Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle"

Transkript

1 Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Veronika Verzetnitsch Kinder- und Jugendhilfe, Land Vorarlberg Präsentation liegt dem Protokoll bei.

2 Was sagt uns das Kinder- und Jugendhilfegesetz? Intentionen des Gesetzes am 1. Mai bzw. 1. Okt in Kraft getreten Entstehungsgeschichte Rahmenbedingungen, die das Gesetz für die fachlichen Standards vorgibt Verpflichtende Verordnung (KernleistungsVO)

3 Grundsätze des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Recht auf Förderung und Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeit Pflege und Erziehung als Pflicht und Recht der Eltern Eltern durch Information und Beratung unterstützen, soziales Umfeld stärken

4 Grundsätze des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Gewährleistung von Erziehungshilfen Eingriffe in familiäre Rechte und Beziehungen nur insoweit als dies zur Gewährleistung des Kindeswohls notwendig und im Bürgerl. Recht vorgesehen ist. Kooperation mit dem Bildungs-, Gesundheitsund Sozialsystem

5 Hintergründe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Mehrjährige Bestrebungen des Bundes, ein neues, den geänderten Erfordernissen entsprechendes Grundsatzgesetz zu erlassen B-KJHG 2013, BGBl. I Nr. 69/2013 (seit 1. Mai 2013 in Kraft) Kernpunkte sind u.a. Einführung der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung im Vier-Augen-Prinzip, Beteiligung der Betroffenen, Dokumentation, etc.

6 Expertenkommission um Informationsflüsse in der Jugendwohlfahrt zu untersuchen Dialogprozess Programmatische Leitlinien sowie 29 Einzelempfehlungen für das KJH-G u.a. Erarbeitung eines neuen Gesetzes

7 Beteiligung der SozialarbeiterInnen durch Mitarbeit der Bezirkshauptmannschaften an den zu erlassenden Verordnungen insbesondere der Kernleistungsverordnung, welche die Hauptaufgaben der Kinder- und Jugendhilfeabteilungen der Bezirkshauptmannschaften beschreibt.

8 Die Hauptaufgaben der Kinder- und Jugendhilfeabteilungen der Bezirkshauptmannschaften : Gefährdungsabklärung Fallsteuerung und Hilfeplanung

9 Zusammenwirken von zwei Fachkräften unterstützt Sozialarbeiterinnen in schwierigen Entscheidungsprozessen durch verpflichtende Kooperation und stellt dadurch eine hohe Qualität der Entscheidungen sicher.

10 Kooperation als Prinzip sowohl in der Gefährdungsabklärung als auch bei der Hilfeplanung wie durch das Zusammenwirken Öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe mit privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

11 Mitteilungspflichten nach 37 B-KJHG Ziel der Mitteilungspflicht: Kindeswohlgefährdungen werden durch Einbeziehung des Wissens von Berufsgruppen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, aufgedeckt und abgewendet.

12 Ziel der Mitteilungspflicht: Kinderschutz und Gewährung von Hilfen für betroffene Familien sind gewährleistet. Wer erstattet Mitteilung an den Kinder- und Jugendhilfeträger? Jede Person ist berechtigt, eine Kindeswohlgefährdung der Kinder- und Jugendhilfe zu melden.

13 Wer erstattet Mitteilung an den Kinder- und Jugendhilfeträger? Wenn Sie als Nachbar/in, Bekannte/r, Verwandte/r der Familie etc. nicht "einfach wegschauen" wollen, ist eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe eine gute Möglichkeit, eine Abklärung einzuleiten. Der Kinder- und Jugendhilfeträger ("Jugendamt") muss Meldungen nachgehen und kann professionell die Situation einschätzen und handeln.

14 Wann und wem mitteilen? Die Abteilung für Kinder- und Jugendhilfe erreichen Sie bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz des Kindes. Dem Kind bzw. der Familie wird Hilfe angeboten und es besteht keine Verpflichtung zur Anzeige.

15 Gefährdungsmitteilung erfolgt in Schriftform und ist zu erstatten, sobald die Einschätzung über Vorliegen eines konkreten Verdachts getroffen ist. Die Verwendung des vom BMWFJ zur Verfügung gestellten Formulars wird empfohlen:

16 Entwicklungsförderung und Prävention Ziele: Positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche unterstützen sowie ihre Anlagen und Fähigkeiten und die ihrer familiären Bezugspersonen stärken. Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen von Kindern und und Jugendlichen frühzeitig erkennen und diesen entgegenwirken.

17 Entwicklungsförderung und Prävention Entwicklungsfördernde und präventive Angebote richten sich an die ganze Familie: Angebote zu Erkennung und Vermeidung von Vernachlässigung und frühkindlicher Interaktionsstörung der Eltern-Kind-Beziehung Gewaltpräventionsangebote, insbesondere zur Vermeidung von Gewalt in der Familie

18 Entwicklungsförderung und Prävention Angebote: Angebote zur Vorbeugung besonders belastender Beziehungsabbrüche (Trennung, Scheidung oder Verlust einer Bezugsperson) Unterstützung familienergänzender Betreuungsangebote

19 Blickpunkt Familie die Verantwortung für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen tragen wir alle! Veronika Verzetnitsch Kinder- und Jugendhilfe, Land Vorarlberg Präsentation liegt dem Protokoll bei.

20 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle

Mehr

Das Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger

Das Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger Das Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger Rechtliche Grundlagen 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen a) Kompetenzrechtliche Grundlagen Art. 12 Abs.1 Z. 1 B-VG Mutterschafts-,

Mehr

Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Mag.(FH) Claudia Aufreiter Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Kinder haben ein Recht darauf ohne Gewalt aufwachsen zu können

Mehr

beim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen

beim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen Beratung und fachlicher Austausch im Kinderschutz Interdisziplinäre Notwendigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen 24.8.2018 BMFSFJ Umgang mit (anonymen) Hinweisen beim Jugendamt Stephan Siebenkotten-Dalhoff

Mehr

13034/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage

13034/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage 13034/J XXV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 13034/J XXV. GP Eingelangt am 03.05.2017 Anfrage der Abgeordneten Steinbichler Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familie

Mehr

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche

Mehr

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinder als ZeugInnen und Betroffene von häuslicher Gewalt Mag. a Regula Mickel-Schnizer Amt für Jugend und Familie, MA 11 Kinder als ZeugInnen und Betroffene von Gewalt in

Mehr

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Beobachten- Einschätzen- Handeln Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Ablauf 1. Ablaufschema: Was geschieht, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... III Abkürzungsverzeichnis... XI

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... III Abkürzungsverzeichnis... XI Seite Vorwort... III Abkürzungsverzeichnis... XI I. Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 B-KJHG

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH

REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis

Mehr

Die Wiesbadener Vereinbarung

Die Wiesbadener Vereinbarung Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der

Mehr

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011 LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit

Mehr

Vorname: Nachname: geb.:

Vorname: Nachname: geb.: Magistrat der Stadt Wien Amt für Jugend und Familie Arbeitsvereinbarung UdE RS: Datum: Vorname: Nachname: geb.: wh.: Obsorgeberechtigte/r: Weiters anwesend: Frau Name SozialarbeiterIn hat mit mir am ausführlich

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,

Mehr

Zur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst

Zur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst Zur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst 5.3.14 Heiko Höttermann 06.03.2014 Standorte der Kinder- und Jugendschutzdienste (19 Kinder-

Mehr

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und

Mehr

Kinder- und Jugendhilfe Interventions-, Unterstützungs- und Kooperationsmöglichkeiten

Kinder- und Jugendhilfe Interventions-, Unterstützungs- und Kooperationsmöglichkeiten HERZLICH WILLKOMMEN! Kinder- und Jugendhilfe Interventions-, Unterstützungs- und Kooperationsmöglichkeiten 22.9.2018 14:00 15:45 Magª(FH) DSA Claudia Aufreiter & DSA in Andrea Palmetshofer Amt Amt der

Mehr

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 13. September 2018 Artikelnummer: 5225123177004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe

Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Mag. a Elke Sarto und Mag. Markus Huber Volksanwaltschaft EinSatz* durch die Volksanwaltschaft Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Vortragende: Mag. Elke Sarto und

Mehr

... und plötzlich ist es Thema!

... und plötzlich ist es Thema! ... und plötzlich ist es Thema! Handlungsstrategien im Umgang mit sexuellem Missbrauch in Institutionen Fachtagung 1. November 2010 Forum 1 Anforderungen an die Professionalität von Fachkräften aus der

Mehr

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen. Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher

Mehr

Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis

Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis 1. Kinderschutztagung ZUM WOHL DES KINDES Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis Kinderrechtliche Zugänge im Familienrecht Salzburg, 11.05.2017 Mag. a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und

Mehr

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Leitbild Präambel Die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte verpflichten unsere Gesellschaft, Menschen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.

Mehr

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der

Mehr

Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 2

Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 2 Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 2 Die Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe bildet eine wesentliche Grundlage der pädagogischen Arbeit der offenen Ganztagsschule.

Mehr

VORARLBERGER 253 LANDESGESETZBLATT

VORARLBERGER 253 LANDESGESETZBLATT VORARLBERGER 253 LANDESGESETZBLATT Jahrgang 2013 Herausgegeben und versendet am 1. Oktober 2013 29. Stück 53. : Kernleistungsverordnung 54. : Pflegekindergeldverordnung 55. : Geschäftsordnung für den Kinder-

Mehr

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Kinder- und Jugendhilfe 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 45

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Kinder- und Jugendhilfe 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 45 Schnellübersicht Kommentierung: Kinder- Jugendhilfe 9 Gesetzliche Grlagen einschließlich Verordnungen 45 2 Stichwortverzeichnis 07 Findex IV V VI VII VIII IX X XI XII Das Kinder- Jugendhilferecht kennen

Mehr

Zusammenarbeit im Kinderschutz

Zusammenarbeit im Kinderschutz Zusammenarbeit im Kinderschutz Wege zu einer gelingenden Kooperation (Verantwortungsgemeinschaft) zwischen Jugendhilfe und Medizin Carsten Amme - DGfPI -29.9.2015 Kooperation ist geteilte Verantwortung!

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz 7. Dezember 2015, Münster Verfassungsrechtliche Grundlagen Art. 1 Abs. 1 ivm Art. 2 Abs. 1 GG: Recht auf Persönlichkeitsentwicklung.

Mehr

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels

Mehr

Kindeswohl im Blick?! Treff Sozialarbeit Stuttgart 29. Oktober 2015

Kindeswohl im Blick?! Treff Sozialarbeit Stuttgart 29. Oktober 2015 Kindeswohl im Blick?! Hilfen für Kinder und ihre psychisch kranken Eltern Treff Sozialarbeit Stuttgart 29. Oktober 2015 Heike Kröger Stuttgarter Kinderschutz- Zentrum Kinderschutz-Zentrum Stuttgart, 29.

Mehr

Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien

Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Handlungsbedarfe und Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlicher Professionen und Handlungsbereiche Verbesserung des Kindesschutzes durch Ausbau und Vernetzung

Mehr

Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Das neue Bundeskinderschutzgesetz Das neue Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Servicestelle Kindesschutz Dr. Sandra Menk 3. Netzwerkkonferenz Stadt und Landkreis Neuwied 08.02.2012 Gliederung Kurzer

Mehr

Kindesmisshandlung,Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung

Kindesmisshandlung,Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Geisteswissenschaft Sandra Meyer Kindesmisshandlung,Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Bachelorarbeit Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung...1

Mehr

Die Weitervermittlung an das Jugendamt

Die Weitervermittlung an das Jugendamt Die Weitervermittlung an das Jugendamt Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme und Informationen

Mehr

Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination

Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft

Mehr

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?

Mehr

Modelle gelingender Kooperation mit der Jugendhilfe

Modelle gelingender Kooperation mit der Jugendhilfe Modelle gelingender Kooperation mit der Jugendhilfe Dr. Tamara Jacubeit Dr. Marianne Klein OÄ-Fortbildung BAG KJPP 02.02.2018 Die Lücken zwischen den Systemen Mitarbeiter der Jugendhilfe wissen zu wenig

Mehr

Tabellenband. Fragen an Mitteilungspflichtige Fachkräfte und an fallführende Sozialarbeiter/innen. zum Modul 2 und 5 der

Tabellenband. Fragen an Mitteilungspflichtige Fachkräfte und an fallführende Sozialarbeiter/innen. zum Modul 2 und 5 der Tabellenband Fragen an Mitteilungspflichtige Fachkräfte und an fallführende Sozialarbeiter/innen zum Modul 2 und 5 der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG) September 2018 ÖIF

Mehr

Stellungnahme der KOKO zum Entwurf des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2001-SOZ/1200/

Stellungnahme der KOKO zum Entwurf des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2001-SOZ/1200/ Land Salzburg Postfach 527 5020 Salzburg Per E-Mail: landeslegistik@salzburg.gv.at Salzburg, am 13.11.2014 Legislativ und Verfassungsdienst per E-Mail Stellungnahme der KOKO zum Entwurf des Salzburger

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt

Mehr

Heimerziehung heute Beteiligungs-und Beschwerdemöglichkeiten in den Einrichtungen der Erziehungshilfe

Heimerziehung heute Beteiligungs-und Beschwerdemöglichkeiten in den Einrichtungen der Erziehungshilfe Heimerziehung heute Beteiligungs-und Beschwerdemöglichkeiten in den Einrichtungen der Erziehungshilfe Arbeitsgruppe Prävention Information Intervention Mitglieder der Arbeitsgruppe umfassende Auseinandersetzung

Mehr

Die Sicht der Jugendhilfe

Die Sicht der Jugendhilfe - Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern

Mehr

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB

Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB Herzlich Willkommen zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte am 10.06.2016 beim SFBB Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (i.e.f.)

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des

Mehr

Leitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule

Leitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule Leitfaden Kindeswohl Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule Anlass Das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 schulinternes Entwicklungsvorhaben seit 2013 Arbeitskreis Leitfaden Kinderschutz

Mehr

Kreisjugendamt Konstanz

Kreisjugendamt Konstanz Prävention und Sozialraumorientierung Die vielfältigen Aufgaben des Jugendamtes Info-Veranstaltung zur neuen ESU am 8. und 9. 10.2008 im LRA KN Sabine Senne 1 Wichtigste gesetzliche Grundlage für das Handeln

Mehr

Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den

Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)

Bundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011) Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh

Mehr

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION UNTERSCHIEDE, ÜBERGÄNGE, UND HERAUSFORDERUNGEN DER FRÜHEN HILFEN Christine Gerber Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen Bad Segeberg, 30. April

Mehr

Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg

Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg Stand 21.11.2011 Präambel Die Stadt Freiburg schafft und erhält positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-,

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Gelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen -

Gelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen - Gelingende Kooperation im Kinderschutz - Aus Fehlern lernen - Christine Gerber, Jugend- & Sozialamt Frankfurt NZFH/DJI 15. Oktober 2014 Kooperation & Vernetzung als zentrale Strategie zur Qualitätsentwicklung

Mehr

Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1

Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht

Mehr

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden

Mehr

Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den

Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung

Mehr

Kinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich)

Kinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) Kinder- und Jugendhilfe Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) ÜBERBLICK 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Jugendhilfemaßnahmen

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJH-G)

Stellungnahme zum Entwurf Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJH-G) Stellungnahme zum Entwurf Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJH-G) PrsG-400.02 11. Jänner 2013 Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe an die

Mehr

5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming

5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming 5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Zum Stand der Umsetzung der Kinderrechte im Land Brandenburg Max aus Brandenburg Luckenwalde, 22. November 2013 ein Diskussionsbeitrag von und Hans Leitner Fachstelle

Mehr

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1. Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Dieter Göbel LVR-Fachbereichsleiter Dieter Göbel, LVR Fachbereichsleiter Köln,

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung in den Schulen des Landkreises Teltow-Fläming zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming Am Nuthefließ

Mehr

Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1

Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1 Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1 Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 2 Rechtsgrundlagen Art. 12 Abs. 1 Z

Mehr

Das Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz

Das Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz Das Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration Vorwort Mit dem aktuellen steirischen Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde der Grundstein für eine flexible,

Mehr

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Jugendamt

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Jugendamt Fachtagung LVR Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen am 01. und 02.09.2010 in Hennef Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Jugendamt - Diana Eschelbach - 1 Das jugendhilferechtliche Leistungsdreieck

Mehr

Joachim Brill. Dabei muss sie häufig die Rolle des Ausfallbürgen für gesellschaftliche Problementwicklungen

Joachim Brill. Dabei muss sie häufig die Rolle des Ausfallbürgen für gesellschaftliche Problementwicklungen Dabei muss sie häufig die Rolle des Ausfallbürgen für gesellschaftliche Problementwicklungen übernehmen. 2 Immer mehr Kinder wachsen bereits in einer frühen Entwicklungsphase in öffentlicher Verantwortung

Mehr

Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt

Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt Vertrauensschutz vs. mediales Interesse Mag. Andrea Hubmer MAS Hintergrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten Verschwiegenheit der große Glassturz über

Mehr

Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen)

Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen) Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen) Planungsraumkonferenz Prenzlauer Berg 07.04.2014 13.03.2014 BA Pankow - Jug KS (Simone Matthe) 1 Bundeskinderschutzgesetz (1.1.12)

Mehr

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung

Mehr

Organisatorische Aspekte der ASD-Arbeit bei Kindeswohlgefährdung

Organisatorische Aspekte der ASD-Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Organisatorische Aspekte der ASD-Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Der Wunsch nach rechtlicher Handlungssicherheit bei der Bewältigung von akuten Krisensituationen der Kindeswohlgefährdung lässt sich angesichts

Mehr

Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises

Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises Folie 1 Rheinisch-Bergischer Kreis Was habe ich mit Ihnen vor: 1.) Wie sind ihre schulischen Erfahrungen im Bereich des

Mehr

Workshop Kinderschutz und Schule. Wege gelingender Zusammenarbeit

Workshop Kinderschutz und Schule. Wege gelingender Zusammenarbeit Workshop Kinderschutz und Schule Wege gelingender Zusammenarbeit Impulse Fachtagung Aktuelle Herausforderungen in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule am 27.04.2016 in Bielefeld Veranstalter: LWL-Landesjugendamt

Mehr

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales und Familie Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung. Globalrichtlinie GR J 3/06 vom

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales und Familie Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung. Globalrichtlinie GR J 3/06 vom Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales und Familie Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung Globalrichtlinie GR J 3/06 vom 29.11.2005 Familienförderung und -beratung im Rahmen der Jugendhilfe

Mehr

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung - 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur

Mehr

Herausforderungen und Zukunft. der Kinder- und Jugendhilfe. in der Europaregion Tirol Südtirol Trentino

Herausforderungen und Zukunft. der Kinder- und Jugendhilfe. in der Europaregion Tirol Südtirol Trentino Herausforderungen und Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe in der Europaregion Tirol üdtirol Trentino Vortragende: Mag. a ilvia Rass-chell 1 1. Rechtsgrundlagen Die Mutterschafts-, äuglings- und Jugendfürsorge

Mehr

Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)

Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde

Mehr

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 72/12 der 11. Sitzung des LJHA am 10. September 2012 in Erfurt Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs.

Mehr

Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls

Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls Analysen der amtlichen 8a-Statistik Fachforum Empirische Befunde zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das

Mehr

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Fachliche Dimension: Ohne Partizipation keine Identifizierung

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem

Mehr

Grußwort von Frau Regina Mannel, Abteilungsleiterin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Abt. Jugend, Familie, Soziale Integration

Grußwort von Frau Regina Mannel, Abteilungsleiterin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Abt. Jugend, Familie, Soziale Integration Grußwort von Frau Regina Mannel, Abteilungsleiterin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Abt. Jugend, Familie, Soziale Integration für den Fachtag der BAFM am 17.11.2006 in Dresden /Hygienemuseum

Mehr

Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema

Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema 1. Das Thema der Tagung zeigt, dass es zumindest Diskussionen und wahrscheinlich auch Realitäten im Kinderschutz gibt, dass sozialpädagogische Handlungen nicht um der Sache willen, sondern aus Selbstschutz

Mehr

Sicherheit. für das Kind. Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe. Sicherheit Kinderschutz in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe

Sicherheit. für das Kind. Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe. Sicherheit Kinderschutz in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe Sicherheit für das Kind Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe Übersicht: Legitimation zum Kinderschutz - Ausgangslagen und rechtliche Grundsätze Kindeswohlgefährdung und Schutz, Gefährdungsabklärung

Mehr

Ist jetzt alles irgendwie Kinderschutz?

Ist jetzt alles irgendwie Kinderschutz? Ist jetzt alles irgendwie Kinderschutz? Entwicklungswerkstatt Schule / Jugendhilfe zur Stärkung eines aktives Kinderschutzes Donnerstag, 19.11.2015, 13.30 17.30 Uhr VHS Monheim am Rhein Anja Niebuhr Zentrum

Mehr

Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe

Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Viola Harnach Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme 5., überarbeitete Auflage 2007 Juventa Verlag Weinheim und München Inhalt 1. Aufgaben

Mehr

Kinderschutz. Das Konzept in der Kita (Elbkinder)

Kinderschutz. Das Konzept in der Kita (Elbkinder) Kinderschutz Das Konzept in der Kita (Elbkinder) Definition Kindeswohlgefährdung Es werden vier Arten von Kindeswohlgefährdung voneinander unterschieden (Quelle: Stadt Hamburg): Vernachlässigung: Anhaltende

Mehr

Handlungskonzept Kinderschutz Niedersachsen

Handlungskonzept Kinderschutz Niedersachsen Handlungskonzept Kinderschutz Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Handlungskonzept Kinderschutz Niedersachsen Kinder benötigen in besonderem Maße unsere

Mehr