Rechnungsprüfungskommission der Kirchgemeinde. Behördenschulung September 2018

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1 Rechnungsprüfungskommission der Kirchgemeinde Behördenschulung September 2018

2 Agenda 1 Begrüssung, Ziele, Agenda, Fragen Dieter Zaugg 5 min 2 Umfeld und Herausforderungen Dieter Zaugg 15 min 3 Grundlagen Andreas Gamper 45 min Finanzen der Kirchgemeinden Finanzausgleich und Steuerkraftabschöpfung Prüfpunkte 2018/ Pause Alle 40 min 5 Prüfungsprozess Markus Wagner 60 min Aufsicht und Zusammenarbeit Prüfungen und Kontrollen Rolle der RPK Konkrete Themenbereiche Fragen und Antworten 6 Ausblick und Abschluss Dieter Zaugg 5 min Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 2

3 Referenten Markus Wagner Andreas Gamper Dieter Zaugg Behördenschulung Gemeindefinanzen Gemeindeamt des Kantons Zürich Leiter Finanzen Gesamtkirchliche Dienste der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich Leiter Ressourcen Gesamtkirchliche Dienste der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 3

4 Ziele des heutigen Abends Sie kennen die wichtigsten Punkte des kirchlichen Finanzwesens. Sie kennen die Verantwortlichkeiten der RPK und den Prüfungsablauf. Sie kennen die Unterscheidung zwischen finanzpolitischer und finanztechnischer Prüfung. Sie kennen Ihre Ansprechpartner bei Fragen im Bereich Finanzen und RPK der Kirchgemeinden. Sie haben Gelegenheit, sich mit Kollegen und Kolleginnen auszutauschen. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 4

5 Agenda 1 Begrüssung, Ziele, Agenda, Fragen Dieter Zaugg 5 min 2 Umfeld und Herausforderungen Dieter Zaugg 15 min 3 Grundlagen Andreas Gamper 45 min Finanzen der Kirchgemeinden Finanzausgleich und Steuerkraftabschöpfung Prüfpunkte 2018/ Pause Alle 40 min 5 Prüfungsprozess Markus Wagner 60 min Aufsicht und Zusammenarbeit Prüfungen und Kontrollen Rolle der RPK Konkrete Themenbereiche Fragen und Antworten 6 Ausblick und Abschluss Dieter Zaugg 5 min Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 5

6 big picture übergeordnete Sicht einnehmen Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 6

7 Entwicklungen und Herausforderungen Gesellschaftliche Entwicklung und Reichweite der Kirche Mitgliederentwicklung und mittelfristige Ertragsentwicklung Kirchensteuern juristischer Personen (SV 17) Schwierigkeiten, Behörden zu besetzen Professionalisierung Berufliche Nachwuchssicherung Generelle Überkapazität bei Infrastruktur und damit hohe Fixkosten durch Unterhalt und Investitionen... Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 7

8 Entwicklung Steuereinnahmen und Mitglieder der Kirchgemeinden 1998 bis 2017 Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 8

9 Herausforderung Liegenschaftenbestand im Verwaltungsvermögen für Reformierte Liegenschaften der Kirchgemeinden Liegenschaften der Kirchgemeinden Verwaltungsvermögen Kirchgebäude Pfarrhäuser Kirchgemeindehäuser Finanzvermögen Grundstücke Wohnbauten etc. Verwaltungsvermögen Finanzvermögen bewirtschaftet /2034 Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 9

10 Immobilienstrategie «Ohne Bedürfnisse und Wirkungsziele der Kirche zu kennen, können kirchliche Immobilien nicht entwickelt werden. Einer Immobilienstrategie kirchlicher Liegenschaften muss deshalb übergeordnet eine gemeindeübergreifende kirchliche Strategie zugrunde liegen.» (Häuser Gottes und der Gemeinde: Die Herausforderung eines teuren Erbes; Werkstattbericht, Interorganisationale Kommission Sakralbauten und kirchliche Liegenschaften, Zürich; 2013) Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 10

11 Der Finanzplan ist keine Excelvorlage! Iterativer Prozess Personal- und Sachaufwand Verkündigung und Gottesdienst Diakonie und Seelsorge Behörden und Mitarbeitende Beiträge Abschreibungen Bildung und Spiritualität Gemeindeaufbau und Leitung Freiwillige Liegenschaften (STRATUS) Investitionen Devestitionen Entwicklung Steuerfuss und EK Planung kirchlicher Inhalt Planung Ressourcen Planung Finanzen Strategie Vision Struktur Kultur Stellenplan Verzeichnisse Freiwillige Mitgliederentwicklung Mitgliederstruktur Steuerentwicklung Finanzplan Investitionsplan Liegenschaftenverzeichnis Stratus-Auswertungen Gemeinsame Erfolgsrechnung Gemeinsame Bilanz Gemeinsames Budget Kombiniertes Liegenschaftenverzeichnis Gemeinsamer Investitionsplan Finanzplan Entwicklung EK Entwicklung Steuerfuss Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 11

12 Wohin wollen wir? Stimmt die Richtung noch? Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 12

13 Agenda 1 Begrüssung, Ziele, Agenda, Fragen Dieter Zaugg 5 min 2 Umfeld und Herausforderungen Dieter Zaugg 15 min 3 Grundlagen Andreas Gamper 45 min Finanzen der Kirchgemeinden Finanzausgleich und Steuerkraftabschöpfung Prüfpunkte 2018/ Pause Alle 40 min 5 Prüfungsprozess Markus Wagner 60 min Aufsicht und Zusammenarbeit Prüfungen und Kontrollen Rolle der RPK Konkrete Themenbereiche Fragen und Antworten 6 Ausblick und Abschluss Dieter Zaugg 5 min Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 13

14 Änderungen wichtiger gesetzlicher Erlasse Neues Gemeindegesetz Staat Verordnung zum Gemeindegesetz Kirchengesetz Teilrevidierte Finanzverordnung Reformierte Kirche Rechnung 2018 HRM1 Budget 2019 HRM2 Teilrevision FiVo (FA) Teilrevidierte Vollzugsverordnung Teilrevision VVO FiVo (FA) Rechnungen ab 2019 HRM Teilrevidierte Finanzverordnung (FA) Teilrevidierte Vollzugsverordnung (FA) Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 14

15 Neue gesetzliche Erlasse (Staat) verfügbar unter zhlex.zh.ch Staat Vorbereitung ngg Vorbereitung VO ngg Allgemeine Bestimmungen Organisation Aufgabenübertragung und Zusammenarbeit Finanzhaushalt Gemeindegesetz (131.1) Gemeindeverordnung (131.11) Allgemeine Bestimmungen und Organisation Finanzhaushalt Änderungen im Bestand der Gemeinden Änderungen im Bestand und Gebiet der Gemeinden Aufsicht und Rechtsschutz Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen Anhang 1 (Funktionale Gliederung und Kontenrahmen) Anhang 2 (Bewertungen und Kennzahlen, Anlagekategorien) Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 15

16 Neue gesetzliche Erlasse (Kirche) Teilrevision FiVo Teilrevidierte Finanzverordnung (181.13) Reformierte Kirche Teilrevision VVO FiVo Allgemeine Bestimmungen Grundsätze der Haushaltführung Controlling und Berichterstattung Finanzen der Kirchgemeinden Finanzen der Landeskirche Finanzausgleich Teilrevidierte Vollzugsverordnung ( ) Allgemeine Bestimmungen Grundsätze der Haushaltführung Controlling und Berichterstattung Finanzen der Kirchgemeinden Finanzen der Landeskirche Finanzausgleich Beiträge der Landeskirche Liegenschaften der Kirchgemeinden und der Landeskirche Schlussbestimmungen Beiträge der Landeskirche Liegenschaften der Kirchgemeinden und der Landeskirche Schlussbestimmungen Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 16

17 Grundsatz: Finanzhaushalt basiert auf rechtlichen Grundlagen GG und VoGG Soweit die Kirchenordnung, diese Verordnung und die Vollzugsverordnung nichts anderes bestimmen, sind das Gemeindegesetz und die Gemeindeverordnung auf die Kirchgemeinden subsidiär anwendbar ( 30 FiVO). Verschlankung und Abstellung auf Gemeindegesetz und Gemeindeverordnung wo immer möglich und sinnvoll Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 17

18 Änderungen/Neuerungen der Finanzverordnung/ Vollzugsverordnung zur Finanzverordnung Stichwort FiVo VVO FiVo Mittelfristiger Ausgleich F 6 VF 5 Bewirtschaftung Finanzvermögen F 11 Steuerfuss F 31 ÜB I Bilanzierung und Bewertung Abschreibung Verwaltungsvermögen F 33/34 F 65 Erläuterungen Berechnung nach der Formel: R+R+R+B+P+P+P>=0 Erzielung von Erträgen; soziale, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte; Erträge und Risiken beachten Steuerfuss in halben Prozenten Neufestsetzung auf Nach Vorschriften des geltenden Regelwerkes (HRM2 nach GG, GVO) Nach Vorschriften des geltenden Regelwerkes (HRM2 nach GG, GVO) Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 18

19 Änderungen/Neuerungen der Finanzverordnung/ Vollzugsverordnung zur Finanzverordnung (2) Rückstellungen für Zentralkassenbeitrag und Steuerkraftabschöpfung Aktivierungsgrenze Verwaltungsvermögen VF 18 VF 19 Die Rückstellung ist zwingend für die ganzen Beiträge vorzunehmen Übergangsregelung erlaubt für die Jahre 2019/2020 reine Bilanzbuchungen CHF für alle Kirchgemeinden Materielle Anwendung VF ÜB I Budget 2019/Rechnung 2019 Eigenkapitalnachweise VF ÜB II Ausweis per Eingangsbilanz 2019 VF ÜB III Neubewertung Finanzvermögen Rückstellungen Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 19

20 Änderungen/Neuerungen der Finanzverordnung/ Vollzugsverordnung zur Finanzverordnung (3) Finanzausgleich (6. Abschnitt) Wie bisher Teilrevision voraussichtlich per Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 20

21 Finanzen der Landeskirche Finanzausgleichsbeiträge (FiVo 68 78; VVO FiVo 60 66) Kirchgemeinden, die eine Steuerfuss benötigen, der 3 oder mehr Prozentpunkte über dem kantonalen Mittel (momentan 11,2 %) liegt, können Finanzausgleich beantragen. Information zu Einreichung des Budgets erfolgt jeweils im Juni/Juli an alle Kirchgemeinden. Überprüfung des Budgets und Bewilligung eines provisorischen Beitrags. Einreichung der Jahresrechnung Überprüfung und Festlegung des definitiven Beitrags. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 21

22 Finanzen der Landeskirche Finanzausgleichsbeiträge - Besonderheiten Grössere Vorhaben Bauprojekte Schaffung oder Erhöhung von Stellen Planung von grösseren Ausgaben müssen von der Landeskirche vorgängig bewilligt werden Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 22

23 Änderungen/Neuerungen der Finanzverordnung/ Vollzugsverordnung zur Finanzverordnung (4) Beiträge der Landeskirche (7. Abschnitt) Grundlagen für Beiträge der Landeskirche (fehlte bisher auf Gesetzesstufe) Beiträge an Gemeindezusammenschlüsse Anschubfinanzierung (VF 79 83) Zusammenschlussbeitrag Integrationsbeitrag Entschuldungsbeiträge (VF 83a 83e) Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 23

24 Änderungen/Neuerungen der Finanzverordnung/ Vollzugsverordnung zur Finanzverordnung (5) Liegenschaften (8. Abschnitt) Immobilienstrategie Ökologisches und ökonomisches Bauen Zusammenarbeit Denkmalpflege Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 24

25 Finanzen der Kirchgemeinde Rechnungsprüfungskommission Die RPK besteht aus mindestens fünf Personen (wie bisher) Die Mitglieder der RPK werden gewählt (KGV oder Urne) Für die finanztechnische Prüfung der Rechnung ist der Nachweis der Fachkunde nötig ( 145 Gemeindegesetz) Eine RPK kann mehrere Kirchgemeinden bedienen sie wird entsprechend in jeder Kirchgemeinde gewählt. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 25

26 Finanzen der Kirchgemeinde Rechnungsprüfungskommission Finanzpolitische Prüfung Finanzrechtliche Zulässigkeit - kantonale Gesetze und Verordnungen - weitere Rechtsnormen Finanzielle Angemessenheit - Haushaltgleichgewicht - Sparsamkeit - Wirtschaftlichkeit Politische Aufgabe (Fachkenntnisse sind hilfreich) Finanztechnische Prüfung Rechnungstechnische Ordnungs- und Gesetzesmässigkeit - Haushaltrecht Finanzrechtliche Korrektheit Rechnerische Richtigkeit Vollständige, wahre und klare Buchführungen - u.a. auch Bewertungsvorschriften Fachliche Qualifikation erforderlich (oder Ernennung Prüfstelle) Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 26

27 Finanzen der Kirchgemeinde Bezirkskirchenpflege Die Bezirkskirchenpflege ist Aufsichtsorgan (früher Bezirksrat). Die Aufgaben, insbesondere in den formellen Aufsichtsbereichen, wurden erweitert. Die Bezirkskirchenpflegen werden durch die Gesamtkirchlichen Dienste unterstützt. Die Bezirkskirchenpflegen nehmen auch Aufgaben im Rahmen des Projektes KirchGemeindePlus wahr. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 27

28 Finanzen der Kirchgemeinden BKP Aufsichts- und Visitationsverordnung 20 Die Aufsicht der Bezirkskirchenpflege über den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen der Kirchgemeinden richtet sich nach der Finanzverordnung. Sie umfasst insbesondere: a. die Kontrolle des Vorliegens des Abschieds der Rechnungsprüfungskommission sowie der Dokumentation der Budgetund Rechnungsabnahme durch die Kirchenpflege und die Kirchgemeindeversammlung, b. die Kontrolle der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen durch die Kirchenpflege aufgrund des Berichts zur finanztechnischen Prüfung des Finanzhaushalts und des Rechnungswesens der Kirchgemeinde, c. die Prüfung der Entwicklung des Eigenkapitals im Verhältnis zum Ertragsoder Aufwandüberschuss der Kirchgemeinde, d. die Verwendung von Mitteln aus Spezialfinanzierungen und zweckgebundenen Zuwendungen, e. weitere vom Kirchenrat vorgegebene Prüfungen. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 28

29 Wechsel des Rechnungslegungsmodells HRM1 bis und mit Jahresrechnung 2018 Grundlage bildet das «Rechnungswesen der zürcherischen Gemeinden» nach HRM1 (roter Ordner) z/de/gemeindefinanzen/rechnungswesen/ handbuch-rechnungswesen.html HRM2 ab Budget/Rechnung 2019 Grundlage bildet das neue «Handbuch über den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden» rosites/gemeindegesetz/de/hrm2/handbuc h.html Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 29

30 Gliederung der Funktionsbereiche Teil 1 Nr. Titel Inhalt oder bisheriger Funktionsbereich 3500 Gemeindeaufbau und Leitung Gottesdienst Diakonie und Seelsorge Bildung und Spiritualität Kultur Kirchliche Liegenschaften Leistungen an Pensionierte Ruhegehälter, Pensionsleistungen, Überbrückungsrenten, Teuerungszulagen für Pensionierte Allgemeine Gemeindesteuern Einkommens- und Vermögenssteuern, Gewinn- und Kapitalsteuern, Nachsteuern, Quellensteuern, Steuerausscheidungen, pauschale Steueranrechnung, Personalsteuern Steuerzuteilung Stadtverbände Finanz- und Lastenausgleich sowie Zentralkassenbeitrag Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Aufteilung auf die verschiedenen Arten des Finanz- und Lasten-ausgleichs erfolgt nach dem Kontenplan. Hierhin gehört auch der Zentralkassenbeitrag Zinsen Kapitalzinsen, Aktivzinsen, Passivzinsen, Verzugs- und Vergütungszinsen (umfasst nicht Miet- und Pachtzinsen auf Liegenschaften). Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 30

31 Gliederung der Funktionsbereiche Teil 2 Nr. Titel Inhalt oder bisheriger Funktionsbereich 9630 Liegenschaften des Finanzvermögens Gewinne und Verluste sowie Wertberichtigungen auf Liegenschaften des Finanzvermögens Buchgewinne, Buchverluste und Wertberichtigungen auf Liegenschaften des Finanzvermögens [Mobilien und übrige Sachanlagen im Finanzvermögen siehe Funktion 9690] Finanzvermögen, Übriges Finanzvermögen, die keiner bestimmten Funktion zugeordnet werden können; Buchgewinne, Buchverluste und Wertberichtigungen auf Finanzvermögen (ohne Liegenschaften FV), Kommissionen und Gebühren 9710 Rückverteilungen aus CO2-Abgabe Anteil aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe Finanzpolitische Reserve, Einlagen und Entnahmen Einlagen in die finanzpolitische Reserve im Eigenkapital (gemäss 123 Gemeindegesetz) und Entnahmen aus der Reserve Neutrale Aufwendungen und Erträge Zuwendungen von Dritten ohne Zweckbindung Zweckgebundene Zuwendungen Aufwendungen und Erträge der Legate und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Fremdkapital (Sachgruppe 2092) Abtragung Bilanzfehlbetrag Abzutragender Anteil am Bilanzfehlbetrag Abschluss Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 31

32 Funktionsbereiche Wichtige Änderungen gegenüber HRM1 (1) Funktion '990 Abschreibungen' gibt es nicht mehr; die Abschreibungen werden den Funktionsbereichen zugewiesen z. B. Abschreibungen auf Kirchgemeindehaus neu in Funktion '3506 kirchliche Liegenschaften' Konto ' Abschreibungen Hochbauten' Rückverteilung CO2-Abgabe neu separate Funktion 9710, Konto Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich & 32

33 Funktionsbereiche Wichtige Änderungen gegenüber HRM1 (2) HRM1 kannte Funktion '940 Kapitaldienst' für Bank- und Postkontogebühren, Zinsen und Vermögenserträge HRM2 kennt Funktion '9610 Zinsen' für Kapitalzinsen, Aktivzinsen, Passivzinsen, Verzugs- und Vergütungs-zinsen. Post- und Bankspesen kommen neu in Funktion '3500 Gemeindeaufbau und Leitung', Konto ' Dienstleistungen Dritter' Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich & 33

34 Umschlüsselung Kostenarten (Konti) Funktionsbereiche und Kostenarten sind als unabhängige Merkmale anzusehen. Grundsätzlich sind alle Kombinationen möglich. Der Einfachheit halber stellt die Landeskirche einen Musterkontenplan 'ER-FB integriert' zur Verfügung (Erfolgsrechnung, Funktionsbereiche). Anhand dieses Musterkontenplanes kann rasch eine erste Umschlüsselung vorgenommen werden. Die ersten vier Ziffern der Kostenart sind nach den Vorgaben des Gemeindeamtes des Kantons Zürich respektive den Vorgaben nach HRM2 verbindlich. Eigene Detaillierungen können ab der 5. Stelle vorgenommen werden, es sind weitere Stellen möglich. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich & 34

35 Agenda 1 Begrüssung, Ziele, Agenda, Fragen Dieter Zaugg 5 min 2 Umfeld und Herausforderungen Dieter Zaugg 15 min 3 Grundlagen Andreas Gamper 45 min Finanzen der Kirchgemeinden Finanzausgleich und Steuerkraftabschöpfung Prüfpunkte 2018/ Pause Alle 40 min 5 Prüfungsprozess Markus Wagner 60 min Aufsicht und Zusammenarbeit Prüfungen und Kontrollen Rolle der RPK Konkrete Themenbereiche Fragen und Antworten 6 Ausblick und Abschluss Dieter Zaugg 5 min Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 35

36 Finanzen der Landeskirche Zentralkassenbeitrag ( 42/43, FiVo) Grundlage bildet jährliche Steuermeldung der Kirchgemeinde mit Rechnungsdatenerfassung. Die Steuererträge natürlicher und juristischer Personen sind getrennt auszuweisen (jeweils Steuern des Rechnungsjahres und Steuern der Vorjahre). Berechnung wie folgt: Nettosteuerertrag der Kirchgemeinde Steuerfuss der Kirchgemeinde * Zentralkassenbeitragssatz = Zentralkassenbeitrag Der Zentralkassenbeitrag ist in vier Raten zahlbar die Einhaltung der Zahlungsfristen ist für die Liquidität der Landeskirche ausschlaggebend. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 36

37 Finanzen der Landeskirche Steuerkraftabschöpfung ( 71 74, FiVo) Berechnung der Steuerkraft pro Mitglied pro Kirchgemeinde (Basis sind ein Steuerprozent des Nettosteuerertrages und Mitgliederzahl des zurückliegenden Geschäftsjahres) Berechnung der mittleren Steuerkraft der Mitglieder im Kanton Zürich Kirchgemeinden mit positiver Abweichung unterliegen der Steuerkraftabschöpfung: Positive Abweichung * Anzahl Mitglieder * SKA-Faktor = Steuerkraftabschöpfungsbeitrag Kürzung des Beitrages ist möglich wenn die Kirchgemeinde für den Steuerkraftabschöpfungsbeitrag einen Steuerfuss erheben muss, der mehr als 1 % über dem kantonalen Mittel liegt. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 37

38 Agenda 1 Begrüssung, Ziele, Agenda, Fragen Dieter Zaugg 5 min 2 Umfeld und Herausforderungen Dieter Zaugg 15 min 3 Grundlagen Andreas Gamper 45 min Finanzen der Kirchgemeinden Finanzausgleich und Steuerkraftabschöpfung Prüfpunkte 2018/ Pause Alle 40 min 5 Prüfungsprozess Markus Wagner 60 min Aufsicht und Zusammenarbeit Prüfungen und Kontrollen Rolle der RPK Konkrete Themenbereiche Fragen und Antworten 6 Ausblick und Abschluss Dieter Zaugg 5 min Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 38

39 Mittelfristiger Ausgleich ( 5 VVO FiVo) R+R+R+B+P+P+P>=0 Augenmass halten: Überlegungen und Begründungen der Kirchenpflege sind wichtiger als das Einhalten der Formel! Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 39

40 Beiträge im Rahmen von KirchGemeindePlus ( 88 bis 88c FiVo und 79 bis 83e VVO FiVo) Ist die Kirchgemeinde im Prozess eines Zusammenschlusses? Prozessbeiträge (Anschubfinanzierung, Zusammenschlussbeitrag, Integrationsbeitrag) Entschuldungsbeiträge (Kreditantrag Kirchensynode November 2018) Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 40

41 Rückstellungen für Zentralkassenbeiträge Der Zentralkassenbeitrag eines Jahres (2019) basiert auf den Nettosteuererträgen des Vorvorjahres (2017). Bis jetzt Verbuchung gemäss Zahlung (2019). Unter HRM2 werden Zentralkassenbeiträge aufgrund der Nettosteuererträge rückgestellt (2019 für 2021). Für 2019 und 2020 sind somit zwei Zentralkassenbeitragsbetreffnisse zu verbuchen. Erfolgswirksame Verbuchung (Budget 2019!) oder rein bilanzmässige Verbuchung (Rechnung 2019) Entscheid der Kirchenpflege muss mit Verabschiedung Budget 2019 vorliegen. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 41

42 Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen Verzicht auf «ordentliche» Neubewertung 2016 zugunsten der Neubewertung Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen muss im Jahr 2018 vorgenommen werden. Die Neubewertung ist grundsätzlich nach den Richtlinien der Direktion Justiz und Inneres vorzunehmen, sie finden das entsprechende Kreisschreiben auf der website des Gemeindeamtes: oder auf unserer Homepage: Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 42

43 Steuerfüsse in ganzen Prozenten Kirchgemeinden mit einem bisherigen Steuerfuss in halben Prozenten legen per einen Steuerfuss in ganzen Prozenten fest. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 43

44 Wichtigste links: Gesetzessammlung Kanton Zürich (auch alle kirchlichen Erlasse!) Gemeindeamt Kanton Zürich Dateien für Finanzverantwortliche der Kirchgemeinden KirchGemeindePlus Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 44

45 Fragen? Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 45

46 Pause!

47 Agenda 1 Begrüssung, Ziele, Agenda, Fragen Dieter Zaugg 5 min 2 Umfeld und Herausforderungen Dieter Zaugg 15 min 3 Grundlagen Andreas Gamper 45 min Finanzen der Kirchgemeinden Finanzausgleich und Steuerkraftabschöpfung Prüfpunkte 2018/ Pause Alle 40 min 5 Prüfungsprozess Markus Wagner 60 min Aufsicht und Zusammenarbeit Prüfungen und Kontrollen Rolle der RPK Konkrete Themenbereiche Fragen und Antworten 6 Ausblick und Abschluss Dieter Zaugg 5 min Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 47

48 Agenda 1 Begrüssung, Ziele, Agenda, Fragen Dieter Zaugg 5 min 2 Umfeld und Herausforderungen Dieter Zaugg 15 min 3 Grundlagen Andreas Gamper 45 min Finanzen der Kirchgemeinden Finanzausgleich und Steuerkraftabschöpfung Prüfpunkte 2018/ Pause Alle 40 min 5 Prüfungsprozess Markus Wagner 60 min Aufsicht und Zusammenarbeit Prüfungen und Kontrollen Rolle der RPK Konkrete Themenbereiche Fragen und Antworten 6 Ausblick und Abschluss Dieter Zaugg 5 min Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 48

49 Hilfe jederzeit: Andreas Gamper, Leiter Finanzen Dieter Zaugg, Leiter Ressourcen Markus Wagner, Behördenschulung Gemeindeamt Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 49

50 Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Mitarbeit! Alles Gute in Ihrer Tätigkeit!

51 Reserve

52 Controlling und Berichterstattung Nachweis Negative Zweckbindung ( 27 VO KiG) Auf eine eigentliche Definition des Begriffs der kultischen Tätigkeiten wird verzichtet. Vor diesem Hintergrund bietet sich als Berechnungsgrundlage eine Pauschale für den Aufwand für kultische Tätigkeiten an, die aus einem Teil Personal- und einem Teil Sachaufwand besteht. dass der Personalaufwand für kultische Tätigkeiten zwischen 60 und 80% der Gesamtsumme der Löhne für die Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer entspricht. Der Sachaufwand für kultische Tätigkeiten wird mit 10 % der Personalkosten eingesetzt. Auf diesen «kultischen» Anteil am Personal- und Sachaufwand wird ein Zuschlag von 75 bis 125% für ergänzende kultische Aufwendungen angerechnet Mit der Einrechnung dieses hohen Pauschalzuschlags wird sichergestellt, dass die Gesamtsumme der geschätzten Aufwendungen für kultische Tätigkeiten auf jeden Fall über dem tatsächlich angefallenen Aufwand liegt. Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 52

53 Finanzen der Landeskirche Beispiel Nachweis Negative Zweckbindung Schritt Position Ausgangswert CHF Faktor Resultat CHF 1 Pfarrsaläre inklusive Sozialkosten und Sachaufwand Zuschlag für ergänzende kultische Aufwendungen Total kultische Aufwendungen Steuererträge natürliche Personen (2008) Steuererträge juristische Personen (2008) Die Steuerträge natürlicher Personen müssen den kultischen Aufwand decken: Gesamtkirchliche Dienste der Reformierten Landeskirche Zürich 53

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