Oberste Straßenbaubehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen. Bundesrechnungshof
|
|
- Uwe Sauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach , Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Dr. Stefan Krause Leiter der Unterabteilung StB 2 HAUSANSCHRIFT Robert-Schuman-Platz Bonn POSTANSCHRIFT Postfach Bonn TEL +49 (0) FAX +49 (0) ref-stb17@bmvbs.bund.de Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 15 /2013 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe- und Vertragsunterlagen Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ( ZTV-ING ) a) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012 vom StB 17/ / b) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2013 vom StB 17/ / Aktenzeichen: StB 17/ / Datum: Bonn, Anlagen: 1. Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe April Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30.April Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe April 2013 ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-Straße VERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz
2 Seite 2 von 4 A. (1) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ( ZTV-ING ) wurden 2003 bekannt gegeben und zuletzt mit ARS Nr. 03/2013 vom mit dem Stand Dez fortgeschrieben. (2) Mit ARS Nr. 22/2012 vom erfolgte die Umstellung der Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken auf die europäischen Regelungen der Eurocodes. Diese Umstellung erforderte auch eine Anpassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING). (3) Für die bereits auf Grundlage der Eurocodes durchzuführenden Projekte erfolgte mit ARS 03/2013 vom zunächst die Bekanntgabe der entsprechend überarbeiteten Abschnitte der ZTV-ING gemäß der Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dezember Einzelne Abschnitte der ZTV-ING befanden sich jedoch noch in der Abstimmung und lagen nur als Entwurf vor. Diese Abschnitte wurden daher zunächst nur in die Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2012 aufgenommen. (4) Inzwischen liegen auch diese Abschnitte in einer endgültigen und notifizierten Fassung vor, sodass sie in die Fortschreibung der ZTV- ING - Ausgabe April 2013 aufgenommen werden können. (5) Bei Anwendung der Eurocodes sind daher die neuen ZTV-ING - Ausgabe April 2013 zugrunde zu legen. Daneben sind auch die Hinweise gemäß der Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. April 2013 zu beachten und ggf. projektbezogen zu vereinbaren. (6) Für Projekte, bei denen noch die DIN-Fachberichte zugrunde gelegt werden, bleibt aufgrund des Mischungsverbotes von alten und neuen Regelwerken die ZTV-ING - Ausgabe März 2012, die mit dem ARS Nr. 13/2012 bekannt gegeben wurde, grundsätzlich maßgebend. Hierbei sind jedoch die technischen Änderungen der nachfolgenden Fortschreibungen der ZTV-ING vom Dez und April 2013, soweit diese nicht im Zusammenhang mit der Umstellung auf die Eurocodes stehen, aber erforderlich und zutreffend sind, projektbezogen zu vereinbaren. Die jeweils letzten Wesentlichen Änderungen in den ZTV-ING sind der Anlage 3 zu entnehmen. In gleicher Weise sind die Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. April 2013 gemäß Anlage 2 einzubeziehen. (7) Die Bereitstellung der ZTV-ING und der Hinweise zu den ZTV- ING erfolgt ausschließlich digital über das Internet. Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden unter: / Publikationen / Regelwerke zum Download / Brücken- und Ingenieurbau
3 Seite 3 von 4 (8) Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und der zugehörigen TL/TP-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. Dies betrifft folgende Abschnitte der ZTV-ING: 5-4 Tunnelbau - Betriebstechnische Ausstattung 7-1 bis 7-5 Brückenbeläge auf Beton und auf Stahl 8-2 Bauwerksausstattung - Fahrbahnübergänge aus Asphalt 9-3 Bauwerke - Lärmschutzwände Diese Abschnitte können nur über die Homepage des FGSV-Verlages kostenpflichtig heruntergeladen werden. (1) Die Aktualisierung der ZTV-ING betrifft folgende Abschnitte: 1-2 Allgemeines - Technische Bearbeitung 1-3 Allgemeines - Prüfungen während der Ausführung 2-1 Grundbau - Baugruben 2-2 Grundbau - Gründungen 2-3 Grundbau - Wasserhaltung 2-4 Grundbau - Stützkonstruktionen 6-1 Bauverfahren - Traggerüste 8-4 Bauwerksausstattung - Rückhaltesysteme 8-6 Bauwerksausstattung - Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten 9-4 Bauwerke - Wellstahlbauwerke 10-1 Anhang - Normen und sonstige Technische Regelwerke B. (2) Diese Abschnitte sind in der Übersicht über den Stand der ZTV- ING Ausgabe April 2013 (Anlage 1) durch Fettdruck des Bearbeitungsstandes 04/2013 hervorgehoben. Diese neue Übersicht dokumentiert den aktuellen Stand der ZTV-ING und enthält sowohl die neuen bzw. überarbeiteten sowie die weiterhin gültigen Abschnitte. C. (1) Die Hinweise zu den entsprechenden Abschnitten der ZTV-ING sind bei der Projektbearbeitung und Ausschreibung zu beachten. Der aktuelle Stand ergibt sich aus der Liste der Hinweise zu den ZTV- ING Stand 30.April 2013 (Anlage 2). Nicht mehr in der Liste aufgeführte Hinweisblätter entfallen.
4 Seite 4 von 4 (2) Soweit die Hinweise zu den ZTV-ING für die jeweilige Maßnahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen gesondert in die Vergabeunterlagen aufzunehmen bzw. zu vereinbaren. D. (1) Ich bitte Sie, folgende Regelungen für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen einzuführen und - soweit zutreffend - zukünftigen Bauverträgen auf der Grundlage der Eurocodes zugrunde zu legen: Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe April 2013 ZTV-ING - Ausgabe April 2013 Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. April 2013 Hinweise zu den ZTV-ING ( sind projektbezogen zu vereinbaren ) (2) Bei Anwendung der DIN-Fachberichte sind die Ausführungen unter A., Absatz (6) zu beachten. (3) Das ARS Nr. 03/2013 vom mit Bekanntgabe der ZTV-ING - Stand Dez wird hiermit aufgehoben. (4) Einen Abdruck Ihres Einführungsschreibens bitte ich mir zu übersenden. Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es begrüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend verfahren wird. (5) Bei laufenden Bauverträgen bleibt die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der ZTV-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Daher sind die bisherigen Fassungen der ZTV-ING in geeigneter Weise zu archivieren. (6) Für noch auf der Grundlage der DIN-Fachberichte vorgesehene Projekte bleibt unter Bezug auf die Ausführungen unter A., Absatz (6) die Fassung der ZTV-ING - Ausgabe März noch für eine Übergangszeit auf der Homepage der BASt verfügbar. (7) Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Verkehrsblatt, Heft 16 / 2013 vom veröffentlicht. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Im Auftrag gez. Dr. Stefan Krause
5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING bei Anwendung der Eurocodes Ausgabe April 2013 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches Seite / Technische Bearbeitung Seite / Prüfungen während der Ausführung Seite / Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus Seite / Grundbau 1 Baugruben Seite / Gründungen Seite / Wasserhaltung Seite / Stützkonstruktionen Seite / Massivbau 1 Beton Seite / Bauausführung Seite / Bauwerksfugen Seite / Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Seite / Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen Seite / Mauerwerk Seite /2012 Stand Seite 1 von 3
6 Teil: Abschnitt: Stand 4 Stahlbau, Stahlverbundbau 1 Stahlbau Seite / Stahlverbundbau Seite / Korrosionsschutz von Stahlbauten Seite / Seile und Kabel in Bearbeitung 5 Korrosionsschutz von Seilen und Kabeln in Bearbeitung 5 Tunnelbau 1 Geschlossene Bauweise Seite / Offene Bauweise Seite / Maschinelle Schildvortriebsverfahren Seite / Betriebstechnische Ausstattung Seite / Abdichtung Seite / Bauverfahren 1 Traggerüste Seite / Taktschiebeverfahren Seite / Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse Seite / Brückenbeläge 1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn Seite / Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen Seite / Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff Seite / Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem Seite / Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl Seite /2003 Stand Seite 2 von 3
7 Teil: Abschnitt: Stand 8 Bauwerksausstattung 1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer Seite / Fahrbahnübergänge aus Asphalt Seite / Lager und Gelenke Seite / Rückhaltesysteme Seite / Entwässerungen Seite / Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten 04/2013 Seite Bauwerke 1 Verkehrszeichenbrücken Seite / Bewegliche Brücken Seite / Lärmschutzwände Seite / Wellstahlbauwerke Seite / Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke Seite /2013 Stand Seite 3 von 3
8 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung Straßenbau Liste der Hinweise zu den ZTV-ING Stand: 30. April 2013 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches Abruf der Zusammenstellung der geprüften bzw. zertifizierten Stoffe, Stoffsysteme und Bauteile nach ZTV-ING Stand: Technische Bearbeitung 3 Prüfungen während der Ausführung 4 Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus 2 Grundbau 1 Baugruben 2 Gründungen 3 Wasserhaltung 4 Stützkonstruktionen 3 Massivbau 1 Beton Zuordnung von Beton nach alter und neuer Norm Bauausführung Anwendung von europäischen techn. Zulassungen für Spannverfahren nach ETAG Weiterverarbeitung von Betonstahl vom Ring Bauwerksfugen 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen 5 Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen 6 Mauerwerk Stand Seite 1 von 3
9 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand: 4 Stahlbau, Stahlverbundbau 1 Stahlbau 2 Stahlverbundbau 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten Hinweise zur Anwendung von Blatt 97 und Blatt 99 der TL/TP-KOR-Stahlbauten Hinweise und Änderungen zu den Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten) Änderungen hinsichtlich der Farbe einiger Grundbeschichtungen nach den Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten) Seile und Kabel 5 Korrosionsschutz von Seilen und Kabeln 5 Tunnelbau 1 Geschlossene Bauweise Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung Hinweise zu Anhang A - Richtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien Prüfung von Tunnelinnenschalen (RI-ZFP-TU) 2 Offene Bauweise Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung Maschinelle Schildvortriebsverfahren Hinweise zu Planung und Entwurf Betriebstechnische Ausstattung Hinweise zu Planung und Entwurf Abdichtung 6 Bauverfahren 1 Traggerüste 2 Taktschiebeverfahren 3 Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse Stand Seite 2 von 3
10 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand: 7 Brückenbeläge 1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen- Schweißbahn Hinweise zur Anwendung Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrücken gemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen- Schweißbahnen Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrücken gemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff 4 Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem 5 Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl Hinweise zur Anwendung Bauwerksausstattung 1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer 2 Fahrbahnübergänge aus Asphalt 3 Lager und Gelenke 4 Rückhaltesysteme 5 Entwässerungen 6 Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten 9 Bauwerke 1 Verkehrszeichenbrücken 2 Bewegliche Brücken 3 Lärmschutzwände 4 Wellstahlbauwerke 10 Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke Stand Seite 3 von 3
11 Anlage 3 zum ARS 15/2013 vom Wesentliche Änderungen in der ZTV-ING - Ausgabe April 2013 In den einzelnen Abschnitten der ZTV-ING ergeben sich neben der Anpassung an die Eurocodes im Wesentlichen folgende Änderungen: Abschnitt 1-2: Es wurden in Nr. 2.2 Absatz (7) die Traggerüste gestrichen. Abschnitt 1-3: Es wurde unter Nr. 3.1, erster Spiegelstrich das Wort annähernd gestrichen. Abschnitte 2-1 bis 2-4: Der Teil 2 wurde schwerpunktmäßig im Hinblick auf die Eurocodes und die damit verbundenen Ausführungsnormen überarbeitet. Außerdem wurden seit der letzten Ausgabe eingegangene Stellungnahmen von Bauindustrie, Bauverwaltung und Ingenieurbüros berücksichtigt. Die hierdurch vollzogenen Änderungen konzentrieren sich im Abschnitt 2-1 auf Abweichungen bei der Herstellung von Spundwänden, Mikropfähle zur Rückverankerung und die Ausführung von dichten Baugrubenwänden und -sohlen. Im Abschnitt 2-2 wurden Änderungen im Detail vorgenommen. Diese betreffen u.a. die Ausführung von Bohrpfählen, die Anwendung von Mikropfählen und die Verfahren der Tiefenverdichtung. Die Sprengverdichtung ist in Ermangelung aktueller Anwendungen entfallen. Für die in den Abschnitten 2-1 und 2-2 vorgesehenen Überprüfungen des Auftraggebers bzw. seines Sachverständigen werden dem Auftragnehmer Fristen für die Terminierung vorgegeben. Im Abschnitt 2-3 erfolgten vor allem Änderungen bei der geschlossenen Wasserhaltung mit Brunnen und Tauchpumpen. Im Abschnitt 2-4 wurden die Gliederung und die Begriffsbestimmungen an DIN EN und DIN 1054 angepasst. Fachliche Änderungen erfolgten bei Gabionen und Bewehrter Erde. In allen Abschnitten wurden vorhandene Richtlinientexte verstärkt auf die Leistungsbeschreibung ausgerichtet bzw. zugunsten einer Straffung entfernt. Abschnitt 6-1: Der Abschnitt wurde geändert, da inzwischen die DIBt- Anwendungsrichtlinie für Traggerüste nach DIN EN Fassung August 2009 erschienen ist und damit ein Bezug auf DIN 4421 nicht mehr notwendig ist. Zusätzlich wurden zahlreiche Bestimmungen aufgenommen, wie z.b. zur Windlast und zu den Imperfektionsannahmen. Außerdem wurde ein Kapitel Prüfung und Überwachung sowie je ein Vordruck für das Ausführungsprotokoll und den Überwachungsbericht aufgenommen. Stand: Seite 1
12 Anlage 3 zum ARS 15/2013 vom Abschnitt 8-4: In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der DIN EN 1317 erfolgte eine Umbenennung des Abschnittes von Absturzsicherungen in Rückhaltesysteme. Das Kapitel Geländer wurde wegen der Änderung wichtiger Bezugsnormen und Präzisierungen sowie der Umbenennung in Fußgänger-Rückhaltesysteme überarbeitet. Ein ergänzendes Kapitel mit Regelungen zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen wurde aufgenommen. Der Abschnitt enthält keine Regelungen mehr zu Aufsatzgeländern als zusätzlich auf eine Schutzeinrichtung angeschraubtes Geländer. Die Richtzeichnung Gel 8, Aufsatzgeländer für einfache Distanzschutzplanke, wurde mangels Anforderung 2010 ersatzlos gestrichen. Derzeit gibt es keine Regelungen zu Aufsatzgeländern zum Schutz von Radfahren oder Fußgängern, die auf Flächen unmittelbar hinter Schutzeinrichtungen verkehren. Die RPS 2009 stellt keine diesbezügliche Anforderung. Abschnitt 8-6: Der Abschnitt 8-6 hat die neue Überschrift "Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten". Es wurden die Begriffsbestimmungen sowie die Bauarten und Bauprodukte hinzugefügt. Befestigungsmittel, die die Abdichtung durchdringen, sind nicht mehr zulässig. Weiter wurde die Unterfütterung von Ankerplatten mit Angaben zum Vergussmörtel und den Mörtelfugen ergänzt. Abschnitt 9-4: Ausgangspunkt der Erarbeitung waren die Bedingungen für die Anwendung von Wellstahlbauwerken (ARS 20/1997 und ARS 12/1998). Die statischen Nachweise wurden unter Beibehaltung des Bemessungsverfahrens nach KLÖPPEL/GLOCK vom Globalsicherheitskonzept auf das Teilsicherheitskonzept umgestellt. Zusätzlich wurden die statischen Nachweise für den Grundbruch im Sohlbereich und die Schrägschnitte geregelt sowie eine Nachweisbedingung für den Grundbruch im Scheitel berücksichtigt. Diese Umstellungen und Anpassungen erfolgten unter Rückbindung auf das Forschungsvorhaben FE /2008/FRB Vergleichende Berechnungen für Wellstahlbauwerke nach den bisherigen und den neuen Bemessungsrichtlinien, dessen Schlussbericht in der Schriftenreihe der BASt als Heft B 78 veröffentlicht wurde. Die Einwirkungen wurden auf die Eurocodes umgestellt; für die Einwirkungen infolge Verkehr gilt somit DIN EN Außerdem wurden aufgrund der zwischenzeitlichen normativen und technischen Entwicklungen zahlreiche Aktualisierungen im Detail vorgenommen. Abschnitt 10-1: Es erfolgte eine Aktualisierung der Normen und sonstigen Technischen Regelwerke auf Grundlage der durch die Arbeitsgruppen und den KoA-Bau überarbeiteten Abschnitte der ZTV-ING. Stand: Seite 2
Anlage 1 zum ARS 20/2017 vom Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den St
Anlage 1 zum ARS 20/2017 vom 16.11.2017 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Oktober 2017 Teil: Abschnitt:
MehrOberste Straßenbaubehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen. Bundesrechnungshof
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES Deutsche
MehrZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Februar 2017 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches
MehrZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten
Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W), Ausgabe 2014-02, einschließlich Wasserstraßenspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (WLTB) Anhang 1 zum Erlass WS 12/5257.15/1-7 vom 28.02.2014
MehrÜbersicht über den Stand der ZTV-ING
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Dezember 2014 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches
Mehr2 S Man nachrichtlich: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Postfach 20 01 ÄLJttlK) Bonn Oberste Straßenbaubehörden *..< { der Länder ^ ^S^^s^,TVerl(etiri
MehrAllgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/2006 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen 16.2: Vergabe- und Vertragsunterlagen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Claus-Dieter Stolle Leiter der Unterabteilung S 1 HAUSANSCHRIFT
MehrGeräteträgerbrücken Überarbeitete Typenentwürfe für Geräteträger zur Installation von Geräten im Rahmen der Lkw-Maut-Erhebung
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Josef Kunz Leiter der Abteilung Straßenbau HAUSANSCHRIFT
MehrSeite 1 von 6 Handbuch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement 2. Herausgeber: (Planung Ingenieurbauwerke) Kapitel 2.4 Planung Ingenieurbauwerke 2.4.10 Anhang Thema Anhang D gültige Allgemeine Rundschreiben
MehrARS-Nr. Aktenzeichen/Datum Betreff Reg.-Nr. Bemerkungen /
ARS-Nr. Aktenzeichen/Datum Verzeichnis Betreff nach Ausgabedaten Reg.-Nr. Bemerkungen / der gültigen, in der Sammlung Brücken- und Ingenieurbau enthaltenen Rundschreiben (RS) und Allgemeinen Rundschreiben
MehrVerzeichnis nach Ausgabedaten
der gültigen, in der Sammlung Brücken- und Ingenieurbau enthaltenen Rundschreiben (RS) und Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Stand: August 2017 ARS-Nr. Aktenzeichen/Datum Betreff Reg.-Nr. 1972
MehrSachgebiet IID9 München, I. Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige
Sachgebiet IID9 München, 29.08.2016 Az.: IID9-43433-001/08 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-I Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte
Mehran Verteiler RHEINLAND-PFALZ
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Postfach 20 13 65 56013 Koblenz an Verteiler RHEINLAND-PFALZ Ihre Nachricht: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Durchwahl: Datum: vom (bitte stets angeben) Heribert
MehrSachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Verdingungswesen; Vergabe und Vertragsunterlagen 16.4: -; Abwicklung von Verträgen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder Prof. Dr.-Ing. Josef Kunz Leiter der Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr HAUSANSCHRIFT
MehrMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Postfach 103452 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen Stuttgart 15.02.2012 Name Herr
MehrNeuerungen im Technischen Regelwerk
20. Regenstaufer Asphalt- u. Straßenbau-Seminar Jahnhalle Regenstauf Neuerungen im Technischen Regelwerk Dipl.-Geol. Jürgen J. Völkl INSTITUT DR.-ING. GAUER Ingenieurgesellschaft mbh für bautechnische
MehrSachgebiet IID9 München, I
Sachgebiet IID9 München, 11.11.2014 Az.: IID9-43415-005/97 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-I Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von
MehrTitel der Norm bzw. SOP Zulassung BMVIT /0010- IV/ST2/2012 für DYWI Drill Hohlstab-System;
(Ident.: 0076) 1 Zulassung BMVIT- 2016-04 Mikropfähle DYWI Drill Hohlstab-System 327.120/0030-IV/IVVS2/2015 für den Kurzzeiteinsatz und als permanenter Mikropfahl 2 BMVIT-Zulassung BMVIT- 327.120/0010-IV/ST2/2012
MehrFGSV 408/2 Bundesministerium für Verkehr, Bonn, den 27. August 2010 Bau und Stadtentwicklung StB 27/7182.8/3/
FGSV 408/2 Bundesministerium für Verkehr, Bonn, den 27. August 2010 Bau und Stadtentwicklung StB 27/7182.8/3/1266404 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2010 Sachgebiet 04.5: Straßenbefestigungen;
MehrMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Postfach 103452 70029 Stuttgart per E-Mail an die Abteilungen 4 der Regierungspräsidien Stuttgart Karlsruhe Freiburg
MehrAnhang 2 zum Erlass WS 12/ /1-6-2 vom zu. 8.4 Brücken:
Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W), Ausgabe 2012-09, einschließlich Wasserstraßenspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (WLTB) Anhang 2 zum Erlass WS 12/5257.15/1-6-2 vom 02.04.2013
MehrAllgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/2014*)
Bundesministerium für Verkehr Bonn, den 24. April 2014 und digitale Infrastruktur StB 11/7122.3/4-RSA/1296851 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/2014*) Sachgebiet 07: Straßenverkehrstechnik und
MehrRichtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING)
Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING) Internationale Arbeitstagung Brücken- und Ingenieurbau 2018 in Potsdam TORR in Rgbm. Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing.
MehrAllgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2009*)
Bundesministerium für Verkehr, Bonn, den 8. Dezember 2009 Bau und Stadtentwicklung S 11/7122.3/4-RSA/1111796 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2009*) Sachgebiet 07.3: Straßenverkehrstechnik und
MehrBestellung Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK) Buchausgabe
FGSV-Mitgliedsnummer: FGSV Verlag WESSELINGER STR. 15-17 50999 KÖLN Lieferanschrift:......... Tel.-Nr.:... Fax-Nr.:... E-Mail:... FAX: 0 22 36 / 38 46 40 Aktenzeichen:... Datum:... Bestellung Standardleistungskatalog
MehrBERECHNUNGSNORMEN BRÜCKENBAU
Seite: 1 / 5 BERECHNUNGSNORMEN BRÜCKENBAU Bearbeiter: Dipl.-Ing. Reiter Stand: Nov 2005 Verfasser: Dipl.-Ing. Hubert REITER Stand: Jan 2009 BRÜCKEN- & TUNNELBAU Seite: 2 / 5 NORMEN Nachfolgend sind die
Mehr913-B. Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL Gestein-StB 04/18
Referat 49 München, 18.03.2019 Az.: 49-43415-4-3 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-B Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL
MehrBezeichnung Titel Ausgabe beispielhafte Stahlsorten
KUNDENINFORMATION Stahlerzeugnisnormen (Flachprodukte): Bezeichnung Titel Ausgabe beispielhafte Stahlsorten DIN EN 10025-1 DIN EN 10025-2 ÜBERSICHT DER IM STAHLBAU GÜLTIGEN NORMEN UND REGELWERKE Revision
Mehr1 Technische Regelwerke
1 1 Technische Regelwerke 1.1 Handbuch für den Brücken- und Ingenieurbau 1.1.1 Übersicht der Regelwerkstruktur Im Handbuch für den Brücken- und Ingenieurbau im Bundesfernstraßenbau werden die Regelwerke
MehrEmpfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Empfehlung zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Teil V Technische Regelwerke und Richtlinien der Bauwerksprüfung Stand 30.03.2016 Stand:
MehrAbsturzsicherung auf Brücken
Absturzsicherung auf Brücken Dipl.-Ing. U. Bergerhausen Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach 1. Einleitung Absturzsicherungen auf Brücken sind Geländer und Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Geländer
MehrEntwicklung der Eurocodes (Stand: )
EUROCODE 0 Grundlagen DIN EN 1990 DIN EN 1990/NA Grundlagen der Tragwerksplanung EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke DIN EN 1991-1-1 Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht
MehrBezug: Erlass WS 13/ / vom Aktenzeichen: WS 13/5257.6/2 Datum: Bonn, Seite 1 von 3
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Wasserbau nachrichtlich: Freie
MehrNeue Veröffentlichungen, Zurückgezogene Veröffentlichungen. Chronologisch sortiert Januar 2010 Dezember 201
002/93 Tagungsband Arbeitsgruppentagung Infrastrukturmanagement, Ausgabe 624 Merkblatt über die Verwendung von Kraftwerksnebenprodukten im Straßenbau (M KNP), Ausgabe 624 Merkblatt über die Verwendung
MehrÜberarbeitung der ZTV-ING 3-4 und 3-5 für die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen
Überarbeitung der ZTV-ING 3-4 und 3-5 für die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken E. Kempkens Bundesanstalt für Straßenwesen Qualitäts- und Gütesicherung in der Betoninstandsetzung
MehrEinbauhandbuch. Flextra Eco-Safe 2.0 Eco-Safe 1.33 H1-W4-A (WN=1,3 m; DN=1,2 m)
Einbauhandbuch Flextra Eco-Safe 2.0 Eco-Safe 1.33 H1-W4-A (WN=1,3 m; DN=1,2 m) Inhalt Seite Teil A. Produktbeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung... 2 2. Zusammenbauzeichnungen nach RAL-RG 620... 3 Teil
MehrRegelwerke, Prüfung und Erfahrung mit Beschichtungssystemen für C5-I und C5-M
HTG Hamburg, 29. Oktober 2014 Regelwerke, Prüfung und Erfahrung mit Beschichtungssystemen für C5-I und C5-M Dipl. Math.-techn. (PL) Małgorzata Schröder Bundesanstalt für Straßenwesen Inhalt Regelwerke
MehrEntwicklung der Eurocodes (Stand: )
EUROCODE 0 Grundlagen DIN EN 1990 DIN EN 1990/NA Grundlagen der Tragwerksplanung DIN EN 1990/NA/A1 2012-08 EUROCODE 1 Einwirkungen auf Tragwerke DIN EN 1991-1-1 Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke
MehrWasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord Nordwest West Mitte Ost Süd Südwest. nachrichtlich: Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord Nordwest West Mitte Ost Süd Südwest nachrichtlich: Bundesanstalt für Wasserbau
MehrOberste Straßenbaubehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße Bergisch Gladbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch
Mehr3 Einführung des Regelwerkes auf der Basis der EUROCODES für Brücken in Deutschland
3 Einführung des Regelwerkes auf der Basis der EUROCODES für Brücken in Deutschland Direktor und Prof. Dr.-Ing. Fritz Großmann Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach 3.1 Einleitung Der Koordinierungsausschuß
MehrBERUFSFÖRDERUNGSWERK DES HESSISCHEN BAUGEWERBES E. V.
BERUFSFÖRDERUNGSWERK DES HESSISCHEN BAUGEWERBES E. V. SEMINARPROGRAMM 2009/2010 ORGANISATION, INFORMATION UND ANMELDUNG: Berufsförderungswerk des hessischen Baugewerbes e. V. Emil-von-Behring-Straße 5,
MehrStand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau. bup Vortrag BauDir in Dipl.-Ing. Gudrun Isle 14. März
Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau 1 Ausführungsvorschriften (AV) zu 7 des Berliner Straßengesetzes Straßenbau Brücken- / Ingenieurbau 2 AV ZTV Asphalt-StB 07 und AV TL Asphalt-StB 07 weiterhin
MehrMałgorzata Schröder 1
HTG Hamburg, 29. Oktober 2014 Regelwerke, Prüfung und Erfahrung mit Beschichtungsstoffen für C5-I und C5-M Dipl. Math.-techn. (PL) Małgorzata Schröder Bundesanstalt für Straßenwesen Inhalt Regelwerke Prüfung
MehrEinbauhandbuch. Übergangskonstruktion ESP 4.0 EDSP 2.0 und ESP 2.0 EDSP 2.0 N2 W5 A
Einbauhandbuch Übergangskonstruktion ESP 4.0 EDSP 2.0 und ESP 2.0 EDSP 2.0 N2 W5 A Bundesanstalt für Straßenwesen Version 1.1 Stand 10.08.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Beschreibung Seite 3 2. Technische
Mehr1. Vorläufiger Haushalt für die Bundesfernstraßen 2010 und Mittelfristplanung 2011 bis 2013
2/2010 10. Februar 2010 Ansprechpartner: RA Peter Thomas, Tel: 0511/34834-213 INHALT: 1. Vorläufiger Haushalt für die Bundesfernstraßen 2010 und Mittelfristplanung 2011 bis 2013 2. Regelungen für Nachtbaustellen
MehrRückhaltesysteme auf Brücken Dipl.-Ing. Thomas Mayer, Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat B2
Rückhaltesysteme auf Brücken Dipl.-Ing. Thomas Mayer, Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat B2 E-Mail: mayer@bast.de 1. Einleitung Rückhaltesysteme an Straßen im Allgemeinen werden nach der Normenreihe
MehrForschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Kommission Kommunale Straßen
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Kommission Kommunale Straßen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen R1 ZTV A-StB 12 Ausgabe
MehrNewsletter 19 / 01. Die Eurocodes Ausgabe für Deutschland. Prof. Dr.-Ing. Alfons Goris
Newsletter 19 / 01 Die Eurocodes Ausgabe für Deutschland Prof. Dr.-Ing. Alfons Goris II 15. April 2011 Die Eurocodes Ausgabe für Deutschland 1 Vorwort Die Einführung der europäischen Normung im konstruktiven
MehrMinisterium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin MDir Günther Hoffmann Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
MehrZurückgezogene und ersetzte FGSV-Regelwerke FGSV-Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau" Stand: Oktober 2018
e und ersetzte FGSV-Regelwerke FGSV-Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau" Stand: Oktober 2018 Zurückgezogen FGSV 507 Vorläufiges Merkblatt über Untersuchungen von Wasser und Boden auf betonangreifende Bestandteile,
MehrBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung Straßenbau
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung Straßenbau Hinweise zur Anwendung des Eurocode 1, Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken sowie zu den Teilen 1-1 und 1-3 bis 1-7 A) Normen-Dokumente
MehrBERECHNUNGSNORMEN BRÜCKENBAU
Seite: 1 / 5 BERECHNUNGSNORMEN BRÜCKENBAU Bearbeiter: Dipl.-Ing. Reiter Stand: Nov 2005 Verfasser: Dipl.-Ing. Hubert REITER Stand: Jan 2011 BRÜCKEN- & TUNNELBAU Seite: 2 / 5 NORMEN Nachfolgend sind die
MehrBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten RE-ING Teil 8 Anhang Abschnitt 1 Normen, Gesetze und
MehrBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten RE-ING Teil 8 Anhang Abschnitt 1 Normen, Gesetze und
MehrHVA F-StB TVB-Prüf Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen. (TVB-Prüf) Ausgabe 2016
Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen (TVB-Prüf) Ausgabe 2016 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Stand: 01-17 50041 TVB-Prüf - Seite 1 INHALT A - Allgemeines...
MehrRückhaltesysteme auf Brücken Schutzeinrichtungen und Geländer
5. HolzBauSpezial Brückenbau 2014 Rückhaltesysteme auf Brücken Schutzeinrichtungen und Geländer U. Bergerhausen 1 Rückhaltesysteme auf Brücken Schutzeinrichtungen und Geländer Ulrich Bergerhausen Bundesanstalt
Mehr52. Frankfurter Bausachverständigentag. Bauwerksabdichtung auf dem Parkdeck. Georg Göker Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Bauwerksabdichtung auf dem Parkdeck Georg Göker Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) G. Göker Bauwerksabdichtung auf dem Parkdeck Inhalt des Vortrages Abgrenzung zwischen Abdichtung und Beschichtungen/
MehrÜbersicht der vorgenommenen Änderungen im HVA B-StB Ausgabe , Fassung
Übersicht der vorgenommenen Änderungen im HVA B-StB Ausgabe 04-2016, Fassung 08-2018 Fundstelle Vorgenommene Änderung Begründung / Erläuterung HVA B-StB 106: Vordruck Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
MehrBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten BEM-ING
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten BEM-ING Teil 3 Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte
MehrDIN EN Erstinspektion zur Beurteilung der WPK. Systemaufbau/ Erstprüfung. Werkseigene Produktionskontrolle. Zertifizierung der WPK
DIN EN 1090 Hersteller intern Systemaufbau/ Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle Probenahmen Verpflichtung zur Zertifizierung nach DIN EN 1090 Zertifizierungsstelle extern Erstinspektion zur Beurteilung
MehrTechnische Richtlinie
Seite 1 von 6 Datum 22.11.2010 Technische Richtlinie Erdarbeiten STEAG Energy Services GmbH, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 Rev. Datum Erstellt Geprüft / Freigegeben Abt. Name Abt. Name 00 22.11.2010
MehrBetoninstandsetzung im
1 Eigen- und Fremdüberwachung in der Rechtliche Rahmenbedingungen, 2 Die Landesgütegemeinschaft stellt sich vor: In der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.v. haben sich 9 Landesgütegemeinschaften
MehrBAUAKADEMIE HESSEN-THÜRINGEN E. V.
BAUAKADEMIE HESSEN-THÜRINGEN E. V. SEMINARPROGRAMM 2012/2013 ORGANISATION, INFORMATION UND ANMELDUNG: Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt am Main Ansprechpartner:
MehrNewsletter - Tragwerksplanung
06-2012 Seite 1 von 5 - Tragwerksplanung EUROCODES Die Einführung der Eurocodes als technische Regeln für die Bemessung, Planung und Konstruktion von baulichen Anlagen wird durch Bekanntgabe mit Runderlass
MehrZusammenfassung für die praktische Anwendung. des. Projektes
INSTITUT FÜR GEOTECHNIK UND GEOHYDRAULIK (IGG) Professor Dr.-Ing. H.-G. Kempfert Universität Kassel Mönchebergstraße 7 D-34125 Kassel geotech@uni-kassel.de Tel.: +49-561 804-2630 Fax: +49-561 804-2651
MehrIn das Vergabehandbuch für Bauleistungen Wasserbau (VV-WSV 2102) ist daher im Teil 1 ein Abschnitt 4 (neu) Präqualifikation aufzunehmen.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Nachgeordnete Ober- und Mittelbehörden aus den Bereichen Seeverkehr, Binnenschifffahrt und Wasserstraßen (ohne BSH,
MehrBeschichtungssysteme für Ingenieurbauten
Beschichtungssysteme für Ingenieurbauten Gemäß den Richtlinien von ZTV ING und TL/TP KOR Blatt 81 Blatt 87 Blatt 94 Blatt 97 TL/TP KOR-Spezifikationen als Teil der standardisierten ZTV-ING-Vertragsbedingungen
MehrProf. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)
Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:
MehrAn Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Bezirksämter
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 10707 Berlin V M 1-3 An die die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Bezirksämter nachrichtlich an die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die
MehrTechnische Richtlinie
Seite 1 von 7 Datum 22.11.2010 Technische Richtlinie Beton- und Stahlbetonarbeiten STEAG Energy Services GmbH, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 Rev. Datum Erstellt Geprüft / Freigegeben Abt. Name Abt.
MehrRegeln gegen Rosten. Seite/Page: 28
Regeln gegen Rosten Neues Regelwerk für den Korrosionsschutz der Stahlbauten im Verkehrswegebereich. Siegfried Sczyslo, Bergisch Gladbach. Bund und Länder befassen sich mit Verordnungen, geben sie heraus,
MehrDas Deutsche Institut für Bautechnik macht nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anpassungen der H-VV TB zur MVV TB In der H-VV TB wurden die sich aus dem Landesrecht ergebenden notwendigen Anpassungen gegenüber
MehrForschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng. Kommission Kommunale Straßen
Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng Kommission Kommunale Straßen FGSV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV A-StB 12 Ausgabe
MehrZur Durchführung und einheitlichen Anwendung des BSZG im Bereich des Beamtenversorgungsrechts gebe ich folgende Hinweise:
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Deutsche Bundesbank nachrichtlich: Für das Beamtenversorgungsrecht zuständige oberste Landesbehörden HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT
MehrAbsturzsicherung auf Brücken
Absturzsicherung auf Brücken Dipl.-Ing. Thomas Mayer Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach Einführung Das Thema Absturzsicherung auf Brücken umfasst neben der Rückhaltung von motorisierten Fahrzeugen,
Mehr,,.. ,,,m. ' Bundesministerium. .r:;: Oberste Straßenbaubehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen. Bundesrechnungshof
,,,m. ' Bundesministerium 7{~ ~ Bundesministerium fü1verkehr, Bau Posttach 20 0100,53170 Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES
MehrSachgebiet IID9 München, I
Sachgebiet IID9 München, 16.08.2016 Az.: IID9-43432-002/08 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-I Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung
MehrAmtsblatt für Brandenburg
529 x Amtsblatt für Brandenburg Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg 11. Jahrgang Potsdam, den 5. September 2000 Nummer 35 Inhalt Seite Ministerium des Innern Auflösung der Fachhochschule
MehrAfB. Oberfinanzdirektion Karlsruhe -Abteilung Bundesbau- Betriebsleitung. Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern
I ~ Bundesministerium.. ~ für Verkehr, Bau AfB ; Finanzm Jsterium Sctiles" g-holstein Btmdesministerium für Verkehr, Bau 11030 Berlin Oberfinanzdirektion Karlsruhe -Abteilung Bundesbau- Betriebsleitung
MehrErläuterungen zum Verfahren V3
Erläuterungen zum Umgang mit positiv bewerteten Gesteinskörnungen, die auf den Listen der Geprüften, AKR-unbedenklichen Vorkommen von groben Gesteinskörnungen für den Einsatz in Fahrbahndecken aus Beton
Mehrhier: Ergänzende Hinweise zur Anwendung der RPS 2009 Einführung der RPS 2009 in Baden-Württemberg am , Az.: /38/36 und
MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Postfach 103452 70029 Stuttgart 1.) per E-Mail an die Abteilungen 4 der Regierungspräsidien Stuttgart
Mehr2. Harmonisierte Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduldenverordnung- BauPVO)
. Bundesministerium Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Wasserbau nachrichtlich: Freie und Hansestadt Hamburg
MehrHVA F-StB. Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten
MehrÄnd. Bek LTB. Bekanntmachung
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Änderung der Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB) Vom 31. Januar 2003 Mit dieser Bekanntmachung wird die Bekanntmachung
Mehr~ I. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Finanzministerium Baden-Württemberg
~ I W Bundesministerium Bundesministerium 11030 Berlin Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Finanzministerium Baden-Württemberg Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 80535 München Per E-Mail a) Ämter für Ländliche Entwicklung
MehrPflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.
Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. 2018 1 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung
MehrVorbereiten und Durchführen baulicher Maßnahmen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
Bundesministerium for VerNehr Postfach 20 01 W 531 70 Bonn Wasser- und Schiffahrtsdirektionen BfG BAW nachrichtlich: BSH, BOS, BRH U (02 28) Datum 3 oo - 42 11 20. Februar 1998 Robert-Schuman-Platz 1 531
MehrNur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrBestellung Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK) Buchausgabe (Stand: 9. Dezember 2015)
FGSV-Mitgliedsnummer: Lieferanschrift:......... FGSV VERLAG WESSELINGER STR. 17 50999 KÖLN FAX: 0 22 36 / 38 46 40 Tel.-Nr.:... Fax-Nr.:... Aktenzeichen:... Datum:... Bestellung Standardleistungskatalog
MehrSachgebiet IID9 München, I
Sachgebiet IID9 München, 10.11.2008 Az.: IID9-43435-002/08 Auskunft erteilt: Herr Rodehack Nebenstelle: 3565 913-I Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit
MehrEF Asphalt 2011/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen. zur ZTV Asphalt-StB 07
Handbuch Bautechnik und Ingenieurbau Anhang D.2.9 Juni 2011 EF Asphalt 2011/HE - Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung
MehrOktober 2016 und was dann?
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung
MehrSchutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
3. Berichtigung zur DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) Ausgabe Oktober 2001 Vertriebs-Nr. 65030 Ausgabe der 3. Berichtigung: September 2014 Vorwort
MehrVerzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W)
Verzeichnis s Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W) Struktur der spezifischen n Regeln im Verkehrswasserbau Stand 30.11.2018 Regeln
MehrDIN EN 1996 EuroCode 6 - Die neue Bemessungsnorm für den Mauerwerksbau
DIN EN 1996 EuroCode 6 - Die neue Bemessungsnorm für den Mauerwerksbau Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger Gründe für den Eurocode Die Eurocodes sind als europäische Standards in Bezug auf die Konstruktion
Mehr