Johanniter-Kindertageseinrichtung Wildbergerhütte

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1 Kita-Verfassung der Johanniter-Kindertageseinrichtung Wildbergerhütte (Stand Dezember 2016) Die Kinder werden in Begleitung der pädagogischen Mitarbeitenden an partizipative Prozesse herangeführt und darin gestärkt, selbstbestimmt zu handeln. Dadurch entwickeln sie ein positives Selbstbild. Grundvoraussetzung dafür ist eine ausgewogene Mischung zwischen Struktur und individueller Freiheit (1). 1 Verfassungsorgane Die Verfassungsorgane der Johanniter-Kindertageseinrichtung Wildbergerhütte setzen sich wie folgt zusammen: Gruppenkonferenzen Kita-Parlament Vollversammlungen 2 Gruppenkonferenz (1) Die Gruppenkonferenzen finden bei wichtigen Entscheidungen statt (Regeln einhalten und überdenken, Projektentscheidungen, Raumgestaltung, Festplanung usw.). (2) Die Gruppenkonferenzen setzen sich aus allen Kindern der Gruppe und den pädagogischen Mitarbeitenden zusammen. (3) Um eine Entscheidung festzulegen, bedarf es der einfachen Mehrheit. (4) Die Gruppenkonferenzen werden von einer pädagogischen Fachkraft geleitet und protokolliert. Das Protokoll wird nochmals vorgelesen. Die jeweiligen Gruppensprecher unterschreiben dies zur Anerkennung. Danach wird das Protokoll in einem Ordner abgeheftet. (5) Die Gruppenkonferenz wählt jährlich im Februar und im August zwei Gruppensprecher, die somit zum Kita-Parlament gehören. Es wird von einer pädagogischen Fachkraft begleitet und in geheimer Wahl gewählt. Die Gruppensprecher müssen mit der Wahl einverstanden sein und dürfen bei der nächsten Wahl wiedergewählt werden. 1 (1) Michael Regner, Franziska Schubert Suffrian: Partizipation in der Kita S. 99 Zeile 6+7

2 3 Das Kita-Parlament (1) Das Kita-Parlament tagt zwei- bis viermal jährlich. Außerordentliche Sitzungen können jederzeit von allen Parlamentsmitgliedern beschlossen bzw. einberufen werden. (2) Zur Wahl stehen die Vorschulkinder und die Kinder, die noch zwei Jahre in der Kita bleiben. (3) Die gewählten Gruppenvertreter sind Ansprechpartner für alle Kinder. Diese können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. Dann muss eine Neuwahl stattfinden. Die Vertreter können bei der nächsten Wahl wiedergewählt werden. (4) Wenn es für eine Entscheidung notwendig ist, können weitere Personen zur Parlamentssitzung eingeladen werden - z.b. Leitung, Elternbeirat, Vertreter des Trägers, der Kirche usw. (5) Gäste der Parlamentssitzung haben eine beratende Funktion, jedoch kein Stimmrecht. (6) Um eine Entscheidung festzulegen, bedarf es der einfachen Mehrheit. (7) Tagesordnungspunkte können von den pädagogischen Fachkräften, den Kindern und Eltern vorgeschlagen werden. Diese werden dann gesammelt und an das Kita-Parlament weitergereicht. 2 (8) Zu Beginn der Parlamentssitzung wird ein Kind ausgewählt, welches mit Unterstützung einer Mitarbeiterin ein Protokoll der Sitzung anfertigt. Dieses wird dann in den Gruppenkonferenzen von den Parlamentsmitgliedern vorgestellt. Danach wird es zwei Wochen im Flur ausgehangen und in einem Ordner im Personalraum abgeheftet. Es wird ein Foto von jedem Protokoll gemacht, dieses wird in den Büchern der Parlamentsmitglieder abgeheftet. Eine päd. Mitarbeiterin fertigt zusätzlich ein handschriftliches Ergebnisprotokoll an.

3 4 Wahrung des persönlichen Intimbereiches Der persönliche Intimbereich eines jeden Kindes wird respektiert und die persönlichen Grenzen aller Kinder werden geachtet. 5 Mahlzeiten Jedes Kind entscheidet, wer Einblick in seine Wohlfühlbücher, Eigentumsfächer und in das Buch des Kindes hat. Jedes Kind entscheidet, wer es wickelt oder wer es beim Toilettengang begleitet. (1) Die Kinder entscheiden selbst, wann und mit wem sie frühstücken. (2) Die Entscheidung, wieviel gegessen wird liegt beim Kind. An Buffettagen entscheiden die Kinder über die Auswahl der angebotenen Lebensmittel. (3) Das Frühstück findet bis Uhr statt. (4) Das Mittagessen wird gemeinsam eingenommen, die Kinder entscheiden, was und wieviel sie essen. 3 (5) Die Kinder entscheiden per Mehrheitsbeschluss, welche Gerichte bestellt werden. 6 Verantwortung der Erziehungsberechtigten (1) Matschsachen, Gummistiefel und Wechselwäsche sollen stets kontrolliert werden. (2) Aushänge im Flur und in den Garderoben sollen regelmäßig gelesen und die Elternpost kontrolliert werden.

4 7 Tagesablauf (1) Außerhalb der festgelegten Punkte im Tagesablauf (Mittagessen, Schlafen) bestimmen die Kinder diesen mit. (2) Die Kinder entscheiden selbst, wo und mit wem sie spielen. 8 Regeln und Grenzen (1) Die Kinder sollen über die Regeln des Zusammenlebens in der Einrichtung mitentscheiden. (2) Regeln werden mit den Kindern in folgenden Bereichen erarbeitet: o Gruppenraum / Funktionsräume o Flur o Turnhalle o Waschraum o Bücherei o Außengelände (3) Sicherheitsrelevante Regeln werden von den pädagogischen Fachkräften festgelegt und den Kindern anhand von Plakaten visuell dargestellt (z.b. in der Turnhalle oder im Werkraum). 4 9 Themen (1) Die Kinder entscheiden mit über die Auswahl von Themen und sind maßgeblich an der inhaltlichen Gestaltung von Projekten beteiligt. (2) Die Kinder werden in Entscheidungen zur Planung von Festen und Ausflügen einbezogen. 10 Raumgestaltung und Material (1) Die Kinder sollen über die Gestaltung der Spielbereiche in den Räumen mitentscheiden. (2) Dies gilt auch für die Auswahl an Spielmaterial. (3) Mit dem Spielmaterial wird sorgsam umgegangen.

5 11 Geltungsbereich Die vorliegende Verfassung gilt für die Johanniter-Kindertageseinrichtung Wildbergerhütte. Durch seine Unterschrift verpflichtet sich das pädagogische Personal seine pädagogische Arbeit an den Partizipationsrechten der Kinder auszurichten. 12 Inkrafttreten Nach Unterschriftenleistung aller pädagogischen Mitarbeitenden der Einrichtung tritt die Verfassung in Kraft. 5 (Wildbergerhütte im Dezember 2016)

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