Oberste Straßenbaubehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen. Bundesrechnungshof

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1 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach , Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Dr. Stefan Krause Leiter der Unterabteilung StB 2 HAUSANSCHRIFT Robert-Schuman-Platz Bonn POSTANSCHRIFT Postfach Bonn TEL +49 (0) FAX +49 (0) ref-stb17@bmvbs.bund.de Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 15 /2013 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe- und Vertragsunterlagen Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ( ZTV-ING ) a) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012 vom StB 17/ / b) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2013 vom StB 17/ / Aktenzeichen: StB 17/ / Datum: Bonn, Anlagen: 1. Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe April Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30.April Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe April 2013 ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-Straße VERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz

2 Seite 2 von 4 A. (1) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ( ZTV-ING ) wurden 2003 bekannt gegeben und zuletzt mit ARS Nr. 03/2013 vom mit dem Stand Dez fortgeschrieben. (2) Mit ARS Nr. 22/2012 vom erfolgte die Umstellung der Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken auf die europäischen Regelungen der Eurocodes. Diese Umstellung erforderte auch eine Anpassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING). (3) Für die bereits auf Grundlage der Eurocodes durchzuführenden Projekte erfolgte mit ARS 03/2013 vom zunächst die Bekanntgabe der entsprechend überarbeiteten Abschnitte der ZTV-ING gemäß der Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dezember Einzelne Abschnitte der ZTV-ING befanden sich jedoch noch in der Abstimmung und lagen nur als Entwurf vor. Diese Abschnitte wurden daher zunächst nur in die Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2012 aufgenommen. (4) Inzwischen liegen auch diese Abschnitte in einer endgültigen und notifizierten Fassung vor, sodass sie in die Fortschreibung der ZTV- ING - Ausgabe April 2013 aufgenommen werden können. (5) Bei Anwendung der Eurocodes sind daher die neuen ZTV-ING - Ausgabe April 2013 zugrunde zu legen. Daneben sind auch die Hinweise gemäß der Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. April 2013 zu beachten und ggf. projektbezogen zu vereinbaren. (6) Für Projekte, bei denen noch die DIN-Fachberichte zugrunde gelegt werden, bleibt aufgrund des Mischungsverbotes von alten und neuen Regelwerken die ZTV-ING - Ausgabe März 2012, die mit dem ARS Nr. 13/2012 bekannt gegeben wurde, grundsätzlich maßgebend. Hierbei sind jedoch die technischen Änderungen der nachfolgenden Fortschreibungen der ZTV-ING vom Dez und April 2013, soweit diese nicht im Zusammenhang mit der Umstellung auf die Eurocodes stehen, aber erforderlich und zutreffend sind, projektbezogen zu vereinbaren. Die jeweils letzten Wesentlichen Änderungen in den ZTV-ING sind der Anlage 3 zu entnehmen. In gleicher Weise sind die Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. April 2013 gemäß Anlage 2 einzubeziehen. (7) Die Bereitstellung der ZTV-ING und der Hinweise zu den ZTV- ING erfolgt ausschließlich digital über das Internet. Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden unter: / Publikationen / Regelwerke zum Download / Brücken- und Ingenieurbau

3 Seite 3 von 4 (8) Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und der zugehörigen TL/TP-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. Dies betrifft folgende Abschnitte der ZTV-ING: 5-4 Tunnelbau - Betriebstechnische Ausstattung 7-1 bis 7-5 Brückenbeläge auf Beton und auf Stahl 8-2 Bauwerksausstattung - Fahrbahnübergänge aus Asphalt 9-3 Bauwerke - Lärmschutzwände Diese Abschnitte können nur über die Homepage des FGSV-Verlages kostenpflichtig heruntergeladen werden. (1) Die Aktualisierung der ZTV-ING betrifft folgende Abschnitte: 1-2 Allgemeines - Technische Bearbeitung 1-3 Allgemeines - Prüfungen während der Ausführung 2-1 Grundbau - Baugruben 2-2 Grundbau - Gründungen 2-3 Grundbau - Wasserhaltung 2-4 Grundbau - Stützkonstruktionen 6-1 Bauverfahren - Traggerüste 8-4 Bauwerksausstattung - Rückhaltesysteme 8-6 Bauwerksausstattung - Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten 9-4 Bauwerke - Wellstahlbauwerke 10-1 Anhang - Normen und sonstige Technische Regelwerke B. (2) Diese Abschnitte sind in der Übersicht über den Stand der ZTV- ING Ausgabe April 2013 (Anlage 1) durch Fettdruck des Bearbeitungsstandes 04/2013 hervorgehoben. Diese neue Übersicht dokumentiert den aktuellen Stand der ZTV-ING und enthält sowohl die neuen bzw. überarbeiteten sowie die weiterhin gültigen Abschnitte. C. (1) Die Hinweise zu den entsprechenden Abschnitten der ZTV-ING sind bei der Projektbearbeitung und Ausschreibung zu beachten. Der aktuelle Stand ergibt sich aus der Liste der Hinweise zu den ZTV- ING Stand 30.April 2013 (Anlage 2). Nicht mehr in der Liste aufgeführte Hinweisblätter entfallen.

4 Seite 4 von 4 (2) Soweit die Hinweise zu den ZTV-ING für die jeweilige Maßnahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen gesondert in die Vergabeunterlagen aufzunehmen bzw. zu vereinbaren. D. (1) Ich bitte Sie, folgende Regelungen für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen einzuführen und - soweit zutreffend - zukünftigen Bauverträgen auf der Grundlage der Eurocodes zugrunde zu legen: Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe April 2013 ZTV-ING - Ausgabe April 2013 Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. April 2013 Hinweise zu den ZTV-ING ( sind projektbezogen zu vereinbaren ) (2) Bei Anwendung der DIN-Fachberichte sind die Ausführungen unter A., Absatz (6) zu beachten. (3) Das ARS Nr. 03/2013 vom mit Bekanntgabe der ZTV-ING - Stand Dez wird hiermit aufgehoben. (4) Einen Abdruck Ihres Einführungsschreibens bitte ich mir zu übersenden. Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es begrüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend verfahren wird. (5) Bei laufenden Bauverträgen bleibt die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der ZTV-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Daher sind die bisherigen Fassungen der ZTV-ING in geeigneter Weise zu archivieren. (6) Für noch auf der Grundlage der DIN-Fachberichte vorgesehene Projekte bleibt unter Bezug auf die Ausführungen unter A., Absatz (6) die Fassung der ZTV-ING - Ausgabe März noch für eine Übergangszeit auf der Homepage der BASt verfügbar. (7) Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Verkehrsblatt, Heft 16 / 2013 vom veröffentlicht. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Im Auftrag gez. Dr. Stefan Krause

5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING bei Anwendung der Eurocodes Ausgabe April 2013 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches Seite / Technische Bearbeitung Seite / Prüfungen während der Ausführung Seite / Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus Seite / Grundbau 1 Baugruben Seite / Gründungen Seite / Wasserhaltung Seite / Stützkonstruktionen Seite / Massivbau 1 Beton Seite / Bauausführung Seite / Bauwerksfugen Seite / Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Seite / Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen Seite / Mauerwerk Seite /2012 Stand Seite 1 von 3

6 Teil: Abschnitt: Stand 4 Stahlbau, Stahlverbundbau 1 Stahlbau Seite / Stahlverbundbau Seite / Korrosionsschutz von Stahlbauten Seite / Seile und Kabel in Bearbeitung 5 Korrosionsschutz von Seilen und Kabeln in Bearbeitung 5 Tunnelbau 1 Geschlossene Bauweise Seite / Offene Bauweise Seite / Maschinelle Schildvortriebsverfahren Seite / Betriebstechnische Ausstattung Seite / Abdichtung Seite / Bauverfahren 1 Traggerüste Seite / Taktschiebeverfahren Seite / Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse Seite / Brückenbeläge 1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn Seite / Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen Seite / Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff Seite / Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem Seite / Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl Seite /2003 Stand Seite 2 von 3

7 Teil: Abschnitt: Stand 8 Bauwerksausstattung 1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer Seite / Fahrbahnübergänge aus Asphalt Seite / Lager und Gelenke Seite / Rückhaltesysteme Seite / Entwässerungen Seite / Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten 04/2013 Seite Bauwerke 1 Verkehrszeichenbrücken Seite / Bewegliche Brücken Seite / Lärmschutzwände Seite / Wellstahlbauwerke Seite / Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke Seite /2013 Stand Seite 3 von 3

8 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung Straßenbau Liste der Hinweise zu den ZTV-ING Stand: 30. April 2013 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches Abruf der Zusammenstellung der geprüften bzw. zertifizierten Stoffe, Stoffsysteme und Bauteile nach ZTV-ING Stand: Technische Bearbeitung 3 Prüfungen während der Ausführung 4 Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus 2 Grundbau 1 Baugruben 2 Gründungen 3 Wasserhaltung 4 Stützkonstruktionen 3 Massivbau 1 Beton Zuordnung von Beton nach alter und neuer Norm Bauausführung Anwendung von europäischen techn. Zulassungen für Spannverfahren nach ETAG Weiterverarbeitung von Betonstahl vom Ring Bauwerksfugen 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen 5 Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen 6 Mauerwerk Stand Seite 1 von 3

9 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand: 4 Stahlbau, Stahlverbundbau 1 Stahlbau 2 Stahlverbundbau 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten Hinweise zur Anwendung von Blatt 97 und Blatt 99 der TL/TP-KOR-Stahlbauten Hinweise und Änderungen zu den Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten) Änderungen hinsichtlich der Farbe einiger Grundbeschichtungen nach den Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten) Seile und Kabel 5 Korrosionsschutz von Seilen und Kabeln 5 Tunnelbau 1 Geschlossene Bauweise Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung Hinweise zu Anhang A - Richtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien Prüfung von Tunnelinnenschalen (RI-ZFP-TU) 2 Offene Bauweise Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung Maschinelle Schildvortriebsverfahren Hinweise zu Planung und Entwurf Betriebstechnische Ausstattung Hinweise zu Planung und Entwurf Abdichtung 6 Bauverfahren 1 Traggerüste 2 Taktschiebeverfahren 3 Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse Stand Seite 2 von 3

10 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand: 7 Brückenbeläge 1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen- Schweißbahn Hinweise zur Anwendung Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrücken gemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen- Schweißbahnen Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrücken gemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff 4 Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem 5 Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl Hinweise zur Anwendung Bauwerksausstattung 1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer 2 Fahrbahnübergänge aus Asphalt 3 Lager und Gelenke 4 Rückhaltesysteme 5 Entwässerungen 6 Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten 9 Bauwerke 1 Verkehrszeichenbrücken 2 Bewegliche Brücken 3 Lärmschutzwände 4 Wellstahlbauwerke 10 Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke Stand Seite 3 von 3

11 Anlage 3 zum ARS 15/2013 vom Wesentliche Änderungen in der ZTV-ING - Ausgabe April 2013 In den einzelnen Abschnitten der ZTV-ING ergeben sich neben der Anpassung an die Eurocodes im Wesentlichen folgende Änderungen: Abschnitt 1-2: Es wurden in Nr. 2.2 Absatz (7) die Traggerüste gestrichen. Abschnitt 1-3: Es wurde unter Nr. 3.1, erster Spiegelstrich das Wort annähernd gestrichen. Abschnitte 2-1 bis 2-4: Der Teil 2 wurde schwerpunktmäßig im Hinblick auf die Eurocodes und die damit verbundenen Ausführungsnormen überarbeitet. Außerdem wurden seit der letzten Ausgabe eingegangene Stellungnahmen von Bauindustrie, Bauverwaltung und Ingenieurbüros berücksichtigt. Die hierdurch vollzogenen Änderungen konzentrieren sich im Abschnitt 2-1 auf Abweichungen bei der Herstellung von Spundwänden, Mikropfähle zur Rückverankerung und die Ausführung von dichten Baugrubenwänden und -sohlen. Im Abschnitt 2-2 wurden Änderungen im Detail vorgenommen. Diese betreffen u.a. die Ausführung von Bohrpfählen, die Anwendung von Mikropfählen und die Verfahren der Tiefenverdichtung. Die Sprengverdichtung ist in Ermangelung aktueller Anwendungen entfallen. Für die in den Abschnitten 2-1 und 2-2 vorgesehenen Überprüfungen des Auftraggebers bzw. seines Sachverständigen werden dem Auftragnehmer Fristen für die Terminierung vorgegeben. Im Abschnitt 2-3 erfolgten vor allem Änderungen bei der geschlossenen Wasserhaltung mit Brunnen und Tauchpumpen. Im Abschnitt 2-4 wurden die Gliederung und die Begriffsbestimmungen an DIN EN und DIN 1054 angepasst. Fachliche Änderungen erfolgten bei Gabionen und Bewehrter Erde. In allen Abschnitten wurden vorhandene Richtlinientexte verstärkt auf die Leistungsbeschreibung ausgerichtet bzw. zugunsten einer Straffung entfernt. Abschnitt 6-1: Der Abschnitt wurde geändert, da inzwischen die DIBt- Anwendungsrichtlinie für Traggerüste nach DIN EN Fassung August 2009 erschienen ist und damit ein Bezug auf DIN 4421 nicht mehr notwendig ist. Zusätzlich wurden zahlreiche Bestimmungen aufgenommen, wie z.b. zur Windlast und zu den Imperfektionsannahmen. Außerdem wurde ein Kapitel Prüfung und Überwachung sowie je ein Vordruck für das Ausführungsprotokoll und den Überwachungsbericht aufgenommen. Stand: Seite 1

12 Anlage 3 zum ARS 15/2013 vom Abschnitt 8-4: In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der DIN EN 1317 erfolgte eine Umbenennung des Abschnittes von Absturzsicherungen in Rückhaltesysteme. Das Kapitel Geländer wurde wegen der Änderung wichtiger Bezugsnormen und Präzisierungen sowie der Umbenennung in Fußgänger-Rückhaltesysteme überarbeitet. Ein ergänzendes Kapitel mit Regelungen zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen wurde aufgenommen. Der Abschnitt enthält keine Regelungen mehr zu Aufsatzgeländern als zusätzlich auf eine Schutzeinrichtung angeschraubtes Geländer. Die Richtzeichnung Gel 8, Aufsatzgeländer für einfache Distanzschutzplanke, wurde mangels Anforderung 2010 ersatzlos gestrichen. Derzeit gibt es keine Regelungen zu Aufsatzgeländern zum Schutz von Radfahren oder Fußgängern, die auf Flächen unmittelbar hinter Schutzeinrichtungen verkehren. Die RPS 2009 stellt keine diesbezügliche Anforderung. Abschnitt 8-6: Der Abschnitt 8-6 hat die neue Überschrift "Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten". Es wurden die Begriffsbestimmungen sowie die Bauarten und Bauprodukte hinzugefügt. Befestigungsmittel, die die Abdichtung durchdringen, sind nicht mehr zulässig. Weiter wurde die Unterfütterung von Ankerplatten mit Angaben zum Vergussmörtel und den Mörtelfugen ergänzt. Abschnitt 9-4: Ausgangspunkt der Erarbeitung waren die Bedingungen für die Anwendung von Wellstahlbauwerken (ARS 20/1997 und ARS 12/1998). Die statischen Nachweise wurden unter Beibehaltung des Bemessungsverfahrens nach KLÖPPEL/GLOCK vom Globalsicherheitskonzept auf das Teilsicherheitskonzept umgestellt. Zusätzlich wurden die statischen Nachweise für den Grundbruch im Sohlbereich und die Schrägschnitte geregelt sowie eine Nachweisbedingung für den Grundbruch im Scheitel berücksichtigt. Diese Umstellungen und Anpassungen erfolgten unter Rückbindung auf das Forschungsvorhaben FE /2008/FRB Vergleichende Berechnungen für Wellstahlbauwerke nach den bisherigen und den neuen Bemessungsrichtlinien, dessen Schlussbericht in der Schriftenreihe der BASt als Heft B 78 veröffentlicht wurde. Die Einwirkungen wurden auf die Eurocodes umgestellt; für die Einwirkungen infolge Verkehr gilt somit DIN EN Außerdem wurden aufgrund der zwischenzeitlichen normativen und technischen Entwicklungen zahlreiche Aktualisierungen im Detail vorgenommen. Abschnitt 10-1: Es erfolgte eine Aktualisierung der Normen und sonstigen Technischen Regelwerke auf Grundlage der durch die Arbeitsgruppen und den KoA-Bau überarbeiteten Abschnitte der ZTV-ING. Stand: Seite 2

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