Finanzierung von Grunderwerb bei der Flurneuordnung
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- Karl Pfeiffer
- vor 5 Jahren
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1 Finanzierung von Grunderwerb bei der Flurneuordnung Gewässer-Nachbarschaften Regionaler Erfahrungsaustausch Gewässer-Nachbarschaft (GN) Mittlere Fulda und Werra
2 Agenda Rechtliche Grundlagen Problematiken der Förderung Verschiedene Verfahren Verfahren nach 86 FlurbG Förderverfahren Fördersatz Problematiken bei der Abwicklung Ausblick Diskussion
3 Rechtliche Grundlagen Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Richtlinie vom 30. Juli 2008 Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für Hessen
4 Problematiken der Förderung bei der Flurbereinigung Länge der Flurbereinigungsverfahren kontra Förderverfahren Finanzierung über mehrere Jahre Beginn und Ende der Verfahren Begrifflichkeiten Umsetzung im Rahmen der WRRL Reglement und Auswirkungen negativer Erfahrungen Personelle Ressourcen
5 Verschiedene Verfahren Integralverfahren 1 i.v.m. 37 Bereits laufende Flurbereinigungsverfahren Neue Flurbereinigungsverfahren 91 ff. Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Verfahren nach 86 FlurbG 86 (1) Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen
6 Verfahren nach 86 FlurbG Ermöglichung oder Ausführung von Maßnahmen der Landentwicklung, z. B. der Agrarstrukturverbesserung, des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Hochwasserschutzes, der Gestaltung des Ortsbildes Antrag über einen Maßnahmenträger (Gemeinde, Wasserverband). Der Wege- und Gewässerplan innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens kann entfallen. 6
7 Förderverfahren Antragsphase Abstimmung mit allen Beteiligten Gemeinde stellt bei der Flurbereinigungsbehörde einen Antrag auf Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens Flurbereinigungsbeschluss Antragstellung über die zuständige technischen Fachbehörde an die WIBank Bewilligungsphase Fördersatz, Berichtsvorlage HMUELV entscheidet über Zuwendungsfähigkeit Mitteilung der Entscheidung an WIBank Bescheiderstellung und Versand durch WIBank oder Übergabe 7
8 Förderverfahren Zuwendungsfähig sind alle entstehenden Kosten der Flurneuordnung: Grunderwerb, Planungs- und Verfahrenskosten auch die Vermessung Mittelabruf auf Basis der Verzichtserklärung auf Landabfindung Besitzeinweisung ist Basis für die Verwendungsnachweisprüfung Erlass vom 26. Oktober 2005 regelt die Vorgehensweise der Wasserbehörden bei der Prüfung Auszahlung der Restrate Übersendung der Bilanzierung an die WIBank Nur bei gravierenden Abweichungen nach der Bilanzierung wird die Förderung überprüft Überwachung 8
9 Fördersatz Wird bestimmt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune im KFA. Bei Teilnehmergemeinschaften wird der Fördersatz nach dem jeweiligen Anteil der Teilnehmer ermittelt. Fördersätze zwischen 65 % und 85 %, bei überwiegend privaten Teilnehmern würde er bei 75 % (Regelfördersatz) liegen. 9
10 Problematiken bei der Abwicklung Für die Flurbereinigungsbehörden ist das Verfahren erst mit den Grundbucheintragungen abgeschlossen Vermessungskosten Im Rahmen der Überwachung der Zweckbindungsfrist der Vorhaben (25 Jahre bei Grunderwerb) Mitteilung über Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes und die Grundbuchberichtigung an die WIBank Auflagen Flurbereinigung 10
11 Ausblick Steigerung der Verfahren mit Bezug zur WRRL erwartet Flächenverfügbarkeit schwierig Steigende Preise für Flächen Personelle Ressourcen 11
12 Diskussion 12
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