Tagestreff für betagte oder behinderte Erwachsene Muri-Gümligen; Überführung in das Alters- und Pflegeheim Muri-Gümligen per
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- Bettina Seidel
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1 Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 18. August 2009 Geschäft Nr. 8 Tagestreff für betagte oder behinderte Erwachsene Muri-Gümligen; Überführung in das Alters- und Pflegeheim Muri-Gümligen per AUSGANGSLAGE Im Zusammenhang mit dem Neu- und Umbauprojekt des Altersheims wurde im Jahr 1993 die Realisierung eines Tagestreffs in Aussicht genommen. Der Grosse Gemeinderat stimmte am 19. Mai 1998 einem 3-jährigen Versuchsbetrieb und im Jahr 2002 der definitiven Einführung zu. Der Tagestreff befindet sich im Erdgeschoss des Alters- und Pflegeheimes (APH) an der Worbstrasse 296 in Gümligen. Zuständiges Organ für die Überführung des Tagestreffs in die Trägerschaftsstruktur des Alters- und Pflegeheims Muri-Gümligen ist der Grosse Gemeinderat. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass das Parlament vor 11 Jahren beschlossen hat, den Tagestreff durch die Gemeinde selbst führen zu lassen. 2 ORGANISATIONSFORM / TRÄGERSCHAFT Das gemeindeeigene Alters- und Pflegeheim ist per 1. Januar 2006 in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überführt worden (Tochtergesellschaft der Gemeinde). Der Tagestreff verblieb als selbstständiger Fachbereich in der Verwaltungsstruktur der Gemeinde. In den Jahren 2007 / 2008 wurde die Frage nach der idealen künftigen Trägerschaft für den Tagestreff vertieft geprüft. Macht eine Überführung in das APH Sinn oder soll der Tagestreff auch künftig in den Strukturen der Gemeindeverwaltung arbeiten? Unter Berücksichtigung der Strategie 2017 des APH gelangten der Gemeinderat und der Verwaltungsrat (VR) des APH übereinstimmend zum Schluss, dass eine Überführung in das APH aus folgenden Gründen Sinn macht: Sinnvolle Erweiterung des Angebots des APH Vertiefung und Erleichterung der Zusammenarbeit in den Bereichen Betrieb, Personaleinsatz, Weiterbildung, Verpflegung etc. Eliminierung von Schnittstellen Gestützt auf einen Beschluss des Gemeinderats vom 10. November 2008 nahm eine Begleitgruppe mit VertreterInnen der Gemeinde und des APH die notwendigen Arbeiten im Hinblick auf die Überführung an die Hand. Der Gemeinderat hat die Integration des Tagestreffs ins APH in seine Legislaturziele aufgenommen.
2 2 3 BETRIEB, BELEGUNG Der Tagestreff ist beauftragt, pflegende Angehörige zu entlasten. Er ist an Werktagen von bis Uhr geöffnet. Das Konzept sieht eine Belegung von 6 bis 8 Personen vor. Die Sollbelegung von 7 Gästen pro Tag entspricht 35 Wochenplätzen. Im Jahre 2008 wurde diese mit einer Auslastung von 106 % übertroffen. Seit wenigen Jahren besteht eine kleine Warteliste. Die Tagestreff-Gäste profitieren von einer professionellen Betreuung, von sozialen Kontakten und aktivierenden Beschäftigungen. Der Tagestreff ist auf kantonaler Ebene fachlich gut vernetzt. Die Zusammenarbeit zwischen dem Tagestreff und dem APH ist durch den Einkauf von Leistungen in folgenden Bereichen intensiviert worden - 4 Mal pro Woche Bezug der Mittagsverpflegung - Wartung von Gebäude und Aussenanlage - Lingerie - Personalweiterbildung, usw. Die Kosten pro Aufenthaltstag belaufen sich für ortsansässige Personen auf CHF und für Auswärtige auf CHF RECHTSGRUNDLAGEN, ANPASSUNGSBEDARF 4.1. Anstaltsreglement APH vom Es besteht kein Revisionsbedarf. Der Zweckartikel (Art. 2) enthält die Aufgabenerfüllung in der Altersbetreuung und -pflege sowohl im stationären, wie auch explizit im ambulanten Bereich, worunter die Führung eines Tagestreff ohne Weiteres fällt. In der Botschaft zum Anstaltsreglement APH vom an die StimmbürgerInnen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einem Leistungsvertrag z.b. die Führung eines Tagestreffs übertragen werden könnte (a.a.o., S. 5 unten) Leistungsvertrag Gemeinde / APH vom 15.9./ Hier drängen sich zwei Anpassungen auf: - 1. Zweck: Das APH erbringt sowohl stationäre wie auch ambulante Betreuungs- und Pflegeleistungen für betagte, pflegebedürftige und demenzkranke Menschen. - Neu: Tagestreff Das APH führt den Tagestreff für betagte und behinderte Erwachsene nach den Vorgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion.
3 3 5 ÜBERFÜHRUNGSMODALITÄTEN Für die Überführung des Tagestreffs in das APH gelten folgende Grundsätze: 5.1. Konzept 5.2. Personal 5.3. Räumlichkeiten Das Betriebsführungskonzept mit den bisherigen Leistungsangeboten, der Betreuungsintensität und des Tarifsystems wird zum Zeitpunkt des Überganges des Tagestreffs in die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Unternehmung übernommen. Mit Beschluss vom sicherte der Gemeinderat dem heute im Tagestreff beschäftigten Personal sowohl gleichbleibende arbeitsrechtliche Bedingungen (öffentlich-rechtliche Anstellung, Pensionskasse der EG usw.) als auch Lohn- und Funktionsbesitzstand zu. Das Personal war und ist über alle Prozesse, Beschlüsse und absehbaren Veränderungen lückenlos informiert und ist in den aktuell laufenden Überführungs- und Integrationsprozess in die Strukturen des APH aktiv eingebunden. Die hohe Kooperationsbereitschaft des Personals beider Betriebe ist erfreulich. Die Räumlichkeiten des Tagestreffs befinden sich im Gebäude Worbstrasse 296, welches dem APH gehört. Seit der Verselbständigung entrichtet die Gemeinde einen marktüblichen Mietzins. Dieser entfällt ab Einrichtung, Infrastruktur Einrichtung, Mobiliar, Aktivierungsmaterial usw. gehen mit der Überführung vollumfänglich und unentgeltlich an das APH über Kosten / finanzielle Auswirkungen Die Überführung des Tagestreffs ist für die Gemeinde kostenneutral bzw. infolge des Wegfalls der Mietkosten erfolgt eine jährliche Entlastung von CHF 20' Zukünftig erfolgt die Finanzierung des Tagestreffs ausschliesslich durch das APH bzw. durch Beiträge der Pensionäre und des Kantons. 6 STAND UND PLANUNG ÜBERFÜHRUNGSPHASE Die Direktion des APH und die Leitung des Tagestreffs sind mit den jeweiligen Mitarbeitenden und Teams bereits intensiv daran, die reibungslose Integration bezüglich organisatorischer Abläufe, Aufgabenbeschreibungen, Kompetenzregelungen und personeller Unterstellungen usw. vorzubereiten.
4 4 Nach Verabschiedung des Geschäftes durch das Parlament stehen insbesondere noch folgende formale Schritte an: Was Wer Wann Kündigung Mietvertrag Gemeinde/APH GR September 09 Kündigung Arbeitsverhältnisse GR September 09 Verfügung neuer Arbeitsverhältnisse APH zeitgleich mit Kündigung Anmeldung Lastenverteilung/Ermächtigung APH Oktober 09 Anpassung Leistungsvertrag GR/VR Oktober 09 Öffentlichkeitsarbeit (Gäste, Angehörige, GR/VR November 09 Presse) Übergabefest Personal Dezember 09 Arbeitszeugnisse SozD Dezember 09 GR = Gemeinderat / VR = Verwaltungsrat / SozD = Soziale Dienste 7 ÜBERGABE / ÜBERNAHME BETRIEB Personal, fachliches Konzept, Tagesgeschäft und -struktur, Leistungsangebot und Öffnungszeiten werden durch das APH übernommen. Selbstverständlich wird das Angebot in den neuen Organisationsstrukturen weiterentwickelt. Ausserdem sind gewisse organisatorische Änderungen auf den Zeitpunkt des Überganges unausweichlich, wie beispielsweise die Abwicklung des Rechnungswesens. Die erste Priorität gilt aber den Bedürfnissen der Gäste und Angehörigen. Die Überführung darf für sie keine negativen Veränderungen mit sich bringen. 8 ANTRAG Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir dem Grossen Gemeinderat, folgenden zu fassen: Beschluss Der Tagestreff Muri-Gümligen wird per 1. Januar 2010 in die Trägerschaftsstruktur des Alters- und Pflegeheimes Muri-Gümligen überführt.
5 5 Muri bei Bern, 6. Juli 2009 GEMEINDERAT MURI BEI BERN Die Vizepräsidentin: Die Sekretärin: Daniela Pedinelli Karin Pulfer
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