Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1"

Transkript

1 Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1

2 Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 2

3 Rechtsgrundlagen Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge ist Bundessache hinsichtlich der Gesetzgebung über die Grundsätze und Landessache hinsichtlich der Ausführungsgesetzgebung und der Vollziehung. Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 B-KJHG 2013, BGBl. I Nr. 69/2013 Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz 2002 TJWG 2002 LGBl. Nr. 51/2002 idgf Pflegeelterngeldverordnung, LGBl. Nr. 110/2012 Verordnung über die Ausbildung von Pflegeeltern, LGBl. Nr. 74/2010 Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen und Einrichtungen des Betreuten Wohnens, LGBl. Nr. 63/2010 Verordnung über die GEO des Jugendwohlfahrtsbeirates, LGBl. Nr. 44/1991 Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 3

4 weiters... ABGB Außerstreitgesetz IPRG Exekutionsordnung Konkursordnung Jugendgerichtsgesetz Geschworenen und Schöffengesetz 1990 Übereinkommen über die Rechte des Kindes UVG Grundversorgungsvereinbarung Internationale Normen und Verträge sowie europarechtliche Vorschriften Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 4

5 Aufgaben der Jugendwohlfahrt Rechtsvertretung: Klärung der Abstammung Vaterschaftsanerkenntnisse Festsetzen und Hereinbringen des Unterhaltes Unterhaltsbevorschussung Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 5

6 Sozialarbeit Pflegefamilien Bewilligung, Vermittlung, Weiterbildung und Beratung Adoption Information, Beratung, Bewilligung, Unterstützung und Begleitung der Adoptivwerber. Adoptivwerberkurs Jugendgerichtshilfe Obsorge- und Kontaktregelung im pflegschaftsgerichtlichen Verfahren (Stellungnahmen) Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 6

7 Gefährdungsabklärungen Relevanz, Dringlichkeit, Informationsbeschaffung, 4-Augen-Prinzip, Einschätzung, Hilfeplanung Beratung bei verschiedenen Fragestellungen; v.a. Obsorge, Kontaktrecht, Trennung, Erziehung Unterstützung der Erziehung durch ambulante Beratung und Betreuung; Kind bleibt in der Familie, Familie wird gestärkt Volle Erziehung wenn Eltern die erforderliche Betreuung / Versorgung / Erziehung nicht gewährleisten können und die Unterstützung der Erziehung nicht ausreicht Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 7

8 Leistungsspektrum Soziale Dienste; Beratungs- und Krisenstellen für Kinder und Jugendliche Unterstützung der Erziehung Allen Personen zu gewähren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol haben; grundsätzlich bis zur Volljährigkeit, Verlängerung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres möglich; Volle Erziehung durch Vereinbarung oder Beschluss des PG Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 8

9 Erziehungshilfen Unterstützung der Erziehung Förderung der verantwortungsbewussten Erziehung eines Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten; Kind bleibt in der Familie Volle Erziehung Betreuung eines Minderjährigen außerhalb der Familie bzw. seines bisherigen Umfeldes, beispielsweise bei Pflegeeltern oder in einer sozialpädagogischen Einrichtung Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 9

10 Erziehungshilfen freiwillig aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Land Tirol und den Erziehungsberechtigten gegen den Willen der Obsorgeberechtigten aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 10

11 Grundsätze bei der Besorgung der Aufgaben durch die Jugendwohlfahrt Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 11

12 Vereinbarung und Kooperation Der Jugendwohlfahrtsträger ist im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig und kann (hat) mit den Obsorgeträgern eine Vereinbarung (zu) schließen. Die Einhaltung der Vereinbarung wird geprüft. Die Vereinbarung kann sehr unterschiedlich gestaltet sein, je nach Problemlage. Der Abschluss einer Vereinbarung, die Kooperation mit den Eltern, ist immer erste Wahl, dies entspricht dem Grundsatz nach 182 ABGB und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK - dem Kind soll seine Familie erhalten bleiben, allenfalls mit Unterstützung durch den JWT. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 12

13 Gefahr im Verzug Ist Gefahr im Verzug und sind die Obsorgeträger nicht mit dem Eingriff nach Art. 8 MRK einverstanden, so hat der Jugendwohlfahrtsträger nach 211 ABGB das Kind zu schützen und aus der Familie zu nehmen. Die Personen, in deren Obsorge eingegriffen wurde, und das Kind haben die Möglichkeit, beim Gericht einen Antrag auf Prüfung der (vorläufigen) Zulässigkeit dieser Maßnahme zu stellen. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 13

14 Erziehungsfähigkeit Ist die Erziehungsfähigkeit (im weiten Sinn) der Obsorgeträgerin / des Obsorgeträgers nicht gegeben oder/und keine Kooperation vorhanden usw, aber eine akute Gefährdung des Kindes liegt nicht vor, so ist ein Antrag nach 181 ABGB einzubringen. Auch im Rahmen des pflegschaftsgerichtlichen Verfahrens können verschiedene Maßnahmen festgelegt werden, jedoch immer am Kind orientiert (bspw. ärztliche Untersuchungen, Einbehalt des Reisepasses usw.), nicht bspw. Suchttherapie f. Obsorgeträger usw. Zur Sicherung des Kindeswohls kann auch der verpflichtende Besuch einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung, die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation, die Teilnahme an einem Anti- Aggressionstraining oder ein Ausreiseverbot mit dem Kind angeordnet werden. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 14

15 Meldepflicht 37. (1) Ergibt sich in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist, und kann diese konkrete erhebliche Gefährdung eines bestimmten Kindes oder Jugendlichen anders nicht verhindert werden, ist von folgenden Einrichtungen unverzüglich schriftlich Mitteilung an den örtlich zuständigen Kinderund Jugendhilfeträger zu erstatten: 1. Gerichten, Behörden und Organen der öffentlichen Aufsicht; 2. Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen; 3. Einrichtungen zur psychosozialen Beratung; 4. privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; 5. Kranken- und Kuranstalten; 6. Einrichtungen der Hauskrankenpflege; (2) Die Entscheidung über die Mitteilung ist erforderlichenfalls im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 15

16 (3) Die Mitteilungspflicht gemäß Abs. 1 trifft auch: 1. Personen, die freiberuflich die Betreuung oder den Unterricht von Kindern und Jugendlichen übernehmen; 2. von der Kinder- und Jugendhilfe beauftragte freiberuflich tätige Personen; 3. Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, sofern sie ihre berufliche Tätigkeit nicht in einer im Abs. 1 genannten Einrichtung ausüben. (4) Die schriftliche Mitteilung hat jedenfalls Angaben über alle relevanten Wahrnehmungen und daraus gezogenen Schlussfolgerungen sowie Namen und Adressen der betroffenen Kinder und Jugendlichen und der mitteilungspflichtigen Person zu enthalten. (5) Berufsrechtliche Vorschriften zur Verschwiegenheit stehen der Erfüllung der Mitteilungspflicht gemäß Abs. 1 und Abs. 3 nicht entgegen. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 16

17 Bei unklaren Situationen kann auch eine anonymisierte Beratung der Referate für Jugendwohlfahrt/Jugendämter in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass der konkrete Fall vorab, ohne Bekanntgabe des Namens eines Kindes, mit einem/r Sozialarbeiter/in besprochen wird. Eine anonyme Anfrage stellt noch keine Meldung an die Referate für Jugendwohlfahrt / Jugendämter da. Die Referate für Jugendwohlfahrt/Jugendämter unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht weshalb dem Melder/der Melderin keine weiteren Informationen über den Einzelfall mitgeteilt werden können Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 17

18 Gründe Gefährdungsmeldungen 2011 andere Problemlagen der Eltern (Haft, Prostitution...); 2% sexueller Missbrauch; 2% Trennung der Eltern, Besuchsproblematik; 2% Schulproblene, - verweigerung, -verweis des Mj.; 2% Selbst-, Fremdgefährdung, Auffälligkeiten des Mj.; 4% Obdachlosigkeit, prekäre Wohnverhältnisse, Delogierung; 1% sonstige (med. Versorgung, Streit, Schwangerschaft,...); 1% Abgängigkeit; 0% Vernachlässigung/ Entfermdung; 25% Suchtproblematik / Straffälligkeit des Mj. ; 5% Psych. Erkrankung / Auffälligkeiten der Eltern; 8% Suchtproblematik der Eltern; 8% Überforderung der Eltern (Erziehungskompetenz); 19% Finanzielle Probleme der Eltern; 9% Gewalt/Bedrohung; 13% Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 18

19 Gefährdung des Kindeswohls Zentraler Begriff des Obsorgerechts Unter einer Gefährdung des Kindeswohls ist jede potenzielle Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen, seelischen und wirtschaftlichen Wohlergehens des Kindes zu verstehen. Vor dem KindNamRÄG 2013 existierte keine gesetzliche Definition des Begriffes Kindeswohl. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 19

20 Kindeswohl KindNamRÄG 2013 eine angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, sowie eine sorgfältige Erziehung des Kindes die Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes; die Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern; die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes; die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung; die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte; Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 20

21 die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben; die Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu Schaden zu kommen; verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen; die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes; die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes sowie die Lebensverhältnisse des Kindes, seiner Eltern und seiner sonstigen Umgebung. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 21

22 Gefährdungsmeldung Gefährdungsabklärung Risikoeinschätzung Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 22

23 Gefährdungsabklärung Risikoeinschätzung Standards zur Beschreibung des Kindeswohls physische- materielle Grundbedürfnisse der Familie Beziehungsgestaltung in der Familie Entwicklung des Kindes Alltagskompetenz der erziehenden Person Elterliche Verantwortung Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 23

24 Der Auftrag zur Risikoeinschätzung bei einer Kindeswohlgefährdung bedeutet K E I N E Ermittlungstätigkeit im strafrechtlichen Sinn Bei Einbeziehung der Eltern bei Gefährdungseinschätzungen geht es um folgende Aspekte: Was können die Eltern zur Aufklärung der Verdachtsmomente beitragen? Wie kooperieren sie bei der Abklärung (Problemakzeptanz)? Wie schätzen sie selber die Gefährdung ein (Problemkongruenz)? Wie stellt sich aus Sicht der Eltern ihre familiäre Situation dar? Über welche Ressourcen verfügen die Eltern bzw. die Familie insgesamt? Wie lässt sich ein Zugang herstellen, damit sich Eltern für mögliche Hilfen öffnen und kooperieren (Hilfeakzeptanz)? Welche Interventionen (Hilfen) sind notwendig, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden bzw. zu beenden? Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 24

25 Die Perspektive der Eltern auf die (vermutete) Kindeswohlgefährdung und ihr Umgang mit der von den Fachkräften geäußerten Sorgen sind selbst zentraler Gegenstand der Gefährdungseinschätzung als auch des Auslotens von Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 25

26 Problemakzeptanz, Problemkongruenz und Hilfeakzeptanz sind Ergebnis eines gelingenden Kontaktes zu den Eltern und wird nicht einfach vorgefunden! Es gilt, ein gemeinsames Verständnis des Problems und der Hilfe zu entwickeln (Risikoeinschätzung und Hilfebeziehung sind untrennbar miteinander verbunden). Die Gefährdungseinschätzung und die Einleitung einer Hilfe gelingen umso besser: je weniger Eltern Angst vor überraschenden Maßnahmen oder Eingriffen haben müssen je mehr sie auf Hilfe und Unterstützung hoffen können je offener der Dialog mit den Eltern war / ist und je besser es gelingt, den Zugang zu den Eltern herzustellen Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 27

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der

Mehr

Impfen und Kindeswohl

Impfen und Kindeswohl ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Jesser-Huß Institut für Zivilrecht, Ausländisches und internationales Privatrecht Impfen und Kindeswohl Schutzimpfungen rechtliche, ethische und medizinische Aspekte Wien,

Mehr

Kinderschutz im Frauenhaus

Kinderschutz im Frauenhaus Kinderschutz im Frauenhaus Mag. a Marion Geisler Martina Hoppe Wiener Frauenhaus Kinder- und Jugendlichenbereich eine von fünf Gewalt und Gesundheit im sozialen Nahraum 3. Dezember 2012 Mag. a Marion Geisler

Mehr

Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis

Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis 1. Kinderschutztagung ZUM WOHL DES KINDES Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis Kinderrechtliche Zugänge im Familienrecht Salzburg, 11.05.2017 Mag. a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und

Mehr

Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt

Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt Vertrauensschutz vs. mediales Interesse Mag. Andrea Hubmer MAS Hintergrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten Verschwiegenheit der große Glassturz über

Mehr

Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle

Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Veronika Verzetnitsch Kinder- und Jugendhilfe, Land Vorarlberg Präsentation liegt dem Protokoll bei. Was sagt uns das Kinder- und Jugendhilfegesetz?

Mehr

Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen der Obsorge, insbesondere der Pflege und Erziehung

Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen der Obsorge, insbesondere der Pflege und Erziehung Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen der Obsorge, insbesondere der Pflege und Erziehung Obsorge Pflege und Erziehung Kindeswohl Rechte und Pflichten der Einrichtungen Obsorge: Die Obsorge regelt

Mehr

Vorname: Nachname: geb.:

Vorname: Nachname: geb.: Magistrat der Stadt Wien Amt für Jugend und Familie Arbeitsvereinbarung UdE RS: Datum: Vorname: Nachname: geb.: wh.: Obsorgeberechtigte/r: Weiters anwesend: Frau Name SozialarbeiterIn hat mit mir am ausführlich

Mehr

Die Sicht der Jugendhilfe

Die Sicht der Jugendhilfe - Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern

Mehr

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und

Mehr

Das Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger

Das Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger Das Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger Rechtliche Grundlagen 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen a) Kompetenzrechtliche Grundlagen Art. 12 Abs.1 Z. 1 B-VG Mutterschafts-,

Mehr

Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Mag.(FH) Claudia Aufreiter Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Kinder haben ein Recht darauf ohne Gewalt aufwachsen zu können

Mehr

Kinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich)

Kinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) Kinder- und Jugendhilfe Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) ÜBERBLICK 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Jugendhilfemaßnahmen

Mehr

Kindesabnahme rechtliche Grundlagen und gerichtliches Verfahren

Kindesabnahme rechtliche Grundlagen und gerichtliches Verfahren Kindesabnahme rechtliche Grundlagen und gerichtliches Verfahren Kinderschutzfachtagung 2013 Mag. Martina Löbel Gefährdung des Kindeswohls 1 Entziehung der Obsorge ist geboten, wenn der das Kind betreuende

Mehr

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION UNTERSCHIEDE, ÜBERGÄNGE, UND HERAUSFORDERUNGEN DER FRÜHEN HILFEN Christine Gerber Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen Bad Segeberg, 30. April

Mehr

Kinder- und Jugendhilfe in Tirol

Kinder- und Jugendhilfe in Tirol Kinder- und Jugendhilfe in Tirol Rechtliche Grundlage und Organisation der Kinder- und Jugendhilfe (KIJU) in Tirol Aufgaben der Sozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe der Begriff des Kindeswohls und

Mehr

Informationen zur Gefährdungsabklärung. für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Informationen zur Gefährdungsabklärung. für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Informationen zur Gefährdungsabklärung für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Inhalt A. Die Meldung... 4 1. Sicherheit in Bezug auf die Meldepflicht... 4 2. Unsicherheit in Bezug auf die Meldepflicht...

Mehr

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle

Mehr

Sicherheit. für das Kind. Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe. Sicherheit Kinderschutz in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe

Sicherheit. für das Kind. Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe. Sicherheit Kinderschutz in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe Sicherheit für das Kind Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe Übersicht: Legitimation zum Kinderschutz - Ausgangslagen und rechtliche Grundsätze Kindeswohlgefährdung und Schutz, Gefährdungsabklärung

Mehr

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,

Mehr

Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes

Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes Auszug aus dem Eid des Hippokrates: Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder was ich an Dingen, die man nicht weitersagen darf, auch außerhalb

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen. Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Auszug aus Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz Verschwiegenheitspflicht

Auszug aus Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz Verschwiegenheitspflicht Auszug aus Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Kundmachungsorgan BGBl. I Nr. 69/2013 Inkrafttretensdatum 01.05.2013 Verschwiegenheitspflicht 6. (1) Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kinder-

Mehr

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule - Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung

Mehr

Häusliche Gewalt. Kinder als Opfer, Zeugen und Täter. Fortbildungsveranstaltung Kitzbühel, 14.12.2011. BH Kitzbühel Jugendwohlfahrt

Häusliche Gewalt. Kinder als Opfer, Zeugen und Täter. Fortbildungsveranstaltung Kitzbühel, 14.12.2011. BH Kitzbühel Jugendwohlfahrt Häusliche Gewalt Kinder als Opfer, Zeugen und Täter Fortbildungsveranstaltung Kitzbühel, 14.12.2011 Vorstellung 1 Kitzbühel Referatsleitung DSA in Hörl Marianne Sekretariat Buchhaltung Rechtsvertretung

Mehr

*Dresden, April 2012

*Dresden, April 2012 Georg Kohaupt Dresden, April 2012 Dresden, April 2012 Kinder in guten Händen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention 1 2 Spannungen Mutter Erzieherin Gestörter Kontakt zur Mutter, schwierige

Mehr

Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, beschlossen:

Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, beschlossen: Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, beschlossen: Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (NÖ

Mehr

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit

Mehr

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs An das An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Graz, am 10. April 2012 Per e-mail: post@ii2.bmwfj.gv.at GZ: KIJA 60.07-2/2012-10 Bezug: BMWFJ-421600/0003-II/2/2012 Ggst.: Stellungnahme

Mehr

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels

Mehr

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung

Mehr

Impfen und Kindeswohl

Impfen und Kindeswohl Impfen und Kindeswohl 2. Fachtag Ethik Kinderrechte Wien, 17. März 2017 ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Jesser-Huß Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht 173 ABGB 5 (1) Einwilligungen

Mehr

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft 1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII 2016 K V 9 j/16 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0

Mehr

WAS TUN BEI VERDACHT AUF GEWALT AN KINDERN?

WAS TUN BEI VERDACHT AUF GEWALT AN KINDERN? WAS TUN BEI VERDACHT AUF GEWALT AN KINDERN? Gerd Altmann / pixelio.de Hilfestellung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen und Schulen Allgemeines Gewalt gegen Kinder hat viele

Mehr

Kindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz 2013

Kindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz 2013 Kindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz 2013 Hilfe für getrennte Wege Neue Werkzeuge im Familienrecht Dr. Peter Barth Abt. für Familien-, Personen- und Erbrecht, BMJ Was ist neu im Familienrecht?

Mehr

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33, 44 SGB VIII) Die Vollzeitpflege gehört zu den familienersetzenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Kind wird dabei auf eine unbestimmte Zeit oder sogar auf Dauer von seiner Herkunftsfamilie

Mehr

Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch

Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 17. April 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 17. April 2013 Teil I 1 von 15 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 17. April 2013 Teil I 69. Bundesgesetz: Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 B-KJHG 2013 (NR: GP XXIV RV 2191 AB

Mehr

Verloren aufgehoben weggesperrt?

Verloren aufgehoben weggesperrt? Verloren aufgehoben weggesperrt? Jugendliche im Niemandsland Was kann die Sozialpädagogik unter den bestehenden Rahmenbedingungen in Österreich (alleine nicht) leisten? Andrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger

Mehr

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet

Mehr

Handlungsleitfaden Kinderschutz-

Handlungsleitfaden Kinderschutz- - Handlungsleitfaden Kinderschutz- Umgang beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bei Geheimnisträgern gem. 8a SGB VIII - Kindertagesstätten (Stand: August 2016) 1. Begriffsbestimmung Kindeswohl/ Kindeswohlgefährdung

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

Dormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann

Dormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen

Mehr

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der

Mehr

zu den im oben genannten Antrag enthaltenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

zu den im oben genannten Antrag enthaltenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner Freie Universität Berlin Arbeitsbereich Sozialpädagogik Schleswig- Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121 241717 Kiel Arnimallee 12 14195 Berlin E-Mail

Mehr

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit dem Kinder- und Jugenddienst Sozialen Dienst Therapeutischen Dienst Inneren Dienst ist eine staatliche Einrichtung, deren

Mehr

Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen

Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen Rechtlicher und Sozialrechtlicher Rahmen in Deutschland Prof. Dr. med. Michael Paulussen

Mehr

Zusammen für den Kinderschutz- Familien stützen und Kinder schützen

Zusammen für den Kinderschutz- Familien stützen und Kinder schützen Zusammen für den Kinderschutz- Familien stützen und Kinder schützen MAG 11 in Zahlen 1.601 MitarbeiterInnen (Stand 1.1.2016) 718 DiplomsozialpädagogInnen 411 DiplomsozialarbeiterInnen 161 Sonstige Bedienstete

Mehr

Der Allgemeine Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst Der Allgemeine Sozialdienst Was tun, bevor das Kind in den Brunnen fällt? Der Allgemeine Sozialdienst als Anlaufstelle für Familien mit Kindern in schwierigen Lebenssituationen oder erzieherischen Problemen

Mehr

Regionalkonferenz am

Regionalkonferenz am Regionalkonferenz am 20.03.2013 Vorstellung der Arbeit des es des Landkreises Teltow-Fläming 1 Warum werden Pflegeeltern gesucht? Im Landkreis Teltow-Fläming stieg die Zahl der jungen Menschen und deren

Mehr

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien puzzle vermittlung von gastfamilien Puzzle ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche in einer Not - oder schwierigen Lebenssituation.

Mehr

Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen

Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,

Mehr

Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:

Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung: Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung

Mehr

Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung

Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung Jaqueline Demir Fachtagung am 16.09.2016 Workshop Nr.7 Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 1 Frühe Hilfen Zielgruppe Schwangere und Familien

Mehr

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von Alle(s) zum Wohl des Kindes - Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt Das Pflegekind und seine Bezugspersonen Besonderheiten im Bindungs- und Beziehungserleben von Pflegekindern

Mehr

Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Trennung des Kindes von der elterlichen Familie Gesetze Grundgesetz (GG) Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu

Mehr

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher

Mehr

Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII. Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben

Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII. Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben Verfahrensvorschrift: Leitprinzip bei der Gewährung und Erbringung von allen

Mehr

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und

Mehr

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung Nr 350 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung

Mehr

Informationsmaterial zum Kinderschutz

Informationsmaterial zum Kinderschutz Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K V 9 - j/16 Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2016 September 2017 Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII Hessisches

Mehr

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten

Mehr

Die Arbeit der Familienhebamme. Ramona Blümel Familienbegleiterin/ Familienhebamme

Die Arbeit der Familienhebamme. Ramona Blümel Familienbegleiterin/ Familienhebamme Die Arbeit der Familienhebamme Ramona Blümel Familienbegleiterin/ Familienhebamme Hebammen und die Gesundheit des Kindes sensible und verletzliche Zeit von der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett bis zum

Mehr

Leitfaden zur Kindeswohlsicherung

Leitfaden zur Kindeswohlsicherung Leitfaden zur Kindeswohlsicherung für pädagogische Fachkräfte in evangelischen Kindertageseinrichtungen und Mitarbeitende des Frühförderzentrums der BEK Mit dem Leitfaden zur Kindeswohlsicherung wird die

Mehr

Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit

Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Regionalkonferenz Professions- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssystem im

Mehr

Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien. wegen: Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2012

Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien. wegen: Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2012 Bundesministerium für Wirtschaft Familie und Jugend Franz-Josefs-Kai 51 1010 Wien GZ: BMWFJ-421600/0003-II/2/2012 Einschreiter: Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz

Mehr

BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Bürgerliches Gesetzbuch Buch 4 - Familienrecht ( 1297-1921) Abschnitt 2 - Verwandtschaft ( 1589-1772) Titel 5 - Elterliche Sorge ( 1626-1698b) BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Mehr

Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII

Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII Vereinbarung zwischen dem Träger, im weiteren Träger genannt, und dem Jugendamt der Stadt Dortmund gemäß 8a Abs. 2 und 72a Satz 2 SGB VIII In diese Vereinbarung sind

Mehr

Grundsätze zum Kinder- und Jugendschutz in der evangelischen Stiftskirchengemeinde

Grundsätze zum Kinder- und Jugendschutz in der evangelischen Stiftskirchengemeinde Grundsätze zum Kinderschutz in der Stiftskirchengemeinde Diez 1 Grundsätze zum Kinder- und Jugendschutz in der evangelischen Stiftskirchengemeinde (nach der Kinderschutzverordnung KSchutzVO der EKHN 505

Mehr

Dokumentationsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) in der KITA. Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen!

Dokumentationsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) in der KITA. Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen! Bogen 2 Inhalte und Verlauf Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen!) Eventuell Kürzel zur Identifikation Seit wann machen Sie sich Sorgen? Wann fand die erste Besprechung statt? mit

Mehr

Leitfaden zur Risikoeinschätzung im Kontext von Kindeswohlgefährdung. ( 8a SGB VIII)

Leitfaden zur Risikoeinschätzung im Kontext von Kindeswohlgefährdung. ( 8a SGB VIII) Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen Süderbrarup und Schleswig Leitfaden zur Risikoeinschätzung im Kontext von Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) Institution: Diakonisches Werk

Mehr

Netzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow. BA Pankow Jug KS

Netzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow. BA Pankow Jug KS Netzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow BA Pankow Jug KS 2-2010 1 Jugendamt hat im Kinderschutz einen doppelten Auftrag Beratung und Hilfe Zunächst sollen vor allem die Eltern in der

Mehr

Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch

Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Im Aufgabenbereich der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Eine Einführung von Wolfgang Krieger, Anita Lang, Simone Meßmer, Ralf Osthoff 1.

Mehr

Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe

Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe Basistexte Erziehungshilfen Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe Ein Lehr- und Praxisbuch zum Umgang mit Fragen der Kindeswohlgefährdung Bearbeitet von Reinhold Schone, Wolfgang Tenhaken

Mehr

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE. Unsere Dienstleistungen. Das Amt für Soziale Dienste mit seinen Abteilungen

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE. Unsere Dienstleistungen. Das Amt für Soziale Dienste mit seinen Abteilungen 1/8 A M T FÜ R SO Z IA LE D IEN S TE FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit seinen Abteilungen Sozialer Dienst Kinder- und Jugenddienst

Mehr

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Verfahrensfragen der freiheitsentziehende Ziele - Voraussetzungen - Anforderungen - Verfahren 1 Einziger (!) jugendhilferechtlicher Anknüpfungspunkt für f r FM ist 42 Abs. 5 SGB VIII Inobhutnahme Freiheitsentziehende

Mehr

Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege Berufsbild Berufspflichten

Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege Berufsbild Berufspflichten September 2016 Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege Berufsbild Berufspflichten (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 idgf) Berufsbild ( 12) Der gehobene Dienst

Mehr

NÖ TAGESMÜTTER/-VÄTER- VERORDNUNG

NÖ TAGESMÜTTER/-VÄTER- VERORDNUNG NÖ TAGESMÜTTER/-VÄTER- VERORDNUNG 5065/1 0 Stammverordnung 3/97 1997-02-13 Blatt 1-3 Druckfehlerberichtigung 54/97 1997-05-13 Blatt 1, 2 0 Ausgegeben am 13. Mai 1997 Jahrgang 1997 54. Stück Die NÖ Landesregierung

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

Zwischen Schweigepflicht und Rechtspflege

Zwischen Schweigepflicht und Rechtspflege Zwischen Schweigepflicht und Rechtspflege Dr. Maria Kletečka-Pulker 22.4.2015 Institut für Ethik und Recht in der Medizin www.univie.ac.at/ierm Spannungsfeld Vertrauensverhältnis Interessensabwägung Schweigepflicht

Mehr

Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt

Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr... ausgegeben am

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr... ausgegeben am Referendumsvorlage 411.31 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr.... ausgegeben am... 2016 Gesetz vom 31. August 2016 über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes Dem nachstehenden vom

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Kinderschutz Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes

Mehr

Eltern Kind Projekt - Chance in Baden-Württemberg Ulm Horst Belz

Eltern Kind Projekt - Chance in Baden-Württemberg Ulm Horst Belz Eltern Kind Projekt - Chance in Baden-Württemberg Ulm 23.5.2011 Horst Belz Netzwerk Straffälligenhilfe 1 Träger / Finanzierung / Dauer 500.000 Euro auf drei Jahre (u. U. länger) : 100.000 Euro Schulung/Evaluation;

Mehr

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Beobachten- Einschätzen- Handeln Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Ablauf 1. Ablaufschema: Was geschieht, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Mehr

Bundesforum Vormundschaft & Pflegschaft 1. bis 3. Dezember 2010 in Dresden. Arbeitsgruppe 9 Umgangspflegschaft Donnerstag, 2.

Bundesforum Vormundschaft & Pflegschaft 1. bis 3. Dezember 2010 in Dresden. Arbeitsgruppe 9 Umgangspflegschaft Donnerstag, 2. Bundesforum Vormundschaft & Pflegschaft 1. bis 3. Dezember 2010 in Dresden Arbeitsgruppe 9 Umgangspflegschaft Donnerstag, 2. Dezember 2010 Zeitablauf: Ablauf der Arbeitsgruppe 10:45 bis 12:30 Uhr (1 ¾

Mehr

PFLEGEFAMILIEN FÜR BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN. Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung

PFLEGEFAMILIEN FÜR BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN. Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung PFLEGEFAMILIEN FÜR BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung WARUM PFLEGEFAMILIEN?. Die Pflegefamilien des Landeswohlfahrtsverbandes

Mehr

Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag

Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Kinder in Pflegefamilien Förderung Beteiligung Schutz Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)

Mehr

Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe

Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Viola Harnach Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme 5., überarbeitete Auflage 2007 Juventa Verlag Weinheim und München Inhalt 1. Aufgaben

Mehr

L e i t f a d e n. Kantonales Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Pflegekinderaufsichtspersonen

L e i t f a d e n. Kantonales Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Pflegekinderaufsichtspersonen L e i t f a d e n Leitfaden zur Abklärung der Eignung von Pflegeeltern und/oder der Passung zwischen Kind und Pflegeeltern im Rahmen eines Kantonales Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Mehr