Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil I
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- Stephan Hummel
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1 Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil I Bochum,
2 Gliederung Teil I: Justizprüfungsamt wir über uns Ablauf der staatlichen Pflichtfachprüfung im Allgemeinen Taktische Überlegungen im Vorfeld der staatlichen Pflichtfachprüfung Besonderheiten/Bitten Teil II: Verfahrensfragen rund um Meldung und Zulassung zur Pflichtfachprüfung 2 Laws
3 Das Justizprüfungsamt (JPA) befindet sich am Oberlandesgericht Hamm und ist zuständig für die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung. Besteht aus: Vorsitzender des JPA Hamm, ständiger Vertreterin, zwei richterlichen Mitarbeitern, Rechtspfleger(in), Geschäftsstellenbeamten und ca. 200 nebenamtlichen Prüfern aus allen juristischen Berufen, darunter Professoren, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Verwaltungsjuristen. 3 Laws
4 Die staatliche Pflichtfachprüfung gesetzliche Grundlage: JAG NRW Allgemeines zum Verfahren: Ablauf: Meldung, Zulassung, Aufsichtsarbeiten, mündliche Prüfung. 4 Laws
5 Taktische Überlegungen im Vorfeld in Bezug auf den richtigen Zeitpunkt zur Ablegung der Pflichtfachprüfung; denn es gibt 3 unterschiedliche Möglichkeiten, die Pflichtfachprüfung zu absolvieren: Klassischer regulärer Versuch Freiversuch Abschichtung 5 Laws
6 Taktische Überlegungen im Vorfeld in Bezug auf den Klausurmonat ( Schieben ) Entscheidend ist der Eingang der Meldung beim JPA! Der Zeitpunkt der Meldung innerhalb der Meldefrist hat keinen Einfluss auf den Klausurmonat! Die Verteilung der Klausurplätze erfolgt erst nach Eintragung aller fristgerecht eingegangenen Meldungen. Klassische Freischussmonate sind Mai (WS) und November (SoSe). In diesen Monaten haben Prüflinge im regulären oder NV- Versuch oder Wiederholer praktisch keine Aussicht auf Ladung; sie werden geschoben, bis alle Freischützen geschrieben haben. 6 Laws
7 Besonderheiten/Bitten: Keine Anmeldung erst auf den letzten Drücker! Bringt keinerlei Vorteile im Hinblick auf Klausurmonat, birgt nur das Risiko, bei Unvollständigkeit der Unterlagen nicht rechtzeitig zugelassen zu werden. Keine überflüssigen Verfahrensfragen per ! Zunächst Merkblätter im Internet befragen und nur, wenn diese Frage nicht beantworten, 1 Mail an das JPA- Postfach senden! 7 Laws
8 Weiter geht es mit Teil II! 8 Laws
9 Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil II Bochum,
10 Gliederung A. Versuchsarten B. Zulassungsverfahren C. Prüfungsverfahren I. Aufsichtsarbeiten II. Mündliche Prüfung D. Abschluss 10 Kaup
11 A. Versuchsarten Freiversuch Meldung spätestens bis zum Abschluss des 8.Fachsemesters Bestehen im Freiversuch, 26 Abs. 1 S. 1 Meldung binnen 1 Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, 26 Abs. 1 S. 2 Regulärer Versuch Nichtbestehen im Freiversuch, 25 Abs. 1 S. 1 Meldung nach Abschluss des 8. Fachsemesters Notenverbesserung Wiederholung Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung, 24 11
12 Freisemester 25 JAG Freisemesterantrag (kein Vordruck) Insgesamt: maximal 4 Freisemester nur volle Semester Kann frühestens gestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Nachweise vorliegen, ACHTUNG muss spätestens mit der Meldung gestellt werden 12
13 Krankheit/anderer zwingender Grund 25 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 JAG (bis zu 4 Semester) Längere schwere Krankheit (4 Wochen in der Vorlesungszeit) oder ein anderer zwingender Grund (4 Wochen Mutterschutzfrist in der Vorlesungszeit) ACHTUNG/PFLICHTEN: unverzügliche amtsärztliche Untersuchung Beibringung eines entsprechenden amtsärztlichen Zeugnisses über die medizinischen Befundtatsachen 13
14 Studiengangsverzögerung infolge einer Behinderung 25 Abs. 2 Nr. 2 JAG (bis zu 4 Semester) Nachweis: einer Verzögerung des Studienganges infolge der Behinderung 14
15 Auslandsstudium 25 Abs. 2 Nr. 3 JAG (bis zu 3 Semester) Einschreibung ausländische Universität für Rechtswissenschaften Besuch rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen im ausländischem Recht (auch Völkerrecht, Europarecht, int. Privatrecht) in angemessenen Umfang: (mind. 8 Std/Woche; Block: 96 Std.) Pro Semester ein Leistungsnachweis im ausländischem Recht 15
16 Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG (1 Semester) erfolgreich abgeschlossene fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung (an inländischer Hochschule) Umfang: mindestens 16 Semesterwochenstunden parallel zum Studiengang Rechtswissenschaften 16
17 Fremdsprachige Verfahrenssimulation / Moot Court 25 Abs. 2 Nr. 5 JAG ( 1 Semester) Teilnahme mindestens 16 Semesterwochenstunden Leistungsnachweis 17
18 Gremien- und Hochschultätigkeit 25 Abs. 2 Nr. 6 JAG (bis zu 3 Semester) Mitgliedschaft in gesetzlich oder durch die Grundordnung vorgesehenen Gremien der Hochschule, Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Nachweis (Dekan/Dekanin) Umfang: für ein Freisemester sind mindestens 12 Monate Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden/Woche erforderlich 18
19 Freiversuch mit Abschichtung 12 JAG nach dem 5. Fachsemester bis zum Abschluss des 7. Fachsemesters Block I Block II Block III 19
20 Verteilung: je nach Studiendauer bis zu drei Semester wer sich bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters nicht weitergemeldet hat, wird von Amts wegen geladen Ergebnisse: Werden pro Block mitgeteilt, soweit der Prüfling nichts anderes gegenüber dem JPA erklärt hat, der letzte Block erst mit der Ladung zur mündlichen Prüfung 20
21 B. Zulassungsverfahren Zulassung (begünstigender) VA, 7 JAG I. Formelle Voraussetzungen: Antrag (Meldung, 9 JAG) Form Frist II. Materielle Voraussetzungen: Mindestens 4 Halbjahre Studium der Rechtswissenschaften Bestehen einer Zwischenprüfung Fremdsprachennachweis Teilnahme an einer praktischen Studienzeit
22 22
23 23
24 24
25 Anmeldefristen 2018/2019 Aufsichtsarbeiten im Meldung November Dezember Januar Februar März 2019 keine Klausuren April Mai Juni Juli 2019 keine Klausuren August September 2019 keine Klausuren Oktober Kaup November
26 Fremdsprachennachweis Besuch einer fremdsprachige rechtwissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG ODER: Umfang: mindestens 2 Semesterwochenstunden ( erfolgreich ) mit Abschlussprüfung ( die Fremdsprachenkompetenz kann auch anders nachgewiesen werden ) In der Regel gilt die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im fremdsprachigen Ausland als Nachweis in diesem Sinne, 7 Abs. 3. S. 2 JAG 26 Nachweis erbringt auch, wer mindestens ein Semester Rechtswissenschaften im fremdsprachigen Ausland studiert hat.
27 Verwaltungspraktikum 6 Wochen Verwaltungsbehörde Praktische Studienzeit 8 JAG Maßgeblich ist der öffentlich rechtliche Status die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben reicht nicht grds. muss ein Volljurist die Ausbildung leiten Rechtspflegepraktikum 6 Wochen Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt Rechtsabteilung eines Unternehmens unter Leitung eines Volljuristen Gericht/Staatsanwaltschaft 27 Kaup
28 Ablauf des Prüfungsverfahrens I. Aufsichtsarbeiten 1. Zulassung Schriftlich unter Mitteilung des voraussichtlichen Klausurenzeitraums 2. Ladung Schriftlich gegen EB zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten 3. Anfertigung der Aufsichtsarbeiten 4. Information Kennzifferliste 20 JAG Termine und Orte mündliche Prüfung Kennzifferliste mündliche Prüfungstermine 28 Kaup
29 C. Ablauf des Prüfungsverfahrens II. mündliche Prüfung (im fünften Monat nach Anfertigung der Aufsichtsarbeiten) 1. Vorbereitung Zuhören: Dem eingeschriebenen Studierenden bzw. dem Studierenden, der sich bereits im Prüfungsverfahren befindet, kann auf Antrag die Teilnahme als Zuhörer an einer mündlichen Prüfung gestattet werden. 29 Kaup
30 Zuhören in der mündlichen Prüfung Der Antragsvordruck kann unter hamm.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/03_jpa_a_bis_ z/39_zuhoeren_muendl_pruefung/index.php heruntergeladen werden. Frist: 10 Tage vor dem Wunschtermin Zuhörerschein wird in der Regel per übersandt 30 Kaup
31 C. Ablauf des Prüfungsverfahrens II. mündliche Prüfung 2. Ladung zur mündlichen Prüfung schriftlich gegen EB Ca. 3 Wochen vor dem Termin Bekanntgabe der Ergebnisse der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten Bekanntgabe des Rechtsgebiets des Vortrags Namen der Kommissionsmitglieder 31 Kaup
32 D. Abschluss I. Schriftliche Bekanntgabe der Ergebnisse/Übersendung der Zeugnisse II. Ggf. 1. Erläuterung des mündlichen Prüfungsgesprächs, 23 Abs. 1 JAG 2. Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten, 23 Abs. 2 JAG 3. Widerspruch 4. Klage 32 Kaup
33 Für weitere Fragen: Merkblätter zu allen wichtigen Fragen rund um die Zulassung und das Prüfungsverfahren finden Sie unter 33
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