Hausanschluss- Informationen

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1 Hausanschluss- Informationen Gas Wasser Fernwärme Strom Eine Planungshilfe der Stadtwerke Ludwigsburg- Kornwestheim GmbH (SWLB) für Bauherren und Architekten

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3 3 Inhalt Seite 1. Allgemeine Informationen, Ansprechpartner/innen Versorgungsbereiche Gas / Wasser / Fernwärme / Strom / Abwasser 6 2. Hausanschlusskosten Hausanschlusskosten Gas / Wasser Hausanschlusskosten Strom Baustrom Hausanschlusskosten Telekom- und Breitbandkabel Telekom-Hausanschluss Breitbandkabel-Hausanschluss Hausanschlusskosten Fernwärme Grundstücksanschlusskosten Abwasser im Gebiet Kornwestheim Baukostenzuschüsse (BKZ) Abwasserbeitrag Sonstiges Anlagen Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln / Anfahrtsplan zur SWLB 11 Hausanschluss-Hinweise für Planer und Ausführende Leitungsschutzanweisung 13 Einbaurichtlinien für Gasinstallation 16 Antragsformulare Gas, Wasser, Fernwärme Zisternenformular für Rückhaltezisternen im Wohngebiet Neckarstraße in Kornwestheim Im Downloadbereich auf unserer Homepage unter stehen Ihnen neben der Hausanschluss-Information noch weitere Unterlagen zur Verfügung: 1. Allgemeine Versorgungsbedingungen NDAV, Gas GVV, deren Ergänzende Bestimmungen und Ergänzende Angebotsbedingungen 2. Allgemeine Versorgungsbedingungen AVBWasserV und deren Ergänzende Bestimmungen 3. Allgemeine Versorgungsbedingungen AVBFernwärmeV 4. Technische Anschlussbedingungen Fernwärme (TAB) 5. Abwassersatzung Kornwestheim Auf Anfrage senden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen auch gerne zu. Tel

4 4 1. Allgemeine Informationen Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) Gänsfußallee Ludwigsburg (Anfahrtsplan und -möglichkeiten siehe S.11) Ihr Ansprechpartner für die Lieferung von Erdgas und Strom: Abteilung Vertrieb: Herr Kohler Ihre Ansprechpartnerinnen für die Bearbeitung des Hausanschlusses: Abteilung Netzvertrieb: Gesamtes Versorgungsgebiet (ohne Ludwigsburg und Marbach): Frau Roth Versorgungsgebiet: Ludwigsburg, Marbach Frau Schütz Sprechzeiten täglich von 8.30 Uhr bis Uhr Ihre Ansprechpartner für Fernwärme-Hausanschlüsse: Herr Sobczyk Frau Schütz Ihre Ansprechpartner für die Zählermontage: Gas / Wasser / Bauwasser / Strom Herr Bauer rainer.bauer@swlb.de Herr Enderle martin.enderle@swlb.de Sprechzeiten täglich von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr. Ihr Ansprechpartner für Bauwasser: Herr Brezovic alen.brezovic@swlb.de Ihre Ansprechpartnerin für Baustrom: Frau Roth christine.roth@swlb.de Ihre Ansprechpartner für die Wasserhärte / Trinkwasseranalyse: Herr Böhm victor.boehm@swlb.de Ihre Ansprechpartnerin für Abwasser im Gebiet Kornwestheim: Frau Wächter karin.waechter@swlb.de

5 5 Sie wünschen einen Gas-, Wasser-, Fernwärme- oder Stromanschluss? Sind Energieträger und damit verbundene Anschlussmöglichkeiten genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt? Wenn Sie Fragen rund um Lieferkonditionen und alternative Energien wie Solaranlagen haben: Unser Vertrieb gibt Ihnen fachkundig Auskunft. Darüber hinaus zeigt die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) Einsparpotenziale und berät Sie zu möglichen Fördermaßnahmen. Nutzen Sie unser Serviceangebot im Vorfeld Ihrer Planung! Termingerecht verlegter Hausanschluss 1. Schritt: schriftliche Beauftragung Ihren Wunschtermin zu realisieren, ist unser Ziel. Wir empfehlen daher die Anträge (siehe Anlage) rechtzeitig, also mindestens sechs Wochen vor der geplanten Ausführung der Baumaßnahme ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückzusenden. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: den amtlichen Lageplan des Gebäudes, den Untergeschossplan mit gewünschter Einführungsstelle, Rechtzeitige Planung kann Kosten senken! Die Einführungsstelle der Anschlussleitungen in das jeweilige die Nutz- und Wohnflächenberechnung (nur notwendig bei Antrag auf Wasserversorgung). Gebäude ist ein wesentlicher Faktor für die Höhe der Hausanschlusskosten. Gerne unterstützen wir Sie, die kostengünstigste der technisch möglichen Gebäudeeinführungsvarianten bereits in der Planungsphase festzulegen und so die anfallenden Kosten für Sie zu minimieren. 2. Schritt: Ortstermin Nach Auftragseingang erhalten Sie aus unserem Haus eine Antragsbestätigung. Hiermit informieren wir Sie auch darüber, welcher unserer Rohrnetzmeister Ihr Bauvorhaben betreuen wird. Bitte vereinbaren Sie mit ihm (nach Fertigstellung des Technische Aspekte berücksichtigen! Hinweise zur Ausführung von Hausanschlüssen finden Sie in der Anlage (S ) dieser Hausanschlussmappe. Bitte geben Sie diese Unterlagen auch an Ihren Architekten und Ihren Tiefbauunternehmer weiter. Kellers bei Neubauten) einen Ortstermin mit allen Leitungsträgern wie Strom, Telefon, Kabelfernsehen, Wasser, Gas, Fernwärme (sofern die Versorgung nicht durch die SWLB erfolgt). In diesem Gespräch stimmen sich alle Beteiligten über das weitere Vorgehen ab. Kostensicherheit Sie erhalten von unserem Netzvertrieb ein unverbindliches Angebot über die Lieferung von Gas und die Herstellung von Hausanschlüssen speziell auch für bestehende Gebäude einschließlich der hierfür notwendigen Tiefbauarbeiten.

6 6 1.1 Versorgungsbereiche Gas Netzanschluss an das Gasnetz der SWLB bieten wir Ihnen gerne in den nachfolgend genannten Versorgungsgebieten an: Ludwigsburg mit den Stadtteilen Eglosheim, Grünbühl, Hoheneck, Neckarweihingen, Oßweil, Pflugfelden und Poppenweiler Kornwestheim Asperg Marbach Markgröningen Möglingen Tamm Wasser Zuständig für den Netzanschluss an das öffentliche Wassernetz ist die SWLB in den Gebieten: Ludwigsburg mit den Stadtteilen wie oben genannt Kornwestheim Asperg (Antragstellung über die Stadtwerke Asperg) Fernwärme Informationen über Fernwärmegebiete erhalten Sie von unserem Netzvertrieb Strom Poppenweiler Im Rahmen der Erstellung der Hausanschlüsse bieten wir die Verlegung von Kabel BW, Telekom in Kooperation an. 2. Hausanschlusskosten ( 11 NDAV Gas, 9 AVBWasserV, 11 NAV Strom, 12 AbwS Abwassersatzung) Die Hausanschlusskosten setzen sich aus der Grundpauschale, der Anschlusslänge und dem Baukostenzuschuss (Wasser) zusammen. Grundpauschale: Die Grundpauschale setzt sich aus den Kosten für die Arbeiten im öffentlichen Bereich, wie Straße und Gehweg bis Grundstücksgrenze, sowie für die Erstellung der Anschlüsse im Gebäude zusammen. Diese beinhaltet wahlweise nur die Rohrverlegung (Neubaupauschalen) oder auch die Tiefbaukosten (max. Länge der Grundpauschale 12 m). Anschlusslänge: Die im Angebot berechnete Anschlusslänge bezieht sich auf die Länge zwischen katastermäßiger Grundstücksgrenze und Mauerdurchführung. Mehrspartenhauseinführung (MSH) Eine Mehrspartenhauseinführung ist ein vorgefertigtes Bauteil, das die Durchführung aller Medien (Gas, Wasser, Strom, Telefon sowie Breitbandkabel) ermöglicht. Für die Montage ist nur eine einzige Kernlochbohrung in DN 200 für Gasanschluss, DN 300 für Fernwärmeanschluss oder wahlweise ein zuvor eingebrachtes Futterrohr (beziehbar über die SWLB) notwendig. Die Vorteile einer MSH ergeben sich durch den sehr geringen Platzbedarf der Installation innerhalb des Hauses. Abwasser Zuständig für Abwasser im Versorgungsgebiet Kornwestheim ist die SWLB.

7 7 Baukostenzuschuss (BKZ) Der Baukostenzuschuss (auch Netzkostenbeitrag) errechnet sich aus den Kosten, der für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen für Wasser, Erdgas, Strom und Fernwärme erforderlich ist. Abwasserbeitrag nach 21ff Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Kornwestheim 24: Beitragsmaßstab ist die zulässige Geschossfläche. Je Quadratmeter zulässige Geschossfläche beträgt der Beitragssatz 4,86. BKZ nach 11 der NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) für Gas Gemäß der NADV kann vom Anschlussnehmer ein angemessener Baukostenzuschuss verlangt werden. Die SWLB behält sich dieses Recht, insbesondere in Neubaugebieten und Neuerschließungen, vor. Sofern ein BKZ Gas anfällt, werden wir die Anschlussnehmer vor Anschlussbeauftragung über die gegebenenfalls entstehenden Kosten informieren. BKZ nach 9 AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) Maßgebend für die Höhe des Baukostenzuschusses ist die Grundstücksfläche (bei Erstanschluss des Grundstückes an die Wasserversorgung sowie die im Bebauungsplan festgelegte, zulässige Geschossflächenanzahl (GFZ). Liegt keine Festsetzung der GFZ im Bebauungsplan vor, erfolgt die Berechnung nach der tatsächlichen Geschossfläche, bzw. ersatzweise nach der Wohnund Nutzflächenberechnung des Gebäudes. Bei Gartengrundstücken kann eine gesonderte Regelung erfolgen. Nach 12 (AbwS) ist der Grundstücksanschluss vom Grundstückseigentümer herzustellen. Es dürfen nur Tiefbaufirmen mit besonderen tiefbautechnischen Kenntnissen eingesetzt werden. Voraussetzung für die Herstellung eines Grundstücksanschlusses ist eine Entwässerungsgenehmigung ( 14 AbwS). Diese ist formlos in 3-facher Fertigung bei der Stadt Kornwestheim, Jakob-Sigle- Platz 1, Kornwestheim, zu beantragen. Dies gilt auch für Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren. Notwendige Unterlagen: Lageplan 1:500 Grundriss Untergeschoss (UG) 1:100 Systemschnitt 1:100 Zisternenformular für bestimmte Grundstücke im Wohnpark Neckarstraße in Kornwestheim. BKZ nach 11 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) für Strom Die Höhe des Baukostenzuschusses bemisst sich nach dem Bemessungsstrom der Anschlusssicherung des Netzanschlusses. Weitere Angaben und Hinweise sind auch unserem Preisblatt zur NAV zu entnehmen.

8 8 2. Hausanschlusskosten 2.1 Hausanschlusskosten Gas / Wasser Gas Wasser 32 x 2,9 50 x 4,6 40 x 3,7 50 x 4,6 DN 25 (1``) DN 40 (1 1/2``) DN 32 (1 1/4``) DN 40 (1 1/2``) Grundpauschale ohne Tiefbau (Neubaupauschale) 755,00 850,00 930,00 * 970,00 * Je weiterer angefangener lfdm 13,00 18,50 14,50 * 17,50 * Anschlusslänge ab Grundstücksgrenze ohne Tiefbau, unbefestigte Oberfläche Grundpauschale mit Tiefbau 1.725, , ,00 * 2.510,00 * Je weiterer angefangener lfdm Anschlusslänge ab Grundstücksgrenze 120,00 125,00 120,00 * 125,00 * mit Tiefbau, befestigte Oberfläche Je weiterer angefangener lfdm Anschlusslänge ab Grundstücksgrenze 68,00 72,50 68,00 * 72,50 * mit Tiefbau, unbefestigte Oberfläche Ermäßigte Grundpauschale mit Tiefbau 1.415, ,00 bei gleichzeitiger Verlegung von Gas & Wasser Je weiterer angefangener lfdm Anschlusslänge ab Grundstücksgrenze 105,00 109,50 mit Tiefbau, befestigte Oberfläche Je weiterer angefangener lfdm Anschlusslänge ab Grundstücksgrenze 46,70 51,20 mit Tiefbau, unbefestigte Oberfläche 2.2 Hausanschlusskosten Strom Grundpauschale mit Tiefbau 930,00 Standard-Kabelanschlüsse mit einer Absicherung bis 3 x 50 A Je weiterer angefangener lfdm 56,00 Anschlusslänge ab Grundstücksgrenze mit Tiefbau, befestigte Oberfläche Je weiterer angefangener lfdm 15,00 Anschlusslänge ab Grundstücksgrenze mit Tiefbau, unbefestigte Oberfläche Umklemmen des Baustroms 45,00 (sofern vorhanden) zum Hausanschluss Bei abweichenden Ausführungen bzw. bei besonderen Verhältnissen oder erschwerenden Bedingungen kann die SWLB die Hausanschlusskosten nach tatsächlichem Aufwand abrechnen zeitlich befristeter Stromanschluss (z.b. Baustrom) mit Tiefbau ohne Tiefbau Kabel (Direktmessung) inkl. Montage 390,00 250,00 Hausanschlusskasten Die Anmeldung der Stromhausanschlüsse muss über den zuständigen Elektroinstallateur aus dem allgemein gültigen Formblatt der VDEW erfolgen. Der notwendige zeitliche Vorlauf beträgt 10 Tage.

9 9 2.3 Hausanschlusskosten Telekom- und Breitbandkabel Hausanschlüsse mit Kooperationspartnern der SWLB Im Zuge der Herstellung eines erdverlegten Strom-Hausanschlusses kann Ihnen die SWLB anbieten: In Kooperation mit der Deutschen Telekom AG, Technische Infrastruktur Niederlassung Südwest Telekom-Hausanschluss Grundpauschale mit Tiefbau 296,78 bis max. 15 m Anschlusslänge ab Grundstücksgrenze bis zum APL Bei Anschlusslängen > 15 m nennen wir Ihnen die Berechnungsgrundlage gerne auf Anfrage. In Kooperation mit der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Kabel BW) Breitbandkabel-Hausanschluss Grundpauschale 334,45 bis max. 10 m Anschlusslänge ab Bordsteinkante Anschlusslänge größer 10 m 32,77 je Ifm ab Bordsteinkante Die Beauftragung der Telekom- und Kabel BW-Hausanschlüsse erfolgt über die - im Zuge der Angebotserstellung - verschickte Auftragserteilung. 2.4 Hausanschlusskosten Fernwärme Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihren Fernwärme-Hausanschluss. 2.5 Grundstücksanschlusskosten Abwasser im Gebiet Kornwestheim Der Grundstückseigentümer hat den Grundstücksanschluss herzustellen. Der Grundstückseigentümer stellt die gesamte Verbindung zwischen dem Hauptkanal und der Grundstücksentwässerung her, auch im öffentlichen Straßenraum und in öffentlichen Grünflächen. 2.6 Baukostenzuschüsse (BKZ) BKZ Gas Die SWLB behält sich das Recht vor, in Zukunft einen Baukostenzuschuss, vorzugsweise in Neubaugebieten, zu erheben. Auf Anfrage informieren wir Sie gerne BKZ Wasser / Wasserversorgungsbeiträge Abrechnungsgrundlage für den BKZ ist die Geschossfläche (GFZ) und die Grundstücksfläche Versorgungsgebiet Ludwigsburg Grundstücksfläche je m 2 1,28 * Geschossfläche je m 2 1,28 * Versorgungsgebiet Kornwestheim Die Höhe des BKZ ist je nach Gebiet in Kornwestheim unterschiedlich. Auf Anfrage nennen wir Ihnen gerne den zu erwartenden Wasserversorgungsbeitrag.

10 BKZ Fernwärme Auf Anfrage nennen wir Ihnen gerne die Bemessungsart und Höhe des fällig werdenden Baukostenzuschusses BKZ Strom Der vom Anschlussnehmer für eine /n Änderung/ Neuanschluss zu bezahlende BKZ beträgt bei einem Bemessungsstrom der Netzanschlusssicherung von: Netto ( ) Brutto ( ) 3 x 25 A (16 kw) 0,00 0,00 3 x 35 A (22 kw) 0,00 0,00 3 x 50 A (30 kw) 0,00 0,00 3 x 63 A (39 kw) 516,06 614,11 3 x 80 A (50 kw) 1.146, ,69 3 x 100 A (62 kw) 1.834, , Zusätzlicher BKZ bei Leistungserhöhung, Berücksichtigung von Eigenanlagen Der Anschlussnehmer bezahlt der SWLB einen weiteren Baukostenzuschuss, wenn er seine Leistungsanforderung erheblich über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Bei der Bemessung der maximal zulässigen Leistung am Netzanschluss ist der Ausfall ggf. vorhandener Eigenerzeugungsanlagen mit zu berücksichtigen; Die hiernach sich ergebende maximale Leistung (Anmeldeleistung) ist für die Berechnung des BKZ maßgebend Abwasserbeitrag für Kornwestheim Hier werden 4,86 je Quadratmeter zul. Geschossfläche berechnet. 2.7 Sonstiges Mehrspartenhauseinführungen (MSH): Futterrohr für MSH 320,00 /Stück, inkl. Montage 40,00 /Stück Auf Wunsch dichten wir die bauseits ausgeführten Kernlochbohrungen fachgerecht ab. Dichtungssatz (2 Stück, inkl. Montage): DN 25 (32 x 2,9 mm) 110,00 DN 32/40 (40 x 3,7 mm/50 x 4,6 mm) 120,00 DN 50 (63 x 5,7 mm) 130,00 Leerrohr DN 75 (75 x 3,6), gelb / lfdm 4,75 Leerrohr DN 75 (75 x 3,6), blau / lfdm 4,75 Alle mit * gekennzeichneten Preise verstehen sich zzgl. dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7%. Alle nicht gekennzeichneten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

11 11 So finden Sie uns: Anfahrtsmöglichkeiten S-Bahn Von der Haltestelle Ludwigsburger Bahnhof aus können Sie uns zu Fuß erreichen. Die Gehzeit beträgt ca. 15 Minuten. Strecke: über den Frank-Steg vor zur Schwieberdinger Straße bis Ecke Gänsfußallee (siehe Ausschnitt Stadtplan). Nahverkehrsbus Die Regional Bus Linien RBS 508, RBS 533 und RBS 534 halten direkt vor unserem Haus (Haltestelle Stadtwerke). Nähere Informationen können unter abgerufen werden. Anfahrt mit dem PKW Von der A81, Ausfahrt Ludwigsburg Süd, Schwieberdinger Straße, Gänsfußallee oder von der B27, Friedrichstraße, Keplerstraße, Schwieberdinger Straße, Gänsfußallee. Einige Kundenparkplätze (unentgeltlich) stehen Ihnen vor unserem Gebäude zur Verfügung. S TADTWERKE L UDWIGSBURG- K ORNWESTHEIM G MBH Gänsfußallee 23, Ludwigsburg Tel

12 12 Hausanschluss für Planer und Ausführende 1. Hausanschlüsse Hausanschlüsse sind nach den allgemeinen Anschlussbedingungen der SWLB deren Eigentum und somit von ihr zu unterhalten. Damit die Erstellungs- und Unterhaltungskosten der Hausanschlüsse für den Hausbesitzer und für die SWLB so gering wie möglich gehalten werden, sollten die nachfolgenden Hinweise beachtet werden. 2. Das ist zu beachten Anschlussleitungen sollten aus Kosten- und Sicherheitsgründen so kurz wie möglich ausgeführt werden. Eine Überbauung ist grundsätzlich nicht gestattet. Pflanzungen von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern sind über den Hausanschlussleitungen nicht zulässig. 3. Hausanschlussgraben Der Hausanschlussgraben soll geradlinig, im rechten Winkel zum Gebäude hin verlaufen. Für die Ausführung der Tiefbauarbeiten dürfen nur Fachfirmen beauftragt werden. Um einen störungsfreien Einbau zu gewährleisten ist der Grabenquerschnitt wie skizziert auszuführen. Grabenquerschnitt Damit die Hausanschlüsse nach den Regeln der Technik und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft erstellt werden können, bitten wir Sie darauf zu achten, dass zum Ausführungszeitpunkt der Hausanschlussraum verschließbar und frostfrei ist, die Baugrube vor dem Gebäude verfüllt und ordnungsgemäß verdichtet ist, keine Hindernisse und Gerüste im Bereich der Grabentrasse stehen. Das Herstellen und Verfüllen des Rohrgrabens sowie die nachfolgende Oberflächeninstandsetzung sind auf Rechnung und Gefahr des Bauherrn nach den Bestimmungen des Graberlaubnisscheines des Straßenbaulastträgers und den Angaben des Rohrnetzmeisters der SWLB vorzunehmen. Die Arbeiten sind durch eine Baufirma in terminlicher Absprache mit dem zuständigen Rohrnetzmeister der SWLB auszuführen. Die Anschlussleitungen sind nach den Angaben der SWLB einzusanden (s. Regelzeichnung). Die weitere Verfüllung des Rohrgrabens darf erst nach Prüfung durch die SWLB vorgenommen werden. Vor Verfüllung der Hausanschlussgräben müssen die Hausanschlussleitungen von der SWLB eingemessen werden! Bei Nichtbeachtung kann die SWLB das Wiederfreilegen der Leitungen verlangen. Unterrichten Sie bitte hierüber die von Ihnen beauftragte Baufirma und weisen Sie die Firma darauf hin, dass die Arbeiten in öffentlichen Verkehrsbereichen, insbesondere auf stark befahrenen Straßen, schnellstens ausgeführt werden müssen.

13 13 4. Leerrohrverlegung In Abhängigkeit der Objektbegebenheiten ist die Verlegung von Leerrohren in manchen Fällen erforderlich. Um die Lage, das Material sowie die Ausführung des Tiefbaus mit unserem Haus abzustimmen, sind unsere Rohrnetzmeister die richtigen Ansprechpartner. Für die sicherheitsrelevante Kennzeichnung ist es notwendig für Gasleitungen Leerrohre im Farbton gelb und demgemäß für Wasserleitungen in Blau zu verwenden. (Diese können bei Bedarf über die SWLB bezogen werden). 5. Mehrspartenhauseinführung (MSH) Bei der Realisierung von Hausanschlüssen können mehrere Sparten Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation in einem gemeinsamen Graben gelegt werden. Die gemeinsame Einführung der Medien in das Gebäude kann in diesem Fall durch Verwendung einer MSH raumsparend und sinnvoll gestaltet werden. Die MSH kann bei der SWLB erworben werden und verbleibt dauerhaft im Eigentum des Anschlussnehmers. 6. Inbetriebsetzung Mit dem Anschluss der Kundenanlage an das Versorgungsnetz erfolgt die Inbetriebsetzung. Die Inbetriebsetzung ist über ein konzessioniertes Installationsunternehmen mindestens 3 Werktage vorher zu beantragen. Die erstmalige Inbetriebsetzung ist unentgeltlich. 7. Inaktiver Hausanschluss Sollte innerhalb von 3 Jahren nach Herstellung eines Erdgasanschlusses keine Erdgasabnahme erfolgen, wird die SWLB danach eine jährliche Grundgebühr nach dem Gastarif 205 in Höhe des Grundversorgungstarifs bei monatlicher Zahlungsweise erheben. Leitungsschutzanweisung (für Bauherren, Architekten, Tiefbauund Hochbauunternehmer) für Bauarbeiten im Bereich von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgungsleitungen in öffentlichen und privaten Grundstücken. Überall in der Erde können Versorgungsanlagen liegen. Eine Beschädigung führt zu Unterbrechungen der Fernwärme-, Gas-, Strom-, bzw. Wasserversorgung und der Telekommunikation und damit wird immer auch das Interesse an einer ungestörten Funktion schwer in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem befinden sich Personen, die eine Fernwärme-, Wasser-, Gasleitung oder ein unter Spannung stehendes Stromkabel beschädigen, in unmittelbarer Lebensgefahr. Deshalb: Vorsicht bei Erdarbeiten jeder Art. Insbesondere bei Aufgrabungen, Baggerarbeiten, Bohrungen, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen und Spundwänden muss man damit rechnen, auf Kabel und Rohre zu stoßen und sie zu beschädigen. 1. Baubeginn Arbeiten im Leitungsbereich der SWLB bedürfen grundsätzlich deren Zustimmung. Der Baubeginn ist rechtzeitig anzuzeigen. 2. Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers Jeder Bauunternehmer hat bei der Durchführung der ihm übertragenen Bauarbeiten in öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsanlagen zu rechnen und die erforderliche Sorgfalt zu wahren, um deren Beschädigung zu verhindern. Vor Abbruch von Gebäuden ist die SWLB rechtzeitig zu benachrichtigen. Die Leitungen sind vor Abriss abzutrennen! Der Bauunternehmer muss bei allen Arbeiten im Leitungsbereich die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten und seine Mitarbeiter entsprechend unterweisen. Bauarbeiten im Leitungsbereich dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht ausgeführt werden. Die von der SWLB erteilten Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Schachtdeckel und Straßenkappen müssen während der Bauzeit stets zugänglich sein.

14 14 Die Anwesenheit eines Beauftragten an der Baustelle lässt die Eigenverantwortlichkeit des Bauunternehmers in Bezug auf die von ihm verursachten Schäden unberührt. Die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (z. B. Landesbauordnung, Baugesetzbuch, etc.) und das geltende technische Regelwerk (z. B. GW315, etc.) sind zu beachten. 3. Erkundigungspflicht Im Hinblick auf die Erkundigungs- und Sicherungspflicht von Bauunternehmen bei der Durchführung von Bauarbeiten ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der SWLB eine aktuelle Auskunft über die Lage der im Bau- bzw. Aufgrabungsbereich liegenden Versorgungsanlagen einzuholen. Informationen über die zuständigen Versorgungsunternehmen der Leitung können beim Grundstückseigentümer bzw. beim Baulastträger erfragt werden. Beim Freilegen ist zu beachten, dass Bodenbewegungen (Abtragung und Auffüllung) zu Höhenveränderungen geführt haben können. Die Auskunft entbindet den bauausführenden Unternehmer nicht von der Pflicht, sich selbst von der Lage der Leitungen durch Handschachtung zu vergewissern. Bei Beginn der Bauarbeiten müssen Pläne neuesten Standes vorliegen. Erkundigungen an anderer Stelle sind nicht ausreichend. Es spielt dabei keine Rolle, ob im privaten oder öffentlichen Grund gearbeitet wird. 4. Vorsichtsmaßnahmen Der Einsatz von Baggern und Planierraupen in unmittelbarer Nähe von Leitungen ist nicht erlaubt. Leitungen müssen von Hand freigelegt werden. Verdichtungsgeräte wie Rüttler und Explosionsstampframmen dürfen unmittelbar über den Leitungen nicht eingesetzt werden. Sprengarbeiten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der SWLB. Der Arbeitsablauf beim Rammen von Pfählen oder Spundwänden ist mit der SWLB abzustimmen. Rohrleitungen sind ohne Abdeckung im Boden verlegt und haben somit gegen mechanische Beschädigungen keinen besonderen Schutz. Rohrleitungen mit Stemmoder Schraubmuffenverbindungen sind nicht zugfest verbunden. Sie sind deshalb an den Enden bzw. an Richtungsänderungen gegen das Erdreich abgespannt (Achtung Widerlager). 5. Freiliegende Leitungen Jede Freilegung einer Versorgungsanlage ist unverzüglich dem Betreiber zu melden, damit der Zustand der Leitungen und die Erfüllung der erteilten Auflagen geprüft werden kann. Freigelegte Leitungen sind zu schützen (auch vor dem Einfrieren!) und gegen Lageveränderungen fachgerecht zu sichern. Beschädigungen des Rohraußenschutzes, der Wärmedämmung oder der Kabelummantelung müssen vor dem Verfüllen unbedingt behoben werden, um folgenschwere Korrosion zu vermeiden. 6. Wiedereindeckung freigelegter Leitungen Bei der Wiedereindeckung sind die einschlägigen technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten (ETV Stb in der neuesten Fassung) und das Merkblatt für das Zufüllen von Leitungsgräben der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen und die zusätzlichen Bestimmungen der SWLB zu beachten. Leitungen müssen vor dem Verfüllen der Baugrube mit Sand abgedeckt werden. Nur in Sonderfällen und nach Rücksprache mit der SWLB darf um die Leitung Schutzbeton eingebracht werden. Verdichtungsgeräte und Schütthöhe sind, um Beschädigungen zu vermeiden, auf den jeweiligen Werkstoff der Leitung abzustimmen. Hinweisschilder, Leitungssteine und andere Markierungen dürfen weder verdeckt noch entfernt werden.

15 15 7. Vorsicht, je nach Versorgungsart ist besonders zu beachten Gas: Bei ausströmendem Gas besteht Zündgefahr. Weitere Anweisungen erteilt Ihnen die SWLB. Der Bauunternehmer darf die Baustelle nur mit Zustimmung der SWLB verlassen. Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein Feuer anzünden. Sofort alle Geräte abstellen. Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen. Falls 9. Schadens- und Störungsmeldungen Bei Störungen und bei Gefahr im Verzug erforderlich Türen und Fenster öffnen, keine elektrischen Anlagen bedienen. Rund um die Uhr steht Ihnen unser Stör- und Meldedienst unter der Tel oder - Wasser: Bei ausströmendem Wasser 2187 (Leitwarte) zur Verfügung. besteht die Gefahr der Aus- und Unterspülung sowie der Überflutung. Tiefliegende Räume, Fundamente und Baugruben sichern. Absperrschieber nur mit Genehmigung des Betreibers bedienen. Fernwärme: Personen aus dem unmittelbaren Austrittsbereich des unter Druck und Temperatur stehenden Dampfes oder Heißwassers retten. Fließenden Verkehr gegen Behinderung durch Dampfschwaden sichern. Bei Austreten größerer Heißwassermengen tiefer liegende Räume gegen Überflutung sichern. 10. Rechtsgrundlagen Wer an Versorgungsanlagen der SWLB Schäden verursacht, macht sich nach 316 b StGB strafbar und ist der SWLB gegenüber nach 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Die am Bau Beteiligten sind für die Einhaltung der öffentlichrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Es besteht für die ausführenden Bauunternehmer Erkundigungs- und Sicherungspflicht (Urteil des Bundesgerichtshofes vom VI ZR/232/69). Verletzt der Bauunternehmer seine Erkundigungs- und 8. Maßnahmen bei Austritt des Leitungsinhaltes Wenn eine Leitung beschädigt wird, sind die folgenden Vorkehrungen zu treffen: Gefahrenbereich räumen, Schadensstelle absperren, falls erforderlich Polizei und/oder Feuerwehr verständigen, unverzüglich die SWLB Sicherungspflicht, so hat er für den entstandenen Schaden aufzukommen und kann darüber hinaus strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (z. B. 222 Fahrlässige Tötung, 230 Fahrlässige Körperverletzung, 311 Herbeiführen einer Explosion, 321 i. V. mit 326 Beschädigung von Wasserleitungen, Baugefährdung usw.). benachrichtigen.

16 16 Einbaurichtlinien für Gasinstallation im Niederdruckbereich ( bis 360 KW Anschlusswert ) L Gewindeverbindung verzinkt Kupferpressverbindung Technische Hinweise für die Gasinstallation: Bei Neuanschlüssen ist das Rohrstück mit Kappe aus der HAE zu entfernen (Eigentum der SWLB). Eine lösbare Verbindung (HTB-Gebo) ist nicht erforderlich. Der Strömungswächter vom Typ M (Druckbereich mbar) muss unmittelbar nach der HAE montiert werden!! Wird bei Kupferpressverbindungen die herkömmliche verzinkte GZ- Anschlussplatte verwendet, muss auf der Ein- und Ausgangsseite ein verzinktes Rohrstück mit mindestens 15 cm eingebaut werden. Diese Rohrstücke sind mittels einer Rohrschelle zu befestigen. Es sind keine Prüf-T-Stücke einzubauen (sowohl vor, als auch nach dem Zähler). Es werden Zweirohrzähler mit Zählerregler von der SWLB eingebaut. Der Zählerplatz ist grundsätzlich in nächster Nähe der HAE anzuordnen (siehe Fotos oben). Bei der Zählersetzung muss eine Dichtheitsprüfung (Hauptprüfung) vom Installateur durchgeführt werden. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der TRGI, der NDAV und der GasGVV, jeweils in den neuesten Fassungen. Anmeldeverfahren: Vor Beginn der Arbeiten an Gasanlagen ist grundsätzlich eine schriftliche Anmeldung bei der SWLB (Formblatt Anmeldung einer Gasinstallation ) sowie dem Kaminfeger (Formblatt TAF ) einzureichen. Firmen, die nicht bei der SWLB eingetragen sind, müssen eine Kopie ihres aktuellen Gaskonzessionsausweises vorlegen. Der Termin für die Zählersetzung muss mindestens 3 Tage vor der geplanten Maßnahme telefonisch vereinbart werden. Eine Kopie der Stellungnahme des Kaminfegers ist der SWLB vorzulegen. Zählergrösse Anschluss max. Belastung Maß L G 4-25 DN KW 250 mm G 6-25 DN KW 250 mm G DN /2 220 KW 280 mm G DN KW 330 mm Zählermontage: Telefonische Bestellung: (Montag-Freitag zwischen 7:00 und 9:00 Uhr morgens) Ansprechpartner: Herr Bauer / Herr Enderle Wichtig: Die Terminvereinbarung erfolgt erst, wenn der SWLB alle erforderlichen Unterlagen vorliegen! Versorgungsgebiet: Stadtgebiet Ludwigsburg einschl. der Stadtteile Eglosheim, Pflugfelden, Hoheneck, Oßweil, Grünbühl, Neckarweihingen und Poppenweiler. Kornwestheim, Asperg, Marbach, Markgröningen, Möglingen und Tamm. Sollte der Zählersetzungstermin wegen Nichteinhaltung der Einbaurichtlinien nicht zustande kommen, werden wir Ihnen eine Pauschale von 50,00 für die 2. Anfahrt in Rechnung stellen!

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18 Eingangsstempel der SWLB Stadtwerke Ludwigsburg- Kornwestheim GmbH Gänsfußallee 23, Ludwigsburg Tel / , Fax 07141/ Lfd.Nr. Netzanschlussvertrag (Zutreffendes bitte ankreuzen) zur Herstellung und Vorhaltung eines Erdgas-Netzanschlusses zur Veränderung eines bestehenden Erdgas-Netzanschlusses für Gebäude: (Straße, Hausnummer, Flurstück) in: (Postleitzahl, Ort) Kopien der genehmigten Lagepläne (Maßstab 1 : 500) und Baupläne (vom UG 1: 100) bitte beifügen. Lagepläne fertigt das Stadtmessungsamt (bzw. Baurechtsamt). Gewünschte/geplante Gaseinführungsstelle bitte im Lageplan einzeichnen. Als Eigentümer/Bevollmächtigter Vertreter der Gemeinschaft der Eigentümer des oben bezeichneten Gebäudes - Grundstücks - beantrage(n) ich/wir (Name, Anschrift und Telefonnummer (tagsüber) bitte ausführlich einsetzen) das Gebäude - Grundstück - an das Gasversorgungsnetz der SWLB anzuschließen. Mir/uns ist bekannt, dass die Anschlussleitung als Betriebsanlage Eigentum der SWLB wird und nur von dieser hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt werden darf. Die Leitung muss zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Die Verordnung über allgemeine Betriebsbedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (NDAV) vom und die ergänzenden Bestimmungen erkenne ich/wir hiermit für mich/unsere und meine/unsere eventuellen Rechtsnachfolge als verbindlich an. Ich/wir werde(n) die von der SWLB berechneten Kosten für den Hausanschluss und einen eventuellen Baukostenzuschuss bezahlen. Für die ordnungsgemäße Einrichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Gaseinrichtungen hinter der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Messeinrichtung und des Druckregelgerätes, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Die Haus-Inneninstallation hinter der Hauptabsperrvorrichtung darf nur von Vertragsinstallationsunternehmen ausgeführt werden, die im Installateurverzeichnis gemäß NDAV 13, Abs. 2 eines Versorgungsunternehmens eingetragen sind. Firma: Wir machen darauf aufmerksam, dass Zähler erst eingebaut werden, wenn die Anschlusskosten bezahlt sind. Die SWLB kann vor Beginn der Arbeiten eine Vorauszahlung erheben. Angeschlossen werden: Geräteart/Bezeichnung Nennwärmeleistung in kw gesamt: Bearbeitungsvermerke (wird von der SWLB eingetragen): Bitte folgende Gerätebezeichnung verwenden: Herde, Gaswarmwasserspeicher, Gas-Heizeinsatz, Brennwertkessel, Umlaufwasserheizer, Gas-Wasser-Durchlauferhitzer, Spezial-Kessel, Gebläse-Brenner, Raumheizer Gemäß Angebot vom: Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers (Eigentümer/Bevollmächtigter)

19 Eingangsstempel der SWLB Stadtwerke Ludwigsburg- Kornwestheim GmbH Gänsfußallee 23, Ludwigsburg Tel / , Fax 07141/ Lfd.Nr. Beauftragung (Zutreffendes bitte ankreuzen) für einen Neuanschluss ans Wassernetz zur Veränderung eines bestehenden Wasseranschlusses zur Wiederaufnahme der Wasserversorgung für Gebäude: (Straße, Hausnummer, Flurstück) in: (Postleitzahl, Ort) Beizufügen ist das genehmigte Baugesuch mit amtlichem Lageplan 1:500. Bei Anwesen, die nicht oder nicht nur zu Wohnzwecken dienen, muss eine nachprüfbare Berechnung der Nutz- und Verkehrsflächen enthalten, bzw. beigefügt sein. Als Eigentümer/Bevollmächtigter Vertreter der Gemeinschaft der Eigentümer des oben bezeichneten Gebäudes - Grundstücks - beantrage(n) ich/wir (Name, Anschrift und Telefonnummer (tagsüber) bitte ausführlich einsetzen) das Anwesen an das Versorgungsnetz der SWLB anzuschließen. Mit der Unterzeichnung dieses Antrages erkenne ich dieverordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsinhalt an. Mir ist bekannt, dass Anschlussleitungen ausschließlich von der SWLB erstellt, unterhalten und erneuert werden; sie sind Betriebsanlagen der SWLB und deren Eigentum. Ich werde den in den AVBWasserV festgesetzten Wasserversorgungsbeitrag und den Hausanschlusskostenbeitrag nach Festsetzung durch die SWLB auf Anforderung leisten. Abnehmer im Sinne der AVBWasserV (Zahler der Wasserverbrauchsrechnungen) bin ich / bzw. ist Wir machen darauf aufmerksam, dass Zähler erst eingebaut werden, wenn die Anschlusskosten / der Baukostenzuschuss bezahlt sind. Die SWLB kann vor Beginn der Arbeiten eine Vorauszahlung erheben. Die Haus-Inneninstallation darf nur von Vertragsinstallationsunternehmen ausgeführt werden, die im Installateurverzeichnis gem. 12, Abs. 2 AVBWasserV eines Versorgungsunternehmens eingetragen sind. Firma: Angeschlossen werden Wohnungseinheiten. Bearbeitungsvermerke (wird von der SWLB eingetragen): Wird eine Sprinkleranlage angeschlossen? Ja / Nein Std. Leistung cbm Ist eine eigene Vorhaltung (Vorratsbehälter) vorhanden? Ja / Nein cbm Ist eine Eigenwasserversorgungsanlage vorhanden Ja / Nein Außerdem werden die folgenden wasserverbrauchende Anlagen eingerichtet: Gemäß Angebot vom: mit einem stündlichen Wasserverbrauch von cbm. Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers (Eigentümer/Bevollmächtigter)

20 Eingangsstempel der SWLB Stadtwerke Ludwigsburg- Kornwestheim GmbH Gänsfußallee 23, Ludwigsburg Tel / , Fax 07141/ Lfd.Nr. Beauftragung (Zutreffendes bitte ankreuzen) für einen Neuanschluss ans Fernwärmenetz zur Veränderung eines bestehenden Fernwärmeanschlusses für Gebäude: (Straße, Hausnummer, Flurstück) in: (Postleitzahl, Ort) Kopien der genehmigten Lagepläne (Maßstab 1 : 500) und Baupläne (vom UG 1: 100) bitte beifügen. Lagepläne fertigt das Stadtmessungsamt (bzw. Baurechtsamt). Gewünschte/geplante Lage der Übergabestation bitte im Lageplan einzeichnen. Als Eigentümer/Bevollmächtigter Vertreter der Gemeinschaft der Eigentümer des oben bezeichneten Gebäudes - Grundstücks - beantrage(n) ich/wir (Name, Anschrift und Telefonnummer (tagsüber) bitte ausführlich einsetzen) das Anwesen an das Fernwärmenetz der SWLB anzuschließen. Mit der Unterzeichnung dieses Antrages erkenne ich die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme aus dem Versorgungsnetz der SWLB (AVBFernwärmeV) in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsinhalt an. Mir ist bekannt, dass Anschlussleitungen ausschließlich von der SWLB erstellt, unterhalten und erneuert werden; sie sind Betriebsanlagen der SWLB und deren Eigentum. Ich werde den in den AVBFernwärmeV festgesetzten Baukostenzuschuss und den Hausanschlusskostenbeitrag nach Festsetzung durch die SWLB auf Anforderung leisten. Die Wärmebedarfsberechnung und die Installation der Anlage nach den Richtlinien der TAB (Technischen Anschlussbedingungen) und der AVBFernwärmeV (Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) ist von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Zähler erst eingebaut werden, wenn die Anschlusskosten / der Baukostenzuschuss bezahlt sind. Die SWLB kann vor Beginn der Arbeiten eine Vorauszahlung erheben. Die Haus-Inneninstallation darf nur von einem zugelassenen Installationsunternehmen ausgeführt werden. Firma: Angeschlossen werden Wohnungseinheiten. Bearbeitungsvermerke (wird von der SWLB eingetragen): Gewerbebetrieb Ja Nein mit einer beheizten Wohn- und Nutzfläche von: m 2 Bitte unbedingt angeben! Normalheizlast (Heizung+WW+RLT) kw mit Tiefbau durch die SWLB ohne Tiefbau durch die SWLB Gemäß Angebot vom: Mehrspartenhauseinführung (MHS) ja nein Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers (Eigentümer/Bevollmächtigter)

21 Stadtwerke Ludwigsburg- Kornwestheim GmbH Gänsfußallee 23, Ludwigsburg Tel / , Fax 07141/ Berechnungstabelle für Mindestvolumina von Zisternen Bauvorhaben: Straße Bauherr Architekt Telefon Flächenberechnung anzuschließender Oberflächen: 1.1. Anzuschließende Dachfläche (incl. Dachüberstand) m Anzuschließende Garagenfläche m Anzuschließende Carportdachfläche m sonstige anzuschließenden Flächen m 2 Summe m 2 Bauteile der Zisterne: 2.1. Sohle vorverlegter Anschluß an Regenwasserkanal münn 2.2. Sohle der Zisterne münn 2.3. Sohle Auslassrohr zur Oberflächenwasserleitung münn 2.4. Sohle Überlaufrohr münn 2.5. Sohle Einlaufrohr münn 2.6. Sohlfläche der Zisterne m Geplantes Speichervolumen der Zisterne (( ) x 2.6) [min. 1,0 m 3 pro 100m 2 Dachfläche] m Optional: zusätzliches Volumen für Regenwasssernutzung (( ) x 2.6.) m Durchmesser Auslassrohr/-leitung zur Oberflächen- cm / Zoll wasserleitung [Abfluß zur Oberflächenwasserleitung max. 1,0 l/s] Das Auslassrohr bzw. die Auslassleitung sowie das Überlaufrohr dürfen nur an die Oberflächenentwässerung (blau) angeschlossen werden (auf keinen Fall an die Schmutzwasserleitung!) Die Zisterne wird gleichzeitig als Kontrollschacht für die Regenwasserableitung verwendet! Unterschrift Planer / Antragsteller: Ort, Datum Systemskizze der Zisterne min 1,0 m 3 (pro 100m 2 Dach) Sohle Einlaufrohr (2.5.) Sohle Überlaufrohr (2.4.) Sohle Auslassrohr (2.3.) münn münn münn Optional: Zusätzliches Volumen zur Regenwassernutzung Sohle der Zisterne (2.2.) münn

22 Stadtwerke Ludwigsburg- Kornwestheim GmbH Gänsfußallee 23, Ludwigsburg Tel / , Fax 07141/ Berechnungstabelle für Mindestvolumina von Zisternen Für Rückfragen: Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH Frau Wächter, Tel / Herr Schlögel, Tel / Stadt Kornwestheim, Bauverwaltungsamt, Tel / Nicht vom Antragsteller auszufüllen: Mindestvolumen der Zisterne (lt. Diagramm)... m 3 Das geplante Speichervolumen ist größer kleiner als das Mindestvolumen Der Durchmesser Auslassrohr ist richtig zu groß zu klein Geprüft: (Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH)

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