 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t W i l l i c h

B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t W i l l i c h B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t W i l l i c h Gemäß 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein Westfalen (StrWG-NW) in der derzeit gültigen Fassung werden die nachstehend näher bezeichneten

Mehr

Firma / Familienname, Vorname

Firma / Familienname, Vorname Steueranmeldung über Vergnügungssteuer Jan Jul 2013 für Geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit Feb Aug als Steuererklärung gem. 13 (3) 3 der Satzung der Stadt Wittlich Mrz Sep über die Erhebung von Vergnügungssteuer

Mehr

Apparatesteuer-Anmeldung

Apparatesteuer-Anmeldung Einzusenden an: Stadt Sulzbach/Saar, Steueramt, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar Apparatesteuer-Anmeldung nach 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Sulzbach/Saar

Mehr

S a t z u n g. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Steuergegenstand

S a t z u n g. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Steuergegenstand 2.2 S a t z u n g über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Meckenheim (Vergnügungssteuersatzung) vom 2. Februar 2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.05.2015 Aufgrund des 7 der

Mehr

Satzung der Stadt Blieskastel

Satzung der Stadt Blieskastel Satzung der Stadt Blieskastel über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Blieskastel (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG in der Fassung

Mehr

2. ÄNDERUNGSSATZUNG VERGNÜGUNGSSTEUER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN

2. ÄNDERUNGSSATZUNG VERGNÜGUNGSSTEUER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN 2. Änderungssatzung der Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Automaten) Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 24/2017 27. Jahrgang 20. Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis 64 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Widmung

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Weilrod

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Weilrod Satzung über die Erhebung einer Steuer auf die Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Weilrod (in der Fassung vom 29.02.2016) Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung

Mehr

1.Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Lohmar vom

1.Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Lohmar vom 1.Satzung vom 04.12.2012 zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Lohmar vom 06.12.2005 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

1 Erhebung der Steuer

1 Erhebung der Steuer Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt St. Wendel (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) vom 28. Februar 2013, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.06.2015 Aufgrund des 12

Mehr

Ort/Datum. Telefon: Zuwendungsbescheid. (Proj ektförderung)

Ort/Datum. Telefon: Zuwendungsbescheid. (Proj ektförderung) Bezirksregierung. Anlage 2 Az: Ort/Datum Telefon: (Anschrift des Zuwendungsempfängers) Zuwendungsbescheid (Proj ektförderung) Zuwendungen des Landes Nordrhein-WestfaIen Fördemng der Ausbildung in einer

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Seligenstadt

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Seligenstadt Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Seligenstadt In der Fassung vom: 30.11.2009 Zuletzt geändert am: 10.02.2014 Bekannt

Mehr

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Die Stadt Ahlen - hat für die Firma Acsa GmbH & Co. KG letzte Firmenanschrift: Voltastr. 50, 59229 Ahlen mit Bescheid vom: 15.11.2018 Aktenzeichen: 115167.31.2000.1

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Überherrn (Vergnügungssteuersatzung VgnSt.-Satzung)

SATZUNG. über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Überherrn (Vergnügungssteuersatzung VgnSt.-Satzung) SATZUNG über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Überherrn (Vergnügungssteuersatzung VgnSt.-Satzung) Aufgrund des des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung zur Spielapparate- und Spielhallensteuer

Satzung zur Spielapparate- und Spielhallensteuer Satzung zur Spielapparate- und Spielhallensteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 29.01.2013 (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) In der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 08.12.2015 1 Erhebung

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Melsungen

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Melsungen 1 Aufgrund der 5 und 51 der hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158), berichtigt am

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Iserlohn

Satzung. über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Iserlohn Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Iserlohn (Vergnügungssteuersatzung) Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 18.12.2002 die nachstehende Satzung beschlossen, zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Vergnügungssteuersatzung. der Stadt Paderborn. vom über die Erhebung von Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuersatzung. der Stadt Paderborn. vom über die Erhebung von Vergnügungssteuer Vergnügungssteuersatzung der Stadt Paderborn vom 21.12.2017 über die Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-, Unterhaltungs-, Geschicklichkeits- und ähnlichen Apparaten und Personal-Computern

Mehr

Vergnügungssteuersatzung Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Monheim am Rhein (Vergnügungssteuersatzung)

Vergnügungssteuersatzung Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Monheim am Rhein (Vergnügungssteuersatzung) Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Monheim am Rhein (Vergnügungssteuersatzung) vom 22.12.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15.03.2013 Der Rat der Stadt Monheim am

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bensheim

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bensheim Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 16.08.2012 Nummer: 11/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus)

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Willich (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Willich (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Willich (Vergnügungssteuersatzung) vom 15.12.2016 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Bekanntmachung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Neuss (Vergnügungssteuersatzung) vom 13. Dezember 2002 Aufgrund der 7, 41

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Greven (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Greven (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Greven (Vergnügungssteuersatzung) vom 02.11.2012 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der

Mehr

Satzung. ( Ersetzungssatzung ) über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder. Sachwerte. der Stadt Bürstadt

Satzung. ( Ersetzungssatzung ) über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder. Sachwerte. der Stadt Bürstadt Satzung ( Ersetzungssatzung ) über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte der Stadt Bürstadt 1 Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung

Mehr

Vergnügungssteuersatzung vom 07. März 2013

Vergnügungssteuersatzung vom 07. März 2013 Vergnügungssteuersatzung vom 07. März 2013 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Wadern (Vergnügungssteuersatzung VgnSt Satzung) 1 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 96 Bekanntmachung der Widmung Moränenweg Seite 99 Bekanntmachung der Widmung

Mehr

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Wetzlar vom 01.01.2017 Aufgrund der 5 und 51

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Volkmarsen

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Volkmarsen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Volkmarsen Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006

Mehr

Landratsamt München. Mariahilfplatz München. per Telefax an Ihr Zeichen: Sehr geehrte Damen und Herren

Landratsamt München. Mariahilfplatz München. per Telefax an Ihr Zeichen: Sehr geehrte Damen und Herren Kirchheim, den 12.11.2008 Landratsamt München Mariahilfplatz 17 81341 München per Telefax an 089 6221 2278 Ihr Zeichen: 2.1 436-2 Sehr geehrte Damen und Herren Es wird Akteneinsicht in oben genanntes Zeichen

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf vom 30.11.2018 Dokument zurück Beginn Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis

Mehr

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl I S. 757), der 1,2,3 und 7 des Gesetzes

Mehr

Stand: 1. Änderungssatzung vom

Stand: 1. Änderungssatzung vom Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Wetzlar vom 12.12.2006 Stand: 1. Änderungssatzung

Mehr

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 29.11.2007, zuletzt geändert am 06.11.2014 1 Aufgrund 4 Absatz 4 des Gesetzes zur

Mehr

a) das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,

a) das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind, Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main für den Zeitraum vom 01.01.1997 bis

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Name, Firma (Steuerpflichtige/Steuerpflichtigen) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Telefonnummer Magistrat der Stadt Friedrichsdorf Stadtkämmerei Hugenottenstraße 55 61381 Friedrichsdorf Hugenottenstraße

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hennef (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hennef (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hennef (Vergnügungssteuersatzung) vom 10.10.2011 Verzeichnis der Änderungen Änderungssatzung vom Mitteilungsblatt vom In Kraft getreten am Geänderte

Mehr

Amtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2019

Amtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2019 A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:

Mehr

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Blomberg vom

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Blomberg vom Vergnügungssteuersatzung der Stadt Blomberg vom 14.11.2006 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW

Mehr

Stadt Dormagen F 20/22.05 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dormagen (Vergnügungssteuersatzung)

Stadt Dormagen F 20/22.05 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dormagen (Vergnügungssteuersatzung) F 20/22.05 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dormagen vom 16.12.2002, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 26.04.2013 1 Steuergegenstand... 2 2 Steuerfreie Veranstaltungen...

Mehr

Achtung: Diese Fassung tritt erst zum in Kraft! Steuergegenstand

Achtung: Diese Fassung tritt erst zum in Kraft! Steuergegenstand Hinweis: Bei dieser Satzung handelt es sich um eine Lesefassung der Satzung einschließlich sämtlicher Änderungssatzungen, die unverbindlich zur allgemeinen Information vorgesehen ist. Sie trifft keine

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Marienheide (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Marienheide (Vergnügungssteuersatzung) vom 1 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Marienheide (Vergnügungssteuersatzung) vom 11.12.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 2

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 2 AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld - 46 - Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 27.01.2016 Nummer 2 HHS 2016 Wasserzweckverband Willmarser Gruppe Grundsteuer 2016,

Mehr

2. Änderungssatzung vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Löhne (Vergnügungssteuersatzung) vom

2. Änderungssatzung vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Löhne (Vergnügungssteuersatzung) vom 2. Änderungssatzung vom 30.06.2016 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Löhne (Vergnügungssteuersatzung) vom 16.12.2010 Aufgrund - des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

2. Satzung. über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck (Vergnügungssteuersatzung) vom

2. Satzung. über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck (Vergnügungssteuersatzung) vom 2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck (Vergnügungssteuersatzung) vom 07.06.2006 geändert durch die - 1. Änderungssatzung vom 18.12.2006-2. Änderungssatzung vom 17.06.2010-3.

Mehr

Bescheinigung für Frau/Herrn: Matrikelnummer Fach: Geschichte (MA 2-Fach) (Fachwissenschaft/Nichtlehramt)

Bescheinigung für Frau/Herrn: Matrikelnummer Fach: Geschichte (MA 2-Fach) (Fachwissenschaft/Nichtlehramt) Stellungnahme der Fachberatung zur Vorlage im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät zur ( ) Anrechenbarkeit von Modulen (bei Hochschul- oder Studiengangwechsel) oder ggf. zur ( ) Überführung/Migration

Mehr

Zuwendungsbescheid (Projektförderung)

Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Adressat: Betreuungsverein Straße Plz, Ort Anlage 2 Az.: Ort, Datum nachrichtlich an: den zuständigen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendungen des Landes

Mehr

Vergnügungssteuersatzung

Vergnügungssteuersatzung Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Duisburg (Vergnügungssteuersatzung) vom 10.12.2002 1 (in der Fassung der 9. Änderung vom 07.04.2014) 9 Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung

Mehr

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon,, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe

Mehr

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände Satzung (Ersetzungssatzung) über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Frielendorf Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr