Kommission Energiestadt. Energiepolitisches Programm Zwischenbericht A. Ausgangslage und Auftrag

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1 Kommission Energiestadt Energiepolitisches Programm Zwischenbericht 2015 A. Ausgangslage und Auftrag Nachdem Küsnacht am 23. Oktober 2014 erneut das Label «Energiestadt Gold» erhalten hatte, startete die Gemeinde das «Energiepolitische Programm » im Rahmen der «Kommunalen Energiepolitik Vision 2050». Die Gemeindeversammlung hiess gestützt darauf am 8. Dezember 2014 einen Rahmenkredit von 1,6 Mio. Franken über die folgenden vier Jahre gut, wovon mind. 1,24 Mio. Franken für direkte Fördermassnahmen zu verwenden sind. Die Energiestadt Küsnacht erstattet dem Gemeinderat alle zwei Jahre Bericht zum Stand der Umsetzung des Programms. Dieser Zwischenbericht nach einem Jahr dient der Erfolgskontrolle und informiert die Behörden und Bevölkerung über den Zielerreichungsgrad und die Kosteneffizienz. Die Tätigkeiten der Gemeinde Küsnacht im Bereich Energie leiten sich aus dem Konzept der «Kommunalen Energiepolitik Vision 2050» ab. Darin formuliert der Gemeinderat folgende Vision: «Alle Küsnachter nutzen die Energie effizient, und die verwendeten Energien sind erneuerbar.» Damit in Küsnacht die Vision erreicht werden kann, gibt sich der Gemeinderat folgendes Ziel: «Der CO 2 -Ausstoss ist bis ins Jahr 2050 auf 2,2 Tonnen pro Einwohner und Jahr zu senken. Ohne Berücksichtigung der Mobilität darf der Ausstoss pro Person höchstens 1,0 Tonne CO 2 betragen.». Dieses Ziel entspricht auch der Vorgabe des kantonalen Energiegesetzes. Obere Dorfstrasse Küsnacht T

2 Die Erreichung dieses Ziels ist ambitioniert - verfolgt wird folgende Strategie: «Die Kommission Energiestadt wird beauftragt, prioritär Massnahmen zu realisieren, deren Wirkung die Reduktion des CO 2 -Ausstosses unterstützt». Dazu ist der Verbrauch an fossilen Brennstoffen zu senken. So sollen statt Heizöl etwa Abwärme aus der ARA und der Kanalisation sowie Biogas, Erdsonden und Wärmetauschanlagen für das Seewasser gezielt für Heiz- und Kühlzwecke sowie für die Warmwasseraufbereitung genutzt werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde - auch in Bezug auf die Energieeffizienz sowie die Anwendung erneuerbarer Energien. Die fünf Handlungsfelder «Energieplanung», «Richt- und Nutzungsplanung», «Vorbildfunktion», «Information und Beratung» sowie «Förderung» des «Energiepolitischen Programms » dienen der Kommission dabei als Steuerungsinstrument. Im Folgenden berichtet die Energiestadt Küsnacht über den Stand der Umsetzung des «Energiepolitischen Programms » für das Jahr B. Energiepolitisches Programm : Handlungsfelder und Massnahmen B.1 Energieplanung - Anwendung des Energieplans: Der revidierte 2013 festgesetzte und genehmigte Energieplan wird bei der Beratung sowie bei Planungs- und Bauvorhaben angewendet. Der Präsident der Kommission Energiestadt stellte den Energieplan anlässlich des politischen Themenabends am 16. November 2015 einem interessierten Publikum vor, die Möglichkeit zu angeregten Diskussionen wurde rege wahrgenommen. - Umsetzung des Projektes Abwasserwärmenutzung ARA: Der Souverän hat im Dezember 2015 dem Projekt der Werke am Zürichsee AG für ein Fernwärmenetz aus Abwärme der Kläranlage Küsnacht-Erlenbach-Zumikon zugestimmt. Im Jahr 2016 wird nun das Bauprojekt inkl. Energiezentrale ausgearbeitet und ab 2017 sollte mit der Realisierung begonnen werden. Es wurde ein Rahmenkredit von 12 Mio. Franken zu Lasten der Netzanstalt Küsnacht bewilligt. - Umsetzung (Konzept Wärmenutzung aus Abwasserleitungen: Energie 360 hat die Verträge für den Anschluss verschiedener Liegenschaften eingereicht. - Erarbeitung eines Konzepts für Seewasser-Wärmenutzung: Im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung der Liegenschaften des Hotels Sonne werden auch der Anschluss von gemeindeeigenen Liegenschaften in der Umgebung sowie ein Anschluss für die Zentrumsüberbauung geprüft. Erste Gespräche mit Vertretern des Hotels haben bereits stattgefunden. B.2 Richt- und Nutzungsplanung - Die rechtliche Verankerung energetischer Standards der Energieplanung in der Nutzungsplanung wird laufend fallweise geprüft. Mit der Einleitung der dritten Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) ist der Auftrag erfolgt zu prüfen, ob Inhalte aus dem 2

3 behördenverbindlichen Energieplan und Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der BZO zu verankern sind. B.3 Vorbildfunktion Die Gemeinde Küsnacht nimmt ihre Vorbildfunktion als Energiestadt Gold in verschiedenen Bereichen wahr: - Der Massnahmenkatalog des Energielabel-Reaudits 2014 wurde bereits für die Erarbeitung des Energiepolitischen Programms ausgewertet und ist entsprechend eingeflossen. Die Erkenntnisse dienen auch bei der weiteren Planung von Massnahmen und Projekten während der laufenden Legislaturperiode als Grundlage. - Bei Neubauten der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde wird konsequent der Gebäudestandard 2015 als Massstab hinsichtlich Energie- und Umwelt angewendet. ( 2_Kommunale-Gebaeude/Gebaeudestandard/Gebauedestandard_2015.pdf). - Die energetische Sanierung der Liegenschaften der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde wird gemäss Resultaten der Energiebuchhaltung und der Finanzplanung gewährleistet. - Der Gasbedarf von Küsnacht reduzierte sich heizgradtagbereinigt um rund 3% gegenüber dem Vorjahr. Ein grosser Teil der Liegenschaften der Politischen Gemeinde werden mit Biogas versorgt. - Der Elektrizitätsbedarf von Küsnacht ist seit dem Vorjahr leicht gestiegen. Ein Grund dafür sind die leicht kälteren Witterungsverhältnisse wie auch die Zunahme von Wärmepumpenheizungen. Durch die Initiative «Naturstrom für alle» liegt der Bezug von Naturstrom bei rund Zweidrittel des Strombedarfs. Durch die Klärgasverwertung der ARA Küsnacht kann Naturstrom produziert werden; die beiden Gasmotoren verfügen über eine Leistung von je 40 kw. Damit wird Strom für die Eigenversorgung sowie die Einspeisung ins Netz produziert. Die anfallende Wärme wird weiterhin für den Eigenbedarf genutzt. Im Zusammenhang mit dem projektierten ARA-Ausbau ist zudem eine Abwasserleitung von der ARA Zumikon zur ARA Küsnacht im Bau, die auch für den Betrieb eines Kleinwasserkraftwerks zur Stromerzeugung aus dem Zumiker Rohabwasser genutzt werden wird. Der Beginn der Bauarbeiten war durch einen Rekurs verzögert worden. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts zugunsten der Gemeinde Küsnacht konnten die Bauarbeiten gestartet werden. Die Inbetriebnahme ist für 2017 vorgesehen. - Die Strassenbeleuchtung wird fortlaufend mit LED-Leuchten ausgerüstet. Der Anteil der LED-Leuchten liegt bereits bei 15%. Auch die restlichen 85% der Beleuchtung in Küsnacht sind bereits mit effizienten Natriumhochdruck-Leuchten oder Energiesparlampen ausgerüstet. Der Energieverbrauch der öffentlichen Beleuchtung konnte in den letzten 5 Jahren um über 10% gesenkt werden, obwohl bei Strassensanierungen im Normalfall mehr Leuchten gestellt werden als vorhanden und die Strassen viel besser ausgeleuchtet werden wurden die ersten zwei Strassenzüge mit sogenannten bewegungsabhängigen Beleuchtungssystemen ausgerüstet. Die Beleuchtung wird dabei gedimmt be- 3

4 trieben und nur wenn sich ein Fahrzeug oder Personen auf der Strasse befinden, wird das Licht voll eingeschaltet. - Mieter der Liegenschaften der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der Kirchgemeinden wurden auch 2015 bei der Umsetzung von energieeffizienten Massnahmen durch Informationen (aktuelle Flyer) und Präsentationen unterstützt. - Für die Hauswarte der Politischen und der Schulgemeinde fanden bereits gemeinsame Weiterbildungen statt (u.a. Energiebuchhaltung). So wurde wie schon ein Jahr zuvor auch 2015 ein Info-Abend betreffend Energiebuchhaltung durchgeführt, welcher auch den Erfahrungsaustausch ermöglichte. - Die Ökobilanz der Gemeindeverwaltung (Projekt: Ökologische Verwaltung) konnte 2014 gegenüber den beiden vergleichbaren Vorjahren um 7% verbessert werden. Damit das Ziel einer Reduktion der Umweltbelastung um 20% erreicht wird, ist dieser Trend fortzusetzen. Ein jeweils grosser Anteil der Belastung ist auf den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser, auf den Stromverbrauch sowie den Papierverbrauch für extern hergestellte Drucksachen zurückzuführen. Um die Ökobilanz weiter zu verbessern, sind weitere Massnahmen in diesen Bereichen zu definieren und umzusetzen. B.4 Information und Beratung Externe Kommunikation Ein wichtiges Ziel der Energiestadt Küsnacht ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für Klimaschutz- und Energie-Themen. Deshalb platziert die Kommission in den Lokalmedien mehrere Artikel, aktualisiert regelmässig die Internetseite und veranstaltet öffentliche Anlässe: - Co-Organisation der EcoCar-Expo in Männedorf im April zusammen mit weiteren Zürichsee-Gemeinden. Aushang von Plakaten und Flyerversand. - Im Rahmen der Chilbi war Energiestadt am Neuzuzüger-Anlass präsent, die Informationen stiessen auf reges Interesse. An dem Anlass fanden auch die erstmals abgegebenen Küsnachter Energiestadt-Taschen und die Traubenzucker mit Energiestadt-Logo guten Absatz. - Verschiedene Artikel im «Küsnachter» im Berichtsjahr hatten die Weiterbildung für Hauswarte, das Einsparen von Heizenergie sowie die kommunale Energiepolitik zum Inhalt. - Als Mitsponsorin war Energiestadt Küsnacht auch 2015 am «Küsnachter Fussballschüeli» mit einem Transparent und Infomaterial präsent. - Am Adventsmarkt Ende November wurde ein Aktion zum Thema Heizkosten sparen durchgeführt. Die Bevölkerung wurde informiert und es konnten vergünstigte Danfoss- Ventile bestellt werden. - Im Oktober wurde zusammen mit umliegenden Gemeinden ein Plakataushang im Rahmen der nationalen Energiestadt-Kampagne durchgeführt. 4

5 - Auch 2015 wurde wieder der Energieunterricht durch die Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (PUSCH) an Küsnachter Schulen durchgeführt. Mit Lektionen in sechs Schulklassen wurden rund 120 Schülerinnen und Schüler erreicht. Interne Kommunikation Auch die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung erhalten Informationen und Dienstleistungen rund um das Thema Umwelt und Energie: - Im Juni wurde wieder die Aktion «Bike to Work» durchgeführt: Gut 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung nahmen an der nationalen Aktion teil und legten mit dem Velo und zu Fuss eine Strecke von gesamthaft über km zurück - also etwa von Berlin nach Barcelona und retour. Im Rahmen des Mobilitätsmanagements konnte die Energiestadt Küsnacht wiederum E-Bikes mieten und interessierten Mitarbeitenden gratis zur Verfügung stellen. Diese Aktionen fanden guten Anklang. - Die Mitarbeitenden können mit dem CO 2 -Monitor ihre persönliche Klimabilanz berechnen. Gemeinde bietet Beratung an und eruiert sanierungsbedürftige Objekte Die im Auftrag von Energiestadt Küsnacht durch Alexander Lüchinger Consulting kostenlos angebotene Energieberatung findet guten Anklang und wird positiv aufgenommen wurde das Angebot 20 Mal wahrgenommen, was eine Zunahme gegenüber den beiden Vorjahren mit 16 bzw. 14 Beratungen bedeutet. Zusätzlich bietet die Werke am Zürichsee AG auch eine Energieberatung an, welche vor allem auf den Gebrauch und Verbrauch von Strom, Wasser, Gas und Wärme ausgerichtet ist. B.5 Förderung Neues Förderreglement Im Rahmen der Erarbeitung des Energiepolitischen Programms wurde auch das Förderreglement überarbeitet. Der Gemeinderat hat das neue Förderreglement Energie am 14. Januar 2015 erlassen und rückwirkend per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Der Gemeinderat hat dabei eine Ausschluss-Klausel von Mehrfachförderungen aufgenommen, welche in drei Fällen zu Rekursen führte. Sämtliche Rekurse wurden vom Gemeinderat abgewiesen und die Beschlussfassung erwuchs in Rechtskraft. Förderung Gebäude / Projekte / Haushalte / Gewerbe Die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 sprach für die Umsetzung des «Energiepolitischen Programms » der Gemeinde Küsnacht einen Rahmenkredit von Fr. 1'600'000. (Fr pro Jahr), von welchem rund Fr (Fr pro Jahr) bzw. gut 75% für ein Förderprogramm verwendet werden sollten, das Massnahmen an 5

6 Gebäuden, in Haushalten und im Gewerbe, sowie Innovations- und Pionierprojekte mit Förderbeiträgen unterstützt. Im Berichtsjahr hat Energiestadt Küsnacht folgende Förderleistungen erbracht: Jahr Erwartete CO 2 - Reduktion (t CO 2 /a) / Anzahl unterstützter Gesuche Übersicht Förderleistungen Förderbeiträge (Fr.) Erwartete Stromproduktion (kwh/a) / Anzahl unterstützter Gesuche Förderbeiträge (Fr.) Stromeinsparung (kwh/a) Bonus- Auszahlungen (Fr.) Energieberatungen ,1 / 5 13' '800 / 6 51' ' ' zum Vergleich (letzte Legislatur): ,4 / 10 68' '300 / 3 8' '706 34' ,1 / ' '240 / 8 17' '682 36' Nicht enthalten in der von der Gemeinde unterstützten CO 2 -Reduktion sind Leistungen der Bevölkerung (z. B. Benützung des öffentlichen Verkehrs), der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde (z.b. Gebäudebewirtschaftung, Sanierungen und Neubauten nach Minergie- Standard) sowie die flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen. Die zugesicherten Förderbeiträge von Fr. 64'984. liegen absolut gesehen unter dem Total von 2014 (Fr. 76'245. ). Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag von 310'000 Franken wurde zu 20% ausgeschöpft. Werden die zwei weiteren Gesuche berücksichtigt, für die aufgrund des eingeführten Ausschlusses von Mehrfachförderungen keine Förderbeiträge ausgerichtet wurden, betrüge das Total der rechnerisch möglichen Förderbeiträge 71'464 Franken bzw. 23% des jährlichen Budgets. Die Anzahl der insgesamt 13 eingegangenen Gesuche ist 2015 identisch wie im Vorjahr. Die erwartete CO 2 -Reduktion ist gegenüber dem Vorjahr deutlich tiefer. Die aufgrund der Fördergesuche ausgewiesene erwartete Stromproduktion liegt für 2015 (exkl. abgelehnter Gesuche) jedoch rund 38% höher als für Wie in den Vorjahren wurde in Zusammenarbeit mit den Werken am Zürichsee AG die Aktion des Stromsparbonus durchgeführt. Für 2014 wurden deutlich mehr Gesuche eingereicht und höhere Stromeinsparungen von total rund 301'000 kwh ausgewiesen als für die Vorjahre. Dieser Umstand sowie der mit dem neuen Förderreglement von 20 auf 60 Franken pro 100 kwh angehobene Förderansatz führte zu beachtlichen Auszahlungen von insgesamt rund 180'000 Franken. Unter Berücksichtigung dieses Betrages wurden 2015 insgesamt gut 245'000 Franken an Förderbeiträgen zugesichert bzw. ausbezahlt, was knapp 80% des jährlichen Budgets entspricht. C. Kreditverwendung und Kosten Per 31. Dezember 2015 wurden Kosten von Fr. 224' verbucht. Zählt man die zugesicherten, aber noch nicht ausbezahlten Förderbeiträge von insgesamt Fr. 52'754. hinzu, wurde vom bewilligten Rahmenkredit von Fr. 1'600' Fr. 277' beansprucht, also knapp 70% des jährlich zu Verfügung stehenden Budgets. 6

7 Weil die Beiträge an Photovoltaikanlagen in der vergangenen Legislatur angesichts der Investitionskosten gering waren und gleichzeitig wenig Gesuche eingingen, wurden für die Periode die Beiträge erhöht und es wird sich zeigen, ob dies einen Einfluss auf die Entwicklung hat. Auch wird einer gesteigerten Wirkung von Kommunikation und Beratung Bedeutung zukommen, um aktiver auf Akteure der verschiedenen Zielgruppen zuzugehen. D. Fazit und Ausblick Die kommunale Energiepolitik auf den Ebenen ökonomische Anreize, Beratung, Kommunikation (Sensibilisierung) und Vorbildfunktion hat sich als zweckmässig erwiesen. Die Reaktionen der Bevölkerung auf diverse Aktionen zeigen, dass Energie ein wichtiges Thema für die Küsnachterinnen und Küsnachter ist und bleibt. Die Annahme des «Energiepolitischen Programms » an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 bestätigt dies. Auf Grundlage des «Förderreglements Energie » unterstützt die Energiestadt Küsnacht gezielt Massnahmen zur CO 2 -Reduktion und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ausschlaggebend für die Förderung ist die Wirksamkeit von Massnahmen und Anlagen im Hinblick auf Energieeffizienz und Klimaschutz; d.h. es werden nicht bestimmte Anlagetypen oder Arten von Massnahmen gefördert, sondern deren Wirkung als Orientierungsmassstab zugrunde gelegt. Das Beschreiten des Rechtsweges durch drei Gesuchsteller als Reaktion auf den Ausschluss von Mehrfachförderungen ist für die Kommission Energiestadt Signal und Anlass, das Förderreglement kritisch zu hinterfragen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich die kommunale Energiepolitik stark verändern wird. Bislang geförderte Massnahmen werden in naher Zukunft gesetzlich vorgeschrieben oder fehlt die Innovationskraft, so dass sich eine Förderung erübrigt. Auch zeigte sich, dass dem Problem der Mitnahmeeffekte Rechnung getragen werden muss. Weiter wird sich die Gemeinde mit der Frage konfrontiert sehen, ob sie alternativ oder kumulativ fördern möchte. Wenn es letztlich eine Frage der Höhe der Vergütung ist, ob für den Gesuchsteller Bundesgelder oder kommunale Fördermittel attraktiver sind, er sich sodann für eine Quelle entscheiden muss, so führt dies nicht zu einer zusätzlichen Förderung, welche den Einsatz von Gemeindemitteln rechtfertigt. Die Kommission Energiestadt wird sich im Jahre 2016 intensiv mit diesen und ähnlichen Fragen auseinanderzusetzen haben, um allenfalls notwendige Anpassungen in der laufenden Legislatur vorzunehmen und gleichzeitig die wesentlichen Fragen für ein nachfolgendes Energiepolitisches Programm zu klären. Vom Gemeinderat auf Antrag der Kommission Energiestadt zustimmend zur Kenntnis genommen am 9. März 2016 (GR-16-17) 7

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