Informationen. VZF Info Cocktail vom 3. November 2016, Winterthur Karin Stutz, Manuela Vogler und Andreas Hrachowy. Agenda.
|
|
- Maja Hofer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Informationen VZF Info Cocktail vom 3. November 2016, Winterthur Karin Stutz, Manuela Vogler und Andreas Hrachowy Agenda Einführung HRM2 Zeitplan Informationsplattform HRM2 Leitfaden Schulungen Gemeindeverordnung Kontenrahmen und funktionale Gliederung Liegenschaftenfonds Eingangsbilanz g Abgrenzung Ressourcenausgleich Haushaltsgleichgewicht Neubewertung Verwaltungsvermögen BVK-Rückstellung 2 1
2 Einführung HRM2 3 Einführung HRM2 Zeitplan es wird verbindlicher HRM2-Budget Januar 2018 Inkraftsetzung neues November 2016 Genehmigung der Gemeindeverordnung 1. Januar 2019 Eröffnungsbilanz HRM2- Jahresrechnung
3 Einführung HRM2 Informationsplattform Leitfaden, Arbeitsinstrumente, Hilfsmittel, Schulungstermine auf 5 Einführung HRM2 HRM2 Leitfaden Leitfaden, Ressourcenplanung und Checkliste für den Gesamtüberblick über die bevorstehenden Arbeiten Umstellungsprozess und Schulungen Umstellung im Detail Grundlagenentscheide Neubewertung Verwaltungsvermögen HRM2-Budget 2019 Bilanzstruktur Produktivstart Bilanzanpassungsbericht Anlagenbuchhaltung HRM2-Jahresrechnung 2019 Spezialfälle Zweckverbände Gemeinden mit BAV-Anwendung 6 3
4 Einführung HRM2 Schulungen Kickoff Veranstaltung im Mai 2017 für Behördenmitglieder, RPK, Leiterinnen und Leiter Finanzen und Mitarbeitende Finanzverwaltung Ausbildungsveranstaltungen für Leiterinnen und Leiter Finanzen und Mitarbeitende Finanzverwaltung; jeweils ½ Tag Modul 1: Anlagenbuchhaltung/Restatement - August-Oktober 2017 Modul 2: Budget - März/April 2018 Modul 3: Bilanzanpassung - Oktober/November 2018 Modul 4: Jahresrechnung - Oktober/November Behördenschulungen für Exekutiv- und Legislativbehörden und RPK, jeweils 1.5 Stunden Kurs 1: Entscheidungen im Übergang - Mai/Juni 2017-März 2018 Kurs 2: Budget und Bilanzanpassung - Mai-September 2018 Kurs 3: Jahresrechnung - Dezember 2019-Februar 2020 Gemeindeverordnung 8 4
5 Gemeindeverordnung Kontenrahmen und Funktionale Gliederung Geplante Veröffentlichung der Kontenrahmen und der Funktionalen Gliederung auf Januar 2017 Kontenrahmen Verbindliche Anwendung der vorgegebenen Sachkonten (sechsstellig) der Bilanz, Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung z.b Kurzfristige Rückstellung für Mehrleistungen des Personals Planmässige Abschreibungen Hochbauten VV Ergänzungsleistungen zur AHV 5030 Übrige Tiefbauten 9 Funktionale Gliederung Verbindliche Anwendung der vorgegebenen Aufgabenbereiche (vierstellig) z.b. 021 Finanz- und Steuerverwaltung 022 Allgemeine Dienste, übrige 4125 Pflegefinanzierung ambulante Krankenpflege (Spitex) Gemeindeverordnung Liegenschaftenfonds ( 8 VGG) Die Gemeinden können für Wohn- und Gewerbeliegenschaften, die durch Dritte genutzt werden, Liegenschaftenfonds bilden. Diese sind zweckgebundenes Eigenkapital. Liegenschaftenfonds erfordern eine Regelung in einem Gemeindeerlass. Die Äufnung erfolgt ausschliesslich aus Einnahmen aus den Wohn- und Gewerbeliegenschaften. Die Fondsmittel werden für werterhaltende Erneuerungen und den Unterhalt verwendet. Fondsentnahmen werden im gleichen Beschluss bewilligt, mit dem die Ausgabenbewilligung b für Erneuerungen oder Unterhalt erfolgt. 10 Anwendung: Wohn- oder Gewerberäume mit Förder- (kommunale Wohnbaupolitik verschiedenster Ausrichtungen) oder Anlagecharakter: Fkt. 5600, Sozialer Wohnungsbau Fkt. 7900, Raumordnung - Wohnbauförderung ohne Berücksichtigung von Einkommenslimiten Fkt. 9630, Liegenschaften des Finanzvermögens 5
6 Gemeindeverordnung Beschluss der Gemeindeversammlung oder des Gemeindeparlaments unter Vorbehalt des fakultativen Referendums Regelungsgegenstände Finanzierungsgegenstand: Bezeichnung der Liegenschaften Finanzierungszweck: Verwendung der Fondsmittel für sämtliche werterhaltenden Massnahmen oder nur für bspw. grosszyklische Erneuerungen Äufnung: Regelung der Bemessung der Einlagen (z.b. Gebäudeversicherungswert) Fondsobergrenze Verzinsung 11 Gemeindeverordnung Eingangsbilanz Prüfung Zuordnung Finanz- oder Verwaltungsvermögen ( 49 VGG) Die Gemeinden prüfen die Zuordnung der Vermögenswerte zum Verwaltungs- oder Finanzvermögen Vermögenswerte, die aufgrund eines Beschlusses einer öffentlichen Aufgabe dienen und irrtümlich im Finanzvermögen bilanziert sind, werden bei der Erstellung der Eingangsbilanz ins Verwaltungsvermögen überführt. Die betreffenden Vermögenswerte werden im Bilanzanpassungsbericht unter Angabe ihres Buchwertes offengelegt. 12 6
7 13 Abgrenzung Ressourcenausgleich Grundsätze, 119 Abs. 2 und 3 GG Steuerkraftabschöpfungen oder -zuschüsse werden über transitorische Aktiven oder Rückstellungen zeitlich abgegrenzt. Die Höhe der transitorischen Aktiven oder der Rückstellungen entspricht der Differenz zwischen dem im Rechnungsjahr empfangenen bzw. abzuliefernden Ausgleichsbetrag und dem aufgrund der Steuerkraft im Rechnungsjahr zu erwartenden bzw. zu leistenden Ausgleichsbetrag. 158 Politische Gemeinden (im Finanzausgleichsjahr 2017) sind von einer Abschöpfung oder von einem Zuschuss der Steuerkraft betroffen - d.h. fast alle! 14 7
8 Abgrenzung Ressourcenausgleich Umsetzung Ressourcenzuschuss Differenz von Fr. 0.3 Mio. zwischen empfangenem Beitrag 2017 von Fr. 3.5 Mio. und erwartetem Beitrag aufgrund Steuerkraft 2017 von Fr. 3.2 Mio Ressourcenausgleichsbeiträge Abgrenzung Fr Rückstellung für 2019 Zuschuss Fr Fragestellungen Was sind die Auswirkungen der Abgrenzungen des Ressourcenausgleichs auf die Bilanz, die Erfolgsrechnung und das Jahresergebnis? das Budget? auf die Finanz- und Aufgabenplanung? 15 Haushaltsgleichgewicht Ausgleich des Budgets ( 92 GG) Der Gemeindesteuerfuss wird so festgesetzt, dass die Erfolgsrechnung des Budgets mittelfristig ausgeglichen ist. Pro Jahr darf ein Aufwandüberschuss in der Höhe der budgetierten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zuzüglich 3 % des Steuerertrags budgetiert werden. Information in Budget und Jahresrechnung ( 94 GG) Beurteilung des Haushaltsgleichgewichts Kennzahlen zum Haushaltgleichgewicht über die letzten 10 Jahre Eigenkapitalquote Zinsbelastungsquote Investitionsanteil 16 8
9 Neubewertung Verwaltungsvermögen Restatement - ja, nein, vielleicht? Anlagenbuchhaltung ( 136 GG) Die Sachanlagen des Finanzvermögens und das Verwaltungsvermögen werden in einer Anlagenbuchhaltung geführt. Zwei Möglichkeiten im Übergang Neubewertung des Verwaltungsvermögens ( 179 Abs. 1 lit. c GG) Das Verwaltungsvermögen wird unter Berücksichtigung der effektiven Anschaffungs- oder Herstellungskosten spätestens ab 1986 neu bewertet und aufgewertet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Verzicht auf die Neubewertung des Verwaltungsvermögens ( 179 Abs. 2 GG) Der Buchwert des Verwaltungsvermögens wird auf die ermittelten Restbuchwerte der Anlagen aufgeteilt und über die verbleibende Restnutzungsdauer linear abgeschrieben. 17 Restatement-Tool Arbeitsinstrument zur Ermittlung des Verwaltungsvermögens für die HRM2- Eingangsbilanz Mit dem Restatement-Tool können die finanziellen Auswirkungen bzw. Konsequenzen einer Neubewertung oder eines Verzichts beurteilen werden; die Objekte und Anlagen für die Bewirtschaftung in der Anlagenbuchhaltung ermittelt werden; die Anlagewerte und die Restnutzungsdauern der Anlagen ermittelt werden; können die planmässigen Abschreibungen für das erste HRM2-Budget und für die Finanz- und Aufgabenplanung errechnet werden; Datenaufbereitung für den Datenimport in die Anlagenbuchhaltung (Schnittstelle der IT-Anbieter) Detaillierte Anleitung mit dem empfohlenen Vorgehen 18 9
10 BVK-Rückstellung 19 BVK-Rückstellung Verlauf des Deckungsgrads der BVK 100% 99% 98% 97% 96% 95% 94% 93% 92% 91% 90% 89% 88% 87% 86% 85% 84% 83% 82% 81% 80% Sanierungsbeiträge Arbeitgeber um Umfang von 2. % des versicherten Lohns bei einem Deckungsgrad unter 90 % 20 * : Einmaleinlage Kanton Zürich von CHF 2 Mrd : Erwartete Reduktion des Deckungsgrads aufgrund Vorsorgereglement 2017 (ca. - 7 %) Quelle: Homepage BVK, Orientierungsschreiben Gemeindeamt vom Juni
11 BVK-Rückstellung Rückstellung per 31. Dezember 2016 Per 31. Dezember 2015 besteht eine Rückstellung für die BVK-Sanierung von vier Jahren (restliche Sanierungsdauer von 2016 bis 2019) Empfehlung für die Anpassung der Rückstellung per 31. Dezember 2016: Verwendung einer Jahresrückstellung zur Deckung der Sanierungsbeiträge für das Jahr 2016 Anpassung der Rückstellung auf zwei Jahre für 2017 und 2018 Auflösung der verbleibenden Jahresrückstellung für 2019 zu Gunsten der Laufenden Rechnung Fragen, Anregungen, Bemerkungen 22 11
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Gemeindefinanzen
Bestimmungen zur Haushaltssteuerung und zum Haushaltsgleichgewicht gemäss Antrag des Regierungsrates zum neuen Gemeindegesetz vom 20.
Zürich, 6. April 0, GF / HA Bestimmungen zur Haushaltssteuerung und zum Haushaltsgleichgewicht gemäss Antrag des Regierungsrates zum neuen Gemeindegesetz vom 0. März 0 Haushaltsgleichgewicht 94. Ausgleich
MehrÜbergang und weitere Neubewertungen
Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch HRM2-Einführungsinstruktion 3 Übergang und weitere Neubewertungen 18.04.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 3 1 Ausgangslage (1) Grundsätzlich sind neben
MehrGesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg)
Vernehmlassungsvorlage 511.1 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, beschliesst: I.
MehrHRM2 Eine Übersicht und Standortbetrachtung Gerhard Schmied Direktor ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG
Gerhard Schmied Direktor ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG Folie 1 Inhalt des Referates Rückblick Begründung der Reform Ziele der Reform Kriterien für die Reform Modellansätze
MehrCVP-Fraktion betreffend Änderung des Abschreibungssystems bei der Wasserversorgung und Abwasserversorgung sowie bei der Erdgasversorgung
Bericht zum Postulat vom 13. Mai 2008, überwiesen am 29. September 2008 10.01 CVP-Fraktion betreffend Änderung des Abschreibungssystems bei der Wasserversorgung und Abwasserversorgung sowie bei der Erdgasversorgung
MehrNr. 12: Anlagegüter/Anlagenbuchhaltung. Empfehlung. Erläuterungen. Harmonisierte Rechnungslegung
Nr. 12: Anlagegüter/Anlagenbuchhaltung Empfehlung 1 Die Anlagenbuchhaltung ist der besondere buchhalterische Ausweis über die Anlagegüter, in welchem die detaillierten Angaben über die Entwicklung dieser
MehrSwiss GAAP FER: Umsetzung und Mehrwert für das Kantonsspital Aarau
17. Mai 2011, Seite 1 Swiss GAAP FER: Umsetzung und Mehrwert für das Kantonsspital Aarau 17. Mai 2011, Seite 2 Agenda Ausgangslage Entscheid für Swiss GAAP FER Einführung und Übersicht über das Vorgehen
MehrBerufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen
Berufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen Kritische Beurteilung der Neuausrichtung der BVK: Herausforderungen der Zukunft 25. September 2012 Dr. Christoph Plüss eidg. dipl.
MehrInformationsveranstaltung Vernehmlassung FHVG März 2012 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) für die Bündner Gemeinden
Informationsveranstaltung Vernehmlassung FHVG März 2012 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) für die Bündner Gemeinden Graubünden AfG, März 2012 2 Gesetzliche Grundlagen für HRM2 Finanzhaushaltsgesetz
MehrÄNDERUNGEN DER VERORDNUNG ÜBER DEN GEMEINDEHAUSHALT (VGH)
E DES GEMEINDEAMT ABTEILUNG KANTONS ZÜRICH GEMEINDEFINANZEN INFORMATION GEMEINDEFINANZEN ÄNDERUNGEN DER VERORDNUNG ÜBER DEN GEMEINDEHAUSHALT (VGH) RECHNUNGSABGRENZUNG 1. Unabhängige und fachkundige Haushaltprüfung
MehrZusammenführung der Haushalte bei Fusionen
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Zusammenführung der Haushalte bei Fusionen Fachaustausch Gemeindefusion Mittwoch, 23. März 2016 Alexander Gulde Zielsetzung Kombinationsfusion
Mehr1 Aktiven A1. Anhang 1: Kostenrahmen der Bilanz (Stand )
1 170.511-A1 Anhang 1: Kostenrahmen der Bilanz (Stand 01.01.2013) 1- bis 4-stellige Sachgruppen sind generell verbindlich. Die 5-stellige Sachgruppe ist verbindlich, wenn hier genannt. 5. Ziffer allgemein:
MehrBerechnung der Selbstfinanzierungsmarge und Verwendung der Kennzahlen
Gemeindefinanzen Berechnung der Selbstfinanzierungsmarge und Verwendung der Kennzahlen Ausbildungsseminar Freiburger Gemeindeverband für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Andreas Aebersold 14. September
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 12 Inhalt
MehrBudget 20.. Kirchgemeinde. Ablieferung an Kirchenpflege. Abnahmebeschluss Kirchenpflege. Ablieferung an Rechnungsprüfungskommission
Budget 20.. Kirchgemeinde Ablieferung an Kirchenpflege Abnahmebeschluss Kirchenpflege Ablieferung an Rechnungsprüfungskommission Abnahmebeschluss Rechnungsprüfungskommission Abnahmebeschluss Kirchgemeindeversammlung
MehrHRM2 - Einführungsinstruktion 4
Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch HRM2 - Einführungsinstruktion 4 Fokus I: Geldflussrechnung in Anwendung 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 1 Themen / Zielsetzung Definition der
MehrInformationen Pilotgemeinden
Informationen Pilotgemeinden Themen, Ziele, Termine Erfahrungen Zusammenfassung auf Zeitachse Themen und Ziele Restatement Verwaltungsvermögen neu bewerten Neuer Kontoplan Aufbau Kontoplan Umschlüsselung
MehrMöglichkeiten und Anforderungen der Rechnungslegung von Bauprojekten in Gemeinwesen der Schweiz
Symposium Public Private Partnership bei Schulprojekten Effizienznachweis durch Wirtschaftlichkeitsprüfung, 2. April 2009 Möglichkeiten und Anforderungen der Rechnungslegung von Bauprojekten in Gemeinwesen
MehrVerbuchungsschema: Zweckverband ohne Vermögensfähigkeit im 2012. Amortisation 1. Jahr und folgende Seitens Zweckverband
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Abteilung Gemeindefinanzen Verbuchungsschema: Zweckverband ohne Vermögensfähigkeit im 2012 Seite Zweckverband Restbuchwerte der Staatsbeiträge
MehrInterne Zinsverrechnung
4.2.10.1 Interne Zinsverrechnung 4.2.10.1.1 Grundlagen Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden 6 Budgetierungsgrundsätze 1 In das Globalbudget eines Aufgabenbereichs muss sämtlicher
MehrSchulgemeinden HRM2 BUDGET / FINANZPLAN Standard-Dokumentation
Schulgemeinden HRM2 BUDGET / FINANZPLAN Standard-Dokumentation 27. November 2015 Hinweise individuell zu ergänzen Veränderungen / Ergänzungen gegenüber der letzten Version vom 9. Dezember 2014 65 2012
MehrEINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010
EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010 1. Rechnungsführung Der vorliegende Voranschlag 2010 der Einwohnergemeinde Schwanden wurde nach dem Neuen Rechnungsmodel (NRM) des Kantons Bern
MehrBesonderer Prüfungsprozess Anlagebuchhaltung
Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch Besonderer Prüfungsprozess Anlagebuchhaltung 19.05.2016 Besonderer Prüfungsprozess Anbu 1 Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch Zeitablauf
MehrWenn Konto erweitert = Konto einfach (fett gedruckt): Verbindliche Sachgruppen.
HRM 2 für Gemeinden Detailkonten: 4 + 2 Stellen; Muster: 9999.99 Kontenrahmen Investitionsrechnung VV, Sachgruppen 1- bis 3-stellige Sachgruppen sind generell verbindlich. Version 6, Stand 28.09.2009 Wenn
MehrRestatement. Version: V 0.5. Letzte Änderung: 08.05.2013. Verabschiedet: - Projektteam am: 18.08.2011 - Projektaufsicht am: - Regierungsrat am:
Restatement Version: V 0.5 Dateiname: A1restatement11 Letzte Änderung: 08.05.2013 Durch: Bruno Mayer Verabschiedet: - Projektteam am: 18.08.2011 - Projektaufsicht am: - Regierungsrat am: Änderungskontrolle
MehrBehandlung Baufolgekosten Empfehlungen
Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden (Beitragsgesetz, 411.61) Behandlung Baufolgekosten Empfehlungen aktualisierter Bericht vom 17. September 2014 Behandlung Baufolgekosten, Empfehlungen
MehrInhaltsverzeichnis Kapitel 6
Inhaltsverzeichnis Kapitel 6 6... 1 6.1 Spezialfinanzierungen... 1 6.1.1 Erfolgsrechnung... 1 6.1.2 Investitionsrechnung... 2 6.1.3 Bilanz... 2 6.1.4 Ergebnis... 3 6.1.5 Kontenplan... 3 6.1.6 Erneuerungsfonds...
MehrKontenplan HRM2 F A Q Übersicht generelle Handhabung
Amt für Volksschule Finanzen Kontenplan HRM2 F A Q Übersicht generelle Handhabung Fassung vom 26.1.2016 Änderungen/Ergänzungen ab 26. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Erfolgsrechnung... 3 1.1 Funktionale
MehrKontenplan. Budgetierung
HRM2 Einführungsinstruktion 1 Kontenplan Umschlüsselung HRM1 HRM2 Budgetierung Martin Suter, Leiter Finanzen Einwohnergemeinde Däniken 09.03.2015 1 Ziele - Neuerungen im neuen Kontenplan erkennen - Inputs
MehrDatum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
MehrErläuterungen. zur Änderung der Verordnung über den Gemeindehaushalt
E DES DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN KANTONS ZÜRICH Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über den Gemeindehaushalt i.s. - Geltungsbereich - interne Verzinsung - Übermittlung der finanzstatistischen
MehrWichtige Neuerungen im künftigen Gemeindegesetz
GEMEINDEAMT DES KANTONS ZÜRICH Wichtige Neuerungen im künftigen Gemeindegesetz Gemeindeforum vom 17. November 2009 Vittorio Jenni, Gemeindeamt Inhaltsübersicht Übersicht 1. Konzeptvorgaben 2. Zeitplan
MehrVerordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden
88.5 Verordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden vom 8. Dezember 00 (Stand. Januar 005) Der Katholische Kirchenrat, gestützt auf 5 Absatz KOG ) beschliesst:.
MehrSchulung und Einführung von HRM2 und nfhg
Schulung und Einführung von HRM2 und nfhg Dienstag, 14. Mai 2013, Kantonsratssaal Herisau Departement Finanzen Inhalt 1 Begrüssung / Einführung / Zielsetzung 10 Min. Bruno Mayer 2 Finanzvermögen 30 Min.
MehrWarenvorräte Auf dem Bestand der Vorräte (Bewertung zu Einstandspreisen) werden pauschal 1/3 Wertberichtigungen vorgenommen.
1. Bewertungsgrundsätze Die für die vorliegende Jahresrechnung angewendeten Grundsätze der Rechnungslegung erfüllen die Anforderungen des schweizerischen Rechnungslegungsrechts. Die wesentlichen Abschlusspositionen
MehrPositives Jahresergebnis 2014 im Kanton Appenzell Innerrhoden
Finanzdepartement Departementssekretariat Marktgasse 2 9050 Appenzell Telefon 071 788 93 88 Telefax 071 788 93 87 www.ai.ch Appenzell, 20. März 2015 Medienmitteilung Finanzdepartement Positives Jahresergebnis
MehrAmt für Gemeinden Gemeindef inanzen w ww.agem.so.ch. Abgrenzungen, Konsoliderung und Anhang
Amt für Gemeinden Gemeindef inanzen w ww.agem.so.ch Abgrenzungen, Konsoliderung und Anhang 1 - Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen - (FE05 / Punkt 2.5 / Seite 20) 2 Abgrenzungen (1) Allgemeines Transitorische
MehrGesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) (Änderung)
60.0 Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) (Änderung) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Das Gesetz vom 6. März 00 über die Steuerung
MehrVerordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden
88.5 Verordnung des Katholischen Kirchenrates über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden vom 8. Dezember 00 Der Katholische Kirchenrat, gestützt auf 5 Absatz KOG ) beschliesst: I. Allgemeine
MehrKontenrahmen der Bilanz
1 170.511-A1 Anhang 1 (Stand 01.05.2016) Kontenrahmen der Bilanz Kontenstruktur: 5+2 Stellen; Muster 99999.99 1- bis 4-stellige Sachgruppen sind generell verbindlich. Die 5-stellige Sachgruppe ist verbindlich,
MehrErsatz der Ölheizung durch den Anschluss des Schul- und Gemeindehauses an den Wärmeverbund von Daniel Vogt, Scherz
152'000.00 1.213.503.01 120'559.95 Ausgaben total gemäss Investitionsrechnung Konto 1.2170.5040.01 37'332.25 Zuzüglich bezogene Vorsteuern 0.00 Ersatz der Ölheizung durch den Anschluss des Schul- und Gemeindehauses
MehrRegierungsrat Jakob Stark Departement für Finanzen und Soziales. Medienpräsentation vom 18. März 2016 Rechnung 2015
Regierungsrat Jakob Stark Departement für Finanzen und Soziales Medienpräsentation vom 18. März 2016 Rechnung 2015 Regierungsrat Jakob Stark Departement für Finanzen und Soziales Sonnenblumenfeld bei Dotnacht
MehrARBEITSPAPIER HRM2-ARBEITSGRUPPE 6 Übergang zu HRM2
Stand: November 2014 Version: 2.0 ARBEITSPAPIER HRM2-ARBEITSGRUPPE 6 Übergang zu HRM2 Mitglieder der Arbeitsgruppe Michael Bertschi BL Renate Fricker AG Andreas Hrachowy ZH Hansjörg Enzler TG Thomas Steiner
Mehr11.2 Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften Verwaltungsvermögen. 11.4 Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Spezialfinanzierungen
11 BEWERTUNG UND BILANZIERUNG 11.1 Finanzvermögen 11.2 Verwaltungsvermögen 11.3 Bewertung der Passiven 11.4 Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Spezialfinanzierungen 11.5 Bilanzierungs- und Verwendungsbestimmungen
MehrDas neue Rechnungslegungsmodell
Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch Das neue Rechnungslegungsmodell Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell (HRM2) HRM2-Behördenschulung 1 August / September 2015 Agenda Ziele HRM2 Aufbau Struktur
MehrHRM2 im Kanton Graubünden Mittwoch, 13. Juni 2012 Einführung bei den Bündner Gemeinden
im Kanton Graubünden Mittwoch, 13. Juni 2012 Einführung bei den Bündner Gemeinden Graubünden Daniel Wüst Gesetzliche Grundlagen Finanzhaushaltsgesetz (FHG, BR 710.100) gilt für den Kanton und die Gemeinden
MehrHRM2. für die Bündner Gemeinden. Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2. für die Bündner Gemeinden. Praxisempfehlung Nr. 1
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 1 Harmonisiertes
MehrBericht der Finanzvorsteherin zum Rechnungsabschluss
Bericht der Finanzvorsteherin zum Rechnungsabschluss Trotz 2 Mio. Franken Rückstellungen besseres Ergebnis als budgetiert Eckwerte der Jahresrechnung (Zahlen auf Tausend Franken gerundet) in Fr. Tausend
MehrFinanzplan der Kirchgemeinde Konolfingen
Finanzplan der Kirchgemeinde Konolfingen Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am 2015 2016-2021 A.K. Röthlisberger 1. September 2016 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr Prog 1 Prog
MehrI. Politische Gemeinde
I. Politische Gemeinde 1. Antrag Voranschlag 2006 für das Politische Gemeindegut Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: 1. Festsetzung des Voranschlages 2006 des Politischen
MehrEinleitung HRM2 und Kontoplan
GEMEINDEAMT DES KANTONS ZÜRICH Einleitung HRM2 und Kontoplan Workshop VZF 2010 Heinz Montanari, Leiter Abteilung Gemeindefinanzen Gemeindehaushalt: tatsächliche Vermögensverhältnisse Neues Gemeindegesetz:
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 7 Anlagenbuchhaltung,
Mehr23. April Überprüfung der Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung Pensionskasse der ISS Schweiz
23. April 2009 Überprüfung der Massnahmen zur Behebung Inhalt 1. Ausgangslage... 1 2. Beschlossene Massnahmen und ihre Wirksamkeit... 2 3. Zusammenfassung... 4 4. Beurteilung der Rechtmässigkeit und Wirksamkeit
Mehr12 170.511. 1022 Verzinsliche Anlagen 10227 Kurzfristige verzinsliche Anlagen FV in Fremdwährungen
11 170.511 Anhang 1: Kontenrahmen der Bilanz 1- bis 4-stellige Sachgruppen sind generell verbindlich. Die 5-stellige Sachgruppe ist verbindlich, wenn hier genannt. 5. Ziffer allgemein: 7 = Fremdwährungen,
MehrGemeinde Bonstetten. Einladung. Gemeindeversammlung. auf Dienstag, 14. Juni 2016, Uhr
Gemeinde Bonstetten Einladung Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bonstetten werden zu einer ordentlichen Gemeindeversammlung auf Dienstag, 14. Juni 2016, 20.00 Uhr in den Gemeindesaal, Am Rainli 4, eingeladen.
MehrHerzlich Willkommen. Unsere Rechnungsexperten 03.02.2015. Franz Treier Baden, Brugg, Zurzach. Joseph Meier Kulm, Laufenburg, Rheinfelden, Zofingen
Herzlich Willkommen Kirchenpflegetagungen 2015 / Atelier «Grundwissen Finanzen» Unsere Rechnungsexperten Franz Treier Baden, Brugg, Zurzach Joseph Meier Kulm, Laufenburg, Rheinfelden, Zofingen Kurt Schmid
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 7 Anlagenbuchhaltung,
MehrVerteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010
Stadtrat Verteiler gemäss letzter Seite Brugg, 7. April 2011 We Rechnungsabschlüsse 2010 1. Einwohnergemeinde Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde weist für das Jahr 2010 einen Umsatz von 50.4 Mio.
Mehr7 Typische Geldflüsse, welche in den Geldfluss aus operativer Tätigkeit eingehen, sind bei öffentlichen
Nr. 14: Empfehlung 1 Die stellt einerseits die Einzahlungen oder die Einnahmen der Berichtsperiode (Liquiditätszufluss) und andererseits die Auszahlungen oder die Ausgaben derselben Periode (Liquiditätsabfluss)
MehrFinanzielle Steuerung
Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch Behördenkurs 1 August / September 2015 Agenda Instrumente im Übergang Regelung bisheriges Verwaltungsvermögen Einlaufender Verpflichtungskredit Haushaltgleichgewicht
MehrHRM2-Veranstaltung Bewertung und Abgrenzung
HRM2-Veranstaltung Bewertung und Abgrenzung 21. März M 2013 HRM2-Einführungsveranstaltung für Gemeinderäte Einleitung Folie 1 Finanzhandbuch Statistisches Amt Finanzhandbuch als Nachführungswerk 3 Finanzhandbücher
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 3 Bewertung,
MehrWorkshop Finanzen 2010 Verband Zürcher Finanzfachleute. Markus Urech, Leiter Gemeindeinspektorat Kanton Aargau. Agenda. 1. Zielsetzungen des HRM2
Workshop Finanzen 2010 Verband Zürcher Finanzfachleute Markus Urech, Leiter Gemeindeinspektorat Kanton Aargau Agenda 1. Zielsetzungen des HRM2 2. Zusammenarbeit Bund/Kantone 3. Projektorganisation Gemeinden
MehrFinanzielle Führung mit HRM2 Fricktaler Seminar 2015
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Finanzielle Führung mit HRM2 Fricktaler Seminar 2015 22. Januar 2015 Yvonne Reichlin-Zobrist Leiterin Gemeindeabteilung Yvonne.reichlin@ag.ch www.ag.ch/gemeindeabteilung
Mehr(Vom 21. November 2003 mit allen rechtsgültigen Änderungen bis 1. Januar 2012) Die Synode der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz,
Reglement über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinden der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz (Vom. November 00 mit allen rechtsgültigen Änderungen bis. Januar 0) Die Synode der Evangelisch-reformierten
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 11 Periodenabgrenzung,
MehrDestinatärversammlung 9. November 2016
Destinatärversammlung 9. November 2016 Erläuterungen zur Jahresrechnung 2015 Destinatärversammlung, 09.11.2016 1 Inhaltsübersicht Erläuterungen zur Bilanz (Aktiven /Passiven) Was passiert während der Aktivzeit
MehrAnhang 4: Kontenrahmen Sachgruppen der Investitionsrechnung
54 170.511 Anhang 4: Kontenrahmen n der Investitionsrechnung Detailkonten: 4 + 2 Stellen; Muster: 9999.99 1- bis 4-stellige n sind generell verbindlich. In Ausnahmefällen wird eine 5-stellige vorgegeben.
MehrFinanzplan 2015 2020 nach HRM2. (gemäss Art. 21 ff. Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHDV [BSG 170.511])
Finanzplan 2015 2020 nach HRM2 (gemäss Art. 21 ff. Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHDV [BSG 170.511]) Seftigen, im Oktober 2015 Inhalt 1. Auf einen Blick... 3 2. Ausgangslage...
MehrReform des Finanzausgleichs
DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN DES KANTONS ZÜRICH Reform des Finanzausgleichs Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 12. Juli 2010 Präsentation (Stand: März 2011) Fragen Die Präsentation soll Antwort auf
MehrBudget 2012 des Kantons Graubünden
La Fiamma, Val Bregaglia Budget 2012 des Kantons Graubünden Medienorientierung Chur, 14. Oktober 2011 1 Wichtiges im Überblick: Konjunktur: Eingetrübte Aussichten mit deutlich schwächerem Wachstum und
MehrANLAGENBUCHHALTUNG Schulgemeinden HRM2
Bericht vom 26. Januar 2016 Änderungen ab 26. Januar 2016 5831 2006 INHALTSVERZEICHNIS 1 Notwendige Informationen... 2 2 Struktur der Anlagenbuchhaltung... 2 3 Erstzugang von Investitionen... 4 4 Überführung
MehrOrgane der Baugenossenschaft Uster. Standorte Liegenschaften. Vorstand
Jahresbericht 1 Organe der Baugenossenschaft Uster Vorstand Schenkel Ueli Präsident Sonnenbergstrasse 94, 8610 Uster Strickler René Vizepräsident Sonnenbergstrasse 94, 8610 Uster Joos Roger Tannenzaunstrasse
MehrInstruktionsschulung 2 HRM2
Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch Instruktionsschulung 2 HRM2 Umsetzung/ Was ist jetzt zu tun? 01.12.2015 HRM2-Einführungsinstruktion 2 1 Was ist jetzt zu tun? Ziel: Einführung Anlagenbuchhaltung
MehrVerordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP)
Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP) Vom 17. November 2010 (Stand 1. September 2012) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 8 Absatz 2 des Dekrets über die vorzeitige Pensionierung
MehrAnleitung Restatement-Tool
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Abteilung Gemeindefinanzen Anleitung Restatement-Tool Grundlagen zur Neubewertung des Verwaltungsvermögens mittels dem Restatement-Tool Version
MehrUnicontrol Systemtechnik GmbH. Frankenberg. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz
Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 Bilanz Aktiva 31.12.2010 31.12.2009 A. Anlagevermögen 44.257,59 21.397,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Mehr4. Funktionen 4.1 Erfolgsrechnung nach Funktionen (inkl. Kommentar) Seite 20-24 4.2 Investitionsrechnung nach Funktionen Seite 25
Einwohnergemeinde Pieterlen Jahresrechnung 2014 nach HRM2 Einwohnergemeinde Pieterlen Inhaltsverzeichnis 1. Berichterstattung Seite 1-10 2. Eckdaten 2.1 Übersicht Seite 11 2.2 Selbstfinanzierung und Finanzierungsergebnis
MehrVernehmlassung Harmonisiertes Rechnunglegungshandbuch für die Kantone und Gemeinden HRM2
Sehr geehrte Damen und Herren Wir bitten Sie, den vorliegenden Fragebogen möglichst vollständig auszufüllen und bis zum 30. März 2007 wenn möglich in elektronischer Form an folgende Adresse zu retournieren:
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 8 Spezialfinanzierungen,
MehrInformationen zu HRM2
Informationen zu HRM2 Hermann Grab (hermann.grab@sz.ch) Finanzdepartement des Kantons Schwyz Programmleiter Kompetenzzentrum Finanzen 1 Agenda 1. Stand Kanton 2. HRM2 3. Umsetzung Bezirke und Gemeinden
MehrEINLADUNG ZUR UR- UND BURGER- VERSAMMLUNG VOM 11. JUNI 2015
EINLADUNG ZUR UR- UND BURGER- VERSAMMLUNG VOM 11. JUNI 2015 Gemeinde 3929 Täsch Telefon 027 / 966 46 66 Telefax 027 / 966 46 67 VORWORT Werte Mitbürgerinnen & Mitbürger, werte Burgerinnen & Burger An der
MehrInhaltsverzeichnis Kapitel 13
Inhaltsverzeichnis Kapitel 13 13 Inhalte des Budgets 13.1 Erläuterungen zur Rechnungslegung öffentlicher Haushalte... 1 13.2 Erläuterungen des Gemeinderates zum Budget... 2 13.3 Auflistung der Finanzkennzahlen...
MehrGesetz über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinden (vom 20. September 2002)
Gesetz über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinden (vom 20. September 2002) Der Kantonskirchenrat der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz, gestützt auf 41 Abs. 2 des Organisationsstatuts vom 8. April
MehrFinanzdepartement. Finanzplanung. Heinz Rauchenstein, Revisor Hermann Grab, Projektleiter KOFI
Finanzplanung Heinz Rauchenstein, Revisor Hermann Grab, Projektleiter KOFI Agenda 1. Instrumente der Haushaltführung 2. Finanzplan 3. Kennzahlen Seite 2 Instrumente der Haushaltführung Finanzplan Voranschlag
MehrBS Baugeld Spezialisten AG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz
BS Baugeld Spezialisten AG Unterföhring Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01012012 bis zum 31122012 Aktiva Bilanz 31122012 A Anlagevermögen 24427,00 14863,00 I Immaterielle Vermögensgegenstände 944,00
MehrGemeinde Fislisbach. Abschluss der Investitionsrechnung und der Anlagebuchhaltung
Gemeinde Fislisbach Abschluss der Investitionsrechnung und der Anlagebuchhaltung Pilotgemeinden und Software Seit Budget 2010 Brugg GESOFT Fislisbach GESOFT Ab Budget 2013 Zufikon W+W Holziken GESOFT HRM2
MehrARBEITSPAPIER HRM2-ARBEITSGRUPPE 3
Stand: 30. November 2014 Version: 6.0 ARBEITSPAPIER HRM2-ARBEITSGRUPPE 3 SPEZIALFINANZIERUNG UND VORFINANZIERUNG Mitglieder der Arbeitsgruppe Thomas Steiner Michael Wild Albert Baumann SO BE Baumann Treuhand,
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 8 Spezialfinanzierungen,
MehrUmstellung der Rechnungslegung auf IAS
Umstellung der Rechnungslegung auf Teach-in 13.03.2002 in Wolfsburg Umstellung der Rechnungslegung auf Gründe für die Umstellung der Rechnungslegung Harmonisierung und Internationalisierung der Rechnungslegungsvorschriften
MehrANHANG zur Jahresrechnung 2015
ANHANG zur Jahresrechnung 2015 1. Grundlagen der Buchführung und Rechnungslegung Die Jahresrechnung 2015 des Vereins Pro Senectute Kanton Schwyz wurde in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung
MehrRichtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK
Walcheplatz I, Postfach, X090 Zürich Telefon 043 259 33 01 Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK 1. Zweck der Richtlinien Die Richtlinien
MehrBewertung und stille Reserven bewer- ten; Bewertung Schlussbilanz (richtige Bewertung) Gewinn Schlussbilanz (Überbewertung)
52.02 Schlussbilanz (Überbewertung) Flüssige Mittel Forderungen Warenvorrat Übrige Aktienkapital Gesetzliche Gewinnreserve Gewinn Schlussbilanz (Unterbewertung) Flüssige Mittel Forderungen Warenvorrat
MehrStadt St.Gallen Rechnungsabschluss Medienkonferenz vom 14. März 2016
Stadt St.Gallen Rechnungsabschluss 2015 Medienkonferenz vom 14. März 2016 Ausgangslage Budget 2015 Ausgangslage nicht einfach nur wenig Spielraum Keine zusätzlichen Abschreibungen Keine Reservebildung
MehrVorbericht zum Budget 2016
Budget 2016 Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen Vorbericht zum Budget 2016 Seite 2 Vorbericht zum Budget 2016 1. Erarbeitung Das Budget 2016 wurde durch Thérèse Gugger, Finanzverwalterin, gestützt auf
MehrDer Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,
FIND/Vorentwurf vom 0.0.010 Gesetz vom 009 zur Anpassung des Gesetzes vom 5. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden
MehrLiegenschaftenverantwortliche der Kirchgemeinden. Kirchenpflegeforum 12. November 2014
Liegenschaftenverantwortliche der Kirchgemeinden Kirchenpflegeforum 12. November 2014 Ausgangslage Entwicklung Mitglieder und Steuereinnahmen der Kirchgemeinden 1998 bis 2013 Gesamtkirchliche Dienste der
MehrNr. 05: Aktive und passive Rechnungsabgrenzung. Empfehlung. Harmonisierte Rechnungslegung
Nr. 05: Aktive und passive Rechnungsabgrenzung Empfehlung 1 Aktive Rechnungsabgrenzungen der Investitionsrechnung 24 und der Erfolgsrechnung werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben
MehrBilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG
www.nwb.de Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG Von WPStB Dipl.-Kfm. Karl Petersen Stß Dipl.-Kfm. Dr. Christian Zwim'e/-ju^ VVT "^N_ WP StB Dipl.-Kfm. Kai Peter Künkele rj^:' s l" ' kleeberg nwb
MehrJAHRESABSCHLUSS DER. DEUTSCHE WOHNEN MANAGEMENT GMBH, BERLIN (vormals: Deutsche Wohnen Immobilien Management GmbH, Frankfurt am Main)
JAHRESABSCHLUSS DER DEUTSCHE WOHNEN MANAGEMENT GMBH, BERLIN (vormals: Deutsche Wohnen Immobilien Management GmbH, Frankfurt am Main) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2008 Deutsche Wohnen Management GmbH, Berlin Bilanz
Mehr