LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN ZUM BAUVORHABEN:
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- Reiner Brinkerhoff
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1 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN ZUM BAUVORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR V WUPPERTAL - DREIGRENZEN D. LIEBERT BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG Dorfstr Alsdorf Tel / GSM: 0173 / freiraumplanung@buero-liebert.de 1
2 AUFTRAGGEBER: IKEA Verwaltungs GmbH Inter IKEA Centre Grundbesitz GmbH & Cie. Kg Am Wandersmann Hofheim - Wallau BEARBEITUNG: D. Liebert Büro für Freiraumplanung Dorfstr Alsdorf Alsdorf im August
3 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. EINLEITUNG AUFGABENSTELLUNG LAGE IM RAUM PLANERISCHE VORGABEN UND ENTWICKLUNGSZIELE GEOTOPE NAHERHOLUNG BESTANDSAUFNAHME/ -BEWERTUNG BIOTOPTYPEN BEWERTUNG GESTALTUNGS-/ AUSGLEICHSMAßNAHMEN GE Flächen VORWALD FELDGEHÖLZPFLANZUNG SCHNITTHECKE EINZELBÄUME WILDBLUMENWIESE / HECKENPFLANZUNG / EINZELBÄUME DACHBEGRÜNUNG EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSBILANZ ÖKOLOGISCHE WERTIGKEITEN VOR DEM EINGRIFF ÖKOLOGISCHE WERTIGKEITEN NACH DEM EINGRIFF ANHANG 23 3
4 1.0 EINLEITUNG 1.1 AUFGABENSTELLUNG Die IKEA Verwaltungs GmbH und die Inter IKEA Centre Grundbesitz GmbH & Cie. Kg planen die Errichtung eines IKEA Möbelhauses mit angeschlossenem Fachmarktzentrum in Wuppertal. Zu diesem Zweck erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der diese Nutzung ermöglicht. Mit der Erstellung des zu diesem Vorhaben erforderlichen Landschaftspflegerischen Begleitplans (LPB) wurde im Frühjahr 2012 das Büro für Freiraumplanung D. Liebert, Alsdorf durch die IKEA Verwaltungs GmbH und die Inter IKEA Centre Grundbesitz GmbH & Cie. Kg beauftragt. Ziel des LPB ist es, für dieses Vorhaben die natürlichen und anthropogen beeinflussten Gegebenheiten und die Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild aufzunehmen und zu bewerten. Aufgrund der Tatsache, dass für die überwiegende Fläche des Plangebietes bereits rechtskräftige Bebauungspläne existieren (Wuppertal B-Plan Nr Eichenhofer Weg + Nr. 479, östl. Wittener Straße), basiert die Erfassung der vorhandenen Biotoptypen nicht oder nur teils auf örtlich anzutreffende Biotopstrukturen sondern auf der rechtskräftig festgesetzten Nutzung! Örtlich vorhandene Biotoptypen fließen ausschließlich als wertgebende Faktoren (Auf- bzw. Abwertung) in die Bilanzierung ein. Die Biotoptypen und deren Ausdehnung wurden vor Erstellung dieses LPBs im Detail mit dem Fachamt der Stadt Wuppertal (Frau Wedekind Ressort: Umweltschutz, ) abgestimmt. Parallel folgten mehrere interne Abstimmungen mit der Planungsgruppe Skribbe-Jansen GmbH (PGSJ), Münster- sowie allen weiteren an der Planung beteiligten Fachingenieuren, zwecks Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange bei der weiteren Planung. Die Aspekte des Artenschutzes werden darüber hinaus nach Bundes Naturschutzgesetz (BNatSchG) in einem gesonderten Fachgutachten behandelt. Als Bewertungsmethode für die Biotoptypen wird das Verfahren gemäß Sporbeck, 1990 eingesetzt. Im Anschluss daran werden die erforderlichen Zielsetzungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der Beeinträchtigungen durch den Eingriff in Plan und Erläuterungstext dargestellt. Zusätzlich erfolgt eine vergleichende und bewertende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanzierung). 4
5 1.2 LAGE IM RAUM Darstellung: Lage im Raum (ortsbezogen) Darstellung: Lage im Großraum: 5
6 1.3 PLANERISCHE VORGABEN UND ENTWICKLUNGSZIELE Das Plangebiet für den Ausbau der westlich gelegenen Schmiedestraße und der nordwestliche Bereich der Autobahnabfahrt BAB A 46 erstreckt sich auf bereits überplante Verkehrsflächen sowie deren Nebenanlagen - mithin liegt hier kein Eingriff im Sinne des Landschaftsrechts vor. Der Geltungsbereich des LPB (siehe Karte rote Darstellung) erfasst daher ausschließlich alle zusätzlich oder in veränderter Form überplanten Flächen der bestehenden B-Pläne Nr. 473 / 479 und besitzt eine Gesamtfläche von 10,472 ha. Datenquelle: Auftraggeber 6
7 Darstellung: Luftbild Bestand und B-Pläne Nr. 473 / 479 Datenquelle oben: Luftbild - Google Earth (Bildaufnahmedatum 2010) / Datenquelle unten u. Folgeseite: B-Pläne Stadt Wuppertal - Auftraggeber Rot gestrichelt jeweils Abgrenzung Geltungsbereich LPB Überlappung / Anschluss siehe B-plan Nr
8 Überlappung / Anschluss siehe B-plan Nr. 473 Das Plangebiet erstreckt sich von der Schmiedestrasse im Westen bis zum Eichendorfer Weg bzw. Erlenroder Weg im Osten. Im Norden wird das Gelände durch die BAB 46 Anschlussstelle Wuppertal Oberbarmen begrenzt. Südöstlich grenzen bewaldete Bereiche an das PG und südwestlich befinden sich diverse Gewerbebetriebe. Die für das Kerngebiet rechtskräftigen Bebauungspläne weisen aktuell bereits großflächig eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 aus. Das Gebiet wird in großen Teilen durch eine Fertighausausstellung geprägt. Nicht bebaubare Bereiche im B-Plan Nr. 473 / 479 besitzen die Festsetzungen; Waldfläche, Parkanlage und Regenrückhaltebecken (RRB). In Teilen der Parkanlage (festgesetzt werden qm der Park - Gesamtfläche) finden sich einzelne Großbäume. Zusätzlich finden sich neben dem Regenrückhaltebecken diverse weitere Kleingewässer im Plangebiet. 8
9 Aufgrund seiner Lage im Bereich der festgesetzten Parkanlage wird als wertgebendes Element hier besonders ein Gewässer (Tümpel 2) erwähnt. Ein weiteres Kleingewässer (Tümpel 3) hingegen befindet sich im Bereich festgesetzter GE (Gewerbegebiet) Fläche und ist aus Sicht des Landschaftsrechts daher nicht weiter zu betrachten (beide Tümpel existierten bereits bei Aufstellung des B-Planes zuletzt geändert 1989). Es sind keine gem. 30 BNatSchG besonders geschützten Biotope betroffen! Darstellung: Lageplan RRB und Tümpel 1 und 2 Quelle: Auftraggeber 9
10 Darstellung: Biotopkataster LANUV: Ausschnitt aus dem GIS Datenbestand. Quelle: Rot gestrichelt Abgrenzung Geltungsbereich LPB Die Planung erstreckt sich in wesentlichen Teilen auf bereits bebaute Flächen (Fertighausausstellung). Im Zuge der Realisierung ist ein Rückbau der Ausstellung geplant. Weitere zur Überbauung vorgesehene Flächen finden sich überwiegend in Bereichen, welche nach heutigen B-Plan Festsetzungen bereits GE (Gewerbegebiet) Status besitzen. Überplant werden zudem ein Teilbereich der Waldfläche Kämperbusch, unterschiedlich strukturierte Parkanlagen und ein RRB. Die Karte zeigt einen Ausschnitt des Biotopkatasters NRW als besonderes Schutzgut werden dort die Erlenroder Siefen geführt, die im Rahmen der hydrologischen Untersuchungen eingehender behandelt werden. 10
11 Landschaftsplan Für den Landschaftsraum im Umfeld der Planung trifft der Landschaftsplan Wuppertal Nord - planerische Festsetzungen. Abbildung: Auszug aus dem Landschaftsplan Wuppertal Nord / Festsetzungskarte Teil B Quelle: Landschaftsplan Stadt Wuppertal Rot gestrichelt Abgrenzung Geltungsbereich LPB Der an das Plangebiet angrenzende Wald und der von dem Verfahren überplante Wald, ist im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet mit der besonderen Festsetzung Nr festgesetzt. Als textliche Festsetzungen werden im Grundlagenteil gemäß Bekanntmachung vom formuliert (Quelle: Landschaftsplan Stadt Wuppertal): Schutzgegenstand: Kämperbusch und oberes Erlenroder Bachtal östlich von Nächstebreck zwischen der B 51 und der A1 Verbote: - Hunde unangeleint laufen lassen - Lagern Das von altem Buchen- und Feuchtwald umgebene Bachtal ist in mehrere Quellbachläufe gegliedert und besitzt besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die Biotopverbundfunktion in diesem stark durch Verkehrswege isolierten Landschaftsraum. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd ist der Einsatz von Jagdhunden zulässig. 11
12 Gebote: - kein Entfernen von Totholz - Im Waldrandbereich an Abbruchkante sind Pflegemaßnahmen für Amphibien und Reptilien durchzuführen (Freistellen wärmebegünstigter Saumbiotope mit Rohbodenstellen, Erhalt und Wiederherstellung von Tümpeln). Das Gebiet ist Refugialraum der ehemals reichen Amphibien- und Reptilienfauna der alten Ziegelei Uhlenbruch (z.b. Geburtshelferkröte, Ringelnatter) sowie weiterer spezialisierter Arten von Rohböden und wärmebegünstigten Lebensräumen. Abbildung: Auszug aus dem Landschaftsplan Wuppertal Nord / Entwicklungskarte Teil B Quelle: Landschaftsplan Stadt Wuppertal Rot gestrichelt Abgrenzung Geltungsbereich LPB Als weitere textliche Aussagen zu Entwicklungszielen wird formuliert: (Quelle: Landschaftsplan Stadt Wuppertal): Die Darstellung der Entwicklungsziele 6 und 6.1 hat zur Folge, dass bei Rechtskraft eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 (BauGB), welche die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortslagen festlegen, der Landschaftsplan für diesen Bereich zurücktritt bzw. außer Kraft tritt. Für folgende, bereits unter Randnummer 1.6 und genannte Flächen, die im Flächennutzungsplan und/oder im Gebietsentwicklungsplan als Bauflächen dargestellt sind, erfolgt die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen nur temporär. Bei Rechtskraft eines Bebauungsplanes treten die Festsetzungen des Landschaftsplanes für 12
13 die Bereiche, für die im Bebauungsplan keine Grün- oder Kompensationsfläche festgesetzt werden, außer Kraft. Die Flächen sind in der Entwicklungskarte mit dem Entwicklungsziel 6 bzw. 6.1 dargestellt. Dreigrenzen/Kämperbusch - Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung / Gewerbebaufläche Die Folgen der Planung werden im Abschnitt Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen beschrieben. Die Belange des Artenschutzes werden in einem parallelen Verfahren behandelt! Die genaue Lage der nachfolgend beschriebenen Biotoptypen ergibt sich kartographisch aus dem Bestandsplan, der als Anlage dem LPB beigefügt wird. 1.4 GEOTOPE Im Umfeld des Planvorhabens befinden sich Geotope. In einer Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW vom wird dazu ergänzend ausgeführt: Zitat (Ausschnitte): Dieses Geotop GK ist vergesellschaftet mit dem Biotop BK Ich gehe davon aus, dass die Steinbruchwand von o. g. Planungsvorhaben unbeeinflusst bleibt. Auszug aus:@linfos - Landschaftsinformatronssammlung LANUV NRW Tab. 1: Liste der Geotope im Untersuchungsraum Nächstebreck 1.5 Naherholung Der Teich 1 (RRB) auf dem Gelände der Fertighausausstellung wird vom Schiffsmodellbauclub Wuppertal e.v. genutzt. In einem Schreiben der Stadt Wuppertal (Horst / Steinhofer) vom wird darauf verwiesen, dass man aktuell noch kein Alternativangebot zu einer Ersatz Teichanlage machen kann. Einzelheiten zu dieser Thematik behandelt im weiteren Verfahren der Umweltbericht. 13
14 2.0 BESTANDSAUFNAHME/ -BEWERTUNG Die genaue Lage der nachfolgend beschriebenen Biotoptypen ergibt sich kartographisch aus dem Bestandsplan (siehe unten). 2.1 BIOTOPTYPEN Aufgrund der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 473 / 479 sind die dortigen Festsetzungen für die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen verbindlich! Da ferner bei den Kartierungen keine nach 30 BNatSchG besonders geschützten Biotope vorgefunden wurden, erfolgt mithin keine Bewertung auf Basis der vor Ort etablierten Biotoptypen. Insbesondere die feuchten Lebensräume werden jedoch im Bereich Artenschutz eingehender behandelt und zudem als wertsteigernde Faktoren bei der Biotopbewertung nach Sporbeck berücksichtigt. Darstellung: Bestandsplan Parkanlage RRB Waldfläche Aus den Festsetzungen der B-pläne 473 / 479 gehen folgende Biotoptypen in die Bewertung ein: Waldfläche: RRB: Parkanlage: Parkanlage: qm qm qm (davon 50 % mit erhöhtem Biotopwert) qm mit reduziertem Biotopwert 14
15 2.2 BEWERTUNG Bestandsbeschreibung Die Einteilung und Bewertung der im Folgenden beschriebenen Biotoptypen erfolgt in Anlehnung an das Verfahren gemäß Sporbeck, Die Beschreibung erfolgt in der Reihenfolge ihrer ökologischen Bedeutung, die in sogenannten Ökologischen Werteinheiten ÖW ausgedrückt ist (siehe auch Tabelle) Waldfläche 7 ÖW Da die Waldfläche parallel über das BWaldG im Verhältnis 1 : 1 auszugleichen ist, geht die Fläche mit einem Rest Biotopwert von 7 ÖW in die Bewertung ein. RRB 8 ÖW Auf dem Gelände der Fertighausausstellung wird für den Teich 1 gem. B-Plan 473 die Nutzung RRB festgesetzt (Nutzung der Teichanlage durch Modellbootverein). Es erfolgt eine Zuordnung zum Biotoptypen FF3. Parkanlage 5 bis 9 ÖW Eine Parkfläche (Festsetzung B-Plan) erstreckt sich vom Bereich südlich der Autobahn bis in den südöstlichen Teil des Plangebietes. Aufgrund eines partiell erhöhten Anteils älterer Bäume sowie eines vorhandenen Tümpels gehen qm der Fläche (erhöhte Struktur und Artenvielfalt) mit erhöhter Punktzahl in die Bewertung ein. Für einen qm gossen Bereich an der Autobahn wird der Wert um 2 ÖW reduziert, da die Parkanlage in diesem Bereich nahezu gänzlich von großflächigen, wassergebundenen Wegeflächen geprägt ist. Für den Biotoptyp Parkanlage ergibt sich somit folgende Gliederung: qm Parkanlagen ohne alten Baumbestand qm Parkanlagen ohne alten Baumbestand (erhöhte Struktur- und Artenvielfalt) qm Parkanlagen ohne alten Baumbestand (reduzierte Struktur- und Artenvielfalt) Vorh. Bebauung 0 ÖW Alle weiteren Flächen des rechtskräftigen B-Planes werden als zu bebauende Flächen oder als gliedernde Grünflächen ohne besondere Bedeutung für Natur und Landschaft festgesetzt. 15
16 Bewertung nach SPORBECK Bei der Methode nach Sporbeck, 1990 erfolgt die Bewertung anhand folgender sechs Einzelkriterien, die in ihrer Gesamtheit eine Einstufung der Biotoptypen bezüglich ihrer Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglich machen: 1. Natürlichkeit N 2. Wiederherstellbarkeit W 3. Gefährdungsgrad G 4. Maturität M 5. Struktur- und Artenvielfalt S 6. Häufigkeit H Das Bewertungsverfahren basiert auf einem Punktbewertungssystem, bei dem die Wertzahlen der Einzelkriterien additiv verknüpft werden und maximal den Wert 30 erreichen können (= Summe). Die einzelnen Bewertungskriterien werden dabei gleichgewichtet. Die Wertzahlen, die den Einzelkriterien zugeordnet werden, liegen zwischen 0 und 5. Die Wertzahlen werden in Tabellen, die bestimmten Naturraumgruppen zugeordnet sind, vorgegeben. Das Planungsgebiet kann gem. LÖBF naturräumlich zugeordnet werden unter: Naturraumgruppe 5 Paläozoisches Bergland, submontan. Bewertung der Biotoptypen Biotoptyp Kürzel gem. Sporbeck Bewertungskriterium N W G M S H Su Waldfläche nach Ausgleich über BWaldG (Grünanlagen ohne alten Baumbestand) HM RRB FF Parkanlagen ohne alten Baumbestand Parkanlagen ohne alten Baumbestand (erhöhte Struktur- und Artenvielfalt) Parkanlagen ohne alten Baumbestand (reduzierte Wiederherstellbarkeit + Struktur- und Artenvielfalt) HM HM * 1 9 HM 1 1 0* 1 1 1* Wertpunkte siehe Absatz 2.2 Parkanlage -1 Wertpunkte siehe Absatz 2.2 Parkanlage 16
17 Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen Bei der Planung der Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gelände wurde der Kompensation der Bereiche Wald und Parkanlage besondere Priorität eingeräumt. Eine ausführliche Begründung zur Frage, warum der Eingriff in den Wald nicht vermieden werden kann, findet sich in den textlichen Aussagen zum B-Plan. Zur besonderen Thematik Waldausgleich heißt es in einer Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NRW vom (H. Fröhlingsdorf): Unter der vorgenannten Prämisse, ist ein Waldausgleich nur denkbar, wenn er durch ortsnahe Erstaufforstungen in gleicher Flächengröße darstellbar wäre. Der Suchraum ist deshalb auf den Bereich zwischen Fertighausausstellung und der BAB A1 zu konzentrieren. In der Folge wurden zunächst die im Umfeld der Maßnahme in Frage kommenden Waldersatzflächen ermittelt und hinsichtlich Ihrer Eignung aus Sicht des Landschafts- bzw. Artenschutzes untersucht (mehrmalige Begehung aller Flächen). Aktuell prüft die Stadt Wuppertal die Ergebnisse dieser Untersuchung hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit. Neben dem bereits beschriebenen Waldausgleich soll zwischen neuem Waldrand im Süden und geplanter äußerer Umfahrung eine Vorwaldfläche entstehen. Zusätzlich ist für Teile des südlichen Randbereichs eine Feldgehölzpflanzung (teils mit Überhältern) bzw. im östlichen Randbereich eine Wildblumenwiese mit Hecken- und Baumpflanzungen festgesetzt. Eine großflächige extensive Dachbegrünung trägt ebenfalls zur Kompensation des Eingriffs bei. Ergänzende Festsetzungen folgen für die intensiven Nutzungsbereiche (Restgrünflächen im Außenbereich und Parkplatzgrün). Diese Maßnahmen dienen jedoch ausschließlich der Einbindung in das Landschaftsbild und gehen nicht in die Bilanzierung ein. Der Oberboden ist sorgsam zu behandeln. Gegebenenfalls anfallende Oberbodenmengen dürfen nicht mit dem Unterboden vermischt werden und sind einer nutzbringenden Wiederverwertung zuzuführen. Zu Beginn der Erdarbeiten ist der Oberboden entsprechend der DIN 18915, Blatt 2 abzuschieben und fachgerecht in Erdmieten zwischen zu lagern um vorhandene Wurzelsprossen und Samen für die Wiederherstellung von Vegetationsflächen zu erhalten. Nach Beendigung der Baumaßnahme sollen die lagernden Bodenmassen zur Wiederherstellung der Arbeitsräume und Randbereiche genutzt werden (keine Fremdböden anliefern). Mögliche Überschussmengen sind einer adäquaten ortsnahen Folgenutzung zuzuführen. Verbindliche Aussagen zur Thematik Boden und Bodenmanagment siehe Fachgutachten Büro IGW Geotechnik. Die zum Ausgleich / Kompensation des verbleibenden Eingriffs vorgesehenen Maßnahmen werden im Abschnitt Gestaltungs- / Ausgleichsmaßnahmen näher betrachtet und festgesetzt. 17
18 3. GESTALTUNGS-/ AUSGLEICHSMASSNAHMEN Zur Kompensation von Beeinträchtigungen der Biotopfunktion und zur Verbesserung des Landschafts- bzw. Ortsbildes werden die im Folgenden beschriebenen Ausgleichs- bzw. Gestaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die Durchführung der Maßnahmen einschließlich Artenlisten (siehe Anhang) wird im Zuge des Verfahrens verbindlich festgesetzt und planungsrechtlich sichergestellt. Aus den digitalisierten Planunterlagen ergeben sich für die einzelnen Funktionsbereiche folgende Flächenanteile: 3.1 GE Flächen 0,8 (HN 1): qm Erläuterung: bis zu 80 % der Flächen können durch Bebauung versiegelt werden. 3.2 Vorwald (V 1): qm Nach Rodung der Waldfläche erhält der neu entstandene Waldrand eine bis zu 10,00 m breite Vorwaldfläche zwischen Grundstücksgrenze und äußerer Umfahrung. 3.3 Feldgehölzpflanzung (BA 12) qm Die Überbauung von Gehölzgruppen innerhalb der Parkanlage wird durch die Anlage von großflächigen Feldgehölzpflanzungen im Bereich der Südgrenze kompensiert. Die Feldgehölzpflanzung in der Südostecke des Geländes erhält zudem ca. 30 Stck. Überhälter und kann somit bereits nach kurzer Entwicklungsphase die Funktion eines Sichtschutzes zur angrenzenden Bebauung übernehmen. 3.4 Schnitthecke (D 4) 250 qm Im Bereich Eichenhofer Weg wird im Bereich der Grundstücksgrenze auf insgesamt 250 qm eine Schnitthecke festgesetzt, die zur Verbesserung von Biotop Verbundstrukturen dient und zudem das Vorhaben besser in die Landschaft einbindet. 3.5 Einzelbäume 700 qm Im Bereich der großflächigen Grünfläche am Eichenhofer Weg werden 20 Stck. Einzelbäume festgesetzt. Diese gehen mit einer Kronentrauffläche von je 35 qm in die Bewertung ein. 3.6 Wildblumenwiese 220 qm Die nach Pflanzung der Hecke und Baumpflanzung verbleibende Rest - Grünfläche am Eichenhofer Weg wird als Wildblumenwiese (EG 220 qm) ausgeführt. Die Kronentraufbereiche der Einzelbäume und die Heckenpflanzung bleiben im Flächenansatz Wildblumenwiese unberücksichtigt! Die insgesamt ca qm große Fläche gliedert sich mithin wie folgt: 18
19 Heckenpflanzung: Einzelbäume: Wildblumenwiese: 250 qm 700 qm 220 qm 3.7 Dachbegrünung qm (5.130 qm) Eine ca qm große, zusammenhängende Fläche der geplanten Bebauung (siehe 3.1) erhält eine extensive Dachbegrünung. Gem. textlicher Festsetzung (siehe textliche Festsetzungen zum B-Plan lfd. Nr. 4.8 Dachgrün), gehen von dieser Fläche qm in die Bilanzierung ein. 5% der Fläche werden für Aufkantungen, Dachdurchbrüche, technische Aufbauten usw. in Abzug gebracht. Die neben den festgesetzten Flächen verbleibenden Freiflächen haben meist nur gliedernden Charakter ohne nachhaltigen Wert für Natur- und Landschaft. Die Flächen dienen mithin ausschließlich der Einbindung in das Landschaftsbild und werden in der Bilanzierung nicht weiter betrachtet. Festgesetzt wird für diese Flächen (Parkplatzflächen keine Parkhäuser oder Parkpaletten!): Für jeweils 8 erstellte Stellplätze, erfolgt die Pflanzung von 1 Stück Hochstammbaum! Die genaue Lage der nachfolgend beschriebenen Biotoptypen ergibt sich kartographisch aus dem Maßnahmenplan (siehe Folgeseite). 19
20 Feldgehölze mit Überhältern s. LPB Text 3.3 Siehe LPB Text 3.2 Vorwald qm Siehe LPB Text 3.4 bis 3.6 Heckenpflanzung 250 qm Baumpflanzung: 700 qm Wildblumenfläche: 220 qm Siehe LPB Text 3.3 Feldgehölzpflanzung qm (s. Nordostgrenze) = / gerundet qm 20
21 4. EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSBILANZ In den folgenden Tabellen werden die ökologischen Werteinheiten -ÖW- der Biotoptypen in Anlehnung an das Verfahren gemäß Sporbeck, 1990 des Plangebietes zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme dem Wert der Biotoptypen nach Umsetzung aller Inhalte der Planung - wiederum für das Gesamt-Plangebiet - gegenübergestellt. Der Ausgleichswert, der im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen neu etablierten Biotoptypen, stellt dabei den Wert eines Biotops ca. 30 Jahre nach Neuanlage dar. Die Flächenberechnung erfolgte planimetrisch auf der Basis vorhandener digitalisierter Planunterlagen. 4.1 Ökologische Wertigkeiten vor dem Eingriff Kürzel Biotoptyp Fläche in m² Faktor ÖW- Summe ohne Waldfläche nach Waldausgleich * FF 3 RRB Hm1* Parkanlage mit altem Baumbestand (*erhöhte Struktur- und Artenvielfalt) * HM 1 Parkanlage ohne alten Baumbestand Hm1* Parkanlage mit altem Baumbestand (*reduzierte Wiederherstellbarkeit + Struktur- und Artenvielfalt) * GE Flächen in B-Plan 473 / Restgrünflächen zur Einbindung in das Landschaftsbild Summe: * siehe Textteil Abschnitt
22 4.2 Ökologische Wertigkeiten nach dem Eingriff Lfd.Nr. Text Kürzel Biotoptyp Fläche in m² Faktor ÖW- Summe 3.1 HN 4 GE Flächen in Vorh.-bez. B-Plan 1136V V 1 Vorwald BA 12 Feldgehölze (Süd- und Nordgrenze) D 4 Schnitthecke (Grenze Eichenhofer Weg) BF 32 Einzelbäume (35 qm Trauffläche - 20 Stck.) EG Landschaftsrasen (Grenze Eichenhofer Weg) ohne Restgrünflächen zur Einbindung in das Landschaftsbild Zwischensumme: Überlagernde Maßnahmen: 3.5 ohne Dachbegrünung (5.130*) *siehe Textteil Abschnitt 3.6 Summe: Eine Gegenüberstellung der ÖW Summen zeigt ein geringfügiges Defizit von: / = ÖW In diesem Zusammenhang bleibt zu betrachten, dass vorhabensbedingt u.a. Lebensstätten (Fortpflanzungsgewässer und Landlebensräume) der Amphibienarten Bergmolch, Teichmolch, Kammmolch und Erdkröte überplant werden und an anderer Stelle neu zu errichten sind. Hervorzuheben ist die Art Kammmolch, die zu den Arten des Anh. IV der FFH-Richtlinie zählt und somit streng geschützt ist. Zum Ausgleich des Verlustes von Lebensstätten sind im Rahmen des rechtlichen Artenschutzes (gem. 42 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG), insbesondere für die Art Kammmolch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die gleichzeitig die Funktion einer Ausgleichsmaßnahme übernehmen können jedoch aufgrund der noch abzustimmenden Detailplanung im vorliegenden LPB noch nicht bilanziert wurden! Grundsatz dieser Planung ist die Schaffung eines Ersatzlaichgewässers mit optimiertem Landlebensraum. Zur Verringerung von baubedingten Individuenverlusten im Bereich des aktuellen Laichhabitats werden vorhandene Amphibien vor Beginn der Bauarbeiten abgefangen und in das neu angelegte Habitat überführt. Art und Umfang dieser CEF Maßnahme (continuous ecological function; vgl. 44 Abs. 5 BNatSchG) sowie der genaue Standort werden aktuell zwischen der Stadt Wuppertal und dem Planer abgestimmt und sind über den Durchführungsvertrag rechtlich sicher zu stellen. 22
23 Die Maßnahme wird sich in weiten Teilen an den Planungsgrundsätzen der artenschutzrechtlichen Maßnahme Bebauung Parkstraße / Erbschlö im Stadtgebiet Wuppertal (2009) orientieren. Auch hier wurden erfolgreich (durch Monitoring der BIO Station Mittlere Wupper belegt) Kammmolche und andere Amphibienarten in ein neu angelegtes Gewässer umgesiedelt! Quelle: LPB Parkstraße / Erbschlö (Froelich & Sporbeck) und Ergebnisbericht der vom bis durchgeführten Umsiedlungsaktion sowie über das anschließende Monitoring (Biologische Station Mittlere Wupper). Nach Durchführung aller Ausgleichsmaßnahmen einschl. des o.a. Verfahrens zur Kompensation des verbleibenden Defizits gilt der Eingriff in den Naturhaushalt im Sinne des Landschaftsgesetzes NRW als kompensiert! 23
24 5. ANHANG FESTSETZUNGEN Pflanzgebote gemäß 9 (1) Nr. 25a BauGB Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1136V, Wuppertal Dreigrenzen werden folgende Neupflanzungen festgesetzt. Vorwald Auf einer Fläche von min qm sind standortgerechte Laubgehölze gemäß Pflanzenliste 1 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Pflanzabstand beträgt maximal 1,50 m mal 1,50 m. Feldgehölzpflanzung Auf einer Fläche von min qm sind standortgerechte Laubgehölze gemäß Pflanzenliste 1 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Pflanzabstand beträgt maximal 1,50 m mal 1,50 m. Schnitthecke Auf einer Fläche von min. 250 qm ist aus standortgerechten Laubgehölzen eine Schnitthecke gemäß Pflanzenliste 2 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind min. 3 Pflanzen je lfdm Hecke zu verwenden. Einzelbäume Auf einer Fläche von min. 700 qm (Kronentraufbereich) sind min. 20 Stck. standortgerechte Laubbäume gemäß Pflanzenliste 3 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Wildblumenwiese Auf einer Fläche von min. 220 qm ist eine Landschaftsrasenfläche anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Es ist eine Wildrasen - Saatgutmischung zu verwenden. Waldausgleich Auf einer Fläche von min qm ist ein heimischer Laubwald anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Abstimmungen zum genauen Standort der neuen Waldfläche werden aktuell zwischen der Stadt Wuppertal und dem Investor geführt. Baumpflanzung in Parkplatzbereichen (Parkplatzflächen keine Parkhäuser oder Parkpaletten!) je 8 Stellplätze ist 1 Hochstamm - Einzelbaum gem. Pflanzenliste 4 der Stadt Wuppertal zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Nach Ablauf der Fertigstellungs- bzw. Unterhaltungspflege ist ein Pflegeschnitt so durchzuführen, dass eine zu starke Beschattung und Überwachsung der Nachbargrundstücke vermieden wird. 24
25 Zeitlicher Ablauf der geplanten Ausgleichsmaßnahmen: Alle Ausgleichsmaßnahmen sind zeitnah und sukzessive zur Realisierung der geplanten Baumaßnahme durchzuführen! Festsetzung zu Pflegemaßnahmen: Die Aufwuchs- und Entwicklungspflege wird für alle zu pflanzenden Gehölze für die ersten drei Jahre festgesetzt. Aufkommende Wildkräuter innerhalb der festgesetzten Feldgehölzpflanzungen sind in den ersten drei Jahren 1 2-mal pro Jahr auszumähen. Das Mähgut kann als Mulch unter den Sträuchern verwendet werden. Die Pflege der Wildblumenfläche hat derart zu erfolgen, dass in den ersten 3 Jahren zur Aushagerung der Flächen die erste Mahd ab dem sowie eine zweite Mahd ab dem 1.8. erfolgen soll. Danach sind die Flächen nur einmal im Jahr ab August/September zu mähen. Die Verwendung von Dünge- und Spritzmitteln ist unzulässig. Die Hochstämme in den Stellplatzbereichen sind rechtzeitig bis zu einer lichten Höhe von mindestens 2,50 m aufzuasten. Die Pflanzgruben müssen mindestens 6 m² Fläche haben und ausreichend (dem Ballenvolumen angepasst) tief sein. Alternativ sind durchgehende Pflanzbeete mit einer lichten Mindestbreite von 2,00 m anzulegen. Vorab Festsetzungen zum Artenschutz (Untersuchungsstand ) nach BNatschG (siehe Zwischenbericht Spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchung): Baufeldräumung im Winter Keine nächtlichen Arbeiten Minimierung von Emissionen Umsiedlung von Amphibien in ein Ersatzbiotop Die Außen-Beleuchtung ist auf ein notwendiges Maß zu reduzieren und so zu gestalten, dass sie nicht in die Umgebung abstrahlt und dass ein möglichst geringer Anlockungseffekt für Insekten erfolgt. 25
26 ARTENLISTEN Die Erstellung der Pflanzenlisten orientiert sich an den Standard Gehölzlisten (1,2 und 3) der Stadt Wuppertal Stand : PFLANZENLISTE 1 Amelanchier ovalis, Gemeine Felsenbirne Berberis vulgaris, Berberitze Cornus mas, Kornelkirsche Cornus sanguinea, Bluthartriegel Corylus avellana, Hasel Crataegus monogyna und oxyacantha, Weißdorn (nicht innerhalb eines Abstandes von 300 m von Baumschulen und größeren Obstwiesen) Euonymus europaeus, Pfaffenhütchen (giftig) Ilex aquifolium, Stechpalme (giftig) Ligustrum vulgare, Liguster (giftig) Lonicera xylosteum, Heckenkirsche (giftig) Prunus spinosa, Schlehe Rhamnus catharticus, Kreuzdorn (giftig) Rhamnus frangula, Faulbaum (giftig) Rosa arvensis, Ackerrose Rosa canina, Hundsrose Rosa rubiginosa, Zaunrose Rosa tomentosa, Filzrose Salix aurita, Öhrchenweide Salix caprea, Salweide Salix cinerea, Aschweide Salix fragilis, Knackweide Salix purpurea, Purpurweide Salix triandra, Mandelweide Salix viminalis, Korbweide Sambucus nigra, Schwarzer Holunder Sambucus racemosa, Traubenholunder Viburnum opulus, Schneeball (giftig) Pflanzqualität: Sträucher, Forstware, ohne Ballen, Höhe mind Wildwuchs folgender Gehölze ggf. geduldet bzw. gewünscht Betula pendula, Birke Buddleja davidii, Sommerflieder Cytisus scoparius, Besenginster Genista-Arten, Ginster Rosa nitidula, Glanzblättrige Rose Rosa squarrosa, Sparrige Rose Rubus idaeus, Himbeere (vermehrt sich stark) Taxus baccata, Eibe (giftig) 26
27 PFLANZENLISTE 2 Crataegus monogyna und oxyacantha, Weißdorn (nicht innerhalb eines Abstandes von 300 m von Baumschulen und größeren Obstwiesen) Ilex aquifolium, Stechpalme (giftig) Ligustrum vulgare, Liguster (giftig) Lonicera xylosteum, Heckenkirsche (giftig) Rosa arvensis, Ackerrose Rosa canina, Hundsrose Rosa rubiginosa, Zaunrose Rosa tomentosa, Filzrose Pflanzqualität: Sträucher, 2x verpflanzt, ohne Ballen, Höhe mind PFLANZENLISTE 3 Acer pseudoplatanus, Bergahorn Fagus sylvatica, Rotbuche Fraxinus excelsior, Gemeine Esche Quercus petraea, Traubeneiche Quercus robur, Stieleiche Tilia cordata, Winterlinde Tilia platyphyllos, Sommerlinde Pflanzqualität: Bei Solitärstellung: Hochstammbaum, Solitär, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU In Kompensationsflächen: Hochstammbaum, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU PFLANZENLISTE 4 Acer campestre Elsrijk (Feldahorn-Sorte) Acer platanoides in Sorten, (Spitzahorn) Corylus colurna (Baumhasel) Fraxinus ornus (Blumenesche) Pflanzqualität: Hochstammbaum, Solitär, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU Beengte Pflanzsituationen Acer platanoides Columnare (Säulenförmiger Spitzahorn) Quercus rob. Fastigiata` (Säuleneiche) Sorbus thuringiaca Fastigiata (Thüring. Säulenmehlbeere) Carpinus betulus Fastigiata (Säulenhainbuche) Pflanzqualität: Bäume, Solitär, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU
Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen
Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: info@frwd.ch oder
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Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 28.06.2000 05.09.2000 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil
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