1 Bericht (60fach) Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr. Werner Pfeil MdL Platz des Landtages Düsseldorf.

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1 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Seite 1 von 2 05: Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr. Werner Pfeil MdL Platz des Landtages Düsseldorf Aktenzeichen I. 191 bei Antwort bitte angeben Bearbeiter: Herr Dr. Robertz Telefon: nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags - Referat I Düsseldorf 9. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein Westfalen am Öffentlicher Bericht der Landesregierung (TOP 14 der Tagesordnung "Masterplan für die Digitalisierung in der Justiz NRW") Anlage 1 Bericht (60fach) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich den öffentlichen Bericht der Landesregierung zu dem von Frau Verena Schäfer MdL, Sprecherin für Innen- und Rechtspolitik der Landtagsfraktion BÜNDNIS go/die GRÜNEN, mit Schreiben vom 23. Februar 2018 angemeldeten Tagesordnungspunkt (TOP 14) Dienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz Düsseldorf Telefon: Telefax: poststelle@jm.nrw.de

2 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Seite 2 von 2 "Masterplan für die Digitalisierung in der Justiz NRW" in 60-facher Ausfertigung zur Weiterleitung an die Mitglieder des Rechtsaussch usses.

3 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen 9. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 7. März 2018 Schriftlicher Bericht zu TOP 14 "Masterplan für die Digitalisierung in der Justiz NRW"

4 - 2- I. Masterplan zur Zentralisierung der Informationstechnik, Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und Einführung der elektronischen Akte in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen haben sich die Regierungsparteien zur Digitalisierung der Justiz bekannt. Durch die flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Einführung der elektronischen Akte soll eine effizientere, kostengünstigere und bürgerfreundlichere Justiz geschaffen werden. Den Justizbediensteten sollen durch moderne Hardware und eine benutzerfreundliche elektronische Akte komfortable Arbeitsbedingungen auf dem neuesten technischen Stand ermöglicht werden. Die dazu erforderlichen Sach- und Personalmittel sollen auch weiterhin bereitgestellt werden. Der Koalitionsvertrag sieht als Aufgabe für das Justizressort die Entwicklung eines Masterplans für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte vor, der Fragen der Sicherheitsarchitektur ebenso umfasst wie ein Akzeptanzmanagement und Fortbildungskonzept für die Bediensteten der Justiz. In Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt aktuell eine umfassende Projektplanung, die sich nicht in der Fortschreibung der existierenden Planungen erschöpft, sondern auf der Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse ein detailliertes Handlungskonzept enthält, das die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen und Handlungsschritte definiert. Diese Planungen erfassen das gesamte Programm ejustice, das für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen die größte technische und organisatorische Änderung seit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung bedeutet. In den kommenden Jahren werden sukzessive 226 Gerichte und Behörden in einen zentralen IT Betrieb überführt. In großen Teilen parallel dazu werden bei diesen Gerichten und Behörden zudem der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Aktenbearbeitung eingeführt. Dies erfolgt fachbereichs-, bezirks- und instanzübergreifend im Geschäftsbereich von 12 Mittelbehörden. Hiervon werden mehr als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sein, deren Interessen von 7 Hauptrichter-, Hauptstaatsanwalts- und Hauptpersonalvertretungsgremien vertreten werden. Die zum Einsatz kommende Software der elektronischen Akte sowie die Fach- und Textverfahren werden dabei vielfach in Entwicklungsverbünden entwickelt, was entsprechenden länderübergreifenden Abstimmungsbedarf begründet. Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung des Programms ejustice nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern wirft auch eine Vielzahl neuer rechtlicher und organisatorischer Fragestellungen auf.

5 - 3 - Erste Entwürfe der Planungen liegen inzwischen vor. Sie werden nunmehr vertieft und mit allen Beteiligten abgestimmt: Dabei begründen die Vielfalt der zu betrachtenden Fragestellungen, ihre wechselseitigen Abhängigkeiten sowie die Vielzahl der betroffenen Interessen und einzubindenden Beteiligten einen komplexen Abstimmungsprozess. Die besondere Bedeutung der Aufgabe erfordert gleichwohl jede Kraftanstrengung, die zur sach-, fach- und zeitgerechten Zielerreichung erforderlich ist. Denn durch eine umfangreiche Beteiligung wird sichergestellt, dass alle Kräfte gebündelt werden und die Räder ineinander greifen. Besondere Bedeutung kommt dabei der aktuell erfolgenden Beteiligung der Obergerichte und Mittelbehörden zu, die die operative Verantwortung für die Pilotierungs- und Rolloutmaßnahmen tragen und deren Einschätzung zu fachlich-rechtlichen Anforderungen, zur zeitlichen Umsetzbarkeit sowie zum Ressourcenbedarf für eine valide Planung deshalb von wesentlicher Bedeutung ist. 11. Gewährleistung von bundesweit einheitlicher bzw. kompatibler IT -Systeme und Software Die IT-Kooperation der Justizverwaltungen in Bund und Ländern ist durch eigene Kooperationsgremien wie den E-Justice-Rat und die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz bereits seit Jahren stark ausgeprägt und wird insbesondere in bundesweiten Entwicklungsverbünden für Softwareanwendungen gelebt. In jüngster Zeit wurde mit der Unterzeichnung des "Verwaltungsabkommens über die Entwicklung und Pflege eines gemeinsamen Fachverfahrens und die Vereinheitlichung der IT im Bereich der Justiz" durch die Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre aller Länder ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung bundesweit einheitlicher IT -Systeme gemacht: Dieses Abkommen sieht neben der Entwicklung eines bundeseinheitlichen Fachverfahrens für die ordentliche Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaften und Fachgerichte insbesondere die Einrichtung einer Kontrollund Steuerungsstruktur C,IT -Governance") zur weiteren Vereinheitlichung der in der Justiz eingesetzten IT vor. Im Einzelnen: Organisation der Zusammenarbeit der Landesjustizverwaltungen in der IT Bereits im Jahr 2012 haben die Landesjustizverwaltungen gemeinsam mit dem Bund den E-Justice-Rat gebildet. Der E-Justice-Rat tritt für die Justiz in Bund und Ländern neben den auf Grundlage des Artikels 91c des Grundgesetzes eingerichteten IT Planungsrat und ist im Bereich der Informationstechnik Ausdruck der Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt. Er koordiniert die übergreifenden Aufgaben bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für die Aufgabenerfüllung in der Justiz

6 - 4- notwendigen informationstechnischen Systeme. Dem Gremium gehören die Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder an, wobei nach freier Vereinbarung der Bund oder ein Land den Vorsitz führt. Bis zum 30. Juni 2020 obliegt diese Aufgabe der Landesjustizverwaltung Niedersachsens. Zu seiner Unterstützung hat der E-Justice-Rat eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet, die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK). Ihr gehören die Justizverwaltungen der Länder sowie die Bundesjustizverwaltung an, die sich regelmäßig durch die Referatsleiter der jeweiligen IT-Referate vertreten lassen. An den Sitzungen der BLK nehmen als ständige Gäste das Bundesamt der Justiz der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie das Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich teil. Den Vorsitz in der BLK führt das Vorsitzland des E-Justice Rats, derzeit also Niedersachsen. Bundeseinheitliche IT -Fachverfahren Die Landesjustizverwaltungen haben sich in wesentlichen Fachbereichen der Justiz bereits zu bundesweiten Entwicklungsverbünden zusammengeschlossen, die nicht nur Fachverfahren, sondern auch Einsichtsportale wie etwa das Handelsregisterportal für Bürgerinnen und Bürger zum Gegenstand haben. Beispielhaft seien die folgenden wesentlichen Entwicklungsprojekte genannt: im Bereich des Handelsregisters das Projekt "AuRegis" im Bereich des Grundbuchs das Projekt "dabag" im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Fachgerichte das Projekt "Gemeinsames Fachverfahren/GeFa" Das Projekt AuRegis hat eine bundeseinheitliche Anwendung für den elektronischen Betrieb der Handelsregister in allen Bundesländern zum Ziel. Derzeit sind noch die Verfahren RegisSTAR (12 Länder unter Federführung von NRW) und AuReg (4 Länder unter Federführung von Berlin) im Einsatz. Für die Entwicklung des neuen Registerverfahrens, in dem die beiden Altverfahren zusammengeführt werden, hat Nordrhein-Westfalen die Federführung. Die neue Registeranwendung basiert auf einer service-orientierten Architektur und nutzt Web-Technologien. Aus diesem Grunde ist die Anwendung plattform- und geräteunabhängig, so dass beispielsweise auch die Verwendung auf dem Tablet oder Smartphone möglich ist. Dies wird insbesondere durch den Einsatz der modernen Designsprache "material design" ermöglicht, die ursprünglich durch das Unternehmen Google entwickelt wurde. Ziel des Projekts bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch (dabag) ist eine Modernisierung der herkömmlichen Grundbuchverfahren und damit das Erreichen eines europäischen Standards, um im Hinblick auf die Entwicklung in Europa eine optimale Leistungsfähigkeit für Anwender und Nutzer des Systems sicherzustellen. Der europäische Standard setzt eine flexible Darstellung des Grundbuchinhalts voraus, um

7 - 5 - eine Einbindung in den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dazu gehören auch eine weitergehende Unterstützung der Grundbuchführung (z.b. einfache Verarbeitung elektronisch eingehender Anträge) und eine bundesweite Vereinheitlichung des Zugangs für Externe. Es soll ein Verfahren zur Bearbeitung, Speicherung und Darstellung des rechtsgültigen Grundbuches in vollständig strukturierter, elektronischer Form entwickelt werden. Dieses Verfahren soll nach aktuellem Stand in 14 Bundesländern die Vorsysteme mit Übernahme der darin geführten Daten ablösen. Bestandteil des neuen Systems sind zudem ein bundeseinheitliches Abrufverfahren und Funktionen zur sukzessiven Strukturierung der Grundbuchdaten. Die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein beteiligen sich derzeit nicht an der Entwicklung. Die Federführung im Projekt obliegt Bayern. Die Realisierung des Projekts dabag hat Anfang 2016 mit einer geplanten Gesamtlaufzeit von ca. viereinhalb Jahren begonnen. Der E-Justice-Rat hat am die Entscheidung für die Entwicklung eines einheitlichen bundesweiten Fachverfahrens ("gemeinsames Fachverfahren/GeFa") getroffen, das beginnend mit dem Zivilbereich sukzessive alle Fachbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Fachgerichte abdecken soll. Das gemeinsame Fachverfahren tritt neben die Bereiche des Handelsregisters, des Grundbuchs und des Mahnverfahrens, in denen bereits seit einiger Zeit die oben dargestellten bundesweiten Entwicklungen laufen. Die Entscheidung verfolgt das übergeordnete Ziel, eine Konvergenz der IT in der Justiz für mehr Effizienz und wirtschaftliche Vorteile zu fördern. Das einheitliche Fachverfahren soll die besten Ansätze der Vorläuferanwendungen EUREKA (NI), forumstar (BY) und Judica (NRW) aufgreifen. Entwicklungsgrundlage soll eine moderne Softwarearchitektur sein, mittels derer eine Anbindung weiterer Komponenten über einheitliche Schnittstellen erfolgt. Aktuelle und künftige technische Entwicklungen (z. B. im Bereich mobiler Geräte) sollen optimal unterstützt werden. Um die Entwicklung des gemeinsamen Fachverfahrens zu ermöglichen, haben alle Landesjustizverwaltungen am das "Verwaltungsabkommen über die Entwicklung und Pflege eines gemeinsamen Fachverfahrens und die Vereinheitlichung der IT im Bereich der Justiz" geschlossen. Mitarbeiter aller Länder sind bereits in die Projektorganisation eingebunden und arbeiten gemeinsam an einer einheitlichen Softwarelösung, die zukünftig bundesweit eingesetzt werden soll. Bayern hat in dem Projekt die Federführung übernommen und wird hierbei durch NRW vertreten. Kontroll- und Steuerungsstruktur ("IT -Governance") In dem "Verwaltungsabkommen über die Entwicklung und Pflege eines gemeinsamen Fachverfahrens und die Vereinheitlichung der IT im Bereich der Justiz" vom haben die Landesjustizverwaltungen vereinbart, eine Kontroll- und Steuerungsstruktur für das Zusammenwirken aller IT-Verfahren der Justiz untereinander einzurichten und eine Abstimmung der fachlichen und technischen Architekturen vorzunehmen. Dies betrifft Neuentwicklungen, Neubeschaffungen und wesentliche Fort-

8 - 6- entwicklungen von IT-Anwendungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die Auswirkungen auf das Zusammenwirken von Systemen und ihre Schnittstellen haben. Ziel ist es, ein einheitliches Zusammenwirken der Komponenten sowie eine wirtschaftliche Programmpflege und einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Im Rahmen der Abstimmungsprozesse soll sukzessive ein Zielbild der anzustrebenden IT-Architekturen entwickelt werden, an dem sich alle zukünftigen Entwicklungen auszurichten haben. Die jeweiligen konzeptionellen Unterlagen sind der Bund Länder-Kommission für Informationstechnik (BLK) zur Prüfung vorzulegen. Den Prüfungsergebnissen ist in der Regel zu folgen. Die BLK hat mit der Ausgestaltung und Umsetzung der Kontroll- und Steuerungsstruktur das Architekturbüro der BLK beauftragt, das unter nordrhein-westfälischer Federführung steht. In Umsetzung des Verwaltungsabkommens und des BLK Auftrags erstellt das BLK-Architekturbüro derzeit in Zusammenarbeit mit der Architekturberatung von IT.NRW ein Konzept für die IT-Governance. Das IT-Governance Konzept beschreibt die Rollen und Verantwortlichkeiten in den bundesweiten Abstimmungs- und Prüfprozessen und legt damit die Kontroll- und Steuerungsstruktur im Sinne des vorgenannten Verwaltungsabkommens fest. Ein erster Entwurf des IT Governance-Konzepts wurde der BLK zu ihrer Herbstsitzung im November 2017 vorgelegt. Das BLK-Architekturbüro wurde mit der Finalisierung des Konzepts beauftragt; gleichzeitig soll die IT-Governance bereits auf der Grundlage des ersten Entwurfs tätig werden. Das finalisierte IT-Governance-Konzept soll der BLK in ihrer Frühjahrssitzung zur Abnahme vorgelegt werden. Mit Unterstützung durch IT.NRW sollen zudem wichtige Themen der IT -Governance bereits im Vorfeld der BLK Sitzung bearbeitet werden. Zur optimalen Unterstützung der nordrhein-westfälischen Bemühungen in der IT Governance wurde zudem bei dem OLG Düsseldorf das Kompetenzzentrum für Bund-Länder-IT -Kooperation eingerichtet, das in Kürze die Arbeit aufnehmen wird ("Ce BLIK"). Im Rahmen eines Auswahlverfahrens konnten bereits die Stellen des Leiters und seines Stellvertreters besetzt werden, ebenso wie zwei SachbearbeitersteIlen.

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