SuSA wendet sich gleichermaßen an (Pflicht-)SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern, insbesondere an:
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- Matthias Vogt
- vor 5 Jahren
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1 Konzept 1
2 An diesem Konzept haben VertreterInnen der Bezirkshauptmannschaften, des Mag. Linz, der Schule und der Abteilung Jugendwohlfahrt mitgearbeitet. Das Konzept gibt unseren Wissenstand vor dem konkreten Einsatz von SchulsozialarbeiterInnen in den Bezirkshauptmannschaften 1 wieder. SuSA sieht eine laufende Qualitätskontrolle vor. Erkenntnisse aus diesem Qualitätsprozess werden falls erforderlich zu Modifikationen des Konzeptes führen. 1. Zielgruppe SuSA wendet sich gleichermaßen an (Pflicht-)SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern, insbesondere an: Kinder / Jugendliche, die in ihren Fertigkeiten Schule und Lernen zu bewältigen aufgrund von Defiziten im System Familie nicht gefördert sind / werden Erziehungspersonen, die Beratung und Hilfe in der Pflege und Erziehung ihrer Kinder benötigen Kinder / Jugendliche mit auffälligem Sozialverhalten (z.b. Schulverweigerung, Suspendierung vom Unterricht, Delinquenz, Gewalt...) Kinder / Jugendliche in Konfliktsituationen, die im Rahmen der Schule nicht gelöst werden können Kinder / Jugendliche mit Integrationsproblemen PädagogInnen, die sich Sorgen um das Wohl einer SchülerIn machen 2. Die Leistungen von SuSA Die Leistungen von SuSA für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern (Erziehungsberechtigte) sind folgenden Produkten zuzuordnen: Förderung der sozialen Integration Schutz Minderjähriger bei drohender Gefährdung 1 Die Praxiserfahrung des Mag. Linz hat in das vorliegende Konzept Eingang gefunden. 2
3 Förderung der sozialen Integration bedeutet aufsuchende, zielgruppenorientierte Sozialarbeit, Vernetzung und Koordinierung mit der Schule und anderen sozialen Einrichtungen (bevor eine Kindeswohlgefährdung eingetreten ist) sowie ggf. Beteiligung an schulinternen Projekten. Der Schutz Minderjähriger bei drohender Gefährdung umfasst die Abklärung aller Umstände, die für oder gegen eine Gefährdung des Kindeswohles sprechen und ggf. die Mitwirkung an der Erstellung eines Hilfeplanes sowie die sozialarbeiterische Betreuung von Kindern / Jugendlichen und ihren Familien in Absprache mit den SprengelsozialarbeiterInnen (Teilprodukt Betreuung, Kontrolle) und der jeweiligen fachlichen Leitung. Die Präsenz der SuSA SozialarbeiterInnen in der Schule ist Grundvoraussetzung sowohl für die Erreichbarkeit der SozialarbeiterInnen für Kinder und Jugendliche wie auch für einen unbürokratischen Zugang der PädagogInnen zu den Leistungen von SuSA. Die SozialarbeiterInnen werden daher regelmäßig (teilweise auch zu fixen Zeiten) in den Schulen anwesend sein, sind aber MitarbeiterInnen der öffentlichen Jugendwohlfahrt. Das Ausmaß der Anwesenheit in einzelnen Schulen wird von der regionalen Jugendwohlfahrtsbehörde in Abstimmung mit dem Bezirksschulrat festgelegt. Den PädagogInnen stehen damit vertraute AnsprechpartnerInnen zur Verfügung! Spezielle Ansprechpersonen für Fragen zur Jugendwohlfahrt (Möglichkeiten und Grenzen) und für die Entgegennahme von Meldungen im Einzelfall Rückmeldungen über Vorgehen der Jugendwohlfahrt Möglichkeit der Abstimmung von schulischen Förderungen und familienbegleitenden Maßnahmen Darüber hinaus ist es auch möglich, die SuSA SozialarbeiterInnen zu Elternabenden oder Lehrerkonferenzen einzuladen. 3
4 3. Die Zusammenarbeit der SuSA SozialarbeiterInnen mit den SprengelsozialarbeiterInnen der öffentlichen Jugendwohlfahrt Die SuSA SozialarbeiterInnen sind Teil des SozialarbeiterInnenteams der regionalen Jugendwohlfahrtsbehörde. Sie unterstehen der fachlichen Leitung der leitenden ReferentInnen der Aufgabengruppen Jugendwohlfahrt. Sie nehmen regelmäßig an den Teambesprechungen teil. Die fachlichen Standards der öffentlichen Jugendwohlfahrt (Prozessbeschreibungen) gelten für die SuSA SozialarbeiterInnen wie für die SprengelsozialarbeiterInnen gleichermaßen. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wird durch die Erfassung der Fälle (Meldungen) im Kanzleisystem der Jugendwohlfahrtsbehörde sichergestellt, dass sowohl für die SuSA SozialarbeiterInnen wie auch für die SprengelsozialarbeiterInnen jederzeit ersichtlich ist, wenn ein Fall bereits "anhängig" ist. Über die Übernahme eines Falles im Rahmen der zielgruppenorientierten Sozialarbeit entscheiden die SuSA SozialarbeiterInnen selbstständig. Ergibt die Abklärung einer Gefährdungsmeldung die Notwendigkeit der weiteren Befassung der öffentlichen Jugendwohlfahrt, entscheiden darüber die leitenden ReferentInnen, auch dann, wenn die Weiterarbeit im Rahmen von Betreuung, Kontrolle durch die SuSA SozialarbeiterInnen erfolgt. Die fachliche Einschätzung der SprengelsozialarbeiterInnen ist vor der Entscheidung zu hören. Ergibt das Abklärungsverfahren die Notwendigkeit einer Erziehungshilfemaßnahme, endet die Zuständigkeit der SuSA SozialarbeiterInnen in der Regel mit der Mitwirkung an der Erstellung des Hilfeplanes. 4. Die Zusammenarbeit von SuSA mit den Schulen 2 / PädagogInnen Regelungen zur Meldepflicht gemäß 48 SchUG und 37 JWG (Meldung von jedem Verdacht der Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch eines Minderjährigen) gelten auch dann, wenn an einer Schule SuSA SozialarbeiterInnen eingesetzt sind: 2 SuSA richtet sich ausnahmslos an Pflichtschulen. Wenn im Folgenden von Schule gesprochen wird ist immer der Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen gemeint: also Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie die Polytechnischen Lehrgänge. 4
5 die Meldung eines Verdachtes von Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch muss schriftlich erfolgen (Formulare sind unter abrufbar). Die Meldungen müssen jedenfalls den Sachverhalt klar benennen und Angaben über bereits erfolgte Interventionen seitens der Schule enthalten. Der in der Schule dafür vorgesehene Dienstweg ist einzuhalten (Einbindung des / der SchulleiterIn, Information der regionalen Schulaufsicht). Inanspruchnahme von SuSA Für die Befassung von SuSA ist keine (erkennbare) Kindeswohlgefährdung 3 erforderlich. Voraussetzung sind lediglich Probleme, die mit schulischen Stützsystemen (Betreuungslehrer, Schulpsychologie,... ) alleine nicht bewältigt werden können und der Unterstützung durch Schulsozialarbeit bedürfen. Kinder / Jugendliche und ihre Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, sich an SuSA zu wenden, auch dann, wenn das Kind / der Jugendliche eine Schule besucht, in der SuSA nicht regelmäßig anwesend ist. Der Zugang zu SuSA für LehrerInnen ist abhängig davon, ob die SuSA SozialarbeiterInnen regelmäßig in der Schule anwesend sind oder nicht: Sind die SuSA SozialarbeiterInnen regelmäßig in der Schule anwesend, erfolgt der Zugang "unbürokratisch". Die PädagogInnen besprechen mit den SozialarbeiterInnen Kinder / Jugendliche, die ihr Sorgen machen. Im Erstkontakt wird geklärt, ob die schulinternen Stützsysteme ausreichen, oder ob es darüber hinaus der Unterstützung durch Schulsozialarbeit bedarf. Im Gespräch wird auch geklärt, ob ggf. eine schriftliche Gefährdungsmeldung an die Jugendwohlfahrt erfolgen muss. 3 Die Definition des Begriffes ist mit einigen Problemen behaftet, da er von vielen soziokulturellen Variablen determiniert wird. In diesem Konzept verstehen wir unter Kindeswohlgefährdung Fälle von schwerer Vernachlässigung sowie Kinder / Jugendliche, die körperlicher und seelischer Gewalt ausgesetzt sind bzw. sexuell missbraucht werden. 5
6 PädagogInnen anderer Schulen können sich ebenfalls an SuSA wenden. Der Zugang erfolgt über die Schulleitung 4. Die Entscheidung, ob eine Fallübernahme erfolgt liegt bei den SuSA SozialarbeiterInnen. Informationspflichten / Informationsfluss Regelungen zu Informationspflichten innerhalb der Systeme Jugendwohlfahrt 5 bzw. Schule 6 bleiben von diesem Konzept unberührt. Nachfolgende Regelungen betreffen ausschließlich den Informationsaustausch zwischen SuSA und "der Schule", wobei unterschiedliche Ebenen zu beachten sind: Jugendwohlfahrt & Schulaufsicht in den Bezirkshauptmannschaften bzw. den Städten mit eigenem Statut Jugendwohlfahrt und Schule vereinbaren regelmäßige Reflexionsgespräche über Inhalte und Rahmenbedingungen (z.b. verfügbare Ressourcen) der Arbeit der SuSA- SozialarbeiterInnen. Der Austausch erfolgt auf Leitungsebene unter Einbeziehung der MitarbeiterInnen von SuSA und der SchulleiterInnen der Schulen an denen SuSA regelmäßig anwesend ist. SuSA-SozialarbeiterIn & PädagogInnen Erfolgt die Betreuung eines Kindes und seiner Familie auf Initiative eines / r PädagogIn, informiert die PädagogIn die SozialarbeiterIn über Problemlage, bisherige Hilfen seitens der Schule sowie deren Wirkung. Im weiteren Verlauf der Betreuung durch SuSA informieren sich SozialarbeiterInnen und PädagogInnen gegenseitig über wichtige Schritte bzw. die weitere Entwicklung des Kindes / der Familie. Erfolgt die Betreuung eines Kindes und seiner Familie über Initiative des Kindes oder seiner Eltern, erfolgt eine Information der PädagogInnen über die Betreuung nur in jenen Fällen, in denen dies aufgrund der Problemlage bzw. zur Problemlösung erforderlich ist. 4 Seitens der Schulleitung erfolgt in diesen Fällen auch eine Information der Schulaufsicht 5 Informationspflichten der SuSA-SozialarbeiterInnen gegenüber der fachlichen Leitung (Fallübernahme, Gefährdungsabklärung, besondere Vorkommnisse... ) 6 Informationspflichten der PädagogInnen gegenüber Schulleitung und Schulaufsicht (Fallübernahme durch SuSA... ) 6
7 5. Sicherstellung eines bedarfsorientierten und flexiblen Einsatzes der Ressourcen Die Feststellung konkreter Bedarfe bzw. der Einsatz der Ressourcen (Festlegung der Schulen, in denen SuSA zum Einsatz kommt, sowie der Zeiten, in denen die SozialarbeiterInnen in den Schulen präsent sind) liegt in der Verantwortung der Bezirke in Kooperation von Jugendwohlfahrt und Schulaufsicht. Dazu werden auf Bezirksebene Arbeitsgruppen installiert, denen jedenfalls leitende ReferentInnen der Aufgabengruppe Jugendwohlfahrt, BezirksschulinspektorInnen, VertreterInnen der BetreuungslehrerInnen sowie VertreterInnen des SPZ angehören. Diese Arbeitsgruppen werden von der Gesamtleitung von SuSA beim Amt der Oö. Landesregierung begleitet. Nach einer ersten Festlegung vor dem Start von SuSA, wird der Einsatz der SuSA- SozialarbeiterInnen durch diese Arbeitsgruppe falls erforderlich auch an Bedarfsänderungen angepasst. In dieser Arbeitsgruppe wird festgelegt: An welchen Schulen werden SuSA SozialarbeiterInnen eingesetzt Präsenzzeiten in diesen Schulen 6. Vorgehensweise in der jeweiligen Schule Die konkreten Arbeits- und Kooperationsbedingungen in der jeweiligen Schule hängen von den realen Gegebenheiten in den Schulen ab und werden zwischen der Bezirkshauptmannschaft und der Schule / Schulerhalter vereinbart. Diese Vereinbarung betrifft u. a.: Nutzung von Räumen und Infrastruktur, Geräten (z.b. Kopierer...) in der Schule Zeiten, in denen die SozialarbeiterInnen jedenfalls in der Schule anwesend sind 7
8 Zeitfenster, in denen sich die SchülerInnen direkt an die SozialarbeiterInnen wenden können 7. MitarbeiterInnen von SuSA Die Ausbildung zum / r SozialarbeiterIn ist gemäß 7 Abs. 2 OÖ JWG 1991 Anstellungsvoraussetzung. 7 Eine Zusatzausbildung im pädagogischen Bereich ist erwünscht aber nicht Bedingung. Aufgabenprofil der MitarbeiterInnen von SuSA: Einzelfallarbeit, Familienarbeit, aufsuchende Sozialarbeit Zeitgerechtes Erkennen sozialer Problemfälle i. S. einer präventiven Sozialarbeit Herstellen von Kontakten zu Lehrpersonal, Eltern und SchülerInnen bei spez. Problemlagen Kooperation und Koordination mit regionalen / spezialisierten sozialen Diensten und therapeutischen Einrichtungen Soziale Diagnostik, Abklärung von Gefährdungsmeldungen Anforderungsprofil für MitarbeiterInnen von SuSA Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen FH- Studiums oder sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem OÖ JWG Erfahrungen in der nachgehenden Sozialarbeit erwünscht Erfahrung in der Arbeit mit Kindern sowie mit schwierigen KundInnen, Besonders erwünscht sind Erfahrungen in der Arbeit mit MigrantInnen sowie: Sehr gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick Psychische Belastbarkeit Team- und Kritikfähigkeit 7 7 Abs. 2 OÖ JWG 1991: "Als Sozialarbeiter(innen) dürfen nur Personen eingesetzt werden, die das Diplom einer öffentlichen oder einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Akademie für Sozialarbeit oder eine entsprechende vergleichbare Ausbildung besitzen. Die Landesregierung hat dabei unter Berücksichtigung des Lehrstoffes, der Lehrmethoden und der Dauer der Ausbildungen in anderen Einrichtungen durch Verordnung zu bestimmen, in welchem Umfang diese Ausbildungen eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit ersetzen." In Österreich wurden 2001 die Akademien für Sozialarbeit in Fachhochschulstudiengänge umgewandelt. 8
9 Soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit Flexibilität bei der Dienstzeitgestaltung Bereitschaft zum Außendienst Führerschein der Gruppe B EDV-Kenntnisse 8. Konzeptbezogene Qualitätssicherung Fachliche Leitung, Supervision, Intervision, Weiterbildung Die SuSA SozialarbeiterInnen unterstehen der fachlichen Leitung durch die leitenden ReferentInnen. Die SuSA SozialarbeiterInnen nehmen im erforderlichen Ausmaß an Teambesprechungen der DSA der Aufgabengruppen Jugendwohlfahrt teil. Den SuSA SozialarbeiterInnen wird Supervision im erforderlichen Ausmaß ermöglicht. Den SuSA SozialarbeiterInnen wird im erforderlichen Ausmaß ein überregionaler fachlicher Austausch ermöglicht. Die Abteilung Jugendwohlfahrt ermöglicht den SchulsozialarbeiterInnen gemeinsame Einschulungsmodule. (rechtliche Grundlagen, fachliche Standards...) Den SuSA SozialarbeiterInnen stehen sowohl die internen Weiterbildungsangebote des Landes Oberösterreich zur Verfügung als auch die Möglichkeit, externe Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. Reflexion in den regionalen Arbeitsgruppen Regelmäßige Reflexion der Arbeit von SuSA in den regionalen Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der SuSA-SozialarbeiterInnen sowie der SchulleiterInnen jener Schulen, in denen SuSA regelmäßig anwesend ist, ist Bestandteil der Qualitätssicherung. In der Einführungsphase erfolgt diese Reflexion mindestens halbjährlich, später jährlich. Die Arbeitsgruppen werden von der Gesamtleitung von SuSA begleitet. Folgende Fragen werden bearbeitet: 9
10 - Was war in den vergangenen 6 (12) Monaten möglich und wie ist es möglich geworden? - Mit welchen Problemlagen wurde SuSA befasst? - Statistik - Anzahl der betreuten Kinder / Jugendlichen - Auf wessen Initiative erfolgt die Betreuung (SchülerInnen selbst, Eltern, PädagogInnen? - Wie hoch ist der Anteil an Gefährdungsabklärungen? - Auslastung der SuSA SozialarbeiterInnen - Haben wir die angestrebte Rollenklarheit erreicht? - Wie weit haben wir die angestrebten Ziele bisher erreicht? - Ist der präventive Charakter der Leistung erkennbar? - Auswirkungen auf die Sprengelsozialarbeit der öffentlichen Jugendwohlfahrt - Auswirkungen auf das System Schule - Sind die SuSA SozialarbeiterInnen in den richtigen Schulen eingesetzt? - Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den SystempartnerInnen? - Gibt es ausreichende Arbeitsmittel / Rahmenbedingungen? - Wie bekannt ist SuSA? Wie wird SuSA wahrgenommen? - Wie ist das Verhältnis von inhaltlicher Arbeit und begleitender Dokumentation / Koordination? - Was planen wir konkret, um die Qualität weiter zu entwickeln? Externe Evaluation Die Einführung von SuSA wird extern evaluiert. Fragestellungen werden mit den Su- SA evaluierenden WissenschaftlerInnen vereinbart. 10
11 Organisation von SuSA SuSA ist Teil der öffentlichen Jugendwohlfahrt. Die SuSA MitarbeiterInnen sind Teil der jeweiligen Aufgabengruppe Jugendwohlfahrt und unterstehen der fachlichen Leitung durch die leitenden ReferentInnen. Die Gesamtleitung liegt beim Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt. Das vorliegende Konzept befasst sich nicht mit den Vereinbarungen zwischen dem Land Oberösterreich und den Sozialhilfeverbänden bezüglich Anstellungsträgerschaft und Kostentragung. Regelungen zur Anstellungsträgerschaft und die damit verbundenen Fragen, wie Vertragsgestaltung etc. sind Voraussetzung für die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes, haben aber keine Auswirkungen auf die Inhalte. 11
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