Fragebogen Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt: Ergebnisse der Vernehmlassung bei den Mitgliedern

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1 Bildungsdirektion Kanton Zürich Walcheplatz 2 Postfach 8090 Zürich Winterthur, 10. Januar 2015 Fragebogen Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt: Ergebnisse der Vernehmlassung bei den Mitgliedern Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Aeppli Sehr geehrte Frau Mühlemann Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Es haben 337 Eltern zur Vernehmlassung Stellung genommen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung bei den KEO-Mitgliedern hat Folgendes ergeben: A. Ergebnisse der Vernehmlassung Volksschulverordnung (VSV) und Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) A Volksschulverordnung 1. Beim Eintritt in den Kindergarten sind die Kinder mit dem verschobenen Stichtag teilweise etwas jünger. a) Sind Sie einverstanden, dass ein schulreifes Kind mit entsprechendem fortgeschrittenem Entwicklungsstand weiterhin vorzeitig in den Kindergarten eintreten kann? ( 3 Abs. 1 VSV) Ja 65% Nein 35,3% Enthaltungen 4.45% Geschäftsstelle Postfach Winterthur info@keo-zh.ch Präsidentin Gabriela Kohler-Steinhauser Mobile

2 Der vorzeitige Eintritt wird wegen der Flexibilität klar befürwortet. Jedoch wird das Eintrittsalter als äusserst tief bewertet und es wird befürchtet, dass ein vorgezogener Eintritt sich negativ auswirken könnte, da die Kinder dadurch jünger und damit auch unselbständiger wären. Der Entwicklungsunterschied der Kinder ist bereits heute enorm gross, die Heterogenität wird sich durch einen vorzeitigen Eintritt eines Kindes noch mehr verstärken. Deshalb wird eine gründliche Abklärung des vorzeitigen Eintritts insbesondere betreffend Sozialkompetenz und emotionaler Kompetenz verlangt. Die ablehnenden Meinungen finden den verschobenen Eintritt bereits zu früh und befürchten, dass die Kinder ihre Kindheit verlieren. Zudem befürchten sie Nachteile für die Mittelstufe und die spätere Lehrzeit. Eltern, die einen vorzeitigen Eintritt ablehnen befürchten, dass einige Kinder die emotionale und soziale Reife beim Schuleintritt noch nicht erreichen und ein drittes Kindergartenjahr nötig wird. Mehrheitlich wird verlangt, dass der vorzeitige Eintritt die Ausnahme bleiben soll oder gar nicht möglich sein soll. b) Stimmen Sie zu, dass bei einem vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten das Kind schulpsychologisch und schulärztlich abgeklärt wird? ( 3 Abs. 2 VSV) Ja 77,75% Nein 19,9% Enthaltungen 5.6% Grundsätzlich wird der Änderung zugestimmt. Allerdings soll die Schwelle hoch bleiben. Zahlreiche Antworten wünschen per se keine frühzeitige Eintrittsmöglichkeit. Mehrheitlich wird bemerkt, dass auch andere Stellen als die vorgeschlagenen SchulpsychologInnen und SchulärztInnen die Abklärung vornehmen dürfen, so z.b. die Kinderkrippe, die SpielgruppenleiterInnen, Haus-/KinderärztInnen, erfahrene Lehrpersonen. Einige Eltern schlagen Probetage im Kindergarten vor, wie dies bereits heute in einigen Gemeinden stattfindet. Es wird einerseits gewünscht, dass die Eltern die Kosten übernehmen sollen, andererseits soll die Schule die Kosten tragen. Abklärungen werden von gewissen Antworten grundsätzlich als kritisch beurteilt, weil sie aufwändig sind und viel kosten. Es wird gewünscht, dass die Zuständigkeit klar geregelt ist und dass die Verantwortung bei den Eltern liegt. Bemerkt wurde auch, dass im Ausland bereits zwei- und dreijährige Kinder ohne Abklärung den Kindergarten besuchen. 2

3 c) Sind Sie einverstanden, dass der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten provisorisch mit einer Bewährungszeit bis Ende November des laufenden Schuljahres erfolgt? ( 3 Abs. 2 VSV) Ja 81,9% Nein 18,1% Enthaltungen 1,78% Zwar wird der Bewährungszeit überwiegend zugestimmt, allerdings enthalten die Bemerkungen zu über 80% ablehnende Argumente. Der weitaus gewichtigste Teil der Antworten bemängelt, dass durch die Bewährungszeit Druck auf die Kinder ausgeübt und dies zu grossem Stress für das Kind und die (berufstätigen) Eltern führen kann. Viele sprechen von Unzumutbarkeit für die Kinder. Es wird von vielen Eltern vorgebracht, dass die Eltern den gekündigten Krippenplatz nicht wieder aktivieren können, was zu gravierenden Betreuungsproblemen führen kann. Das kann zu zusätzlichem Stress und zu neuen Unsicherheiten oder traumatischen Schulerfahren führen. Es wird deshalb von einigen ein drittes Kindergartenjahr vorgeschlagen, das für Kinder und Eltern besser sei als eine Bewährungszeit. Die Dauer der Bewährungszeit wird teilweise als zu lang beurteilt.ein Teil der Antworten erwähnt, dass durch eine seriöse Abklärung eine Bewährungszeit nicht mehr nötig sei. Es wird anderseits befürchtet, dass noch mehr Kinder frühzeitig eingeschult werden. Auch hier wird vorgebracht, dass im Ausland bereits zwei- oder dreijährige Kinder ohne spezielle Abklärung und ohne Bewährungszeit eingeschult werden. 2. Sind Sie mit der Erweiterung der Regelungen über die Zumutbarkeit des Schulweges auf Tagesstrukturen einverstanden ( 8 VSV)? Ja 52,23% Nein 18,1% Enthaltungen 32,34% Vielen Eltern war die Frage zu unklar formuliert, die Enthaltung der Stimmen bei dieser Frage war deshalb mit 32,34% relativ hoch. Viele Antworten möchten die Überwälzung auf die Schule, da die Schulwege gefährlich sein können. Einige Eltern bringen vor, dass solange die Eltern nicht auf die Wahl des Schulhauses und Horts Einfluss nehmen können, die Schulgemeinde die Kosten tragen sollen. Grundsätzlich wird gewünscht, dass die Tagesstruktur wenn immer möglich in die Schule integriert sein soll oder einen für die Schüler zumutbaren Weg zwischen Tagesstruktur und Schule gewählt werden soll. Die Schüler sollen genügend Zeit für das Spielen über Mittag haben. 3

4 3. Sollen insbesondere leistungsschwächere Regelschülerinnen und Regelschüler von gewissen Fächern dauernd oder zeitlich beschränkt dispensiert werden können, um sich dank der gewonnenen Zeit Lerninhalten zu widmen, mit denen sie Schwierigkeiten haben ( 29 VSV)? Ja 60,53% Nein 32.34% Enthaltungen 9,79% Einige Eltern befürchten, dass die Dispensation von leistungsschwachen Schulkindern zu einem Rückschritt bei der integrativen Förderung führt. Die Kinder könnten sich durch den Sonderstatus ausgegrenzt fühlen. Andere Eltern sind besorgt, dass der Anschluss bei den dispensierten Fächern verpasst wird. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Förderunterricht ausserhalb der Schulstunden zu legen. Vielen Eltern ist nicht klar, zu Lasten welcher Fächer dispensiert wird. Sie befürchten, dass dann die Ausgewogenheit darunter leiden könnte, wenn in musischen Fächern dispensiert wird. Aber auch eine Dispensation zu Lasten von Mathematik und Deutsch halten viele Mütter und Väter für ausgeschlossen. Was auch oft zur Sprache kommt ist die Defizitorientierung, es wird vorgeschlagen, besser Stärken zu stärken, damit das Schulkind die Freude am Lernen nicht verliert und sein Selbstvertrauen nicht darunter leidet. Es wird bezweifelt, ob ein Kind in der richtigen Schulstufe unterrichtet wird, wenn ein Dispens nötig ist oder ob nicht doch eher die Anforderungen im Lehrplan angepasst werden müssten. Es wird auch bezweifelt, dass die gewonnene Zeit sinnvoll genutzt wird. Einige Eltern sprechen sich auch klar für eine zeitliche Beschränkung aus. B Ergebnisse der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) vom 11. Juli 2007: 1. Soll für die Dauer der Teilnahme am Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) künftig der Sprachstand (Grundkompetenzen in Deutsch, um am Regelunterricht teilhaben zu können) massgebliches Kriterium sein ( 13b VSM)? Ja 74,78% Nein 13,06% Enthaltungen 15,13% 4

5 Grundsätzlich ist zu bemerken, dass DaZ eigentlich nicht zu den sonderpädagogischen Massnahmen gezählt werden sollte. Fremdsprachige Kinder haben keine Defizite im sonderpädagogischen Bereich, sondern sie haben ganz einfach zu wenig Deutschkenntnisse, um dem anspruchsvollen, sprachlastigen Unterricht problemlos zu folgen. Neben der Erhebung des Sprachstandes sind auch andere Kriterien zu berücksichtigen wie die individuelle Begabung, die Fähigkeiten des Kindes und das DaZ-Niveau der Klasse. Ausserdem soll die Gesamtsituation des Kindes beachtet werden. Ebenfalls ist die Einschätzung der Lehrperson in der Beurteilung zu beachten. Die DaZ Stunden sollen vor allem im Kindergarten und in der 1. Klasse ausserhalb der Schulstunden stattfinden um den Sprachstand zu beschleunigen. Einige Eltern haben die Erwartung, dass der DaZ-Unterricht dazu beitragen soll die Chancengleichheit bezüglich Maturitätsprüfung zu verbessern. Erwähnt wird auch, dass die Eltern in die Pflicht zu nehmen sind und SuS die weder Lernbereitschaft noch Motivation zeigen vom DaZ-Unterricht auszuschliessen sind. 2. Sind Sie einverstanden, dass eine Mindestanzahl an Wochenlektionen DaZ in der Verordnung festgeschrieben wird ( 14c Abs. 3 VSM)? Ja 55,79% Nein 30,56% Enthaltungen 16,02% Die meisten Eltern, die eine Mindestanzahl Wochenlektionen ablehnen, sind der Ansicht, dass der Bedarf an DaZ-Unterricht individuell ermittelt werden sollte. Ein Kriterium könnte dann zum Beispiel der Sprachstand sein oder auch die Überforderung des Kindes mit noch mehr Lektionen. Andere Eltern finden, dass der Schule und der Schulpflege genügend Spielraum gegeben werden sollte. Einige Eltern sind der Ansicht, dass neben der Mindestanzahl auch die maximale Anzahl definiert werden soll. Neben Grundkompetenzen soll ganz klar auch der fachspezifische Wortschatz gefragt sein. Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme. Freundliche Grüsse KEO/ Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation Gabriela Kohler-Steinhauser Präsidentin 5

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