Richtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Kassel
|
|
- Dominic Schmidt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Kassel Inhaltsverzeichnis
2 1. Präambel 2. Grundsätze 2.1. Sicherheit 2.2. Fristigkeit und Verfügbarkeit (Liquidität) 2.3. Ertragskraft (Rendite) 3. Bewertung und Mindestanforderungen an verschiedene Anlageformen 4. Institution und Aufgaben der Anlagekommission 4.1. Berufung der Mitglieder der Anlagekommission 4.2. Aufgaben der Anlagekommission 5. Anlageentscheidungen (Operativer Kauf und Verkauf von Geldanlagen) 6. Gültigkeit der Richtlinie für Geldanlagen und Übergangsregelung 1. Präambel Die Industrie- und Handelskammer Kassel ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gesetzlicher Auftrag ist die Förderung der regionalen Wirtschaftentwicklung, die effiziente Wahrnehmung der ihr zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben und die Erbringung von unternehmensorientierten Dienstleistungen, soweit diese nicht durch private Unternehmen erbracht werden. Die Finanzierung der Industrie- und Handelskammer Kassel wird im Wesentlichen über Pflichtbeiträge der IHK-zugehörigen Unternehmen geleistet, darüber hinaus durch Gebühren für hoheitliche Leistungen und Entgelte für sonstige Dienstleistungen. Mit der durch die Vollversammlung verabschiedeten Richtlinie für Geldanlagen sollen die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Anlage des Finanzvermögens der IHK definiert werden. Insbesondere soll damit auch gewährleistet sein, dass die Vollversammlung zeitnah und wiederkehrend die Strukturierung und Risikolage der Geldanlagen und der dahingehend gesetzten Richtlinien zur Kenntnis nimmt, überprüft und bei Bedarf verändert bzw. anpasst.
3 2. Grundsätze Unter Geldanlagen sind im Zusammenhang mit dieser Regelung Wertpapiere des Anlagevermögens, die sonstigen Ausleihungen, die im Anlagevermögen auszuweisen sind, die Wertpapiere des Umlaufvermögens und die flüssigen Mittel zu verstehen. Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag erwirtschaften und für den vorgesehenen Zweck in Anspruch genommen werden können. Der Sicherheit der Geldanlagen (im Umlauf- und Finanzanlagenvermögen) kommt damit die erste Priorität zu. Darüber hinaus ist mit Blick auf die fortlaufenden Liquiditätsbedarfe und zum Ausgleich unvorhergesehener Beitragsschwankungen die Verfügbarkeit von Finanzmitteln in dafür ausreichendem Maße sicher zustellen. Unter diesen Bedingungen sind die Geldanlagen gemäß ihrem absehbaren Ertragspotential zu strukturieren. Für das Geldanlageportfolio sind dementsprechend die Anlageformen, Emittenten, ihre Bonitäten, Laufzeiten der Anlagen und damit Verfügbarkeit und die Ertragskraft zu bewerten. Die Ausrichtung der Richtlinie für Geldanlagen entspricht damit einer sicherheits- und liquiditätsorientierten Anlagestrategie. Alle Geldanlagen der IHK Kassel haben der von der Vollversammlung verabschiedeten Richtlinie für Geldanlagen zu entsprechen. 2.1 Sicherheit Die Mindestanforderungen an die Sicherheit der Geldanlagen werden durch das Finanzstatut, die Richtlinien zum Finanzstatut sowie durch diese Richtlinie definiert. Sie sollen die Bestandswahrung des Vermögens gewährleisten. Ob dies realisiert werden kann, ist vor dem Erwerb und über den Zeitraum der Geldanlage fortwährend zu überprüfen. 2.2 Fristigkeit und Verfügbarkeit (Liquidität) Das Geldvermögen ist so anzulegen, dass die stete Zahlungsfähigkeit gesichert ist. Durch eine vorausschauende Liquiditätsplanung ist zu gewährleisten, dass die angelegten Mittel bei Bedarf zur Verfügung stehen und alle laufenden Ausgaben der IHK Kassel gemäß jeweiligem Wirtschaftsplan geleistet werden können. Dementsprechend sollen alle Gelder des Umlaufvermögens ausschließlich kurzfristig bis maximal 1 Jahr angelegt werden. 2.3 Ertragskraft (Rendite) Anlagen, die den definierten Voraussetzungen an Sicherheit, Fristigkeit und Verfügbarkeit entsprechen, sind auf eine bestmögliche Ertragskraft auszurichten.
4 3. Bewertung und Mindestanforderungen an verschiedene Anlageformen Die nachfolgende Übersicht der möglichen Anlagenformen und gruppen definiert die Zulässigkeit des Erwerbs, ihren minimalen oder maximalen Anteil am gesamten Finanzanlagenvolumen und benennt weitere Mindesterfordernisse: Anlageformen/-gruppen Zulässig Quote 1. Festgeld/Tagesgeld sowie Bankeinlagen bei regionalen Banken/Kreditinstituten* Ja mindestens 40 % 2. Renten/Rentenfonds a. Staatsanleihen/Gebietskörperschaften sowie Inhaberschuldverschreibungen und Sparbriefe von Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken Ja Maximal 50 % b. Öffentliche Pfandbriefe / Hyphothekenpfandbriefe Ja Maximal 20 % c. Durch die Bundesrepublik garantierte Bankanleihen Ja Maximal 10 % d. Unternehmensanleihen Nein e. Genussscheine Nein 3. Aktien Nein 4. Schuldscheindarlehen Ja Maximal 10 % *Ausschließlich Anlagen, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken, der Sicherungseinrichtung des genossenschaftlichen Finanzverbundes oder dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe unterliegen Emittenten: Deutschland (Bei Pfandbriefen, Bankanleihen und Schuldscheindarlehen besteht ein Emittentenlimit von pro Emittent) Bonität: mindestens AAA (Standard & Poors oder Fitch) oder Aaa nach Moody s (für die Anlageformen Nr. 2 bis 4) Währung: Euro Depotbank: Einlageninstitute: Laufzeiten: Zinssatz: Bank/Kreditinstitut mit Sitz/Zweigniederlassung im IHK-Bezirk Bank/Kreditinstitut mit Sitz/Zweigniederlassung im IHK-Bezirk sowie die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (max. 40 % der Einlagen bei einer Bank/Kreditinstitut) Längerfristige Anlagen bis maximal 5 Jahre Papiere mit festem Zinssatz oder Papiere mit variablem Zinssatz, die eine Mindestverzinsung garantieren
5 Durch die Anlage in qualitativ guten Wertpapieren im Anlagebestand und durch die Begrenzung der Handelsvolumen pro Emittent (bei Pfandbriefen, Bankanleihen und Schuldscheindarlehen) in Verbindung mit dem höchsten Rating wird das Bonitätsrisiko bzw. das Ausfallrisiko in ausreichendem Maße begrenzt. 4. Institution und Aufgaben der Anlagekommission 4.1. Berufung der Mitglieder der Anlagekommission Zur fachkundigen Bewertung der Geldanlagen und ihrer Strukturierung setzt die IHK- Vollversammlung eine Anlagekommission ein, die aus den Vertretern der Kreditinstituten in der Vollversammlung, dem Vorsitzenden des Haushaltsauschusses, dem Hauptgeschäftsführer und dem Geschäftsführer Finanzen der IHK Kassel bestehen soll. Darüber hinaus können bei Bedarf weitere Personen in die Anlagekommission berufen werden. Berufung und Abberufung von Mitgliedern der Anlagekommission erfolgt durch die IHK-Vollversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Berufung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode. Die Mitglieder der Anlagenkommission wählen aus ihrer Mitte einen ehrenamtlichen Sprecher Aufgaben der Anlagenkommission Die Anlagekommission tritt bei Bedarf, aber mindestens zweimal jährlich, auf Einladung des Hauptgeschäftsführers zusammen. Der Geschäftsführer Finanzen der IHK überprüft regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich die Wertentwicklung und Bonität der Geldanlagen und berichtet darüber der Anlagekommission. Diese berät die Geschäftsführung in allen diesbezüglichen Fragen und überwacht die Vorgaben der Vollversammlung gemäß der Richtlinie für Geldanlagen. Geldanlagen, soweit sie nicht Fest- und Tagesgelder betreffen, bedürfen der mehrheitlich positiven Bewertung der ehrenamtlichen Mitglieder der Anlagekommission. Die Zustimmung kann schriftlich oder per eingeholt werden. Bei Änderung wesentlicher Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten unterbreitet die Anlagekommission der Vollversammlung spätestens zu deren nächstmöglicher Sitzung Vorschläge zur Änderung der Richtlinie für Geldanlagen. Die Anlagekommission legt der Vollversammlung zweimal jährlich einen Bericht zur Geldanlagenstruktur vor. Über ihre Beratungen und Empfehlungen wahren die Mitglieder der Anlagenkommission Vertraulichkeit.
6 5. Anlageentscheidungen (Kauf und Verkauf von Geldanlagen) Die Anlagenentscheidungen haben auf der Grundlage des Finanzstatuts, der Richtlinien zum Finanzstatut sowie der Richtlinie für Geldanlagen zu erfolgen. Kauf und Verkauf von Geldanlagen (der Anlageformen Nr. 2 bis 4 siehe hierzu Ziffer 3 der Richtlinie) zeichnen der Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer Finanzen gemeinsam. Aufträge über Geldanlagen in Form von kurzfristigen Tages-/Festgelder und sonstigen Bankeinlagen zeichnen der Geschäftsführer Finanzen und ein weiterer Geschäftsführer gemeinsam. 6. Gültigkeit der Richtlinie für Geldanlagen und Übergangsregelung Die durch die Vollversammlung verabschiedete Richtlinie für Geldanlagen gilt längstens für eine Dauer von zwei Jahren. Vor Ablauf dieser Frist entscheidet die Vollversammlung über ihre Verlängerung bzw. bei Bedarf Neufassung oder Änderung. Sie gilt für alle Neuanlagen, die ab der Geltung der Richtlinie für Geldanlagen erworben werden. Frühere Geldanlagen, die mit dieser Richtlinie für Geldanlagen nicht übereinstimmen, werden aufgrund der aktuellen Marktverwerfungen an den internationalen Finanzmärkten im Bestand toleriert. Es sind alle Fälligkeiten auszunutzen, um diese Geldanlagen nach diesen Grundsätzen neu anzulegen. Sollte der Marktwert dieser Anlagen über dem Buchwert vom 31. Dezember 2008 liegen, sollen die Anlagen binnen drei Monaten verkauft werden, wenn dem keine besonderen durch die Anlagenkommission benannten Gründe entgegenstehen. Der Geldbetrag wird nach den neuen Grundsätzen angelegt. Kommt es aufgrund von Änderungen in der Wertpapierqualität und/oder aufgrund von Änderungen der Buchwerte zu einer Nichteinhaltung der Richtlinie für Geldanlagen, dann sind diese Interessen wahrend, jedoch zeitnah durch entsprechende Umschichtungen wieder einzuhalten. Über Vorgänge dieser Art erfolgt umgehend eine entsprechende Information an die Anlagekommission und an das Präsidium der IHK.
Richtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Kassel
Richtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Kassel - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Grundsätze 2.1. Sicherheit 2.2. Fristigkeit und Verfügbarkeit (Liquidität) 2.3. Ertragskraft (Rendite)
MehrRichtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Richtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Grundsätze 2.1. Allgemeine Regelungen 2.2. Sicherheit 2.3. Fristigkeit und Verfügbarkeit (Liquidität)
MehrRichtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Richtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg 1. Präambel Mit dieser durch das Präsidium verabschiedeten Richtlinie für Geldanlagen sollen die wesentlichen Rahmenbedingungen
MehrAnlagenrichtlinie der Muster GmbH (Empfehlung der Caritas-Trägerwerk im Bistum Essen GmbH vom 12.11.2014)
Anlagenrichtlinie der Muster GmbH (Empfehlung der Caritas-Trägerwerk im Bistum Essen GmbH vom 12.11.2014) Präambel Als gemeinnützige GmbH obliegt der Muster GmbH eine besondere Verantwortung bei der Verwaltung
MehrFragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen
S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden
MehrFragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen
S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden
MehrCheckliste für die Geldanlageberatung
Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,
MehrCheckliste für die Geldanlageberatung
Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,
MehrAnlagereglement vom 19. September 2012
Anlagereglement vom 19. September 2012 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen B. Ziele C. Mittel D. Verfahren E. Wertschwankungsreserve F. Schlussbestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrHaftungsverbund hat sich bewährt
Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrNRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen
NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten
MehrStBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2013 Anlage IV Seite 1
StBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2013 Anlage IV Seite 1 Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts StBV Lagebericht
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
Mehr426 OVB Speyer 3/2013
426 OVB Speyer 3/2013 Teil 4: Schlußbestimmungen 11 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2013 rückwirkend in Kraft. Gleichzeitig werden die Zuschussrichtlinien vom 16.10.2006 (OVB 2007, S. 331
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrÄnderungen beim Einlagensicherungsfonds
fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt
MehrVorlagen im Online Banking. Anlegen von Vorlagen
Vorlagen im Online Banking Beiträge werden üblicherweise regelmäßig wiederkehrend eingezogen. Daher ist es sinnvoll, die Lastschriften mit den Bankdaten der Mitglieder als sogenannte Vorlagen anzulegen.
MehrMan kann zwei Zielkonflikte bei einer Geldanlage unterscheiden:
Fallstudie Geldanlage 20.000,00 über 4 Jahre für das Fach Informationstechnologie 9. Jahrgangsstufe Grundlagen Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Das Magische Dreieck: Geldanlagen stehen in einem
MehrZINSSÄTZE FÜR UNSERE BANKPRODUKTE AB 01. MÄRZ 2015
KONTO FREEDOM» WILLKOMMENSANGEBOT Zinssatz auf Guthaben bis 1.000.000 : 1,50 % p. a. : fester Zinssatz für 6 Monate Verzinst wird der Teil des Guthabens, der 15.000 übersteigt, bis max. 1.000.000. In den
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrBonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010
und Juni 2010 S T R I C T L Y P R I V A T E A N D C O N F I D E N T I A L Produkte dem Sekundärmarkt Euro Euro Stoxx Stoxx 50 50 EUR 2768.27 Punkte** WKN Lzeit Cap (pro Stück) Offer in %* chance* JPM5RR
MehrHaftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz
S Finanzgruppe Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrPARTNERINFORMATIONEN ZUM START DES EINLAGENGESCHÄFTS SEPTEMBER 2015
PARTNERINFORMATIONEN ZUM START DES EINLAGENGESCHÄFTS SEPTEMBER 2015 OPEL STARTET ONLINE-BANK OPEL BANK BIETET AB SOFORT TAGES- UND FESTGELD Partnerinformationen Attraktive Zinsen auf www.opelbank.de Tagesgeld
MehrDirektAnlageBrief Der Themendienst für Journalisten. Ausgabe 14: Februar 2011. Inhaltsverzeichnis
DirektAnlageBrief Der Themendienst für Journalisten Ausgabe 14: Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. In aller Kürze: Summary der Inhalte 2. Zahlen und Fakten: ETF-Anleger setzen auf Aktienmärkte 3. Aktuell/Tipps:
MehrDas. TOP-Zins- Konto. TOP Vermögensverwaltung AG. 100% Einlagensicherung
TOP Vermögensverwaltung AG Das TOP-Zins- Konto 100% Einlagensicherung n Schluss mit der Jagd nach den besten Zinsen K ennen Sie das? Ihre Bank bietet attraktive Zinsen allerdings nicht für Sie als treuen
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrWenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
Mehr(Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie)
Geldanlage: Partizipationszertifikat (Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie) Beschreibung Das Partizipationszertifikat ist einerseits eine bestimmte
MehrGeschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17.
Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 17. Januar 2014 Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss
MehrNumerische Mathematik I 4. Nichtlineare Gleichungen und Gleichungssysteme 4.1 Wo treten nichtlineare Gleichungen auf?
Numerische Mathematik I 4. Nichtlineare Gleichungen und Gleichungssysteme 4.1 Wo treten nichtlineare Gleichungen auf? Andreas Rieder UNIVERSITÄT KARLSRUHE (TH) Institut für Wissenschaftliches Rechnen und
MehrAnhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG
Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat
MehrWiderrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrSeien Sie sicher. Vertrauen Sie einer starken Gemeinschaft.
s Finanzgruppe DSV 228 411 000 / 01.2012 Seien Sie sicher. Vertrauen Sie einer starken Gemeinschaft. Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich viele Bankkunden die Frage, wie
MehrRichtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -
Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses
MehrFinanzieren Sie Ihre Warenkäufe aus Dänemark
D Ä N E M A R K S E X P O R T K R E D I TAG E N T U R Finanzieren Sie Ihre Warenkäufe aus Dänemark Kaufen Sie dänische Waren und Dienst leistungen und profitieren Sie von einer stabilen mittel- oder langfristigen
MehrBundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe
Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Vom 1. August 2006 Die Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrVertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK)
Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) (Name) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten
MehrNr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041
Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrAnlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz
Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWi) Ausgabe 1. September 2014 Gestützt auf Art. 8 der Statuten der Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge
Mehr1. Grafschafter Zinsanleihe KREISSPARKASSE GRAFSCHAFT BENTHEIM ZU NORDHORN ª
Sparkassen-Finanzgruppe 4% Zinsen p.a. in den ersten drei Jahren 100% Kapitalgarantie keine Kosten FRÜHLINGSERWACHEN für Ihre Geldanlage... mit der 1. Grafschafter Zinsanleihe KREISSPARKASSE GRAFSCHAFT
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrFinanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008. Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s!
Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008 Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s! Die goldene Bilanzregel! 2 Eigenkapital + langfristiges
MehrÖffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung ATU/BA 12. März 2015 SOA KSA JHA
Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 7/2015 den 10. Feb. 2015 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT Nichtöffentlich VFA Nichtöffentlich bis zum ATU Abschluss der Vorberatung
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrOrderarten im Wertpapierhandel
Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs
MehrAnleihen an der Börse Frankfurt: Schnell, liquide, günstig mit Sicherheit. Bonds, Select Bonds, Prime Bonds
Anleihen an der Börse Frankfurt: Schnell, liquide, günstig mit Sicherheit Bonds, Select Bonds, Prime Bonds 2 Anleihen Investment auf Nummer Sicher Kreditinstitute, die öffentliche Hand oder Unternehmen
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrBausteine einer langfristigen Anlagestrategie
Bausteine einer langfristigen Anlagestrategie Teil 1: Welche Anlagestrategie passt zu mir? Teil 2: Welche Formen der Geldanlage gibt es? Teil 3: Welche Risiken bei der Kapitalanlage gibt es? Teil 4: Strukturierung
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrCheckliste: Geldanlageberatung
Checkliste: Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin/der Berater wird diese Angaben, die nur Sie geben können, im Gespräch benötigen. Ihnen hilft die Checkliste,
MehrHaftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz
S Finanzgruppe Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen
MehrStudie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein
Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher
MehrDas Ombudsmannverfahren
Das Ombudsmannverfahren Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Das Ombudsmannverfahren
MehrAnlagebarometer Weltspartag 2013. Bank Austria Market Research
Anlagebarometer Weltspartag 0 Bank Austria Market Research Wien, 9. Oktober 0 ECKDATEN ZUR BEFRAGUNG Befragungsart CATI - Computer Assisted Telephone Interviews Befragungszeitraum. August bis 30. August
MehrKurze Anleitung zum Guthaben-Aufladen bei. www.blau.de
Kurze Anleitung zum Guthaben-Aufladen bei www.blau.de Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 blau.de aufrufen... 3 2 Ihr Konto bei blau.de... 4 2.1 Aufladen über das Internet... 5 2.2 Aufladen direkt am Mobiltelefon
MehrWas ist eine Aktie? Detlef Faber
Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der
MehrBedienungsanleitung für den Online-Shop
Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell
Mehrs Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband
s Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Pressemitteilung 1/2010 Einschränkungen im Zahlungsverkehr mit Karten Empfehlungen für die Kunden Berlin, 5. Januar 2010 Seit dem Jahreswechsel kommt
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrGewinnausschüttung der Sparkasse
Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung
Mehr1. Bestellvorgang MIT eigener vorname.nachnamen@kssg.ch Adresse
Microsoft Home Use Program (HUP) Mitarbeitende des Kantonsspitals St. Gallen haben die Möglichkeit die Microsoft -Produkte, die sie an ihrem Arbeitsplatz verwenden, auch für zu Haus zu erwerben. Eine Lizenz
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
MehrGeldanlage 2014/2015. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bankenverbandes. Dezember 2014
Geldanlage 2014/2015 Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bankenverbandes Dezember 2014 Anleger 2014 nach Altersgruppen 57 47 3 55 53 3 alle 18-29 Jahre 30-39 Jahre 40-49 Jahre 50-59
MehrVertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK)
Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten Vorbereitungskurs
MehrUmfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen
Presseinformation 11.03.2010 Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen Berlin. Die Finanz- und Wirtschaftkrise hat weiterhin deutliche Auswirkungen auf die
MehrVermögen mehren trotz Inflation. Immobilien
Vermögen mehren trotz Inflation. Immobilien INFLATION AUFFANGEN. Schützen Sie Ihr Vermögen Inflation ein Schlagwort, das bei jedem eine Urangst auslöst: Ihr Geld wird weniger wert, ohne dass Sie etwas
MehrFür die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.
Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service
MehrEs ist an der Zeit, neue Wege zu gehen.
Flexible Zeitwertkontenmodelle. Es ist an der Zeit, neue Wege zu gehen. Allianz ZeitWertkonten mit Garantie: die neue Flexibilität für Unternehmer und Mitarbeiter. Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
Mehr2. Mai 2011. Geldtheorie und -politik. Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6)
Geldtheorie und -politik Die Risiko- und Terminstruktur von Zinsen (Mishkin, Kapitel 6) 2. Mai 2011 Überblick Bestimmung des Zinssatzes im Markt für Anleihen Erklärung der Dynamik von Zinssätzen Überblick
MehrBericht an den Gemeinderat
GZ.: A 8 - K 86/2004-1 Graz, 14. Oktober 2004 Darlehensaufnahme in der Höhe von 21.000.000,00 für die AOG 2004 Voranschlags-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss Berichterstatter:... Erfordernis der erhöhten
MehrHomebanking-Abkommen
Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher
MehrAttraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH
Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die
MehrVerfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG
Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der
MehrVerabschiede Dich von ungebetenen Gästen! Honorarberatung ohne Provision und ohne verborgene Kosten
Verabschiede Dich von ungebetenen Gästen! Honorarberatung ohne Provision und ohne verborgene Kosten Finanzberatung: kostenlos ist richtig teuer Stimmt das? Wenn Sie krank sind, gehen Sie zum Arzt nicht
MehrDie Umstellung auf SEPA ist allerdings ein guter Zeitpunkt, um auf den Lastschrifteinzug zu wechseln.
Welcher Handlungsbedarf besteht bei Vereinen? Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein? NEIN Kein Handlungsbedarf (Barzahlung oder Überweisung durch die Mitglieder). Die Umstellung
MehrPreisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrPV.A Leasing in Europa GmbH
PV.A Leasing in Europa GmbH Ihr unabhängiger Spezialist für die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen sowie Lieferung und Montage über Partnerunternehmen 2009 PV.A Wir. sind Leasing 1 Wer wir sind PV.A
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO)
Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1. Sinn Zweck 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
MehrSatzung der Kita-Zwergnase e.v.
Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck
MehrTagesgeld.info. Aktuelle Tages- und Festgeldangebote im Vergleich. Haben Sie Geld zu verschenken? Werbebeilage
Haben Sie Geld zu verschenken? Werbebeilage Tagesgeld und Festgeld sichere Sparformen für Jedermann Rund 4.700 Milliarden Euro so hoch war das Geldvermögen deutscher Sparer Ende 2011. Das sind rund 149
MehrAktualisierung der Lizenzierungsrichtlinien für Adobe Produkte
Aktualisierung der Lizenzierungsrichtlinien für Adobe Produkte verbindlich ab 23.04.2012, sie ergänzen den CLP-Vertrag und die EULA (End User License Agreement) 23.05.2012 1 Quelle: www.adobe.com/de/volume-licensing/policies.html
Mehr