Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING)

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1 Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING) Internationale Arbeitstagung Brücken- und Ingenieurbau 2018 in Potsdam TORR in Rgbm. Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Yvonne-Christine Gunreben Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Stellvertreterin des Referatsleiters im Referat Brücken-, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke in der Abteilung Straßenbau

2 Inhalt Anlass und Ziel Gremien- und Regelwerksstruktur Regelungsinhalte Fazit und Ausblick Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten RE-ING Visualisierung Neue Rheinbrücke Leverkusen: Ingenieurbüro Grassl, firmhofer + günther architekten 2

3 Brückenbestand heute Etwa Brücken bzw. rd Teilbauwerke (TBW) mit einer Fläche von über 30,5 Mio. m 2 Anlagevermögen über 60 Mrd. 3

4 Struktur der Gremien im Brücken- und Ingenieurbau B/L-Dienstbesprechung StB 17 Brücken- und Ingenieurbau Koordinierungs- Ausschuss Entwurf Koordinierungs- Ausschuss Baudurchführung Koordinierungs- Ausschuss Erhaltung AG Schwerverkehr FGSV Lenkungs- Ausschuss Geschäftsstelle bei der BASt FGSV Gesch.stelle 4

5 ENTWURF BAUDURCHFÜHRUNG ERHALTUNG Regelwerksstruktur Seit Ende der 1990er Jahre bestand der Wunsch, die Planungsgrundsätze der Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) zu vereinen Im Jahr 2003 Neuordnung des Regelwerks RE-ING Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten RAB-ING Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten BEM-ING Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten RiZ-ING Richtzeichnungen für Ingenieurbauten MIZ Militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten TL/TP-ING Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten M-BÜ-ING Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten RI-ERH-ING Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten ASB-ING Anweisung Straßeninformationsbank Teilsystem Bauwerksdaten Die einzelnen Regelwerke werden jeweils mit einem ARS bekannt gegeben, welches bei der Fortschreibung durch ein neues ARS ersetzt wird. Die ARS dienen lediglich der formalen Bekanntgabe von Regelwerken und Hinweisen und enthalten selbst keine fachlichen Informationen. Fachliche Informationen, die zusätzlich bzw. abweichend von den Regelwerken erforderlich sind, werden in Hinweisblätter aufgenommen, die den Regelwerken zugeordnet werden. Der aktuelle Stand der Regelwerke und der Hinweise wird durch Listen bzw. Inhaltsverzeichnisse dokumentiert, die Bestandteil des ARS sind. 5

6 Einführung der RE-ING mit ARS 11/2017 Zurückgezogene ARS - 12/1991: Lichte Höhen, Lichte Weiten - 23/1993: Spannbetonfertigteile - 08/1994: Gestaltung von Brücken - 02/1995: Kreuzung Bundeswasserstraße - 14/1995: Betondeckschicht auf kurzen Brücken - 33/1995: Vorlage Bauwerksentwürfe - 25/1996: RI-LEI-BRÜ - 18/1997: RBA-BRÜ - 20/1998: Grundsätze Lichte Höhe WSV - 07/2012: Kreuzungen mit der Bahn

7 Regelungsinhalte im ersten Schritt Vorbemerkungen 12/16 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches Seite / Gestaltung Seite Brücken 1 Planungsgrundsätze Seite Konstruktive Anforderungen Seite Bauliche Durchbildung und Ausstattung von Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (BDA-BRÜ) Seite Brückenausstattung Seite Integrale Bauwerke Seite Anhang 1 Normen, Gesetze und sonstige Technische Regelwerke Seite /16 12/16 12/16 12/16 12/16 12/16 12/16

8 Was ist grundsätzlich neu? Aufgrund des geringen Anteils mit 0,04% wird es keine Regelungen zu Holzbrücken geben! Die Steinbrücken (0,5% Anteil, d.h. 12,5-mal höheren Anteil als Holzbrücken!) finden ebenfalls keine Berücksichtigung. Konstruktive Anforderungen (RE-ING 2-2) Allgemeine Grundsätze (Robustheit, Dauerhaftigkeit) Bewährte Spannweitenverhältnisse Anforderungen sortiert nach Bauweisen Anforderungen an die Unterbauten Verstärkungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Betonbauteilen Grünbrücken als eigenständiges Kapitel 8

9 Siehe auch Teil 0 Vorbemerkungen der RE-ING! Wie geht es weiter? 1. Es ist geplant, vorhandene planerische Vorgaben, die nicht die Ausführung selbst regeln und auch nicht Bestandteil von Bauverträgen sind, mittelfristig aus den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten (ZTV- ING) in die RE-ING zu überführen bzw. umgekehrt. (Im Zweifel Vorzug der ZTV-ING) 2. In diesem Zusammenhang bauvertraglich und ingenieurvertraglich die Regelwerke des Entwurfs, der Bemessung und der Baudurchführung neu aufzustellen und darauf basierend eine Geschäftsordnung einzuführen 9

10 Wie geht es weiter? Nur noch eine Lichte Weite von Unterführungen ländlicher Wege analog nur noch eine Querschnittsbreite von Überführungen ländlicher Wege 3. Regelungen zur Nutzung von Flächen unter Brücken in Teil 2 Abschnitt 1 Nr. 5 werden ebenfalls mittelfristig in die Nutzungsrichtlinien übernommen Kreuzung mit ländlichen Wegen: Anpassungen hinsichtlich der Querschnittsbreiten von Brücken und Lichten Weiten und Höhen von Unterführungen in Vorbereitung (keine Einführung der RLW!) 5. Novellierung des Einsatzes von LED-Beleuchtung in begehbaren Hohlkästen Gleichstellung mit Langfeld-Feuchtraumleuchten 10

11 Wie geht es weiter? 6. Evaluierung der Nutzung von Teller- bzw. Kappenverankerungen 7. In Vorbereitung befindet sich für Stahl- und Verbundbrücken ein Anhang, der bei der Querschnittsgestaltung die zu beachtenden Punkte auflistet und Konstruktionsempfehlungen gibt. (Basis ist Stahlverbundpflichtenheft Hessen Mobil) 8. Für den Spannbetonbau wurde ebenfalls ein Gutachten beauftragt, welches u.a. Fragen hinsichtlich der Führung von Spanngliedern im Steg und Fragen zu Breiten von Spannbetonfertigteilträgern neu bewerten soll 11

12 Wie geht es weiter? 9. Auffüllen der Kapitel CfK-Lamellen, Pylon und Seilausstattung 10. Regelungen zum Schiffsanprall voran bringen 11. Entwässerung neu bewerten und Vorgaben zur Linienentwässerung ins Regelwerk aufnehmen Parallel wird derzeit ein Hintergrunddokument zur RE-ING erarbeitet. 12

13 Regelungsinhalte im zweiten Schritt X RABT Richtlinie 2004/54/EG EU-Tunnelrichtlinie EABT 80/100 (FGSV) Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h RE-ING Teil 3 Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten Einrichtung UAG RE-ING für Tunnel RE-ING 3-1: Planungsgrundsätze RE-ING 3-2: Konstruktive Grundsätze RE-ING 3-3: Bauliche Durchbildung RE-ING 3-4: Tunnelausstattung 13 13

14 Regelungsinhalte im zweiten Schritt Regelungen zu Fuß- und Radwegbrücken aufnehmen Becken- und Schachtbauwerke regeln Regelungen Verkehrszeichenbrücken Regelungen zu Irritations- und Lärmschutzwänden Derzeit Abfrage per Obmann- Schreiben bis 31. Mai 2018 Rennsteigbrücke in Thüringen für Fußgänger 14 14

15 Fazit und Ausblick Verdichtete Fortschreibung der RE-ING Einarbeitung von Rückmeldungen, ggf. Aufbau einer Erfahrungssammlung Wir sind erst am Anfang und nichts ist beständiger als der Wandel! Danke an alle, die an das Werk geglaubt und ihre Energie, Zeit und Wissen eingebracht haben! 15

16 Regelwerk zum freien Download 16

17 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Referat Brücken-, Tunnel- und sonstige Ingenieurbauwerke Robert-Schuman-Platz 1 D Bonn Ansprechpartner Fr. Yvonne Gunreben yvonne-christine.gunreben@bmvi.bund.de Tel. +49 (0228) Fax +49 (0228)

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