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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Befristung, Teilzeit, Elternund Pflegezeit Erfahren Sie das Wichtigste zu: Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung mit und ohne Sachgrund Schriftformerfordernis in der Praxis Neuregelung bei Befristung älterer Arbeitnehmer Kündigung während der Befristung Informationspflicht des Arbeitgebers Formfallen beim Abschluss und bei der Verlängerung von befristeten Verträgen Arbeitsgerichtsprozess: Klagefrist, Beweislast usw. Teilzeitarbeit im Betrieb Unterschiedliche Formen der Teilzeitarbeit Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit Fristen und Geltendmachung von Teilzeitarbeit Ablehnungsrecht des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen Diskriminierungsverbot Beteiligungsrechte des Betriebsrats Durchsetzungsmöglichkeiten vor Gericht Elternzeit (einschl. Mutterschutz) Anspruchsvoraussetzungen Formen und Fristen; Folgen der Versäumnis der Schriftform Betriebliche Sicherheitsvorgaben aufgrund von Mutterschutz Zumutbare Ersatztätigkeit Aufteilung des Anspruchs unter den Eltern Teilzeitbeschäftigung während und nach der Elternzeit Rückkehr aus der Elternzeit (Modelle für den beruflichen Wiedereinstieg) Sonderkündigungsschutz Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Taktik bei gerichtlichen Streitigkeiten Pflegezeit Freistellung bei kurzfristig auftretendem Pflegebedarf und bei Langzeitpflege Dauer und Fristen der Pflegezeit Voraussetzungen für vollständige oder teilweise Freistellungen Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes Sozialversicherungsrechtliche Absicherung des Pflegenden Beteiligungsrechte des Betriebsrats Aktuelle höchstrichterliche Urteile Arbeitshilfen: Checklisten, Formulare, Musterformulierungen

2 Zum Thema: Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge sind seit Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) im Januar 2001 in der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Den Arbeitgebern gibt die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Arbeitnehmer sollten die Chance, über ein befristetes Arbeitsverhältnis ein unbefristetes zu erlangen, nicht gering schätzen. Kein Arbeitgeber lässt bewährte Mitarbeiter gerne gehen! (Im Jahre 2006 hatten von rd. 29,6 Millionen Arbeitnehmern ungefähr 3,0 Millionen einen befristeten Arbeitsvertrag. Dies entspricht einer Befristungsquote von 10 Prozent. Ein Viertel aller Beschäftigten wird dagegen in Teilzeitbeschäftigung gehalten). Die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit bezwecken sogar deren Ausweitung. Das entsprechende Gesetz will Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen, ermöglichen, und dies selbstverständlich für Frauen und Männer, 6 Abs. 1 TzBfG. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist vielschichtiger Natur. Wenn auch der Wunsch, mehr Freizeit für die Familie zu haben, der wichtigste Beweggrund für eine Arbeitsreduzierung sein dürfte, so kommen durchaus auch andere Motive für Mitarbeiter mit Teilzeitwünschen in Betracht (z.b. Aus- und Weiterbildungszwecke). Befristete Arbeitsvertragsverhältnisse sowie die Beschäftigung in Teilzeit stellen demnach heutzutage keine Besonderheit mehr dar. In der Praxis herrschen jedoch oft eine frappierende Unkenntnis und Unsicherheiten über die korrekte Anwendung der speziellen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet wird eher beiläufig zur Kenntnis genommen. Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Betriebs- bzw. Personalräte sind aber gut beraten, wenn sie sich umfassend und zeitnah mit den Problemen des Gesetzes befassen. Neu geregelt hat z.b. der Gesetzgeber vor knapp zwei Jahren die Befristung bei älteren Arbeitnehmern. Nach überwiegender Auffassung sollen damit nun die Bedenken des EuGH mit Blick auf die Diskriminierung älterer Mitarbeiter ausgeräumt sein. In diesem Seminar sollen möglichst alle Fragen rund um das Thema Teilzeit ausführlich behandelt werden, da in Zukunft der Anspruch auf Teilzeit, insbesondere während und nach der Elternzeit, erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Denn immer häufiger wird in Betrieben die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt. Eine Frage, die regelmäßig mit der Reduzierung der eigenen Arbeitszeit verbunden ist. Personalverantwortliche und Betriebsräte sollten daher über die Anspruchsvoraussetzungen, aber auch über das Ablehnungsrecht des Arbeitgebers informiert sein, Teilzeitwünsche aus betrieblichen Gründen abzuwehren. Insbesondere de Begriff betriebliche Gründe werden die Referenten anhand von Praxisfällen konkretisieren. Das Veranstaltung vermittelt Personalern und Betriebsräten aber nicht nur das erforderliche Wissen im Umgang mit Befristung und Teilzeit. Die Seminarteilnehmer erhalten zudem auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowie der Gesetzeslage einen umfassenden und kompakten Überblick über die Eltern- und Pflegzeit. Auch hier gilt: Nur wer das Gesetz kennt (BEEG bzw. PflegeZG), kann sich auf die bevorstehenden Herausforderungen einstellen. Mit Recht wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie vollständig und sachlich fehlerfrei unterrichtet werden, insbesondere nicht zuletzt über schlichte Formalien, die bei der Anwendung der Eltern- wie auch Pflegezeit zu beachten sind. Die Belegschaften möchten ferner von Vorgesetzten, Abteilungsleitern oder den eigenen Interessenvertretern wissen, welche Anspruchsvoraussetzungen oder Fristen zu erfüllen sind und welche Modelle der Betrieb für den beruflichen Wiedereinstieg vorsieht. Das gilt auch für das Pflegezeitgesetz, das zum , übrigens von vielen Arbeitgebern fast unbemerkt, in Kraft getreten ist und welches eine Vielzahl von gravierenden Änderungen für Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer mit sich bringt. Unsere langjährig tätigen Referenten vermitteln Ihnen im Wesentlichen die drei Kernpunkte, die das Pflegezeitgesetz enthält: a) eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Arbeitstagen, b) eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten und c) die Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes. Die Referenten geben Ihnen in diesem Zusammenhang auch wertvolle Praxistipps zum Urlaubsrecht oder zur Frage, ob bei Ausspruch einer Kündigung diese vorher dem Arbeitnehmer angekündigt werden sollte. Nicht unwichtig: Selbstverständlich wird in dem Seminar Zeit und Gelegenheit für einen intensiven Austausch auch unter den Seminarteilnehmern und mit den Referenten gegeben. Die umfangreichen Tagungsunterlagen, die zahlreichen Checklisten, Formulare, Musterformulierungen und auszugsweise besonders relevante Gesetzesteile oder Urteilsbegründungen der Arbeitsgerichte enthalten, dienen dem leichteren gedanklichen Vollzug der Sachvorträge der Referenten, sie erfüllen jedoch auch die Aufgabe, für Ihre Arbeit ein nützliches Nachschlagewerk im Betriebsalltag zu sein.

3 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskräfte mit Personalverantwortung und Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie an Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder, die neben Befristungen und Teilzeitwünschen auch über Fragen zur Elternund Pflegzeit beraten und entscheiden müssen und die für die rechtssichere Umsetzung der angesprochenen Gesetze in der Praxis verantwortlich sind. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Ihr Referent Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. RA Jean Martin Jünger Rechtsanwalt in Mannheim Herr Jean Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Kanzlei Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Er steht Firmen als Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und berät diese in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht kam er mehrjährige Erfahrungen vorweisen und ist für seinen klaren Vortragsstil bekannt. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Herr Hackl ist seit längerem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er verfügt über ein breites arbeitsrechtliches Wissen, über eine vielfältige forensische Erfahrung und kennt sich aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe auch sehr gut auf der Arbeitgeberseite aus. Seit 2005 ist er als Referent im Arbeitsrecht für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Individual- und Kollektiv Arbeitsrechts. Sein Tätigkeitsfeld umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere das Entwerfen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen. Erfolgreich setzt er die Interessen von Arbeitnehmer durch, sei es im Falle von Kündigung, Mobbing oder Diskriminierung oder bei Streit über Urlaubsgewährung oder Entgeltfortzahlung

4 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Donnerstag, den 26. November 2009, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Das direkt auf dem Flughafengelände gelegene InterCity Hotel Frankfurt Airport besticht mit einem Ambiente in frohen Farben und konsequentem Design. Das zur Steigenberger- Gruppe zählende Haus ist modern und unkonventionell und bietet den richtigen Rahmen für unsere Veranstaltung. Der Airport-Shuttle-Service sorgt für eine problemlose Anreise. Die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne InterCityHotel Frankfurt Airport CargoCity Süd Frankfurt Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Dienstag, den 26. Januar 2010, in Berlin im Holiday Inn Berlin Mitte Das Holiday Inn Berlin Mitte liegt nahe der kulturellen und historischen Mitte Berlins direkt am S-/ U-Bahnhof Gesundbrunnen, dem zukünftigen Fernbahnhof der Deutschen Bahn. Das moderne Tagungshotel liegt somit zentral und dennoch ruhig am Humboldthain, der zum Joggen und Relaxen einlädt. Kategorie: 4 Sterne Holiday Inn Berlin Mitte Hochstrasse 2-3 Berlin, Tel.: Fax: Donnerstag, den 25. Februar 2010, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Das Novotel Hamburg Alster begrüßt Sie im Herzen der Hansestadt zwischen Elbe und Alster. Das moderne 4-Sterne-Hotel verfügt über 210 geräumige und komfortabel eingerichtete Zimmer inklusive sechs schöner Suiten. Nutzen Sie den schönen Fitnessbereich mit Sauna und Dampfbad, um Kraft zu tanken. In der Bar Alster Lounge können Sie den Tag bei einem Drink ausklingen lassen. Das Hotel verfügt über eine hoteleigene Tiefgarage mit ausreichend Stellplätzen. Kategorie: 4 Sterne Novotel Hamburg Alster Luebecker Strasse HAMBURG Tel (+49)40/ Fax (+49)40/

5 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Mittwoch, den 24. März 2010, in München im Best Western Cristal Direkt im Münchner Zentrum gelegen, bietet das Best Western Hotel Cristal eine gehobene Ausstattung in angenehm persönlicher Atmosphäre. Durch die Bahnhofsnähe hat das Haus eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die erst kürzlich eröffneten Tagungsräume verfügen über modernste Technik, sind von Tageslicht durchflutet und laden ein zu konzentriertem und entspanntem Arbeiten. Kategorie: 4 Sterne Best Western Cristal Schwanthaler Straße München München Tel: (0) Fax: (0) Dienstag, den 27. April 2010, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Das NH Düsseldorf-City Nord befindet sich direkt am Rhein. In nur wenigen Minuten ist das Zentrum (Königsallee) und die Autobahn zu erreichen. Die tageslichtdurchfluteten Tagungsräume sind alle schallisoliert, mit modernster Tagungstechnik ausgestattet und verfügen über Klimaanlage. Internationale und Regionale Spezialitäten erwarten Sie im Restaurant. Kategorie: 4 Sterne NH Hotel Düsseldorf City Nord Münsterstraße Düsseldorf Tel.: Fax: Mittwoch, den 16. Juni 2010, in Stuttgart im Mercure Hotel Stuttgart City Center Das Mercure City Center Stuttgart befindet sich in direkter Nähe des Hauptbahnhofs und des Messegelände Killesberg. Seine zentrale Lage machen es zu einem idealen Tagungsort. Das Interieur des gesamten Hotels überrascht durch seine konsequent moderne und funktionale, dennoch äußerst behagliche Atmosphäre. Für Veranstaltungen stehen helle Tagungsräume zur Verfügung, die alle Annehmlichkeiten eines modernen Tagungszentrums bieten. Kategorie: 4 Sterne Mercure City Center Stuttgart Heilbronner Straße Stuttgart Tel.: Fax: Inhouse-Seminare der PfA +++PfA-Inhouse-Seminare+++ -Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und sozialrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse- Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Veranstaltungsangebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

6 zzgl. MwSt. Befristung, Teilzeit, Elternund Pflegezeit Seminar-Gebühr 340,00 Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Donnerstag, den 26. November 2009, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Dienstag, den 26. Januar 2010, in Berlin im Holiday Inn Berlin Mitte Donnerstag, den 25. Februar 2010, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Mittwoch, den 24. März 2010, in München im Best Western Cristal Dienstag, den 27. April 2010, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Mittwoch, den 16. Juni 2010, in Stuttgart im Mercure Hotel Stuttgart City Center Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen... Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung von Nichtraucher Raucher ohne Übernachtung bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

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