Einladung Gemeindeversammlung vom Uhr, Sala sot igl tez Schulhaus Lantsch/Lenz Traktanden

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1 Einladung Gemeindeversammlung vom Uhr, Sala sot igl tez Schulhaus Lantsch/Lenz Traktanden 1. Begrüssung und Wahl zweier Stimmenzähler 2. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom Budget Erfolgsrechnung Genehmigung 3.2 Investitionsrechnung Kenntnisnahme 4. Finanzplan 2017 bis 2021 Orientierung 5. Festsetzung Steuerfuss Stromtarif Kredite 7.1 Verbauungen Val Tgietschen/Surveglias CHF Belagsarbeiten Parkplatz Foppa und Alpweg Bual CHF Wasserleitung Cresta Stgoira Kieswerk Bovas CHF Teilrevision Ruhetagsgesetz 9. Varia Die Detailfassung vom Kostenvoranschlag 2018, der Finanzplan sowie das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom liegen auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und sind auch auf unserer Webseite Aktuelles publiziert. Lantsch/Lenz, Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz Invitaziun alla radunanza communala, igls 30 da november 2017, allas h, Sala sot igl tez an scola da Lantsch Tractandas 1. Bainvegni ed elecziun da dus dombravouschs 2. Approvaziun digl protocol dalla radunanza communala digls Preventiv Chint da gudogn e perdita approvaziun 3.2 Chint d'investiziun per cunaschientscha 4. Plan da finanzas 2017 anfignen orientaziun 5. Fixar igl pe da taglia Tariffa electrizitad Credits 7.1 Rampars Val Tgietschen/Surveglias sfr Catramar parcadi Foppa e Voia Alp Bual sfr Aquaduct Cresta Stgoira Kieswerk Bovas sfr Revisiun parziala dalla lescha digls deis da pôss 9. Varia Igls detagls digl preventiv 2018, igl plan da finanzas scu er igl protocol dalla davosa radunanza communala digls stattan a disposiziun tar l'administraziun communala ad èn er publitgias sen la nossa pagina d internet Aktuelles. Lantsch, igls La suprastanza communala Lantsch Botschaft Gemeindeversammlung vom Seite 1

2 Sehr geschätzte Stimmbürgerschaft Gerne laden wir Sie zur nächsten Gemeindeversammlung vom 30. November Nachstehend informieren wir Sie über die einzelnen Geschäfte. 3. Budget 2018 Das Budget der Gemeinde Lantsch/Lenz wurde erstmals nach HRM2 erstellt. Der Kanton führte auf das Rechnungsjahr 2013 das neue harmonisierte Rechnungsmodell ein. Bei den Gemeinden startete die Umsetzung im 2013 mit den Pilotgemeinden. Die Bündner Gemeinden haben noch bis 2018 Zeit, ihren Finanzhaushalt auf den neuen Rechnungsstandard HRM2 umzustellen. Mit dieser Rechnungslegung sollen in Zukunft die Rechnungen aller Gemeinden nach den gleichen Grundsätzen geführt werden und somit vergleichbar sein. Damit soll auch ein Bild des Finanzhaushaltes aufgezeigt werden, welches möglichst weitgehend den tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden stützt sich auf das Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden sowie die Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden. Die Gemeinden können eigene finanzhaushaltsrechtliche Bestimmungen erlassen oder beibehalten, sofern sie dem kantonalen Recht nicht widersprechen. Aufgrund der Umstellung auf HRM musste der Kontoplan neu erstellt werden. Die funktionale Gliederung hat nun vier Stellen. Auch die Artengliederung der Erfolgs- und Investitionsrechnung wurde neu gegliedert. Wesentliche Änderungen betreffend u.a. die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen, die Neubewertung des Finanzvermögens beim Übergang zum HRM2, die Unterscheidung von Beiträgen und Entschädigungen, die Führung der Anlagebuchhaltung, die Geldflussrechnung, die Finanzkennzahlen und die Verpflichtung zur Erstellung eines Finanzplan. 3.1 Budget Erfolgsrechnung Genehmigung Das Wichtigste in Kürze In TSD Rechnung Budget 2017 Budget 2018 Abweichung 2016 Aufwand Ertrag Ergebnis Der Gemeindevorstand hat das Budget 2018 an verschiedenen Sitzungen eingehend beraten. Der vorliegende Kostenvoranschlag 2018 basiert auf den Zahlen der Jahresrechnung 2016, auf den Zwischenabschluss der Jahresrechnung 2017 und auf das Budget Die Erfolgsrechnung 2018 rechnet bei einem gleichbleibenden Botschaft Gemeindeversammlung vom Seite 2

3 Gemeindesteuerfuss von 90 Prozent mit einem Gesamtaufwand von CHF 6' und Gesamtertrag von CHF 6' Der Ertragsüberschuss beträgt CHF Die wiederkehrenden Ausgaben wurden im Budget 2018 zurückhaltend budgetiert. Anpassungen der übergeordneten Gesetzgebung wurden, soweit deren Auswirkungen bereits konkret und quantifizierbar sind, berücksichtigt. Die prognostizierten Einnahmen stehen im Plus. Vor allem erwarten wir wiederholt positive Zahlen bei den Handänderungssteuern. Ebenso sind die Einkommens- und Vermögenssteuern natürliche Personen steigend. Der Gemeindevorstand ist weiterhin bestrebt, eine restriktive Ausgabenpolitik zu vertreten und die Ausgaben und Einnahmen gut und effizient im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner einzusetzen. Zudem sind wir bestrebt, Ertragsüberschüsse für zukünftige Investitionen zurück zu stellen. Wie in den Vorjahren verzichten wir darauf, jedem Haushalt einen detaillierten Voranschlag zuzustellen. Die ausführlichen Versionen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. oder auf der Homepage unter heruntergeladen werden. Das Budget 2018 der Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss von CHF zu genehmigen. 3.2 Budget Investitionsrechnung Kenntnisnahme Das Wichtigste in Kürze In TSD Rechnung Budget 2017 Budget 2018 Abweichung 2016 Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Die Investitionsrechnung berücksichtigt die bereits beschlossenen Investitionen sowie die sowohl dringend als auch notwendigen gemeindeeigenen Investitionen. Es sind Bruttoinvestitionen von CHF 5,365 Mio. vorgesehen. Nach Abzug der Einnahmen von CHF verbleiben Nettoinvestitionen von Mio. Franken. Wir machen Sie wieder darauf aufmerksam, dass die im Budget 2017 enthaltenen Investitionen, welche aber aus verschiedenen Gründen im 2017 noch nicht realisiert werden konnten, im Budget 2018 wieder erfasst wurden. Die Investitionsrechnung enthält die Ausgaben für Verwaltungsvermögen sowie die damit zusammenhängenden Einnahmen. Sie sind bei Gemeinden bis 1000 Einwohner über die Investitionsrechnung zu buchen, wenn der Bruttobetrag die Aktivierungsgrenze von CHF übersteigt. Botschaft Gemeindeversammlung vom Seite 3

4 Konto Bezeichnung Budget 2018 Kredite genehmigt Anlage Eidg. Grundbuch GV Schulhaus Aussentreppe pendent Sanierung Sport-/Eisplatz pendent Fussweg Tschividains Golf VO Quartierstrasse Barbatschauns GV Posthaltestelle Post pendent Signalisation Dorfeingang pendent Parkplatz Foppa, Alpweg Bual pendent Anschaffung Kommunalfahrzeug pendent Wasserversorgung pendent Quellzuleitung Cresta Stgoira pendent Kieswerk Bovas Leitsystem ARA Tiefencastel GV Umsetzung GEP pendent Anschaffungen Abfallbeseitigung pendent Auffangbecken/Verbauung pendent Surveglias Instandsetzung Ufermauer Dorf pendent Revision Ortsplanung GV Teilrevision Ortsplanung BAL GV Erschliessung Waldweg pendent Barbatschauns-Vasternos Neunanlangen Leitungsnetz pendent Glasfaserkabel Gesamtkonzept pendent Anbindung Leitsystem TS pendent Ersatz Öffentliche Beleuchtung pendent Erschliessung Quartier La Pala pendent TS Pardi Leistungsschalter pendent TS St. Cassian Schutzumbau pendent TS Bual Messung pendent E-Tankstelle pendent Total Bruttoinvestitionen Finanzplan 2017 bis Orientierung Der Finanzplan muss laufend den neuesten Gegebenheiten angepasst werden, indem die letzten Erkenntnisse in Form einer rollenden Planung berücksichtigt werden. Die mittelfristige Finanzplanung erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren und wird jährlich überarbeitet. Bei der Beschlussfassung über Investitionsvorhaben muss Klarheit herrschen über deren Tragbarkeit sowie über die Art der Finanzierung. Der Finanzplan ist somit ein wichtiges Führungs- und Orientierungsinstrument, indem er die Entwicklung des Finanzhaushalts aufzeigt und den finanziellen Handlungsspielraum dem Investitionsbedarf gegenüberstellt. Die Finanzplanung soll somit Tendenzen aufzeigen und der Exekutive den nötigen Zeitraum für die Erarbeitung von Massnahmen geben. Botschaft Gemeindeversammlung vom Seite 4

5 Der Finanzplan ist im Gegensatz zum Voranschlag rechtlich unverbindlich. Er kann jederzeit verändert werden und muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die Zahlen für die Planjahre 2019 bis 2021 wurden aufgrund der aktuellen Erkenntnisse im 2017 hochgerechnet und angepasst. Das Augenmerk ist besonders auf die Selbstfinanzierung zu richten. In TSD Rechnung 2016 Budget 2017 Budget 2018 Planjahr 2019 Planjahr 2020 Planjahr 2021 Ergebnis ER Cash Flow Nettoinvestitionen Finanzierungsüberschuss Finanzierungsfehlbetrag Festsetzung Steuerfuss 2018 Der aktuelle Gemeindesteuerfuss liegt bei 90%. Es ist davon auszugehen, dass die Rechnung 2017 gegenüber dem Budget 2017 wiederum einiges besser abschliessen dürfte. Als Grundlage für die Budgetierung für das Jahr 2018 diente der Steuerfuss von 90%. Auf Grund des prognostizierten Ertragsüberschusses des Budgets 2018 kann der Steuerfuss für das Jahr 2018 bei 90% belassen werden. Nach Prüfung der Budgetzahlen beantragt der Gemeindevorstand: Den Gemeindesteuerfuss für 2018 bei 90% der einfachen Kantonssteuer zu belassen. 6. Stromtarif 2018 Aufgrund der Kalkulation basierend auf die Kostenrechnung hat ewz einen Vorschlag für den Stromtarif 2018 ausgearbeitet. Der Stromtarif 2018 musste wiederum bis Ende August der Elcom unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung gemeldet werden. Nachstehend der Tarifvergleich zum Vorjahr für Private: Bezeichnung 2017 Hochtarif 2018 Hochtarif 2017 Niedertarif 2018 Niedertarif Netznutzung pro kwh 7.00 Rp 7.00 Rp 5.40 Rp 5.40 Rp SDL pro kwh 0.40 Rp 0.32 Rp 0.40 Rp 0.32 Rp Energielieferung pro kwh 6.00 Rp 6.00 Rp 3.50 Rp 3.50 Rp Öffentliche Abgaben pro kwh 1.00 Rp 0.75 Rp 1.00 Rp 0.75 Rp KEV pro kwh 1.50 Rp 2.30 Rp 1.50 Rp 2.30 Rp Total ohne Grundpreis Rp Rp Rp Rp Veränderung Vorjahr Rp Rp Botschaft Gemeindeversammlung vom Seite 5

6 Demnach beträgt die Erhöhung 0.47 Rp pro kwh gegenüber dem Vorjahr, vor allem wegen der Anpassung der gesetzlichen Förderungsabgaben (KEV) um 0.80 Rp. pro kwh. Zusätzlich wird wie bis anhin pauschal pro Monat und Zähler eine Grundgebühr von CHF in Rechnung gestellt. Der ausführliche Stromtarif 2018 ist unter aufgeschaltet. Den Stromtarif 2018 zu genehmigen. 7. Kredite 7.1 Verbauungen Val Tgietschen/Surveglias CHF Aufgrund der Gefahr von Überschwemmungen und Materialablagerungen hat die Gemeinde die EichenbergerRevital SA beauftragt ein Projekt mit Kostenvoranschlag für den Gerinne-Unterhalt im Val Tgietschen ab Geschiebesammler Raunc bis zum Flachmoor Surveglias ausarbeiten zu lassen. Generell sind im Gerinneperimeter ab Gerinneachse die grossen Baumbestände zu holzen, Büsche auf den Stock zu schneiden, so dass sie wieder ausschlagen können. Der Gerinnesohlen-Aufbau muss auf kiesigem Untergrund aufgebaut werden. Sollten feine Schichten von Ablagerungen während dem Aushub zum Vorschein kommen, muss punktuell Materialersatz gemacht werden. Damit der Hochwasserschutz gewährleistet wird, müssen die seitlichen Schüttungen ab der fertigen Gerinnesohle erstellt und der rechte Damm tiefer geschüttet werden. Das Projekt ist mit dem Amt für Wald und Naturgefahren besprochen worden. Allenfalls gibt es für das Projekt kantonale Beiträge. Den Kredit von CHF für die vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen Val Tgietschen zu bewilligen. 7.2 Belagsarbeiten Parkplatz Foppa und Alpweg Bual CHF Der gebührenpflichtige Parkplatz in Foppa ist in einem sehr schlechten Zustand. Bei nasser Witterung oder bei der Schneeschmelze besteht die Parkfläche eigentlich aus Schlamm. Bei trockener Witterung ist die Staubentwicklung enorm. Vor allem seit für das Parkieren eine Gebühr erhoben wird, mehren sich die Reklamationen von Benützer des Parkplatzes. Viele ärgern sich, wenn anschliessend aufgrund des Schmutzes das Fahrzeug gewaschen und gereinigt werden muss. Für die Gemeinde entstehen Kosten, weil bei Eisbildung oder auch bei nasser Witterung Holzschnitzel gestreut werden müssen. Diese Kosten sowie weitere Unterhaltsarbeiten können bei einer Befestigung eingespart werden. Auf Grund dieser Ausgangslage beauftragte der Gemeindevorstand ein Planungsbüro eine Berechnung für die Befestigung einer Teilfläche von m² des Parkplatzes Foppa sowie die Güterstrasse zur Alp Bual zu erstellen. Die Befestigung des Parkplatzes Botschaft Gemeindeversammlung vom Seite 6

7 und der Güterstrasse ist mit einem Heissmischgut vorgesehen. Die Kosten für Baumeisterarbeiten und Entwässerung betragen für den Parkplatz CHF und für die Befestigung der Güterstrasse CHF Den Kredit von CHF für die vorgesehenen Belagsarbeiten des Parkplatzes Foppa wie auch für die Güterstrasse zur Alp Bual zu genehmigen. 7.3 Wasserleitung Cresta Stgoira Kieswerk Bovas CHF In mehreren Etappen wurden in den vergangenen dreissig Jahren die bestehenden Quellfassungen, Brunnenstuben, Reservoire und Hydrantenleitungen den Anforderungen einer neuzeitlichen Wasserversorgung angepasst. Im Jahre 1981 wurde die Zuleitung (NW 200) ab dem Kieswerk zum Reservoir Son Tgaschang und das Reservoir neu erstellt. Die Zuleitung zum Reservoir Foppa (NW 150) wie auch diejenige oberhalb des Golfplatzes zum Reservoir Son Tgaschang (NW 200) werden lediglich durch eine Leitung NW 125 ab der Brunnenstube Cresta Stgoira eingespeist. Auf Grund dieser Konstellation können ab der Brunnenstube zur Zeit lediglich 1600 l/min den beiden Reservoirs zugeführt werden. Die vorhandene Quellschüttung inklusive das Volumen welches von der Gemeinde Vaz/Obervaz (min 300 l/min oder 24% des Wasserbezuges ab den Quellen Sanaspans) zur Verfügung gestellt werden muss beträgt ca l/min. Im Jahre 2011 wurde mit der Verbindungsleitung zwischen dem Reservoir Cresta Stgoira (Gemeinde Vaz/Obervaz) und der Brunnenstube Cresta Stgoira, (Gemeinde Lantsch/Lenz) die Versorgungssicherheit ausgebaut. Das Nadelöhr in der Versorgung bildet die aus dem Jahr 1933 stammende Leitung NW 125 zwischen der Brunnenstube Cresta Stgoira und dem Kieswerk. Die fast 85-jährige Leitung ist sanierungsbedürftig und muss aus Kapazitätsgründen ersetzt werden. Das Golfclub-Haus wie auch das Kieswerk Bovas sind direkt an der Transportleitung angeschlossen. Dies hat schon mehrmals dazu geführt, dass bei grossem Wasserverbrauch des Kieswerkes in der Leitung ein Vakuum erzeugt wurde und deswegen die Versorgung des Clubhauses unterbrochen wurde. Ca. 150 m südlich der Zufahrt zum Kieswerk Bovas befindet sich der Anschluss der Quellen von Plang las Funtangas an die Zuleitung zum Reservoir Foppa. Zur Zeit ist es nicht möglich, die Menge der Quellschüttungen und der Verbraucher zu quantifizieren. Auf Grund dieser Tatsache und nach abwägen der Vor- und Nachteile möchten wir Ihnen beliebt machen, die Wasserversorgung wie folgt zu ergänzen: Zuleitung zum Reservoir Son Tgaschang (ca. 940 m) Das Reservoir wird durch eine separate Leitung ab der Brunnenstube Cresta Stgoira gespeist. Dort befindet sich auch die elektronische Überwachung. Zuleitung zum Golfclub-Haus (ca. 700 m) Die Wasserversorgung des Clubhauses wird neu direkt ab der Brunnenstube Cresta Stgoira erfolgen. Die bestehende 1 1/2 Zoll-Leitung wird durch eine neue mit der Nennweite 100 ersetzt. Diese wird so dimensioniert, dass sie auch der Brandbekämpfung genügt, d.h. beim Clubhaus wird ein Hydrant erstellt. Zuleitung zum Kieswerk (ca m) Der Wasserverbrauch durch das Kieswerk ist saisonal sehr unterschiedlich. Durch eine separate Leitung wird die Zuleitung zum Golf-Club-Haus durch das Vakuum nicht mehr leergesaugt. Der Hydrant der Gemeinde wird neu bei der Zufahrt zum Botschaft Gemeindeversammlung vom Seite 7

8 Got da Cresta Stgoira platziert. Die Anpassung der Infrastrukturanlagen innerhalb des Kieswerkareals ist Sache des Eigentümers. Quellen Plang las Funtangas Zur Überwachung der Quellschüttung wird der Zufluss aus den Quellfassungen gemessen und die Resultate per Kabel zur Brunnenstube Cresta Stgoira übermittelt. Tränkebrunnen Es werden drei Tränkebrunnen erstellt. Zwei im Gebiet Got da Cresta Stgoira und einer zwischen der Kantonsstrasse und dem Golfclub-Haus. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird erreicht, dass: Das Lebensmittel Nummer eins in genügender Menge, in guter Qualität und den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechend verteilt werden kann. Schwachstellen in der Wasserversorgung eliminiert werden. Der Verbrauch und die Quellschüttungen elektronisch und über das selbe System überwacht werden können. Die Zuleitung ab dem Reservoir Cresta Stgoira der Gemeinde Vaz/Obervaz optimal genutzt werden kann. Den Kreditbetrag von CHF für die geplanten Arbeiten bei der Wasserleitung Cresta Stgoira Kieswerk Bovas freizugeben. 8. Teilrevision Ruhetagsgesetz Der Gemeindevorstand hat in letzter Zeit verschiedentlich Ausnahmebewilligungen für die Ladenöffnungszeiten erteilt, sodass sich eine Teilrevision des Ruhetaggesetzes, konkret von Art. 8 aufgedrängt hat. Neu werden die Ladenöffnungszeiten weiter liberalisiert. Die Verkaufsgeschäfte dürfen, mit Ausnahme der hohen Feiertage, auch an den öffentlichen und lokalen Feiertagen geöffnet werden. Auch zeitlich gibt es keine Beschränkung. Die gesetzlichen Vorgaben des übergeordneten Rechts, z.b. des Arbeitsgesetzes müssen eingehalten werden. Der Entwurf der Teilrevision Ruhetagsgesetz kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Der Entwurf ist auch online aufgeschaltet. Die Teilrevision des Ruhetaggesetzes zu genehmigen. Wir freuen uns Sie an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2017 begrüssen zu dürfen. Lantsch/Lenz, Der Gemeindevorstand Botschaft Gemeindeversammlung vom Seite 8

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